Seit dem 14. Juli 2026 wird der elektronische Medikationsplan (eMP) bundesweit schrittweise in der elektronischen Patientenakte (ePA) eingeführt. Ärztinnen und Ärzte können darin direkt medikamentöse Therapien planen, Arzneimittel verordnen und eRezepte ausstellen. Eine automatische Wechselwirkungsprüfung berücksichtigt die gesamte erfasste Medikation; kritische Doppelverordnungen können pausiert und andere Verordner informiert werden. Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf den eMP, Vertragsärztinnen und -ärzte müssen über den Anspruch aufklären. Mitbehandelnde Praxen und Apotheken haben in Echtzeit Zugriff. Der eMP ist neben der elektronischen Medikationsliste (eML) – der automatisch aus eRezept-Daten erstellten Übersicht der verordneten und abgegebenen Medikamente – synchronisiert und für Patientinnen und Patienten einsehbar. Einnahmeerinnerungen per Push-Nachricht sind möglich. Auch frei verkäufliche Arzneimittel, Selbstzahler- und grüne Rezepte sowie bislang analog verordnete Medikamente und Betäubungsmittel können strukturiert erfasst werden. Dosierungen sowie Einnahme- und Anwendungshinweise werden maschinenlesbar, strukturiert und auch in verständlicher Sprache gespeichert. Damit verbinden sich eRezept, eML und eMP zum digital gestützten Medikationsprozess (dgMP). Die eML ist bereits die meistgenutzte ePA-Funktion: Sie wird wöchentlich bis zu 31 Millionen Mal von rund 130.000 medizinischen Einrichtungen aufgerufen. Der dgMP wird sich voraussichtlich zügig durchsetzen und das Handeln der Verordner stark prägen – zumal die Nutzung der ePA gesetzlich verpflichtend ist. Dank des diGItal‑Pilotprojekts sind digitale Gebrauchsinformationen bereits in rund 35 Millionen ePAs integriert und stehen Patientinnen und Patienten kooperierender Krankenkassen direkt und einfach in ihrer Medikationsübersicht zur Verfügung. Weitere Krankenkassen folgen in den nächsten Monaten. Davon profitieren Patienten unmittelbar durch unkomplizierten Zugang zu immer aktuellen Gebrauchsinformationen – und Unternehmen mit digitalen GI können diesen Mehrwert mit vergleichsweise geringem Aufwand für ihre Produkte nutzen. Der Rx‑Markt ist aktuell zu etwa 40 % nach Packungen abgebildet; mit dem ePA‑Update wird dies auch für Selbstmedikations‑Arzneimittel zunehmend relevant. Die Zahl teilnehmender Zulassungsinhaber wächst kontinuierlich: Im Juli werden es über 80 Unternehmen sein, die digitale Gebrauchsinformationen ihrer Produkte einbringen. Das Pilotprojekt wurde durch die Herstellerverbände initiiert und wird durch deren gemeinsames Tochterunternehmen ACS PharmaProtect GmbH (ab September unter dem neuen Namen PharmaProtect Solutions GmbH) getragen. ACS stellt ab 2027 den technischen Regelbetrieb bereit. Dieser ermöglicht den nahtlosen Übergang in die mit dem EU-Pharmapaket bevorstehende rechtlich verpflichtende Bereitstellung digitaler Gebrauchsinformationen. Der dgMP wird zunächst in Modellregionen erprobt und dann im Herbst 2026 bundesweit ausgerollt. Wir empfehlen, sich jetzt mit der Entwicklung vertraut zu machen und Auswirkungen auf das eigene Portfolio und eine Mitwirkung am diGItal-Pilotprojekt zu prüfen. Für Fragen wenden Sie sich gerne an Dr. Andreas Franken ( franken@pharmadeutschland.de ) oder info@di-gi-pilot.de . Mehr Infos finden Sie unter: https://www.di-gi-pilot.de
16.07.2026
