Mit dieser 12.GWB-Novelle werden die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen mit dem Ziel, das Wettbewerbs- und Kartellrecht weiterzuentwickeln. Dieses sei maßgeblich für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas. Die effektive Anwendung des Kartellrechts solle daher sichergestellt und die Verfahren schneller und effizienter ausgestaltet werden. Im Wesentlichen ist Folgendes vorgesehen: Deutliche Anhebung der Umsatzschwellenwerte in der Fusionskontrolle zur Reduzierung der anmeldepflichtigen Unternehmenszusammenschlüsse (§ 36 Abs. 1 GWB: z.B. weltweite Umsatzerlöse von mehr als 750 statt bislang 500 Millionen Euro). Verbesserung der Prüfmöglichkeit für „Killer Akquisitionen“, die den Wettbewerb (oft auf Digitalmärkten) im Keim ersticken, bei gleichzeitiger deutlicher Verschlankung durch ein Anzeige- statt Anmeldeverfahren, um Unternehmen und das Bundeskartellamt (BKartA) zu entlasten. Stärkung des Ausnahmecharakters der Ministererlaubnis durch Drittrechtsschutz. Ausweitung der Meldepflicht für Kraftstoffpreise an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim BKartA (MTS-K) auf Super Plus. Verlängerung der energiewirtschaftlichen Missbrauchsaufsicht. Optimierung von Verwaltungs-, Bußgeld- und Gerichtsverfahren durch Streichung überflüssiger Vorgaben, Straffung sowie Digitalisierung der Prozesse und Schaffung von mehr Rechtssicherheit. U.a. sollen erweiterte Veröffentlichungspflichten für das BKartA zu Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung bei gleichzeitiger Stärkung insb. mittelständischer Unternehmen mit Blick auf die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche führen. Dies sowie weitere (klarstellende) Änderungen u.a. bzgl. Akteneinsicht, Zustellungsfragen sowie der Beteiligtenfähigkeit sollen zu mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, zur Entlastung des BKartA und damit effizienteren Verfahren beitragen. Anpassung des Gebührenrahmens des BKartA (zuletzt im Jahre 1989). Begrenzung der Amtszeit des BKartA-Präsidenten auf einmalig 8 Jahre. Ermöglichung eines Vergabescreenings durch das BKartA bei öffentlichen Aufträgen im Oberschwellenbereich, um Submissionsabsprachen im öffentlichen Auftragswesen effektiver entgegenzuwirken. Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 12. April 2026 (Datenmeldung von Kraftstoffpreisen). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) schlägt darüber hinaus vor, bei der kartellrechtlichen Vorteilsabschöpfung das Verschuldenserfordernis zu streichen (Bislang nicht Inhalt des vorgelegten Refrentenentwurfs): § 34 GWB würde danach wie folgt geändert: „(1) Hat ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift dieses Teils, gegen Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder eine Verfügung der Kartellbehörde verstoßen und dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt, kann die Kartellbehörde die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils anordnen und dem Unternehmen die Zahlung eines entsprechenden Geldbetrags auferlegen.“ Zur Vorbereitung einer Verbandsstellungnahme bitten wir um Übersendung von Anmerkungen und Stellungnahmen aus den Reihen der Mitgliedschaft bis spätestens zum 18. Juni 2026 an stellungnahme@pharmadeutschland.de
05.06.2026
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Das Q&A Dokument „Questions and answers for marketing authorisation holders / applicants on the CHMP Opinion for the Article 5(3) of Regulation (EC) No 726/2004 referral on nitrosamine impurities in human medicinal products“ referenziert auf Anhang 1 (Appendix 1) für eine Liste akzeptabler Aufnahmemengen (acceptable intake, AI) von Nitrosaminen, die von der nichtklinischen Arbeitsgruppe (NcWP) festgelegt wurden. Mit Revision 13 des Anhang 1, datiert auf den 1. Juni 2026, finden weitere N-Nitrosamine Einzug in die Liste: N-nitroso-N-des(prop-2-enoyl)-remibrutinib N-nitroso-abacavir N-nitroso-alprazolam EP Impurity H N-nitroso-desmethyl-doxycycline N-nitroso-desmethyl-rifampicin N-nitroso-metamizole impurity E N-nitroso-prolinamide N-nitroso-prolinenitrile N-nitroso-relebactam Darüber hinaus wurden die AI-Werte für folgende Substanzen aktualisiert bzw. Einträge korrigiert: N-nitroso-moxifloxacin N-nitroso-N-descyclopropanecarbaldehyde olaparib N-nitroso-trimetazidine Die Registerkarte mit weiteren N-Nitrosoverbindungen wurde nicht aktualisiert. Weitere Details können dem Anhang 1 beziehungsweise der Nitrosamine-Webseite der EMA und der Nitrosamine-Webseite der CMDh entnommen werden.
