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Erfolgreiche Informationsveranstaltung zum EU-Pharmapaket: Überblick über kommende Änderungen der Arzneimittelgesetzgebung
Die Reform des EU-Arzneimittelrechts gilt als größter Umbruch der europäischen Pharmagesetzgebung seit Jahrzehnten. Neue Schutz- und Anreizmechanismen, veränderte Zulassungsverfahren, zusätzliche Anforderungen zur Versorgungssicherheit sowie verschärfte Umweltvorgaben werden die strategischen und operativen Rahmenbedingungen für Unternehmen künftig maßgeblich verändern. Das das Thema hochrelevant ist, zeigte sich auch an der hohen Teilnehmerzahl von ca. 400 Vertreter*innen der Mitgliedsunternehmen über den gesamten Verlauf der Veranstaltung. Ziel der Veranstaltung war es, den Mitgliedsunternehmen einen umfassenden Überblick über Struktur, Inhalte und Zeitplan des Reformpakets zu geben und gleichzeitig die praktischen Auswirkungen auf verschiedene Unternehmensbereiche, von Regulatory Affairs über Entwicklung bis hin zu Supply Chain und Strategie, einzuordnen. Zum Auftakt der Veranstaltung wurde das neue EU-Pharmapaket in seiner Systematik und politischen Einordnung vorgestellt. Dabei wurden insbesondere der Aufbau der Reform, die geplanten Übergangsfristen sowie die wichtigsten inhaltlichen Schwerpunkte erläutert. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Diskussion lag auf den neuen Anreizsystemen für Innovationen sowie bekannten Wirkstoffen. Die Reform sieht unter anderem Änderungen bei Unterlagenschutz und Marktexklusivität vor. Gleichzeitig sollen bestimmte Arzneimittel, etwa Orphan Drugs oder neuartige Therapien, gezielt gefördert werden. Weitere Themen waren neue Regelungen zur Bolar-Exemption, zur sogenannten Launch Conditionality sowie neue Möglichkeiten für das Repurposing bekannter Wirkstoffe. Ein weiterer Themenblock widmete sich der Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln und der Bekämpfung von Lieferengpässen. Vorgestellt wurden neue regulatorische Anforderungen zur Engpassprävention, zur Risikoplanung und zur Zusammenarbeit zwischen europäischer Arzneimittelagentur, nationalen Behörden und pharmazeutischen Unternehmen. Diskutiert wurden zudem neue Monitoring- und Berichtspflichten, EU-Mechanismen zur Analyse von Versorgungsengpässen sowie die Rolle des geplanten Critical Medicines Act und möglicher Kriseninstrumente wie Zwangslizenzen. Der zweite Veranstaltungstag konzentrierte sich insbesondere auf Änderungen für den Zulassungsbereich und die Verfahren. Dabei wurden Veränderungen im Lifecycle-Management, neue Strukturen innerhalb der europäischen Arzneimittelagentur sowie der zunehmende Einsatz von Real-World-Daten, Big Data und digitalen Prozessen diskutiert. Auch die Einführung der elektronischen Produktinformation (ePI) und neue regulatorische Instrumente wie Regulatory Sandboxes standen im Mittelpunkt der Diskussion. Weitere Programmpunkte befassten sich mit dem Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen (AMR). Im Mittelpunkt standen hier neue Informations- und Kennzeichnungspflichten für sog. „antimicrobials“ einschließlich der vorgesehenen Unterstellung aller „antimicrobials“ unter die Verschreibungspflicht, verbunden mit möglichen nationalen Ausnahmeregelungen. Außerdem wurden neue Anreizmodelle wie dem Transferable Exclusivity Voucher (TEV) erläutert. Zudem wurden regulatorische Änderungen bei pflanzlichen – hier vor allem in Bezug auf den Well-established Use - und homöopathischen Arzneimitteln erläutert. Ein besonderer Fokus lag schließlich auf den geplanten Verschärfungen der Umweltverträglichkeitsprüfungen (Environmental Risk Assessment – ERA). Dabei wurden die künftigen Anforderungen für Neu- und Altsubstanzen auch auch das geplante Monographiesystem für ERA vorgestellt. Die Diskussion machte deutlich, dass Umweltanforderungen künftig stärker im Fokus stehen werden und auch für strategische Überlegungen einen noch stärkere Rolle spielen werden. Zum Abschluss der Veranstaltung wurde ein Ausblick auf die nationale Umsetzung der Reform gegeben. Dabei wurde deutlich, dass Unternehmen sich frühzeitig mit den kommenden Änderungen auseinandersetzen sollten, um ihre regulatorischen Strategien, Zulassungsprozesse und Lieferketten entsprechend anzupassen. Pharma Deutschland wird seine Mitgliedsunternehmen weiterhin eng über den Fortgang des europäischen Gesetzgebungsprozesses sowie über mögliche nationale Umsetzungsmaßnahmen informieren und sich auf nationaler Ebene für eine unternehmensfreundliche Umsetzung einsetzen. Die Präsentationsfolien der Veranstaltung stehen den Mitgliedsunternehmen ab sofort unterhalb dieses Artikels zur Verfügung.
