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2
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungen .................................................................................................... 5
1. Einführung ................................................................................................ 7
1.1. Warum brauchen wir einen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan
der Union für Gesundheitskrisen? ......................................................... 7
1.2. Welche Arten von Gesundheitskrisen werden abgedeckt? .................... 9
1.3. Wie kann der Unionsplan genutzt werden? ......................................... 11
1.4. Wie wird der Unionsplan auf dem neuesten Stand gehalten? ............. 14
2. Zentrale Governance-Strukturen, -Mechanismen und -Instrumente der
EU für Gesundheitskrisen ..................................................................... 15
3. Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich ............................ 22
4. PHASE 1: Prävention von und Vorbereitung auf Gesundheitskrisen 25
4.1. Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung .................................. 26
4.1.1. Ausarbeitung der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne .............. 27
4.1.2. Berichterstattung über die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung
................................................................................................................. 29
4.1.3. Bewertung der nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung .
................................................................................................................. 30
4.2. Sicherstellung der Vorsorge und Resilienz des Gesundheitssystems . 31
4.2.1. Kapazitäten des Gesundheitssystems ..................................................... 32
4.2.2. Arbeitskräfte im Gesundheitswesen ......................................................... 33
4.2.3. Impfung .................................................................................................... 36
4.3. Medizinische Gegenmaßnahmen ........................................................ 39
4.3.1. Entwicklung und Innovation ...................................................................... 39
4.3.2. Zulassung und Zertifizierung .................................................................... 40
4.3.3. Herstellung ............................................................................................... 41
4.3.4. Bevorratung .............................................................................................. 42
4.3.5. Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen ...................................... 43
5. PHASE 2: Erkennung und Bewertung von Gesundheitsgefahren ..... 45
5.1. Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit ......................... 45
5.1.1. Epidemiologische Überwachung .............................................................. 48
5.1.2. Laborbasierte Überwachung und Diagnostik ........................................... 50
3
5.1.3. Abwasserüberwachung ............................................................................ 52
5.1.4. Vektorenüberwachung und -bekämpfung ................................................ 54
5.1.5. Ernste drogenbedingte Risiken ................................................................ 54
5.1.6. Antizipation und Prognose ....................................................................... 55
5.2. Bedrohungsanalyse und Frühwarnung ................................................ 55
5.3. Risikobewertungen .............................................................................. 57
5.3.1. Nationale Risikobewertungen ................................................................... 58
5.3.2. Gesundheitsrisikobewertung auf EU-Ebene ............................................ 60
5.3.3. Sonstige EU-Risikobewertungen .............................................................. 61
5.3.4. Bewertung der Bedrohungslage und Priorisierung im Bereich der
medizinischen Gegenmaßnahmen ........................................................... 62
6. PHASE 3: Koordinierte Reaktion auf EU-Ebene .................................. 64
6.1. Koordinierung der Reaktion ................................................................. 64
6.1.1. Koordinierung der Reaktion im Rahmen des
Gesundheitssicherheitsausschusses ....................................................... 65
6.1.2. Koordinierung der Reaktion in Form medizinischer Gegenmaßnahmen . 68
6.1.3. Koordinierung der Reaktion im Rahmen der Integrierte EU-Regelung für die
politische Reaktion auf Krisen (IPCR) ...................................................... 68
6.1.4. Koordinierung der Reaktion im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens
der Union .................................................................................................. 69
6.2. Lageerfassung ..................................................................................... 74
6.3. Risiko- und Krisenkommunikation ........................................................ 75
6.4. Notlagenbezogene Forschung und Innovation .................................... 77
6.5. Soforthilfe ............................................................................................ 80
6.6. Kontinuität der grenzüberschreitenden Versorgung ............................. 81
6.6.1. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ....................................... 82
6.6.2. Grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung ........................................ 83
6.6.3. Medizinische Evakuierung von Patienten ................................................. 85
6.6.4. Gesundheitsdokumente ........................................................................... 85
6.7. Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene ........... 86
6.7.1. Arzneimittel und Medizinprodukte ............................................................ 90
6.7.2. Aktivierung des Notfallrahmens zur Gewährleistung der Bereitstellung
krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen ................................. 91
6.7.3. Globale und EU-Unterstützung für die nationalen Gesundheitssysteme . 95
7. PHASE 4: Folgenbewältigung und Lehren .......................................... 97
ANHÄNGE ....................................................................................................... 99
ANHANG 1: Glossar ..................................................................................... 99
ANHANG 2: Einschlägige internationale Übereinkünfte und Rechtsvorschriften
106
4
ANHANG 3. Governance-Strukturen der EU .............................................. 112
Governance-Strukturen, Unterstützungsmechanismen und Kapazitäten der EU
112
Expertengruppen der Kommission .................................................................... 117
ANHANG 4. Einschlägige Ämter, Agenturen und Einrichtungen der EU .... 125
ANHANG 5. Globaler Regelungsrahmen .................................................... 134
ANHANG 6: Überblick über EU-finanzierte Maßnahmen, Finanzhilfen und
Projekte im Zusammenhang mit Gesundheitskrisen .......................... 139
ANHANG 7: Digitale Plattformen für Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen
Gesundheit in der EU/im EWR .......................................................... 152
ANHANG 8. Warn- und Informationssysteme in der EU zur Bewältigung von
Gesundheitskrisen ............................................................................. 153
5
Abkürzungen
Abkürzung Bedeutung
ACPHE Beratender Ausschuss für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AMR Antimikrobielle Resistenz
ARF Aufbau- und Resilienzfazilität
CBRN Chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen
CECIS Gemeinsames Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle
CVO Leiter der Veterinärdienste
ECDC Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
ECHA Europäische Chemikalienagentur
ECPP Europäischer Katastrophenschutz-Pool
EFSA Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
EGE Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien
EMA Europäische Arzneimittel-Agentur
EMT Medizinisches Notfallteam
EPSCO Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz)
ERCC Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen
ERVISS Zusammenfassender Überblick über die Europäische Surveillance für Atemwegsviren
ESI Soforthilfeinstrument
ETF Notfall-Einsatzgruppe
EU Europäische Union
EUA Europäische Umweltagentur
EUDA Drogenagentur der Europäischen Union
EUdPLF Elektronisches EU-Reiseformular (Passenger Locator Form)
EU FAB Netzwerk ständig einsatzbereiter und/oder Multitechnologie-Produktionskapazitäten für die
Herstellung von Impfstoffen und Arzneimitteln in Europa
EUHTF EU-Gesundheits-Einsatzgruppe
EURL Referenzlaboratorien der Europäischen Union
EWR Europäischer Wirtschaftsraum
EWRS Frühwarn- und Reaktionssystem
FPI Außenpolitisches Instrument
GDHCN Globales Netz für die digitale Gesundheitszertifizierung
GHSI Initiative für globale Gesundheitssicherheit
GOARN Globales Netzwerk für Warnungen und Gegenmaßnahmen
HAI(s) Therapieassoziierte Infektion(en)
HCB Gesundheitskrisenstab
HSC Gesundheitssicherheitsausschuss
IAEO Internationale Atomenergie-Organisation
IGV Internationale Gesundheitsvorschriften
6
IPCR Integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen
ISAA Berichte über die integrierte Lageeinschätzung und -auswertung
JRC Gemeinsame Forschungsstelle
JPA Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung
LSCO Groß angelegter Kampfeinsatz (Large-Scale Combat Operation)
MCMs Medizinische Gegenmaßnahmen
MDSSG Lenkungsgruppe für Medizinprodukte
Medevac Medizinische Evakuierung
MFR Mehrjähriger Finanzrahmen
MSSG Lenkungsgruppe für Engpässe bei Arzneimitteln
NITAG Nationale Sachverständigengruppe für Immunisierungsfragen
OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
PHEPA Bewertung der Krisenvorsorge im Bereich der öffentlichen Gesundheit
PIWG+ Arbeitsgruppe Influenzapandemien und andere Atemwegserkrankungen
SAM Mechanismus für wissenschaftliche Beratung
SCBTH Schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren
SIMEX Simulation(en)
SoHO Substanzen menschlichen Ursprungs
SoHO-Net Netzwerk für die mikrobielle Sicherheit von Substanzen menschlichen Ursprungs
TATFAR Transatlantische Taskforce zur Antibiotikaresistenz
UCPM Katastrophenschutzverfahren der Union
UNHRD Depot der Vereinten Nationen für humanitäre Maßnahmen
WHA Weltgesundheitsversammlung
WHO Weltgesundheitsorganisation
WOAH Weltorganisation für Tiergesundheit
7
1. Einführung
1.1. Warum brauchen wir einen Präventions-, Vorsorge- und
Reaktionsplan der Union für Gesundheitskrisen?
Der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan der Union für Gesundheitskrisen (im
Folgenden „Unionsplan“) wird von der Europäischen Kommission gemäß Artikel 5 der
EU-Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden
Gesundheitsgefahren1 erstellt. Er wird zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, zu dem das
Leben, die Gesundheit und das Wohlergehen der in der EU/im EWR lebenden
Menschen durch zahlreiche Bedrohungen gefährdet werden und die Vorsorge für und
die Resilienz gegenüber Krisen ganz oben auf der politischen Agenda der EU stehen.
Er gehört zu den Maßnahmen, die in dem im März 2025 angenommenen Aktionsplan
zur Europäischen Strategie für eine Union der Krisenvorsorge2 aufgeführt sind,
mit dem die Fähigkeit Europas gestärkt werden soll, neu auftretende Bedrohungen und
Risiken unabhängig von ihrer Art oder Ursache zu verhindern, sich darauf
vorzubereiten und darauf zu reagieren. Der Unionsplan, der sich auf
Gesundheitskrisen konzentriert, fördert eine wirksame und koordinierte Reaktion und
Synergien auf EU-Ebene. Zusammen mit den nationalen Präventions-, Vorsorge- und
Reaktionsplänen wird er einen soliden Planungsrahmen für die EU bilden.
In den letzten Jahren hat die EU ihre Strukturen für Gesundheitssicherheit erheblich
gestärkt, um ihre Vorsorgemaßnahmen und Reaktionsfähigkeit im Hinblick auf künftige
Gesundheitskrisen zu verbessern. Die Kommission, die Mitgliedstaaten und die EU-
Agenturen haben entscheidende Schritte hin zu einer stärkeren und
widerstandsfähigeren Europäischen Gesundheitsunion unternommen, um die
Fähigkeit der EU zu stärken, sich auf Gesundheitskrisen vorzubereiten und darauf zu
reagieren. Zu den Bausteinen der Europäischen Gesundheitsunion gehörten die
Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Gesundheitssicherheit in Form der
neuen EU-Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden
Gesundheitsgefahren und die Stärkung der Mandate des Europäischen Zentrums für
die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)3 und der Europäischen
Arzneimittel-Agentur (EMA)4. Darüber hinaus wurde die Europäische Behörde für die
1 Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November
2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses
Nr. 1082/2013/EU (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 26, ELI:. http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2371/oj).
2 Europäische Kommission, „Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat,
den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Strategie
für eine Union der Krisenvorsorge“, JOIN(2025)130, 26. März 2025, https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025JC0130.
3 Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines
Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1, ELI:
http://data.europa.eu/eli/reg/2004/851/oj).
4 Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 2022 zu einer verstärkten
Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und
Medizinprodukte (ABl. L 20 vom 31.1.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/123/oj).
http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2371/oj
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025JC0130
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025JC0130
http://data.europa.eu/eli/reg/2004/851/oj
http://data.europa.eu/eli/reg/2022/123/oj
8
Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA)5 eingerichtet, um
die Fähigkeit Europas zu stärken, sich auf eine Gesundheitskrise vorzubereiten und
darauf zu reagieren, indem unter anderem die rasche Verfügbarkeit und
Zugänglichkeit medizinischer Gegenmaßnahmen6 sichergestellt wird. Die
Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung für Gesundheitskrisen ist ein
wesentlicher Ausgangspunkt für eine wirksame und koordinierte Reaktion. Mit der
Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren wird
daher ein solider Planungsrahmen für die EU geschaffen, indem die nationalen Pläne
und der Unionsplan einander ergänzen und kohärent funktionieren7. Der Unionsplan
enthält Bestimmungen über gemeinsame Vorkehrungen in Bezug auf die
Governance sowie die Kapazitäten und Ressourcen auf EU-Ebene, auf die zur
wirksamen Prävention, Vorsorge, Reaktion und Folgenbewältigung in Bezug auf
Gesundheitskrisen zurückgegriffen werden kann. Es handelt sich um ein operatives
Dokument, das den Leser durch die gesamte EU-Infrastruktur für Gesundheitskrisen
führt und als Instrumentarium für Krisenmanager dient, um relevante Ressourcen zu
ermitteln und bei Bedarf zu nutzen.
Der Unionsplan wurde von der Kommission in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten (über den Gesundheitssicherheitsausschuss) und den einschlägigen
Agenturen und Einrichtungen der EU entwickelt. Auch die Öffentlichkeit wurde im
Rahmen von Webinaren und einer Aufforderung zur Stellungnahme konsultiert. Der
Unionsplan vereint daher eine Vielzahl aktueller Erkenntnisse, bewährter Verfahren
und Informationen aus verschiedenen Sektoren zu Prävention, Vorsorge und
Reaktionsplanung in der EU. Durch die Darstellung dieser Informationen in einer
einzigen praktischen Ressource trägt der Unionsplan zur Förderung wirksamer
Synergien zwischen verschiedenen Governance-Strukturen und -Ebenen bei. Dieser
Ansatz dient dazu, das Auftreten von Gesundheitskrisen zu verhindern und/oder eine
wirksamere und koordinierte Reaktion in der gesamten EU im Krisenfall zu erleichtern.
Der Unionsplan konzentriert sich zwar auf die gemeinsamen Vorkehrungen innerhalb
der EU, steht jedoch im Einklang mit den EU-Prioritäten für globale Gesundheit8 9 und
trägt zur Umsetzung des kürzlich verstärkten globalen Rahmens für
Gesundheitssicherheit bei, wie in den 2024 geänderten Internationalen
5 Beschluss der Kommission vom 16.9.2021 zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei
gesundheitlichen Notlagen (HERA), C(2021)6712, https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712.
6 Auch untermauert durch die Annahme der Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates vom 24. Oktober 2022 über einen
Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer
gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 64, ELI:
http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2372/oj).
7 Artikel 5 bis 9 der Verordnung (EU) 2022/2371.
8 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Strategie für globale Gesundheit, COM/2022/675 final,
30.11.2022, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2022:0675:FIN.
9 Unter der Schirmherrschaft der WHO werden zudem derzeit Anstrengungen unternommen, um die Verhandlungen
über das WHO-Pandemieabkommen, einschließlich seines Anhangs über ein System für den Zugang zu
Krankheitserregern und den Vorteilsausgleich (PABS), abzuschließen. Das Ergebnis der Verhandlungen soll der
Weltgesundheitsversammlung im Mai 2026 vorgelegt werden. Das Pandemieabkommen wird erst nach Abschluss
der Verhandlungen über den PABS-Anhang zur Unterzeichnung und Ratifizierung aufliegen. Sobald das Abkommen
umgesetzt ist, dürfte es die weltweite Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion verbessern.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712
http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2372/oj
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2022:0675:FIN
9
Gesundheitsvorschriften (IGV)10 11 dargelegt. Diese Änderungen zielen darauf ab, die
weltweite Bereitschaft, Überwachung und Reaktion auf Notlagen im Bereich der
öffentlichen Gesundheit zu verbessern12.
Das vorliegende Dokument ist die erste Fassung des allerersten Unionsplans zur
Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf schwerwiegende
grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren. Daher wird es wichtig sein, die
Zweckdienlichkeit des Unionsplans durch Simulationen zu testen, von denen die erste
für 2026 geplant ist. Bei diesen Simulationen wird geprüft, ob der Plan eine wirksame
und koordinierte Reaktion in der EU/im EWR auf ein spezifisches Bedrohungsszenario
fördert, wobei der Schwerpunkt auf den gemeinsamen Vorkehrungen für Governance,
Kapazitäten und Ressourcen liegt. Es wird auch wichtig sein, ihn an die Entwicklungen
auf EU-Ebene in den einschlägigen Politikbereichen anzupassen, insbesondere nach
der Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen, die in der Strategie für eine Union der
Krisenvorsorge, der EU-Strategie zur Unterstützung medizinischer
Gegenmaßnahmen13 bei Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit und der EU-
Bevorratungsstrategie14 angekündigt wurden.
1.2. Welche Arten von Gesundheitskrisen werden
abgedeckt?
Die aktuelle Bedrohungs- und Risikolandschaft in der EU ist komplex und unterliegt
aufgrund von Megatrends wie Klimawandel, demografischem Wandel, Globalisierung,
Verstädterung, Migration, Zerstörung von Lebensräumen und geopolitischen
Machtverhältnissen einem ständigen Wandel15 16. Diese häufig miteinander
10 Weltgesundheitsorganisation, Internationale Gesundheitsvorschriften („IGV“), 2005 (geändert 2014, 2022 und 2024),
https://apps.who.int/gb/bd/pdf_files/IHR_2014-2022-2024-en.pdf.
11 Beschluss (EU) 2025/1129 des Rates vom 26. Mai 2025 mit dem Ersuchen an die Mitgliedstaaten, im Interesse der
Europäischen Union die im Anhang der Resolution WHA77.17 enthaltenen und am 1. Juni 2024 angenommenen
Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) anzunehmen (ABl. L, 2025/1129, 4.6.2025, ELI:
http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1129/oj).
12 Unter der Schirmherrschaft der Weltgesundheitsorganisation werden derzeit zudem Anstrengungen unternommen,
um die Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen, einschließlich seines Anhangs über ein System für den
Zugang zu Krankheitserregern und den Vorteilsausgleich (PABS), abzuschließen. Das Ergebnis der Verhandlungen soll
der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2026 vorgelegt werden. Das Pandemieabkommen wird erst nach
Abschluss der Verhandlungen über den PABS-Anhang zur Unterzeichnung und Ratifizierung aufliegen. Sobald das
Abkommen umgesetzt ist, dürfte es die weltweite Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion verbessern.
13 Europäische Kommission, „Medical Countermeasures Strategy“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen
am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-
hera/preparedness/medical-countermeasures-strategy_en?prefLang=de.
14 Europäische Kommission, „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der
materiellen Krisenvorsorge der EU“, COM(2025) 528 final vom 9. Juli 2025, https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0528.
15 Lentini, A., Eklund, G., Corbane, C., Asikainem, T., Ronco, M. et al., Analysis of Risks Europe is facing – An analysis of
current and emerging risks, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2025,
https://data.europa.eu/doi/10.2760/0176850, JRC141673.
16 Europäische Kommission: Generalsekretariat, Strategic Foresight 2025. Resilience 2.0: Empowering the EU to thrive
amid turbulence and uncertainty, Publications Office of the European Union, Luxemburg, 2025,
https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/strategic-foresight/2025-strategic-foresight-
report_en?prefLang=de.
https://apps.who.int/gb/bd/pdf_files/IHR_2014-2022-2024-en.pdf
http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1129/oj
https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/preparedness/medical-countermeasures-strategy_en?prefLang=de
https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/preparedness/medical-countermeasures-strategy_en?prefLang=de
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0528
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0528
https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/strategic-foresight/2025-strategic-foresight-report_en?prefLang=de
https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/strategic-foresight/2025-strategic-foresight-report_en?prefLang=de
10
verknüpften Megatrends erhöhen nicht nur die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von
Gesundheitsgefahren, sondern können auch die Bevölkerung anfälliger für
Gesundheitskrisen machen. Beispielsweise können extreme Wetterbedingungen
Ökosysteme stören und die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von
Infektionskrankheiten erhöhen. Darüber hinaus können sie durch negative
Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit dazu beitragen, dass die Bevölkerung
anfälliger für solche Krankheiten wird.
Angesichts des derzeitigen operativen Umfelds wird im Unionsplan bei
Gesundheitskrisen, mit denen die EU konfrontiert sein könnte, ein
gefahrenübergreifender Ansatz verfolgt. Er befasst sich mit lebensbedrohlichen oder
anderweitig schwerwiegenden Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit, die sich
über die nationalen Grenzen der Mitgliedstaaten hinaus ausbreiten oder ein
erhebliches Risiko einer Ausbreitung bergen und möglicherweise eine Koordinierung
auf EU-Ebene erfordern, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten17.
Solche Ereignisse mit schwerwiegenden grenzüberschreitenden
Gesundheitsgefahren können natürlicher Art, unbeabsichtigt oder vorsätzlich sein und
biologischen, chemischen, ökologischen, unbekannten oder sonstigen Ursprungs sein
(siehe Tabelle 1). Ereignisse „sonstigen“ Ursprungs können außergewöhnliche
Notlagen mit Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit umfassen, die eine
koordinierte grenzüberschreitende Reaktion erfordern, insbesondere in Situationen, in
denen sich die nationalen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit als
unzureichend erweisen. In diesen Situationen, die auch bewaffnete Konflikte umfassen
können, ist eine koordinierte Reaktion der EU-Organe und der Mitgliedstaaten
erforderlich, wenn sich die zuvor ergriffenen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen
Gesundheit als unzureichend erwiesen haben, um ein hohes
Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten18. Schwerwiegende
grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren können die Gesundheit entweder direkt –
durch die Auslösung von Krankheiten oder Traumata – oder indirekt durch die
Beeinträchtigung der Kapazitäten der Gesundheitssysteme zur Erbringung von
Dienstleistungen gefährden, wie dies beispielsweise in bewaffneten Konflikten der Fall
ist.
Tabelle 1. Beispiele für schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, die unter den
Unionsplan fallen
Ausbruch
zoonotischer
Influenza beim
Menschen
Szenario: Ein Virus der hochpathogenen Aviären Influenza wird von
Tieren auf Menschen übertragen und es kommt zu einer anhaltenden
Übertragung zwischen Menschen.
17 Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 19 der Verordnung (EU) 2022/2371.
18 Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 4 der Verordnung (EU) 2022/2371.
11
Explosion in einer
chemischen
Produktionsstätte
Szenario: In einer chemischen Produktionsstätte, die an mehrere
Länder grenzt, kommt es zu einer Explosion in den Lagertanks,
wodurch eine große Menge giftigen Chlorgases und anderer
flüchtiger Chemikalien in die Atmosphäre freigesetzt wird.
Extremes
Wetterereignis
Szenario: Extreme Temperaturen führen in mehreren Ländern zu
übermäßiger Morbidität und Mortalität, was zu einer Überlastung der
Gesundheitssysteme führt.
Bewaffneter
Konflikt unter
Verwendung eines
unbekannten
Toxins
Szenario: Es kommt zu einem regionalen bewaffneten Konflikt, bei
dem ein unbekanntes Toxin eingesetzt wird, das in ländliche Gebiete
mit reichhaltigen landwirtschaftlichen Ressourcen und
Süßwasserquellen gelangt und eine außergewöhnliche Notlage für
die öffentliche Gesundheit verursacht, die eine grenzüberschreitende
Koordinierung erfordert.
Cybervorfälle im
Gesundheitswesen
Szenario: Ein Cyberangriff führt in mehreren Ländern zu
Betriebsstörungen und Ausfällen in Krankenhäusern, wodurch die
Erbringung wichtiger Dienstleistungen beeinträchtigt wird.
Rechtlicher Hinweis: Die Szenarien sind fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung. Sie werden nicht
nach Priorität geordnet dargestellt.
Der Unionsplan deckt auch Ereignisse ab, die so schwerwiegend sind, dass sie von
der Kommission als gesundheitliche Notlage auf Unionsebene oder von der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) als gesundheitliche Notlage von internationaler
Tragweite (PHEIC) festgestellt werden19.
Während das auswärtige Handeln der EU im Gesundheitsbereich zur
Gesundheitssicherheit sowohl in den Partnerländern als auch in den EU-
Mitgliedstaaten beiträgt, werden im Unionsplan gemeinsame Vorkehrungen für
Governance, Kapazitäten und Ressourcen zur Prävention, Vorsorge und Reaktion im
Hinblick auf Ereignisse in der EU/im EWR beschrieben, unabhängig davon, ob diese
Bedrohungen ihren Ursprung in der EU oder außerhalb Europas haben. Der
Unionsplan erstreckt sich daher nicht auf EU-Maßnahmen zur Bewältigung von
Gesundheitskrisen, die außerhalb des EU-/EWR-Gebiets auftreten und wahrscheinlich
keine Gesundheitsgefahr für die in der EU/im EWR lebenden Menschen darstellen.
1.3. Wie kann der Unionsplan genutzt werden?
Der Unionsplan zeigt, wie die Governance für die Prävention, Vorsorge und Reaktion
in Bezug auf Gesundheitskrisen in der gesamten EU umgesetzt wird, und enthält
19 Sofern sie unter eine der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a bis d der Verordnung (EU) 2022/2371 genannten
Gefahrenkategorien fallen.
12
Bestimmungen für gemeinsame Vorkehrungen für Kapazitäten und Ressourcen, die
mobilisiert werden können, um das Auftreten einer Gesundheitsgefahr zu verhindern
und/oder ihre Auswirkungen abzumildern. Darüber hinaus enthält der Unionsplan
Einzelheiten zum Verfahren zur Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf
Unionsebene und zu den damit verbundenen zusätzlichen Maßnahmen. Schließlich
werden im Unionsplan gemeinsame Vorkehrungen für Lernprozesse und die
kontinuierliche Verbesserung beschrieben. Diese sind wichtig, um die nationalen
Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne zu aktualisieren und eine schnelle
Folgenbewältigung zu gewährleisten.
Die Ausarbeitung des Unionsplans beruht auf vier Leitansätzen:
gefahrenübergreifend, „Eine Gesundheit“, behördenübergreifend und
gesamtgesellschaftlich:
Tabelle 2. Im Unionsplan berücksichtigte Ansätze
• Mit dem gefahrenübergreifenden Ansatz für die Vorsorge wird sichergestellt, dass die
organisatorischen Fähigkeiten und Kontrollen so konzipiert und angewandt werden, dass auf alle
Arten von Störereignissen unabhängig von ihrer Art oder Ursache reagiert werden kann.
• Der Ansatz Eine Gesundheit ist ein integriertes, einheitliches Konzept, das darauf abzielt, die
Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen nachhaltig ins Gleichgewicht zu bringen und zu
optimieren. Darin wird anerkannt, dass die Gesundheit von Menschen, Haus- und Wildtieren,
Pflanzen und die Umwelt im weiteren Sinne (einschließlich der Ökosysteme) eng miteinander
verknüpft und voneinander abhängig sind und dass eine Koordinierung und Zusammenarbeit
zwischen den einschlägigen Sektoren erforderlich ist20.
• Der behördenübergreifende Ansatz vereint alle Regierungsebenen (von der lokalen und regionalen
bis zur nationalen und EU-Ebene sowie der internationalen Ebene) und fördert die
sektorübergreifende und multidisziplinäre Zusammenarbeit, die Politikkohärenz und die
gemeinsame Nutzung von Ressourcen.
• Der gesamtgesellschaftliche Ansatz unterstützt eine einbeziehende Kultur der Vorsorge und Resilienz
und ist von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung nationaler Einheit und Solidarität bei
der Bewältigung der Risiken und Auswirkungen von Gesundheitskrisen sowie für die Resilienz von
Gemeinschaften und Ländern.
Der Unionsplan ist für alle EU-Mitgliedstaaten und EWR-Länder, einschließlich der
Gebiete in äußerster Randlage21, relevant. Seine wichtigste Zielgruppe sind die
einschlägigen Behörden in den Mitgliedstaaten, die für die Entwicklung und
Umsetzung von Strategien für die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung
sowie für das Krisenmanagement zuständig sind. Weitere wichtige Zielgruppen sind
die Agenturen und Einrichtungen der EU, internationale Organisationen wie die WHO
und Nachbarländer. Auch die allgemeine Bevölkerung, der Privatsektor, die
Zivilgesellschaft, die Wissenschaft und die Medien können von dem Unionsplan
profitieren.
Der Unionsplan ergänzt die nationalen Präventions-, Vorsorge- und
Reaktionspläne. Bei der Ausarbeitung oder Weiterentwicklung ihrer nationalen Pläne
20 One Health High-Level Expert Panel (OHHLEP), Adisasmito W.B., Almuhairi S., Behravesh C.B., et al., „One Health: A
new definition for a sustainable and healthy future“. PLoS Pathogens, Bd. 18, Ausgabe 6, 2022,
https://doi.org/10.1371/journal.ppat.1010537.
21 Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
https://doi.org/10.1371/journal.ppat.1010537
13
müssen die Mitgliedstaaten im Einklang mit der nationalen Zuständigkeit für die
Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen und unter
Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten so weit wie möglich Kohärenz mit
dem Unionsplan anstreben22. Beispielsweise können die nationalen Pläne Verweise
auf die im Unionsplan beschriebenen gemeinsamen Vorkehrungen für Governance,
Kapazitäten und Ressourcen enthalten. Die Dokumentation solcher Verknüpfungen
kann koordinierte Maßnahmen von der lokalen, regionalen und nationalen bis zur EU-
Ebene und gegebenenfalls auf internationaler Ebene und sektorübergreifend
erleichtern.
Im gesamten Unionsplan wird ein besonderer Schwerpunkt auf
grenzüberschreitende interregionale Vorsorgeelemente für die Prävention,
Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen gelegt (siehe Tabelle 3). Der
Unionsplan enthält Beispiele für bestehende grenzüberschreitende Vorkehrungen zur
Gewährleistung eines nahtlosen, koordinierten Vorgehens und einer effizienten
Ressourcennutzung.
Tabelle 3. Im Unionsplan berücksichtigte Arten der grenzüberschreitenden interregionalen
Zusammenarbeit
• Zusammenarbeit zwischen Regionen mit einer EU-/EWR-Binnengrenze
• Zusammenarbeit auf nationaler Ebene zwischen Ländern mit einer EU-/EWR-Binnengrenze
• Zusammenarbeit auf regionaler oder nationaler Ebene zwischen Regionen oder Ländern, die keine
EU-/EWR-Binnengrenze haben
• Zusammenarbeit über die EU-Außengrenzen hinweg, insbesondere mit den Ländern und regionalen
Organisationen, die an die Gebiete in äußerster Randlage der EU angrenzen
„Regionen“ bezieht sich auf alle subnationalen Gebietseinheiten gemäß der NUTS-Klassifikation23.
Der Unionsplan sollte nicht als erschöpfendes Konzept für schrittweise Verfahren
betrachtet werden, die im Falle eines bestimmten Ereignisses zu befolgen sind. Jede
Gesundheitskrise wird unterschiedliche Arten von Fachwissen und Reaktionen
erfordern, die an die Art der Bedrohung, die soziodemografischen Merkmale der
Bevölkerung und das Umfeld, in dem sie auftritt, angepasst sind. Der Unionsplan ist
jedoch wertvoll, da er einen Überblick über die gemeinsamen Vorkehrungen in Bezug
auf Governance, Kapazitäten und Ressourcen bietet, die derzeit bestehen, um
wirksam auf Gesundheitskrisen in der EU/im EWR zu reagieren. Aus diesem Grund
enthält er keine Verweise auf einschlägige neue Maßnahmen, die in einer Reihe
bereichsübergreifender und sektorspezifischer EU-Strategien angekündigt wurden, da
diese Maßnahmen und Regelungen noch umgesetzt werden müssen.
Darüber hinaus wird im Unionsplan nicht auf zeitlich begrenzte EU-finanzierte Projekte
Bezug genommen, die für die Prävention, Vorsorge oder Reaktion in Bezug auf
Gesundheitskrisen relevant sind. Anhang 6 enthält jedoch einen Überblick über die
EU-Finanzierungsinstrumente, die für die Stärkung der Gesundheitssicherheit relevant
22 Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2371.
23 Europäische Kommission: Eurostat, „NUTS – Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik“, Website der
Europäischen Kommission, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts.
https://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts
14
sind, einschließlich der im Rahmen der Programme EU4Health und Horizont Europa
finanzierten Tätigkeiten.
1.4. Wie wird der Unionsplan auf dem neuesten Stand
gehalten?
Der Unionsplan liegt derzeit in seiner ersten Auflage vor. Der Plan sollte als
dynamisches Dokument betrachtet werden, das die Kommission in Abstimmung mit
den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU
regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet, um etwaigen Änderungen
Rechnung zu tragen, die sich bei der Rechtsgrundlage oder im allgemeinen
Betriebsumfeld oder auf der Grundlage der aus Simulationen oder aus realen
Ereignissen gewonnenen Erkenntnisse ergeben können. Um die Leistung des Plans
zu messen, plant die Kommission, eine Reihe von Indikatoren zu entwickeln, mit denen
sich seine Leistung bewerten lässt. Da der Unionsplan die nationalen Pläne ergänzen
und Synergien zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und den zuständigen
EU-Agenturen fördern soll, können die Ergebnisse und Empfehlungen aus den
regelmäßigen Berichten und Bewertungen der nationalen Präventions-, Vorsorge- und
Reaktionspläne Aufschluss über den weiteren Entwicklungsbedarf des Unionsplans
geben. Die Umsetzung des Unionsplans wird im Gesundheitssicherheitsausschuss
überwacht und erörtert.
Um sicherzustellen, dass der Unionsplan weiterhin seinem Ziel gerecht wird, eine
wirksame und koordinierte Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende
Gesundheitsgefahren in der EU zu fördern, wird die Kommission regelmäßig
Simulationen durchführen, bei denen der Inhalt des Unionsplans anhand einer Reihe
von Gefahren getestet wird. Die Kommission wird den Unionsplan auf der Grundlage
der aus diesen Simulationen gewonnenen Erkenntnisse überarbeiten. Darüber hinaus
wird die Kommission im Falle eines realen Ereignisses gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten Überprüfungen während und nach dem Einsatz durchführen, um
sicherzustellen, dass der Unionsplan auf dem neuesten Stand, funktionsfähig und
einsatzbereit ist.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Simulationsübung, die für 2026 geplant
ist, sowie der Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen der EU-Strategie für eine
Union der Krisenvorsorge wird die Kommission prüfen, ob eine Aktualisierung
erforderlich ist.
15
2. Zentrale Governance-Strukturen, -Mechanismen und -
Instrumente der EU für Gesundheitskrisen
Wirksame Governance- und Koordinierungsmechanismen innerhalb der EU, ihrer
Agenturen, Einrichtungen und Mitgliedstaaten sowie in Verbindung mit internationalen
Organisationen wie der WHO und anderen internationalen Partnern sind von
entscheidender Bedeutung, um eine wirksame Vorsorge in Bezug auf
schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren und entsprechende
Reaktionen zu gewährleisten. Ein koordiniertes Vorgehen ermöglicht eine rechtzeitige
Früherkennung, den Informationsaustausch, gemeinsame Risikobewertungen,
Präventions- und Reaktionsmaßnahmen, eine effiziente Mobilisierung von
Ressourcen und eine wirksame Risiko- und Krisenkommunikation. Diese Governance-
Vorkehrungen stärken nicht nur die kollektive Vorsorge- und Reaktionsfähigkeit der
EU, sondern wahren auch die Grundsätze der Solidarität, Resilienz, Gerechtigkeit und
des Vertrauens in Krisenzeiten.
Die Governance-Strukturen und Unterstützungsmechanismen der EU für
Gesundheitskrisen sind in den Anhängen 3 und 4 dargelegt. Die wichtigsten
gemeinsamen Vorkehrungen zur Gewährleistung der Gesundheitssicherheit in der EU
kommen in verschiedenen Phasen des Krisenmanagementzyklus im
Gesundheitsbereich zum Tragen (siehe Abbildung 1). Diese Governance-Strukturen,
-Mechanismen und Instrumente dienen der Koordinierung, Zusammenarbeit und
Komplementarität bei der Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf
Gesundheitskrisen, wobei Überschneidungen oder Doppelarbeit vermieden werden.
Abbildung 1. Die wichtigsten Governance-Strukturen, -Mechanismen und -Instrumente
der EU für Gesundheitskrisen, die in verschiedenen Phasen des
16
Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich einsatzbereit sein können. HSC =
Gesundheitssicherheitsausschuss, HCB = Gesundheitskrisenstab, ERCC = Zentrum
für die Koordination von Notfallmaßnahmen, UCPM = Katastrophenschutzverfahren
der Union, IPCR = Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen,
ACPHE = Beratender Ausschuss für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
und EUHTF = EU-Gesundheits-Einsatzgruppe.
Der Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC), der sich aus benannten Vertretern der
EU-Mitgliedstaaten und der EWR-Länder zusammensetzt, spielt eine wichtige Rolle
bei der Koordinierung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prävention, Vorsorge
und Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen mit grenzüberschreitendem Potenzial
auf EU-Ebene24. Der Gesundheitssicherheitsausschuss ist während des gesamten
Krisenmanagementzyklus tätig und bietet eine Plattform, auf der die EU-
Mitgliedstaaten und die EWR-Länder sowie die Kommission zusammenkommen, um
Fragen der Gesundheitssicherheit zu erörtern und die Koordinierung zu gewährleisten.
Er tritt auf Ersuchen der Kommission, eines EU-Mitgliedstaats oder eines EWR-
Landes in regelmäßigen Abständen und immer dann zusammen, wenn die Lage dies
erfordert. Der Gesundheitssicherheitsausschuss lädt die einschlägigen Agenturen und
Einrichtungen der EU, das Europäische Parlament sowie internationale
Organisationen – wie die WHO – ein, als Beobachter teilzunehmen, wenn dies für das
Thema relevant ist.
Der Gesundheitssicherheitsausschuss wird von der Kommission geleitet und hat zwei
Arbeitsebenen: die hochrangige Gruppe und die Facharbeitsgruppen, die sich mit
spezifischen Themen befassen. Er ermöglicht einen raschen Informationsaustausch,
den Austausch bewährter Verfahren und Erfahrungen, die Erörterung des
Unterstützungsbedarfs der EU und der Maßnahmen, die zur Stärkung der Präventions-
, Vorsorge- und Reaktionsplanung erforderlich sind, sowie die Ausarbeitung und
Annahme von Leitlinien und Stellungnahmen auf EU-Ebene zur Unterstützung der
Koordinierung nationaler Maßnahmen, um eine kohärente EU-weite Reaktion auf eine
Gesundheitskrise zu gewährleisten25. Durch die Aufrechterhaltung eines starken
Kommunikationskanals und die Förderung der Zusammenarbeit unterstützt der
Gesundheitssicherheitsausschuss die Mitgliedstaaten bei ihrer Vorsorgeplanung
(siehe Abschnitt 4.1.1) bei neu auftretenden Gesundheitsgefahren und bei der
kontinuierlichen Verbesserung ihrer Bereitschaft zur Abfederung der Auswirkungen
künftiger Gesundheitskrisen.
Im Bereich der medizinischen Gegenmaßnahmen setzt sich das HERA-Board aus
Vertretern der Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz der Kommission zusammen, während
die Organe und Agenturen der EU als Beobachter teilnehmen können26. Aufgabe des
HERA-Boards ist es, die Kommission bei der Formulierung strategischer
24 Artikel 4, 10 und 21 der Verordnung (EU) 2022/2371.
25 Europäische Kommission, „Health security and infectious diseases – Publications. Opinions of the Health Security
Committee“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 31. Oktober 2025,
https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/publications_en?f%5B0%5D=topic_topic%3A224.
26 Beschluss der Kommission vom 16.9.2021 zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei
gesundheitlichen Notlagen (HERA), C(2021)6712, https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712.
https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/publications_en?f%5B0%5D=topic_topic%3A224
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712
17
Entscheidungen über die Tätigkeiten der Kommission im Bereich medizinischer
Gegenmaßnahmen zu unterstützen und zu beraten und so zur Mobilisierung der
Ressourcen und Kapazitäten der Mitgliedstaaten beizutragen. Dazu gehören die
Abschätzung von Gesundheitsgefahren und Gewinnung von Erkenntnissen, die
Förderung fortgeschrittener Forschung und Entwicklung, die Bewältigung der
Herausforderungen des Marktes und Stärkung der offenen strategischen Autonomie
der EU in der Produktion, die rasche Beschaffung und Verteilung, die Erhöhung der
Bevorratungskapazität und der Ausbau von Wissen und Kompetenzen in den
Bereichen Vorsorge und Reaktion im Zusammenhang mit medizinischen
Gegenmaßnahmen. Angesichts der Informationen, die in den Sitzungen des HERA-
Boards ausgetauscht werden, kann seine Arbeit dazu beitragen, Entscheidungen über
Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Verbesserung der Verfügbarkeit von und des
Zugangs zu medizinischen Gegenmaßnahmen zu treffen.
Das HERA-Board wird vom HERA-Beirat unterstützt, der sich aus Sachverständigen
der Mitgliedstaaten aus den Bereichen Gesundheitssicherheit, Forschung und
Industriepolitik zusammensetzt27. Der Beirat tauscht technische Informationen aus und
bündelt Wissen über medizinische Gegenmaßnahmen, um dem HERA-Board
wissenschaftliche Erkenntnisse und Beratung zur Verfügung zu stellen. Als
Untergruppe dieses Beirats wurde ein Gemeinsames Forum für industrielle
Zusammenarbeit eingerichtet, um die Mitgliedstaaten und Vertreter der Industrie im
gesamtgesellschaftlichen Ansatz zu vernetzen. Es ergänzt die umfassenderen
Instrumente zur Erkenntnisgewinnung und Gremien der Kommission, indem es sich
speziell auf die industriellen Aspekte der Vorsorge konzentriert. Ziel ist es,
Marktversagen und Abhängigkeiten in der Lieferkette zu ermitteln, die die
Produktionskapazitäten einschlägiger medizinischer Gegenmaßnahmen und ihrer
Rohstoffe einschränken könnten. Das Zivilgesellschaftliche Forum sorgt für den
Austausch mit Hochschulen und der Zivilgesellschaft und gibt dem Beirat
Empfehlungen zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der Krisenvorsorge und
-reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen, wobei der Schwerpunkt auf medizinischen
Gegenmaßnahmen liegt, und überwacht die einschlägigen Entwicklungen in
Forschung, Industrie und Politik.
Der Gesundheitskrisenstab wird eingerichtet, wenn der Notfallrahmen für
medizinische Gegenmaßnahmen aktiviert wird, nachdem eine gesundheitliche
Notlage auf Unionsebene festgestellt wurde28. Der Gesundheitskrisenstab sorgt für die
Koordinierung der Maßnahmen des Rates, der Kommission und der einschlägigen
Agenturen und Einrichtungen der Union sowie der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, die
Versorgung mit und den Zugang zu krisenrelevanten medizinischen
Gegenmaßnahmen sicherzustellen. Er setzt sich aus der Kommission und einem
hochrangigen Vertreter aus jedem Mitgliedstaat zusammen. Er tritt auf Ersuchen der
27 Europäische Kommission, „HERA Advisory Forum“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 31. Oktober
2025, https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/hera-advisory-
forum_en?prefLang=de.
28 Artikel 5 der Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates vom 24. Oktober 2022 über einen Rahmen zur Gewährleistung
der Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage
auf Unionsebene (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 64, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2372/oj).
https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/hera-advisory-forum_en?prefLang=de
https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/hera-advisory-forum_en?prefLang=de
http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2372/oj
18
Kommission oder eines Mitgliedstaats immer dann zusammen, wenn die Lage dies
erfordert, und wird gemeinsam von der Kommission und dem Mitgliedstaat, der den
turnusmäßig wechselnden Vorsitz im Rat innehat, geleitet. Die einschlägigen Organe,
Agenturen und Einrichtungen der EU sowie ein Vertreter des Europäischen
Parlaments, des Gesundheitssicherheitsausschusses und gegebenenfalls
internationaler Organisationen – wie der WHO, der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltorganisation
für Tiergesundheit (WOAH) – nehmen als Beobachter teil, wenn dies für das Thema
relevant ist.
Der Gesundheitskrisenstab und das HERA-Board koordinieren auf der Grundlage ihrer
unterschiedlichen Aufgaben die Reaktion in Form medizinischer Gegenmaßnahmen.
Darüber hinaus stimmen sie sich mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss ab und
tauschen Informationen aus, um wirksam auf die Gefahr reagieren zu können.
Angesichts ihrer sich gegenseitig ergänzenden Aufgaben und Zuständigkeiten ist eine
enge Koordinierung, einschließlich des Informationsaustauschs und der Förderung
von Beratungen, gewährleistet29.
Im Hinblick auf die EU-Unterstützungsmechanismen, die im Falle von
Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen, einschließlich
Gesundheitskrisen, bestehen, spielt das Katastrophenschutzverfahren der Union
(UCPM) eine entscheidende Rolle. Ziel ist es, die Zusammenarbeit im
Katastrophenschutz zwischen den EU-Mitgliedstaaten und zehn weiteren
teilnehmenden Staaten des Katastrophenschutzverfahrens der Union zu stärken, um
die Katastrophenprävention, -vorsorge und -bewältigung in Europa und darüber hinaus
zu verbessern. Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) der
Kommission steht im Mittelpunkt des Katastrophenschutzverfahrens der Union und
stellt rund um die Uhr operative Kapazitäten bereit, um eine rasche Koordinierung und
Unterstützung zu erleichtern30.
Die Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) des
Europäischen Rates ist der zentrale EU-Mechanismus, der eine rasche und
koordinierte Beschlussfassung auf politischer Ebene der EU bei größeren und
komplexen Krisen unterstützt. Unter der Führung des Ratsvorsitzes ist die IPCR
entsprechend der Schwere der Krisen skalierbar31. Sie kann entweder vom Ratsvorsitz
oder auf Antrag eines Mitgliedstaats ausgelöst werden32. Während einer
Gesundheitskrise arbeiten der Gesundheitssicherheitsausschuss und gegebenenfalls
der Gesundheitskrisenstab eng mit dem IPCR-Mechanismus zusammen, um
sicherzustellen, dass die politische Koordinierung auf EU-Ebene durch Fachwissen im
Bereich der öffentlichen Gesundheit und operativen Input der Mitgliedstaaten
29 Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2372.
30 Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein
Katastrophenschutzverfahren der Union (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 924, ELI:
http://data.europa.eu/eli/dec/2013/1313/oj).
31 Beschluss 2014/415/EU des Rates vom 24. Juni 2014 über die Vorkehrungen für die Anwendung der
Solidaritätsklausel durch die Union (ABl. L 192 vom 1.7.2014, S. 53, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/415/oj).
32 Europäischer Rat, „Wie koordiniert der Rat die Reaktion der EU auf Krisen?“, Website des Europäischen Rates/Rates
der Europäischen Union, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.consilium.europa.eu/de/policies/ipcr-response-
to-crises/.
http://data.europa.eu/eli/dec/2013/1313/oj
http://data.europa.eu/eli/dec/2014/415/oj
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/ipcr-response-to-crises/
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/ipcr-response-to-crises/
19
unterstützt wird, unter anderem durch Informationsaustausch, Lageerfassung in Form
von Berichten zur integrierten Lageeinschätzung und -auswertung (ISAA) und den
Austausch von Stellungnahmen oder Leitlinien. Das Zentrum für die Koordination von
Notfallmaßnahmen (ERCC) unterstützt sowohl die EU-Organe als auch die
Mitgliedstaaten, wenn die IPCR-Regelung aktiviert oder die Solidaritätsklausel geltend
gemacht wird. Anhang 3 enthält weitere Beispiele für wichtige Governance-Strukturen
und Instrumente für die Gesundheitssicherheit in der EU im Europäischen Rat sowie
im Rat der EU und im Europäischen Parlament.
Der Beratende Ausschuss für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
(ACPHE) ist eine multidisziplinäre Expertengruppe, deren Aufgabe darin besteht, auf
Ersuchen der Kommission oder des Gesundheitssicherheitsausschusses zu der Frage
beratend tätig zu werden, ob eine neu auftretende Gefahr eine Notlage im Bereich der
öffentlichen Gesundheit auf Unionsebene darstellt. Er bietet auch Beratung zu
geeigneten Reaktionsmaßnahmen für eine Notlage und zur Notwendigkeit der
Aufhebung der Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene33.
In allen Phasen des Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich ist die vom
ECDC eingerichtete und betriebene EU-Gesundheits-Einsatzgruppe (EUHTF)34
bereit, die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls zu unterstützen. Die EU-Gesundheits-
Einsatzgruppe kann auf der Grundlage eines Unterstützungsersuchens bei
Feldeinsätzen oder für die Fernunterstützung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem
EWR-Land oder außerhalb der EU mobilisiert werden. Sobald eine gesundheitliche
Notlage auf Unionsebene festgestellt wurde, muss das ECDC auf Ersuchen von
mindestens zwei Mitgliedstaaten und der Kommission in Abstimmung mit der
Kommission und dem Gesundheitssicherheitsausschuss die verstärkte
Notfallkapazität der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe und ihrer Pools mobilisieren35 36.
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
(ECDC), die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA), die Europäische Umweltagentur (EUA) und die
Europäische Chemikalienagentur (ECHA) haben die behördenübergreifende
Taskforce zum Konzept „Eine Gesundheit“ eingerichtet37. Hierbei handelt es sich
um einen Rahmen für die Zusammenarbeit, der diese fünf EU-Agenturen
zusammenschließt, um Gesundheitsgefahren an der Schnittstelle zwischen Mensch,
Tier und Umwelt anzugehen. Das Netzwerk fördert einen ganzheitlichen,
interdisziplinären Ansatz für die Prävention und das Management von Risiken wie
33 Artikel 24 der Verordnung (EU) 2022/2371.
34 Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), EU-Gesundheits-Einsatzgruppe
(EUHTF), ECDC-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/what-we-
do/partners-and-networks/support-and-services-eueea-countries/health-task-force.
35 Artikel 11a der Verordnung (EG) Nr. 851/2004.
36 Durchführungsverordnung (EU) 2025/1536 der Kommission vom 29. Juli 2025 zur Festlegung des Verfahrens für die
Mobilisierung der verstärkten Notfallkapazität der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe (ABl. L, 2025/1536, 30.7.2025, ELI:
http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1536/oj).
37 One Health cross-agency task force: Strengthening EU agencies’ scientific advice on One Health, EFSA-Website,
abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/documents/news/one-health-cross-
agency-task-force.pdf.
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/what-we-do/partners-and-networks/support-and-services-eueea-countries/health-task-force
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/what-we-do/partners-and-networks/support-and-services-eueea-countries/health-task-force
http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1536/oj
https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/documents/news/one-health-cross-agency-task-force.pdf
https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/documents/news/one-health-cross-agency-task-force.pdf
20
Zoonosen, antimikrobiellen Resistenzen (AMR), Bedrohungen der
Lebensmittelsicherheit und neu auftretenden Pandemien.
Darüber hinaus können mehrere Agenturen und Einrichtungen der EU mit der
Durchführung gemeinsamer Risikobewertungen mit Blick auf die potenzielle Schwere
der Gesundheitsgefahr einschließlich möglicher Maßnahmen im Bereich der
öffentlichen Gesundheit, beauftragt werden (siehe Abbildung 2)38. Jede Agentur und
Einrichtung der EU hat ein spezifisches Mandat und eine spezifische Rolle bei der
Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen (siehe Anhang 4).
Abbildung 2: Agenturen und Einrichtungen der EU, die mit der Durchführung
gemeinsamer Risikobewertungen von Gesundheitsgefahren beauftragt sind
Um die faktengestützte Krisenprävention, -vorsorge und -reaktion zu stärken, spielt der
Mechanismus der Kommission für wissenschaftliche Beratung (SAM) eine zentrale
Rolle bei der Bereitstellung unabhängiger, faktengestützter wissenschaftlicher
Beratung und Stellungnahmen mit politischen Empfehlungen auf Ersuchen des
Kollegiums der Kommissionsmitglieder39. Der Mechanismus arbeitet mit der
Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien
(EGE) zusammen, bei der es sich um ein unabhängiges, multidisziplinäres Gremium
handelt, das in allen Politikbereichen berät, in denen sich ethische, gesellschaftliche
und grundrechtliche Fragen mit der Entwicklung von Wissenschaft und neuen
Technologien überschneiden.
Schließlich konzentriert sich der Unionsplan zwar nicht auf die internationale Ebene im
Hinblick auf Gesundheitskrisen, die in Regionen außerhalb der EU entstehen und
diese betreffen, doch steht der Unionsplan im Einklang mit den Prioritäten der EU im
Bereich der globalen Gesundheit, die in der EU-Strategie für globale Gesundheit
verankert sind40. Darüber hinaus ist Gesundheit ein Schlüsselbereich der
Partnerschaft im Rahmen der Global-Gateway-Strategie der EU, und die EU arbeitet
umfassend mit ihren internationalen Partnern zusammen, indem sie im Rahmen des
38 Artikel 20 der Verordnung (EU) 2022/2371.
39 Mechanismus für wissenschaftliche Beratung der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025,
https://scientificadvice.eu/.
40 Europäische Kommission, „Report from the Commission to the European Parliament, the Council, the European
Economic and Social Committee and the Committee of the Regions on the implementation of the EU Global Health
Strategy“, COM(2025) 392 final, 10. Juli 2025, https://health.ec.europa.eu/latest-updates/report-implementation-eu-
global-health-strategy-2025-07-10_en?prefLang=de.
https://scientificadvice.eu/
https://health.ec.europa.eu/latest-updates/report-implementation-eu-global-health-strategy-2025-07-10_en?prefLang=de
https://health.ec.europa.eu/latest-updates/report-implementation-eu-global-health-strategy-2025-07-10_en?prefLang=de
21
Ansatzes „Team Europa“ Ressourcen und Fachwissen bündelt, um wirksam zu
agieren und eine größere Wirkung zu erzielen41 42. Auf globaler Ebene unterstützt die
EU beispielsweise globale Gesundheitsinitiativen wie den Pandemiefonds, die GAVI-
Impfallianz und den Globalen Fonds. Auf regionaler Ebene arbeitet die EU mit
afrikanischen regionalen Partnern im Rahmen eines Team-Europa-Ansatzes
zusammen, während die EU-Delegationen bilaterale Gesundheitsprogramme auf
Länderebene leiten. Anhang 5 enthält weitere Informationen über die globale
Governance im Bereich der Gesundheitssicherheit.
41 Europäische Kommission, „Team-Europa-Initiativen“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am
31. Oktober 2025, https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/team-europe-initiatives_de.
42 Europäische Kommission, „Global Gateway“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 19. November
2025, https://commission.europa.eu/topics/international-partnerships/global-gateway_en?prefLang=de.
https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/team-europe-initiatives_de
https://commission.europa.eu/topics/international-partnerships/global-gateway_en?prefLang=de
22
3. Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich
Der Unionsplan ist in die verschiedenen Phasen des
Gesundheitskrisenmanagementzyklus untergliedert, einen umfassenden Rahmen,
der als Richtschnur für die Vorsorge, Reaktion und Folgenbewältigung in Bezug auf
Gesundheitskrisen in der EU dient (siehe Abbildung 3). Der Zyklus besteht aus vier
miteinander verbundenen Phasen: Prävention und Vorsorge, Erkennung und
Bewertung, Reaktion und Folgenbewältigung. Jede Phase baut auf der vorherigen auf
und begründet einen kontinuierlichen Prozess, der die Fähigkeit der EU stärkt, die
öffentliche Gesundheit zu schützen und wirksam auf neu auftretende Gefahren zu
reagieren.
Der Aufbau von Kapazitäten und Ressourcen, die Vorsorgeplanung, Schulungen, die
Erprobung der Pläne, die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse und die Stärkung
der Resilienz gehören zum täglichen Ablauf, um eine kontinuierliche Verbesserung zu
gewährleisten (innerer Kreis). Eine effektive und koordinierte Reaktion auf eine
schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr basiert auf der
frühzeitigen Feststellung von Gefahren und der Bewertung von Risiken, und es sind
die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Situation zu bewältigen und
durch Überprüfungen während und nach der Durchführung der Maßnahmen
Erkenntnisse aus der Reaktion zu gewinnen (mittlerer Kreis). Durch die Feststellung
einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene werden zusätzliche Kapazitäten und
Ressourcen freigesetzt (äußerer Kreis).
