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gemeinsames Positionspapier: Kariesprophylaxe in Gefahr – Die harmonisierte Einstufung von Natriumfluorid als CMR-Substanz muss gestoppt werden
Seite 1 von 8 Gemeinsames Positionspapier Kariesprophylaxe in Gefahr – Die harmonisierte Einstufung von Natriumfluorid als CMR-Substanz muss gestoppt werden Problemstellung durch die geplante Einstufung von Natriumfluorid Gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 listet das Register der Einstufungs- und Kennzeichnungsabsichten (CLH) [1] die bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingegangenen Absichten und Vorschläge für eine neue oder überarbeitete harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes auf. Ende Mai 2025 wurde von der zuständigen französischen Behörde eine zusätzliche harmonisierte Einstufung für Natriumfluorid in die Kategorien: • Akute Toxizität 3, H331 (H331: akute Toxizität beim Einatmen); • Reprotoxisch 1B, H360F (H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen) und • Endokriner Disruptor HH 1, EU H380 (H380: Kann beim Menschen endokrine Störungen verursachen) beantragt. Eine Konsultation wurde zwischen dem 17. November 2025 und dem 16. Januar 2026 durchgeführt. Wie diese Konsultation zeigte, gibt es fundierte wissenschaftliche Bedenken an den Begründungen der französischen Behörde, die zu der CMR- und ED-Einstufung führen. Die deutsche zuständige Behörde äußerte erhebliche Vorbehalte gegen das vorgelegte Dossier [2]. Sie kritisiert insbesondere die methodischen Mängel und die unvollständige Datenbasis (Studienauswahl, Qualität, Interpretation des Wirkmechanismus)*. Neben der chemikalienrechtlichen Bewertung wurde im Jahr 2025 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine lebensmittelrechtliche Bewertung durchgeführt. Die EFSA hat in ihrem Gutachten von 2025 [3] gezeigt, dass die orale Gesamtaufnahme von Fluorid (einschließlich aus Zahnpasten) für fast alle Altersstufen unkritisch ist. Sollte diese neue Einstufung tatsächlich umgesetzt werden, hätte dies gravierende negative Auswirkungen für die Bevölkerung zur Folge. D.h. dies würde im Ergebnis die flächen- deckende Versorgung der Bevölkerung mit wirksamer Kariesprophylaxe massiv gefährden. Seite 2 von 8 *Die wichtigsten Kritikpunkte am Dossier im Überblick 1. Mängel bei der Reproduktionstoxizität (Repr. 1B) Für eine Einstufung als Repr. 1B (fruchtbarkeitsschädigend) sieht die deutsche Behörde (BfR) erhebliche Unsicherheiten: • Intransparente Studienauswahl: Die Kriterien für den Ein- oder Ausschluss von Studien in der „Weight of Evidence“-Bewertung (WoE) sind unklar. • Fehlende Schlüsselstudien: Wichtige Untersuchungen (z.B. NTP 1990, McPherson et al. 2018) wurden ohne ausreichende Begründung nicht berücksichtigt. • Fehlbewertung der Toxizität: Der Ausschluss von Studien aufgrund „übermäßiger Toxizität“ wird als methodisch fragwürdig und unzureichend begründet kritisiert. 2. Endokrine Disruption (ED) und Schilddrüsenfokus Die Einstufung als endokriner Disruptor der Kategorie 1 (T-Modalität) wird stark angezweifelt: • Widerspruch zur EFSA: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam 2025 zu dem Schluss, dass die Beweise für Schilddrüseneffekte durch Fluorid nicht ausreichen – ein direkter Widerspruch zum vorliegenden Dossier [3]. • Geringe Studienqualität: Die zur Begründung herangezogenen Tierstudien würden zahlreiche Mängel aufweisen, wie fehlende Dosis-Wirkungs-Beziehungen, mangelhafte statistische Auswertung oder unzureichende Angaben zur allgemeinen Toxizität. • Fragwürdige Humandaten: Die Nutzung von IQ-Tests bei Kindern als toxikologischer Endpunkt wird abgelehnt, da diese Tests keine ausreichende Validität und Reproduzierbarkeit für die Identifizierung chemischer Neurotoxikanten besitzen würden. 