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Nationale Versorgungsleitlinien: Umfragen an Ärzte und medizinische Fachangestellte sowie an Patienten und Patientinnen gestartet
Das NVL-Programm ist eine Initiative zur Qualitätsförderung in der Medizin. Herausgeber sind die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI). Die KBV ist an der Schirmherrschaft beteiligt. Die in den Umfragen angesprochenen Leitlinien betreffen acht häufige chronischen Erkrankungen wie z.B. Asthma und chronische Herzinsuffizienz. Mit der Umfrage wollen die Initiatoren unter anderem herausfinden, welche Themenbereiche der Leitlinien für Anwender besonders wichtig sind. Gefragt wird auch nach Formaten, die für den Praxisalltag hilfreich sind und welche zusätzlichen Zugangswege – etwa eine App oder ein NVL-Chatbot – gewünscht werden. Zusätzlich wurde eine separate Abfrage entwickelt, die sich an Patientinnen und Patienten richtet.
10.07.2026 Beitrag PD
Bundesrat berät Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht umfassende Änderungen im BSI-Gesetz, im Bundeskriminalamtgesetz und im Bundespolizeigesetz vor. Vor dem Hintergrund einer weiter verschärften Bedrohungslage im Cyberraum sollen insbesondere die Handlungsmöglichkeiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik erweitert und klare Befugnisse für Bundeskriminalamt und Bundespolizei zur Abwehr von Cyberangriffen geschaffen werden. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Umleitung, Einschränkung oder Unterbindung von Datenverkehr sowie Befugnisse im Zusammenhang mit gefahrgegenständlichen Daten in informationstechnischen Systemen. Der Bundesrat hat nun ausführlich zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Im Mittelpunkt stehen die Forderungen nach verhältnismäßigen Belastungen für Unternehmen, klaren gesetzlichen Anforderungen, Schutz sensibler Daten und Geschäftsgeheimnisse sowie der Vermeidung von Doppelregulierungen, insbesondere mit Blick auf bestehende Melde- und Reportingpflichten etwa aus der NIS-2-Regulierung. Zudem bittet der Bundesrat um eine Konkretisierung der Auskunftspflichten gegenüber dem BSI, insbesondere zu Art und Umfang der verlangten technischen Informationen sowie zu sicheren Übertragungswegen. Für bestimmte Eingriffe in informationstechnische Systeme nach dem BKAG wird ein Richtervorbehalt gefordert. Außerdem sollen die gerichtliche Zuständigkeit und Verfahrensregeln für weitere Maßnahmen im BKAG klar geregelt werden.
10.07.2026 Beitrag
STIKO: Neue Empfehlungen zu COVID-19-Impfungen veröffentlicht
Das Robert-Koch-Institut (RKI) berichtet in seiner neuesten Ausgabe des Epidemiologischen Bulletin vom 09. Juli 2026 über den Beschluss zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO (Ständigen Impfkommission) und zum Wegfall der Empfehlung zur Erlangung einer Basisimmunität. Die STIKO sieht ihre Empfehlung zur Erlangung einer Basisimmunität (mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte durch Impfung oder Infektion) gegen SARS-CoV-2 (Severe Acute Respira tory Syndrome Coronavirus Type 2) aufgrund der ausgeprägten hybriden Immunität in der erwachsenen Bevölkerung (einschließlich Schwangeren ohne Grunderkrankungen oder schwangerschaftsassoziierte Komplikationen) nicht länger als notwendig an. Zudem passt sie die Empfehlung zur jährlichen COVID-19-Auffrischimpfung an. Auf der Grundlage der Empfehlungen STIKO unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Schutzimpfungen für die öffentliche Gesundheit bestimmt nun der Gemeinsame Bundessauschuss (G-BA) im Anschluss in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen für Schutzimpfungen. Zu den Anpassungen der Schutzimpfungen für COVID-19 hat der G-BA innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung vom 09.07.2026 eine Entscheidung zu treffen.
10.07.2026 Beitrag PD
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat heute, am 10. Juli 2026, den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) in 2./3. Lesung nach einer kontroversen und in Teilen emotionalen Diskussion in namentlicher Abstimmung mit der Regierungsmehrheit verabschiedet. Über die Inhalte des „Spargesetzes“ hat Pharma Deutschland bereits mehrfach berichtet. Die wesentlichen pharmaspezifischen Inhalte betreffen: einen festen zusätzlichen und unbefristeten Herstellerabschlag von 8,5% (insgesamt somit 15,5%) statt des zunächst vorgesehenen dynamischen Herstellerabschlags. Ausnahmen sind möglich bei Biosimilars und deren biologische Referenzarzneimittel, bei Ablösung durch eine Erstattungsbetragsvereinbarung sowie bei klinischen Prüfungen, die zu einem relevanten Anteil in Deutschland durchgeführt wurden. Gemäß des ebenfalls heute verabschiedeten Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen soll im Rahmen des Pharma- und Medizintechnikdialogs innerhalb einer neu einzusetzenden Kommission, besetzt mit Sachverständigen, Gewerkschaftsvertretern, Industrievertretern und den Fachberichterstattern der Koalitionsfraktionen, geprüft werden, wie weitere Ausnahmen aufgenommen werden können, um – im Einklang mit europa- und handelsrechtlichen Vorgaben und unter Wahrung der Beitragssatzstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung – die Arzneimittelproduktion in Deutschland sowie relevante Investitionen in den Pharmastandort im Interesse von Wertschöpfung, tarifgebundener Beschäftigung und resilienter Versorgung durch finanzielle Anreize gefördert werden können. Der zusätzliche Impfstoffabschlag wird auf 9% (statt der im Regierungsentwurf vorgesehene 7%) erhöht. Bei der Preis-Mengen-Regelung wird der Rabattfaktor pro überschrittenen 100 Mio. Euro Umsatz von 1% auf 1,5% angehoben. Rabattverträge auch für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung, zunächst in einer Pilotphase bis zum 31. Dezember 2030 für fünf Wirkstoffgruppen. Das Preismoratorium wird bis Ende 2030 verlängert, aber nicht wie im Regierungsentwurf noch vorgesehen, ausgeweitet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen werden u. a. als Satzungsleistung der GKV ausgeschlossen. Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon für Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung, zunächst im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs. Heute Morgen ist sodann das Gesetz doch noch nach langen Verhandlungen und nach einer Protokollerklärung der Bundesregierung auf die Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates aufgenommen worden. In der Aussprache, an der auch Bundesministerin Warken teilgenommen hat, hat sie darauf hingewiesen, dass man sich mit den Ländern darauf verständigt habe, die finanziellen Auswirkungen der Reform für Krankenhäuser zu reduzieren. Dies betreffe zum einen die Verringerung der Belastung durch Dokumentations- und Nachweispflichten sowie ein finanzielles Angebot für den Fall einer Zustimmung in der Länderkammer: 450 Mio. EURO für dir Krankenhäuser durch Rechnungszuschläge und 100 Mio. Euro für die besondere Vorhaltung der Universitätskliniken. Dies wird in einer Protokollerklärung festgehalten. Nach der Debatte wurde die Abstimmung auf das Ende der Sitzung des Bundesrates verschoben. Die Abstimmung war zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses des Newsletters noch nicht erfolgt. Das Gesetz wird – sollte der Bundesrat auch zustimmen – in wesentlichen Teilen einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Einige Regelungen, wie diese zum Ausschluss der homöopathischen Arzneimittel und Leistungen als Satzungsleistungen sowie der zusätzliche Impfstoffaufschlag treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
10.07.2026 Beitrag
Bundesrat billigt Gesetz zur KI-Aufsicht in Deutschland
Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz hat am 10. Juli 2026 den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Damit kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden; es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Durchführungsgesetz setzt die europäische KI-Verordnung in nationales Recht um und legt insbesondere fest, welche Behörden in Deutschland für die Umsetzung und Aufsicht zuständig sind. Eine zentrale Rolle übernimmt dabei die Bundesnetzagentur. Sie soll im Wesentlichen als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der Vorgaben der KI-Verordnung zuständig sein. Bei der Bundesnetzagentur wird zudem ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet. Es soll die Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen unterstützen und als Ansprechpartner für europäische Institutionen fungieren. Nach Angaben der Bundesregierung soll dadurch KI-Expertise zentral gebündelt und den bestehenden Behörden ressourcenschonend zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen von der Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur sind KI-Systeme öffentlicher Stellen der Länder und Kommunen. Darüber hinaus soll die Bundesnetzagentur als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger dienen. Beschwerden über mögliche Verstöße gegen Vorschriften zur künstlichen Intelligenz werden an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet. Ergänzend soll die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren sowie mindestens ein sogenanntes KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Ziel ist es, die Anwendung der europäischen KI-Regeln in Deutschland zu koordinieren und zugleich Innovationen zu ermöglichen. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen soll der Zugang zu KI-Anwendungen und entsprechenden Testumgebungen erleichtert werden.
