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EMA Management Board: Highlights der März Sitzung
Das Management Board ist das zentrale Kontrollorgan der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Es verantwortet die strategische Ausrichtung, die Budgetplanung und die Ernennung der Exekutivdirektion. Zudem überwacht es die Arbeitsleistung der Agentur und tagt in der Regel viermal jährlich. Die wichtigsten Ergebnisse der Sitzungen werden regelmäßig veröffentlicht. Gegenstand der März-Sitzung waren u.a. folgende Themen: Jahresbericht der EMA 2025 Das Management Board hat den EMA Jahresbericht 2025 verabschiedet. Mit 104 positiven Empfehlungen für neue Humanarzneimittel, darunter 38 mit neuem Wirkstoff, und 30 für Tierarzneimittel verzeichnet die EMA erneut ein starkes Jahr. Der Bericht hebt Maßnahmen hervor, mit denen die EMA Zulassungsverfahren optimiert, den Zugang zu Arzneimitteln verbessert und die Versorgungssicherheit in der EU stärkt. Außerdem beschreibt er die Rolle der EMA bei der Umsetzung der Health Technology Assessment Regulation, bei der Koordination zur Bekämpfung von Lieferengpässen und beim Ausbau der Widerstandsfähigkeit des europäischen Arzneimittelnetzwerks. Die Veröffentlichung ist für Mai 2026 geplant. Vorbereitungen zur Umsetzung der neuen EU Arzneimittelgesetzgebung Die EMA und das europäische Netzwerk haben die Governance Struktur zur Umsetzung der neuen EU Arzneimittelgesetzgebung weitgehend eingerichtet. Nach der formellen Annahme durch Rat und Parlament wird die Kommission delegierte und Durchführungsrechtsakte ausarbeiten. Die EMA wird ergänzend Leitlinien entwickeln, um Antragsteller und Zulassungsinhaber bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen. Umsetzungsfahrplan für elektronische Produktinformationen (ePI) Der Verwaltungsrat nahm den Entwurf einer Roadmap zur Einführung elektronischer Produktinformationen (ePI) für Humanarzneimittel im EU-Arzneimittelnetzwerk zur Kenntnis. Ziel ist es, Patienten und Gesundheitsfachkräften aktuelle, genaue und besser zugängliche Informationen zu EU-Arzneimitteln bereitzustellen. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Arzneimittelgesetzgebung wird ePI für alle neu zugelassenen Arzneimittel verpflichtend. Die Roadmap soll in den kommenden Wochen veröffentlicht und mit Stakeholdern geteilt werden. EMA Bericht zu Stakeholder Engagement Aktivitäten 2024–2025 Die EMA hat dem Management Board ihren Bericht zum Stakeholder Engagement 2024–2025 vorgestellt. Er zeigt, wie Patientenorganisationen, Fachkreise, Wissenschaft und Industrie die Arbeit der Agentur bei Nutzenbewertung und Pharmakovigilanz unterstützt und zentrale Initiativen wie die European Medicines Agencies Network Strategy to 2028 und Projekte zu KI und Digitalisierung mitgestaltet haben. Der Bericht wird zeitnah auf der EMA Website veröffentlicht. Überwachung der Unabhängigkeitsrichtlinien der EMA Der Verwaltungsrat verabschiedete den Unabhängigkeitsbericht 2025 der EMA. Er beschreibt die Anwendung der seit Mai 2025 geltenden, überarbeiteten Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten für Ausschussmitglieder, Expertinnen und Experten, Verwaltungsrat und Mitarbeitende. Der Bericht enthält Zahlen zu den 2025 durchgeführten Kontrollen und nennt weitere Verbesserungsbereiche für 2026. Die EMA betont weiterhin die Unabhängigkeit als zentrale Grundlage ihrer Entscheidungen. Der Bericht wird in Kürze auf der EMA-Website veröffentlicht. Auswirkungen des Kriegs im Nahen Osten Die EMA beobachtet gemeinsam mit der Medicine Shortages Single Point of Contact (SPOC) Working Party unter der Leitung der Executive Steering Group on Shortages and Safety of Medicinal Products (MSSG) mögliche Auswirkungen des Kriegs im Nahen Osten auf die Arzneimittelversorgung in der EU. Derzeit gibt es keine Berichte über kritische Engpässe, jedoch melden Unternehmen Störungen bei Luft- und Seetransporten sowie steigende Kosten. Die Lage bleibt dynamisch; bei anhaltenden Störungen könnte das Risiko von Lieferengpässen steigen. Ausschreibung für die Position des Exekutivdirektors Die Ausschreibung für die Position der nächsten EMA-Exekutivdirektorin bzw. des EMA-Exekutivdirektors wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die neue Amtsinhaberin oder der neue Amtsinhaber wird Emer Cooke