Das Arbeitsprogramm umreißt die wichtigsten Aktivitäten und strategischen Prioritäten der Gruppe für das kommende Jahr. Entsprechend eröffnet die Kommission am 3. Juni die zweite Antragsfrist für gemeinsame wissenschaftliche Konsultationen (JSCs) für das Jahr 2026. JSCs ermöglichen es Entwicklern von Gesundheitstechnologien, sich hinsichtlich der Planung ihrer Gesundheitstechnologie und der Durchführung klinischer Studien beraten zu lassen, um sich bestmöglich auf eine anschließende gemeinsame klinische Bewertung vorzubereiten. Die Antragsfrist läuft vom 3. Juni bis zum 1. Juli 2026 und steht Entwicklern von Arzneimitteln und Medizinprodukten gleichermaßen offen. Entwickler können sich während dieses Antragszeitraums für die folgenden Beratungstermine bewerben: Briefing-Dokument bis zum 26. Oktober 2026 Briefing-Dokument bis zum 26. Oktober 2026 Briefing-Dokument bis zum 23. November 2026 Anträge müssen bis zum 1. Juli 2026 auf die HTA-IT-Plattform hochgeladen werden. Da der Zugang zur Plattform einige Tage dauern kann, wird eine frühzeitige Registrierung empfohlen.
02.06.2026
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Die German-Arab Women Business Leaders (GAWBL) lädt gemeinsam mit dem Egyptian Commercial Service der Ägyptischen Botschaft in Berlin (ECS) sowie mit Unterstützung der IHK Frankfurt am Main und der German Health Alliance (GHA) herzlich zu einer exklusiven Delegationsreise nach Ägypten ein. Die Reise findet vom 19. bis 22. Oktober 2026 statt und richtet sich an Unternehmen aus den Bereichen Pharma, Medizintechnik und Gesundheitswirtschaft . Der ägyptische Gesundheitsmarkt zählt zu den dynamischsten in der MENA-Region: Mit über 120 Millionen Einwohnern und einem prognostizierten jährlichen Wachstum von über 11 % bis 2030 eröffnen sich attraktive Perspektiven für deutsche Unternehmen. Die steigende Nachfrage nach modernen Pharma-Lösungen, innovativer Medizintechnik und leistungsfähiger Krankenhausinfrastruktur schafft hervorragende Voraussetzungen für Markteintritt und strategische Partnerschaften. Die Delegation richtet sich insbesondere an weibliche Fach- und Führungskräfte, Unternehmerinnen und Entscheiderinnen , steht jedoch ausdrücklich auch interessierten Männern offen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitieren von: Exklusivem Zugang zu relevanten Marktakteuren Individuell organisierten B2B-Gesprächen Fundierten Einblicken in Markttrends und Investitionspotenziale Abgerundet wird das Fachprogramm durch ein hochwertiges Networking- und Rahmenprogramm, darunter: Eine exklusive Führung durch das Grand Egyptian Museum Ein Nile Cruise Dinner Ein Empfang der Deutschen Botschaft in Kairo Zur Vorbereitung findet ein kostenfreies Zoom-Informationsmeeting am 9. Juni 2026 von 13:00–14:00 Uhr (CET) statt, in dem Programm und Marktchancen vorgestellt werden. Pharma Deutschland-Mitglieder profitieren zudem von einem exklusiven Rabatt von 10 % auf den Teilnehmerbeitrag (Auswahl „Pharmadeutschland“ im Anmeldeformular). Weitere Infos finden Sie in den beigefügten Dokumenten.