12.03.2026 Beitrag PD
Überarbeitung der EU-Union List of Critical Medicines
Die Unionsliste kritischer Arzneimittel ermöglicht es der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), den nationalen Arzneimittelbehörden und der Europäischen Kommission gemeinsam und vorausschauend Maßnahmen zu ergreifen, um Arzneimittelengpässe zu vermeiden. Die Liste enthält Arzneimittel für den Humanbereich, deren kontinuierliche Versorgung in der EU als besonders wichtig eingestuft wird. Diese Arzneimittel sind für die tägliche Versorgung so relevant, dass ein Engpass die Funktionsfähigkeit von Gesundheitssystemen beeinträchtigen könnte. Die Liste hilft den Behörden zu erkennen, welche Arzneimittel im Falle von Lieferengpässen besonders geschützt werden müssen. Die Liste dient zudem als Werkzeug für strategische Entscheidungen wie zur Identifikation von Schwachstellen in der Lieferkette, Überwachung globaler Abhängigkeiten und mögliche politische oder regulatorische Maßnahmen (z. B. im Rahmen des geplanten Critical Medicines Act). Für Unternehmen, deren Arzneimittel auf dieser Liste aufgenommen werden, bedeutet dies – neben weitergehender Melde- und Informationspflichten (insbesondere auch vor dem Hintergrund der geänderten Vorschriften im Rahmen der Überarbeitung des europäischen EU-Arzneimittelrechts – s. Art. 130 ff. der zukünftigen Verordnung ) – allerdings auch die Verknüpfung mit möglichen Fördermaßnahmen im Rahmen der geplanten strategischen Projekte im Rahmen des Critical Medicines Act. Um sicherzustellen, dass die Liste aktuell bleibt, wird sie jährlich überprüft. Der Überprüfungs-Prozess wird von der MSSG geleitet. Weitere Informationen zur Methodologie und zum Template für einen entsprechenden Antrag sind hier zu finden. Anträge können an mssgsecretariat@ema.europa.eu gerichtet werden.
12.03.2026 Beitrag PD
Überarbeiteter Rahmen für „inhärent sichere und nachhaltige“ Chemikalien und Materialien
Die Empfehlung der Europäischen Kommission schafft zwar keine neuen rechtlichen Verpflichtungen, sie ist jedoch als Referenzmodell der EU für die Entwicklung von Chemikalien, Materialien und Produktionsprozessen positioniert und beeinflusst die von der EU finanzierte Forschung, industrielle Innovationspraktiken und die allgemeine Politik im Bereich der Kreislaufwirtschaft. Nachfolgend finden Sie einige der wichtigsten Punkte: Neue Scoping-Phase für Chemikalien und Materialien Der Rahmen verlangt von Unternehmen, jedes Projekt mit einer Scoping-Phase zu beginnen, in der die zu bewertende Chemikalie oder das zu bewertende Material, die damit verbundenen Prozesse und Produkte, die Nachhaltigkeits- und Sicherheitsziele, die anzuwendenden Designprinzipien und die Kriterien für die Entscheidungsfindung definiert werden. Außerdem sei eine frühzeitige Einbindung von Lieferanten und anderen Akteuren der Wertschöpfungskette erforderlich, um den Datenbedarf zu ermitteln. Dieser Schritt soll eine gezielte Bewertung gewährleisten, unnötige Datenerhebungen vermeiden und die frühzeitige Erkennung von Gefahren wie gefährlichen Stoffen oder problematischen Prozessen unterstützen, bevor mit der Bewertung der Sicherheit und Nachhaltigkeit begonnen werden kann. Ökologische und sozioökonomische Nachhaltigkeit Der Rahmen geht über Sicherheit und Umweltauswirkungen