nachfolgen, deren Mandat am 30. April 2027 endet. Bewerbungsschluss ist der 19. März 2026, 12:00 Uhr (MEZ). Weitere Informationen zum Verfahren sind im entsprechenden Informationsblatt verfügbar. Klinische Prüfungen in der EU Der Verwaltungsrat wurde über die Vorschläge des Biotech Act zu klinischen Studien sowie über den Clinical Research Investment Plan der Europäischen Kommission informiert, der die Initiative ACT EU zur Stärkung des europäischen Studienstandorts ergänzt. ACT EU setzt weiterhin zentrale Maßnahmen um. Im März findet das erste Treffen der Multi-Stakeholder-Plattform 2026 statt. Im April sollen erstmals Kennzahlen zur Attraktivität und Geschwindigkeit klinischer Studien veröffentlicht werden. Für 2026 sind zudem weitere Modernisierungen des Clinical Trials Information System (CTIS) geplant, darunter ein neues Sicherheitsmodul ab Juni. Weitere Details sind in den Meeting Highlights und der Agenda auf der Website der EMA verfügbar .
16.03.2026 Beitrag PD
EU Pharmapaket: Die wichtigsten Änderungen der Arzneimittelgesetzgebung
Neue Schutz- und Anreizmechanismen, veränderte Zulassungsverfahren, zusätzliche Anforderungen zur Versorgungssicherheit sowie verschärfte Umweltvorgaben werden die strategischen und operativen Rahmenbedingungen für Unternehmen künftig maßgeblich verändern. Dass das Thema hochrelevant ist, zeigte sich auch an der hohen Teilnehmerzahl von ca. 400 Vertreter*innen der Mitgliedsunternehmen über den gesamten Verlauf der Veranstaltung. Ziel der Veranstaltung war es, den Mitgliedsunternehmen einen umfassenden Überblick über Struktur, Inhalte und Zeitplan des Reformpakets zu geben und gleichzeitig die praktischen Auswirkungen auf verschiedene Unternehmensbereiche, von Regulatory Affairs über Entwicklung bis hin zu Supply Chain und Strategie, einzuordnen. Zum Auftakt der Veranstaltung wurde das neue EU-Pharmapaket in seiner Systematik und politischen Einordnung vorgestellt. Dabei wurden insbesondere der Aufbau der Reform, die geplanten Übergangsfristen sowie die wichtigsten inhaltlichen Schwerpunkte erläutert. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Diskussion lag auf den neuen Anreizsystemen für Innovationen sowie bekannten Wirkstoffen. Die Reform sieht unter anderem Änderungen bei Unterlagenschutz und Marktexklusivität vor. Gleichzeitig sollen bestimmte Arzneimittel, etwa Orphan Drugs oder neuartige Therapien, gezielt gefördert werden. Weitere Themen waren neue Regelungen zur Bolar-Exemption, zur sogenannten Launch Conditionality sowie neue Möglichkeiten für das Repurposing bekannter Wirkstoffe. Ein weiterer Themenblock widmete sich der Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln und der Bekämpfung von Lieferengpässen. Vorgestellt wurden neue regulatorische Anforderungen zur Engpassprävention, zur Risikoplanung und zur Zusammenarbeit zwischen europäischer Arzneimittelagentur, nationalen Behörden und pharmazeutischen Unternehmen. Diskutiert wurden zudem neue Monitoring- und Berichtspflichten, EU-Mechanismen zur Analyse von Versorgungsengpässen sowie die Rolle des geplanten Critical Medicines Act und möglicher Kriseninstrumente wie Zwangslizenzen. Der zweite Veranstaltungstag konzentrierte sich insbesondere auf Änderungen für den Zulassungsbereich und die Verfahren. Dabei wurden Veränderungen im Lifecycle-Management, neue Strukturen innerhalb der europäischen Arzneimittelagentur sowie der zunehmende Einsatz von Real-World-Daten, Big Data und digitalen Prozessen diskutiert. Auch die Einführung der elektronischen Produktinformation (ePI) und neue regulatorische Instrumente wie Regulatory Sandboxes standen im Mittelpunkt der Diskussion. Weitere Programmpunkte befassten sich mit dem Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen (AMR). Im Mittelpunkt standen hier neue Informations- und Kennzeichnungspflichten für sog. „antimicrobials“ einschließlich der vorgesehenen Unterstellung aller „antimicrobials“ unter die Verschreibungspflicht, verbunden mit möglichen nationalen Ausnahmeregelungen. Außerdem wurden neue Anreizmodelle wie dem Transferable Exclusivity Voucher (TEV) erläutert. Zudem wurden regulatorische Änderungen bei pflanzlichen – hier vor allem in Bezug auf den Well-established Use - und homöopathischen Arzneimitteln erläutert. Ein besonderer Fokus lag schließlich auf den geplanten