Ein großer Teil der Pharmaversorgung in Deutschland hänge von Sachsen-Anhalt ab, so Schulze. «Viele Medikamente, die Sie heute in Deutschland, teils in Europa, zu sich nehmen, kommen aus Sachsen-Anhalt.» Der Ministerpräsident hatte Vertreter aus Wissenschaft, Pharmaindustrie, Verbänden und Gewerkschaften in die Staatskanzlei geladen, um über die künftigen Potenziale der Branche im Land zu diskutieren. Fünf-Punkte-Plan für Investitionen und Arbeitsplätze Ergebnis ist eine gemeinsame Erklärung mit dem Ziel, die Zukunft Sachsen-Anhalts als Pharmastandort zu stärken. Ein Fünf-Punkte-Plan soll die Voraussetzungen für neue Investitionen, Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze schaffen. Vorgesehen sind etwa schnellere Genehmigungen bei Ansiedlungen und Erweiterungen, ein zentraler Ansprechpartner in der Staatskanzlei und der Ausbau von Produktionskapazitäten für kritische Arzneimittel. Sachsen-Anhalt als europäischer Top-Standort Der Pharma-Gipfel soll künftig jährlich stattfinden. Zusätzlich sind Treffen in kleineren Runden geplant. Nach Schulzes Vorstellungen soll Sachsen-Anhalt zu einem der Top-Pharmastandorte in ganz Europa werden. Unternehmen wie Bayer, Merz Pharma und Wacker produzieren bereits in Sachsen-Anhalt. 30.000 Menschen sind laut Schulze in der Branche direkt und indirekt beschäftigt. Han Steutel, Präsident des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller, lobte den Gipfel. Die Infrastruktur für die forschende Pharmaindustrie in Deutschland sei hervorragend, sagte Steutel. Sachsen-Anhalt habe als eines der kleineren Bundesländer einen riesigen Vorteil: die Wege seien kürzer. Im Wettbewerb mit den USA und China müsse man dafür sorgen, dass man mitmachen könne und werde.
16.06.2026
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Durch eine hohe Ausgabendynamik im ersten Quartal 2026 müsse unbedingt an der Reform festgehalten werden, auch wenn es allen Beteiligten weh tue, sagte Blatt. Die Leistungsausgaben seien zwischen Januar und Ende März um 8 Prozent gestiegen und damit stärker als angenommen. Kostentreiber seien erneut die großen Ausgabenblöcke für Klinikbehandlungen (plus 9,4 Prozent), Arzneimittel (6,4 Prozent) und Behandlungen in Praxen (7,3 Prozent) gewesen. Größere Lücke 2027 schon im Blick Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat bereits angekündigt, dass das Sparziel im geplanten Gesetz angehoben werden soll, um höhere Beiträge im nächsten Jahr zu verhindern. Denn sie erwartet, dass sich die Lücke 2027 um 3,5 Milliarden Euro auf 18,8 Milliarden Euro vergrößert. Der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf deckt jedoch nur 16,3 Milliarden Euro ab. Für 2,5 Milliarden Euro muss also jetzt noch eine Lösung her - mindestens, wenn auch wieder ein Sicherheitspuffer für Unwägbarkeiten eingebaut werden soll.
