Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die technischen Anforderungen an das HealthData@EU-Netzwerk konkretisiert. Die Verordnung bildet einen zentralen Baustein für die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space, EHDS) und legt verbindliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten für Forschungs-, Innovations- und Politikzwecke fest. Kern der Regelung ist die Einführung einer europaweit koordinierten IT-Infrastruktur, die aus einer von der Europäischen Kommission betriebenen Zentralplattform sowie den nationalen Kontaktstellen (HDAB) der Mitgliedstaaten besteht. Diese Infrastruktur soll den sicheren und standardisierten Datenaustausch zwischen den beteiligten Akteuren ermöglichen und eine einheitliche technische Basis für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten schaffen. Die EHDS Verordnung (EU) 2025/327 definiert umfassende Anforderungen an die technische, semantische und organisatorische Interoperabilität. Organisationen, die künftig Daten über HealthData@EU bereitstellen oder nutzen möchten, müssen festgelegte Kompatibilitätskriterien erfüllen. Hierzu gehören standardisierte Schnittstellen, einheitliche Datenformate, festgelegte Nachrichtenstrukturen sowie gemeinsame Austausch- und Sicherheitsprotokolle. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen. Für Forschungs- und Analyseprojekte sollen hochsichere Verarbeitungsumgebungen geschaffen werden, die einen datenschutzkonformen Zugriff auf Gesundheitsdaten ermöglichen. Die Regelungen sehen zudem umfangreiche Vertrauens- und Sicherheitsmechanismen vor, um die Vertraulichkeit, Integrität und Nachvollziehbarkeit des Datenaustauschs sicherzustellen. Die Governance-Struktur des Netzwerks wird ebenfalls konkretisiert. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Zentralplattform fungieren die nationalen Kontaktstellen als gemeinsame Verantwortliche, während die Europäische Kommission die Rolle des Auftragsverarbeiters übernimmt. Damit werden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb des Netzwerks klar definiert. Vor einer Anbindung an das HealthData@EU-Netzwerk müssen Organisationen einen verpflichtenden Konformitätsprüfungsprozess durchlaufen. Dabei werden sowohl technische Fähigkeiten als auch die Einhaltung definierter Cybersicherheitsanforderungen überprüft. Für den Fall von Sicherheitsvorfällen oder technischen Störungen sieht die Verordnung koordinierte Notfallmaßnahmen vor, die bis zur vorübergehenden Aussetzung einzelner Dienste reichen können. Für die pharmazeutische Industrie, Forschungseinrichtungen und weitere potenzielle Datennutzer gewinnt die frühzeitige Vorbereitung auf die neuen Anforderungen zunehmend an Bedeutung. Unternehmen sollten ihre IT-Architekturen, Datenstandards und Interoperabilitätskonzepte rechtzeitig überprüfen, um den zukünftigen Zugang zu europäischen Gesundheitsdatenräumen und grenzüberschreitenden Forschungsprojekten sicherzustellen. Die Durchführungsverordnung kann noch bis zum 29. September 2026 kommentiert werden.
02.09.2026
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Die Bewertungsverfahren wurden am 1. Juni 2026 gestartet. Gemäß § 13 VerfO des G-BA besteht die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme bis zum 22. September 2026 . Hierzu wird auf die Informationen zum Stellungnahmeverfahren auf der Webseite des G-BA verwiesen. IQWiG Bewertung Aficamten Erstbewertung Hypertrophe obstruktive Kardiomyopathie (Herz-Kreislauf-Erkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Die Nutzenbewertung basiert auf einem adjustierten indirekten Vergleich über den gemeinsamen Brückenkomparator Placebo (Studien SEQUOIA-HCM für Aficamten und EXPLORER-HCM für Mavacamten). Aus Sicht des IQWiG seien lediglich die Ergebnisse für den Endpunkt Gesamtmortalität verwertbar gewesen. Dies allerdings ohne Auswirkungen, da keine Todesfälle aufgetreten waren. Ein Zusatznutzen sei daher nicht belegt. Asciminib (4/4) Neues AWG (Orphan Drug > 30 Mio.) Chronische myeloische Leukämie (CML) (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Das IQWiG sieht einen Zusatznutzen nicht belegt, da keine vergleichenden Daten gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) vorgelegen hätten. Blinatumomab (10/14) Ern. NB: Orphan Drug > 30 Mio. Akute lymphatische Leukämie (ALL) (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Der G-BA unterscheidet in: Erwachsene mit Ph+, CD19+, rezidivierter oder refraktärer B-Zell-Vorläufer-ALL, bei denen die Behandlung mit mindestens 2 TKI fehlgeschlagen ist und die keine alternativen Behandlungsoptionen haben, Erwachsene mit Ph-, CD19+, rezidivierter oder refraktärer