3. Alternative Wirkmechanismen Der Dossier-Einreicher behauptet, dass es außer der Schilddrüsendisruption keine plausiblen Mechanismen für die beobachtete Entwicklungsneurotoxizität (DNT) gibt. Dem wird unter anderem durch die deutsche Behörde mit dem Hinweis widersprochen, dass eine Vielzahl anderer Mechanismen (z.B. oxidativer Stress oder Apoptose) verantwortlich sein könnte [4, 5, 6, 7]. Allgemeines Grundlegendes zu Natriumfluorid Natriumfluorid (NaF) ist in der Mundgesundheit unverzichtbar und wird seit Jahrzehnten zur Kariesprophylaxe in Zahnpasten, Gelen, Lacken und Mundspüllösungen eingesetzt. Es stärkt den Zahnschmelz, indem es die Remineralisation fördert und den Zahnschmelz widerstandsfähiger gegen Säureangriffe macht [8, 9]. Die Wirkung erfolgt überwiegend lokal und nicht systemisch [10]. NaF bindet Protonen, ermöglicht die Wiedereinlagerung von Kalzium und kann beginnenden Substanzverlust beim Zahn stoppen oder rückgängig machen [10]. Seite 3 von 8 Bedeutung von Natriumfluorid in der Kariesprophylaxe Im Januar 2026 erstellte Univ.-Prof. Dr. Stefan Zimmer ein Gutachten zur Bedeutung von Natriumfluorid in der Kariesprävention [10]. Darin wird auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz bewertet, wie wichtig Natriumfluorid für die Vorbeugung von Karies ist. Das Gutachten kommt zu dem klaren Ergebnis, dass Fluorid – insbesondere in Form von Natriumfluorid – ein unverzichtbarer Bestandteil der bevölkerungsweiten Kariesprävention ist [10]. Auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) betonte im Sommer 2025 die Bedeutung von Natriumfluorid dahingehend, dass es in angemessener Dosierung die Zahngesundheit fördert und das Kariesrisiko senken kann [11]. Die Wirksamkeit von Natriumfluorid wird auch durch die S3-Leitlinie der deutschen Zahnärzteverbände (DGZMK) bestätigt [12]. Fluorid wirkt überwiegend lokal an der Zahnoberfläche, indem es Demineralisationsprozesse hemmt und Remineralisierung fördert. Die Wirksamkeit fluoridhaltiger Zahnpflegeprodukte ist durch zahlreiche Studien und Cochrane-Metaanalysen belegt [13,14,15,16]. NaF stellt dabei die am häufigsten eingesetzte Fluoridverbindung dar und ist zentraler Inhaltsstoff in Zahnpasten, Mundspüllösungen, Gelen und Fluoridlacken. Ein gleichwertiger Ersatzstoff ist derzeit nicht verfügbar; alternative Wirkstoffe wie z.B. Hydroxylapatit zeigen zum heutigen Zeitpunkt keine belastbare klinische Evidenz [10, 17,18]. Das Gutachten [10] kommt zu dem Schluss, dass ein Wegfall von Natriumfluorid zu einem deutlichen Anstieg der Kariesprävalenz in Deutschland führen würde. Dies entspräche einem Rückfall auf das „Kariesniveau“ von etwa 2005 und würde nahezu 20 Jahre erfolgreicher Präventionsarbeit zunichtemachen. Diese Prognose für Deutschland kann hinweisgebend für einen ähnlichen Anstieg der Kariesprävalenz in Europa angesehen werden, wodurch erhebliche Mehrkosten für das Gesundheitssystem zu erwarten wären. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass systemische Erkrankungen Folge von Karies sein können und im Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko für Herzerkrankungen und/oder Schlaganfällen stehen können [19, 20]. Konkrete Problematik Natriumfluorid ist in einer Vielzahl von unterschiedlichen Produkten vorhanden. Diese fallen aus regulatorischer Sicht in verschiedene Produktkategorien und unterliegen folglich unterschiedlichen gesetzlichen Regularien, wie zum Beispiel Kosmetika, Medizinprodukte und Arzneimittel. Aufgrund der verschiedenen Regularien hat eine derartige Einstufung von Natriumfluorid unterschiedliche Auswirkungen, die nachfolgend erläutert werden sollen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel zwischen den Produktkategorien nicht möglich ist, da die verschiedenen Produktgruppen unterschiedliche Ziele verfolgen. Kosmetika dienen der äußeren Pflege und Verschönerung, während Arzneimittel physiologische Funktionen beeinflussen oder Krankheiten behandeln und