02.06.2026
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Die Leitlinie MDCG 2019-9 Rev1 zu SS(C)P wird derzeit überarbeitet. Aktuell läuft das schriftliche Genehmigungsverfahren auf MDCG-Ebene. Ziel ist es, künftig zu ermöglichen, dass die Verwaltung der SS(C)P in EUDAMED durch den Hersteller und nicht mehr durch die benannte Stelle erfolgt. Parallel dazu wird die entsprechende Funktionalität in EUDAMED entwickelt. Die Inbetriebnahme in der Produktionsumgebung ist derzeit für Oktober 2026 vorgesehen, vorausgesetzt, die Leitlinie wird wie geplant verabschiedet. Da EUDAMED den Herstellern für einen gewissen Übergangszeitraum de facto nicht ermöglichen wird, die überarbeiteten Anforderungen vollständig umzusetzen, besteht Bedarf an klaren Orientierungshilfen. Diese sollen sowohl Herstellern als auch benannten Stellen eine praktikable Nutzung von EUDAMED ermöglichen, bis die neue Funktionalität verfügbar ist. Der Entwurf des Positionspapiers verfolgt insbesondere folgende Ziele: Definition der Verlagerung der Verantwortung für das Hochladen von SS(C)P sowie von Übersetzungen von den benannten Stellen auf die Hersteller; Darstellung des Umgangs mit der Verwaltung von SS(C)P im Zeitraum zwischen der Verabschiedung der überarbeiteten Leitlinie MDCG 2019-9 Rev1 und der Bereitstellung der neuen Funktionalität in EUDAMED; Klarstellung der operativen Schritte für Hersteller und benannte Stellen. Der Entwurf des Positionspapiers befindet sich derzeit im schriftlichen Genehmigungsverfahren auf MDCG-Ebene, mit einer Frist bis zum 11. Juni 2026. Sollten Sie wesentliche Einwände („Showstopper“) sehen, ist eine Rückmeldung an Marie Anton ( anton@pharmadeutschland.de ) bis zum 9. Juni 2026 möglich.
02.06.2026
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Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2025 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und (EU) 2017/746 (IVDR) vorgelegt. Darüber hinaus sieht der Vorschlag Änderungen der Verordnung (EU) 2022/123 zur verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) sowie der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz vor, insbesondere im Hinblick auf die Liste der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union gemäß Anhang I. Der Vorschlag unterliegt dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und bedarf der Zustimmung sowohl des Europäischen Parlaments als auch des Rates. Europäisches Parlament Der Ausschuss für öffentliche Gesundheit (SANT) des Europäischen Parlaments wurde als federführender Ausschuss für dieses Dossier benannt. Nach aktueller Planung soll der Berichtsentwurf am 14. Juli 2026 im Ausschuss erörtert werden. Im Anschluss können die Abgeordneten Änderungsanträge einreichen; die Frist hierfür ist vorläufig auf den 20. Juli 2026 festgelegt. Die Abstimmung über den Berichtsentwurf sowie die eingereichten Änderungsanträge ist derzeit für den 3. Dezember 2026 vorgesehen. Ziel ist es, den Verhandlungsstandpunkt des Parlaments festzulegen. Nach der Ausschussabstimmung wird der Text dem Plenum zur Annahme vorgelegt. Die Abstimmung im Plenum ist voraussichtlich für die Sitzungswoche ab dem 14. Dezember 2026 geplant. Rat Die Experten des Rates befassen sich fortlaufend mit dem Vorschlag, um eine gemeinsame Position (allgemeine Ausrichtung) zu erarbeiten. Nach Abschluss der technischen Beratungen sollen die Mitgliedstaaten auf politischer Ebene Stellung nehmen. Die Arbeitsgruppe „Arzneimittel und Medizinprodukte“ (Working Party on Pharmaceuticals and Medical Devices) wird voraussichtlich am 3. Juni 2026 erneut tagen. Zudem werden sich zunächst die Ständigen Vertreter im COREPER I und anschließend die zuständigen Minister im EPSCO-Rat (Gesundheit) am 3. bzw. 16. Juni 2026 mit dem Fortschrittsbericht der zyprischen Ratspräsidentschaft befassen. Der Fortschrittsbericht wird darlegen, in welchem Umfang technische Beratungen bereits erfolgt sind und bei welchen Punkten zwischen den Mitgliedstaaten Einigkeit oder weiterer Diskussionsbedarf besteht. Gleichzeitig gibt er einen Ausblick auf die Schwerpunkte des kommenden irischen Ratsvorsitzes und markiert die formale Übergabe des Dossiers. Die Ministerdebatte wird öffentlich geführt. Die allgemeine Ausrichtung des Rates, die Grundlage für die interinstitutionellen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament ist, muss anschließend durch den COREPER gebilligt und in einer Ratsformation angenommen werden. Trilog Sobald sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat ihre jeweiligen Verhandlungspositionen festgelegt haben, können die interinstitutionellen Verhandlungen beginnen. Ziel ist eine Einigung in erster Lesung. Aufgrund des aktuellen Legislativkalenders wird derzeit nicht erwartet, dass die Trilogverhandlungen vor Anfang 2027 aufgenommen werden. Ein erzielter Kompromiss muss anschließend sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat formell gebilligt werden. Nach der Verabschiedung wird die überarbeitete Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in Kraft.
