Im Rahmen dieses Online-Workshops sollen die Änderungen, die von der EMA gemeinsam mit den zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission im Einklang mit der neuen Arzneimittelgesetzgebung und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt zu den Plänen zur Verhinderung von Engpässen (SPP) und zur Minderung von Engpässen (SMP) im Jahr 2025 vorgeschlagen wurden, vorgestellt werden. Dieser Workshop folgt jetzt auf eine Konsultation mit den Industrieverbänden, bei der Rückmeldungen zu der vorgeschlagenen aktualisierten Vorlage und den Leitlinien sowie zu den geplanten nächsten Schritten eingeholt wurden. Die Teilnehmer:Innen sollen einen Überblick über die Änderungen, den Zeitplan und die Datenelemente, die Unternehmen auf Anfrage der Regulierungsbehörden gemäß der bevorstehenden Gesetzgebung vorlegen müssen, erhalten. In speziellen interaktiven Sitzungen können die Teilnehmer Fragen stellen und Feedback geben. Der Workshop richtet sich an benannte Teilnehmer aus berechtigten Branchenverbänden. Die Europäische Kommission, die nationalen zuständigen Behörden und die EMA werden ebenfalls teilnehmen. Die EMA will die Tagesordnung des Workshops und einen Workshop-Bericht kurz nach der Veranstaltung veröffentlichen. Weitere Informationen finden sich auf der entsprechenden Webseite der EMA .
11.06.2026
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Pharma-Gesamtmarkt und Klinikmarkt: Die monatliche Entwicklung des Klinik- und Apothekenmarktes zeigt im ersten Quartal 2026 eine insgesamt positive Dynamik. Im 1. Quartal 2026 steigt der Umsatz mit Arzneimitteln im gesamten Pharmamarkt (Apotheke und Klinik) um 4,6%. Der Absatz ist leicht rückläufig (-1,2%). Es wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres 25,2 Mrd. Zähleinheiten (ZE; z.B. Kapseln, Hübe, Portionsbeutel etc.) im Wert von 17,3 Mrd. Euro an Patientinnen und Patienten abgegeben. Zur Monatsentwicklung: In den ersten beiden Monaten des Jahres verlief die Umsatzentwicklung im Kliniksegment weitgehend stagnierend, bevor es im März zu einer Belebung kam (Umsatzwachstum von knapp +7% vs. VJ). Ein ähnliches Muster zeigt sich beim Absatz im Klinikmarkt mit zunächst stärker rückläufigen Absatzentwicklungen im Januar und Februar, gefolgt von einer positiven Dynamik im März von fast +6%. Auch im Apothekenmarkt liegen die Absatzveränderungsraten in den ersten beiden Monaten im negativen Bereich. Die Umsatzveränderung entwickelt sich hingegen positiv und beschleunigte im Verlauf der ersten drei Monate von einer zunächst schwachen Wachstumsrate bis zu dem höchsten Zuwachs im März von +11,3% gegenüber Vorjahresmonat. Insgesamt verzeichnete der Apothekenmarkt im ersten Quartal 2026 ein Umsatzwachstum von +4,8% im Vgl. mit Q1/2025 auf 14,8 Mrd. Euro. Es wurden 426,7 Mio. Packungen an Patientinnen und Patienten abgegeben, was einer rückläufigen Absatzentwicklung von -4% vs. Vorjahreszeitraum entspricht. Die GKV-Arzneimittelausgaben steigen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Q1/2025 um +3,6% auf 15 Mrd. Euro. Die Absatzveränderung nach Packungen