Aktuelle Daten aus der Civey Umfrage von Pharma Deutschland belegen einen messbaren "Gender Health Gap“. Civey Umfrage Vorsorgeuntersuchungen Frauen nehmen Vorsorgeuntersuchungen aktiver wahr: Rund 64% der Frauen aber nur rund 57% der Männer haben in den letzten zwei Jahren Vorsorgeuntersuchungen genutzt. Civey Umfage Selbstmedikation Frauen greifen deutlich häufiger eigenverantwortlich zu rezeptfreien Medikamenten als Männer (mehrmals pro Woche mehrmals pro Monat tun dies kumuliert 39% der Frauen vs. 31% der Männer). Civey Umfrage Gender Health Gap in der Arztpraxis Frauen sind mit ärztlicher Behandlung wesentlich seltener zufrieden als Männer. 61% der Frauen waren in den letzten zwölf Monaten mit ärztlichen Behandlungen insgesamt zufrieden, bei Männern waren es rund 73%. Civey Umfrage Wissenslücken bei geschlechtsspezifischen Krankheiten Obwohl es um den eigenen Körper geht, fühlt sich über ein Drittel der Frauen (31%) nicht ausreichend über geschlechtsspezifische Krankheitsunterschiede (wie Endometriose oder Herzinfarkte bei Frauen) informiert. Civey Umfrage Vorenthaltung von Behandlungen Der Eindruck, dass eine Behandlung aus Kostengründen vorenthalten wird, ist unter Frauen verbreiteter: 48,7 % der Frauen berichten davon, bei Männern sind es nur 33,8 %.
06.03.2026
Beitrag
„One Health als Innovationsmotor - Gesundheit vernetzt denken“, unter diesem Motto stand das diesjährige PharmaForum der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland in Mainz, an dem der Landesverband Mitte von Pharma Deutschland mit der Regionalbeauftragten Nicole Westig sowie Vertretern von AbbVie und Boehringer gut vertreten war. In ihrer Eröffnungsrede betonte die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt, dass die Gesundheitswirtschaft ein tragender Pfeiler unserer Wirtschaft sei. Gerade vor dem Hintergrund internationaler Herausforderungen gelte es, den Standort für Life Science und die Gesundheitswirtschaft nachhaltig zu stärken. Dabei spiele die Innovation und damit die Frage nach der Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft eine ebenso große Rolle wie die Gewinnung exzellenter Fachkräfte. Schmitt unterstrich, dass es dabei nicht nur um wenige große Unternehmen ginge, sondern alle in der Wertschlöpfungskette vorhandenen Player profitieren müssten, gerade auch die kleinen und mittleren Unternehmen. Der One-Health-Ansatz, wie er hier auf dem Forum im Mittelpunkt stehe, bedeute, dass wir Gesundheit ganzheitlich denken und uns entsprechend vernetzen müssten, um aktuelle und künftige Herausforderungen zu meistern. Dabei seien der InnoNet HealthEconomy e.V. und das BioVation Cluster gute Beispiele für die vernetzte Branche in Rheinland-Pfalz. Gesundheit nicht isoliert zu betrachten, sondern die wechselseitigen Beziehungen, in denen Mensch, Tier und Umwelt zueinander stehen, als Chancen für Forschung, Versorgung und Wirtschaft zu nutzen, das war die Botschaft der zahlreichen Expertinnen und Experten, die im Laufe des Tages zu Wort kamen.
