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G-BA: Veröffentlichung von Dossierbewertungen
Die Bewertungsverfahren wurden am 1. Juni 2026 gestartet. Gemäß § 13 VerfO des G-BA besteht die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme bis zum 22. September 2026 . Hierzu wird auf die Informationen zum Stellungnahmeverfahren auf der Webseite des G-BA verwiesen. IQWiG Bewertung Aficamten Erstbewertung Hypertrophe obstruktive Kardiomyopathie (Herz-Kreislauf-Erkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Die Nutzenbewertung basiert auf einem adjustierten indirekten Vergleich über den gemeinsamen Brückenkomparator Placebo (Studien SEQUOIA-HCM für Aficamten und EXPLORER-HCM für Mavacamten). Aus Sicht des IQWiG seien lediglich die Ergebnisse für den Endpunkt Gesamtmortalität verwertbar gewesen. Dies allerdings ohne Auswirkungen, da keine Todesfälle aufgetreten waren. Ein Zusatznutzen sei daher nicht belegt. Asciminib (4/4) Neues AWG (Orphan Drug > 30 Mio.) Chronische myeloische Leukämie (CML) (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Das IQWiG sieht einen Zusatznutzen nicht belegt, da keine vergleichenden Daten gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) vorgelegen hätten. Blinatumomab (10/14) Ern. NB: Orphan Drug > 30 Mio. Akute lymphatische Leukämie (ALL) (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Der G-BA unterscheidet in: Erwachsene mit Ph+, CD19+, rezidivierter oder refraktärer B-Zell-Vorläufer-ALL, bei denen die Behandlung mit mindestens 2 TKI fehlgeschlagen ist und die keine alternativen Behandlungsoptionen haben, Erwachsene mit Ph-, CD19+, rezidivierter oder refraktärer B-Zell-Vorläufer-ALL Da der pU für beide Fragestellungen von der zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA abweicht, sieht das IQWiG für beide Anwendungsgebiete keine belastbaren Daten, die einen Zusatznutzen von Blinatumomab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie belegen. Blinatumomab (11/14) Ern. NB: Orphan Drug > 30 Mio. Akute lymphatische Leukämie (ALL) (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Der pU weicht von der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie ab. In Folge sieht das IQWiG einen Zusatznutzen nicht belegt, da keine relevanten Daten vorgelegen hätten. Blinatumomab (12/14) Ern. NB: Orphan Drug > 30 Mio. Akute lymphatische Leukämie (ALL) (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Der G-BA unterscheidet in: Erwachsene mit Ph− CD19+ B-Zell Vorläufer-ALL in erster kompletter Remission mit einer MRD von mindestens 0,1 % Erwachsene mit Ph− CD19+ B-Zell Vorläufer-ALL in zweiter kompletter Remission mit einer MRD von mindestens 0,1 % Auch hier weicht der pU von der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie ab. In Folge sieht das IQWiG einen Zusatznutzen nicht belegt, da keine relevanten Daten vorgelegen hätten. Blinatumomab (13/14) Ern. NB: Orphan Drug > 30 Mio. Akute lymphatische Leukämie (ALL) (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen Hinweis, beträchtlich Die Bewertung basiert auf einer offenen randomisierten Studie mit 111 Kindern und Jugendlichen. Aussagen zum Zusatznutzen können nach Einschätzung des IQWiG nur für diejenigen Patientinnen und Patienten getroffen werden, für die die HC3-Konsolidierungschemotherapie die individuell geeignete Vergleichsoption darstellt. Zusammenfassend besteht aus Sicht des IQWiG ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen von Blinatumomab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Die positiven Effekte auf Überleben und Vermeidung eines Therapieversagens überwiegen die beobachteten Nachteile bei einzelnen Nebenwirkungen deutlich. Blinatumomab (14/14) Ern. NB: Orphan Drug > 30 Mio. Akute lymphatische Leukämie (ALL) (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Der pU weicht von der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie ab. In Folge sieht das IQWiG einen Zusatznutzen nicht belegt, da keine relevanten Daten vorgelegen hätten. Clascoteron Erstbewertung Akne vulgaris (Hauterkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Für die vorliegende Nutzenbewertung wurde in Übereinstimmung mit dem pU keine relevante Studie identifiziert. Da für die Nutzenbewertung keine relevante Studie vorliegt, ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Clascoteron gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt. Clesrovimab Erstbewertung Prävention von Respiratorischen Synzytial-Virus(RSV)-Erkrankungen (Infektionskrankheiten) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Das IQWiG stützt seine Bewertung auf die randomisierte Phase-III-Studie MK-1654-007 mit 1.003 Kindern. Verglichen wurde eine Einmalgabe von Clesrovimab mit 3 bis 5 Gaben Palivizumab. Die Studie weist methodische Unsicherheiten auf. Unter anderem könnten bis zu 20 % der eingeschlossenen Kinder nicht vollständig der vom G-BA definierten Zielpopulation entsprechen. Zudem bewertet das IQWiG das Verzerrungspotenzial für mehrere Endpunkte als hoch. Deshalb können höchstens Anhaltspunkte, nicht aber Belege oder Hinweise für einen Zusatznutzen abgeleitet werden. In der Gesamtschau zeigen sich weder positive noch negative Effekte von Clesrovimab gegenüber Palivizumab. Für Kinder mit Indikation zur RSV-Sekundärprophylaxe in der ersten RSV-Saison ist daher kein Zusatznutzen belegt. Deucravacitinib (2/2) Neues AWG Psoriasis-Arthritis (Hauterkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Der G-BA unterscheidet in: Erwachsene mit aktiver Psoriasis-Arthritis, die auf eine vorangegangene DMARDb-Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben Erwachsene mit aktiver Psoriasis-Arthritis, die unzureichend auf eine vorhergehende Therapie mit bDMARDs angesprochen oder diese nicht vertragen haben In Übereinstimmung mit dem pU wurde für beide Fragestellungen jeweils keine relevante RCT identifiziert, die einen direkten Vergleich von Deucravacitinib, allein oder in Kombination mit Methotrexat, gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ermöglicht. Da für die Nutzenbewertung keine relevante Studie vorliegt, ergibt sich für beide Fragestellungen kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Deucravacitinib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, ein Zusatznutzen ist damit jeweils nicht belegt. Marstacimab (3/4) Neues AWG Hämophilie A (Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Durch die Überprüfung der Vollständigkeit des Studienpools wurde in Übereinstimmung mit dem pU keine relevante Studie für die Bewertung des Zusatznutzens von Marstacimab im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie identifiziert. Da für die Nutzenbewertung keine relevante Studie vorliegt, ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Marstacimab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt. Marstacimab (4/4) Neues AWG Hämophilie B (Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Für die Nutzenbewertung wurde übereinstimmend mit dem pU keine direkt vergleichende randomisierte kontrollierte Studie (RCT) von Marstacimab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie identifiziert. Vom pU vorgelegte Daten der offenen, nicht randomisierten Studie BASIS (B7841005) sieht das IQWiG für nicht geeignet einen Zusatznutzen ableiten zu können Ein Zusatznutzen sei daher nicht belegt. Nivolumab / Relatlimab Erstbewertung Melanom (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Jugendliche: Zusatznutzen nicht belegt Erwachsene: Anhaltspunkt, gering Die Nutzenbewertung basiert auf der randomisierten Studie RELATIVITY-047. Für die relevante Teilpopulation wurden 388 Erwachsene mit PD-L1 < 1 % ausgewertet (187 unter Nivolumab/Relatlimab, 201 unter Nivolumab). Für Jugendliche lagen keine Daten vor. Für Jugendliche sei ein Zusatznutzen daher nicht belegt. Einen signifikanten Vorteil sieht das IQWiG im Endpunkt medianes Gesamtüberleben. Für die Kategorien Morbidität und Lebensqualität lagen keine verwertbaren Daten vor und bei den Nebenwirkungen zeigten sich Nachteile für Leber- und Gallenerkrankungen sowie bei schweren allgemeinen Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort. Insgesamt sieht das IQWiG für Erwachsene einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen. Remibrutinib Erstbewertung Urtikaria (Hauterkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Durch die Überprüfung der Vollständigkeit des Studienpools wurde keine relevante Studie zum Vergleich von Remibrutinib mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie identifiziert. Dies stimmt mit der Einschätzung des pU überein. Da für die Nutzenbewertung keine relevante Studie vorliegt, ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Remibrutinib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt. G-BA Bewertung Orphan Drugs Für Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 1. Halbs. SGB V durch die Zulassung als belegt. Inotuzumab ozogamicin (2/2) Neues AWG Akute lymphatische Leukämie (ALL) (onkologische Erkrankungen) Die Nutzenbewertung von Inotuzumab ozogamicin im vorliegenden Anwendungsgebiet basiert auf der Zulassungsstudie ITCC-059. Die Studie zeigt Hinweise auf eine antileukämische Wirksamkeit und ermöglicht vielen Patienten eine anschließende Stammzelltransplantation.Aufgrund der einarmigen Studienlage, fehlender Daten zur Lebensqualität und der eingeschränkten Bewertbarkeit der Endpunkte bleibt die Evidenz jedoch unsicher. Reserveantibiotikum Gemäß § 35a Abs. 1c SGB V gilt der Zusatznutzen eines Reserveantibiotikums, für das der G-BA eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage von Nachweisen zum medizinischen Nutzen und zum medizinischen Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie beschlossen hat, als belegt. Ein Dossier legte der Hersteller nicht vor. Pretomanid Reserveantibiotikum Infektionen (Infektionskrankheiten)
02.09.2026 Beitrag PD
EU-Kommission konkretisiert technische Anforderungen für HealthData@EU
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die technischen Anforderungen an das HealthData@EU-Netzwerk konkretisiert. Die Verordnung bildet einen zentralen Baustein für die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space, EHDS) und legt verbindliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten für Forschungs-, Innovations- und Politikzwecke fest. Kern der Regelung ist die Einführung einer europaweit koordinierten IT-Infrastruktur, die aus einer von der Europäischen Kommission betriebenen Zentralplattform sowie den nationalen Kontaktstellen (HDAB) der Mitgliedstaaten besteht. Diese Infrastruktur soll den sicheren und standardisierten Datenaustausch zwischen den beteiligten Akteuren ermöglichen und eine einheitliche technische Basis für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten schaffen. Die EHDS Verordnung (EU) 2025/327 definiert umfassende Anforderungen an die technische, semantische und organisatorische Interoperabilität. Organisationen, die künftig Daten über HealthData@EU bereitstellen oder nutzen möchten, müssen festgelegte Kompatibilitätskriterien erfüllen. Hierzu gehören standardisierte Schnittstellen, einheitliche Datenformate, festgelegte Nachrichtenstrukturen sowie gemeinsame Austausch- und Sicherheitsprotokolle. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen. Für Forschungs- und Analyseprojekte sollen hochsichere Verarbeitungsumgebungen geschaffen werden, die einen datenschutzkonformen Zugriff auf Gesundheitsdaten ermöglichen. Die Regelungen sehen zudem umfangreiche Vertrauens- und Sicherheitsmechanismen vor, um die Vertraulichkeit, Integrität und Nachvollziehbarkeit des Datenaustauschs sicherzustellen. Die Governance-Struktur des Netzwerks wird ebenfalls konkretisiert. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Zentralplattform fungieren die nationalen Kontaktstellen als gemeinsame Verantwortliche, während die Europäische Kommission die Rolle des Auftragsverarbeiters übernimmt. Damit werden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb des Netzwerks klar definiert. Vor einer Anbindung an das HealthData@EU-Netzwerk müssen Organisationen einen verpflichtenden Konformitätsprüfungsprozess durchlaufen. Dabei werden sowohl technische Fähigkeiten als auch die Einhaltung definierter Cybersicherheitsanforderungen überprüft. Für den Fall von Sicherheitsvorfällen oder technischen Störungen sieht die Verordnung koordinierte Notfallmaßnahmen vor, die bis zur vorübergehenden Aussetzung einzelner Dienste reichen können. Für die pharmazeutische Industrie, Forschungseinrichtungen und weitere potenzielle Datennutzer gewinnt die frühzeitige Vorbereitung auf die neuen Anforderungen zunehmend an Bedeutung. Unternehmen sollten ihre IT-Architekturen, Datenstandards und Interoperabilitätskonzepte rechtzeitig überprüfen, um den zukünftigen Zugang zu europäischen Gesundheitsdatenräumen und grenzüberschreitenden Forschungsprojekten sicherzustellen. Die Durchführungsverordnung kann noch bis zum 29. September 2026 kommentiert werden.
