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Gesundheits-Sparpaket vor dem Ziel - was steckt drin?
Was ist das Ziel des Sparpakets? Warken machte klar, dass es um eine gemeinsame Kraftanstrengung geht. «Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung.» Die Reform sei nötig, denn mit der jetzigen Ausgabendynamik liefe es sonst über kurz oder lang auf einen «Systemkollaps» hinaus. Die zentrale Stoßrichtung lautet nun, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nur noch so stark steigen sollen, wie es die Einnahmenentwicklung hergibt. Und bezahlt werden soll prinzipiell nur noch, was die Versorgung nachweislich verbessert. Ausgangspunkt für die Pläne waren Ende März vorgelegte Empfehlungen einer Expertenkommission. Um wie viele Milliarden geht es? Die Leistungsausgaben der Kassen stiegen im vergangenen Jahr schon auf gut 336 Milliarden Euro und legten im ersten Quartal 2026 mit plus acht Prozent noch rasanter zu als angenommen. Warken setzte das Sparziel für 2027 vor diesem Hintergrund erst vor vier Wochen noch auf 18,8 Milliarden Euro herauf. Da der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf nur 16,3 Milliarden Euro abdeckte, mussten also Lösungen für 2,5 Milliarden Euro her. Die Lücke werde mit dem geänderten Entwurf geschlossen, sagte die Ministerin im Parlament - ob gerade so auf Kante genäht oder noch mit etwas Puffer, blieb vorerst unklar. Was kommt für Patientinnen und Patienten? Warken sagte, es bleibe ein «ausgewogenes Paket», das alle Beteiligten einbeziehe - also eben auch die Versicherten. Konkret müssen sie sich auf Einschnitte bei Leistungen und mehr Zahlungen aus eigener Tasche einstellen: Seit 22 Jahren geltende Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro etwa fürs Abholen verschriebener Medikamenten in der Apotheke sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Wieder gestrichen wurde, dass die Zuzahlungen dann auch noch jährlich angepasst werden sollen. Homöopathische Leistungen soll es nicht mehr auf Kassenkosten geben. Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome soll überprüft werden. Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 Prozent auf 50 Prozent der Kosten sinken, Härtefallregeln bleiben aber. Für Gutverdiener soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr. Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll beschränkt werden, nun aber mit größeren Ausnahmen. Bleiben soll sie für Eltern von Kindern unter zwölf statt unter sieben Jahren sowie für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regel-Rentenalter und wenn pflegebedürftige Angehörige betreut werden. Für andere noch kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 aber einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll etwa vor OPs für künstliche Kniegelenke erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen. Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten – mit 25, 50 und 75 Prozent der Wochenstunden. Wo soll noch gespart werden? Vergütungsanstiege für alle Leistungserbringer wie Ärzte und Kliniken werden begrenzt. Bei den Praxen fallen Extra-Vergütungen weg. Für Apotheken und Pharmaindustrie sollen verstärkte Rabattregelungen gelten. Gekippt wurde ein «dynamischer» Preisabschlag für Arzneihersteller, der jährlich zu erhöhen wäre. Stattdessen soll ein erhöhter fester Extra-Abschlag kommen. Bei den Kassen werden Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt. Sie müssen Versicherte auch nicht mehr eigens über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren - zur Entbürokratisierung, wie es heißt. Die Verbraucherzentralen warnten, damit werde das dann bestehende Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt. Was trägt der Bund selbst zum Sparpaket bei? Auch in Koalitionsreihen Kritik ausgelöst hatte, dass der Bund zunächst vor allem Geld für den eigenen Etat herausziehen wollte. Da wurde nachgebessert: Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld geben - zunächst eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro zusätzlich für 2027, die Summe soll dann noch steigen. Und der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro soll 2027 nur auf 13,15 Milliarden statt auf 12,5 Milliarden Euro herunter. Wie geht es weiter? Anders als Ende 2025 ist nun frühzeitigere Klarheit in Sicht, wenn es um die Finanzplanungen fürs Folgejahr geht. Ob der Puffer reicht, Beitragsanhebungen zu vermeiden, muss sich zeigen. Die Opposition meldete schon Zweifel an. Viele Kassen müssen weiter Rücklagen auf vorgeschriebene Mindestwerte auffüllen. Aktuell liegen die Zusatzbeiträge, die die Kassen jeweils für sich festlegen, im Schnitt bei 3,1 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns. Per Entschließung im Bundestag kündigten Union und SPD auch Regelungen zum Absichern der psychotherapeutischen Versorgung an, die es nicht mehr ins Gesetz schafften - Umsetzung gleich nach der Sommerpause.
