Suche

48585 Ergebnisse
Neue und aktualisierte Dokumente zur Nomenklatur für Medizinprodukte
Gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) stellt die Europäische Kommission sicher, dass Herstellern sowie anderen natürlichen oder juristischen Personen, die nach der MDR verpflichtet sind, eine international anerkannte Nomenklatur für Medizinprodukte zu verwenden, diese kostenfrei zur Verfügung steht. Im Februar 2019 beschlossen die Koordinierungsgruppe Medizinprodukte (MDCG) und die Europäische Kommission, die italienische nationale Nomenklatur (Classificazione Nazionale dei Dispositivi Medici, CND) als Grundlage für die europäische Medizinproduktenomenklatur (European Medical Device Nomenclature, EMDN) heranzuziehen. Im April 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission die überarbeitete Fassung des Dokuments MDCG 2021 12 Rev. 2 – FAQ on the European Medical Device Nomenclature (EMDN). In der Revision wurden vier neue Fragen und Antworten ergänzt: 6. What is the difference between EMDN code extension 90 and 99? 7. How can I properly consult the EMDN to assign the correct code? 8. Is there a dedicated EMDN Category for products without an intended medical purpose that are listed in Annex XVI? 11. Can I assign more than one code for UDI DI falling under different groups/types of Category X or having both medical and non medical intended use? Die EMDN unterliegt einer jährlichen Bewertung und Überarbeitung, die auf der praktischen Anwendung der Nomenklatur sowie auf Rückmeldungen der Nutzer basiert. Die im Jahr 2025 eingereichten Änderungsvorschläge und die Ergebnisse der jährlichen Überarbeitung wurden in der Leitlinie MDCG 2026 1 zusammengefasst. Das Dokument unterscheidet zwischen akzeptierten, teilweise übernommenen und abgelehnten Vorschlägen und enthält jeweils eine kurze Begründung der Entscheidung. Das Änderungsprotokoll der jährlichen Überarbeitung 2025 ist in der Leitlinie MDCG 2026 2 enthalten. Darüber hinaus gibt die Leitlinie MDCG 2026 3 einen Überblick über die Versionshistorie der EMDN und weist aus, welche Codes neu eingeführt, geändert oder gelöscht wurden. Auf Grundlage dieser Änderungen wurde zudem das Dokument „Guidance on the EMDN Version History document“ aktualisiert.
23.04.2026 Beitrag PD
Paul-Ehrlich-Institut: Einladung zum Verbandsgespräch 2026
Der Dialog zwischen Pharma Deutschland und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) findet in diesem Jahr bereits zum neunten Mal statt. Ziel des Gesprächs ist es, grundsätzliche regulatorische, wissenschaftliche und technisch-organisatorische Fragen zu den Produktgruppen im Zuständigkeitsbereich des PEI mit den Experten der Behörde zu diskutieren. Die Veranstaltung wird am 27. Oktober 2026, von 10:00 bis 14:00 Uhr , in den Räumlichkeiten des PEI in Langen durchgeführt. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 aktive Teilnehmer von Pharma Deutschland begrenzt, 15 weitere Personen können als Zuhörer teilnehmen. Als Basis für den Austausch mit den Vertretern des PEI wird von Pharma Deutschland ein Fragenkatalog erstellt und dem PEI vorab eingereicht. Somit haben Sie die Möglichkeit, die für Sie bzw. Ihr Unternehmen relevanten Themen im persönlichen Gespräch mit dem PEI zu diskutieren. Bitte senden Sie Ihre Fragen bzw. Themenvorschläge bis spätestens 15. August 2026 an Frau Dr. Nicole Armbrüster ( armbruester@pharmadeutschland.de ) und teilen Sie uns mit, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten. Die Anmeldung zur Teilnahme kann aber natürlich auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Für organisatorische und inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Dr. Armbrüster gern zur Verfügung. Wir bitten Sie, bei der Einreichung von Fragen, folgendes zu beachten: Bitte reichen Sie nur Fragen/Themen ein, die auch im Zuständigkeitsbereich des PEI liegen. Fügen Sie bitte Ihren Fragen Informationen zum Hintergrund bei, damit das Thema besser eingeordnet werden kann. Es ist sinnvoll, dass die Personen, die Fragen eingereicht haben, auch an dem Gespräch teilnehmen und für Nachfragen vor Ort zur Verfügung stehen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.