05.06.2026
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Ziel des Positionspapieres , das vom ABDA-Gesamtvorstand im Vorfeld diskutiert und beschlossen wurde, ist, den politischen Dialog zu unterstützen und konkrete Leistungsangebote zu skizzieren, mit denen sich die Apothekerschaft kurzfristig einbringen kann, um das Gesundheitssystem zu stabilisieren und zukunftsfähig zu gestalten. Herausgearbeitet wurden 4 Kernpunkte, in denen sich die Apotheken zukünftig mit Ihren Leistungen engagieren wollen: Gesundheitsförderung durch Motivation und Anreize Die Apotheke als Ergänzung zur digitalen Ersteinschätzung und Vermittlung von Zugängen zum Gesundheitssystem Angebot neuer Leistungen zur Entlastung ärztlicher Akutsprechstunden und Notdienste Angebot neuer Leistungen in der Routineversorgung Gerade die letzten beiden Positionen orientieren sich an den Willen des Gesetzgebers, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Apotheken zu stärken, u. a. durch den Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Diese sollen zur Entlastung von (Haus-)Arztpraxen und Notdiensten führen und eine schnellere Versorgung sichern. Um dies umzusetzen, bedarf es der Abstimmungen der Professionen. Die Apothekerschaft zeigt sich laut ABDA dialogbereit.
04.06.2026
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Die erwartete Pflegereform ist nun als Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) bekannt geworden. Hintergrund der Notwenigkeit einer Reform sind zum einen der steigende Bedarf an professioneller Versorgung pflegebedürftiger Menschen und zum anderen der erhebliche finanzielle Druck, unter dem die soziale Pflegeversicherung (SPV) steht. Der Referentenentwurf sieht folgendes Maßnahmenpaket vor: Vermeidung von Pflegebedürftigkeit, Rehabilitation : z.B. sollen Versicherte über 60 Jahre einen regelmäßig abrufbaren ergänzenden Anspruch auf medizinische Leistungen zur Früherkennung und Prävention altersbedingter gesundheitlicher Risiken, Belastungen und Erkrankungen erhalten. Anspruch auf fachliche Begleitung und Unterstützung in der häuslichen Pflege - sog. Pflegebegleitung für pflegebedürftige Personen und ihre An- und Zugehörigen. Einfacheres Leistungsrecht durch Budgets und mehr Transparenz : Verschiedene Einzelleistungen sollen in neue ambulante Sach- und Entlastungsbudgets sowie ein Sozialraum-Budget überführt werden. In einem „Pflege-Cockpit“ der Pflegekassen sollen alle Informationen und Instrumente für Pflegebedürftige und pflegende An- und Zugehörige an einem einheitlichen digitalen Ort zu Verfügung gestellt werden. Unterstützung in pflegerischen Not- und Akutsituationen : Einführung Überbrückungsbudgets Innovationsorientierung und Entlastung durch Technik und Digitalisierung : mehr Raum für Innovationen und mehr Anreize für den Einsatz von Technik und Digitalisierung für Pflegeinrichtungen. Möglichkeit der Abweichung von rahmenvertraglichen Vorgaben durch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen gemeinsam mit den Pflegekassen durch eine Innovationsregel. Von rahmenvertraglichen Vorgaben abweichen dürfen, sofern dadurch der Schutz der Pflegebedürftigen nicht vernachlässigt wird. 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität für die Digitalisierung von Einrichtungen der Langzeitpflege. Kommunale Pflegestrukturplanung zur Behebung von struktureller Unterversorgung : Möglichkeit des Abrufs planungsrelevanter Daten der Kranken- und Pflegekassen der Länder und ihren Kommunen über eine Plattform. Begrenzung des Anstiegs der Eigenanteile an den Pflegekosten : regelmäßige, jährliche Anpassung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung ab 2028. Darüber hinaus wird eine Ausweitung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge angestrebt, z. B. durch steuerliche Begünstigung privater Pflegezusatzversicherungen sowie bei betrieblicher Pflegevorsorge und Entgeltumwandlung. Sicherstellung der Finanzierung - Maßnahmen auf der Ausgabenseite: - Stärkung von Prävention und Rehabilitation, - Anpassung der Dynamisierung im Jahr 2028 im Zusammenhang mit der Einführung einer regelhaften Dynamisierung, - fachlich sinnvolle Anpassungen des Begutachtungsinstruments mit dem Ziel einer Verlangsamung des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen, - Änderungen bei der Bezugsdauer des verweildauergestaffelten prozentualen Leistungszuschlags bei vollstationärer Pflege, - präventionsorientierte Fokussierung der Leistungen bei Pflegegrad 1 sowie bei erstmaliger Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 bei Pflegebedürftigen, die das Entlastungsbudget beziehen, - Reduzierung des Beitrags der Pflegeversicherung für künftige Rentenansprüche von Pflegepersonen, - Korrektur nicht-intendierter Folgen der sog. „Flexi-Rente“, - Begrenzung des Anstiegs der Verwaltungskostenerstattung der Pflege- an die Krankenkassen, - Verschiebung der Rückzahlung der bestehenden Bundesdarlehen auf späteren Zeitpunkt (2035 – 2039). Maßnahmen auf der Einnahmenseite: - Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), - geringfügige Anhebung des Beitragssatzes kinderloser Mitglieder der SPV, - Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern, - Zahlung von Beiträgen zur Pflegeversicherung auch für Minijobs.