10.07.2026 Beitrag
Reform der Notfallversorgung im Bundestag
Ziel des Gesetzentwurfs ( Bundestag-Drucksache 21/6808 ) ist eine besser abgestimmte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Patientinnen und Patienten in Akut- und Notfällen. Kern des Entwurfs ist eine engere Verzahnung von vertragsärztlichem Notdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienst. Künftig sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) mit zentraler Ersteinschätzung die Patientinnen und Patienten gezielter in die passende Versorgungsebene steuern. Weitere Regelungen: Die Rufnummer 116 117 soll künftig Terminservice- und Akutleitstelle umfassen und digital mit den Rettungsleitstellen unter 112 vernetzt werden. Zudem soll die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden. Vorgesehen sind außerdem Möglichkeiten zur Abgabe von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten in bestimmten Notfallkonstellationen, Maßnahmen zur Reanimation sowie ein bundesweites Kataster öffentlich zugänglicher Defibrillatoren. Für die Digitalisierung der Notfallrettung sind von 2027 bis 2031 insgesamt 225 Millionen Euro vorgesehen.
10.07.2026 Beitrag
Geballter Gegenwind bei Reform der Krankenversicherung
Das würde sich direkt auf kommunale Haushalte auswirken, betonte Hoch. Die Kommunen seien verpflichtet, für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung finanziell einzuspringen. «Das wäre ein sehr schwieriger Weg.» Klinikchef: «Das tut uns weh» Die Universitätsmedizin Mainz, die einzige Uniklinik von Rheinland-Pfalz, rechnet durch das geplante Gesetz zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer zusätzlichen Belastung von rund 25 Millionen Euro pro Jahr. «Das tut uns weh», sagte der Vorstandsvorsitzende Ralf Kiesslich der dpa. Das mache den Weg der Entschuldung nochmal schwieriger. «Ich kann nur sagen, dass es im Bereich komplexer universitärer Medizin schwierig ist, zu sparen», betonte der Klinikchef. «Die Universitätskliniken sind das Rückgrat, wir sind in Krisen immer dafür da, auch Dinge möglich zu machen, die an anderer Stelle nicht mehr gehen.» Minister Hoch sagte, die Bundesregierung habe an einigen Stellen des Pakets zwar noch gearbeitet, die «alten Sorgenthemen» seien aber geblieben. Es bleibe auch die Frage, wie im Land ein ordentlicher Pharmastandort organisiert werde. Er stehe dazu in einem engen Austausch mit Wirtschaftsminister Michael Ebling (SPD). «Wir fühlen uns nicht als Gewinner» Aus der Pharmabranche meldete sich der Deutschlandchef von Boehringer Ingelheim, Médard Schoenmaeckers, zu Wort. Er sagte der dpa, es gebe eine Bewegung in eine Richtung, bei der die Industrie de-priorisiert werde. Der Grundtenor sei nach Änderungen an dem Gesetzentwurf nach wie vor, dass Innovationen der Pharmabranche nicht anerkannt würden. «Wir fühlen uns nicht als Gewinner», sagte Schoenmaeckers. Es bleibe das Gefühl, dass die Industrie der einzige Kostenträger sei, der weiter zusätzlich belastet werde. Dass ein ursprünglich geplanter dynamisch anpassbarer Preis-Abschlag auf Medikamente nun doch nicht kommen soll, begrüßte Schoenmaeckers. «Aber die Industrie sieht sich nun mit einem mehr als doppelt so hohen, konstanten Herstellerabschlag konfrontiert.» Insgesamt vermisst der Manager des Unternehmens, das im Juni eigentlich geplante Investitionen von 900 Millionen Euro in Deutschland gestoppt hatte, Anerkennung von Innovation. Hoch: Bräuchten eigentlich Vermittlungsausschuss Gesundheitsminister Hoch sagte: «Meine Haltung ist: Wie es jetzt läuft, ist es nicht gut.». Seit Wochen seien sich alle Länder einig, dass der Bund sich noch bewegen müsse. «Eigentlich bräuchten wir einen Vermittlungsausschuss», sagte Hoch. «Wir werden aber abwarten müssen, was in der Koordinierungsrunde am Donnerstagabend besprochen wird.» Noch sei unklar, was Gespräche über das Gesetz ergeben Die Bundesregierung will das Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge noch vor der Sommerpause verabschieden. Ob die Länder da mitmachen, ist unklar. Darüber hinaus geht der Opposition auf Bundesebene der Zeitplan angesichts der umfassenden Änderungen zu schnell. Grünen-Gesundheitsexperten Janosch Dahmen hatte dazu das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen, das Eilanträge gegen das Gesetzgebungsverfahren jedoch ablehnte. Für Rheinland-Pfalz sagte Minister Hoch mit Blick auf den Bundesrat: «Wir haben freie Hand im Kabinett vereinbart, weil wir hoffen, dass die Bundesregierung noch einlenken wird.» Er sei selbst gespannt, was bis Freitag noch passiere.
09.07.2026 Beitrag
BVerfG lehnt Eilanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab
Die beiden Antragsteller, Janosch Dahmen von Bündnis 90/Die Grünen und Ates Gürpinar von Die Linke, hatten geltend gemacht, durch umfangreiche und kurzfristig vorgelegte Änderungsanträge in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt zu sein. Sie verwiesen dabei auf Parallelen zum Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2023. Mit den Eilanträgen sollte dem Deutschen Bundestag untersagt werden, den Gesetzentwurf wie geplant abschließend zu beraten. Die Anträge blieben ohne Erfolg. Damit wird die parlamentarische Beratung voraussichtlich planmäßig fortgesetzt. Grundlage der 2. und 3. Lesung ist die Beschlussvorlage des Bundestagsgesundheitsausschusses. Noch nicht offiziell liegt der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen vor, der unter anderem eine Aufforderung an die Bundesregierung enthalten soll, im Rahmen des Pharma- und Medtech-Dialogs eine Standortklausel unter Berücksichtigung des Beihilferechts zu entwickeln. Offen ist zudem, ob das Gesetz bereits morgen im 2. Durchgang im Bundesrat behandelt wird.
09.07.2026 Beitrag PD
Eilanträge gegen Kassen-Spargesetz in Karlsruhe gescheitert
Zwei Bundestagsabgeordnete von Grünen und Linken hatten sich jeweils mit Eilanträgen an das höchste deutsche Gericht gewandt, weil sie das eilige Gesetzgebungsverfahren für unzulässig hielten. Die Regierungskoalition hatte demnach noch wenige Tage vor der geplanten Abstimmung 278 Seiten mit Änderungsanträgen vorgelegt. Koalition will Handlungsfähigkeit demonstrieren Das Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patientinnen und Patienten kommen zum Beispiel Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu. Das umstrittene Spargesetz steht in einer Reihe weiterer Reformvorhaben, mit denen die schwarz-rote Koalition zum Sommer ihre Handlungsfähigkeit demonstrieren und Wirtschaftswachstum stimulieren will. Nach dem Plan der Koalition soll es morgen im Bundestag beschlossen werden und dann gleich in den Bundesrat kommen, der an dem Tag zum letzten Mal vor der Sommerpause tagt. Kläger kritisierten parlamentarisches Verfahren Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen kritisierte am Mittwoch nach Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages, man habe «die vergangenen Tage ein chaotisches Gesetzgebungsverfahren erlebt». Er wolle daher von Karlsruhe überprüfen lassen, ob «in diesem Fall überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich ist». Kurz darauf kündigten auch Linke und AfD an, Karlsruhe anzurufen zu wollen. Ein Antrag der AfD war zuletzt aber nach Angaben des Gerichts nicht eingegangen. Es ist nicht das erste Mal, dass mit einem Eilantrag in Karlsruhe die Verabschiedung eines Gesetzes vor der Sommerpause ausgebremst werden sollte. Im Sommer 2023 hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem solchen Antrag das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz der Ampel-Regierung gestoppt. Er hatte argumentiert, den Abgeordneten sei für die Beratung zu wenig Zeit geblieben. Am 23. Juli - also etwa drei Jahre nach dem Eilantrag - entscheidet das Gericht über den Fall im Hauptsacheverfahren.
