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Pressemitteilung: Cannabisversorgung: Pharma Deutschland begrüßt Klarstellung von KBV und GKV-Spitzenverband
BERLIN Friedrichstraße 134 10117 Berlin BONN Ubierstraße 71–73 53173 Bonn Pharma Deutschland e. V. info@pharmadeutschland.de www.pharmadeutschland.de BRÜSSEL Rue Marie de Bourgogne 58 1000 Brüssel Ihre Ansprechpartner in der Pharma Deutschland-Pressestelle: Hannes Hönemann Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit M: +49-171-5618203 hoenemann@pharmadeutschland.de Anna Frederike Gutzeit CvD Presse- und Öffentlichkeitsarbeit M: +49-170-4548014 gutzeit@pharmadeutschland.de Pressemitteilung Cannabisversorgung: Pharma Deutschland begrüßt Klarstellung von KBV und GKV-Spitzenverband Gemeinsame Auslegung schafft Orientierung für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Kostenträger und Hersteller Berlin (7. August 2026) – Pharma Deutschland begrüßt die gemeinsame Klarstellung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband zu den neuen Regelungen für die Verordnung cannabishaltiger Arzneimittel. Die Klarstellung sorgt für dringend benötigte Orientierung für Patientinnen und Patienten, die verordnende Ärzteschaft, Krankenkassen und Hersteller. Die interpretationsanfällige Regelung hätte die Versorgung erschweren können, weil sie einen sechsmonatigen Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln vorsah – auch wenn diese für die konkrete Erkrankung nicht zugelassen sind. Die gemeinsame Auslegung von KBV und GKV-Spitzenverband begrenzt den Versuch nun auf zugelassene Indikationen und ermöglicht bei Unverträglichkeit oder fehlender Wirksamkeit einen frühzeitigen Therapiewechsel. Damit wird die Versorgung patientengerechter und praxistauglicher. Konkret haben KBV und GKV-Spitzenverband klargestellt, dass der gesetzlich vorgesehene sechsmonatige Therapieversuch mit einem cannabishaltigen Fertigarzneimittel nur bei Indikationen gilt, für die ein entsprechendes Arzneimittel zugelassen ist. Auch für bereits behandelte Patientinnen und Patienten gelten Ausnahmen. „Die jetzige Einigung von KBV und GKV-Spitzenverband zur Cannabisversorgung hilft vor allem den Patientinnen und Patienten, deren Versorgung nicht durch unklare oder widersprüchliche Vorgaben gefährdet werden darf. Das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat bei dem Thema Cannabisversorgung durch seinen einseitigen Fokus auf kurzfristige Einsparungen operative Probleme verursacht, die anschließend durch Auslegungshinweise und nachträgliche mailto:hoenemann@pharmadeutschland.de 2 Klarstellungen aufgefangen werden mussten. Mit der Standortklausel steht uns allen noch mindestens eine solche Nachbesserung des Gesetzes bevor“, erklärt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. Die nun erfolgte Klarstellung ist aus Sicht von Pharma Deutschland ein notwendiger Schritt, um Versorgungslücken und Fehlsteuerungen zu vermeiden. Sie kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben in der Umsetzung erheblichen Klärungsbedarf ausgelöst haben. Die KBV verweist ausdrücklich auf zahlreiche Nachfragen aus der Ärzteschaft seit Inkrafttreten der Neuregelungen. _______________ Der Pharma Deutschland e.V. ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Pharmaindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Die in Pharma Deutschland e.V. organisierten Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen und dentalen Medizinprodukte für die Patientinnen und Patienten bereit. Unter www.pharmadeutschland.de gibt es mehr Informationen zu Pharma Deutschland. http://www.pharmadeutschland.de/
07.08.2026 Datei
Cannabisversorgung: Pharma Deutschland begrüßt Klarstellung von KBV und GKV-Spitzenverband
Die interpretationsanfällige Regelung hätte die Versorgung erschweren können, weil sie einen sechsmonatigen Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln vorsah – auch wenn diese für die konkrete Erkrankung nicht zugelassen sind. Die gemeinsame Auslegung von KBV und GKV-Spitzenverband begrenzt den Versuch nun auf zugelassene Indikationen und ermöglicht bei Unverträglichkeit oder fehlender Wirksamkeit einen frühzeitigen Therapiewechsel. Damit wird die Versorgung patientengerechter und praxistauglicher. Konkret haben KBV und GKV-Spitzenverband klargestellt, dass der gesetzlich vorgesehene sechsmonatige Therapieversuch mit einem cannabishaltigen Fertigarzneimittel nur bei Indikationen gilt, für die ein entsprechendes Arzneimittel zugelassen ist. Auch für bereits behandelte Patientinnen und Patienten gelten Ausnahmen. „Die jetzige Einigung von KBV und GKV-Spitzenverband zur Cannabisversorgung hilft vor allem den Patientinnen und Patienten, deren Versorgung nicht durch unklare oder widersprüchliche Vorgaben gefährdet werden darf." Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin "Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat bei dem Thema Cannabisversorgung durch seinen einseitigen Fokus auf kurzfristige Einsparungen operative Probleme verursacht, die anschließend durch Auslegungshinweise und nachträgliche Klarstellungen aufgefangen werden mussten. Mit der Standortklausel steht uns allen noch mindestens eine solche Nachbesserung des Gesetzes bevor“, erklärt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. Die nun erfolgte Klarstellung ist aus Sicht von Pharma Deutschland ein notwendiger Schritt, um Versorgungslücken und Fehlsteuerungen zu vermeiden. Sie kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben in der Umsetzung erheblichen Klärungsbedarf ausgelöst haben. Die KBV verweist ausdrücklich auf zahlreiche Nachfragen aus der Ärzteschaft seit Inkrafttreten der Neuregelungen.