10.07.2026 Beitrag
Ausschuss Umweltrichtlinien tagt bei B. Braun Melsungen AG
Neben dem Bericht aus den Geschäftsstellen informierte Pharma Deutschland die Ausschussmitglieder über den Sachstand bei den laufenden Klagen im Zusammenhang mit der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive (UWWTD)) und unter anderem über Gespräche zur Umsetzung der Kommunalen Abwasserrichtlinie, die sowohl national als auch auf europäischer Ebene stattgefunden haben. Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung lag auf der EU-Verpackungsverordnung und den damit verbundenen praktischen Herausforderungen für Unternehmen. Im Rahmen der Sitzung nahmen die Anwesenden am Pharma Deutschland Webinar „Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung“ teil und diskutierten im Nachgang über die Pflichten, die sich ab dem 12. August 2026 für die Unternehmen aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ergeben. Pharma Deutschland diskutierte zudem mit den Mitgliedsunternehmen über die Herausforderungen, die sich aus der neuen Pharmagesetzgebung im Rahmen des Environmental Risk Assessments (ERA) ergeben. Hier wurden die verschiedenen Delegated und Implementing Acts angesprochen, die nach und nach erarbeitet und veröffentlicht werden sollen. Des Weiteren wurden über den Sachstand bei den verschiedenen AESGP-Projekten, d.h. den verschiedenen Konsortien und der Matchmaking-Plattform berichtet. Auch das Chemikalienrecht bleibt ein zentrales Handlungsfeld. Diskutiert wurden unter anderem PFAS, die Überarbeitung der REACH-Verordnung, Omnibus-Initiativen sowie die harmonisierte Einstufung bzw. Bewertung einzelner Stoffe wie Natriumfluorid, Bisphenole, Talkum, Methylparaben und Ethanol. Der fachliche Austausch im Ausschuss verdeutlichte, wie wichtig eine frühzeitige Bewertung regulatorischer Vorhaben und eine enge Einbindung der Mitgliedsunternehmen sind. Pharma Deutschland wird die laufenden Entwicklungen weiterhin aktiv begleiten, die Interessen der pharmazeutischen Industrie in nationale und europäische Prozesse einbringen und seine Mitglieder über relevante Änderungen und Handlungserfordernisse informieren. Pharma Deutschland dankt allen Teilnehmenden sowie B. Braun Melsungen herzlich für die Gastfreundschaft und den konstruktiven Austausch.
10.07.2026 Beitrag
SPD_Position-gesundheitswirtschaft-arzneimittelversorgung_07._Juli_2026.pdf
Seite 1 Abhängigkeit reduzieren und Arzneimittelver- sorgung sichern. Verantwortung teilen – Stand- ort und Arbeitsplätze stärken. Die industrielle Gesundheitswirtschaft in ihrer ganzen Breite von Pharma und Medizintechnik über Bio- technologie ist systemrelevant. Für die Versorgung der Menschen, für gute Arbeitsplätze am Standort Deutschland und für die Souveränität Europas. Die SPD-Bundestagsfraktion will eine Gesundheitswirt- schaft, die verlässlich versorgt, mutig forscht und fair zum solidarischen Gesundheitssystem beiträgt. Dabei sind die starke Sozialpartnerschaft und Tariflöhne Standortvorteile, die wir erhalten und weiter stärken wollen. Das gelingt nur, wenn Staat, Industrie, Gewerkschaften und europäische Partner gemein- sam Verantwortung übernehmen. Angesicht zunehmender geopolitischer Spannungen und insbesondere der militärischen Instrumentali- sierung von Lieferketten wird aktuell die Kehrseite der Globalisierung immer deutlicher. Pandemien, ge- opolitische Konflikte und fragile Lieferketten haben es gezeigt: Wer Arzneimittel nicht selbst herstellen kann, ist verwundbar – und schafft gefährliche Abhängigkeiten, die gezielt gegen uns eingesetzt werden können. Diese strategische Abhängigkeit von Drittstaaten ist eine Sicherheitslücke, die wir gezielt schließen müs- sen. Hierzu ist es nicht ausreichend auf ein hohes Arzneimittelpreisniveau zu vertrauen.1 Wir fordern die Bundesregierung daher im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, im Zuge ihrer Pharmastrategie den gesamten industriepolitischen Instrumentenkasten auszuschöpfen und auf mehr Resilienz, Diversifizierung und strategische Produktion von versorgungskritischen Arzneimitteln zu set- zen. 1. Versorgungssicherheit: eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Industrie Jeder Mensch muss sich darauf verlassen können, jedes Medikament zu bekommen, das er braucht. Versorgungssicherheit ist im Ernstfall eine Frage des Überlebens – und keine Branchenfrage, sondern eine gemeinsame Pflicht von Staat und Industrie. Arzneimittelversorgung ist Daseinsfürsorge und Lan- desverteidigung zugleich. Unser wichtigstes Ziel ist der sichere Arzneimittelzugang von Patientinnen und Patienten gerade auch in Krisensituationen. Deutschland als Produktions- & Forschungsstandort stärken: Deutschland muss wieder zur Apo- theke der Welt werden. Wir schaffen attraktive Rahmenbedingungen für Investitionen durch ein indust- riepolitisches Bekenntnis zur Gesundheitswirtschaft, wettbewerbsfähige Energiepreise, Planungssicher- heit durch fest Preise und ein breites Investitionspaket. Wir stärken Forschung & Produktion lebenswich- tiger Arzneimittel.2 Bestehende Produktionskapazitäten wollen wir ausdrücklich halten und ausbauen. 1 Vgl. Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege, Gutachten 2025 „Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden System, 6. Kapitel – Preisbildung und Standortförderung: https://www.svr-gesundheit.de/publikationen/gutachten-2025/ 2 Im Jahr 2021 veröffentlichte z.B. Frankreich mit dem Gesundheitsinnovationsplan ein mit 7,5 Milliarden Euro ausgestat- tetes Investitionspaket für die industrielle Gesundheitswirtschaft. Das Paket ist Teil des umfassenden Plans „France 7. Juli 2026 https://www.svr-gesundheit.de/publikationen/gutachten-2025/ Abhängigkeit reduzieren und Arzneimittelversorgung sichern. Positionen Verantwortung teilen – Standort und Arbeitsplätze stärken. Seite 2 Dafür bauen wir Anforderungen ohne nachweisbaren Sicherheitsgewinn ebenso wie unnötige Bürokratie ab, beschleunigen Genehmigungen und stellen gezielt Flächen bereit. Mit Staatsbeteiligungen, wie zum Beispiel in Schweden mit der Apotek Produktion & Laboratorier AB (ALP), übernimmt der Staat Verant- wortung und gewährleistet die Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten im Krisenfall.3 Vorhaltekapazitäten für den Ernstfall: Deutschland braucht Vorhaltelager für Kinderarzneimittel und essenzielle Basismedikamente. Wir haben bereits nationale Ölreserven und füllen Gasspeicher - es ist jetzt höchste Zeit, dasselbe Prinzip auf lebenswichtige Arzneimittel anzuwenden. Ergänzend brauchen wir Mechanismen, die im Ernstfall eine schnelle Produktionsaufnahme von versorgungswichtigen Arznei- mitteln durch die Industrie garantieren. Die Finanzierung darf nicht über die GKV erfolgen, sondern über den Bundeshaushalt außerhalb der Schuldenbremse zur Stärkung unserer nationalen Sicherheit. Die Umsetzung erfolgt partnerschaftlich zwischen Staat und Industrie. Europäische Arzneimittelproduktion strategisch ausbauen: Mit dem Critical Medicines Act hat Eu- ropa die Chance, sich als verlässliche Produktionsbasis für versorgungskritische Arzneimitteln neu auf- zustellen. Wir unterstützen Investitionen in EU-Produktion, die konsequente Ausrichtung des Vergabe- rechts auf Resilienz und den Standort Europa sowie die anlassbezogene gemeinsame EU-Beschaffung von versorgungskritischen Arzneimitteln. Koordinierte EU-Initiativen schaffen Planungssicherheit für eu- ropäische Hersteller und machen uns unabhängiger von volatilen Weltmärkten. Wer von europäischer Förderung profitiert, muss auch die Versorgung in Europa priorisieren. Substitutionsforschung: Deutschland muss wissen, wo es verwundbar ist. Wir fördern gezielt die öfffentliche Forschung an alternativen Ausgangsstoffen und Synthesewegen für kritische Wirkstoffe – um strategische Abhängigkeiten von Einzellieferanten systematisch zu reduzieren. 