hinaus und umfasst auch sozioökonomische Nachhaltigkeit. Innovatoren sollen daher Risiken im Bereich der Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, faire Löhne, Unfallraten, Schwachstellen in der Lieferkette (wie die Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen), Fachkräftemangel, Innovationspotenzial und Lebenszykluskosten bewerten. Dieser Ansatz soll dazu führen, dass die Arbeitspraktiken der Lieferanten und die Widerstandsfähigkeit der Wertschöpfungsketten für Inhaltsstoffe und Verpackungen zu relevanten Faktoren bei frühen Innovationsentscheidungen werden. Drei Bewertungsstufen für SSbD-Szenarien Dieses Rahmenwerk führt drei SSbD-Szenarien ein (vereinfacht – mittel- vollständig), die es Unternehmen ermöglichen, den Reifegrad der Analyse an die Innovation und Verfügbarkeit von Daten anzupassen. Projekte in der Frühphase oder KMU können mit vereinfachten Bewertungen auf der Grundlage begrenzter Informationen beginnen, wobei der Schwerpunkt auf der Identifizierung von Warnsignalen und der Priorisierung liegt, während ausgereifte Innovationsprojekte mit besseren Datensätzen voraussichtlich zu mittleren und schließlich vollständigen Lebenszyklusbewertungen übergehen werden. Fokus auf bedenkliche Stoffe Die SSbD-Sicherheitskriterien legen den Schwerpunkt auf die Identifizierung von Stoffen, die unter die besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) und bedenkliche Stoffe gemäß der Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR) fallen, sowie von Stoffen, die durch die CLP-Gefahreneinstufung gekennzeichnet sind. Gefahrenbasierte Kriterien (H1 – H3) sollen Innovatoren helfen, zu erkennen, wann ein Stoff wahrscheinlich einem Ausstiegsdruck, strengen Verwendungsbedingungen oder Substitutionsplänen ausgesetzt sein wird. Jeder unter diesen Kategorien gekennzeichnete Formulierungsbestandteil oder Verpackungsmaterial kann bereits in einer frühen Entwicklungsphase die Notwendigkeit einer Neugestaltung oder Substitution auslösen. FAIR-Daten und Einbindung der Lieferanten zu Beginn des Prozesses Die Empfehlung der Europäischen Kommission ermutigt Unternehmen, FAIR-Daten zu Sicherheit, Umweltauswirkungen und sozioökonomischen Analysen zu generieren und weiterzugeben, um einen Beitrag zur künftigen gemeinsamen Datenplattform der EU für Chemikalien (festgelegt durch das Paket „One Substance, One Assessment“ (OSOA)) zu leisten. Da ein Großteil der erforderlichen Daten bei den Lieferanten vorliegt, betont der Rahmen die frühzeitige Einbindung der Wertschöpfungskette, um die Vollständigkeit der Daten und die Unterstützung für robuste SSbD-Bewertungen sicherzustellen. Ziel ist es, dass sich Unternehmen darauf vorbereiten, detailliertere Nachhaltigkeits- und Sicherheitsdaten von Hilfsstoffherstellern, Verpackungslieferanten, Kontaktmanufakturen und Logistikpartnern anzufordern und FAIR-Praktiken in ihre Forschungs- und Entwicklungsabläufe zu integrieren. Nächste Schritte: Im Anschluss an die Empfehlung der Europäischen Kommission wird sich die EU auf die praktische Umsetzung konzentrieren: Integration von SSbD in Förderprogramme, Einrichtung von Innovations- und Substitutionszentren für Chemikalien auf EU-Ebene, Aufbau einer gemeinsamen Datenplattform für Chemikalien und Unterstützung nationaler SSbD-Zentren.
