17.08.2026, 14:01 Pressemeldung

Pharma Deutschland beantragt Streithilfe im Berufungsverfahren zur Kommunalabwasserrichtlinie

Verband unterstützt Berufung klagender Pharmaunternehmen gegen die Erweiterte Herstellerverantwortung.
  • Gesellschaft & Politik
Autor:innen
Hannes Hönemann, 
Anna Frederike Gutzeit
Pharma Deutschland hat beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Zulassung zur Streithilfe im Berufungsverfahren von Klagen gegen die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) beantragt. Damit unterstützt der Verband die Berufung aller klagenden Pharmaunternehmen in den verbundenen Verfahren.

Die Kläger wenden sich gegen die Regelungen der Kommunalabwasserrichtlinie, nach denen Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten für die vierte Reinigungsstufe kommunaler Kläranlagen sowie für die Einrichtung der Herstellerorganisationen tragen sollen. Aus Sicht der Pharmaunternehmen ist die damit verbundene Kostenbelastung insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, für die Generikaproduktion von großer Bedeutung. Denn Generika, die nahezu 80 Prozent der verschreibungspflichtigen Arzneimittel im Rahmen der Versorgung der gesetzlichen Krankenversorgung darstellen, werden in großen Mengen benötigt, ihre Preise sind jedoch durch die bestehenden Erstattungs- und Regulierungssysteme weitgehend vorgegeben. Die zusätzlichen Kosten belasten die Unternehmen, sodass sich viele Human-Arzneimittel nicht mehr kostendeckend in Deutschland oder Europa vertreiben lassen könnten.

Das Gericht der Europäischen Union hatte die Klagen am 18. Februar 2026 aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen. Eine inhaltliche Prüfung der angegriffenen Regelungen erfolgte daher nicht. Gegen diese Entscheidung haben die Unternehmen am 27. April 2026 Berufung eingelegt. Sie wollen zunächst erreichen, dass ihre Klagen für zulässig erklärt werden und anschließend eine inhaltliche Entscheidung über die angegriffenen Regelungen erfolgt.

Mit dem Antrag auf Streithilfe macht Pharma Deutschland geltend, dass das Verfahren grundlegende Fragen für die pharmazeutische Industrie aufwirft.

Darüber hinaus betrifft das Berufungsverfahren grundlegende Fragen des effektiven Rechtsschutzes im europäischen Recht. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen unmittelbar gegen Regelungen einer EU-Richtlinie vorgehen können, die ihnen konkrete finanzielle Verpflichtungen auferlegt. Der Antrag von Pharma Deutschland verweist darauf, dass diese Fragen über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben. Über die Zulassung zur Streithilfe entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union.

Ihr Kontakt

Hannes Hönemann

Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Politikwissenschaftler

Anna Frederike Gutzeit

CvD Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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