02.06.2026
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Der Unterausschuss Arzneimittel (UA AM) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2026 die Einleitung des folgenden Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen: Anlage II (Verordnungsausschlüssen von Arzneimitteln, bei deren Anwendung die Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht): Im Abschnitt „Abmagerungsmittel (zentral wirkend)“ wird in der Zeile zum Wirkstoff „A 08 AA 12 Setmelanotid“ nach der Angabe „oder bestätigtem Bardet-Biedl-Syndrom“ die Angabe „oder aufgrund einer durch Schädigung oder Funktionsstörung des Hypothalamus erworbenen hypothalamischen Adipositas“ eingefügt. Die Unterlagen zum Stellungnahmeverfahren ist unter der entsprechenden Verlinkung auf der Internetseite des G-BA abrufbar . Im Rahmen des Stellungnahmerechts nach § 35 Abs. 2 SGB V besteht bis zum 29. Juni 2026 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegenüber dem G-BA. Später eingegangene Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden. Etwaige Hinweise oder Eingaben für die Erstellung einer jeweiligen möglichen Stellungnahme seitens Pharma Deutschlands sind bitte bis spätestens zum 24. Juni 2026 an Petra ten Haaf ( tenhaaf@pharmadeutschland.de ) zu senden. Stellungnahmen sind durch Literatur (z. B. relevante Studien) zu begründen. Die zitierte Literatur ist obligat im Volltext inklusive eines standardisierten und vollständigen Literatur- bzw. Anlagenverzeichnisses der Stellungnahme beizufügen. Nur Literatur, die im Volltext vorliegt, kann berücksichtigt werden. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt man sich einverstanden, dass diese in den Tragenden Gründen bzw. in der Zusammenfassenden Dokumentation wiedergegeben werden kann. Diese Dokumente werden jeweils mit Abschluss der Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt und in der Regel der Öffentlichkeit via Internet zugänglich gemacht. Das Begleitblatt zum Literaturverzeichnis und das Beispiel zur Literaturliste kann bei Bedarf über Pharma Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Die Anschrift und die Betreffzeile sind der Veröffentlichung des Stellungnahmeverfahrens beim G-BA zu entnehmen.
01.06.2026
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Seit Jahren beginnt die Pollensaison immer früher und dauert länger an, da Trockenheit und Luftverschmutzung die Bäume zunehmend belasten. Dadurch setzen sie früher Pollen frei, die wiederum mehr allergieauslösende Eiweiße enthalten. Für Betroffene bedeutet das stärkere Beschwerden über einen längeren Zeitraum im Jahr. Besonders vulnerable Personengruppen wie Kinder und ältere Menschen sind zusätzlich belastet, da Heuschnupfen nicht nur den Alltag einschränkt, sondern das Immunsystem belastet. Noch belastender können Tierhaar- oder Hausstauballergien sein; betroffene Personen leiden oftmals ganzjährig an den Symptomen. Die gleichzeitige Reizung von Atemwegen und Augen stellt für viele Betroffene eine Herausforderung dar. Eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung kann dazu beitragen, die Symptomlast zu reduzieren und die Lebensqualität zu verbessern. Dabei helfen zunächst einmal lokale Anwendungen, wie Augentropfen und antiallergische Nasensprays aus der Apotheke. Bei stärkeren Beschwerden kann auf Antihistaminika in Form von Tabletten oder Tropfen zurückgegriffen werden. Diese blockieren die Histaminrezeptoren in unserem Körper, wodurch die Wirkung des körpereigenen Histamins gesenkt und so typische Symptome wie Atemwegsverengungen und Reizungen reduziert werden können. Wichtig ist, gerade bei Kindern frühzeitig auf Symptome zu achten, da Kinder, die früh allergisch auf Pollen reagieren, häufiger Asthma