fällt in dieser Marktbetrachtung um -2,8% auf 183,3 Millionen. Im Klinikmarkt entfallen im ersten Quartal 2026 rund 62,3% des Gesamtumsatzes im stationären Sektor auf die zehn umsatzstärksten Arzneimittelgruppen (ca. 1,55 Mrd. Euro). Drei der zehn Gruppen weisen zweistellige Umsatzzuwachsraten auf; den stärksten Zuwachs von +21,6% vs. VJ verzeichnet die Gruppe L04X (Sonstige Immunsuppressiva), die vor allem bei hochspezialisierten Immuntherapien Anwendung findet. Bei den mengenstärksten Arzneimittelgruppen im Klinikmarkt zeigt sich ein uneinheitliches Bild im 1. Quartal: Fünf der zehn absatzstärksten Gruppen verzeichnen rückläufige Veränderungsraten. Apotheken-Gesamtmarkt: Der Apothekenmarkt verzeichnet im ersten Quartal 2026 ein Umsatzwachstum von +4,8% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der Absatz ist im gleichen Zeitraum rückläufig (-4,1%). Insgesamt wurden 426,7 Mio. Packungen im Wert von 14,8 Mrd. Euro (zum Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, inkl. Impfstoffe und Testdiagnostika) an Patientinnen und Patienten abgegeben. Die Monatsentwicklung zeigt eine zunehmende Dynamik: Die Umsatzveränderungsraten steigen von zunächst unter einem Prozent zu Jahresbeginn auf rund +11% im März. Die rückläufige Absatzentwicklung schwächt sich im Quartalsverlauf ab von etwa -7% auf nahezu stabile Werte im März (knapp unter 1%). Das Segment der rezeptpflichtigen Präparate aus dem Apothekenmarkt wächst im Q1 2026 nach Umsatz um knapp +6% vs. VJ, während der Absatz weiter leicht rückläufig verbleibt (-1,3 %). Dies entspricht einem Marktvolumen von rund 13,1 Mrd. Euro sowie 199,5 Mio. abgegebenen Packungen. Wachstumstreiber sind insbesondere patentgeschützte Produkte. Auch Biosimilars verzeichnen im Apothekenmarkt ein deutliches Absatzwachstum von +15,6 %. Im Segment der rezeptfreien Arzneimittel wurden in den ersten drei Monaten 2026 insgesamt 227,2 Mio. Packungen im Apothekenmarkt abgegeben (-6,5% gegenüber Vorjahreszeitraum). Auch der Umsatz ist rückläufig und sank um -2,7% auf 1,7 Mrd. Euro. Die Entwicklung der rezeptfreien Arznei- und Gesundheitsmittel betrachtet nach Rezepttyp und Selbstmedikation zeigt eine differenzierte Dynamik: Die GKV-Verordnungen verzeichnen mit +1,4% den höchsten Zuwachs. Dagegen sind die Empfehlungen über das Grüne Rezept sowie PKV-Verordnungen in Summe um -3% rückläufig. Es ist zu berücksichtigen, dass diese beiden Rezeptarten in manchen Apothekensystemen nicht immer eindeutig getrennt erfasst werden und das „Grüne Rezept“ mitunter als „Privat-Rezept“ verbucht wird. Die Selbstmedikation, die den Löwenanteil in dieser Marktbetrachtung auf sich vereint, zeigt eine stabile bis leicht rückläufige Umsatzentwicklung und einen um -3,4% gesunkenen Absatz im ersten Quartal. Der Versandhandelsmarkt der rezeptfreien Arznei- und Nichtarzneimittel legt im ersten Quartal 2026 nach Wert um knapp 9% zu (966 Mio. Euro). Die abgesetzte Menge steigt um +7,2% auf 73 Mio. Packungen. Bei den absatzstärksten Arznei- und Gesundheitsmittelgruppen im Versandhandel wachsen Augenpräparate mit rund +17% am