Aus Sicht des Verbandes ist entscheidend, Umwelt- und Gewässerschutz mit einer resilienten, innovationsfähigen Arzneimittelproduktion in Europa zu verbinden. Pharma Deutschland begrüßt deshalb außerordentlich, dass die Bundesgesundheitsministerin sicherstellen will, bürokratische Vorschriften und Hürden auf ein Minimum zu begrenzen, Genehmigungsverfahren für innovative Therapien zu verkürzen und sich bei der Umsetzung umweltpolitischer Vorgaben wie der KARL für marktverträgliche und transparente Standards einzusetzen.
Jörg Wieczorek, Vorsitzender von Pharma Deutschland: „Bundesgesundheitsministerin Warken macht die Auswirkungen von KARL auf den Pharmastandort im EPSCO-Rat zum Thema. Das ist ein wichtiges und richtiges Signal für Patientinnen und Patienten sowie für die industrielle Gesundheitswirtschaft in Deutschland und Europa."
"Frau Warken zeigt damit, dass das Bundesgesundheitsministerium die eklatanten Schwächen der Richtlinie und die damit einhergehenden Bedrohungen für die Arzneimittelversorgung erkannt hat."
"Mit Frau Warken gibt es nun eine weitere gewichtige Stimme aus den Mitgliedstaaten, die die Unzulänglichkeiten und Nebenwirkungen der Kommunalabwasser in den obersten Gremien der Europäischen Union anspricht. Dass die Kommunalabwasserrichtlinie den Critical Medicines Act konterkariert, ist eine Argument, dass auch in den anderen Mitgliedstaaten aufhorchen lassen sollte.“
Pharma Deutschland weist darauf hin, dass die Kommunalabwasserrichtlinie in ihrer derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Risiken für den Pharmastandort birgt. Die vorgesehene verpflichtende vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen ist fachlich sinnvoll, die Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) mit einer Kostenbeteiligung der Pharma- und Kosmetikunternehmen von mindestens 80 Prozent beruht auf nachweislich falschen Annahmen zu Mikroschadstofffracht im kommunalen Abwasser und gefährdet notwendige Investitionen in Produktion und Versorgungssicherheit.
Vor diesem Hintergrund fordert Pharma Deutschland ein „Stop-the-clock“-Moratorium für die nationale Umsetzung von KARL. Während dieser Pause müssen Finanzierungsmechanik, Kostenverteilung und praktische Umsetzung so nachjustiert werden, dass die Richtlinie einerseits ambitionierten Gewässerschutz gewährleistet, andererseits aber den Ausbau europäischer Produktionskapazitäten, die Sicherung kritischer Arzneimittel und die Investitionsfähigkeit der Unternehmen nicht gefährdet.