12.03.2026 Beitrag PD
Ausschuss Recht: Aktuelles aus Politik und Rechtsprechung
Aktuelle politische Themen betrafen den aktuellen Stand des derzeit laufenden Pharma- und Medizintechnikdialogs. Weitere Themen der Ausschusssitzung waren: Aktuelle Themen aus Europa wie die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), hier insbesondere die vor kurzem zurückgewiesenen Dringlichkeitsklagen der Unternehmen wegen Unzulässigkeit. Das Europäische Gericht hatte leider keine individuelle Betroffenheit der Kläger angenommen und sich somit nicht mit der Begründetheit der Klagen beschäftigt. Die im Dezember im Trilog gefundene Einigung im Hinblick auf die Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts. Hierbei wurde auf die Pharma Deutschland-Informationsveranstaltung an den kommenden beiden Tagen hingewiesen. Europäische und nationale Maßnahmen zur Verbesserung der Krisenresilienz und die geplanten Initiativen von Pharma Deutschland sowie aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung wie insbesondere die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der auf Revision einer gegen SARS-Cov-2- geimpften Person das Berufungsurteil des OLG Koblenz aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen hat. Der Ausschussvorsitzende Christoph Hofstetter und Pharma Deutschland danken allen Teilnehmenden und freuen sich auf die nächste Sitzung des Rechtsausschusses anlässlich des Sommerfestes von Pharma Deutschland in Präsenz am 11. Juni 2026.
12.03.2026 Beitrag
Pharma Deutschland-Akademie: Seminar „Patentrecht“ am 19. Mai 2026
Das Patentrecht hat in den letzten Jahren etliche Neuerungen erfahren. So gibt es nicht zuletzt seit dem 1. Juni 2023 das Einheitliche Patentgericht (EPG/UPC), welches ein gemeinsames Gericht von derzeit 17 EU-Mitgliedstaaten ist, für die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) gilt. Das EPGÜ kann von jedem der sieben verbleibenden EU-Mitgliedstaaten, die es unterzeichnet haben, jederzeit ratifiziert werden. Darüber hinaus könnte jeder der verbleibenden EU-Mitgliedstaaten dem Übereinkommen jederzeit beitreten. Zudem gibt es im Arzneimittelsektor einige Besonderheiten, auf die im Verlauf des Seminars näher eingegangen wird. Rechtsanwalt Andreas Haberl, Preu Bohlig & Partner , gibt einen Überblick über die Grundlagen des Patentrechts, einschließlich der verschiedenen Arten des Patentschutzes für Arzneimittel – vom absoluten Stoffschutz über die zweite medizinische Indikation bis zu ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC). Zudem erläutert er die Durchsetzung von Patenten und SPC sowohl vor deutschen Gerichten als auch vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC). Dr. Dorian Immler, Bayer Intellectual Property GmbH , erläutert aus Unternehmenssicht den Prozess „Von der Idee zur marktfähigen Innovation“ und den Aufbau eines Pharma-Patent-Portfolios. Er beschreibt die R&D‑Phasen von der Ideenfindung über die Erfindungsmeldung und Klassifizierung bis zur Prüfung durch das Patentamt und geht dabei auch auf typische Herausforderungen ein. Patentanwältin Dr. Eva Ehlich, Kanzlei Maiwald , erläutert den Entwicklungsprozess neuer Arzneimittel und zeigt, wie dessen Ergebnisse zu Patenten führen können. Besonders spätere, auf klinischen Daten basierende Erfindungen (z. B. zweite medizinische Indikationen) bieten trotz zusätzlichem regulatorischem Datenschutz und SPC-Schutz attraktive Patentlaufzeiten, stehen jedoch vor Herausforderungen wie den Transparenzpflichten im Zulassungsrecht. Rechtsanwalt Dr. Marco Stief, Kanzlei Maiwald , gibt anschließend einen Überblick über typische IP‑ und Royalty‑Klauseln im Pharma- und Life‑Sciences‑Bereich, insbesondere in Entwicklungs-, Partnering- und Kooperationsverträgen. Sie erläutern die komplexen Regelungen zu Schutzrechtsinhaberschaft und Nutzungsrechten sowie die für die spätere Kommerzialisierung zentralen Lizenzgebühren. Rechtsanwalt Peter von Czettritz, Preu Bohlig & Partner , gibt einen Überblick über Möglichkeiten und Grenzen des Marketings verschreibungspflichtiger Arzneimittel, besonders im Bereich Pre‑Launch‑Aktivitäten. Zudem beleuchtet er die Rolle von Pharmapatenten im einstweiligen Verfügungsverfahren und geht dabei u. a. auf die Aminopyridin‑Entscheidung des OLG München vom 06.10.2022 ein, die die Voraussetzungen einstweiligen Rechtsschutzes gegenüber Generikaunternehmen behandelt. Im abschließenden Vortrag gibt Andrea Schmitz, Justiziarin von Pharma Deutschland , einen Ausblick auf die anstehenden Änderungen auf europäischer Ebene – insbesondere zum Arzneimittel‑Review und zum Patent-Package. Das Seminar findet am Dienstag, den 19. Mai 2026, von 9:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr als Online-Veranstaltung statt. Informationen zum Programm, zur Anmeldung und Teilnahmegebühr finden Sie auf der Veranstaltungsseite.
