Aufklärung ist entscheidend Weltweit leben etwa 240 Millionen Menschen mit einer chronischen Hepatitis-B-Infektion (HBV). Gleichzeitig fordern Hepatitisinfektionen jedes Jahr weltweit 1,3 Millionen Todesopfer, so aktuelle WHO-Angaben. Viele Betroffene sind auf eine lebenslange Therapie angewiesen, was erhebliche Belastungen für die Gesundheitssysteme mit sich bringt. Ein großer Teil dieser Erkrankungen und Todesfälle könnten durch Impfungen, frühzeitige Diagnosen und Therapien verhindert werden. Der Welt-Hepatitis-Tag (28.7.) steht in diesem Jahr erneut unter dem Motto: „Lass uns Klartext reden. Hepatitis? Informier dich. Werde aktiv.“ Die Kampagne macht deutlich, wie wichtig Aufklärung über Hepatitis ist und welchen Unterschied eine frühe Diagnose machen kann. Hepatitis ist nicht gleich Hepatitis Hepatitis ist eine Infektionskrankheit, die durch unterschiedliche Viren übertragen wird. Es sind fünf Hepatitisviren bekannt: A, B, C, D und E. Sie unterscheiden sich deutlich in ihren Übertragungswegen, im Krankheitsverlauf und in den Behandlungsmöglichkeiten. Während Hepatitis A nie chronisch verläuft und in der Regel folgenlos ausheilt, können Hepatitis B, C und D – in seltenen Fällen auch Hepatitis E – chronische Infektionen verursachen und die Leber über Jahre schädigen. Die Symptome einer Hepatitis sind häufig unspezifisch: Müdigkeit, Verdauungsbeschwerden, Gelenkschmerzen werden oft übersehen oder nicht mit einer Lebererkrankung in Verbindung gebracht. Viele Betroffene merken über lange Zeit nicht, dass ihre Leber angegriffen wird. In späteren Stadien kann es zu deutlich sichtbaren Anzeichen wie Gelbsucht kommen, bei der sich Haut und Augen gelblich verfärben. In dieser Phase können die Viren dennoch bereits unentdeckt schwere Schäden verursacht haben. Die möglichen Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs sind schwerwiegend und können lebensbedrohlich sein. Heute lassen sich diese Folgen aber in vielen Fällen verhindern, wenn die Infektion rechtzeitig erkannt und behandelt wird. Fortschritte in Prävention und Therapie Früher bedeutete eine chronische Hepatitis oft eine schwer kontrollierbare Infektion mit hohem Risiko für dauerhafte Leberschäden und eine begrenzte Auswahl an Therapien. Die Forschung der letzten Jahre hat dieses Bild grundlegend verändert. Gegen Hepatitis A und B stehen wirksame Schutzimpfungen zur Verfügung, die auch für Kinder geeignet sind. Neben den Einzelimpfstoffen gibt es zudem eine Kombinationsimpfung, die gleichzeitig vor Hepatitis A und Hepatitis B schützt. Die Hepatitis‑B‑Impfung schützt gleichzeitig auch vor dem Hepatitis‑D‑Virus, das nur gemeinsam mit Hepatitis B auftreten kann. Sie wird von der Ständigen Impfkommission als Standardimpfung für alle Säuglinge, Kinder und Jugendliche empfohlen. Chronische Hepatitis‑B‑Infektionen lassen sich mit antiviralen Medikamenten oft gut kontrollieren. Ähnlich wie bei HIV verhindert die Therapie, dass sich das Virus stark vermehrt und die Leber weiter geschädigt wird. Eine vollständige Heilung ist bislang selten, weil das Virus sein Erbmaterial in den Leberzellen hinterlässt und bei späterer Immunschwäche wieder aktiv werden kann. Für Hepatitis D stehen inzwischen ebenfalls gezielte Medikamente zur Verfügung, die die Virusvermehrung wirksam bremsen. Gegen Hepatitis C gibt es zwar bis heute keine Impfung, dafür haben neue direkt antiviral wirkende Medikamente die Behandlung revolutioniert. Eine chronische Hepatitis‑C‑Infektion kann heute in weit über 90 Prozent der Fälle innerhalb von acht bis zwölf Wochen mit einer Tablettentherapie dauerhaft geheilt werden. Was früher für viele Betroffene eine lebensbedrohliche Diagnose mit hohem Risiko für schwere Leberschäden, Leberzirrhose oder Leberkrebs war, ist heute meist eine gut planbare Behandlung mit sehr guten Erfolgsaussichten. Diese Entwicklung gilt als einer der größten Fortschritte der modernen Infektiologie und Hepatologie, weil sie aus einer oft tödlichen Bedrohung eine in den meisten Fällen heilbare Krankheit gemacht hat. Hepatitis A sowie die meisten Hepatitis‑E‑Infektionen heilen ohne spezielle