02.09.2026 Beitrag
Krankenhausversorgung in Mecklenburg-Vorpommern
Laut dem Gesundheitsmonitor von Pharma Deutschland nennen 32,0 Prozent der Befragten in Mecklenburg-Vorpommern die Krankenhausversorgung als einen herausfordernden medizinischen Bereich. Damit liegt das Land nahezu auf Bundesniveau (30,3 Prozent) und nimmt im Ländervergleich weder eine ausgeprägt positive noch eine auffällig kritische Position ein. Gegenüber dem Vorjahr haben die Sorgen jedoch leicht zugenommen: Im September 2025 bezeichneten noch 25,6 Prozent der Befragten die Krankenhausversorgung als kritischen Bereich. Innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns fällt die Einschätzung regional unterschiedlich aus. Besonders häufig werden Herausforderungen in Ludwigslust-Parchim genannt, wo 40,7 Prozent der Befragten die Krankenhausversorgung kritisch sehen. Auch in Vorpommern-Rügen (40,4 Prozent), Nordwestmecklenburg (37,0 Prozent) und in der Landeshauptstadt Schwerin (35,7 Prozent) liegen die Werte über dem Landesdurchschnitt. Vergleichsweise geringer ist die Sorge dagegen in der Mecklenburgischen Seenplatte (29,4 Prozent), im Landkreis Rostock (27,3 Prozent), in der Hansestadt Rostock (26,7 Prozent) sowie in Vorpommern-Greifswald (25,4 Prozent). Die bundesweiten Ergebnisse zeigen, dass die Sorgen um die Krankenhausversorgung mit steigender Bevölkerungsdichte tendenziell abnehmen. Besonders ausgeprägt sind Herausforderungen demnach in dünn besiedelten Regionen – eine Entwicklung, die für Mecklenburg-Vorpommern mit seiner großen Fläche und vergleichsweise wenigen Einwohnerinnen und Einwohners besonders relevant ist. Nach Angaben der Landesregierung verfügte Mecklenburg-Vorpommern im Juni 2025 über 37 Krankenhäuser an 74 Standorten mit insgesamt 10.222 verfügbaren Betten. Im absoluten Vergleich verfügt Mecklenburg-Vorpommern wegen seiner geringen Bevölkerungszahl über eine der kleineren Krankenhauskapazitäten der Länder. Pro Kopf gerechnet liegt das Land jedoch über dem Bundesdurchschnitt – mit rund 6,3 Betten je 1.000 Einwohner gegenüber bundesweit etwa 5,7. Zugleich steht die Krankenhausversorgung vor erheblichen Herausforderungen durch den demografischen Wandel. Prognosen zufolge könnte die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern von aktuell etwa 1,63 Millionen Menschen auf etwa 1,47 Millionen im Jahr 2030 sinken. Gleichzeitig wird die Bevölkerung immer älter. Der Anteil der Menschen ab 65 Jahren hat sich laut Demografieportal des Bundes und der Länder seit dem Jahr 2000 nahezu verdoppelt und lag 2024 bei 28 Prozent. Bis 2050 könnte er laut Vorausberechnung auf 34 Prozent steigen. Damit wächst der Versorgungsbedarf, während die Zahl der potenziell erwerbstätigen Menschen sinkt. Vor diesem Hintergrund gewinnen internationale Fachkräfte weiter an Bedeutung. Bundesweit hatten zum 31. Dezember 2025 rund 16 Prozent der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte keine deutsche Staatsangehörigkeit. Schätzungen zufolge machten aus dem Ausland zugewanderte Ärztinnen und Ärzte 2024 rund 24 Prozent der gesamten Ärzteschaft aus. Auch Mecklenburg-Vorpommern ist auf diese Fachkräfte angewiesen: Medienberichten zufolge arbeiteten dort 2024 insgesamt 1.196 ausländische Ärztinnen und Ärzte – rechnerisch etwa jede siebte Ärztin beziehungsweise jeder siebte Arzt im Land. Mecklenburg-Vorpommern hat rund 1,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Die aktuelle Landesregierung wird von einer Koalition aus SPD und Die Linke getragen, Ministerpräsidentin ist Manuela Schwesig (SPD). Pharma Deutschland informiert im Rahmen seines Gesundheitsmonitors fortlaufend über die gesundheitspolitische Stimmungslage in Mecklenburg-Vorpommern im Vorfeld der Wahl am 20. September.
02.09.2026 Beitrag
Sprechstunde Digitale Gesundheit zu OTC-Daten in der ePA
OTC-Daten werden zunehmend in digitale Gesundheitsanwendungen wie ePA und E-Rezept eingebunden. Erfahren Sie, welche Chancen sich daraus für Arzneimitteltherapiesicherheit und Versorgung ergeben.
Mi 09 Sep Veranstaltung PD
Masterclasses für KI-Anwendungen im Market Access - Teil 2
Mehr Verfahren, gleiche Ressourcen: JCA und AMNOG mit Agentischer KI
Do 15 Okt Veranstaltung PD
Masterclasses für KI-Anwendungen im Market Access - Teil 1
KI im Market Access 2026: Realitätscheck und Ausblick
Do 01 Okt Veranstaltung PD
Masterclass-Reihe „KI im Market Access": Jetzt anmelden!