12.03.2026 Beitrag
Pharma Deutschland-Akademie: Seminar „Werbung für Arzneimittel“ am 22. April 2026
Die Werbung für Arzneimittel gegenüber Fachkreisen und der Öffentlichkeit ist ein zentraler Informationsträger. Sie ermöglicht es pharmazeutischen Unternehmen, ihre Produkte gezielt bei Verordnern und Anwendern bekannt zu machen. Vor dem Hintergrund anhaltenden Kostendrucks und eines zunehmenden Wettbewerbs gewinnt die Arzneimittelwerbung weiterhin an Bedeutung. Gleichzeitig unterliegen das Heilmittelwerberecht und das Wettbewerbsrecht einem stetigen Wandel. In dieser dynamischen Markt- und Rechtslage ist es für pharmazeutische Unternehmen unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die praktischen Spielräume der Arzneimittelwerbung sicher zu beherrschen. Den Teilnehmenden werden praxisnah sowohl die Grundlagen als auch ausgewählte vertiefende Aspekte des Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrechts vermittelt – einschließlich aktueller Themen wie der Werbung im Internet. Die Veranstaltung ist bewusst interaktiv gestaltet: Fragen, Diskussionen und Erfahrungsaustausch sind ausdrücklich erwünscht und fließen fortlaufend in die Inhalte ein. Das Seminar richtet sich an Geschäftsleitungen und leitende Mitarbeitende der pharmazeutischen Industrie, insbesondere an Fach- und Führungskräfte aus Recht, Marketing, Vertrieb, Medizin und Wissenschaft sowie an Informationsbeauftragte. Das Seminar findet am Dienstag, den 22. April 2026, von 9:30 Uhr bis ca.16:00 Uhr als Online-Veranstaltung statt. Informationen zum Programm, zur Anmeldung und Teilnahmegebühr finden Sie auf der Veranstaltungsseite.
12.03.2026 Beitrag
WHO: Neue Zusammensetzung der Grippeimpfstoffe 2026/2027
Es werden weiterhin trivalente Impfstoffe mit jeweils einer Komponente gegen Influenza A H1N1, Influenza A H3N2 und Influenza B der Victoria-Linie empfohlen. Die genauen Stämme unterscheiden sich allerdings grundlegend von den Impfstoffen der Vorsaison. Für Ei-basierte Grippeimpfstoffe ergeben sich folgende Änderungen: A/Victoria/4897/2022 (H1N1)pdm09-like Virus soll auf ein A/Missouri/11/2025 (H1N1)pdm09-like Virus umgestellt werden. A/Croatia/10136RV/2023 (H3N2)-like Virus soll auf ein A/Darwin/1454/2025 (H3N2)-like Virus umgestellt werden. VB/Austria/1359417/2021 (B/Victoria lineage)-like Virus soll auf ein B/Tokyo/EIS13-175/2025 (B/Victoria lineage)-like Virus umgestellt werden. Für Zellkultur- sowie rekombinante Protein- oder Nukleinsäure-basierte Impfstoffe gilt: Anstatt A/Wisconsin/67/2022 (H1N1)pdm09-like Virus ist wie bei den eibasierten Impfstoffen ein A/Missouri/11/2025 (H1N1)pdm09-like Virus vorgesehen. Von A/District of Columbia/27/2023 (H3N2)-like Virus soll mit A/Darwin/1415/2025 (H3N2)-like Virus auf ein etwas anderes Virus als in den Ei-basierten Impfstoffen gewechselt werden. Vom B/Austria/1359417/2021 (B/Victoria lineage)-like Virus wird auf B/Pennsylvania/14/2025 (B/Victoria lineage)-like Virus umgestellt. Da sich Grippeviren ständig weiterentwickeln, ist eine regelmäßige Aktualisierung der in den Impfstoffen enthaltenen Viren notwendig. Nur so kann ein bestmöglicher Schutz gegen schwere Erkrankungen und Todesfälle gewährleistet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der WHO .