antivirale Therapie aus. Nur bei schweren Krankheitsverläufen oder bei Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem können zusätzliche Behandlungen mit Arzneimitteln erforderlich sein. Früherkennung In Deutschland können sich gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren im Rahmen eines einmaligen Hausarzt‑Check-ups kostenfrei auf Hepatitis B und C testen lassen. Wer dieses Angebot nutzt, kann Infektionen frühzeitig erkennen, schwere Leberschäden verhindern und gegebenenfalls rechtzeitig mit einer Behandlung beginnen. Hepatitis in vulnerablen Gruppen Hepatitis betrifft überdurchschnittlich oft vulnerable Bevölkerungsgruppen. Menschen mit eingeschränktem Zugang zur Gesundheitsversorgung, etwa wohnungslose Personen oder Menschen mit injizierendem Drogenkonsum, sowie Inhaftierte sind von Hepatitis-B- und -C-Infektionen besonders häufig betroffen. Gründe sind unter anderem Barrieren beim Zugang zu Testung und Behandlung, Stigmatisierung und riskante Konsumformen, etwa die gemeinsame Nutzung von Spritzen. Eine gezielte Aufklärung, niedrigschwellige Testangebote und der Ausbau von Präventions- und Therapieangeboten in diesen Gruppen sind daher zentrale Bausteine, um Hepatitis-Erkrankungen und Todesfälle zu vermeiden.
28.07.2026
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Lieferengpässe, kritische Arzneimittel und robuste Lieferketten stehen weiterhin im Fokus der europäischen Gesundheitspolitik. Mit dem EU-Pharmapaket und dem Critical Medicines Act verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Versorgungssicherheit nachhaltig zu stärken, Lieferengpässen vorzubeugen und Krisensituationen besser zu managen. Für pharmazeutische Unternehmen bedeutet dies: Das Lieferengpassmanagement wird zunehmend zur Daueraufgabe. Neue Melde- und Transparenzpflichten, Anforderungen an die Überwachung von Lieferketten, Präventions- und Minderungspläne sowie dokumentierte Risikobewertungen werden künftig eine noch größere Rolle spielen. Zugleich rücken kritische Arzneimittel und Arzneimittel von gemeinsamem Interesse stärker in den regulatorischen und politischen Mittelpunkt. Die Pharma Deutschland Info-Veranstaltung „Neue Regularien zur Versorgungssicherheit: EU-Pharmapaket, Critical Medicines Act – Was kommt auf die Pharma-Branche zu?“ bietet Mitgliedsunternehmen eine praxisnahe Einordnung der aktuellen Entwicklungen. Im Mittelpunkt stehen die neuen Regelungen zum Lieferengpassmanagement, ihre Struktur und ihr voraussichtliches Inkrafttreten sowie die Frage, welche Änderungen sich für Behörden und Unternehmen ergeben. Hierzu konnten wir als Referenten Dr. Michael Horn vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gewinnen. Darüber hinaus beleuchtet die Veranstaltung den Critical Medicines Act und seine möglichen Auswirkungen auf Hersteller, Produktionsstandorte, Investitionen und öffentliche Beschaffung. Diskutiert werden unter anderem neue Fördermöglichkeiten für strategische Projekte, die Rolle der EU-Liste kritischer Arzneimittel sowie das Zusammenspiel mit der EU-Arzneimittelreform. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf „RAMP UP“, dem europäischen Netzwerk zur Stärkung einer krisenfesten Produktion medizinischer Gegenmaßnahmen. Vorgestellt werden die Aktivitäten der DG HERA zur Gesundheitskrisenvorsorge, der Nutzen für Unternehmen sowie Teilnahmevoraussetzungen, Bewerbungsprozess und Stand der Pilotphase. Die Veranstaltung findet am 21. September 2026 von 9.00 bis 13.00 Uhr via Teams statt und richtet sich an Mitgliedsunternehmen, die sich frühzeitig auf die kommenden regulatorischen Anforderungen vorbereiten möchten. Neue Regularien zur Versorgungssicherheit: EU-Pharmapaket, Critical Medicines Act – Was kommt auf die Pharma-Branche zu? Aktuelle EU-Regulierungen zur Versorgungssicherheit von der EU-Pharmareform und dem Critical Medicines Act bis hin zu neuen Anforderungen an das Lieferengpassmanagement. Details und Anmeldung
28.07.2026