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Sofern nicht abweichend beschrieben, wurden folgende Beschlüsse einstimmig mit Zustimmung der Patientenvertretung gefasst. Frühe Nutzenbewertung (AM-RL, Anlage XII) Ergänzende Informationen zu den Beschlüssen der frühen Nutzenbewertung finden Sie in Kürze in der AMNOG-Übersicht im Mitgliederbereich unserer Webseite. Mirvetuximab-Soravtansin Orphan Drug > 30 Mio. Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primäres Peritonealkarzinom (onkologische Erkrankungen) Beschluss: Hinweis, beträchtlich (mit Gegenstimmen des GKV-SV) Der signifikante Vorteil im Gesamtüberleben sowie weitere Vorteile bei den Nebenwirkungen führten insgesamt zu einem beträchtlichen Zusatznutzen. Daten zur Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität hätten nicht vorgelegen. Dissens bestand bezüglich der Unsicherheiten hinsichtlich der Umsetzung der zVT. Der GKV-SV plädierte für einen Anhaltspunkt, während KBV und DKG einen Hinweis sahen. Der GKV-SV begründete seine Position, der keinen Hinweis, sondern einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen sieht, mit der bestehenden Unsicherheit bei der Übertragbarkeit der Studiendaten in die Versorgung. Der entscheidende Dissens betreffe die Frage, ob die in der Studie verwendete Vergleichstherapie die zuvor festgelegte zVT ausreichend abbilde. Die zVT wurde mit „mit oder ohne Bevacizumab" festgelegt. Laut dem GKV-SV sei diese Wahl nicht nebensächlich gewesen, sondern sollte eine Einzelfallbegründung des Herstellers ermöglichen, warum ein Vergleich ohne Bevacizumab vom pU gewählt wurde. Der GKV-SV verwies darauf, dass Daten zeigten, dass Patientinnen mit Bevacizumab möglicherweise einen stärkeren Überlebensvorteil haben könnten – allerdings auch mit mehr Nebenwirkungen. Diese Erkenntnisse seien inzwischen auch durch Cochrane-Auswertungen bestätigt worden. Da der Hersteller in der Studie Bevacizumab als mögliche Zusatzkomponente ausgeschlossen und nicht ausreichend begründet habe, warum dies sachgerecht sei, bestehe aus Sicht des GKV-SV Unsicherheit darüber, wie groß der Überlebensvorteil im Vergleich zur tatsächlichen Versorgung wäre. Etwa 28 % der Patientinnen seien grundsätzlich für Bevacizumab geeignet gewesen und etwa jede fünfte Patientin habe nach der Studie in weiteren Therapielinien weiterhin Bevacizumab erhalten. Dies spreche dafür, dass Bevacizumab in dieser Behandlungssituation weiterhin einen relevanten Stellenwert habe, so der GKV-SV. Sowohl die KBV als auch die DKG vertraten die Einschätzung, dass die Therapie aufgrund ihrer Wirksamkeit und insbesondere ihrer Sicherheitsvorteile einen beträchtlichen Zusatznutzen biete und die bestehenden Unsicherheiten durch Studiendesign und Patientenselektion als nicht ausreichend angesehen werden könnten, um diesen Zusatznutzen bzw. die Aussagesicherheit infrage zu stellen, die zVT also adäquat umgesetzt worden sei. Anmerkung Pharma Deutschland: Besonders kritisch sieht Pharma Deutschland, dass trotz einer richtig umgesetzten zVT der GKV-SV die Meinung vertritt, dass die vorgelegten Daten hinsichtlich der Übertragbarkeit der Studiendaten in die Versorgung anzuzweifeln seien und die Bewertung des Zusatznutzens zu einer geringeren Aussagesicherheit führen solle. Zwar konnte sich der GKV-SV mit dieser Position nicht durchsetzen, allerdings zeigt die Diskussion erneut deutlich, dass im G-BA hinsichtlich der Doppelfunktion des GKV-SV ein erheblicher Interessenskonflikt vorliegt. Eravacyclin Reserveantibiotikum (Neues AWG) Bakterielle Infektionen (Infektionskrankheiten) Gemäß § 35a Abs. 1c SGB V gilt der Zusatznutzen eines Reserveantibiotikums als belegt. Sonstige Beschlüsse Das Plenum entschied für: die Aktualisierung der Festbetragsgruppe Selektive Serotonin-Noradrenalin Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1, in Stufe 2 . die Änderung der Nummer 44 (Stimulantien, z. B. Psychoanaleptika, Psychoenergetika, coffeinhaltige Mittel) in Anlage III der AM-RL (Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse). Die nächste öffentliche Sitzung des G-BA findet am 6. August 2026 statt. Pharma Deutschland wird berichten.