Medizinprodukte Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung sind, die beim Menschen angewendet werden und deren Hauptwirkung überwiegend physikalisch oder physikochemisch erfolgt. Seite 4 von 8 Natriumfluorid in Kosmetika Die KosmetikVO (EU) 1223/2009 wird weltweit als Goldstandard für die Sicherheit von kosmetischen Produkten angesehen und wird entweder direkt oder indirekt von einer beträchtlichen Anzahl von Ländern weltweit befolgt. Natriumfluorid ist gemäß der aktuellen KosmetikVO zugelassen. Der maximale Fluoridgehalt in Zahnpasten ist gemäß KosmetikVO auf 1500 ppm festgelegt. Die Anwendung von “CMR-Stoffen” (krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe), 1B oder 1A in kosmetischen Mitteln ist nach Art. 15 der KosmetikVO grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Lebensmittelsicherheit gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/2002, keine Alternativen verfügbar, spezifischer Verwendungszweck, Sicherheitsbewertung durch den SCCS und besondere Kennzeichnung. Somit müsste nach dieser Einstufung zuerst ein Ausnahmeantrag bei der EU- Kommission gestellt und alle genannten Bedingungen erfüllt werden, damit natriumfluoridhaltige Zahnpasten auf dem Markt verbleiben dürften. Natriumfluorid in Medizinprodukten Bei Medizinprodukten, die NaF enthalten, handelt es sich u.a. um Fluoridlacke/-gele und Zahnpasten. Regulatorisch würden hier bei der geplanten Einstufung in beiden Fällen die Abschnitte 10.4.1 - 10.4.5 (ohne 10.4.3) Anhang I der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) greifen. NaF als sogenannter “CMR- Stoff” darf nur in einer Konzentration bis zu 0,1 % Massenanteil in einem Medizinprodukt enthalten sein. Eine höhere Konzentration ist nur zulässig, wenn eine dementsprechende wissenschaftliche Rechtfertigung vorhanden ist (siehe Abschnitt 10.4.2, Verordnung (EU) 2017/745 (MDR)). Mit dieser Vorgehensweise ist nicht mehr sichergestellt, dass eine Versorgung der Bevölkerung wie bis dato garantiert ist und dieses hätte enorme Auswirkungen auf die Kariesprophylaxe. Natriumfluorid in Arzneimitteln Bei Arzneimitteln, die NaF enthalten, handelt es sich u.a. um Fluoridtabletten, Fluoridtropfen sowie hoch dosierte Fluoridgele und Zahnpasten. Neben den zahnmedizinischen Anwendungen wird NaF z.B. auch zur Rachitis- und Osteoporose-Prophylaxe und -Behandlung eingesetzt. Regulatorisch könnte die geplante Einstufung dazu führen, dass die Nutzen-/Risikobewertung in Frage gestellt werden könnte, d.h. die Verfügbarkeit sowie weitergehende Folgen wären heute noch nicht absehbar. Auswirkung auf die Zahngesundheit Die vorgeschlagene Einstufung hätte für die dentale Prophylaxe und Therapie erhebliche Auswirkungen, da Natriumfluorid sowohl in kosmetischen Mitteln (Zahnpasten) mit bis zu 0,15 % als auch in dentalen Fluoridlacken durch den Zahnarzt angewendet wird. Hierbei werden deutlich höhere Konzentrationen von bis zu mehreren Prozent in den Produkten eingesetzt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat fluoridhaltige Dentalprodukte Ende 2021 auf die Musterliste für unentbehrliche Arzneimittel [21] für Erwachsene und Kinder gesetzt, um dazu beizutragen, die Belastung durch Karies zu verringern. Ein Verzicht auf die Nutzung von Natriumfluorid würde zu einem Anstieg der Kariesprävalenz in allen Altersgruppen und damit verbunden zu zusätzlichen Seite 5 von 8 zahnmedizinischen Therapiekosten führen, die sowohl die gesetzlichen und privaten Krankenkassen als auch die einzelnen Menschen aufgrund von privaten Zuzahlungen zu zahnärztlichen Leistungen erheblich belasten würden. Auswirkung auf die allgemeine Gesundheit und Lebensqualität Die Mundgesundheit hat einen erheblichen Einfluss auf die allgemeine Lebensqualität und macht etwa zehn Prozent der medizinischen Lebensqualität eines Menschen aus [22]. Die mundgesundheitsbezogene Lebensqualität (OHRQOL) verdeutlicht, wie die