Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte in ihrem Beitrag zur Kommunalen Abwasserrichtlinie (KARL) die Bedeutung einer sicheren und bezahlbaren Arzneimittelversorgung. Mit Blick auf die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) forderte sie mehr Klarheit über die zu erwartenden Kosten und kritisierte, dass die ergänzende Studie der Europäischen Kommission bislang keine ausreichenden neuen Erkenntnisse geliefert habe.
Zudem sprach sie sich für ausgewogene Lösungen aus, die die Versorgungssicherheit gewährleisten und insbesondere die bereits angespannte Generikaversorgung nicht zusätzlich belasten. Wichtig sei außerdem eine möglichst einheitliche und praxistaugliche Umsetzung der Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission müsse hierfür zeitnah die notwendigen Vorschläge vorlegen.
Warken unterstrich abschließend das gemeinsame Ziel, Gewässerschutz und eine hochwertige, finanzierbare Gesundheits- und Arzneimittelversorgung miteinander in Einklang zu bringen.
Griechenland unterstützte den deutschen Vorstoß zur Kommunalen Abwasserrichtlinie, hielt die bisherigen Bedenken jedoch für zu zurückhaltend. Die geplante Umsetzung ab 2027 könne erhebliche Herausforderungen für die Arzneimittelproduktion in Europa mit sich bringen, darunter deutliche Kostensteigerungen und mögliche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Medikamenten.
Besonders betroffen seien Länder wie Griechenland, die stark auf eine stabile europäische Arzneimittelversorgung angewiesen sind. Griechenland betonte, dass die EU einerseits die Stärkung der Pharmaproduktion in Europa fördern wolle, andererseits aber die Folgen der Richtlinie noch nicht ausreichend bewertet habe.
Daher sprach sich das Land für eine Verschiebung der Umsetzung aus, um die Auswirkungen auf die pharmazeutische Industrie, die Versorgungssicherheit und die Patientinnen und Patienten umfassender zu prüfen.
Schweden bekräftigte seine Unterstützung für die Ziele der Kommunalen Abwasserrichtlinie und deren Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz. Zugleich verwies die Regierung auf die Notwendigkeit, Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung an die neuen Anforderungen einzuräumen.
Aus schwedischer Sicht muss die Umsetzung der Richtlinie sorgfältig austariert werden, damit Umweltziele erreicht werden, ohne die kontinuierliche Arzneimittelversorgung und die Versorgungssicherheit in der EU zu gefährden. Der Zugang der Patientinnen und Patienten zu Medikamenten müsse dabei gewährleistet bleiben.
Polen bekräftigte seine langjährige Kritik an der erweiterten Herstellerverantwortung im Rahmen der Kommunalen Abwasserrichtlinie. Bereits bei der Abstimmung über die Richtlinie habe Polen gemeinsam mit nur einem weiteren Mitgliedstaat gegen den Vorschlag gestimmt und auf mögliche negative Auswirkungen auf Preise und Verfügbarkeit von Arzneimitteln hingewiesen.
Nach Auffassung Polens wurden die von zahlreichen Mitgliedstaaten geäußerten Bedenken bislang nicht ausreichend ausgeräumt. Auch die aktualisierte Kostenabschätzung liefere keine klaren Antworten zu den möglichen Folgen des EPR-Mechanismus für die Arzneimittelversorgung. Daher fordert Polen weitere Erläuterungen sowie eine umfassendere Folgenabschätzung, um sicherzustellen, dass die Umsetzung der Richtlinie weder den Zugang zu Medikamenten noch die Versorgungssicherheit in der Europäischen Union beeinträchtigt.
Die Niederlande unterstützten den deutschen Vorstoß und forderten weitere Klarstellungen der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Kommunalen Abwasserrichtlinie. Ohne ausreichende Antworten bestehe die Gefahr, die laufenden Bemühungen zur Bekämpfung von Arzneimittelengpässen und zur Stärkung der europäischen Pharmaproduktion zu beeinträchtigen.
Zugleich sprachen sich die Niederlande für einen EU-weit harmonisierten und praxistauglichen Umsetzungsansatz aus, der unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Arzneimitteln vermeidet. Umweltziele müssten mit der Versorgungssicherheit und dem Zugang der Patientinnen und Patienten zu Medikamenten in Einklang gebracht werden. Die Niederlande kündigten an, den Dialog mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission fortsetzen zu wollen, um ausgewogene und nachhaltige Lösungen zu finden.
Italien warnte vor den potenziellen Nebenwirkungen der neuen Regulierung: Ohne eine ausreichend fundierte wissenschaftliche Grundlage drohen der Pharmaindustrie unverhältnismäßig hohe Kosten. Die Folge könnten Engpässe bei der Verfügbarkeit von essenziellen Arzneimitteln in der gesamten Europäischen Union sein. Um dies zu verhindern, wird die EU-Kommission dringend aufgefordert, eine neue, unabhängige und transparente Folgenabschätzung durchzuführen. Eine solche Studie muss nicht nur die tatsächlichen Ursachen der Umweltverschmutzung genau unter die Lupe nehmen, sondern vor allem die Auswirkungen auf die Bezahlbarkeit von Medikamenten und die Belastung der nationalen Gesundheitssysteme prüfen. Das oberste Ziel muss klar bleiben: Auch bei unvorhergesehenen Herausforderungen während der Umsetzung darf die lückenlose Versorgung der Patienten niemals gefährdet werden – das gilt ganz besonders für schutzbedürftige Gruppen wie Menschen mit seltenen Erkrankungen. Es gilt, einen Weg zu ebnen, der den Umweltschutz stärkt, ohne den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten aufs Spiel zu setzen.