Öffentliche Konsultation
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung ihres Leitfadens zur Risikobewertung von Nanomaterialien und Materialien, die Klein- oder Nanopartikel in der Lebensmittelkette enthalten, gestartet.
Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) hat einen Entwurf zum Scientific Advice on benzophenone-2 and benzophenone-5 (CAS No. 131-55-5 and 6628-37-1, EC No. 205-028-9 and 613-918-7) zur Kommentierung veröffentlicht.
Das EFSA-Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) hat sein Gutachten zur Sicherheit der Ausweitung der Verwendung von 3-Fucosyllactose (3-FL) als neuartiges Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 veröffentlicht.
Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat darüber informiert, dass neue öffentliche Konsultationsverfahren zur Beantragung neuartiger Lebensmittel gestartet wurden:
Das Compendium of Botanicals der EFSA ist eine Datenbank pflanzlicher Stoffe, die nachweislich natürlich vorkommende Substanzen enthalten, die in Lebensmitteln möglicherweise gesundheitsschädlich sind. Das Kompendium soll keine Aussagen über die Sicherheit oder Nichtsicherheit der aufgeführten Pflanzenarten treffen, sondern die Sicherheitsbewertung pflanzlicher Stoffe und pflanzlicher Zubereitungen für die Verwendung in Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln, unterstützen, indem es die Gefahrenidentifizierung erleichtert.
Das FAF Panel (Panel on Food Additives and Flavourings) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ein Gutachten zur „Re‐evaluation of acesulfame K (E 950) as food additive“ veröffentlicht. Acesulfam K (E 950) ist die chemisch hergestellte Verbindung 6-Methyl-1,2,3-oxathiazin-4(3H)-on-2,2-dioxid (Kaliumsalz).
Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat darüber informiert, dass ein öffentliches Konsultationsverfahren zur Beantragung eines neuartigen Lebensmittels gestartet wurde:
Der Europäische Gerichtshof hat am 30. April 2025 in der Rechtssache C-386/23 entschieden, dass mit gesundheitsbezogenen Aussagen nicht über pflanzliche Stoffe geworben werden darf, solange die Europäische Kommission die Prüfung der gesundheitsbezogenen Angaben über pflanzliche Stoffe im Hinblick auf ihre Aufnahme in eine der Listen der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben nach den Art. 13 und 14 der Verordnung Nr. 1924/2006 nicht abgeschlossen hat und die Übergangsvorschriften nicht gelten (Art. 28 Abs. 6).
Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) hat seine finale Opinion on Salicylic Acid (CAS No. 69-72-7, EC No. 200-712-3) – Exposition bei Kindern veröffentlicht.