Verschärfungen der Umweltverträglichkeitsprüfungen (Environmental Risk Assessment – ERA). Dabei wurden die künftigen Anforderungen für Neu- und Altsubstanzen auch auch das geplante Monographiesystem für ERA vorgestellt. Die Diskussion machte deutlich, dass Umweltanforderungen künftig stärker im Fokus stehen werden und auch für strategische Überlegungen eine noch stärkere Rolle spielen werden. Zum Abschluss der Veranstaltung wurde ein Ausblick auf die nationale Umsetzung der Reform gegeben. Dabei wurde deutlich, dass Unternehmen sich frühzeitig mit den kommenden Änderungen auseinandersetzen sollten, um ihre regulatorischen Strategien, Zulassungsprozesse und Lieferketten entsprechend anzupassen.
13.03.2026 Beitrag
Expertendialog Arzneimittel im Bayerischen Wirtschaftsministerium
Beim Expertendialog Arzneimittel im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stand eine zentrale Frage im Raum: Wie lässt sich die Arzneimittelversorgung in Europa so gestalten, dass Innovation, Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit auch in Zukunft gesichert bleiben? Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Industrie – darunter auch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention – diskutierten intensiv über die aktuellen Weichenstellungen in Brüssel und ihre Folgen für den Pharmastandort Deutschland. Pharma Deutschland war bei dem Dialog mit der Regionalbeauftragten Simone Ahlvers vertreten. Deren Vortrag gab einen Lagebericht zur aktuellen EU-Gesetzgebung mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Pharmaindustrie. Sie zeigte, dass sich mit der neuen EU‑Abwasserrichtlinie KARL, dem EU‑Biotech Act, dem geplanten Critical Medicines Act und der vorgeschlagenen Änderung der Medizinprodukteverordnung (MDR) ein ganzes Bündel an Regulierungen gleichzeitig in entscheidende Phasen bewegt. ​Am Beispiel der neuen EU‑Abwasserrichtlinie KARL machte Ahlvers deutlich, wie sehr sich Umweltziele und Versorgungssicherheit austarieren müssen. Zwar sollen Kläranlagen künftig Medikamente, Hormone, Antibiotika und andere Mikroschadstoffe besser aus dem Abwasser entfernen, wofür eine vierte Reinigungsstufe verpflichtend eingeführt wird. Problematisch ist aus Sicht von Pharma Deutschland, dass die EU davon ausgeht, ein Großteil der Mikroschadstoffe stamme aus Arzneimitteln und Kosmetika und daher 80 Prozent der Kosten von Pharma- und Kosmetikindustrie getragen werden sollen – mit deutlich höheren Belastungen, als die Kommission bislang annimmt. Da Arzneimittelhersteller ihre Preise in der Regel nicht einfach anheben können, drohen insbesondere im ohnehin margenschwachen Generikamarkt zusätzliche Engpässe. ​Mit Blick auf den EU‑Biotech Act betonte Ahlvers die Chance, die Biotechnologie als Schlüsselindustrie zu stärken und die Translation von Forschung in marktreife Therapien zu beschleunigen. Der Vorschlag setzt unter anderem auf die Unterstützung von Forschung und Herstellung, schnellere Zulassungsverfahren, bessere Investitionsanreize sowie die Förderung von KI, Digitalisierung und Big Data in der Arzneimittelentwicklung. Aus Sicht von Pharma Deutschland reicht das aber nur, wenn Europa zugleich seine Attraktivität für klinische Studien verbessert – etwa durch steuerliche Forschungsanreize, Entlastung von Prüfzentren und eine international wettbewerbsfähige Standortstrategie. ​Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags war der Critical Medicines Act, mit dem die EU einen verbindlichen Rahmen schaffen will, um die Versorgung mit kritischen Arzneimitteln dauerhaft zu sichern und strategische Produktionskapazitäten in Europa zu fördern. Zentrale Elemente sind eine EU‑weite Liste kritischer Arzneimittel, erleichterte Verfahren und Förderzugänge für europäische Produktionsprojekte, joint procurement‑Modelle sowie verpflichtende Vorrats- und Notfallmechanismen. Kritisch sieht Pharma Deutschland hier insbesondere die Balance von Preis und Versorgungssicherheit sowie das Spannungsfeld zwischen EU‑Koordination und nationaler Souveränität. ​Abgerundet wurde der Lagebericht durch die Einordnung des Vorschlags zur Änderung der MDR, der Bürokratie abbauen und den Rechtsrahmen für Medizinprodukte vereinfachen soll. Positiv bewertet Ahlvers unter anderem die Abschaffung der maximalen Gültigkeitsdauer von