*Grafik zeigt die Umfrageergebnisse für Mecklenburg-Vorpommern 83,6 Prozent der Befragten aus Mecklenburg-Vorpommern sind mit der regionalen Apothekenversorgung zufrieden, so zeigt es der Gesundheitsmonitor von Pharma Deutschland. Gleichzeitig bleibt das Potential der Apotheken bislang ungenutzt. Am häufigsten werden Apotheken zum Einlösen von Rezepten sowie zum Kauf rezeptfreier Arzneimittel aufgesucht. Deutlich seltener nutzen die Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern weitergehende Angebote: Nur 2,4 Prozent der Befragten haben sich nach eigenen Angaben in den letzten zwei Jahren in einer Apotheke impfen lassen und lediglich 0,6 Prozent haben dort Messungen wie Blutdruck- oder Blutzuckerkontrollen in Anspruch genommen. Beide Werte liegen unter dem Bundesdurchschnitt. *Grafik zeigt die Umfrageergebnisse für Mecklenburg-Vorpommern Im Januar 2026 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein Gesetz gegen die medizinische Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen beschlossen. Es erweitert das bestehende Landarztgesetz, sodass weitere Studienplätze auch an angehende Apothekerinnen und Apotheker vergeben werden können, sofern sie sich für mindestens zehn Jahre verpflichten, in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu sein. Ende 2025 lag Mecklenburg-Vorpommern mit 22,6 Apotheken je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zwar leicht über dem Bundesdurchschnitt von 21, entscheidend ist aber auch die regionale Verteilung. Menschen die ländlich oder mit eingeschränkter Mobilität leben, sowie ältere Menschen sind von Apothekenschließungen besonders betroffen. Apotheken sind gerade dort wichtig, wo haus- oder fachärztliche Versorgungsangebote schwieriger erreichbar sind. Sie sichern nicht nur die Abgabe von Arzneimitteln, sondern beraten zu Wechselwirkungen und richtiger Anwendung, prüfen Medikationspläne und unterstützen bei kleineren akuten Beschwerden. Mecklenburg-Vorpommern verfügt zwar bundesweit über die höchste hausärztliche Versorgungsdichte, doch gelten bereits einige Bereiche als drohend unterversorgt. Die Zahl unbesetzter hausärztlicher Versorgungsaufträge und die Altersstruktur der Ärzteschaft zeigen, dass sich die Lage in den kommenden Jahren weiter zuspitzen kann. Umso wichtiger ist es, die Bevölkerung über die vielfältigen Beratungs- und Versorgungsangebote der Apotheken vor Ort zu informieren und diese stärker sichtbar zu machen. Gerade in Regionen mit drohenden Versorgungsengpässen können Apotheken einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Gesundheitsversorgung leisten. Entsprechend wichtig ist es, ihre Angebote stärker bekannt zu machen. Mecklenburg-Vorpommern hat rund 1,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Die aktuelle Landesregierung wird von einer Koalition aus SPD und Die Linke getragen, Ministerpräsidentin ist Manuela Schwesig (SPD). Pharma Deutschland informiert im Rahmen seines Gesundheitsmonitors fortlaufend über die gesundheitspolitische Stimmungslage in Mecklenburg-Vorpommern im Vorfeld der Wahl am 20. September.