16.06.2026
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Durch eine hohe Ausgabendynamik im ersten Quartal 2026 müsse unbedingt an der Reform festgehalten werden, auch wenn es allen Beteiligten weh tue, sagte der Verbandschef. Die Leistungsausgaben seien von Januar bis Ende März um 8 Prozent gestiegen und damit stärker als angenommen. Kostentreiber seien erneut die großen Ausgabenblöcke für Klinikbehandlungen (plus 9,4 Prozent), Arzneimittel (6,4 Prozent) und Behandlungen in Praxen (7,3 Prozent) gewesen. Größere Lücke 2027 im Blick Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angesichts der vorläufigen Zahlen schon angekündigt, dass das Sparziel im Gesetz angehoben werden soll, um Beitragserhöhungen im nächsten Jahr zu verhindern. Sie erwartet, dass die Lücke 2027 noch um 3,5 Milliarden Euro auf 18,8 Milliarden Euro wächst. Der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf deckt aber nur 16,3 Milliarden Euro ab. Für 2,5 Milliarden Euro muss also noch eine Lösung her - mindestens, wenn wieder ein Sicherheitspuffer für Unwägbarkeiten eingebaut werden soll. Blatt betonte: «Wir wünschen uns einen größeren Puffer.» So solle vermieden werden, dass es am Ende ein Beitragstabilisierungsgesetz gebe und dennoch die Zusatzbeiträge steigen. Die Kassen fordern unter anderem eine stärkere Mitfinanzierung der Krankenkosten für generell gesetzlich versicherte Bürgergeldbezieher aus Steuermitteln aus dem Bundeshaushalt, da bisherige pauschale Zahlungen die Kosten nicht decken. Auch die Pharmabranche solle mehr in die Pflicht genommen werden, sagte Blatt mit Blick auf Rabattregeln. Der aktuelle Puffer ist schon weg Die Frage des Puffers ist wegen der neuen Finanzlücke wieder akut geworden, nachdem der aktuell angelegte Sicherheitsaufschlag schon vor dem Beschluss des Gesetzes nicht mehr ausreicht. Warken hatte zunächst auch Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro und damit ein größeres Polster angepeilt, um die bisher erwartete Lücke von 15,3 Milliarden Euro abzudecken - im Kabinettsentwurf schmolz der Puffer dann aber auf eine Milliarde Euro zusammen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte deswegen für die weiteren Beratungen die Vorgabe formuliert, dass es nicht mehr weniger werden dürfe. Denn gegen das Sparpaket gibt es heftige Proteste aus dem gesamten Gesundheitswesen und auch in der Koalition noch einige Änderungswünsche. Der straffe schwarz-rote Zeitplan sieht vor, das Gesetz bis zur Sommerpause Mitte Juli zu besiegeln - Verabschiedung im Bundestag möglicherweise schon in der nächsten Woche. Begrenzung für Vergütungs-Anstiege Warken plant Ausgabenbremsen bei den Vergütungen für Praxen, Kliniken und der Pharmabranche - aber etwa auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Basis für die Berechnungen ist dabei, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent zu halten. Auf dieses Niveau hatte das Ministerium die übliche Marke für 2026 festgelegt, an der sich die Kassen bei den Entscheidungen über ihren jeweiligen Zusatzbeitrag orientieren. Tatsächlich liegen die Zusatzbeiträge aktuell nach Kassendaten aber bereits höher, nämlich im Schnitt bei 3,1 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns. Qualität der Versorgung in Gefahr? Blatt sagte, man würde sich schon damit zufriedengeben, wenn es gelinge, das Niveau von 3,1 Prozent zu halten. Warnungen von Ärzteverbänden und Kliniken vor Verschlechterungen des Terminangebots und der Versorgung wegen der Ausgabenbremsen wies er zurück. «Wir gehen davon aus, dass mit dem Geld, was da ist, eine Milliarde Euro pro Tag, die Qualität sich nicht verschlechtert. Und wir werden auch darauf achten, dass das nicht passiert.» Die Grünen-Haushälterin Paula Piechotta kritisierte, angesichts weiterhin drohender Beitragssteigerungen sei es kaum nachvollziehbar, dass noch immer darüber diskutiert werde, welche Zugeständnisse bei Einsparungen in der Pharmaindustrie gemacht werden könnten. Sie warnte davor, die Reform unter diesen Umständen in der nächsten Woche «durch das Parlament zu prügeln - auf Kosten der Gründlichkeit und der Ausgewogenheit».