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Hintergrund des Verfahrens ist ein Rechtsstreit zwischen der Dürr Dental SE und der Cattani Deutschland Helmes GmbH & Co. KG über die Auslegung von Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a sowie Unterabs. 3 MDR. Über die Fragen zur Vorabentscheidung sowie das Urteil hatten wir bereits berichtet (siehe News vom 8. Juni 2026 "EuGH-Urteil zu Verpflichtungen eines Händlers" ). Der Tenor des Urteils lautet wie folgt: 1. Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/745 ist dahin auszulegen, dass ein Händler im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht anhand der ihm vorliegenden Informationen zu prüfen hat, ob sich die CE-Kennzeichnung und die EU-Konformitätserklärung für das von ihm auf dem Markt bereitgestellte Produkt offensichtlich auf ein Produkt beziehen, das in den Anwendungsbereich der MDR fällt. 2. Art. 14 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 MDR ist dahin auszulegen, dass ein Händler nicht verpflichtet ist zu prüfen, ob das von ihm auf dem Markt bereitgestellte Produkt in die Risikoklasse IIa einzuordnen ist und deshalb mit einer vierstelligen Kennnummer einer Benannten Stelle versehen sein muss. Ergibt sich aus den dem Händler vorliegenden Informationen jedoch, dass das Produkt vom Hersteller einer Risikoklasse zugeordnet wurde, die die Beteiligung einer Benannten Stelle erfordert, umfasst die Sorgfaltspflicht des Händlers die Prüfung, ob die vierstellige Kennnummer dieser Stelle vorhanden ist. 3. Art. 14 Abs. 2 Unterabs. 3 MDR ist dahin auszulegen, dass ein Händler Grund zu der Annahme haben kann, dass ein Produkt nicht den Anforderungen der MDR entspricht, wenn ihn ein Wettbewerber wegen der behaupteten Nichtkonformität des Produkts abmahnt. Gelangt der vom Händler konsultierte Hersteller zu der Auffassung, dass die geltend gemachte Nichtkonformität nicht besteht, kann dem Händler grundsätzlich nicht vorgeworfen werden, seine Pflichten verletzt zu haben, indem er sich dieser Einschätzung anschließt, es sei denn, die Stellungnahme des Herstellers erscheint offensichtlich unzutreffend. Hat der Händler die zuständige nationale Behörde informiert, werden bestehende Zweifel an der Konformität des Produkts durch eine begründete und eindeutige Stellungnahme der Behörde ausgeräumt, mit der die behauptete Nichtkonformität widerlegt wird. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-10/24 wurde am 27. Juli 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
27.07.2026
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Der Dialog zwischen Pharma Deutschland und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) findet in diesem Jahr bereits zum neunten Mal statt. Ziel des Gesprächs ist es, grundsätzliche regulatorische, wissenschaftliche und technisch-organisatorische Fragen zu den Produktgruppen im Zuständigkeitsbereich des PEI mit den Experten der Behörde zu diskutieren. Die Veranstaltung wird am 27. Oktober 2026, von 10:00 bis 14:00 Uhr, in den Räumlichkeiten des PEI in Langen durchgeführt. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 aktive Teilnehmer von Pharma Deutschland begrenzt, 15 weitere Personen können als Zuhörer teilnehmen. Als Basis für den Austausch mit den Vertretern des PEI wird von Pharma Deutschland ein Fragenkatalog erstellt und dem PEI vorab eingereicht. Somit haben Sie die Möglichkeit, die für Sie bzw. Ihr Unternehmen relevanten Themen im persönlichen Gespräch mit dem PEI zu diskutieren. Bitte senden Sie Ihre Fragen bzw. Themenvorschläge bis spätestens 15. August 2026 an Frau Dr. Nicole Armbrüster ( armbruester@pharmadeutschland.de ) und teilen Sie uns mit, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten. Die Anmeldung zur Teilnahme kann aber natürlich auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Für organisatorische und inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Dr. Armbrüster gern zur Verfügung. Wir bitten Sie, bei der Einreichung von Fragen, folgendes zu beachten: Bitte reichen Sie nur Fragen/Themen ein, die auch im Zuständigkeitsbereich des PEI liegen. Fügen Sie bitte Ihren Fragen Informationen zum Hintergrund bei, damit das Thema besser eingeordnet werden kann. Es ist sinnvoll, dass die Personen, die Fragen eingereicht haben, auch an dem Gespräch teilnehmen und für Nachfragen vor Ort zur Verfügung stehen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.
