“Schwer erkrankte Patientinnen und Patienten können weiterhin mit hochinnovativen Arzneimitteln versorgt werden. Vertragsärztinnen und -ärzte erhalten vorerst die notwendige Sicherheit, bestehende Therapie fortzuführen. Dennoch kommen massive Versorgungsunsicherheiten durch den zukünftigen Wegfall der bundesweiten Praxisbesonderheiten auf uns zu.” Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin Mit Inkrafttreten des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli 2026 entfällt die gesetzliche Grundlage nach § 130b SGB V. Ohne eine bundesweite Praxisbesonderheit steigt für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im ambulanten Bereich das Regressrisiko bei der Verordnung. Dies kann die Einführung und Etablierung neuer innovativer Arzneimitteltherapien in Deutschland verzögern. Die bereits im Rahmen der Erstattungsbetragsvereinbarungen ausgehandelten bundesweiten Praxisbesonderheiten bleiben demnach weiterhin bestehen und sind für die Ärztin oder den Arzt bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung im begründeten Fall entsprechend als wirtschaftlich zu berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass keine anderen Umstände – etwa die Kündigung einer Erstattungsbetragsvereinbarung – ihren Wegfall begründen.
17.08.2026
Beitrag
Die Kläger wenden sich gegen die Regelungen der Kommunalabwasserrichtlinie, nach denen Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten für die vierte Reinigungsstufe kommunaler Kläranlagen sowie für die Einrichtung der Herstellerorganisationen tragen sollen. Aus Sicht der Pharmaunternehmen ist die damit verbundene Kostenbelastung insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, für die Generikaproduktion von großer Bedeutung. Denn Generika, die nahezu 80 Prozent der verschreibungspflichtigen Arzneimittel im Rahmen der Versorgung der gesetzlichen Krankenversorgung darstellen, werden in großen Mengen benötigt, ihre Preise sind jedoch durch die bestehenden Erstattungs- und Regulierungssysteme weitgehend vorgegeben. Die zusätzlichen Kosten belasten die Unternehmen, sodass sich viele Human-Arzneimittel nicht mehr kostendeckend in Deutschland oder Europa vertreiben lassen könnten. Das Gericht der Europäischen Union hatte die Klagen am 18. Februar 2026 aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen. Eine inhaltliche Prüfung der angegriffenen Regelungen erfolgte daher nicht. Gegen diese Entscheidung haben die Unternehmen am 27. April 2026 Berufung eingelegt. Sie wollen zunächst erreichen, dass ihre Klagen für zulässig erklärt werden und anschließend eine inhaltliche Entscheidung über die angegriffenen Regelungen erfolgt. Mit dem Antrag auf Streithilfe macht Pharma Deutschland geltend, dass das Verfahren grundlegende Fragen für die pharmazeutische Industrie aufwirft. Darüber hinaus betrifft das Berufungsverfahren grundlegende Fragen des effektiven Rechtsschutzes im europäischen Recht. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen unmittelbar gegen Regelungen einer EU-Richtlinie vorgehen können, die ihnen konkrete finanzielle Verpflichtungen auferlegt. Der Antrag von Pharma Deutschland verweist darauf, dass diese Fragen über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben. Über die Zulassung zur Streithilfe entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union.
17.08.2026
Beitrag
Wie geht es weiter mit dem NRW-Pharmadialog? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Sitzung des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) in Düsseldorf, an der Nicole Westig, Regionalbeauftragte West von Pharma Deutschland, teilnahm. Mit der Verabschiedung eines gemeinsamen Chancenpapiers zur Stärkung des Pharmastandorts Nordrhein-Westfalen wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht. Der NRW-Pharmadialog gilt inzwischen als Best-Practice-Beispiel für einen konstruktiven und zielorientierten Austausch zwischen Politik und Industrie. Besonders hervorzuheben ist die aktive Beteiligung der drei zuständigen Landesministerien für Gesundheit, Wirtschaft und Wissenschaft. Die jeweiligen Hausleitungen tragen die gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen mit und unterstützen die darin formulierten Ziele. Die beteiligten Fachverbände wollen die positiven Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen künftig auch auf Bundesebene einbringen. Ein zentrales Zukunftsthema bleibt dabei die Krisenvorsorge. Einigkeit bestand darüber, dass eine belastbare Arzneimittelversorgung im Krisenfall nur durch ein enges und abgestimmtes Zusammenwirken von Bund, Ländern und Industrie gewährleistet werden kann. Die Pharmaindustrie müsse daher als wichtiger Partner systematisch in die Krisenvorsorgeprozesse der Bundesländer eingebunden werden. Auf Grundlage des Chancenpapiers wird der NRW-Pharmadialog nun fortgeführt. Die vereinbarten Maßnahmen sollen eng begleitet, ihre Umsetzung regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Dabei bringen die Pharmaverbände ihre fachliche Expertise kontinuierlich in den Prozess ein. Darüber hinaus ist vorgesehen, künftig einmal jährlich einen Austausch mit den zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretären der beteiligten Ministerien durchzuführen.