Teil 1 – KI im Market Access 2026: Realitätscheck und Ausblick Zwischen Erwartung und Realität liegt im Market Access derzeit eine große Lücke. Diese Session ordnet ein, welche KI-Anwendungen in Market Access und HEOR heute tatsächlich produktiv laufen, wo die Grenzen verlaufen und worauf es bei der Auswahl des ersten Anwendungsfalls ankommt. Mit konkreten Beispielen und einem klaren Handlungsteil zum Schluss. Wann: 1. Oktober 2026 Uhrzeit: 10:00 Uhr-11:30 Uhr >> Anmeldung << Teil 2 – Mehr Verfahren, gleiche Ressourcen: JCA und AMNOG mit Agentischer KI Der Joint Clinical Assessment skaliert, die Zeitfenster sind eng, und die AMNOG-Anforderungen bleiben – die Teams wachsen nicht mit. Diese Session zeigt, wie zusammenarbeitende KI-Agenten die Evidenzarbeit entlang des gesamten Prozesses entlasten, welche Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Qualität dabei gelten und wie ein realistischer Fahrplan für die nächsten zwölf Monate aussieht. Wann: 15.Oktober 2026 Uhrzeit: 10:00 Uhr – 11:30 Uhr >> Anmeldung << Teil 3 – KI im Market Access 2027: Agentische Pipelines Die Vertiefung für Fortgeschrittene: Wie mehrere KI-Agenten zu einem belastbaren Evidenz-Workflowzusammenwachsen, warum die Architektur drumherum wichtiger ist als das Modell, und was von digitalen Zwillingen und kontinuierlicher Evidenzgenerierung realistisch zu erwarten ist. Inklusive Governance, Wirtschaftlichkeit und einem Hands-on-Teil miteigenen Anwendungsfällen. Wann: 29. Oktober 2026 Uhrzeit: 10:00 Uhr-11:30 Uhr >> Anmeldung <<
02.09.2026 Beitrag PD
Pharma- und Medizintechnik Dialog geht in die nächste Runde
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden zuletzt drastische Sparmaßnahmen beschlossen. Instrumente, wie der erhöhte Herstellerrabatt, zusätzliche Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel sowie die Verschärfung der Preis-Mengen-Regelungen im AMNOG stellen die bisherige nutzenbasierte Preisfindung in Frage und erhöhen das Versorgungsrisiko, bremsen Innovationen in Forschung und Entwicklung und gefährden langfristig notwendige Innovationen am Standort Deutschland. Vor diesem Hintergrund begrüßt Pharma Deutschland zwar grundsätzlich die Fortsetzung des Pharma- und Medizintechnik Dialogs, stellt allerdings klar, dass notwendige selektive Anpassungen im AMNOG-Verfahren die neu geschaffenen verschlechterten Rahmenbedingungen für pharmazeutische Unternehmen in keiner Weise kompensieren können. Insbesondere nicht, da die Neuregelungen das AMNOG allesamt entwerten. “Um Patientinnen und Patienten auch künftig mit neuen Arzneimitteltherapien versorgen zu können ist mehr nötig, als längst überfällige Harmonisierung und selektive bürokratische Erleichterungen vornehmen zu wollen.” Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin Für Donnerstag, den 3. September 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium zu einer vertieften Diskussion geladen. Mit dem Zulassungsverfahren, der EU-HTA und der nationalen Bewertungen im Rahmen des AMNOG sind bereits heute drei unterschiedliche hoch komplexe und ressourcenintensive Verfahren zu durchlaufen, die dringend einer Harmonisierung bedürfen. Insbesondere die Diskrepanz bei der Berücksichtigung besonderer Therapiesituationen zwischen Zulassungsbehörden und dem Gemeinsamem Bundesausschuss muss dringend angeglichen werden.