stärksten, gefolgt von der Gruppe der Vitamine, Mineralstoffe und Nahrungsergänzungen (+14,4%). Die Erkältungsmittel inkl. Husten- und Atemwegspräparate legen um moderate + 5% zu. HINWEIS: Die Basis der hier dargestellten Umsatzwerte bildet soweit nicht anders vermerkt der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers abzüglich der Herstellerabschläge und der gemeldeten Rabatte aus Erstattungsbeträgen nach § 130b SGB V. Einsparungen aus Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V sind nicht berücksichtigt. Das „Grüne Rezept“ und „Privat-Rezept“ werden in Summe ausgewiesen, da die Verbuchung in manchen Apothekensystemen nicht immer differenziert erfolgt. So wird das „Grüne Rezept“ mitunter auch als „Privat-Rezept“ interpretiert und verbucht. GKV-Markt: Die GKV-Arzneimittelausgaben abzüglich der Abschläge von Herstellern (§ 130a Abs. 1 SGB V) und Apotheken (ohne Berücksichtigung von Einsparungen aus Rabattverträgen) belaufen sich im ersten Quartal 2026 auf 15,0 Mrd. Euro. Das entspricht einem Anstieg von +3,6% gegenüber Vorjahreszeitraum. Der Absatz beträgt im gleichen Zeitraum 183,25 Mio. abgegebene Packungen und liegt damit um –2,8% unter dem Vorjahresniveau. Innerhalb der zehn umsatzstärksten Arzneimittelgruppen im GKV-Markt der ersten drei Monate 2026 verzeichnet die Gruppe der GLP-1 Agonisten (Antidiabetika) weiterhin die höchsten Zuwächse mit +30,2%. Weitere zweistellige Zuwachsraten nach Umsatz zeigen Interleukin Inhibitoren (+18%) und SGLT2-Hemmer (Antidiabetika; +13%). Moderate Zuwächse im oberen einstelligen Bereich weist die Gruppe der Proteinkinase-Hemmer (antineoplastische und immunmodulierende Mittel; +8,6%) auf. Bei den zehn absatzstärksten Produktgruppen im GKV-Markt weisen Lipidregulatoren und reine Calciumantagonisten die höchsten Zuwächse mit jeweils rund +7% nach Wert auf. Die Einsparungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Herstellerzwangsabschläge und Rabatte aus Erstattungsbeträgen belaufen sich in den ersten drei Monaten des Jahres 2026 auf 2,869 Mrd. Euro (+11%). Auch für die privaten Krankenversicherungen steigen die Einsparungen durch Herstellerzwangsabschläge und Rabatte aus Erstattungsbeträgen. Dieses berechnete Volumen beläuft sich im ersten Quartal 2026 auf 442 Mio. Euro* (+14%). Im Krankenhaus steigen die Herstellerzwangsabschläge und Rabatte um +3% auf 70 Mio. Euro. * berechnetes Einsparvolumen ohne Berücksichtigung von späteren Einreichungen, Beihilfeleistungen etc. HINWEIS: Die Basis der hier dargestellten Umsatzwerte bildet der Apothekenverkaufspreis abzüglich der Herstellerabschläge und der gemeldeten Rabatte aus Erstattungsbeträgen nach § 130b SGB V sowie der Apothekennachlässe. Einsparungen aus Rabattverträgen § 130a Abs. 8 SGB V sind nicht berücksichtigt. Der IQVIA™ Marktbericht basiert ab dem 3. Quartal 2025 auf der neuen IQVIA Data Integration Platform (DIP). Die Prozessierung über die neue DIP-Plattform bietet eine noch präzisere Informationsaufbereitung der auf Apothekenrechenzentren basierenden Rx-Daten durch innovative Verbesserungen mit hoher Business-Relevanz.