23.04.2026 Beitrag PD
GKV-Arzneimittelindex
22.04.2026 Beitrag PD
ECHA: Stoffbewertung (CoRAP) von Methyl 4-hydroxybenzoat veröffentlicht
Hintergrund: Wenn ein Stoff auf der CoRAP-Liste steht, bedeutet dies, dass ein Mitgliedstaat ihn bewertet hat oder in den kommenden Jahren bewerten wird. Die Liste wird als fortlaufender Aktionsplan der Gemeinschaft (Community Rolling Action Plan - CoRAP) bezeichnet. Für jeden Stoff sind in der Tabelle der bewertende Mitgliedstaat, das (geplante) Jahr der Bewertung und eine kurze Beschreibung des Problems, das zur Aufnahme des Stoffes in die Liste geführt hat, angegeben. Dokumente zur Stoffbewertung sind hier ebenfalls verfügbar. Dazu gehören: Dokumente, die die Auswahl der Stoffe begründen und Entscheidungen zur Anforderung weiterer Informationen. Die Schlussfolgerungen der Mitgliedstaaten und die abschließenden Bewertungsberichte der Mitgliedstaaten sind für Stoffe enthalten, deren Bewertung abgeschlossen ist. Methyl-4-hydroxybenzoat („der Stoff“ oder Methylparaben (MeP)) wurde ursprünglich für die Stoffbewertung ausgewählt, um mögliche Risiken zu klären, die sich aus den folgenden anfänglichen und zusätzlichen Bedenken ergeben: Reproduktionstoxizität, Endokrine Disruption (menschliche Gesundheit), Endokrine Disruption (Umwelt), Verwendung durch Verbraucher, Exposition empfindlicher Bevölkerungsgruppen, Hohe (aggregierte) Mengen, weit verbreitete Verwendung, Sensibilisierung (Haut), Hautreizung, Karzinogenität, Mutagenität. Mit diesem Abschlussdokument ist der Stoffbewertungsprozess abgeschlossen, und die Kommission, der/die Registrant(en) des Stoffes und die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten werden über die Überlegungen der bewertenden MSCA (Member State Competent Authority) informiert. Methyl-4-hydroxybenzoat oder Methylparaben (MeP) ist eine Chemikalie, für die derzeit kein Eintrag in Anhang VI der CLP-Verordnung (EG 1272/2008) vorliegt. Im Anschluss an die Bewertung von Methylparaben wurden drei Hauptgefahren bestätigt: Reproduktionstoxizität und endokrine Disruption (ED) sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt. Die nach der Exposition gegenüber Methylparaben beobachteten Auswirkungen könnten eine Einstufung hinsichtlich der männlichen Fruchtbarkeit rechtfertigen. In Bezug auf ED kam die bewertende MSCA zu dem Schluss, dass Methylparaben das Kriterium als endokriner Disruptor sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt erfüllt. Die bewertende MSCA ist der Ansicht, dass Methylparaben auf der Grundlage der neuen Gefahrenkategorien, die nach der Überarbeitung der CLP-Verordnung (aktualisiert in der delegierten Verordnung (EU) 2023/7075 der Kommission) aufgenommen wurden, sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt als ED eingestuft werden sollte. Weitere Details können dem Bewertungsbericht entnommen werden.
22.04.2026 Beitrag PD
EMA: Nachtrag zu dem Assessment-Report des HMPC zu Centaurii herba veröffentlicht
In dem Nachtrag zu dem Assessment-Report werden neue Informationen aus den Periodic Reviews aufgeführt. Auf Basis der neuen Literaturdaten, die in dem Assessment-Report im Einzelnen zitiert sind, wurde eine Aktualisierung der Monographie für nicht erforderlich gehalten. Den Nachtrag finden Sie auf der Centaurii herba-Seite unter „Documents“.