16.06.2026
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«Wir sind in Baden-Württemberg Top-Gesundheitsstandort», sagte Özdemir. Der Klinikverbund Heidelberg-Mannheim habe die Berliner Charité als bestes Krankenhaus Deutschlands abgelöst. Im Südwesten sei die Lebenserwartung zudem höher als anderswo. Die Krankenhäuser im Südwesten seien vorbildlich. Es widerspreche jedem Leistungsgedanken, dass der, der seine Hausaufgaben mache, am Ende der «Gelackmeierte» sei und dafür bestraft werde. Zwar gebe es Handlungsbedarf mit Blick auf das Gesundheitssystem, räumte Özdemir ein. Was an Plänen aber vorliege, habe «massive Pferdefüße». Hildenbrand will «Strukturzuschlag» Auch Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand (Grüne) kritisierte die geplante Gesundheitsreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Reform würde die finanzielle Stabilität der Krankenhäuser im Land weiter gefährden, sagte er. Baden-Württemberg habe bereits eine der effizientesten Krankenhaus-Strukturen Deutschlands, so Hildenbrand. So habe man viel weniger stationäre Fälle als andere Länder. Das Land müsse für seine Leistungen belohnt und nicht bestraft werden. Der Minister forderte für Baden-Württemberg deshalb einen «Strukturzuschlag». Bei den Plänen des Bundes handele es sich um ein ausschließliches Sparpaket, Strukturreformen seien keine geplant, sagte Hildenbrand. Das müsse dringend nachgeholt werden. Der Bund wolle dauerhaft Geld aus dem System herausnehmen, statt seiner Finanzierungsverantwortung gerecht zu werden. Hildenbrand kritisierte unter anderem, dass versicherungsfremde Leistungen aus dem System der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert würden. Den Krankenkassen fehlten jährlich rund 12 Milliarden Euro, weil sie Kosten für die Versorgung von Grundsicherungsbeziehern übernehmen müssten. Widerstand auch in anderen Ländern Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz will Warken die Finanzlücken in der gesetzlichen Krankenversicherung schließen. Gegen die Sparpläne formiert sich gemeinsamer Widerstand der Länder. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates warnte vor einem Kliniksterben und einer «hohen Insolvenzgefahr». Das Paket soll die Kassen um 16,3 Milliarden Euro entlasten - etwa durch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen bei der Mitversicherung von Ehepartnern.
16.06.2026
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Aus Sicht des Verbandes ist entscheidend, Umwelt- und Gewässerschutz mit einer resilienten, innovationsfähigen Arzneimittelproduktion in Europa zu verbinden. Pharma Deutschland begrüßt deshalb außerordentlich, dass die Bundesgesundheitsministerin sicherstellen will, bürokratische Vorschriften und Hürden auf ein Minimum zu begrenzen, Genehmigungsverfahren für innovative Therapien zu verkürzen und sich bei der Umsetzung umweltpolitischer Vorgaben wie der KARL für marktverträgliche und transparente Standards einzusetzen. Jörg Wieczorek, Vorsitzender von Pharma Deutschland: „Bundesgesundheitsministerin Warken macht die Auswirkungen von KARL auf den Pharmastandort im EPSCO-Rat zum Thema. Das ist ein wichtiges und richtiges Signal für Patientinnen und Patienten sowie für die industrielle Gesundheitswirtschaft in Deutschland und Europa." "Frau Warken zeigt damit, dass das Bundesgesundheitsministerium die eklatanten Schwächen der Richtlinie und die damit einhergehenden Bedrohungen für die Arzneimittelversorgung erkannt hat." Jörg Wieczorek Vorstandsvorsitzender "Mit Frau Warken gibt es nun eine weitere gewichtige Stimme aus den Mitgliedstaaten, die die Unzulänglichkeiten und Nebenwirkungen der Kommunalabwasser in den obersten Gremien der Europäischen Union anspricht. Dass die Kommunalabwasserrichtlinie den Critical Medicines Act konterkariert, ist eine Argument, dass auch in den anderen Mitgliedstaaten aufhorchen lassen sollte.“ Pharma Deutschland weist darauf hin, dass die Kommunalabwasserrichtlinie in ihrer derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Risiken für den Pharmastandort birgt. Die vorgesehene verpflichtende vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen ist fachlich sinnvoll, die Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) mit einer Kostenbeteiligung der Pharma- und Kosmetikunternehmen von mindestens 80 Prozent beruht auf nachweislich falschen Annahmen zu Mikroschadstofffracht im kommunalen Abwasser und gefährdet notwendige Investitionen in Produktion und Versorgungssicherheit. Vor diesem Hintergrund fordert Pharma Deutschland ein „Stop-the-clock“-Moratorium für die nationale Umsetzung von KARL. Während dieser Pause müssen Finanzierungsmechanik, Kostenverteilung und praktische Umsetzung so nachjustiert werden, dass die Richtlinie einerseits ambitionierten Gewässerschutz gewährleistet, andererseits aber den Ausbau europäischer Produktionskapazitäten, die Sicherung kritischer Arzneimittel und die Investitionsfähigkeit der Unternehmen nicht gefährdet.