11.06.2026
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Gemäß Artikel 110 Absatz 3e der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) sind die Modalitäten zur Übertragung der angemessenen Überwachung von Bestandsprodukten in einer Vereinbarung festzulegen. Diese ist zwischen dem Hersteller und der Benannten Stelle zu schließen, bei der ein förmlicher Antrag gestellt wurde, sowie soweit praktikabel mit der Benannten Stelle, die die IVDD-Bescheinigung ausgestellt hat. Wird der Antrag auf Konformitätsbewertung nach Ablauf der einschlägigen Fristen zurückgezogen oder die schriftliche Vereinbarung gekündigt, gelten die Voraussetzungen nach Artikel 110 Absatz 3c Buchstaben e und f IVDR als nicht mehr erfüllt. In diesen Fällen endet die Anwendbarkeit der Übergangsfrist. Anders verhält es sich, wenn im Zuge der Kündigung gleichzeitig eine neue Vereinbarung mit einer anderen Benannten Stelle geschlossen und der Antrag entsprechend übertragen wird. In diesem Fall bleiben die Voraussetzungen weiterhin erfüllt, sodass die Übergangsfrist fortbesteht vorausgesetzt, auch die übrigen Bedingungen sind eingehalten. Die konkreten Modalitäten für den Wechsel der Benannten Stelle sollen dabei in einer Vereinbarung zwischen Hersteller, bisheriger und neuer Benannter Stelle im Einklang mit den Grundsätzen des Artikels 53 IVDR geregelt werden. Vor diesem Hintergrund hat Team-NB am 10. Juni 2026 ein Positionspapier veröffentlicht, das eine Mustervereinbarung für die Übertragung des formellen IVDR-Antrags sowie für die Organisation der angemessenen Überwachung von Bestandsprodukten bereitstellt. Das Positionspapier berücksichtigt die Fragen und Antworten der Europäischen Kommission zu praktischen Aspekten der Anwendung der Verordnung (EU) 2023/607 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika (siehe Teil C, Frage 7.1).
11.06.2026
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Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz definiert die Kategorie der Hochrisiko-KI-Systeme. Ein KI-System gilt demnach als hochriskant, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens muss das KI-System als Sicherheitsbauteil eines Produkts eingesetzt werden, das unter die in Anhang I aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fällt, oder selbst ein solches Produkt darstellen. Zweitens muss dieses Produkt oder das KI-System selbst im Hinblick auf das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme einer Konformitätsbewertung durch Dritte gemäß diesen Vorschriften unterzogen werden. KI-basierte Medizinprodukte, für die ein Konformitätsbewertungsverfahren unter Einbeziehung einer Benannten Stelle erforderlich ist, fallen somit unter die Definition von Hochrisiko-KI-Systemen. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission Leitlinien erarbeitet, die Anbieter, Betreiber und weitere relevante Akteure bei der Einordnung von KI-Systemen unterstützen sollen. Die Leitlinien erläutern die maßgeblichen Bestimmungen der KI-Verordnung und enthalten praxisnahe Beispiele, um die Anwendung in unterschiedlichen Anwendungsbereichen zu veranschaulichen. Bis zum 23. Juni 2026 besteht die Möglichkeit, zum Entwurf dieser Leitlinien Stellung zu nehmen. Die gezielte Konsultation richtet sich an alle interessierten Kreise, darunter KI-Anbieter und -Entwickler, Anwenderorganisationen, Behörden, Forschungseinrichtungen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen. Die Fragen zur Konsultation sind in einem begleitenden PDF-Dokument aufgeführt. Es werden ausschließlich Rückmeldungen berücksichtigt, die über den vorgesehenen Online-Fragebogen eingereicht werden.
11.06.2026
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Die vier Trägerorganisationen des G-BA — GKV-Spitzenverband, KBV, KZBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft — hatten sich zuvor auf Optendrenk verständigt, und das Bundesgesundheitsministerium informierte den Ausschuss offiziell über die Nominierung. Optendrenk, eine ausgewiesene Kennerin des deutschen Gesundheitssystems, tritt die Nachfolge von Josef Hecken an. Hecken führte seit Juli 2012 den G-BA , und scheidet - wie schon länger bekannt war - zum 30. Juni aus; Optendrenk wird Anfang Juli die Position übernehmen. Aktuell - seit Anfang 2024 - ist Optendrenk Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Zuvor war sie von 2002 bis 2024 im Bundesgesundheitsministerium tätig, mit einer Unterbrechung, während der sie im Bundeskanzleramt mit Gesundheitspolitik befasst war. Pharma Deutschland wird zeitnah den Dialog mit der neuen Vorsitzenden suchen.