Konformitätsbescheinigungen, Erleichterungen bei Konformitätsbewertungsverfahren, einen strukturierten Dialog sowie Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Gleichzeitig warnte sie vor weiterhin unklaren Zuständigkeiten im dezentralen MDR‑System, einer unzureichenden Einbindung der Industrie und Risiken wie der Überklassifizierung von Software‑Medizinprodukten. ​Neben dem EU‑Rechtsrahmen standen im Expertendialog weitere Themen auf der Agenda, darunter die Weiterentwicklung des AMNOG, Prävention als Hebel zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Rahmenbedingungen für Innovation, Versorgungssicherheit und den Pharmastandort Deutschland. Der Austausch machte deutlich: Tragfähige Lösungen für eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung lassen sich nur im engen Schulterschluss von Politik und Industrie entwickeln – und mit einem klaren Blick auf die kumulativen Effekte der europäischen Gesetzgebung.
13.03.2026 Beitrag
G-BA: Stellungnahmeverfahren zur Änderung der DMP-Anforderungen- Richtlinie eingeleitet
In seinem zuständigen Unterausschuss Disease-Management-Programme (UA DMP) hat der G-BA am 11. März 2026 über eine Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) in der Anlage 2 (indikationsübergreifende Dokumentation (ausgenommen Brustkrebs)), der Anlage 15 (DMP Chronischer Rückenschmerz) und der Anlage 16 (Chronischer Rückenschmerz – Dokumentation) beraten. Mit einem Schreiben an die stellungnahmeberechtigten Organisationen leitet der G-BA nunmehr das Stellungnahmeverfahren ein. Pharma Deutschland ist gemäß § 137f Absatz 8 Satz 1 SGB V als Spitzenorganisation der Anbieter digitaler medizinischer Anwendungen zur Abgabe einer Stellungnahme berechtigt. Mitgliedsunternehmen, die an der Abgabe einer Stellungnahme durch Pharma Deutschland interessiert sind, wenden sich bitte mit Ihren Anmerkungen zum Beschlussentwurf bis spätestens 2. April 2026 direkt an Dr. Karl Sydow ( sydow@pharmadeutschland.de ) oder Petra ten Haaf ( tenhaaf@pharmadeutschland.de ). Die Anhörung zum Stellungnahmeverfahren wurde bereits seitens des G-BA auf den 13. Mai 2026 terminiert.
13.03.2026 Beitrag PD
Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL): Mehr Nutzen für Patientinnen und Patienten, mehr Stabilität für die Apotheken
Die aktuellen Zahlen der ABDA unterstreichen diese Entwicklung: Im dritten Quartal 2025 boten rund 8.800 der insgesamt etwa 16.600 Apotheken rund 216.000 pharmazeutische Dienstleistungen an – im gleichen Quartal 2024 waren es noch 7.900 Apotheken mit insgesamt 156.000 pDL. Damit werden die zusätzlichen Angebote inzwischen regelmäßig von mehr als der Hälfte der Apotheken erbracht – ein deutliches Zeichen dafür, dass sich pharmazeutische Dienstleistungen im Versorgungsalltag etablieren und bei Patientinnen und Patienten auf wachsende Nachfrage stoßen. Pharma Deutschland bewertet diesen Trend ausdrücklich positiv. Pharmazeutische Dienstleistungen, die über die normale Information und Beratung bei der Arzneimittelabgabe hinausgehen, wie zum Beispiel Medikationsanalysen, Beratungen zu Tabakentwöhnung oder zur richtigen Anwendung von Inhalativa oder einer Risikoerfassung bei hohem Blutdruck erhöhen die Therapiesicherheit, verbessern den Behandlungserfolg und entlasten andere Bereiche des Gesundheitswesens. Zugleich stärkt der wachsende Einsatz dieser Dienstleistungen die Rolle der Vor-Ort-Apotheke als wichtigen Baustein einer modernen, niedrigschwelligen und patientenorientierten Gesundheitsversorgung. „Die deutlich gestiegene Nutzung pharmazeutischer Dienstleistungen ist ein starkes Zeichen: Patientinnen und Patienten erkennen den Mehrwert dieser wichtigen Angebote und nehmen sie bewusst in Anspruch." Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin “Damit verbessern sie nicht nur ihre eigene Gesundheitsversorgung, sondern tragen auch dazu bei, dass sich Apotheken vor Ort als unverzichtbare Säule in der Gesundheitsversorgung weiterentwickeln.”, erklärt Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. Pharmazeutische Dienstleistungen wurden in den vergangenen Jahren schrittweise in der Regelversorgung verankert und umfassen unter anderem strukturierte Medikationsanalysen, Dienstleistungen zur richtigen Anwendung bestimmter Arzneimittel sowie Angebote zur Verbesserung der Therapietreue. Mit der Apothekenreform und ergänzenden gesetzlichen Regelungen sollen weitere Dienstleistungen hinzukommen und bestehende Angebote ausgebaut werden. Parallel dazu wurden in den Apotheken umfassende Schulungs- und Informationsmaßnahmen implementiert, um die Teams bei der Umsetzung zu unterstützen.