07.08.2026 Beitrag
EU-Kommission veröffentlicht Gesundheitskrisenplan in deutscher Sprache
Die Europäische Kommission hat den „Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan der Union für Gesundheitskrisen“ nun in allen Amtssprachen der Europäischen Union veröffentlicht. Grundlage des sogenannten Unionsplans ist Artikel 5 der Verordnung (EU) 2022/2371 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren. Der Plan legt den übergeordneten Rahmen dafür fest, wie die EU ihre Fähigkeiten zur Prävention, Vorsorge und Reaktion auf Gesundheitskrisen stärken und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren verbessern will. Gemeinsam mit den entsprechenden nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplänen soll er zu einer kohärenten Krisenplanung innerhalb der Europäischen Union beitragen. Dabei adressiert der Unionsplan unter anderem die Koordination auf EU-Ebene, Mechanismen zur Krisenreaktion sowie das Zusammenspiel europäischer und nationaler Strukturen. Für die pharmazeutische Industrie ist der Plan insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Versorgungssicherheit, resilienten Lieferketten und der Verfügbarkeit medizinischer Gegenmaßnahmen in Krisensituationen relevant. Die Veröffentlichung fügt sich in die breitere europäische Resilienzagenda ein. Sie ist zugleich eine Maßnahme im Rahmen der im März 2025 verabschiedeten EU-Strategie für eine Union der Krisenvorsorge („Preparedness Union Strategy“), mit der die Fähigkeit Europas gestärkt werden soll, auf neue Bedrohungen und Risiken unterschiedlicher Art und Herkunft vorbereitet zu sein. Der vollständige Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan der Union für Gesundheitskrisen steht über das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union und unterhalb dieses Artikels in deutscher Sprache zur Verfügung.
07.08.2026 Beitrag
der_praeventions-_vorsorge-_und_reaktionsplan_der_union-EW0125125DEN.pdf
DE DE Redaktionsschluss: November 2025. Dieses Dokument wurde im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt. Die Europäische Kommission haftet nicht für die Folgen, die sich aus der Weiterverwendung dieser Veröffentlichung ergeben. Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2026 © Europäische Union 2026 Die Weiterverwendungspolitik der Kommission unterliegt dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom 12. Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (ABl. L 330 vom 14.12.2011, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/833/oj). Sofern nicht anders angegeben, wird die Weiterverwendung dieses Dokuments durch eine Lizenz des Typs „Creative Commons Namensnennung 4.0 International“ (CC BY 4.0) genehmigt (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/). Dies bedeutet, dass die Weiterverwendung zulässig ist, sofern die Quelle ordnungsgemäß genannt wird und etwaige Änderungen angegeben werden. Für jede Verwendung oder Wiedergabe von Elementen, die nicht Eigentum der EU sind, muss gegebenenfalls direkt bei den jeweiligen Rechteinhabern eine Genehmigung eingeholt werden. Die Europäische Union besitzt kein Urheberrecht an den folgenden Elementen: Deckblatt: © fstop123/Gettyimages, © vm/Gettyimages PDF ISBN 978-92-68-33773-8 doi:10.2875/0037776 EW-01-25-125-DE-N http://data.europa.eu/eli/dec/2011/833/oj https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ 2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen .................................................................................................... 5 1. Einführung ................................................................................................ 7 1.1. Warum brauchen wir einen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan der Union für Gesundheitskrisen? ......................................................... 7 1.2. Welche Arten von Gesundheitskrisen werden abgedeckt? .................... 9 1.3. Wie kann der Unionsplan genutzt werden? ......................................... 11 1.4. Wie wird der Unionsplan auf dem neuesten Stand gehalten? ............. 14 2. Zentrale Governance-Strukturen, -Mechanismen und -Instrumente der EU für Gesundheitskrisen ..................................................................... 15 3. Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich ............................ 22 4. PHASE 1: Prävention von und Vorbereitung auf Gesundheitskrisen 25 4.1. Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung .................................. 26 4.1.1. Ausarbeitung der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne .............. 27 4.1.2. Berichterstattung über die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung ................................................................................................................. 29 4.1.3. Bewertung der nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung . ................................................................................................................. 30 4.2. Sicherstellung der Vorsorge und Resilienz des Gesundheitssystems . 31 4.2.1. Kapazitäten des Gesundheitssystems ..................................................... 32 4.2.2. Arbeitskräfte im Gesundheitswesen ......................................................... 33 4.2.3. Impfung .................................................................................................... 36 4.3. Medizinische Gegenmaßnahmen ........................................................ 39 4.3.1. Entwicklung und Innovation ...................................................................... 39 4.3.2. Zulassung und Zertifizierung .................................................................... 40 4.3.3. Herstellung ............................................................................................... 41 4.3.4. Bevorratung .............................................................................................. 42 4.3.5. Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen ...................................... 43 5. PHASE 2: Erkennung und Bewertung von Gesundheitsgefahren ..... 45 5.1. Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit ......................... 45 5.1.1. Epidemiologische Überwachung .............................................................. 48 5.1.2. Laborbasierte Überwachung und Diagnostik ........................................... 50 3 5.1.3. Abwasserüberwachung ............................................................................ 52 5.1.4. Vektorenüberwachung und -bekämpfung ................................................ 54 5.1.5. Ernste drogenbedingte Risiken ................................................................ 54 5.1.6. Antizipation und Prognose ....................................................................... 55 5.2. Bedrohungsanalyse und Frühwarnung ................................................ 55 5.3. Risikobewertungen .............................................................................. 57 5.3.1. Nationale Risikobewertungen ................................................................... 58 5.3.2. Gesundheitsrisikobewertung auf EU-Ebene ............................................ 60 5.3.3. Sonstige EU-Risikobewertungen .............................................................. 61 5.3.4. Bewertung der Bedrohungslage und Priorisierung im Bereich der medizinischen Gegenmaßnahmen ........................................................... 62 6. PHASE 3: Koordinierte Reaktion auf EU-Ebene .................................. 64 6.1. Koordinierung der Reaktion ................................................................. 64 6.1.1. Koordinierung der Reaktion im Rahmen des Gesundheitssicherheitsausschusses ....................................................... 65 6.1.2. Koordinierung der Reaktion in Form medizinischer Gegenmaßnahmen . 68 6.1.3. Koordinierung der Reaktion im Rahmen der Integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) ...................................................... 68 6.1.4. Koordinierung der Reaktion im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union .................................................................................................. 69 6.2. Lageerfassung ..................................................................................... 74 6.3. Risiko- und Krisenkommunikation ........................................................ 75 6.4. Notlagenbezogene Forschung und Innovation .................................... 77 6.5. Soforthilfe ............................................................................................ 80 6.6. Kontinuität der grenzüberschreitenden Versorgung ............................. 81 6.6.1. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ....................................... 82 6.6.2. Grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung ........................................ 83 6.6.3. Medizinische Evakuierung von Patienten ................................................. 85 6.6.4. Gesundheitsdokumente ........................................................................... 85 6.7. Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene ........... 86 6.7.1. Arzneimittel und Medizinprodukte ............................................................ 90 6.7.2. Aktivierung des Notfallrahmens zur Gewährleistung der Bereitstellung krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen ................................. 91 6.7.3. Globale und EU-Unterstützung für die nationalen Gesundheitssysteme . 95 7. PHASE 4: Folgenbewältigung und Lehren .......................................... 97 ANHÄNGE ....................................................................................................... 99 ANHANG 1: Glossar ..................................................................................... 99 ANHANG 2: Einschlägige internationale Übereinkünfte und Rechtsvorschriften 106 4 ANHANG 3. Governance-Strukturen der EU .............................................. 112 Governance-Strukturen, Unterstützungsmechanismen und Kapazitäten der EU 112 Expertengruppen der Kommission .................................................................... 117 ANHANG 4. Einschlägige Ämter, Agenturen und Einrichtungen der EU .... 125 ANHANG 5. Globaler Regelungsrahmen .................................................... 134 ANHANG 6: Überblick über EU-finanzierte Maßnahmen, Finanzhilfen und Projekte im Zusammenhang mit Gesundheitskrisen .......................... 139 ANHANG 7: Digitale Plattformen für Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der EU/im EWR .......................................................... 152 ANHANG 8. Warn- und Informationssysteme in der EU zur Bewältigung von Gesundheitskrisen ............................................................................. 