Im Gesundheitsbereich wird sich der irische Vorsitz des Rastes unter anderem auf folgende Bereiche konzentrieren: 1. Arzneimittelpaket & kritische Arzneimittel: Der Vorsitz will Fortschritte beim EU-Arzneimittelrahmen erzielen, wobei der Schwerpunkt auf Versorgungssicherheit, Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Krisenvorsorge liegt, einschließlich der Unterstützung von Initiativen für kritische Arzneimittel 2. Medizinprodukte & In-vitro-Diagnostika: Fortsetzung der Arbeiten an der gezielten Überarbeitung und Vereinfachung der Rahmenvorschriften für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika mit folgenden Zielen: Verringerung des Verwaltungsaufwands Verbesserung des Marktzugangs und der Verfügbarkeit Förderung von Innovation bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung hoher Sicherheitsstandards 3. Biotech-Gesetz: Der Vorsitz will die Diskussionen über das Biotech-Gesetz vorantreiben und damit die Wettbewerbsfähigkeit und Führungsrolle Europas in den Bereichen Biowissenschaften und Biotechnologie stärken 4. Europäischer Gesundheitsdatenraum (EHDS): Vorrang soll die Umsetzung des EHDS erhalten, um eine sichere Datennutzung und verbesserte Interoperabilität zu ermöglichen sowie Forschung, Innovation und KI im Gesundheitswesen zu fördern. 5. Prävention und Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme Schwerpunkt auf Prävention, Früherkennung und Bevölkerungsgesundheit, wobei die Rolle nachhaltiger und widerstandsfähiger Gesundheitssysteme bei der Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt wird. Die Präsidentschaft will der Koordinierung bei grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, einschließlich der Antibiotikaresistenz (AMR), Vorrang einräumen, wobei der Schwerpunkt auf Vorsorge, Resilienz und der Sicherung von Behandlungsmöglichkeiten liegt Umweltthemen Was die ENVI-Konfiguration des Rates betrifft, sind folgende Arbeitsbereiche besonders hervorzuheben: 1. Wasserresilienz & Arzneimittelrückstände in der Umwelt Weiterentwicklung der Strategie zur Wasserresilienz mit folgenden Schwerpunkten: Verbesserung der Wassereffizienz und -verfügbarkeit Schutz der Wasserqualität Bekämpfung von Verschmutzungsbelastungen, einschließlich Arzneimittelrückständen in Gewässern 2. AMR & Umweltdimension: Anerkennung des Zusammenhangs zwischen Umweltfaktoren und AMR, mit einer stärkeren Verknüpfung von Gesundheits-, Wasser- und Umweltpolitik zur Risikominderung 3. Chemikalien & REACH-Überarbeitung: Fortsetzung der Arbeiten an der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, einschließlich Fortschritten bei der REACH-Überarbeitung, wobei ein Gleichgewicht zwischen Umweltschutz und industrieller Wettbewerbsfähigkeit angestrebt wird 4. Kreislaufwirtschaft & Zero-Pollution: Vorantreiben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Null-Verschmutzungsziele zur Förderung von Ressourceneffizienz und nachhaltiger Produktion 5. Klimaschutz- und CO₂-Maßnahmen: Fortschritte bei zentralen Dossiers wie dem Emissionshandelssystem (ETS) und dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zur Unterstützung der Dekarbonisierungsziele der EU 6. Integrierter Ansatz für Klima, Gesundheit und Umwelt: Der Vorsitz wird eine stärkere Verknüpfung der Politikbereiche Klima, Biodiversität, Wasser und Gesundheit fördern und so die Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit sektorübergreifend stärken Weitere relevante Prioritäten: Wettbewerbsfähigkeit und Vereinfachung: Eine wichtige bereichsübergreifende Priorität zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, insbesondere für KMU, und zur Verbesserung der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften EU-Haushalt (MFR 2028–2034): Intensive Arbeit zur Förderung der Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen, der die künftige EU-Finanzierung für Gesundheit, Forschung und Industrie festlegt Forschung und Innovation: Fortschritte beim nächsten EU-F&I-Rahmenprogramm (FP10) und einer umfassenderen Innovationsagenda, einschließlich der Biowissenschaften Wirtschafts- und Investitionsagenda: Vorantreiben von Initiativen zu Kapitalmärkten, digitaler Finanzwirtschaft und Investitionen zur Stärkung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit der EU Vorsorge und Sicherheit: Anhaltende Fokussierung auf Resilienz, Krisenvorsorge und Sicherheit der Lieferketten, auch im Bereich der Gesundheitssysteme Das komplette Programm finden Sie unterhalb dieses Artikels.
16.06.2026
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Am 11. Juni 2026, am Tag des Pharma Deutschland Sommerfestes, fand im Wissenschaftszentrum Bonn die Sitzung des Rechtsausschusses statt. Ein zentrales Thema war das "Update Europa". Henrik Reimer, Büroleiter Brüssel, berichtete über die neusten Entwicklungen aus Europa. Im Fokus standen die Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL) und der Critical Medicines Act (CMA). Im Bereich der aktuellen Gesetzgebungsvorhaben wurden mehrere wichtige Themen diskutiert, so unter anderem das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG), welches Regelungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Versorgung enthält. Henning Anders, MÖHRLE HAPP LUTHER Partnerschaft mbB, stellte das Kurzgutachten zur verfassungsrechtlichen Einordnung des BStabG vor, welches er im Auftrag für Pharma Deutschland erstellt hat. Im Anschluss daran gab Prof. Christian Burholt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, einen Überblick über die 12. GWB-Novelle, wo es insbesondere zu Änderungen im Rahmen der Fusionskontrolle (Anhebung Umsatzschwellen; Anpassungen Transaktionswertschwelle) und des Vergabescreenings für Pharmaunternehmen kommen wird. Auch wurden zwei Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) rund um das Thema Fernbehandlung besprochen und diskutiert. Eine dritte Entscheidung des Landgerichts (LG) Köln betraf die Kenntlichmachung von Werbung auf Instagram. Dr. Dr. Adem Koyuncu, Covington and Burling LLP, gab sodann noch einen kurzen Rückblick über die Forumveranstaltung des Rechtsausschusses, die eine Woche zuvor gemeinsam mit Dr. Henning Moelle, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, stattgefunden hatte. Dort wurden die Auswirkungen des BGH-Urteils zu arzneimittelrechtlichen Haftungsfragen und dem Auskunftsanspruch nach § 84a Arzneimittelgesetz (AMG) ausführlich dargestellt und diskutiert. Die Sitzung unterstrich die Bedeutung einer aktiven Mitgestaltung und kritischen Begleitung der Gesetzgebung durch die beteiligten Akteure.
16.06.2026
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Im Mittelpunkt des Austauschs standen die Rolle mittelständischer pharmazeutischer Unternehmen für die Arzneimittelversorgung, die besonderen Anforderungen an Qualität und Herstellung sowie die Frage, wie Nachhaltigkeit im Unternehmensalltag konkret umgesetzt werden kann. Ein besonderer Bestandteil des Besuchs war der gemeinsame Rundgang über den Biodiversitäts-Entdeckerpfad auf dem Firmengelände. Dort zeigt meta Fackler, wie Natur- und Artenschutz praktisch erlebbar gemacht werden können: mit Blühflächen, Heilpflanzen, Naturteich, Insektenhotel, Sandarium, Trockenmauer und weiteren naturnah gestalteten Bereichen. Auch die Firmenhühner, die auf dem Gelände leben, wurden besucht. Der Landesverband Nord dankt Dr. med. Ricarda Fackler und Heike Felgenhauer herzlich für den offenen Austausch und die besonderen Einblicke in ein Unternehmen, bei dem Nachhaltigkeit nicht nur strategisch gedacht, sondern auf dem Firmengelände sichtbar gelebt wird. Zum LinkedIn Beitrag über den Besuch unserer Regionalbeauftragten bei meta Fackler.
16.06.2026
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Sachsen-Anhalt ist ein wichtiger Pharmastandort in Deutschland. Unternehmen aus Arzneimittelproduktion, Biotechnologie, Wirkstoffherstellung, Forschung und chemischer Vorproduktion bilden hier ein starkes industrielles Ökosystem. Beim Pharma-Gipfel in Magdeburg haben die Verbände AGV Nordostchemie, BPI, Pharma Deutschland, Pro Generika, VCI Nordost und vfa sowie die Gewerkschaft IGBCE gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt eine Erklärung zur Stärkung des Standorts unterzeichnet. Die Erklärung bündelt zentrale Anliegen für einen wettbewerbsfähigen und resilienten Pharmastandort: schnellere Investitions- und Genehmigungsverfahren, bessere Rahmenbedingungen für Fachkräfte, eine krisensichere Grundversorgung mit Generika und Biosimilars, stärkeren Transfer zwischen Forschung und Industrie sowie mehr Sichtbarkeit gegenüber Bund, Europa und internationalen Investoren. Han Steutel, Präsident des vfa : „Sachsen-Anhalt hat alles, was einen starken Pharmastandort ausmacht. Jetzt kommt es darauf an, daraus verlässliche Standortpolitik zu machen – mit schnellen Verfahren, Planungssicherheit und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen. Der Gipfel sendet dafür ein wichtiges Signal: Forschung, Produktion und Versorgungssicherheit gehören in Deutschland und Europa wieder enger zusammen.“ Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des BPI : „Unsere Industrie kann Wachstumsmotor und Innovationstreiber sein. Unsere Unternehmen können noch mehr hochwertige Arbeitsplätze schaffen. Vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen. Es ist gut, dass sich die Landesregierung, allen voran der Ministerpräsident selbst, dafür einsetzen. Wir brauchen eine starke pharmazeutische Industrie im Land, um die Versorgung zu sichern. Jetzt und erst recht im Krisenfall.“ Alexander Bercht, Mitglied des Hauptvorstandes und komm. Leiter des Landesbezirks Nordost der IGBCE : „Die Attraktivität Sachsen-Anhalts als Pharmastandort ist eine tragende Säule für die zukünftige Entwicklung des gesamten Wirtschaftsstandorts. Dazu gehört, dass pharmazeutische Produkte, die in Deutschland und Europa unter Tarifbindung erforscht, entwickelt und produziert werden, als zentraler Pfeiler der Versorgungssicherheit bessere Bedingungen bei Preis- und Erstattungssystemen erhalten müssen. Das ist ein industriepolitischer Ansatz, von dem am Ende der gesamte Chemie- und Pharmastandort profitiert.“ "Der Pharma-Gipfel setzt ein wichtiges Zeichen für den Standort Sachsen-Anhalt. Entscheidend ist nun, dass die vereinbarten Handlungsfelder konsequent umgesetzt werden und die Unternehmen die Verbesserungen auch tatsächlich in ihren Verfahren spüren." Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika : „Wer Medikamente braucht und sie nicht bekommt, verliert das Vertrauen in den Staat. Deshalb ist es so wichtig, dass die Politik heute anerkennt: Versorgungssicherheit ist nicht nur im Krisenfall relevant, sondern jeden Tag – und sie fängt in Generikawerken wie dem in Barleben an. Sachsen-Anhalt zeigt, was das wert ist. Jetzt muss der Bund dafür sorgen, dass sich Generika-Produktion in Deutschland auch lohnt." Nora Schmidt-Kesseler, Hauptgeschäftsführerin des VCI Nordost und der AGV Nordostchemie : „Wer Arzneimittelproduktion in Deutschland stärken will, muss auch die industrielle Basis dahinter sichern. Sachsen-Anhalt profitiert von der engen Verbindung von Chemie und Pharma im mitteldeutschen Industrieverbund. Diese Verbundstrukturen stärken Wertschöpfung, Resilienz und Versorgungssicherheit gleichermaßen. Die gemeinsame Erklärung zeigt, dass Landesregierung, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaft die Weiterentwicklung des Pharmastandorts Sachsen-Anhalt gemeinsam vorantreiben. Die Sozialpartnerschaft ist dabei ein wichtiger Standortfaktor, wenn es darum geht, Investitionen, Fachkräfte und industrielle Wertschöpfung langfristig zu sichern.“ Die Beteiligten verstehen die Erklärung als Auftakt für einen weiteren Prozess. Die vereinbarten Handlungsfelder sollen konkretisiert und ihre Umsetzung regelmäßig überprüft werden. Ziel ist es, Sachsen-Anhalt als Standort mit industrieller Tiefe, wissenschaftlicher Stärke und strategischer Bedeutung für Versorgung und Innovation weiterzuentwickeln. Hintergrundinformation Pressemitteilung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt
16.06.2026
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Gemäß § 129 Absatz 2b SGB V veröffentlicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach Anhörung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine Liste für Kinderarzneimittel, die essenziellen Arzneimittel für die Pädiatrie enthält, die möglicherweise einer angespannten Versorgungssituation unterliegen. Apotheken können bei Nichtverfügbarkeit eines nach Maßgabe des Rahmenvertrags abzugebenden Arzneimittels, das auf der Liste geführt wird, dieses gegen ein wirkstoffgleiches in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel, auch in einer anderen Darreichungsform, oder gegen ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt austauschen. Die Liste wird in etwa 14-tägigem Rhythmus aktualisiert. Auch die nunmehr aktualisierte Liste stellt das BfArM in einer aktualisierten Fassung bereit. Die auf der BfArM-Webseite abgelegte CSV-Datei enthält alle aktuell zugelassenen Fertigarzneimittel, die einen Wirkstoff in der aufgeführten Darreichungsform der Dringlichkeitsliste aufweisen, unabhängig vom Vermarktungsstatus. Sofern eine Pharmazentralnummer (PZN) vergeben ist, ist auch diese angegeben. Ferner ist die Liste als pdf-Datei und eine Änderungshistorie im Vergleich zur Version vom 17. August 2026 veröffentlicht.
16.06.2026
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Die Europäische Kommission lädt Interessengruppen dazu ein, ihre Standpunkte zu KI-Anwendungen im Gesundheitswesen und in der Pharmabranche darzulegen, einschließlich der Vorteile, fördernde Faktoren und Hindernisse für die Einführung von KI in diesem Sektor. Die Umfrage zielt darauf ab, Rückmeldungen zum praktischen Einsatz von KI zu sammeln. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Unterstützungsbedarf auf EU-Ebene, zentrale Herausforderungen bei der Implementierung sowie die Voraussetzungen für eine Skalierung von KI-Lösungen in den Gesundheitssystemen. Die Ergebnisse sollen in zukünftige politische Maßnahmen einfließen und eine effektive sowie vertrauenswürdige Einführung von KI fördern. Die Initiative knüpft an die im Oktober 2025 veröffentlichte „Apply AI“-Strategie an. Ziel dieser Strategie ist es, die Einführung und Innovation im Bereich der künstlichen Intelligenz in Europa durch gezielte Maßnahmen in zentralen Sektoren voranzutreiben. Im Gesundheits- und Pharmabereich umfasst dies unter anderem Initiativen zur Beschleunigung der Nutzung innovativer KI-Lösungen in Gesundheitseinrichtungen, zur Konsolidierung bestehender Leitlinien, zur Förderung der Wirkstoffforschung sowie zur Unterstützung einer schnelleren Markteinführung von Medizinprodukten. Beiträge werden insbesondere von Gesundheitsdienstleistern, Industrievertretern (einschließlich KMU und KI-Anbietern), Pharmaunternehmen, medizinischen Fachgesellschaften, Patientenorganisationen, der Wissenschaft sowie Branchenverbänden erbeten. Die Teilnahme an der Umfrage dauert etwa 15 Minuten. Die Antworten werden vertraulich behandelt und ausschließlich in aggregierter Form ausgewertet. Die Frist zur Teilnahme endet am 26. Juni 2026 um 17:00 Uhr .
16.06.2026
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In Zusammenarbeit mit der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die sogenannten IFA‑Darreichungsformen in ein FHIR‑Package überführt und veröffentlicht . Das nun Kodiersystem soll perspektivisch die bislang genutzte KBV‑Darreichungsform‑Schlüsseltabelle ablösen – insbesondere im Kontext von E‑Rezepten und der ePA.
