03.06.2026
PD
Erneut Aktualisierung der Kinderarzneimittelliste gem. § 35 Abs. 5a SGB V im Bundesanzeiger veröffentlicht
Neue Bekanntmachung zur Kinderarzneimittelliste verfügbar
Die aktualisierte Bekanntmachung nach § 35 Absatz 5a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) der aktuellen Liste von Arzneimitteln, die auf Grund der zugelassenen Darreichungsformen und Wirkstärken zur Behandlung von Kindern notwendig sind, ist heute, am 3. Juni 2026, im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.