April 2026

EU‑PFAS‑Beschränkung: Aufruf zur Konsultation

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) unterstützt eine EU-weite Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS, mit gezielten Ausnahmeregelungen, um die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren. Eine öffentliche Konsultation soll Informationen zu Alternativen und Auswirkungen in verschiedenen Sektoren sammeln, insbesondere auch im Arzneimittel- und Medizinproduktebereich. Pharma Deutschland bittet um Teilnahme an der Konsultation.

In seiner endgültigen Stellungnahme spricht sich der Ausschuss für Risikobewertung (RAC), ebenso wie der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) in seinem Stellungnahmeentwurf, für eine EU‑weite Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS aus. Dabei sollen bestimmte Ausnahmeregelungen berücksichtigt werden.

Die beiden wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) befürworten damit EU‑weite Maßnahmen mit geeigneten Ausnahmen und Kontrollmechanismen, um den zunehmenden und dauerhaft bestehenden Risiken von PFAS für Mensch und Umwelt wirksam zu begegnen.

Aufruf zur Teilnahme an der Konsultation

Teilnahme an der ECHA-Konsulation - Stakeholder, wie Industrie, Nichtregierungsorganisationen, Hersteller und Entwickler von Alternativen, Forscher sowie die Öffentlichkeit – werden von der ECHA eingeladen bis zum 25. Mai 2026 Stellungnahmen abzugeben, die in die endgültige Stellungnahme des SEAC einfließen sollen. 

Die 60-tägige ECHA-Konsultation nutzt eine strukturierte Umfrage, um Auswirkungen einer möglichen PFAS-Beschränkung in bestimmten Sektoren zu erfassen. Teilnehmende sollen Angaben zu verfügbaren Alternativen und deren Umsetzbarkeit machen. Gesundheits- und Umweltrisiken von PFAS sind nicht Teil der Befragung, da sie bereits vom RAC bewertet wurden.

Hilfestellungen für die Teilnahme an der ECHA-Konsultation

 

Teilnahme an der BMG-Abfrage - das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) um eine Einschätzung der möglichen Auswirkungen der geplanten PFAS Beschränkung auf den Arzneimittel- und den Medizinproduktebereich. Bitte übermitteln Sie Informationen, aus denen hervorgeht, in welcher Weise Ihr Unternehmen vom PFAS Beschränkungsverfahren betroffen ist und welche konkreten Auswirkungen sich hieraus ergeben spätestens bis zum 5. Mai 2026 Informationen an Pharma Deutschland, Dr. Daniela Allhenn (allhenn@pharmadeutschland.de).

PFAS-Beschränkung: Nächste Schritte im REACH-Verfahren (ECHA & EU-Kommission)

Die Konsultationsbeiträge werden ausgewertet und fließen in die finale SEAC-Stellungnahme ein (voraussichtlich bis Ende 2026). Danach übermittelt die ECHA die RAC- und SEAC-Stellungnahmen an die EU-Kommission.

Die EU-Kommission erarbeitet daraufhin einen Beschränkungsvorschlag, der im REACH-Ausschuss der Mitgliedstaaten beraten und abgestimmt wird.

PFAS-Beschränkung EU/EWR: Hintergrund zum REACH-Verfahren und zur ECHA-Konsultation

Der PFAS-Beschränkungsvorschlag für EU/EWR wurde von Behörden aus den Niederlanden, Deutschland, Dänemark, Norwegen und Schweden erarbeitet und am 13. Januar 2023 bei der ECHA eingereicht. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu senken und Produkte sowie Prozesse sicherer zu machen. Die öffentliche Konsultation lief vom 22. März bis 25. September 2023. Der ECHA-Ausschuss für Risikobewertung (RAC) hat seine finale Stellungnahme am 2. März 2026 angenommen.

Stellungnahmeentwurf des SEAC

Der Stellungnahmeentwurf des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) stellt fest, dass PFAS in Europa in einer Vielzahl unterschiedlicher Anwendungsbereiche eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund seien EU-weit einheitliche Maßnahmen notwendig, um Handelsverzerrungen zu vermeiden und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sicherzustellen.

Der SEAC spricht sich dafür aus, gezielte Ausnahmen für bestimmte PFAS-Verwendungen zu ermöglichen, sofern dies durch belastbare Nachweise über das Fehlen geeigneter Alternativen sowie durch eine Kosten-Nutzen-Analyse gerechtfertigt ist. Ziel ist es, die Verhältnismäßigkeit der vorgesehenen Beschränkung zu gewährleisten.

Darüber hinaus unterstützt der Stellungnahmeentwurf die Einführung von Risikomanagementmaßnahmen zur Begrenzung von PFAS-Emissionen im Rahmen möglicher Ausnahmen, wie sie vom Ausschuss für Risikobewertung (RAC) empfohlen wurden. Auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen könne der SEAC jedoch nicht abschließend beurteilen, ob diese konkreten Maßnahmen verhältnismäßig sind.

ECHA Event 7. Mai 2026

PFAS restriction: ECHA Committees’ opinions and next steps

The webinar will present the Committees’ current conclusions on PFAS hazards, emissions and risks, the expected risk reduction of the proposed restriction, socio‑economic impacts, available alternatives and possible derogations, as well as the next steps in the REACH process.

Ihr Kontakt

Dr. Daniela Allhenn

Leiterin Abteilung Spezielle Produktgruppen / Pharmazeutische Technologie/GMP / Medizinprodukte / Umwelt
Apothekerin
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