Am 6. November 2025 hatte der BGH (Az.: I ZR 182/22) entschieden, dass hinsichtlich zweier einstweiliger Verfügungen die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht (OLG Düsseldorf) zurückverwiesen wird. Es geht um Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe.