GKV-SV und KBV: Klarstellung zu den bundesweiten Praxisbesonderheiten veröffentlicht
Bereits vereinbarte Praxisbesonderheiten gelten weiterhin
Branche & Märkte
Forschung & Entwicklung
Gesellschaft & Politik
Produktion & Versorgung
Autor:innen
Petra ten Haaf
Die Umsetzung des Wegfalls von Praxisbesonderheiten mit Inkrafttreten des Beitragsstabilisierungsgesetzes gilt nur für die aktuellen und zukünftig zu verhandelnden Erstattungsbetragsvereinbarungen.
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