19.08.2026
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Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende der pharmazeutischen Industrie oder Dienstleister aus den Bereichen Produktentwicklung, Zulassung, Recht, Marketing, Vertrieb sowie Medizin und Wissenschaft. Inhaltliche Schwerpunkte: Rechtliche Rahmenbedingungen Voraussetzungen für die Verkehrsfähigkeit Abgrenzungsfragen Health Claims und Green Claims Rechtliche Fragestellungen und aktuelle Gerichtsurteile Neuartige Lebensmittel / Novel Food Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe Sicherheitsbewertungen – Artikel 8-Verfahren Aktuelles aus Sicht der Behörde und des Verbraucherschutzes Das Fachseminar Gesundheitsprodukt Nahrungsergänzungsmittel findet am 7. Oktober 2026, 9:30 bis 14:30 Uhr, online statt. Fachseminar Gesundheitsprodukt Nahrungsergänzungsmittel Fundiertes Wissen zu den regulatorischen Anforderungen an Nahrungsergänzungsmittel, Einblicke in aktuelle rechtliche Entwicklungen, Fragen der Verkehrsfähigkeit, Health Claims, Novel Food sowie die Abgrenzung zu anderen Produktkategorien Jetzt anmelden
19.08.2026
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Eine aktuelle Civey-Umfrage für den Gesundheitsmonitor von Pharma Deutschland zeigt, dass die Menschen in Sachsen-Anhalt die hausärztliche Versorgung weiterhin als größte Herausforderung im Gesundheitssystem ansehen: 45,2 Prozent der Befragten nannten diesen Bereich. Im Vergleich zum Vorjahr (52,8 Prozent) sind die Sorgen jedoch zurückgegangen. Danach folgen mit 42,6 Prozent die physische fachärztliche Versorgung und mit 42,5 Prozent die psychische Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig zeigen sich die Menschen in Sachsen-Anhalt mit den Wartezeiten in Hausarztpraxen vergleichsweise zufrieden: 63,9 Prozent der Befragten gaben an, mit den Wartezeiten zufrieden zu sein. Damit liegt Sachsen-Anhalt im deutschlandweiten Vergleich auf dem zweiten Platz nach Bremen. Diese Zufriedenheit hat sich in den letzten zwei Jahren deutlich gesteigert. Im August 2024 lag der Anteil der Zufriedenen lediglich bei 49,8 Prozent. Diese Einschätzung der Bevölkerung trifft auf eine angespannte Versorgungssituation. In mehreren Regionen droht laut Prognose der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalts ein Hausärztemangel: Während Salzwedel und Sangerhausen bereits als unterversorgt gelten, werden 13 weitere Mittelbereiche, darunter Bernburg, Staßfurt, Wittenberg und Osterburg als drohend unterversorgt eingestuft. Gleichzeitig steht ein Generationenwechsel bevor. Knapp ein Drittel der Hausärztinnen und Hausärzte im Bundesland ist bereits über 60 Jahre alt und wird in den nächsten Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden. Im Januar 2025 hat das Gesundheitskabinett Sachsen-Anhalts einen Maßnahmenkatalog gegen den Ärztemangel beschlossen. Ziel ist es, angehende Medizinerinnen und Mediziner im Land auszubilden und durch attraktivere Arbeitsbedingungen sowie Förderangebote langfristig zu binden. Ein zentraler Baustein ist die Ausweitung der Landarztquote. Sie ermöglicht den Zugang zum Medizinstudium über ein besonderes Auswahlverfahren, wenn sich die Studierenden im Gegenzug verpflichten, für mindestens zehn Jahre hausärztlich in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region zu arbeiten. In Sachsen-Anhalt leben rund 2,1 Millionen Menschen. Die aktuelle Landesregierung wird von CDU, SPD und FDP getragen. Ministerpräsident ist Sven Schulze (CDU). Die nächste Landtagswahl findet am 6. September 2026 statt. Pharma Deutschland informiert im Rahmen seines Gesundheitsmonitors fortlaufend über die gesundheitspolitische Stimmungslage in Sachsen-Anhalt vor der Wahl am 6. September.
18.08.2026
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Das Webinar am 24. September 2026 von 13-14 Uhr richtet sich auch an Pharma- und Medizinprodukteunternehmen. Dabei werden die Services der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft vorgestellt, die den Unternehmen dabei helfen sollen: • Marktchancen weltweit zu identifizieren, • Marktzugänge und regulatorische Anforderungen zu verstehen, • internationale Kontakte zu knüpfen und Geschäftspartner zu gewinnen sowie • Exportvorhaben gezielt vorzubereiten und umzusetzen. Zudem können Unternehmen die Unterstützungsleistung kennenlernen: Die Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien sollen KMU und Start-ups eine individuelle Markt- und Strategieberatung für den Markteintritt in Indien, Indonesien und Vietnam bieten. • Welche Potenziale bieten die Gesundheitsmärkte in Indien, Indonesien und Vietnam? • Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen? • Wie gestaltet sich der formale Ablauf? • Welche Beratungsleistungen sind inbegriffen? Im persönlichen Austausch mit dem EXGW-Team können Sie anschließend Fragen stellen. Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenfrei, lediglich eine Anmeldung ist erforderlich. Webinar Exportinitiative Gesundheitswirtschaft Die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft der Germany Trade and Invest (GTAI) stellt am 24. September ihr neues Angebot für den Markteintritt in Indien, Indonesien und Vietnam in einem Webinar vor. Zur Anmeldung