27.07.2026
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Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1195 der Europäischen Kommission vom 19. Juli 2021 legt die harmonisierten Normen für In-vitro-Diagnostika zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) fest. Die Europäische Kommission hat einen Entwurf eines Durchführungsbeschlusses zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1195 veröffentlicht. Mit diesem soll eine Anpassung an der Liste der harmonisierten Normen im Rahmen der IVDR vorgenommen werden: EN ISO 11137-1:2026 Sterilization of health care products - Radiation - Part 1: Requirements for the development, validation and routine control of a sterilization process for medical devices (ISO 11137-1:2025)’. Sollte der Durchführungsbeschluss in seiner derzeitigen Form verabschiedet werden, würde die Zahl der harmonisierten Normen zur Unterstützung der IVDR auf insgesamt 23 bleiben. Dies entspräche weiterhin lediglich rund 49 Prozent der insgesamt erwarteten harmonisierten Normen. Mit der Annahme und Veröffentlichung des Durchführungsbeschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union ist nach der Sommerpause zu rechnen. Eine Veröffentlichung im September erscheint daher wahrscheinlich.
27.07.2026
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Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1182 der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2021 legt die harmonisierten Normen für Medizinprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) fest. Die Europäische Kommission hat einen Entwurf eines Durchführungsbeschlusses zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1182 veröffentlicht. Mit diesem soll die Liste der harmonisierten Normen im Rahmen der MDR um sieben weitere Referenzen ergänzt werden. Vorgesehen ist die Aufnahme folgender Normen: EN ISO 4074:2026 Natural rubber latex male condoms - Requirements and test methods (ISO 4074:2026) EN ISO 10993-6:2026 Biological evaluation of medical devices - Part 6: Tests for local effects after implantation (ISO 10993-6:2026) EN ISO 10993-7:2026 Biological evaluation of medical devices - Part 7: Ethylene oxide sterilization residuals (ISO 10993-7:2026) EN ISO 15883-6:2026 Washer-disinfectors - Part 6: Requirements and tests for washer-disinfectors employing thermal disinfection for non-critical medical devices and health care equipment (ISO 15883-6:2026) EN IEC 60601-2-22:2020 Medical electrical equipment - Part 2-22: Particular requirements for basic safety and essential performance of surgical, cosmetic, therapeutic and diagnostic laser equipment EN IEC 60601-2-22:2020/A11:2026 EN IEC 60601-2-57:2026 Medical electrical equipment - Part 2-57: Particular requirements for the basic safety and essential performance of non-laser light source equipment intended for therapeutic, diagnostic, monitoring, cosmetic and aesthetic use EN IEC 60601-2-57:2026/A11:2026 EN ISO 80369-1:2026 Small-bore connectors for liquids and gases in healthcare applications - Part 1: General requirements (ISO 80369-1:2025)’. Darüber hinaus sieht der Entwurf Anpassungen bei den folgenden bereits gelisteten Normen vor: EN ISO 11137-1:2026 Sterilization of health care products - Radiation - Part 1: Requirements for the development, validation and routine control of a sterilization process for medical devices (ISO 11137-1:2025)’; EN ISO 14155:2026 Clinical investigation of medical devices for human subjects - Good clinical practice (ISO 14155:2026)’. Sollte der Durchführungsbeschluss in seiner derzeitigen Form verabschiedet werden, würde die Zahl der harmonisierten Normen zur Unterstützung der MDR auf insgesamt 72 steigen. Dies entspräche weiterhin lediglich rund 26 Prozent der insgesamt erwarteten harmonisierten Normen. Mit der Annahme und Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union ist nach der Sommerpause zu rechnen. Eine Veröffentlichung im September erscheint daher wahrscheinlich.
