Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2025 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und (EU) 2017/746 (IVDR) vorgelegt. Darüber hinaus sieht der Vorschlag Änderungen der Verordnung (EU) 2022/123 zur verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) sowie der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz vor, insbesondere im Hinblick auf die Liste der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union gemäß Anhang I. Der Vorschlag unterliegt dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und bedarf der Zustimmung sowohl des Europäischen Parlaments als auch des Rates. Europäisches Parlament Der Ausschuss für öffentliche Gesundheit (SANT) des Europäischen Parlaments wurde als federführender Ausschuss für dieses Dossier benannt. Nach aktueller Planung soll der Berichtsentwurf am 14. Juli 2026 im Ausschuss erörtert werden. Im Anschluss können die Abgeordneten Änderungsanträge einreichen; die Frist hierfür ist vorläufig auf den 20. Juli 2026 festgelegt. Die Abstimmung über den Berichtsentwurf sowie die eingereichten Änderungsanträge ist derzeit für den 3. Dezember 2026 vorgesehen. Ziel ist es, den Verhandlungsstandpunkt des Parlaments festzulegen. Nach der Ausschussabstimmung wird der Text dem Plenum zur Annahme vorgelegt. Die Abstimmung im Plenum ist voraussichtlich für die Sitzungswoche ab dem 14. Dezember 2026 geplant. Rat Die Experten des Rates befassen sich fortlaufend mit dem Vorschlag, um eine gemeinsame Position (allgemeine Ausrichtung) zu erarbeiten. Nach Abschluss der technischen Beratungen sollen die Mitgliedstaaten auf politischer Ebene Stellung nehmen. Die Arbeitsgruppe „Arzneimittel und Medizinprodukte“ (Working Party on Pharmaceuticals and Medical Devices) wird voraussichtlich am 3. Juni 2026 erneut tagen. Zudem werden sich zunächst die Ständigen Vertreter im COREPER I und anschließend die zuständigen Minister im EPSCO-Rat (Gesundheit) am 3. bzw. 16. Juni 2026 mit dem Fortschrittsbericht der zyprischen Ratspräsidentschaft befassen. Der Fortschrittsbericht wird darlegen, in welchem Umfang technische Beratungen bereits erfolgt sind und bei welchen Punkten zwischen den Mitgliedstaaten Einigkeit oder weiterer Diskussionsbedarf besteht. Gleichzeitig gibt er einen Ausblick auf die Schwerpunkte des kommenden irischen Ratsvorsitzes und markiert die formale Übergabe des Dossiers. Die Ministerdebatte wird öffentlich geführt. Die allgemeine Ausrichtung des Rates, die Grundlage für die interinstitutionellen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament ist, muss anschließend durch den COREPER gebilligt und in einer Ratsformation angenommen werden. Trilog Sobald sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat ihre jeweiligen Verhandlungspositionen festgelegt haben, können die interinstitutionellen Verhandlungen beginnen. Ziel ist eine Einigung in erster Lesung. Aufgrund des aktuellen Legislativkalenders wird derzeit nicht erwartet, dass die Trilogverhandlungen vor Anfang 2027 aufgenommen werden. Ein erzielter Kompromiss muss anschließend sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat formell gebilligt werden. Nach der Verabschiedung wird die überarbeitete Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in Kraft.
02.06.2026
Beitrag
PD
Medical Device
Medical Device Coordination Group Document MDCG 2026-XX
MDCG 2026-XX
MDCG Position Paper:
Management of SS(C)P in EUDAMED after mandatory use
June 2026
This document has been endorsed by the Medical Device Coordination Group (MDCG) established by Article 103 of Regulation (EU) 2017/745. The MDCG is composed of representatives of all Member States and it is chaired by a representative of the European Commission.
The document is not a European Commission document and it cannot be regarded as reflecting the official position of the European Commission. Any views expressed in this document are not legally binding and only the Court of Justice of the European Union can give binding interpretations of Union law.
1. Current situation in EUDAMED:
The summary of safety and clinical performance and the summary of safety and performance (SSCP and SSP respectively), are to be uploaded by the notified body during the process of registering certificates information according to Article 32(1) MDR and Article 29(1) IVDR. Subsequently, the notified body is responsible for the uploading in EUDAMED of both the ‘master’ version and its translations. This policy is however evolving, as described below.
2. Revision of the guidance MDCG 2019-9 – rev.1 on SSCP:
Guidance MDCG 2019-9 – rev.1 is being revised to assign to the manufacturer the task to upload the master SSCP in EUDAMED, along with the translations in accordance with Article 29(4) MDR. It is the responsibility of the manufacturer to ensure that the uploaded SSCP is the one validated by the notified body during the certification process. The changes outlined in the revised guidance will be reflected in EUDAMED, where the notified body will indicate which is the validated SSCP(s), or parts thereof, in accordance with Article 32(1) MDR, by ticking the box(es) corresponding to the relevant Basic UDI-DI(s). This functionality will be available when registering and/or linking the relevant certificate. See the guidance for more details.
This procedure will apply as well to SSP (IVDs).
3. Timeline for implementation in EUDAMED:
Changes introduced in the revised guidance will be implemented in EUDAMED in the coming months and after the mandatory use date. A transitional period will be foreseen to switch the task of SS(C)P upload in EUDAMED from the notified body to the manufacturer.