22.04.2026 Beitrag PD
Kabinett beschließt Reform der Notfallversorgung
Die Bundesregierung hat heute im Kabinett eine umfassende Reform der Notfallversorgung in Deutschland beschlossen. Ziel der Reform ist es, die Versorgung von Menschen in akuten medizinischen Notlagen effizienter, vernetzter und qualitativ hochwertiger zu gestalten. Die bisher getrennten Bereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – sollen künftig enger zusammenarbeiten. Die Steuerung der Patienten wird verbessert, um Fehlleitungen und Überlastungen insbesondere in Notaufnahmen und beim Rettungsdienst zu vermeiden. Dies soll primär durch neue Akutleitstellen geschehen: Die Aufgaben der bisherigen Terminservicestellen werden von sogenannten Akutleitstellen übernommen. Diese sind rund um die Uhr erreichbar und sollen Patienten digital und telefonisch gezielt in die richtige Versorgungsebene lotsen. Die Rufnummern 116117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst) und 112 (Notruf) werden technisch und organisatorisch besser miteinander verknüpft. Flächendeckend werden neue Integrierte Notfallzentren (INZ) eingerichtet, in denen Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen gemeinsam arbeiten. Dort gibt es zukünftig eine zentrale Ersteinschätzungsstelle, die Patienten je nach Dringlichkeit in die Notaufnahme oder die Notdienstpraxis weiterleitet. Auch spezielle INZ für Kinder und Jugendliche sind vorgesehen. Ärztinnen und Ärzten in den INZ wird ein begrenztes Dispensierrecht eingeräumt. Dies gilt für Arzneimittel sowie für apothekenpflichtige Medizinprodukte und nur unter bestimmten Umständen. Der ursprüngliche Plan, spezielle Versorgungsverträge für die Arzneimittelversorgung von Notdienstpraxen in INZ einzuführen, hat es nach Ablehnung durch die Apothekerschaft nicht ins Gesetz geschafft. Durch solche Versorgungsapotheken wären laut Apothekerschaft Doppelstrukturen geschaffen und die Notdienste der Apotheken geschwächt worden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, eine durchgängige telemedizinische und aufsuchende Versorgung bereitzustellen. Das soll insbesondere immobile oder pflegebedürftige Menschen entlasten und unnötige Fahrten in Notaufnahmen vermeiden. Die medizinische Notfallrettung wird als eigenständige Sachleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung verankert. Damit werden nicht nur Transporte, sondern auch die medizinische Versorgung vor Ort und während des Transports als Kassenleistung anerkannt. Die digitale Vernetzung aller Akteure wird ausgebaut. Dazu gehören die Einführung eines Versorgungskapazitätennachweises für Krankenhäuser, die Nutzung digitaler Ersthelfer-Alarmierungssysteme und die standardisierte digitale Fallübergabe. Ministerin Warken betonte in der heutigen Pressekonferenz , dass die Reform die medizinische Versorgung effizienter macht. So sei es durch die stärkere Vernetzung der Notfall-Angebote möglich, eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Die Strukturen würden zukünftig so ausgerichtet, dass die Steuerung der Patienten besser organisiert wird. Mit der Ankündigung wird nun das parlamentarische Verfahren eröffnet.
22.04.2026 Beitrag
Fünfte Version des Handbuchs zur Abgrenzung und Klassifizierung von Medizinprodukten
Im Medizinprodukterecht werden als Borderline Produkte solche Produkte bezeichnet, bei denen strittig ist, ob sie unter die Medizinproduktegesetzgebung oder unter andere Rechtsvorschriften fallen. Diese Abgrenzungsfragen sind für die EU Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und weitere Interessengruppen von besonderer Bedeutung, da unterschiedliche Einstufungen zu abweichenden regulatorischen Anforderungen führen und damit den Binnenmarkt verzerren können. Um einen einheitlichen Ansatz zu fördern, unterstütze die Europäische Kommission den Dialog zwischen Behörden und Industrie in Fällen unterschiedlicher rechtlicher Auslegung. Die Ergebnisse wurden bislang im „Manual on borderline and classification in the community regulatory framework for medical devices“ (sog. Borderline Manual , zuletzt 2019 veröffentlicht) zusammengefasst, das zahlreiche Grenzfälle und deren Einstufung beschreibt. Am 22. April 2026 hat die Europäische Kommission die fünfte Ausgabe des „Manual on borderline and classification for medical devices under Regulation (EU) 2017/745 on medical devices and Regulation (EU) 2017/746 on in vitro diagnostic medical devices“ veröffentlicht. Das Handbuch basiert auf abgeschlossenen Anfragen im Rahmen des Helsinki Verfahrens unter MDR und IVDR. Das aktualisierte Dokument enthält unter anderem folgende neue Einträge: 1.1.9.7 Device intended to administer a medicinal product (S. 20 f.) Rule 1 1.2.1.2 Penis holster (S. 21 f.) Rule 3 1.2.3.1 Syringe containing glass beads (S. 22 f.) Rule 6 1.2.6.1 Needles for root canal irrigation (S. 23 f.) Rule 21 1.2.21 Saline solutions for nasal irrigation (S. 28)
22.04.2026 Beitrag PD
Liste der länderspezifischen nationalen Anforderungen für klinische Prüfungen und Leistungsstudien
Die Anforderungen für klinische Prüfungen basieren auf der Medizinprodukteverordnung (MDR), es gibt aber darüber hinaus nationale Anforderungen für klinische Prüfungen, welche variieren können. Zu den wichtigsten Bereichen, in denen es zu nationalen Abweichungen kommen kann, gehören spezifische Versicherungsanforderungen, der Umgang mit Dokumenten in der Landessprache und Einverständniserklärungen sowie spezifische Genehmigungsverfahren und Meldeverfahren der nationalen Behörden. Auf der Webseite der Europäischen Kommission wurde jetzt ein Update der aktuellen Liste der länderspezifischen nationalen Anforderungen für klinische Prüfungen und Leistungsstudien veröffentlicht.
