Die Bekanntmachung gemäß § 35 Absatz 5b Satz 4 SGB V vom 3. Dezember 2024 (BAnz AT 24.12.2024 B5) wird geändert.
In seiner heutigen Sitzung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) u.a. Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung zu den Wirkstoffen Osimertinib, Ernussprotein und Exagamglogen autotemcel.
Die Befragung der Hersteller von Produkten zu bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist gestartet.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt in einer Pressemitteilung vor der Anwendung von Kratom.
Am 15. Juli 2025 wird der erste Umsetzungsdialog über die Umsetzung von Bioziden unter der Leitung von Olivér Várhelyi, Kommissar für Gesundheit und Tierschutz, stattfinden. An dem Dialog werden Unternehmen, die Biozidprodukte herstellen, liefern und vertreiben, sowie andere an diesem Sektor interessierte Akteure teilnehmen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Juni 2025 in der Rechtssache C-618/23 befasst sich mit der Kennzeichnung von pflanzlichen Arzneitees und deren Einstufung als traditionelle pflanzliche Arzneimittel. Die Zulässigkeit von Angaben zur ökologischen/biologischen Produktion auf der äußeren Umhüllung traditionell pflanzlicher Arzneimittel (hier Arzneitees) wurde verneint. Der EuGH hat sich damit den Schlussanträgen des Generalanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona vom 30. Januar 2025 in der Rechtssache C-618/23 angeschlossen.