09.07.2026 Beitrag
Zulassung: Cover Letter für Typ IA Variations entfällt
Auf ihrer Juni-Sitzung hat die Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) beschlossen, die bisherige Anforderung zur Einreichung eines Cover Letters bei Typ IA-Variations aufzuheben. Darüber wurde in den News „CMDh-Bericht zur Juni-Sitzung und Präsentationen zum CMDh Meeting with Interested Parties“ am 2. Juli 2026 informiert. Seit dem 1. Juli 2026 kann bei entsprechenden Variationsverfahren auf den Cover Letter verzichtet werden. Im Zusammenhang mit dem Wegfall des Cover Letters wurden zahlreiche Verfahrensdokumente aktualisiert: Requirements on submissions for Variations and Renewals within MRP and National Procedures BPG on the Use of eCTD in the MRP/DCP Cover Letter for Variation Applications in MRP Questions and Answers on Variations BPG for the Allocation of the MRP Variation Number for Type I Notifications, Type II Variations, Grouping and Worksharing (Chapter 1) BPG for the Processing of Type IA Minor Variations (Notifications) in MRP (Chapter 3) BPG for the Processing of Grouped Applications in MRP (Chapter 6) Begleitend werden auch die relevanten Formulare und Leitfäden angepasst. Das überarbeitete eAF soll im dritten Quartal 2026 veröffentlicht werden. Die bisher im Cover Letter enthaltene Bestätigung zum Annual Update wird künftig direkt im Antragsformular erfasst. Zudem wird das CESP Delivery File entsprechend angepasst. Weitere Infos können der Präsentation von Frau Winterscheid sowie dem CMDh-Bericht von Juni entnommen werden.
09.07.2026 Beitrag PD
Co-Creation Day Pharma
Die pharmazeutische Industrie steht vor vielfältigen wissenschaftlichen, technologischen und regulatorischen Herausforderungen. Gleichzeitig entstehen durch neue Forschungsansätze, digitale Technologien und interdisziplinäre Kooperationen neue Chancen. Um diese Potenziale gemeinsam zu heben, laden Pharma Deutschland e. V. , die Forschungsvereinigung der Arzneimittel-Hersteller e. V. (FAH) und Fraunhofer Gesundheit herzlich zum Co-Creation Day Pharma ein. Unter dem Motto „From Challenges to Solutions“ bringen wir am 25. November 2026 in den Räumlichkeiten von Pharma Deutschland in Bonn Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen, um konkrete Bedarfe, Ideen und innovative Lösungsansätze in den Austausch zu bringen und mögliche Kooperationen anzustoßen. Der Co-Creation Day ist dabei bewusst als unkompliziertes, anwendungsorientiertes Austauschformat angelegt. Im Mittelpunkt stehen konkrete Fragestellungen, Praxisbeispiele und Lösungsansätze, die für die pharmazeutische Forschung und Entwicklung (F&E) relevant sind. Nehmen Sie als Firma hier diese Möglichkeit war, um innerhalb eines kurzen Vortages Problemstellungen und für Sie relevante Forschungsansätze zu präsentieren. Ziel sind die Identifizierung von Partnern aus Industrie und Akademia für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich des Vorwettbewerbes und optimalerweise zukünftige Kooperationsprojekte. Gleichzeitig können hierzu die individuellen Fördermöglichkeiten diskutiert und ermittelt werden. Der Tag gliedert sich in zwei Pitching-Sessions , die inhaltlich gemischt und thematisch offen angelegt sind. In kurzen Pitches von maximal sieben Minuten stellen Unternehmen ihre aktuellen Herausforderungen, Innovationsbedarfe oder Projektideen vor; Forschungseinrichtungen präsentieren im Gegenzug innovative Technologien, Lösungsansätze und laufende oder geplante