02.09.2026 Beitrag
02.09.2026 – Mittagsausgabe
Quelle: tz.de Studie zerstört Hoffnung auf zusätzlichen Herzschutz Metformin senkt bei Herzinsuffizienz das Risiko für Tod, Herzinfarkt, Schlaganfall oder eine Verschlechterung nicht zusätzlich. Originalbeitrag lesen Quelle: Heilpraxisnet.de Osteoporose: Dieser Pflanzenstoff kann betroffenen Frauen helfen Bestimmte Präparate aus der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) zeigen bei der Behandlung von Osteoporose eine vielversprechende Wirkung, wobei diese offenbar vor allem auf den Pflanzenstoff Magnoflorin beruht. Originalbeitrag lesen Quelle: WELT Cholesterin: Bei diesen Patienten senken Statine das Risiko für Demenz Cholesterin-Senker schützen vor Herzinfarkt und Schlaganfall. Eine Studie an mehr als 130.000 Menschen untersuchte die Auswirkungen der Medikamente auf das Demenzrisiko. Der Zeitpunkt des Behandlungsbeginns spielte dabei eine wichtige Rolle. Originalbeitrag lesen Quelle: ZEIT ONLINE Hautkrebs: Krankenkasse meldet deutlichen Anstieg bei Hautkrebspatienten Die Zahl der an Hautkrebs erkrankten Menschen ist in den vergangenen Jahren nach Krankenkassenangaben deutlich gestiegen. Frauen waren demnach häufiger betroffen. Originalbeitrag lesen Quelle: Neue Westfälische Neue Hoffnung im Kampf gegen Demenz: Gürtelrose-Impfung könnte laut Studie schützen Es steht im Raum, dass eine Gürtelrose-Impfung das Demenzrisiko senken könnte. Für wen die Impfung sinnvoll ist und was ein Mediziner aus OWL dazu sagt. Originalbeitrag lesen Quelle: merkur.de Wie die Wartezeit bei Demenz Familien in die Krise stürzt Die Alzheimer’s Society fordert die Regierung auf, NHS-Ziele für die Krankheit einzuführen, gestützt durch einen Pflegeplan und eine angemessene Behandlung. Originalbeitrag lesen Quelle: Swissinfo (DE) Kanton Basel-Stadt stärkt Krisenvorsorge Die Basler Regierung hat Massnahmen zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes und des Krisenmanagements beschlossen. Dies ist eine Lehre aus der Covid-19-Pandemie und Teil des aktuellen Legislaturplans, wie die Regierung Mittwoch mitteilte. Originalbeitrag lesen Quelle: Business Insider Germany Vom Arbeiterkind ins Top-Management - Diese Regeln verstand ich erst später Sebastian Zirfas war der Erste in seiner Familie mit Abitur und Studienabschluss. Heute ist er im Management bei Pfizer Deutschland. Originalbeitrag lesen Quelle: Hamburger Abendblatt Vitamin-D-Überdosierung: Bereits ab dieser Tagesmenge wird es laut Arzt „toxisch“ Bei Vitamin D kann es zu Überdosierungen kommen. Diese Tagesmenge sollte man laut Experten nicht überschreiten. Originalbeitrag lesen Quelle: Frankfurter Neue Presse Rainer Langhans: Unheilbarer Prostatakrebs Rainer Langhans lebt mit unheilbarem Prostatakrebs – und spricht nun offen über seinen Zustand, seine Therapie und eine Haltung, die verblüfft. Originalbeitrag lesen Quelle: Main Post Ochsenfurt: Gefährliche Altlasten auf dem Gelände der ehemaligen „Giftfabrik“ in Ochsenfurt entdeckt Bei Abbrucharbeiten in der Floßhafenstraße in Ochsenfurt kamen jahrzehntealte Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln zum Vorschein. Auch das Grundwasser ist gefährdet. Originalbeitrag lesen Quelle: merkur.de Hersteller warnt vor Streichwurst Verschiedene Sorten einer Schinken-Streichmettwurst werden zurückgerufen. Der Verzehr kann in schweren Fällen zu einer Blutvergiftung führen. Originalbeitrag lesen Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Faz) Elektrokrampftherapie hilft bei Depression Gegen schwere Depressionen hilft die Elektrokrampftherapie. Mit den folterartigen Zuständen, die der Film „Einer flog übers Kuckucksnest“ zeigte, hat sie längst nichts mehr zu tun. Originalbeitrag lesen Quelle: DER SPIEGEL Fahrradbranche verliert 2025 Umsatz und Stellen Auch wenn Rennräder und Gravelbikes gut laufen: Unterm Strich verzeichneten deutsche Fahrradhändler im vergangenen Jahr ein Minus. Neben Spätfolgen der Corona-Krise kämpfen sie auch mit einer Nebenwirkung der US-Zölle. Originalbeitrag lesen Quelle: Berliner Morgenpost Krebs: Matea (29) ist schon in der Menopause - „Bin mit vielem allein“ Mit 18 erfährt Matea, dass ihr Krebsrisiko drastisch erhöht ist. Dann verliert sie ihre Mutter an Krebs – und gibt ihr ein Versprechen. Originalbeitrag lesen Quelle: Business Insider Germany Ich war bei