Verordnung 2026/1168 zur Änderung der Verordnung 1907/2006 veröffentlicht
Klarstellung zur Mikroplastik-Beschränkung: EU-Verordnung präzisiert Ausnahmen für Arzneimittel und Forschung und passt Regelungen zu Endverwendungen an.
Branche & Märkte
Forschung & Entwicklung
Medizinprodukte
Produktion & Versorgung
Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Dr. Daniela Allhenn
Am 2. Juni 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/1168 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel (Mikroplastik) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Zum einen erfolgt damit eine Klarstellung dahingehend, dass Human- und Tierarzneimittel sowie produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung (PPORD) entsprechend der ursprünglichen Regelungsabsicht von der Mikroplastik-Beschränkung ausgenommen sind. Zum anderen wird die Ausnahme in Eintrag 78 Absatz 5 Buchstabe c auf Endverwendungen mit einer Dauer von mindestens einem Jahr beschränkt und ihr Geltungsbeginn um zwei Jahre verschoben.
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