06.03.2026
Beitrag
Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren, wie Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen. Es legt fest, welche Infrastruktureinrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft unentbehrlich sind. Mit einer Rechtsverordnung soll das Bundesinnenministerium die konkreten Kriterien festschreiben. Grundsätzlich zählen Einrichtungen dazu, die mehr als 500.000 Personen versorgen. Das Gesetz legt Mindestanforderungen für alle Sektoren fest, zu denen Maßnahmen für Notfälle und Ausfallsicherheit sowie ein stärkerer Objektschutz gehören. Es schreibt Betreibern kritischer Anlagen aber keine konkreten Regelungen vor, sondern verpflichtet sie lediglich dazu, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Welche das sind, könne sich von Sektor zu Sektor und von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf in seiner ausführlichen Stellungnahme im ersten Durchgang im November 2025 kritisiert. Die gebotene Erhöhung der Resilienz bliebe deutlich hinter den Erwartungen der Länder zurück und liefe Gefahr, nicht bundeseinheitlich erreicht zu werden. Der Bundesrat kritisierte auch, dass Rechtsverordnungen zur Regelung von Detailfragen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden könnten, obwohl den Ländern erhebliche Aufwände und Kosten entstehen würden. Bis gestern war daher nicht klar, ob der Vermittlungsausschuss angerufen würde – wie es der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten vorgeschlagen hatte, oder dem Gesetz zugestimmt würde. Nach einer Einigung und entsprechenden Protokollerklärung, ist heute dem Gesetz doch zugestimmt worden. Allerdings üben die Länder trotz Zustimmung üben die Länder in einer begleitenden Entschließung an einigen Regelungen des Gesetzes Kritik. So bemängeln sie, dass der Schwellenwert für kritische Infrastruktur nicht wie von ihnen vorgeschlagen auf 150.000 versorgte Einwohner abgesenkt wird. Unklarheiten mit Blick auf die praktische Umsetzung bestünden auch bei der Öffnungsklausel, die es den Ländern individuell ermöglicht, weitere kritische Anlagen zu identifizieren. Weitere Kritikpunkte betrafen die Resilienzprüfung bei Eisenbahnen, die nicht dem Bund gehören. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
06.03.2026
Beitrag
Nach über einstündiger Aussprache hat der Bundestag heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz, 21/2512 , 21/4528 ) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung ( 21/4527 ) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Erst vorgestern, am 4. März 2026, hatte der Gesundheitsausschuss noch 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf mit teils weitreichenden Regelungen angenommen. Hierbei ging es unter anderem um mehr Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie um verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen. Zuvor wurden in zweiter Beratung vier Änderungsanträge der AfD-Fraktion ( 21/4529 , 21/4530 , 21/4531 , 21/4532 ) und ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 21/4533 ) abgelehnt. In dritter Beratung wurden Entschließungsanträge der AfD ( 21/4534 ) und von Bündnis 90/Die Grünen ( 21/4535 ) ebenfalls abgelehnt. Gleiches gilt für die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren“ ( 21/2721 ) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen“ ( 21/2707 ). Zu beiden Anträgen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen ( 21/4353 , 21/4527 ) vorgelegt.
06.03.2026
Beitrag
