Der vorliegende Gesetzentwurf sieht umfassende Änderungen im BSI-Gesetz, im Bundeskriminalamtgesetz und im Bundespolizeigesetz vor. Vor dem Hintergrund einer weiter verschärften Bedrohungslage im Cyberraum sollen insbesondere die Handlungsmöglichkeiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik erweitert und klare Befugnisse für Bundeskriminalamt und Bundespolizei zur Abwehr von Cyberangriffen geschaffen werden. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Umleitung, Einschränkung oder Unterbindung von Datenverkehr sowie Befugnisse im Zusammenhang mit gefahrgegenständlichen Daten in informationstechnischen Systemen.
Der Bundesrat hat nun ausführlich zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Im Mittelpunkt stehen die Forderungen nach verhältnismäßigen Belastungen für Unternehmen, klaren gesetzlichen Anforderungen, Schutz sensibler Daten und Geschäftsgeheimnisse sowie der Vermeidung von Doppelregulierungen, insbesondere mit Blick auf bestehende Melde- und Reportingpflichten etwa aus der NIS-2-Regulierung.
Zudem bittet der Bundesrat um eine Konkretisierung der Auskunftspflichten gegenüber dem BSI, insbesondere zu Art und Umfang der verlangten technischen Informationen sowie zu sicheren Übertragungswegen. Für bestimmte Eingriffe in informationstechnische Systeme nach dem BKAG wird ein Richtervorbehalt gefordert. Außerdem sollen die gerichtliche Zuständigkeit und Verfahrensregeln für weitere Maßnahmen im BKAG klar geregelt werden.