Der für Freitag, 10. Juli, geplante Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steht auf der Kippe. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Janosch Dahmen hat beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die vorgesehene zweite und dritte Lesung eingereicht. Im Mittelpunkt der Kritik steht das aus seiner Sicht zu knappe Beratungsverfahren: Die rund 300 Seiten umfassenden Änderungsanträge wurden den Abgeordneten erst am Montag zur Verfügung gestellt.
Das Vorgehen erinnert an das sogenannte „Heizungsgesetz“ der vergangenen Legislaturperiode. Damals hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann erfolgreich gegen die kurzen Beratungsfristen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag statt und stellte klar, dass den Abgeordneten ausreichend Zeit zur Prüfung umfangreicher Gesetzesänderungen eingeräumt werden muss.
Selbst wenn das Gesetz die parlamentarische Hürde im Bundestag nehmen und der Eilantrag abgewiesen werden sollte, droht weiterer Verzögerungsbedarf im Bundesrat. Zwar handelt es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz, dennoch könnte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen und damit das Inkrafttreten hinauszögern.
Damit sind verschiedene Szenarien denkbar: Neben Sondersitzungen des Deutschen Bundestages erscheint auch eine Verabschiedung erst nach der Sommerpause im September möglich. Kritik an der verkürzten Beratungsfrist kommt zudem aus den Ländern. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat das Verfahren öffentlich beanstandet.
Darüber hinaus haben auch die Linken einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, dessen Inhalt zum Redaktionsschluss noch nicht ausgewertet werden konnte.