In der Phase Prävention und Vorsorge liegt der Schwerpunkt auf der Verringerung
des Risikos von Gesundheitskrisen, bevor sie auftreten. Dazu gehören der Aufbau von
Reaktionskapazitäten und Ressourcen zur Stärkung der Resilienz der
Gesundheitssysteme durch die Gewährleistung qualifizierter Arbeitskräfte im
Gesundheitswesen, Investitionen in die medizinische Infrastruktur, die Gewährleistung
des kontinuierlichen Zugangs zu und der Verfügbarkeit von Arzneimitteln und anderen
medizinischen Gegenmaßnahmen sowie die Ausarbeitung nationaler Präventions-,
Vorsorge- und Reaktionspläne. Die Kommission und die Agenturen und Einrichtungen
der EU arbeiten eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um ihre Bereitschaft zu
beurteilen, Lücken zu ermitteln und Verbesserungen ihrer Fähigkeit zur Bewältigung
grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren zu unterstützen. Darüber hinaus bieten
die gemeinsamen Vorkehrungen der EU zusätzliche Unterstützung für die Prävention
von Gesundheitsgefahren, beispielsweise durch die Unterstützung der EU-
Gesundheits-Einsatzgruppe bei der Planung und durch EU-Schulungen für
Arbeitskräfte im Gesundheitswesen.
Die Phase Erkennung und Bewertung umfasst die frühzeitige Identifizierung
potenzieller Gesundheitsgefahren, die Bewertung ihrer Risiken und die Festlegung der
angemessenen Reaktionsmaßnahmen. Diese Phase stützt sich auf Erkenntnisse im
Bereich der öffentlichen Gesundheit über Gesundheitsgefahren, die von den
23
Mitgliedstaaten, der Kommission und den Agenturen und Einrichtungen der EU gemäß
ihren Mandaten bereitgestellt werden. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sind
dafür verantwortlich, Ereignisse über Frühwarnsysteme zu melden, um eine Reaktion
auszulösen. Risikobewertungen und die Informationsgewinnung auf nationaler oder
EU-Ebene unterstützen uns dabei, die Art, Wahrscheinlichkeit und Schwere der
Gefahr zu beurteilen. Dies ermöglicht es der EU und den Mitgliedstaaten, fundierte,
notwendige und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen.
Abbildung 3. Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich. Anpassung auf der
Grundlage des ECDC, 202543.
Die Phase Reaktion ist von entscheidender Bedeutung, um eine Eskalation eines
Ereignisses zu verhindern und die Auswirkungen einer Gesundheitskrise abzumildern,
indem Maßnahmen in der gesamten EU koordiniert, Kapazitäten und Ressourcen
mobilisiert und die betroffenen Länder unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten, die
einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU und die Kommission koordinieren
ihre Maßnahmen unter anderem im Gesundheitssicherheitsausschuss, im HERA-
Board und im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union, sofern aktiviert.
Bei schweren oder komplexen Krisen ist der Rat für die allgemeine
sektorübergreifende Koordinierung der Reaktionen mit der Aktivierung der Integrierten
Regelung für die politische Reaktion auf Krisen zuständig. Diese gemeinsamen
Vorkehrungen für die Governance ermöglichen den Informationsaustausch, die
43 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Recommendations-for-preparedness-planning-for-public-
health-threats.pdf.
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Recommendations-for-preparedness-planning-for-public-health-threats.pdf
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Recommendations-for-preparedness-planning-for-public-health-threats.pdf
24
Konsultation, die Koordinierung und die Annahme von Beratung, Leitlinien und
Empfehlungen, auf deren Grundlage die Interessenträger Reaktionsmaßnahmen im
Einklang mit ihren jeweiligen Mandaten umsetzen. Gemeinsame Vorkehrungen der
EU für Kapazitäten und Ressourcen gewährleisten die Lageerfassung, Risiko- und
Krisenkommunikation, notlagenbezogene Forschung und Innovation, Verfügbarkeit
und Bereitstellung entsprechender medizinischer Gegenmaßnahmen und Soforthilfe.
Darüber hinaus erleichtern diese gemeinsamen Vorkehrungen die Kontinuität der
grenzüberschreitenden Versorgung, einschließlich der Kontaktnachverfolgung und der
medizinischen Evakuierung. Sollte sich eine Situation als besonders schwerwiegend
erweisen, kann die Kommission formell eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene
feststellen. Dies ermöglicht es dem Rat, über die Aktivierung von Maßnahmen zur
Gewährleistung der Versorgung mit krisenrelevanten medizinischen
Gegenmaßnahmen und die Einrichtung des Gesundheitskrisenstabs zu entscheiden.
In der Phase Folgenbewältigung liegt der Schwerpunkt auf der Wiederherstellung der
Gesundheit und des Wohlergehens der Menschen, dem Wiederaufbau der Resilienz
der Gesundheitssysteme und der Unterstützung einer umfassenderen
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erholung. Nachdem die unmittelbare Notlage
abgeklungen ist, konzentrieren sich die Hilfsmaßnahmen auf den Wiederaufbau der
betroffenen Gemeinschaften und die Wiederherstellung der grundlegenden
Dienstleistungen. In dieser Phase geht es auch darum, die Systeme zu stärken, um
künftigen Krisen besser standhalten zu können, indem die Reaktion überprüft wird, die
während und nach der Gesundheitskrise gewonnenen Erkenntnisse ermittelt werden
und diese Erkenntnisse genutzt werden, um konkrete Verbesserungen
voranzutreiben, die die Gesundheit und Stabilität aller verbessern. Simulationen tragen
dazu bei, außerhalb realer Ereignisse Bereiche zu identifizieren, in denen die
gemeinsamen Vorkehrungen hinsichtlich Governance, Kapazitäten und Ressourcen
verbessert werden können.
Durch die Befolgung des Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich können
die EU und ihre Mitgliedstaaten sicherstellen, dass sie besser darauf vorbereitet sind,
Gesundheitskrisen zu verhindern, Vorsorge zu treffen, darauf zu reagieren und sich
davon zu erholen, sodass letztlich die Gesundheit und das Wohlergehen der
Menschen in der EU/im EWR geschützt werden.
25
4. PHASE 1: Prävention von und Vorbereitung auf
Gesundheitskrisen
Die Gewährleistung einer soliden Prävention und Vorsorge in Bezug auf potenzielle
grenzüberschreitende Gesundheitskrisen ist für die Fähigkeit der EU, ihre Bevölkerung
zu schützen und die Sicherheit der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, von
entscheidender Bedeutung. In einem vernetzten Europa machen Gesundheitskrisen
nicht an Grenzen Halt, was bedeutet, dass ein Vorkommnis in einem Mitgliedstaat
schnell zu einer europaweiten Notlage eskalieren kann, wenn es nicht rasch und
gemeinsam angegangen wird. Die Vorbereitung der Bevölkerung auf
Gesundheitskrisen erfordert die Einbeziehung einer Vielzahl von Interessengruppen in
einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz.
Prävention, einschließlich der Resilienz der Gesundheitssysteme und strenger
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, sowie gute
Arbeitsbedingungen zum Schutz der Arbeitnehmer an vorderster Front der
Gesundheitssysteme sowie kritischer Infrastrukturen und Dienste sind die erste und
wirksamste Verteidigungslinie. Ergänzt wird dies durch die Vermittlung klarer und
wissenschaftlich fundierter Präventionsbotschaften an die Öffentlichkeit sowie durch
weitere Maßnahmen zur Förderung der Gesundheitskompetenz, insbesondere bei
schutzbedürftigen Gruppen. Durch die Schulung des Personals in der
Gesundheitsversorgung und im Gesundheitswesen sowie durch koordinierte
Forschungskapazitäten ist die EU in der Lage, aufkommende Gesundheitsgefahren
rasch zu erkennen und zu verhindern, dass sie sich zu einer ausgewachsenen Krise
entwickeln. Die Vorsorge ergänzt die Prävention, indem sie sicherstellt, dass die EU
im Krisenfall rasch und effizient reagieren kann. Dazu gehören eine solide
Koordinierung zwischen den nationalen Gesundheitsbehörden, die Ausarbeitung
nationaler und EU-Pläne, die Entwicklung gemeinsamer Reaktionskapazitäten,
einschließlich der strategischen Bevorratung medizinischer Gegenmaßnahmen, sowie
klare Kommunikations- und Entscheidungswege zwischen den EU-Organen, ihren
Agenturen und sonstigen Stellen und den EU-Mitgliedstaaten sowie den
Sozialpartnern und internationalen Interessenträgern.
Gesundheitskrisen können erhebliche Auswirkungen auf die psychische Gesundheit
und das Wohlbefinden haben. Dies gilt insbesondere für schutzbedürftige
Bevölkerungsgruppen (ältere Menschen, Kinder und Jugendliche) sowie
sozioökonomisch benachteiligte Bevölkerungsgruppen, die überproportional betroffen
sind, was die gesundheitlichen Ungleichheiten weiter verschärft. Für die Stärkung des
Vertrauens, der Gerechtigkeit und der Widerstandsfähigkeit der öffentlichen
Gesundheitssysteme der Union ist es von entscheidender Bedeutung, dass
Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsmaßnahmen so konzipiert und umgesetzt
werden, dass sie inklusiv und für alle Menschen zugänglich sind.
Letztlich spiegelt die Verhinderung grenzüberschreitender Gesundheitskrisen die
Grundwerte der EU – Solidarität und Zusammenarbeit – wider. Durch die Umsetzung
26
eines gefahrenübergreifenden, gesamtgesellschaftlichen, behördenübergreifenden
und das Konzept „Eine Gesundheit“ umfassenden Ansatzes kann die EU komplexe
Krisen, die über Grenzen und Sektoren hinausgehen, wirksamer antizipieren,
abmildern und darauf reagieren.
4.1. Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung
Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne sind der Ausgangspunkt für wirksame
und koordinierte Maßnahmen. Die Ausarbeitung dieser Pläne bietet die Gelegenheit,
Personen aus allen relevanten Sektoren und benachbarten Regionen einzubeziehen,
den Wissensaustausch zu fördern und Verbindungen aufzubauen, die die Umsetzung
des Plans unterstützen werden. Die Gewährleistung eines politischen Engagements
und ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen für den Planungsprozess
ist von entscheidender Bedeutung. Der Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC)
spielt eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Präventions-, Vorsorge- und
Reaktionsplanung sowie bei den Erörterungen des allgemeinen Stands der Vorsorge
in der EU/im EWR44.
In der EU/im EWR wird die nationale Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung
für Gesundheitskrisen durch ineinandergreifende Berichts- und Bewertungszyklen
verbessert, die alle drei Jahre stattfinden und jeweils 2023 und 2024 beginnen (siehe
Abbildung 4). Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der
Berichterstattung über die nationale Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung
übermittelten Informationen erstellt die Kommission einen Bericht, um Beratungen im
Gesundheitssicherheitsausschuss einzuleiten. Parallel dazu prüft das ECDC die
nationale Planung anhand von Bewertungen der Krisenvorsorge im Bereich der
öffentlichen Gesundheit (PHEPA) und gibt gleichzeitig Empfehlungen für
Verbesserungen ab. Anschließend fasst die Kommission die Ergebnisse der Berichts-
und Bewertungszyklen in einem Bericht über den Stand der Präventions-, Vorsorge-
und Reaktionsplanung auf Unionsebene und die diesbezüglichen Fortschritte
zusammen. Dieser wird dann dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt,
um Transparenz und Rechenschaftspflicht bei den Bemühungen der EU im Bereich
der Gesundheitssicherheit zu gewährleisten45.
44 Artikel 10 der Verordnung (EU) 2022/2371.
45 Artikel 6 bis 9 der Verordnung (EU) 2022/2371.
27
Abbildung 4. Die ineinandergreifenden Berichts- und Bewertungszyklen der
Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung der Mitgliedstaaten, die gemäß der
Verordnung (EU) 2022/2371 alle drei Jahre stattfinden. PVR = Prävention, Vorsorge
und Reaktion. KOM = Kommission. ECDC = Europäisches Zentrum für die Prävention
und Kontrolle von Krankheiten. HSC = Gesundheitssicherheitsausschuss. MS =
Mitgliedstaat. PHEPA = Bewertung der Krisenvorsorge im Bereich der öffentlichen
Gesundheit.
4.1.1. Ausarbeitung der Präventions-, Vorsorge- und
Reaktionspläne
Die Mitgliedstaaten arbeiten ihre nationalen Präventions-, Vorsorge- und
Reaktionspläne für Gesundheitskrisen aus, die auf ihre jeweiligen
Gesundheitssysteme, Vorsorge- und Reaktionsstrukturen, Protokolle, Kapazitäten,
Ressourcen und Gegebenheiten zugeschnitten sind. Die nationalen Präventions-,
Vorsorge- und Reaktionspläne können Elemente in Bezug auf Governance,
Kapazitäten und Ressourcen sowie grenzüberschreitende interregionale
Vorsorgeelemente enthalten, die in diesem Plan festgelegt sind. Bei der Ausarbeitung
ihrer nationalen Pläne müssen die Mitgliedstaaten im
Gesundheitssicherheitsausschuss zusammenarbeiten und sich mit der Kommission
abstimmen, um eine größtmögliche Kohärenz mit dem Unionsplan herzustellen.
Darüber hinaus müssen sie die Kommission und den
Gesundheitssicherheitsausschuss über alle wesentlichen Änderungen ihrer Pläne
unterrichten46. Über das Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) können die
Mitgliedstaaten Informationen über ihre nationalen Präventions-, Vorsorge- und
Reaktionspläne auf sichere Weise austauschen.
46 Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2371.
28
Die Vorlage für die Bereitstellung von Informationen über die Präventions-, Vorsorge-
und Reaktionsplanung im Zusammenhang mit schwerwiegenden
grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren enthält Referenzwerte zur
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Präventions-,
Vorsorge- und Reaktionspläne für Gesundheitskrisen47. Die WHO hat Leitlinien und
Instrumente für die Ausarbeitung und Umsetzung nationaler Pläne entwickelt48 49. Die
EU-Gesundheits-Einsatzgruppe kann Länder auf deren Ersuchen bei der
Ausarbeitung ihrer nationalen Pläne unterstützen.
Auf EU-Ebene werden in dem von der Kommission erstellten allgemeinen Plan für das
Krisenmanagement im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit die für das
Krisenmanagement erforderlichen Verfahren festgelegt, einschließlich der
anzuwendenden Grundsätze der Transparenz und einer Kommunikationsstrategie.
Der Anwendungsbereich des Plans erstreckt sich auf Notlagen, die Risiken für die
menschliche Gesundheit aufgrund von Lebens- und Futtermitteln bergen, die durch
bereits bestehende Rechtsvorschriften wahrscheinlich nicht verhindert, beseitigt oder
auf ein annehmbares Maß reduziert werden oder die allein durch die Anwendung der
üblichen Schutzmaßnahmen (Aussetzung des Inverkehrbringens, besondere
Bedingungen oder andere geeignete vorläufige Maßnahmen) nicht angemessen
bewältigt werden können50 51.
In Bezug auf Arzneimittel hat die EMA Pläne für den Umgang mit Vorfällen und
Problemen auf Krisenebene im Zusammenhang mit der Qualität, Wirksamkeit oder
Sicherheit von Arzneimitteln (Plan für das Management von Zwischenfällen im
Rahmen des Europäischen Netzwerks der Arzneimittelzulassung für
Humanarzneimittel)52 und für die Behandlung der arzneimittelbezogenen Aspekte der
Reaktion auf Gesundheitsgefahren (EMA-Plan zur Bewältigung von
Gesundheitsgefahren)53 aufgestellt.
47 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1808 der Kommission vom 21. September 2023 zur Festlegung der
Formatvorlage für die Bereitstellung von Informationen über die Präventions‑, Vorsorge- und Reaktionsplanung in
Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371 des
Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 234 vom 22.9.2023, S. 105, ELI:
http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/1808/oj).
48 WHO, WHO benchmarks for strengthening health emergency capacities, Genf, 2023, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO,
https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/8883ae92-ecbe-4cc6-8ad4-500297ef1df9/content.
49 WHO, WHO guidance on preparing for national response to health emergencies and disasters, Genf, 2021, Lizenz: CC
BY-NC-SA 3.0 IGO, https://www.who.int/publications/i/item/9789240037182.
50 Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur
Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 031 vom
1.2.2002, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/2024-07-01).
51 Durchführungsbeschluss (EU) 2019/300 der Kommission vom 19. Februar 2019 zur Erstellung eines allgemeinen
Plans für das Krisenmanagement im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit (ABl. L 50 vom 21.2.2019, S. 55,
http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/300/oj).
52 Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), The European Medicines Regulatory Network Incident Management Plan for
Medicines for Human Use, 2009 (überarbeitet 2017 und 2025), https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/eu-
regulatory-system-incident-management-plan-medicines-human-use_en.pdf.
53 EMA, „EMA’s work on public health emergencies“, EMA-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025,
https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory-overview/public-health-threats/emas-work-public-health-
emergencies#:~:text=The%20European%20Medicines%20Agency%20%28EMA%29%20has%20developed%20a,thr
eat.%20This%20enables%20a%20rapid%20and%20efficient%20response.
http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/1808/oj
https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/8883ae92-ecbe-4cc6-8ad4-500297ef1df9/content
https://www.who.int/publications/i/item/9789240037182
http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/2024-07-01
http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/300/oj
https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/eu-regulatory-system-incident-management-plan-medicines-human-use_en.pdf
https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/eu-regulatory-system-incident-management-plan-medicines-human-use_en.pdf
https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory-overview/public-health-threats/emas-work-public-health-emergencies#:%7E:text=The%20European%20Medicines%20Agency%20%28EMA%29%20has%20developed%20a,threat.%20This%20enables%20a%20rapid%20and%20efficient%20response
https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory-overview/public-health-threats/emas-work-public-health-emergencies#:%7E:text=The%20European%20Medicines%20Agency%20%28EMA%29%20has%20developed%20a,threat.%20This%20enables%20a%20rapid%20and%20efficient%20response
https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory-overview/public-health-threats/emas-work-public-health-emergencies#:%7E:text=The%20European%20Medicines%20Agency%20%28EMA%29%20has%20developed%20a,threat.%20This%20enables%20a%20rapid%20and%20efficient%20response
29
4.1.2. Berichterstattung über die Präventions-, Vorsorge- und
Reaktionsplanung
Bis Dezember 2023 und danach alle drei Jahre erstatten die Mitgliedstaaten der
Kommission und den einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU Bericht über
die nationale Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung. Sie bieten einen
Überblick über die nationalen Regelungen für Governance, Kapazitäten und
Ressourcen, mit denen sichergestellt werden soll, dass ihre Länder auf
grenzüberschreitende Gesundheitskrisen vorbereitet sind und darauf reagieren
können54. Diese Selbstbewertung basiert auf einer Vorlage, die auf 16 Kapazitäten
aufbaut und sich an den Meldepflichten der Mitglieder der WHO gemäß den
Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) orientiert55 56.
Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über die
nationale Planung erstellt die Kommission in Zusammenarbeit mit dem ECDC und
anderen einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU einen
Übersichtsbericht, der im Gesundheitssicherheitsausschuss erörtert wird. Mithilfe
des Übersichtsberichts lassen sich die Fortschritte nachverfolgen und Lücken bei der
Vorsorge auf nationaler und EU-Ebene ermitteln57. Die Empfehlungen, die sich aus
den Ergebnissen des Berichts ergeben, werden von der Kommission und dem ECDC
online veröffentlicht58.
Darüber hinaus erstellt die Kommission alle drei Jahre einen Bericht über den Stand
der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung auf Unionsebene und die
diesbezüglichen Fortschritte, der dem Europäischen Parlament und dem Rat
vorgelegt wird59. Der erste Bericht, in dem die umfassenden Bemühungen der EU zur
Verbesserung der Gesundheitsvorsorge, der Seuchenüberwachung und des
Managements antimikrobieller Resistenzen durch integrierte Strategien,
Rechtsvorschriften und Finanzierungsinitiativen im Rahmen des Konzepts „Eine
Gesundheit“ in allen Bereichen der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt
dargelegt werden, wurde im Dezember 2023 veröffentlicht60.
54 Artikel 7 der Verordnung (EU) 2022/2371.
55 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1808 der Kommission.
56 11 der 16 Kapazitäten sind auch IGV-Kernkapazitäten, die der WHO jährlich im Februar im Rahmen des
Jahresberichts der IGV-Vertragsstaaten zur Selbstbewertung (SPAR) gemeldet werden. Weitere Informationen finden
Sie unter „International Health Regulations (2005): GUIDANCE DOCUMENT FOR STATE PARTY SELF-ASSESSMENT
ANNUAL REPORTING TOOL“. Genf: Weltgesundheitsorganisation; 2018 Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO,
https://www.who.int/publications/i/item/WHO-WHE-CPI-2018.17.
57 Dieser Bericht ist nicht öffentlich zugänglich.
58 Europäische Kommission, „Recommendations for health security preparedness“, Website der Europäischen
Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/publications/recommendations-health-
security-preparedness_de.
59 Artikel 9 der Verordnung (EU) 2022/2371.
60 Europäische Kommission, „State of Health Preparedness Report“, 15. Dezember 2023,
https://health.ec.europa.eu/publications/state-health-preparedness-report-2023_en?prefLang=de.
https://www.who.int/publications/i/item/WHO-WHE-CPI-2018.17
https://health.ec.europa.eu/publications/recommendations-health-security-preparedness_de
https://health.ec.europa.eu/publications/recommendations-health-security-preparedness_de
https://health.ec.europa.eu/publications/state-health-preparedness-report-2023_en?prefLang=de
30
4.1.3. Bewertung der nationalen Präventions-, Vorsorge- und
Reaktionsplanung
Alle drei Jahre bewertet das ECDC im Rahmen der Bewertungen der
Krisenvorsorge im Bereich der öffentlichen Gesundheit (PHEPA)61 62 den Stand
der Umsetzung der nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne der
einzelnen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Länder. Auf der Grundlage der Ergebnisse
und unter Berücksichtigung des Kontexts und der nationalen Gegebenheiten gibt das
ECDC länderspezifische Empfehlungen dazu ab, wie die Präventions-, Vorsorge-
und Reaktionsplanung sowie die Umsetzung verbessert werden können. Die
Mitgliedstaaten können sich dafür entscheiden, ihre Länderberichte auf der ECDC-
Website veröffentlichen zu lassen63.
Innerhalb von neun Monaten nach Eingang der Empfehlungen erstellt jedes Land
einen Aktionsplan, mit dem die Empfehlungen des ECDC umgesetzt werden. Die
Aktionspläne enthalten eine detaillierte Aufschlüsselung der Schritte, die innerhalb
eines bestimmten Zeitrahmens unternommen werden müssen, um die strategischen
Prioritäten zu erreichen. Darüber hinaus umfassen die nationalen Aktionspläne für
Gesundheitssicherheit einen ländereigenen, mehrjährigen Planungsprozess, der von
der WHO entwickelt wurde und von den Mitgliedstaaten als Leitlinie für die
Ausarbeitung ihrer Aktionspläne nach den PHEPA herangezogen werden kann64. Die
nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des
Konzepts „Eine Gesundheit“ enthalten auch Schlüsselkomponenten zu Präventions-
und Überwachungsmaßnahmen65.
Zusätzlich zu den PHEPA können die Mitgliedstaaten auch eine Bewertung durch ein
WHO-Sachverständigenteam beantragen. Die gemeinsame externe Evaluierung ist
ein freiwilliger, kooperativer, sektorübergreifender Prozess zur Bewertung der
Fähigkeiten eines Landes, Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit zu verhindern,
zu erkennen und schnell darauf zu reagieren, unabhängig davon, ob diese
Bedrohungen natürlichen Ursprungs sind oder durch vorsätzliche oder zufällige
Ereignisse verursacht werden66. Je nach Präferenz eines Mitgliedstaats kann eine
PHEPA gemeinsam mit einer gemeinsamen externen Evaluierung und/oder einer
Erkundungsmission im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ unter
61 Artikel 8 der Verordnung (EU) 2022/2371.
62 Delegierte Verordnung (EU) 2024/1232 vom 5. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2371 des
Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Bewertung des Stands der Umsetzung der nationalen
Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne und ihrer Verbindung mit dem Präventions-, Vorsorge- und
Reaktionsplan der Union (ABl. L 2024/1232 vom 8.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/1232/oj).
63 ECDC, „Public Health Emergency Preparedness Assessments“, ECDC-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/what-we-do/public-health-emergency-preparedness-assessments.
64 WHO, „National Action Plan for Health Security (NAPHS)“, WHO-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025,
https://www.who.int/emergencies/operations/international-health-regulations-monitoring-evaluation-
framework/national-action-plan-for-health-security.
65 WHO, „Country-specific template for a national One Health action plan“, WHO-Website, 26. September 2023,
abgerufen am 31. Oktober 2025,, https://www.who.int/publications/m/item/country-specific-template-for-a-national-
one-health-action-plan.
66 WHO, „Joint External Evaluation (JEE)“, WHO-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025,
https://www.who.int/emergencies/operations/international-health-regulations-monitoring-evaluation-framework/joint-
external-evaluations.
http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/1232/oj
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/what-we-do/public-health-emergency-preparedness-assessments
https://www.who.int/emergencies/operations/international-health-regulations-monitoring-evaluation-framework/national-action-plan-for-health-security
https://www.who.int/emergencies/operations/international-health-regulations-monitoring-evaluation-framework/national-action-plan-for-health-security
https://www.who.int/publications/m/item/country-specific-template-for-a-national-one-health-action-plan
https://www.who.int/publications/m/item/country-specific-template-for-a-national-one-health-action-plan
https://www.who.int/emergencies/operations/international-health-regulations-monitoring-evaluation-framework/joint-external-evaluations
https://www.who.int/emergencies/operations/international-health-regulations-monitoring-evaluation-framework/joint-external-evaluations
31
Verwendung einer geänderten Methodik durchgeführt werden, die es beiden
Bewertungen ermöglicht, ihre Ziele zu erreichen. Darüber hinaus handelt es sich bei
der allgemeinen Überprüfung der Gesundheitsversorgung und Vorsorge der WHO um
einen freiwilligen, transparenten und von den Mitgliedstaaten geleiteten Mechanismus
der gegenseitigen Begutachtung, mit dem ein regelmäßiger zwischenstaatlicher
Dialog zwischen den Mitgliedstaaten über ihre jeweiligen nationalen Kapazitäten für
die Vorsorge bei gesundheitlichen Notlagen eingerichtet werden soll67.
4.2. Sicherstellung der Vorsorge und Resilienz des
Gesundheitssystems
Die Sicherstellung der Vorsorge und Resilienz des Gesundheitssystems ist ein
Eckpfeiler der Gesundheitssicherheit. Ein starkes und anpassungsfähiges
Gesundheitssystem mit gut ausgestatteten und ausgebildeten Arbeitskräften und
guten Arbeitsbedingungen ermöglicht die Früherkennung, eine rasche Reaktion und
die dauerhafte Erbringung grundlegender Dienstleistungen. Durch Investitionen in die
systemweite Bereitschaft und Resilienz der Infrastruktur sowie in die Kapazitäten,
Arbeitsbedingungen und Kompetenzen der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen
können Regierungen und Institutionen Risiken mindern, Menschen in prekären
Situationen schützen und das Vertrauen in die Gesundheitsdienste aufrechterhalten.
Für den Gesundheitssektor gelten übergreifende EU-Rechtsvorschriften, die sich mit
der Cyberresilienz und der physischen Resilienz kritischer Sektoren befassen. In der
NIS-2-Richtlinie68 sind Anforderungen an die Cybersicherheit wesentlicher und
wichtiger Einrichtungen in Sektoren wie dem Gesundheitswesen festgelegt, während
in der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen69 Vorschriften für deren
physische Resilienz festgelegt sind. Darüber hinaus ist der Europäische Aktionsplan
für die Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern70 eine
nichtlegislative Initiative mit Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention,
Erkennung, Reaktion, Wiederherstellung und Abschreckung im Zusammenhang mit
Cybersicherheitsbedrohungen. Der Aktionsplan enthält Maßnahmen für die
Kommission, die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit und die
67 WHO, „Universal Health and Preparedness Review“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.who.int/emergencies/operations/universal-health---preparedness-review.
68 Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen
für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014
und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 („NIS-2-Richtlinie“) (ABl. L 333
vom 27.12.2022, S. 80, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj/eng).
69 Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz
kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (ABl. L 333 vom 27.12.2022,
S. 164, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj/eng).
70 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer Aktionsplan für die Cybersicherheit von
Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern, COM/2025/10 final vom 15.1.2025, https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0010.
https://www.who.int/emergencies/operations/universal-health---preparedness-review
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj/eng
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj/eng
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0010
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0010
32
Mitgliedstaaten. Darüber hinaus sieht das Cybersolidaritätsgesetz71 als eine der
Initiativen koordinierte Tests der Abwehrbereitschaft von Einrichtungen vor, die in
Sektoren mit hoher Kritikalität tätig sind. Der Gesundheitssektor wurde als einer der
ersten Sektoren ausgewählt, in denen diese Maßnahme durchgeführt wird.
Darüber hinaus wird in der Empfehlung des Rates vom 6. Juni 2025 für einen EU-
Konzeptentwurf für das Cyberkrisenmanagement72 darauf hingewiesen, dass die
Kommission bei einem Cybersicherheitsvorfall großen Ausmaßes mit
sektorübergreifenden Auswirkungen, der eine Reaktion auf EU-Ebene erfordert, den
Informationsfluss zwischen den Anlaufstellen der einschlägigen Krisenmechanismen
auf EU-Ebene erleichtern sollte.
4.2.1. Kapazitäten des Gesundheitssystems
Ein wesentliches Element zur Verbesserung der Resilienz der Gesundheitssysteme
sind gezielte Investitionen in die medizinische Infrastruktur und Ausstattung, z. B. in
Krankenhäuser, Zentren der Primärversorgung und Laboratorien. Die IT-Technologie
und die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten tragen zur Effizienz und Resilienz
der Gesundheitssysteme bei. Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) bietet den
Mitgliedstaaten während ihrer Laufzeit von 2021 bis 2026 erhebliche Finanzmittel für
Investitionen zur Stärkung der Resilienz ihrer Gesundheitssysteme als Reaktion auf
die COVID-19-Pandemie und zur Verbesserung ihrer Vorsorge für künftige
Gesundheitskrisen73 (siehe Anhang 6). Die Finanzierung im Rahmen der
Kohäsionspolitik und das Programm InvestEU bieten den Mitgliedstaaten
zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten, um in die medizinische Infrastruktur zu
investieren, die Resilienz ihrer Gesundheitssysteme zu stärken und die interregionale
grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung sowohl an den EU-Binnengrenzen als
auch an den EU-Außengrenzen zu fördern (siehe Anhang 6). Die Mitgliedstaaten, die
sich an der Europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge beteiligen, sind
bestrebt, ein europäisches Forschungs- und Innovationsökosystem zu schaffen, um
unkoordinierte Forschungsarbeiten bei künftigen Gesundheitskrisen zu vermeiden.
Die länderspezifische Analyse im Rahmen des Europäischen Semesters weist jedes
Jahr auf die Notwendigkeit von Reformen und Investitionen in den
Gesundheitssystemen mehrerer Mitgliedstaaten hin, sofern diese makroökonomisch
relevant sind. Diese Mitgliedstaaten erhalten dann länderspezifische Empfehlungen
71 Verordnung (EU) 2025/38 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Maßnahmen
zur Stärkung der Solidarität für und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und
Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694
(Cybersolidaritätsverordnung) (ABl. L, 2025/38, 15.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/38/2025-01-15).
72 Empfehlung des Rates vom 6. Juni 2025 für einen EU-Konzeptentwurf für das Cyberkrisenmanagement (ABl. C,
C/2025/3445, 20.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3445/oj).
73 Der slowenische Aufbau- und Resilienzplan umfasst beispielsweise Investitionen zur Bekämpfung neu auftretender
Gesundheitsgefahren wie neuer übertragbarer Krankheiten und zur Steigerung der Effizienz der Verwaltung und
Funktionsweise des Gesundheitssystems in Krisensituationen. Ebenso sieht der lettische Aufbau- und Resilienzplan
Investitionen in die Infrastruktur von Gesundheitseinrichtungen vor, um sich an Krisensituationen anzupassen und die
Vorsorge des Gesundheitssystems für die Erbringung von Dienstleistungen in epidemiologischen Krisen zu
verbessern.
http://data.europa.eu/eli/reg/2025/38/2025-01-15
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202503445
http://data.europa.eu/eli/C/2025/3445/oj
33
zur Stärkung ihrer Gesundheitssysteme. Im Jahr 2020, zu Beginn der COVID-19-
Pandemie, erhielten alle 27 Mitgliedstaaten länderspezifische Empfehlungen im
Gesundheitsbereich, und einige Mitgliedstaaten haben seit 2020 zusätzliche
länderspezifische Empfehlungen im Gesundheitsbereich erhalten74. Die nationalen
Aufbau- und Resilienzpläne im Rahmen der ARF tragen dazu bei, diese
länderspezifischen Empfehlungen wirksam umzusetzen. Die Kommission überwacht
jährlich die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der länderspezifischen
Empfehlungen.
In der jüngsten Mitteilung zum Frühjahrspaket 2025 des Europäischen Semesters
wurde gefordert, dass mehrere Mitgliedstaaten widerstandsfähige
Gesundheitssysteme aufbauen müssen, unter anderem durch die Umstellung auf ein
Modell der Gesundheitsvorsorge und der medizinischen Grundversorgung.
Investitionen zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung sind von
entscheidender Bedeutung, da eine starke medizinische Grundversorgung die
Grundlage für Notfallmaßnahmen bildet und für die Bewältigung von Krisen im Bereich
der öffentlichen Gesundheit von zentraler Bedeutung ist75. Das Programm EU4Health
(siehe Anhang 6) unterstützt unter anderem den Austausch bewährter Verfahren in
der Primärversorgung zwischen den Mitgliedstaaten und den Aufbau einer besseren
Koordinierung z. B. der Laborkapazitäten76.
Ergänzend zu den Investitionen ist eine regelmäßige Prüfung der Resilienz der
Gesundheitssysteme unter verschiedenen Schockszenarien erforderlich, um
Schwachstellen und Bereiche für Abhilfemaßnahmen zu ermitteln. Mit Mitteln aus dem
Programm EU4Health wurde ein Handbuch für die Prüfung der Resilienz von
Gesundheitssystemen ausgearbeitet und den Gesundheitsbehörden zur Verfügung
gestellt77.
4.2.2. Arbeitskräfte im Gesundheitswesen
Beschäftigte im Gesundheitswesen und im Bereich der öffentlichen Gesundheit
spielen eine entscheidende Rolle, da sie auf allen Ebenen des Gesundheitssystems
stark nachgefragt sind. Angehörige der Gesundheitsberufe – von Ärzten und
Krankenpflegekräften bis hin zu Apothekern und anderen Gesundheitsberufen sowie
Fachkräften – bilden das Rückgrat der Krisenvorsorge. Sie gewährleisten eine
zeitnahe Versorgung, einen sicheren Zugang zu Gesundheitsleistungen und
Medikamenten sowie die Resilienz der Gesundheitssysteme, wenn es darauf
74 Europäische Kommission, „Das Europäische Semester“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am
4. November 2025. https://commission.europa.eu/business-economy-euro/european-semester_de.
75 Europäische Kommission, „Organisation of resilient health and social care following the COVID-19 pandemic“,
Website der Europäischen Kommission, 7. Dezember 2020, abgerufen am 31. Oktober 2025,
https://health.ec.europa.eu/publications/organisation-resilient-health-and-social-care-following-covid-19-
pandemic_en?prefLang=de.
76 Siehe z. B. CIRCE-JA, „JA Transfer of best practices in primary care“, CIRCE-JA-Website, abgerufen am 21. November
2025 https://circeja.nfz.gov.pl/.
77 Zimmerman J, McKee C., Karanikolos M., Cylus J. Mitglieder der Abteilung Gesundheit der OECD, Strengthening Health
Systems: A Practical Handbook for Resilience Testing, WHO-Regionalbüro für Europa und OECD Publishing, Paris,
2024, https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/7d611fde-18cc-46dd-9740-1afb50489802/content.
https://commission.europa.eu/business-economy-euro/european-semester_de
https://health.ec.europa.eu/publications/organisation-resilient-health-and-social-care-following-covid-19-pandemic_en?prefLang=de
https://health.ec.europa.eu/publications/organisation-resilient-health-and-social-care-following-covid-19-pandemic_en?prefLang=de
https://circeja.nfz.gov.pl/
https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/7d611fde-18cc-46dd-9740-1afb50489802/content
34
ankommt. Im Jahr 2022 sahen sich die EU-Länder jedoch mit einem geschätzten
Mangel von 1,2 Millionen Ärzten, Krankenpflegekräften sowie Hebammen
konfrontiert78. Der Militärsektor leidet unter dem gleichen Mangel an medizinischem
Fachpersonal wie der zivile Sektor. Nur die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten und der
EWR-Länder verfügt über eine Strategie für die Personalplanung im Bereich der
Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten, und viele Länder haben
Schwierigkeiten bei der Einstellung und Bindung von Personal79. Die Bewältigung von
Gesundheitskrisen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ erfordert Personal
auch außerhalb des Gesundheitssektors.
Attraktivität und Mitarbeiterbindung sowie gute Arbeitsbedingungen sind von
entscheidender Bedeutung, um die Resilienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen
zu verbessern. Aus diesem Grund unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei
der Bewältigung systematischer Herausforderungen. So trägt beispielsweise die
Expertengruppe zur Leistungsbewertung der Gesundheitssysteme Verfahren zur
Mindestpersonalausstattung zusammen. Sie bietet die Möglichkeit zum
Wissensaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Die Kommission unterstützt die
Mitgliedstaaten auch durch verschiedene Maßnahmen und Projekte (siehe Anhang 6),
die darauf abzielen, strukturelle Herausforderungen durch den Mangel an Fachkräften
im Gesundheitswesen und die Entwicklung einschlägiger Kompetenzen zu bewältigen.
Die Mitgliedstaaten profitieren auch von finanzieller Unterstützung aus der Aufbau- und
Resilienzfazilität während ihrer Laufzeit von 2021 bis 2026 und von der Finanzierung
im Rahmen der Kohäsionspolitik, um ihren länderspezifischen Bedürfnissen besser
gerecht zu werden.
Die Ausarbeitung von Personalplänen für gesundheitliche Notlagen ist von
entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten auf die
Bewältigung schwerwiegender Gesundheitsgefahren vorbereitet sind80. Dazu gehören
die Festlegung wesentlicher Funktionen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die
Personalbeschaffung, gute Arbeitsbedingungen, die Mitarbeiterbindung, die
Neupositionierung und der Kapazitätsaufbau. Informationen über die Verfügbarkeit,
die Fähigkeiten und den Standort des Personals sind für das Personalmanagement
unerlässlich81. Die EU-Gesundheits-Einsatzgruppe kann die Mitgliedstaaten bei der
Verbesserung der Vorsorge für ihre Arbeitskräfte im Gesundheitswesen unterstützen.
Schulungen und Übungen stärken das Wissen, die Fähigkeiten und die
Zusammenarbeit des Personals im Bereich des Gesundheitskrisenmanagements. Die
78 OECD und Europäische Kommission, Health at a Glance: Europe 2024: State of Health in the EU Cycle, OECD
Publishing, Paris, 2024, https://doi.org/10.1787/b3704e14-en.
79 ECDC, ECDC assessment of public health workforce capacity in prevention and control of infectious diseases in the
EU/EEA, Stockholm, 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-assessment-public-health-
workforce-capacity-prevention-and-control.
80 Gemäß Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2022/2371 und auf Ersuchen der Mitgliedstaaten kann die
Kommission den Ländern technische Unterstützung bei der Ausarbeitung ihrer Personalpläne leisten, um im Falle
einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr auf spezifische Bedürfnisse im Bereich der
Gesundheitsversorgung einzugehen und den Austausch von Personal zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern.
81 WHO, National workforce capacity for essential public health functions: operational handbook for country-led
contextualization and implementation, Genf, 2024, Lizenz: CC BY-NC-S,
https://www.who.int/publications/i/item/9789240091412.
https://doi.org/10.1787/b3704e14-en
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-assessment-public-health-workforce-capacity-prevention-and-control
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-assessment-public-health-workforce-capacity-prevention-and-control
https://www.who.int/publications/i/item/9789240091412
35
Kommission kann gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, dem ECDC und insbesondere
der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe Schulungen für das Personal in der
Gesundheitsversorgung, in den Sozialdiensten und im Gesundheitswesen
organisieren82. Zu diesem Zweck hat die Kommission im Rahmen des EU-
Schulungsprogramms für die Krisenvorsorge bereits Präsenzschulungen,
nationale Workshops und Austauschbesuche zur Ausarbeitung und Umsetzung der
nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne sowie Maßnahmen zur
Stärkung der Krisenvorsorge- und Überwachungskapazitäten organisiert83.
Gemeinsame zivil-militärische Schulungen und Übungen zu Gesundheitskrisen
können erheblich dazu beitragen, die zivil-militärische Zusammenarbeit bei der
Vorsorge im Bereich der Gesundheitssicherheit zu verbessern. Sie sind sowohl für die
militärische Unterstützung des zivilen Gesundheitssektors, z. B. bei
Naturkatastrophen, als auch für die Unterstützung des Militärs im Falle eines
bewaffneten Konflikts durch den zivilen Gesundheitssektor von Bedeutung.
Darüber hinaus bietet das ECDC ein breites Spektrum an Schulungsmaßnahmen für
Fachkräfte des öffentlichen Gesundheitswesens in den Bereichen Epidemiologie,
übertragbare Krankheiten und öffentliche Gesundheit an84. Beispielsweise wird
Fachkräften in der Mitte ihrer Laufbahn, die bei der Vorsorge für und Reaktion auf
gesundheitliche Notlagen eine Rolle spielen, in Abstimmung mit den Nachbarländern
ein viermonatiges Schulungsprogramm für Führungskräfte in den Bereichen
Vorsorge und Reaktion angeboten. Darüber hinaus bietet das ECDC Learning
Portal kostenlose Online-Kurse zu verschiedenen krankheitsspezifischen Themen
und Themen der öffentlichen Gesundheit an85. Das ECDC-Stipendienprogramm
umfasst ein „Learning-by-doing“-Programm – das Europäische Programm für die
Ausbildung von Epidemiologen für die praktische Arbeit vor Ort – und den Kurs des
European Programme for Public Health Microbiology Training (Europäisches
Programm für Ausbildung im Bereich Public-Health-Mikrobiologie), um die Prävention,
Vorsorge, Überwachung und Kontrolle von Infektionskrankheiten und anderen
grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren in den Mitgliedstaaten und auf EU-
Ebene zu stärken86.
Die Kommission organisiert auch Schulungen im Zusammenhang mit dem
Management medizinischer Gegenmaßnahmen von der Entwicklung bis zur
Herstellung, Beschaffung, Bevorratung und Verteilung im Rahmen des
Krisenmanagements87. Im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union
82 Artikel 11 der Verordnung (EU) 2022/2371.
83 Dienstleistungsvertrag „EU preparedness: analysis, planning, reporting and training programmes for health
specialists“ (HaDEA/2022/OP/0017).
84 ECDC, „Training programmes“, ECDC-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/en/training.
85 ECDC, Learning Portal, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://learning.ecdc.europa.eu/.
86 ECDC, „Fellowship programme: EPIET/EUPHEM“, ECDC-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/en/epiet-euphem.
87 Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe f des Beschlusses der Kommission vom 16.9.2021 zur Einrichtung der Behörde für die
Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen.
https://www.ecdc.europa.eu/en/training
https://learning.ecdc.europa.eu/
https://www.ecdc.europa.eu/en/epiet-euphem
36
unterstützt die Kommission auch Schulungsmaßnahmen88 und Simulationen89, an
denen aufgrund der gesundheitlichen Auswirkungen von Katastrophen und Krisen
häufig Fachkräfte aus dem Bereich der Notfallmedizin beteiligt sind.
Beispiel für grenzüberschreitende interregionale Zusammenarbeit: Ausbildung in Notfallmedizin an der
polnisch-ukrainischen Grenze
Das EMERGENCY-Projekt im Rahmen des Interreg-Programms Polen-Ukraine organisiert gemeinsame
Schulungen, Workshops und Erfahrungsaustausche in den Bereichen Kardiologie, Gefäßchirurgie und
medizinische Notfallversorgung für medizinisches Personal aus Polen und der Ukraine. Ziel des Projekts ist die
Entwicklung und Einführung moderner klinischer Verfahren, die auf die Gegebenheiten beider Länder
zugeschnitten sind.
4.2.3. Impfung
Impfungen sind eine der wirksamsten Maßnahmen im Bereich der öffentlichen
Gesundheit zur Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und oft auch das
effektivste Instrument, um auf Ausbrüche zu reagieren, die Ausbreitung von
Infektionserregern zu begrenzen und eine Überlastung der Gesundheitssysteme zu
vermeiden. Während die Konzeption und Umsetzung nationaler Impfprogramme in die
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, spielt die EU eine wichtige Rolle bei der
Bereitstellung von Leitlinien. Darüber hinaus hilft die Koordinierung auf EU-Ebene den
Mitgliedstaaten bei der Abstimmung ihrer Strategien und ermöglicht einen schnelleren
Informationsaustausch. Durch Finanzhilfen und Initiativen unterstützt die EU nationale
Bemühungen zur Erhöhung der Durchimpfungsrate, zur Förderung nachhaltiger
Impfprogramme und zur Sicherung der Impfstoffversorgung. In Krisenzeiten kann die
Rolle der EU bei der Sicherstellung der Versorgung mit bestimmten Impfstoffen,
beispielsweise durch zentrale Beschaffungen oder durch die Bereitstellung von
Leitlinien für die Mitgliedstaaten, an Bedeutung gewinnen.
Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten gemeinsam mit dem ECDC und der
EMA bei der Entwicklung nationaler Impfprogramme und -strategien (siehe Tabelle 4).
Strategische Diskussionen über den Kauf, die Überwachung und die Bevorratung von
Impfstoffen werden auch auf EU-Ebene zusammen mit anderen medizinischen
Gegenmaßnahmen koordiniert (siehe Abschnitt 4.3).
Die evidenzbasierte Impfpolitik ist eine tragende Säule der öffentlichen
Gesundheitssysteme in der EU. Das ECDC stellt den Mitgliedstaaten entsprechende
Fachkenntnisse zur Verfügung, um die Impfpolitik zu stärken und zu unterstützen. Die
EU-Mitgliedstaaten und die EWR-Länder stützen ihre Entscheidungen über Impfstoffe
und deren Verwendung auf evidenzbasierte Empfehlungen ihrer Nationalen
Sachverständigengruppen für Immunisierungsfragen (NITAG). Es handelt sich
hierbei um unabhängige Sachverständigenausschüsse, die durch die Auswertung
wissenschaftlicher Erkenntnisse und die Analyse von Daten zur Sicherheit und
88 UCP Knowledge Network, „Union Civil Protection Mechanism training“, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://civil-
protection-knowledge-network.europa.eu/UCPM-training-programme.
89 UCP Knowledge Network, „Civil Protection exercises“, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://civil-protection-
knowledge-network.europa.eu/civil-protection-exercises.
https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/UCPM-training-programme
https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/UCPM-training-programme
https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/civil-protection-exercises
https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/civil-protection-exercises
37
Wirksamkeit von Impfstoffen an der Gestaltung nationaler Impfstrategien mitwirken.
Das ECDC organisiert die Zusammenarbeit zwischen den Sachverständigengruppen
der EU/des EWR – ein Netzwerk zum Austausch von Informationen, bewährten
Verfahren und wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie zur Erleichterung der
gemeinsamen Erfassung von Nachweisen. Es bietet ein strukturiertes Forum für den
regelmäßigen Dialog zwischen den Sachverständigengruppen und dem ECDC, um
den Impfbedarf zu bewerten und die nationalen Regierungen hinsichtlich ihrer
Impfstrategien zu beraten und sie bei deren kontinuierlicher Aktualisierung zu
unterstützen.
38
Tabelle 4. Die Rollen der Kommission, des ECDC und der EMA in Bezug auf die Zulassung sowie die
Überwachung und Umsetzung von Impfprogrammen
Kommission - Erteilt Genehmigungen für das Inverkehrbringen von neuen zentral zugelassenen
Impfstoffen
- Sorgt für den Austausch über Impfstrategien im Gesundheitssicherheitsausschuss
- Unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Koordinierung ihrer Impfpolitik und -
programme sowie bei der Aufrechterhaltung oder Erhöhung der Impfquoten
- Trägt dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung der Immunisierung zu schärfen
- Führt Informationskampagnen durch, die darauf abzielen, fundierte Entscheidungen
zur Impfung zu unterstützen
- Sammelt Erkenntnisse über die Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen
- Analysiert Schwachstellen in der Lieferkette
- Finanziert die Entwicklung neuartiger Impfstoffe
- Unterstützt die Beschaffung von Impfstoffen auf EU-Ebene, unter anderem durch
Abnahmegarantien und Reservierungsverträge
- Unterstützt die Reservierung von Impfstoffherstellungskapazitäten, um in
Krisenzeiten eine rasche Produktionssteigerung zu ermöglichen
- Koordiniert die Arbeit des HERA-Boards und stellt das Sekretariat des
Gesundheitskrisenstabs im Falle der Aktivierung des Notfallrahmens für medizinische
Gegenmaßnahmen während einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene
ECDC - Zuständig für die Überwachung und Datenerhebung in der EU, die die Überwachung
der Durchimpfungsrate, der Auswirkungen von Impfprogrammen und Lücken
ermöglicht
- Bewertet und überwacht die Wirksamkeit von Impfstoffen (d. h. ab dem Zeitpunkt,
an dem Impfstoffe in der Bevölkerung eingesetzt werden)
- Wissenschaftliche Beratung und Anleitung zu Impfstrategien und Zielgruppen
- Unterstützt die Koordinierung der von den Mitgliedstaaten entwickelten
Impfstrategien
- Unterstützt die Stärkung der nationalen Immunisierungssysteme
- Geht gegen Impfskepsis vor und führt Informationskampagnen durch
EMA - Bewertet die Sicherheit, Wirksamkeit, Qualität und das Nutzen-Risiko-Verhältnis
zentral zugelassener Impfstoffe
- Entwickelt Leitlinien und legt Standards für die nichtklinische und klinische
Entwicklung von Impfstoffen fest
- Erleichtert die Entwicklung von und den Zugang zu Impfstoffen
- Stellt Informationen für Angehörige der Gesundheitsberufe und Patienten bereit,
z. B. in den Europäischen Öffentlichen Beurteilungsberichten, die auch die
Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels enthalten
Die EMA und das ECDC koordinieren über die Impfstoff-Überwachungsplattform
gemeinsam unabhängige Impfstoffstudien. Die Plattform liefert reale Erkenntnisse
über die Sicherheit, Wirksamkeit und Verwendung von Impfstoffen in den EU-
Mitgliedstaaten und den EWR-Ländern. Ihr Hauptziel besteht darin, große Impfstudien
nach der Zulassung auf europäischer Ebene zu ermöglichen und zu koordinieren,
nachdem Datenlücken ermittelt und priorisiert wurden. Die Studien sind unabhängig
39
und nutzen die wissenschaftlichen/operativen Infrastrukturen und
Beschaffungsmöglichkeiten der EMA und des ECDC90.
Das ECDC hat den Impfkalender entwickelt – ein interaktives Instrument, das aktuelle
Informationen über nationale Impfkalender in den EU-Mitgliedstaaten und den EWR-
Ländern enthält. Dies ermöglicht länder- und krankheitsspezifische Vergleiche91. Das
ECDC unterstützt auch das Monitoring der Auswirkungen von Impfprogrammen durch
die regelmäßige Überwachung von durch Impfung verhütbaren Krankheiten.
Impfskepsis und Impfmüdigkeit können zu einem Anstieg von durch Impfung
verhütbaren Krankheiten wie Masern führen. Die Impfskepsis stellt nach wie vor eine
erhebliche Herausforderung dar, die durch Fehlinformationen und Desinformation
geschürt wird. Die EU bekämpft dieses Problem durch die Förderung wissenschaftlich
fundierter Informationen über Plattformen wie das Europäische
Impfinformationsportal und Kampagnen wie #UnitedInProtection sowie durch
Instrumente des ECDC, die in allen EU-Sprachen verfügbar sind und auf sozial- und
verhaltenswissenschaftlichen Erkenntnissen basieren92. Sie fördert auch mehr
Transparenz bei der Zulassung von Impfstoffen und der Überwachung nach dem
Inverkehrbringen.
4.3. Medizinische Gegenmaßnahmen
4.3.1. Entwicklung und Innovation
Im Rahmen der Programme „Horizont Europa“ und „EU4Health“ werden moderne
Forschung, Innovation und Entwicklung im Bereich medizinischer Gegenmaßnahmen
sowie innovative Technologien für bestehende und neu auftretende Gefahren
gefördert, darunter auch solche im Zusammenhang mit dem Klimawandel sowie
chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen (CBRN)93. Der
Umfang der EU-Unterstützung reicht von Impfstoffen bis hin zu Therapeutika,
Diagnostika, Medizinprodukten und Schutzausrüstungen. Aufbauend auf der in der
Vorsorgephase geleisteten Arbeit besteht das Ziel in der Reaktionsphase darin, die
relevantesten und vielversprechendsten Technologien und Produkte, die sich in der
Pipeline befinden, rasch zu ermitteln und ihre Entwicklung vom Konzeptnachweis bis
zur Vermarktung zeitnah zu unterstützen.
90 ECDC, „Vaccine Monitoring Platform“, ECDC-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/eu-institutions-and-agencies/vaccine-monitoring-
platform.
91 ECDC, „ECDC Vaccine Scheduler“, ECDC-Website, 26. August 2024, abgerufen am 31. Oktober 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-vaccine-scheduler.
92 ECDC, Tools and methods for promoting vaccination acceptance and uptake: a social and behavioural science
approach, Stockholm, April 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/tools-and-methods-promoting-
vaccination-acceptance-and-uptake.
93 Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe a des Beschlusses der Kommission vom 16.9.2021
zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen.
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/eu-institutions-and-agencies/vaccine-monitoring-platform
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/eu-institutions-and-agencies/vaccine-monitoring-platform
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-vaccine-scheduler
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/tools-and-methods-promoting-vaccination-acceptance-and-uptake
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/tools-and-methods-promoting-vaccination-acceptance-and-uptake
40
Der Koordinierungsmechanismus für klinische Prüfungen ist eine
Sachverständigengruppe im Rahmen des HERA-Boards, die die Kommission bei der
Priorisierung und Finanzierung klinischer Studien für gesundheitliche Notlagen berät.
Wird der Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen aktiviert, sorgt der
Gesundheitskrisenstab für die Koordinierung der Maßnahmen des Rates, der
Kommission, der einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der
Union und der Mitgliedstaaten im Forschungsbereich, durch die die Versorgung mit
und der Zugang zu krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen sichergestellt
werden soll. Eine der spezifischen Sofortmaßnahmen, die der Rat einleiten kann, ist
die Maßnahme für notlagenbezogene Forschung (siehe Abschnitt 6.4)94.
Um den Zugang zu medizinischen Gegenmaßnahmen für prioritäre
Gesundheitsgefahren zu gewährleisten, mobilisiert die Kommission Finanzmittel und
andere Maßnahmen für die Beschaffung, Bevorratung sowie die Erforschung und
Entwicklung neuartiger medizinischer Gegenmaßnahmen.