153 5 Abkürzungen Abkürzung Bedeutung ACPHE Beratender Ausschuss für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AMR Antimikrobielle Resistenz ARF Aufbau- und Resilienzfazilität CBRN Chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen CECIS Gemeinsames Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle CVO Leiter der Veterinärdienste ECDC Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten ECHA Europäische Chemikalienagentur ECPP Europäischer Katastrophenschutz-Pool EFSA Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EGE Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien EMA Europäische Arzneimittel-Agentur EMT Medizinisches Notfallteam EPSCO Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) ERCC Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen ERVISS Zusammenfassender Überblick über die Europäische Surveillance für Atemwegsviren ESI Soforthilfeinstrument ETF Notfall-Einsatzgruppe EU Europäische Union EUA Europäische Umweltagentur EUDA Drogenagentur der Europäischen Union EUdPLF Elektronisches EU-Reiseformular (Passenger Locator Form) EU FAB Netzwerk ständig einsatzbereiter und/oder Multitechnologie-Produktionskapazitäten für die Herstellung von Impfstoffen und Arzneimitteln in Europa EUHTF EU-Gesundheits-Einsatzgruppe EURL Referenzlaboratorien der Europäischen Union EWR Europäischer Wirtschaftsraum EWRS Frühwarn- und Reaktionssystem FPI Außenpolitisches Instrument GDHCN Globales Netz für die digitale Gesundheitszertifizierung GHSI Initiative für globale Gesundheitssicherheit GOARN Globales Netzwerk für Warnungen und Gegenmaßnahmen HAI(s) Therapieassoziierte Infektion(en) HCB Gesundheitskrisenstab HSC Gesundheitssicherheitsausschuss IAEO Internationale Atomenergie-Organisation IGV Internationale Gesundheitsvorschriften 6 IPCR Integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen ISAA Berichte über die integrierte Lageeinschätzung und -auswertung JRC Gemeinsame Forschungsstelle JPA Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung LSCO Groß angelegter Kampfeinsatz (Large-Scale Combat Operation) MCMs Medizinische Gegenmaßnahmen MDSSG Lenkungsgruppe für Medizinprodukte Medevac Medizinische Evakuierung MFR Mehrjähriger Finanzrahmen MSSG Lenkungsgruppe für Engpässe bei Arzneimitteln NITAG Nationale Sachverständigengruppe für Immunisierungsfragen OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung PHEPA Bewertung der Krisenvorsorge im Bereich der öffentlichen Gesundheit PIWG+ Arbeitsgruppe Influenzapandemien und andere Atemwegserkrankungen SAM Mechanismus für wissenschaftliche Beratung SCBTH Schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren SIMEX Simulation(en) SoHO Substanzen menschlichen Ursprungs SoHO-Net Netzwerk für die mikrobielle Sicherheit von Substanzen menschlichen Ursprungs TATFAR Transatlantische Taskforce zur Antibiotikaresistenz UCPM Katastrophenschutzverfahren der Union UNHRD Depot der Vereinten Nationen für humanitäre Maßnahmen WHA Weltgesundheitsversammlung WHO Weltgesundheitsorganisation WOAH Weltorganisation für Tiergesundheit 7 1. Einführung 1.1. Warum brauchen wir einen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan der Union für Gesundheitskrisen? Der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan der Union für Gesundheitskrisen (im Folgenden „Unionsplan“) wird von der Europäischen Kommission gemäß Artikel 5 der EU-Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren1 erstellt. Er wird zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, zu dem das Leben, die Gesundheit und das Wohlergehen der in der EU/im EWR lebenden Menschen durch zahlreiche Bedrohungen gefährdet werden und die Vorsorge für und die Resilienz gegenüber Krisen ganz oben auf der politischen Agenda der EU stehen. Er gehört zu den Maßnahmen, die in dem im März 2025 angenommenen Aktionsplan zur Europäischen Strategie für eine Union der Krisenvorsorge2 aufgeführt sind, mit dem die Fähigkeit Europas gestärkt werden soll, neu auftretende Bedrohungen und Risiken unabhängig von ihrer Art oder Ursache zu verhindern, sich darauf vorzubereiten und darauf zu reagieren. Der Unionsplan, der sich auf Gesundheitskrisen konzentriert, fördert eine wirksame und koordinierte Reaktion und Synergien auf EU-Ebene. Zusammen mit den nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplänen wird er einen soliden Planungsrahmen für die EU bilden. In den letzten Jahren hat die EU ihre Strukturen für Gesundheitssicherheit erheblich gestärkt, um ihre Vorsorgemaßnahmen und Reaktionsfähigkeit im Hinblick auf künftige Gesundheitskrisen zu verbessern. Die Kommission, die Mitgliedstaaten und die EU- Agenturen haben entscheidende Schritte hin zu einer stärkeren und widerstandsfähigeren Europäischen Gesundheitsunion unternommen, um die Fähigkeit der EU zu stärken, sich auf Gesundheitskrisen vorzubereiten und darauf zu reagieren. Zu den Bausteinen der Europäischen Gesundheitsunion gehörten die Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Gesundheitssicherheit in Form der neuen EU-Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und die Stärkung der Mandate des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)3 und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA)4. Darüber hinaus wurde die Europäische Behörde für die 1 Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 26, ELI:. http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2371/oj). 2 Europäische Kommission, „Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge“, JOIN(2025)130, 26. März 2025, https://eur-lex.europa.eu/legal- content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025JC0130. 