16.07.2026
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Eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag von Pharma Deutschland zeigt: 75,5 Prozent der Befragten sehen die Pharma-Branche als attraktiven Arbeitgeber. Besonders hoch ist die Zustimmung in der Altersgruppe der 50- bis 64-Jährigen. Auch unter Studierenden bestätigt sich die Attraktivität der Branche. Eine von Pharma Deutschland in Auftrag gegebene Befragung im Wintersemester 2025/26 an zehn deutschen Hochschulen ergab, dass 54 Prozent einen Berufseinstieg in der Pharma-Branche als attraktiv einschätzen. Die befragten Studierenden stammen aus den Fachbereichen Pharmazie, MINT, Medizin und Wirtschaftswissenschaften. Unter den Pharmaziestudierenden ist die Branche deutlich die erste Wahl – 71 Prozent nennen sie als bevorzugten Arbeitgeber. In anderen pharmarelevanten Fachrichtungen liegt sie in den Top drei. Die Branche überzeugt mit rationalen Fakten, so nennt über die Hälfte der Befragten finanzielle Sicherheit und Jobstabilität als Vorteile, jeweils über 40 Prozent sehen zudem gute Karriereperspektiven und ein forschungsnahes Arbeitsumfeld. Außerdem wurde deutlich, dass Umwelt- und Sozialverantwortung eine zentrale Rolle für die Arbeitgeberwahl spielen: 76 Prozent gaben an, Engagement im Bereich Umweltschutz und Nachhaltigkeit für die zukünftige Arbeitgeberwahl eher wichtig bis sehr wichtig einzuschätzen. “Die Pharma-Branche bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten für ein breites Spektrum an Qualifikationen – ein Potenzial, das insbesondere gegenüber jüngeren Zielgruppen noch stärker kommuniziert werden kann.” Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin Die Pharmabranche gehört mit rund 133.000 Beschäftigten zu den tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft. Entsprechend vielfältig sind die Einstiegsmöglichkeiten. Zu den typischen Studiengängen zählen Pharmazie, Pharmatechnik und Pharmazeutische Chemie. Darüber hinaus bieten auch angrenzende Fachrichtungen wie Biochemie, Biologie oder Medizin gute Voraussetzungen für eine Karriere in der Industrie. Insbesondere Ingenieurwissenschaften spielen eine wichtige Rolle – etwa in der Produktion, Qualitätssicherung oder Verfahrenstechnik. Absolventinnen und Absolventen von IT-Studiengängen finden in den Bereichen Datenanalyse, klinische Forschung, Produktion oder Lieferkettenmanagement Einsatzmöglichkeiten. Auch praxisorientierte Ausbildungsberufe öffnen attraktive Zugangswege, etwa als Pharmazeutisch-technische Assistenz (PTA), Pharmakant/in oder Chemielaborant/in. Sie übernehmen zentrale Aufgaben in Herstellung, Prüfung und Entwicklung von Arzneimitteln und sind für die Branche unverzichtbar. Hochschulbefragung: index.php
16.07.2026
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Die EMA hat ein Corrigendum zum Concept Paper für die Überarbeitung von Annex 15 („Qualification and Validation“) veröffentlicht. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen. Angepasst wurde lediglich der Zeitplan, der nun das übliche Verfahren für die Entwicklung und Konsultation europäischer GMP-Leitlinien bzw. Annexes widerspiegelt. Der vorgeschlagene Zeitplan sieht jetzt folgendermaßen aus: Erstellung eines Entwurfs für ein Konzeptpapier bzw. einer Leitlinie – ab November 2024 Genehmigung des Entwurfs für ein Konzeptpapier durch die EMA-Arbeitsgruppe „GMP/GDP“ – November 2025 Veröffentlichung des Konzeptpapiers zur Konsultation (2-monatige Konsultationsphase) – Februar 2026 Frist für Stellungnahmen zum Konzeptpapier – März 2026 Erörterung in der EMA-Arbeitsgruppe GMP/GDP und der Redaktionsgruppe des PIC/S-Ausschusses – ab März 2026 Veröffentlichung des Leitlinienentwurfs zur Konsultation (3-monatige Konsultation) – Dezember 2026 Frist für Stellungnahmen zum Leitlinienentwurf – März 2027 Billigung durch die EMA-Arbeitsgruppe GMP/GDP – November 2027 Veröffentlichung durch die Europäische Kommission – April 2028 Verabschiedung durch den PIC/S-Unterausschuss für die Harmonisierung der GMDP – April 2028 Ziel der Überarbeitung ist es, Annex 15 an aktuelle wissenschaftliche und regulatorische Entwicklungen anzupassen. Vorgesehen ist unter anderem eine stärkere Betonung lebenszyklusbasierter Validierungskonzepte, eines risikobasierten Vorgehens sowie eine klarere Strukturierung der bestehenden Anforderungen. Auffällig ist, dass das Concept Paper auch Aspekte der Wirkstoff‑Herstellung adressiert. Es wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich des Annex 15 auf Wirkstoffhersteller auszuweiten und darüber hinaus eine stärkere inhaltliche Verzahnung von Teil I und Teil II des EU GMP Leitfadens sowie anderer Leitlinien zu Wirkstoffen (z. B. GDP) herzustellen, vor allem im Hinblick auf Validierungs‑ und Qualifizierungskonzepte entlang der gesamten Liefer‑ und Herstellkette. Weitere Informationen und Details sind auf der Webseite der EMA abrufbar.