B-Zell-Vorläufer-ALL Da der pU für beide Fragestellungen von der zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA abweicht, sieht das IQWiG für beide Anwendungsgebiete keine belastbaren Daten, die einen Zusatznutzen von Blinatumomab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie belegen. Blinatumomab (11/14) Ern. NB: Orphan Drug > 30 Mio. Akute lymphatische Leukämie (ALL) (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Der pU weicht von der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie ab. In Folge sieht das IQWiG einen Zusatznutzen nicht belegt, da keine relevanten Daten vorgelegen hätten. Blinatumomab (12/14) Ern. NB: Orphan Drug > 30 Mio. Akute lymphatische Leukämie (ALL) (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Der G-BA unterscheidet in: Erwachsene mit Ph− CD19+ B-Zell Vorläufer-ALL in erster kompletter Remission mit einer MRD von mindestens 0,1 % Erwachsene mit Ph− CD19+ B-Zell Vorläufer-ALL in zweiter kompletter Remission mit einer MRD von mindestens 0,1 % Auch hier weicht der pU von der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie ab. In Folge sieht das IQWiG einen Zusatznutzen nicht belegt, da keine relevanten Daten vorgelegen hätten. Blinatumomab (13/14) Ern. NB: Orphan Drug > 30 Mio. Akute lymphatische Leukämie (ALL) (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen Hinweis, beträchtlich Die Bewertung basiert auf einer offenen randomisierten Studie mit 111 Kindern und Jugendlichen. Aussagen zum Zusatznutzen können nach Einschätzung des IQWiG nur für diejenigen Patientinnen und Patienten getroffen werden, für die die HC3-Konsolidierungschemotherapie die individuell geeignete Vergleichsoption darstellt. Zusammenfassend besteht aus Sicht des IQWiG ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen von Blinatumomab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Die positiven Effekte auf Überleben und Vermeidung eines Therapieversagens überwiegen die beobachteten Nachteile bei einzelnen Nebenwirkungen deutlich. Blinatumomab (14/14) Ern. NB: Orphan Drug > 30 Mio. Akute lymphatische Leukämie (ALL) (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Der pU weicht von der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie ab. In Folge sieht das IQWiG einen Zusatznutzen nicht belegt, da keine relevanten Daten vorgelegen hätten. Clascoteron Erstbewertung Akne vulgaris (Hauterkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Für die vorliegende Nutzenbewertung wurde in Übereinstimmung mit dem pU keine relevante Studie identifiziert. Da für die Nutzenbewertung keine relevante Studie vorliegt, ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Clascoteron gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt. Clesrovimab Erstbewertung Prävention von Respiratorischen Synzytial-Virus(RSV)-Erkrankungen (Infektionskrankheiten) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Das IQWiG stützt seine Bewertung auf die randomisierte Phase-III-Studie MK-1654-007 mit 1.003 Kindern. Verglichen wurde eine Einmalgabe von Clesrovimab mit 3 bis 5 Gaben Palivizumab. Die Studie weist methodische Unsicherheiten auf. Unter anderem könnten bis zu 20 % der eingeschlossenen Kinder nicht vollständig der vom G-BA definierten Zielpopulation entsprechen. Zudem bewertet das IQWiG das Verzerrungspotenzial für mehrere Endpunkte als hoch. Deshalb können höchstens Anhaltspunkte, nicht aber Belege oder Hinweise für einen Zusatznutzen abgeleitet werden. In der Gesamtschau zeigen sich weder positive noch negative Effekte von Clesrovimab gegenüber Palivizumab. Für Kinder mit Indikation zur RSV-Sekundärprophylaxe in der ersten RSV-Saison ist daher kein Zusatznutzen belegt. Deucravacitinib (2/2) Neues AWG Psoriasis-Arthritis (Hauterkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Der G-BA unterscheidet in: Erwachsene mit aktiver Psoriasis-Arthritis, die auf eine vorangegangene DMARDb-Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben Erwachsene mit aktiver Psoriasis-Arthritis, die unzureichend auf eine vorhergehende Therapie mit bDMARDs angesprochen oder diese nicht vertragen haben In Übereinstimmung mit dem pU wurde für beide Fragestellungen jeweils keine relevante RCT identifiziert, die einen direkten Vergleich von Deucravacitinib, allein oder in Kombination mit Methotrexat, gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ermöglicht. Da für die Nutzenbewertung keine relevante Studie vorliegt, ergibt sich für beide Fragestellungen kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Deucravacitinib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, ein Zusatznutzen ist damit jeweils nicht belegt. Marstacimab (3/4) Neues AWG Hämophilie A (Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Durch die Überprüfung der Vollständigkeit des Studienpools wurde in Übereinstimmung mit dem pU keine relevante Studie für die Bewertung des Zusatznutzens von Marstacimab im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie identifiziert. Da für die Nutzenbewertung keine relevante Studie vorliegt, ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Marstacimab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt. Marstacimab (4/4) Neues AWG Hämophilie B (Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Für die Nutzenbewertung wurde übereinstimmend mit dem pU keine direkt vergleichende randomisierte kontrollierte Studie (RCT) von Marstacimab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie identifiziert. Vom pU vorgelegte Daten der offenen, nicht randomisierten Studie BASIS (B7841005) sieht das IQWiG für nicht geeignet einen Zusatznutzen ableiten zu können Ein Zusatznutzen sei daher nicht belegt. Nivolumab / Relatlimab Erstbewertung Melanom (onkologische Erkrankungen) Bewertung: Jugendliche: Zusatznutzen nicht belegt Erwachsene: Anhaltspunkt, gering Die Nutzenbewertung basiert auf der randomisierten Studie RELATIVITY-047. Für die relevante Teilpopulation wurden 388 Erwachsene mit PD-L1 < 1 % ausgewertet (187 unter Nivolumab/Relatlimab, 201 unter Nivolumab). Für Jugendliche lagen keine Daten vor. Für Jugendliche sei ein Zusatznutzen daher nicht belegt. Einen signifikanten Vorteil sieht das IQWiG im Endpunkt medianes Gesamtüberleben. Für die Kategorien Morbidität und Lebensqualität lagen keine verwertbaren Daten vor und bei den Nebenwirkungen zeigten sich Nachteile für Leber- und Gallenerkrankungen sowie bei schweren allgemeinen Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort. Insgesamt sieht das IQWiG für Erwachsene einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen. Remibrutinib Erstbewertung Urtikaria (Hauterkrankungen) Bewertung: Zusatznutzen nicht belegt Durch die Überprüfung der Vollständigkeit des Studienpools wurde keine relevante Studie zum Vergleich von Remibrutinib mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie identifiziert. Dies stimmt mit der Einschätzung des pU überein. Da für die Nutzenbewertung keine relevante Studie vorliegt, ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Remibrutinib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt. G-BA Bewertung Orphan Drugs Für Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 1. Halbs. SGB V durch die Zulassung als belegt. Inotuzumab ozogamicin (2/2) Neues AWG Akute lymphatische Leukämie (ALL) (onkologische Erkrankungen) Die Nutzenbewertung von Inotuzumab ozogamicin im vorliegenden Anwendungsgebiet basiert auf der Zulassungsstudie ITCC-059. Die Studie zeigt Hinweise auf eine antileukämische Wirksamkeit und ermöglicht vielen Patienten eine anschließende Stammzelltransplantation.Aufgrund der einarmigen Studienlage, fehlender Daten zur Lebensqualität und der eingeschränkten Bewertbarkeit der Endpunkte bleibt die Evidenz jedoch unsicher. Reserveantibiotikum Gemäß § 35a Abs. 1c SGB V gilt der Zusatznutzen eines Reserveantibiotikums, für das der G-BA eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage von Nachweisen zum medizinischen Nutzen und zum medizinischen Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie beschlossen hat, als belegt. Ein Dossier legte der Hersteller nicht vor. Pretomanid Reserveantibiotikum Infektionen (Infektionskrankheiten)
02.09.2026
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Quelle: tz.de Münchner Apotheker warnen vor Fälschungen Abnehmpille verfügbar: Münchner Apotheker erwarten Ansturm und warnen vor gefälschten Produkten aus dem Online-Handel. Originalbeitrag lesen Quelle: ZEIT ONLINE Abnehmspritzen: "Mit der Spritze war die Stimme in meinem Kopf leise" Die Abnehmpille ist da – und viele wollen damit endlich dünn werden. Was erzählen die, die dies schon mit der Abnehmspritze versucht haben? Vier teilen ihre Erfahrungen. Originalbeitrag lesen Quelle: tz.de Wie Sie Bluthochdruck vermeiden Bluthochdruck ist ein Risikofaktor für Herzkrankheiten und Schlaganfälle. Dabei ist er vermeidbar. Diese Tipps sollten Sie beachten. Originalbeitrag lesen Quelle: merkur.de Wie gesund sind sie? Nährwerte und Vorteile Sardinen liefern Omega-3, Eiweiß und Vitamin B12. Erfahren Sie, was Studien zur Wirkung zeigen und wie gesund Dosensardinen sind. Plus: Rezept. Originalbeitrag lesen Quelle: t-online.de Zecken-Saison in den Alpen: Tirol mahnt im Spätsommer zu Vorsicht Ein Spaziergang auf einer Alpenwiese und eine Woche später zeigen sich Grippesymptome. Damit aus dem Urlaub keine Krankheit mit zurück nach Hause gebracht wird, informiert jetzt Tirol. Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine Demenzverfügung aus dem Unterallgäu schließt eine Lücke in der Patientenverfügung Viele glauben, mit einer Patientenverfügung gut vorgesorgt zu haben. Im Fall einer Demenz reicht die aber nicht aus. Hilfe gibt es beim St.-Elisabeth-Hospizverein. Originalbeitrag lesen Quelle: fr.de Rückenschmerzen durch Stress: Wie die Psyche Schmerzen beeinflusst Rückenschmerzen können sich festsetzen, selbst wenn die ursprüngliche Ursache längst keine ausreichende Erklärung mehr liefert. Physiotherapeut Nils Stützer erklärt, was Stress und Ängste damit zu tun haben – und wie sich die Schmerzspirale durchbrechen lässt. Originalbeitrag lesen Quelle: Neue Westfälische Nach dem Schlaganfall: Wie Lotsen im Kreis Höxter helfen Das Projekt im Kreis Höxter bekommt wichtige Unterstützung: Landrat Michael Stickeln übernimmt Patenschaft für Schlaganfall- und Cardio-Lotsen. Originalbeitrag lesen Quelle: Focus Ernährungsexperte zur Abnehmpille Wegovy: „Einfach schlucken und schlank werden klappt nicht” Ab heute gibt es Semaglutid erstmals als Tablette zur Gewichtsregulierung – doch am Kern einer erfolgreichen Abnehmformel ändert sich nichts. Originalbeitrag lesen Quelle: Focus 77-Jähriger lässt sich vom ZDF beim Job-Start als Kellner begleiten - Schlaganfall ändert dann aber alles Gunther startet mit 77 Jahren als Servicekraft in einem Restaurant neu durch. Eine ZDF-Reportage begleitet ihn dabei. Dann nimmt sein Neuanfang eine unvorhersehbare Wendung: Er erleidet einen Schlaganfall. Originalbeitrag lesen Quelle: WEB.DE News Simple Impfung soll so gut fürs Herz sein wie Blutdrucksenker Oxford-Studie mit 70.000 Teilnehmern zeigt: Gürtelrose-Impfung senkt Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko um bis zu zwölf Prozent. Originalbeitrag lesen Quelle: WEB.DE News Gürtelrose-Impfung kann offenbar auch das Herz schützen Oxford-Studie mit 70.000 Teilnehmern zeigt: Gürtelrose-Impfung senkt Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko um bis zu zwölf Prozent. Originalbeitrag lesen Quelle: Börse Express Canopy Growth Aktie: EU-GMP für Kincardine bestätigt Canopy Growth bestätigt EU-GMP-Nachweise für zwei Ontario-Standorte, während Umsatz und Medizingeschäft wachsen, die Aktie jedoch unter Druck bleibt. Originalbeitrag lesen Quelle: Badische Neueste Nachrichten (Bnn) Praxen im Land erwarten Nachteile für Kassenpatienten Eine Umfrage zum umstrittenen GKV-Gesetz zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zeigt: Ärzte warnen vor „Flucht aus dem System“. Originalbeitrag lesen Quelle: Neue Westfälische Neue Hoffnung im Kampf gegen Demenz: Kann eine Gürtelrose-Impfung helfen? Es steht im Raum, dass eine Gürtelrose-Impfung das Demenzrisiko senken könnte. Für wen die Impfung sinnvoll ist und was ein Mediziner aus OWL dazu sagt. Originalbeitrag lesen Quelle: Augsburger Allgemeine Landkreis Augsburg: Die Entwicklung der Zeckensaison und wie man sich gegen FSME und Borreliose schützt In Bayern gab es zuletzt mehr FSME-Fälle und weniger Borreliose-Fälle. Beides wird durch Zecken übertragen. Wie sehen die Zahlen im Landkreis Augsburg aus? Originalbeitrag lesen Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Faz) Flughafen-Malaria in Frankfurt: Wie groß ist die Gefahr? Am Flughafen Frankfurt infizieren sich seit Jahren immer wieder Mitarbeiter mit Malaria. Wie kommt man den eingeschleppten Mücken auf die Spur? Und besteht die Gefahr einer Ausbreitung? Originalbeitrag lesen Quelle: RTL Online Abnehmpille statt Abnehmspritze: Wirkung, Kosten und Einnahme im Überblick Abnehmen ohne Pieks? Seit heute gibt es die Abnehmspritze auch als Pille! Für viele dürfte die Tablette deutlich angenehmer sein als der regelmäßige Griff zur Spritze – der Effekt soll trotzdem vergleichbar sein. Ernährungsmediziner Dr. Thomas Kurscheid vergleicht Spritze und Pille und beantwortet die wichtigsten Fragen zur Einnahme, Nebenwirkungen und Kosten. Originalbeitrag lesen Quelle: Abendzeitung (Az) Nach Zusammenbruch von Jamal Musiala: Esther Sedlaczek spricht über Erkrankung Es war ein Schockmoment, als Jamal Musiala gleich zweimal auf dem Platz zusammengebrochen ist. Inzwischen ist klar, dass der Bayern-Star an einer Form von Epilepsie leidet. Jetzt hat ARD-Moderatorin Esther Sedlaczek darüber gesprochen. Originalbeitrag lesen Quelle: netzwelt Brennende Augen am Abend? Warum OLED-Displays von Samsung und Google manche Nutzer belasten Einige Menschen bekommen brennende Augen oder Kopfschmerzen, wenn sie zu lange aufs Handy schauen. Grund ist eine Technologie, auf die Hersteller wie Google, Samsung und