4.3.2. Zulassung und Zertifizierung
In der EU ist die Kommission für die Erteilung von Genehmigungen für das
Inverkehrbringen von Arzneimitteln im Rahmen des zentralisierten Verfahrens
zuständig. Diese sind in allen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern gültig. Im
Rahmen dieses Verfahrens wird ein einziger Antrag auf Genehmigung für das
Inverkehrbringen eines Humanarzneimittels bei der EMA eingereicht, wo er vom
Ausschuss für Humanarzneimittel bewertet wird.
Bei Arzneimitteln zur Bewältigung einer gesundheitlichen Notlage wird diese
Bewertung von der Notfall-Einsatzgruppe der EMA unterstützt. Sie bietet den
Entwicklern wissenschaftliche Beratung bei der Entwicklung von Arzneimitteln, die das
Potenzial zur Behandlung, Verhütung oder Diagnose haben und in einer
gesundheitlichen Notlage eingesetzt werden können. An der Ausarbeitung der
wissenschaftlichen Beratung sind Vertreter der Mitgliedstaaten beteiligt, die über
Fachwissen im Bereich klinischer Prüfungen verfügen, insbesondere in Fällen, in
denen ein Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung gestellt wird oder gestellt
werden soll, um die Anforderungen zwischen klinischen Prüfungen und
Arzneimittelzulassungen zu harmonisieren.
Das Arzneimittelrecht sieht mehrere Regulierungsmechanismen vor, um die
Entwicklung von und den Zugang zu Arzneimitteln zu erleichtern. Dazu gehören die
Herausgabe regulatorischer Leitlinien für Entwickler, die Bereitstellung
wissenschaftlicher Unterstützung zur Erleichterung größerer multinationaler klinischer
Prüfungen und die Förderung neuer Ansätze durch die Organisation
wissenschaftlicher Workshops und die Veröffentlichung von Reflexionspapieren.
Bei gesundheitlichen Notlagen können, sofern dies gerechtfertigt ist, verkürzte Fristen
und außergewöhnliche beschleunigte Verfahren für die rasche Bewertung und
94 Artikel 9 der Verordnung (EU) 2022/2372.
41
Zulassung von Arzneimitteln, die für den Notfall bestimmt sind, angewendet werden,
wobei die Standards für Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln
uneingeschränkt einzuhalten sind.
Bei Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika ist zwar eine Selbstzertifizierung für
Produkte mit geringem Risiko zulässig, für das Inverkehrbringen von Produkten mit
mittlerem und hohem Risiko in der EU ist jedoch eine EU-Bescheinigung erforderlich,
die von einer Benannten Stelle – einem unabhängigen Dritten – nach dem
entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage der
einschlägigen Anforderungen der Verordnung über Medizinprodukte und der
Verordnung über In-vitro-Diagnostika ausgestellt wird. Die zuständigen Behörden der
Mitgliedstaaten sind für die Benennung der Benannten Stellen und die Überwachung
ihrer Tätigkeiten sowie für die Durchführung einer angemessenen Marktüberwachung
zuständig.
Die Verordnung über Medizinprodukte und die Verordnung über In-vitro-Diagnostika
ermöglichen es den Behörden, Ausnahmen vom üblichen Zulassungsverfahren für
bestimmte Medizinprodukte zu machen, wenn dies zum Schutz der öffentlichen
Gesundheit oder der Patientensicherheit erforderlich ist. In Ausnahmefällen im
Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit oder der Patientensicherheit oder -
gesundheit kann die Kommission die Gültigkeit einer von einem Mitgliedstaat erteilten
Genehmigung auf das Hoheitsgebiet der EU um einen begrenzten Zeitraum ausweiten
und die Bedingungen festlegen, unter denen das Produkt in Verkehr gebracht oder in
Betrieb genommen werden darf.
Andere medizinische Gegenmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstungen oder
Substanzen menschlichen Ursprungs unterliegen ihren spezifischen Vorschriften und
Verfahren, einschließlich beschleunigter Verfahren, die in Notlagen eingesetzt werden
können.
4.3.3. Herstellung
In Krisenzeiten kann die Nachfrage nach medizinischen Gegenmaßnahmen in sehr
kurzer Zeit erheblich steigen. Während die Nutzung bestehender Vorräte und die
Notfallbeschaffung häufig als erste Option dienen, um die Verfügbarkeit medizinischer
Gegenmaßnahmen sicherzustellen, müssen bei anhaltenden Krisen die
Produktionskapazitäten ausgebaut werden.
Um die Vorsorge für die Herstellung medizinischer Gegenmaßnahmen zu stärken, ist
es von entscheidender Bedeutung, den Zugang zu und die Verfügbarkeit von
medizinischen Gegenmaßnahmen zu überwachen und Schwachstellen in der
gesamten Lieferkette zu ermitteln. Die Kommission führt gezielte Maßnahmen zur
Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Lieferkette durch. Diese Maßnahmen
ergänzen den Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln, indem die Kartierungsarbeiten
über kritische Arzneimittel und pharmazeutische Wirkstoffe hinaus auf breitere
42
Kategorien medizinischer Gegenmaßnahmen und Produkte im Zusammenhang mit
der Vorsorge ausgeweitet werden.
Als Maßnahme zur Risikominderung im Falle künftiger gesundheitlicher Notlagen hat
die Kommission den EU-Rahmenvertrag EU FAB für die Aktivierung eines Netzes
von Impfstoffherstellern in der EU eingerichtet, um Kapazitäten für die Herstellung von
Impfstoffen für bis zu 325 Millionen Impfstoffe in drei verschiedenen
Impfstofftechnologien zu reservieren. Die Kommission finanziert auch innovative
Herstellungsverfahren, um Innovationen zu fördern und verbesserte
Herstellungsverfahren für medizinische Gegenmaßnahmen zu unterstützen, die
effizienter, umweltfreundlicher und leichter zu expandieren sind, sowie die Herstellung
von medizinischen Gegenmaßnahmen in der EU zu unterstützen. Der European
Vaccines Hub for Pandemic Readiness ist ein Konsortium führender europäischer
Organisationen, die für die Förderung der Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen
für Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit zuständig sind (siehe Anhang 6).
Darüber hinaus können die Kommission und die Mitgliedstaaten Informationen über
strategische Produktionsstätten für krisenrelevante medizinische Gegenmaßnahmen
sammeln, um eine Ausweitung auf EU-Ebene bei Gesundheitskrisen zu ermöglichen.
4.3.4. Bevorratung
Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass
medizinische Gegenmaßnahmen für die Bedürfnisse ihrer Bevölkerung in Krisenzeiten
zur Verfügung stehen. Mehrere Mitgliedstaaten unterhalten strategische nationale
Vorräte und/oder verfügen über Bestimmungen im nationalen Recht, die die
verschiedenen Akteure in der Lieferkette verpflichten, einen Notfallvorrat vorzuhalten,
um bei kurzfristigen Engpässen eine Reserve zu haben. Vorräte in den Mitgliedstaaten
können daher auf nationaler und subnationaler Ebene sowie auf Ebene der
Dienstleister vorhanden sein. Medizinische Gegenmaßnahmen dienen sowohl zivilen
als auch militärischen Zwecken.
Auf EU-Ebene stellen die Vorräte an medizinischen Gegenmaßnahmen eine
zusätzliche Vorsorgemaßnahme dar, mit der die Mitgliedstaaten unterstützt werden
und die als Absicherung dient, um im Falle einer Krise, die die Gesundheit der
Bevölkerung gefährdet, Zeit zu gewinnen. Sie sollen die Bemühungen der
Mitgliedstaaten ergänzen und sich auf kritische Lücken konzentrieren, wenn die
nationalen Reaktionskapazitäten unzureichend oder ungeeignet sind oder ganz
fehlen. Dies erfordert einen strategischen Ansatz, da sich die Bevorratung auf die
Marktverfügbarkeit auswirken, teuer sein und möglicherweise zu Verschwendung
führen kann95.
Die Kommission hat im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union
(UCPM) als Teil der strategischen rescEU-Reserven Vorräte an medizinischen
95 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bewältigung von Arzneimittelengpässen in der EU, COM/2023/672
final, 24.10.2023, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023DC0672.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023DC0672
43
Gegenmaßnahmen aufgebaut. Diese Vorräte sind für die EU bestimmt, können aber
außerhalb der Union eingesetzt werden, wenn dies im Interesse der EU liegt. Die
rescEU-Bestände werden von mehreren Mitgliedstaaten an strategisch günstigen
Standorten beschafft, gelagert und verwaltet. Die Bestände umfassen medizinische
Gegenmaßnahmen, bei denen ein erhebliches Risiko einer raschen Verknappung oder
einer erhöhten Nachfrage in Krisenzeiten besteht. Zu den rescEU-Beständen gehören
Arzneimittel (z. B. Intensivarzneimittel, Antibiotika, Impfstoffe und Antidote),
Medizinprodukte, persönliche Schutzausrüstung und Ausrüstung zur Reaktion auf
CBRN-Bedrohungen96. Im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union
kann die Kommission in hinreichend begründeten dringenden Fällen auch die
erforderlichen Materialien direkt erwerben und Unterstützungsdienste für
Notfallmaßnahmen, einschließlich medizinischer Gegenmaßnahmen, ermöglichen97.
Diese strategisch günstig über die gesamte EU verteilten Vorräte gewährleisten auch
im Falle sicherheitsrelevanter Ereignisse den sofortigen Zugang zu lebensrettenden
Behandlungen.
4.3.5. Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen
Der Kommission stehen verschiedene Beschaffungsmechanismen zur Verfügung, um
medizinische Gegenmaßnahmen für die Mitgliedstaaten und darüber hinaus zu
gewährleisten, einschließlich der zentralen Beschaffung98. Die Kommission kann auch
Direktkäufe tätigen. Das dritte Beschaffungsinstrument ist die gemeinsame
Beschaffung auf EU-Ebene. Dieses kann sowohl in Krisenzeiten als auch in der
Vorsorgephase eingesetzt werden99.
Bei der gemeinsamen Beschaffung können die Mitgliedstaaten und die Kommission
als Vertragsparteien ein freiwilliges gemeinsames Beschaffungsverfahren für den
Ankauf medizinischer Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung schwerwiegender
grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren einleiten100. Dieser Mechanismus zielt
darauf ab, einen gleichberechtigten Zugang zu medizinischen Gegenmaßnahmen zu
gewährleisten und deren Verfügbarkeit in den teilnehmenden Ländern zu erhöhen
sowie die Versorgungssicherheit zu verbessern und dabei faire Preise und bessere
Einkaufsbedingungen zu bieten. So wurde beispielsweise mithilfe von Verträgen über
96 Durchführungsbeschluss (EU) 2019/570 der Kommission vom 8. April 2019 mit Durchführungsbestimmungen zum
Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der rescEU-Kapazitäten und
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/762/EU der Kommission (ABl. L 99 vom 10.4.2019, S. 41, ELI:
http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/570/oj).
97 Artikel 12 Absatz 3b des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU.
98 Gemäß Haushaltsordnung (Verordnung (EU) 2024/2509, Artikel 168), Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der
Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021-2027, Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates vom
24. Oktober 2022 über einen Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen
Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene, Verordnung (EU) 2022/2371 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden
Gesundheitsgefahren.
99 Artikel 12 der Verordnung (EU) 2022/2371.
100 Europäische Kommission, „Gemeinsame öffentliche Beschaffung“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen
am 31. Oktober 2025, https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/public-
health/ensuring-availability-supplies-and-equipment_de.
http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/570/oj
https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/public-health/ensuring-availability-supplies-and-equipment_de#%20
https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/public-health/ensuring-availability-supplies-and-equipment_de#%20
44
die Reservierung von Influenzapandemie-Impfstoffen101 und Impfstoffen gegen die
zoonotische Influenza102 Vorsorge für eine mögliche Grippepandemie getroffen.
Die praktischen Modalitäten des Verfahrens und des Entscheidungsprozesses für die
gemeinsame Beschaffung sind in der Vereinbarung über die gemeinsame
Beschaffung festgelegt, an der die EU-Mitgliedstaaten, die EWR-Länder und die EU-
Kandidatenländer beteiligt sind103 104. Vertreter der teilnehmenden Länder im
Lenkungsausschuss für die Vereinbarung über die gemeinsame Vergabe entscheiden,
welche medizinischen Gegenmaßnahmen beschafft werden sollten. Die Kommission
bezieht die teilnehmenden Länder über die jeweiligen Lenkungsausschüsse für die
jeweiligen Beschaffungsverfahren in die Beschaffungsverfahren für einzelne
medizinische Gegenmaßnahmen ein. Solche Beschaffungsverfahren führen zur
Unterzeichnung von Verträgen, in denen die für alle öffentlichen Auftraggeber
geltenden Bedingungen festgelegt sind. Die Länder nutzen ihre nationalen Haushalte,
um die vertraglich vereinbarten Produkte zu erwerben. Die Kommission ist ebenfalls
Vertragspartei und kann für ihren eigenen Bedarf oder für weitere Spenden von den
Verträgen über die gemeinsame Beschaffung profitieren.
101 Europäische Kommission, „Kommission bietet 17 Ländern die Chance zum Ankauf von über 27 Millionen Dosen
Influenzaimpfstoff“, Website der Europäischen Kommission, 29. April 2025, abgerufen am 31. Oktober 2025
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1096.
102 Europäische Kommission, „Kommission gewährleistet den Mitgliedstaaten Zugang zu 665 000 Dosen Impfstoff
gegen zoonotische Influenza zur Verhütung von Vogelgrippe“, Website der Europäischen Kommission, 11. Juni 2024,
abgerufen am 12. November 2025, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_3168.
103 Europäische Kommission, Joint procurement agreement to procure medical countermeasures,
https://health.ec.europa.eu/document/download/1926f539-98d3-44ef-b16d-373be1202623_en.
104 Europäische Kommission, „Signing ceremonies for Joint Procurement Agreement“, Website der Europäischen
Kommission, abgerufen am 20. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-
diseases/preparedness-and-response-planning/signing-ceremonies-joint-procurement-agreement_en?prefLang=de.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1096
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_3168
https://health.ec.europa.eu/document/download/1926f539-98d3-44ef-b16d-373be1202623_en
https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/preparedness-and-response-planning/signing-ceremonies-joint-procurement-agreement_en?prefLang=de
https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/preparedness-and-response-planning/signing-ceremonies-joint-procurement-agreement_en?prefLang=de
45
5. PHASE 2: Erkennung und Bewertung von
Gesundheitsgefahren
5.1. Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit, d. h. die Integration, Auswertung
und Weitergabe von Gesundheitsdaten, die durch Überwachungs- und
Kontrollmaßnahmen erhoben werden, bilden das Rückgrat des Ansatzes der EU zur
Gesundheitssicherheit und sind die Grundlage sowohl für die Vorsorge als auch für die
Reaktion. Den Mitgliedstaaten kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, da sich die EU-
Überwachung und die Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf die
von den Ländern erhobenen und ausgetauschten Daten stützen. Neben gemeinsamen
Vorkehrungen für die Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten werden
im Rahmen der Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit auch
Informationen über andere Bedrohungen gesammelt (Tabelle 5).
46
Tabelle 5. Unterschiedliche Überwachungskonzepte
Beschreibung Schwerpunkt Art der Integration
Die integrierte Überwachung ist eine Strategie, die
verschiedene Datenströme und
Überwachungstätigkeiten innerhalb des Systems für
menschliche Gesundheit zusammenführt. Dieser
ganzheitliche Ansatz optimiert Prozesse wie
Datenerfassung, Berichterstattung, Analyse und
Interpretation, um Gesundheitsgefahren – von den
Symptomen einzelner Patienten bis hin zu
großflächigen Ausbrüchen – effektiver zu überwachen.
Krankheits-, daten- oder
ebenenübergreifende
Integration
Systemübergreifend
Das Konzept der Überwachung im Rahmen des
Ansatzes Eine Gesundheit ist sektorübergreifend und
daher umfassender als die integrierte Überwachung, da
es darauf abzielt, Daten und Überwachungssysteme für
Menschen, Tiere und die Umwelt miteinander zu
verknüpfen, um das gesamte Spektrum der
Gesundheitsrisiken im Ökosystem (z. B. zoonotische
Influenza) zu erfassen und zu überwachen.
Sektorübergreifend
(Mensch, Tier, Umwelt)
Bereichsübergreifend
Die kooperative Überwachung, ein von der WHO
verwendetes Konzept, ist ein sektorübergreifender
Ansatz für die öffentliche Gesundheit, der die
Informationssysteme stärkt, indem die
Zusammenarbeit zwischen verschiedenen
Interessenträgern koordiniert wird, um die
Entscheidungsfindung bei gesundheitlichen Notlagen
und routinemäßigen gesundheitlichen Bedürfnissen zu
verbessern.
Institutionenübergreifende
und grenzüberschreitende
Zusammenarbeit
Akteursübergreifend
In der Vorsorgephase ermöglichen Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen
Gesundheit Frühwarnungen vor aufkommenden Gefahren und zur Schwere von
Krankheiten aus verschiedenen Datenquellen. Sie fließen in Risikobewertungen ein
und dienen als Leitfaden für die Planung und den Kapazitätsaufbau. Während einer
Reaktion liefern Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit ein Lagebild in
Echtzeit, dienen der Überwachung der Wirksamkeit von Maßnahmen, ermöglichen die
Analyse des Bedarfs an medizinischen Notfallmaßnahmen und tragen zur schnellen
Anpassung von Strategien bei. Durch die Schaffung einer gemeinsamen
faktengesicherten Grundlage für alle Länder unterstützen sie zudem die
grenzüberschreitende Koordinierung. Im Wesentlichen stellt die Überwachung sicher,
dass die Vorsorge proaktiv und die Reaktion zielgerichtet ist.
Die Integration und Interoperabilität digitaler Technologien und Plattformen für die
Meldung von Überwachungsdaten ermöglichen es den Behörden,
Gesundheitsgefahren schneller und genauer zu verfolgen. Sie können daher auch
effizienter reagieren. Überwachungssysteme stellen sicher, dass politische
Entscheidungsträger, Gesundheitsdienstleister und Laboratorien die Reaktionen
koordinieren und Ressourcen dort mobilisieren können, wo sie am dringendsten
benötigt werden. Starke, integrierte Überwachungs- und Kontrollsysteme, die durch
47
Plattformen für den schnellen digitalen Datenaustausch unterstützt werden, sind nicht
nur für die Krisenbewältigung von entscheidender Bedeutung, sondern auch für den
Aufbau von Vorsorge- und Widerstandsfähigkeit in Bezug auf künftige gesundheitliche
Notlagen. Zur Überwachung auf EU-Ebene tragen eine Reihe von Instrumenten und
Plattformen bei (siehe Anhang 7).
Überwachungssysteme haben sich zu mehreren unterschiedlichen, sich jedoch
ergänzenden Ansätzen entwickelt, da keine einzelne Methode die Komplexität der
heutigen miteinander verzahnten Gesundheitsgefahren vollständig erfassen kann. Da
Ausbrüche schnelle, koordinierte Reaktionen über verschiedene Sektoren und
Verwaltungsebenen hinweg erfordern, stützt sich die Gesundheitssicherheit auf
Rahmenwerke, die verschiedene Aspekte der Erkennung und Vorsorge abdecken.
Zusammen sorgen diese verschiedenen Ansätze für ein umfassendes, fundiertes
Verständnis von Gesundheitsrisiken.
Beispiel für eine integrierte Überwachung in der Praxis
Das ECDC verfolgt bei der Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der EU einen integrierten Überwachungsansatz.
Durch die Umsetzung seines neuen Mandats legt es Überwachungsstandards fest, die von den angestrebten
Zielen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgehen. Bei Krankheiten, die sich schnell zu Pandemien
entwickeln können, sowie bei durch Vektoren oder Lebensmittel übertragenen Krankheiten, Zoonosen und
antimikrobiellen Resistenzen erfordert dies sektorübergreifende integrierte Überwachungssysteme mit
zeitnahen gemeinsamen Analysen und dem Austausch verwertbarer Daten.
So hat das ECDC gemeinsam mit der WHO operative Erwägungen für die Überwachung von Atemwegsviren in
der EU veröffentlicht und dabei Informationen über relevante Krankheiten wie COVID-19, Influenza und das
respiratorische Syncytialvirus (RSV) einbezogen105. Das ECDC entwickelt derzeit aktualisierte Leitlinien mit
handlungsorientierten Überwachungszielen, die die nationalen Systeme zur Überwachung von Atemwegsviren
in der EU unterstützen werden.
Beispiel für Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“
105 ECDC und WHO, Operational considerations for respiratory virus surveillance in Europe, Kopenhagen: WHO-
Regionalbüro für Europa und Stockholm: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten,
2022, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/operational-considerations-respiratory-virus-surveillance-
europe.
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/operational-considerations-respiratory-virus-surveillance-europe
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/operational-considerations-respiratory-virus-surveillance-europe
48
Das ECDC hat einen Rahmen für „Eine Gesundheit“ angenommen106, eine Arbeitsgruppe „Eine
Gesundheit“ eingerichtet und sich der agenturübergreifenden Taskforce „Eine Gesundheit“ angeschlossen, um
die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen fünf EU-Agenturen zu stärken und so die Herausforderungen für
die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und Umwelt besser zu bewältigen und zur Umsetzung des
Konzepts „Eine Gesundheit“ in Europa beizutragen107.
Die Kommission hat Informationsbesuche im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ in den Mitgliedstaaten
durchgeführt, um sowohl bewährte Verfahren als auch kritische Lücken bei der sektorübergreifenden
Koordinierung, den Leitlinien und den politischen Maßnahmen zu ermitteln, mit denen beispielsweise
zoonotische Risiken, die eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen, verringert werden
sollen. Diese Besuche erleichtern den Austausch von Wissen und Verfahren auf EU-, nationaler und lokaler Ebene
und dienen der Ermittlung politischer Lücken, die im Hinblick auf die Stärkung multidisziplinärer Präventions-,
Vorsorge- und Reaktionsmechanismen geschlossen werden müssen, um Ausbreitungen zu verhindern und sich
darauf vorzubereiten. Die Ergebnisse der Besuche werden in Berichten dokumentiert, die vorbehaltlich der
Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats öffentlich zugänglich gemacht werden108 109. Die Berichte
enthalten zwar keine Empfehlungen, jedoch werden darin sachliche Beobachtungen zu Verfahren, Lücken und
Risiken, einschließlich gemeinsamer Überwachungsmaßnahmen, dargelegt110.
5.1.1. Epidemiologische Überwachung
Das ECDC dient als zentrale Stelle der EU für globale epidemiologische Erkenntnisse
aus offenen Quellen und die epidemiologische Überwachung auf EU-Ebene. Ziel ist
die Kontrolle übertragbarer Krankheiten, die Erkennung von Ausbrüchen und die
Bereitstellung von Informationen für einschlägige Maßnahmen und Strategien im
Bereich der öffentlichen Gesundheit in der EU. In diesem Rahmen erhebt, validiert,
analysiert und verbreitet das ECDC Routineüberwachungsdaten zu meldepflichtigen
Infektionskrankheiten111 aus 30 EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern.
106 ECDC, „ECDC One Health Framework“, ECDC-Website, 7. Mai 2024, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-one-health-framework.
112 ECDC, „Surveillance Atlas of Infectious Diseases“, ECDC-Website, 23. April 2023, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/en/surveillance-atlas-infectious-diseases.
113 ECDC, „Annual Epidemiological Reports (AERs)“, ECDC-Website, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/en/annual-epidemiological-reports.
114 ECDC, „Weekly threats reports (CDTR): Communicable disease threats reports“, ECDC-Website, abgerufen am
3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-and-data/monitoring/weekly-threats-reports.
115 Siehe beispielsweise WHO, „Epidemic Intelligence from Open Sources (EIOS)“, WHO-Website, abgerufen am
3. November 2025, https://www.who.int/initiatives/eios.
116 Beispiele sind die wöchentlichen Überwachungsbulletins zu West-Nil-Virusinfektionen beim Menschen in Europa,
siehe ECDC, „Surveillance of West Nile virus infections in humans in Europe, weekly report“, ECDC-Website, abgerufen
am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/west-nile-fever/surveillance-and-disease-data/disease-data-
ecdc.
117 Ein Beispiel ist die Karte zu Polioerkrankungen weltweit, monatlich aktualisiert, siehe ECDC, „Polio Dashboard“, ECDC-
Website, 26. Mai 2025, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/polio-
dashboard.
Tabelle 6. Beispiele für Ergebnisse der routinemäßigen integrierten Überwachung in der EU/im EWR
- Überwachungsatlas für Infektionskrankheiten112
- Epidemiologische Jahresberichte113
- Tägliche und wöchentliche Berichte über die Gefahr durch übertragbare Krankheiten114
- Gemeinsam mit anderen EU-Agenturen oder der WHO erstellte Berichte über die verstärkte
Überwachung115
- Wöchentliche Bulletins zu bestimmten Krankheiten116
- Online-Überwachungskarten für bestimmte Krankheiten oder Indikatoren117
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-one-health-framework
https://www.ecdc.europa.eu/en/surveillance-atlas-infectious-diseases
https://www.ecdc.europa.eu/en/annual-epidemiological-reports
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-and-data/monitoring/weekly-threats-reports
https://www.who.int/initiatives/eios
https://www.ecdc.europa.eu/en/west-nile-fever/surveillance-and-disease-data/disease-data-ecdc
https://www.ecdc.europa.eu/en/west-nile-fever/surveillance-and-disease-data/disease-data-ecdc
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/polio-dashboard
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/polio-dashboard
49
Das ECDC arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen und koordiniert
krankheits- oder gesundheitsspezifische Netze zur Überwachung von
Infektionskrankheiten in der EU/im EWR118. An diesen Netzen sind benannte nationale
Krankheitsexperten und Sachverständige für öffentliche Gesundheit beteiligt, die
übergreifende Aufgaben in verschiedenen Bereichen wahrnehmen. Das vom ECDC
betriebene Netz der nationalen Anlaufstellen für die Überwachung119 ist ein
strukturiertes System benannter Sachverständiger in jedem EU-Mitgliedstaat und
EWR-Land. Sie gewährleisten einen kontinuierlichen Dialog zwischen der
Kommission, dem ECDC und den zuständigen nationalen Behörden über Fragen der
epidemiologischen Überwachung. Die nationalen Anlaufstellen werden offiziell von
ihren Ländern benannt und spielen eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung
von Fachwissen, der Gewährleistung einer reibungslosen Kommunikation, dem
Datenaustausch und der Koordinierung einschlägiger Tätigkeiten in der gesamten EU.
Auch in anderen Bereichen gibt es nationale Anlaufstellen. Sie leisten ebenfalls einen
wesentlichen Beitrag zur allgemeinen Überwachung in der EU. Beispiele hierfür sind
die nationalen Anlaufstellen für Mikrobiologie, die nationalen Anlaufstellen für die
Erkennung von Bedrohungen, das EWRS und die IGV.
Da die epidemiologische Überwachung in der EU also von der Datenerhebung und
übermittlung durch die Mitgliedstaaten abhängt, ist es von entscheidender Bedeutung,
dass harmonisierte Falldefinitionen für eine genaue und vergleichbare EU-
Überwachung ausgearbeitet werden. Dies wird zusammen mit vereinbarten Standards
für die Datenübermittlung für einschlägige Krankheiten und Ereignisse künftig im
Rahmen der Umsetzung der Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2022/2371
vereinbart.
Das ECDC arbeitet eng mit dem WHO-Regionalbüro für Europa (WHO/Europa)
zusammen, um die gemeinsamen europäischen Überwachungsberichte zu
bestimmten übertragbaren Krankheiten wie HIV/AIDS und Tuberkulose zu erstellen120.
113 ECDC, „Annual Epidemiological Reports (AERs)“, ECDC-Website, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/en/annual-epidemiological-reports.
114 ECDC, „Weekly threats reports (CDTR): Communicable disease threats reports“, ECDC-Website, abgerufen am
3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-and-data/monitoring/weekly-threats-reports.
115 Siehe beispielsweise WHO, „Epidemic Intelligence from Open Sources (EIOS)“, WHO-Website, abgerufen am
3. November 2025, https://www.who.int/initiatives/eios.
116 Beispiele sind die wöchentlichen Überwachungsbulletins zu West-Nil-Virusinfektionen beim Menschen in Europa,
siehe ECDC, „Surveillance of West Nile virus infections in humans in Europe, weekly report“, ECDC-Website, abgerufen
am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/west-nile-fever/surveillance-and-disease-data/disease-data-
ecdc.
117 Ein Beispiel ist die Karte zu Polioerkrankungen weltweit, monatlich aktualisiert, siehe ECDC, „Polio Dashboard“, ECDC-
Website, 26. Mai 2025, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/polio-
dashboard.
118 ECDC, „Disease and laboratory networks“, ECDC-Website, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/disease-and-laboratory-networks.
119 Artikel 13 der Verordnung (EU) 2022/2371.
120 Beispielsweise ECDC und WHO, „HIV/AIDS Surveillance in Europe 2024-2023 data“, ECDC-Website, 28. November
2024, abgerufen am 21. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/hiv-aids-surveillance-
europe-2024-2023-data, und ECDC und WHO, „Tuberculosis surveillance and monitoring in Europe 2025-2023 data“,
ECDC-Website, 24. März 2025, abgerufen am 21. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-
data/tuberculosis-surveillance-and-monitoring-europe-2025-2023-data.
https://www.ecdc.europa.eu/en/annual-epidemiological-reports
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-and-data/monitoring/weekly-threats-reports
https://www.who.int/initiatives/eios
https://www.ecdc.europa.eu/en/west-nile-fever/surveillance-and-disease-data/disease-data-ecdc
https://www.ecdc.europa.eu/en/west-nile-fever/surveillance-and-disease-data/disease-data-ecdc
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/polio-dashboard
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/polio-dashboard
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/disease-and-laboratory-networks
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/hiv-aids-surveillance-europe-2024-2023-data
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/hiv-aids-surveillance-europe-2024-2023-data
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/tuberculosis-surveillance-and-monitoring-europe-2025-2023-data
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/tuberculosis-surveillance-and-monitoring-europe-2025-2023-data
50
Das Netz für Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHo-Net)121 ist ein vom ECDC
eingerichtetes Kooperationsnetz. Ziel ist die Gewährleistung der mikrobiellen
Sicherheit von Substanzen menschlichen Ursprungs wie Blut, Gewebe und Zellen,
einschließlich Transfusion und Transplantation. Das SoHO-Netz erleichtert die
strategische und operative Zusammenarbeit, Datenerhebung und Überwachung
zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den EWR-Ländern, um Krankheitsausbrüche,
die für Substanzen menschlichen Ursprungs relevant sind, zu kontrollieren, zu
bewerten und zu bekämpfen. Dieses Netz ist von entscheidender Bedeutung für die
Aufrechterhaltung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Substanzen
menschlichen Ursprungs, die für verschiedene medizinische Behandlungen
unerlässlich sind.
Darüber hinaus werden im Rahmen des Programms EU4Health mehrere Maßnahmen
zur Verbesserung der Überwachungssysteme auf EU- und nationaler Ebene finanziert
(siehe Anhang 6).
Schließlich spielt die WHO auch eine Schlüsselrolle bei der epidemiologischen
Überwachung in der europäischen Region. Ein wichtiges Beispiel ist das Instrument
EIOS (Epidemic Intelligence from Open Sources – Epidemiebezogene Informationen
aus offenen Quellen)122, eine von der WHO geleitete Initiative, die offene
Informationsquellen nutzt, um Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit nahezu in
Echtzeit zu erkennen und zu bewerten. Es greift auf modernste Technologien zurück,
um Daten aus Quellen wie Websites und sozialen Medien zu sammeln und zu
analysieren, sodass die Beamten des öffentlichen Gesundheitswesens auf der
Grundlage fundierter Erkenntnisse schnelle Entscheidungen treffen können. Die
Initiative baut auf einer weltweiten praxisorientierten Gemeinschaft und der
Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen, einschließlich der Kommission,
auf123.
5.1.2. Laborbasierte Überwachung und Diagnostik
Laboratorien bilden das Rückgrat der EU-Überwachungssysteme, da sie eine
entscheidende Rolle bei der Kontrolle, Erkennung und Bestätigung von
Gesundheitsgefahren spielen. Ihre Diagnosekapazitäten ermöglichen die rechtzeitige
Identifizierung von Krankheitserregern, unterstützen die Untersuchung von
Ausbrüchen und liefern die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die für
Risikobewertungen und die Entscheidungsfindung sowohl auf nationaler als auch auf
EU-Ebene erforderlich sind. Über die Diagnostik hinaus tragen Laboratorien dazu bei,
Frühwarnungen zu ermöglichen, die Lageerfassung zu verbessern und koordinierte
Reaktionsmaßnahmen zu unterstützen. Investitionen in Laborkapazitäten, Standards
der biologischen Sicherheit und des Schutzes vor biologischen Gefahren
121 Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2371.
122 WHO, „Epidemic Intelligence from Open Sources“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.who.int/initiatives/eios.
123 WHO, „Epidemic Intelligence from Open Sources“: Sowohl das Portal als auch die Verarbeitungskette wurden von der
Europäischen Kommission entwickelt.
https://www.who.int/initiatives/eios
51
(Biosicherheitsstandards) sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind
daher von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung einer
widerstandsfähigen EU-weiten Überwachung.
5.1.2.1. Labornetze und -kapazitäten
Das ECDC betreibt keine eigenen Laboratorien, sondern stützt sich stattdessen auf
Laborinformationen, die auf nationaler Ebene bereitgestellt werden. Seit 2010
koordiniert es 12 EU-weite Netze mit Laboratorien der öffentlichen Gesundheit für
Mikrobiologie, die in krankheitsspezifische Netze eingebettet sind124. Innerhalb dieser
Netze unterstützt das ECDC mikrobiologische Tätigkeiten durch die Koordinierung EU-
weiter Labornetze, den Kapazitätsaufbau und externe Qualitätsbewertungen, die
Schulung des Laborpersonals, Untersuchungen von Ausbrüchen, Risikobewertungen,
die Harmonisierung von Methoden und die Entwicklung von Standardverfahren sowie
die Integration der molekularen Typisierung in Überwachungsprogramme.
Das ECDC betreibt auch das System der EU-Laborkapazitäten (EULabCap) zur
Kontrolle der Kapazitäten und Fähigkeiten von mikrobiologischen Laboratorien in den
EU-Mitgliedstaaten. Die Kapazitäten der nationalen Laboratorien gehören auch zu den
Elementen, die im Rahmen der Berichterstattung über Prävention, Vorsorge und
Reaktion sowie der PHEPA bewertet werden. Künftig werden diese Kapazitäten und
Fähigkeiten durch die Kontrolle der Einhaltung der Überwachungsstandards bewertet.
Die Kommission entwickelt derzeit Nachweisinstrumente – wie neuartige Tests und
Referenzmaterialien –, um zur Standardisierung und Harmonisierung der Daten in den
Laboratorien beizutragen125 126.
Der Europäische Katastrophenschutz-Pool umfasst derzeit zwei qualitätsgesicherte
mobile Schnellreaktionslaboratorien, die im Rahmen des
Katastrophenschutzverfahrens der Union einsatzbereit sind.
Kürzlich wurde mit der Annahme des neuen Mandats der Drogenagentur der
Europäischen Union (EUDA) im Jahr 2024 gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU)
2023/1322 ein EU-weites Netz kriminaltechnischer und toxikologischer Laboratorien
eingerichtet, die mit der Untersuchung von Drogen und drogenbedingten Schäden
befasst sind.
124 Weitere Informationen über die ECDC-Netze für Mikrobiologie und ihre Tätigkeiten finden Sie hier: Albiger, B., Revez,
R., Leitmeyer, K. C., Struelens, M. J., „Networking of Public Health Microbiology Laboratories Bolsters Europe’s
Defenses against Infectious Diseases“, Frontiers in Public Health, Band 6, 2018, S. 46,
https://doi.org/10.3389/fpubh.2018.00046.
125 Buttinger, G., Petrillo, M., Valastro, V., et al., „Novel (d)PCR assays for influenza A(H5Nx) viruses clade 2.3.4.4b
surveillance“, Eurosurveillance, Band 30, Ausgabe 33, 2025, https://doi.org/10.2807/1560-
7917.ES.2025.30.33.2500183.
126 Marchini, A., Toth, K., Buttinger, G., et al., Certification of the identity and the copy number concentration of synthetic
single-stranded RNA including fragments of the SARS-CoV-2 genome and part of the human RNAse P gene: EURM®-
014k, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2024, https://op.europa.eu/en/publication-
detail/-/publication/d5857267-b12a-11ef-acb1-01aa75ed71a1/language-en.
https://doi.org/10.3389/fpubh.2018.00046
https://doi.org/10.2807/1560-7917.ES.2025.30.33.2500183
https://doi.org/10.2807/1560-7917.ES.2025.30.33.2500183
https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/d5857267-b12a-11ef-acb1-01aa75ed71a1/language-en
https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/d5857267-b12a-11ef-acb1-01aa75ed71a1/language-en
52
5.1.2.2. EU-Referenzlaboratorien
Die Kommission hat EU-Referenzlaboratorien (EURL) für die öffentliche Gesundheit
benannt, in denen Konsortien spezialisierter Laboratorien mit Sitz in EU-
Mitgliedstaaten und EWR-Ländern zusammengeführt wurden, um wissenschaftliches
und technisches Fachwissen in bestimmten Bereichen bereitzustellen (siehe
Tabelle 7). Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der laborbasierten
Überwachung, da sie die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der in der gesamten EU
generierten Daten gewährleisten, die Kapazitäten und Fähigkeiten der Laboratorien in
der gesamten EU stärken und die zeitnahe Erkennung grenzüberschreitender
Gesundheitsgefahren ermöglichen. Das ECDC ist für den Betrieb des Netzes der EU-
Referenzlaboratorien für die öffentliche Gesundheit zuständig. Diese EU-
Referenzlaboratorien unterstützen nationale Referenzlaboratorien und koordinieren
die vom ECDC verwalteten Netzwerke, die für ihren Arbeitsbereich relevant sind.
Tabelle 7. Für die Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf grenzüberschreitende
Gesundheitsgefahren relevante EU-Referenzlaboratorien
Die EU-Referenzlaboratorien für die öffentliche Gesundheit sollen nationale
Referenzlaboratorien dabei unterstützen, bewährte Verfahren und die
freiwillige Angleichung der Diagnostik und der Testmethoden sowie der
Verwendung bestimmter Tests zur einheitlichen Überwachung und Meldung
von schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren durch
die Mitgliedstaaten zu fördern.
Artikel 15 der Verordnung (EU)
2022/2371
Die EU-Referenzlaboratorien für In-vitro-Diagnostika (IVD) bieten
wissenschaftliches und technisches Fachwissen für In-vitro-Diagnostika mit
hohem Risiko (Klasse D). Zu ihren Aufgaben gehören die Überprüfung der
Leistung und Konformität von Produkten der Klasse D, die Durchführung von
Chargenprüfungen im Auftrag Benannter Stellen und die Unterstützung der
Kommission und anderer Behörden. Sie wirken darüber hinaus an der
Ausarbeitung gemeinsamer Spezifikationen und der Harmonisierung der
Prüfmethoden in der gesamten EU mit.
Artikel 100 der Verordnung
(EU) 2017/746
Die EU-Referenzlaboratorien für Tiergesundheit, Lebens- und Futtermittel
sowie Pflanzengesundheit unterstützen die Kommission und die
Mitgliedstaaten durch die Harmonisierung der Diagnosemethoden, die
Gewährleistung der Laborqualität, ihre fachliche Beratung und die
Koordinierung des Netzes der nationalen Referenzlaboratorien. Sie bieten
auch technische Unterstützung bei Ausbrüchen an.
Verordnung (EU) Nr. 2017/625
5.1.3. Abwasserüberwachung
Die Abwasserüberwachung hat sich als potenzielle Ergänzung der herkömmlichen
Überwachung der öffentlichen Gesundheit innerhalb des EU-Rahmens für
Gesundheitssicherheit etabliert. So kann ein gemeinschaftsweiter Überblick über im
Umlauf befindliche Krankheitserreger gewonnen werden, da die Informationen
unabhängig von klinischen Tests oder der Inanspruchnahme von
Gesundheitsleistungen erfasst werden. Da Krankheitserreger wie SARS-CoV-2,
Polioviren und Influenzaviren über menschliche Exkremente ausgeschieden werden,
53
kann die Analyse von Abwässern Aufschluss über das Vorliegen und die Entwicklung
von Infektionen in der Bevölkerung sowie über die Sequenzierung der Genome von
Krankheitserregern geben. Darüber hinaus könnte die Überwachung anhand von
Abwasser als zusätzliches kostengünstiges Instrument dienen, da eine einzige
Abwasserprobe Tausende von Menschen repräsentieren kann und skalierbar ist,
sodass sie sowohl für städtische Ballungsräume als auch für kleinere Gemeinden
nützlich ist. Andererseits variieren die Methoden zur Analyse von Abwasserproben,
und standortspezifische Faktoren können die Messergebnisse beeinflussen. Dies
macht einen direkten Vergleich der absoluten Werte zwischen den Standorten
schwierig.
Die neue Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser127
verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Koordinierung zwischen den
Gesundheitsbehörden und den für die Abwasserbewirtschaftung zuständigen
Behörden sicherzustellen und Gesundheitsparameter für die Überwachung zu
ermitteln, z. B. SARS-CoV-2, Poliovirus, Influenza und neu auftretende
Krankheitserreger. Bei einer gesundheitlichen Notlage müssen die einschlägigen
Parameter überwacht werden. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten eine
Überwachung antimikrobieller Resistenzen im kommunalen Abwasser für Gebiete mit
einer Bevölkerung ab 100 000 Einwohnern einrichten. Die Kommission wird bis
Juli 2026 eine Mindesthäufigkeit der Probenahmen und eine harmonisierte Methodik
für die Überwachung antimikrobieller Resistenzen im kommunalen Abwasser
festlegen und sicherstellen, dass die Ergebnisse den zuständigen Behörden mitgeteilt
und der Europäischen Umweltagentur jährlich gemeldet werden. Die Kommission wird
das Berichtsformat im Wege von Durchführungsrechtsakten festlegen.
Die Gemeinsame Forschungsstelle hat mit der EU Wastewater Observatory for Public
Health eine EU-Beobachtungsstelle für Abwasser im Dienste der öffentlichen
Gesundheit eingerichtet und betreut diese128.
Seit der COVID-19-Pandemie hat die Kommission erheblich in den Ausbau der
Kapazitäten für die Abwasserüberwachung auf nationaler und globaler Ebene
investiert, unter anderem durch die Gründung des globalen Konsortiums für die
Abwasser- und Umweltüberwachung im Dienste der öffentlichen Gesundheit.
Anhang 6 enthält weitere Beispiele für EU-Initiativen zur Förderung der
Abwasserüberwachung.
Das ECDC-Konzeptpapier, das als Richtschnur zur Integration der
Abwasserüberwachung in die Überwachung von Infektionskrankheiten auf EU-Ebene
dient, bietet Einblicke in deren potenzielle Anwendungsmöglichkeiten für die
Entscheidungsfindung im Bereich der öffentlichen Gesundheit129. In dem Dokument
127 Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die
Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung) (ABl. L 2024/3019, 12.12.2024, ELI:
http://data.europa.eu/eli/dir/2024/3019/oj).
128 Europäische Kommission, „EU Wastewater Observatory for Public Health“, Website der Europäischen Kommission,
abgerufen am 3. November 2025, https://wastewater-observatory.jrc.ec.europa.eu/.
129 ECDC, ECDC concept for integration of wastewater data in surveillance of infectious diseases at EU/EEA level,
Stockholm, 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-concept-paper-guide-integration-wastewater-
data-infectious-disease.
http://data.europa.eu/eli/dir/2024/3019/oj
https://wastewater-observatory.jrc.ec.europa.eu/
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-concept-paper-guide-integration-wastewater-data-infectious-disease
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-concept-paper-guide-integration-wastewater-data-infectious-disease
54
wird der Stand der Unterstützung der EU/des EWR für die Umsetzung der
Abwasserüberwachung zur Überwachung von Infektionskrankheiten beschrieben.
Ferner werden die Rolle der Abwasserüberwachung für die öffentliche Gesundheit
sowie die Herausforderungen und Erwägungen für die Umsetzung im Zusammenhang
mit der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung nationaler
Abwasserüberwachungssysteme beleuchtet.
5.1.4. Vektorenüberwachung und -bekämpfung
Die Überwachung und Bekämpfung von Vektoren sind von entscheidender
Bedeutung, um die Übertragung von durch Vektoren übertragenen Krankheiten zu
verhindern. Aufgrund der Vielzahl beteiligter Interessenträger kann deren Organisation
jedoch komplex sein. Die Zusammenarbeit und Koordinierung auf EU-Ebene in Bezug
auf Vektoren und durch Vektoren übertragene Krankheiten ermöglicht die Bündelung
von Fachwissen, die Entwicklung gemeinsamer Leitlinien und Strategien und die
Förderung von Forschung und Innovation130. Das europäische Netzwerk für
medizinische und veterinärmedizinische Entomologie (VectorNet) wurde 2014 ins
Leben gerufen und wird gemeinsam vom ECDC und der EFSA koordiniert. Es
unterstützt die Erhebung von Daten über Vektoren im Zusammenhang mit der
Gesundheit von Mensch und Tier131.
Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Stärkung ihrer nationalen
Kapazitäten zur Überwachung und Bekämpfung von Vektoren (siehe Anhang 6). Dazu
gehört die Bewertung der Fähigkeit von Vektoren, neu auftretende Krankheiten in
Europa zu übertragen und zu verbreiten, sowie die Stärkung der Laborkapazitäten zur
Überwachung der Insektizidresistenz sowie Informationsreisen im Rahmen des
Konzepts „Eine Gesundheit“.
5.1.5. Ernste drogenbedingte Risiken
Ernste Risiken im Zusammenhang mit illegalen Drogen werden durch ereignisbasierte
Überwachung, aggregierte Routinemeldungen und andere ergänzende Methoden, die
von der Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) umgesetzt werden, erfasst.
Gegebenenfalls werden Signale und Warnmeldungen an die Kommission und die
Mitgliedstaaten weitergegeben, und wenn grenzüberschreitende Kriterien erfüllt sind,
kann die Kommission eine Warnmeldung an das Frühwarn- und Reaktionssystem
übermitteln, um eine koordinierte Bewertung und Reaktion zu ermöglichen.
130 ECDC, Organisation of vector surveillance and control in Europe, Stockholm, 2021,
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Organisation-vector-surveillance-control-Europe_0.pdf.
131 ECDC, „European network for medical and veterinary entomology (VectorNet)“, ECDC-Website, abgerufen am
11. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/partnerships-and-networks/disease-and-laboratory-
networks/vector-net.
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Organisation-vector-surveillance-control-Europe_0.pdf
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/partnerships-and-networks/disease-and-laboratory-networks/vector-net
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/partnerships-and-networks/disease-and-laboratory-networks/vector-net
55
5.1.6. Antizipation und Prognose
Strategische Vorausschau und Antizipation sind strukturelle zukunftsorientierte
Ansätze zur frühzeitigen Erkennung neu auftretender Risiken und zur wirksamen
Vorbereitung auf alternative Zukunftsszenarien. Die Kommission stellt systematische
Risikoanalysen bereit und entwickelt Instrumente und Techniken, wie z. B.
epidemiologische Modellierung und andere Ausbruchsanalysen, für die
Gesundheitsrisikobewertung und die Vorhersage neu auftretender Gefahren durch
Infektionskrankheiten132 133 134. Die Kommission arbeitet auch an der Modellierung von
Bedrohungsanalysen und Prognosen zu medizinischen Gegenmaßnahmen135.
Das ECDC hat die Aufgabe, Analysen und Empfehlungen zur Prävention und
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und damit verbundener besonderer
Gesundheitsfragen durch epidemiologische Modellierung, Vorhersagen und
Prognosen bereitzustellen und diese Aktivitäten EU-weit und gemeinsam mit
internationalen Partnern zu koordinieren136. Das Prognoseprogramm des ECDC soll
als Grundlage für strategische Entscheidungen und politische Maßnahmen im Bereich
der Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten dienen137.
5.2. Bedrohungsanalyse und Frühwarnung
Sobald durch Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit ein Anzeichen für
eine potenzielle schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr erkannt
wird, wird geprüft, ob spezifische Maßnahmen ergriffen werden sollten (siehe
Abbildung 5).
Die Bedrohung wird zunächst von den Mitgliedstaaten und/oder der Kommission
anhand der folgenden drei Kriterien bewertet, um festzustellen, ob sie eine
schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr darstellt:
a) Sie ist für den betreffenden Ort oder Zeitpunkt ungewöhnlich oder unerwartet,
oder sie ist für eine erhebliche Morbidität oder Mortalität bei Menschen
verantwortlich, oder sie wächst tatsächlich oder potenziell rasch an, oder sie
überschreitet tatsächlich oder potenziell die nationalen Reaktionskapazitäten
und
132 Lentini, A., Eklund, G., Corbane, C., Asikainen, T., Ronco, M. et al., Analysis of Risks Europe is facing - An analysis of
current and emerging risks, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2025,
https://data.europa.eu/doi/10.2760/0176850.
133 Corbane, C., Eklund, G., Gyenes, Z., et al., Cross-border and emerging risks in Europe, Amt für Veröffentlichungen der
Europäischen Union, Luxemburg, 2024, https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/e7ccf960-1ef7-11ef-
a251-01aa75ed71a1/language-en.
134 Angelou, A., Pappa, A., Markov, P.V. et al., „Early warning system of the seasonal West Nile virus infection risk in
humans in Northern Greece, 2020–2024“, Scientific Reports, Band 15, Ausgabe 1, 2025,
https://doi.org/10.1038/s41598-025-91996-9.
135 Artikel 6 des Beschlusses der Kommission vom 16.9.2021 zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -
reaktion bei gesundheitlichen Notlagen.
136 Artikel 3 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004.
137 ECDC, „ECDC Foresight Programme“, Website des ECDC, abgerufen am 20. November 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/what-we-do/ecdc-foresight-programme.
https://data.europa.eu/doi/10.2760/0176850
https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/e7ccf960-1ef7-11ef-a251-01aa75ed71a1/language-en
https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/e7ccf960-1ef7-11ef-a251-01aa75ed71a1/language-en
https://doi.org/10.1038/s41598-025-91996-9
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/what-we-do/ecdc-foresight-programme
56
b) sie betrifft tatsächlich oder potenziell mehr als einen Mitgliedstaat und
c) sie erfordert tatsächlich oder potenziell eine koordinierte Reaktion auf EU-
Ebene138.
Wenn eine Bedrohung biologischen, chemischen, umweltbedingten oder unbekannten
Ursprungs alle oben genannten Kriterien erfüllt oder nach den Internationalen
Gesundheitsvorschriften meldepflichtig ist, muss sie unverzüglich über das Frühwarn-
und Reaktionssystem (EWRS) gemeldet werden. Wenn eine Bedrohung (noch) nicht
alle Kriterien erfüllt, aber als erheblich angesehen wird, können die zuständigen
nationalen Stellen und/oder die Kommission eine Meldung über das EWRS einreichen.
Die Informationen über die Warnmeldung müssen aktualisiert werden, sobald neue
Informationen verfügbar sind139.
Wenn ein Mitgliedstaat eine schwerwiegende grenzüberschreitende
Gesundheitsgefahr meldet, die auch eine gesundheitliche Notlage von internationaler
Tragweite (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) darstellen
kann, kann die nationale Behörde ihrer Meldepflicht gegenüber der WHO durch eine
Push-Benachrichtigung über das EWRS nachkommen140.
Eine Bedrohung kann nicht nur direkt im EWRS gemeldet werden, sondern auch
zunächst gemeldet und von einem anderen Warn- und Informationssystem oder einer
Plattform für Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit der Kommission
oder der EU-Agenturen aufgegriffen werden (siehe Anhänge 7 und 8). Dies kann der
Fall sein, wenn das Ereignis nicht alle Kriterien einer schwerwiegenden
grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr erfüllt oder zunächst keine Auswirkungen
auf die Gesundheit zu haben scheint. Mit der Weiterentwicklung der Bedrohung kann
es jedoch erforderlich werden, auch eine Meldung im EWRS vorzunehmen.
138 Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2371.
139 Artikel 19 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2371.
140 Artikel 6 und Anhang 2 der IGV 2005 der WHO (geändert 2014, 2022 und 2024).
57
Abbildung 5. Prozess der Bedrohungsanalyse und Frühwarnung in der EU/im EWR
5.3. Risikobewertungen
Risikobewertungen und Vulnerabilitätsanalysen sind für eine faktengestützte
Entscheidungsfindung bei Gesundheitskrisen von entscheidender Bedeutung. Die
Ziele einer Risikobewertung hängen davon ab, in welcher Phase des
Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich sie durchgeführt wird. Während der
Präventions- und Vorsorgephase tragen Risikobewertungen dazu bei, die Risiken zu
ermitteln, zu analysieren und zu bewerten, und können für die Entscheidungsfindung
in Bezug auf Präventivmaßnahmen und die Priorisierung von Ressourcen
herangezogen werden. In der Reaktionsphase unterstützen sie eine faktengestützte
58
Entscheidungsfindung, auch in Bezug auf die zu ergreifenden Maßnahmen. Um die
Transparenz der Governance zu gewährleisten, sollte die Risikobewertung
unabhängig vom Entscheidungsprozess erfolgen, auch wenn sie Optionen oder
Empfehlungen für Maßnahmen enthält.
Risikobewertungen verbessern das Bewusstsein und Verständnis der Risiken unter
den Interessenträgern, fördern eine integrative Debatte und Entscheidungsfindung
über die relative Priorität von Arbeitsbereichen und den Einsatz von Ressourcen und
tragen dazu bei, relevante Gruppen in der Gesellschaft einzubeziehen. Während bei
Einzelrisikobewertungen ein einmaliges Risiko aufgrund einer bestimmten Bedrohung
ermittelt wird, wird bei Mehrfachrisikobewertungen das Gesamtrisiko bestimmt, das
sich daraus ergibt, dass mehrere Bedrohungen gleichzeitig auftreten oder dieselben
gefährdeten Einrichtungen bedrohen. Karten zu geografischen Risiken liefern
Informationen zu Risiken für ein bestimmtes geografisches Gebiet141.
5.3.1. Nationale Risikobewertungen
In der Präventions- und Vorsorgephase ermöglichen Risikobewertungen und
Priorisierungsmaßnahmen auf nationaler oder regionaler Ebene die Planung und
Priorisierung von Maßnahmen zur Krisenvorsorge im Gesundheitsbereich und zum
Katastrophenrisikomanagement. Die WHO hat dazu ein Instrumentarium entwickelt142.
Die Mitgliedstaaten führen in den kritischen Sektoren und Teilsektoren
Risikobewertungen und Vulnerabilitätsanalysen für alle Gefahren durch. Auf der
Grundlage der Ergebnisse dieser Risikobewertungen ermitteln die Mitgliedstaaten
kritische Einrichtungen und unterrichten die Kommission über die ermittelten Arten von
Risiken143 144.
Alle drei Jahre erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission Bericht über ihre
nationalen Risikobewertungen für alle Gefahren145. Die Kommission hat hierfür
spezifische Leitlinien für die Berichterstattung entwickelt146 147. Die Mitgliedstaaten
141 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Risk Assessment and Mapping Guidelines for Disaster Management,
SEC(2010) 1626 final vom 21. Dezember 2010,
https://ec.europa.eu/echo/files/about/COMM_PDF_SEC_2010_1626_F_staff_working_document_en.pdf.
142 WHO, Strategic Toolkit for Assessing Risks – A comprehensive toolkit for all-hazards emergency risk assessment,
Genf, 2021, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO, https://www.who.int/publications/i/item/9789240036086.
143 Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz
kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (ABl. L 333 vom 27.12.2022,
S. 164, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj).
144 Mitteilung der Kommission, Leitlinien und unverbindliches gemeinsames Berichtsmuster der Kommission gemäß
Artikel 5 Absatz 5, Artikel 6 Absatz 6 und Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz
kritischer Einrichtungen (ABl. C, C/2025/4990, 12.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4990/oj).