2. Innovationsstandort stärken: Daten, Forschung, Talente Gute Standortpolitik beginnt vor der Förderpolitik. Kluge Rahmenbedingungen, entschlossener Bürokra- tieabbau und die besten Datenpools sind die entscheidenden Faktoren. Rechtssicheren Datenzugang schaffen und Daten besser nutzen: Das Gesundheitsdatennutzungs- gesetz war ein richtiger Schritt. Wir brauchen eine Fortsetzung: besserer Zugang zu Gesundheitsdaten und eine stärkere öffentliche Forschungsinfrastruktur. Voraussetzung ist ein einheitlicher Datenschutz- rahmen. Heute sind unterschiedliche Behörden zuständig, das führt zu Verwirrung und Verzögerungen. Wir sorgen für klare Zuständigkeiten und verbindliche Regeln, damit Forschung schneller und trotzdem sicher läuft. Deutschland soll der forschungsfreundlichste Standort Europas werden. Beschleunigte Verfahren und klinische Studien stärken: Das Medizinforschungsgesetz hat Deutsch- land als Standort für klinische Studien wieder attraktiver gemacht. Diesen Schwung wollen wir mit einem Medizinforschungsgesetz 2.0 ausbauen. Klinische Studien entfalten ihren vollen Nutzen aber nur, wenn schnelle Zulassungen folgen. Wir begrüßen, dass die EMA den Weg vom getesteten Arzneimittel zur Zulassung verkürzen soll und setzen uns zudem an allen Stellen für weitere Verfahrensbeschleunigung ein ohne Abstriche bei Sicherheitsstandards zu machen. Beste Bedingungen für Forschende schaffen: Wir investieren in Biobanken, vernetzte Forschungsda- ten und gezielte Forschungsförderung. Europa muss zum Magneten für weltweite Toptalente werden - wer zu uns kommt, um zu forschen, darf nicht an bürokratischen Banalitäten scheitern. Wir schaffen einen digitalen One-Stop-Shop auch in englischer Sprache, der Forschenden ermöglicht, schnell und unkompliziert in Deutschland anzukommen und durchzustarten. 2030“ zur Förderung der französischen Wirtschaft: https://www.info.gouv.fr/upload/media/content/0001/12/d9da- bbfd119584fddf4e1c12f8f23a2192e276be.pdf 3 Schweden definiert versorgungskritische Arzneimittel z. B. als Sicherheitsinteresse nationaler Resilienz und baut durch das staatseigende Unternehmen Apotek Produktion & Laboratorier (APL) gezielt nationale Produktionskapazitäten auf – Beispielhaft ist der Kauf eine Antibiotikafabrik: https://www.regeringen.se/pressmeddelanden/2025/06/kop-av-antibio- tikafabrik-starker-sveriges-beredskap/ https://www.info.gouv.fr/upload/media/content/0001/12/d9dabbfd119584fddf4e1c12f8f23a2192e276be.pdf https://www.info.gouv.fr/upload/media/content/0001/12/d9dabbfd119584fddf4e1c12f8f23a2192e276be.pdf https://www.apl.se/in-english.html https://www.regeringen.se/pressmeddelanden/2025/06/kop-av-antibiotikafabrik-starker-sveriges-beredskap/ https://www.regeringen.se/pressmeddelanden/2025/06/kop-av-antibiotikafabrik-starker-sveriges-beredskap/ Abhängigkeit reduzieren und Arzneimittelversorgung sichern. Positionen Verantwortung teilen – Standort und Arbeitsplätze stärken. Seite 3 3. Faire Preise: belohnen Innovationen und bleiben bezahlbar Das solidarische Gesundheitssystem ist eine der größten Errungenschaften unserer Gesellschaft. In kei- nem anderen System kommen medizinische Innovationen so schnell und so umfassend bei so vielen Menschen an. Diesen Vorteil müssen wir erhalten. Wer in diesem System Umsätze erzielt, ist Teil dieses Solidarpakts und trägt Verantwortung dafür, dass die Kosten für alle beherrschbar bleiben. Herstellerrabatt auf Souveränität ausrichten: Unternehmen, die in Deutschland forschen und produ- zieren, sollen beim Herstellerrabatt bessergestellt werden. Wer hierzulande Wertschöpfung schafft und Arbeitsplätze sichert, leistet bereits einen konkreten gesellschaftlichen Beitrag – das muss sich lohnen. Gleichzeitig bietet dieses Modell vor allem eins: Planungssicherheit. Unternehmen wissen im Voraus, welcher Herstellerrabatt für sie gilt. Wer hier investiert, kann kalkulieren. Preise basierend auf Evidenz und Innovation setzen: Wer echten medizinischen Mehrwert schafft, soll dafür auch angemessen bezahlt werden. Das setzt voraus, dass wir ihn messen können. Deshalb müssen alle neuen Arzneimittel bei Markteintritt mit belastbaren Daten hinterlegt werden – ohne Aus- nahme. Wer Mehrwert nachweist, wird entsprechend vergütet. Wer ihn nicht nachweisen kann, auch nicht. Das ist keine Bürokratie, sondern die Grundlage einer fairen und evidenzbasierten Preisfindung. Datenquellen modernisieren: Das AMNOG-Verfahren hat sich bewährt, jetzt braucht es ein Update. Künftig fließen neben klassischen Studien auch Real World Data und Registerdaten in die Nutzenbewer- tung ein. Dafür vereinheitlichen und verknüpfen wir medizinische Register zu einem der besten Gesund- heitsdatensätze der Welt, sicher, datenschutzgerecht und offen für KI-gestützte Forschung. Was Patien- tinnen und Patienten wirklich hilft, wird nachweisbar. Und vergütet.
10.07.2026 Datei PD
SPD positioniert sich zur Zukunft der Gesundheitswirtschaft
Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihr Positionspapier zur Gesundheitswirtschaft und Arzneimittelversorgung veröffentlicht und Teile der darin formulierten Schwerpunkte im Rahmen des Fachforums zur industriellen Gesundheitswirtschaft in Berlin vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zur Stärkung des Pharmastandorts Deutschland, zur Sicherung der Arzneimittelversorgung und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation. Das Positionspapier beschreibt die Gesundheitswirtschaft als einen zentralen Wirtschafts- und Innovationssektor sowie als Bestandteil der nationalen Daseinsvorsorge. Angesichts internationaler Lieferketten und geopolitischer Entwicklungen hebt die Fraktion die Bedeutung resilienter Produktions- und Versorgungsstrukturen hervor. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und zugleich die Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln langfristig abzusichern. Im Rahmen des Fachforums diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Industrie und Wissenschaft über notwendige Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige Gesundheitswirtschaft. Thematisiert wurde insbesondere, dass Arzneimittelvorsorge auch Sicherheitspolitik ist. Zudem wurde die Bedeutung eines regelmäßigen Austauschs zwischen Politik und den relevanten Stakeholdern hervorgehoben. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, kündigte an, den Dialog im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Industrie, Gewerkschaften, Wissenschaft und Politik fortzuführen. Ziel sei es, Empfehlungen zur nachhaltigen Stärkung des Gesundheits- und Pharmastandorts zu erarbeiten. Beim Fachforum betonte der stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Mieves, dass die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Krisenfall eine ressortübergreifende Aufgabe sei. Fragen der Versorgungssicherheit sollten nicht ausschließlich der Selbstverwaltung überlassen werden, sondern in eine koordinierte Gesamtstrategie der Bundesregierung eingebunden werden. Mit dem Positionspapier und dem Fachforum setzt die SPD-Bundestagsfraktion ein Signal für eine stärkere Verknüpfung von Gesundheits-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik. Die weiteren angekündigten Maßnahmen im Rahmen der Pharmastrategie, das angekündigte Gesundheitsversorgungssicherstellungsgesetz sowie die angekündigten Dialogformate werden zeigen, welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung der industriellen Gesundheitswirtschaft und der Arzneimittelversorgung umgesetzt werden.