12.03.2026 Beitrag PD
EMA: Aktualisierte Zusammenfassung des Bewertungsberichts des HMPC zu Baldrianwurzel
Das Dokument ist eine Zusammenfassung der wissenschaftlichen Schlussfolgerungen des HMPC zur medizinischen Verwendung von Baldrianwurzel und fasst dessen Empfehlungen zur Verwendung zusammen. Die Schlussfolgerungen des HMPC werden von den EU-Mitgliedstaaten bei der Bewertung von Anträgen auf Zulassung pflanzlicher Arzneimittel, die Baldrianwurzel enthalten, berücksichtigt. Den „Assessment Report Summary for the Public“ finden Sie auf der Valerianae radix-Seite unter „Overview“.
12.03.2026 Beitrag PD
Kassen-Pläne für „Wettbewerb“ bei patentgeschützten Arzneimitteln: bürokratische Behandlung nach Kassenlage?
Patientinnen und Patienten laufen Gefahr, nicht mehr die für sie medizinisch passende Therapie zu bekommen, sondern das für die Kasse günstigste Arzneimittel, Im Einzelfall kann zwar davon abgewichen werden, aber eben nur im Einzelfall. Besonders bei chronischen und schweren Erkrankungen sind aber die individuelle Wirkstoffwahl, Nebenwirkungsprofil und Therapiesequenz entscheidend für den Behandlungserfolg. „Cluster bedeuten nicht mehr Wettbewerb, sondern Behandlung nach Finanzlage der Krankenkassen: Nicht mehr die Ärztin oder der Arzt entscheidet über die beste Therapie, sondern die Krankenkasse nach den Kosten“, sagt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. „Wenn man den Preis über den Nutzen stellt, riskiert man schlechtere Behandlungsergebnisse, Damit wird das AMNOG ad absurdum geführt und eine Rationierung durch die Hintertür eingeführt.“ Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin Zugleich würden diese Modelle mehr Bürokratie schaffen: Nach EU-HTA, AMNOG-Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhandlung müssten Unternehmen zusätzlich mit jeder Krankenkasse eigene Verträge schließen. Wenn beispielsweise 50 Unternehmen jeweils 50 patentgeschützte Arzneimittel mit derzeit rund 93 Krankenkassen verhandeln müssten, ergäbe das theoretisch 232.500 Einzelverträge , die zudem aus vergaberechtlichen Gründen regelmäßig – etwa alle zwei Jahre – erneuert werden müssten. Selbst wenn sich Krankenkassen zusammenschließen und die Zahl der Verhandlungspartner halbiert wird, sprechen wir immer noch von 125.000 Verträgen alle zwei Jahre . Das wäre keine Effizienzsteigerung, sondern eine Bankrotterklärung des Systems. Ressourcen, die am Ende in Verwaltung statt in eine gute Versorgung und schnelle Einführung neuer Therapien fließen.
11.03.2026 Beitrag
Ausschusssitzung Markt und Erstattung
Bei strahlendem Sonnenschein traf sich der Ausschuss Markt und Erstattung in unsere Bonner Geschäftsstelle. Bei dieser Gelegenheit begrüßte der Ausschuss unseren neuen Bereichsleiter RX-Markt Christian Hilmer und diskutierte gemeinsam mit ihm zu den aktuellen Themen und unsere Positionen im Bereich GKV-Arzneimittelversorgung. Am Vorabend referierte Frau Dr. Anette Zawinell, Wissenschaftliches Institut der AOK, zu der Methodik im Arzneimittelindexes. Die Nutzung der Daten wurde im Rahmen der Sitzung weiter diskutiert. Christian Hilmer berichtete zu den Sitzungen des Pharmadialogs und der Expertenkommission GKV-Finanzierung. Der G-BA-Beschluss zur Automatischen Substitution von Biologika sowie die anstehende Festbetragsgruppenbildung der Direkten Oralen Antikoagulatien waren ebenso Gegenstand der Sitzung. Durch die Sitzung führten die Vorsitzende Frau Steffi Liebig, Apogepha, und Petra ten Haaf.
11.03.2026 Beitrag
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