Projekte: die Beiträge geben einen Überblick über neue Technologien, die die Arzneimittelentwicklung effizienter, präziser und sicherer machen können. Im Fokus stehen innovative Testsysteme, KI-gestützte Daten- und Bildanalysen sowie neue Ansätze für Produktion, Qualitätskontrolle und patientennahe Forschung. Ergänzt wird das Spektrum durch nachhaltige Materialien und Plattformtechnologien für medizinische und pharmazeutische Anwendungen. Im Fokus können dabei unter anderem Themen wie Prozessoptimierung und Skalierung, Digitalisierung und KI, personalisierte Medizin, Nachhaltigkeit und Green Pharma, Analytik und Qualität sowie Regulatory und Time-to-Market stehen. Abgerundet wird der Co-Creation Day durch ein gemeinsames Mittagessen und viel Raum für Gespräche und Vernetzung. Wir laden Sie herzlich ein, Teil dieses neuen Formats zu werden und aktiv zur Entwicklung zukünftiger Innovationsprojekte beizutragen. Ihre Anmeldung übermitteln Sie uns bitte bis zum 20. Oktober 2026 . Die Teilnahme ist kostenlos. Co-Creation Day Pharma: From Challenges to Solutions Ein Austauschformat rund um konkrete Fragestellungen, Praxisbeispiele und Lösungsansätze, die für die pharmazeutische Forschung und Entwicklung relevant sind. Details & Anmeldung
09.07.2026 Beitrag
Boehringer-Deutschlandchef: Industrie wird de-priorisiert
Der Grundtenor sei nach Änderungen an dem Gesetzentwurf nach wie vor, dass Innovationen der Pharmabranche nicht anerkannt würden. «Wir fühlen uns nicht als Gewinner», sagte Schoenmaeckers. Es bleibe das Gefühl, dass die Industrie der einzige Kostenträger sei, der weiter zusätzlich belastet werde. Höherer konstanter Herstellerabschlag sorgt für Unmut Am ursprünglichen Gesetzentwurf hatten Pharmaunternehmen etwa den vorgesehenen dynamisch anpassbaren Preis-Abschlag auf Medikamente kritisch gesehen. Moniert wurde, dass dies jegliche Planbarkeit zunichtemache. Dass nun doch kein dynamischer Abschlag kommen solle, begrüßte Schoenmaeckers. «Aber die Industrie sieht sich nun mit einem mehr als doppelt so hohen, konstanten Herstellerabschlag konfrontiert.» Darüber hinaus habe eine Befreiungsklausel für Preisabschläge zugunsten von in Deutschland forschenden Unternehmen nicht den Weg ins Gesetz gefunden. Das sei bedauerlich. Wenn dann noch eine Preis-Mengen-Regelung komme, eine Art Umsatzdeckel für erlösstarke Medikamente, sei das absurd, sagte Schoenmaeckers. Es werde bestraft, dass ein Präparat erfolgreich sei. Investitionen in Deutschland werden unwahrscheinlicher Bei Boehringer Ingelheim ist Jardiance unter anderem für die Behandlung von Diabetes, Herzinsuffizienz oder chronische Nierenerkrankungen ein wichtiger Umsatzbringer. Der Einsatz dieses Medikaments könne Krankenkassen unter dem Strich Kosten sparen, zum Beispiel für teure Dialyse-Behandlungen, sowie Krankheitstage reduzieren und die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten verbessern, sagte Schoenmaeckers. «Das ist keine Anerkennung von Innovation», betonte der Deutschlandchef von Boehringer Ingelheim. Das Unternehmen hatte im Juni geplante Investitionen von 900 Millionen Euro in Deutschland gestoppt. Als Gründe nannte das Unternehmen schwierige Bedingungen hierzulande, die Sparvorgaben der Bundesregierung und Druck aus den USA. Investitionen aus der Branche in Deutschland würden mit dem geplanten Gesetz unwahrscheinlicher, sagte Schoenmaeckers. Es brauche Strukturreformen im Gesundheitssystem, Ineffizienzen müssten beseitigt werden.