Apple setzen. Originalbeitrag lesen Quelle: t-online.de Tablette besser? Warum so viele die Behandlung mit Abnehmspritzen abbrechen Abnehmspritzen mit Semaglutid können beim Abnehmen helfen, doch viele Menschen halten die Behandlung nicht lange durch. Wer besonders häufig abbricht und welche Gründe dahinterstecken könnten. Originalbeitrag lesen Quelle: ZEIT ONLINE Krebsrisiko durch häufiges Fliegen: Zu viel geflogen: Brustkrebs Ein französisches Gericht erkennt erstmals einen Zusammenhang zwischen Fliegen und Brustkrebs an. Wie gefährlich die kosmische Strahlung im Flugzeug werden kann. Originalbeitrag lesen Quelle: WDR Wie gefährlich ist die Abnehmtablette Wegovy? Kommt jetzt das Schlemmen ohne Reue? Die Abnehmpille ist nun in Apotheken erhältlich. Welche Gefahren damit verbunden sind. Originalbeitrag lesen Quelle: Frankfurter Neue Presse 77-Jähriger lässt sich vom ZDF beim Job-Start als Kellner begleiten - dann ändert ein Schlaganfall alles Gunther startet mit 77 Jahren als Servicekraft in einem Restaurant neu durch. Eine ZDF-Reportage begleitet ihn dabei. Dann nimmt sein Neuanfang eine unvorhersehbare Wendung: Er erleidet einen Schlaganfall. Originalbeitrag lesen Quelle: Mitteldeutsche Zeitung Inklusion In Sachsen-Anhalts Schulen: Jedes vierte Kind ist neurodivergent: Warum Schulen jetzt umdenken müssen ADHS, Autismus, Legasthenie oder Hochbegabung: Immer mehr Familien beschäftigen sich mit Neurodivergenz. Grundschullehrerin und Bestsellerautorin Saskia Niechzial erklärt, warum der Schulstart für viele Kinder besonders herausfordernd ist, welche einfachen Hilfen im Klassenzimmer wirken und weshalb die Inklusionsdebatte sie fassungslos macht. Originalbeitrag lesen Quelle: tz.de „Ein Wunder“: Zittern bei Parkinson-Patient gestoppt - dank erfolgreicher Therapie 2018 gründet der Karlsfelder die Selbsthilfegruppe Karlsfeld-Dachau. Die MRgFUS kostet rund 20.000 Euro, die Krankenkasse zahlt nach Widerspruch. Originalbeitrag lesen Quelle: Promiflash.de Nader und Louisa Jindaoui wollen sich zweites Jawort geben Der erste Antrag liegt sieben Jahre zurück. Jetzt will Nader Jindaoui Louisa die Traumhochzeit schenken, die Corona verhinderte. Originalbeitrag lesen Quelle: Abendzeitung (Az) Krankheit von Jamal Musiala: Esther Sedlaczek spricht von beängstigenden Schreckmomenten Es war ein Schockmoment, als Jamal Musiala in den vergangenen Wochen gleich zweimal auf dem Platz zusammengebrochen ist. Inzwischen ist klar, dass der Profi vom FC Bayern München an einer Form von Epilepsie leidet. Jetzt hat ARD-Moderatorin Esther Sedlaczek darüber gesprochen. Originalbeitrag lesen Quelle: Berliner Zeitung Grippewelle 2026/27: Darf Berlin auf einen milden Winter hoffen? In Berlin zählten die Ämter zuletzt nur neun Grippefälle binnen einer Woche. Australiens Saison liefert einen Hinweis, wie lange das so bleibt. Originalbeitrag lesen Quelle: Heilpraxisnet.de BfR warnt vor Nebenwirkungen bei diesen Nahrungsergänzungen Nahrungsergänzungsmittel mit Beta-Alanin können akute Missempfindungen in Form sogenannter Parästhesien auslösen. Auch sind die möglichen Risiken bei einer längerfristigen Anwendung unklar und Jugendlichen, Schwangeren, Stillenden sowie Personen im Alter über 65 Jahren wird von der Einnahme abgeraten. Originalbeitrag lesen Quelle: t-online.de Demenz-Risiko bei Diabetes Typ 2: Was Statine bewirken könnten Cholesterinsenker schützen Herz und Gefäße. Kommen sie auch dem Gehirn zugute? Bei Diabetikern womöglich, wie eine neue Studie nahelegt. Originalbeitrag lesen Quelle: Lausitzer Rundschau Wegovy-Tabletten: Zahlt die Krankenkasse die Abnehmpille? Seit heute gibt es Wegovy in Deutschland auch als Tablette. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die neue Abnehmpille? Originalbeitrag lesen Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Faz) EU stoppt Fleischimporte aus Brasilien wegen Antibiotika Die Europäische Union lässt keine tierischen Produkte aus Brasilien mehr in den Markt, bis das Land die EU-Vorgaben einhält. Das ist kein gutes Zeichen für das Handelsabkommen mit den Mercosur-Ländern. Originalbeitrag lesen Quelle: Heilpraxisnet.de Diabetes: Probiotikum als vielversprechende Option zur Behandlung Bei Diabetes könnten Probiotika mit dem Bakterium Lactobacillus plantarum einen signifikanten Beitrag zur Behandlung leisten. In ersten Untersuchungen verbesserten die Milchsäurebakterien nicht nur die Blutzuckerwerte, sondern auch die Blutfettwerte und die Zusammensetzung der Darmflora. Originalbeitrag lesen Quelle: Tagesspiegel Wider den Juckreiz: Was bringen Mückenstichpflaster und elektronische Stichheiler? Mückenstich-Pflaster versprechen Linderung ohne Wirkstoff. Ein