entwickeln. Auch pflanzliche und homöopathische Arzneimittel sind in verschiedenen Formen erhältlich, ob als Tablette, Tropfen oder Sprays. Sie stellen eine zusätzliche Behandlungsoption dar und sind fester Bestandteil des Apothekensortiments. Eine individuelle Beratung in der Apotheke hilft, die passende Wahl unter Berücksichtigung persönlicher Voraussetzungen und bestehender Medikation zu treffen. Ergänzend helfen einfache Maßnahmen wie gezieltes Lüften, die Lagerung von getragener Kleidung außerhalb des Schlafzimmers und Duschen vor dem Schlafen dabei, die Pollenbelastung zu reduzieren. Eine Kombination aus medikamentöser Behandlung und angepasstem Verhalten kann dazu beitragen, die Belastung der Pollensaison wirksam zu begrenzen. Bei anhaltenden oder ungewöhnlich starken Symptomen sollte jedoch ärztlicher Rat eingeholt werden.
01.06.2026
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Queisser steht für hochwertige Produkte rund um Gesundheit und Wohlbefinden – von Arzneimitteln und Medizinprodukten über Nahrungsergänzungsmittel bis hin zu Kosmetika. Mit bekannten Marken wie Doppelherz, Protefix, LITOZIN und Stozzon ist das Unternehmen in vielen Haushalten präsent und zugleich international auf Wachstumskurs. Am Stammsitz in Flensburg entwickelt, produziert und vermarktet Queisser Pharma eine breite Palette ausgewählter Gesundheitsprodukte. Das Unternehmen blickt auf eine mehr als 100-jährige Geschichte zurück. Seit 1987 hat Queisser Pharma seinen Sitz in Flensburg. Von dort aus gelangen Produkte des Unternehmens nach ganz Deutschland und in zahlreiche internationale Märkte. Heute gehört Queisser Pharma mit rund 440 Mitarbeitenden vor Ort zu den bedeutenden Arbeitgebern der Stadt Flensburg. Im Austausch wurde deutlich: Mittelständische Gesundheitsunternehmen wie Queisser Pharma verbinden regionale Verankerung, starke Marken, internationale Perspektiven und langfristige Investitionen in den Standort. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitswirtschaft im Norden und zur Versorgung der Menschen. Der Landesverband Nord dankt Erich Nobis, Ebba Loeck und dem gesamten Team von Queisser Pharma herzlich für den offenen Austausch und die spannenden Einblicke am Standort Flensburg. Der Besuch zeigt einmal mehr: Starke Gesundheitswirtschaft entsteht dort, wo Tradition, Unternehmergeist und Zukunftsinvestitionen zusammenkommen. Zum LinkedIn Beitrag über den Besuch unserer Regionalbeauftragten bei Queisser Pharma.
01.06.2026
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Freuen Sie sich auf einen gemeinsamen Nachmittag und Abend im Kreise unserer Mitgliedsunternehmen mit Gelegenheit zum Austausch, zur Vernetzung und zu persönlichen Gesprächen im Landesverband Nord. Hier geht es direkt zur Anmeldung. Der Einlass beginnt ab 15:00 Uhr. Im nicht-öffentlichen Teil erwartet Sie unter anderem ein "Update Berlin Live" mit Pharma Deutschland Geschäftsführer Politik, Michael Hennrich, der das spannende erste Halbjahr im politischen Berlin gemeinsam mit uns Revue passieren lassen wird. Im Anschluss freuen wir uns ab 17:00 Uhr auf einen ebenso inhaltlich starken wie schönen öffentlichen Teil unserer Mitgliederversammlung. Freuen Sie sich unter anderem auf ein Gespräch von Andreas Storm , Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit und Jörg Wieczorek , Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland, mit unserer Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann . Für Rückfragen steht Ihnen unsere Regionalbeauftragte, Frau Dr. Merle Kirchner ( kirchner@pharmadeutschland.de ) zur Verfügung. Das offizielle Programm zum Download finden Sie unten. Wir freuen uns schon heute auf einen sommerlichen Abend an der Außenalster mit Ihnen!