145 Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013
über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 924, ELI:
http://data.europa.eu/eli/dec/2013/1313/oj).
146 Bekanntmachung der Kommission, Leitlinien für die Berichterstattung über das Katastrophenrisikomanagement,
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU, C/2019/8929 (ABl. C 428 vom 20.12.2019, S. 8,
ELI: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2019.428.01.0008.01.ENG).
147 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Risk Assessment and Mapping Guidelines for Disaster Management,
SEC(2010) 1626 final vom 21. Dezember 2010,
https://ec.europa.eu/echo/files/about/COMM_PDF_SEC_2010_1626_F_staff_working_document_en.pdf.
https://ec.europa.eu/echo/files/about/COMM_PDF_SEC_2010_1626_F_staff_working_document_en.pdf
https://www.who.int/publications/i/item/9789240036086
http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj
http://data.europa.eu/eli/C/2025/4990/oj
http://data.europa.eu/eli/dec/2013/1313/oj
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2019.428.01.0008.01.ENG
https://ec.europa.eu/echo/files/about/COMM_PDF_SEC_2010_1626_F_staff_working_document_en.pdf
59
ermitteln die wichtigsten Risiken, die erhebliche negative Auswirkungen auf Mensch,
Wirtschaft, Umwelt und Politik/Gesellschaft haben könnten, und bewerten deren
Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, unter
diesen Risiken diejenigen mit erheblichen Auswirkungen und geringer
Eintrittswahrscheinlichkeit, neu auftretende Risiken sowie klimabedingte Risiken und
Risiken, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben könnten, zu ermitteln. Die
Kommission fasst die Berichte der Mitgliedstaaten für das Europäische Parlament und
den Rat zusammen, um einen Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung der
Risikobewertungen auf EU-Ebene zu geben. Im Jahr 2025 gehörten Risiken für die
menschliche Gesundheit zu den am häufigsten gemeldeten Risiken148.
Ebenso berichten die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Berichterstattung über
nationale Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne der Kommission alle drei Jahre
über ihre Pläne zur Bewertung schwerwiegender grenzüberschreitender
Gesundheitsgefahren. Anschließend bewertet das ECDC die Kapazitäten der
Mitgliedstaaten für die Bewertung des Risikos einer gesundheitlichen Notlage im
Rahmen der PHEPA149. Das ECDC kann die Mitgliedstaaten dabei unterstützen,
sowohl ihre Risikobewertungs- als auch ihre Risikopriorisierungskapazitäten für
Infektionskrankheiten zu verbessern150.
Ab 2025 können die Mitgliedstaaten in der Kooperationsgruppe für Netz- und
Informationssysteme (NIS) in Zusammenarbeit mit der Kommission und der Agentur
der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) Bewertungen der
Cybersicherheitsrisiken von Medizinprodukten durchführen151.
Die Mitgliedstaaten führen auch Klimawandel- und Vulnerabilitätsanalysen durch, um
eine Grundlage für ihre nationalen Strategien und Pläne zur Anpassung an den
Klimawandel zu schaffen. Diese Strategien und Pläne orientieren sich an den besten
verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und tragen den besonderen
Anfälligkeiten der betreffenden Sektoren, einschließlich des Gesundheitssektors,
Rechnung152. Darüber hinaus bewerten und steuern die Mitgliedstaaten alle sechs
Jahre die Risiken für die menschliche Gesundheit, die von der
148 „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, Risikomanagement und Resilienzaufbau in
Europa fördern: Erster Bericht über die Umsetzung der Unionsziele für Katastrophenresilienz – Zweite Aktualisierung
bezüglich Prävention und Management von Katastrophenrisiken in Europa“, COM(2025) 561 final vom 25. September
2025, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0561.
149 Artikel 7 und 8 der Verordnung (EU) 2022/2371.
150 Artikel 8a der Verordnung (EG) Nr. 851/2004.
151 Artikel 22 der NIS-2-Richtlinie. Im Einklang mit diesem Artikel kann die Kooperationsgruppe in Zusammenarbeit mit
der Kommission und der ENISA koordinierte Sicherheitsrisikobewertungen bestimmter kritischer IKT-Dienste, IKT-
Systeme oder Lieferketten für IKT-Produkte vornehmen.
152 Artikel 5 der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur
Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG)
Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1, ELI:
http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1119/oj).
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0561
http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1119/oj
60
Trinkwasserversorgungskette ausgehen, einschließlich der Risiken im
Zusammenhang mit der Einleitung von kommunalem Abwasser153 154.
5.3.2. Gesundheitsrisikobewertung auf EU-Ebene
Nach Erhalt einer Warnmeldung über eine schwerwiegende grenzüberschreitende
Gesundheitsgefahr kann die Kommission oder der Gesundheitssicherheitsausschuss
eine Gesundheitsrisikobewertung beantragen. Diese Bewertungen werden von den
einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU und/oder von der Kommission
durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Reaktion der EU auf schwerwiegende
grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren datengestützt und evidenzbasiert ist und
durch fachliche Beratung unterstützt wird155. In dringenden Fällen sollte die erste
rasche Risikobewertung innerhalb von 48 Stunden vorgelegt werden und kann zu
einem späteren Zeitpunkt aktualisiert werden, sobald weitere Informationen verfügbar
sind. Risikobewertungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit werden über das
EWRS und gegebenenfalls über andere Warn- und Informationssysteme
ausgetauscht.
Das ECDC, die EMA, die EFSA, die ECHA, die EUA, die EUDA und Europol tragen
auf der Grundlage ihrer jeweiligen Mandate und ihres Fachwissens zu
Risikobewertungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bei. Wenn eine
schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr durch übertragbare
Krankheiten oder durch Krankheiten unbekannter Ursache verursacht wird, ist das
ECDC für die Durchführung der Risikobewertung zuständig156. Wenn das Ereignis,
seine Auswirkungen oder seine Bewältigung Fachwissen aus mehreren Sektoren
erfordern, führen die Agenturen die Risikobewertung gemeinsam durch. Fällt die
Risikobewertung nicht unter die Mandate der EU-Agenturen und wird sie für die
Koordinierung einer Reaktion auf EU-Ebene als notwendig erachtet, so wird sie von
der Kommission entweder auf Ersuchen des Gesundheitssicherheitsausschusses
oder auf eigene Initiative durchgeführt.
Die EU-Agenturen bewerten die potenzielle Schwere der Bedrohung für die öffentliche
Gesundheit, ihre Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und die Wirksamkeit
möglicher sozialer Maßnahmen. Sie berücksichtigen die Informationen, die von
anderen Stellen, wie den Mitgliedstaaten und der WHO, bereitgestellt werden.
Gesundheitsrisikobewertungen können Informationen zu Risikofaktoren für
Krankheiten und der damit verbundenen Krankheitsbelastung liefern, einschließlich
sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Faktoren, Prognosen über die Entwicklung
des Ereignisses und den Druck auf die Kapazität des Gesundheitssystems sowie
153 Artikel 18 der Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über
die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung) (ABl. L 2024/3019, 12.12.2024, ELI:
http://data.europa.eu/eli/dir/2024/3019/oj).
154 Artikel 7, 8, 9 und 10 der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember
2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) (ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 1,
ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj).
155 Artikel 20 der Verordnung (EU) 2022/2371.
156 Artikel 8a der Verordnung (EG) Nr. 851/2004.
http://data.europa.eu/eli/dir/2024/3019/oj
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj
61
andere Arten der Modellierung enthalten, das Risiko für verschiedene
Bevölkerungsgruppen bewerten sowie allgemeine und gezielte wissenschaftlich
fundierte Reaktionsoptionen, einschließlich Maßnahmen im Bereich der öffentlichen
Gesundheit und sozialer Maßnahmen, empfehlen157. Diese Empfehlungen und
Reaktionsoptionen werden in den zuständigen Governance-Strukturen, in denen die
Mitgliedstaaten, die Kommission und die EU-Agenturen zusammenkommen, um die
Reaktion zu steuern und sie dem ACPHE vorzulegen, wenn dieser um Rat und
Reaktionsmaßnahmen gebeten wird, umfassend erörtert und geprüft.
Aufgrund seines Mandats hat das ECDC jedoch die Aufgabe, auf eigene Initiative oder
auf Ersuchen eines Mitgliedstaats oder der Kommission (rasche) Risikobewertungen
zu Gefahren durch Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen
Gesundheitsrisiken bereitzustellen158 159. Diese Risikobewertungen beruhen auf
einem standardisierten Verfahren und enthalten klare und umsetzbare Empfehlungen,
wie sich die Risiken auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten mindern lassen. Das
ECDC erstellt diese Risikobewertungen unabhängig, obwohl es ein internes
Qualitätskontrollverfahren gibt. Diese Risikobewertungen werden auf der Website des
ECDC veröffentlicht.
5.3.3. Sonstige EU-Risikobewertungen
Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten in ihren nationalen Risikobewertungen
bereitgestellten Informationen aktualisiert die Kommission eine sektorübergreifende
Übersicht und Karte der Risiken für Naturkatastrophen und vom Menschen
verursachte Katastrophen, die grenzüberschreitende Auswirkungen auf mehrere
Länder haben können160. Eine Übersicht über die 16 wichtigsten Gefährdungen und
grenz- und sektorübergreifende Szenarien prägt die anschließende Präventions-,
Vorsorge-, Katastrophenvorsorge- und Risikomanagementplanung sowie die
Reaktionsmaßnahmen, einschließlich Strategien zur Katastrophenvorsorge, auf
Ebene der EU und der Mitgliedstaaten161.
Risikobewertungen zu klimabedingten Risiken werden von der EUA und der
Europäischen Beobachtungsstelle für Klima und Gesundheit durchgeführt162 163. Auf
der Grundlage von Risikobewertungen erarbeitet die EUA auch Leitlinien zu
157 Artikel 8a der Verordnung (EG) Nr. 851/2004.
158 Artikel 3 und 8a der Verordnung (EG) Nr. 851/2004.
159 ECDC, Operational tool on rapid risk assessment methodology, Stockholm, 2019,
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/operational-tool-rapid-risk-assessment-methodology-ecdc-2019.
160 Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU.
161 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Katastrophenresilienzziele der Europäischen Union: sich
gemeinsam für künftige Notfälle rüsten, COM(2023) 61 final vom 8. Februar 2023, https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023DC0061.
162 Europäische Umweltagentur, European climate risk assessment., Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union,
2024, https://op.europa.eu/publication-detail/-/publication/8e234e44-7bb5-11ef-bbbe-01aa75ed71a1.
163 Europäische Beobachtungsstelle für Klima und Gesundheit, „Climate risk exposure of vulnerable groups – map
viewer“, Website der Europäischen Beobachtungsstelle für Klima und Gesundheit, 22. Oktober 2025, abgerufen am
3. November 2025, https://climate-adapt.eea.europa.eu/en/observatory/publications-data/analysis-
data/copy_of_exposure-of-vulnerable-groups-to-climate-risks.
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/operational-tool-rapid-risk-assessment-methodology-ecdc-2019
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023DC0061
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023DC0061
https://op.europa.eu/publication-detail/-/publication/8e234e44-7bb5-11ef-bbbe-01aa75ed71a1
https://climate-adapt.eea.europa.eu/en/observatory/publications-data/analysis-data/copy_of_exposure-of-vulnerable-groups-to-climate-risks
https://climate-adapt.eea.europa.eu/en/observatory/publications-data/analysis-data/copy_of_exposure-of-vulnerable-groups-to-climate-risks
62
verschiedenen Themen, unter anderem zur mobilen Messtechnologie in Bezug auf
Luftqualität und Luftverschmutzung.
5.3.4. Bewertung der Bedrohungslage und Priorisierung im
Bereich der medizinischen Gegenmaßnahmen
Die Kommission bewertet Gesundheitsgefahren und sammelt Erkenntnisse, die für
medizinische Gegenmaßnahmen relevant sind. Dies geschieht mithilfe des IT-
Systems ATHINA (Advanced Technology for Health Intelligence and Action –
Fortschrittliche Technologie für Informationen und Maßnahmen im
Gesundheitsbereich)164.
Erstens umfasst diese vorausschauende Bedrohungsanalyse die Ermittlung und
Priorisierung von Gesundheitsgefahren im Verhältnis zur Verfügbarkeit einschlägiger
medizinischer Gegenmaßnahmen. Bei der Priorisierung von Gesundheitsgefahren
berücksichtigt die Kommission bestehende wissenschaftliche und epidemiologische
Bewertungen und stützt sich auf globale und EU-weite Rahmen, unter anderem der
WHO und des ECDC. Die Kommission zielt darauf ab, das Pandemiepotenzial, die
Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene, die
Verfügbarkeit medizinischer Gegenmaßnahmen und die Auswirkungen des
Klimawandels auf die Ausbreitung und Schwere viraler Bedrohungen zu bewerten. Die
Priorisierung von Gesundheitsgefahren ist ein dynamischer, beratender und iterativer
Prozess, der sich ständig weiterentwickelt. Diese Bewertung dient als Grundlage für
die Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Interessenträgern, darunter
Mitgliedstaaten, andere EU-Organe sowie Fachkreise und wissenschaftliche
Einrichtungen, die sich mit medizinischen Gegenmaßnahmen befassen. Dies wird eine
koordinierte und wirksame Reaktion auf neue Bedrohungen erleichtern165.
Auf der Grundlage der Bedrohungsanalyse und Priorisierung arbeitet die Kommission
eng mit den EU-Agenturen zusammen, um eine Liste der vorrangigen Gefahren zu
führen, zu deren Bekämpfung die EU ihre medizinischen Gegenmaßnahmen und
Reaktionsfähigkeit verbessern muss.
Nachfolgend sind die derzeit vorrangigen Gesundheitsgefahren aufgeführt, für die
medizinische Gegenmaßnahmen getroffen werden müssen:
i. Atemwegsviren oder durch Kontakt übertragene Viren mit Pandemiepotenzial.
Dabei handelt es sich um hochübertragbare Viren, die in der Vergangenheit
großflächige Ausbrüche verursacht haben oder wahrscheinlich verursachen
werden und von Umweltfaktoren wie dem Verlust an biologischer Vielfalt
beeinflusst werden.
164 Beschluss der Kommission vom 16.9.2021 zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei
gesundheitlichen Notlagen (HERA), C(2021) 6712 final, https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712.
165 Europäische Kommission, „Medical Countermeasures Strategy“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen
am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-
hera/preparedness/medical-countermeasures-strategy_en?prefLang=de.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712
https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/preparedness/medical-countermeasures-strategy_en?prefLang=de
https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/preparedness/medical-countermeasures-strategy_en?prefLang=de
63
ii. Durch Vektoren übertragene Viren oder Viren aus tierischen Reservoirs mit
Epidemiepotenzial. Dabei handelt es sich um Viren, deren Ausbreitung durch
den Klimawandel und andere Umweltfaktoren beschleunigt wird und die
aufgrund ihrer wachsenden Relevanz für die EU als besondere Bedrohung
eingestuft werden, da Europa der Kontinent ist, der sich am schnellsten
erwärmt.
iii. Antimikrobielle Resistenzen (AMR). Dies ist ein zunehmendes weltweites
Problem, das die Wirksamkeit bestehender Behandlungen gefährdet und die
Belastung durch Infektionskrankheiten erhöht.
iv. Bedrohungen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten und chemische,
biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen (CBRN).
Zweitens hat die Kommission Verfahren für eine systematische Bedrohungsanalyse
eingerichtet, um Signale und Ereignisse zu überprüfen, die Maßnahmen zur Vorsorge
oder Reaktion in Bezug auf medizinische Gegenmaßnahmen erfordern könnten. Dies
baut auf der von den EU-Agenturen durchgeführten Gesundheitsrisikobewertung auf,
um Folgendes zu bewerten: die Relevanz von Ereignissen für die Vorsorge in Bezug
auf medizinische Gegenmaßnahmen, einschließlich der Frage, ob eine Reaktion in
Form einer medizinischen Gegenmaßnahmen als wirksam und wünschenswert
erachtet wird, und die potenziellen Lücken, die in Bezug auf Innovationstätigkeit im
Bereich erforderlicher medizinischer Gegenmaßnahmen sowie in Bezug auf deren
Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit ermittelt wurden.
64
6. PHASE 3: Koordinierte Reaktion auf EU-Ebene
6.1. Koordinierung der Reaktion
Eine gute Koordinierung ist von entscheidender Bedeutung, um wirksam auf eine
Gesundheitskrise reagieren zu können. Die Koordinierung auf EU-Ebene umfasst den
Informationsaustausch und die Koordinierung von Maßnahmen zwischen den
Governance-Strukturen auf nationaler und EU-Ebene. Gemeinsame Vorkehrungen für
die Governance – einschließlich des Gesundheitssicherheitsausschusses, des
Gesundheitskrisenstabs, falls der Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen
aktiviert wird, und des Katastrophenschutzverfahrens der Union – haben alle das
vorrangige Ziel, die Maßnahmen im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate zu
koordinieren166. Falls aktiviert, kommt der Integrierten Regelung für die politische
Reaktion auf Krisen (IPCR) ebenfalls eine wichtige Koordinierungsfunktion zu. Darüber
hinaus können der Rat der Europäischen Union über seinen Rat „Beschäftigung,
Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) und das Europäische
Parlament, insbesondere über seine Ausschüsse SANT und ENVI, weitere
Führungsrollen und strategische Leitlinien für das Gesundheitskrisenmanagement in
der EU/im EWR bereitstellen167 168.
Innerhalb dieser Governance-Strukturen und zwischen ihnen findet eine Koordinierung
statt, an der die Kommission, die EU-Agenturen und die Mitgliedstaaten beteiligt sind.
Die Agenturen und Einrichtungen der EU spielen eine wichtige Rolle bei der
Bereitstellung der faktengesicherten Grundlage für die Koordinierung, unter anderem
durch ihre Gesundheitsrisikobewertungen.
Um ein kohärentes und zeitnahes Krisenmanagement zu gewährleisten, ist eine klare
Aufteilung der Befugnisse und Zuständigkeiten zwischen den
Krisenkoordinierungsstrukturen der EU von entscheidender Bedeutung. Während die
Governance-Strukturen der EU jeweils im Rahmen unterschiedlicher Mandate wirken,
haben Gesundheitskrisen oft multidimensionale Auswirkungen, die ein gleichzeitiges
Handeln, eine enge Koordinierung und einen Informationsaustausch erfordern, um
Synergien, Effizienz und Wirksamkeit zu maximieren und Überschneidungen zu
vermeiden. Gemeinsame Sitzungen verschiedener Governance-Strukturen sind von
Vorteil, wenn es darum geht, ein breites Spektrum an Fachwissen an einen Tisch zu
bringen und eine gemeinsame Lageerfassung zu gewährleisten. Der matrixartige
Ansatz der EU zur Bewältigung von Gesundheitskrisen verbessert die Kohärenz,
166 Das HERA-Board unterstützt die Arbeit der Kommission im Bereich medizinische Gegenmaßnahmen gemäß C(2021)
6712 final.
167 Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union, „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“,
Website des Europäischen Rates/Rates der Europäischen Union, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/configurations/epsco/.
168 Europäisches Parlament, „Ausschuss für öffentliche Gesundheit“, Website des Europäischen Parlaments, abgerufen
am 3. November 2025, https://www.europarl.europa.eu/committees/de/sant/home/highlights.
https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/configurations/epsco/
https://www.europarl.europa.eu/committees/de/sant/home/highlights
65
beschleunigt die Entscheidungsfindung und stellt sicher, dass alle Interessenträger bei
komplexen Notfällen auf der Grundlage eines gemeinsamen Lagebildes handeln.
Die Koordinierung wird nur dann auf die EU-Ebene ausgeweitet, wenn die
Koordinierung auf EU-Ebene einen Mehrwert erbringt. Die meisten frühzeitigen
Reaktionen auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren werden
auf nationaler Ebene oder in Zusammenarbeit mit benachbarten Regionen geregelt.
6.1.1. Koordinierung der Reaktion im Rahmen des
Gesundheitssicherheitsausschusses
Nach der Meldung einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr
im EWRS werden die Mitgliedstaaten und die Kommission prüfen, ob eine Konsultation
und eine Koordinierung der Reaktion im Rahmen des
Gesundheitssicherheitsausschusses erforderlich ist. Wird ein Bedarf festgestellt, so
ersucht ein Mitgliedstaat oder die Kommission um Koordinierung der Reaktion im
Rahmen des Gesundheitssicherheitsausschusses (Abbildung 6)169. Um
Koordinierung kann auch in einer außergewöhnlichen Notlage ersucht werden, die
durch eine Gefahr verursacht wird, die nicht biologischen, chemischen,
umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs ist170.
Nach einem Konsultationsersuchen zum Zwecke der Koordinierung der Reaktion im
Rahmen des Gesundheitssicherheitsausschusses muss die Kommission eine solche
Konsultation grundsätzlich je nach Dringlichkeit innerhalb von 48 Stunden nach dem
Ersuchen durchführen. Während der Konsultation kann der
Gesundheitssicherheitsausschuss auf der Grundlage der verfügbaren Informationen i)
die betroffenen Mitgliedstaaten konsultieren, ii) auf das Fachwissen der Kommission,
der Agenturen und Einrichtungen der EU, internationaler Partner und
Sachverständiger zurückgreifen, iii) Informationen austauschen, iv) nationale
Reaktionsmaßnahmen, den Forschungsbedarf sowie die Risiko- und
Krisenkommunikation koordinieren, v) Stellungnahmen und Leitlinien annehmen und
vi) im Falle ihrer Aktivierung die IPCR-Regelungen unterstützen171 172.
Nach dem Erlass von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit als
Reaktion auf eine schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr müssen
die Mitgliedstaaten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission unverzüglich über
Art, Zweck und Umfang dieser Maßnahmen informieren, insbesondere in
Grenzregionen. Ebenso müssen sie sich innerhalb des
Gesundheitssicherheitsausschusses abstimmen, bevor sie Maßnahmen aufheben.
169 Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2371.
170 Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2371.
171 Artikel 4 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/253 der Kommission vom 13. Februar 2017 zur Festlegung von
Verfahren für Warnmeldungen als Teil des im Hinblick auf schwerwiegende grenzüberschreitende
Gesundheitsgefahren und für den Informationsaustausch, die Konsultation und die Koordinierung der Reaktion auf
solche Gefahren gemäß dem Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
eingerichteten Frühwarn- und Reaktionssystems (ABl. L 37 vom 14.2.2017, S. 23, ELI:
http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2017/253/oj).
172 Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2371.
http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2017/253/oj
66
Nur in dringenden Fällen kann dies unmittelbar nach dem Erlass oder der Aufhebung
der Maßnahmen erfolgen173.
Zur Koordinierung der Reaktion arbeitet der Gesundheitssicherheitsausschuss mit
anderen Strukturen zusammen und stimmt sich mit dem Katastrophenschutzverfahren
der Union und, sofern aktiviert, mit dem Gesundheitskrisenstab ab. Bei der
Beantragung, Bereitstellung und Durchführung grenzüberschreitender medizinischer
Hilfe, einschließlich medizinischer Evakuierungen, stimmt sich der
Gesundheitssicherheitsausschuss mit dem Katastrophenschutzverfahren der
Union ab. Bei Fragen im Zusammenhang mit medizinischen Gegenmaßnahmen
arbeitet das HERA-Board mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss zusammen. Im
Falle der Feststellung einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf
Unionsebene und der Aktivierung des Notfallrahmens für medizinische
Gegenmaßnahmen handelt der Gesundheitskrisenstab in enger Abstimmung mit
dem Gesundheitssicherheitsausschuss und gewährleistet einen zeitnahen und
effizienten Informationsaustausch.
173 Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2371.
67
Abbildung 6. Verfahren für die anfängliche Koordinierung der Reaktion im Rahmen des
Gesundheitssicherheitsausschusses.
68
6.1.2. Koordinierung der Reaktion in Form medizinischer
Gegenmaßnahmen
Wenn ein Ereignis, das eine schwerwiegende grenzüberschreitende
Gesundheitsgefahr darstellt, im EWRS gemeldet wird, wird die Kommission prüfen, ob
die Reaktion in Form medizinischer Gegenmaßnahmen auf EU-Ebene koordiniert
werden muss. Sollten Maßnahmen auf EU-Ebene in Bezug auf medizinische
Gegenmaßnahmen erforderlich sein, wird die Kommission ein Reaktionsverfahren
einleiten und gegebenenfalls den Rat des HERA-Boards einholen. Je nach Ereignis
und Verfügbarkeit medizinischer Gegenmaßnahmen kann eine Ad-hoc-Sitzung des
HERA-Boards einberufen werden, um die Nachfrage nach und die Verfügbarkeit von
krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen zu bewerten und die Maßnahmen
(z. B. gemeinsame Beschaffung) zu erörtern, die die Kommission ergreifen könnte, um
die Verfügbarkeit von medizinischen Gegenmaßnahmen und den gleichberechtigten
Zugang dazu zu unterstützen. Dies könnte eine mögliche Unterstützung im Rahmen
des Katastrophenschutzverfahrens der Union (gemeinsame oder zentrale
Beschaffung) und die Verteilung von rescEU-Kapazitäten umfassen. Gegebenenfalls
werden die Ergebnisse der vom HERA-Board ermittelten Optionen dem
Gesundheitssicherheitsausschuss mitgeteilt.
Ein Ereignis oder ein wahrscheinlich unmittelbar bevorstehendes Ereignis kann auch
dazu führen, dass ein mögliches bevorstehendes oder tatsächliches Hilfeersuchen an
das Katastrophenschutzverfahren der Union im Gemeinsamen Kommunikations- und
Informationssystem für Notfälle (CECIS) gemeldet wird. In solchen Fällen ist das
Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) für die Koordinierung der
Reaktion, einschließlich der Verteilung von rescEU-Beständen, zuständig.
6.1.3. Koordinierung der Reaktion im Rahmen der Integrierte EU-
Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR)
Im Falle der Aktivierung der Integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion
auf Krisen (IPCR) koordiniert der Gesundheitssicherheitsausschuss die
Unterstützung für die IPCR, um sicherzustellen, dass die politische Koordinierung auf
EU-Ebene durch Fachwissen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und operativen
Input der Mitgliedstaaten unterstützt wird. Dies kann auch den Austausch von
Informationen oder die Weitergabe von Stellungnahmen oder Leitlinien umfassen174.
Die IPCR ist der EU-Mechanismus zur Unterstützung einer raschen und koordinierten
politischen Reaktion auf schwere und komplexe Krisen175. Sie steht unter der Leitung
des Ratsvorsitzes, der sie aktivieren kann, die politische Kontrolle darüber hat und ihre
strategische Ausrichtung bestimmt176. Die IPCR bietet einen flexiblen Rahmen, der je
nach Schwere und Merkmalen der Krise skaliert werden kann. Sobald die IPCR
174 Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2371.
175 Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1993 des Rates vom 11. Dezember 2018 über die integrierte EU-Regelung für
die politische Reaktion auf Krisen (ABl. L 320 vom 17.12.2018, S. 28, ELI: https://eur-
lex.europa.eu/eli/dec_impl/2018/1993/oj).
176 Artikel 222 AEUV.
https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2018/1993/oj
https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2018/1993/oj
69
aktiviert ist, gibt es drei Betriebsmodi: einen Überwachungsmodus (zur
Lageerfassung), einen Informationsaustausch-Modus (für die Erhebung und Analyse
von Daten) und einen Modus der vollständigen Aktivierung (für die aktive
Koordinierung der Vorbereitung von Reaktionsmaßnahmen).
Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) der Kommission
arbeitet rund um die Uhr und unterstützt sowohl die EU-Organe als auch die
Mitgliedstaaten in seiner Eigenschaft als zentrale Anlaufstelle für die IPCR. Es
unterstützt die Mitgliedstaaten und die EU, wenn die IPCR-Regelung aktiviert oder die
Solidaritätsklausel geltend gemacht wird.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (AStV) überwacht die Umsetzung der IPCR-Regelung.
6.1.4. Koordinierung der Reaktion im Rahmen des
Katastrophenschutzverfahrens der Union
Wenn ein Land der Welt von einer Katastrophe betroffen ist oder einer unmittelbaren
Gefahr einer Katastrophe – wie einer Gesundheitskrise – ausgesetzt ist, kann es im
Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union um Soforthilfe ersuchen (siehe
Abbildung 7). Hilfeersuchen können auch von den Vereinten Nationen und ihren
Einrichtungen (z. B. der WHO) und bestimmten anderen einschlägigen internationalen
Organisationen in Abstimmung mit und im Namen des betroffenen Landes gestellt
werden177.
Das Ersuchen um Unterstützung wird über das Gemeinsame Kommunikations- und
Informationssystem für Notfälle (CECIS 2.0)178 an das Zentrum für die Koordination
von Notfallmaßnahmen (ERCC) der Kommission übermittelt. Das ERCC arbeitet rund
um die Uhr, um in der Lage zu sein, Soforthilfe zu koordinieren und bereitzustellen.
Nachdem das ERCC ein Ersuchen um Unterstützung validiert hat, können die EU-
Mitgliedstaaten und die am Katastrophenschutzverfahren der Union teilnehmenden
Staaten über CECIS 2.0 Hilfe anbieten.
Zusätzlich zu den Sachverständigen können im Rahmen des
Katastrophenschutzverfahrens der Union Kapazitäten aus nationalen
Bewältigungskapazitäten (Ad-hoc-Hilfsangebote von Mitgliedstaaten oder
teilnehmenden Staaten), dem Europäischen Katastrophenschutz-Pool (ECPP, vorab
zugesagte nationale Kapazitäten, die bestimmte Anforderungen des
Katastrophenschutzverfahrens der Union erfüllen) und/oder rescEU (die strategische
Kapazitätsreserve der EU als letztes Mittel) mobilisiert werden179. Das
177 Einschließlich der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC).
178 Nicht-EU-Länder haben keinen Zugang zu CECIS; ihre Ersuchen werden an das ERCC übermittelt, das sie in CECIS
eingibt.
179 Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, Bericht über die Fortschritte bei den
Bewältigungskapazitäten des Katastrophenschutzverfahrens der Union, COM(2025) 286 final vom 6. Juni 2025,
70
Katastrophenschutzverfahren der Union kann auch die EU-Gesundheits-
Einsatzgruppe einbeziehen. Kann eine wirksame Reaktion nicht durch nationale Ad-
hoc-Hilfsangebote und/oder Kapazitäten, die im Rahmen des Europäischen
Katastrophenschutz-Pools zur Verfügung stehen, sichergestellt werden, so kann die
Kommission über das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen
beschließen, rescEU-Kapazitäten in Absprache mit dem ersuchenden Mitgliedstaat
oder teilnehmenden Staat und dem Staat, der die rescEU-Kapazitäten betreibt, zu
entsenden.
Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen koordiniert die operative
Reaktion aller 27 EU-Mitgliedstaaten, der zehn zusätzlichen teilnehmenden Staaten,
des betroffenen Landes sowie von Sachverständigen für Katastrophenschutz und
humanitäre Hilfe. Es kann den Transport und den wirksamen Einsatz der Hilfe
unterstützen, sobald diese vom um Unterstützung ersuchenden Land akzeptiert
wurde. Es kann auch bei der Erstellung von Satellitenkarten180 und wissenschaftlichen
Notfallberichten181 (z. B. bei schweren Naturkatastrophen oder chemischen,
radiologischen oder nuklearen Vorfällen) Unterstützung leisten.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0286, und die begleitende Übersicht über die
Entwicklungen und Lücken bei den Kapazitäten des Katastrophenschutzverfahrens der Union, SWD(2025) 146 final
vom 6. Juni 2025, https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/EN/TXT/?uri=celex:52025SC0146#:~:text=This%20Staff%20Working%20Document%20represents%20the%
20descriptive%20portion,foreseen%20under%20Article%2034.2%20of%20Decision%20No%201313%2F2013%2F
EU.
180 Erstellt vom Copernicus-Katastrophen- und Krisenmanagementdienst zur Unterstützung von
Katastrophenschutzeinsätzen; siehe „Copernicus Emergency Management Service – Mapping“, Copernicus-Website,
abgerufen am 3. November 2025,
https://mapping.emergency.copernicus.eu/#zoom=4&lat=41.92304&lon=17.89688&layers=0BT00.
181 Erstellt im Rahmen des Wissenschafts- und Technikbeirats („STAF“) des Katastrophenschutzverfahrens der Union.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025DC0286
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025SC0146#:%7E:text=This%20Staff%20Working%20Document%20represents%20the%20descriptive%20portion,foreseen%20under%20Article%2034.2%20of%20Decision%20No%201313%2F2013%2FEU
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025SC0146#:%7E:text=This%20Staff%20Working%20Document%20represents%20the%20descriptive%20portion,foreseen%20under%20Article%2034.2%20of%20Decision%20No%201313%2F2013%2FEU
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025SC0146#:%7E:text=This%20Staff%20Working%20Document%20represents%20the%20descriptive%20portion,foreseen%20under%20Article%2034.2%20of%20Decision%20No%201313%2F2013%2FEU
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025SC0146#:%7E:text=This%20Staff%20Working%20Document%20represents%20the%20descriptive%20portion,foreseen%20under%20Article%2034.2%20of%20Decision%20No%201313%2F2013%2FEU
https://mapping.emergency.copernicus.eu/#zoom=4&lat=41.92304&lon=17.89688&layers=0BT00
71
Abbildung 7. Verfahren für die Reaktion auf ein Ersuchen um Unterstützung im
Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union gemäß dem Beschluss
Nr. 1313/2013/EU. CECIS = Gemeinsames Kommunikations- und Informationssystem
für Notfälle. ERCC = Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen
72
Während Gesundheitskrisen, in denen die Gesundheitssysteme überlastet,
beschädigt oder nicht in der Lage sind, eine angemessene Versorgung zu leisten, kann
das Katastrophenschutzverfahren der Union Unterstützung leisten, indem es
beispielsweise Folgendes anbietet:
1. Medizinische Gegenmaßnahmen und Sachleistungen: Behebung von
Engpässen bei unentbehrlichen Arzneimitteln, persönlicher Schutzausrüstung
und medizinischer Ausrüstung;
2. Verstärkung des medizinischen Personals und der medizinischen Dienste:
Entsendung von Gesundheitsexperten und medizinischen Notfallteams (siehe
auch Abschnitt 6.7.3);
3. Medizinische Evakuierung (Medevac): Erleichterung der Evakuierung von
Patienten und ihres Transports in Krankenhäuser in allen EU-Mitgliedstaaten
und teilnehmenden Staaten des Katastrophenschutzverfahrens der Union
(siehe auch Abschnitt 6.6.3);
4. Unterstützung bei den Transport- und/oder Betriebskosten der Einsätze.
Wann eine operative Reaktion im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der
Union endet, hängt von den sich wandelnden Erfordernissen des Notfalls und der
Situation ab. Das ersuchende Land informiert das Zentrum für die Koordination von
Notfallmaßnahmen, wenn die Hilfe nicht mehr benötigt wird. Der Rückzug wird vom
ersuchenden Land gemeinsam mit dem/den Hilfe leistenden EU-Mitgliedstaat(en) oder
dem/den am Katastrophenschutzverfahren der Union teilnehmenden Staat(en) in
enger Abstimmung mit dem Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen
koordiniert. Entscheidungen über den Entzug der rescEU-Kapazität werden von der
Kommission über das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen in enger
Abstimmung sowohl mit dem Einsatzstaat der rescEU-Kapazität als auch mit dem
ersuchenden Land getroffen.
Parallel zur Reaktion des Katastrophenschutzverfahrens der Union auf Ersuchen um
Unterstützung und Koordinierung bei einzelnen Ersuchen halten das Zentrum für die
Koordination von Notfallmaßnahmen und die nationalen Anlaufstellen für den
Katastrophenschutz regelmäßige Koordinierungssitzungen zu den laufenden Notfällen
und damit zusammenhängenden allgemeinen Fragen der Koordinierung der Reaktion
des Katastrophenschutzverfahrens der Union ab. Im Falle gesundheitlicher Notlagen,
bei denen die Reaktion im Gesundheitssicherheitsausschuss koordiniert wird, nimmt
das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen an den einschlägigen
Sitzungen teil, um einen angemessenen Informationsaustausch und eine
angemessene Koordinierung mit der operativen Reaktion des
Katastrophenschutzverfahrens der Union zu gewährleisten. Ebenso wird im Falle einer
gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene, wenn der Rahmen für Maßnahmen zur
Sicherstellung der Versorgung mit krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen
aktiviert wird, die Koordinierung mit dem Gesundheitskrisenstab gewährleistet.
73
Schließlich nutzt das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen die
Kapazität für europäische humanitäre Hilfe182, um die EU-Hilfe auf humanitäre
Notsituationen weltweit auszuweiten. Es koordiniert die Bereitstellung von Hilfe im
Rahmen der Kapazität für europäische humanitäre Hilfe für von Katastrophen und
Krisen betroffene Gebiete außerhalb der EU, entweder zusätzlich oder als humanitäre
Alternative zur Unterstützung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der
Union. Die Kapazitäten und Finanzmittel der Kapazität für europäische humanitäre
Hilfe183 tragen dazu bei, die Lücke zwischen dem dringenden Bedarf der betroffenen
Bevölkerung in diesen Gebieten und den von den europäischen humanitären Partnern
zur Verfügung gestellten Ressourcen zu schließen.
182 Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe, „ReliefEU“, Website der Europäischen Kommission,
abgerufen am 3. November 2025, https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/humanitarian-
aid/reliefeu_en?prefLang=de.
183 Logistische Dienstleistungen, Lagerhaltung, Bevorratung und Einsatz von Fachwissen.
https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/humanitarian-aid/reliefeu_en?prefLang=de
https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/humanitarian-aid/reliefeu_en?prefLang=de
74
6.2. Lageerfassung
Die Lageerfassung baut auf den zwischen den Mitgliedstaaten, den einschlägigen EU-
Agenturen und der Kommission ausgetauschten Informationen auf und ist für eine
wirksame Reaktion von entscheidender Bedeutung. Im Anschluss an ein Ersuchen um
Konsultation und Koordinierung einer Reaktion im Gesundheitssicherheitsausschuss
tauschen die Mitgliedstaaten und die Kommission die verfügbaren einschlägigen
Informationen im Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) aus, um ein Lagebild und
ein Lagebewusstsein zu schaffen184. Informationen über medizinische
Gegenmaßnahmen werden in erster Linie über ATHINA übermittelt, während
Ersuchen und Angebote für grenzüberschreitende Soforthilfe über CECIS übermittelt
werden. Die Kommission koordiniert den Informationsaustausch, um Doppelarbeit zu
vermeiden, und gewährleistet die Übertragung einschlägiger Informationen zwischen
verschiedenen Warn- und Informationssystemen der Kommission (Anhang 8).
Um sich über nationale Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu
beraten und diese zu koordinieren, müssen die Mitgliedstaaten den
Gesundheitssicherheitsausschuss über ihre Absicht informieren, solche Maßnahmen
zu erlassen oder aufzuheben. In dringenden Fällen muss der
Gesundheitssicherheitsausschuss unverzüglich nach dem Erlass oder der Aufhebung
der betreffenden Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit unterrichtet und
konsultiert werden185.
Berichte zur Integrierten Lageeinschätzung und -auswertung (ISAA), die Teil der
IPCR-Regelung sind, erleichtern ein gemeinsames Verständnis der Krise und
ermöglichen es, dringende Bedürfnisse und Lücken zu ermitteln und
Solidaritätsmaßnahmen in der IPCR zu fördern. Das Zentrum für die Koordination von
Notfallmaßnahmen sowie EU-Agenturen wie das ECDC und die EMA unterstützen die
Erstellung von ISAA-Berichten, die von der Kommission oder dem EAD je nach
Schwerpunkt der Krise erstellt werden.
Der sichere Informationsaustausch innerhalb der EU wird durch die verschiedenen
digitalen Plattformen für Erkenntnisse und Warnmeldungen im Bereich der öffentlichen
Gesundheit (Anhänge 7 und 8) und für die Kommunikation erleichtert186. EU-
Verschlusssachen sind alle mit einem EU-Geheimhaltungsgrad gekennzeichneten
Informationen oder Materialien, deren unbefugte Weitergabe den Interessen der
Europäischen Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten in
unterschiedlichem Maße schaden könnte. Bringt ein Mitgliedstaat Verschlusssachen,
die mit einem nationalen Geheimhaltungsgrad gekennzeichnet sind, in die Strukturen
oder Netze der Kommission ein, muss die Kommission diese Verschlusssachen nach
Maßgabe der Anforderungen schützen, die für EU-Verschlusssachen des
184 Artikel 19 Absätze 3 bis 5 der Verordnung (EU) 2022/2371.
185 Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2371.
186 SUE-System (Secure Union Environment) für die Mitgliedstaaten, die EU-Agenturen und die Kommission und das HCI-
System für den Rat.
75
entsprechenden Geheimhaltungsgrads gelten187. Bei nicht als Verschlusssache
eingestuften vertrauliche Informationen handelt es sich hingegen um Informationen
oder Materialien, die die Kommission aufgrund rechtlicher Verpflichtungen und/oder
aufgrund ihrer Sensibilität schützen muss188.
Beispiel für grenzüberschreitende interregionale Zusammenarbeit: Nordischer Mechanismus für den
Austausch hinsichtlich der Lageerfassung
Das nordische Abkommen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zwischen den Regierungen Dänemarks,
Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens besteht seit 2002 und dient als Grundlage für die
Zusammenarbeit zwischen den nordischen Ländern bei der Entwicklung der Vorsorge im Bereich der
öffentlichen Gesundheit zur Bewältigung von Krisen und Katastrophen. Diese Gruppe, die auch als „Svalbard
Group“ bekannt ist, hat einen gemeinsamen Rahmen und gemeinsame Daten zur Lageerfassung für die
Vorsorge für und das Management von Krisensituationen in den Gesundheits- und Sozialdiensten der
nordischen Länder geschaffen189.
6.3. Risiko- und Krisenkommunikation
Die Risiko- und Krisenkommunikation ist eine der Kernkapazitäten für die erfolgreiche
Bewältigung einer Gesundheitskrise190. Die frühzeitige und häufige Kommunikation
wissenschaftlich fundierter, genauer und klarer Informationen, die an die Zielgruppe
angepasst sind, über die von der Zielgruppe genutzten Kanäle verbessert die
Gesundheitskompetenz und ermöglicht es den Menschen, fundierte Entscheidungen
zu treffen, um sich selbst und andere vor Gefahren zu schützen. Eine offene, zeitnahe
und kohärente Kommunikation kann das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken und
verhindern, dass sich Fehlinformationen und Desinformationen verbreiten. Aus Sicht
der Vorsorge bilden die Bemühungen um den Aufbau von Vertrauen in die
Wissenschaft, medizinische Gegenmaßnahmen und Institutionen im weiteren Sinne
die Grundlage für eine erfolgreiche Krisenreaktion.
Die Risiko- und Krisenkommunikation umfasst mehrere miteinander verbundene
Bereiche. Dazu zählen der zeitnahe Informationsfluss mit genauen und relevanten
Informationen, die Gewinnung von Erkenntnissen und die Beobachtung der
Wahrnehmungen, das Infodemiemanagement, einschließlich der Bekämpfung
schädlicher Fehlinformationen und Desinformation191 sowie die Koordinierung von
Aussagen. Der Umgang mit der öffentlichen Wahrnehmung und die Bekämpfung
falscher oder irreführender Narrative während einer Gesundheitskrise sind von
entscheidender Bedeutung, da Panik oder Misstrauen die Wirksamkeit von
Gesundheitsschutzmaßnahmen untergraben können.
187 Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission vom 13. März 2015 über die Sicherheitsvorschriften für den
Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 72 vom 17.3.2015, S. 53, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/444/oj).
188 Beschluss (EU, Euratom) 2015/443 der Kommission vom 13. März 2015 über Sicherheit in der Kommission (ABl. L 72
vom 17.3.2015, S. 41, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/443/oj).
189 Nordic Group for Public Health Preparedness („Svalbard Group“), „Nordic Public Health Preparedness Agreement“,
Website von Nordic Health Preparedness, abgerufen am 3. November 2025, https://nordichealthpreparedness.org/.
190 Kapazität 8 in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1808 der Kommission.
191 WHO, „Infodemic“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.who.int/health-topics/infodemic.
http://data.europa.eu/eli/dec/2015/444/oj
http://data.europa.eu/eli/dec/2015/443/oj
https://nordichealthpreparedness.org/
https://www.who.int/health-topics/infodemic
76
Die Mitgliedstaaten stellen der Öffentlichkeit Informationen über die Prävention und
Vorsorge in Bezug auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zur Verfügung.
Angesichts der zunehmenden Globalisierung von Informationen und der
Notwendigkeit, eine einheitliche Kommunikation in der gesamten EU anzustreben,
arbeitet die Kommission mit den Agenturen und Einrichtungen der EU zusammen, um
Folgendes sicherzustellen: EU-weite öffentliche Empfehlungen, Warnungen und
Risikokommunikation sowie eine barrierefreie und inklusive Krisenkommunikation, die
alle Betroffenen unabhängig von möglichen sozialen und kulturellen Hindernissen
erreicht192.
Die Kommission und die EU-Agenturen unterstützen die Mitgliedstaaten dabei,
sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit und die Medien rechtzeitig und genau über eine
Gesundheitskrise informiert werden. Es werden sowohl digitale als auch traditionellere
Kommunikationskanäle genutzt. Medienvertreter verfolgen Ankündigungen auf EU-
Ebene aufmerksam und wenden sich an EU-Einrichtungen, um Reaktionen oder
Kommentare zu den neuesten Entwicklungen zu erhalten. Dies erfordert eine rasche
und koordinierte Reaktion auf allen Ebenen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den
einschlägigen EU-Agenturen wird sichergestellt, dass die Aussagen auf den neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Darüber hinaus genießen die
Angehörigen der Gesundheitsberufe vor Ort und die Mitglieder der Gemeinschaft
häufig ein hohes Maß an Vertrauen. Sie können in einer Krise eine zentrale Rolle
spielen, indem sie Risiken kommunizieren, Erkenntnisse liefern und die Einführung
von Reaktionsmaßnahmen unterstützen. Diese Partner stützen sich jedoch bei
gesundheitlichen Notlagen auf fachkundige Beratung im Bereich der öffentlichen
Gesundheit durch nationale und EU-Stellen.
Das ECDC hat die Aufgabe, Informationen über aktuelle und neu auftretende Gefahren
für die öffentliche Gesundheit in der EU/im EWR zu vermitteln, und hat Leitlinien dazu
bereitgestellt, wie Mitglieder der Gemeinschaft am besten in die Krisenvorsorge und -
reaktion einbezogen werden können193 194. Das ECDC betreibt ein Netz im Bereich
der öffentlichen Gesundheit für die Kommunikation mit Vertretern der
Mitgliedstaaten195.
Die Manipulation von Informationen, einschließlich ausländischer Einflussnahme, ist
eine große Herausforderung für eine kohärente Reaktion auf gesundheitliche
Notlagen. Mit dem Gesetz über digitale Dienste, dem Verhaltenskodex zur
Bekämpfung von Desinformation und dem Europäischen Schutzschild für die
Demokratie verfügt die Kommission über Maßnahmen, die es Bedrohungsakteuren
erschweren, Online-Plattformen zu missbrauchen, und gleichzeitig die
192 Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Strategie für eine Union der
Krisenvorsorge, JOIN(2025) 130 final vom 26. März 2025, https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025JC0130.
193 ECDC, Community engagement for public health events caused by communicable disease threats in the EU/EEA,
Stockholm, 2020, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/guidance-community-engagement-public-health-
events-caused-communicable-disease.
194 Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004.
195 ECDC, „Public Health Networks“, ECDC-Website, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/what-we-do/partners-and-networks/public-health-networks.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025JC0130
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025JC0130
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/guidance-community-engagement-public-health-events-caused-communicable-disease
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/guidance-community-engagement-public-health-events-caused-communicable-disease
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/what-we-do/partners-and-networks/public-health-networks
77
Meinungsfreiheit und den Medienpluralismus schützen. Die Kommission kann zudem
durch die Kontrolle, Erfassung und Analyse von Informationen aus öffentlich
zugänglichen Quellen zur Lageerfassung in der gesamten Union beitragen. Es besteht
eine enge Zusammenarbeit mit anderen EU-Organen, nationalen Behörden,
Faktenprüfern, Organisationen der Zivilgesellschaft, Medien, Hochschulen und
anderen Organisationen.
Sensibilisierungskampagnen bieten der Kommission Instrumente zur Unterstützung
der Risiko- und Krisenkommunikation in den Mitgliedstaaten. Zu diesen Kampagnen
gehören Bürgerforen, das EUvsDisinfo-Portal zur Erkennung und Analyse von
Desinformation und zur Sensibilisierung für Desinformation196, Online-Kampagnen
und Toolkits für die strategische Kommunikation und die Bekämpfung von
Informationsmanipulation.
Im Falle einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr oder
einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene ermöglichen die Informations-,
Kommunikations- und Koordinierungsstrukturen der EU eine systematische und
kohärente Krisenkommunikation. Der Gesundheitssicherheitsausschuss ist das
Forum, in dem die Mitgliedstaaten Risiko- und Krisenkommunikationsaussagen
koordinieren197. Die Kommission kann Vorschläge für Aussagen, Vorlagen oder
Kommunikationsmittel vorlegen, jeder Mitgliedstaat entwickelt jedoch seine eigene
Kommunikationsstrategie im Einklang mit seinem nationalen, regionalen und
grenzüberschreitenden Kontext198. Die Kommission arbeitet mit EU-Vertretungen in
den Mitgliedstaaten und Netzwerken zur Faktenprüfung zusammen, um auf falsche
Narrative zu reagieren, bevor sie sich festsetzen. Gesundheitsrisikobewertungen
können auch für die Krisenkommunikation auf nationaler, EU- und internationaler
Ebene genutzt werden.
Der Vorsitz des Rates übernimmt die Federführung bei der öffentlichen
Kommunikation im Rahmen der IPCR-Regelung. Er wird dabei durch das informelle
Krisenkommunikationsnetz unterstützt, das sich aus Kommunikationsexperten der
Mitgliedstaaten und der zuständigen EU-Einrichtungen zusammensetzt.
6.4. Notlagenbezogene Forschung und Innovation
Wissenschaftliche Erkenntnisse sind eine Grundvoraussetzung beim Treffen von
Entscheidungen über die Prävention, Vorbereitung und Reaktion in Bezug auf
schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren199. Wenn ein Ereignis
ungewöhnlich oder unbekannt ist und rasch größere Ausmaße annimmt, ist eine
notlagenbezogene Forschung erforderlich, um die Bedrohung besser zu verstehen
196 EUvsDisinfo, abgerufen am 3. November 2025, https://euvsdisinfo.eu/.
197 Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2371.
198 Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2371.
199 Europäische Kommission, „EU-Strategie für eine krisenfeste Union“, Website der Europäischen Kommission,
abgerufen am 3. November 2025, https://commission.europa.eu/topics/preparedness_de.
https://euvsdisinfo.eu/
https://commission.europa.eu/topics/preparedness_de
78
und die Entwicklung und Umsetzung von Gegenmaßnahmen sowie den Einsatz von
Ressourcen zu steuern.
Die notlagenbezogene Forschung in der EU/im EWR deckt ein breites Spektrum von
Studienumgebungen ab und basiert auf kontinuierlichen Bemühungen zur
Forschungsreife. Beispiele hierfür sind die biomedizinische Grundlagenforschung, die
präklinische und klinische Forschung, die Verhaltensforschung, Beobachtungsstudien,
die Umsetzung sowie die Forschung im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Diese
Forschung und Innovation kann auf nationaler oder europäischer Ebene mit
öffentlichen Mitteln finanziert werden, letztere hauptsächlich über die europäischen
Rahmenprogramme für Forschung und Innovation.
Die Koordinierung der Prioritäten und Ressourcen für die notlagenbezogene
Forschung auf EU-Ebene gewährleistet Effizienz und unterstützt eine faktengestützte
Politikgestaltung. Zu den wichtigsten Akteuren gehören der
Gesundheitssicherheitsausschuss, das HERA-Board und der Gesundheitskrisenstab
(sofern aktiviert) sowie die Ausschüsse für Horizont Europa und das Programm
EU4Health. Jede Einrichtung spielt im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten eine
wichtige Rolle bei der Erleichterung von Forschung und Innovation und ihrer
Finanzierung, wodurch letztlich die Resilienz der EU bei der Vorsorge für und der
Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren gestärkt
wird. Der Koordinierungsmechanismus für klinische Prüfungen berät die
Kommission bei der Priorisierung klinischer Studien und ihrer Finanzierung.
Das ECDC hat den Auftrag, Daten zu erheben und konkrete Analysen und
unabhängige wissenschaftlich fundierte Empfehlungen zur Prävention und
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und anderer schwerwiegender
grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren und multinationaler Ausbrüche
vorzulegen, um rasch Erkenntnisse über epidemiologische Parameter wie
Übertragbarkeit, Übertragungswege und Risikofaktoren für Krankheiten zu gewinnen.
Das ECDC erstellt seine wissenschaftlichen Studien und Gutachten auf eigene
Initiative oder auf Ersuchen der Kommission oder des
Gesundheitssicherheitsausschusses200. Der Gesundheitssicherheitsausschuss wird
auch zur Planung und Prioritätensetzung der Studien des ECDC in den Bereichen
Forschung und öffentliche Gesundheit konsultiert201. Die EMA arbeitet mit dem ECDC
zusammen, um über die Impfstoff-Überwachungsplattform der Agenturen Studien zur
Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen durchzuführen. Die EMA leistet auch
wissenschaftliche Beratung zur Generierung von Daten für Arzneimittel.
Die Forschung in Gesundheitskrisen kann von bestehenden Forschungs- und
Innovationsnetzen und einschlägigen Infrastrukturen profitieren und auf den
Investitionen aufbauen, die in der Präventions- und Vorsorgephase getätigt werden.
Die Europäische Partnerschaft für die Pandemievorsorge trägt dazu bei, das
erforderliche Forschungs- und Innovationsökosystem zu schaffen, um rasch und
200 Artikel 6 und 11 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004.
201 Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004.
79
wirksam auf Gesundheitskrisen reagieren zu können202. Die strategische Forschungs-
und Innovationsagenda der Partnerschaft bietet eine solide Grundlage für eine rasche
Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren. Die
ständig einsatzbereiten Netze für klinische Forschung im Rahmen der
Partnerschaft sind in der Lage, sich in Notlagen rasch anzupassen, und sind ein
wesentlicher Bestandteil dieses Ökosystems der Vorsorge. Weitere Netzwerke der
Partnerschaft umfassen die Grundlagenforschung und die präklinische Forschung
sowie die klinische Forschung und die Forschung im Bereich der öffentlichen
Gesundheit203.
Wird eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene festgestellt und wird die
notlagenbezogene Forschungsmaßnahme des Notfallrahmens für medizinische
Gegenmaßnahmen aktiviert, so müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten nach
Konsultation des Gesundheitskrisenstabs die Mechanismen für notlagenbezogene
Forschung und Innovation des Unionsplans aktivieren204. Dies erfolgt in Abstimmung
mit dem ECDC und unter Einbeziehung der EMA-Notfall-Einsatzgruppe (Anhang 4)
und des Europäischen Infrastrukturnetzes für klinische Forschung.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten können mehrere Mechanismen für die
notlagenbezogene Forschung und Innovation aktivieren (Tabelle 8).
202 European partnership for pandemic preparedness (BE READY 4 PANDEMICS), abgerufen am 3. November 2025,
https://beready4pandemics.eu/.