Dermatologe der Charité erklärt, was hinter der Gitterstruktur steckt – und welche Mittel besser helfen können. Originalbeitrag lesen Quelle: Offenbach-Post Hersteller warnt vor Streichwurst Verschiedene Sorten einer Schinken-Streichmettwurst werden zurückgerufen. Der Verzehr kann in schweren Fällen zu einer Blutvergiftung führen. Originalbeitrag lesen Quelle: CHIP Online Deutschland „Menschen sollten sich nicht faul fühlen“: Ausschlafen am Wochenende kann gesund sein, sagen Experten Eine aktuelle Studie liefert überraschende Hinweise darauf, dass moderates Ausschlafen mit einem geringeren Risiko für Bluthochdruck verbunden sein könnte. Doch wie viel zusätzlicher Schlaf ist sinnvoll und ab wann könnte mehr Schlaf sogar zum Problem werden? Originalbeitrag lesen Quelle: WELT Aktie: Es geht wieder stark bergauf Mit einer Aufwärtsbewegung von 1,65 Prozent schafft es die Aktie von der Merck KGaA in das obere Drittel des Dax. Originalbeitrag lesen Quelle: t-online.de Atemwegsinfekte gefährden das Herz: Studie verweist auf Impfung Husten und Fieber sind nicht die einzigen möglichen Folgen eines Atemwegsinfekts. Besonders für das Herz können Grippe, Covid-19 und andere Infektionen zum Risiko werden. Originalbeitrag lesen
02.09.2026
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Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V • Institutionskennzeichen (IK) 109911114
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Arzneimittelhersteller e. V.
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Bundesverband der Pharmazeutischen
Industrie e. V.
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Die Arzneimittel-Importeure e. V.
Im Holzhau 8
66663 Merzig
Pharma Deutschland e. V.
Geschäftsstelle Berlin
Friedrichstraße 134
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Pro Generika e. V.
Unter den Linden 32 - 34
10117 Berlin
Maximilian Blindzellner
Referatsleiter Arzneimittel-Versorgung
Ansprechperson
Anne Gotzner
Abteilung Arzneimittel
herstellerabschlag@
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+49 30 206288-2301
GKV-Spitzenverband
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01.09.2026
Aktualisierung der Meldungen zum Herstellerabschlag nach § 130a Absatz 2 SGB V
hier: Angaben zur Kaufkraftparität
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der oben genannten Regelung zum Impfstoffabschlag haben die pharmazeutischen Unter-
nehmer der Eurostat-Statistik die Kaufkraftparitäten jeweils am 1. September eines jeden Jahres zur
Ermittlung der Abschläge nach § 130a Abs. 2 SGB V zu entnehmen.
Der GKV-Spitzenverband hat am 1. September 2026 die entsprechenden Kaufkraftparitäten im Internet
(letzte Aktualisierung Eurostat: 9. Juli 2026) abgerufen. Unser Ergebnis stellen wir Ihnen hiermit zu
Prüfzwecken zur Verfügung (Anlage).
Seite 2 von 2 des Schreibens vom 01.09.2026
Sollten Sie zu anderen Informationen kommen, bitten wir um Kontaktaufnahme bis zum Freitag, den
11. September, um das weitere Vorgehen zu klären.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Blindzellner
Anlage(n)
Kaufkraftparitäten 2027
Das Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Anlage
Kaufkraftparitäten, Preisniveauindizes sowie nominale und reale Ausgaben nach analytischen Kategorien
basierend auf dem Coicop 2018 [prc_ppp_ind_1__custom_22486430]
Daten abgefragt am: Dienstag, 1. September 2026
Letzte Änderung: Donnerstag, 9. Juli 2026
Zeitliche Frequenz: Jährlich
Kaufkraftparität-Indikator: Kaufkraftparitäten (EU27_2020=1)
Analytische Kategorien zur
Berechnung der Kaufkraftparitäten
(KKP) (basierend auf COICOP18):
Gesundheitspflege
TIME 2025
GEO (Beschriftungen)
Belgien 1,1679
Bulgarien 0,465689
Tschechien 14,2285
Dänemark 10,6695
Deutschland 1,13463
Estland 0,926515
Irland 1,849
Griechenland 0,834858
Spanien 0,9416
Frankreich 0,943162
Kroatien 0,749621
Italien 1,16787
Zypern 0,94074
Lettland 0,6943
Litauen 0,710861
Luxemburg 1,72512
Ungarn 174,256
Malta 1,13279
Niederlande 1,35159
Österreich 1,39265
Polen 2,8337
Portugal 0,892432
Rumänien 1,7521
Slowenien 1,0668
Slowakei 0,749487
Finnland 1,65447
Schweden 17,8336
Island 341,703
Norwegen 20,8577
01.09.2026
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Der GKV-Spitzenverband hat am 1. September 2026 die entsprechenden Kaufkraftparitäten im Internet (letzte Aktualisierung Eurostat: 9. Juli 2026) abgerufen. Der GKV-Spitzenverband hat die entsprechende Auflistung der Kaufkraftparitäten zu Prüfzwecken zur Verfügung gestellt. Sofern Sie in den Mitgliedsunternehmen zu anderen Erkenntnissen gelangen, bitten wir darum, dies uns bis zum 8. September 2026 per E-Mail an stellungnahme@pharmadeutschland.de mitzuteilen.