17.08.2026
Beitrag
Die Bewertungsverfahren wurden am 15. Mai 2026 gestartet. Gemäß § 13 VerfO des G-BA besteht die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme bis zum 7. September 2026 . Hierzu wird auf die Informationen zum Stellungnahmeverfahren auf der Webseite des G-BA verwiesen. IQWiG Bewertung Dupilumab (12/13) Neues AWG Urtikaria (Hauterkrankungen) ab 12 Jahren Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Für die Bewertung des Zusatznutzens legt der Hersteller Ergebnisse der placebokontrollierten Zulassungsstudien LIBERTY-CSU CUPID A und C vor. Da keine vergleichenden Studien gegenüber der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegen hätten, sei ein Zusatznutzen nicht belegt. Dupilumab (13/13) Neues AWG Urtikaria (Hauterkrankungen) von 2 bis 11 Jahren Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Für die Bewertung des Zusatznutzens legt der Hersteller Ergebnisse der placebokontrollierten Zulassungsstudien LIBERTY-CSU CUPID A und C vor. Da keine vergleichenden Studien gegenüber der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegen hätten, sei ein Zusatznutzen nicht belegt. Zolbetuximab (2/2) Orphan Drug, Ern. NB: > 30 Mio. Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs (onkologische Erkrankungen) Patienten der Gruppe a (s.u.): Zusatznutzen nicht belegt Patienten der Gruppe b (s.u.): Anhaltspunkt, gering Das IQWiG unterscheidet zwei Patientengruppen nach dem PD-L1-Status: A) PD-L1-Expression ≥ 1 (CPS ≥ 1): Für diese Patientengruppe liegen keine geeigneten Daten vor. Daher ist ein Zusatznutzen von Zolbetuximab nicht belegt. B) PD-L1-Expression < 1 (CPS < 1): Für diese Patientengruppe wurde die Phase-III-Studie GLOW herangezogen, in der Zolbetuximab + CAPOX mit Placebo + CAPOX verglichen wurde. Für Patientinnen und Patienten der Gruppe b) zeigte sich ein statistisch signifikanter Vorteil beim Gesamtüberleben. Das mediane Gesamtüberleben lag bei 15,5 Monaten unter Zolbetuximab + CAPOX gegenüber 12,1 Monaten unter CAPOX allein (HR 0,68). Daraus leitet das IQWiG einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen ab. Bei Symptomen, Gesundheitszustand und den meisten Aspekten der gesundheitsbezogenen Lebensqualität ergaben sich keine relevanten Unterschiede zwischen den Behandlungsarmen. Zudem wurde eine Verschlechterung der sozialen Funktion bei Patientinnen und Patienten über 65 Jahren sowie ein erhöhtes Risiko für den Endpunkt „Appetit vermindert" als schweres unerwünschtes Ereignis festgestellt. Das IQWiG weist zudem auf erhebliche Unsicherheiten der Studie hin. Insbesondere wurde die empfohlene antiemetische Begleittherapie gegen Übelkeit und Erbrechen in vielen Fällen nicht adäquat durchgeführt, wodurch die Aussagekraft der Ergebnisse eingeschränkt sei. Deshalb könnten insgesamt nur Anhaltspunkte, nicht jedoch Hinweise oder Belege für einen Zusatznutzen abgeleitet werden. G-BA Bewertung Orphan Drugs Für Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 1. Halbs. SGB V durch die Zulassung als belegt. Tovorafenib Erstbewertung Orphan Drug, Malignes Gliom (onkologische Erkrankungen) Die Nutzenbewertung basiert ausschließlich auf der zulassungsrelevanten Studie FIREFLY-1, einer offenen, nicht-randomisierten, nicht-vergleichenden Phase-II-Studie mit 137 Patientinnen und Patienten. Aufgrund des Fehlens einer Kontrollgruppe wird das Verzerrungspotenzial als hoch eingestuft und die Aussagekraft der Ergebnisse ist eingeschränkt. Tovorafenib zeigt in einer stark vorbehandelten pädiatrischen pLGG-Population relevante Tumoransprechraten. Aufgrund des fehlenden Kontrollarms und erheblicher methodischer Unsicherheiten lasse sich derzeit jedoch kein belastbarer Schluss zum tatsächlichen Ausmaß des patientenrelevanten Zusatznutzens ziehen. Gleichzeitig traten sehr häufig Nebenwirkungen, einschließlich schwerer Nebenwirkungen und Wachstumsstörungen, auf.