27.07.2026
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Ministerin Judith Gerlach (CSU) wirbt für die Impfung: «Gute Prävention bedeutet heute vorzusorgen, damit Krankheiten morgen möglichst keine Chance haben. Mit der Impfung gegen Hepatitis B können wir schon früh den Grundstein legen. Deshalb ist es besonders wichtig, bei Kindern und Jugendlichen auf einen vollständigen Impfschutz zu achten.» 88,4 Prozent der eingeschulten Kinder geimpft Die Impfung wird laut Gesundheitsministerium bereits im Säuglingsalter empfohlen. Bis zum 18. Geburtstag übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Dennoch sind nicht alle Kinder geimpft. Im Schuljahr 2023/2024 lag die Impfquote bei eingeschulten Kindern bei 88,4 Prozent. «Unser Ziel muss sein, möglichst viele junge Menschen zu erreichen, bevor aus einer versäumten Impfung ein vermeidbares Gesundheitsrisiko wird», sagt Gerlach. Hepatitis B infiziert die Leber. Die Krankheit könne akut verlaufen, aber auch chronisch werden, erklärt Gerlach. «Gerade darin liegt die Gefahr: Bleibt eine Infektion unbemerkt, kann sie zu einer Vernarbung, sowie Schrumpfung der Leber und langfristig zu Leberkrebs führen.» Gerlach wirbt daher bei Menschen, die nicht geimpft sind für eine Früherkennung durch Tests. «Ein einmaliges kostenfreies Screening auf bestehende Infektionen mit Hepatitis B und C ist seit Ende 2020 im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung Check-up 35 möglich.» Gegen Hepatitis C gebe es zwar keine Impfung, aber hochwirksame Medikamente. Am 28. Juli ist Welt-Hepatitis-Tag. In Deutschland steht er unter dem Motto: «Lass uns Klartext reden - Hepatitis? Informier dich. Werde aktiv.»
27.07.2026
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Die Verordnung stellt sicher, dass Informationen über Gefahren, Risiken und den sicheren Umgang mit gefährlichen Chemikalien grenzüberschreitend ausgetauscht werden. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Staaten unerwünschte Importe solcher Stoffe erhalten. Für Unternehmen, die betroffene Stoffe exportieren, ergeben sich je nach Einstufung zusätzliche Anforderungen. Nach der Aufnahme in die Anhänge der Verordnung unterliegen die betreffenden Chemikalien bestimmten Exportbedingungen. Hierzu können insbesondere Exportnotifizierungen oder ausdrückliche Zustimmungserfordernisse („Explicit Consent“) durch das Einfuhrland gehören. Für Stoffe, die unter das Stockholmer Übereinkommen fallen, ist darüber hinaus ein Exportverbot vorgesehen. Der Entwurf der delegierten Verordnung wurde am 24. Juli 2026 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Interessierte Kreise können bis zum 21. August 2026 Stellungnahmen einreichen. Die Kommission wird die eingegangenen Rückmeldungen bei der Finalisierung des Rechtsakts berücksichtigen. Die Initiative ist für Unternehmen relevant, die mit gefährlichen Chemikalien handeln oder diese exportieren. Nach Verabschiedung der Verordnung können sich zusätzliche regulatorische Verpflichtungen für den internationalen Handel mit den betroffenen Stoffen ergeben.