203 Das im Rahmen von Horizont 2020 finanzierte Projekt EU RESPONSE ist ein Beispiel für ständig einsetzbare Netze
für klinische Prüfungen. Ähnliche Netze sind im Rahmen der Partnerschaft von Horizont Europa in Bezug auf die
Pandemievorsorge vorgesehen; siehe Website von EU Response, abgerufen am 3. November 2025, https://eu-
response.eu/.
204 Artikel 5 und 9 der Verordnung (EU) 2022/2372.
https://beready4pandemics.eu/
https://eu-response.eu/
https://eu-response.eu/
80
Tabelle 8. Mechanismen für die notlagenbezogene Forschung und Innovation in der EU/im EWR.
• EU-Finanzierung von Forschung und Innovation;
• Europäische Partnerschaft für die Pandemievorsorge;
• Mechanismus der Kommission für wissenschaftliche Beratung (SAM);
o Ermittlung neu auftretender Risiken und vorausschauende Beratung als Grundlage für
proaktive Maßnahmen;
o schnelle Evidenzsynthese: Mobilisierung von Expertennetzen, um in Notlagen zeitnah
wissenschaftliche Beiträge zu leisten;
o strategische politische Leitlinien: Abgabe von Empfehlungen, um sicherzustellen, dass die
Maßnahmen der EU auf belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen;
o Einbeziehung der Interessenträger und Kommunikation: Erleichterung des Dialogs zwischen
Wissenschaftlern, politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit, um Vertrauen
aufzubauen und die Transparenz zu erhöhen;
• Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien;
• Informationsaustausch über nationale notlagenbezogene Forschung und Koordinierung des
nationalen Forschungsbedarfs innerhalb des Gesundheitssicherheitsausschusses als Reaktion auf
eine grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr;
• Koordinierung klinischer Studien im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden
Gesundheitsgefahr als Teil des Koordinierungsmechanismus für klinische Prüfungen im Rahmen des
HERA-Boards.
6.5. Soforthilfe
Der langfristige Haushalt der EU (der mehrjährige Finanzrahmen oder „MFR“) enthält
Vorschriften, denen der Jahreshaushalt der EU entsprechen muss. Der MFR kann
Finanzierungsinstrumente für die Prävention von, Vorsorge für und Reaktion auf
Gesundheitskrisen umfassen205 206. Die Mitgliedstaaten erhalten auch finanzielle
Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für den Zeitraum 2021-2026 und
kohäsionspolitische Mittel, um ihren spezifischen Bedarf zu decken 207 208 209.
Das Soforthilfeinstrument (ESI) ermöglicht es der EU, Mitgliedstaaten, die sich unter
außergewöhnlichen Umständen, in denen andere verfügbare Ressourcen nicht
ausreichen, in einer Krisensituation befinden, finanzielle Hilfe, logistische
Unterstützung, technisches Fachwissen und Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Es
handelt sich um ein flexibles Instrument, mit dem rasch auf unterschiedliche Arten sich
wandelnder Bedürfnisse reagiert werden kann. Die Mitgliedstaaten können dieses
205 Europäische Kommission, „EU4Health 2021-2027 – eine Vision für eine gesündere Europäische Union“, Website der
Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/funding/eu4health-
programme-2021-2027-vision-healthier-european-union_de.
206 Europäische Kommission, „Horizon Europe“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November
2025, https://research-and-innovation.ec.europa.eu/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-
calls/horizon-europe_en?prefLang=de.
207 Europäische Kommission, „New Cohesion Policy“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November
2025, https://ec.europa.eu/regional_policy/2021-2027_en.
208 Europäische Kommission, „The Recovery and Resilience Facility“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen
am 3. November 2025, https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-
resilience-facility_en?prefLang=de.
209 Europäische Kommission, „Technical Support Instrument (TSI)“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am
3. November 2025, https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/technical-
support-instrument/technical-support-instrument-tsi_en?prefLang=de.
https://health.ec.europa.eu/funding/eu4health-programme-2021-2027-vision-healthier-european-union_de
https://health.ec.europa.eu/funding/eu4health-programme-2021-2027-vision-healthier-european-union_de
https://research-and-innovation.ec.europa.eu/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-calls/horizon-europe_en?prefLang=de
https://research-and-innovation.ec.europa.eu/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-calls/horizon-europe_en?prefLang=de
https://ec.europa.eu/regional_policy/2021-2027_en
https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility_en?prefLang=de
https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility_en?prefLang=de
https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/technical-support-instrument/technical-support-instrument-tsi_en?prefLang=de
https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/technical-support-instrument/technical-support-instrument-tsi_en?prefLang=de
81
Instrument nutzen, wenn sie sofortige Unterstützung bei der Bewältigung einer Krise,
der Verhinderung einer Krise und während der Folgenbewältigung benötigen. Das
Soforthilfeinstrument kann vom Rat auf Vorschlag der Kommission aktiviert werden,
wenn eine solche Unterstützung der Wirtschaftslage angemessen ist und das
außergewöhnliche Ausmaß und die außergewöhnlichen Auswirkungen der
Katastrophe zu schwerwiegenden und weitreichenden humanitären Folgen in einem
oder mehreren Mitgliedstaaten, einschließlich einer gesundheitlichen Notlage auf
Unionsebene, führen210 211. Mit dem Soforthilfeinstrument sollen Synergien und
Kohärenz mit bestehenden EU-Programmen und Instrumenten wie dem
Katastrophenschutzverfahren der Union (UCPM) geschaffen werden. Die
Unterstützung im Rahmen des Soforthilfeinstruments soll die laufenden Bemühungen
des betroffenen Mitgliedstaats/der betroffenen Mitgliedstaaten ergänzen.
6.6. Kontinuität der grenzüberschreitenden Versorgung
Die Gestaltung und Organisation der nationalen Gesundheitssysteme und
Gesundheitsdienste fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die EU spielt eine
ergänzende Rolle, wenn es darum geht, die Kontinuität der Versorgung zu
gewährleisten, wenn Patienten oder Angehörige der Gesundheitsberufe Grenzen
überqueren und sich in der EU frei bewegen. Viele Mitgliedstaaten haben
grenzüberschreitende interregionale Vorkehrungen für Notfallkapazitäten und
spezialisierte Dienste getroffen. Diese Vorkehrungen können Vereinbarungen, die
Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, Projekte oder andere Initiativen umfassen. Die
Leitlinien der WHO gewährleisten die Kontinuität des Betriebs und der Dienste212 213.
Die Kommission kann koordinierte Krisenreaktionsmaßnahmen der Zollbehörden der
Mitgliedstaaten an den Außengrenzen ergreifen, die durch das
Risikomanagementsystem für den Zoll (CRMS2) erleichtert werden214. Diese
Maßnahmen können Ausfuhrkontrollmechanismen umfassen, bei denen die
Zollbehörden dazu beitragen, die Versorgung mit kritischen medizinischen
Gegenmaßnahmen sicherzustellen, indem sie deren Einfuhr erleichtern und
erforderlichenfalls ihre Ausfuhr während einer Krise einschränken. Die Kommission
kann Krisenwarnungen herausgeben, Leitlinien vorgeben und Zollkontrollen für
kritische Waren (Impfstoffe, medizinische Ausrüstung, persönliche Schutzausrüstung,
Desinfektionsmittel) priorisieren und gleichzeitig die Handelsströme weiter erleichtern.
Der Zoll spielt auch eine wichtige Rolle bei der Eindämmung illegaler und gefährlicher
Einfuhren von Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung.
210 Verordnung (EU) 2016/369 des Rates vom 15. März 2016 über die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union
(ABl. L 70 vom 16.3.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/369/oj).
211 Artikel 13 der Verordnung (EU) 2022/2372.
212 WHO, WHO Guidance for Contingency Planning, Genf, 2018. Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO.,
https://www.who.int/publications/i/item/WHO-WHE-CPI-2018.13.
213 WHO, Hospital safety index: guide for evaluators, 2. Auflage, 2017, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO,
https://www.who.int/publications/i/item/9789241548984.
214 Europäische Kommission, „Customs risk management“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am
21. November 2025, https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs/customs-risk-management_en?prefLang=de.
http://data.europa.eu/eli/reg/2016/369/oj
https://www.who.int/publications/i/item/WHO-WHE-CPI-2018.13
https://www.who.int/publications/i/item/9789241548984
https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs/customs-risk-management_en?prefLang=de
82
6.6.1. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Die grenzüberschreitende interregionale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen kann
die Ressourcen optimieren und den Zugang zur Gesundheitsversorgung in
gesundheitlichen Notlagen ermöglichen, wenn grenzüberschreitend Kapazitäten für
die Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen215. Durchführungsvereinbarungen
in Grenzregionen können dazu beitragen, Notlagen zu bewältigen und gleichzeitig die
Kontinuität der Versorgung der vielen Menschen in diesen Regionen (etwa 30 % der
EU-Bevölkerung) zu wahren.
Die interregionale Zusammenarbeit im Rahmen des Interreg-Programms (eine Säule
der Kohäsionspolitik) umfasst mehrere Arten von Projekten, Initiativen und Strategien.
Diese zielen darauf ab, die Entwicklung grenzüberschreitender öffentlicher
Gesundheitsdienste zu fördern, Ressourcen, Personal und Wissen gemeinsam zu
nutzen, Verwaltungskapazitäten aufzubauen, Technologien zu modernisieren und
Innovationen zu fördern. Eine langfristige Zusammenarbeit trägt dazu bei, lokale
Netzwerke von Fachleuten und Institutionen zu strukturieren, die einander kennen und
regelmäßig zusammenarbeiten. Infolgedessen können diese Netzwerke wirksamer
mobilisiert werden, um koordinierte Präventions-, Vorsorge- und
Reaktionsmaßnahmen in einer Gesundheitskrise umzusetzen216.
EU-Bürger und Staatsangehörige von EWR-Ländern haben unter bestimmten
Bedingungen das Recht auf Zugang zu medizinischer Behandlung zu denselben
Bedingungen wie einheimische Patienten in jedem anderen EU-Mitgliedstaat oder
EWR-Land. Der Versicherungsmitgliedstaat des Bürgers (das Land, in dem der Patient
versichert ist) übernimmt einen Teil oder die gesamten medizinischen Kosten bis zu
dem Betrag, den sein Heimatsystem für die gleiche Behandlung vor Ort gezahlt hätte
(oder bis zu den tatsächlichen Kosten der Behandlung, je nachdem, welcher Betrag
niedriger ist). In der Regel müssen Patienten jedoch zunächst alle Kosten selbst
bezahlen und anschließend eine Erstattung beantragen, die sich nach den Gebühren
und Erstattungssätzen ihres Heimatlandes richtet. Für ungeplante Behandlungen
während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts benötigen EU-Bürger und
Staatsangehörige von EWR-Ländern eine europäische Krankenversicherungskarte. In
jedem EU-Mitgliedstaat und EWR-Land gibt es nationale Kontaktstellen, die die
Öffentlichkeit zu Verfahren der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
beraten können217 218 219.
215 Europäische Kommission: Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Asterisk Research and Analysis,
Empirica, Tetra Tech International Development Sp. z o.o, Dates, M. et al., Study supporting the evaluation of the
Directive 2011/24/EU to ensure patients’ rights in the EU in cross-border healthcare: Final report, Amt für
Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022, https://data.europa.eu/doi/10.2875/88566.
216 Interreg, abgerufen am 3. November 2025, https://interreg.eu/.
217 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung
der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/883/oj).
218 Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung
der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der
sozialen Sicherheit (ABl. L 284 vom 30.10.2009, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/987/oj).
219 Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der
Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 45, ELI:
http://data.europa.eu/eli/dir/2011/24/oj).
https://data.europa.eu/doi/10.2875/88566
https://interreg.eu/
http://data.europa.eu/eli/reg/2004/883/oj
http://data.europa.eu/eli/reg/2009/987/oj
http://data.europa.eu/eli/dir/2011/24/oj
83
MyHealth@EU ist eine grenzüberschreitende digitale Infrastruktur, die die
Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten und der EWR-Länder für digitale Gesundheit
miteinander verbindet und es Patienten ermöglicht, ihre Gesundheitsdaten in einem
standardisierten europäischen Format auszutauschen220. MyHealth@EU kann den
interoperablen Austausch elektronischer Gesundheitsdaten mit Anwendungen im
Bereich der öffentlichen Gesundheit erleichtern und unterstützen. Dies kann in einer
Gesundheitskrise hilfreich sein, z. B. bei der Ausstellung und Überprüfung von
Gesundheitsbescheinigungen oder bei der Kontaktnachverfolgung221.
Die Europäischen Referenznetzwerke können die Versorgung von Patienten mit
seltenen, komplexen Krankheiten und Krankheiten mit geringer Prävalenz auch bei
Gesundheitskrisen unterstützen. Diese grenzüberschreitenden Netzwerke bündeln die
Kompetenzen europäischer Fach- und Referenzkliniken, um seltene, komplexe
Krankheiten und gesundheitliche Beeinträchtigungen und Krankheiten mit geringer
Prävalenz zu behandeln. Die Zusammenarbeit wird durch das klinische
Patientenmanagementsystem erleichtert.
Beispiel für grenzüberschreitende interregionale Zusammenarbeit: medizinische Notfalldienste an der
französisch-spanischen Grenze
Der katalanische Gesundheitsdienst (SCS) und die französische Agence Régionale de Santé Occitanie haben
eine Verwaltungsvereinbarung zur Koordinierung medizinischer Notfalldienste geschlossen. Dies dient der
Förderung der Zusammenarbeit in der gesamten Grenzregion, insbesondere in Cerdanya, wo beide Dienste
bereits Einrichtungen im grenzüberschreitenden Krankenhaus in Puigcerdà gemeinsam nutzen. In der
Vereinbarung werden Kommunikationsprotokolle, Führungsrollen in Notfällen und gemeinsame Instrumente
wie die Übermittlung von Koordinaten anstelle von Kartennamen festgelegt.
Beispiel für grenzüberschreitende interregionale Zusammenarbeit: grenzüberschreitender
Krankentransport an der österreichisch-ungarischen Grenze
Österreich und Ungarn unterzeichneten 2024 eine Vereinbarung über gemeinsame grenzüberschreitende
Krankentransporteinsätze. Die Rettungsleitstellen im Burgenland (Österreich) und in Westungarn können sich
gegenseitig um Unterstützung bitten, damit Patienten schneller zum nächstgelegenen Notaufnahmestandort
gelangen können. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf Flugrettungsdienste und stellt sicher, dass
schwere Fälle, einschließlich Unfälle und kritische Krankheiten, rechtzeitig und wirksam behandelt werden.
Die Zusammenarbeit verbessert die Sicherheit und den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Patienten in
Grenzregionen.
6.6.2. Grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung
Die Gesundheitsbehörden müssen grenzüberschreitend zusammenarbeiten, wenn sie
versuchen, die Ausbreitung von Krankheiten durch grenzüberschreitende
Bewegungen einzudämmen. Dies kann die Kontaktnachverfolgung zwischen einem
220 Europäische Kommission, „Elektronische grenzüberschreitende Gesundheitsdienste“, Website der Europäischen
Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/ehealth-digital-health-and-care/digital-
health-and-care/electronic-cross-border-health-services_de.
221 Artikel 24 der Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2025 über
den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU)
2024/2847 (ABl. L, 2025/327, 5.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/327/oj).
https://health.ec.europa.eu/ehealth-digital-health-and-care/digital-health-and-care/electronic-cross-border-health-services_de
https://health.ec.europa.eu/ehealth-digital-health-and-care/digital-health-and-care/electronic-cross-border-health-services_de
http://data.europa.eu/eli/reg/2025/327/oj
84
EU-Mitgliedstaat und einem Nicht-EU-Land umfassen. Die grenzüberschreitende
Kontaktnachverfolgung fällt je nach Mitgliedstaat in die Zuständigkeit der nationalen,
subnationalen oder lokalen Behörden.
Die grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung umfasst den sicheren Austausch
personenbezogener Daten, einschließlich personenbezogener Gesundheitsdaten,
zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, um Kontakte zu ermitteln,
bei denen das Risiko einer Infektion oder Kontamination besteht. Das EWRS-Modul
für die Kontaktnachverfolgung ermöglicht den sicheren Informationsaustausch
zwischen den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten und den teilnehmenden
Ländern.
Die digitale Kontaktnachverfolgung kann die herkömmliche Kontaktnachverfolgung
ergänzen, insbesondere wenn die Nachfrage nach der Kontaktnachverfolgung die
Kapazität des Gesundheitssystems zu übersteigen droht. Durch die Messung der
Signalstärke zwischen persönlichen Mobilgeräten können diese digitalen Tools den
Abstand zwischen den Nutzern bestimmen, gefährdete Kontakte identifizieren und
anschließend Warnmeldungen versenden. Die Wirksamkeit dieser digitalen Tools bei
der Eindämmung der Ausbreitung von Krankheiten hängt von der jeweiligen Situation
und ihren Nutzern ab. Da die Tools zwischen den Ländern kompatibel sind, können
Personen auf Reisen in verschiedenen Ländern eine einzige Anwendung nutzen.
Wenn sie wirksam eingesetzt werden, können digitale Tools zur
Kontaktnachverfolgung Ressourcen im Gesundheitswesen für andere Zwecke
freisetzen222.
Die Mitgliedstaaten können Informationen von ankommenden Reisenden anfordern,
nichtinvasive ärztliche Untersuchungen durchführen und Gegenstände für Zwecke des
Gesundheitsschutzes inspizieren223. Maßnahmen im Bereich der öffentlichen
Gesundheit sind für Reisende kostenlos224. Das digitale EU-Reiseformular (EUdPLF)
ist ein digitales Tool und eine Plattform, die von der Kommission entwickelt wurde, um
wichtige Reiseinformationen von Passagieren zu erfassen, die in die EU einreisen oder
innerhalb der EU reisen225. Passagiere können das Online-Tool EUdPLF nutzen, um
ihren Reiseverlauf sowie ihre Kontaktdaten und Sitzplatzzuweisungen einzugeben. Bei
222 Europäische Kommission, Digital Contact Tracing Study: Study on lessons learned, best practices and epidemiological
impact of the common European approach on digital contact tracing to combat and exit the COVID-19 pandemic,
Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2022,
https://commission.europa.eu/system/files/2023-02/DigitalContactTracingStudy.pdf.
223 Artikel 23 „Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise“ der IGV 2005 (geändert 2014, 2022 und 2024). In
Bezug auf Personen, die das Recht auf Freizügigkeit nach Unionsrecht genießen, müssen solche Anforderungen mit
Artikel 29 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht
der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und
aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG,
68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG in
Einklang stehen (ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2004/38/oj).
224 Artikel 40 „Gebühren für Gesundheitsmaßnahmen in Bezug auf Reisende“ der IGV 2005 (geändert 2014, 2022 und
2024).
225 Durchführungsbeschluss (EU) 2017/253 der Kommission vom 13. Februar 2017 zur Festlegung von Verfahren für
Warnmeldungen als Teil des im Hinblick auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren und für
den Informationsaustausch, die Konsultation und die Koordinierung der Reaktion auf solche Gefahren gemäß dem
Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Frühwarn- und
Reaktionssystems (ABl. L 37 vom 14.2.2017, S. 23, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2017/253/oj).
https://commission.europa.eu/system/files/2023-02/DigitalContactTracingStudy.pdf
http://data.europa.eu/eli/dir/2004/38/oj
http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2017/253/oj
85
der Übermittlung werden die Daten vorübergehend gespeichert und nur den nationalen
Gesundheitsbehörden der an der Reise beteiligten Mitgliedstaaten zur Verfügung
gestellt. Die Gesundheitsbehörden können das Tool für den grenzüberschreitenden
Informationsaustausch zur Kontaktnachverfolgung nutzen. Der EUdPLF-Code ist
unter der Open-Source-Lizenz für die Europäische Union öffentlich zugänglich und
kann wiederverwendet, modifiziert und verbreitet werden, vorausgesetzt, dass jede
abgeleitete Nutzung unter derselben Lizenz bleibt226 227.
6.6.3. Medizinische Evakuierung von Patienten
Das EU-Programm für die medizinische Evakuierung (Medevac) wird im Rahmen des
Katastrophenschutzverfahrens der Union (UCPM) finanziert und durchgeführt.
Medevac umfasst die organisierte Überführung von Patienten, die eine Behandlung
benötigen, die in dem betroffenen Land nicht durchgeführt werden kann, in
Gesundheitseinrichtungen in EU-Mitgliedstaaten und am
Katastrophenschutzverfahren der Union teilnehmenden Staaten, in denen eine solche
Behandlung verfügbar ist. Aus Gründen der Patientensicherheit und aus logistischen
Gründen kann es manchmal von Vorteil sein, Zentren für medizinische Evakuierungen
als Zwischenstationen entlang des Behandlungsweges einzurichten. Medevac wird
vom Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen über das CECIS und das
EWRS koordiniert.
Beispiel: Unterstützung für die Ukraine und medizinische Evakuierung von Patienten
Als Reaktion auf die sich verschlechternde humanitäre Lage in der Ukraine haben alle 27 EU-Mitgliedstaaten
und sechs teilnehmende Staaten (Island, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Moldau und die Türkei) der
Ukraine über das Katastrophenschutzverfahren der Union Hilfe zur Verfügung gestellt. Die Hilfsgüter
umfassen Millionen von Artikeln wie Erste-Hilfe-Sets, medizinische Ausrüstung und Ausrüstung für
Notunterkünfte, Wasserpumpen, Stromgeneratoren und Ausrüstung zur Brandbekämpfung. Die EU
koordiniert auch die medizinische Evakuierung ukrainischer Patienten, die dringend medizinische Versorgung
benötigen, in Krankenhäuser in ganz Europa über das Katastrophenschutzverfahren der Union und das in
Polen eingerichtete Zentrum für medizinische Evakuierungen. Im November 2025 wurden im Rahmen der
medizinischen Evakuierungen mehr als 4 600 Patienten in 22 EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern
behandelt.
6.6.4. Gesundheitsdokumente
Die EU-Mitgliedstaaten und die EWR-Länder können spezifische
Gesundheitsdokumente für internationale Reisen in digitaler oder nicht digitaler Form
verlangen228. Die WHO überwacht in Absprache mit den IGV-Vertragsstaaten die
226 Beschluss der Kommission vom 8. Dezember 2021 über die Open-Source-Lizenzierung und die Weiterverwendung
von Software der Kommission 2021/C 495 I/01 (ABl. C 495I vom 9.12.2021, S. 1, ELI: https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021D1209%2801%29).
227 Code-Entwicklungsplattform für Open-Source-Projekte der europäischen Organe, „European Digital Passenger
Locator Form“, abgerufen am 3. November 2025, https://code.europa.eu/sante/eudplf.
228 Artikel 35 der IGV 2005 (geändert 2014, 2022 und 2024). In Bezug auf Personen, die das Recht auf freien
Personenverkehr nach Unionsrecht genießen, müssen solche Anforderungen mit Artikel 29 der Richtlinie 2004/38/EG
in Einklang stehen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021D1209%2801%29
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021D1209%2801%29
https://code.europa.eu/sante/eudplf
86
Entwicklung und Aktualisierung technischer Anleitungen für die Ausstellung und
Überprüfung der Echtheit dieser Bescheinigungen in beiden Formaten229 230. Sie hat
das Globale Netz für die digitale Gesundheitszertifizierung (GDHCN) entwickelt. Dabei
handelt es sich um eine Open-Source-Plattform, die Standards für eine Reihe digitaler
Produkte bereitstellt231. Diese basieren auf dem Rahmen für das digitale COVID-
Zertifikat der EU, in dem die Ausstellung und Überprüfung von Impf-, Test- und
Genesungszertifikaten geregelt ist, und wahren gleichzeitig den Schutz
personenbezogener Daten232 233.
6.7. Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf
Unionsebene
Eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene kann von der Kommission festgestellt
werden, wenn die schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr die
öffentliche Gesundheit auf EU-Ebene gefährdet234. Durch diese Feststellung werden
die rechtlichen Mandate einiger Behörden erweitert, die Koordinierung auf EU-Ebene
verbessert und Ressourcen freigesetzt (Tabelle 9).
Im Rahmen der Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene muss
die Kommission bewerten, ob das Ereignis die öffentliche Gesundheit auf EU-Ebene
gefährdet und ob die rechtlichen Auswirkungen ihrer Feststellung notwendig und
verhältnismäßig sind. Bei dieser Bewertung muss die Kommission alle
Sachverständigengutachten der einschlägigen Agenturen oder Einrichtungen der EU
oder des ACPHE berücksichtigen (Abbildung 8)235. Die Gesundheitsrisikobewertung,
die von einer oder mehreren Agenturen oder Einrichtungen auf Ersuchen des
Gesundheitssicherheitsausschusses oder der Kommission durchgeführt wird, kann als
Sachverständigengutachten der beteiligten Agenturen und Einrichtungen der EU
betrachtet werden236. Der ACPHE leistet auf Ersuchen des
Gesundheitssicherheitsausschusses oder der Kommission unterstützende
Beratung237. Darüber hinaus können Informationen, die von den Mitgliedstaaten im
229 Teil VI „Gesundheitsdokumente“ der IGV 2005 (geändert 2014, 2022 und 2024).
230 WHO, Digital Documentation of COVID-19 Certificates: Vaccination Status – Technical Specifications and
Implementation Guidance, 27. August 2021, Genf, 2021, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO,
https://www.who.int/publications/i/item/WHO-2019-nCoV-Digital_certificates-vaccination-2021.1.
231 WHO, „Global Digital Health Certification Network“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.who.int/initiatives/global-digital-health-certification-network.
232 Europäische Kommission, „Administrative arrangement between the WHO and the European Commission on technical
cooperation related to the global digital health certification network“, 17. Mai 2023,
https://commission.europa.eu/document/d1fb7b2e-0966-4496-a56a-5ab4a35ab15f_en?prefLang=de.
233 Europäische Kommission, „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat gemäß Artikel 16
Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die
Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen
und ‑Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung
der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie“, COM(2022)753 final, 22. Dezember 2022,
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:52022DC0753.
234 Artikel 23 der Verordnung (EU) 2022/2371.
235 Artikel 23 der Verordnung (EU) 2022/2371.
236 Artikel 20 der Verordnung (EU) 2022/2371.
237 Artikel 24 der Verordnung (EU) 2022/2371.
https://www.who.int/publications/i/item/WHO-2019-nCoV-Digital_certificates-vaccination-2021.1
https://www.who.int/initiatives/global-digital-health-certification-network
https://commission.europa.eu/document/d1fb7b2e-0966-4496-a56a-5ab4a35ab15f_en?prefLang=de
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:52022DC0753
87
EWRS sowie in Konsultationen und im Rahmen der Koordinierung mit dem
Gesundheitssicherheitsausschuss ausgetauscht werden, sowie etwaige
Stellungnahmen oder Leitlinien des Gesundheitssicherheitsausschusses oder des
HERA-Boards in die Entscheidungsfindung der Kommission einfließen.
88
Tabelle 9. Rechtliche Auswirkungen der Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene.
Maßnahmen Rechtliche Auswirkungen
Maßnahmen im Zusammenhang
mit Arzneimitteln und
Medizinprodukten gemäß der
Verordnung (EU) 2022/123
Die Tätigkeiten der EMA werden um folgende Tätigkeiten erweitert:
• Einführung von Listen mit kritischen Arzneimitteln und kritischen
Medizinprodukten;
• Überwachung der Nachfrage nach und des Angebots an kritischen
Arzneimitteln und kritischen Medizinprodukten;
• Berichterstattung über tatsächliche oder potenzielle Engpässe bei
kritischen Arzneimitteln und kritischen Medizinprodukten;
Empfehlung von Maßnahmen zur Verhinderung oder Minderung
dieser Engpässe; vollständige Aktivierung der Tätigkeiten der EMA-
Notfall-Einsatzgruppe (ETF), einschließlich kostenloser
wissenschaftlicher Beratung mit kürzeren Fristen und der
Möglichkeit, ein spezielles Verfahren für die Abgabe förmlicher
Stellungnahmen zur Verwendung und zum Vertrieb nicht
zugelassener Arzneimittel anzuwenden.
Maßnahmen zur Gewährleistung
der Verfügbarkeit medizinischer
Gegenmaßnahmen gemäß den
Verordnungen (EU) 2022/123,
2022/2371 und 2022/2372
• Möglichkeit für den Rat, den Notfallrahmen zu aktivieren, um die
Bereitstellung krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen
gemäß der Verordnung (EU) 2022/2372 sicherzustellen.
• Wird der Notfallrahmen aktiviert, wird der Gesundheitskrisenstab
eingerichtet.
• Je nach den aktivierten Maßnahmen des Notfallrahmens bestehen
folgende Möglichkeiten: Beobachtung von Angebot und Nachfrage
bei krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen,
Erleichterung der Beschaffung, des Ankaufs oder der Herstellung
von medizinischen Gegenmaßnahmen und Rohstoffen,
Aktivierung von notlagenbezogener Forschung und Innovation in
Bezug auf medizinische Gegenmaßnahmen, Beobachtung eines
Verzeichnisses der Produktion für relevante medizinische
Gegenmaßnahmen, Materialien, Ausrüstung und Infrastruktur,
Gewährleistung der Verfügbarkeit und Bereitstellung
krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen, Aktivierung
der EU FAB-Kapazitäten sowie Bereitstellung von Soforthilfe für
medizinische Gegenmaßnahmen.
Aktivierung der verstärkten
Notfallkapazität der EU-
Gesundheits-Einsatzgruppe gemäß
der Verordnung (EG) Nr. 851/2004
• Möglichkeit, die Unterstützung des ECDC für die Mobilisierung und
den Einsatz der verstärkten Notfallkapazität der EU-Gesundheits-
Einsatzgruppe zu aktivieren.
• Die EU-Gesundheits-Einsatzgruppe kann bei der Präventions-,
Vorsorge- und Reaktionsplanung, bei Schulungen sowie bei
Reaktionen auf Ausbrüche, einschließlich operativer Forschung
und Überprüfungen nach der Durchführung von Maßnahmen,
Unterstützung leisten.
• Aktivierung aller Expertenpools der EU-Gesundheits-
Einsatzgruppe.
Aktivierung der IPCR-Regelung • Aktivierung der IPCR-Regelung, um die politische Koordinierung
der Reaktion der EU auf die geltend gemachte Solidaritätsklausel
zu gewährleisten.
89
Abbildung 8. Verfahren für die Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf
Unionsebene.
Eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene wird durch den Erlass eines
Durchführungsrechtsakts der Kommission förmlich festgestellt. In dringenden und
Mobilisierung von
Forschungsmitteln im Rahmen von
Horizont Europa
• Option zur Mobilisierung von Forschungsmitteln im Rahmen von
Horizont Europa, um Verfahren zu ermöglichen, die auf einen
bestimmten Notfall zugeschnitten sind.
Vorübergehende Beschränkungen
für Reisen in die EU gemäß
Artikel 21a der Verordnung (EU)
2016/399
• Möglichkeit für den Rat, vorübergehende Reisebeschränkungen zu
verhängen, einschließlich Maßnahmen wie Tests, Quarantäne und
Selbstisolierung.
90
schwerwiegenden Situationen kann die Kommission beschließen, dass der
Durchführungsrechtsakt sofort gilt, und erst nach Erlass des Rechtsakts ein
Ausschussverfahren einleiten.
Die Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene ist unabhängig von
der Entscheidung des Generaldirektors der WHO, auf der Grundlage der Standpunkte
des IGV-Notfallausschusses festzustellen, dass ein Ereignis eine gesundheitliche
Notlage von internationaler Tragweite (PHEIC) darstellt238. Bevor die Kommission
jedoch eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene feststellt, muss sie sich mit der
WHO in Verbindung setzen, um sie über die Lageanalyse der Kommission zu
informieren und sie von ihrer Absicht in Kenntnis zu setzen, einen solchen Beschluss
zu erlassen239.
6.7.1. Arzneimittel und Medizinprodukte
Sobald eine gesundheitliche Notlage in der EU festgestellt wurde, überprüft die EMA-
Notfall-Einsatzgruppe (ETF) alle verfügbaren Daten zu Arzneimitteln, die zur
Bewältigung der Situation beitragen könnten. Die EMA-Notfall-Einsatzgruppe berät
Entwickler in wissenschaftlichen Fragen (einschließlich kostenloser klinischer Studien)
und unterstützt die Organisation klinischer Studien in der EU für die
vielversprechendsten Arzneimittel, unter anderem durch Erörterungen zu Protokollen
und die Zusammenarbeit mit dem Koordinierungsmechanismus für klinische Studien.
Darüber hinaus unterstützt die EMA-Notfall-Einsatzgruppe die Zulassungsverfahren
für relevante Arzneimittel und kann wissenschaftliche Empfehlungen zur Verwendung
von Arzneimitteln abgeben, bevor sie zugelassen werden. Dies geschieht in
Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Ausschüssen, Arbeitsgruppen und
wissenschaftlichen Beratergruppen der EMA. Die EMA-Notfall-Einsatzgruppe prüft
auch, wie Erkenntnisse aus der Praxis am besten genutzt werden können, und arbeitet
eng mit verschiedenen Interessenträgern und Partnern zusammen. Die EMA kann
beschleunigte Regulierungsverfahren anwenden, um Änderungen im
Herstellungsprozess zu genehmigen, die in einer Krisensituation die Versorgung mit
wichtigen Arzneimitteln verbessern könnten.
Bei einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene erstellt die hochrangige
Lenkungsgruppe der EMA zur Überwachung möglicher Engpässe bei Arzneimitteln
und zur Sicherheit von Arzneimitteln (MSSG) eine Liste kritischer Arzneimittel, die im
Hinblick auf Versorgungsprobleme überwacht werden müssen. Diese Überwachung
umfasst die Zusammenstellung von Prognosen zu Angebot und Nachfrage, um
potenzielle oder tatsächliche Engpässe zu ermitteln. Die Gruppe koordiniert auch
Tätigkeiten, mit denen Engpässe verhindert oder die Auswirkungen solcher Engpässe
eingedämmt werden sollen. Sie gibt zudem Empfehlungen für Maßnahmen ab, die auf
EU-Ebene zu ergreifen sind, um Engpässe und Schwachstellen in der Lieferkette für
238 Artikel 12 der IGV 2005 (geändert 2014, 2022 und 2024).
239 Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2371.
91
kritische Arzneimittel sowie Fragen im Zusammenhang mit der Qualität, Sicherheit und
Wirksamkeit kritischer Arzneimittel anzugehen.
Um Engpässe bei Medizinprodukten zu beheben, führt die hochrangige
Lenkungsgruppe der EMA für Medizinprodukte (MDSSG) ähnliche Tätigkeiten durch.
6.7.2. Aktivierung des Notfallrahmens zur Gewährleistung der
Bereitstellung krisenrelevanter medizinischer
Gegenmaßnahmen
Wird eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene festgestellt und wird dies
angesichts der wirtschaftlichen Lage als angemessen erachtet, kann die Kommission
einen Entwurf eines Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Aktivierung der
Verordnung zur Gewährleistung der Versorgung mit krisenrelevanten medizinischen
Gegenmaßnahmen vorschlagen240 (Abbildung 9). Der Vorschlag der Kommission
kann Empfehlungen der einschlägigen EU-Governance-Strukturen, einschließlich EU-
Agenturen, berücksichtigen.
240 Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates vom 24. Oktober 2022 über einen Rahmen zur Gewährleistung der
Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf
Unionsebene (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 64, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2372/oj).
http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2372/oj
92
Abbildung 9. Verfahren zur Aktivierung des Notfallrahmens zur Gewährleistung der
Bereitstellung krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen.
Die Annahme einer Verordnung des Rates zur Aktivierung des Notfallrahmens
erfordert eine Bewertung der wirtschaftlichen Lage und der wirtschaftlichen
Auswirkungen der zu treffenden Maßnahmen. In dieser Bewertung wird dargelegt, wie
sich die gesundheitliche Notlage auf Unionsebene voraussichtlich auf die Wirtschaft
auswirken wird und wie diese Auswirkungen durch die vorgeschlagenen Maßnahmen
abgemildert werden können.
93
Wird der Notfallrahmen aktiviert, wird der Gesundheitskrisenstab eingerichtet
(Abbildung 9). Der Gesundheitskrisenstab koordiniert die Bemühungen des Rates, der
Kommission, der einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU
und der Mitgliedstaaten, durch die die Versorgung mit und der Zugang zu
krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen sichergestellt werden soll.
Den gemeinsamen Vorsitz im Gesundheitskrisenstab führen die Kommission und der
Mitgliedstaat, der den turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz innehat. Er setzt sich aus
der Kommission und einem Vertreter aus jedem Mitgliedstaat zusammen. Der
Gesundheitskrisenstab lädt einen Vertreter des Gesundheitsausschusses der
Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, die einschlägigen Organe, Einrichtungen
und sonstigen Stellen der EU (z. B. die EMA und das ECDC) und einen Vertreter des
ACPHE als Beobachter ein. Der gemeinsame Vorsitz des Gesundheitskrisenstabs
kann in Bezug auf Themen, die auf der Tagesordnung stehen, Sachverständige mit
besonderem Fachwissen ad hoc als Beobachter zu den Sitzungen des
Gesundheitskrisenstabs oder seiner Untergruppen einladen. Der
Gesundheitskrisenstab sorgt für die Koordinierung und den Informationsaustausch mit
der IPCR, dem Gesundheitssicherheitsausschuss und dem Zentrum für die
Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC).
Zusätzliche Maßnahmen im Rahmen des Notfallrahmens für medizinische
Gegenmaßnahmen können jederzeit über dasselbe Verfahren wie die Aktivierung des
Rahmens aktiviert werden. Die Aktivierung des Notfallrahmens für medizinische
Gegenmaßnahmen kann um bis zu sechs Monate verlängert werden. Zu diesem
Zweck muss die Kommission dem Rat einen Bericht vorlegen, in dem insbesondere
die Lage im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die wirtschaftlichen Folgen der
Notlage in der EU insgesamt und in den Mitgliedstaaten sowie die Auswirkungen der
bereits ergriffenen Maßnahmen analysiert werden. Der Bericht muss spätestens drei
Wochen vor dem Tag, an dem die Aktivierung des Rahmens auslaufen soll, vorgelegt
werden. Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission beschließen, die Aktivierung des
Notfallrahmens zu verlängern, wenn dies angesichts der wirtschaftlichen Lage und der
Notwendigkeit, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit zu
gewährleisten, für notwendig erachtet wird.
Der Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen wird entweder deaktiviert,
wenn die Verordnung des Rates zur Aktivierung des Rahmens ausläuft, oder wenn die
Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene aufgehoben wird.
Je nachdem, welche Maßnahmen des Notfallrahmens aktiviert werden, sind
verschiedene Ergebnisse möglich. Dazu gehören die Stärkung der Koordinierung
medizinischer Gegenmaßnahmen, die Verbesserung der Beobachtung medizinischer
Gegenmaßnahmen und möglicherweise strengere Meldepflichten für die Akteure in
der Lieferkette (Tabelle 10).
94
Tabelle 10. Maßnahmen des Notfallrahmens zur Gewährleistung der Bereitstellung krisenrelevanter
medizinischer Gegenmaßnahmen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2022/2372
Maßnahme des Notfallrahmens Rechtliche Auswirkungen
Beobachtung krisenrelevanter
medizinischer Gegenmaßnahmen
(Artikel 7)
• Die Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt, in dem
ein Verzeichnis krisenrelevanter medizinischer
Gegenmaßnahmen und Rohstoffe sowie eine Formatvorlage
für die Beobachtung von Angebot und Nachfrage festgelegt
werden.
• Die Kommission sammelt zusätzliche Informationen über
Angebot und Nachfrage bei krisenrelevanten medizinischen
Gegenmaßnahmen und Rohstoffen.
Beschaffung, Ankauf und Herstellung
krisenrelevanter medizinischer
Gegenmaßnahmen und Rohstoffe
(Artikel 8)
• Die Kommission schlägt mit Unterstützung des
Gesundheitskrisenstabs einen geeigneten Mechanismus für
den Ankauf krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen
und Rohstoffe vor.
• Die Kommission leitet das Beschaffungsverfahren.
• Die teilnehmenden Mitgliedstaaten verhandeln über die
Kaufvereinbarungen („Opt-out“-Mechanismus, vereinfachte
Verfahren, Aktivierung von EU FAB).
Notlagenbezogene Aspekte der
Vorsorge- und Reaktionspläne für
Forschung und Innovation sowie
Nutzung von Netzen für klinische
Prüfungen und Plattformen für den
Datenaustausch (Artikel 9)
• Die Kommission und die Mitgliedstaaten aktivieren die
notlagenbezogenen Aspekte Forschung und Innovation des
Unionsplans in Bezug auf medizinische Gegenmaßnahmen.
• Zur Einrichtung klinischer Prüfungen bezieht die Kommission
die Notfall-Einsatzgruppe, den Koordinierungsmechanismus
für klinische Prüfungen, die Europäische Partnerschaft für
Pandemievorsorge und ihre Forschungsnetze sowie das ECDC
ein.
Verzeichnis der Produktion und
Produktionsanlagen für
krisenrelevante medizinische
Gegenmaßnahme (Artikel 10)
• Die Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt zur
Erstellung eines Verzeichnisses und einer Formatvorlage für die
Beobachtung von Produktionskapazitäten und Vorräten in
Bezug auf medizinische Gegenmaßnahmen.
• Die Hersteller informieren die Kommission über ihre
Produktionskapazität.
• Die Kommission informiert das Parlament und den Rat über die
Produktionskapazitäten in der EU und in Drittländern.
Verzeichnis krisenrelevanter
Rohstoffe, Verbrauchsgüter,
Medizinprodukte, Ausrüstung und
Infrastruktur (Artikel 11)
• Die Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt, um das
Verzeichnis und die Formatvorlage gemäß Artikel 10 auf
krisenrelevante Rohstoffe, Verbrauchsgüter, Medizinprodukte,
Ausrüstung und Infrastruktur auszuweiten.
Maßnahmen zur Gewährleistung der
Verfügbarkeit und Bereitstellung von
krisenrelevanten medizinischen
Gegenmaßnahmen (Artikel 12)
• Die Kommission entscheidet über die Neuorganisation der
Lieferketten und Produktionslinien sowie über die Nutzung der
vorhandenen Vorräte.
• Die Kommission schafft zeitnah finanzielle
Anreizmechanismen, sofern dies machbar ist.
Soforthilfe (Artikel 13) • Das Soforthilfeinstrument wird aktiviert, um die erforderlichen
Ausgaben zur Bewältigung der gesundheitlichen Notlage zu
finanzieren.
95
6.7.3. Globale und EU-Unterstützung für die nationalen
Gesundheitssysteme
Als Reaktion auf lokale Ausbrüche übertragbarer Krankheiten unterstützt die vom
ECDC verwaltete EU-Gesundheits-Einsatzgruppe Mitgliedstaaten und Nicht-EU-
Länder. Die Unterstützung kann Feldepidemiologie, Datenverwaltung, operative
Forschungsunterstützung, Infektionsprävention und -kontrolle sowie logistisches
Fachwissen umfassen241. Bei einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene kann
die Kommission zusammen mit mindestens zwei Mitgliedstaaten die verstärkte
Notfallkapazität der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe mobilisieren. Damit wird die
Koordinierung der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe unter die Kontrolle des ECDC und
der Kommission gestellt, um den Gesundheitssicherheitsausschuss zu
unterstützen242. Die Mobilisierung der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe kann von der
EU je nach Situation finanziert werden.
Die medizinischen Notfallteams (EMTs) sind vorgehaltene und einsatzbereite
Reaktionsteams, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen
Katastrophenschutz-Pools (ECPP) bereitgestellt werden und die gegenseitige
Unterstützung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union ermöglichen.
Die medizinischen Notfallteams umfassen Module, die auf der Grundlage von WHO-
Standards eingestuft wurden, wie z. B. spezialisierte Versorgungsteams.
Neben den medizinischen Notfallteams im Rahmen des Europäischer
Katastrophenschutz-Pools dient das rescEU-Notfallteam als erstes europaweites
Feldlazarett im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union. Es besteht aus
drei medizinischen Notfallteams vom Typ 2 (EMT2-Typ) und 18 spezialisierten
Versorgungsteams. Diese Teams decken ein breites Spektrum von Dienstleistungen
ab, darunter Intensivpflege, Behandlung von Verbrennungen, Patiententransport,
fortgeschrittene Diagnostik, Unterstützung von Müttern und Kindern, Rehabilitation,
psychologische Unterstützung, orthopädische Behandlung, Labordienste,
Sauerstoffversorgung, Telekommunikationsunterstützung und Dialyse. Dank seiner
modularen Struktur kann das rescEU-Notfallteam flexibel auf die unterschiedlichen
Bedürfnisse der lokalen Gesundheitseinrichtungen reagieren.
Das von der WHO koordinierte Global Health Emergency Corps (GHEC) ist ein
Rahmen für den Ausbau der Personalkapazitäten bei gesundheitlichen Notlagen in
den Bereichen Prävention, Vorsorge, Reaktion und Resilienz sowie eine
Kooperationsplattform für Länder und Netze für gesundheitliche Notlagen. Der GHEC-
Rahmen umfasst mehrere Initiativen wie das Globale Netzwerk für Warnungen und
241 Artikel 11a der Verordnung (EG) Nr. 851/2004.
242 Durchführungsverordnung (EU) 2025/1536 der Kommission vom 29. Juli 2025 zur Festlegung des Verfahrens für die
Mobilisierung der verstärkten Notfallkapazität der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe (ABl. L 2025/1536, 30.7.2025, ELI:
http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1536/oj).
EU FAB = Netz ständig einsatzbereiter Produktionskapazitäten für die Herstellung von Impfstoffen und
Arzneimitteln
http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1536/oj
96
Gegenmaßnahmen (GOARN)243. Auf Anfrage kann das Globale Netzwerk für
Warnungen und Gegenmaßnahmen Personal und Ressourcen einsetzen, um die
betroffenen Länder bei der Prävention und Bekämpfung von Ausbrüchen von
Infektionskrankheiten und gesundheitlichen Notlagen zu unterstützen. Mehrere
Universitäten, Forschungsinstitute und Gesundheitsbehörden in den Mitgliedstaaten
sowie das ECDC sind Partner des Globalen Netzwerks für Warnungen und
Gegenmaßnahmen244.
243 WHO, „Global Health Emergency Corps“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.who.int/emergencies/partners/global-health-emergency-corps.
244 Globales Netzwerk für Warnungen und Gegenmaßnahmen (GOARN), abgerufen am 3. November 2025,
https://goarn.who.int/.
https://www.who.int/emergencies/partners/global-health-emergency-corps
https://goarn.who.int/
97
7. PHASE 4: Folgenbewältigung und Lehren
Die Folgenbewältigung bei Gesundheitskrisen ist von entscheidender Bedeutung für
die Wiederherstellung der Gesundheit, der Lebensgrundlagen, der Wirtschaft, des
physischen, sozialen und kulturellen Umfelds und der Mittel und Werte der von
Katastrophen betroffenen Gemeinschaften. Eine wirksame Folgenbewältigung trägt
dazu bei, die Auswirkungen künftiger Krisen zu vermeiden oder zu minimieren, und ist
ein integraler Bestandteil der Resilienz der Gesundheitssysteme.
Eine Deeskalation der Reaktion der EU auf Gesundheitskrisen erfolgt, wenn
Krisenmechanismen oder -strukturen für ein wirksames Management und den Schutz
der öffentlichen Gesundheit nicht mehr als notwendig und verhältnismäßig angesehen
werden. Sollte eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene festgestellt werden,
würde der Deeskalationsprozess beginnen, sobald die schwerwiegende
grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr die öffentliche Gesundheit auf EU-Ebene
nicht mehr gefährdet und die aktivierten Maßnahmen nicht mehr erforderlich sind.
Nach Prüfung eines Sachverständigengutachtens von Agenturen oder Einrichtungen
der EU oder des ACPHE kann die Kommission einen Durchführungsrechtsakt
erlassen, mit dem die Feststellung der gesundheitlichen Notlage aufgehoben wird.
Der Beschluss des Rates über die Aktivierung der Notfallrahmenverordnung über
medizinische Gegenmaßnahmen läuft nach Ablauf des festgelegten Zeitrahmens für
seine Aktivierung aus, sofern er nicht verlängert wird. Wenn die Kommission die
gesundheitliche Notlage auf Unionsebene aufhebt, wird auch der Notfallrahmen
deaktiviert. Der Rat kann beschließen, die IPCR-Regelung auf den
Überwachungsmodus zurückzustufen oder sie zu deaktivieren, wenn sie nicht mehr
für notwendig erachtet wird.
Das Katastrophenschutzverfahren der Union wird deaktiviert, wenn in Bezug auf das
betreffende Ereignis kein Unterstützungsbedarf mehr besteht. Im Anschluss daran
sammelt, verwaltet und verbreitet die Kommission Erkenntnisse und bewährte
Verfahren aus den Einsätzen des Katastrophenschutzverfahrens der Union im
Rahmen des Programms zur Auswertung von Erkenntnissen innerhalb des Unions-
Wissensnetzes für Katastrophenschutz245.
Es können Überprüfungen oder Bewertungen während und nach der Durchführung
von Maßnahmen erfolgen, um Erkenntnisse aus der Praxis bei der Reaktion auf
Gesundheitskrisen zu gewinnen. Auf EU-Ebene nimmt die Kommission
Überprüfungen während und nach der Durchführung von Maßnahmen vor, um den
derzeitigen Unionsplan auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse zu
überarbeiten246. Die Ergebnisse von Überprüfungen während und nach der
Durchführung von Maßnahmen können auch zu Änderungen der Reaktionsstrategien
und des Rechtsrahmens führen. Darüber hinaus bewertet die Kommission regelmäßig
245 Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU.
246 Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2371.
98
die Verordnung (EU) 2022/2371 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden
Bedrohungen und kann auf der Grundlage der Ergebnisse Vorschläge zur
Verbesserung des EU-Rechtsrahmens verabschieden.
Überprüfungen oder Bewertungen nach der Durchführung von Maßnahmen spielen
auch eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Öffentlichkeit über die
Wirksamkeit und die Auswirkungen der Krisenreaktion zu informieren. Dieser Prozess
verbessert die Rechenschaftspflicht und Transparenz und stärkt das Vertrauen. Um
die Krisenreaktions- und Wiederaufbaupolitik der EU zu bewerten, kann die
Kommission während oder nach einer Krise den Mechanismus für wissenschaftliche
Beratung (SAM) um wissenschaftliche Beratung ersuchen247. Darüber hinaus ist der
Europäische Rechnungshof dafür zuständig, zu bewerten, wie die EU ihre Mittel
verwendet und ihre Politik umsetzt, auch in einer Krise248.
Beispiel für grenzüberschreitende interregionale Zusammenarbeit: Nachbereitungsstudie zur Bewertung
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an der belgisch-niederländisch-deutschen Grenze
Seit ihrer Gründung im Jahr 1976 hat die Euroregion Maas-Rhein auf der Grundlage einer langfristigen
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit integrierte öffentliche Gesundheitsversorgungssysteme entwickelt,
darunter Krankenhäuser und Rettungsdienste (EMRIC: Euregio Maas-Rhein Unfall- und Krisenbewältigung).
Nach der COVID-19-Pandemie unterstützte die Region die PANDEMRIC-Studie, um die Vorteile der regionalen
Zusammenarbeit in einer Pandemie oder bei einem großflächigen Ausbruch einer Infektionskrankheit zu
untersuchen. Es wurde eine detaillierte Analyse der Hindernisse für die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit bei Krankentransporten und Intensivpflegetransporten vorgelegt, und es wurden konkrete
Empfehlungen zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen abgegeben.
In Simulationen werden gemeinsame Vorkehrungen für Governance, Kapazitäten und
Ressourcen anhand hypothetischer Szenarien getestet. Die Kommission ist dafür
zuständig, diese Übungen zu erleichtern, insbesondere um die Umsetzung des
derzeitigen Unionsplans sicherzustellen, wobei die erste Simulation für 2026 geplant
ist249. Diese Simulationen dienen dazu, die Wirksamkeit des Unionsplans bei der
Koordinierung der Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren in der
EU/im EWR zu bewerten. Neben der Erprobung der gemeinsamen Vorkehrungen
werden im Rahmen der Simulationen auch die Umsetzung des Ansatzes „Eine
Gesundheit“, des behördenübergreifenden Ansatzes und des
gesamtgesellschaftlichen Ansatzes sowie die grenzüberschreitenden interregionalen
Vorsorgeelemente des Unionsplans getestet und bewertet. Auf der Grundlage der aus
diesen Simulationen gewonnenen Erkenntnisse überprüft die Kommission den Plan
der Union und passt ihn gegebenenfalls an.
247 Scientific Advice Mechanism to the European Commission, „Strategic crisis management in the EU“, SAM-Website,
abgerufen am 3. November 2025, https://scientificadvice.eu/advice/strategic-crisis-management-in-the-eu/.
248 Europäischer Rechnungshof, Reaktion der EU auf die COVID‑19‑Pandemie – Die medizinischen Agenturen der EU
haben ihre Aufgabe trotz der beispiellosen Umstände im Allgemeinen gut bewältigt, Sonderbericht 12/24, Amt für
Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2024, https://www.eca.europa.eu/de/publications/SR-2024-
12.
249 Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2371.
https://scientificadvice.eu/advice/strategic-crisis-management-in-the-eu/
https://www.eca.europa.eu/de/publications/SR-2024-12
https://www.eca.europa.eu/de/publications/SR-2024-12
99
ANHÄNGE
ANHANG 1: Glossar
Begriff Definition
Gefahrenübergreifender
Ansatz
Ein umfassender Ansatz für die Vorsorge- und Reaktionsplanung, der ein
breites Spektrum potenzieller Notfälle und Katastrophen abdeckt, bei
denen verschiedene Gefahren (Ausbrüche, Cyberangriffe, extreme
Wetterereignisse usw.) durch ähnliche Reaktionen des Gesundheitssystems
bewältigt werden könnten250.
Biologische Sicherheit Die Grundsätze, Praktiken und Eindämmungsmaßnahmen, die umgesetzt
werden, um eine unbeabsichtigte Exposition gegenüber oder Freisetzung
von biologischen Arbeitsstoffen und Toxinen zu verhindern, die Risiken für
die menschliche Gesundheit, die Landwirtschaft, Tiere oder die Umwelt
darstellen können251.
Schutz vor biologischen
Gefahren
Die Strategien, Praktiken und Maßnahmen, die umgesetzt werden, um den
Verlust, Diebstahl, Missbrauch, die Umleitung, Freisetzung oder sogar die
militärische Nutzung von biologischen Materialien, Technologien oder
Ausrüstungen sowie von Methoden, Fähigkeiten und Daten im
Zusammenhang mit deren Handhabung zu verhindern, die Risiken für die
menschliche Gesundheit, die Landwirtschaft, Tiere oder die Umwelt
darstellen können252.
Katastrophenschutz Schutz von Menschen, Umwelt und Eigentum vor allen Arten von
Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen. Neben
dem Einsatz von Einsatzkräften und Ausrüstung als Reaktion auf einen
Notfall umfasst dies auch die Planung für und Vorbereitung auf solche
Ereignisse. Dazu gehören die Durchführung von Risikobewertungen und die
Entwicklung von Schutzkonzepten und Rettungsplänen und
entsprechenden Abläufen253.
Kooperative Überwachung Die systematische Stärkung der Kapazitäten und der Zusammenarbeit
zwischen verschiedenen Interessenträgern sowohl innerhalb als auch
außerhalb des Gesundheitssektors mit dem letztendlichen Ziel, die
Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit und die
faktengesicherten Grundlagen für die Entscheidungsfindung zu
verbessern254.
250 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-
threats.pdf.
251 WHO, Laboratory biosecurity guidance, Genf, 2024, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO,
https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/377754/9789240095113-eng.pdf?sequence=1.
252 WHO, Laboratory biosecurity guidance, Genf, 2024, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO,
https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/377754/9789240095113-eng.pdf?sequence=1.
253 Zugang zum Recht der Europäischen Union; siehe EUR-Lex, „Katastrophenschutz“, abgerufen am 3. November 2025,
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/civil-protection.html.
254 WHO, Defining collaborative surveillance: a core concept for strengthening the global architecture for health
emergency preparedness, response, and resilience (HEPR), Genf, 2023, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO,
https://www.who.int/publications/i/item/9789240074064.
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf
https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/377754/9789240095113-eng.pdf?sequence=1
https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/377754/9789240095113-eng.pdf?sequence=1
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/civil-protection.html
https://www.who.int/publications/i/item/9789240074064
100
Kontaktnachverfolgung Maßnahmen zur Identifizierung von Personen, die einer Quelle einer
schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr ausgesetzt
waren und Gefahr laufen, sich oder andere zu infizieren, oder die eine
übertragbare Krankheit entwickelt haben. Diese Identifizierung erfolgt
manuell oder technologisch mit dem alleinigen Ziel, potenziell neu infizierte
Personen, die möglicherweise mit bereits infizierten Personen in Kontakt
gekommen sind, rasch zu ermitteln, um die weitere Übertragung
einzudämmen255.
Krise Eine schwerwiegende, unerwartete und häufig gefährliche Situation von so
großer Tragweite oder politischer Bedeutung, dass eine zeitnahe
Koordinierung der Politik und der Reaktion auf Unionsebene erforderlich ist.
Die Situation kann Menschenleben, die Umwelt, kritische Infrastrukturen
oder zentrale gesellschaftliche Funktionen beeinträchtigen oder bedrohen
und durch Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte
Katastrophen verursacht werden256.
Frühwarnung Die rechtzeitige und wirksame Weitergabe von Informationen, die ein
Handeln zur Vermeidung oder Verringerung von Risiken und schädlichen
Folgen einer Krise und zur Erleichterung der Vorsorge im Hinblick auf eine
wirksame Bewältigung ermöglicht257.
Frühwarnsystem Ein System zur Feststellung potenzieller Bedrohungen und Krisen,
hauptsächlich durch Meldungen, Prognosen und Warnmeldungen258.
Ereignisbasierte Überwachung Die organisierte Erhebung, Kontrolle, Bewertung und Auswertung
hauptsächlich unstrukturierter Ad-hoc-Informationen über
Gesundheitsereignisse oder -risiken, die ein akutes Risiko für die
menschliche Gesundheit darstellen können. 259.
Lebensmittelbedingter
Krankheitsausbruch
Eine Inzidenz von zwei oder mehr Fällen derselben Krankheit und/oder
Infektion beim Menschen, wenn die Fälle mit derselben Nahrungsquelle in
Verbindung stehen oder wahrscheinlich in Verbindung stehen260.
Gefahr Alles, was Menschen, Tiere, die Umwelt oder Eigentum schädigen kann. Das
Vorliegen einer Gefahr bedeutet nicht notwendigerweise, dass sie eine
Bedrohung darstellt (z. B. ist ein zoonotischer Krankheitserreger eine
Gefahr, weil er beim Menschen Krankheiten verursachen kann, aber nicht
notwendigerweise eine Bedrohung, es sei denn, der Mensch ist ihr
ausgesetzt und es kommt zu einer Übertragung)261.
255 Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2371.
256 ECDC, HEPSA – health emergency preparedness self-assessment tool: User guide, Stockholm, 2018,
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Technical-Doc-HEPSA-tool-update-dec-18.pdf.
257 Artikel 4 Absatz 5 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU.
258 ECDC, HEPSA – health emergency preparedness self-assessment tool: User guide, Stockholm, 2018,
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Technical-Doc-HEPSA-tool-update-dec-18.pdf.
259 WHO, Early detection, assessment and response to acute public health events: Implementation of early warning and
response with a focus on event-based surveillance, Genf, 2014, https://www.who.int/publications/i/item/WHO-HSE-
GCR-LYO-2014.4.
260 Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von
Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der
Richtlinie 92/117/EWG des Rates (ABl. L 325 vom 12.12.2003, S. 31, ELI: https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0099).
261 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-
threats.pdf.
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Technical-Doc-HEPSA-tool-update-dec-18.pdf
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Technical-Doc-HEPSA-tool-update-dec-18.pdf
https://www.who.int/publications/i/item/WHO-HSE-GCR-LYO-2014.4
https://www.who.int/publications/i/item/WHO-HSE-GCR-LYO-2014.4
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0099
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0099
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf
101
Gesundheitskrise Eine Krise oder ein schwerwiegender Vorfall aufgrund von Bedrohungen
unterschiedlicher Herkunft, einschließlich Bedrohungen im Zusammenhang
mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln, biologischen, chemischen,
umweltbedingten oder unbekannten Quellen, die bzw. der sich auf die
öffentliche Gesundheit auswirkt und ein sofortiges Handeln der Behörden
erfordert262.
Gesundheitssystem Umfasst alle Organisationen, Institutionen, Ressourcen und Personen,
deren vorrangiges Ziel die Verbesserung der Gesundheit ist263. Im
Unionsplan wird nicht zwischen einem Gesundheitssystem, einem
öffentlichen Gesundheitssystem oder einem System für
Gesundheitsdienstleistungen unterschieden.
Vorfall Ein Ereignis, das die Bereitstellung wesentlicher Dienste, einschließlich
nationaler Systeme zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, erheblich stören
könnte oder tatsächlich stört264. Darüber hinaus umfasst dies die
Feststellung biologischer, chemischer oder physikalischer Gefahren in
Lebensmitteln, Futtermitteln oder beim Menschen, die zu einer möglichen
Gefahr für die öffentliche Gesundheit führen oder auf eine solche hinweisen
könnten. Dies ist der Fall, wenn mehr als eine Person derselben Gefahr
ausgesetzt ist oder wenn die Anzahl der Fälle beim Menschen oder der
Gefahrenfeststellungen die Erwartungen übersteigt und wenn die Fälle
(wahrscheinlich) mit derselben Lebensmittel- oder Futtermittelquelle in
Zusammenhang stehen265.
Indikatorgestützte
Überwachung
Die zielorientierte, regelmäßige und systematische Berichterstattung,
Erhebung, Kontrolle, Analyse und Auswertung strukturierter Daten über
Fälle übertragbarer Krankheiten und Erregerisolate266.
Integrierte Überwachung Eine Strategie, die verschiedene Überwachungstätigkeiten kombiniert und
koordiniert, um die Erkennung, Prävention und Reaktion in Bezug auf
Krankheiten zu verbessern, häufig durch die Verknüpfung von Daten und
Systemen über verschiedene Quellen und Ebenen eines
Gesundheitssystems hinweg.
Medizinische
Gegenmaßnahmen (MCM)
Humanarzneimittel und für den menschlichen Gebrauch bestimmte
Medizinprodukte sowie andere wesentliche Waren und Dienstleistungen,
die für die Vorsorge für und Reaktion auf schwerwiegende
grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren erforderlich sind267.
262 Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021
zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den
Zeitraum 2021-2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 (ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 1, ELI:
http://data.europa.eu/eli/reg/2021/522/oj).
263 WHO, Monitoring the building blocks of health systems: a handbook of indicators and their measurement strategies,
WHO Document Production Services, Genf, 2010, ISBN 978 92 4 156405 2,
https://iris.who.int/handle/10665/258734.
264 Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember
2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (ABl. L 333
vom 27.12.2022, S. 164, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj).
265 Durchführungsbeschluss (EU) 2019/300 der Kommission vom 19. Februar 2019 zur Erstellung eines allgemeinen
Plans für das Krisenmanagement im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit (ABl. L 50 vom 21.2.2019, S. 55,
ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2019/300/oj).
266 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-
threats.pdf.
267 Artikel 3 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2022/2371.
http://data.europa.eu/eli/reg/2021/522/oj
https://iris.who.int/handle/10665/258734
http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj
https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2019/300/oj
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf
102
„Eine Gesundheit“ Ein sektorübergreifender Ansatz, bei dem anerkannt wird, dass ein
Zusammenhang zwischen der menschlichen Gesundheit und der
Tiergesundheit und der Umwelt besteht, und dass bei Maßnahmen zur
Bekämpfung von Gesundheitsgefahren diesen drei Dimensionen Rechnung
getragen werden muss268.
Reiseformular (PLF) Ein sicheres Formular, das auf Verlangen der Gesundheitsbehörden
ausgefüllt wird und in dem Passagierdaten erfasst werden, um diese
Behörden bei der Bewältigung einer Notlage im Bereich der öffentlichen
Gesundheit zu unterstützen, indem es ihnen die Nachverfolgung von
Passagieren, die Grenzen überschreiten, erleichtert269.
Gesundheitspolitische
Maßnahme
Eine Entscheidung oder Tätigkeit zur Prävention, Beobachtung oder
Kontrolle der Ausbreitung von Krankheiten oder der Verseuchung, um
ernste Risiken für die öffentliche Gesundheit zu bekämpfen oder ihre
Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit zu mindern270.
Risiko für die öffentliche
Gesundheit
Das Auftreten einer Gefahr, die ein Risiko für die menschliche Gesundheit
darstellen kann271.
Folgenbewältigung Der mittel- und langfristige Wiederaufbau und die nachhaltige
Wiederherstellung kritischer Infrastrukturen, Dienstleistungen,
Unterkünfte, Einrichtungen und Existenzgrundlagen, die für das
uneingeschränkte Funktionieren einer von einer Katastrophe betroffenen
Gemeinschaft oder Gesellschaft erforderlich sind. Diese Bemühungen
sollten mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung und dem
Konzept „Build Back Better“ im Einklang stehen, um diese
widerstandsfähiger zu machen und künftige Katastrophenrisiken zu
verringern272.
Widerstandsfähigkeit/Resilienz Die Fähigkeit eines Systems, Störungen zu verkraften, sich anzupassen und
sich davon zu erholen. Dazu gehört die Fähigkeit, Schocks standzuhalten,
wesentliche Funktionen in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und auf
effiziente Weise zu einem Zustand normaler Funktionsfähigkeit
zurückzukehren273.
268 Artikel 3 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2022/2371.
269 Artikel 1a „Begriffsbestimmungen“ des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/858 der Kommission vom 27. Mai
2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/253 in Bezug auf durch schwerwiegende
grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren ausgelöste Warnmeldungen und für die Kontaktnachverfolgung von
Passagieren mithilfe von Reiseformularen (ABl. L 188 vom 28.5.2021, S. 106, ELI:
http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2021/858/oj).
270 Artikel 3 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2022/2371.
271 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-
threats.pdf.
272 UN General Assembly, „Report of the open-ended intergovernmental expert working group on indicators and
terminology relating to disaster risk reduction“, 1. Dezember 2016,
https://www.preventionweb.net/files/50683_oiewgreportenglish.pdf?startDownload=true.
273 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-
threats.pdf.
http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2021/858/oj
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf
https://www.preventionweb.net/files/50683_oiewgreportenglish.pdf?startDownload=true
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf
103
Risiko Die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines unerwünschten Ereignisses und
der damit verbundenen negativen Folgen274. Das Risiko umfasst das
Potenzial für Verluste oder Störungen und wird als Kombination aus dem
Ausmaß solcher Verluste oder Störungen und der Wahrscheinlichkeit des
Eintretens des Vorfalls bewertet275.
Risikobewertung Der gesamte Prozess der Ermittlung, Analyse und Bewertung von Risiken276.
Risikoanalyse Der Prozess des Erwerbs von Kenntnissen über die Art sowie der
Feststellung des Ausmaßes von Risiken277.
Risikoermittlung Der Prozess der Ermittlung, Erkennung und Beschreibung von Risiken278.
Schwerwiegende
grenzüberschreitende
Gesundheitsgefahr
Eine lebensbedrohende oder anderweitig schwerwiegende
Gesundheitsgefährdung biologischen, chemischen, umweltbedingten oder
unbekannten Ursprungs, die sich über die Grenzen von Mitgliedstaaten
hinaus ausbreitet oder bei der ein erhebliches Risiko hierfür besteht und die
eine Koordinierung auf Unionsebene erforderlich machen kann, um ein
hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten279.
Simulation Eine Schulungsmaßnahme, die reale Szenarien nachstellt, um die
funktionalen Fähigkeiten von Notfallsystemen, -verfahren
und -mechanismen zur Reaktion auf Ausbrüche und gesundheitliche
Notlagen zu entwickeln, zu bewerten und zu testen280.
Lageerfassung Der kontinuierliche Prozess der Erhebung, Analyse und Weitergabe
zuverlässiger Informationen, um den Entscheidungsträgern ein klares und
einheitliches Bild der Lage zu vermitteln281.
Solidarität Der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerte
Grundsatz, wonach die Mitgliedstaaten Hilfe anbieten müssen, wenn ein
anderer Mitgliedstaat von einer Krise betroffen ist und um Hilfe ersucht282.
Wenn eine Krise grenzüberschreitende Auswirkungen hat, besteht die Rolle
der EU darin, für eine effiziente Koordinierung der Maßnahmen zu sorgen
und die Zusammenarbeit zu erleichtern, um eine wirksame Krisenreaktion
zu fördern.
274 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-
threats.pdf.
275 Artikel 2 Absatz 6 Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022
über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (ABl. L 333 vom
27.12.2022, S. 164, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj).
276 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-
threats.pdf.
277 ISO 31073:2022(en) Risk management — Vocabulary.
278 ISO 31073:2022(en) Risk management — Vocabulary.
279 Artikel 2 und 3 der Verordnung (EU) 2022/2371.
280 WHO, WHO Simulation Exercise Manual, Genf, 2017, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO,
https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/b7f2aa99-15c1-4e95-a0d6-c1006db0493f/content.
281 Zugang zum Recht der Europäischen Union; siehe EUR-Lex, „Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf
Krisen (IPCR)“, EUR-Lex-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-
content/glossary/integrated-political-crisis-response-ipcr.html.
282 Artikel 222 AEUV.
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf
http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf
https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/b7f2aa99-15c1-4e95-a0d6-c1006db0493f/content
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/integrated-political-crisis-response-ipcr.html
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/integrated-political-crisis-response-ipcr.html
104
Überwachung Die systematische laufende Erhebung, Zusammenstellung und Analyse von
Daten für Zwecke der öffentlichen Gesundheit sowie die zeitnahe
Verbreitung von Informationen über die öffentliche Gesundheit, um die
Bewertung des Bedarfs zu erleichtern und wirksame
Gesundheitsschutzmaßnahmen zu steuern283.
Syndromüberwachung Die Methode zur Überwachung der öffentlichen Gesundheit, bei der
gesundheitsbezogene Daten in Echtzeit auf der Grundlage klinischer
Beobachtungen statt laborbestätigter Diagnosen erhoben und analysiert
werden284.
Bedrohungsanalyse Der allgemeine sektorübergreifende Prozess der Ermittlung, Analyse und
Bewertung des Ursprungs und des Ausmaßes einer sich abzeichnenden
Bedrohung und der damit verbundenen Risiken285.
Vulnerabilität Die Merkmale und Umstände einer Gemeinschaft, eines Systems oder eines
Vermögenswerts, die sie anfällig für die schädlichen Auswirkungen einer
Krise machen286.
Behördenübergreifender
Ansatz
Der behördenübergreifende Ansatz, der alle relevanten Sektoren auf allen
Verwaltungsebenen, d. h. auf lokaler, regionaler, nationaler, EU- und
internationaler Ebene, zusammenführt, um eine wirksame Prävention,
Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen zu gewährleisten. Er
fördert nicht nur die sektorübergreifende und multidisziplinäre
Zusammenarbeit, die Politikkohärenz und die gemeinsame Nutzung von
Ressourcen, sondern zielt auch darauf ab, den Wechselwirkungen und
Kaskadeneffekten von Risiken und Bedrohungen umfassend zu
begegnen287. In diesem Sinne ist die zivil-militärische Zusammenarbeit von
entscheidender Bedeutung für die Stärkung der Prävention, Vorsorge und
Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen und gehört daher zu den im
Unionsplan berücksichtigten Schlüsselsektoren288.
283 Artikel 1 der IGV 2005 (geändert 2014, 2022 und 2024).
284 WHO, WHO guidance on research methods for health emergency and disaster risk management, Genf, überarbeitet
2022, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO, https://wkc.who.int/our-work/health-emergencies/research-methods/sections-
and-chapters.
285 Europäische Kommission, „Risikobewertung“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November
2025, https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/risk-assessment_de.
286 ECDC, HEPSA – health emergency preparedness self-assessment tool: User guide, Stockholm, 2018,
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Technical-Doc-HEPSA-tool-update-dec-18.pdf.
287 Europäische Kommission, „EU-Strategie für eine krisenfeste Union“, Website der Europäischen Kommission,
abgerufen am 3. November 2025, https://commission.europa.eu/topics/preparedness_de.
288 WHO, National civil-military health collaboration framework for strengthening health emergency preparedness: WHO
guidance document, Genf, 2021, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO, https://iris.who.int/handle/10665/343571.
https://wkc.who.int/our-work/health-emergencies/research-methods/sections-and-chapters
https://wkc.who.int/our-work/health-emergencies/research-methods/sections-and-chapters
https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/risk-assessment_de
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Technical-Doc-HEPSA-tool-update-dec-18.pdf
https://commission.europa.eu/topics/preparedness_de
https://iris.who.int/handle/10665/343571
105
Gesamtgesellschaftlicher
Ansatz
Der gesamtgesellschaftliche Ansatz fördert eine inklusive Kultur der
Vorsorge und Resilienz289. Er würdigt und fördert den umfassenden und
wirksamen Beitrag aller einschlägigen Interessenträger zur Risikoprävention
und zur Bewältigung von Notfällen. Zu diesen Interessenträgern gehören
Einzelpersonen, Familien und Gemeinschaften, Regierungen,
zwischenstaatliche Organisationen, der Privatsektor und die Industrie,
Glaubensgemeinschaften, die Zivilgesellschaft, die Medien, Hochschulen,
Forschungseinrichtungen und Freiwilligenorganisationen.
Gesamtgesellschaftliches Handeln ist von entscheidender Bedeutung, um
nationale Einheit und globale Solidarität bei der Bewältigung der Risiken und
Auswirkungen aller Arten von Notfällen, der allgemeinen
Gesundheitssicherheit und der Resilienz von Gemeinschaften und Ländern
zu erreichen290.
Zoonosen/zoonotische
Erkrankungen
Krankheiten und/oder Infektionen, die direkt oder indirekt zwischen Tieren
und Menschen übertragen werden können291.
289 Europäische Kommission, „EU-Strategie für eine krisenfeste Union“, Website der Europäischen Kommission,
abgerufen am 3. November 2025, https://commission.europa.eu/topics/preparedness_de.
290 WHO, Everyone’s business: Whole-of-society action to manage health risks and reduce socioeconomic impacts of
emergencies and disasters, Genf, 2020, ISBN 978-92-4-001508-1,
https://www.who.int/publications/i/item/9789240015081.
291 Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von
Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der
Richtlinie 92/117/EWG des Rates (ABl. L 325 vom 12.12.2003, S. 31, ELI: https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0099).
https://commission.europa.eu/topics/preparedness_de
https://www.who.int/publications/i/item/9789240015081
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0099
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0099
106
ANHANG 2: Einschlägige internationale Übereinkünfte und
Rechtsvorschriften
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die einschlägigen Übereinkünfte und
Rechtsvorschriften auf internationaler und EU-Ebene zur Prävention, Vorsorge und
Reaktion in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren.
Die Liste sollte nicht als erschöpfend angesehen werden und die Übersichten sind
nicht als umfassend zu verstehen. Sie bieten auch keinen vollständigen Überblick über
den Inhalt der in der Tabelle enthaltenen Rechtsvorschriften. Sie enthalten vielmehr
eine Zusammenfassung der Elemente der aufgeführten Übereinkünfte und
Rechtsvorschriften, die für den Unionsplan relevant sind.
Tabelle 11. Wichtige geltende Rechtsvorschriften auf EU- und internationaler Ebene zur Prävention,
Vorsorge und Reaktion in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren.
Bezeichnung des Rechtsakts/Vertrags Beschreibung
Verordnung (EU) 2022/2371 des
Europäischen Parlaments und des Rates zu
schwerwiegenden grenzüberschreitenden
Gesundheitsgefahren
Mit der Verordnung werden die Präventions-, Vorsorge- und
Reaktionsplanung und die Kapazitäten für schwerwiegende
grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren biologischen,
chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs
gestärkt. Durch sie werden der
Gesundheitssicherheitsausschuss eingerichtet und seine Rolle
während des gesamten Krisenmanagementzyklus im
Gesundheitsbereich festgelegt. Sie enthält Bestimmungen
über die gemeinsame Beschaffung medizinischer
Gegenmaßnahmen, legt einen Rahmen für eine
fortschrittliche integrierte Überwachung in der EU fest und
definiert das EU-Verfahren für die Frühwarnung bei
Ereignissen, die Bewertung von Risiken für die öffentliche
Gesundheit und die Ausrufung einer gesundheitlichen
Notlage.
Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen
Parlaments und des Rates zu einer
verstärkten Rolle der Europäischen
Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge
und -Bewältigung in Bezug auf Arzneimittel
und Medizinprodukte
In der Verordnung wird die Rolle der Europäischen
Arzneimittel-Agentur (EMA) bei der Vorsorge für und Reaktion
auf Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit festgelegt. Sie
enthält Bestimmungen, wonach die EMA die Verfügbarkeit
von Arzneimitteln und Medizinprodukten überwachen und
darüber Bericht erstatten sowie Leitlinien und fachliche
Unterstützung im Zusammenhang mit der Verwendung von
Arzneimitteln anbieten soll.
Verordnung (EG) Nr. 851/2004 zur Errichtung
eines Europäischen Zentrums für die
Prävention und die Kontrolle von
Krankheiten (in der durch die Verordnung
(EU) 2022/2370 geänderten Fassung)
In der Verordnung sind die Zuständigkeiten des Europäischen
Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von
Krankheiten (ECDC) festgelegt, die die Präventions- und
Vorsorgeplanung für übertragbare Krankheiten sowie die
Risikobewertung und Unterstützung bei der Krisenreaktion
umfassen. In der Verordnung sind auch die Berichts- und
Meldepflichten der Mitgliedstaaten gegenüber dem ECDC
festgelegt.
107
Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates über
einen Rahmen zur Gewährleistung der
Bereitstellung von krisenrelevanten
medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle
einer gesundheitlichen Notlage auf
Unionsebene
Die Verordnung enthält Bestimmungen über die Aktivierung
des Notfallrahmens, die Einrichtung eines
Gesundheitskrisenstabs, die Überwachung und
Gewährleistung der Versorgung mit krisenrelevanten
medizinischen Gegenmaßnahmen sowie die finanzielle
Soforthilfe der Union im Falle einer Bedrohung der
öffentlichen Gesundheit.
Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen
Parlaments und des Rates über persönliche
Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der
Richtlinie 89/686/EWG des Rates
Die Verordnung enthält Anforderungen an den Entwurf und
die Herstellung von persönlichen Schutzausrüstungen, die in
der Union in Verkehr gebracht werden.
Verordnung (EU) 2023/1322 des
Europäischen Parlaments und des Rates über
die Drogenagentur der Europäischen Union
(EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung
(EG) Nr. 1920/2006
Mit dieser Verordnung werden die Drogenagentur der
Europäischen Union errichtet und ihre allgemeinen Aufgaben
in Bezug auf Drogen, Drogenkonsum, Suchtstörungen und
Suchterkrankungen, Prävention, Behandlung, Betreuung,
Risiko- und Schadensminderung, Rehabilitation, soziale
Wiedereingliederung, Genesung, Drogenmärkte und -
angebot, einschließlich der illegalen Herstellung und des
illegalen Handels, sowie andere relevante Aspekte mit
Drogenbezug dargelegt.
Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen
Parlaments und des Rates zu Tierseuchen
und zur Änderung und Aufhebung einiger
Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit
(„Tiergesundheitsrecht“)
Die Verordnung enthält Vorschriften und Maßnahmen zur
Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen, die zwischen
Tieren oder zwischen Tieren und Menschen in den
Mitgliedstaaten übertragen werden.
Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen
Parlaments und des Rates über
Medizinprodukte, zur Änderung der
Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG)
Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG)
Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der
Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des
Rates
Mit dieser Verordnung werden Regeln für das
Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt und die
Inbetriebnahme von für den menschlichen Gebrauch
bestimmten Medizinprodukten und deren Zubehör in der
Europäischen Union festgelegt. Die Verordnung gilt auch für
klinische Prüfungen solcher Medizinprodukte und ihres
Zubehörs.
Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen
Parlaments und des Rates über In-vitro-
Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie
98/79/EG und des Beschlusses 2010/227/EU
der Kommission
Mit dieser Verordnung werden Regeln für das
Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt und die
Inbetriebnahme von für den menschlichen Gebrauch
bestimmten Medizinprodukten im Bereich der In-vitro-
Diagnostik und deren Zubehör in der Europäischen Union
festgelegt. Sie gilt auch für Leistungsstudien zu In-vitro-
Diagnostika und deren Zubehör.
Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen
Parlaments und des Rates über die
Vorschriften für das Überschreiten der
Grenzen durch Personen (Schengener
Grenzkodex).
Nach dieser Verordnung unterliegen Personen, die
Binnengrenzen zwischen Mitgliedstaaten überschreiten,
grundsätzlich keinen Grenzkontrollen. Sie enthält unter
anderem Bestimmungen über Grenzkontrollen bei Personen,
die die Außengrenzen der Mitgliedstaaten überschreiten,
Einreisevoraussetzungen und die vorübergehende
Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen.
108
Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des
Europäischen Parlaments und des Rates über
die Bereitstellung auf dem Markt und die
Verwendung von Biozidprodukten
Die Verordnung verbessert das Funktionieren des
Binnenmarkts durch die Harmonisierung der Vorschriften für
die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von
Biozidprodukten bei gleichzeitiger Gewährleistung eines
hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier
und für die Umwelt.
Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Dezember
2022 über die Resilienz kritischer
Einrichtungen und zur Aufhebung der
Richtlinie 2008/114/EG des Rates (CER-
Richtlinie)
Die CER-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, spezifische
Maßnahmen zu ergreifen, um die Erbringung wesentlicher
Dienste für die Aufrechterhaltung kritischer gesellschaftlicher
und wirtschaftlicher Tätigkeiten im Binnenmarkt
sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten müssen nationale
Resilienzstrategien erlassen, Risikobewertungen durchführen,
ihre kritischen Einrichtungen in elf Sektoren ermitteln und sie
in die Lage versetzen, ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie
nachzukommen. Die Richtlinie enthält auch Vorschriften für
die Beaufsichtigung kritischer Einrichtungen.
Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Dezember
2022 über Maßnahmen für ein hohes
gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der
Union, zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 910/2014 und der Richtlinie
(EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der
Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie)
Die NIS-2-Richtlinie enthält Anforderungen an
Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der
Cybersicherheit und die Meldung von Sicherheitsvorfällen für
wesentliche und wichtige Einrichtungen in 18 kritischen
Sektoren. Die Richtlinie enthält auch Maßnahmen für die
Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene, um
ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der
gesamten Union zu fördern.
Beschluss Nr. 1313/2013/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Dezember 2013 über ein
Katastrophenschutzverfahren der Union
In dem Beschluss wird das Ziel des
Katastrophenschutzverfahrens der Union festgelegt, die
Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der EU und den
Mitgliedstaaten bei der Katastrophenprävention, -vorsorge
und -bewältigung zu stärken. Das Verfahren fördert die
Solidarität der Mitgliedstaaten und gewährleistet gleichzeitig
die nationale Zuständigkeit für das
Katastrophenmanagement. Er enthält Vorschriften mit
allgemeinen und spezifischen Zielen zur Verbesserung des
Schutzes und der Vorsorge auf Ebene der Mitgliedstaaten und
der Union, zur Erleichterung einer raschen und effizienten
Reaktion und Sensibilisierung der Öffentlichkeit, zur
Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über
Katastrophen und zur Intensivierung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Koordinierung.
Verordnung (EU) 2024/2747 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
9. Oktober 2024 zur Schaffung eines
Rahmens von Maßnahmen für einen
Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des
Binnenmarkts und zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates
(Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und
die Resilienz des Binnenmarkts)
Das Instrument „Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und
die Resilienz des Binnenmarkts“ (IMERA) zielt darauf ab, die
Resilienz des EU-Binnenmarkts in Notfällen zu stärken. Es
schafft einen Rahmen für das Krisenmanagement, der den
freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr
gewährleistet, und befasst sich mit Störungen der Lieferkette.
Die IMERA umfasst Maßnahmen für Transparenz,
Koordinierung und rasche Reaktion in Notfällen, um die
Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zur
Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Stabilität und des
Verbraucherschutzes zu verbessern.
109
Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. Februar
2025 über den europäischen
Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung
der Richtlinie 2011/24/EU und der
Verordnung (EU) 2024/2847
Mit der Verordnung über den europäischen
Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS)
wird ein gemeinsamer Rahmen für die Nutzung und den
Austausch personenbezogener elektronischer
Gesundheitsdaten innerhalb der EU eingerichtet. Damit wird
erreicht, dass einerseits Personen einen besseren Zugang zu
ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten
haben und sie stärker kontrollieren können und andererseits
die Weiterverwendung bestimmter Daten im Sinne des
Allgemeininteresses, zur Unterstützung der Politik und für die
wissenschaftliche Forschung ermöglicht wird. Die Verordnung
unterstützt eine Umgebung für gesundheitsspezifische Daten
zum Nutzen eines Binnenmarkts für digitale
Gesundheitsdienste und -produkte. Darüber hinaus wird mit
der Verordnung ein harmonisierter rechtlicher und
technischer Rahmen für Systeme für elektronische
Gesundheitsaufzeichnungen geschaffen, der
Interoperabilität, Innovation und das reibungslose
Funktionieren des Binnenmarkts fördert. Diese Verordnung
wird ab 2031 schrittweise in Kraft treten.
Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom
27. November 2024 über die Behandlung von
kommunalem Abwasser (Neufassung) (Text
von Bedeutung für den EWR)
Zu den Zielen der neu gefassten Richtlinie über die
Behandlung von kommunalem Abwasser gehört der Schutz
der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor
Einleitungen von kommunalem Abwasser. Gemäß der
Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, für eine
Überwachung des kommunalen Abwassers zu sorgen und
nationale Systeme zwischen den für die öffentliche
Gesundheit und die kommunale Abwasserbewirtschaftung
zuständigen Behörden einzurichten. Die Mitgliedstaaten
müssen eine Liste der für die öffentliche Gesundheit
relevanten Parameter erstellen, die im kommunalen
Abwasser zu überwachen sind, und die folgenden
Gesundheitsparameter für die Aufnahme in eine solche Liste
erwägen: SARS-CoV-2 und seine Varianten, Poliovirus,
Influenzavirus und neu auftretende Krankheitserreger. Die
Mitgliedstaaten sind verpflichtet, im Falle einer
gesundheitlichen Notlage die einschlägigen
Gesundheitsparameter im kommunalen Abwasser zu
überwachen. Darüber hinaus sieht die Richtlinie eine
Verpflichtung zur Überwachung des kommunalen Abwassers
auf antimikrobielle Resistenzen (AMR) vor.
Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012
zur Beherrschung der Gefahren schwerer
Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur
Änderung und anschließenden Aufhebung
der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Text von
Bedeutung für den EWR)
Die Seveso-III-Richtlinie legt Bestimmungen für die Verhütung
schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und für die
Begrenzung der Unfallfolgen für die menschliche Gesundheit
und die Umwelt fest, um auf abgestimmte und wirksame
Weise in der ganzen Union ein hohes Schutzniveau zu
gewährleisten. Sie gilt für mehr als 12 000 Industriebetriebe in
der gesamten EU.
110
Verordnung (EU) 2021/2282 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
15. Dezember 2021 über die Bewertung von
Gesundheitstechnologien und zur Änderung
der Richtlinie 2011/24/EU (Text von
Bedeutung für den EWR)
Mit der Verordnung werden ein Unterstützungsrahmen sowie
Verfahren für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im
Bereich Gesundheitstechnologien auf Unionsebene
geschaffen. Sie legt fest, dass alle für die gemeinsame
klinische Bewertung von Gesundheitstechnologien
erforderlichen Informationen, Daten, Analysen und sonstigen
Nachweise vom Entwickler der Gesundheitstechnologie nur
einmal auf Unionsebene vorzulegen sind. Darüber hinaus
werden die gemeinsamen Vorschriften und Methoden für die
gemeinsame klinische Bewertung von
Gesundheitstechnologien dargelegt.
Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. März
2017 über amtliche Kontrollen und andere
amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der
Anwendung des Lebens- und
Futtermittelrechts und der Vorschriften über
Tiergesundheit und Tierschutz,
Pflanzengesundheit und
Pflanzenschutzmittel
Mit der Verordnung (EU) 2017/625 wird ein harmonisierter
Rahmen für amtliche Kontrollen in der gesamten
Lebensmittelkette geschaffen, um die Einhaltung der EU-
Vorschriften über Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
Tiergesundheit, Pflanzengesundheit und Tierschutz
sicherzustellen. Sie stärkt die Zusammenarbeit und
Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-
Organen, um ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von
Menschen, Tieren und Pflanzen zu gewährleisten. In der
Verordnung werden allgemeine und spezifische Ziele
festgelegt, um die Effizienz, Einheitlichkeit und Transparenz
der Kontrollen zu verbessern, risikobasierte Ansätze zu
verbessern, rasche und angemessene Korrekturmaßnahmen
zu unterstützen und die EU-Kapazitäten durch
Referenzlaboratorien, koordinierte Audits und
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken.
Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom
17. November 2003 zur Überwachung von
Zoonosen und Zoonoseerregern und zur
Änderung der Entscheidung 90/424/EWG
des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie
92/117/EWG des Rates
Die Richtlinie 2003/99/EG legt den EU-Rahmen für die
Überwachung, Beobachtung und Meldung von Zoonosen,
Zoonoseerregern und damit zusammenhängenden
antimikrobiellen Resistenzen fest. Ziel ist es, die
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-
Einrichtungen zu stärken, um eine Früherkennung, eine
kohärente Datenerhebung und koordinierte Reaktionen auf
zoonotische Gefahren zu gewährleisten. In der Richtlinie
werden die wichtigsten Aufgaben zur Verbesserung des
Schutzes der öffentlichen Gesundheit, zur Gewährleistung
einer harmonisierten Überwachung in der gesamten Union,
zur Erleichterung des raschen Informationsaustauschs, zur
Vertiefung des wissenschaftlichen Verständnisses von
Zoonosenrisiken und zur Verbesserung der Vorsorge und der
sektorübergreifenden Koordinierung im Rahmen des
Konzepts „Eine Gesundheit“ dargelegt.
111
Lebensmittelhygienepaket – Verordnung
(EG) Nr. 852/2004 – Allgemeine
Lebensmittelhygiene und Verordnung (EG)
Nr. 853/2004 – Hygienevorschriften für
Lebensmittel tierischen Ursprungs
Das Lebensmittelhygienepaket enthält umfassende EU-
Vorschriften über Lebensmittelhygiene, amtliche Kontrollen
und die Pflichten der Lebensmittelunternehmer, um ein
hohes Maß an Lebensmittelsicherheit in der gesamten
Lieferkette zu gewährleisten. Es stärkt die Kohärenz und
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der EU
durch die Harmonisierung der Hygienevorschriften, die
Einrichtung klarer risikobasierter Kontrollsysteme und die
Förderung der gemeinsamen Verantwortung für eine sichere
Lebensmittelproduktion. In dem Rahmen werden allgemeine
und spezifische Ziele festgelegt, um die Gesundheit der
Verbraucher zu schützen, Rückverfolgbarkeit und Transparenz
zu gewährleisten, wissenschaftliche und risikobasierte
Standards zu stärken und eine wirksame
grenzüberschreitende Koordinierung und rasche Reaktion bei
Vorfällen im Bereich der Lebensmittelsicherheit zu
unterstützen.
Internationale Gesundheitsvorschriften der
WHO, (IVG 2005 in der geänderten Fassung)
Die IGV enthalten Bestimmungen für die Zusammenarbeit
und Koordinierung zwischen den Vertragsstaaten und der
WHO, um die Präventions-, Erkennungs-, Vorsorge- und
Reaktionsbemühungen in Bezug auf Ereignisse von
internationaler Tragweite im Bereich der öffentlichen
Gesundheit, einschließlich pandemischer Notlagen, zu
verbessern und gleichzeitig unnötige Störungen des
internationalen Verkehrs und des internationalen
Reiseverkehrs zu vermeiden. Die IGV sind für 196 Länder,
nämlich die 194 WHO-Mitgliedstaaten sowie den Heiligen
Stuhl und Liechtenstein, rechtsverbindlich. Alle EU-
Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien der IGV. Viele IGV-
Bestimmungen betreffen Fragen, die auf EU-Ebene geregelt
werden und eine koordinierte Umsetzung der IGV in der
gesamten EU erfordern. Die Änderungen der IGV von 2024
zielen darauf ab, die weltweite Bereitschaft, Überwachung
und Reaktion in Bezug auf gesundheitliche Notlagen unter
Berücksichtigung der Lehren aus COVID-19 im Einklang mit
den wichtigsten Prioritäten der EU im Bereich der globalen
Gesundheit zu verbessern.
112
ANHANG 3. Governance-Strukturen der EU
Governance-Strukturen, Unterstützungsmechanismen und Kapazitäten
der EU
Gesundheitssicherheitsausschuss
Der Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC)292 spielt eine wichtige Rolle bei der
Koordinierung der Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf
grenzüberschreitende Gesundheitskrisen. Der 2001 eingerichtete
Gesundheitssicherheitsausschuss dient als EU-Plattform, auf der nationale Vertreter
der Mitgliedstaaten zusammenkommen, um Informationen auszutauschen,
Prävention, Vorsorge und Reaktion in Fragen der Gesundheitssicherheit zu erörtern,
einander zu konsultieren und nationale Reaktionsmaßnahmen, einschließlich
Forschungsbedarf und Mitteilungen im Rahmen der Risikokommunikation, zu
koordinieren. Der Gesundheitssicherheitsausschuss kann auch gemeinsame
Stellungnahmen sowie Leitlinien zu Präventions-, Kontroll- und Reaktionsmaßnahmen
bei Gesundheitskrisen verabschieden.
Der Gesundheitssicherheitsausschuss wird von der Kommission geleitet und hat zwei
Arbeitsebenen: die hochrangige Gruppe und die Facharbeitsgruppen, die sich mit
spezifischen Themen befassen293. Die hochrangige Gruppe tritt mindestens zweimal
jährlich zusammen, führt strategische und politische Diskussionen über
grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren und verabschiedet einvernehmlich
Stellungnahmen des Gesundheitssicherheitsausschusses. Facharbeitsgruppen,
einschließlich einer allgemeinen Arbeitsgruppe, die die einzige ständige
Facharbeitsgruppe des Gesundheitssicherheitsausschusses ist, treten regelmäßiger
zusammen, um die allgemeine Koordinierung sowie technische und operative Fragen
zu erörtern. Die Verbindungsbeamten des Gesundheitssicherheitsausschusses sind
Vertreter der Mitgliedstaaten, die den täglichen Kontakt mit dem Sekretariat des
Gesundheitssicherheitsausschusses pflegen, das von der Kommission geleitet wird.
Vertreter der einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der Union sowie des
Europäischen Parlaments und der WHO können als Beobachter an den Sitzungen des
Gesundheitssicherheitsausschusses teilnehmen294. Der
Gesundheitssicherheitsausschuss sollte regelmäßige Konsultationen mit
Sachverständigen für öffentliche Gesundheit, internationalen Organisationen wie der
Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) und anderen nationalen und regionalen
292 Artikel 4, 10 und 21 der Verordnung (EU) 2022/2371.
293 Europäische Kommission, „List of authorities represented in the Health Security Committee“, Website der Europäischen
Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-
diseases/crisis-management/list-authorities-represented-health-security-committee_en?prefLang=de.
294 Europäische Kommission, „Health Security Committee: Rules of procedure for the Health Security Committee“,
Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-security-
and-infectious-diseases/crisis-management_en#:~:text=Health%20Security%20Committee-
,Rules%20of%20procedure,-List%20of%20authorities.
https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/crisis-management/list-authorities-represented-health-security-committee_en?prefLang=de
https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/crisis-management/list-authorities-represented-health-security-committee_en?prefLang=de
https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/crisis-management_en#:%7E:text=Health%20Security%20Committee-,Rules%20of%20procedure,-List%20of%20authorities
https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/crisis-management_en#:%7E:text=Health%20Security%20Committee-,Rules%20of%20procedure,-List%20of%20authorities
https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/crisis-management_en#:%7E:text=Health%20Security%20Committee-,Rules%20of%20procedure,-List%20of%20authorities
113
Zentren für die Prävention und Bekämpfung von Krankheiten sicherstellen.
Gegebenenfalls koordiniert der Gesundheitssicherheitsausschuss auch die Reaktion
auf gesundheitliche Notlagen mit dem Gesundheitskrisenstab, sofern dieser gemäß
der Verordnung (EU) 2022/2372 eingerichtet wurde.
EU-Gesundheits-Einsatzgruppe
Die vom ECDC eingerichtete EU-Gesundheits-Einsatzgruppe (EUHTF) setzt sich
aus Expertenpools zusammen, die bereit sind, auf Anfrage rasch Unterstützung bei
der Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf übertragbare oder unbekannte
Krankheiten zu leisten. Die EU-Gesundheits-Einsatzgruppe kann auf der Grundlage
eines Unterstützungsersuchens bei Feldeinsätzen oder für die Fernunterstützung in
einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Land oder außerhalb der EU eingesetzt
werden295. Die EU-Gesundheits-Einsatzgruppe wird vom ECDC unter Anleitung der
Beratergruppe der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe verwaltet. Sie kooperiert und kann
andere Unterstützungsmechanismen im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens
der Union sowie den Mechanismus des Globalen Netzwerks für Warnungen und
Gegenmaßnahmen (GOARN) ergänzen.
Die EU-Gesundheits-Einsatzgruppe setzt sich aus einer ständigen Kapazität von
ECDC-Mitarbeitern und drei Sachverständigenpools zusammen. Das ECDC ist für die
tägliche Arbeit der Einsatzgruppe zuständig. Ein solcher Pool ist der ECDC-Pool, an
dem Sachverständige des ECDC beteiligt sind. Ein weiterer Pool ist der ECDC-
Stipendienpool, an dem Sachverständige des ECDC-Stipendienprogramms beteiligt
sind, einschließlich des Europäischen Programms für die Ausbildung von
Epidemiologen für die praktische Arbeit vor Ort (EPIET), European Programme for
Public Health Microbiology Training (EUPHEM; Europäisches Programm für
Ausbildung im Bereich Public-Health-Mikrobiologie) und der damit verbundenen
nationalen Programme für die Feldepidemiologie. Der Pool externer Sachverständiger
setzt sich aus externen Sachverständigen zusammen. Die Kommission kann
zusammen mit mindestens zwei Mitgliedstaaten die verstärkte Notfallkapazität der EU-
Gesundheits-Einsatzgruppe während einer gesundheitlichen Notlage auf
Unionsebene mobilisieren, wobei ihre Pools in vollem Umfang mobilisiert werden, um
den Gesundheitssicherheitsausschuss bei Gesundheitskrisen zu unterstützen.
Gesundheitskrisenstab
Sollte der Rat beschließen, den Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen
gemäß der Verordnung (EU) 2022/2372 zu aktivieren, wird der
Gesundheitskrisenstab eingerichtet, um die Koordinierung der Maßnahmen des
Rates, der Kommission, der einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen
Stellen der Union und der Mitgliedstaaten sicherzustellen, sodass die Versorgung mit
und der Zugang zu krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen gewährleistet
295 Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004.
114
werden können. Der Gesundheitskrisenstab unterstützt die Koordinierung und
Entscheidungsfindung auf hoher Ebene, indem er Vertreter der Mitgliedstaaten, des
Rates, der Kommission und der einschlägigen Einrichtungen und Agenturen der Union
zusammenführt296. Der Gesundheitskrisenstab stimmt sich auch mit dem Zentrum für
die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) ab, um operative Lücken beim
Zugang zu krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen und ihren Rohstoffen
zu schließen und erforderlichenfalls die entsprechenden Überwachungs- und
Koordinierungsaufgaben vor Ort sicherzustellen. Der Gesundheitskrisenstab
unterstützt und berät die Kommission bei der Vorbereitung und Durchführung von
Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2372. Der Gesundheitskrisenstab
kann Stellungnahmen abgeben.
Im Gesundheitskrisenstab kommen hochrangige Vertreter der Mitgliedstaaten
zusammen, um die Versorgung mit und den Zugang zu krisenrelevanten
medizinischen Gegenmaßnahmen und Rohstoffen zu beschleunigen und die
Koordinierung der einschlägigen Aufgaben sicherzustellen297. Er stimmt sich mit dem
Gesundheitssicherheitsausschuss298 und gegebenenfalls mit dem HERA-Board ab299,
um wirksam auf die Bedrohung zu reagieren.
Den gemeinsamen Vorsitz im Gesundheitskrisenstab führen die Kommission und der
Mitgliedstaat, der den turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz innehat. Ein Vertreter des
Europäischen Parlaments und ein Vertreter eines Mitgliedstaats des
Gesundheitssicherheitsausschusses werden als Beobachter zu den Sitzungen des
Gesundheitskrisenstabs eingeladen. Die einschlägigen Organe, Einrichtungen und
sonstigen Stellen der Union und der ACPHE können als Beobachter teilnehmen.
Internationale Organisationen wie die WHO oder die NATO und nationale Behörden,
einschließlich zentrale Beschaffungsstellen, sowie Organisationen und Verbände des
Gesundheitswesens können ebenfalls als Beobachter eingeladen werden. Der
Gesundheitskrisenstab kann zur Unterstützung seiner Tätigkeiten auf Ad-hoc-Basis
Untergruppen oder Arbeitsgruppen einsetzen.
EU-Katastrophenschutzverfahren
Das Katastrophenschutzverfahren der Union (UCPM)300 ist der Rahmen der EU zur
Erleichterung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten
und den teilnehmenden Staaten bei der Prävention von sowie der Vorbereitung und
Reaktion auf verschiedene Arten von Katastrophen, einschließlich Krisen im nicht
gesundheitlichen Bereich, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsplans fallen.
Das Katastrophenschutzverfahren der Union ist darauf ausgelegt, auf Notlagen,
Unfälle, vom Menschen verursachte Katastrophen und auf Naturkatastrophen wie
296 Artikel 5 der Verordnung (EU) 2022/2372.
297 Artikel 5 der Verordnung (EU) 2022/2372.
298 Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2371.
299 Siehe auch Erwägungsgrund 4 der Verordnung (EU) 2022/2372.
300 Entscheidung 2001/792 (Euratom) des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung
einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen (ABl. L 297, S. 7, ELI: https://eur-
lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32001D0792).
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32001D0792
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32001D0792
115
Waldbrände, Erdbeben und Krankheitsausbrüche innerhalb oder außerhalb der
Europäischen Union zu reagieren.
Jedes von einer Katastrophe betroffene Land in Europa und darüber hinaus kann über
das Katastrophenschutzverfahren der Union Soforthilfe wie medizinische Teams,
Ausrüstung und Hilfsgüter anfordern. Die Kommission spielt eine Schlüsselrolle bei der
Koordinierung der Katastrophenbewältigung und trägt zu den Transport- und/oder
Betriebskosten der Einsätze bei. Das Katastrophenschutzverfahren der Union
koordiniert diese Bemühungen über das Europäische Zentrum für die Koordination von
Notfallmaßnahmen (ERCC), das Hilfsersuchen und Einsätze verwaltet. Im Rahmen
des Katastrophenschutzverfahrens der Union arbeiten die Kommission und die
Mitgliedstaaten zusammen, um Risikobewertungen, das
Katastrophenrisikomanagement sowie den Aufbau und den Austausch von Wissen zu
verbessern301.
Um den Herausforderungen der medizinischen Notfallbewältigung zu begegnen, hat
die EU den Europäischen Katastrophenschutz-Pool (ECPP)302 entwickelt, um die
Einsatzbereitschaft und die Qualität der Katastrophenbewältigung im Rahmen des
Katastrophenschutzverfahrens der Union zu verbessern. Die Mitgliedstaaten und die
am Katastrophenschutzverfahren der Union teilnehmenden Staaten können die
Bewältigungskapazitäten auf freiwilliger Basis für den Katastrophenschutz-Pool
binden und sie für Bewältigungsmaßnahmen im Rahmen des
Katastrophenschutzverfahrens der Union zur Verfügung stellen. Über den
Katastrophenschutz-Pool kann das Katastrophenschutzverfahren der Union
verschiedene Arten medizinischer Notfallhilfen mobilisieren, einschließlich
medizinischer Notfallteams (EMT).
Darüber hinaus wurde rescEU303 als integraler Bestandteil des
Katastrophenschutzverfahrens der Union als strategische Reserve für europäische
Kapazitäten und Lagerbestände zur Katastrophenbewältigung eingerichtet. Sie wird
vollständig von der EU finanziert und dient als „letztes Mittel“. rescEU bietet ein
Sicherheitsnetz über EU-finanzierte Kapazitäten zur Katastrophenbewältigung, mit
denen Ressourcenlücken geschlossen werden können, wenn die nationalen oder die
Ressourcen des Katastrophenschutz-Pools nicht ausreichen. rescEU stärkt die
Katastrophenvorsorge Europas durch die Einrichtung strategischer Reserven von
Notfallabwehrkapazitäten, einschließlich medizinischer Kapazitäten wie Feldlazarette,
Therapeutika, kritische medizinische Hilfsgüter, persönliche Schutzausrüstung und
Ausrüstung für die Reaktion auf chemische, biologische, radiologische und nukleare
Notfälle.
301 Union Civil Protection Knowledge Network, abgerufen am 3. November 2025, https://civil-protection-knowledge-
network.europa.eu/.
302 Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe, „European Civil Protection Pool“, Website der Europäischen
Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/civil-
protection/european-civil-protection-pool_en?prefLang=de.
303 Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe, „RescEU“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen
am 3. November 2025, https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/civil-
protection/resceu_en?prefLang=de.
https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/
https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/
https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/civil-protection/european-civil-protection-pool_en?prefLang=de
https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/civil-protection/european-civil-protection-pool_en?prefLang=de
https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/civil-protection/resceu_en?prefLang=de
https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/civil-protection/resceu_en?prefLang=de
116
Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen
Im Mittelpunkt des Katastrophenschutzverfahrens der Union steht das Zentrum für
die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC)304. Dabei handelt es sich um das
Einsatzzentrum der Kommission, das rund um die Uhr einsatzbereit ist, um bei
Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen eine rasche
Koordinierung und Unterstützung zu ermöglichen und Hilfe in Form von Hilfsgütern,
Fachwissen, Katastrophenschutzteams und Spezialausrüstung zu leisten. Das
Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen überwacht Risiken und
Ereignisse im Rahmen seiner Frühwarnkapazitäten, entwickelt ein Bild der Lage,
unterstützt den Aufbau von Reaktionskapazitäten und koordiniert die Bereitstellung
von Hilfe für betroffene Länder, die um Unterstützung bitten. Es fungiert als zentrale
Koordinierungsstelle, indem es nationale Behörden, EU-Agenturen und internationale
Partner miteinander vernetzt, damit diese Informationen austauschen und Ressourcen
in Echtzeit verwalten können. Das Zentrum für die Koordination von
Notfallmaßnahmen kann im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union auf
gesundheitsbezogene und nicht gesundheitsbezogene Notlagen reagieren.
Im Falle von Gesundheitskrisen unterstützt das Zentrum für die Koordination von
Notfallmaßnahmen gemeinsame Operationen wie den Einsatz von Sachverständigen,
den Transport medizinischer Ausrüstung, die Organisation von Patiententransporten
sowie logistische und praktische Vorkehrungen zur Gewährleistung einer
reibungslosen Bereitstellung medizinischer Hilfe, einschließlich medizinischer
Notfallteams zur Unterstützung der Maßnahmen vor Ort. Das Zentrum für die
Koordination von Notfallmaßnahmen koordiniert auch die Rückführung von Bürgern im
Rahmen der konsularischen Unterstützung der EU (z. B. während der COVID-19-
Pandemie). Schließlich dient das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen
den Mitgliedstaaten und der EU, wenn die Integrierte Regelung für die politische
Reaktion auf Krisen (IPCR) aktiviert oder die Solidaritätsklausel geltend gemacht wird.
Mechanismus für wissenschaftliche Beratung
Der Zweck des Mechanismus für wissenschaftliche Beratung (SAM)305 besteht
darin, auf Ersuchen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder unabhängige,
faktengestützte wissenschaftliche Beratung zu leisten. Mit seiner dreigliedrigen
Struktur soll sichergestellt werden, dass sich die EU-Politik auf die neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt306. Er setzt sich zusammen aus:
• Der Gruppe leitender wissenschaftlicher Berater: Ein Gremium renommierter
Wissenschaftler, das den Kommissionsmitgliedern politische Empfehlungen auf
hoher Ebene unterbreitet.
304 Artikel 7 des Beschlusses (EU) Nr. 1313/2013.
305 Mechanismus für wissenschaftliche Beratung der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025,
https://scientificadvice.eu/.
306 Europäische Kommission, „The Scientific Advice Mechanism – Outputs and impacts“, Website der Europäischen
Kommission, 2. April 2025, abgerufen am 3. November 2025, https://research-and-innovation.ec.europa.eu/news/all-
research-and-innovation-news/scientific-advice-mechanism-outputs-and-impacts-2025-04-02_en?prefLang=de.
https://scientificadvice.eu/
https://research-and-innovation.ec.europa.eu/news/all-research-and-innovation-news/scientific-advice-mechanism-outputs-and-impacts-2025-04-02_en?prefLang=de
https://research-and-innovation.ec.europa.eu/news/all-research-and-innovation-news/scientific-advice-mechanism-outputs-and-impacts-2025-04-02_en?prefLang=de
117
• Science Advice for Policy by European Academies (SAPEA): Ein Konsortium, das
Erkenntnisse von über 100 akademischen Einrichtungen und wissenschaftlichen
Gesellschaften aus ganz Europa zusammenträgt.
• Dem Sekretariat des Mechanismus für wissenschaftliche Beratung: Ein
Referat der Kommission, das die Tätigkeiten des Mechanismus für
wissenschaftliche Beratung koordiniert.
Zu den Aufgaben des Mechanismus für wissenschaftliche Beratung gehören die
Bündelung von Erkenntnissen durch die Mobilisierung von Expertennetzen in Notfällen
und die Bereitstellung strategischer politischer Leitlinien, um dafür zu sorgen, dass die
EU-Maßnahmen auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Der
Mechanismus arbeitet auch mit Interessenträgern zusammen und fördert den Dialog
zwischen Wissenschaftlern, politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit,
um Vertrauen aufzubauen und die Transparenz zu verbessern.
Expertengruppen der Kommission
Expertengruppen der Kommission sind beratende Gremien, die von der Kommission
eingerichtet wurden, um Beratung und Fachwissen zu politischen Initiativen und
Legislativvorschlägen bereitzustellen. Diese Gruppen, die sich aus Sachverständigen
verschiedener Sektoren zusammensetzen, spielen eine entscheidende Rolle,
beispielsweise bei der Gestaltung der EU-Politik und der Bereitstellung von Input zu
delegierten Rechtsakten oder Legislativvorschlägen der EU.