11.06.2026
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Unsere Regionalbeauftragte Nicole Westig war zu Gast im niederrheinischen Tönisvorst bei unserem Mitglied action medeor e.V. – dem international als „Notapotheke der Welt“ bekannten Medikamenten-Hilfswerk. „Kein Mensch soll an einer behandelbaren Krankheit sterben müssen“ – diese Vision verfolgte der Hausarzt Dr. Ernst Boekels, als er action medeor vor mehr als 60 Jahren gründete. Bis heute prägt dieser Anspruch die Arbeit der Organisation. Weltweit leistet action medeor einen kontinuierlichen und entscheidenden Beitrag, um den Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln zu verbessern – sei es in Entwicklungs- und Schwellenländern oder in Krisen- und Katastrophengebieten. Dabei geht das Engagement weit über die reine Medikamentenversorgung hinaus. Neben der Bereitstellung von Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung unterstützt action medeor den Aufbau von Gesundheitsstationen und Apotheken vor Ort sowie die Schulung von medizinischem Personal. Ziel ist es, nachhaltige Strukturen zu schaffen und die Gesundheitsversorgung langfristig zu stärken. Vorständin Dr. Angela Zeithammer und Julia Ramisch, verantwortlich für Unternehmenskooperationen, führten durch die Organisation und gaben umfassende Einblicke in ihre Arbeit. Besonders eindrucksvoll war das große Zentrallager, von dem aus allein im Jahr 2024 mehr als 18.400 Pakete in 38 Länder versendet wurden. Durch die Kombination aus Spenden, gezieltem Einkauf und logistischer Expertise gelingt es action medeor, flexibel und schnell auf unterschiedlichste Bedarfe zu reagieren. Für pharmazeutische Unternehmen ergeben sich hier konkrete Anknüpfungspunkte, um Verantwortung zu übernehmen und ihre Expertise einzubringen. Zahlreiche Unternehmen engagieren sich bereits – und tragen gemeinsam dazu bei, dass Hilfe dort ankommt, wo sie dringend benötigt wird. Pharma Deutschland macht gerne auf diese wertvolle Arbeit aufmerksam, um weitere Kooperationen zu stärken und auszubauen.
10.06.2026
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In ihrem jüngst veröffentlichten Positionspapier zur Primärversorgung betont die ABDA die Bedeutung der Primärversorgung als tragende Säule des Gesundheitssystems und verdeutlicht ihren gesellschaftlichen Wert. Dazu tragen die Apotheken bereits heute maßgeblich bei. Mit ihren Vorschlägen, so die ABDA, sollen diese Leistungen gestärkt und ausgebaut werden, um so den Herausforderungen infolge von Demografie, Ressourcen- und Finanzknappheit wirksam zu begegnen und das Gesundheitssystem zukunftsfest zu gestalten. Das Papier spricht im Einzelnen folgende Bereiche an: Gesundheitsförderung Aufklärung und Information zu Gesundheitsthemen (Gesundheitsbewusstsein stärken, Gesundheitskompetenz erhöhen) Präventions- und Früherkennungsangebote ausweiten (betr. best. Lebensphasen u.a.) Apotheken als Ergänzung zur digitalen Ersteinschätzung Apotheke als Anlaufstelle und Brückenbauer für Digitales (z. B. ePA, DiGAs) Apotheke in bestimmten Situationen als ergänzende Anlaufstelle nach digitaler Ersteinschätzung Videosprechstunde und assistierte Telemedizin aus der Apotheke heraus aufbauen Anreize für Patienten zur Ersteinschätzung in der Apotheke setzen Pharmazeutische Betreuung nach Krankenhausentlassung Entlastung ärztlicher Akutsprechstunden und Notdienste Abgabe von OTC-Arzneimitteln zu Lasten der GKV für Kinder im Apotheken-Notdienst Definierte Ausweitung von Selbstbehandlungsmöglichkeiten, d.h. eine begrenzte Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Apotheken in bestimmten Entscheidungskorridoren Point-of-Care Testungen Weitere Angebote in der Routineversorgung Kontinuierliche Pflege des elektronischen Medikationsplans inklusive definierter AMTS-Checks Verbesserung der Therapietreue bei Dauertherapien Standardisierte