01.09.2026
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Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC) machen traditionell rund die Hälfte aller in Apotheken abgegebenen Packungen aus. In der digitalen Gesundheitsversorgung spielten sie bislang jedoch meist nur eine untergeordnete Rolle. Mit den aktuellen Digitalisierungsprozessen ändert sich das grundlegend. Durch die stärkere Vernetzung nationaler Infrastrukturen wie der elektronischen Patientenakte und des E-Rezepts sowie durch die Vorgaben des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) entwickeln sich OTC-Daten zu einem wichtigen Bestandteil einer vernetzten Gesundheitsversorgung. Auch auf nationaler Ebene gewinnen frei verkäufliche Arzneimittel an Bedeutung: Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte rücken sie stärker in den Fokus der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und können dazu beitragen, die Medikation von Patientinnen und Patienten umfassender abzubilden. Welche konkreten Veränderungen, Potenziale und Chancen diese Entwicklungen für die Gesundheitsversorgung mit sich bringen, beleuchten wir gemeinsam mit Ihnen in unserer kommenden Sprechstunde am 9. September 2026 von 12:00 - 12:30 Uhr. Sprechstunde Digitale Gesundheit zu OTC-Daten in der ePA Daten zu nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln finden immer mehr Einzug in gesetzlic festgelegte Digitalisierungsprozesse, in der elektronischen Patientenakte wie auch im E-Rezept. Wir geben Ihnen einen Überblick zum zukünftigen Weg und Nutzen von OTC-Daten. Details und Anmeldung
01.09.2026
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Nach der ärztlichen Berufsordnung sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft mitzuteilen. Um einen unkomplizierten Einstieg zu gewährleisten, wurde dazu der Meldebogen der AkdÄ weiterentwickelt, so dass er möglichst intuitiv, papierlos und direkt aus dem ärztlichen Alltag heraus bedient werden kann. Die Benutzerführung nutzt dazu dynamischen Eingabemasken und soll eine optimierte Nutzung auf Smartphones, Tablets und PCs bieten. Der Online-Meldebogen ist auf der Webseite der AkdÄ erreichbar.
01.09.2026
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*Grafik zeigt die Umfrageergebnisse für Sachsen-Anhalt 48 Prozent der Befragten aus Sachsen-Anhalt geben an, in den letzten zwölf Monaten Schwierigkeiten gehabt zu haben, einen Arzttermin zu erhalten. Deutschlandweit liegt dieser Anteil bei 45 Prozent. Gleichzeitig wird auch das ärztliche Angebot in der unmittelbaren Wohnortnähe kritisch bewertet: Lediglich 31 Prozent der Befragten halten die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in ihrer Region für ausreichend. Sachsen-Anhalt liegt damit im Bundesvergleich auf dem letzten Platz. 56 Prozent bewerten das Angebot als unzureichend. Zwar hat sich dieser Wert gegenüber September 2024 verbessert, als noch 63 Prozent der Befragten das Angebot kritisch einschätzten. Die Versorgungslage wird jedoch weiterhin von einer Mehrheit als problematisch wahrgenommen. *Grafik zeigt die Umfrageergebnisse für Sachsen-Anhalt Die bestehende Versorgung wäre ohne Fachkräfte aus dem Ausland deutlich instabiler. Darauf haben die Ärztekammer Sachsen-Anhalt und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt bereits in einer gemeinsamen Pressemitteilung im Mai 2026 hingewiesen. Ohne Ärztinnen, Ärzte und weiteren Gesundheitsfachkräften aus dem Ausland sei eine flächendeckende Versorgung in vielen Regionen des Landes, insbesondere im ländlichen Raum, kaum aufrechtzuerhalten. Ausländische Ärztinnen und Ärzte stellen inzwischen 18,55 Prozent der berufstätigen Ärzteschaft in Sachsen-Anhalt. In den Krankenhäusern ist ihr Anteil noch höher: Rund 27 Prozent der dort tätigen Medizinerinnen und Mediziner haben keinen deutschen Pass. Mehr als jede vierte Ärztin beziehungsweise jeder vierte Arzt im Krankenhaus kommt damit aus dem Ausland. Der Bedarf an medizinischem Personal wird laut Prognosen in den kommenden Jahren weiter steigen. Sachsen-Anhalt hat mit einem Durchschnittsalter von 48,3 Jahren die älteste Bevölkerung aller Bundesländer. Zugleich steht in vielen Arztpraxen ein