In seiner heutigen Sitzung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) u.a. 11 Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung diverser Wirkstoffe.
Ab dem 1. September 2025 können Zulassungsinhaber nur noch PSUR-Einreichungen erstellen, wenn der Hauptansprechpartner über ein IRIS-Konto verfügt, welches mit dem Zulassungsinhaber verbunden ist.
Im Geschäftsbericht stellen wir auf 84 Seiten die Arbeit des Verbandes im Berichtsjahr 2024/2025 vor.