HERA-Board
Im Bereich der medizinischen Gegenmaßnahmen setzt sich das HERA-Board aus
Vertretern der Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz der Kommission zusammen, während
die Organe und Agenturen der EU als Beobachter teilnehmen können307. Aufgabe des
HERA-Boards ist es, die Kommission bei der Formulierung strategischer
Entscheidungen über die Tätigkeiten der Kommission im Bereich medizinischer
Gegenmaßnahmen zu unterstützen und zu beraten und so zur Mobilisierung der
Ressourcen und Kapazitäten der Mitgliedstaaten beizutragen. Dazu gehören die
Abschätzung von Gesundheitsgefahren und Gewinnung von Erkenntnissen, die
Förderung fortgeschrittener Forschung und Entwicklung, die Bewältigung der
Herausforderungen des Marktes und Stärkung der offenen strategischen Autonomie
der EU in der Produktion, die rasche Beschaffung und Verteilung, die Erhöhung der
Bevorratungskapazität und der Ausbau von Wissen und Kompetenzen in den
Bereichen Vorsorge und Reaktion im Zusammenhang mit medizinischen
Gegenmaßnahmen. Angesichts der Informationen, die in den Sitzungen des HERA-
Boards ausgetauscht werden, kann seine Arbeit dazu beitragen, Entscheidungen über
Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Verbesserung der Verfügbarkeit von und des
307 Beschluss der Kommission vom 16.9.2021 zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei
gesundheitlichen Notlagen (HERA), C(2021)6712, https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712
118
Zugangs zu medizinischen Gegenmaßnahmen zu treffen. Das HERA-Board tritt drei-
bis viermal jährlich zusammen.
Das HERA-Board wird vom HERA-Beirat unterstützt, der sich aus Sachverständigen
der Mitgliedstaaten aus den Bereichen Gesundheitssicherheit, Forschung und
Industriepolitik zusammensetzt308. Der Beirat tauscht technische Informationen aus
und bündelt Wissen über medizinische Gegenmaßnahmen, um dem HERA-Board
wissenschaftliche Erkenntnisse und Beratung zur Verfügung zu stellen. Als
Untergruppe dieses Beirats wurde ein Gemeinsames Forum für industrielle
Zusammenarbeit eingerichtet, um die Mitgliedstaaten und Vertreter der Industrie im
gesamtgesellschaftlichen Ansatz zu vernetzen. Es ergänzt die umfassenderen
Instrumente zur Erkenntnisgewinnung und Gremien der Kommission, indem es sich
speziell auf die industriellen Aspekte der Vorsorge konzentriert. Ziel ist es,
Marktversagen und Abhängigkeiten in der Lieferkette zu ermitteln, die die
Produktionskapazitäten einschlägiger medizinischer Gegenmaßnahmen und ihrer
Rohstoffe einschränken könnten. Das Zivilgesellschaftliche Forum sorgt für den
Austausch mit Hochschulen und der Zivilgesellschaft und gibt dem Beirat
Empfehlungen zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der Krisenvorsorge und
-reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen, wobei der Schwerpunkt auf medizinischen
Gegenmaßnahmen liegt, und überwacht die einschlägigen Entwicklungen in
Forschung, Industrie und Politik.
Beratender Ausschuss für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Die Hauptaufgabe des Beratenden Ausschusses für Notlagen im Bereich der
öffentlichen Gesundheit (ACPHE)309 besteht darin, die Kommission bei der
Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der förmlichen Feststellung und
Aufhebung von gesundheitlichen Notlagen auf Unionsebene zu unterstützen und zu
Reaktionsmaßnahmen zu beraten. Während der Bereitschaftszeit beteiligt sich der
ACPHE aktiv an Maßnahmen, um die volle Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten.
Der ACPHE vereint Sachverständige aus 16 verschiedenen Wirtschaftsbereichen und
Disziplinen, darunter Gesundheitswesen, Medien, Transportwesen, Wirtschaft,
Veterinärwesen und Wissenschaft310. Es findet jährlich eine Generalversammlung in
Präsenz statt, ergänzt durch zusätzliche Online-Sitzungen. Ziel dieser Sitzungen unter
dem Vorsitz der Kommission ist es, die Zusammenarbeit zu erleichtern, die
Arbeitsmethoden zu verfeinern und die Einsatzbereitschaft zu verbessern. Das ECDC
308 Europäische Kommission, „HERA Advisory Forum“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 31. Oktober
2025, https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/hera-advisory-
forum_en?prefLang=de.
309 Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen, „Advisory Committee on Public
Health Emergencies“ (ACPHE), Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025,
https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=de&groupID=3914.
310 Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen, Website der Europäischen
Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-
register/screen/home?lang=de.
https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/hera-advisory-forum_en?prefLang=de
https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/hera-advisory-forum_en?prefLang=de
https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=de&groupID=3914
https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/home?lang=de
https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/home?lang=de
119
und die EMA nehmen als ständige Beobachter teil, und auch die WHO kann als
Beobachter teilnehmen.
Auf Ersuchen der Kommission oder des Gesundheitssicherheitsausschusses berät
der ACPHE zu der Frage, ob eine Bedrohung einen öffentlichen Notstand auf
Unionsebene darstellt, und zu Reaktionsmaßnahmen, die auf den wissenschaftlichen
Gutachten und Risikobewertungen der EU-Agenturen, der WHO und gegebenenfalls
anderer einschlägiger Agenturen oder Einrichtungen aufbauen311.
Expertengruppe zur öffentlichen Gesundheit
Die Expertengruppe zur öffentlichen Gesundheit312 berät und unterstützt die
Kommission in Fragen der öffentlichen Gesundheit, sowohl im Zusammenhang mit
übertragbaren als auch nicht übertragbaren Krankheiten, sowie im Bereich der
Gesundheitssysteme. Die Kommission führt den Vorsitz in der Expertengruppe, die
sich aus Vertretern der Gesundheitsministerien der Mitgliedstaaten zusammensetzt.
Im Juni 2025313 wurde eine temporäre Untergruppe zu schwerwiegenden
grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren eingerichtet, die damit beauftragt wurde,
die von der Kommission im Rahmen der Verordnung zu schwerwiegenden
grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren ausgearbeiteten Entwürfe delegierter
Rechtsakte zu überprüfen.
Expertengruppe zur Leistungsbewertung der Gesundheitssysteme
Die Expertengruppe zur Leistungsbewertung der Gesundheitssysteme314 wurde
eingerichtet, um den EU-Ländern ein Forum für den Erfahrungsaustausch im Bereich
der Leistungsbewertung der Gesundheitssysteme zu bieten. Ziel ist es, nationale
politische Entscheidungsträger durch die Ermittlung von Instrumenten und Methoden
zur Entwicklung von Leistungsbewertungen der Gesundheitssysteme zu unterstützen.
Internationale Organisationen wie die WHO und die OECD beteiligen sich proaktiv an
der Arbeit der Expertengruppe. Jedes Jahr konzentriert die Gruppe sich auf einen
bestimmten Schwerpunktbereich315 wie Qualität der Versorgung, integrierte
Versorgung und Primärversorgung, für den sie Fakten, Rahmen und Beispiele für
bewährte Verfahren entwickelt.
311 Artikel 24 der Verordnung (EU) 2022/2371.
312 Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen, „Expert group on public health“’,
Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://ec.europa.eu/transparency/expert-
groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=de&groupID=3884.
313 Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen, „Sub-group on serious cross-
border threats to health“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025,
https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-
groups/consult?lang=de&fromMainGroup=true&groupID=105492.
314 Europäische Kommission, „Health systems performance assessment“, Website der Europäischen Kommission,
abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-systems-performance-assessment/overview_de.
315 Europäische Kommission, „Schwerpunktbereiche für die Leistungsbewertung“, Website der Europäischen Kommission,
abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-systems-performance-assessment/priority-
areas-hspa_de.
https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=de&groupID=3884
https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=de&groupID=3884
https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=de&fromMainGroup=true&groupID=105492
https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=de&fromMainGroup=true&groupID=105492
https://health.ec.europa.eu/health-systems-performance-assessment/overview_de
https://health.ec.europa.eu/health-systems-performance-assessment/priority-areas-hspa_de
https://health.ec.europa.eu/health-systems-performance-assessment/priority-areas-hspa_de
120
Koordinierungsmechanismus für klinische Prüfungen
Der Koordinierungsmechanismus für klinische Prüfungen berät zu klinischen
Prüfungen und deren Finanzierung, wobei der Schwerpunkt auf der Ermittlung und
Priorisierung der vielversprechendsten Arzneimittel und klinischen Studien liegt, die für
die Ziele der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit relevant sind, insbesondere
derjenigen, die die Vorsorge für und die Reaktion auf gesundheitliche Notlagen
verbessern. Der Koordinierungsmechanismus für klinische Prüfungen wird als
spezielle Untergruppe des HERA-Boards eingerichtet. Die Gruppe setzt sich aus
Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen, die über Fachkenntnisse im Bereich der
klinischen Forschung und der Finanzierungsmechanismen verfügen.
„Eine Gesundheit“-Netz der EU zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen
Das „Eine Gesundheit“-Netz der EU zur Bekämpfung antimikrobieller
Resistenzen (OHN) vereint Regierungsexperten aus den Bereichen menschliche
Gesundheit, Tiergesundheit und Umwelt, wissenschaftliche Agenturen der EU, die im
Bereich „Eine Gesundheit“ tätig sind (ECDC, EMA, ECHA, EUA und EFSA),
internationale Organisationen, unabhängige Sachverständige sowie Berufsverbände
und Organisationen der Zivilgesellschaft auf EU-Ebene. Das Netz wird von der
Kommission koordiniert. Im Rahmen des AMR OHN arbeiten die Mitglieder
zusammen, um gegenseitige Lernprozesse zu erleichtern, bewährte Verfahren und
innovative Ideen auszutauschen, einen Konsens zu erzielen, die Fortschritte in
Schlüsselbereichen zu vergleichen und erforderlichenfalls die nationalen
Anstrengungen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR) zu
beschleunigen. Es spielt somit eine wichtige Rolle bei der Verhinderung einer weiteren
Ausbreitung antimikrobieller Resistenzen und anderer Gesundheitskrisen,
einschließlich solcher, die durch Infektionen mit gegen antimikrobielle Wirkstoffe
resistenten Mikroorganismen verursacht werden.
Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen
Technologien
Die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen
Technologien (EGE) ist ein unabhängiges, multidisziplinäres Gremium, das vom
Präsidenten der Kommission ernannt wird und die Kommission in Bezug auf die
gesamte Politik und Rechtsetzung der EU unabhängig und in hoher Qualität berät,
wenn die Entwicklung im Bereich der Naturwissenschaften und neuen Technologien
ethische, gesellschaftliche und die Grundrechte betreffende Aspekte berührt. Das
rechtliche Mandat der Gruppe ist im Beschluss (EU, Euratom) 2021/156 der
Kommission und in ihrem Änderungsbeschluss (EU, Euratom) 2024/1997 der
Kommission verankert und die Gruppe erstattet der Präsidentin der Kommission und
dem gesamten Kollegium der Kommissionsmitglieder Bericht. Die EGE befasst sich
mit den Themen planetarische Ethik, Demokratie, Werte in der Politikgestaltung,
121
Pandemien und Krisenmanagement, Genomeditierung, künstliche Intelligenz und
Zukunft der Arbeit.
Die EGE hat die Aufgabe, ethische Gesichtspunkte in die Wissenschafts- und
Technologiepolitik auf internationaler Ebene, auf interinstitutioneller Ebene in
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat und innerhalb der
Kommission selbst einzubeziehen. Die Mitglieder der EGE werden aufgrund ihres
Fachwissens in den Bereichen Recht, Natur- und Sozialwissenschaften, Philosophie
und Ethik ernannt. Dies gewährleistet eine unabhängige, interdisziplinäre Perspektive
in Bezug auf ethische Fragen, die sich aus wissenschaftlichen und technologischen
Innovationen und grenzüberschreitenden Krisen ergeben. Die EGE ist ein wichtiger
Bezugspunkt für die 27 nationalen Ethikräte in der EU und darüber hinaus innerhalb
des internationalen Ethikrahmens.
Informelle Sachverständigengruppe der Kommission für globale Gesundheit in
der Entwicklungszusammenarbeit
Im Rahmen der informellen Sachverständigengruppe der Kommission für globale
Gesundheit in der Entwicklungszusammenarbeit stellen die Sachverständigen der
Mitgliedstaaten der Kommission Beratung und Fachwissen zur Entwicklung,
Umsetzung und Bewertung ihrer globalen Gesundheitsstrategien zur Verfügung. Ziel
dieser Zusammenarbeit ist es, die gemeinsamen Bemühungen der EU im Bereich der
globalen Gesundheit zu fördern und zu verbessern, wobei der Schwerpunkt auf der
Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Partnerschaften liegt.
Weitere EU-Koordinierungsmechanismen und -strukturen
Allianz für kritische Arzneimittel
Die im Januar 2024 eingerichtete Allianz für kritische Arzneimittel (CMA)316 ist ein
Konsultationsmechanismus, der einschlägige Interessenträger aus den EU-
Mitgliedstaaten, Schlüsselindustrien, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft
zusammenführt. Die CMA erörtert die industriellen Herausforderungen, die zur
Verknappung kritischer Arzneimittel beitragen, um Empfehlungen für Handlungsfelder
und Prioritäten zu formulieren und Lösungen zur Stärkung der Versorgung mit
kritischen Arzneimitteln in der EU vorzuschlagen.
316 Europäische Kommission, „Critical Medicines Alliance“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am
3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/critical-
medicines-alliance_en?prefLang=de.
https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/critical-medicines-alliance_en?prefLang=de
https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/critical-medicines-alliance_en?prefLang=de
122
Europäische Beobachtungsstelle für Klima und Gesundheit
Die Europäische Beobachtungsstelle für Klima und Gesundheit317, eine
gemeinsame Initiative der Kommission und der Europäischen Umweltagentur, soll
Europa dabei unterstützen, sich auf die Auswirkungen des Klimawandels auf die
menschliche Gesundheit vorzubereiten und sich daran anzupassen, indem sie Zugang
zu relevanten Informationen und Instrumenten bietet. Sie fördert den
Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen einschlägigen
internationalen, europäischen, nationalen, subnationalen und nichtstaatlichen Stellen.
Zu den Partnern der Beobachtungsstelle gehören das ECDC, die EFSA und die WHO.
Team Europa
Das Konzept „Team Europa“ führt die EU, die Mitgliedstaaten und Finanzinstitute
zusammen, um Ressourcen, Fachwissen und Maßnahmen für eine wirksamere und
wirkungsvollere Unterstützung einer koordinierten globalen Reaktion auf Krisen und
Entwicklungsherausforderungen zu bündeln. Team Europa wurde ursprünglich
eingerichtet, um eine koordinierte und umfassende Reaktion der EU und ihrer
Mitgliedstaaten auf die COVID-19-Pandemie und ihre Folgen zu gewährleisten. Das
neue Konzept wurde zum Kernstück von Europa in der Welt (dem wichtigsten
Finanzierungsinstrument der EU für die internationale Zusammenarbeit im Zeitraum
2021-2027) und dessen Programmplanung.
Europäischer Rat
Die Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR)318 des
Europäischen Rates ist der zentrale EU-Mechanismus für eine rasche und koordinierte
Beschlussfassung auf politischer Ebene der EU bei größeren und komplexen Krisen.
Die Aktivierung, politische Kontrolle und strategische Leitung der IPCR erfolgt unter
der Leitung des Ratsvorsitzes319. Die IPCR bietet einen flexiblen Rahmen, der je nach
Schwere und Merkmalen der Krise skaliert werden kann. Sobald die IPCR aktiviert ist,
gibt es drei Betriebsmodi, nämlich einen Überwachungsmodus (zur Lageerfassung),
einen Informationsaustausch-Modus (für die Erhebung und Analyse von Daten) und
einen Modus der vollständigen Aktivierung (für die aktive Koordinierung bei der
Vorbereitung von Reaktionsmaßnahmen).
Die IPCR-Regelung umfasst die unterstützenden Komponenten, die wesentlich sind,
um eine Beschlussfassung in Kenntnis der Sachlage im Rat und eine wirksame
politische Koordinierung und Zusammenarbeit auf Unionsebene sicherzustellen. Sie
erleichtert ein gemeinsames Verständnis der Krise durch regelmäßige Berichte im
Rahmen der integrierten Lageeinschätzung und -auswertung (ISAA), ermöglicht
die Ermittlung dringender Bedürfnisse und Lücken und fördert
Solidaritätsmaßnahmen.
317 Europäische Beobachtungsstelle für Klima und Gesundheit, abgerufen am 3. November 2025, https://climate-
adapt.eea.europa.eu/de/observatory.
318 Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1993 des Rates.
319 Artikel 222 AEUV.
https://climate-adapt.eea.europa.eu/de/observatory
https://climate-adapt.eea.europa.eu/de/observatory
123
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (AStV) überwacht die Umsetzung der IPCR-Regelung. Der
Vorsitz des Rates leitet die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der IPCR mit
Unterstützung des informellen Krisenkommunikationsnetzes, das sich aus
Kommunikationsexperten der Mitgliedstaaten zusammensetzt.
Während einer gesundheitlichen Notlage arbeiten der Gesundheitskrisenstab und der
Gesundheitssicherheitsausschuss eng mit dem IPCR-Mechanismus zusammen, um
sicherzustellen, dass die politische Koordinierung auf EU-Ebene durch Fachwissen im
Bereich der öffentlichen Gesundheit und operative Beiträge der Mitgliedstaaten
unterstützt wird, unter anderem durch den Austausch von Informationen und die
Weitergabe der Stellungnahmen und Leitlinien des Gesundheitskrisenstabs und des
Gesundheitskrisenstabs320. Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen
dient den Mitgliedstaaten und der EU als rund um die Uhr besetzte zentrale
Kontaktstelle, wenn die IPCR-Regelung aktiviert oder die Solidaritätsklausel geltend
gemacht wird.
Rat der EU
Der Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
(EPSCO)321 ist eine der Zusammensetzungen des Rates der Europäischen Union, in
der die Minister der Regierungen aller EU-Mitgliedstaaten zusammenkommen, um
politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften zu erörtern, auszuhandeln und zu
verabschieden. EPSCO ist ein Forum für Gesundheitsminister der EU-Mitgliedstaaten,
das der Koordinierung und Verabschiedung von Maßnahmen zur Stärkung der
Vorsorge und Reaktion im Bereich der öffentlichen Gesundheit dient. EPSCO gestaltet
Rechtsvorschriften und Strategien zur Verbesserung der Resilienz der
Gesundheitssysteme, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des
Krisenmanagements und stellt so wirksame EU-weite Maßnahmen bei
gesundheitlichen Notlagen sicher. Die Beschlüsse von EPSCO dienen den
Mitgliedstaaten und der Kommission als Richtschnur für den Schutz der Gesundheit
der Bevölkerung und die Stärkung der EU-Rahmen für die Gesundheitssicherheit,
auch wenn die Maßnahmen nicht direkt durchgeführt werden.
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament hat mehrere Ausschüsse, darunter den SANT-
Ausschuss322. Der SANT-Ausschuss – offiziell bekannt als Unterausschuss für
öffentliche Gesundheit innerhalb des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments – wurde
320 Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2371.
321 Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union, „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“,
Website des Europäischen Rates/Rates der Europäischen Union, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/configurations/epsco/.
322 Europäisches Parlament, „Ausschuss für öffentliche Gesundheit“, Website des Europäischen Parlaments, abgerufen
am 3. November 2025, https://www.europarl.europa.eu/committees/de/sant/home/highlights.
https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/configurations/epsco/
https://www.europarl.europa.eu/committees/de/sant/home/highlights
124
im Dezember 2024 von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu einem
vollwertigen Ausschuss gewählt und übernahm damit die Zuständigkeit für die
Gesundheitspolitik, die zuvor vom größeren ENVI-Ausschuss wahrgenommen wurde.
Der SANT-Ausschuss ist für Dossiers im Zusammenhang mit der Gesundheitspolitik
zuständig, darunter Vorsorge und Reaktion auf Gesundheitskrisen, Arzneimittel und
Medizinprodukte, psychische Gesundheit und Patientenrechte sowie
Gesundheitsaspekte des Bioterrorismus, und überwacht die interinstitutionellen
Beziehungen zu anderen Gesundheitsbehörden auf EU- oder globaler Ebene, wie dem
ECDC und der WHO.
125
ANHANG 4. Einschlägige Ämter, Agenturen und Einrichtungen
der EU
Agenturübergreifende Taskforce für „Eine Gesundheit“
Die Agenturübergreifende Taskforce für „Eine Gesundheit“323 ist ein
Kooperationsrahmen, der von fünf EU-Agenturen (ECDC, EMA, EFSA, EUA und
ECHA) eingerichtet wurde, um sich mit Gesundheitsgefahren an der Schnittstelle
zwischen Mensch, Tier und Umwelt zu befassen. Die Koordinierung der Taskforce
erfolgt nach dem Rotationsprinzip zwischen den Agenturen, wobei jede Amtszeit
18 Monate dauert.
Das Netzwerk fördert einen ganzheitlichen, interdisziplinären Ansatz für die Prävention
und das Management von Risiken wie Zoonosen, antimikrobiellen Resistenzen (AMR),
Bedrohungen der Lebensmittelsicherheit und neu auftretenden Pandemien. Zu den
Zielen der agenturübergreifenden Taskforce gehören:
• Erleichterung der strategischen Koordinierung der Arbeit der Agenturen bei der
Umsetzung des Konzepts „Eine Gesundheit“,
• Förderung der Forschungskoordinierung und der Festlegung einer Agenda im
Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“,
• Bereitstellung eines Forums für die Koordinierung von Tätigkeiten zur
Aktualisierung, Aufklärung und Unterstützung der politischen
Entscheidungsträger der EU und anderer einschlägiger Interessenträger bei
ihrem Ziel, dem Konzept „Eine Gesundheit“ Vorrang einzuräumen, und
Bereitstellung wissenschaftlicher Beratung in Schlüsselbereichen wie
Lebensmittelsicherheit, globale öffentliche Gesundheit, biologische Vielfalt und
Verschmutzung durch Chemikalien und
• Stärkung der gemeinsamen Tätigkeiten und des Informationsaustauschs über
Aspekte des Konzepts „Eine Gesundheit“ zwischen den Agenturen, unter
anderem durch die Ermittlung von Verflechtungen, wechselseitigen
Abhängigkeiten und Bereichen der Zusammenarbeit und die Bereitstellung
einer Plattform für den Austausch bewährter Verfahren innerhalb der einzelnen
Agenturen.
Die Rolle der Agenturen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371
Gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371 sind eine oder mehrere zuständige EU-
Agenturen damit beauftragt, gemeinsame Risikobewertungen der potenziellen
Schwere von Gefahren für die öffentliche Gesundheit, einschließlich möglicher
Maßnahmen im Bereich der Gesundheit, durchzuführen. Zu diesen Agenturen
323 One Health cross-agency task force, „Strengthening EU agencies’ scientific advice on One Health“, EFSA-Website,
abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/documents/news/one-health-cross-
agency-task-force.pdf.
https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/documents/news/one-health-cross-agency-task-force.pdf
https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/documents/news/one-health-cross-agency-task-force.pdf
126
gehören das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von
Krankheiten (ECDC), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die
Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die Europäische Arzneimittel-Agentur
(EMA), die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA), die Europäische
Umweltagentur (EUA) und Europol. Jede Agentur und Einrichtung der EU hat ein
spezifisches Mandat und eine spezifische Rolle bei der Prävention, Vorsorge und
Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen, die nachstehend beschrieben werden.
Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von
Krankheiten
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
(ECDC)324 ist für die Ermittlung, Bewertung und Meldung derzeitiger und neuer
Gefahren für die menschliche Gesundheit durch übertragbare Krankheiten zuständig
und sorgt für die Verbreitung von zugänglichen Informationen. Das Mandat des ECDC
wurde im Rahmen der Initiative für eine Europäische Gesundheitsunion gestärkt. Das
ECDC unterstützt die Prävention, Vorsorge und Reaktion der EU und der
Mitgliedstaaten in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende
Gesundheitsgefahren durch die Erhebung und Analyse von Daten über
Infektionskrankheiten, die Ausgabe von Frühwarnungen, die Bereitstellung von
Risikobewertungen, die Überwachung epidemiologischer Daten, die Koordinierung der
Seuchenüberwachung und die Bereitstellung wissenschaftlicher Beratung zu
übertragbaren Krankheiten. Das ECDC stellt der Öffentlichkeit zudem transparente
und zuverlässige Informationen über Gesundheitsrisiken sowie wissenschaftliche und
technische Beratung, Stellungnahmen, Leitlinien und wissenschaftlich fundierte
Empfehlungen zur Verfügung.
Das ECDC wird von drei miteinander verknüpften Strukturen unterstützt, die
gemeinsam eine wirksame Governance, wissenschaftliche Integrität und
Koordinierung zwischen dem Zentrum und den EU-Mitgliedstaaten und den EWR-
Ländern gewährleisten.
• Der Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten, der
Kommission und unabhängigen Sachverständigen zusammensetzt, überwacht
die operative und strategische Leitung, den Haushalt und das Arbeitsprogramm
des Zentrums. Gemeinsam stellen diese Stellen sicher, dass das ECDC bei
seiner Aufgabe, den Schutz Europas vor Bedrohungen durch
Infektionskrankheiten zu stärken, mit Transparenz, Rechenschaftspflicht und
wissenschaftlicher Integrität arbeitet.
• Der Beirat setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Kommission und
anderer Interessenträger zusammen und bietet wissenschaftliche und
strategische Beratung, um sicherzustellen, dass die Arbeit des ECDC den
Bedürfnissen und Prioritäten der nationalen Gesundheitsbehörden entspricht.
324 Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), abgerufen am 3. November
2025, https://www.ecdc.europa.eu/en.
https://www.ecdc.europa.eu/en
127
Er fördert die Zusammenarbeit, den Austausch bewährter Verfahren und die
Abstimmung der Präventionsmaßnahmen in ganz Europa.
• Die koordinierenden Zuständigen Stellen (CCB) des ECDC sind nationale
Behörden oder Einrichtungen, die von jedem Mitgliedstaat förmlich benannt
werden. Es wurde ein System eingerichtet, das die Interaktion zwischen dem
ECDC und den Zuständigen Stellen auf drei verschiedenen Ebenen ermöglicht:
Interaktionen auf hoher Ebene in Bezug auf Beziehungen und
Koordinierung zwischen dem ECDC und den Zuständigen Stellen finden
auf der Ebene eines nationalen Koordinators statt.
Strategische und übergreifende Interaktionen im Zusammenhang mit
einer bestimmten Krankheitsgruppe oder Funktion im Bereich der
öffentlichen Gesundheit finden auf der Ebene der nationalen
Anlaufstellen statt.
Technische und operative Interaktionen im Zusammenhang mit
bestimmten Gebieten innerhalb der Bereiche einer Krankheitsgruppe
oder einer Funktion der öffentlichen Gesundheit finden auf der Ebene der
operativen Kontaktstellen statt.
Europäische Arzneimittel-Agentur
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)325 ist für die wissenschaftliche
Beurteilung, Überwachung und Kontrolle der Sicherheit von Arzneimitteln zuständig.
Zu ihren Aufgaben gehören die Erleichterung der Entwicklung und des Zugangs, die
Überwachung der Sicherheit und die Bereitstellung von Informationen über
Arzneimittel. Das Mandat der EMA wurde im Rahmen der Initiative für eine
Europäische Gesundheitsunion gestärkt. Die EMA überwacht Ereignisse, die zu
Notlagen führen könnten, und steuert im Krisenfall Probleme bei Angebot und
Nachfrage bei Arzneimitteln und Medizinprodukten. Gleichzeitig leistet sie
wissenschaftliche Unterstützung bei der Entwicklung hochwertiger, sicherer und
wirksamer Arzneimittel.
Die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der EMA fußt auf einer
Governance-Struktur, die die wissenschaftliche Kohärenz, die Angleichung der
Rechtsvorschriften und eine effiziente Entscheidungsfindung im Bereich der
Arzneimittelregulierung und -sicherheit gewährleistet.
• Der Verwaltungsrat der EMA ist das wichtigste Leitungsgremium der Agentur.
Er überwacht die strategische Ausrichtung, den Haushalt und die Leistung der
EMA und stellt sicher, dass die Agentur dem öffentlichen Interesse aller
Mitgliedstaaten dient.
• Das Netz der zuständigen nationalen Behörden: Jeder Mitgliedstaat verfügt
über eine zuständige nationale Behörde, die für die Regulierung von
Arzneimitteln auf nationaler Ebene zuständig ist. Diese Behörden arbeiten im
Rahmen von Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Taskforces eng mit der EMA
325 Europäische Arzneimittelagentur (EMA), abgerufen am 3. November 2025, https://www.ema.europa.eu/en/homepage.
https://www.ema.europa.eu/en/homepage
128
zusammen, indem sie im Rahmen eines koordinierten europäischen Netzes für
Arzneimittelregulierung Daten, Fachwissen und Ressourcen austauschen.
• Mehrere Wissenschaftliche Ausschüsse, die sich aus Vertretern der
nationalen Behörden der Mitgliedstaaten zusammensetzen, sind für die
Bewertung von Anträgen auf Genehmigung für das Inverkehrbringen,
Sicherheitsfragen und anderen Regulierungsfragen zuständig und stützen sich
dabei auf das gebündelte Fachwissen aus der gesamten EU. Zu den
wichtigsten Ausschüssen gehören folgende Ausschüsse:
Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP)
Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz
(PRAC)
Ausschuss für neuartige Therapien (CAT)
Ausschuss für Arzneimittel für seltene Leiden (COMP)
Die EMA und die nationalen Regulierungsbehörden ergreifen auch alle erforderlichen
Maßnahmen, um Patienten bei sicherheitsbezogenen Aspekten zu schützen. Die EMA
und das ECDC koordinieren über ihre Impfstoff-Überwachungsplattform326
gemeinsam unabhängige Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen.
Ein Kooperationsnetz der Leiter der Arzneimittelagenturen aus den EU-
Mitgliedstaaten und den EWR-Ländern arbeitet eng mit der EMA zusammen, um die
Regulierungspraxis zu harmonisieren und die Reaktionen auf EU-weite
Herausforderungen wie Arzneimittelengpässe oder gesundheitliche Notlagen zu
koordinieren.
Die Notfall-Einsatzgruppe (ETF) der EMA wurde im Rahmen des überarbeiteten
Arzneimittelrechts eingerichtet und während der COVID-19-Pandemie verstärkt. Die
Notfall-Einsatzgruppe ist ein Beratungs- und Unterstützungsgremium, das sich aus
Sachverständigen der EMA und der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Sie wird bei
gesundheitlichen Notlagen aktiviert, um Länder, Gesundheitsdienstleister und
Branchenakteure zu koordinieren, damit Störungen in der Lieferkette behoben werden
und eine gerechte Verteilung der Ressourcen gewährleistet ist. Die Notfall-
Einsatzgruppe unterstützt eine beschleunigte wissenschaftliche Beratung, die
Koordinierung klinischer Prüfungen und die rasche Beurteilung von Arzneimitteln in
Krisenzeiten.
Obwohl sie nicht Teil der formellen Governance-Struktur der EMA sind, sind die
Lenkungsausschüsse wesentliche operative und Planungsgremien, die dazu
beitragen, Regulierungsmaßnahmen aufeinander abzustimmen, Fachwissen
auszutauschen und die EU-weite Koordinierung im gesamten europäischen
Arzneimittelregulierungsnetz zu unterstützen. Beispiele für Lenkungsausschüsse sind:
- Die Hochrangige Lenkungsgruppe zur Überwachung möglicher Engpässe
bei Arzneimitteln und zur Sicherheit von Arzneimitteln (im Folgenden
„Lenkungsgruppe für Engpässe bei Arzneimitteln“) befasst sich mit Fragen im
Zusammenhang mit Engpässen bei Arzneimitteln und der Sicherheit von
326 EMA, „Vaccine Monitoring Platform“, EMA-Website, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.ema.europa.eu/en/about-us/what-we-do/crisis-preparedness-management/vaccine-monitoring-platform.
https://www.ema.europa.eu/en/about-us/what-we-do/crisis-preparedness-management/vaccine-monitoring-platform
129
Arzneimitteln327. Wird eine Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder
ein Großereignis festgestellt, erstellt die Lenkungsgruppe für Engpässe bei
Arzneimitteln Listen kritischer Arzneimittel und überwacht deren Angebot und
Nachfrage, um potenzielle oder tatsächliche Engpässe bei diesen Arzneimitteln
zu ermitteln.
- Die Hochrangige Lenkungsgruppe für Engpässe bei Medizinprodukten
(auch bekannt als Medizinprodukte-Lenkungsgruppe) verwaltet die
Verfügbarkeit von Medizinprodukten bei Notlagen im Bereich der öffentlichen
Gesundheit in der EU. Sie überwacht die Versorgungslage, ermittelt potenzielle
oder tatsächliche Engpässe und bewertet deren Auswirkungen auf die
Gesundheitssysteme und die öffentliche Gesundheit.
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)328 bietet
unabhängige wissenschaftliche Beratung zu Risiken im Zusammenhang mit Lebens-
und Futtermittelsicherheit, Ernährung, Tiergesundheit und Tierschutz,
Pflanzengesundheit und Umwelt und gewährleistet gleichzeitig ein hohes
Verbraucherschutzniveau. Im Falle einer Gesundheitskrise unterstützt die EFSA die
Reaktion durch wissenschaftliche Beratung, Bewertung von Risiken im
Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln, Beratung zu Maßnahmen zum Schutz
der öffentlichen Gesundheit und Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um eine
koordinierte Kommunikation sicherzustellen.
Die Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird durch einen Multi-Level-Governance-
Rahmen unterstützt, der die wissenschaftliche Zusammenarbeit, den
Informationsaustausch und die Abstimmung im Bereich der Lebensmittelsicherheit
und damit zusammenhängenden Fragen der öffentlichen Gesundheit gewährleistet.
- Der Verwaltungsrat ist das wichtigste Leitungsgremium der EFSA. Er setzt
sich aus von der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der
EU ernannten Vertretern zusammen, darunter Personen mit Fachwissen in den
Bereichen Risikobewertung, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
sowie Vertreter der Interessen der Zivilgesellschaft und der Lebensmittelkette.
Er sorgt für die allgemeine strategische Aufsicht, genehmigt die Haushaltspläne
und gewährleistet die Rechenschaftspflicht für die Tätigkeiten der EFSA.
- Der Beirat spielt eine zentrale Rolle bei der Koordinierung unter den
Mitgliedstaaten. Er setzt sich aus Vertretern der nationalen Behörden für
Lebensmittelsicherheit oder der zuständigen Stellen aller EU-Mitgliedstaaten
sowie Beobachtern aus den EWR-/EFTA-Ländern und der Kommission
zusammen.
327 Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 2022 zu einer
verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und -Bewältigung in Bezug auf
Arzneimittel und Medizinprodukte (ABl. L 20 vom 31.1.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/123/oj).
328 Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), abgerufen am 3. November 2025,
https://www.efsa.europa.eu/de.
http://data.europa.eu/eli/reg/2022/123/oj
https://www.efsa.europa.eu/de
130
- Jeder Mitgliedstaat benennt eine nationale EFSA-Anlaufstelle – in der Regel
eine Behörde für Lebensmittelsicherheit oder öffentliche Gesundheit –, die als
Verbindungsstelle zwischen der EFSA und den nationalen Einrichtungen
fungiert und zur Koordinierung der Kommunikation, des Datenaustauschs, der
Forschungszusammenarbeit und des Kapazitätsaufbaus beiträgt.
- Die EFSA betreibt eine Reihe wissenschaftlicher Netzwerke, an denen
Sachverständige nationaler Behörden aus allen Mitgliedstaaten beteiligt sind.
Diese Netzwerke und temporären Arbeitsgruppen befassen sich mit
spezifischen Themen wie Zoonosen, Pestiziden, GVO, lebensmittelbedingten
Krankheitsausbrüchen und Risiko-/Krisenkommunikation und ermöglichen
gemeinsame Risikobewertungen und harmonisierte Methoden.
Die Leiter der Veterinärdienste (CVO) der EU-Mitgliedstaaten sind zwar nicht Teil
der internen Governance der EFSA, spielen aber eine Schlüsselrolle bei der
Vernetzung mit der EFSA in Fragen der Tiergesundheit und des Tierschutzes,
Zoonosen und anderen Fragen an der Schnittstelle zwischen Mensch, Tier und
Umwelt, die im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ besonders relevant sind.
Europäische Umweltagentur
Die Europäische Umweltagentur (EUA)329 unterstützt die Governance der EU im
Bereich der Gesundheitskrisen durch die Bereitstellung hochwertiger, faktengestützter
Daten über Umweltfaktoren, die die öffentliche Gesundheit beeinflussen. Die
Europäische Umweltagentur (EUA) ist für die Erhebung einer Vielzahl von
Umweltdaten zuständig, die anschließend zur Gewinnung von Erkenntnissen genutzt
werden, um die Entwicklung und Umsetzung politischer Maßnahmen zu unterstützen
und mit Informationen zu untermauern. Im Falle einer Gesundheitskrise leistet die
Europäische Umweltagentur einen Beitrag, indem sie Umweltrisikofaktoren ermittelt,
die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können.
Die Europäische Umweltagentur wird von drei miteinander verknüpften Strukturen
unterstützt, die eine wirksame Governance, wissenschaftliche Integrität und starke
Koordinierung zwischen der Agentur und den EU-Mitgliedstaaten und den EWR-
Ländern gewährleisten.
- Der Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der
EWR-Länder, der Kommission, des Europäischen Parlaments und
unabhängigen Sachverständigen zusammensetzt, spielt eine Schlüsselrolle bei
der Überwachung des wirksamen und effizienten Funktionierens der
Europäischen Umweltagentur sowie ihrer strategischen Ausrichtung.
- Der Vorstand unterbreitet dem Verwaltungsrat Empfehlungen und fasst
Durchführungsbeschlüsse, um sein wirksames Funktionieren zu gewährleisten.
- Der Wissenschaftliche Ausschuss, der sich aus bis zu 20 unabhängigen
Wissenschaftlern zusammensetzt, hat unabhängige wissenschaftliche
329 Europäische Umweltagentur (EUA), abgerufen am 3. November 2025, https://www.eea.europa.eu/de.
https://www.eea.europa.eu/de
131
Beratung und Fachkenntnisse in Bereichen bereitgestellt, die für die Arbeit der
Agentur von zentraler Bedeutung sind.
Die Europäische Umweltagentur arbeitet im Rahmen des Europäischen
Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (EIONET) eng mit
38 Mitgliedstaaten und kooperierenden Ländern zusammen.
Europäische Chemikalienagentur
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)330 ist für die Umsetzung des
Chemikalienrechts und der Chemikalienpolitik der EU zur Gewährleistung der sicheren
Verwendung von Chemikalien zuständig und spielt eine entscheidende Rolle beim
Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den von Chemikalien
ausgehenden Risiken. Die ECHA unterstützt die Vorsorge für und Reaktion auf
Gesundheitskrisen, indem sie gefährliche Stoffe ermittelt und bewertet, unabhängige
und hochwertige wissenschaftliche Gutachten bereitstellt und den Zugang zu
Informationen über die Sicherheit chemischer Stoffe erleichtert.
Die folgenden Schlüsselstrukturen unterstützen die ECHA und gewährleisten eine
wirksame Governance, wissenschaftliche Integrität und Koordinierung innerhalb der
EU-Mitgliedstaaten und der EWR-Länder:
- Der Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der
EWR-Länder, der Kommission, des Europäischen Parlaments und wichtiger
Interessenträger zusammensetzt, überwacht die strategische und finanzielle
Planung der ECHA.
- Der Ausschuss der Mitgliedstaaten ist für die Klärung von
Meinungsverschiedenheiten zu Entscheidungsentwürfen, die von der Agentur
vorgeschlagen werden, sowie für die Unterbreitung von Vorschlägen zur
Ermittlung von besonders besorgniserregenden Stoffen zuständig.
- Mehrere wissenschaftliche Ausschüsse – wie der Ausschuss für
Risikobeurteilung und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse –
erstellen Sachverständigengutachten zu den Risiken, der Einstufung, der
Beschränkung und der sicheren Verwendung chemischer Stoffe. Diese
Ausschüsse gewährleisten die wissenschaftliche Qualität und Unabhängigkeit
der regulatorischen Entscheidungen und Empfehlungen der ECHA. Der
Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) gewährleistet die sichere und wirksame
Verwendung von Biozidprodukten in der EU, indem er wissenschaftliche
Gutachten und Leitlinien für die Genehmigung von Wirkstoffen und die
Zulassung von Biozidprodukten bereitstellt.
- Das Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung, das
ein Netz der für die Durchsetzung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten
koordiniert. Eine der Untergruppen des Forums ist die Untergruppe der
Biozidprodukteverordnung (BPV), bei der es sich um ein Netz der für die
Biozidprodukteverordnung zuständigen Durchsetzungsbehörden handelt.
330 Europäische Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 3. November 2025, https://echa.europa.eu/.
https://echa.europa.eu/
132
Drogenagentur der Europäischen Union
Die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA)(331) ist dafür zuständig,
unabhängige, faktengestützte Informationen über Drogen, Drogenkonsum und ihre
Folgen bereitzustellen, die Politikgestaltung der EU zu unterstützen und zum Schutz
der öffentlichen Gesundheit beizutragen. Im Falle einer Gesundheitskrise unterstützt
die EUDA die Reaktion durch Überwachung, Bereitstellung von Fachwissen,
Bewertung drogenbezogener Risiken, Herausgabe von Drogenwarnungen,
Bewertungen von Risiken und Gefahrenlagen sowie Kommunikation und Beratung zu
Reaktionsmaßnahmen.
Die Arbeit der EUDA wird von zwei gesetzlichen Gremien unterstützt, die den
Entscheidungsprozess der EUDA beraten und begleiten:
- Dem Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der
EWR-Länder, der Kommission, des Europäischen Parlaments und sonstiger
Interessenträger zusammensetzt. Er überwacht die strategische Ausrichtung
und finanzielle Planung der EUDA.
- Dem Wissenschaftlichen Ausschuss, der sich aus unabhängigen
Sachverständigen auf dem Gebiet des Drogenkonsums zusammensetzt. Er gibt
Stellungnahmen zu wissenschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit den
Tätigkeiten der EUDA ab.
Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet
der Strafverfolgung
Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Strafverfolgung (Europol)332 unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Verhütung
und Bekämpfung von Formen schwerer grenzüberschreitender Kriminalität und
Terrorismus, einschließlich organisierter Kriminalität und Formen der Kriminalität, die
die öffentliche Gesundheit beeinträchtigen, wie der Handel mit gefälschten
Arzneimitteln oder die Störung kritischer Gesundheitsinfrastrukturen. In
Gesundheitskrisen unterstützt Europol die Mitgliedstaaten, die EU-Organe und die
Agenturen und Einrichtungen der EU, indem es Bedrohungen, die diese Krisen
ausnutzen könnten, verhindert, aufdeckt, identifiziert und unterbindet.
Die folgenden Schlüsselstrukturen unterstützen Europol und gewährleisten eine
wirksame Governance, wissenschaftliche Integrität und Koordinierung innerhalb der
EU-Mitgliedstaaten und der EWR-Länder:
- Der Verwaltungsrat, der sich aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und
einem Vertreter der Kommission zusammensetzt, gibt strategische Leitlinien vor
und überwacht die Durchführung der Aufgaben von Europol.
331 Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA), abgerufen am 3. November 2025,
https://www.euda.europa.eu/index_en.
332 Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), abgerufen
am 3. November 2025, https://www.europol.europa.eu/.
https://www.euda.europa.eu/index_en
https://www.europol.europa.eu/
133
- Die Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten fungieren als direkte
Verbindungsstelle zwischen Europol und ihren nationalen
Strafverfolgungsbehörden. Sie spielen eine Schlüsselrolle beim
Informationsaustausch in Echtzeit, bei der operativen Koordinierung und bei
gemeinsamen Ermittlungen.
- Europol arbeitet auch mit Beratungs- und Aufsichtsgremien zusammen.
Europol unterhält außerdem strategische Partnerschaften und arbeitet mit der
Kommission, den nationalen Strafverfolgungsbehörden und anderen einschlägigen
Agenturen und Einrichtungen der EU zusammen.
134
ANHANG 5. Globaler Regelungsrahmen
Tabelle 12. Zusammenfassung der Aufgaben und Zuständigkeiten der wichtigsten globalen
Interessenträger, die an der Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf schwerwiegende
grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren beteiligt sind.
Bezeichnung Rolle und Aufgaben bei der Prävention von, Vorsorge für und Reaktion auf
Gesundheitskrisen
Weltgesundheitsorganisation
(WHO).
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die führende und koordinierende
Behörde bei internationalen Gesundheitsinitiativen. Sie fungiert als Grundpfeiler
des multilateralen Gesundheitssystems und unterhält eine enge Partnerschaft mit
der EU. Im Bereich der globalen Gesundheitssicherheit unterstützt die WHO die
Umsetzung des durch die IGV (2005 in der geänderten Fassung) und das WHO-
Pandemieabkommen geschaffenen WHO-Rahmens für die Krisenvorsorge und -
reaktion durch den regelmäßigen Austausch von Informationen und Warnungen,
Konsultationen, Koordinierung und gemeinsame Tätigkeiten. Die WHO hat Zugang
zum Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) und nimmt regelmäßig als
Beobachterin an den Sitzungen des Gesundheitssicherheitsausschusses teil.
Die WHO arbeitet auch mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der
Vereinten Nationen (FAO), dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP)
und der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zusammen, die gemeinsam
als „Vierergruppe“ bezeichnet werden. Gemeinsam entwickelte die Vierergruppe
den Gemeinsamer Aktionsplan im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (2022-
2026)333, mit dem nachhaltige und ganzheitliche Lösungen entwickelt werden
sollen, um Gefahren für die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und
Umwelt besser zu bewältigen und potenzielle künftige Pandemien zu verhindern.
Die Vierergruppe arbeitet zudem an praktischen Leitlinien für die Umsetzung des
gemeinsamen Aktionsplans „Eine Gesundheit“ auf nationaler Ebene.
Die WHO verfügt über mehrere Netzwerke, um auf Ereignisse im Bereich der
öffentlichen Gesundheit zu reagieren, darunter das Globale Netzwerk für
Warnungen und Gegenmaßnahmen (GOARN)334, das darauf abzielt, akute
Gesundheitsereignisse rasch zu erkennen, zu überprüfen und darauf zu reagieren,
indem Sachverständige, Spezialisten und Ressourcen in die betroffenen Länder
entsandt werden, um die Untersuchung von Ausbrüchen zu unterstützen und die
lokalen Reaktionskapazitäten zu stärken.
WHO/Europa (offiziell als WHO-Regionalbüro für Europa bezeichnet) ist eines der
sechs WHO-Regionalbüros, das für die 53 Mitgliedstaaten der WHO-Region Europa
tätig ist. Vorsorge 2.0 ist der Strategie- und Aktionsplan der WHO/Europa für die
Vorsorge für sowie die Reaktions- und Widerstandsfähigkeit bei gesundheitlichen
Notlagen335. Die Kommission arbeitet eng mit der WHO/Europa zusammen, um die
Vorsorge für und die Reaktion auf Gesundheitskrisen, die die EU betreffen,
sicherzustellen336.
333 WHO, „One Health Joint Plan of Action“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.who.int/teams/one-health-initiative/quadripartite-secretariat-for-one-health/one-health-joint-plan-of-
action.
334 Globales Netzwerk für Warnungen und Gegenmaßnahmen (GOARN), abgerufen am 3. November 2025,
https://goarn.who.int/.
335 WHO, „Strategy and action plan on health emergency preparedness, response and resilience in the WHO European
Region (Preparedness 2.0)“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.who.int/europe/teams/who-
health-emergencies-programme-(whe)/preparedness-2.0.
336 Die EU ist auch über die Initiative „Epidemic Intelligence from Open Sources“ (EIOS) involviert; siehe WHO, „Epidemic
Intelligence from Open Sources“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.who.int/initiatives/eios.
https://www.who.int/teams/one-health-initiative/quadripartite-secretariat-for-one-health/one-health-joint-plan-of-action
https://www.who.int/teams/one-health-initiative/quadripartite-secretariat-for-one-health/one-health-joint-plan-of-action
https://goarn.who.int/
https://www.who.int/europe/teams/who-health-emergencies-programme-(whe)/preparedness-2.0
https://www.who.int/europe/teams/who-health-emergencies-programme-(whe)/preparedness-2.0
https://www.who.int/initiatives/eios
135
Zentren für die Kontrolle von
Krankheiten (CDC)
Das ECDC arbeitet eng mit Zentren für die Kontrolle von Krankheiten (CDC) in
Nicht-EU-Ländern auf bilateraler und multilateraler Ebene zusammen, um
grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu bekämpfen und die globale
Gesundheitssicherheit zu verbessern. Das ECDC hat förmliche Vereinbarungen mit
mehreren nationalen CDC337 338sowie mit kontinentalen und regionalen CDC in
Afrika339 und der Karibik geschlossen. Im Jahr 2019 wurde auf Initiative des ECDC
das Netz der ECDC-Anlaufstellen in CDC in Drittländern eingerichtet, um
Informationen und Fachwissen auszutauschen und wirksam auf Bedrohungen
durch Infektionskrankheiten zu reagieren.
Vereinte Nationen (VN) Die Vereinten Nationen (VN)340 spielen eine entscheidende Rolle für die globale
Gesundheitssicherheit, indem sie die internationalen Bemühungen zur Prävention,
Erkennung und Bewältigung von Gesundheitskrisen koordinieren. Über ihre
Sonderorganisationen wie die WHO unterstützen die Vereinten Nationen Länder
bei der Stärkung der Gesundheitssysteme, der Verbesserung der
Krankheitsüberwachung und der Bewältigung von Krankheitsausbrüchen. Die
Vereinten Nationen erleichtern die Zusammenarbeit zwischen Regierungen,
humanitären Organisationen und anderen Interessenträgern, um eine rasche und
wirksame Reaktion auf Gesundheitskrisen zu gewährleisten. Die Vereinten
Nationen verfügen über mehrere Gremien und Agenturen, die an der Prävention
von, Vorsorge für und Reaktion auf Gesundheitskrisen beteiligt sind, darunter:
- Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
(FAO) befasst sich mit Zoonosenrisiken im Zusammenhang mit der
Ernährungssicherheit und der Tiergesundheit.
- Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) setzt sich für die
Gesundheit von Kindern ein und fördert Impfkampagnen.
- Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) arbeitet am
Aufbau widerstandsfähiger Gesundheitssysteme und unterstützt
Wiederaufbaumaßnahmen nach Krisen.
- Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) befasst sich mit
Umweltfaktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken, einschließlich
klimabedingter Gesundheitsrisiken.
Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)341 ist eine autonome
internationale Organisation innerhalb des VN-Systems und ein zwischenstaatliches
Forum für die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit im
Nuklearbereich. Sie setzt sich dafür ein, dass Nuklearwissenschaft und -technologie
sicher und friedlich genutzt werden.
337 Förmliche Vereinbarungen bestehen mit mehreren nationalen CDC, darunter mit Albanien, Australien, China, Israel,
Japan, Kanada, dem Kosovo, Mexiko, Moldau, Montenegro, Serbien, Singapur, der Republik Nordmazedonien,
Südkorea, Thailand, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten.
338 ECDC, „Memoranda of Understanding with CDCs“, ECDC-Website, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/who-we-work/international-activities#read-more.
339 ECDC, „Africa CDC – ECDC Partnership“, ECDC-Website, abgerufen am 20. November 2025,
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/international-cooperation/africa-cdc-ecdc-
partnership.
340 Vereinte Nationen, „Health“, Website der Vereinten Nationen, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.un.org/en/global-issues/health.
341 Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), abgerufen am 3. November 2025, http://iaea.org/about/overview.
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/who-we-work/international-activities#read-more
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/international-cooperation/africa-cdc-ecdc-partnership
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/international-cooperation/africa-cdc-ecdc-partnership
https://www.un.org/en/global-issues/health
http://iaea.org/about/overview
136
Initiative für globale
Gesundheitssicherheit (GHSI)
Die Initiative für globale Gesundheitssicherheit (GHSI)342 ist eine informelle
internationale Partnerschaft zur Stärkung der kollektiven Vorsorge für und Reaktion
auf Bedrohungen durch chemische, biologische, radiologische und nukleare
Gefahren sowie durch Gefahren aufgrund von Influenzapandemien. Die GHSI
wurde im Jahr 2001 gegründet und vereint ein Netzwerk von Ländern und
Organisationen, wie beispielsweise die WHO, um Strategien zu koordinieren,
Informationen auszutauschen und die Fähigkeiten für das Management von
Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu verbessern. Ihr Schwerpunkt
liegt auf der Verbesserung der globalen Gesundheitssicherheit durch die Förderung
der Zusammenarbeit bei der Risikobewertung, Früherkennung und Reaktion auf
Gesundheitskrisen, um so die Auswirkungen von Ausbrüchen von
Infektionskrankheiten und anderen Notlagen im Bereich der öffentlichen
Gesundheit weltweit zu verringern. Die GHSI verfügt über mehrere technische und
wissenschaftliche Arbeitsgruppen, darunter die Arbeitsgruppe für chemische
Ereignisse, die Arbeitsgruppe für biologische Bedrohungen, die Arbeitsgruppe für
radionukleare Bedrohungen und die Arbeitsgruppe für pandemische
Atemwegsviren.
Weltorganisation für
Tiergesundheit (WOAH)
Die WOAH ist eine zwischenstaatliche Organisation, die sich seit 1924 für die
Verbesserung der Tiergesundheit einsetzt. Die WOAH überwacht das Auftreten und
die Entwicklung von Tierseuchen bei Land- und Wassertieren, sowohl bei Haus- als
auch bei Wildtieren. Die WOAH stellt auch sicher, dass ihre Mitglieder über die
Instrumente, Kapazitäten und Unterstützung verfügen, die sie benötigen, um ihre
Veterinärdienste zu stärken und auf die Bedrohungen durch Tierseuchen zu
reagieren.
Büro der Vereinten Nationen
für Abrüstungsfragen
(UNODA)
Das Büro für Abrüstungsfragen unterstützt multilaterale Bemühungen um eine
allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und wirksamer
internationaler Kontrolle. Das Büro befasst sich auch mit den humanitären
Auswirkungen konventioneller Großwaffen und neuer Waffentechnologien wie
autonomen Waffen. Das UNODA-Übereinkommen über das Verbot von
biologischen Waffen und Toxinwaffen verbietet die Entwicklung, die Herstellung,
den Erwerb, die Weitergabe, die Lagerung und den Einsatz von biologischen Waffen
und Toxinwaffen.
Organisation für das Verbot
chemischer Waffen (OVCW)
Als Durchführungsstelle für das Chemiewaffenübereinkommen überwacht die
Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) mit ihren
193 Mitgliedstaaten die weltweiten Bemühungen um die dauerhafte und
nachprüfbare Vernichtung chemischer Waffen. Die OVCW ist keine Organisation
der Vereinten Nationen (VN), unterhält jedoch enge Arbeitsbeziehungen zu den VN.
Auf Ersuchen des VN-Generalsekretärs hat die OVCW das Mandat, eng mit den VN
zusammenzuarbeiten, indem sie dem Generalsekretär ihre Ressourcen für die
Untersuchung des mutmaßlichen Einsatzes chemischer Waffen zur Verfügung
stellt.
Gruppe der Sieben (G7) Die G7 ist ein informelles Bündnis der sieben führenden Industrienationen sowie
der EU, das sich mit globalen wirtschaftlichen und geopolitischen Themen befasst.
Im Rahmen der G7 zielt die Globale Partnerschaft gegen die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen und material darauf ab, die Verbreitung von
chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Waffen und
dazugehörigem Material zu verhindern.
342 Initiative für globale Gesundheitssicherheit, abgerufen am 3. November 2025, https://ghsi.ca/.
https://ghsi.ca/
137
Gruppe der Zwanzig (G20) Die G20 ist ein internationales Forum für wirtschaftliche Zusammenarbeit, das aus
19 Mitgliedsländern und der EU besteht und zusammen einen Großteil des globalen
BIP, des internationalen Handels und der Weltbevölkerung repräsentiert. Neben
wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten befasst sich die G20 auch mit
sozioökonomischen Themen wie beispielsweise dem Bereich Gesundheit.
