Nach einem Antrag der Universität Bari Aldo Moro auf Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über die zuständige italienische Behörde wurde das Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) der EFSA gebeten, ein Gutachten zur wissenschaftlichen Untermauerung einer gesundheitsbezogenen Angabe in Bezug auf Olivenölpolyphenole und die Aufrechterhaltung eines normalen HDL-c-Spiegels im Blut abzugeben.
Die Europäische Kommission hat das Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) der EFSA gebeten, eine Sicherheitsbewertung zu Clostridium butyricum TO‐A als neuartiges Lebensmittel (NF) gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 abzugeben.
Auf Ersuchen der Europäischen Kommission wurde das Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) der EFSA gebeten, ein Gutachten zu getrocknetem Biomassepulver von Chlamydomonas reinhardtii THN 6 als neuartiges Lebensmittel (NF) gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 abzugeben.
„Hexan“ (im Folgenden „technisches Hexan“) ist gemäß der Richtlinie 2009/32/EG zur Extraktion von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten zugelassen. Es ist definiert als „ein handelsübliches Produkt, das im Wesentlichen aus acyclischen gesättigten Kohlenwasserstoffen mit sechs Kohlenstoffatomen besteht und zwischen 64 °C und 70 °C destilliert“.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat das Dokument „Update of the Scientific Opinion on the risks for human health related to the presence of perchlorate in food“ veröffentlicht.
Im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, wurde von der Europäischen Kommission folgende Änderungsverordnung bzgl. kosmetischer Mittel veröffentlicht:
Im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, wurden von der Europäischen Kommission mehre Durchführungsverordnungen publiziert, die den Bereich der neuartigen Lebensmittel (Novel Food) betreffen: