22.05.2026

Bundestag beschließt Apothekenreform

Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) heute in 2. und 3. Lesung im Bundestag
  • Gesellschaft & Politik
  • Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Vera Strecker, 
Andrea Schmitz
Der Bundestag hat heute, am 22. Mai 2026, für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) gestimmt.

Der Bundestag ist heute der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (Drucksache 21/6076) vollumfänglich gefolgt und hat somit den Weg für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz-ApoVWG (Drucksache 21/4084) frei gemacht. Hierzu kam es durch die Annahme mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD; Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.

Wie bereits mehrfach berichtet, sollen mit dem Gesetz vor allem kleinere und ländliche Apotheken gestärkt werden, da insbesondere sie vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit stehen. Ziel ist das Schaffen verbesserter wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken. Darüber hinaus soll die vor Ort verfügbare pharmazeutische Expertise besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden, etwa zur Prävention. Gleichzeitig soll Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apotheker gestärkt werden.

Der Entwurf beinhaltet zahlreiche Detailregelungen wie z.B. das Absenken der Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke. Zweigapotheken können künftig eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten die Versorgung mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt ist. Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden können. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ermöglicht werden.

Erst vorgestern hatte der Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung 13 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen gebilligt, die teilweise auf Empfehlungen des Bundesrates beruhen; darunter auch den fachfremden Änderungsantrag bezüglich des Ausschlusses von exklusiven Rabattverträgen für Biosimilars bis Ende Juni 2028, der ausführlich und kontrovers diskutiert wurde (s. hierzu Änderungsanträge zum ApoVWG: keine Exklusivverträge für Biosimilar für 1 Jahr).  

Weitere Änderungsanträge beziehen sich auf pharmazeutische Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Raumvorgaben, die konkretisierte Verantwortung der Apothekenleitung und die vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs durch erfahrene PTA unter bestimmten Bedingungen, die evaluiert werden soll.

Zwei weitere Anträge (Antrag der AfD mit dem Titel „Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen“ (21/2553) sowie Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Apotheken stärken – Arzneimittelversorgung verbessern“ (21/3829)  standen ebenfalls zur Abstimmung. Der Antrag der Fraktion die Linke wurde abgelehnt. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung für den Antrag der AfD lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor. 

Ihr Kontakt

Vera Strecker

Referentin Recht & Sozialrecht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin

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Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin

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Dr. Karl Sydow

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Apotheker

Dr. Maria Verheesen

Referentin Selbstmedikation
Apothekerin
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