09.07.2026 Beitrag
Beitragsstabilisierungsgesetz vor zwei großen Hürden
Der für Freitag, 10. Juli, geplante Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steht auf der Kippe. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Janosch Dahmen hat beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die vorgesehene zweite und dritte Lesung eingereicht. Im Mittelpunkt der Kritik steht das aus seiner Sicht zu knappe Beratungsverfahren: Die rund 300 Seiten umfassenden Änderungsanträge wurden den Abgeordneten erst am Montag zur Verfügung gestellt. Das Vorgehen erinnert an das sogenannte „Heizungsgesetz“ der vergangenen Legislaturperiode. Damals hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann erfolgreich gegen die kurzen Beratungsfristen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag statt und stellte klar, dass den Abgeordneten ausreichend Zeit zur Prüfung umfangreicher Gesetzesänderungen eingeräumt werden muss. Selbst wenn das Gesetz die parlamentarische Hürde im Bundestag nehmen und der Eilantrag abgewiesen werden sollte, droht weiterer Verzögerungsbedarf im Bundesrat. Zwar handelt es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz, dennoch könnte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen und damit das Inkrafttreten hinauszögern. Damit sind verschiedene Szenarien denkbar: Neben Sondersitzungen des Deutschen Bundestages erscheint auch eine Verabschiedung erst nach der Sommerpause im September möglich. Kritik an der verkürzten Beratungsfrist kommt zudem aus den Ländern. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat das Verfahren öffentlich beanstandet. Darüber hinaus haben auch die Linken einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, dessen Inhalt zum Redaktionsschluss noch nicht ausgewertet werden konnte.
08.07.2026 Beitrag
AI Continent: Der neue EU-Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung
Der geplante „Cloud and AI Development Act“ der Europäischen Kommission adressiert den wachsenden Bedarf an Rechenkapazitäten innerhalb der EU. Angesichts der Diskrepanz zwischen der steigenden Nachfrage durch KI-Anwendungen und der verfügbaren Infrastruktur, bei der die EU derzeit hinter den USA und China zurückliegt, soll die Initiative den Ausbau nachhaltiger Cloud- und Edge-Computing-Kapazitäten massiv vorantreiben. Dabei konzentriert sich die Kommission auf zentrale Hindernisse wie langwierige Genehmigungsverfahren, Schwierigkeiten beim Zugang zu natürlichen Ressourcen wie Energie und Wasser sowie den Mangel an Kapital für kapitalintensive Bauvorhaben. Um die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität zu stärken, verfolgt das Vorhaben drei strategische Ziele: Die Förderung von Forschung und Innovation für ressourceneffiziente Infrastrukturen, die Verdreifachung der Rechenzentrumskapazität innerhalb der nächsten fünf bis sieben Jahre sowie die Schaffung von Voraussetzungen für hochsichere Cloud-Kapazitäten für kritische Anwendungsfälle. Zu der Initiative wurde eine öffentliche Konsultation durchgeführt.
08.07.2026 Beitrag
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