16.06.2026
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte in ihrem Beitrag zur Kommunalen Abwasserrichtlinie (KARL) die Bedeutung einer sicheren und bezahlbaren Arzneimittelversorgung. Mit Blick auf die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) forderte sie mehr Klarheit über die zu erwartenden Kosten und kritisierte, dass die ergänzende Studie der Europäischen Kommission bislang keine ausreichenden neuen Erkenntnisse geliefert habe. Zudem sprach sie sich für ausgewogene Lösungen aus, die die Versorgungssicherheit gewährleisten und insbesondere die bereits angespannte Generikaversorgung nicht zusätzlich belasten. Wichtig sei außerdem eine möglichst einheitliche und praxistaugliche Umsetzung der Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission müsse hierfür zeitnah die notwendigen Vorschläge vorlegen. Warken unterstrich abschließend das gemeinsame Ziel, Gewässerschutz und eine hochwertige, finanzierbare Gesundheits- und Arzneimittelversorgung miteinander in Einklang zu bringen. Griechenland unterstützte den deutschen Vorstoß zur Kommunalen Abwasserrichtlinie, hielt die bisherigen Bedenken jedoch für zu zurückhaltend. Die geplante Umsetzung ab 2027 könne erhebliche Herausforderungen für die Arzneimittelproduktion in Europa mit sich bringen, darunter deutliche Kostensteigerungen und mögliche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Medikamenten. Besonders betroffen seien Länder wie Griechenland, die stark auf eine stabile europäische Arzneimittelversorgung angewiesen sind. Griechenland betonte, dass die EU einerseits die Stärkung der Pharmaproduktion in Europa fördern wolle, andererseits aber die Folgen der Richtlinie noch nicht ausreichend bewertet habe. Daher sprach sich das Land für eine Verschiebung der Umsetzung aus, um die Auswirkungen auf die pharmazeutische Industrie, die Versorgungssicherheit und die Patientinnen und Patienten umfassender zu prüfen. Schweden bekräftigte seine Unterstützung für die Ziele der Kommunalen Abwasserrichtlinie und deren Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz. Zugleich verwies die Regierung auf die Notwendigkeit, Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung an die neuen Anforderungen einzuräumen. Aus schwedischer Sicht muss die Umsetzung der Richtlinie sorgfältig austariert werden, damit Umweltziele erreicht werden, ohne die kontinuierliche Arzneimittelversorgung und die Versorgungssicherheit in der EU zu gefährden. Der Zugang der Patientinnen und Patienten zu Medikamenten müsse dabei gewährleistet bleiben. Polen bekräftigte seine langjährige Kritik an der erweiterten Herstellerverantwortung im Rahmen der Kommunalen Abwasserrichtlinie. Bereits bei der Abstimmung über die Richtlinie habe Polen gemeinsam mit nur einem weiteren Mitgliedstaat gegen den Vorschlag gestimmt und auf mögliche negative Auswirkungen auf Preise und Verfügbarkeit von Arzneimitteln hingewiesen. Nach Auffassung Polens wurden die von zahlreichen Mitgliedstaaten geäußerten Bedenken bislang nicht ausreichend ausgeräumt. Auch die aktualisierte Kostenabschätzung liefere keine klaren Antworten zu den möglichen Folgen des EPR-Mechanismus für die Arzneimittelversorgung. Daher fordert Polen weitere Erläuterungen sowie eine umfassendere Folgenabschätzung, um sicherzustellen, dass die Umsetzung der Richtlinie weder den Zugang zu Medikamenten noch die Versorgungssicherheit in der Europäischen Union beeinträchtigt. Die Niederlande unterstützten den deutschen Vorstoß und forderten weitere Klarstellungen der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Kommunalen