Grünes Rezept

Rezeptfreie Arzneimittel sind wirksam und sicher und damit ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Dennoch werden sie seit 2004 nicht mehr grundsätzlich von den Krankenkassen erstattet. Was nicht jedem bekannt ist: Ärzte können rezeptfreie Arzneimittel mit einem Grünen Rezept, ob als Papier oder digital als Grünes E-Rezept, verordnen. Patienten können dieses dann in der Apotheke einlösen.

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Ärztinnen und Ärzte Arzneimittelverordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung elektronisch ausstellen. Die schriftliche ärztliche Empfehlung eines rezeptfreien Arzneimittels kann dagegen sowohl auf einem Grünen Papier-Rezept als auch digital als Grünes E-Rezept erfolgen.

Vorteile für Patienten

Den Patienten signalisiert eine Empfehlung auf Grünem Rezept, dass der Arzt die Anwendung des Arzneimittels aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet.

Gleichzeitig dient das Grüne Rezept den Patienten als Merkhilfe. Denn auf diesem vermerkt der Arzt alle wichtigen Informationen, wie den Namen des Präparates, die Darreichungsform und die Packungsgröße. Zudem kann das Grüne Rezept mit Quittung bei der Einkommenssteuererklärung des Patienten als Beleg für außergewöhnliche Belastungen eingereicht werden.

Übrigens: Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen teilweise auf Grünem Rezept verordnete Arzneimittel.

Ein Erfolgsmodell: Das Grüne Rezept

Fast 1/3 aller ärztlich verordneten rezeptfreien Arzneimittel waren auf Grünem Rezept

Im Jahr 2024 stellen Ärzte 39,6 Millionen Verordnungen auf Grünem Rezept, im Wert von
266 Millionen Euro (zu Herstellerabgabepreisen) aus. Dies entspricht ca. einem Drittel aller ärztlich verordneten rezeptfreien Arzneimittel.

Weitere Zahlen und Daten zum Grünen Rezept finden Sie auf Pharma Daten Deutschland > Grünes Rezept.

 

„Grün“ für rezeptfreie Phytopharmaka

In der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift für Phytotherapie beleuchten Lutz Boden (Leiter Abteilung Innovative Gesundheitsversorgung) und Dr. Maria Verheesen (Referentin Selbstmedikation) die Rolle des Grünen (E-)Rezepts bei der ärztlichen Empfehlung rezeptfreier Arzneimittel – insbesondere pflanzlicher Präparate.

Die Hardware der Selbstmedikation bilden die rezeptfreien Arzneimittel. Ihr Wert und ihre Qualität ergeben sich aus den gesetzlichen Anforderungen, der behördlichen Überwachung und dem Anspruch der OTC-Hersteller.

Die Autor:innen betonen: Das Grüne Rezept bleibt ein wertvolles Instrument zur Förderung der Selbstmedikation und zur Stärkung der Gesundheitskompetenz. Während die rezeptfreien Arzneimittel die „Hardware“ der Selbstmedikation bilden – abgesichert durch gesetzliche Vorgaben, behördliche Kontrolle und Qualitätsanspruch der OTC-Hersteller – sind Ärzt:innen und Apotheker:innen die „Software“, die täglich einen wichtigen Beitrag zur Selbstmedikation leisten.

Doch es gibt Herausforderungen: Internationale Marktmechanismen, politische Einflüsse und mangelnde Gesundheitskompetenz können dazu führen, dass rezeptfreie Arzneimittel unterschätzt oder trivialisiert werden. Umso wichtiger ist eine kontinuierliche Aufklärung über diese „Waren der besonderen Art“ und ihre verantwortungsvolle Anwendung.

Phytopharmaka leisten dabei einen unverzichtbaren Beitrag zu einer anerkannten und gelebten Therapievielfalt.

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