22.04.2026 Beitrag PD
EU-Amtsblatt: Wasserrahmenrichtlinie und Richtlinie über Umweltqualitätsnormen veröffentlicht
Die Richtlinien wurden am 30. März förmlich angenommen und werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung, also voraussichtlich am 10. Mai 2026, in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 21. Dezember 2027 in nationales Recht umsetzen. Nach Inkrafttreten kann die Kommission zahlreiche Rechtsakte zu Überwachung, Beobachtungslisten und Berichtsformaten erlassen. Neue Stoffe unterliegen ab 2027 der Überwachung, die Erreichung eines guten chemischen Zustands wird je nach Stoff bis 2039 erwartet. Im Rahmen der Überarbeitung wurden u.a. folgende Punkte festgelegt, die pharmazeutische Hersteller betreffen können: Prüfung zur Einführung der Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) Wie erwartet führt der endgültige Text kein EPR-System ein, verpflichtet jedoch die EU- Kommission bis 2029 einen Bericht über die Durchführbarkeit der Einführung von EPR im Rahmen der WRRL zu erstellen. Es soll geprüft werden, ob die Überwachungskosten im Zusammenhang mit den in den UQN-Werten und in der GWR aufgeführten Stoffe in Zukunft auf Hersteller übertragen werden können bzw. sollten. Pharma Deutschland wird sich dafür einsetzen, damit die Wasserrahmenrichtline keine Doppelbelastung für die pharmazeutische Industrie eingeführt wird und das vorgesehene EPR-Systeme der kommunalen Abwasserrichtlinie erweitert. „Gesamtpharmazeutika“ vs. substanzspezifischer Ansatz Die Richtlinie führt verbindliche Standards für eine begrenzte Anzahl einzelner Arzneimittel ein, insbesondere im Grundwasser, und verschiebt Entscheidungen über „Gesamtpharmazeutika“ oder gruppierte Standards ausdrücklich auf künftige Überprüfungen. Die Richtlinie fügt „Summen ausgewählter Arzneimittel nach Wirkmechanismus“ lediglich in Listen für künftige Überlegungen hinzu, nicht als durchsetzbare Standards. Dies bestätigt, dass die Gesetzgeber derzeit keinen pauschalen Ansatz für Arzneimittel befürworten, sondern einen substanzspezifischen Ansatz mit Pilotprojekten zu Gemischen und wirkungsbasierter Überwachung bevorzugen. Neue Arzneimittel in der Liste prioritärer Stoffe: Die Arzneimittel Azithromycin, Carbamazepin, Clarithromycin, Erythromycin, Estron (E1), 17-alpha-Ethinylestradiol (EE2), 17-beta-Estradiol (E2), Diclofenac und Ibuprofen sind als prioritäre Stoffe mit verbindlichen UQN für Oberflächengewässer aufgeführt. Die Einhaltung der Grenzwerte richtet sich primär an die Mitgliedstaaten, die entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen, damit UQN-Werte nicht überschritten werden. PFAS-Priorisierung: Die Richtlinie erweitert den Geltungsbereich für PFAS , indem bestimmte PFAS in Oberflächen- und Grundwasser ausdrücklich priorisiert werden und indem „PFAS insgesamt“ als künftiges Überwachungskonzept eingeführt wird, das noch nicht an Umweltqualitätsnormen gebunden ist. Trifluoressigsäure (TFA) erhält besondere Aufmerksamkeit, einschließlich des Auftrags, bei der nächsten Überprüfung die Festlegung eines eigenständigen Standards für diesen Stoff in Betracht zu ziehen. Wichtig ist, dass es sich bei all diesen PFAS um Abbauprodukte in der Umwelt handelt und nicht um Stoffe, die in Verkehr gebracht werden. Bisphenol A : Bisphenol A (BPA) ist als prioritäre Substanz mit verbindlichen Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer aufgeführt und sieht eine mögliche künftige Überprüfung von Bisphenolen als Stoffgruppe vor (zum Beispiel „Summe der Bisphenole“), ohne dass zum jetzigen Zeitpunkt verbindliche Umweltqualitätsnormen bestehen. Bisphenole werden nicht als Wirkstoffe verwendet, ihre Relevanz hängt jedoch mit der Verwendung in Verpackungen und Materialien sowie ihren endokrin wirksamen Eigenschaften zusammen. „Metaboliten“ oder Abbauprodukte Die Richtlinie verwendet an einigen Stellen weiterhin den Begriff „Metaboliten" , bezieht sich in der Praxis jedoch eher auf Abbau- und Umwandlungsprodukte im Wasser. Einige der Stoffe wie TFA entstehen in der Umwelt und werden nicht absichtlich hergestellt; dies schwächt den analytischen Zusammenhang zwischen der chemischen Regulierung an der Quelle und der Kontrolle der Umweltkonzentrationen. Dies könnte auch künftige Diskussionen über die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) oder die Herstellerhaftung erschweren.
21.04.2026 Beitrag PD
EMA Webinare zu den aktuellen IT-Projekten
Am 13. April 2026 fand das zweite SPOR and XEVMPD status update webinar (Q2 2026) statt. Auf der Veranstaltungsseite sind bislang die Ergebnisse der Veranstaltung in Form der gezeigten Präsentationen verfügbar. Noch ausstehend ist eine Zusammenfassung der gestellten Fragen mit den zugehörigen Antworten sowie ein Videomitschnitt der Veranstaltung. Für die analoge Veranstaltung im ersten Quartal 2026 vom 28. Januar 2026 ( SPOR and XEVMPD status update webinar - Q1 2026 ) ist dies bereits verfügbar. Die EMA stellt viermal im Jahr den aktuellen Sachstand und den geplanten Ausbau ihrer aktuellen IT-Projekte vor. Am 26. März 2026 fand die erste Veranstaltung für dieses Jahr statt. Die Quarterly System Demo – Q1-2026 wurde virtuell live übertragen und die gezeigten Präsentationen , ein FAQ-Dokument zur Veranstaltung sowie ein Videomitschnitt der Veranstaltung wurden dazu veröffentlicht. Über die Ansicht des Videos im Youtube-Kanal der EMA sind auch direkt Sprungmarken zu den einzelnen Themen im Video verfügbar: 00:00:30 Welcome / Introductions 00:06:00 EudraGMDP 00:36:00 European Shortages Monitoring Platform (ESMP) 01:02:30 Clinical Trials Information System (CTIS) modernisation 01:32:00 Union Product Database (UPD) 01:52:40 Electronic product information (ePI) 02:01:40 Electronic Common Technical Document version 4 (eCTD v4.0) 02:15:50 Electronic application forms (eAF) 02:45:40 Product Management Service (PMS) 03:01:15 Product user interface (PUI) 03:22:20 Regulatory Procedure Management (RPM) for Product Lifecycle Management on IRIS 03:42:40 Date of next system demo Die nächsten Quarterly System Demo – Q2 2026 (QSD) ist für den 25. Juni 2026 Angekündigt. XEVMPD/SPOR Save the Dates Die EMA kündigt vorab einige wesentliche Veranstaltungen zu ihrem Projekt der Implementierung der ISO IDMP-Standards in der EU an. Die Implementierung der ISO-IDMP (Identification of Medicinal Products Dictionary) Standards in Europa wird durch die EMA im Rahmen der Etablierung des SPOR-Systems (Substance Products Organisations Referentials) umgesetzt. SPOR dient als Datenquelle für die Umsetzung verschiedener europäischer Verfahren, wie zum Beispiel den webbasierten elektronischen Antragsformularen ( PLM Portal eAF ) oder der kommenden Europäischen Datenbank zur Bekämpfung von Lieferengpässen (ESMP – European Shortages Monitoring