27.07.2026
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Grippesaison mit deutlich weniger Fällen Bei den Zahlen macht sich eine deutlich schwächere Grippesaison bemerkbar: Von Ende September 2025 bis Ende April 2026 waren in Sachsen 28.550 Menschen an dem Virus erkrankt, das waren fast 16.000 weniger als in der Saison 2024/2025 mit einer sehr stark ausgeprägten Influenzawelle. Bei den Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen gab es ein Plus von 5 Prozent im Vergleich zu 2025. Damit hat sich der Trend vom Vorjahr umgewandelt. Damals hatte die DAK im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 noch einen Rückgang um 10 Prozent vermeldet. Krankenstand leicht niedriger als 2025 Insgesamt lag der Krankenstand laut den Daten im ersten Halbjahr mit 5,5 Prozent leicht unter dem Vorjahreswert (5,6 Prozent). Damit ist gemeint, dass an jedem Tag durchschnittlich 55 von 1.000 Beschäftigten krankgeschrieben waren. Die Krankgeschriebenen fehlten im Schnitt 9,5 Tage. Trotz des Rückgangs sind die Atemwegserkrankungen weiterhin der häufigste Krankschreibungsgrund. Danach folgen Beschwerden an Muskeln und Skelett, darunter Rückenschmerzen. Psychische Erkrankungen sind dritthäufigster Grund. Die DAK hatte für die Analyse die Daten von 50.400 erwerbstätigen Versicherten in Sachsen ausgewertet.
24.07.2026
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Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband wies darauf hin, dass sich der CDU-Politiker für Strukturreformen eingesetzt habe. Verbandschefin Nicola Buhlinger-Göpfarth betonte in den Funke-Zeitungen zugleich, er habe dabei immer die Bedeutung gesehen, die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg mitzunehmen. «Genau diese Fähigkeiten werden für das Gelingen der anstehenden Reformen im Gesundheitswesen essenziell sein.» Als einer der wenigen SPD-Politiker äußerte sich Gesundheitsexperte Christos Pantazis zu der noch unfertigen Personalrochade. Linnemann übernehme eines der anspruchsvollsten Ressorts der Regierung, und er freue sich auf konstruktive Zusammenarbeit, sagte Pantazis. Für die SPD sei zentral, dass sich Gesundheitspolitik am Gemeinwohl orientiere. Warken-Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) beschied Linnemann auf X, man könne mit ihm «gut arbeiten». Kritik an Linnemann Erste Kritik der Opposition kam bereits, bevor Kanzler Friedrich Merz (CDU) den Wechsel von Linnemann an die Position der bisherigen Gesundheitsministerin Nina Warken offiziell bekanntgab. Der Grünen-Gesundheitsexperte im Bundestag, Janosch Dahmen, sagte der «Augsburger Allgemeinen», die Herausforderungen im Gesundheitswesen seien gewaltig. «Sie brauchen kein Motto wie "Einfach mal machen"», sagte er in Anspielung auf entsprechende Äußerungen Linnemanns, «sondern Expertise, Empathie und den konsequenten Fokus auf die Menschen.» Er wünsche Linnemann Erfolg. Der Linken-Gesundheitspolitiker Ates Gürpinar sagte der «Rheinischen Post»: «Linnemann ist ein sozialpolitischer Hardliner, und das lässt Schlimmes befürchten.» FDP-Chef Wolfgang Kubicki erinnerte auf der Plattform X an Aussagen Linnemanns, nach denen die Krankenkassen-Zahl in Deutschland drastisch reduziert werden und die Sozialbeiträge bei 40 Prozent des Bruttolohns gedeckelt werden sollten. Linnemann müsse sich nun beweisen. «Wir werden ihn daran erinnern», so der FDP-Chef.
24.07.2026
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