15.06.2026
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Die Bewertungsverfahren wurden am 15. März 2026 gestartet. Gemäß § 13 VerfO des G-BA besteht die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme bis zum 6. Juli 2026 . Hierzu wird auf die Informationen zum Stellungnahmeverfahren auf der Webseite des G-BA verwiesen. IQWiG Bewertung Imlunestrant Erstbewertung Mammakarzinom (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Patienten der Gruppen A, B und D: Zusatznutzen nicht belegt Patienten der Gruppe C: Anhaltspunkt, gering Grundlage der Bewertung ist die offene RCT EMBER-3 zum Vergleich von Imlunestrant gegenüber Fulvestrant / Exemestan. Der G-BA unterscheidet in folgende Patientengruppen: A) Frauen, Erstlinie B) Männer, Erstlinie C) Frauen, Zweitlinie D) Männer, Zweitlinie Für Patientinnen der Gruppe A sieht das IQWiG einen Zusatznutzen nicht belegt. Es zeige sich kein signifikanter Unterschied im Gesamtüberleben sowie keine belastbaren Daten zu Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen. Für Patienten der Gruppe B und D lägen keine Daten vor, ein Zusatznutzen daher nicht belegt. Für Patientinnen der Gruppe C zeigte sich ein signifikanter Vorteil im Gesamtüberleben. Zu weiteren Endpunkten lägen keine verwertbaren Daten vor. Dies läge u.a. an stark rückläufigen Rücklaufquoten bei allen PROs. Zudem seien 20 – 37 % der Patienten nicht in die Analysen eingegangen. Insgesamt sieht das IQWiG einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen. Inebilizumab (2/3) Neues AWG Immunglobulin G4-assoziierte Erkrankung (Sonstiges) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Da für die Nutzenbewertung keine geeignete Studie vorgelegen hätte, sei ein Zusatznutzen nicht belegt. Inebilizumab (3/3) Neues AWG Myasthenia gravis (Krankheiten des Nervensystems) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Da für die Nutzenbewertung keine geeignete Studie vorgelegen hätte, sei ein Zusatznutzen nicht belegt. Mepolizumab (6/6) Neues AWG Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) (Krankheiten des Atmungssystems) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt. Da keine relevante Studie vorglegen hätte, sei ein Zusatznutzen nicht belegt. Niraparib / Abirateronacetat (2/2) Neues AWG Prostatakarzinom (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Das IQWiG unterscheidet in Patienten mit neudiagnostiziertem Hochrisiko-mHSPCd und BRCA1/2-Mutationen (Keimbahn und / oder somatisch) nicht neudiagnostizierte Patienten ohne Vorliegen eines Hochrisiko-mHRPC mit BRCA1/2-Mutationen (Keimbahn und / oder somatisch) Für die Endpunktkategorien Mortalität, Morbidität und Gesundheitsbezogene Lebensqualität konnten keine signifikanten Unterschiede festgestellt werden. In der Kategorie Nebenwirkungen zeigten sich mehr schwerwiegende und schwere UEs (SUEs, CTCAE ≥3) sowie weitere spezifische Nachteile u. a. bei Anämie und Hypertonie. Insgesamt sieht das IQWiG für beide Gruppen einen Zusatznutzen nicht belegt.
