Rezeptfreie Arzneimittel sind wirksam und sicher und daher ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Dennoch werden sie seit 2004 aus Kostengründen nicht mehr grundsätzlich von den Krankenkassen erstattet. Was nicht jedem bekannt ist: Mit Hilfe eines Grünen Rezeptes, ob als Papier oder digital als Grünes E-Rezept, können Ärzte rezeptfreie Präparate sicher und verbindlich empfehlen. Patienten können das Grüne Rezept dann in der Apotheke vorlegen.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Ärztinnen und Ärzte Arzneimittelverordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung elektronisch ausstellen. Die schriftliche ärztliche Empfehlung eines rezeptfreien Arzneimittels kann jedoch sowohl auf einem Grünen Papier-Rezept als auch digital als Grünes E-Rezept erfolgen.
Den Patienten signalisiert eine Empfehlung auf Grünem Rezept, dass der Arzt die Anwendung des Arzneimittels aus medizinischer Sicht für sinnvoll und angemessen erachtet.
Gleichzeitig dient das Grüne Rezept den Patienten als Merkhilfe. Denn auf diesem vermerkt der Arzt alle wichtigen Informationen, wie den Namen des Präparates, die Darreichungsform und die Packungsgröße. Zudem kann das Grüne Rezept mit Quittung bei der Einkommenssteuererklärung des Patienten als Beleg für außergewöhnliche Belastungen eingereicht werden.
Übrigens: Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen teilweise auf Grünem Rezept verordnete Arzneimittel.“
Fast 1/3 aller ärztlich verordneten rezeptfreien Arzneimittel waren auf Grünem Rezept
Im Jahr 2024 stellen Ärzte 39,6 Millionen Verordnungen auf Grünem Rezept, im Wert von
266 Millionen Euro (zu Herstellerabgabepreisen) aus. Dies entspricht ca. einem Drittel aller ärztlich verordneten rezeptfreien Arzneimittel.
Weitere Zahlen und Daten zum Grünen Rezept finden Sie auf Pharma Daten Deutschland > Grünes Rezept.
In der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift für Phytotherapie beleuchten Lutz Boden (Geschäftsführer OTC-Markt du Selbstmedikation) und Dr. Maria Verheesen (Referentin Selbstmedikation) die Rolle des Grünen (E-)Rezepts bei der ärztlichen Empfehlung rezeptfreier Arzneimittel – insbesondere pflanzlicher Präparate.
Die Autor:innen betonen: Das Grüne Rezept bleibt ein wertvolles Instrument zur Förderung der Selbstmedikation und zur Stärkung der Gesundheitskompetenz. Während die rezeptfreien Arzneimittel die „Hardware“ der Selbstmedikation bilden – abgesichert durch gesetzliche Vorgaben, behördliche Kontrolle und Qualitätsanspruch der OTC-Hersteller – sind Ärzt:innen und Apotheker:innen die „Software“, die täglich einen wichtigen Beitrag zur Selbstmedikation leisten.
Doch es gibt Herausforderungen: Internationale Marktmechanismen, politische Einflüsse und mangelnde Gesundheitskompetenz können dazu führen, dass rezeptfreie Arzneimittel unterschätzt oder trivialisiert werden. Umso wichtiger ist eine kontinuierliche Aufklärung über diese „Waren der besonderen Art“ und ihre verantwortungsvolle Anwendung.
Phytopharmaka leisten dabei einen unverzichtbaren Beitrag zu einer anerkannten und gelebten Therapievielfalt.