Generationenwechsel bevor. Bis 2030 könnten nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung rund 1.180 der derzeit etwa 3.370 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in den Ruhestand gehen, während voraussichtlich nur rund 870 Medizinerinnen und Mediziner nachrücken. Besonders angespannt ist die Lage außerhalb der größeren Städte. Salzwedel und Sangerhausen gelten in der hausärztlichen Versorgung bereits als unterversorgt; in 13 weiteren Planungsbereichen droht eine Unterversorgung. Internationale Fachkräfte helfen daher nicht nur, Stellen in Kliniken zu besetzen, sondern sichern auch die wohnortnahe ambulante Versorgung. Es ist damit unmittelbar die Versorgung der Patientinnen und Patienten, die auf dem Spiel steht: Fehlen Ärztinnen und Ärzte, können sich Wartezeiten verlängern, Praxen keine Nachfolge finden und medizinische Angebote in der Fläche weiter zurückgehen. In Sachsen-Anhalt leben rund 2,1 Millionen Menschen. Die aktuelle Landesregierung wird von CDU, SPD und FDP getragen. Ministerpräsident ist Sven Schulze (CDU). Die nächste Landtagswahl findet am 6. September 2026 statt. Pharma Deutschland informiert im Rahmen seines Gesundheitsmonitors fortlaufend über die gesundheitspolitische Stimmungslage in Sachsen-Anhalt vor der Wahl am 6. September.
01.09.2026
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Die Online-Plattform IRIS dient der Abwicklung wissenschaftlicher und regulatorischer Verfahren bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Während sie zunächst auf zentrale Zulassungsverfahren fokussiert war, umfasst sie seit dem ersten Quartal 2025 auch Verfahren für national zugelassene Arzneimittel, etwa PSUR- und Referral-Verfahren. Mit der nun veröffentlichten Version 3.15 des IRIS Guide for Applicants hat die EMA den Leitfaden umfassend überarbeitet und um Inhalte zu Verfahren der initialen Zulassung ergänzt. Aktualisiert wurden folgende Abschnitte: 1.1 Purpose of this guide 2.11. Respond to a notification email from EMA requesting changes 2.14. Withdrawal of a submission 12. Product Lifecycle Management (PLM) procedures 12.6. Withdrawal of a PLM procedure 15.1. Procedure number format in IRIS Außerdem wurde das FAQ-Dokument RPM for PLM (Regulatory Procedure Management for the Product Lifecycle Management) in IRIS aktualisiert. Weitere Details finden Sie in der aktualisierten Empfehlung (Version 3.15) im Bereich Guidance and Support auf der EMA-Website. Zusätzliche Informationen zum IRIS Portal werden ebenfalls auf der Website der EMA zur Verfügung gestellt
01.09.2026
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Das 16. Treffen der Regulierungsbehörden mit Vertretern von Interessenverbänden hat sich mit allen Bereichen der Evidenzgenerierung während des Life-Cycle eines Arzneimittels und im Zusammenhang mit entwicklungsunterstützenden Aktivitäten, wie wissenschaftlicher Beratung und Qualifizierung, sowie Besonderheiten für Kinderarzneimittel und Arzneimittel für seltene Leiden befasst. Das Treffen betraf folgende Themen: Unterstützung bei der Entwicklung durch Scientific Advice Umfrage zu Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich der parallelen Entwicklungsunterstützung durch EMA und FDA Kontinuierliche Weiterentwicklung des PRIME-Programms Update zum Aktionsplan zur Modernisierung der Qualifizierung neuartiger Methoden Rolle und Aktivitäten der R&D Stakeholder Platform bei der Umsetzung der neuen EU-Arzneimittelgesetzgebung (NPL) Fortschreiten der Unterstützung pädiatrischer Entwicklungen Erste Überlegungen zum neuen Konzept einer ‚Regulatory Sandbox‘ Fokusgruppe zur Erforschung von Möglichkeiten für die Nutzung von Real-World-Daten (RWD) und die Generierung von Real-World-Evidence (RWE) Erarbeitung einer neuen Leitlinie zur Berichterstattung über indirekte Vergleiche Sachstandsbericht zum Start des Pilotprojekts zur freiwilligen Dateneinreichung (VDS) für 3R-Methoden Fortsetzung der Diskussion zur Identifizierung produktspezifischer Bioäquivalenz-Leitlinien Neben dem Highlight Report wurden auf der Website der EMA auch die entsprechenden Präsentationen veröffentlicht.
01.09.2026
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