04.06.2026
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Im Rahmen des Podcasts „Krankenhäuser im Dialog“ diskutierten Dorothee Brakmann (Hauptgeschäftsführerin Pharma Deutschland) und Dr. Gerald Gaß (Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft) über die Rolle der Pharmaindustrie sowie die Entwicklung des Standorts Deutschland. Im Fokus stand die Sorge, Deutschland könne angesichts von Bürokratie, internationalem Wettbewerb und dem GKV-Spargesetz an Attraktivität verlieren. „Deutschland hat noch die Chance den Anschluss nicht zu verlieren. Wir stehen am Scheideweg und es braucht jetzt Richtungsentscheidungen.“ Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin Pharma Deutschland Brakmann macht deutlich, dass die Branche weiterhin ein zentraler Wirtschafts- und Innovationsfaktor sei, gleichzeitig jedoch unter starkem Druck stehe. Während politische Rahmenbedingungen zunehmend auf europäischer Ebene gesetzt werden, verschärfe Deutschland diese häufig durch zusätzliche nationale Sonderregelungen. Dieses „Gold Plating“ führe zu längeren Genehmigungsverfahren und erschwere Investitionen. Besonders kritisch bewertet sie die Eingriffe in Preisstrukturen und Marktbedingungen. Diese könnten dazu führen, dass innovative Arzneimittel verzögert oder gar nicht mehr in Deutschland verfügbar werden. Davon betroffen seien nicht nur internationale Konzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen. „Wir können nicht ignorieren, dass die GKV ein Finanzproblem hat, aber wie es im Moment gelöst wird, ist nicht der richtige Weg.“ Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin Statt auf kurzfristige Einsparungen zu setzen, brauche es aus Brakmanns Sicht effiziente Strukturen und nachhaltige Reformen. Ein möglicher Ansatz zur Entlastung sei, die Verschreibungspflicht für ausgewählte Arzneimittel aufzuheben. Dadurch könnten Arztpraxen entlastet und zugleich die niedrigschwellige Versorgung über Apotheken gestärkt werden. Einigkeit in der Diskussion besteht auch bei der Bewertung der Finanzierung des Gesundheitssystems: Weder Krankenhäuser noch Pharmaunternehmen könnten dauerhaft zusätzliche Aufgaben unter Bedingungen struktureller Unterfinanzierung stemmen. Laut Gaß fehlen etwa Mittel für Resilienz und Krisenvorsorge. Nachhaltiges Wachstum könne daher nicht durch Sparen allein erreicht werden. Notwendig seien gezielte Investitionen, weniger Bürokratie und ein klares politisches Bekenntnis zum Standort. Das Fazit fällt entsprechend deutlich aus: „Für den Pharmastandort Deutschland ist es fünf nach 12. Deutschland ist im Moment im Rückwärtsgang unterwegs.“ Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin Pharma Deutschland Das ganze Gespräch im Podcast ist über die Deutsche Krankenhausgesellschaft oder bei Spotify , Apple Music , Deezer, Audible , Amazon Music und RTL+ abrufbar. Podcast Dorothee Brakmann im Gespräch mit dem gesundheitspolitischen Podcast der Deutschen Krankenhausgesellschaft In der 42. Folge spricht Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, mit Dorothee Brakmann. Seit April 2024 ist sie Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Pharma Deutschland. Thema des Gesprächs sind die aktuelle Lage der Pharmaindustrie in Deutschland, die Arzneimittelversorgung sowie die Auswirkungen des GKV-Kürzungsgesetzes auf die Branche. Mehr erfahren
04.06.2026