In practice, from 28th May 2026 (date of mandatory use of the first four modules of EUDAMED) and until the new functionalities described in paragraph 2 are fully available in the EUDAMED Production environment, notified bodies will continue to upload SS(C)Ps alongside the registration of new certificates, including their updates, for concerned devices. The upload concerns only the master SS(C)Ps, without the translations. Management of translations will continue to be done by the manufacturer as currently in line with MDCG 2021-1 rev.1 and MDCG 2022-12 respectively.
The new functionalities will first be available in the EUDAMED Playground environment and a few months later in the Production environment[footnoteRef:1]. The interval between the deployments in Playground and Production is intended to provide manufacturers and notified bodies with a transition period to adapt their internal processes and test the functionalities in Playground and therefore ensure compliance with the requirements.
Deployment in Playground planned in July 2026 and in Production in October 2026
Page 1 of 2
02.06.2026
Datei
PD
Die Leitlinie MDCG 2019-9 Rev1 zu SS(C)P wird derzeit überarbeitet. Aktuell läuft das schriftliche Genehmigungsverfahren auf MDCG-Ebene. Ziel ist es, künftig zu ermöglichen, dass die Verwaltung der SS(C)P in EUDAMED durch den Hersteller und nicht mehr durch die benannte Stelle erfolgt. Parallel dazu wird die entsprechende Funktionalität in EUDAMED entwickelt. Die Inbetriebnahme in der Produktionsumgebung ist derzeit für Oktober 2026 vorgesehen, vorausgesetzt, die Leitlinie wird wie geplant verabschiedet. Da EUDAMED den Herstellern für einen gewissen Übergangszeitraum de facto nicht ermöglichen wird, die überarbeiteten Anforderungen vollständig umzusetzen, besteht Bedarf an klaren Orientierungshilfen. Diese sollen sowohl Herstellern als auch benannten Stellen eine praktikable Nutzung von EUDAMED ermöglichen, bis die neue Funktionalität verfügbar ist. Der Entwurf des Positionspapiers verfolgt insbesondere folgende Ziele: Definition der Verlagerung der Verantwortung für das Hochladen von SS(C)P sowie von Übersetzungen von den benannten Stellen auf die Hersteller; Darstellung des Umgangs mit der Verwaltung von SS(C)P im Zeitraum zwischen der Verabschiedung der überarbeiteten Leitlinie MDCG 2019-9 Rev1 und der Bereitstellung der neuen Funktionalität in EUDAMED; Klarstellung der operativen Schritte für Hersteller und benannte Stellen. Der Entwurf des Positionspapiers befindet sich derzeit im schriftlichen Genehmigungsverfahren auf MDCG-Ebene, mit einer Frist bis zum 11. Juni 2026. Sollten Sie wesentliche Einwände („Showstopper“) sehen, ist eine Rückmeldung an Marie Anton ( anton@pharmadeutschland.de ) bis zum 9. Juni 2026 möglich.
02.06.2026
Beitrag
PD
BERLIN
Friedrichstraße 134
10117 Berlin
T. 030 | 308 75 96 - 0
F. 030 | 308 75 96 - 111
BONN
Ubierstraße 71–73
53173 Bonn
T. 0228 | 957 45 - 0
F. 0228 | 957 45 - 90
Pharma Deutschland e. V.
info@pharmadeutschland.de
www.pharmadeutschland.de
BRÜSSEL
Rue Marie de Bourgogne 58
1000 Brüssel
T. +49-170-6133687
1
POSITIONSPAPIER
von Pharma Deutschland e.V.
Real World Data für Innovationen
Stand des Positionspapiers 1. Juni 2026
In diesem Positionspapier steht der Begriff „Innovationen“ nicht allein für neuartige Therapien, neue
Impfstofftechnologien, Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP) oder neue patentgeschützte
Wirkstoffe. Arzneimittel oder Innovationen schließen sowohl Therapien und Impfstoffe als auch die
Weiterentwicklung bestehender Therapieoptionen ein, z.B. die Erweiterung der Indikationen, die
Einbindung neuer Patientengruppen (z.B. Schwangere, Kinder und Jugendliche oder ältere
Patienten). Dieses Dokument stellt eine dynamische Dokumentation dar, die aufgrund der
europäischen und internationalen Entwicklungen mit potentiellen neuen Erkenntnissen an den
aktuellen Wissenstand angepasst werden wird.