16.07.2026
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Der Entwurf beschreibt, welche Besonderheiten bei der Erkennung und Bewertung von Sicherheitssignalen für (traditionelle) pflanzliche Arzneimittel zusätzlich zu den bestehenden GVP-Vorgaben zu berücksichtigen sind. Das Papier ergänzt GVP Modul IX (inkl. Addendum I) und die EMA-Leitlinie zum EudraVigilance-Screening um spezifische Überlegungen für pflanzliche und traditionelle pflanzliche Arzneimittel, da diese in den bestehenden EU-Leitlinien bislang nicht gesondert adressiert werden. Als Quellen für Sicherheitssignale werden – wie allgemein – Spontanmeldesysteme, klinische Studien und Literatur genannt, wobei EudraVigilance als zentrales Instrument für Signalverarbeitung hervorgehoben wird. Bei der Bewertung berücksichtigt wird dabei auch die Patientenexposition, die Dauer, die sich ein Arzneimittel auf den Markt befindet und die Zielgruppe. Das Reflection Paper nennt fünf zentrale Aspekte, die bei Sicherheitssignalen für (traditionelle) pflanzliche Arzneimittel besonders zu berücksichtigen sind: Ausgeprägtes Underreporting aufgrund der verbreiteten Wahrnehmung „natürlich = sicher“ und der überwiegenden OTC-Verfügbarkeit Generell sehr begrenzte Informationen zum konkret verwendeten pflanzlichen Arzneimittel in vermuteten Nebenwirkungen Enge Korrelation der Produktsicherheit mit botanischer Identität, Qualitätsparametern und phytochemischer Charakterisierung der Droge/Zubereitung Komplexe Zusammensetzung und/oder Kombination verschiedener pflanzlicher Drogen/Zubereitungen im selben Präparat. Verwendung der gleichen pflanzlichen Drogen/Zubereitungen in nicht-Arzneimittel-Kategorien (Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika oder Medizinprodukten) mit abweichenden Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen. Zum Entwurf des Reflection Papers kann Stellung genommen werden. Mitgliedsfirmen von Pharma Deutschland, die an einer Kommentierung interessiert sind, senden ihre Kommentare bitte im vorgegebenen Template der EMA bis zum 15. September 2026 an Dr. Nico Symma ( symma@pharmadeutschland.de ).
