Grünes Rezept

Rezeptfreie Arzneimittel sind wirksam und sicher und damit ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Dennoch werden sie seit 2004 nicht mehr grundsätzlich von den Krankenkassen erstattet. Was nicht jedem bekannt ist: Ärzte können rezeptfreie Arzneimittel mit einem Grünen Rezept, ob als Papier oder digital als Grünes E-Rezept, verordnen. Patienten können dieses dann in der Apotheke einlösen.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Ärztinnen und Ärzte Arzneimittelverordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung elektronisch ausstellen. Die schriftliche ärztliche Empfehlung eines rezeptfreien Arzneimittels kann dagegen sowohl auf einem Grünen Papier-Rezept als auch digital als Grünes E-Rezept erfolgen.
Vorteile für Patienten
Den Patienten signalisiert eine Empfehlung auf Grünem Rezept, dass der Arzt die Anwendung des Arzneimittels aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet.
Gleichzeitig dient das Grüne Rezept den Patienten als Merkhilfe. Denn auf diesem vermerkt der Arzt alle wichtigen Informationen, wie den Namen des Präparates, die Darreichungsform und die Packungsgröße. Zudem kann das Grüne Rezept mit Quittung bei der Einkommenssteuererklärung des Patienten als Beleg für außergewöhnliche Belastungen eingereicht werden.
Übrigens: Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen teilweise auf Grünem Rezept verordnete Arzneimittel.
Ein Erfolgsmodell: Das Grüne Rezept
Fast 1/3 aller ärztlich verordneten rezeptfreien Arzneimittel waren auf Grünem Rezept
Im Jahr 2024 stellen Ärzte 39,6 Millionen Verordnungen auf Grünem Rezept, im Wert von
266 Millionen Euro (zu Herstellerabgabepreisen) aus. Dies entspricht ca. einem Drittel aller ärztlich verordneten rezeptfreien Arzneimittel.
(Quelle: Quelle: IQVIA Diagnosis Monitor; Preisbasis APU)