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Durch Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung soll die Anhebung des Packungsfixums in zwei Schritten umgesetzt werden. Zum 1. Juli 2026 soll die erste Anhebung des Packungsfixums auf zunächst 9,00 Euro und zum 1. Januar 2027 der zweite Schritt der Anhebung des Packungsfixums auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Höhe von 9,50 Euro erfolgen. Damit sollen die Auswirkungen auf die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2026 begrenzt werden. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass das Packungsfixum zuletzt im Jahr 2013 auf 8,35 Euro angehoben worden ist. Seitdem hätten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken insbesondere durch gestiegene Betriebskosten verändert. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApothekenversorgungWeiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) und mit dem Entwurf der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen würden Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu verbessern, Bürokratie abzubauen und die Flexibilität für die Wahrnehmung des Versorgungsauftrages zu erhöhen. Die Apotheken würden damit deutlich entlastet. Mit dieser Änderungs-Verordnung solle parallel die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken durch eine angemessene Anpassung der Vergütung gestärkt und die Arzneimittelversorgung in Deutschland langfristig gesichert werden. Es handelt sich um eine Ministerverordnung, die auf Grundlage des § 78 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ergeht. Formal hat die Bundesregierung die von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie von der Bundesministerin für Gesundheit vorgelegte Verordnung zur Kenntnis genommen. Die Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages ist nicht erforderlich.
04.06.2026
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Das eine Unternehmen begründet den Schritt explizit mit den Sparplänen der Bundesregierung im Gesundheitswesen, das andere verweist unter anderem darauf. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) betonte, die Entscheidungen der Firmen ernst zu nehmen. Die Landesregierung habe umgehend Kontakt aufgenommen und werde im laufenden Gesetzgebungsverfahren in Berlin vermittelnd Einfluss nehmen. Chef von Eli Lilly spricht von «schrecklichem Signal» Der Chef von Eli Lilly, Dave Ricks, nannte die geplante Gesundheitsreform im «Handelsblatt» ein «schreckliches Signal». «Deutschland wird bei der Unterstützung unserer Industrie auf den letzten Platz der europäischen Märkte fallen.» Eli Lilly wollte bislang 2,5 Milliarden US-Dollar in die neue Produktionsstätte in Alzey stecken. Vor dem Hintergrund des gesundheitspolitischen Kurses in Deutschland sei nun geplant, den noch ausstehenden Umfang des Projekts um 50 Prozent gegenüber der ursprünglichen Planung zu reduzieren, hieß es. Rohbau in Alzey fast fertig In Alzey ist der Rohbau der Produktionsstätte den Angaben zufolge fast abgeschlossen. Der Innenausbau sei fortgeschritten, 300 Mitarbeitenden seien dort bereits eingestellt. Bislang sahen die Pläne vor, dort bis zu 1.000 Fachkräfte einzustellen. Nun teilte Eli Lilly mit, es solle zunächst nur der «Mindestumfang des Hightech-Produktionsstandortes in Alzey» fertiggestellt werden. Die Inbetriebnahme mit reduzierter Kapazität sei weiter für 2027 geplant. Boehringer-Deutschlandchef: Mit USA und Asien Schritt halten Boehringer Ingelheim stoppt nach eigenen Angaben in Deutschland geplante Ausgaben für die Jahre 2027 bis 2030 mit einem Gesamtvolumen von 900 Millionen Euro. Auch darüber hatte zuvor das «Handelsblatt» berichtet. Als Gründe für den Schritt nennt Boehringer Ingelheim die schwierigen Rahmenbedingungen in Deutschland, auch die Sparpläne der Bundesregierung bei den Gesundheitsausgaben. Die sehen unter anderem höhere Rabatte vor, die Arzneikonzerne Krankenkassen künftig