Organisation für
wirtschaftliche
Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD)
Die OECD ist eine internationale Organisation, die eine bessere Politik für eine
besseres Leben anstrebt. Die OECD dient als Forum und Wissenszentrum für Daten,
Analysen und bewährte Verfahren in der öffentlichen Ordnung.
Nordatlantikvertrags-
Organisation (NATO)
Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis, dessen Mitglieder sich verpflichtet haben,
die Freiheit und Sicherheit aller Bündnispartner vor jeglicher Bedrohung zu
schützen. Die NATO arbeitet mit politischen und militärischen Mitteln. Die EU ist
ein Partner der NATO.
Globale
Forschungszusammenarbeit
zur Vorsorge gegen
Infektionskrankheiten
(GloPID-R)
Die Globale Forschungszusammenarbeit zur Vorsorge gegen Infektionskrankheiten
(GloPID‑R) ist ein Netz von Organisationen, die Forschungsarbeit zur Stärkung der
Handlungsbereitschaft gegenüber Infektionskrankheiten finanzieren. Das Netz
koordiniert weltweit Förderungseinrichtungen, um die Forschungsreife zu
verbessern und eine wirksame und rasche Reaktion auf Epidemien oder
pandemische Infektionskrankheiten zu erleichtern. Das GloPID-R-Sekretariat wird
über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont“ finanziert.
Weltweite Initiative zur
Ausrottung der
Kinderlähmung (GPEI)
Die Weltweite Initiative zur Ausrottung der Kinderlähmung (GPEI) ist eine
öffentlich-private Partnerschaft mit dem Ziel, die hochinfektiöse virale
Kinderkrankheit Poliomyelitis auszurotten. Sie besteht aus den nationalen
Regierungen und den sechs Hauptpartnern der GPEI (WHO, Rotary International,
die US-amerikanischen Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten,
UNICEF, die Gates-Stiftung und die GAVI-Impfallianz).
Die GAVI-Impfallianz GAVI ist eine internationale Einrichtung, deren Ziel es ist, Leben zu retten und die
Gesundheit der Menschen zu schützen, indem der gerechte und nachhaltige Einsatz
von Impfstoffen gefördert wird. GAVI setzt sich für die Einführung und Verbreitung
von Impfstoffen, die Stärkung der Gesundheitssysteme zur Verbesserung des
gleichberechtigten Zugangs zur Immunisierung, die Verbesserung der
Nachhaltigkeit von Immunisierungsprogrammen und die Gewährleistung gesunder
Märkte für Impfstoffe und verwandte Produkte ein.
Der Globale Fonds Der Globale Fonds ist eine weltweite Partnerschaft zur Bekämpfung von AIDS,
Tuberkulose (TB) und Malaria und zur Gewährleistung einer gesünderen,
sichereren und gerechteren Zukunft für die gesamte Menschheit. Er ist der weltweit
größte multilaterale Geldgeber für globale Gesundheitszuschüsse in Ländern mit
niedrigem und mittlerem Einkommen.
Koalition für Innovationen in
der Epidemievorsorge (CEPI)
CEPI ist eine globale Partnerschaft, die sich für die Beschleunigung der Entwicklung
von Impfstoffen und anderen biologischen Gegenmaßnahmen gegen epidemische
und pandemische Bedrohungen einsetzt.
Pandemiefonds
Der Pandemiefonds ist ein multilateraler Finanzierungsmechanismus, der
ausschließlich der Stärkung kritischer Pandemiepräventions-, -vorsorge-
und -reaktionskapazitäten und -fähigkeiten von Ländern mit niedrigem und
mittlerem Einkommen durch Investitionen und technische Unterstützung auf
nationaler, regionaler und globaler Ebene dient.
138
Transatlantische Taskforce
zur Antibiotikaresistenz
(TATFAR)
Die Transatlantische Taskforce zur Antibiotikaresistenz (TATFAR)343 wurde 2009 im
Anschluss an ein Gipfeltreffen zwischen den USA und der EU eingerichtet, um die
dringende globale Herausforderung der Antibiotikaresistenz anzugehen. Es handelt
sich um eine gemeinsame Anstrengung der USA, Kanadas, der Europäischen Union,
Norwegens und des Vereinigten Königreichs, deren Schwerpunkt auf der
Verbesserung des angemessenen Einsatzes antimikrobiell wirkender Stoffe, der
Verbesserung der AMR-Überwachung, der Verhinderung arzneimittelresistenter
Infektionen und der Förderung der Entwicklung neuer antimikrobieller Arzneimittel
liegt.
343 Transatlantic Taskforce on Antimicrobial Resistance (TATAR), abgerufen am 3. November 2025,
https://www.cdc.gov/tatfar/php/about/index.html.
https://www.cdc.gov/tatfar/php/about/index.html
139
ANHANG 6: Überblick über EU-finanzierte Maßnahmen,
Finanzhilfen und Projekte im Zusammenhang mit
Gesundheitskrisen
Die Kommission verfügt über mehrere Finanzierungsinstrumente, die zur Vorsorge für,
Prävention von und Reaktion auf Gesundheitskrisen beitragen, da sie mehrere
Schlüsselbereiche abdecken, darunter die Stärkung der Überwachung, die
Verbesserung der Laborkapazitäten, die Förderung des Wissens über Überwachung
sowie die Erforschung und Entwicklung von medizinischen Gegenmaßnahmen.
Nachfolgend wird eine Auswahl dieser Instrumente kurz vorgestellt.
EU4Health
Das Programm EU4Health344 ist ein Finanzierungsinstrument innerhalb des
mehrjährigen Finanzrahmens (2021-2027), mit dem die Gesundheitssysteme und die
Vorsorge gestärkt und auch die durch die COVID-19-Pandemie offenbarten
Schwachstellen in den Gesundheitssystemen behoben werden sollen. Es ist das
bislang größte EU-Gesundheitsprogramm mit einem vorläufigen Budget von
4,4 Mrd. EUR für eine Laufzeit von sieben Jahren (2021-2027). Das Programm zielt
darauf ab, die Gesundheit in der Union zu verbessern und zu fördern, die Menschen
vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren zu schützen,
Arzneimittel, Medizinprodukte und krisenrelevante Produkte zu verbessern und die
Gesundheitssysteme zu stärken. Das Programm EU4Health wird durch jährliche
Arbeitsprogramme umgesetzt, mit denen ein breites Spektrum an Maßnahmen
gefördert wird, einschließlich eines Aktionsbereichs zur Krisenvorsorge. Die
Kommission ist für die Verwaltung des Programms EU4Health zuständig und wird von
der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA)345 bei der
Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Programms unterstützt.
Horizont Europa
Horizont Europa346 ist das wichtigste Finanzierungsprogramm der EU für Forschung
und Innovation. Das Programm erleichtert die Zusammenarbeit und stärkt die Wirkung
von Forschung und Innovation bei der Entwicklung, Unterstützung und Umsetzung der
EU-Politik bei gleichzeitiger Bewältigung globaler Herausforderungen und Stärkung
der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU. Es unterstützt die Schaffung und
bessere Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und neuen Technologien.
344 Europäische Kommission, „EU4Health“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025,
https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/eu4health_en?prefLang=de.
345 Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, „Funded projects: Overview of all funded projects under
the Horizon Europe – Health programme“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025,
https://hadea.ec.europa.eu/programmes/horizon-europe/health/funded-projects_en?prefLang=de.
346 Europäische Kommission, „Horizon Europe“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November
2025, https://research-and-innovation.ec.europa.eu/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-
calls/horizon-europe_en?prefLang=de.
https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/eu4health_en?prefLang=de
https://hadea.ec.europa.eu/programmes/horizon-europe/health/funded-projects_en?prefLang=de
https://research-and-innovation.ec.europa.eu/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-calls/horizon-europe_en?prefLang=de
https://research-and-innovation.ec.europa.eu/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-calls/horizon-europe_en?prefLang=de
140
Der Finanzierungsrichtbetrag für Horizont Europa für den Zeitraum 2021-2027 beläuft
sich auf 93,5 Mrd. EUR. Die Säule II von Horizont Europa ist in Cluster unterteilt,
darunter Cluster mit Schwerpunkt Gesundheit, die darauf abzielen, die Gesundheit und
das Wohlergehen der Bürger aller Altersgruppen zu verbessern und zu schützen.
Dieser Cluster befasst sich mit der Generierung neuer Erkenntnisse, der Entwicklung
innovativer Lösungen und gegebenenfalls der Einbeziehung einer
Geschlechterperspektive zur Prävention, Diagnose, Überwachung, Behandlung und
Heilung von Krankheiten. Die Kommission ist für die Verwaltung der Tätigkeiten im
Rahmen dieses Clusters von Horizont Europa zuständig und wird bei der
Durchführung dieser Maßnahmen von der HaDEA unterstützt.
Katastrophenschutzverfahren der Union
Im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union werden Programme zum
Kapazitätsaufbau, Übungen und technische Unterstützungsmaßnahmen in mehreren
oder einzelnen Ländern finanziert, darunter auch solche im Zusammenhang mit der
gesundheitlichen Notversorgung. Finanzierungsquellen und Informationen über
ausgewählte Projekte sind im Wissensnetz des Katastrophenschutzverfahrens der
Union zu finden347.
Aufbau- und Resilienzfazilität
Die Aufbau- und Resilienzfazilität348 ist das Kernstück von NextGenerationEU349,
einem befristeten Aufbauinstrument zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung
Europas von der COVID-19-Pandemie und zum Aufbau einer grüneren, digitaleren
und widerstandsfähigeren Zukunft. Im Zeitraum 2021-2026 werden im Rahmen der
Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) Zuschüsse und Darlehen zur Unterstützung von
Reformen und Investitionen in den EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt. Die Mittel aus der
Aufbau- und Resilienzfazilität werden den Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren
nationalen Aufbau- und Resilienzplänen zur Verfügung gestellt, die als Fahrpläne für
Reformen und Investitionen dienen, mit denen die Volkswirtschaften der EU grüner,
digitaler und widerstandsfähiger gemacht werden sollen.
Mittel der Kohäsionspolitik
Die Kohäsionspolitik ist die wichtigste Investitionspolitik der Europäischen Union. Sie
zielt darauf ab, Ungleichheiten zu verringern und den wirtschaftlichen, sozialen und
territorialen Zusammenhalt zu stärken. In diesem Zusammenhang unterstützt die EU-
Kohäsionspolitik Investitionen in Gesundheitsdienste und -Infrastrukturen, da diese für
die regionale und territoriale Entwicklung, die soziale Inklusion und die
347 UCPM Knowledge Network, abgerufen am 3. November 2025, https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu.
348 Europäische Kommission, „Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)“, Website der Europäischen Kommission,
abgerufen am 3. November 2025, https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-
recovery/recovery-and-resilience-facility_en?prefLang=de.
349 NextGenerationEU, abgerufen am 3. November 2025, https://next-generation-eu.europa.eu/index_de.
https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/
https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility_en?prefLang=de
https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility_en?prefLang=de
https://next-generation-eu.europa.eu/index_de
141
Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung sind. Ihre Investitionen spielen
eine wesentliche Rolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten und Regionen, wenn
es darum geht, den gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung,
Sozialfürsorge und Langzeitpflege zu erleichtern und wirksamere und
widerstandsfähigere Gesundheitssysteme zu schaffen. Dazu gehört auch, die
Vorsorge und Anpassungsfähigkeit des Gesundheitswesens zu verbessern und
sicherzustellen, dass die Systeme für die wirksame Bewältigung neu auftretender
Herausforderungen im Gesundheitsbereich gerüstet sind.
Während der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) Investitionen in Dienstleistungen,
Humankapital und soziale Inklusion unterstützt, konzentriert sich der Europäische
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Investitionen in Infrastruktur, Ausrüstung
und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Für den
Programmplanungszeitraum 2021-2027 haben die Mitgliedstaaten 7,3 Mrd. EUR aus
dem EFRE und über nationale, regionale und Interreg-Programme hinweg
vorgesehen. Beispiele für EFRE-Investitionen sind Gesundheitsinfrastruktur und -
ausrüstung für die gemeindenahe, primäre, sekundäre und tertiäre
Gesundheitsversorgung sowie für Krankenhäuser, die Digitalisierung von
Gesundheitsdiensten, mobile medizinische Versorgungseinrichtungen und die
grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen.
Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik wurden neue spezifische
Ziele eingeführt, die der zivilen Vorsorge Vorrang einräumen. Dies würde es
ermöglichen, Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur zu tätigen, z. B. in (Feld-
)Krankenhäuser, Infrastruktur und Ausrüstung für medizinische Notfälle, Bevorratung
und Cybersicherheit.
Programm „InvestEU“
Das Programm „InvestEU“ soll zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen
Erholung Europas private und öffentliche Mittel mobilisieren und der Europäischen
Union damit die dringend benötigten langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten
verschaffen. Es trägt dazu bei, private Investitionen für die wichtigsten politischen
Prioritäten der EU wie den ökologischen und digitalen Wandel, Innovation sowie
soziale Investitionen und Kompetenzen zu mobilisieren.
Im Rahmen von InvestEU ist HERA Invest eine von der EU unterstützte
Finanzierungsinitiative der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB),
mit der kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt werden sollen, die
medizinische Gegenmaßnahmen gegen größere Gesundheitsgefahren entwickeln,
wie z. B.:
• Krankheitserreger mit pandemischem oder epidemischem Potenzial,
• chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren
• antimikrobielle Resistenzen
Im Rahmen der Initiative werden Risikokapitaldarlehen bereitgestellt, die bis zu 50 %
der Projektkosten decken und dazu beitragen, Finanzierungslücken zu schließen und
142
Innovationen im Bereich der Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen
Notlagen in ganz Europa zu fördern.
Bislang hat die EIB drei europäischen KMU ein Darlehen gewährt. Dabei handelt es
sich um Fabentech, das Breitbandtherapeutika gegen biologische Bedrohungen
(insbesondere Toxine) entwickelt, SNIPR Biome, das CRISPR-basierte antibakterielle
Therapien zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR) entwickelt, und
Leyden Labs, das intranasale Antikörpertherapien für Atemwegsviren entwickelt.
Beispiele für EU-finanzierte Maßnahmen, Finanzhilfen und Projekte im
Rahmen von EU4Health und Horizont Europa
In den folgenden Abschnitten werden einige veranschaulichende Beispiele für
Maßnahmen, Finanzhilfen und Projekte vorgestellt, die speziell im Rahmen der
Programme EU4Health und Horizont Europa finanziert wurden. Die Angaben sind
unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Ressourcen
und der Verabschiedung des Jahreshaushalts und der Arbeitsprogramme. Darüber
hinaus greifen sie dem Ergebnis der Verhandlungen über den mehrjährigen
Finanzrahmen nicht vor.
143
Überwachung
Maßnahme Beschreibung EU-Beitrag
(EUR)
Zeitraum
Direkte Finanzhilfen an
Behörden der
Mitgliedstaaten:
Überwachungssysteme der
Union und der
Mitgliedstaaten
(Gemeinsame Maßnahme
UNITED4Surveillance)
Diese gemeinsame Maßnahme zielt darauf ab, die
Mitgliedstaaten und die Union bei der Umsetzung
digitalisierter, integrierter Überwachungssysteme
auf Unionsebene und auf nationaler Ebene zu
unterstützen, um eine bessere Erkennung
frühzeitiger Signale für eine genaue
Risikobewertung und Reaktion zu gewährleisten.
7 000 000 2023-2026
Einrichtung einer
koordinierten Überwachung
im Rahmen des Konzepts
„Eine Gesundheit“
(OH4Surveillance)
Mit OH4Surveillance werden die teilnehmenden
Länder dabei unterstützt, die Überwachung im
Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ in Bezug
auf prioritäre Krankheitserreger auf effiziente,
koordinierte und kooperative Weise einzurichten
und auszuweiten. Das Projekt beschränkt sich auf
die Überwachung im Rahmen des Konzepts „Eine
Gesundheit“, um die öffentliche Gesundheit
durch die Früherkennung neu auftretender und
wieder auftretender zoonotischer
Krankheitserreger bei Tieren und in der Umwelt
zu schützen.
10 000 000
15 000 000
2024-2026
2027-2028
Direkte Finanzhilfen für die
Mitgliedstaaten zur
Verbesserung der nationalen
integrierten
Überwachungssysteme
Mit der direkten Finanzhilfe sollen die
Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, ihr
Überwachungssystem im Einklang mit den
Ergebnissen der gemeinsamen Maßnahme
UNITED4Surveillance und aufbauend darauf zu
verbessern. Die Maßnahmen, die zum Ausbau der
nationalen Überwachungssysteme durchgeführt
werden könnten, zielen darauf ab, den
erforderlichen nationalen Kapazitätsaufbau für
die Entwicklung interoperabler, zuverlässiger und
moderner nationaler Überwachungssysteme zu
erleichtern. Die Maßnahme wird durch den
digitalen Wandel vorangetrieben, wobei
einschlägige verfügbare Gesundheitsdaten und
Forschungsergebnisse im Bereich der öffentlichen
Gesundheit genutzt werden.
83 400 000 2025-2030
Direkte Finanzhilfen an
Behörden der
Mitgliedstaaten zur
Verbesserung der nationalen
Infrastrukturen und
Kapazitäten für die
Gesamtgenomsequenzierung
und/oder RT-PCR, um auf die
COVID-19-Pandemie und
künftige
Gesundheitsgefahren
reagieren zu können
Mehrere direkte Finanzhilfen für mehr als 20 EU-
Mitgliedstaaten und Nachbarländer zur
Verbesserung der nationalen Infrastrukturen und
Kapazitäten für die Gesamtgenomsequenzierung
und/oder RT-PCR. Abhängig von den bereits
vorhandenen Kapazitäten decken diese
Finanzhilfen die Schaffung neuer nationaler
Laborinfrastrukturen auf zentraler, regionaler und
lokaler Ebene ab, um die von HERA priorisierten
Krankheitserregern und/oder antimikrobielle
Resistenzen zu bekämpfen.
53 800 000 2022-2027
144
Laboratorien
Maßnahme Beschreibung EU-Beitrag
(EUR)
Zeitraum
EU-
Referenzlaboratori
um für die
öffentliche
Gesundheit im
Bereich Diphtherie
und Keuchhusten
(EURL-PH-DIPE)
Der Zweck dieses Antrags besteht darin, ein Netz
nationaler Referenzlaboratorien für die beiden
Krankheiten einzurichten und zu koordinieren. Dies
wird durch die Einrichtung eines auf Keuchhusten und
Diphtherie spezialisierten EURL und durch die
Aufrechterhaltung der Funktionen des Referenzlabors
erreicht. Dieses Projekt konzentriert sich auf die
Verbesserung des Schutzes vor und der Vorsorge
gegen Keuchhusten und Diphtherie in Europa.
2 625 000 2025-2031
EU-
Referenzlaboratori
um für die
öffentliche
Gesundheit im
Bereich
vektorübertragene
virale
Krankheitserreger
(EURL-PH-VBV)
Das von der EU finanzierte Projekt EURL-PH-VBV bietet
umfassende wissenschaftliche und technische
Unterstützung bei Nachweis- und
Charakterisierungsmethoden, der Auswertung von
Ergebnissen im Einklang mit den EU-
Laborfalldefinitionen, der Laborüberwachung, der
Vorbereitung auf Ausbrüche und den
Reaktionsstrategien. Ein Schwerpunkt des EURL-PH-
VBV ist die Förderung einheitlicher Labortests
und -tätigkeiten in der gesamten EU, um die
Generierung standardisierter Daten zu gewährleisten.
3 500 000 2025-2031
EU-
Referenzlaboratori
um für öffentliche
Gesundheit im
Bereich
antimikrobielle
Resistenzen (AMR)
bei Bakterien
Die Unterstützung wird im Bereich der AMR bei
Bakterien, die für die öffentliche Gesundheit von
Bedeutung sind, geleistet und bezieht sich auf
Referenzdiagnostik, Referenzmaterialressourcen,
externe Qualitätsbewertungen, wissenschaftliche
Beratung und technische Hilfe, Zusammenarbeit und
Forschung, Überwachung, Warnung und
Unterstützung bei der Reaktion auf Ausbrüche von
Bakterien, die gegen antimikrobielle Mittel resistent
sind, sowie Schulungen. Das übergeordnete Ziel dieses
Projekts besteht darin, Strategien zur Prävention und
Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen bei
prioritären Zielpathogenen zu bewerten, zu
entwickeln und zu verbessern.
6 975 000 2025-2031
EU-
Referenzlaboratori
um für die
öffentliche
Gesundheit im
Bereich
Legionellen (EURL-
PH-LEGI)
Hauptziel des EURL-PH-LEGI ist es, bewährte Verfahren
zu fördern und die EU-Mitgliedstaaten und EWR-
Länder im Bereich der Diagnose-, Test- und
Typisierungsmethoden für Legionellen zu
unterstützen. Dadurch sollen zuverlässige und
vergleichbare Daten gewährleistet, die
Laborkapazitäten gestärkt und die Überwachung und
Meldung von Fällen verbessert werden.
2 275 000 2025-2031
145
EU-
Referenzlaboratori
um für die
öffentliche
Gesundheit im
Bereich neu
auftretende, durch
Nagetiere
übertragene und
zoonotische virale
Krankheitserreger
(EURL-PH-ERZV)
Das EURL-PH-ERZV-Konsortium stellt
wissenschaftliches und technisches Fachwissen über
hochriskante virale Krankheitserreger bereit, die die
öffentliche Gesundheit gefährden, darunter
Pockenviren, Arenaviren, Hantaviren, Filopviren,
Henipaviren, Lyssaviren und neuartige neu
auftretende Viren wie die „Krankheit X“. Diese
Krankheitserreger stellen erhebliche
Herausforderungen für die Diagnose, Überwachung
und das Ausbruchsmanagement dar.
3 500 000 2025-2031
EU-
Referenzlaboratori
um für die
öffentliche
Gesundheit im
Bereich hochgradig
gefährliche, neu
auftretende und
zoonotische
bakterielle
Krankheitserreger
(EURL-PH-HEZB)
Das EURL zielt darauf ab, die Kapazitäten der
nationalen Fachlaboratorien zu stärken und eine
einheitliche Überwachung und Meldung von
Krankheiten oder der ursächlichen bakteriellen
Erreger zu unterstützen. Durch die Förderung
bewährter Verfahren und die Vereinheitlichung der
Diagnostik in den Laboratorien des Netzwerks wird
eine effiziente, rasche und koordinierte Reaktion
gemäß dem Überwachungsmeldesystem des ECDC
verbessert.
2 893 000 2025-2031
Schaffung eines
einheitlichen
Forschungsbündni
sses von
Laboratorien für
Biomedizin und
öffentliche
Gesundheit zur
Bekämpfung von
Epidemien
(DURABLE)
DURABLE zielt darauf ab, hochwertige
wissenschaftliche Informationen in Rekordzeit
bereitzustellen, um die Entscheidungsfindung der
Kommission bei der Vorsorge für und der Reaktion auf
grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren sowie bei
der Bewertung der Auswirkungen von
Gegenmaßnahmen zu unterstützen. DURABLE wird
eine globale Zusammenarbeit koordinieren, die von
der Erkennung von Krankheitserregern, der
Evolutionsanalyse und der Charakterisierung von
Bedrohungen mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ bis
hin zur Sammlung und zum Austausch von Daten und
Informationen reicht, um eine optimale Reaktion auf
Bedrohungen zu gewährleisten. DURABLE ist ein
einzigartiges multidisziplinäres Konsortium mit
komplementären Fachkenntnissen, dessen Aufgabe es
ist, diese Herausforderung zu meistern und eine
produktive Zusammenarbeit mit der Kommission und
anderen Interessenträgern aufzubauen.
25 000 000 2023-2027
Vorsorge und Resilienz des Gesundheitssystems
Maßnahme Beschreibung EU-Beitrag
(EUR)
Zeitraum
146
Europäische
Partnerschaft für
Pandemievorsorge
(BE READY-
Partnerschaft)
Die BE READY-Partnerschaft zielt darauf ab, die
Vorsorge der EU für die Vorhersage neu auftretender
Gefahren durch Infektionskrankheiten und die
Reaktion darauf zu verbessern. Erreicht werden soll
dies durch eine bessere Koordinierung der
Finanzierung von Forschung und Innovation auf EU-,
nationaler und regionaler Ebene, die auf gemeinsame
Ziele ausgerichtet ist, die in einer vereinbarten
strategischen Forschungs- und Innovationsagenda
dargelegt sind, und durch die Stärkung der
Bereitschaft des Forschungsökosystems,
einschließlich der Netze „ständig einsatzbereiter“
Forschungsstandorte und -infrastrukturen.
120 000 000 2026-2032
Gemeinsame
Maßnahme
HEROES
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Personalplanung im
Gesundheitswesen zu verbessern, um eine
langfristige Prognose des Bedarfs an
Gesundheitspersonal zu erstellen und die
Personalplanung im Gesundheitswesen für die
Bewältigung struktureller Herausforderungen im
Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel und die
Unterstützung der Modernisierung der
Gesundheitsversorgung zu nutzen.
7 000 000 2023-2026
Pflegemaßnahme Ziel dieser Maßnahme ist es, das Angebot an
Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern zu
erhöhen und die Bindung von Krankenpflegerinnen
und Krankenpflegern in den EU-Mitgliedstaaten zu
verbessern. Über einen Zeitraum von 36 Monaten
werden faktengestützte Strategien für die
Personalbeschaffung und -bindung entwickelt,
Mentorenprogramme ausgeweitet, die Gesundheit
und das Wohlbefinden von Pflegekräften gefördert,
sichere Praktiken für die Personalausstattung
unterstützt und die Integration digitaler Lösungen in
die Arbeitsabläufe in der Krankenpflege verbessert.
1 300 000 2025-2027
Sieben
Maßnahmen zur
Schulung von
Fachkräften im
Gesundheitswesen,
einschließlich
digitaler
Kompetenzen
Ziel ist es, Schulungsinitiativen für klinisches und
nichtklinisches Personal zu unterstützen, wobei der
Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen und anderen
relevanten Fähigkeiten liegt, die für
Spitzenbelastungen in Krisenzeiten und für die
Umgestaltung der Gesundheitssysteme erforderlich
sind. Damit sollen 20 000 Angehörige der
Gesundheitsberufe erreicht werden.
16 000 000 2023-2026
147
Gemeinsame
Maßnahme CIRCE
Ziel dieser Maßnahme ist die Weitergabe bewährter
Verfahren in der medizinischen Grundversorgung
zwischen den Mitgliedstaaten. Konkret werden sechs
bewährte Verfahren aus vier Mitgliedstaaten
(Belgien, Portugal, Slowenien und Spanien) auf
40 neue Umsetzungsstandorte in 12 Mitgliedstaaten
übertragen. Eine starke medizinische
Grundversorgung ist ein Eckpfeiler zugänglicher,
wirksamer und widerstandsfähiger
Gesundheitssysteme.
10 000 000 2023-2026
Verbesserung des
Zugangs zur
Gesundheitsversor
gung für
Flüchtlinge und
Vertriebene aus
der Ukraine, die in
den
Mitgliedstaaten
vorübergehenden
Schutz genießen.
Zur Bewältigung dieser Herausforderung wurden zwei
sich ergänzende Maßnahmen finanziert. Mit der
ersten Maßnahme wurden Bulgarien, Tschechien,
Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Moldau, Polen,
Rumänien und die Slowakei dabei unterstützt,
gesundheitliche Ungleichheiten abzubauen,
Gesundheitssysteme zu stärken, den Zugang für
Flüchtlinge und Vertriebene aus der Ukraine zu
verbessern und vertriebene Angehörige der
Gesundheitsberufe zu integrieren. Im Rahmen der
zweiten Maßnahme wurde die Resilienztestmethode
für die Migration in den Gesundheitssystemen
Lettlands, Tschechiens, Rumäniens, Polens und
Moldaus angewendet.
Impfung
Maßnahme Beschreibung EU-Beitrag
(EUR)
Zeitraum
Vax-Action:
wirksame
Bekämpfung der
Impfskepsis in
Europa (VAX-
Action)
Das Projekt zielt darauf ab, die EU-Mitgliedstaaten
und relevante Interessenträger bei der Umsetzung
einer Kombination aus maßgeschneiderten,
faktengestützten Interventionen zu unterstützen, die
darauf abzielen, die Impfskepsis zu verringern. Es
befasst sich dabei mit der Frage, welche Arten von
Interventionen derzeit verfügbar und wirksam sind,
wie wirksame Interventionen auf neue Kontexte
übertragen werden können und wie erfolglose
Interventionen aufgearbeitet werden können, um
daraus zu lernen und neue Konzepte zu entwickeln.
1 400 000 2023-2026
148
Antimikrobielle Resistenzen
Maßnahme Beschreibung EU-Beitrag
(EUR)
Zeitraum
Gemeinsame
Maßnahme zum
Thema
antimikrobielle
Resistenzen und
therapieassoziierte
Infektionen 2 (EU-
JAMRAI 2)
Im Anschluss an den EU-Aktionsplan zur Bekämpfung
antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts
„Eine Gesundheit“ aus dem Jahr 2017, mit dem
Europa zu einer Vorreiter-Region gemacht werden
soll, und die erste europäische Gemeinsame
Maßnahme zu antimikrobiellen Resistenzen und
therapieassoziierten Infektionen (EU-JAMRAI) wird
diese neue Gemeinsame Maßnahme „EU-JAMRAI 2“
die Mitgliedstaaten/assoziierten Länder bei ihren
Bemühungen um die Entwicklung und Aktualisierung
ihrer nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung
antimikrobieller Resistenzen unterstützen.
50 000 000 2024-2028
EU-Partnerschaft
zur Bekämpfung
antimikrobieller
Resistenzen im
Rahmen des
Konzepts „Eine
Gesundheit“ (EUP
OH AMR)
Die Europäische Partnerschaft zur Bekämpfung
antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts
„Eine Gesundheit“ ist eine der wichtigsten
Partnerschaften, die von der Kommission im Rahmen
des Programms „Horizont Europa“ zur Unterstützung
der Forschung und Innovation zur Bewältigung der
Herausforderungen im Zusammenhang mit
antimikrobiellen Resistenzen ermittelt wurden. EUP
OH AMR (2025-2035) wird zu den Zielen des EU-
Aktionsplans zur Bekämpfung antimikrobieller
Resistenzen (AMR) beitragen, um durch folgende
Maßnahmen die kritische gesellschaftliche
Herausforderung der AMR zu bekämpfen und die
Belastung durch AMR zu verringern:
• Stärkung europäischer und globaler Synergien,
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Sektoren des Konzepts „Eine Gesundheit“ und
verschiedenen Disziplinen sowie im Rahmen von OH
AMR Abstimmung der strategischen Forschung und
Innovation in Bezug auf antimikrobielle Resistenzen
und der Strategien zur Überwindung von Silos;
• Förderung von Forschung und Innovation im Bereich
antimikrobielle Resistenzen, um Wissen zu generieren
und Lösungen zur Prävention und Bekämpfung
antimikrobieller Resistenzen zu entwickeln;
• Erleichterung der Wissensverwertung von
Forschung und Innovation in Produkten, Politik und
Praxis.
75 000 000 2025-2035
Durch Vektoren übertragene Krankheiten
Maßnahme Beschreibung EU-Beitrag
(EUR)
Zeitraum
149
Anwendung der
Sterile-Insekten-
Technik (SIT) als
Instrument zur
Bekämpfung der
Gelbfiebermücke
(Aedes aegypti) auf
Zypern und zum
Aufbau von
Kapazitäten für den
Einsatz dieser
Technik zur
Vektorbekämpfung
in der Union
Das Projekt soll die Arbeit des
Gesundheitsministeriums von Zypern unterstützen,
indem es Labortechniker für die Züchtung von Aedes
aegypti-Mücken ausbildet und beaufsichtigt, die in
Zypern zur Bekämpfung von Aedes aegypti eingesetzt
werden sollen.
500 000 2024-2027
Medizinische Gegenmaßnahmen
Maßnahme Beschreibung EU-Beitrag (EUR) Zeitraum
Stets verfügbare
Kapazitäten
(EU FAB) für die
Herstellung von
Impfstoffen und
Therapeutika
Das EU FAB-Netz umfasst Impfstoffhersteller in der
EU (Belgien, Irland, Niederlande, Spanien). Die
Maßnahmen des Netzes werden die Lücke zwischen
der Herstellung und dem Ausbau der
Impfstoffproduktion schließen und gleichzeitig
sicherstellen, dass die Branche in der Lage ist,
lebensrettende Arzneimittel herzustellen. EU FAB
wird Produktionskapazitäten für die EU zur
Herstellung von Impfstoffen im Falle von
gesundheitlichen Notlagen reservieren.
160 000 000
(jährlich)
2023-2027
Gemeinsame
Maßnahme für
umfassende und
nachhaltige
strategische
Vorräte an
medizinischen
Gegenmaßnahmen,
die in Krisenfällen
eingesetzt werden
können
Diese Gemeinsame Maßnahme (JA Stockpile) wird zu
einer besseren Vorsorge in Bezug auf
schwerwiegende grenzüberschreitende
Gesundheitsgefahren, nachhaltigeren Beständen an
medizinischen Gegenmaßnahmen, einer schnelleren
Verteilung, einem schnelleren Einsatz und einer
schnelleren Abgabe medizinischer
Gegenmaßnahmen, einer besseren Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten, einer besseren
faktengesicherten Grundlage für künftige Vorschläge
zur Bevorratung medizinischer Gegenmaßnahmen
und somit zur Stärkung der europäischen
Unabhängigkeit in Krisenfällen beitragen.
10 000 000 2025-2028
European Vaccines
Hub for Pandemic
Readiness (EVH)
Um sicherzustellen, dass Europa mit Impfstoffe
gerüstet ist und auf Pandemien reagieren kann, wird
mit diesem Projekt der Europäische Hub für
Impfstoffe (EVH) geschaffen, indem bestehende
national finanzierte Investitionen in Forschung und
Entwicklung von Impfstoffen in ein Kooperationsnetz
für die durchgängige Lieferung von Impfstoffen
zusammengeführt werden.
102 000 000 2025-2029
150
Abwasserüberwachung
Maßnahme Beschreibung
Gemeinsame Maßnahme
der EU zur integrierten
Abwasserüberwachung im
Dienste der öffentlichen
Gesundheit (EU-WISH)
EU-WISH vereint 25 EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder und die Ukraine, um die
nationalen Kapazitäten für die Abwasserüberwachung im Interesse der
öffentlichen Gesundheit zu stärken. Es werden vorrangige Ziele für die
Abwasserüberwachung festgelegt und Strategien, technische Verfahren und
relevante operative Ansätze für die Abwasserüberwachung definiert,
harmonisiert und erweitert, einschließlich einer effektiven, leicht verständlichen
und umsetzbaren Kommunikation der Parameter für die Abwasserüberwachung.
Globales Konsortium für
Abwasser- und
Umweltüberwachung im
Dienste der öffentlichen
Gesundheit (GLOWACON)
GLOWACON, das globale Konsortium für Abwasser- und Umweltüberwachung im
Dienste der öffentlichen Gesundheit, vereint verschiedene Partner aus
unterschiedlichen Sektoren und Ländern, um Wissen, Fachkenntnisse und
Ressourcen auszutauschen, mit dem Ziel, eine sicherere und gesündere Welt für
alle zu schaffen. Die Mission von GLOWACON besteht darin, die
Institutionalisierung der Abwasser- und Umweltüberwachung innerhalb der
öffentlichen Gesundheitssysteme zu fördern und ein globales Sentinel-System für
Epidemieausbrüche zu entwickeln. Dieses System wird die Früherkennung,
Prävention und Echtzeitüberwachung von Bedrohungen ermöglichen und so die
Entscheidungsfindung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und die
Pandemievorsorge unterstützen. Aufbauend auf bestehenden lokalen, nationalen
und regionalen Bemühungen und unter der Leitung eines von den teilnehmenden
Interessenträgern vereinbarten Mechanismus schafft das Sentinel-System ein
freiwilliges Netz für den Datenaustausch, das über Grenzen und Zeitzonen
hinausgeht, um Gesundheitsgefahren schneller und effektiver zu erkennen und
darauf zu reagieren. So werden Leben gerettet und Gemeinschaften geschützt.
EU-Beobachtungsstelle für
Abwasser im Dienste der
öffentlichen Gesundheit
Das European Wastewater Surveillance Dashboard (Europäisches Dashboard zur
Abwasserüberwachung) ist ein innovatives Instrument, das entwickelt wurde, um
die Ausbreitung von Infektionskrankheiten durch die Analyse von Abwasser in
ganz Europa zu verfolgen. Diese Plattform integriert Daten aus verschiedenen
Quellen in ganz Europa und kombiniert eine nahezu in Echtzeit erfolgende
Abwasserüberwachung mit bestehenden nationalen und forschungsbasierten
Dashboards. Durch die Bereitstellung von Frühwarnungen für neu auftretende
Krankheitserreger und Gesundheitskrisen erleichtert das Dashboard eine rasche
Reaktion auf Krankheitsausbrüche. Diese Möglichkeit verringert die Reaktionszeit
der Gesundheitssysteme und schützt letztlich die Bürger in der gesamten EU.
151
European Super-Sites für
die Abwasserüberwachung
Bei den European Super-Sites handelt es sich um ein Netz strategisch günstig
gelegener Standorte in der Europäischen Union und anderen für die EU relevanten
Gebieten, das die Überwachung der öffentlichen Gesundheit durch die Kontrolle
von Abwasser im Hinblick auf Krankheitserreger und andere
Gesundheitsindikatoren verbessern soll. Sie sind Teil der EU-Beobachtungsstelle
für Abwasser im Dienste der öffentlichen Gesundheit. Diese Standorte befinden
sich in der Nähe wichtiger Verkehrsknotenpunkte wie Flughäfen und Bahnhöfen
oder an anderen Orten wie Krankenhäusern. Sie liefern wichtige epidemiologische
Erkenntnisse über das Vorkommen und die Ausbreitung von Krankheitserregern
und dienen als Frühwarnsysteme für neue Bedrohungen, die durch den
internationalen Reiseverkehr eingeschleppt werden. Der Hauptzweck der
European Super-Sites besteht darin, den Gesundheitsbehörden aktuelle und
genaue Daten zur Verfügung zu stellen und so die Entscheidungsfindung im
Bereich der öffentlichen Gesundheit zu unterstützen. Sie arbeiten mit der
Luftfahrtindustrie zusammen, um Proben aus Flugzeugen und von Flugplätzen
einbeziehen zu können und so den Umfang der Überwachung zu erweitern.
Unterstützung von
Strategien, Kapazitäten
und Daten für die globale
Abwasser- und
Umweltüberwachung
Zusammenarbeit mit der WHO und dem UNEP bei der Entwicklung von Strategien
zur Abwasser- und Umweltüberwachung, beim Aufbau von Kapazitäten
(insbesondere in ressourcenarmen und strategischen Umgebungen) und bei der
Förderung eines transparenten Informationsaustauschs.
152
ANHANG 7: Digitale Plattformen für Erkenntnisse im Bereich der
öffentlichen Gesundheit in der EU/im EWR
350 WHO, „Epidemic Intelligence from Open Sources (EIOS)“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025,
https://www.who.int/initiatives/eios.
Name (Abkürzung) Zweck
Digital European Exchange
Platform (DEEP)
Plattform der Kommission zur Erhebung und Verknüpfung von Daten aus
verschiedenen Abwasserüberwachungstätigkeiten und zur Umwandlung dieser
Daten in verwertbare Informationen für die Öffentlichkeit.
Instrument „Epidemic
Intelligence from Open
Sources“ (EIOS)350
Überwachung offener Informationsquellen auf der Grundlage einer
langjährigen Zusammenarbeit zwischen der WHO und der Kommission. Die
EIOS-Initiative ist ein Programm der WHO, das Länder und Partner bei der
Früherkennung von Gefahren für die öffentliche Gesundheit unterstützt, indem
es Daten aus allgemein zugänglichen Quellen nutzt, die Analysekapazitäten
verbessert und bessere Instrumente und Erkenntnisse für die
Entscheidungsfindung bereitstellt. EIOS fungiert als Plattform zur
Früherkennung, wobei ein erheblicher Teil der Ereignisse im Bereich der
öffentlichen Gesundheit zunächst über das System identifiziert wird, bevor eine
amtliche Meldung erfolgt.
Europäisches
Überwachungsportal für
Infektionskrankheiten
(EpiPulse)
Diese Plattform ist Eigentum des ECDC und wird von ihm betrieben. Sie wird
von Mitgliedstaaten, Kandidatenländern, potenziellen Kandidatenländern,
anderen Nicht-EU-/EWR-Ländern und Partnerorganisationen für die integrierte
indikatorbasierte (EpiPulse-Fälle) und ereignisbasierte (EpiPulse-Ereignisse)
Überwachung von Infektionskrankheiten in der EU/im EWR genutzt, um Daten
zu Infektionskrankheiten zu erheben, zu analysieren, auszutauschen und zu
erörtern. Sie ist mit dem EWRS verknüpft, um den Austausch von Daten zur
Lageerfassung für den Umgang mit Vorfällen zu erleichtern.
European Respiratory Virus
Surveillance Summary
(ERVISS)
Wöchentliche integrierte epidemiologische Zusammenfassung des ECDC und
der WHO in Bezug auf Influenza, das respiratorische Syncytialvirus (RSV) und
das schwere akute respiratorische Syndrom Coronavirus 2 (SARS-CoV-2) (128).
https://www.who.int/initiatives/eios
153
ANHANG 8. Warn- und Informationssysteme in der EU zur
Bewältigung von Gesundheitskrisen
Name (Abkürzung) Zweck
Advanced Technology for
Health Intelligence and Action
IT System (ATHINA)
System der Kommission zur Ermittlung, Analyse und Bewältigung von
Schwachstellen in der Lieferkette von medizinischen Gegenmaßnahmen.
Plattform für die Sammlung von Informationen über die Nachfrage nach
und das Angebot an medizinischen Gegenmaßnahmen, die Analyse von
Erkenntnissen zur Erkennung von Schwachstellen oder Risiken in der
Lieferkette und die Unterstützung der Bedrohungsanalyse im
Zusammenhang mit medizinischen Gegenmaßnahmen. Ermöglicht den
Austausch von Informationen über den Bedarf an medizinischen
Gegenmaßnahmen und deren Verfügbarkeit.
Tierseucheninformationssystem
(Animal Disease Information
System, ADIS)
System der Kommission zur Verfolgung der Entwicklung von ansteckenden
Tierseuchen in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden
in der EU/im EWR und den teilnehmenden Ländern
Gemeinsames
Kommunikations- und
Informationssystem für Notfälle
(CECIS)
System der Kommission für die Koordinierung der EU-weiten Soforthilfe,
einschließlich medizinischer Hilfe und Logistik, zusammen mit den
zuständigen nationalen Behörden in der EU und den teilnehmenden
Staaten des Katastrophenschutzverfahrens der Union
Risikomanagementsystem für
den Zoll (CRMS2)
System der Kommission für den Austausch von risikobezogenen
Informationen zwischen den nationalen Zollbehörden. Das
Krisenmanagementmodul des CRMS2 unterstützt die Koordinierung des
Zollrisikomanagements und der Kontrollen der Zollbehörden.
Frühwarn- und
Reaktionssystem (EWRS)
Vom ECDC betriebenes System der Kommission für den
Informationsaustausch, die Warnmeldung und das Management
schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren in
Zusammenarbeit mit den für das EWRS zuständigen nationalen Behörden
in der EU/im EWR und in den teilnehmenden Ländern. Es erleichtert auch
die grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung, die medizinische
Evakuierung, die Risikobewertung und die Präventions-, Vorsorge- und
Reaktionsplanung. Das EWRS ermöglicht die Verarbeitung sensibler nicht
vertraulicher Informationen (Sensitive Non-Confidential, SNC) und ist mit
dem EpiPulse-System verknüpft. EU-Agenturen, assoziierte Länder und die
WHO haben Einblick in einige seiner Funktionen. Die Mitgliedstaaten und
die Kommission sind gemeinsam für die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten im EWRS verantwortlich.
Frühwarnsystem für neue
psychoaktive Substanzen (EWS)
Erster Schritt in einem dreistufigen Rechtsrahmen, der es der Europäischen
Union ermöglichen soll, durch neue psychoaktive Substanzen (New
Psychoactive Substances, NPS) verursachte gesundheitliche und soziale
Gefahren rasch zu erkennen, zu bewerten und darauf zu reagieren. Die
Arbeit der EUDA im Rahmen des Frühwarnsystems zielt darauf ab, in
Zusammenarbeit mit den nationalen Anlaufstellen/nationalen
Frühwarnsystem-Korrespondenten, der Kommission und den
einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU auf nationaler und EU-
Ebene Maßnahmen zur Lageerfassung, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf
neue psychoaktive Substanzen aufzubauen, aufrechtzuerhalten und zu
verstärken.
154
Europäische Gemeinschaft für
den Informationsaustausch in
radiologischen Notsituationen
(European Community Urgent
Radiological Information
Exchange, ECURIE)
System der Kommission für die frühzeitige Benachrichtigung und den
Informationsaustausch bei radiologischen oder nuklearen Notsituationen.
Europäisches
Hochwasserwarnsystem
(European Flood Awareness
System, EFAS)
System der Kommission für probabilistische Frühwarnungen vor
Hochwasser bis zu 10 Tage im Voraus. Teil des Copernicus-Katastrophen-
und Krisenmanagementdienstes.
Europäisches System zur
Warnung der Öffentlichkeit
(EU-Alert)
Rahmen für nationale Notfallwarnsysteme für Mobiltelefone auf der
Grundlage der Cell-Broadcast-Technologie
HERA Stakeholders HUB Sicheres Portal der Kommission für die Zusammenarbeit und den
Informationsaustausch mit Entwicklern und Herstellern medizinischer
Gegenmaßnahmen sowie Wirtschaftsakteuren in der gesamten EU,
einschließlich Arzneimittelherstellern und -anbietern. Unterstützt die
Vermittlung von Kontakten, eine strukturierte Kommunikation und eine
koordinierte Reaktion auf Schwachstellen in der Lieferkette.
Schnellwarnsystem für
gefährliche Non-Food-
Erzeugnisse (Safety Gate)
Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte351
Schnellwarnsystem für Blut und
Blutbestandteile (RAB)
System der Kommission für die Kommunikation mit den nationalen
Vigilanz-Kontaktstellen für Substanzen menschlichen Ursprungs im
Hinblick auf schwerwiegende unerwünschte Reaktionen oder Ereignisse im
Zusammenhang mit Blut
Schnellwarnsystem für Lebens-
und Futtermittel (RASFF)
System der Kommission zur Meldung von Risiken für die menschliche
Gesundheit durch Lebens- oder Futtermittel, einschließlich Kontaminanten
oder Infektionserregern
Schnellwarnsystem für Gewebe
und Zellen (RATC)
System der Kommission für die Kommunikation mit den nationalen
Vigilanz-Kontaktstellen für Substanzen menschlichen Ursprungs über
unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit menschlichem Gewebe
und menschlichen Zellen
Schnellwarnsystem für
Qualitätsmängel bei
Arzneimitteln
System der EMA für die Kommunikation mit den zuständigen nationalen
Behörden, der Kommission und internationalen Partnern über dringende
Informationen im Zusammenhang mit Qualitätsmängeln und Rückrufen
von Arzneimitteln
Pharmakovigilanz-
Schnellwarnsystem
System der EMA für den raschen Informationsaustausch mit den
zuständigen nationalen Behörden und der Kommission über
Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit Arzneimitteln
351 Europäische Kommission, „Safety Gate: Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte“, Website der
Europäischen Kommission, abgerufen am 20. November 2025, https://ec.europa.eu/safety-gate.
https://ec.europa.eu/safety-gate
Ihr Kontakt zur EU
Persönlich
In der Europäischen Union gibt es Hunderte von „Europe-Direct“-Büros. Die
Anschrift des nächstgelegenen Büros finden Sie im Internet (european-
union.europa.eu/contact-eu/meet-us_de).
Telefonisch oder schriftlich
Europe Direct beantwortet Ihre Fragen über die Europäische Union. So
erreichen Sie Europe Direct:
– über die gebührenfreie Rufnummer: 00 800 6 7 8 9 10 11 (manche
Telefondienstanbieter berechnen allerdings Gebühren),
– über die Standardrufnummer: +32 22999696,
– unter Verwendung des folgenden Formulars: european-
union.europa.eu/contact-eu/write-us_de.
Informationen über die EU
Im Internet
Auf dem Europa-Portal finden Sie Informationen über die Europäische Union
in allen Amtssprachen (european-union.europa.eu).
EU-Veröffentlichungen
Sie können EU-Veröffentlichungen unter op.europa.eu/de/publications
einsehen oder bestellen. Wenn Sie mehrere Exemplare einer kostenlosen
Veröffentlichung bestellen möchten, wenden Sie sich bitte an Europe Direct
oder ein Informationszentrum in Ihrer Nähe (european-
union.europa.eu/contact-eu/meet-us_de).
EU-Recht und verwandte Dokumente
Informationen zum EU-Recht, darunter alle EU-Rechtsvorschriften seit 1951 in
sämtlichen Amtssprachen, finden Sie in EUR-Lex (eur-lex.europa.eu).
EU-Portal für offene Daten
Das Portal data.europa.eu bietet Zugang zu offenen Datensätzen der Organe,
Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU. Die Datensätze können zu
gewerblichen und nichtgewerblichen Zwecken kostenfrei heruntergeladen
werden. Das Portal bietet auch Zugang zu einer Fülle von Datensätzen aus
europäischen Ländern.
https://european-union.europa.eu/contact-eu/meet-us_de
https://european-union.europa.eu/contact-eu/meet-us_de
https://european-union.europa.eu/contact-eu/write-us_de
https://european-union.europa.eu/contact-eu/write-us_de
https://european-union.europa.eu/
https://op.europa.eu/de/publications
https://european-union.europa.eu/contact-eu/meet-us_de
https://european-union.europa.eu/contact-eu/meet-us_de
https://eur-lex.europa.eu/
https://data.europa.eu/
Europäische Kommission
EW
-01-25-125-D
E-N
Abkürzungen
1. Einführung
1.1. Warum brauchen wir einen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan der Union für Gesundheitskrisen?
1.2. Welche Arten von Gesundheitskrisen werden abgedeckt?
1.3. Wie kann der Unionsplan genutzt werden?
1.4. Wie wird der Unionsplan auf dem neuesten Stand gehalten?
2. Zentrale Governance-Strukturen, -Mechanismen und -Instrumente der EU für Gesundheitskrisen
3. Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich
4. PHASE 1: Prävention von und Vorbereitung auf Gesundheitskrisen
4.1. Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung
4.1.1. Ausarbeitung der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne
4.1.2. Berichterstattung über die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung
4.1.3. Bewertung der nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung
4.2. Sicherstellung der Vorsorge und Resilienz des Gesundheitssystems
4.2.1. Kapazitäten des Gesundheitssystems
4.2.2. Arbeitskräfte im Gesundheitswesen
4.2.3. Impfung
4.3. Medizinische Gegenmaßnahmen
4.3.1. Entwicklung und Innovation
4.3.2. Zulassung und Zertifizierung
4.3.3. Herstellung
4.3.4. Bevorratung
4.3.5. Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen
5. PHASE 2: Erkennung und Bewertung von Gesundheitsgefahren
5.1. Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit
5.1.1. Epidemiologische Überwachung
5.1.2. Laborbasierte Überwachung und Diagnostik
5.1.2.1. Labornetze und -kapazitäten
5.1.2.2. EU-Referenzlaboratorien
5.1.3. Abwasserüberwachung
5.1.4. Vektorenüberwachung und -bekämpfung
5.1.5. Ernste drogenbedingte Risiken
5.1.6. Antizipation und Prognose
5.2. Bedrohungsanalyse und Frühwarnung
5.3. Risikobewertungen
5.3.1. Nationale Risikobewertungen
5.3.2. Gesundheitsrisikobewertung auf EU-Ebene
5.3.3. Sonstige EU-Risikobewertungen
5.3.4. Bewertung der Bedrohungslage und Priorisierung im Bereich der medizinischen Gegenmaßnahmen
6. PHASE 3: Koordinierte Reaktion auf EU-Ebene
6.1. Koordinierung der Reaktion
6.1.1. Koordinierung der Reaktion im Rahmen des Gesundheitssicherheitsausschusses
6.1.2. Koordinierung der Reaktion in Form medizinischer Gegenmaßnahmen
6.1.3. Koordinierung der Reaktion im Rahmen der Integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR)
6.1.4. Koordinierung der Reaktion im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union
6.2. Lageerfassung
6.3. Risiko- und Krisenkommunikation
6.4. Notlagenbezogene Forschung und Innovation
6.5. Soforthilfe
6.6. Kontinuität der grenzüberschreitenden Versorgung
6.6.1. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
6.6.2. Grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung
6.6.3. Medizinische Evakuierung von Patienten
6.6.4. Gesundheitsdokumente
6.7. Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene
6.7.1. Arzneimittel und Medizinprodukte
6.7.2. Aktivierung des Notfallrahmens zur Gewährleistung der Bereitstellung krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen
6.7.3. Globale und EU-Unterstützung für die nationalen Gesundheitssysteme
7. PHASE 4: Folgenbewältigung und Lehren
ANHÄNGE
ANHANG 1: Glossar
ANHANG 2: Einschlägige internationale Übereinkünfte und Rechtsvorschriften
ANHANG 3. Governance-Strukturen der EU
Governance-Strukturen, Unterstützungsmechanismen und Kapazitäten der EU
Gesundheitssicherheitsausschuss
EU-Gesundheits-Einsatzgruppe
Gesundheitskrisenstab
EU-Katastrophenschutzverfahren
Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen
Mechanismus für wissenschaftliche Beratung
Expertengruppen der Kommission
HERA-Board
Beratender Ausschuss für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Expertengruppe zur öffentlichen Gesundheit
Expertengruppe zur Leistungsbewertung der Gesundheitssysteme
Koordinierungsmechanismus für klinische Prüfungen
„Eine Gesundheit“-Netz der EU zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen
Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien
Weitere EU-Koordinierungsmechanismen und -strukturen
Allianz für kritische Arzneimittel
Europäische Beobachtungsstelle für Klima und Gesundheit
Team Europa
Europäischer Rat
Rat der EU
Europäisches Parlament
ANHANG 4. Einschlägige Ämter, Agenturen und Einrichtungen der EU
Agenturübergreifende Taskforce für „Eine Gesundheit“
Die Rolle der Agenturen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371
Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
Europäische Arzneimittel-Agentur
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
Europäische Umweltagentur
Europäische Chemikalienagentur
Drogenagentur der Europäischen Union
Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung
ANHANG 5. Globaler Regelungsrahmen
ANHANG 6: Überblick über EU-finanzierte Maßnahmen, Finanzhilfen und Projekte im Zusammenhang mit Gesundheitskrisen
EU4Health
Horizont Europa
Katastrophenschutzverfahren der Union
Aufbau- und Resilienzfazilität
Mittel der Kohäsionspolitik
Programm „InvestEU“
Beispiele für EU-finanzierte Maßnahmen, Finanzhilfen und Projekte im Rahmen von EU4Health und Horizont Europa
Überwachung
Laboratorien
Vorsorge und Resilienz des Gesundheitssystems
Impfung
Antimikrobielle Resistenzen
Durch Vektoren übertragene Krankheiten
Medizinische Gegenmaßnahmen
Abwasserüberwachung
ANHANG 7: Digitale Plattformen für Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der EU/im EWR
ANHANG 8. Warn- und Informationssysteme in der EU zur Bewältigung von Gesundheitskrisen
07.08.2026
Datei
PD