18.08.2026
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Die Gute Laborpraxis (GLP) stellt ein sektorübergreifendes Qualitätssicherungssystem dar, das sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen befasst, unter denen nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden. Für die regulatorische Bewertung von Chemikalien sind Daten aus Prüfungen, die nach diesen GLP-Prinzipien abgelaufen sind, unerlässliche Basis. Für die Wirtschaftsbeteiligten, die Daten aus solchen Prüfungen bei den nationalen und europäischen Bewertungsstellen einreichen (z.B. im Rahmen von Zulassungs-, Erlaubnis- und Registrierungsverfahren im Chemikalienrecht, aber u.a. auch im Arzneimittel-, Pflanzenschutz- oder Lebensmittelrecht), ist der Nachweis der GLP-Konformität Pflicht. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat den Referentenentwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (ChemVwV-GLP ) veröffentlicht. Die bestehende Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 1997, zuletzt geändert 2011, soll umfassend aktualisiert und neu gefasst werden. Ziel dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ist es, durch die Vorgabe allgemeiner Verfahrensvorschriften über Strukturen sowie detaillierter praktischer Leitlinien über Mechanismen und Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der Guten Laborpraxis (GLP) eine Vereinheitlichung der GLP-Überwachung und eine verbesserte Zusammenarbeit der Bundesländer untereinander und mit der GLP-Bundesstelle im Bundesinstitut für Risikobewertung (GLP-Bundesstelle) bei der GLP-Überwachung zu erreichen. Dies soll sicherstellen, dass Daten aus nicht-klinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Gemischen international akzeptiert werden. Die Neufassung berücksichtigt insbesondere Änderungen der OECD-Guidance-Dokumente Nr. 2 und Nr. 3, die Vorgaben der Richtlinie 2004/9/EG sowie Anpassungen des Chemikaliengesetzes aus den Jahren 2023 und 2026. Zudem werden bestehende Vollzugserfahrungen aufgegriffen und verschiedene Regelungen zur Durchführung von Inspektionen, zur Qualifikation von GLP-Inspektorinnen und -Inspektoren sowie zum Informationsaustausch zwischen Behörden konkretisiert. Der Anwendungsbereich der Verwaltungsvorschrift wird zudem aktualisiert. Neu berücksichtigt werden unter anderem Prüfungen von Tierarzneimitteln. Für GLP-Bescheinigungen werden die Prüfkategorien künftig einheitlich in deutscher und englischer Sprache ausgewiesen. Darüber hinaus sollen Einschränkungen auf bestimmte Teilbereiche, etwa ausschließlich in vitro -Prüfungen, möglich sein. Dies soll auch neuartige und tierversuchsfreie Prüfmethoden besser abbilden. Kommentare zu Referentenentwurf sind willkommen. Sie werden bis zum 20. September 2026 an Dr. Heike Wollersen ( wollersen@pharmadeutschland.de ) erbeten.
18.08.2026
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In seinem Urteil vom 5. August 2026 (Az.: 6 U 25/26) ist das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zu der Auffassung gelangt, dass diese Werbeaussage irreführend sei, weil Verbraucher nicht ausreichend darüber informiert würden, unter welchen Voraussetzungen die beworbenen Rabatte tatsächlich erreicht werden können. Die aktuelle Rabattstaffelung der Versandapotheke stellt sich wie folgt dar: Medikamentenpreis bis zu 59,99 Euro = Rabatt 2,50 Euro Medikamentenpreis bis zu 249,99 Euro = Rabatt 5 Euro Medikamentenpreis bis zu 999,99 Euro = Rabatt 15 Euro Medikamentenpreis von mehr als 1000 Euro = Rabatt 20 Euro Der Senat stellte fest, dass die konkrete Rabattstaffelung für den Verbraucher eine wesentliche Information darstellt. Die meisten Kunden erhielten lediglich einen Rabatt von 2,50 € oder 5 €, während der Höchstbetrag von 20 € nur bei sehr hohen Medikamentenpreisen erreicht werde. Ohne Kenntnis dieser Staffelung könne der Verbraucher die Attraktivität des Angebots nicht realistisch einschätzen. Zwar wurden Hinweise zur Berechnung des Rabatts auf der Website und im Werbespot gegeben, allerdings nur in verkleinerter Schrift am Ende der Darstellung. So traten sie gegenüber der hervorgehobenen Werbeaussage deutlich in den Hintergrund. Nach Ansicht des Gerichts reiche dies nicht aus, um die erforderliche Transparenz herzustellen. Das OLG sah deshalb eine Irreführung durch Vorenthalten wesentlicher Informationen gemäß § 5a UWG. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Unternehmen bei Rabattwerbung die Bedingungen für die Erlangung des beworbenen Vorteils klar und für Verbraucher leicht und erkennbar darstellen müssen. Nähere Infos können der Pressemitteilung vom 13.08.2026 entnommen werden.