16.07.2026
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Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die konsolidierte Fassung der ICH E6(R3)-Leitlinie für Good Clinical Practice veröffentlicht. Das Dokument vereint erstmals die bereits geltenden übergeordneten Prinzipien und Annex 1 mit dem neu verabschiedeten Annex 2 zu einem vollständigen regulatorischen Rahmenwerk für klinische Prüfungen. Die konsolidierte Version tritt am 15. Januar 2027 in Kraft. Die ICH E6-Leitlinie definiert seit vielen Jahren den international anerkannten Standard für die Planung, Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung klinischer Prüfungen am Menschen. Ziel ist der Schutz der Studienteilnehmenden sowie die Sicherstellung belastbarer und regulatorisch verwertbarer Studiendaten. Gleichzeitig fördert die Leitlinie die internationale Akzeptanz klinischer Daten durch die Harmonisierung regulatorischer Anforderungen in den ICH-Regionen. Mit der Revision E6(R3) reagiert die ICH auf die fortschreitende Digitalisierung der klinischen Forschung und die zunehmende Vielfalt klinischer Studiendesigns. Die Leitlinie verfolgt einen risikobasierten und verhältnismäßigen Ansatz („risk-based and proportionate approach“) und schafft Freiräume für innovative Technologien und moderne operative Konzepte. Gleichzeitig wird die Bedeutung von Qualität, Transparenz und einer frühzeitigen Berücksichtigung kritischer Qualitätsfaktoren im Studienkonzept gestärkt. Die neue Leitlinienstruktur besteht aus drei Elementen: Übergreifende Prinzipien und Ziele (Principles and Objectives) Annex 1 für interventionelle klinische Prüfungen Annex 2 für nicht-traditionelle interventionelle Studiendesigns Für Sponsoren, CROs und Prüfzentren bedeutet die ICH E6(R3) einen Paradigmenwechsel: Weg von einer primär dokumenten- und prozessgetriebenen Compliance hin zu einem qualitätsorientierten und risikobasierten Ansatz. Im Mittelpunkt stehen künftig stärker die Faktoren, die tatsächlich für Patientensicherheit, Datenintegrität und wissenschaftliche Aussagekraft entscheidend sind. Die Leitlinie baut dabei auf den Prinzipien der ICH E8(R1) auf und fördert die frühzeitige Integration von Qualität in die Entwicklung und Durchführung klinischer Studien. Weitere Informationen und Details sind auf der EMA-Homepage abrufbar.
16.07.2026
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Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission (DG SANTE) hat über die Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA) eine „Studie zur Unterstützung der Überwachung der Verfügbarkeit von Medizinprodukten auf dem EU-Markt“ in Auftrag gegeben. Die Studie wurde von einem Konsortium unter Leitung der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) gemeinsam mit Areté und Civic Consulting durchgeführt und lief vom 2. Dezember 2022 bis zum 1. Juni 2026. Untersucht wurden Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika aller Risikoklassen mit besonderem Fokus auf Produkte, für die eine Benannte Stelle eingebunden ist. Die Studie umfasste 31 Länder, darunter die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei. Berücksichtigt wurden sowohl bereits auf dem Markt verfügbare Produkte als auch Produkte, die künftig in Verkehr gebracht werden sollen, einschließlich sogenannter „Legacy Devices“ sowie neuer Produkte nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) und der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR). Im Rahmen der Studie wurden regelmäßig Befragungen von Benannten Stellen und Wirtschaftsakteuren durchgeführt (siehe News „ Ergebnisse der 20. Umfrage bei Benannten Stellen zur Verfügbarkeit von Medizinprodukten “ und „ Ergebnisse der dritten Umfrage bei Wirtschaftsakteuren zur Verfügbarkeit von Medizinprodukten “ vom 6. Juli 2026). Zur Auswertung der erhobenen Daten wurde ein Dashboard entwickelt, das einen Überblick über die Ergebnisse der verschiedenen Befragungen bietet. Am 14. Juli 2026 wurde die Version 3.5 des Dashboards veröffentlicht. Sie enthält die Ergebnisse sämtlicher im Rahmen der Studie durchgeführten Umfragen und ermöglicht einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Verfügbarkeit von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika auf dem europäischen Markt.
16.07.2026
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Der GKV-Spitzenverband hat am 6. Juli 2026 Beschlüsse nach § 35 Abs. 5a SGB V zur Wiederanwendung von Festbeträgen für einzelne Fertigarzneimittel aus den Festbetragsgruppen Makrolide, neuere (Gruppe 1) und Paracetamol (Gruppe 2) gefasst. Die Beschlüsse des GKV-Spitzenverbandes treten am 1. September 2026 in Kraft. Gegen diese Beschlüsse kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Försterweg 2-6 14482 Potsdam schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Die Erläuterungen und Servicedateien stehen auf der Website des GKV-Spitzenverbandes zum Download bereit.