13.03.2026 Beitrag
Kommunale Abwasserrichtlinie: EVP stellt mündliche Anfrage an die Kommission
Die Fragen der Europäischen Volkspartei (EVP) lauten wie folgt: Wie rechtfertigt die Kommission, dass sie mit der Umsetzung des EPR-Systems (Erweiterte Herstellerverantwortung) fortfährt, obwohl keine umfassende, produktbezogene und unabhängig validierte Folgenabschätzung vorliegt, die die unterschiedlichen Kostenschätzungen und deren Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung berücksichtigt? Beabsichtigt die Kommission, eine vorübergehende Aussetzung oder ein „Stop-the-Clock“ für die Umsetzung der EPR-Bestimmungen vorzuschlagen, bis eine solche Folgenabschätzung abgeschlossen und vom Gesetzgeber ordnungsgemäß geprüft wurde? Wie beabsichtigt die Kommission sicherzustellen, dass Hersteller aus Nicht-EU-Ländern wirksam und durchsetzbar in das EPR-System einbezogen werden, um Trittbrettfahrertum und Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil von Herstellern mit Sitz in der EU zu verhindern? Die gesamte Anfrage finden Sie auf der Website des Europäischen Parlaments .
13.03.2026 Beitrag
Referentenentwurf zu Umsetzung von Cyberresilienzanforderungen der EU vorgelegt (Cyberresilienz-Verordnung)
Der heute veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern dient der nationalen Umsetzung der europäischen Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienz-Verordnung). Ziel des Gesetzes ist es, die notwendigen administrativen Strukturen und Zuständigkeiten in Deutschland zu schaffen, um die EU-weiten Anforderungen an Produkte mit digitalen Elementen rechtlich abzusichern. Im Mittelpunkt des Entwurfs steht die Benennung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zentrale nationale Marktüberwachungsbehörde. Das BSI übernimmt damit die Aufgabe, die Einhaltung der Cybersicherheitsvorgaben zu kontrollieren, die im Rahmen der CE-Kennzeichnung nun auch für digitale Produkte verpflichtend sind. Parallel dazu fungiert das BSI als notifizierende Behörde, die für die Akkreditierung und Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen zuständig ist. Der Entwurf verweist auf die unmittelbare Geltung der EU-Verordnung, wonach Hersteller, Importeure und Händler sicherstellen müssen, dass Produkte mit digitalen Elementen definierte Mindestanforderungen an die Cybersicherheit erfüllen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Einführung einer Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen. Diese Meldungen müssen an die zuständigen Stellen erfolgen, um eine frühzeitige Identifikation von Sicherheitsrisiken im Markt zu ermöglichen. Um die praktische Umsetzung der neuen Anforderungen zu begleiten, sieht der Entwurf die Einrichtung von Reallaboren vor. Diese dienen als zeitlich und räumlich begrenzte Testumgebungen, in denen innovative digitale Produkte unter behördlicher Aufsicht auf ihre Konformität mit den Cyberresilienz-Vorgaben geprüft werden können. Dies soll den Wissensaustausch zwischen Behörden und Industrie fördern. Das Durchführungsgesetz legt den Rahmen für Bußgeldverfahren fest. Verstöße gegen die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/2847 können geahndet werden, wobei der Entwurf klarstellt, dass gegen bestimmte öffentliche Stellen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes keine Geldbußen verhängt werden. Hinsichtlich des Zeitplans sieht der Entwurf eine gestaffelte Umsetzung vor: Während die Artikel zur Änderung des Telekommunikations- und Energiewirtschaftsgesetzes bereits kurz nach der Verkündung in Kraft treten sollen, orientiert sich der Hauptteil des Gesetzes an den Übergangsfristen der EU-Verordnung. Die volle Wirksamkeit der meisten Vorschriften ist für den 11. Dezember 2027 vorgesehen, wobei spezifische Notifizierungsregeln bereits im Juni 2026 greifen. Pharma Deutschland ist aufgerufen, bis zum 2. April 2026 eine Stellungnahme einzureichen. Bitte senden Sie Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf bis zum 30. März 2026 an Andrea Schmitz ( schmitz@pharmadeutschland.de ).