Sebastian Schütze vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) wies darauf hin, dass Lieferengpässe Folge der „Preisstruktur im generischen Bereich“ seien. Bei Generika gebe es eine deutliche Marktverdichtung. „Wo wir früher noch 15 Anbieter hatten, sind es heute noch zwei oder drei“, sagte er. Fallen davon noch einzelne aus, könnten die anderen nicht einspringen. Ursächlich seien die Rabattverträge der Krankenkassen, sagte Schütze. Teilweise bekomme nur ein Anbieter den Zuschlag, weshalb die anderen „praktisch nicht mehr am Markt sind“. Mittel- und langfristig brauche es zur Behebung der Lieferengpässe eine deutliche Änderung im rabattvertraglich geregelten Markt, sagte der BPI-Vertreter und plädierte für verpflichtende Mehrfachausschreibungen, wo mindestens drei Partner den Zuschlag erhalten sollten,von denen wiederum mindestens einer seine Produktion in Deutschland oder in Europa haben sollte und von denen mindestens zwei ihre Wirkstoffe bei unterschiedlichen Quellen einkaufen. Eine kurzfristige Maßnahme, so Schütze, sei die komplette Aussetzung von Rabattverträgen. Markus Grunenberg vom GKV-Spitzenverband befand hingegen, dass Rabattverträge überhaupt erst dafür sorgen, „dass es Versorgungssicherheit gibt“. Die Hersteller, die zum Zuge kommen, wüssten, welche Verordnungsmengen nachgefragt werden, was die Planbarkeit erhöhe. Aus Sicht der Gesetzlichen Krankenkassen sollten daher die Gestaltungsmöglichkeiten bei Rabattverträgen „bleiben, wie sie sind“. Sie seien schließlich ein Kostensteuerungsinstrument und generierten erheblich Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dass die Arzneimittelausgaben anhaltend steigen, habe damit zu tun, dass der Grundsatz „keine Mehrausgaben ohne einen Zusatznutzen“ in der Praxis durch eine Überschreitung der Preisobergrenze ausgehöhlt werde, befand Grunenberg. Erforderlich sei vor diesem Hintergrund eine Stärkung des AMNOG-Prinzips, wonach ein höherer Preis nur bei nachgewiesenem Zusatznutzen gerechtfertigt ist. Einen hohen Anteil an den Ausgaben - im Verhältnis zur Anzahl ihrer Verschreibungen - hätten Orphan Drugs, also Medikamente gegen seltene Krankheiten, sagte Michael Hallek, Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege und zugleich Onkologe an der Universität zu Köln. Hier müsse der Preis stärker an den Nutzen gekoppelt werden. „Wir müssen diese Arzneimittel im Verlauf anschauen, um zu sehen, ob der tatsächliche Nutzen im Alltag so hoch ist, wie bei den initialen Preisverhandlungen ermittelt“, sagte er. Bei derartigen hochpreisigen Medikamenten brauche man ein lernendes System, um zu ermitteln, warum sie bei einigen Patienten sehr gut wirken, bei den meisten hingegen gar nicht. „Wir müssen ein Register aufbauen, in dem wir systematisch nachschauen, wem die Medikamente helfen.“ Das müsse dann zu Preismodifikationen führen. Hallek brachte aber auch Gesamtbudgets ins Spiel, „in Bereichen, in denen wir gar nicht vorankommen“. Stiegen die Ausgaben weiter so an, „werden wir Lohnnebenkostensteigerungen haben, die den Wirtschaftsstandort Deutschland komplett in die Knie zwingen“, warnte er. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE), bewertet es als essentiell, dass die Verfügbarkeit von innovativen Arzneimitteln in Deutschland nach Markteintritt weiterhin gewährleistet bleibt und keine vierte Hürde - wie in anderen europäischen Ländern - aufgebaut wird. Daher sei eine Preisbildung für innovative Arzneimittel zu befürworten, die strenge Vorgaben für die studienbasierten Nachweise zum Zusatznutzen der Präparate einfordert. Zuzahlungserhöhungen bewertete er als ein völlig untaugliches Instrument, da es die sozial Schwachen am meisten belaste. Wer auf ein verordnungspflichtiges Arzneimittel verzichten müsse, weil er in finanziellen Engpässen steckt, gehe damit gesundheitliche Risiken ein. Im Übrigen, so Danner, seien die Finanzprobleme der GKV über Zuzahlungen keineswegs zu lösen. Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Register nannte Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die dafür nötigen methodischen Voraussetzungen. Zum einen brauche es geplante, klar definierte Fragestellungen statt des Prinzips Zufall. Register dürften nicht nur Datensammlungen sein. Sie müssten methodisch so aufgebaut sein, „dass sie für die wissenschaftliche Auswertung geeignet sind“, sagte er. Entscheidend sei auch die Vergleichbarkeit der Patientengruppen. Versorgungsdaten seien in der Regel nicht randomisiert, so Hecken. Deshalb brauche es geeignete Methodiken, um Verzerrungen zu reduzieren und valide Vergleiche zu ermöglichen. Außerdem seien standardisierte hochwertige Datenstrukturen notwendig. Sven Prietzel vom Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) nannte das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) „vorbildhaft für eine nutzenbasierte Preisfindung“. Statt der ursprünglich geplanten zwei Milliarden Euro an Einsparungen sei man 2025 bei zwölf Milliarden Euro gelegen. „Zusammen mit anderen Abschlägen sind wir bei einem Sparbeitrag der Pharmaindustrie in Höhe von 29 Milliarden Euro“, sagte er. Auch die Ursprungsidee des AMNOG, „die Spreu vom Weizen zu trennen“, werde in weiten Teilen aufrechterhalten. Gearbeitet werden müsse daran, den medizinischen Fortschritt adäquat abzubilden. Es gebe immer öfter die Möglichkeit für personalisierte Therapien. Das führe aber zu Problemen bei der Nutzenbewertung, „da die Evidenzgenerierung dem nicht mehr folgt“. Quelle: Kurzmeldung “heute im Bundestag” vom 05.03.2026 Deutscher Bundestag - Lieferengpässe und Kostensteigerungen bei Arzneimitteln
06.03.2026
Beitrag
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) machte deutlich, wie zentral die Honorarforderung der Apotheken ist. Schon seit 13 Jahren seien die Honorare eingefroren, das Fixum sei zuletzt 2013 angepasst worden. Seither seien die durchschnittlichen Betriebskosten um rund 65 Prozent gestiegen. Die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Betriebe sei dadurch akut gefährdet. Der GKV-Spitzenverband stellte hingegen mit Blick auf die mögliche Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro klar, dass eine pauschale Erhöhung der Vergütung für alle Apotheken, auch die mit sehr hohen Umsätzen sowie Versandapotheken mit hohen Skalierungsmöglichkeiten, nicht zu rechtfertigen sei. Der Spitzenverband forderte ein abgestuftes Vorgehen inklusive der Möglichkeit der Absenkung des Fixums für wirtschaftliche starke Apotheken. Der AOK-Bundesverband warnte insbesondere vor absehbar höheren Kosten und Doppelstrukturen. Während mit der Einführung einer Primärarztversorgung gerade der Weg beschritten werde, die Komplexität des Systems zu reduzieren und einheitliche Behandlungspfade zu schaffen, werde mit neuen pharmazeutischen Dienstleistungen ein paralleler Leistungsstrang aufgebaut. Die Freie Apothekerschaft forderte Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Abgelehnt wird die Vertretung des Apothekenbetreibers durch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA). Die persönliche Leitung der Apotheke bedeute ausnahmslos die Anwesenheit des Apothekers. Ferner müssten sogenannte Nullretaxationen bis auf Extremfälle ausgeschlossen werden statt nur in eng umgrenzten Konstellationen. Der Bundesverband PTA lehnt die PTA-Vertretung ebenfalls ab, weil auf eine verpflichtende Zusatzqualifikation verzichtet werde. Eine Vertretung der Apothekenleitung bedeute immer eine erhöhte rechtliche Verantwortung, organisatorische Leitungskompetenz, eine eigenständige Risikobewertung, Qualitätssicherung und Aufsicht über Personal. Diese zusätzliche Verantwortung