Therapiebegleitung bei stabilen chronischen Erkrankungen Begleitung in besonderen Lebensphasen (z. B. Wechseljahre) In Summe zahlen diese Leistungen auf die Förderung der Gesundheit und der Gesundheitskompetenz ein und adressieren den wichtigen Aspekt der Prävention. Außerdem stützen sie als zentraler Pfeiler die Brücke zwischen Patienten und Arzt, nicht zuletzt mit Hilfe von ePA oder Telekonsultation. Durch diese Angebote könnten die Patientinnen und Patienten zur Nutzung effizienterer Versorgungspfade motiviert werden. Für eine erfolgreiche Entwicklung und Umsetzung ist, wie die ABDA selbst schreibt, die Zusammenarbeit mit allen betroffenen Gesundheitsprofessionen erforderlich. Für dieses gemeinsame und abgestimmte Wirken sind die rechtlichen Rahmenbedingungen gleichsam weiterzuentwickeln. Pharma Deutschland begrüßt das Angebot der Apothekerinnen und Apotheker, ihr Leistungsspektrum im Rahmen der Primärversorgung für die Menschen zu erweitern und so das Gesundheitssystem zukunftssicherer zu machen. Dabei geht es nicht darum, anderen etwas wegzunehmen. Vielmehr geht es um eine gemeinsame Diskussion von Optionen, einander zu verstehen und einander zu ergänzen. Denn eines ist klar: Bei dem, was uns erwartet, benötigen wir alle mit gebündelten Kräften. Pharma Deutschland steht bereit, an einer zukunftssicheren Gesundheitsversorgung mitzuwirken. Abschließend noch zu einem, wenn auch wichtigen Baustein: Aus Sicht von Pharma Deutschland wäre es konsequent, die in dem Positionspapier angesprochene Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in bestimmten Abgabesituationen (siehe auch § 48b AMG neu) dahingehend, auch im Sinne der Entbürokratisierung, weiterzuentwickeln und entsprechende Arzneimittel bzw. Wirkstoffformulierungen aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Damit könnte weiteres Potenzial für eine effektive und effiziente Versorgung mit Hilfe der heilberuflich unterstützten Selbstmedikation gehoben werden. Denn Selbstmedikation hilft bei leichten gesundheitlichen Störungen oder wirkt in den zugelassenen Fällen symptomlindernd oder heilend, kann aber auch präventiv, krankheitsbegrenzend und -stabilisierend wirken, um weitere Krankheitslasten zu vermeiden und Risikofaktoren abzumildern. Für Pharma Deutschlands bildet die Selbstmedikation, am besten heilberuflich unterstützt, die erste Stufe der Primärversorgung – ein breites Fundament im Gesundheitssystem. So können die Menschen ihre Gesundheit in vielen Bereichen aktiv beeinflussen. Dies steigert ihre Zufriedenheit und sichert nachhaltig die Finanzierbarkeit unserer Gesundheitsversorgung. Dies und viel mehr beleuchten wir auch am 23. September in Berlin. Beachte dazu: Selbstverständlich Selbstmedikation – der Selbstmedikation-Summit von Pharma Deutschland
10.06.2026
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Die Europäische Kommission informierte auf Ihrer Webseite über den ersten Joint Clinical Assessment Report. Dabei handelt es sich um das Orphan Drug Ojemda mit dem Wirkstoff Tovorafenib zur Behandlung des pädiatrischen niedriggradigen Glioms bei Kindern. Wie die Europäische Kommission gestern, 9. Juni 2026, in ihrer Pressemitteilung mitteilte, wurde der Bericht zu Tovorafenib (Ojemda) auf dem Europa-Portal veröffentlicht. Mit dem Bericht wurde ein wichtiger Meilenstein im Etablierungsprozess des EU-HTA-Verfahrens erreicht. Der Bericht über die klinische Bewertung muss von den Mitgliedstaaten im Rahmen der nationalen HTA-Bewertungen berücksichtigt werden. Für Deutschland hat das Verfahren der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V am 15. Mai 2026 begonnen. Die Veröffentlichung der IQWiG Bewertung mit anschließender Möglichkeit zur Stellungnahme ist für August 2026 zu erwarten. Spannend wird sein, wie genau die Ergebnisse des JCA in die nationale Bewertung einfließen werden.
10.06.2026
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Die neuen Vorschriften im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch die Umsetzung der EmpCo-RL 2024/825 treten am 27. September 2026 in Kraft. Sie verschärfen die Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel und gelten ohne Umstellungs- oder Abverkaufsfristen. Es besteht daher Handlungsbedarf bei der Produktwerbung und Unternehmenskommunikation, auch in den Bereichen Pharma, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika. In diesem Online-Seminar wurden Praxisbeispiele und Lösungsansätze für das Risikomanagement für die neuen Vorgaben für Green Claims und deren praktische Umsetzung dargestellt. Mit über 50 Teilnehmern war das Online-Seminar gut besucht. Die beiden Rechtsanwältinnen Dr. Heike Freund (KLEINER Rechtsanwälte PartG mbB) und Leonie Evans (Meisterernst Rechtanwälte PartG mbB) haben die neuen Vorgaben für Green Claims und deren praktische Umsetzung mit Praxisbeispielen und Lösungsansätzen für Ihr Risikomanagement dargestellt. Dabei wurden insbesondere folgende Punkte erläutert: Neuerungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Herausforderungen & Handlungsbedarf Rechtsfolgen & Risikomanagement Nachhaltigkeitskommunikation B2B, Forderungen des Handels Fallbeispiele zu Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegeln etc. Im Anschluss an die Präsentation erfolgte noch eine spannende Diskussion.
10.06.2026
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Die Bundesregierung will Deutschland zum führenden Biotechnologie-Standort machen. Mit der Hightech Agenda Deutschland und der Biotech-Roadmap sollen Investitionen in Forschung und Entwicklung gesteigert, klinische Studien ausgebaut und neue Technologien wie Gen- und Zelltherapien sowie KI-basierte Wirkstoffentwicklung vorangebracht werden. Parallel dazu sieht der Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz weitreichende Eingriffe vor. Dazu gehören insbesondere ein dynamischer Herstellerabschlag, neue Preis-Mengen-Regelungen und zusätzliche Rabattmechanismen. Diese Instrumente sollen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen, betreffen aber vor allem innovative Arzneimittel. Aus Sicht der Industrie entsteht dadurch ein Zielkonflikt. Während die Roadmap auf bessere Rahmenbedingungen für Investitionen setzt, schaffen zusätzliche Abschläge und Preisregulierungen ein schwer kalkulierbares Umfeld. Dies kann die Attraktivität des Standorts Deutschland für Unternehmen und Investoren mindern. Besonders betroffen sind Zukunftsbereiche wie Gen- und Zelltherapien und klinische Forschung. Die geplanten Regelungen könnten dazu führen, dass innovative Therapien verzögert oder gar nicht erst in Deutschland auf den Markt kommen. Gleichzeitig schwächt dies die Voraussetzungen, um international wettbewerbsfähig in klinischer Forschung zu bleiben. Auch bei Impfstoffen und digitalen Gesundheitsanwendungen sehen Experten Risiken. Zusätzliche Abschläge für innovative Impfstoffe sowie mengenabhängige Kürzungen bei digitalen Anwendungen setzen Anreize entgegen den politischen Zielen der Stärkung von Resilienz und Digitalisierung im Gesundheitswesen. Thema GKV-Spargesetz bremst Biotech-Roadmap Die Biotech-Roadmap soll Innovationen stärken – neue Kostendämpfungsmaßnahmen im GKV-Spargesetz belasten zugleich jedoch den Pharmastandort Deutschland. Mehr erfahren
10.06.2026
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