gewähren müssen. Verwiesen wird von Boehringer zudem auf die größere Dynamik in anderen Märkten. Die Rede ist auch ein gewachsener Druck aus den USA. Boehringer Ingelheim hatte wie andere Pharmaunternehmen eine Art Abkommen mit der US-Regierung geschlossen, um von Pharmazöllen befreit zu werden. Eine Bedingung dafür ist, in Produktion und Forschung in Amerika zu investieren. «Die nächste Innovation geht nach Lage der Dinge aktuell nicht nach Deutschland», sagte Boehringer-Deutschlandchef Médard Schoenmaeckers dem «Handelsblatt». «Wir müssen Schritt halten mit der Entwicklung in den USA und Asien.» Die in Deutschland gestoppten Investitionen waren vor allem für den Ausbau der Infrastruktur an hiesigen Standorten vorgesehen, unter anderem für neue Laborgebäude. Ebling: Entscheidungen müssen Weckruf sein Ministerpräsident Schnieder sagte, Ziel der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung müsse sein, den Sozialstaat zukunftsfest aufzustellen und zugleich den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. «Die Pharmaindustrie ist für Rheinland-Pfalz ein zentraler Innovationsmotor und ein bedeutender Arbeitgeber.» Das gelte ganz besonders für Eli Lilly und Boehringer Ingelheim. Eine starke Wirtschaft sei Voraussetzung für sozialen Zusammenhalt und für ein gutes Leben. Daher sei Wirtschaftspolitik keine Frage für wenige Unternehmen, sondern für alle Menschen im Land, betonte Schneider. Wirtschaftsminister Michael Ebling von der SPD sagte, die Ankündigungen der beiden Unternehmen müssten ein Weckruf für die Bundesregierung sein. Gesundheits- und Wirtschaftspolitik dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssten zusammen gedacht werden. «Der aktuelle GKV-Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird diesem Anspruch nicht gerecht.» Er gebe forschenden Arzneimittelherstellern nicht die nötige Planungssicherheit. Schweitzer spricht von Alarmsignal Ähnlich äußerte sich Ex-Regierungschef Alexander Schweitzer, der inzwischen SPD-Fraktionschef ist. Er sprach von einem «Alarmsignal», das in Berlin gehört werden müsse. «Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven für Menschen in unserer Region.» Rheinland-Pfalz hatte vor Kurzem schon schlechte Nachrichten von dem in Mainz beheimateten Impfstoffhersteller Biontech verkraften müssen, die allerdings nichts mit den Sparplänen aus Berlin zu tun hatten. Biontech gab bekannt, mehrere Produktionsstandorte zu schließen, darunter den in Idar-Oberstein.
03.06.2026
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Deutschlandchef: Müssen mit USA und Asien Schritt halten Als Gründe für den Schritt nennt Boehringer Ingelheim die schwierigen Rahmenbedingungen in Deutschland, auch die Sparpläne der Bundesregierung bei den Gesundheitsausgaben. Die sehen unter anderem höhere Rabatte vor, die Arzneikonzerne Krankenkassen künftig gewähren müssen. Verwiesen wird von Boehringer zudem auf die größere Dynamik in anderen Märkten sowie die geopolitische Lage. Dazu zählt ein gewachsener Druck aus den USA. Boehringer Ingelheim hatte wie andere Pharmaunternehmen eine Art Abkommen mit der US-Regierung geschlossen, um von Pharmazöllen befreit zu werden. Eine Bedingung dafür ist, in Produktion und Forschung in Amerika zu investieren. «Die nächste Innovation geht nach Lage der Dinge aktuell nicht nach Deutschland», sagte Boehringer-Deutschlandchef Médard Schoenmaeckers dem « Handelsblatt ». «Wir müssen Schritt halten mit der Entwicklung in den USA und Asien.» Die in Deutschland gestoppten Investitionen waren vor allem für den Ausbau der Infrastruktur an hiesigen Standorten vorgesehen, unter anderem für neue Laborgebäude.