Real-World Data (RWD)1 können praxisnahe Erkenntnisse liefern, sowohl zu Versorgungspfaden,
zur Epidemiologie, zu Therapiesequenzen als auch zu Wirksamkeit, Sicherheit und Nutzen neuer
oder bekannter Therapien. Real-World-Evidenz (RWE) auf Basis der RWD kann zum Beispiel
ergänzend zu klinischen Prüfungen bei der Zulassung und dem Health Technology Assessment
(HTA) unterstützen, um nachfolgende klinische Prüfungen zu konzipieren, Daten im
Versorgungsalltag zu sammeln, und so Therapien oder präventive Maßnahmen umfassender zu
bewerten. Im Bereich der Pharmakovigilanz werden diese Daten bereits seit vielen Jahren als
wichtige Quelle betrachtet und haben in der fortlaufenden Bewertung von zugelassenen
Arzneimitteln eine große Bedeutung. Aber auch die Anwendung im regulatorischen Bereich findet
zunehmend Beachtung (s. a. Journey towards a roadmap for regulatory guidance on real-world
evidence) und wird kontinuierlich ausgebaut.2
1 Derzeit läuft das Projekt der ICH für eine Guidance E23 „Considerations for the Use of Real-World Evidence (RWE) to Inform
RegulatoryDecision Making with a focus on Effectiveness of Medicines“. Darin sollen die Definitionen für RWD und RWE international
gleichlautend festgelegt werden. Als Vorläufer der ICH E23 gilt das ebenfalls von der ICH stammende Reflection Paper „on proposed
international harmonisation of real-world evidence terminology and convergence of general principles regarding planning and reporting of
studies using real-world data, with a focus on effectiveness of medicines“ Unter RWD werden dort die im Versorgungsalltag generierten
Daten verstanden, die außerhalb kontrollierter klinischer Prüfungen erhoben werden. Werden diese Daten systematisch analysiert und
methodisch aufbereitet, entsteht daraus Real-World Evidence (RWE).
2 https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/journey-towards-roadmap-regulatory-guidance-real-world-evidence_en.pdf
EMA has developed a roadmap to produce guidance on real-world evidence to support regulatory decision-making.
A document describing the roadmap and the journey that led to it is available below.It includes a review of existing real-world evidence
guidance that regulators have issued. It also proposes topics for further guidance development.
https://database.ich.org/sites/default/files/ICH_E23_EWG_Concept_Paper_MCEndorsed_2025_1112.pdf
https://www.ema.europa.eu/en/documents/scientific-guideline/ich-reflection-paper-proposed-international-harmonisation-real-world-evidence-terminology-and-convergence-general-principles-regarding-planning-and-reporting-studies-using-real-world-data-focus_en.pdf
https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/journey-towards-roadmap-regulatory-guidance-real-world-evidence_en.pdf
2
Obwohl es mittlerweile von der EMA und auch von der ICH (International Council for Harmonisation)
einige weiterführende Dokumente zu diesem Thema gibt (ICH_E23_ _Concept_Paper
„Considerations for the Use of Real-World Evidence (RWE) to Inform Regulatory Decision Making
with a focus on Effectiveness of Medicines”, ICH M14 “Guideline on general principles on plan,
design and analysis of pharmacoepidemiological studies that utilize real-world data for safety
assessment of medicines” – adopted by EMA) nutzen im Bereich der Weiterentwicklung von
Arzneimitteln sowie bei Innovationen die Zulassungsbehörden und HTA-Institutionen das Konzept
RWD/RWE bislang nur in sehr begrenztem Umfang und es bestehen offensichtlich noch
Unsicherheiten bei ihrer Nutzung für Zulassungs- und HTA-/Erstattungsentscheidungen. Die sog.
Target Trial Emulation konnte sich noch nicht etablieren. Die Zulassungsbehörden priorisieren
Kausalitätsprüfung anhand von randomisierten kontrollierten Prüfungen (RCT). Die sehr
zurückhaltende Anwendung und Anerkennung von RWD/RWE führt jedoch zu einem Teufelskreis:
Ohne ein gemeinsames Verständnis und einheitliche Vereinbarungen für eine transparente und
öffentlich einsehbare Bewertung und Nutzung fehlt es an der Umsetzung methodischer Standards,
so dass bislang Wirksamkeitsdaten, Daten zur Qualitätssicherung und Erkenntnisse zum
methodischen Fortschritt verloren gehen. Es bleibt bei Einzelfallentscheidungen und es kommt nicht
zu einer generellen und damit planbaren Nutzung dieser Daten im Bereich regulatorischer
Entscheidungen und HTA.
Pharma Deutschland fordert daher einen Paradigmenwechsel. Insbesondere die Digitalisierung in
der ambulanten und stationären Versorgung muss so gestaltet werden, dass RWD systematisch,
strukturiert, maschinenlesbar und mit geringem Aufwand in der klinischen Routine fehlerarm
erhoben und nutzbar gemacht werden können. Datenschutz, Interoperabilität, Standardisierung und
die Verknüpfung von Register- und Versorgungsdaten müssen regulatorisch so ausgestaltet werden,
dass ihre Nutzung gefördert und nicht behindert wird. Die Verwendung von einheitlichen Metadaten
und deren Ontologien für die Kategorisierung der Daten muss konsequent eingeführt und beachtet
werden. Diese sind bereits in europäischen und internationalen Standards und Leitlinien
beschrieben und veröffentlicht. Die EMA hat gemeinsam mit den nationalen Zulassungsbehörden
einen wichtigen Schritt in diese Richtung durch die Veröffentlichung ihrer Metadaten-Kataloge3
gemacht Diese Weiterentwicklung spiegelt sich auch im Europäischen Gesundheitsdatenraum
(EHDS) wider. Daraus resultieren bereits viele Ansätze auf europäischer Ebene RWD verstärkt bei
regulatorischen Entscheidungen zu berücksichtigen und die Akzeptanz dieser Daten auf
Behördenseite zu steigern.
Auch die Bewertungsmethodik in Zulassungs- und HTA-Verfahren muss weiterentwickelt werden.
RWD sollten kontextspezifisch systematisch in die Entscheidungsfindung einfließen und anhand
transparenter Kriterien bewertet werden. Nur durch ihre tatsächliche Nutzung im regulatorischen und
HTA-Kontext können Versorgungspotenziale gezielt und strukturell adressiert werden. Methodische
Ansätze wie die Target Trial Emulation bieten dabei die Möglichkeit, randomisierte
Vergleichssituationen nachzubilden und Verzerrungen zu reduzieren. Wo solche methodischen
3 https://catalogues.ema.europa.eu/
https://database.ich.org/sites/default/files/ICH_E23_EWG_Concept_Paper_MCEndorsed_2025_1112.pdf
https://database.ich.org/sites/default/files/ICH_E23_EWG_Concept_Paper_MCEndorsed_2025_1112.pdf
https://database.ich.org/sites/default/files/ICH_E23_EWG_Concept_Paper_MCEndorsed_2025_1112.pdf
https://www.ema.europa.eu/en/ich-m14-guideline-general-principles-plan-design-analysis-pharmacoepidemiological-studies-utilize-real-world-data-safety-assessment-medicines-scientific-guideline
https://www.ema.europa.eu/en/ich-m14-guideline-general-principles-plan-design-analysis-pharmacoepidemiological-studies-utilize-real-world-data-safety-assessment-medicines-scientific-guideline
https://www.ema.europa.eu/en/ich-m14-guideline-general-principles-plan-design-analysis-pharmacoepidemiological-studies-utilize-real-world-data-safety-assessment-medicines-scientific-guideline
https://catalogues.ema.europa.eu/
3
Designs nicht umsetzbar sind, bedarf es einer offenen Diskussion über Kombinationen
verschiedener Evidenzquellen, insbesondere zur sinnvollen Verknüpfung von RWD mit Daten aus
klinischen Prüfungen. Nur durch eine konsistente methodische Weiterentwicklung und die
komplementäre Nutzung beider Evidenzquellen kann die Bewertung neuer und etablierter Therapien
an Aussagekraft gewinnen.
Notwendig sind zudem nachhaltige Investitionen in Dateninfrastrukturen, forschungsfreundliche
Datenschutzregelungen ohne Patienten zu benachteiligen und klare Datennutzungsrechte.
Industrie, Wissenschaft, Behörden und Patientenorganisationen müssen gemeinsam an diesen
Daten lernen, um die Versorgung und die Erforschung neuer Therapieoptionen messbar zu
verbessern.
Warum RWD jetzt entscheidend sind
Digitalisierung und Automatisierung können die Datenerhebung und Datenverarbeitung effizienter
und weniger fehleranfällig machen – dazu ist es jedoch unabdingbar, dass man sich generell an
harmonisierte Standards und Normen hält, um die Interoperabilität der Systeme zu gewährleisten.
Mit der wachsenden Verfügbarkeit digitaler Daten, aus elektronischen Patientenakten bis hin zu
großen Versorgungsdatenbanken, entsteht die Chance, eine breite und valide Evidenzbasis für
bessere, schnellere und kosteneffizientere Entscheidungen zu schaffen, sowohl in der Versorgung
als auch bei den Entscheidungen über Forschungsziele.
Der geplante EHDS ist hierfür ein zentraler Baustein: Er soll den sicheren, grenzüberschreitenden
Austausch von Gesundheitsdaten ermöglichen und eine gemeinsame europäische
Dateninfrastruktur schaffen. Auf nationaler Ebene trägt das Forschungsdatenzentrum Gesundheit
zur Überwindung der bestehenden Fragmentierung bei. Darüber hinaus bieten neue
Gesundheitsdatenökosysteme, wie bspw. sphin-X, sektorspezifische und sektorübergreifende
Analysemöglichkeiten über die bestehenden Rahmenbedingungen hinaus. Allerdings
berücksichtigen die Konzepte des EHDS nicht alle aktuellen Arzneimittelanwendungen. Der große
Bereich der Selbstmedikation und die Anwendung von OTC-Arzneimitteln ist damit nur zu einem
sehr geringen Teil erfassbar. Hier müssten andere Datenquellen mit einbezogen werden, als Arzt-,
Versicherungs- und Krankenhausakten.
Die Bündelung von Informationen eröffnet zunächst die Möglichkeit, Patientenzahlen für bestimmte
Indikationen besser abzuschätzen, Therapiepfade und -sequenzen zu analysieren oder den
aktuellen Versorgungs- und Impfstandard zu erfassen. Noch größer wird der Mehrwert in der
Vernetzung dieser Daten mit Registerdaten. Zwar existieren etablierte Qualitätsanforderungen an
Register von IQWiG, TMF und der EMA4 5,doch deren Umsetzung in Bezug auf Sicherstellung von
Datenkonsistenz, Vollständigkeit, Genauigkeit ist für Registerbetreiber unter den derzeitigen
4 IQWiG Rapid Report A19-43, Version 1.1 vom 13.5.2020. URL: https://www.iqwig.de/projekte/a19-43.htm, Konzepte zur Generierung
versorgungsnaher Daten und deren Auswertung zum Zwecke der Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a SGB V
5 Niemeyer, A., Regierer, A. C., Hartz, T., Veit, C., van den Berg, N., Beckedorf, I., Schlünder, I., Neubauer, E., Hoffmann, W., Semler,
S. C., & Röhrig, R., TMF WG Medical Registries. (2024). Development of a maturity model for medical patient registries – A community
approach. Studies in Health Technology and Informatics, 316, 1262–1263. https://doi.org/10.3233/SHTI240641
https://www.iqwig.de/projekte/a19-43.htm
4
Rahmenbedingungen herausfordernd. Zudem fehlen bis heute die rechtlichen Grundlagen für eine
sinnvolle Verknüpfung der Datenquellen sowie deren systematische Registrierung zur besseren
Auffindbarkeit der Register. Die Hoffnung liegt hier für den deutschen Gesetzesraum auf dem neuen
Medizinregistergesetz, das die Bundesregierung Ende Oktober 2025 mit einem ersten
Referentenentwurf angekündigt hat. Pharma Deutschland wird sich in den Gesetzfindungs-Prozess
mit dem Fokus auf eine effiziente und pragmatische Umsetzung im Sinne der Patientensicherheit
einbringen.