17.08.2026
Beitrag
PD
"Eine Studie, die zeigen will, ob PFAS in Arzneimitteln ersetzbar sind, darf nicht bei der Molekülstruktur und der reinen Pharmakologie stehenbleiben. Sie würde zu völlig anderen Ergebnissen kommen, wenn sie sich auch mit der Praxis und den zugehörigen Akteuren beschäftigt hätte." Dr. Elmar Kroth stellvertretender Hauptgeschäftsführer "Weil die Studie die Hersteller, Zulassungsbehörden, Ärzteschaft und Lieferketten nicht in den Blick nimmt, entsteht der Eindruck, einer breiten Substitution stünden keine handfesten praktischen, regulatorischen und juristischen Hürden im Weg, sondern lediglich ein fehlender Umsetzungswille der Unternehmen. Dieser Eindruck ist komplett falsch. Nicht die Bereitschaft der Pharmaunternehmen, sondern Arzneimittelrecht, Pharmakovigilanz, Produktionsrealität und Versorgungssicherheit bestimmen, ob, wann und zu welchem Preis ein Wirkstoff überhaupt ausgetauscht werden kann,” so Dr. Elmar Kroth weiter. Die 5 zentralen Kritikpunkte der Pharmabranche an der Freiburger Studie: 1. Chemische Verfügbarkeit ist nicht gleich praktische Austauschbarkeit Die Studie definiert eine „Alternative“ allein als PFAS-freien Wirkstoff derselben chemisch-pharmakologischen Gruppe – ohne Evidenzlage, Zulassungsstatus in Deutschland, Indikation, Dosierung oder Erstattung zu bewerten. Ein Molekül, das nur in anderen Ländern oder für andere Indikationen zugelassen ist, ist damit keine gleichwertige Therapieoption. Die Autorinnen und Autoren räumen selbst ein, dass sie die praktische Einsetzbarkeit nicht untersucht haben. 2. Der Austausch eines Wirkstoffs ist rechtlich keine Formsache Ein Wirkstoffwechsel erfordert in der Regel eine vollständige Neuzulassung. Reale Verfahren dauern lange: Das dezentralisierte Zulassungsverfahren beim BfArM nahm 2024 im Schnitt 746 Tage in Anspruch; die Entwicklung eines völlig neuen Wirkstoffs – wie für die neun von der Studie selbst eingeräumten Ausnahmefälle nötig – dauert 12 bis 13,5 Jahre. Solche Fristen ergeben sich aus dem Arzneimittelrecht, nicht aus mangelndem Willen der Hersteller. 3. Patientensicherheit und Langzeitdaten werden nicht gewürdigt Jeder Wirkstoffwechsel ist eine medizinische Nutzen-Risiko-Abwägung im Einzelfall. Neu zugelassene Alternativen stützen sich auf eine deutlich schmalere Sicherheits- und Langzeitdatenbasis; die verpflichtenden Pharmakovigilanz-Instrumente belegen, dass Wissenslücken erst über Jahre geschlossen werden. Dass ein Wechsel innerhalb einer Substanzklasse Risiken nicht automatisch löst, zeigt die Geschichte der COX-2-Hemmer – ausgerechnet ein solcher Klassenwechsel dient der Studie als Positivbeispiel. 4. Versorgungssicherheit und Produktionsrealität bleiben ausgeblendet Die Studie abstrahiert vollständig von Produktionskapazitäten und Lieferketten – und trifft auf ein bereits fragiles System: Anfang 2026 registrierte das BfArM mit 546 gleichzeitig aktiven Lieferengpässen einen Rekordwert, bei einer Importabhängigkeit von rund 68 Prozent aus Asien. Für manche Darreichungsformen wie z.B. Dosieraerosole gibt es im Akutfall keine Alternative; die Umstellung neuer Treibmittel dauert 6 bis 10 Jahre pro Produkt. Ein forcierter Substitutionsdruck erhöht das Engpassrisiko, ohne den globalen PFAS-Eintrag zu senken. 