22.04.2026

Kabinett beschließt Reform der Notfallversorgung

Bessere Steuerung, stärkere Vernetzung und neue Strukturen sollen die medizinische Notfallversorgung in Deutschland effizienter machen.
  • Gesellschaft & Politik
Autor:innen
Mathias Butte
Mit einer umfassenden Reform will die Bundesregierung die Notfallversorgung neu aufstellen: Akutleitstellen, Integrierte Notfallzentren und eine bessere digitale Vernetzung sollen Patienten gezielter steuern und Notaufnahmen sowie Rettungsdienste entlasten.

Die Bundesregierung hat heute im Kabinett eine umfassende Reform der Notfallversorgung in Deutschland beschlossen. Ziel der Reform ist es, die Versorgung von Menschen in akuten medizinischen Notlagen effizienter, vernetzter und qualitativ hochwertiger zu gestalten. Die bisher getrennten Bereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – sollen künftig enger zusammenarbeiten. Die Steuerung der Patienten wird verbessert, um Fehlleitungen und Überlastungen insbesondere in Notaufnahmen und beim Rettungsdienst zu vermeiden.

Dies soll primär durch neue Akutleitstellen geschehen: Die Aufgaben der bisherigen Terminservicestellen werden von sogenannten Akutleitstellen übernommen. Diese sind rund um die Uhr erreichbar und sollen Patienten digital und telefonisch gezielt in die richtige Versorgungsebene lotsen. Die Rufnummern 116117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst) und 112 (Notruf) werden technisch und organisatorisch besser miteinander verknüpft.

Flächendeckend werden neue Integrierte Notfallzentren (INZ) eingerichtet, in denen Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen gemeinsam arbeiten. Dort gibt es zukünftig eine zentrale Ersteinschätzungsstelle, die Patienten je nach Dringlichkeit in die Notaufnahme oder die Notdienstpraxis weiterleitet. Auch spezielle INZ für Kinder und Jugendliche sind vorgesehen.

Ärztinnen und Ärzten in den INZ wird ein begrenztes Dispensierrecht eingeräumt. Dies gilt für Arzneimittel sowie für apothekenpflichtige Medizinprodukte und nur unter bestimmten Umständen. Der ursprüngliche Plan, spezielle Versorgungsverträge für die Arzneimittelversorgung von Notdienstpraxen in INZ einzuführen, hat es nach Ablehnung durch die Apothekerschaft nicht ins Gesetz geschafft. Durch solche Versorgungsapotheken wären laut Apothekerschaft Doppelstrukturen geschaffen und die Notdienste der Apotheken geschwächt worden.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, eine durchgängige telemedizinische und aufsuchende Versorgung bereitzustellen. Das soll insbesondere immobile oder pflegebedürftige Menschen entlasten und unnötige Fahrten in Notaufnahmen vermeiden.

Die medizinische Notfallrettung wird als eigenständige Sachleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung verankert. Damit werden nicht nur Transporte, sondern auch die medizinische Versorgung vor Ort und während des Transports als Kassenleistung anerkannt.

Die digitale Vernetzung aller Akteure wird ausgebaut. Dazu gehören die Einführung eines Versorgungskapazitätennachweises für Krankenhäuser, die Nutzung digitaler Ersthelfer-Alarmierungssysteme und die standardisierte digitale Fallübergabe.

Ministerin Warken betonte in der heutigen Pressekonferenz, dass die Reform die medizinische Versorgung effizienter macht. So sei es durch die stärkere Vernetzung der Notfall-Angebote möglich, eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Die Strukturen würden zukünftig so ausgerichtet, dass die Steuerung der Patienten besser organisiert wird.

Mit der Ankündigung wird nun das parlamentarische Verfahren eröffnet.

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Mathias Butte

Regionalbeauftragter Ost
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