erfordere zwingend mehr Wissen. Nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) droht mit der Reform eine Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen. Die weitgehend unkoordinierte Übernahme von originär ärztlichen Aufgaben durch Apotheker konterkariere die Bestrebungen nach einer effizienteren Steuerung im Gesundheitswesen. Die neu eingeführten pharmazeutischen Dienstleistungen verschöben überdies die Grenze zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit und stellten, genau wie bei den Impfleistungen, einen Verstoß gegen den Arztvorbehalt für die Ausübung der Heilkunde dar. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) warnte vor einer Gefährdung der Patientensicherheit, insbesondere durch die vorgesehene Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten durch Apotheker. Die Diagnosestellung erfordere die Kompetenz zur ärztlichen Anamnese und zur differenzialdiagnostischen Abklärung. Diese ärztlichen Kernkompetenzen seien auch bei vermeintlich unkomplizierten Erkrankungen im Interesse der Patientensicherheit zwingend erforderlich. Iris an der Heiden vom unabhängigen IGES Forschungsinstitut sagte in der Anhörung, die Erreichbarkeit von Apotheken sei trotz der Standortschließungen weiterhin sehr gut. Die weitaus meisten Menschen könnten eine Apotheke innerhalb von wenigen Minuten erreichen. Die Untersuchungen des Instituts hätten auch gezeigt, dass es keine überproportionale Standortaufgabe im ländlichen Raum gebe. Vielmehr hätten Apothekenschließungen mit Konsolidierung und einem Verdrängungswettbewerb zu tun. Eine pauschale Erhöhung des Fixums würde nicht gezielt gegen Faktoren wirken, die zu einer Standortschließung führen. Von einem höheren Fixum könnten vor allem Apotheken mit hoher Kundenfrequenz und Versandapotheken profitieren. Quelle: Kurzmeldung “heute im Bundestag” vom 05.03.2026 Deutscher Bundestag - Fachverbände sehen Apothekenreform teils kritisch
06.03.2026
Beitrag
Wenn Ihr Unternehmen plant, anlässlich des Internationalen Frauentags Inhalte zu veröffentlichen – sei es auf Ihrer Website, in sozialen Medien oder anderen Kanälen – möchten wir Sie herzlich einladen, sich kurz mit unserer Kommunikationsabteilung abzustimmen. Durch Ihre Mitwirkung tragen Sie nicht nur zur Aufklärung bei, sondern setzen gemeinsam mit anderen Mitgliedsunternehmen ein sichtbares Zeichen für Frauengesundheit. Gerne unterstützen wir entsprechende Beiträge durch Likes, Kommentare und Shares, um die Reichweite zu erhöhen und gemeinsam ein sichtbares Zeichen für Aufklärung, Engagement und Solidarität zu setzen. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
05.03.2026
Beitrag
PD
Das HMPC hatte den Entwurf im Januar 2026 zur öffentlichen Konsultation angenommen. Die Monographie beschreibt einen Kombinations-Trockenextrakt aus: Hyperici herba (DER 3.5-6:1), Extraktionsmittel Ethanol 60% (V/V) und Cimicifugae rhizoma (DER 6-11:1), Extraktionsmittel Propanol 40% (V/V). Die ausgewiesene Indikation des Kombinations-Extraktes ist: “Traditional herbal medicinal product used for the relief of mild climacteric complaints like hot flushes and sweating when associated with temporary mental exhaustion.” Neben dem Monographie-Entwurf wurden auch die dazugehörigen Entwürfe der Begleitdokumente (Assessment Report und Literaturliste) veröffentlicht. Alle Dokumente sind auf der Hyperici herba/Cimicifugae rhizoma-Seite unter „Documents“ abrufbar. Interessierte Mitgliedsunternehmen von Pharma Deutschland, die sich an einer Kommentierung des oben genannten Monographie-Entwurfs beteiligen möchten, werden gebeten ihre Anmerkungen bis zum 15. April 2026 an Dr. Nico Symma ( symma@pharmadeutschland.de ) zu senden.