Abwasserrichtlinie. Ohne ausreichende Antworten bestehe die Gefahr, die laufenden Bemühungen zur Bekämpfung von Arzneimittelengpässen und zur Stärkung der europäischen Pharmaproduktion zu beeinträchtigen. Zugleich sprachen sich die Niederlande für einen EU-weit harmonisierten und praxistauglichen Umsetzungsansatz aus, der unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Arzneimitteln vermeidet. Umweltziele müssten mit der Versorgungssicherheit und dem Zugang der Patientinnen und Patienten zu Medikamenten in Einklang gebracht werden. Die Niederlande kündigten an, den Dialog mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission fortsetzen zu wollen, um ausgewogene und nachhaltige Lösungen zu finden. Italien warnte vor den potenziellen Nebenwirkungen der neuen Regulierung: Ohne eine ausreichend fundierte wissenschaftliche Grundlage drohen der Pharmaindustrie unverhältnismäßig hohe Kosten. Die Folge könnten Engpässe bei der Verfügbarkeit von essenziellen Arzneimitteln in der gesamten Europäischen Union sein. Um dies zu verhindern, wird die EU-Kommission dringend aufgefordert, eine neue, unabhängige und transparente Folgenabschätzung durchzuführen. Eine solche Studie muss nicht nur die tatsächlichen Ursachen der Umweltverschmutzung genau unter die Lupe nehmen, sondern vor allem die Auswirkungen auf die Bezahlbarkeit von Medikamenten und die Belastung der nationalen Gesundheitssysteme prüfen. Das oberste Ziel muss klar bleiben: Auch bei unvorhergesehenen Herausforderungen während der Umsetzung darf die lückenlose Versorgung der Patienten niemals gefährdet werden – das gilt ganz besonders für schutzbedürftige Gruppen wie Menschen mit seltenen Erkrankungen. Es gilt, einen Weg zu ebnen, der den Umweltschutz stärkt, ohne den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten aufs Spiel zu setzen.
16.06.2026
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Beim Treffen des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) am 16. Juni 2026 in Luxemburg standen die Stärkung des europäischen Standorts für Arzneimittel, Biotechnologie und Medizinprodukte sowie Fragen der Versorgungssicherheit im Mittelpunkt. Rat einigt sich auf Verhandlungsposition zu Vorschriften über genetisch veränderte Mikroorganismen (GVM) und die Verarbeitung von Organen (Teil von European Biotech Act I) Die Mitgliedstaaten verständigten sich auf ihre Verhandlungsposition zu den geplanten Änderungen der Richtlinien 2001/18/EG und 2010/53/EU. Die Anpassungen sind Teil des European Biotech Act I und sollen Innovationen im Bereich der Biotechnologie fördern sowie regulatorische Verfahren modernisieren. Vorgesehen sind vereinfachte Verfahren für bestimmte gentechnisch veränderte Mikroorganismen (GMM), eine Modernisierung der Vorschriften zur Organverarbeitung sowie besondere Regelungen für autologe Transplantationen. Zudem sind zeitliche Begrenzungen bestimmter Zulassungen und Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen. Im nächsten Schritt wird das Europäische Parlament seine Position festlegen. Anschließend beginnen die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat über den endgültigen Gesetzestext. Weitere Details siehe Pressemitteilung vom Rat der EU Rat vereinbart Mandat für Maßnahmen zur Förderung der Biotechnologie-Innovation in der EU. Orientierungsaussprache zur europäischen Biotechnologiestrategie Im Anschluss diskutierten die Ministerinnen und Minister die geplante neue europäische EU Biotech-Verordnung. Dabei wurde die strategische Bedeutung der Biotechnologie