Seit 2025 gilt im deutschen Umsatzsteuerrecht: für Umsätze zwischen im Inland ansässige Unternehmen (B2B) ist grundsätzlich eine „strukturierte elektronische Rechnung" (E-Rechnung) zu verwenden. Das betrifft selbstverständlich auch Umsätze zwischen pharmazeutischen Unternehmen, Herstellern bzw. Anbietern sowie Apotheken.
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