15.07.2026
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«Die Folgen dieses Gesetzes werden auch für Sie im Alltag spürbar sein», warnte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin in einem offenen Brief an die Berliner. Vielen Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fehlten durch das neue Gesetz die finanziellen Mittel, um ihre Praxen am Leben zu halten. Kassenärzte: Ältere Menschen zuerst betroffen Nach Einschätzung der Kassenärzte werden die Wartezeiten auf Termine länger, der Weg zur nächsten Haus- oder Facharztpraxis wird weiter. Zudem würden weniger Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen angeboten und selbstverständliche Leistungen würden künftig zunehmend nur noch für Selbstzahler zu haben sein. Auch für Brandenburg werden Einschnitte befürchtet. «Am Ende zahlen das nicht die Praxen allein, sondern die Patientinnen und Patienten mit weniger Terminen und längeren Wegen», sagte die Vorstandschefin der KV Brandenburg, Catrin Steiniger. «Besonders ältere und chronisch kranke Menschen, die auf wohnortnahe Versorgung angewiesen sind, werden das zuerst spüren.» Ausgabenbremsen auch bei Praxen und Kliniken Der Bundesrat hatte den Weg für das vom Bundestag beschlossene Sparpaket freigemacht. Es soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Ausgaben entlasten, um neue Beitragserhöhungen zu verhindern. Vorgesehen sind Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche, aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Das Gesetz entzieht der ambulanten Versorgung in Berlin nach Einschätzung der KV rund 130 Millionen Euro im Jahr. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hält das Sparpaket dagegen für notwendig. Niemand könne weiter steigende Beiträge wollen, weder Versicherte noch Arbeitgeber, hatte sie gesagt.
15.07.2026
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Die WHO-Europaregion geht weit über die EU hinaus. Dazu gehören 53 Länder, darunter auch etwa die Türkei, Turkmenistan und Israel. Gut die Hälfte der gar nicht geimpften Kinder lebt in vier Ländern: Kasachstan, Türkei, Großbritannien und Aserbaidschan. Hunderttausende ohne Schutz Die Zahlen im Einzelnen: Insgesamt waren im vergangenen Jahr in den 53 Ländern zusammen 43.000 Kinder weniger gar nicht geimpft als 2024. Insgesamt fehlte noch 566.000 Kindern jeglicher Impfschutz, und 258.000 Kinder waren nur unzureichend geschützt. Für Deutschland geben WHO und Unicef die Zahl der gar nicht geimpften Kinder mit 21.000 an. Ungeimpfte Kinder bezeichnet die WHO als «zero-dose children», also solche mit null Impfdosen. Damit sind nach WHO-Definition Kinder gemeint, «die keinen Zugang zu routinemäßigen Impfdiensten haben oder von diesen nie erreicht werden». Als Indikator dafür dient die Zahl der Kinder, die schon die erste Impfung gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten (DTP1) nicht erhalten haben. Deutschland muss bei HPV besser werden In Deutschland sieht die WHO vor allem Verbesserungsbedarf bei der HPV-Impfung gegen Papillomaviren. 55 Prozent der Mädchen seien voll dagegen geimpft. Das ist zwar mehr als der regionale Durchschnitt (41 Prozent), aber die WHO vergibt erst ab mindestens 90 Prozent Impfrate gute Noten. Zu den ersten Impfungen, die Babys erhalten, gehören die gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten (Pertussis). In der gesamten Europa-Region lag die Rate bei 94 Prozent, wie im Jahr davor. 2019 waren es noch 96 Prozent. Rund 92 Prozent der Kinder bekamen - ebenso wie im Jahr davor - die erste Dosis der Masern-Impfung. 2019 waren es noch 94 Prozent gewesen. Sorge trotz Fortschritten Die UN-Organisationen sind besorgt über Rückgänge bei Impfraten in manchen Ländern. Das liege unter anderem daran, dass Impfprogramme in zahlreichen Konfliktgebieten eingeschränkt seien, aber auch an fehlenden Mitteln nach der Kürzung von Entwicklungshilfe durch viele reichere Länder. Die WHO nennt aber auch Falschinformationen über Risiken beim Impfen als Problem. «Impfstoffe haben in den letzten fünf Jahrzehnten mehr als 150 Millionen Menschenleben gerettet», sagte WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus bereits im vergangenen Jahr.
15.07.2026
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