für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Resilienz im geopolitischen Kontext hervorgehoben. Deutschland betonte die Bedeutung schneller Fortschritte bei den Verhandlungen und sprach sich insbesondere für Maßnahmen zur Verkürzung und Harmonisierung der Genehmigungsverfahren für klinische Studien aus. Ziel ist es, Europa als Forschungs- und Innovationsstandort im internationalen Wettbewerb zu stärken. Critical Medicines Act: Vorläufige Einigung im Trilog Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges" informierte der Vorsitz über den Stand des Critical Medicines Act (CMA). Im dritten Trilog zwischen Europäischer Kommission, Rat und Europäischem Parlament wurde eine vorläufige politische Einigung erzielt. Der endgültige Gesetzestext wird derzeit von den technischen Teams ausgearbeitet. Der CMA soll die Herstellung kritischer Arzneimittel in Europa gezielt fördern und die Resilienz der Lieferketten stärken. Vorgesehen sind unter anderem Möglichkeiten zur Stärkung der Produktion in der EU, preisunabhängigere Vergabeentscheidungen, gemeinsame Beschaffungsverfahren sowie ein verbesserter Informationsaustausch über Notfallvorräte. Ziel ist es, die Abhängigkeit von außereuropäischen Arzneimittel- und Wirkstoffherstellern zu reduzieren und die Versorgungssicherheit insbesondere bei kritischen Arzneimitteln wie z.B. Antibiotika oder Insulin zu verbessern. Kommunalabwasserrichtlinie: Deutschland fordert praxistaugliche Umsetzung Auch die Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie war Gegenstand der Beratungen. Die Bundesregierung sprach sich für eine praxistaugliche und EU-weit einheitliche Umsetzung aus. Dabei sei insbesondere Transparenz bei der Berechnung der Kosten für pharmazeutische Hersteller erforderlich. Aus Sicht Deutschlands sollte die Umsetzung der Richtlinie die Ziele der europäischen Standortstärkung nicht beeinträchtigen und mit den Maßnahmen des Critical Medicines Act im Einklang stehen. Deutschland übte zudem Kritik an der Studie der EU-Kommission. Weitere Detailinformationen zu den Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten finden Sie in einer weiteren Pharma Deutschland News Nina Warken setzt KARL auf die EPSCO-Agenda . Revision der Medizinprodukteverordnung Darüber hinaus befasste sich der EPSCO mit der geplanten Reform der europäischen Medizinprodukteverordnung. Nachdem die Europäische Kommission ihre Vorschläge vorgelegt hat, diskutieren die Mitgliedstaaten nun die konkrete Ausgestaltung. Deutschland setzte sich dabei insbesondere für Erleichterungen bei der Rezertifizierung von Medizinprodukten, effizientere Zertifizierungsverfahren sowie einen schnelleren Zugang zu innovativen Therapien und Medizinprodukten für seltene Erkrankungen ein. Eine ausführliche Pharma Deutschland News dazu hier: EPSCO diskutiert über die Überarbeitung der MDR und IVDR . (PD+ News) Hintergrund Der Rat der Europäischen Union ist neben dem Europäischen Parlament einer der beiden europäischen Gesetzgeber. Die Fachministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten beraten dort über Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission. Für die Gesundheitspolitik ist die Formation „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" (EPSCO) zuständig. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der EU kommen in dieser Formation in der Regel zweimal jährlich zusammen. Für Deutschland war in der heutigen Sitzung Nina Warken anwesend (Pressemitteilung Deutschland: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beim EPSCO-Rat in Luxemburg | BMG ).