15.06.2026
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Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) hat seinen Mitgliedern eine Handreichung zur Kennzeichnung von KI-Nutzung in der Werbung mit Stand vom 9. Juni 2026 zur Verfügung gestellt. Ab dem 2. August 2026 ist nach Art. 50 Abs. 4 und 5 der KI-Verordnung (KI-VO) der Einsatz künstlicher Intelligenz bei Veröffentlichungen im nicht-privaten Kontext kenntlich zu machen. Die Pflicht gilt für Werbemaßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt veröffentlicht werden. Bereits veröffentlichte Werbemaßnahmen müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Werden kennzeichnungspflichtige Werbemaßnahmen nach dem 2. August 2026 erneut veröffentlicht, unterfallen sie ebenfalls der Kennzeichnungspflicht. Die Handreichung soll Unternehmen der Werbewirtschaft dabei unterstützen, die Vorgaben des Art. 50 Abs. 4 und 5 KI-VO umzusetzen. Eine juristische Beratung im Einzelfall kann sie nicht ersetzen. Die Auslegung der KI-VO erfolgt laut ZAW vor dem Hintergrund der verschiedenen Stadien des Code of Practice (CoP), der derzeit in einer Expertengruppe des AI-Office erarbeitet wird, sowie der bislang nur im Entwurf vorliegenden Leitlinien des AI-Office zu den Transparenzvorgaben. Sollten sich aus den finalen Fassungen des CoP oder der Leitlinien abweichende Auslegungen ergeben, wird die Handreichung entsprechend überarbeitet.
15.06.2026
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Der Unterausschuss Arzneimittel (UA AM) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2026 die Einleitung folgender Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen: Anlage IX (Festbetragsgruppen): Everolimus, Gruppe 1, in Stufe 1: Es ist vorgesehen, für die Darreichungsform Tabletten eine Festbetragsgruppe „feste orale Darreichungsformen (>= 2,5 mg)“ neu zu bilden. Anlage IX (Festbetragsgruppen): Minoxidil, Gruppe 1, in Stufe 1: Es ist vorgesehen, für die Darreichungsform Tabletten eine Festbetragsgruppe „orale Darreichungsformen“ neu zu bilden. Anlage VIIa (Biologika und Biosimilar) – Aktualisierung Mai 2026: Neben der redaktionellen Anpassung der Umbenennung des Biosimilars „Denosumab Intas“ zu „Vysribli“ mit dem Wirkstoff Denosumab soll die Aufnahme des Arzneimittels „Vislyfa“ zum Wirkstoff Ranibizumab zum Zeitpunkt der Zulassung erfolgen (die Positive Opinion der EMA liegt bereits vor). Die Unterlagen zu den jeweiligen Stellungnahmeverfahren sind unter der entsprechenden Verlinkung auf der Internetseite des G-BA abrufbar: Anlage XI - Everolimus, Gruppe 1, in Stufe 1 Anlage XI – Minoxidil, Gruppe 1 in Stufe 1 Im Rahmen des Stellungnahmerechts nach § 35 Abs. 2 SGB V besteht bis zum 13. Juli 2026 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegenüber dem G-BA. Später eingegangene Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden. Etwaige Hinweise oder Eingaben für die Erstellung einer jeweiligen möglichen Stellungnahme seitens Pharma Deutschlands sind bitte bis spätestens zum 8. Juli 2026 an Petra ten Haaf (tenhaaf@pharmadeutschland.de ) zu senden. Anlage VIIa – Aktualisierung Mai 2026 Für Änderungen, die die Anlage VIIa betreffen ist eine verkürzte Stellungnahmefrist vorgesehen. Die Abgabe einer Stellungnahme ist bis zum 29. Juni 2026 vorgesehen. Hinweise oder Eingaben für die Erstellung einer möglichen Stellungnahme seitens Pharma Deutschlands sind bitte bis spätestens zum 24. Juni 2026 an Petra ten Haaf (tenhaaf@pharmadeutschland.de ) zu senden. Stellungnahmen sind durch Literatur (z. B. relevante Studien) zu begründen. Die zitierte Literatur ist obligat im Volltext inklusive eines standardisierten und vollständigen Literatur- bzw. Anlagenverzeichnisses der Stellungnahme beizufügen. Nur Literatur, die im Volltext vorliegt, kann berücksichtigt werden. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt man sich einverstanden, dass diese in den Tragenden Gründen bzw. in der Zusammenfassenden Dokumentation wiedergegeben werden kann. Diese Dokumente werden jeweils mit Abschluss der Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt und in der Regel der Öffentlichkeit via Internet zugänglich gemacht. Die Anschrift und die Betreffzeile sind der Veröffentlichung des jeweiligen Stellungnahmeverfahrens beim G-BA zu entnehmen.
15.06.2026
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