Nach der Anfechtungsklage der Verbände Irish Pharmaceutical Healthcare Association (IPHA) und der Alliance for Medicines for Ireland (MFI) gegen den Minister für Wohnungswesen, Kommunalverwaltung und Kulturerbe Irlands gegen die vorgeschlagene inländischen Umsetzung der EU-Kommunlaabwasserrichtlinie (UWWTD) in irisches Recht im Oktober 2025 hat der Irish High Court am 20. Mai 2026 sein Urteil vorgelegt. Es wird dabei geltend gemacht, dass die UWWTD ungültig ist und deshalb der Staat aufgrund dessen nicht berechtigt ist, die Richtlinie umzusetzen. Die Klage beruht auf einer Besonderheit des irischen Rechts. Der Irish High Court hat gemäß Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Vorlagefragen zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschlossen.
Insbesondere werden folgende Fragen zur vorläufigen Entscheidung an den EuGH verwiesen:
Sind die Artikel 9 und/oder 10 und/oder Anhang III der Richtlinie 2024/3019 ungültig, im Lichte von Artikel 168 und/oder dem Grundsatz des Verursachers nach Artikel 191 Absatz 2 AEUV und/oder allgemeinen EU-Rechtsgrundsätzen einschließlich Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und/oder Rechtssicherheit und/oder durch offensichtlichen Fehler beeinträchtigt und/oder durch einen offensichtlichen Fehler aufgrund eines oder mehrerer folgender Punkte beeinträchtigt:
Damit ist – neben der Dringlichkeitsklage des Mitgliedstaats Polen – nunmehr aus Irland ein weiteres Verfahren gegen die UWWTD beim EuGH anhängig. Zusätzlich hatten fast alle Unternehmenskläger gegen die UWWTD, die mit der Klage gegen die Richtlinie in der ersten Instanz leider nicht erfolgreich waren, dagegen Rechtsmittel beim EuGH eingelegt. Der Verband wird sich – sobald dies möglich ist – als Streithelfer diesen Klagen wieder anschließen. Insofern wird sich der EuGH alleine aufgrund der beiden Verfahren der Mitgliedstaaten Polen und nun auch Irland inhaltlich mit der UWWTD befassen müssen.