Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz hat am 10. Juli 2026 den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Damit kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden; es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das Durchführungsgesetz setzt die europäische KI-Verordnung in nationales Recht um und legt insbesondere fest, welche Behörden in Deutschland für die Umsetzung und Aufsicht zuständig sind. Eine zentrale Rolle übernimmt dabei die Bundesnetzagentur. Sie soll im Wesentlichen als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der Vorgaben der KI-Verordnung zuständig sein.
Bei der Bundesnetzagentur wird zudem ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet. Es soll die Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen unterstützen und als Ansprechpartner für europäische Institutionen fungieren. Nach Angaben der Bundesregierung soll dadurch KI-Expertise zentral gebündelt und den bestehenden Behörden ressourcenschonend zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen von der Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur sind KI-Systeme öffentlicher Stellen der Länder und Kommunen.
Darüber hinaus soll die Bundesnetzagentur als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger dienen. Beschwerden über mögliche Verstöße gegen Vorschriften zur künstlichen Intelligenz werden an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet. Ergänzend soll die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren sowie mindestens ein sogenanntes KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können.
Ziel ist es, die Anwendung der europäischen KI-Regeln in Deutschland zu koordinieren und zugleich Innovationen zu ermöglichen. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen soll der Zugang zu KI-Anwendungen und entsprechenden Testumgebungen erleichtert werden.