3 Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/851/oj). 4 Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 2022 zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte (ABl. L 20 vom 31.1.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/123/oj). http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2371/oj https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025JC0130 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025JC0130 http://data.europa.eu/eli/reg/2004/851/oj http://data.europa.eu/eli/reg/2022/123/oj 8 Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA)5 eingerichtet, um die Fähigkeit Europas zu stärken, sich auf eine Gesundheitskrise vorzubereiten und darauf zu reagieren, indem unter anderem die rasche Verfügbarkeit und Zugänglichkeit medizinischer Gegenmaßnahmen6 sichergestellt wird. Die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung für Gesundheitskrisen ist ein wesentlicher Ausgangspunkt für eine wirksame und koordinierte Reaktion. Mit der Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren wird daher ein solider Planungsrahmen für die EU geschaffen, indem die nationalen Pläne und der Unionsplan einander ergänzen und kohärent funktionieren7. Der Unionsplan enthält Bestimmungen über gemeinsame Vorkehrungen in Bezug auf die Governance sowie die Kapazitäten und Ressourcen auf EU-Ebene, auf die zur wirksamen Prävention, Vorsorge, Reaktion und Folgenbewältigung in Bezug auf Gesundheitskrisen zurückgegriffen werden kann. Es handelt sich um ein operatives Dokument, das den Leser durch die gesamte EU-Infrastruktur für Gesundheitskrisen führt und als Instrumentarium für Krisenmanager dient, um relevante Ressourcen zu ermitteln und bei Bedarf zu nutzen. Der Unionsplan wurde von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten (über den Gesundheitssicherheitsausschuss) und den einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU entwickelt. Auch die Öffentlichkeit wurde im Rahmen von Webinaren und einer Aufforderung zur Stellungnahme konsultiert. Der Unionsplan vereint daher eine Vielzahl aktueller Erkenntnisse, bewährter Verfahren und Informationen aus verschiedenen Sektoren zu Prävention, Vorsorge und Reaktionsplanung in der EU. Durch die Darstellung dieser Informationen in einer einzigen praktischen Ressource trägt der Unionsplan zur Förderung wirksamer Synergien zwischen verschiedenen Governance-Strukturen und -Ebenen bei. Dieser Ansatz dient dazu, das Auftreten von Gesundheitskrisen zu verhindern und/oder eine wirksamere und koordinierte Reaktion in der gesamten EU im Krisenfall zu erleichtern. Der Unionsplan konzentriert sich zwar auf die gemeinsamen Vorkehrungen innerhalb der EU, steht jedoch im Einklang mit den EU-Prioritäten für globale Gesundheit8 9 und trägt zur Umsetzung des kürzlich verstärkten globalen Rahmens für Gesundheitssicherheit bei, wie in den 2024 geänderten Internationalen 5 Beschluss der Kommission vom 16.9.2021 zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA), C(2021)6712, https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712. 6 Auch untermauert durch die Annahme der Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates vom 24. Oktober 2022 über einen Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 64, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2372/oj). 7 Artikel 5 bis 9 der Verordnung (EU) 2022/2371. 8 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Strategie für globale Gesundheit, COM/2022/675 final, 30.11.2022, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2022:0675:FIN. 9 Unter der Schirmherrschaft der WHO werden zudem derzeit Anstrengungen unternommen, um die Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen, einschließlich seines Anhangs über ein System für den Zugang zu Krankheitserregern und den Vorteilsausgleich (PABS), abzuschließen. Das Ergebnis der Verhandlungen soll der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2026 vorgelegt werden. Das Pandemieabkommen wird erst nach Abschluss der Verhandlungen über den PABS-Anhang zur Unterzeichnung und Ratifizierung aufliegen. Sobald das Abkommen umgesetzt ist, dürfte es die weltweite Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion verbessern. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712 http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2372/oj https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2022:0675:FIN 9 Gesundheitsvorschriften (IGV)10 11 dargelegt. Diese Änderungen zielen darauf ab, die weltweite Bereitschaft, Überwachung und Reaktion auf Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu verbessern12. Das vorliegende Dokument ist die erste Fassung des allerersten Unionsplans zur Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren. Daher wird es wichtig sein, die Zweckdienlichkeit des Unionsplans durch Simulationen zu testen, von denen die erste für 2026 geplant ist. Bei diesen Simulationen wird geprüft, ob der Plan eine wirksame und koordinierte Reaktion in der EU/im EWR auf ein spezifisches Bedrohungsszenario fördert, wobei der Schwerpunkt auf den gemeinsamen Vorkehrungen für Governance, Kapazitäten und Ressourcen liegt. Es wird auch wichtig sein, ihn an die Entwicklungen auf EU-Ebene in den einschlägigen Politikbereichen anzupassen, insbesondere nach der Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen, die in der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge, der EU-Strategie zur Unterstützung medizinischer Gegenmaßnahmen13 bei Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit und der EU- Bevorratungsstrategie14 angekündigt wurden. 