10.07.2026 Beitrag
EU-Aktionsplan zu Cybersicherheit und Künstlicher Intelligenz
Die Europäische Kommission legt mit ihrem neuen Aktionsplan einen weiteren Grundstein für den digitalen Wandel in der Europäischen Union. Sie adressiert dabei gezielt den Einsatz von künstlicher Intelligenz und die notwendige Stärkung der Cybersicherheit. KI wandelt die Cybersicherheitslandschaft derzeit in beispielloser Geschwindigkeit. Sie hilft zwar dabei, Schwachstellen schneller zu finden und Angriffe präzise abzuwehren, doch die gleiche Technologie wird für automatisierte und großangelegte Attacken genutzt. Der Aktionsplan begegnet dieser Gefahr durch drei Ziele: Er fördert den sicheren Einsatz von KI, stärkt die Resilienz der EU und baut europäische Kapazitäten für Cybersicherheit gezielt aus. Die Kommission verknüpft den Aktionsplan eng mit dem bestehenden Rechtsrahmen, wie der KI-Verordnung, der NIS2-Richtlinie und dem Cyberresilienzgesetz. Künftig müssen KI-Modelle stärker hinsichtlich cybersicherheitsrelevanter Aspekte bewerten werden, bevor diese auf dem EU-Markt zum Einsatz kommen. Zudem bietet die EU mit der Agentur für Cybersicherheit (ENISA) künftig spezielle Testplattformen an. Die Kommission setzt zudem auf technologische Souveränität. Sie lanciert eine EU-weite „Challenge“, um innovative, KI-gestützte Sicherheitslösungen zu entwickeln. Dabei fördert sie aktiv den Austausch zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Open-Source-Gemeinschaften. Dieser kooperative Ansatz soll nicht nur die Abwehr von Cyberangriffen erleichtern, sondern auch europäische KI-Technologien wettbewerbsfähig halten. Zur Entwicklung von Standards in der KI gibt es u.a. in diesem Zusammenhang eine Anfrage von Jean-Paul Garraud an die Kommission dessen Antwort noch aussteht.
10.07.2026 Beitrag
wido_arz_preisinfo_Mai2026.pdf
Preisentwicklung auf dem Arzneimittelmarkt bis Mai 2026 GKV-Arzneimittelindex Impressum Die vorliegende Publikation ist ein Beitrag des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WldO). Preisentwicklung auf dem Arzneimittelmarkt bis Mai 2026 Berlin, Juni 2026 Salka Enners, Prof. Dr. Michael Thiede Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) im AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin Geschäftsführender Vorstand: Dr. Carola Reimann (Vorsitzende) Jens Martin Hoyer (stellv. Vorsitzender) http://www.aok-bv.de/impressum/index.html Registergericht Berlin (Charlottenburg), GsR 634 B Aufsichtsbehörde: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung –SenGPG– Oranienstraße 106, 10969 Berlin Satz: Anja Füssel, Tatjana Schwarz Titelfoto: AOK Medien GmbH Nachdruck, Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung (gleich welcher Art), auch von Teilen des Werkes, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung. E-Mail: wido@wido.bv.aok.de Internet: http://www.wido.de http://www.aok-bv.de/impressum/index.html http://www.wido.de/ Inhalt Einleitende Hinweise ............................................................................................................. 4 Einordnung der Ergebnisse in den Gesamtmarkt ........................................................................ 4 Teil I: Preisindex im Arzneimittelmarkt.................................................................................. 6 Gesamtmarkt ............................................................................................................................... 6 Festbetrags- und Nicht-Festbetragsmarkt ................................................................................... 9 Preisentwicklung nach Arzneimittelgruppen ............................................................................. 12 Teil 2: Kennwerte der Preisveränderung im Arzneimittelmarkt ........................................... 14 Einzelne Marktsegmente ........................................................................................................... 15 Vergleich der Marktsegmente ................................................................................................... 19 Arzneimittelgruppen .................................................................................................................. 21 Allgemeine methodische Hinweise ...................................................................................... 22 Datenbasis ................................................................................................................................. 23 4 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 Einleitende Hinweise Die vorliegende Publikation stellt die Preisentwicklung im Fertigarzneimittelmarkt mit zwei möglichen Berechnungsansätzen dar. Damit wird ermöglicht, dass bei der Dar- stellung der aktuellen Preisentwicklung einerseits die Verordnungsmengen eines fes- ten Warenkorbs und andererseits aktuelle Marktbewegungen auf Produktebene stärker fokussiert werden. In Teil 1 wird der Preisindex eines definierten Warenkorbs nachgezeichnet. Dabei wer- den die Preise aller Arzneimittel entsprechend ihrer Verordnungshäufigkeit im Vorjahr bis zum aktuellen Monat verglichen. Damit ein Arzneimittel hier berücksichtigt wird, muss es also sowohl im Vorjahr (Basiszeitraum) als auch aktuell (Betrachtungszeit- raum) auf dem Markt verfügbar gewesen sein. Dabei wird der Effekt umso stärker ge- wichtet, je häufiger es verordnet wurde. Aktuelle Marktentwicklungen werden damit auf Preisebene, nicht aber auf Produktebene nachvollzogen. In Teil 2 werden die Preise aller aktuell verordnungsfähigen Arzneimittel als ungewich- tete Mittelwerte der Marktsituation der Vormonate gegenübergestellt. Aktuelle Markt- entwicklungen werden sowohl auf Preisebene als auch auf Produktebene (einschließ- lich der aktuellen Markteintritte und Marktaustritte und deren individuelle Preise) nachvollzogen. Dies geschieht unabhängig von der Verordnungshäufigkeit in einem definierten Zeitraum. Die Analysen basieren auf allem verkehrsfähigen, rezeptpflichti- gen Arzneimittel, für die eine Preisangabe vorliegt. Diese Arzneimittel können sowohl von ambulant tätigen Kassenärzten verordnet werden wie auch im Krankenhaus ein- gesetzt werden. Einordnung der Ergebnisse in den Gesamtmarkt Die dargestellten Preisentwicklungen beziehen sich auf die Veränderung der Arznei- mittelpreise im Zeitverlauf, beispielsweise gegenüber dem Vorjahresmonat oder – bei Indexdarstellungen – gegenüber dem Referenzmonat Januar des Vorjahres. Die ausge- wiesenen Preisindizes beschreiben ausschließlich die Entwicklung der Preise bestehen- der und neu in den Markt eintretender Arzneimittel. Sinkende oder stagnierende Preisindizes schließen daher eine Veränderung der Arzneimittelausgaben nicht aus. Die Ausgaben können insbesondere durch Veränderungen des Verordnungsgesche- hens und eine Verschiebung hin zu potenziell höherpreisigen Arzneimitteln beeinflusst werden. Für die Einordnung der Ausgabenentwicklung bedarf es daher neben der Betrachtung der Arzneimittelpreise auch einer Analyse der Verordnungsmenge und Veränderun- gen der Markt- und Verordnungsstruktur. Hierzu wird die Entwicklung der Bruttoum- sätze mithilfe einer Komponentenzerlegung analysiert.1,2 Basierend auf der Anzahl der 1 Enners, S., Paschke, V., Ajanovic, K., Zawinell, A., Niepraschk-von Dollen, K., Thiede, M. (2025). Der GKV- Arzneimittelmarkt: Klassifikation, Methodik und Ergebnisse 2025. https://doi.org/10.4126/FRL01- 006526383 2 Thiede, M., Enners, S., Bauckmann, J., Niepraschk-von Dollen, K., Zawinell, A. (2025). Der Arzneimittel- markt 2024 im Überblick. In: Schröder, H., Thürmann, P.A., Thiede, M., Enners, S., Busse, R. (eds) Arz- neimittel-Kompass 2025. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-72460-6_23 https://doi.org/10.4126/FRL01-006526383 https://doi.org/10.4126/FRL01-006526383 https://doi.org/10.1007/978-3-662-72460-6_23 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 5 Verordnungen und dem durchschnittlichen Bruttoumsatz werden die Veränderungen in Preis-, Mengen- und Strukturkomponenten aufgeteilt und damit die einzelnen Ein- flussgrößen auf die Ausgabenentwicklung isoliert. Im Jahr 2024 stiegen die Bruttoumsätze gegenüber dem Vorjahr um 7,0 %. Diese Ent- wicklung ist auf eine Zunahme der Verordnungen (+2,6 %) sowie einen deutlichen Zu- wachs bei dem Wert je Verordnung um +4,3 % zurückzuführen. Dem leicht negativen Preiseffekt von -0,9 % steht die Strukturkomponente – bestehend aus dem Inter- und dem Intramedikamenteneffekt – von +6,0 % entgegen. Die Veränderung in der Struk- turkomponente beschreibt eine Verschiebung hin zu Verordnungen von neuen und hochpreisigen patentgeschützten Arzneimitteln. Dieser Wandel im Verordnungs- und Therapieverhalten war über die letzten Jahre hinweg der wesentliche Treiber der Um- satzentwicklung. 6 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 Teil I: Preisindex im Arzneimittelmarkt Gesamtmarkt Im Folgenden wird der Preisindex im gesamten Arzneimittelmarkt dargestellt. In Abbildung 1 wird die Preisentwicklung gegenüber Januar 2024 als Preisindex darge- stellt. Der Preisindex berechnet sich auf der Grundlage der monatlichen Steigerungen. In Abbildung 2 wird der prozentuale Anstieg zwischen zwei aufeinanderfolgenden Mo- naten dargestellt. Mit der Aktualisierung des Warenkorbes können die Werte von vorangegangenen Pub- likationen abweichen. Die Tabelle 1 beinhaltet neben den Preisindizes die Änderungswerte gegenüber dem Vormonat (vgl. Abbildung 1) und dem Monat des Vorjahres. Abbildung 1: Preisindex im Gesamtmarkt für Fertigarzneimittel Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 2024 2025 2026 Preisindex (Jan 2024= 100) Gesamtmarkt GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 7 Abbildung 2: Preisentwicklung im Gesamtmarkt gegenüber Vormonat in Prozent Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 -3,0 -2,5 -2,0 -1,5 -1,0 -0,5 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 2024 2025 2026 8 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 Tabelle 1: Ausgewählte Indikatoren der Preisentwicklung von Januar 2025 bis Mai 2026 für Fertigarzneimittel Jahr Monat Preisindex Preisanstieg gegenüber Januar 2024 = 100 Vorjahr in % Vormonat in % 2025 Januar 98,9 -1,1 0,0 Februar 98,8 -1,3 -0,1 März 98,7 -1,4 -0,1 April 98,7 -1,2 0,0 Mai 98,7 -0,8 0,0 Juni 98,6 -0,7 -0,1 Juli 98,8 -0,8 0,2 August 98,8 -0,8 0,0 September 98,7 -0,7 0,0 Oktober 98,7 -0,5 0,0 November 98,6 -0,4 -0,1 Dezember 98,5 -0,5 -0,1 Jahresdurchschnitt 98,7 -0,8 0,0 2026 Januar 98,4 -0,5 -0,1 Februar 98,4 -0,4 0,0 März 98,5 -0,2 0,1 April 98,0 -0,7 -0,5 Mai 97,9 -0,7 0,0 Jahresdurchschnitt 98,2 -0,5 -0,1 Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 9 Festbetrags- und Nicht-Festbetragsmarkt Im Folgenden werden die oben beschriebenen Analysen für den Markt der Festbetrags- arzneimittel vorgestellt. Stichtag zur Abgrenzung beider Marktsegmente ist der jewei- lige 1. des Analysemonats. Durch Änderungen der Festbetragsfestlegungen kann die Warenkorbabgrenzung von der in vorangegangenen Publikationen abweichen. Die Monatswerte werden auf der Grundlage der aktuell gültigen Festbetragsgruppen auch rückwirkend neu berechnet. In Abbildung 3 ist die monatliche Preisentwicklung nach den Marktsegmenten Festbe- tragsmarkt, Nicht-Festbetragsmarkt und Gesamtmarkt als Preisindex dargestellt. Die Tabelle 2 beschreibt die Indexwerte nach den Marktsegmenten Festbetragsmarkt, Nicht-Festbetragsmarkt und Gesamtmarkt. Die monatliche Preisentwicklung im Vergleich zum Vorjahresmonat für die Marktseg- mente sind in der Tabelle 3 aufgeführt. Abbildung 3: Preisindex für Fertigarzneimittel nach Marktsegmenten (entsprechend § 35 SGB V) Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 2024 2025 2026 Preisindex (Jan. 2024 = 100) Nicht-Festbetragsmarkt Festbetragsmarkt Gesamtmarkt 10 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 Tabelle 2: Preisentwicklung für Fertigarzneimittel nach Marktsegmenten (entsprechend § 35 SGB V) von Januar 2024 bis Mai 2026 Jahr Monat Gesamtmarkt Festbetragsmarkt* Nicht- Festbetragsmarkt* 2024 Januar 100,0 100,0 100,0 Februar 100,1 100,2 100,1 März 100,1 100,1 100,0 April 99,8 99,6 99,9 Mai 99,5 99,6 99,5 Juni 99,3 99,5 99,2 Juli 99,6 98,2 100,2 August 99,6 98,1 100,3 September 99,4 98,1 100,0 Oktober 99,2 97,6 99,9 November 99,0 97,6 99,6 Dezember 98,9 97,6 99,6 Jahresdurchschnitt 99,5 98,9 99,9 2025 Januar 98,9 97,6 99,5 Februar 98,8 97,6 99,4 März 98,7 97,5 99,3 April 98,7 97,1 99,5 Mai 98,7 97,0 99,5 Juni 98,6 96,9 99,4 Juli 98,8 96,9 99,7 August 98,8 96,9 99,7 September 98,7 96,8 99,6 Oktober 98,7 96,8 99,6 November 98,6 96,6 99,6 Dezember 98,5 96,6 99,4 Jahresdurchschnitt 98,7 97,0 99,5 2026 Januar 98,4 96,6 99,2 Februar 98,4 96,6 99,3 März 98,5 96,8 99,3 April 98,0 95,4 99,2 Mai 97,9 95,3 99,2 Jahresdurchschnitt 98,2 96,1 99,3 * Die Veränderungswerte sind dann nicht unmittelbar mit den Angaben der Vorperioden vergleichbar, wenn neue Festbetragsfestlegungen gelten. In den Teilmärkten werden die jeweils aktuellen Marktanteile zu- grunde gelegt, d. h. die Veränderungswerte basieren damit auf den jeweils aktuellen Marktverhältnissen und werden rückwirkend neu berechnet Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 11 Tabelle 3: Preisentwicklung für Fertigarzneimittel nach Marktsegmenten (entsprechend § 35 SGB V) im Vergleich zum Vorjahr in Prozent Jahr Monat Gesamtmarkt in % Festbetragsmarkt* in % Nicht-Festbetrags- markt* in % 2025 Januar -1,1 -2,4 -0,5 Februar -1,3 -2,6 -0,7 März -1,4 -2,6 -0,8 April -1,2 -2,6 -0,5 Mai -0,8 -2,6 0,0 Juni -0,7 -2,5 0,2 Juli -0,8 -1,3 -0,5 August -0,8 -1,3 -0,6 September -0,7 -1,3 -0,3 Oktober -0,5 -0,9 -0,3 November -0,4 -1,0 -0,1 Dezember -0,5 -0,9 -0,2 Jahresdurchschnitt -0,8 -1,8 -0,4 2026 Januar -0,5 -1,0 -0,3 Februar -0,4 -1,0 -0,1 März -0,2 -0,8 0,0 April -0,7 -1,7 -0,2 Mai -0,7 -1,7 -0,3 Jahresdurchschnitt -0,5 -1,2 -0,2 * Die Veränderungswerte sind dann nicht unmittelbar mit den Angaben der Vorperioden vergleichbar, wenn neue Festbetragsfestlegungen gelten. In den Teilmärkten werden die jeweils aktuellen Marktanteile zu- grunde gelegt, d. h. die Veränderungswerte basieren damit auf den jeweils aktuellen Marktverhältnissen und werden rückwirkend neu berechnet Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 12 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 Preisentwicklung nach Arzneimittelgruppen In Abbildung 4 ist die Preisentwicklung der Arzneimittelgruppen entsprechend dem ak- tuellen Stand der ATC-Klassifikation des GKV-Arzneimittelindex im Vergleich zum Vorjahresmonat dargestellt. Hierbei werden die 20 umsatzstärksten Arzneimittelgrup- pen berücksichtigt. Tabelle 4 zeigt die Preisentwicklung gegenüber dem Vorjahresmo- nat, den Umsatzanteil im Gesamtmarkt des Jahres 2024 und die Preisentwicklung ent- sprechend der aktuellen Festbetragseinstufung in den Arzneimittelgruppen. Abbildung 4: Preisentwicklung Mai 2026 im Vergleich zum Vorjahresmonat in % nach Arznei- mittelgruppen Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 -0,5 -8,7 -4,1 -2,6 -2,3 -1,8 -1,7 -1,6 -1,1 -1,0 -0,5 -0,5 -0,5 -0,4 -0,30 -0,10 -0,1 0,0 0,3 0,7 0,8 -11 -10 -9 -8 -7 -6 -5 -4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 Gesamtmarkt Andere Mittel für das Nervensystem Psychoanaleptika Psycholeptika Analgetika Immunsuppressiva Antineoplastische Mittel Antibiotika zur systemischen Anwendung Antivirale Mittel zur systemischen Anwendung Immunstimulanzien Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen Andere Dermatika Mittel mit Wirkung auf das Renin-Angiotensin-System Endokrine Therapie Antithrombotische Mittel Ophthalmika Antidiabetika Andere Mittel f. d. alimentäre System und d. Stoffwechsel Antihämorrhagika Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen Immunsera und Immunglobuline GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 13 Tabelle 4: Preisentwicklung in % nach Arzneimittelgruppen für Mai 2026 im Vergleich zum Vorjahresmonat ATC Code Arzneimittelgruppe nach 2. Ebene der ATC-Klassifikation Umsatzanteil im Jahr 2024 in % Gesamt- markt Festbetrags- markt* Nicht-Festbe- tragsmarkt* A10 Antidiabetika 8,3 -0,1 -1,0 0,1 A16 Andere Mittel für das alimentäre System und den Stoffwechsel 1,8 0,0 -8,3 0,2 B01 Antithrombotische Mittel 6,7 -0,3 -2,1 -0,1 B02 Antihämorrhagika 2,0 0,3 0,0 0,5 C09 Mittel mit Wirkung auf das Renin- Angiotensin-System 3,8 -0,5 -0,3 -1,0 C10 Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen 2,1 -0,5 -0,4 -0,8 D11 Andere Dermatika 1,7 -0,5 - -0,5 J01 Antibiotika zur systemischen An- wendung 1,4 -1,6 -3,2 2,5 J05 Antivirale Mittel zur systemischen Anwendung 2,3 -1,1 -4,4 -0,7 J06 Immunsera und Immunglobuline 1,6 0,8 - 0,8 L01 Antineoplastische Mittel 7,7 -1,7 -2,7 -1,7 L02 Endokrine Therapie 3,1 -0,4 -9,7 0,4 L03 Immunstimulanzien 1,5 -1,0 -10,6 1,1 L04 Immunsuppressiva 16,5 -1,8 -4,9 -0,8 N02 Analgetika 3,9 -2,3 -2,3 -2,2 N05 Psycholeptika 1,7 -2,6 -4,1 -0,9 N06 Psychoanaleptika 1,9 -4,1 -4,8 -0,4 N07 Andere Mittel für das Nervensys- tem 1,4 -8,7 -1,1 -9,3 R03 Mittel bei obstruktiven Atemweg- serkrankungen 4,6 0,7 0,9 0,6 S01 Ophthalmika 3,3 -0,1 -1,0 0,1 Alle 20 Arzneimittelgruppen 77,0 -1,1 -2,5 -0,6 Gesamtmarkt 100,0 -0,5 -1,2 -0,2 * Die Veränderungswerte sind dann nicht unmittelbar mit den Angaben der Vorperioden vergleichbar, wenn neue Festbetragsfestlegungen gelten. In den Teilmärkten werden die jeweils aktuellen Marktanteile zu- grunde gelegt, d. h. die Veränderungswerte basieren damit auf den jeweils aktuellen Marktverhältnissen und werden rückwirkend neu berechnet Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 14 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 Teil 2: Kennwerte der Preisveränderung im Arzneimittelmarkt Im Folgenden wird die Preisveränderung für den Gesamtmarkt, den Markt der patent- geschützten Arzneimittel und für neu eingeführte, patentgeschützte Arzneimittel für den Zeitraum der letzten 24 Monate inklusive des aktuellen Analysemonats dargestellt. Die Analysen basieren auf den Apothekenverkaufspreisen (AVP). Ist für ein Arzneimit- tel kein AVP gemeldet, wird ersatzweise der Apothekeneinkaufspreis oder der Herstel- lerabgabepreis genutzt. Berücksichtigt werden jeweils alle verkehrsfähigen, rezept- pflichtigen Arzneimittel, für die eine Preisangabe vorliegt. In Abbildung 5 sind die monatlichen arithmetischen Mittelwerte und die Mediane für den Gesamtmarkt angegeben. In Tabelle 5 werden die zehn teuersten Arzneimittel des aktuellen Monats mit ihren Preisen aufgelistet. Abbildung 5: Preisveränderung im gesamten Arzneimittelmarkt Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 0 500 1000 1500 2000 2500 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 2024 2025 2026 D ur ch sc hn itt sp re is in E ur o Arithmetisches Mittel Median GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 15 Tabelle 5: Die zehn teuersten Arzneimittel* im Mai 2026 Rang Handelsname ATC Code Arzneimittelgruppe nach 2. Ebene der ATC-Klassi- fikation Hauptindikationsgruppe Preis (in Euro) 1 Upstaza A16 Enzymersatzmittel Seltene Stoffwechselkrank- heiten 3.000.000 2 Hemgenix B02 Antihämorrhagika Erkrankungen des Blutsys- tems 2.482.100 3 Libmeldy A16 Enzymersatzmittel Seltene Stoffwechselkrank- heiten 2.125.000 4 Zolgensma M09 Antiarthrotika/andere Mittel Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems 1.385.000 5 Carvykti L01 Antineoplastische Mittel Krebserkrankungen 285.000 6 Luxturna S01 Ophthalmika Erkrankungen von Auge und Ohr 280.000 7 Tecartus L01 Antineoplastische Mittel Krebserkrankungen 271.000 8 Idefirix L04 Immunsuppressiva Immuntherapie 249.510 9 Kymriah L01 Antineoplastische Mittel Krebserkrankungen 239.000 10 Yescarta L01 Antineoplastische Mittel Krebserkrankungen 225.293 * aufgeführt ist die teuerste, sich in Vertrieb befindende Packung des Arzneimittels Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 Einzelne Marktsegmente Tabelle 6 enthält die Durchschnittswerte entsprechend der Abbildung 5 und zusätzlich die Preisveränderung für die preiswertesten und die teuersten Produkte am Markt. Ta- belle 7 beschreibt die aktuelle monatliche Preisveränderung im patentgeschützten Markt, Tabelle 8 für die neu eingeführten Patent-Arzneimittel. Im Warenkorb sind alle Neueinführungen der zu jedem dargestellten Monat vorangegangenen 36 Monate ent- halten. Dies entspricht beispielsweise für Mai 2026 dem Warenkorb der Neueinführun- gen zwischen Mai 2023 und Mai 2026. Aufgrund der geringen Anzahl von Produkten wurde die Anteilsgrenze in Tabelle 8 auf 5 % gesetzt. 