01.06.2026
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Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 eine Erhöhung des Bundesbeitrags an das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic um CHF 2,7 Millionen für das Jahr 2027 beschlossen. Gleichzeitig wurde die Revision der Swissmedic-Gebührenverordnung verabschiedet. Diese sieht unter anderem die Einführung einer Registrierungsgebühr für Medizinprodukte vor. Ziel ist es, den mit der Produkterfassung in der Datenbank Swissdamed verbundenen Verwaltungsaufwand bei Swissmedic angemessen zu decken. Die Verpflichtung zur Produkteregistrierung wird ab dem 1. Juli 2026 verbindlich eingeführt, mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026. Die Registrierung erfolgt pro UDI-DI und ist gebührenpflichtig. Höhe der Gebühren CHF 200 für das erste Produkt und CHF 20 für jedes weitere Produkt pro Jahr Maximal CHF 10'000 pro Jahr und Hersteller bzw. Person, die Systeme oder Behandlungseinheiten zusammenstellt (ab 492 Produkten pro Jahr entstehen keine weiteren Kosten) Wann fallen erstmalig Gebühren an? Am 31.12.2026 für alle UDI-DIs mit dem Status 'Auf dem Markt' keine Gebühr, wenn das Produkt per 31.12.2026 als 'Wird nicht mehr in Verkehr gebracht' markiert ist Abrechnung Erste Rechnung für per 31.12.2026 registrierte Produkte im Januar 2027 danach regelmäßige Abrechnung neuer Registrierungen ab 01.01.2027 Neues Kalenderjahr = neue Gebührenberechnung Wichtig Gebühren gelten pro Hersteller bzw. Person, die Systeme oder Behandlungseinheiten zusammenstellt (nicht pro CH‑REP) Updates bestehender Daten sind kostenlos Neuregistrierung eines Produkts, das «discarded» wurde, ist kostenpflichtig Die Informationen sind auf der Webseite von Swissmedic ersichtlich.
01.06.2026
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Hersteller/Anbieter von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten sowie Apotheken sind beide Unternehmer mit Sitz im Inland. Für sie besteht bei (steuerpflichtigen) Lieferungen grundsätzlich Pflicht zur Abrechnung mit einer elektronischen Rechnung im Sinne des § 14 UStG (strukturierte E‐Rechnung). Eine E‐Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format, das der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) und der zugehörigen Syntaxliste (Richtlinie 2014/55/EU) entspricht. PDF per E‐Mail gilt ab 2025 nicht mehr als E‐Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung". Es ändert sich damit nicht die Pflicht zur Rechnungserteilung selbst, jedoch die geforderte Form. Zu den Details und den Übergangsregelungen etc. sei der Verweis auf die einschlägigen Rechtstexte und Literatur erlaubt. Mit individuellen Fragestellungen ist sich jeweils an den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu wenden. An dieser Stelle sei aber noch darauf hingewiesen, dass unabhängig von den Übergangsregelungen die Apotheke ab 1. Januar 2025 grundsätzlich in der Lage sein muss, E‐Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Damit einher geht das Erfordernis für die Hersteller bzw. Anbieter, dass ihnen eine E-Mail-Adresse der Apotheke für eine ordnungsgemäße Zustellung der E-Rechnung zur Verfügung steht. Sollten jenseits des individuellen Beratungsbedarfs (siehe Hinweis oben) grundsätzliche Fragen zur Umsetzung bzw. zu organisatorisch-technischen Herausforderungen bestehen, prüft Pharma Deutschland gerne entsprechende Informationsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorgaben für die Steuerberatung. In diesem Fall senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an stellungnahme@pharmadeutschland.de und verwenden Sie als Betreff ‚E‑Rechnung B2B‘.
01.06.2026
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