Nutzen von RWD
RWD bieten enormes Potenzial für eine moderne, evidenzbasierte Gesundheitspolitik, eine
realitätsnahe Arzneimittelforschung und eine Evolution der regulatorischen Entscheidungsprozesse.
Derzeit werden sie jedoch überwiegend in der Post-Marketing-Phase eingesetzt, während ihr Nutzen
in frühen Phasen von Forschung und Zulassung sowie für HTA noch intensiver ausgeschöpft werden
könnte. Insbesondere bei Zulassungserweiterungen könnten RWD wertvolle Evidenz liefern, um
Wirksamkeit und Sicherheit in neuen Indikationen oder Populationen zu belegen. Allerdings ist ihre
Anerkennung, sowohl durch die EMA als auch die HTA-Institutionen, bislang noch mit methodischen
und prozeduralen Hürden verbunden.
Auch im Rahmen der nationalen Bewertung des Zusatznutzens nach §35a SGB V ist es notwendig,
außerhalb von RCT generierte Datenquellen nutzbar zu machen. Einige Therapiesituationen weisen
Besonderheiten auf, die eine Bewertung im Rahmen von RCT nicht zulassen. Bei schweren oder
seltenen Erkrankungen, begrenzten Therapiealternativen oder hohem ungedecktem medizinischem
Bedarf ist die Generierung klassischer Studiendaten oft nur eingeschränkt möglich.
Herausforderungen wie geringe Patientenrekrutierung oder die Notwendigkeit langfristiger
Wirksamkeitsbeobachtungen machen alternative Evidenzquellen unverzichtbar. Gerade im Fall von
besonderen Zulassungswegen wie Conditional Approval oder Marketing Authorisation under
Exceptional Circumstances müssen weitere Daten und Studiendesigns in der Bewertung
herangezogen werden. Nur so lässt sich der Zusatznutzen innovativer Therapien realitätsnah
bewerten. Ein Umdenken der nationalen HTA-Institutionen bezüglich der Akzeptanz dieser Evidenz
ist notwendig.
Für Patientinnen und Patienten könnte die konsequente Nutzung von RWD schnelleren Zugang zu
Innovationen und verbesserten Therapien bedeuten. Internationale Entwicklungen zeigen, dass
RWD längst kein Randthema mehr sind: Die EMA-Strategie bis 2028 sieht RWD als integralen
Bestandteil regulatorischer Entscheidungen vor. Mit DARWIN EU® ist zudem ein europaweites
Daten- und Analyse-Netzwerk entstanden, das Daten von rund 180 Millionen Patientinnen und
Patienten umfasst und bereits in regulatorische Prozesse einfließt.
5
Wie erreichen wir das gemeinsam?
Pharma Deutschland fordert deshalb diesen Paradigmenwechsel: Der wichtige Schritt von der
Datenverfügbarkeit zur Datennutzung
• RWD als Evidenzquelle anerkennen: Systematische Berücksichtigung von RWE neben
RCTs in Zulassungs- und HTA-Verfahren für alle Arzneimittel (verschreibungspflichtige und
nicht verschreibungspflichtige); insbesondere im Rahmen von Indikationserweiterungen oder
die Ausweitung auf besondere Bevölkerungsgruppen (Populationen); denn wurde einmal die
die Wirksamkeit belegt, sollte bei Indikationserweiterungen die Evidenz regelmäßig mittels
RWD anerkannt werden können
• Nachhaltige Dateninfrastrukturen aufbauen: Umsetzung des EHDS und Vorantreiben der
Digitalisierung im Gesundheitssystem
• Rechtssicherheit schaffen: Klare, forschungsfreundliche Datenschutzregelungen und
eindeutige Datennutzungsrechte und Verabschiedung eines Registergesetzes
• Methoden weiterentwickeln: Offener Dialog zwischen Behörden, Industrie und Wissenschaft
zur Weiterentwicklung von Standards und Methoden
• Neue Konzepte und Methoden entwickeln, wie sie z.B. die Erfassung von RWD bei OTC-
Arzneimittel benötigen. Hier benötigt man andere Quellen als Patientenakten in Arztpraxen,
Krankenhäusern oder Krankenversicherungen. Auch können mit den aktuellen Ansätzen bei
Selbstmedikation keine Daten zu Diagnosen, Indikationen, Dauer der Symptome,
Schweregrad und relevante Endpunkte erfasst werden.