16 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 Tabelle 6: Veränderung der durchschnittlichen Preise für verschreibungspflichtige Fertigarz- neimittel (in Euro) Jahr Monat Preis- werteste Produkte (1%) Preis- werteste Produkte (25%)* Arithmeti- sches Mittel Teuerste Produkte (25%)** Teuerste Produkte (1%)** 2024 Juni 12,55 18,66 1.760,62 6.874,73 137.712,93 Juli 12,57 18,66 1.735,94 6.773,71 134.712,65 August 12,56 18,69 1.740,49 6.787,56 134.779,61 September 12,59 18,74 1.743,79 6.796,27 133.137,76 Oktober 12,59 18,75 1.746,14 6.808,91 133.261,34 November 12,59 18,79 1.743,42 6.798,61 131.451,78 Dezember 12,61 18,80 1.743,99 6.798,08 131.475,50 2025 Januar 12,61 18,83 1.739,03 6.777,43 131.398,82 Februar 12,64 18,86 1.732,59 6.751,99 131.852,08 März 12,63 18,89 1.710,29 6.662,98 129.385,69 April 12,63 18,90 1.969,16 7.699,57 153.101,73 Mai 12,67 18,96 1.973,36 7.714,01 155.181,01 Juni 12,68 18,99 1.978,50 7.735,74 155.308,33 Juli 12,74 19,04 1.972,45 7.708,46 155.227,03 August 12,75 19,07 1.943,93 7.595,31 151.933,72 September 12,74 19,09 1.946,81 7.606,50 150.440,43 Oktober 12,76 19,13 1.948,47 7.609,27 150.229,76 November 12,75 19,15 1.951,92 7.622,99 150.642,80 Dezember 12,77 19,18 1.957,22 7.639,97 150.910,28 2026 Januar 12,77 19,19 1.981,00 7.736,77 153.071,90 Februar 12,79 19,20 1.978,35 7.725,17 153.094,10 März 12,81 19,23 1.984,82 7.738,60 151.774,54 April 12,80 19,20 1.985,47 7.754,67 151.842,47 Mai 12,80 19,21 1.987,16 7.761,14 151.960,97 Juni 12,55 18,66 1.760,62 6.874,73 137.712,93 * ungewichtete Durchschnittspreise der preiswertesten Arzneimittel entsprechend dem angegebenen Anteil ** ungewichtete Durchschnittspreise der teuersten Arzneimittel entsprechend dem angegebenen Anteil Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 17 Tabelle 7: Veränderung der durchschnittlichen Preise für patentgeschützte verschreibungs- pflichtige Fertigarzneimittel (in Euro) Jahr Monat Preis- werteste Produkte (1%) Preis- werteste Produkte (25%)* Arithmeti- sches Mittel Teuerste Produkte (25%)** Teuerste Produkte (1%)** 2024 Juni 20,28 142,72 21.704,25 82.346,75 1.315.833,33 Juli 20,47 145,99 21.226,10 80.120,81 1.266.166,67 August 20,54 150,54 21.109,57 79.616,09 1.266.166,67 September 20,54 147,70 20.917,27 79.025,50 1.266.166,67 Oktober 20,54 148,25 20.755,74 78.221,13 1.266.166,67 November 20,54 149,91 20.588,71 77.560,05 1.266.166,67 Dezember 20,54 149,84 20.584,12 77.559,27 1.266.166,67 2025 Januar 20,54 162,13 21.183,45 79.660,06 1.266.166,67 Februar 20,54 162,11 21.010,55 78.983,93 1.266.000,00 März 20,54 161,01 20.549,36 77.580,01 1.266.000,00 April 20,54 167,73 24.072,24 91.139,56 1.558.333,33 Mai 20,54 170,35 23.931,01 90.802,29 1.558.333,33 Juni 20,54 174,15 23.834,99 90.276,10 1.558.333,33 Juli 20,85 177,50 23.871,29 90.258,93 1.558.333,33 August 20,85 178,67 23.346,74 88.521,78 1.516.666,67 September 20,85 183,59 23.176,66 87.569,79 1.516.666,67 Oktober 20,85 186,16 23.030,86 86.954,05 1.516.666,67 November 20,85 185,71 22.951,03 86.746,31 1.516.666,67 Dezember 20,85 182,86 22.497,58 84.891,43 1.516.666,67 2026 Januar 20,85 175,10 22.775,04 86.226,05 1.554.758,35 Februar 20,85 171,18 22.609,74 85.712,61 1.554.758,35 März 22,96 169,96 22.621,82 85.537,66 1.371.364,30 April 22,96 165,52 22.466,76 84.622,93 1.371.364,30 Mai 22,96 160,26 22.427,93 84.728,81 1.371.364,30 Juni 20,28 142,72 21.704,25 82.346,75 1.315.833,33 * ungewichtete Durchschnittspreise der preiswertesten Arzneimittel entsprechend dem angegebenen Anteil ** ungewichtete Durchschnittspreise der teuersten Arzneimittel entsprechend dem angegebenen Anteil Durch monatliche Patentausläufe und damit verbundene Klassifikationsänderungen kann die Marktabgrenzung zwischen patentgeschütztem Markt und generikafähigem Markt von Monat zu Monat differieren. Die Zuschrei- bung zu einem der Marktsegmente erfolgt einheitlich auch rückwirkend. Ein Vergleich der vorgestellten Analysen mit vorherigen Publikationen ist daher nur bedingt aussagekräftig, da immer die aktuelle Klassifikation zugrunde gelegt wird. Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 18 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 Tabelle 8: Veränderung der durchschnittlichen Preise der Marktneueinführungen im Markt der patentgeschützten verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel (in Euro) Jahr Monat Preis- werteste Produkte (5 %)* Preis- werteste Produkte (25 %)* Arithmeti- sches Mittel Teuerste Produkte (25 %)** Teuerste Produkte (5 %)** 2024 Juni 41,06 248,7 39.809,24 151.198,40 637.958,89 Juli 46,87 268,35 39.944,52 150.447,36 605.498,07 August 50,85 312,75 39.277,27 145.953,49 605.498,07 September 46,4 283,78 38.041,14 141.731,35 605.498,07 Oktober 47,33 330,46 38.950,56 146.158,75 605.498,07 November 47,12 333,7 37.704,68 141.521,75 602.916,66 Dezember 46,13 355,51 37.957,08 141.521,75 602.916,66 2025 Januar 52,96 389,78 39.062,77 145.325,34 602.023,80 Februar 53,19 371,45 38.183,86 141.997,10 575.725,69 März 53,36 390,01 39.081,49 147.324,13 575.725,69 April 53,36 432,18 53.903,96 206.133,81 857.023,80 Mai 53,51 456,66 53.294,56 200.669,08 857.023,80 Juni 53,51 441,49 52.533,31 200.982,43 857.023,80 Juli 53,51 453,92 53.631,77 200.897,40 857.023,80 August 53,64 447,88 50.661,19 193.187,82 821.309,52 September 62,65 464,23 27.574,79 101.349,76 399.440,02 Oktober 59,24 476,17 25.579,83 93.745,08 371.726,79 November 59,44 506,13 25.822,35 93.840,56 364.890,53 Dezember 64,66 358,59 24.236,14 87.514,87 364.890,53 2026 Januar 86,09 286,28 24.327,56 89.582,66 351.635,70 Februar 93,17 268,6 23.666,00 86.785,58 351.635,70 März 84,69 250,07 21.743,01 78.954,65 322.350,18 April 91,97 224,57 21.263,34 77.415,23 322.350,18 Mai 71,11 209,72 21.367,21 77.377,65 322.350,18 Juni 41,06 248,7 39.809,24 151.198,40 637.958,89 * ungewichtete Durchschnittspreise der preiswertesten Arzneimittel entsprechend dem angegebenen Anteil ** ungewichtete Durchschnittspreise der teuersten Arzneimittel entsprechend dem angegebenen Anteil Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 19 Vergleich der Marktsegmente In Abbildung 6 wird die monatliche Veränderung der ungewichteten durchschnittlichen Preise im Gesamtmarkt, im patentgeschützten Markt und für die Marktneueinführun- gen dargestellt. Abbildung 6: Preisveränderung nach Marktsegmenten in Euro Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 2024 2025 2026 D ur ch sc hn itt sp re is in E ur o Patentmarkt Neue