1.2. Welche Arten von Gesundheitskrisen werden abgedeckt? Die aktuelle Bedrohungs- und Risikolandschaft in der EU ist komplex und unterliegt aufgrund von Megatrends wie Klimawandel, demografischem Wandel, Globalisierung, Verstädterung, Migration, Zerstörung von Lebensräumen und geopolitischen Machtverhältnissen einem ständigen Wandel15 16. Diese häufig miteinander 10 Weltgesundheitsorganisation, Internationale Gesundheitsvorschriften („IGV“), 2005 (geändert 2014, 2022 und 2024), https://apps.who.int/gb/bd/pdf_files/IHR_2014-2022-2024-en.pdf. 11 Beschluss (EU) 2025/1129 des Rates vom 26. Mai 2025 mit dem Ersuchen an die Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union die im Anhang der Resolution WHA77.17 enthaltenen und am 1. Juni 2024 angenommenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) anzunehmen (ABl. L, 2025/1129, 4.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1129/oj). 12 Unter der Schirmherrschaft der Weltgesundheitsorganisation werden derzeit zudem Anstrengungen unternommen, um die Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen, einschließlich seines Anhangs über ein System für den Zugang zu Krankheitserregern und den Vorteilsausgleich (PABS), abzuschließen. Das Ergebnis der Verhandlungen soll der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2026 vorgelegt werden. Das Pandemieabkommen wird erst nach Abschluss der Verhandlungen über den PABS-Anhang zur Unterzeichnung und Ratifizierung aufliegen. Sobald das Abkommen umgesetzt ist, dürfte es die weltweite Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion verbessern. 13 Europäische Kommission, „Medical Countermeasures Strategy“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response- hera/preparedness/medical-countermeasures-strategy_en?prefLang=de. 14 Europäische Kommission, „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU“, COM(2025) 528 final vom 9. Juli 2025, https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0528. 15 Lentini, A., Eklund, G., Corbane, C., Asikainem, T., Ronco, M. et al., Analysis of Risks Europe is facing – An analysis of current and emerging risks, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2025, https://data.europa.eu/doi/10.2760/0176850, JRC141673. 16 Europäische Kommission: Generalsekretariat, Strategic Foresight 2025. Resilience 2.0: Empowering the EU to thrive amid turbulence and uncertainty, Publications Office of the European Union, Luxemburg, 2025, https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/strategic-foresight/2025-strategic-foresight- report_en?prefLang=de. https://apps.who.int/gb/bd/pdf_files/IHR_2014-2022-2024-en.pdf http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1129/oj https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/preparedness/medical-countermeasures-strategy_en?prefLang=de https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/preparedness/medical-countermeasures-strategy_en?prefLang=de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0528 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0528 https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/strategic-foresight/2025-strategic-foresight-report_en?prefLang=de https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/strategic-foresight/2025-strategic-foresight-report_en?prefLang=de 10 verknüpften Megatrends erhöhen nicht nur die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Gesundheitsgefahren, sondern können auch die Bevölkerung anfälliger für Gesundheitskrisen machen. Beispielsweise können extreme Wetterbedingungen Ökosysteme stören und die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Infektionskrankheiten erhöhen. Darüber hinaus können sie durch negative Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit dazu beitragen, dass die Bevölkerung anfälliger für solche Krankheiten wird. Angesichts des derzeitigen operativen Umfelds wird im Unionsplan bei Gesundheitskrisen, mit denen die EU konfrontiert sein könnte, ein gefahrenübergreifender Ansatz verfolgt. Er befasst sich mit lebensbedrohlichen oder anderweitig schwerwiegenden Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit, die sich über die nationalen Grenzen der Mitgliedstaaten hinaus ausbreiten oder ein erhebliches Risiko einer Ausbreitung bergen und möglicherweise eine Koordinierung auf EU-Ebene erfordern, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten17. Solche Ereignisse mit schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren können natürlicher Art, unbeabsichtigt oder vorsätzlich sein und biologischen, chemischen, ökologischen, unbekannten oder sonstigen Ursprungs sein (siehe Tabelle 1). Ereignisse „sonstigen“ Ursprungs können außergewöhnliche Notlagen mit Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit umfassen, die eine koordinierte grenzüberschreitende Reaktion erfordern, insbesondere in Situationen, in denen sich die nationalen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit als unzureichend erweisen. In diesen Situationen, die auch bewaffnete Konflikte umfassen können, ist eine koordinierte Reaktion der EU-Organe und der Mitgliedstaaten erforderlich, wenn sich die zuvor ergriffenen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit als unzureichend erwiesen haben, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten18. Schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren können die Gesundheit entweder direkt – durch die Auslösung von Krankheiten oder Traumata – oder indirekt durch die Beeinträchtigung der Kapazitäten der Gesundheitssysteme zur Erbringung von Dienstleistungen gefährden, wie dies beispielsweise in bewaffneten Konflikten der Fall ist. Tabelle 1. Beispiele für schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, die unter den Unionsplan fallen Ausbruch zoonotischer Influenza beim Menschen Szenario: Ein Virus der hochpathogenen Aviären Influenza wird von Tieren auf Menschen übertragen und es kommt zu einer anhaltenden Übertragung zwischen Menschen. 