• Gemeinsame Verantwortung aller Akteure für Datenqualität: sie darf nicht einer einzelnen
Stelle zugeschrieben werden
• Förderung weitere Datenökosysteme in der industriellen Gesundheitswirtschaft
Dafür braucht es:
• Politik: Verbindliche Rechts- und Finanzierungsrahmen.
• Wissenschaft: Entwicklung und Etablierung von Standards, Methoden und Qualitätskriterien
für die Datenerfassung, -ablage und Daten-Zusammenführung.
• Behörden (Regulatoren/HTA): (Weiter)Entwicklung von Leitlinien zur systematischen
Nutzung von RWD/RWE sowie stärkere Einbeziehung von RWE in regulatorische
Entscheidungen und HTA.
• Gesellschaft, Patientinnen und Patienten: Stärkung des Vertrauens durch Transparenz und
Beteiligung sowie Einwilligung in die Verwendung ihrer (anonymisierten) Gesundheitsdaten
im Sinne des allgemeinen Patientenwohls.
Version 1.0, Stand 1.6.2026
01.06.2026
Datei
Seit Jahren beginnt die Pollensaison immer früher und dauert länger an, da Trockenheit und Luftverschmutzung die Bäume zunehmend belasten. Dadurch setzen sie früher Pollen frei, die wiederum mehr allergieauslösende Eiweiße enthalten. Für Betroffene bedeutet das stärkere Beschwerden über einen längeren Zeitraum im Jahr. Besonders vulnerable Personengruppen wie Kinder und ältere Menschen sind zusätzlich belastet, da Heuschnupfen nicht nur den Alltag einschränkt, sondern das Immunsystem belastet. Noch belastender können Tierhaar- oder Hausstauballergien sein; betroffene Personen leiden oftmals ganzjährig an den Symptomen. Die gleichzeitige Reizung von Atemwegen und Augen stellt für viele Betroffene eine Herausforderung dar. Eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung kann dazu beitragen, die Symptomlast zu reduzieren und die Lebensqualität zu verbessern. Dabei helfen zunächst einmal lokale Anwendungen, wie Augentropfen und antiallergische Nasensprays aus der Apotheke. Bei stärkeren Beschwerden kann auf Antihistaminika in Form von Tabletten oder Tropfen zurückgegriffen werden. Diese blockieren die Histaminrezeptoren in unserem Körper, wodurch die Wirkung des körpereigenen Histamins gesenkt und so typische Symptome wie Atemwegsverengungen und Reizungen reduziert werden können. Wichtig ist, gerade bei Kindern frühzeitig auf Symptome zu achten, da Kinder, die früh allergisch auf Pollen reagieren, häufiger Asthma entwickeln. Auch pflanzliche und homöopathische Arzneimittel sind in verschiedenen Formen erhältlich, ob als Tablette, Tropfen oder Sprays. Sie stellen eine zusätzliche Behandlungsoption dar und sind fester Bestandteil des Apothekensortiments. Eine individuelle Beratung in der Apotheke hilft, die passende Wahl unter Berücksichtigung persönlicher Voraussetzungen und bestehender Medikation zu treffen. Ergänzend helfen einfache Maßnahmen wie gezieltes Lüften, die Lagerung von getragener Kleidung außerhalb des Schlafzimmers und Duschen vor dem Schlafen dabei, die Pollenbelastung zu reduzieren. Eine Kombination aus medikamentöser Behandlung und angepasstem Verhalten kann dazu beitragen, die Belastung der Pollensaison wirksam zu begrenzen. Bei anhaltenden oder ungewöhnlich starken Symptomen sollte jedoch ärztlicher Rat eingeholt werden.
01.06.2026
Beitrag
BERLIN
Friedrichstraße 134
10117 Berlin
BONN
Ubierstraße 71–73
53173 Bonn
Pharma Deutschland e. V.
info@pharmadeutschland.de
www.pharmadeutschland.de
BRÜSSEL
Rue Marie de Bourgogne 58
1000 Brüssel
Ihre Ansprechpartner in der
Pharma Deutschland-Pressestelle:
Hannes Hönemann
Leiter Abteilung Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
M: +49-171-5618203
hoenemann@pharmadeutschland.de
Anna Frederike Gutzeit
CvD Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
M: +49-170-4548014
gutzeit@pharmadeutschland.de
Pressemitteilung
Birke, Eiche und Gräser: Die Pollenbelastung nimmt
im Mai deutlich zu
Pharma Deutschland gibt Hinweise zur Behandlung
typischer Symptome in der Hochsaison
Berlin (1. Juni 2026) – Mit dem Fortschreiten der Pollensaison
erreicht die Belastung für AllergikerInnen ab Mai ihre Hochphase.
Neben frühblühenden Bäumen dominieren nun Pollen von Birke,
Eiche und vor allem Gräsern, die zu einer verstärkten Ausprägung
von Symptomen führen können. Pharma Deutschland gibt Tipps
zum Umgang mit typischen Beschwerden wie laufender Nase,
Niesen oder juckenden und gereizten Augen, die den Alltag spürbar
beeinträchtigen können.