18.08.2026
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Der Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat in seiner Sitzung am 11. August 2026 die Einleitung folgender Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen: Anlage II (Lifestyle Arzneimittel): TrenibotulinumtoxinE : Es ist vorgesehen, unter der Indikation „Verbesserung des Aussehens“ das Fertigarzneimittel „Boey“ zu ergänzen. Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) – Nummer 35 (Lipidsenker): In der Ausnahmeregelung für Patientinnen und Patienten mit familiärem Chylomikronämie Syndrom soll der Zusatz „genetisch bestätigtem“ gestrichen und durch den Zusatz „Die Vorgaben der jeweiligen Fachinformation zur Diagnostik sind zu beachten“ ergänzt werden. Die Anpassung erfolgt gemäß den Tragenden Gründen vor dem Hintergrund der Zulassung von Plozasiran. Anlage VII (Austauschbarkeit von Arzneimitteln) – Teil A: In die Tabelle 1 werden für die Austauschbarkeit von Darreichungsformen folgende Hinweise ergänzt: Hydromorphon: Austauschbare Darreichungsformen Filmtabletten und Hartkapseln Beclometason + Formoterol: Austauschbare Darreichungsformen Druckgasinhalation und Lösung Anlage VIIa (Biologika und Biosimilar) – Aktualisierung Juli 2026: Zum Wirkstoff „Pegfilgrastim“ soll das Biosimilar „Cavoley,“ entsprechend der alphabetischen Reihenfolge und zum Wirkstoff „Ranibizumab“ in der zweiten Spalte „Original-/Referenzarzneimittel“ eine Zeile mit der Angabe „Susvimo“ entsprechend der alphabetischen Reihenfolge eingefügt werden. Die Unterlagen zu den jeweiligen Stellungnahmeverfahren sind unter der entsprechenden Verlinkung auf der Internetseite des G-BA abrufbar: Anlage II - TrenibotulinumtoxinE: https://www.g-ba.de/beschluesse/7963/ Anlage III – Nummer 35 (Lipidsenker): https://www.g-ba.de/beschluesse/7960/ Anlage VII Teil A – Hydromorphon, Beclometason + Formoterol : https://www.g-ba.de/beschluesse/7961/ Im Rahmen des Stellungnahmerechts nach § 35 Abs. 2 SGB V besteht bis zum 14. September 2026 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegenüber dem G-BA. Später eingegangene Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden. Etwaige Hinweise oder Eingaben für die Erstellung einer jeweiligen möglichen Stellungnahme seitens Pharma Deutschlands sind bitte bis spätestens zum 10. September 2026 an Petra ten Haaf (tenhaaf@pharmadeutschland.de ) zu senden. Anlage VIIa – Aktualisierung Juli 2026: https://www.g-ba.de/beschluesse/7962/ Für Änderungen, die die Anlage VIIa betreffen ist eine verkürzte Stellungnahmefrist vorgesehen. Die Abgabe einer Stellungnahme ist bis zum 31. August 2026 vorgesehen. Hinweise oder Eingaben für die Erstellung einer möglichen Stellungnahme seitens Pharma Deutschlands sind bitte urlaubsbedingt bis spätestens zum 26. August 2026 an Petra ten Haaf ( tenhaaf@pharmadeutschland.de ) zu senden. Zur Beachtung: Zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist seit 1. Juli 2026 das Formular auf der Internetseite des G-BA zur Arzneimittel-Richtlinie unter „Weiterführende Informationen“ zu nutzen. Die Anschrift und die Betreffzeile sind der Veröffentlichung des jeweiligen Stellungnahmeverfahrens beim G-BA zu entnehmen.