16.06.2026
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Zugleich wurde einmal mehr sichtbar, was die Branche auszeichnet: Innovationskraft, ein hohes Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, aktuelle und künftige Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Die Pharmaindustrie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit, treibt Innovationen voran und schafft Wertschöpfung. Um diese Rolle nachhaltig ausfüllen zu können, sind verlässliche und planbare politische Rahmenbedingungen unerlässlich. Wir danken allen Mitgliedern, Partnerinnen und Partnern sowie den zahlreichen Gästen für die anregenden Gespräche und den konstruktiven Austausch. Ein besonderer Dank gilt unserem Vorstandsteam für die klaren Impulse sowie dem Organisationsteam, das das Sommerfest 2026 mit großem Engagement ermöglicht hat. Weitere Eindrücke des Abends finden Sie in der Bildergalerie in unserer Mediathek unter Pharma Deutschland Sommerfest 2026 .
16.06.2026
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Wie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in seiner Pressemitteilung berichtet, werteten die Experten für den Vorbericht im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusse (G-BA) 5 aktuelle evidenzbasierte Leitlinien aus, die wie im Vorbericht zu lesen, den Versorgungsaspekten der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) für das DMP Asthma bronchiale zugeordnet und inhaltlich abgeglichen werden konnten. Die derzeit gültige Anlage zum Asthma bronchiale der DMP-A-RL stimmt in weiten Teilen mit den aktuellen evidenzbasierten Leitlinien überein. Diskrepanzen sehen die Experten in ihrem Fazit unter anderem bei den Medikamentösen Maßnahmen in der Medikamentösen Therapie in den frühen Therapiestufen und bei der Therapie mit Monoklonalen Antikörpern. Mit der Veröffentlichung der vorläufigen Bewertungserbnisse verfolgt das IQWiG nun das Ziel, wichtige Argumente oder Hinweise aus der Fachöffentlichkeit und von allen Interessierten miteinzubeziehen. Stellungnahmen zum Vorbericht können bis zum 10.07.2026 über ein Online-Formular eingereicht werden. Nähere Informationen zu den formalen Anforderungen an einer Stellungnahme finden sich auf der Webseite des IQWiG .
16.06.2026
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Im Rahmen des EPSCO-Treffens am 16. Juni 2026 stellte Herr Dr. Várhelyi die Ziele des Kommissionsvorschlags zur Überarbeitung der Medizinprodukteverordnungen (MDR und IVDR) vor. Er würdigte die bisherigen Fortschritte im Rat und betonte die Bedeutung einer zügigen Verhandlung des Rechtsrahmens. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, äußerten sich zu dem Vorschlag. Die übergeordneten Ziele, insbesondere die Vereinfachung des Rechtsrahmens, die Stärkung der Verhältnismäßigkeit sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, wurden grundsätzlich unterstützt. Gleichzeitig bestand Einigkeit darüber, dass ein hohes Niveau an Patientenschutz, Sicherheit und Qualität auch im Zuge der Reform uneingeschränkt gewährleistet bleiben muss. Aufgrund der begrenzten Redezeiten wurden nur vereinzelt kritische Punkte adressiert. So äußerte Tschechien Vorbehalte im Hinblick auf Regelungen zu Einmalprodukten („single-use“). Polen hob hervor, dass im Bereich der Cybersicherheit weiterer Handlungsbedarf bestehe. Auch die im Kontext der KI-Verordnung vorgeschlagene Anpassung, die MDR von Anhang I Abschnitt A nach Abschnitt B der KI-Verordnung zu verschieben, wurde von den Mitgliedstaaten überwiegend begrüßt. Zahlreiche Mitgliedstaaten sprachen sich für eine schnelle Verabschiedung der vorgeschlagenen Maßnahmen aus. Die Überarbeitung des Medizinprodukterechts gelte als Priorität der kommenden irischen Ratspräsidentschaft. Der Rat nahm den vorgelegten Fortschrittsbericht zum Vorschlag zur Überarbeitung der MDR und IVDR zur Kenntnis.
16.06.2026
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PD