Seit Jahren beginnt die Pollensaison immer früher und dauert länger
an, da Trockenheit und Luftverschmutzung die Bäume zunehmend
belasten. Dadurch setzen sie früher Pollen frei, die wiederum mehr
allergieauslösende Eiweiße enthalten. Für Betroffene bedeutet das
stärkere Beschwerden über einen längeren Zeitraum im Jahr.
Besonders vulnerable Personengruppen wie Kinder und ältere
Menschen sind zusätzlich belastet, da Heuschnupfen nicht nur den
Alltag einschränkt, sondern das Immunsystem belastet. Noch
belastender können Tierhaar- oder Hausstauballergien sein;
betroffene Personen leiden oftmals ganzjährig an den Symptomen.
Die gleichzeitige Reizung von Atemwegen und Augen stellt für viele
Betroffene eine Herausforderung dar. Eine frühzeitige und
kontinuierliche Behandlung kann dazu beitragen, die Symptomlast
zu reduzieren und die Lebensqualität zu verbessern. Dabei helfen
zunächst einmal lokale Anwendungen, wie Augentropfen und
antiallergische Nasensprays aus der Apotheke.
Bei stärkeren Beschwerden kann auf Antihistaminika in Form von
Tabletten oder Tropfen zurückgegriffen werden. Diese blockieren
die Histaminrezeptoren in unserem Körper, wodurch die Wirkung
des körpereigenen Histamins gesenkt und so typische Symptome
wie Atemwegsverengungen und Reizungen reduziert werden
mailto:hoenemann@pharmadeutschland.de
2
können. Wichtig ist, gerade bei Kindern frühzeitig auf Symptome zu
achten, da Kinder, die früh allergisch auf Pollen reagieren, häufiger
Asthma entwickeln.
Auch pflanzliche und homöopathische Arzneimittel sind in
verschiedenen Formen erhältlich, ob als Tablette, Tropfen oder
Sprays. Sie stellen eine zusätzliche Behandlungsoption dar und
sind fester Bestandteil des Apothekensortiments. Eine individuelle
Beratung in der Apotheke hilft, die passende Wahl unter
Berücksichtigung persönlicher Voraussetzungen und bestehender
Medikation zu treffen.
Ergänzend helfen einfache Maßnahmen wie gezieltes Lüften, die
Lagerung von getragener Kleidung außerhalb des Schlafzimmers
und Duschen vor dem Schlafen dabei, die Pollenbelastung zu
reduzieren. Eine Kombination aus medikamentöser Behandlung
und angepasstem Verhalten kann dazu beitragen, die Belastung der
Pollensaison wirksam zu begrenzen. Bei anhaltenden oder
ungewöhnlich starken Symptomen sollte jedoch ärztlicher Rat
eingeholt werden.
_______________
Der Pharma Deutschland e.V. ist der mitgliederstärkste Branchenverband der
Pharmaindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigen. Die in Pharma Deutschland e.V. organisierten
Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in
Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken
verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen
Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen und dentalen
Medizinprodukte für die Patientinnen und Patienten bereit. Unter
www.pharmadeutschland.de gibt es mehr Informationen zu Pharma
Deutschland.
http://www.pharmadeutschland.de/
01.06.2026
Datei
Der Unterausschuss Arzneimittel (UA AM) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2026 die Einleitung des folgenden Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen: Anlage II (Verordnungsausschlüssen von Arzneimitteln, bei deren Anwendung die Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht): Im Abschnitt „Abmagerungsmittel (zentral wirkend)“ wird in der Zeile zum Wirkstoff „A 08 AA 12 Setmelanotid“ nach der Angabe „oder bestätigtem Bardet-Biedl-Syndrom“ die Angabe „oder aufgrund einer durch Schädigung oder Funktionsstörung des Hypothalamus erworbenen hypothalamischen Adipositas“ eingefügt. Die Unterlagen zum Stellungnahmeverfahren ist unter der entsprechenden Verlinkung auf der Internetseite des G-BA abrufbar . Im Rahmen des Stellungnahmerechts nach § 35 Abs. 2 SGB V besteht bis zum 29. Juni 2026 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegenüber dem G-BA. Später eingegangene Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden. Etwaige Hinweise oder Eingaben für die Erstellung einer jeweiligen möglichen Stellungnahme seitens Pharma Deutschlands sind bitte bis spätestens zum 24. Juni 2026 an Petra ten Haaf ( tenhaaf@pharmadeutschland.de ) zu senden. Stellungnahmen sind durch Literatur (z. B. relevante Studien) zu begründen. Die zitierte Literatur ist obligat im Volltext inklusive eines standardisierten und vollständigen Literatur- bzw. Anlagenverzeichnisses der Stellungnahme beizufügen. Nur Literatur, die im Volltext vorliegt, kann berücksichtigt werden. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt man sich einverstanden, dass diese in den Tragenden Gründen bzw. in der Zusammenfassenden Dokumentation wiedergegeben werden kann. Diese Dokumente werden jeweils mit Abschluss der Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt und in der Regel der Öffentlichkeit via Internet zugänglich gemacht. Das Begleitblatt zum Literaturverzeichnis und das Beispiel zur Literaturliste kann bei Bedarf über Pharma Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Die Anschrift und die Betreffzeile sind der Veröffentlichung des Stellungnahmeverfahrens beim G-BA zu entnehmen.