17 Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 19 der Verordnung (EU) 2022/2371. 18 Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 4 der Verordnung (EU) 2022/2371. 11 Explosion in einer chemischen Produktionsstätte Szenario: In einer chemischen Produktionsstätte, die an mehrere Länder grenzt, kommt es zu einer Explosion in den Lagertanks, wodurch eine große Menge giftigen Chlorgases und anderer flüchtiger Chemikalien in die Atmosphäre freigesetzt wird. Extremes Wetterereignis Szenario: Extreme Temperaturen führen in mehreren Ländern zu übermäßiger Morbidität und Mortalität, was zu einer Überlastung der Gesundheitssysteme führt. Bewaffneter Konflikt unter Verwendung eines unbekannten Toxins Szenario: Es kommt zu einem regionalen bewaffneten Konflikt, bei dem ein unbekanntes Toxin eingesetzt wird, das in ländliche Gebiete mit reichhaltigen landwirtschaftlichen Ressourcen und Süßwasserquellen gelangt und eine außergewöhnliche Notlage für die öffentliche Gesundheit verursacht, die eine grenzüberschreitende Koordinierung erfordert. Cybervorfälle im Gesundheitswesen Szenario: Ein Cyberangriff führt in mehreren Ländern zu Betriebsstörungen und Ausfällen in Krankenhäusern, wodurch die Erbringung wichtiger Dienstleistungen beeinträchtigt wird. Rechtlicher Hinweis: Die Szenarien sind fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung. Sie werden nicht nach Priorität geordnet dargestellt. Der Unionsplan deckt auch Ereignisse ab, die so schwerwiegend sind, dass sie von der Kommission als gesundheitliche Notlage auf Unionsebene oder von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite (PHEIC) festgestellt werden19. Während das auswärtige Handeln der EU im Gesundheitsbereich zur Gesundheitssicherheit sowohl in den Partnerländern als auch in den EU- Mitgliedstaaten beiträgt, werden im Unionsplan gemeinsame Vorkehrungen für Governance, Kapazitäten und Ressourcen zur Prävention, Vorsorge und Reaktion im Hinblick auf Ereignisse in der EU/im EWR beschrieben, unabhängig davon, ob diese Bedrohungen ihren Ursprung in der EU oder außerhalb Europas haben. Der Unionsplan erstreckt sich daher nicht auf EU-Maßnahmen zur Bewältigung von Gesundheitskrisen, die außerhalb des EU-/EWR-Gebiets auftreten und wahrscheinlich keine Gesundheitsgefahr für die in der EU/im EWR lebenden Menschen darstellen. 1.3. Wie kann der Unionsplan genutzt werden? Der Unionsplan zeigt, wie die Governance für die Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen in der gesamten EU umgesetzt wird, und enthält 19 Sofern sie unter eine der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a bis d der Verordnung (EU) 2022/2371 genannten Gefahrenkategorien fallen. 12 Bestimmungen für gemeinsame Vorkehrungen für Kapazitäten und Ressourcen, die mobilisiert werden können, um das Auftreten einer Gesundheitsgefahr zu verhindern und/oder ihre Auswirkungen abzumildern. Darüber hinaus enthält der Unionsplan Einzelheiten zum Verfahren zur Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene und zu den damit verbundenen zusätzlichen Maßnahmen. Schließlich werden im Unionsplan gemeinsame Vorkehrungen für Lernprozesse und die kontinuierliche Verbesserung beschrieben. Diese sind wichtig, um die nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne zu aktualisieren und eine schnelle Folgenbewältigung zu gewährleisten. Die Ausarbeitung des Unionsplans beruht auf vier Leitansätzen: gefahrenübergreifend, „Eine Gesundheit“, behördenübergreifend und gesamtgesellschaftlich: Tabelle 2. Im Unionsplan berücksichtigte Ansätze • Mit dem gefahrenübergreifenden Ansatz für die Vorsorge wird sichergestellt, dass die organisatorischen Fähigkeiten und Kontrollen so konzipiert und angewandt werden, dass auf alle Arten von Störereignissen unabhängig von ihrer Art oder Ursache reagiert werden kann. • Der Ansatz Eine Gesundheit ist ein integriertes, einheitliches Konzept, das darauf abzielt, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen nachhaltig ins Gleichgewicht zu bringen und zu optimieren. Darin wird anerkannt, dass die Gesundheit von Menschen, Haus- und Wildtieren, Pflanzen und die Umwelt im weiteren Sinne (einschließlich der Ökosysteme) eng miteinander verknüpft und voneinander abhängig sind und dass eine Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Sektoren erforderlich ist20. • Der behördenübergreifende Ansatz vereint alle Regierungsebenen (von der lokalen und regionalen bis zur nationalen und EU-Ebene sowie der internationalen Ebene) und fördert die sektorübergreifende und multidisziplinäre Zusammenarbeit, die Politikkohärenz und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen. • Der gesamtgesellschaftliche Ansatz unterstützt eine einbeziehende Kultur der Vorsorge und Resilienz und ist von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung nationaler Einheit und Solidarität bei der Bewältigung der