5. Falsche Diagnose statt Systemperspektive – und ein einseitiger Blick auf die Alternativen Indem die Studie die Akteure ausblendet, verschiebt sie die Ursache: Sie legt einen “Umsetzungs-Unwillen” der Unternehmen nahe, wo tatsächlich regulatorische, klinische und ökonomische Hürden wirken. Zugleich bleibt offen, ob die vorgeschlagenen Alternativen ökologisch überhaupt besser sind – Umweltdaten zu ihnen sind oft unvollständig. Pharma Deutschland fordert daher ein integriertes Bewertungsmodell, das Umweltwirkungen, Patientensicherheit und Versorgungssicherheit gleichrangig zusammenführt, sowie realistische Übergangsfristen. Die Branche ist bereit, gemeinsam mit den anderen Stakeholdern, wie bspw. UBA, BfArM, EMA und der Ärzteschaft, gemeinsame Lösungen in einem strukturierten Dialog zu diskutieren und zu erarbeiten.
17.08.2026
Beitrag
*Grafik zeigt die Umfrageergebnisse für Berlin Laut dem Pharma Deutschland Gesundheitsmonitor sehen 20,1 Prozent der Befragten aus Berlin Herausforderungen in der Krankenhausversorgung. Im Bundesdurchschnitt liegt dieser Wert mit 30,3 Prozent deutlich höher. Damit gehört die Krankenhausversorgung in Berlin aus Sicht der Bevölkerung nicht zu den drängendsten Herausforderungen im Gesundheitswesen und reiht sich hinter der hausärztlichen, physischen und psychischen fachärztlichen Versorgung ein. Diese vergleichsweise positive Wahrnehmung trifft auf eine Krankenhauslandschaft, die leistungsfähig, aber stark beansprucht ist. Im Jahr 2024 gab es in Berlin 86 Krankenhäuser mit einer Bettenauslastung von 77,8 Prozent. Diese liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 72 Prozent. Berlin verfügt über große Versorgungskrankenhäuser, Universitätskliniken und spezialisierte Einrichtungen. Sie versorgen nicht nur die Berliner Bevölkerung, sondern auch Menschen aus dem Umland – insbesondere aus Brandenburg. Gleichzeitig ist das Angebot gemessen an der eigenen Bevölkerungszahl keineswegs groß. Mit 535,2 Krankenhausbetten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt Berlin im unteren Drittel des Ländervergleichs. Nur Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Baden-Württemberg weisen eine niedrigere Bettendichte auf. Berlin verbindet somit knappe stationäre Kapazitäten mit einer hohen Auslastung. Da die Krankenhausplanung in Deutschland in der Verantwortung der Länder liegt, stellt sich auch für Berlin die Frage, wie die Versorgung künftig zwischen Maximalversorgern, spezialisierten Kliniken und kleineren Häusern organisiert werden soll. Das Ende 2024 beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) setzt auf eine stärkere Bündelung und Spezialisierung von Leistungen. Komplexe Behandlungen sollen dort konzentriert werden, wo die erforderliche Erfahrung und Infrastruktur vorhanden sind. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung weiter zu erhöhen und zugleich die wirtschaftliche Stabilität der für die Versorgung notwendigen Krankenhäuser zu sichern. Berlin hat rund 3,8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner und ist damit das am dichtesten besiedelte Bundesland Deutschlands. Die aktuelle Landesregierung besteht aus CDU und SPD, Regierender Bürgermeister ist Kai Wegner (CDU). Pharma Deutschland informiert im Rahmen seines Gesundheitsmonitors fortlaufend über die gesundheitspolitische Stimmungslage in Berlin vor der Wahl. Die nächste Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus findet am 20. September statt.