05.03.2026
Beitrag
PD
Im Falle schwerwiegender grenzüberschreitender Bedrohungen, die die öffentliche Gesundheit in der Europäischen Union (EU) gefährden, wie in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2371 definiert – einschließlich Pandemiesituationen –, kann die Europäische Kommission einen gesundheitlichen Notstand auf EU-Ebene ausrufen. Schwerwiegende grenzüberschreitende Bedrohungen können biologischer, chemischer, umweltbedingter oder unbekannter Natur sein oder gesundheitlichen Notständen von internationaler Tragweite gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften entsprechen, wie in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2022/2371 beschrieben. Die EU-Gesetzgebung, die Clinical Trials Regulation (EU 536/2014, im Folgenden CTR genannt) und die überarbeiteten oder neuen internationalen Leitlinien (z. B. ICH E6(R3), ICH E8(R1), ICH E19), die nach der COVID-19-Pandemie in Kraft traten, unterstützen einen risiko-basierten Bewertungsansatz bei der Planung und Durchführung klinischer Prüfungen. Eine zentrale Lehre aus der COVID-19-Pandemie ist, dass kleine, isolierte klinische Studien oder Compassionate-Use-Programme in einzelnen Mitgliedstaaten möglicherweise keine ausreichend robuste Evidenz für klare medizinische und gesundheitspolitische Empfehlungen liefern. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmer in gut konzipierte klinische Prüfungen einzubinden, anstelle von Off-label-Use oder Compassionate-Use Anwendungen, um die wissenschaftliche Grundlage für die Entscheidungsfindung zu stärken. Unter diesen besonderen Gesichtspunkten hat die EMA den Entwurf einer " Guidance on the conduct of clinical trials during public health emergencies “ zur Kommentierung veröffentlicht. Der Entwurf kann bis zum 30. April 2026 unter Verwendung eines Formblattes (Excel-Format) direkt gegenüber der EMA kommentiert werden ( acteu@ema.europa.eu ) Für eine konsolidierte Stellungnahme über den Verband sammelt Pharma Deutschland Ihre Kommentare und Anmerkungen bis zum 25. April 2026 . Bitte senden Sie diese an Dr. Andreas Franken ( franken@pharmadeutschland.de ) unter Verwendung des o.g. Formblattes.
05.03.2026
Beitrag
PD
Einleitend warf Dr. Elmar Kroth, stellvertretender Hauptgeschäftsführer von Pharma Deutschland, einen Blick zurück auf die Gründung des Projekts vor 20 Jahren und die stetige Weiterentwicklung, insbesondere auch durch die umfangreichen Umwälzungen in der Pharmakovigilanz in diesem Zeitraum. Dies darf mit Recht als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Im folgenden erläuterte Juliana Brudel, Geschäftsführerin bei SocraMetrics, ausführlich die anstehenden Veränderungen: Die PHARM-SOFT GmbH wird im Rahmen einer Aufnahmeverschmelzung vollständig in die SocraMetrics GmbH integriert; der rechtliche Abschluss des Prozesses wird bis Juni 2026 erwartet. Ein Wechsel des Dienstleisters wirft naturgemäß viele Fragen auf, die im Laufe des Meetings alle beantwortet wurden. Auch für den so wichtigen persönlichen Austausch war ausreichend Zeit. Fazit: Eine smarte Pharmakovigilanz-Datenbank ist das wichtigste Tool in der PV Die SocraMetrics GmbH ist optimal auf den Wechsel vorbereitet und informiert die Nutzer umfangreich und transparent Ein enger Austausch zwischen Dienstleister, teilnehmenden Unternehmen und Verband ist hilfreich und erwünscht Aktuell sind über 100 Firmen Mitglied im Gemeinschaftsprojekt – Vorteile unter anderem: Joint Audits Einflussnahme über Mitwirkung in der AG Hilfsdokumente wie Data Entry Guideline, PSMF-Modul, Points to consider etc. sind verfügbar bzw. werden erarbeitet Neue regulatorische oder technische Anforderungen der Behörden werden diskutiert, so dass eine rasche Umsetzung erfolgen kann. Sind Sie auf der Suche nach einer effizienten PV-Datenbank? Werden Sie Mitglied in unserem Gemeinschafts-Projekt ! Foto Projektgruppe Gemeinschaftliche PV-Datenbank vlnr.: AG-Vorsitzende Dr. Simon Heppel (Infectopharm) und Imke Simmchen-Wittekopf (Engelhard Arzneimittel) sowie Juliana Brudel (SocraMetrics), Melanie Broicher (WiDi Pharma Deutschland) und Dr. Elmar Kroth (Pharma Deutschland)
05.03.2026
Beitrag