17.08.2026
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Bereits 2021 hatte das EMRN seine Strategie für die Standardisierung von Datenstrukturen und Datenbeschreibungen für die europäischen Zulassungsbehörden veröffentlicht. Im Rahmen ihres Workplan 2026-2028 kündigte die NDSG (Network Data Steering Group) im Februar 2026 die weitere Umsetzung ihrer gemeinsamen Konzepte unter Einbeziehung aktueller technischer Ansätze (z.B. Künstliche Intelligenz) sowie der Berücksichtigung von internationalen Projekten zur Standardisierung (z. B. von der ICH oder von ISO), um eine größtmögliche Interoperabilität zu erreichen. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation ruft das EMRN heute dazu auf, ihr Konzept der Rahmenbedingungen für Berücksichtigung und Verwendung von Datenstandards bei regulatorischen Verfahren bis zum 18. September 2026 zu kommentieren. Dieses Konzept wurde entwickelt, um das Mandat der Network Data Steering Group (NDSG) zu unterstützen, Interoperabilität und Datenaustausch durch die Nutzung von Standards zu ermöglichen und internationale Zusammenarbeit, Ausrichtung und Harmonisierung durch gemeinsame internationale Standards zu fördern. Kommentare sollten über ein EUSurvey-Formular eingereicht werden . Bei technischen Problemen kann man sich an den EUSurvey-Support wenden. Pharma Deutschland wird seine Mitglieder kontinuierlich über die weitere Entwicklung der IT-Projekte auf europäischer Ebene unterrichten.
17.08.2026
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Pharma Deutschland steht für die heilberuflich unterstützte Selbstmedikation mit rezeptfreien Präparaten ein. Dies stellt für sehr viele Menschen eine wichtige, sichere und zugleich effiziente Möglichkeit der persönlichen Gesundheitsversorgung dar. Außerdem werden so Arztressourcen geschont und ein wesentlicher Beitrag zu GKV-Entlastung geleistet. Dabei wird – einhergehend mit einen Wertewandel beim Einkauf – zunehmend die Gesundheitsversorgung, im Besonderen mit OTC-Präparaten, durch Information und Aktivität im digitalen Raum beeinflusst. Die KI hat längst Einzug gehalten und entfaltet ihre eigene Wirksamkeit. Vor diesem Hintergrund schauen wir am 16. Oktober zwischen 09:00 und 12:15 Uhr genauer hin. Die eingeladenen Expert:innen sprechen folgende Themen an: Snapshot CHC-Versandhandel 2026: Wachstum, Dynamiken und Marktstrukturen: Céline Béchara , Communications, Partners & Events, DatamedIQ GmbH Gelistet, aber nicht gefunden - Digital Shelf und AI Search als messbare Wachstumshebel im CHC-Markt: Dr. Martin Schwarz , Inhaber und Geschäftsführer Sarticon GmbH KI-Agenten in Pharma – Chancen, Praxisbeispiele und Erfolgsfaktoren: Dr. Anja Konhäuser , Co-Founder bei OMMAX GmbH Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen. OTC-Markt – nicht ohne meine KI?! Aktueller Blick auf den Markt sowie Aussicht auf KI als Erfolgsfaktor am 16. Oktober 2026. Zur Anmeldung
17.08.2026
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“Schwer erkrankte Patientinnen und Patienten können weiterhin mit hochinnovativen Arzneimitteln versorgt werden. Vertragsärztinnen und -ärzte erhalten vorerst die notwendige Sicherheit, bestehende Therapie fortzuführen. Dennoch kommen massive Versorgungsunsicherheiten durch den zukünftigen Wegfall der bundesweiten Praxisbesonderheiten auf uns zu.” Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin Mit Inkrafttreten des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli 2026 entfällt die gesetzliche Grundlage nach § 130b SGB V. Ohne eine bundesweite Praxisbesonderheit steigt für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im ambulanten Bereich das Regressrisiko bei der Verordnung. Dies kann die Einführung und Etablierung neuer innovativer Arzneimitteltherapien in Deutschland verzögern. Die bereits im Rahmen der Erstattungsbetragsvereinbarungen ausgehandelten bundesweiten Praxisbesonderheiten bleiben demnach weiterhin bestehen und sind für die Ärztin oder den Arzt bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung im begründeten Fall entsprechend als wirtschaftlich zu berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass keine anderen Umstände – etwa die Kündigung einer Erstattungsbetragsvereinbarung – ihren Wegfall begründen.
17.08.2026
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