Markteinführungen Gesamtmarkt 20 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 Abbildung 7 zeigt die Verteilung der Arzneimittelpreise im Gesamtmarkt, im Patent- markt und im Markt neu eingeführte Arzneimittel im patentgeschützten Markt für den aktuellen Monat. Abbildung 7: Preisverteilung nach Marktsegmenten nach Perzentilen * logarithmische Skalierung zur Basis 10 Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 1 10 100 1.000 10.000 100.000 1.000.000 10.000.000 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 D ur ch sc hn itt sp re is in E ur o* Neueinführungen Patent Gesamt (n = 8.020) (n = 158) (n = 611) GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 21 Arzneimittelgruppen Die 20 Arzneimittelgruppen, die die höchste prozentuale Dynamik der Durchschnitts- preise im Vergleich zum Vorjahresmonat erkennen ließen, werden in Abbildung 8 aus- gewiesen. Dabei werden die Gruppen entsprechend dem aktuellen Stand der ATC- Klassifikation des GKV-Arzneimittelindex berücksichtigt, wenn mindestens zehn un- terschiedliche Präparate am Markt vertreten waren. Abbildung 8: Änderungen der ungewichteten Durchschnittspreise für Fertigarzneimittel im Mai 2026 im Vergleich zum Vorjahresmonat in % getrennt nach Arzneimittelgruppen Quelle: GKV-Arzneimittelindex im WIdO 2026 0,7 -20,7 -20,5 -15,4 -12,8 -11,7 -11,4 7,3 8,5 10,5 11,0 11,2 21,7 26,9 31,7 33,7 67,7 79,4 93,0 141,0 205,2 -100 -50 0 50 100 150 200 250 300 Gesamtmarkt Andere Mittel für das Nervensystem Antiadiposita, exkl. Diätetika Immunsera und Immunglobuline Mittel gegen Protozoen-Erkrankungen Mittel mit Wirkung auf das Renin-Angiotensin-System Gallen- und Lebertherapie Antibiotika und Chemotherapeutika zur dermatologischen… Blutersatzmittel und Perfusionslösungen Antihämorrhagika Andere Gynäkologika Herztherapie Antidiarrhoika und intestinale Antiphlogistika/Antiinfektiva Psychoanaleptika Andere Hämatologika Antimykotika zur dermatologischen Anwendung Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen Endokrine Therapie Gichtmittel Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen Antidiabetika 22 GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 Allgemeine methodische Hinweise Die vorliegenden Analysen ermöglichen einen Überblick über die Preisentwicklung im deutschen Markt der rezeptpflichtigen Arzneimittel. Im Wesentlichen werden dafür zwei Gruppen von Kennzahlen für verschiedene Marktsegmente ermittelt und monat- lich zur Verfügung gestellt. Die Preisindices werden nach der Laspeyres-Formel berechnet. Bei der Indexberech- nung werden nur solche Artikel berücksichtigt, die im Warenkorb des Basisjahres 2024 enthalten sind. Dabei werden in der vorliegenden Publikation alle Arzneimittel berück- sichtigt, die sich in der Basis- und Berichtsperiode im Abverkauf befinden. Eventuelle indirekte Preiserhöhungen im Zusammenhang mit Produktvariationen im Berichtszeit- raum werden nicht erfasst. Insbesondere werden auch neue Präparate, deren Marktein- tritt nach der Erhebung des Warenkorbes liegt, nicht berücksichtigt, da noch keine ent- sprechenden Verordnungsdaten vorliegen. Neben der Berechnung der Indices werden ergänzend Preisanalysen angeboten. Für die Berechnung der reinen Preisentwicklung werden alle Präparate – also insbesondere auch neue Produkte und Produktvariationen – zum Zeitpunkt des Berichtsmonats be- rücksichtigt. Diese Analysen können ohne Berücksichtigung der Abverkaufszahlen als Lageparameter für die diskutierten Marktsegmente erstellt werden. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist auf die unterschiedliche Aussagekraft der bei- den Betrachtungen zu achten. Während der Preisindex als Maß für die Teuerung für einen definierten Warenkorb interpretiert werden kann, zeigen die Lageparameter, wie sich die Verteilung der Preise unabhängig von einem Warenkorb in dem Betrachtungs- zeitraum verändert. Durch monatliche Klassifikationsänderungen kann die Abgrenzung zwischen einzel- nen Marktsegmenten von Monat zu Monat differieren. Ein Vergleich der Analysen mit denen aus vorherigen Publikationen ist daher nur bedingt aussagekräftig, da immer die aktuelle Klassifikation zugrunde gelegt und die zurückliegenden Zeiträume entspre- chend neu berechnet werden. GKV-Arzneimittelindex – Preisinfo 5/2026 23 Datenbasis Preise Das GKV-Abrechnungsverzeichnis Arzneimittel enthält Informationen zu über 80.000 Fertigarzneimitteln, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können. Preisänderungen werden monatlich berücksichtigt und im GKV-Arz- neimittelindex historisiert. Stichtag der monatlichen Indexangaben ist der Erste eines Monats. Jahresdurchschnitte der Preisindices werden als ungewichtete arithmetische Mittel der Monatswerte errechnet. Die Analysen basieren auf den Apothekenverkaufs- preisen (AVP). Die ungewichteten Durchschnittspreise in Teil 2 werden mit den Durchschnittswerten für ein Arzneimittel mit allen Produktvariationen berechnet. Ist für ein Arzneimittel kein AVP gemeldet, wird in Teil 2 ersatzweise der Apothekeneinkaufspreis oder der Herstellerabgabepreis genutzt. In diesen Fällen blieben die Aufschläge der Handelsstu- fen und die Mehrwertsteuer unberücksichtigt. Anders als in Teil 1 werden in Teil 2 ab dem Preisinfo 10/2019 auch Klinikpackungen berücksichtigt. Die Analysen basieren so- mit auf allen verkehrsfähigen befindlichen, rezeptpflichtigen Arzneimitteln mit Preis- angabe. Warenkorb Warenkorbänderungen für die Indexberechnung erfolgen jährlich. Den gegenwärtigen Warenkorb bilden die gesamten GKV-Arzneimittelverordnungen des Jahres 2024. Mit der Aktualisierung des Warenkorbes können sich andere Steigerungsraten ergeben, als sie auf der Basis älterer Warenkörbe ausgewiesen wurden. Diese Differenzen sind je- doch in aller Regel nur geringfügig. Umbasierung Um die aktuellen Indices mit denen älterer Veröffentlichungen zu vergleichen, ist der aktuelle Index mit der Basis Januar 2024 = 100 auf die damals gültige Basis Januar 2023 = 100 umzurechnen. Der anzuwendende Faktor errechnet sich aus dem Quotien- ten des Preisindexes des aktuellen Basisjahres (Januar 2024 = 100,1) und der damals gel- tenden Basis (Januar 2023 = 100). 100,1 = 1,001 100 Eine Umrechnung des Preisindexes für Mai 2026 auf Basis Januar 2023 führt zu einem Preisindex von 97,7 * 1,001 = 97,797. Einleitende Hinweise Einordnung der Ergebnisse in den Gesamtmarkt Teil I: Preisindex im Arzneimittelmarkt Gesamtmarkt Festbetrags- und Nicht-Festbetragsmarkt Preisentwicklung nach Arzneimittelgruppen Teil 2: Kennwerte der Preisveränderung im Arzneimittelmarkt Einzelne Marktsegmente Vergleich der Marktsegmente Arzneimittelgruppen Allgemeine methodische Hinweise Datenbasis
10.07.2026 Datei PD
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