14.08.2026
Beitrag
Die Beschlussvorlage wurde vom BfArM fristgerecht an die AG ATC/DDD versandt. Die im Verfahren eingereichten Stellungnahmen haben zu folgenden Änderungen der Empfehlung durch das BfArM geführt: Denecimig: Im Stellungnahmeverfahren wurde die Berücksichtigung einer wöchentlichen Anwendung als sachgerechter empfohlen. Dies lehnt das BfArm mit der Begründung ab, dass für die Ermittlung der Messzahlen die Zusatzregel gilt, wonach bei Spannbreiten bei der Applikationshäufigkeit, -menge und / oder im Dosierungsintervall das Dosierungsschema maßgeblich ist, das zur kleineren Messzahl führt. Gefurulimab Vergabe der Messzahlen erfolgt nach Empfehlung des BfArMs, sofern die Positiv Opinion bis zum Ende der hier angestoßenen Kommentierungsphase (31.08.2026) fristgerecht beim BfArM vorliegt. Anselamimab, Imetelstat, Mavorixafor, Nerandomilast und Secnidazol: Die Schlussempfehlungen des BfArM bleiben unverändert. Gemäß Workflow besteht die Möglichkeit, die vorliegende Beschlussvorlage mit Bezug auf vorherige Stellungnahmen noch einmal zu kommentieren. An einer Stellungnahme interessierte Mitgliedsunternehmen wenden sich bitte mit ihren Anmerkungen bis spätestens zum 27. August 2026 an Petra ten Haaf ( tenhaaf@pharmadeutschland.de) . Die neuen Messzahlen werden bis zum 30. September 2026 auf der Internetseite des BfArM und im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten zum 01.11.2026 in Kraft.
14.08.2026
Beitrag
PD
Die europäischen zuständigen Behörden für Medizinprodukte (Competent Authorities for Medical Devices, CAMD) kamen vom 15. bis 17. April 2026 im Rahmen der zyprischen Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union zu ihrer 58. Sitzung zusammen. Die Ergebnisse des Treffens wurden in einem gemeinsamen CAMD-Statement veröffentlicht. Im Mittelpunkt der Beratungen standen aktuelle regulatorische Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit Medizinproduktesoftware (Medical Device Software, MDSW) sowie In-vitro-Diagnostika aus Eigenherstellung. Die Teilnehmer stellten fest, dass neue Ansätze, geeignete Instrumente und zusätzliche Fachkompetenzen erforderlich sind, um den zunehmenden Anforderungen digitaler Technologien gerecht zu werden. Gleichzeitig müsse für akkreditierte Laboratorien ein verhältnismäßiger Regulierungsrahmen gewährleistet werden. In verschiedenen Arbeitsgruppen befassten sich die Teilnehmer darüber hinaus mit der zukünftigen Ausgestaltung des CAMD-Netzwerks, der Vorbereitung des Medizinproduktebereichs auf das Zeitalter der künstlichen Intelligenz sowie mit der Kontrolle von Online-Verkäufen und importierten Produkten. Dabei sprach sich eine Mehrheit für ein stärker koordiniertes Netzwerkmodell aus, das die Eigenständigkeit des Medizinproduktebereichs bewahrt und zugleich die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene verbessert. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Aufbau von Kompetenzen und Ressourcen im Bereich der künstlichen Intelligenz. Zudem wurde die Notwendigkeit hervorgehoben, die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden auszubauen und digitale Instrumente, beispielsweise Web-Crawling-Technologien, stärker für die Marktüberwachung und den Verbraucherschutz einzusetzen. Irland wird die nächste Ratspräsidentschaft übernehmen. Das nächste Treffen der CAMD ist in Dublin geplant. Die Sitzung der CAMD Executive Group (CEG) soll im September 2026 stattfinden.
