10.07.2026, 13:11

Bundesrat berät Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit

Neue Befugnisse für BSI, Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen die Cyberabwehr des Bundes stärken – die Ausschüsse des Bundesrates sehen zugleich Nachbesserungsbedarf bei rechtsstaatlichen Sicherungen.
  • Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Andrea Schmitz, 
Dr. Karl Sydow
Der Bundesrat hat sich heute, am 10. Juli 2026, mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit. Ziel ist es, die Bundesverwaltung besser vor Cyberangriffen zu schützen und Polizei sowie BSI zusätzliche Instrumente für eine wirksame Gefahrenabwehr an die Hand zu geben.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht umfassende Änderungen im BSI-Gesetz, im Bundeskriminalamtgesetz und im Bundespolizeigesetz vor. Vor dem Hintergrund einer weiter verschärften Bedrohungslage im Cyberraum sollen insbesondere die Handlungsmöglichkeiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik erweitert und klare Befugnisse für Bundeskriminalamt und Bundespolizei zur Abwehr von Cyberangriffen geschaffen werden. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Umleitung, Einschränkung oder Unterbindung von Datenverkehr sowie Befugnisse im Zusammenhang mit gefahrgegenständlichen Daten in informationstechnischen Systemen.

Der Bundesrat hat nun ausführlich zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Im Mittelpunkt stehen die Forderungen nach verhältnismäßigen Belastungen für Unternehmen, klaren gesetzlichen Anforderungen, Schutz sensibler Daten und Geschäftsgeheimnisse sowie der Vermeidung von Doppelregulierungen, insbesondere mit Blick auf bestehende Melde- und Reportingpflichten etwa aus der NIS-2-Regulierung.

Zudem bittet der Bundesrat um eine Konkretisierung der Auskunftspflichten gegenüber dem BSI, insbesondere zu Art und Umfang der verlangten technischen Informationen sowie zu sicheren Übertragungswegen. Für bestimmte Eingriffe in informationstechnische Systeme nach dem BKAG wird ein Richtervorbehalt gefordert. Außerdem sollen die gerichtliche Zuständigkeit und Verfahrensregeln für weitere Maßnahmen im BKAG klar geregelt werden.

Ihr Kontakt

Andrea Schmitz

Justiziarin, Leiterin Abteilung Recht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin

Dr. Karl Sydow

Teamleiter Digitale Gesundheit / GKV-Versorgung
Apotheker
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