eigene Mundgesundheit das tägliche Leben beeinflusst, sowohl durch aktuelle als auch vergangene Erfahrungen. Es ist nachgewiesen, dass Karies die Lebensqualität in allen Altersgruppen negativ beeinträchtigt (orale Symptome, funktionelle Einschränkungen, emotionales und soziales Wohlbefinden). Besonders kritisch wird das für Kinder gesehen. Ein Anstieg beim „Early Childhood Caries“ kann zur Schädigung der nachfolgenden Zähne führen, die Sprachentwicklung beeinträchtigen, Ernährungsprobleme verursachen und insgesamt die geistige und psychische Entwicklung negativ beeinflussen [23-28]. Neueste Studien weisen darauf hin, dass schlechte Mundgesundheit im Kindesalter, insbesondere anhaltende oder verschlimmernde Zahnkaries und Gingivitis, mit einem erhöhten Risiko für Atherosklerotische Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Erwachsenenalter verbunden ist. Diese Erkenntnisse unterstreichen das Potential frühzeitiger zahnmedizinischer Interventionen zur Verringerung des langfristigen kardiovaskulären Risikos und verdeutlicht nochmal, wie wichtig Kariesprophylaxe vom Kindesalter an ist [29]. Fazit und Forderung Die Neueinstufung von Natriumfluorid ist daher unbedingt zu verhindern. Als bedeutendes und wirtschaftsstarkes Mitglied der EU hat Deutschland hier eine besondere Verantwortung. Es ist notwendig, dass die deutsche Bundesregierung zügig Position bezieht und sich für den Erhalt von Natriumfluorid im Gesundheitswesen einsetzt, um sicherzustellen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Natriumfluorid zur essenziellen Kariesprophylaxe in Arzneimitteln, Medizinprodukten und Kosmetika gewährleistet ist. Dazu muss die unsachgemäße Einstufung von Natriumfluorid als CMR-Stoff und Endokriner Disruptor verhindert werden. Literatur: [1] ECHA, Registry of CLH intensions until outcome. Registry of CLH intentions until outcome - ECHA [2] ECHA, Compiled Comments on CLH Consultation, Kommentare 40, 62, 100 und 139 https://echa.europa.eu/documents/10162/1fa328d8-79c4-4300-d099-ec15396d54b4 https://echa.europa.eu/de/registry-of-clh-intentions-until-outcome#msdynmkt_trackingcontext=e001c1c2-8892-43d0-bdab-6ece5b380000 https://echa.europa.eu/documents/10162/1fa328d8-79c4-4300-d099-ec15396d54b4 Seite 6 von 8 [3] EFSA Scientific Committee. 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09.07.2026 Datei
Zulassung: Cover Letter für Typ IA Variations entfällt
Auf ihrer Juni-Sitzung hat die Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) beschlossen, die bisherige Anforderung zur Einreichung eines Cover Letters bei Typ IA-Variations aufzuheben. Darüber wurde in den News „CMDh-Bericht zur Juni-Sitzung und Präsentationen zum CMDh Meeting with Interested Parties“ am 2. Juli 2026 informiert. Seit dem 1. Juli 2026 kann bei entsprechenden Variationsverfahren auf den Cover Letter verzichtet werden. Im Zusammenhang mit dem Wegfall des Cover Letters wurden zahlreiche Verfahrensdokumente aktualisiert: Requirements on submissions for Variations and Renewals within MRP and National Procedures BPG on the Use of eCTD in the MRP/DCP Cover Letter for Variation Applications in MRP Questions and Answers on Variations BPG for the Allocation of the MRP Variation Number for Type I Notifications, Type II Variations, Grouping and Worksharing (Chapter 1) BPG for the Processing of Type IA Minor Variations (Notifications) in MRP (Chapter 3) BPG for the Processing of Grouped Applications in MRP (Chapter 6) Begleitend werden auch die relevanten Formulare und Leitfäden angepasst. Das überarbeitete eAF soll im dritten Quartal 2026 veröffentlicht werden. Die bisher im Cover Letter enthaltene Bestätigung zum Annual Update wird künftig direkt im Antragsformular erfasst. Zudem wird das CESP Delivery File entsprechend angepasst. Weitere Infos können der Präsentation von Frau Winterscheid sowie dem CMDh-Bericht von Juni entnommen werden.