einem Longevity-Event mit Bryan Johnson - und wurde ernüchtert Mehr als 3000 Menschen wollten Bryan Johnson treffen. Ich war bei seinem privaten Langlebigkeits-Abend in San Francisco dabei. Originalbeitrag lesen Quelle: GMX.ch Über 3.000 Ebola-Tote im Kongo - Sorge vor Ausbreitung wächst Seit Mitte Mai wütet das Virus im zentralafrikanischen Land, mehr als 6.000 Fälle sind bestätigt. Ein spezifischer Impfstoff gegen diesen Ebola-Typ fehlt bislang – doch eine klinische Studie soll das ändern. Originalbeitrag lesen Quelle: WELT Darmkrebs: „Diese Patienten lebten nach der Metastasierung länger“ Darmkrebs galt lange als Krankheit des Alters. Doch zunehmend erkranken auch Menschen unter 50. Forscher haben bei ihnen nun Besonderheiten entdeckt, die für eine korrekte Behandlung wichtig sind. Originalbeitrag lesen Quelle: merkur.de Gilchinger MAVIgroup baut Versorgung von 250 auf 1700 Pflegebetten aus Die Apothekerfamilie Hartmann hat zwei Standorte geschlossen und sich auf Heimversorgung spezialisiert. Dafür investierte sie 550.000 Euro in eine moderne Blisterabteilung mit Reinraumstruktur. Originalbeitrag lesen Quelle: fr.de Erste Pille gegen hohes Cholesterin auf dem Markt - für wen sie geeignet ist Die US-Gesundheitsbehörde FDA lässt das Mittel Lipfendra zu. Das neue Medikament senkt das Cholesterin als tägliche Tablette wirksam. Originalbeitrag lesen Quelle: fr.de Ältere Menschen schnitten deutlich besser ab Eine kleine Studie fand bei älteren Menschen mit hoher Vitamin-D-Einnahme deutlich bessere Werte in einem kognitiven Test. Originalbeitrag lesen Quelle: fr.de Ozempic-Microdosing: Abnehmen mit Mini-Dosis - funktioniert das? Eine Mini-Dosis Ozempic, Wegovy oder Mounjaro soll beim Abnehmen helfen und zugleich Nebenwirkungen reduzieren. Endokrinologin Dr. Alexandra Schoeneich erklärt, was Microdosing tatsächlich leisten kann – und was nicht. Originalbeitrag lesen Quelle: Main Post Kitzingen: Amputation verhindert: Operation in der Klinik Kitzinger Land rettet Diabetes-Patient den Fuß Expertise statt Amputation: Dr. Rani Elias ist eine Koryphäe auf seinem Gebiet. Immer wieder rettet er Menschen vor einer Amputation. So wie im Fall von Hans-Walter Schmalzbauer. Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine B-Vitamine: Welche Konsequenzen hat eine Überdosierung? Vitamin B ist nicht nur ein Vitamin, sondern ein gesamter Komplex an Vitaminen. Was mit dem Körper bei einer Überdosierung passiert und auf welche Sie besonders achten sollten. Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine Vitamin D und Magnesium: So wirken sie zusammen Die Aufnahme von Vitamin D und Magnesium ist wichtig für die Gesundheit. Doch worauf ist dabei zu achten? Und wirken beide auch zusammen? Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine Welcher Vitamin-D-Wert ist optimal? - mit Tabelle Vitamin D ist ein lebenswichtiges Vitamin. Aber welcher Wert im Blut gilt als optimal? Hier lesen Sie die Antwort. Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine Unterallgäuer Familie kämpft um Therapieplatz - Sohn hat ADHS und Autismus Eine Mutter aus dem Unterallgäu erzählt, wie schwer es ist, einen Therapieplatz für ihr Kind zu finden. Die Wartelisten sind lang, doch sie gibt die Hoffnung nicht auf. Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine Vitamin D und Kalzium bei Osteoporose: Wie wichtig sind die Nährstoffe für starke Knochen? Fehlen wichtige Nährstoffe, kann die Knochengesundheit leiden. Besonders wichtig sind Vitamin D und Kalzium – doch auch andere Vitamine spielen eine Rolle. Originalbeitrag lesen Quelle: fr.de Wie gesund sind sie? Nährwerte und Vorteile Sardinen liefern Omega-3, Eiweiß und Vitamin B12. Erfahren Sie, was Studien zur Wirkung zeigen und wie gesund Dosensardinen sind. Plus: Rezept. Originalbeitrag lesen Quelle: Börse Express BioNTech vor Entscheidung über Werksschließungen und Lungenkrebs-Katalysator BioNTech erwartet neue Studiendaten aus Seoul und eine Standortentscheidung. Bis zu 1.860 Stellen könnten von den Plänen betroffen sein. Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine Warum Bad Wörishofen plötzlich zur „Longevity“-Adresse wird - und was das neue Angebot für Frauen verspricht Kurort statt Kurklischee: Fasten, Schlafkuren, Heilwald – und ein neues Format, das gezielt auf Auszeit und Alltagspause setzt. Originalbeitrag lesen Quelle: WELT Mehr Kinder und Jugendliche bekommen Diagnose ADHS Warum ADHS bei Mädchen oft erst später erkannt wird und wie Schulen laut Experten zur frühzeitigen Unterstützung beitragen können. Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine Kneipp als Pionier der Longevity: Wie seine Methode den Medizin-Trend von heute prägt Sebastian Kneipps Lehren rücken nicht erst durch die Entdeckungen von Dr. Regina Webersberger in den Fokus. Kneipp war auch Vorreiter der Frauenheilkunde. Originalbeitrag lesen Quelle: Börse Express Novo Nordisk Aktie: Novonesis erforscht Mikrobiom-Präparate Neue Studien und Kooperationen erweitern Novo Nordisks Adipositas-Pipeline, während Kurszieländerungen und Chartdaten die anhaltende Unsicherheit zeigen. Originalbeitrag lesen Quelle: Börse Express GKV-Reform: Zuzahlungen steigen, 2,46 Millionen zahlen Ehepartner-Beitrag Das GKV-Reformpaket erhöht ab 2027 mehrere Eigenanteile, senkt Zuschüsse und Krankengeld und belastet ab 2028 familienversicherte Ehepartner. Originalbeitrag lesen
02.09.2026 Beitrag
Pressemitteilung: Pharma- und Medizintechnik Dialog geht in die nächste Runde
BERLIN Friedrichstraße 134 10117 Berlin BONN Ubierstraße 71–73 53173 Bonn Pharma Deutschland e. V. info@pharmadeutschland.de www.pharmadeutschland.de BRÜSSEL Rue Marie de Bourgogne 58 1000 Brüssel Ihre Ansprechpartner in der Pharma Deutschland-Pressestelle: Hannes Hönemann Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit M: +49-171-5618203 hoenemann@pharmadeutschland.de Anna Frederike Gutzeit CvD Presse- und Öffentlichkeitsarbeit M: +49-170-4548014 gutzeit@pharmadeutschland.de Pressemitteilung Pharma- und Medizintechnik Dialog geht in die nächste Runde Weichenstellung für einen zukunftsfähigen Pharmastandort Berlin (2. September 2026) – Pharma Deutschland begrüßt die Bereitschaft, im Dialog eine überfällige Harmonisierung im AMNOG anzugehen. Zugleich mahnt der Verband, die negativen Auswirkungen des GKV-BStabG auf Versorgung, Innovationsstandort und Investitionen in neue Therapien nicht aus den Augen zu verlieren. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden zuletzt drastische Sparmaßnahmen beschlossen. Instrumente, wie der erhöhte Herstellerrabatt, zusätzliche Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel sowie die Verschärfung der Preis- Mengen-Regelungen im AMNOG stellen die bisherige nutzenbasierte Preisfindung in Frage und erhöhen das Versorgungsrisiko, bremsen Innovationen in Forschung und Entwicklung und gefährden langfristig notwendige Innovationen am Standort Deutschland. Vor diesem Hintergrund begrüßt Pharma Deutschland zwar grundsätzlich die Fortsetzung des Pharma- und Medizintechnik Dialogs, stellt allerdings klar, dass notwendige selektive Anpassungen im AMNOG-Verfahren die neu geschaffenen verschlechterten Rahmenbedingungen für pharmazeutische Unternehmen in keiner Weise kompensieren können. Insbesondere nicht, da die Neuregelungen das AMNOG allesamt entwerten. “Um Patientinnen und Patienten auch künftig mit neuen Arzneimitteltherapien versorgen zu können ist mehr nötig, als längst überfällige Harmonisierung und selektive bürokratische Erleichterungen vornehmen zu wollen.” sagt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin Pharma Deutschland. 2 Für Donnerstag, den 3. September 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium zu einer vertieften Diskussion geladen. Mit dem Zulassungsverfahren, der EU-HTA und der nationalen Bewertungen im Rahmen des AMNOG sind bereits heute drei unterschiedliche hoch komplexe und ressourcenintensive Verfahren zu durchlaufen, die dringend einer Harmonisierung bedürfen. Insbesondere die Diskrepanz bei der Berücksichtigung besonderer Therapiesituationen zwischen Zulassungsbehörden und dem Gemeinsamem Bundesausschuss muss dringend angeglichen werden. _______________ Der Pharma Deutschland e.V. ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Pharmaindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Die in Pharma Deutschland e.V. organisierten Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen und dentalen Medizinprodukte für die Patientinnen und Patienten bereit. Unter www.pharmadeutschland.de gibt es mehr Informationen zu Pharma Deutschland.
02.09.2026 Datei
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