14.08.2026
Beitrag
PD
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf seiner Internetseite mitteilt, hat sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) klarstellend zum Wegfall der gesetzlichen Grundlage für die Vereinbarung von bundesweiten Praxisbesonderheiten für Arzneimittel, bei denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Zusatznutzen festgestellt hat (Streichung § 130 b SGB V), geäußert. Damit sind die bereits ausgehandelten bundesweiten Praxisbesonderheiten nach wie vor für die verordnenden Vertragsärztinnen und -ärzte regressfrei in den therapeutischen Arzneimittelkatalog mit einzubeziehen, sofern nicht andere Umstände wie z.B. Kündigung der Erstattungsbetragsvereinbarung den Wegfall begründen. Die Kosten für diese Arzneimittel werden bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht berücksichtigt. Zu begrüßen ist, dass nun eine eindeutige Aussage für die Vertragsärzte für die Verordnung hochinnovativer und mit einem Zusatznutzen bewerteter Arzneimittel getroffen wurde, damit diese weiterhin für schwer erkrankte Patientinnen und Patienten verordnet werden können. Der Wegfall der bundesweiten Praxisbesonderheiten mit Inkrafttreten des Beitragsstabilisierungsgesetzes am 30. Juli 2026 wird sich zukünftig jedoch nachteilig auf die Einführung neuer und innovativer Arzneimitteltherapien in Deutschland auswirken und die Etablierung ebendieser verzögern, da beim Einsatz ebendieser für die Vertragsärztinnen und – ärzte im ambulanten Bereich höhere Regressgefahr besteht.
14.08.2026
Beitrag
PD
Das Papier fordert insbesondere, den Pharmastandort zu stärken, die Versorgung abzusichern, Verfahren zu beschleunigen, Forschung und Innovation zu fördern sowie Prävention und Selbstmedikation auszubauen. „Die Bundesregierung hat die Chance, mit ihrer Pharmastrategie ein klares Signal zu setzen: Deutschland muss Arzneimittelpolitik endlich als strategisches Querschnittsthema verstehen." Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin „Unser Papier zeigt, was dafür notwendig ist. Wir liefern der Bundesregierung konkrete Hinweise für eine Pharmastrategie, die nicht bei Einzelmaßnahmen stehen bleibt, sondern Versorgungssicherheit, Innovationsfähigkeit und Standortpolitik konsequent zusammendenkt. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung bereits vor einem knappen Jahr angekündigt hat, den Pharma- und Medizintechnikstandort Deutschland stärken zu wollen, haben wir keine Zeit zu verlieren und stehen für eine schnelle Konkretisierung und Operationalisierung der gemeinsamen Pharmastrategie bereit.“ Nach Ansicht von Pharma Deutschland enthält das Branchenpapier auch wichtige Aspekte für die ebenfalls angekündigte Strukturreform der Gesundheitsfinanzierung. DerVerband weist darauf hin, dass eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems nicht auf kurzfristige Ausgabenbegrenzung reduziert werden darf. Wer Generika, Biosimilars und innovative Arzneimittel dauerhaft verfügbar halten will, muss wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen schaffen, Resilienz finanzieren und Effizienzpotenziale durch Prävention sowie Selbstmedikation heben. Zugleich sei das Papier ein wirtschaftspolitischer Impuls an die gesamte Koalition. Die pharmazeutische Industrie sichere nicht nur die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Sie schaffe außerdem qualifizierte Arbeitsplätze und sorge für Forschung, Produktion und Wertschöpfung in Deutschland. Wer diese volkswirtschaftlich wichtige Schlüsselbranche stärken wolle, müsse verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen schaffen, Investitionen ermöglichen und Regulierung konsequent auf ihre Folgen für Standort und Versorgung prüfen. Pharma Deutschland fordert deshalb eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, in der Gesundheits-, Wirtschafts-, Forschungs-, Umwelt-, Sicherheits- und Beschäftigungspolitik verbindlich zusammenwirken. Einzelne Maßnahmen müssten auf ein gemeinsames Ziel einzahlen: eine innovative, bezahlbare und krisenfeste Arzneimittelversorgung aus einem starken Pharmastandort Deutschland. Das Strategiepapier benennt hierfür fünf Schwerpunkte – von investitionsfreundlichen Standortbedingungen über resilientere Lieferketten und schnellere Verfahren bis zu einer innovationsorientierten Nutzenbewertung sowie einer stärkeren Prävention und mehr Selbstmedikation. Pharma Deutschland steht für den weiteren Dialog mit Bundesregierung, Parlament, Krankenkassen, Patientenvertretungen und allen weiteren Beteiligten bereit. Positionspapier Pharmastrategie Arzneimittelversorgung sichern. Innovation stärken. Standort fördern. Konkrete Vorschläge für eine Politik, die Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems zusammenführt. Mehr erfahren
14.08.2026
Beitrag