Es ist zu erwarten, dass die Europäische Kommission das Verfahren nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1925/200 einleitet, um die 12 prioritären Stoffe, die im ersten Bericht der Arbeitsgruppe Nahrungsergänzungsmittel der Heads of Safety Agencies (HoA) identifiziert wurden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 zu verbieten, einzuschränken oder unter die Kontrolle der Union zu stellen.
Das Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Sicherheit von Monacolinen aus Rotschimmelreis erstellt, die gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 in Anhang III Teil C unter Prüfung der Union gestellt worden waren.
Als fünfzehnte Benannte Stelle wurde die in Italien ansässige Benannte Stelle „IMQ ISTITUTO ITALIANO DEL MARCHIO DI QUALITÀ S.P.A." nach IVDR benannt.
Die Europäische Kommission plant die Anwendung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2197 über die Zuweisung einheitlicher Produktkennungen für Kontaktlinsen um ein Jahr, d.h. auf den 9. November 2026, zu verschieben. Darüber hinaus soll die „Master-UDI-DI-Lösung“ auch für Brillenfassungen, Brillengläser und Fertiglesebrillen anwendbar sein. Das Verfahren zum Erlass einer Delegierten Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/745 in dieser Hinsicht soll zeitnah abgeschlossen werden. Der Rechtsakt solle bis August 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und wäre wahrscheinlich im August 2028 anwendbar.
In seiner heutigen Sitzung fasste der Gemeinsame Bundesaausschiss (G-BA) u.a. Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung zu den Wirkstoffen Zolbetuximab, Artesunat, Epcoritamab und Meropenem / Vaborbactam. Zudem entschied der G-BA über Festbetragsgruppenbildung zu den Wirkstoffen Melatonin, Fampridin und Pregabalin jeweils in Gruppe 1, in Stufe 1.
Die Europäische Kommission informierte am Mittwoch, den 16. April 2025 über den Beginn der ersten beiden Joint Clinical Assessments.