Platform ). Die folgenden Termine für Veranstaltungen wurden von der EMA bereits festgelegt, damit sich interessierte Teilnehmer vorab registrieren können: 12. May 2026, 11:00 – 12:00 Uhr Q&A clinic on Substance, Organisation, Referentials Management Services - May 2026 12. May 2026, 15:00 – 16:00 Uhr Q&A clinic on Product Management Service (PMS) Product User Interface (PUI) and Application Programming Interface (API) - May 2026 13. Mai 2026, 15:00 – 16:00 Uhr Q&A clinic on eXtended EudraVigilance Medicinal Product Dictionary (XEVMPD) service - May 2026 9. Juni 2026 15:00 – 16:00 Uhr Product Management Service (PMS) information day 2026 10. Juni 2026, 15:30 - 16:00 Uhr Q&A clinic on Substance, Organisation, Referentials Management Services - June 11. Juni 2026, 9:30 – 10:30 Uhr PMS Q&A Clinic on Product User Interface (PUI) and Application Programming Interface (API) – June 2026 11. Juni 2026, 15:00 – 16:00 Uhr Q&A clinic on eXtended EudraVigilance Medicinal Product Dictionary (XEVMPD) service - June 2026 8. Juli 2026 , 15:30 - 16:00 Uhr Q&A clinic on Substance, Organisation, Referentials Management Services - July 2026 9. Juli 2026, 9:30 – 10:30 Uhr PMS Q&A Clinic on Product User Interface (PUI) and Application Programming Interface (API) – July 2026 9. Juli 15:00 – 16:00 Uhr Q&A clinic on eXtended EudraVigilance Medicinal Product Dictionary (XEVMPD) service - July 2026 23. Juli 2026 9:30 – 10:30 Uhr PMS Q&A Clinic on Product User Interface (PUI) and Application Programming Interface (API) – July 2026 9. September 2026 , 15:30 - 16:00 Uhr Q&A clinic on Substance, Organisation, Referentials Management Services - September 10. September 2026, 9:30 – 10:30 Uhr PMS Q&A Clinic on Product User Interface (PUI) and Application Programming Interface (API) – September 2026 24. September 2026, 9:30 – 10:30 Uhr PMS Q&A Clinic on Product User Interface (PUI) and Application Programming Interface (API) – September 2026 7. Oktober 2026 , 15:30 - 16:00 Uhr Q&A clinic on Substance, Organisation, Referentials Management Services - October 8. Oktober 2026, 9:30 – 10:30 Uhr PMS Q&A Clinic on Product User Interface (PUI) and Application Programming Interface (API) – October 2026 22. Oktober 2026, 9:30 – 10:30 Uhr PMS Q&A Clinic on Product User Interface (PUI) and Application Programming Interface (API) – October 2026 11. November 2026 , 15:30 - 16:00 Uhr Q&A clinic on Substance, Organisation, Referentials Management Services - November 12. November 2026, 9:30 – 10:30 Uhr PMS Q&A Clinic on Product User Interface (PUI) and Application Programming Interface (API) – November 2026 26. November 2026, 9:30 – 10:30 Uhr PMS Q&A Clinic on Product User Interface (PUI) and Application Programming Interface (API) – November 2026 9. Dezember 2026 , 15:30 - 16:00 Uhr Q&A clinic on Substance, Organisation, Referentials Management Services - December 10. Dezember 2026, 9:30 – 10:30 Uhr PMS Q&A Clinic on Product User Interface (PUI) and Application Programming Interface (API) – December 2026 Pharma Deutschland empfiehlt, sich die Termine bei Interesse bereits in den Kalender einzutragen und sich rechtzeitig, sobald diese Option freigegeben wird, für die Veranstaltung zu registrieren. Pharma Deutschland wird seine Mitglieder kontinuierlich über die weitere Entwicklung der IT-Projekte auf europäischer Ebene unterrichten.
21.04.2026 Beitrag PD
Zeichenfläche 1