03.06.2026
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„Der Rückzug von Lilly und Boehringer Ingelheim ist ein starkes Warnsignal und ein Richtungsweiser für die Wirtschaftspolitik dieser Bundesregierung! Unternehmen, die ohne Subventionen Milliarden in Deutschland investieren wollten, ziehen diese Entscheidung zurück. Damit ist unsere Befürchtung wahr geworden: Ein Pharmadialog, für den sich offensichtlich außer dem Gesundheitsressort niemand in der Bundesregierung interessiert und ein GKV-Spargesetz, welches das Standortvertrauen zerstört, kann nicht folgenlos bleiben. Wenn die Bundesregierung jetzt feststellen sollte, dass sie von den Entscheidungen überrascht worden ist, sollte der letzten Branche klar werden, dass dieser Bundesregierung das Bewusstsein für den wirtschaftlichen Aufschwung fehlt“, sagt Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland. „Wenn Unternehmen nach sorgfältiger Prüfung zum Schluss kommen, in Deutschland keine guten Investitionsbedingungen zu haben, kann die Bundesregierung davon ausgehen, dass es solche Überlegungen auch in anderen Unternehmen gibt“, warnt Wieczorek. „Um einen Dominoeffekt zu verhindern, müssen jetzt endlich klare Signale von der Bundesregierung kommen. Dazu gehört, sich mit Pharmaunternehmen und Pharmaverbänden an einen Tisch zu setzen und gemeinsam, an tragfähigen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland zu arbeiten.“ Jörg Wieczorek Vorstandsvorsitzender Pharma Deutschland kritisiert, dass zentrale Zusagen aus der Standort- und Pharmastrategie der Bundesregierung in der Realität nie verlässlich bei den Unternehmen angekommen seien. Die im November 2025 gestarteten Pharmagespräche haben sich trotz aller Hinweise von Pharma Deutschland und anderen nie auch nur annähernd der Frage genähert, welche Rahmenbedingungen die Pharmaindustrie als Branche braucht, um sowohl die Arzneimittelversorgung in Deutschland sicherzustellen und weiterzuentwickeln als auch der deutschen Wirtschaft mit Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen Impulse für mehr Wachstum zu geben. Der Verband betont, dass gerade die Pharmabranche bereit sei, langfristig in Forschung, Entwicklung und Produktion zu investieren – vorausgesetzt, die politischen Rahmenbedingungen seien kalkulierbar, wettbewerbsfähig und verlässlich. Die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, ist ein wichtiges Ziel. Genauso wichtig ist jedoch die Stärkung von Wirtschaftswachstum, Innovation und Beschäftigung. Beides wurde im Koalitionsvertrag als Priorität festgeschrieben. Jetzt ist der Zeitpunkt, beide Ziele einzulösen. Eine handlungsfähige Regierung muss beides leisten können.
03.06.2026
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Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hatte eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der SEAC Stellungnahme zur geplanten PFAS Beschränkung durchgeführt. Interessengruppen waren eingeladen, Rückmeldungen zu sozioökonomischen Auswirkungen sowie zur Verfügbarkeit und Umsetzbarkeit von Alternativen einzubringen. Pharma Deutschland hat ebenfalls an der Konsultation teilgenommen und die Perspektive der Mitgliedsunternehmen eingebracht. Die ECHA hat jetzt erste Ergebnisse veröffentlicht: Es wurden 3 511 Stellungnahmen von mehr als 3 200 Organisationen und 250 Einzelpersonen eingereicht. Die Stellungnahmen konzentrierten sich auf die sozioökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkung, einschließlich der Verfügbarkeit von Alternativen, Übergangsfristen, Kostenauswirkungen und potenzieller Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit. Der SEAC prüft derzeit die eingegangenen Stellungnahmen. Stellungnahmen, die relevante, evidenzbasierte sozioökonomische Informationen enthalten, werden geprüft, um die im Entwurf der Stellungnahme dargelegten Schlussfolgerungen des Ausschusses zu bestätigen oder anzupassen. Nächste Schritte Die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen wurden bereits auf der Website der ECHA veröffentlicht. Informationen, die von den Konsultierten als vertraulich gekennzeichnet wurden, werden nicht veröffentlicht. Es wird erwartet, dass der Ausschuss seine endgültige Stellungnahme bis Ende 2026 verabschiedet. Mit dieser Verabschiedung wird die wissenschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkung durch die Ausschüsse der ECHA abgeschlossen, und die Stellungnahmen werden der Europäischen Kommission offiziell vorgelegt. Auf der Grundlage der beiden endgültigen Stellungnahmen wird die Kommission eine Beschränkung zur Erörterung und Abstimmung im REACH-Ausschuss, der sich aus den EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, vorschlagen. Hintergrund Der Beschränkungsvorschlag wurde von Behörden in Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden ausgearbeitet. Er wurde der ECHA am 13. Januar 2023 vorgelegt und zielt darauf ab, die PFAS-Emissionen in die Umwelt zu verringern und Produkte und Verfahren für Menschen sicherer zu machen. Die sechsmonatige Konsultation zu dem Vorschlag lief vom 22. März bis zum 25. September 2023. Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der ECHA verabschiedete seine endgültige Stellungnahme am 2. März, während der SEAC seinen Stellungnahmeentwurf, vorbehaltlich einer zusätzlichen 60-tägigen Konsultation, am 10. März 2026 annahm.
03.06.2026
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