01.09.2026, 14:52 PD

Impfstoffabschlag

GKV-SV legt aktuelle Kaufkraftparitäten vor
  • Produktion & Versorgung
Nach § 130a Abs. 2 SGB V und den Regelungen des entsprechenden Leitfadens haben die pharmazeutischen Unternehmer zur Ermittlung des Impfstoffabschlages der Eurostat-Statistik die Kaufkraftparitäten jeweils zum 1. September eines jeden Jahres zu entnehmen.
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