13.03.2026 Beitrag PD
EMA: Neue sowie aktualisierte Zusammenfassungen von Bewertungsberichten des HMPC veröffentlicht
Die veröffentlichten Dokumente sind Zusammenfassungen der wissenschaftlichen Schlussfolgerungen des HMPC zur medizinischen Verwendung des jeweiligen pflanzlichen Produkts und fassen die Empfehlungen des HMPC zur Verwendung zusammen. Die Schlussfolgerungen des HMPC werden von den EU-Mitgliedstaaten bei der Bewertung von Anträgen auf Zulassung pflanzlicher Arzneimittel, die Cnici benedicti herba, Ginseng radix, Pilosellae herba cum radice, Rosmarini aetheroleum, Rosmarini folium, Trigonellae foenugraeci semen oder Zingiberis rhizoma enthalten, berücksichtigt. Die „Assessment Report Summarys for the Public“ finden Sie auf der jeweiligen Seite unter „Overview“: Cnici benedicti herba (Benediktenkraut) Ginseng radix (Ginsengwurzel) Pilosellae herba cum radice (Kleines Habichtskraut mit Wurzeln) Rosmarini aetheroleum (Rosmarinöl) Rosmarini folium (Rosmarinblätter) Trigonellae foenugraeci semen (Bockshornsamen) Zingiberis rhizoma (Ingwerwurzelstock)
13.03.2026 Beitrag PD
Landesverband Ost im Austausch mit Daniela Kuge, MdL
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Frage, wie die Landesregierung Impulse setzen kann, um die Branche vor Ort nachhaltig zu stärken und zugleich die Resilienz der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu erhöhen. Kuge betonte, dass das Ziel der Bundesregierung, Produktionskapazitäten nach Deutschland und Europa zurückzuholen, ambitioniert und wichtig sei. Ebenso zentral sei es jedoch, die ansässigen Unternehmen so zu unterstützen, dass Produktion und Lieferfähigkeit essenzieller Arzneimittel langfristig gesichert bleiben. Für die kommenden Monate wurde ein fortlaufendes Gesprächsformat auf Landtagsebene vereinbart. Dazu sollen zentrale Akteure der sächsischen Pharmalandschaft eingeladen werden, um den Austausch weiter zu vertiefen.
12.03.2026 Beitrag
Landesverband Nord spricht bei mündlicher Anhörung zum Thema Arzneimittelversorgung im Landtag Schleswig-Holstein
Folgende drei Punkte standen dabei im Mittelpunkt: Versorgungssicherheit europäisch denken Produktionsstandorte und Lieferketten müssen gezielt gestärkt werden. Bevorratungsregeln gilt es clever aufsetzen. Zudem darf es keine Ausschreibungen für versorgungskritische Wirkstoffe mehr geben. Preisdruck im Generikamarkt Rabattverträge und rigide Preisregulierungen setzen EU-Produktion zunehmend unter Druck – wer geostrategische Unabhängigkeit will, muss die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hersteller sichern. Folgen andere Gesetzgebungen mitdenken Konsequenzen anderer Regulierungsvorhaben müssen frühzeitig auf mögliche Auswirkungen für die Arzneimittelversorgung geprüft und Zielkonflikte vermieden werden. Die Anhörung und der damit verbundene Austausch machten deutlich, wie groß der Handlungsbedarf ist, um langfristig die Versorgung mit Arzneimitteln zu sichern!
12.03.2026 Beitrag
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