01.06.2026
Beitrag
PD
Queisser steht für hochwertige Produkte rund um Gesundheit und Wohlbefinden – von Arzneimitteln und Medizinprodukten über Nahrungsergänzungsmittel bis hin zu Kosmetika. Mit bekannten Marken wie Doppelherz, Protefix, LITOZIN und Stozzon ist das Unternehmen in vielen Haushalten präsent und zugleich international auf Wachstumskurs. Am Stammsitz in Flensburg entwickelt, produziert und vermarktet Queisser Pharma eine breite Palette ausgewählter Gesundheitsprodukte. Das Unternehmen blickt auf eine mehr als 100-jährige Geschichte zurück. Seit 1987 hat Queisser Pharma seinen Sitz in Flensburg. Von dort aus gelangen Produkte des Unternehmens nach ganz Deutschland und in zahlreiche internationale Märkte. Heute gehört Queisser Pharma mit rund 440 Mitarbeitenden vor Ort zu den bedeutenden Arbeitgebern der Stadt Flensburg. Im Austausch wurde deutlich: Mittelständische Gesundheitsunternehmen wie Queisser Pharma verbinden regionale Verankerung, starke Marken, internationale Perspektiven und langfristige Investitionen in den Standort. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitswirtschaft im Norden und zur Versorgung der Menschen. Der Landesverband Nord dankt Erich Nobis, Ebba Loeck und dem gesamten Team von Queisser Pharma herzlich für den offenen Austausch und die spannenden Einblicke am Standort Flensburg. Der Besuch zeigt einmal mehr: Starke Gesundheitswirtschaft entsteht dort, wo Tradition, Unternehmergeist und Zukunftsinvestitionen zusammenkommen. Zum LinkedIn Beitrag über den Besuch unserer Regionalbeauftragten bei Queisser Pharma.
01.06.2026
Beitrag
Seite 1 von 2
Programm
zur Mitgliederversammlung des Landesverbandes Nord
am Donnerstag, 25.06.2026
Norddeutscher Regatta Verein (NRV), Schöne Aussicht 37, 22085 Hamburg
_____________________________________________________________________________________
15:00 – 15:30 Uhr Akkreditierung & Networking mir eintreffenden Mitgliedern
15:30 – 16:30 Uhr Mitgliederversammlung – nicht-öffentlicher Teil
Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung & Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2 Vorstellung & Abstimmung zu Änderungen der Satzung des LV Nord
TOP 3 Nachwahlen des LV Nord Vorstandes
TOP 4 Highlights aus Pharmadialog und GKV-FinanzKommission
TOP 5 Rückblick seit der Mitgliederversammlung im Sommer 2025
TOP 6 Entlastung des Vorstandes des Landesverbandes
TOP 7 Verschiedenes
16:30 – 17:00 Uhr Pause & Networking mit eintreffenden Gästen
Seite 2 von 2
17:00 – 18:00 Uhr Mitgliederversammlung - öffentlicher Teil
Tagesordnung
TOP 1 Eröffnung
Babette Reiken, Vorstandsvorsitzende Pharma Deutschland LV Nord
TOP 2 Impuls
Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender Pharma Deutschland
TOP 3 Wie kann die gesetzliche Krankenversicherung langfristig finanzierbar
bleiben, ohne Versorgungssicherheit und Innovationsfähigkeit zu
gefährden?
Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, und Jörg
Wieczorek, Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland, im Gespräch mit
Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin Pharma Deutschland
TOP 4 Ausblick 2026/2027 im Landesverband Nord
Babette Reiken, Vorstandsvorsitzende Pharma Deutschland LV Nord
Ab 18:00 Uhr Get-together bei Flying Buffet
Wir freuen uns auf Sie!
Sonnige Grüße
Babette Reiken Dr. Merle Kirchner
Vorstandsvorsitzende
Landesverband Nord
Pharma Deutschland e. V.
Regionalbeauftragte
Landesverband Nord
Pharma Deutschland e. V.
01.06.2026
Datei
PD
Freuen Sie sich auf einen gemeinsamen Nachmittag und Abend im Kreise unserer Mitgliedsunternehmen mit Gelegenheit zum Austausch, zur Vernetzung und zu persönlichen Gesprächen im Landesverband Nord. Hier geht es direkt zur Anmeldung. Der Einlass beginnt ab 15:00 Uhr. Im nicht-öffentlichen Teil erwartet Sie unter anderem ein "Update Berlin Live" mit Pharma Deutschland Geschäftsführer Politik, Michael Hennrich, der das spannende erste Halbjahr im politischen Berlin gemeinsam mit uns Revue passieren lassen wird. Im Anschluss freuen wir uns ab 17:00 Uhr auf einen ebenso inhaltlich starken wie schönen öffentlichen Teil unserer Mitgliederversammlung. Freuen Sie sich unter anderem auf ein Gespräch von Andreas Storm , Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit und Jörg Wieczorek , Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland, mit unserer Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann . Für Rückfragen steht Ihnen unsere Regionalbeauftragte, Frau Dr. Merle Kirchner ( kirchner@pharmadeutschland.de ) zur Verfügung. Das offizielle Programm zum Download finden Sie unten. Wir freuen uns schon heute auf einen sommerlichen Abend an der Außenalster mit Ihnen!
01.06.2026
Beitrag
PD