09.07.2026 Beitrag PD
Co-Creation Day Pharma
Die pharmazeutische Industrie steht vor vielfältigen wissenschaftlichen, technologischen und regulatorischen Herausforderungen. Gleichzeitig entstehen durch neue Forschungsansätze, digitale Technologien und interdisziplinäre Kooperationen neue Chancen. Um diese Potenziale gemeinsam zu heben, laden Pharma Deutschland e. V. , die Forschungsvereinigung der Arzneimittel-Hersteller e. V. (FAH) und Fraunhofer Gesundheit herzlich zum Co-Creation Day Pharma ein. Unter dem Motto „From Challenges to Solutions“ bringen wir am 25. November 2026 in den Räumlichkeiten von Pharma Deutschland in Bonn Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen, um konkrete Bedarfe, Ideen und innovative Lösungsansätze in den Austausch zu bringen und mögliche Kooperationen anzustoßen. Der Co-Creation Day ist dabei bewusst als unkompliziertes, anwendungsorientiertes Austauschformat angelegt. Im Mittelpunkt stehen konkrete Fragestellungen, Praxisbeispiele und Lösungsansätze, die für die pharmazeutische Forschung und Entwicklung (F&E) relevant sind. Nehmen Sie als Firma hier diese Möglichkeit war, um innerhalb eines kurzen Vortages Problemstellungen und für Sie relevante Forschungsansätze zu präsentieren. Ziel sind die Identifizierung von Partnern aus Industrie und Akademia für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich des Vorwettbewerbes und optimalerweise zukünftige Kooperationsprojekte. Gleichzeitig können hierzu die individuellen Fördermöglichkeiten diskutiert und ermittelt werden. Der Tag gliedert sich in zwei Pitching-Sessions , die inhaltlich gemischt und thematisch offen angelegt sind. In kurzen Pitches von maximal sieben Minuten stellen Unternehmen ihre aktuellen Herausforderungen, Innovationsbedarfe oder Projektideen vor; Forschungseinrichtungen präsentieren im Gegenzug innovative Technologien, Lösungsansätze und laufende oder geplante Projekte: die Beiträge geben einen Überblick über neue Technologien, die die Arzneimittelentwicklung effizienter, präziser und sicherer machen können. Im Fokus stehen innovative Testsysteme, KI-gestützte Daten- und Bildanalysen sowie neue Ansätze für Produktion, Qualitätskontrolle und patientennahe Forschung. Ergänzt wird das Spektrum durch nachhaltige Materialien und Plattformtechnologien für medizinische und pharmazeutische Anwendungen. Im Fokus können dabei unter anderem Themen wie Prozessoptimierung und Skalierung, Digitalisierung und KI, personalisierte Medizin, Nachhaltigkeit und Green Pharma, Analytik und Qualität sowie Regulatory und Time-to-Market stehen. Abgerundet wird der Co-Creation Day durch ein gemeinsames Mittagessen und viel Raum für Gespräche und Vernetzung. Wir laden Sie herzlich ein, Teil dieses neuen Formats zu werden und aktiv zur Entwicklung zukünftiger Innovationsprojekte beizutragen. Ihre Anmeldung übermitteln Sie uns bitte bis zum 20. Oktober 2026 . Die Teilnahme ist kostenlos. Co-Creation Day Pharma: From Challenges to Solutions Ein Austauschformat rund um konkrete Fragestellungen, Praxisbeispiele und Lösungsansätze, die für die pharmazeutische Forschung und Entwicklung relevant sind. Details & Anmeldung
09.07.2026 Beitrag
Co-Creation Day Pharma
Vernetzung von Pharmaindustrie und Forschung für Innovationen, Technologietransfer und gemeinsame F&E-Projekte.
Mi 25 Nov Veranstaltung
Boehringer-Deutschlandchef: Industrie wird de-priorisiert
Der Grundtenor sei nach Änderungen an dem Gesetzentwurf nach wie vor, dass Innovationen der Pharmabranche nicht anerkannt würden. «Wir fühlen uns nicht als Gewinner», sagte Schoenmaeckers. Es bleibe das Gefühl, dass die Industrie der einzige Kostenträger sei, der weiter zusätzlich belastet werde. Höherer konstanter Herstellerabschlag sorgt für Unmut Am ursprünglichen Gesetzentwurf hatten Pharmaunternehmen etwa den vorgesehenen dynamisch anpassbaren Preis-Abschlag auf Medikamente kritisch gesehen. Moniert wurde, dass dies jegliche Planbarkeit zunichtemache. Dass nun doch kein dynamischer Abschlag kommen solle, begrüßte Schoenmaeckers. «Aber die Industrie sieht sich nun mit einem mehr als doppelt so hohen, konstanten Herstellerabschlag konfrontiert.» Darüber hinaus habe eine Befreiungsklausel für Preisabschläge zugunsten von in Deutschland forschenden Unternehmen nicht den Weg ins Gesetz gefunden. Das sei bedauerlich. Wenn dann noch eine Preis-Mengen-Regelung komme, eine Art Umsatzdeckel für erlösstarke Medikamente, sei das absurd, sagte Schoenmaeckers. Es werde bestraft, dass ein Präparat erfolgreich sei. Investitionen in Deutschland werden unwahrscheinlicher Bei Boehringer Ingelheim ist Jardiance unter anderem für die Behandlung von Diabetes, Herzinsuffizienz oder chronische Nierenerkrankungen ein wichtiger Umsatzbringer. Der Einsatz dieses Medikaments könne Krankenkassen unter dem Strich Kosten sparen, zum Beispiel für teure Dialyse-Behandlungen, sowie Krankheitstage reduzieren und die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten verbessern, sagte Schoenmaeckers. «Das ist keine Anerkennung von Innovation», betonte der Deutschlandchef von Boehringer Ingelheim. Das Unternehmen hatte im Juni geplante Investitionen von 900 Millionen Euro in Deutschland gestoppt. Als Gründe nannte das Unternehmen schwierige Bedingungen hierzulande, die Sparvorgaben der Bundesregierung und Druck aus den USA. Investitionen aus der Branche in Deutschland würden mit dem geplanten Gesetz unwahrscheinlicher, sagte Schoenmaeckers. Es brauche Strukturreformen im Gesundheitssystem, Ineffizienzen müssten beseitigt werden.
09.07.2026 Beitrag
Ausschuss Innovation & Forschung
Die Ausschussmitglieder treffen sich zu ihrer dritten Sitzung in diesem Jahr.
Do 19 Nov Veranstaltung
Ausschuss Phytopharmaka
Die Ausschussmitglieder treffen sich zu ihrer vierten Sitzung in diesem Jahr.
Mi 02 Dez Veranstaltung
Ausschuss Phytopharmaka
Die Ausschussmitglieder treffen sich zu ihrer dritten Sitzung in diesem Jahr.
Do 01 Okt Veranstaltung
Ausschuss Pharmazeutische Technologie
Die Ausschussmitglieder treffen sich zur dritten Sitzung in diesem Jahr in Neumarkt.
Do 12 Nov Veranstaltung
Beitragsstabilisierungsgesetz vor zwei großen Hürden
Der für Freitag, 10. Juli, geplante Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steht auf der Kippe. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Janosch Dahmen hat beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die vorgesehene zweite und dritte Lesung eingereicht. Im Mittelpunkt der Kritik steht das aus seiner Sicht zu knappe Beratungsverfahren: Die rund 300 Seiten umfassenden Änderungsanträge wurden den Abgeordneten erst am Montag zur Verfügung gestellt. Das Vorgehen erinnert an das sogenannte „Heizungsgesetz“ der vergangenen Legislaturperiode. Damals hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann erfolgreich gegen die kurzen Beratungsfristen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag statt und stellte klar, dass den Abgeordneten ausreichend Zeit zur Prüfung umfangreicher Gesetzesänderungen eingeräumt werden muss. Selbst wenn das Gesetz die parlamentarische Hürde im Bundestag nehmen und der Eilantrag abgewiesen werden sollte, droht weiterer Verzögerungsbedarf im Bundesrat. Zwar handelt es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz, dennoch könnte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen und damit das Inkrafttreten hinauszögern. Damit sind verschiedene Szenarien denkbar: Neben Sondersitzungen des Deutschen Bundestages erscheint auch eine Verabschiedung erst nach der Sommerpause im September möglich. Kritik an der verkürzten Beratungsfrist kommt zudem aus den Ländern. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat das Verfahren öffentlich beanstandet. Darüber hinaus haben auch die Linken einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, dessen Inhalt zum Redaktionsschluss noch nicht ausgewertet werden konnte.
08.07.2026 Beitrag
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