Risiken und Auswirkungen von Gesundheitskrisen sowie für die Resilienz von Gemeinschaften und Ländern. Der Unionsplan ist für alle EU-Mitgliedstaaten und EWR-Länder, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage21, relevant. Seine wichtigste Zielgruppe sind die einschlägigen Behörden in den Mitgliedstaaten, die für die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung sowie für das Krisenmanagement zuständig sind. Weitere wichtige Zielgruppen sind die Agenturen und Einrichtungen der EU, internationale Organisationen wie die WHO und Nachbarländer. Auch die allgemeine Bevölkerung, der Privatsektor, die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft und die Medien können von dem Unionsplan profitieren. Der Unionsplan ergänzt die nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne. Bei der Ausarbeitung oder Weiterentwicklung ihrer nationalen Pläne 20 One Health High-Level Expert Panel (OHHLEP), Adisasmito W.B., Almuhairi S., Behravesh C.B., et al., „One Health: A new definition for a sustainable and healthy future“. PLoS Pathogens, Bd. 18, Ausgabe 6, 2022, https://doi.org/10.1371/journal.ppat.1010537. 21 Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). https://doi.org/10.1371/journal.ppat.1010537 13 müssen die Mitgliedstaaten im Einklang mit der nationalen Zuständigkeit für die Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen und unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten so weit wie möglich Kohärenz mit dem Unionsplan anstreben22. Beispielsweise können die nationalen Pläne Verweise auf die im Unionsplan beschriebenen gemeinsamen Vorkehrungen für Governance, Kapazitäten und Ressourcen enthalten. Die Dokumentation solcher Verknüpfungen kann koordinierte Maßnahmen von der lokalen, regionalen und nationalen bis zur EU- Ebene und gegebenenfalls auf internationaler Ebene und sektorübergreifend erleichtern. Im gesamten Unionsplan wird ein besonderer Schwerpunkt auf grenzüberschreitende interregionale Vorsorgeelemente für die Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen gelegt (siehe Tabelle 3). Der Unionsplan enthält Beispiele für bestehende grenzüberschreitende Vorkehrungen zur Gewährleistung eines nahtlosen, koordinierten Vorgehens und einer effizienten Ressourcennutzung. Tabelle 3. Im Unionsplan berücksichtigte Arten der grenzüberschreitenden interregionalen Zusammenarbeit • Zusammenarbeit zwischen Regionen mit einer EU-/EWR-Binnengrenze • Zusammenarbeit auf nationaler Ebene zwischen Ländern mit einer EU-/EWR-Binnengrenze • Zusammenarbeit auf regionaler oder nationaler Ebene zwischen Regionen oder Ländern, die keine EU-/EWR-Binnengrenze haben • Zusammenarbeit über die EU-Außengrenzen hinweg, insbesondere mit den Ländern und regionalen Organisationen, die an die Gebiete in äußerster Randlage der EU angrenzen „Regionen“ bezieht sich auf alle subnationalen Gebietseinheiten gemäß der NUTS-Klassifikation23. Der Unionsplan sollte nicht als erschöpfendes Konzept für schrittweise Verfahren betrachtet werden, die im Falle eines bestimmten Ereignisses zu befolgen sind. Jede Gesundheitskrise wird unterschiedliche Arten von Fachwissen und Reaktionen erfordern, die an die Art der Bedrohung, die soziodemografischen Merkmale der Bevölkerung und das Umfeld, in dem sie auftritt, angepasst sind. Der Unionsplan ist jedoch wertvoll, da er einen Überblick über die gemeinsamen Vorkehrungen in Bezug auf Governance, Kapazitäten und Ressourcen bietet, die derzeit bestehen, um wirksam auf Gesundheitskrisen in der EU/im EWR zu reagieren. Aus diesem Grund enthält er keine Verweise auf einschlägige neue Maßnahmen, die in einer Reihe bereichsübergreifender und sektorspezifischer EU-Strategien angekündigt wurden, da diese Maßnahmen und Regelungen noch umgesetzt werden müssen. Darüber hinaus wird im Unionsplan nicht auf zeitlich begrenzte EU-finanzierte Projekte Bezug genommen, die für die Prävention, Vorsorge oder Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen relevant sind. Anhang 6 enthält jedoch einen Überblick über die EU-Finanzierungsinstrumente, die für die Stärkung der Gesundheitssicherheit relevant 22 Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2371. 23 Europäische Kommission: Eurostat, „NUTS – Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts. https://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts 14 sind, einschließlich der im Rahmen der Programme EU4Health und Horizont Europa finanzierten Tätigkeiten. 1.4. Wie wird der Unionsplan auf dem neuesten Stand gehalten? Der Unionsplan liegt derzeit in seiner ersten Auflage vor. Der Plan sollte als dynamisches Dokument betrachtet werden, das die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet, um etwaigen Änderungen Rechnung zu tragen, die sich bei der Rechtsgrundlage oder im allgemeinen Betriebsumfeld oder auf der Grundlage der aus Simulationen oder aus realen Ereignissen gewonnenen Erkenntnisse ergeben können. Um die Leistung des Plans zu messen, plant die Kommission, eine Reihe von Indikatoren zu entwickeln, mit denen sich seine Leistung bewerten lässt. Da der Unionsplan die nationalen Pläne ergänzen und Synergien zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und den zuständigen EU-Agenturen fördern soll, können die Ergebnisse und Empfehlungen aus den regelmäßigen Berichten und Bewertungen der nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne Aufschluss über den weiteren Entwicklungsbedarf des Unionsplans geben. Die Umsetzung des Unionsplans wird im Gesundheitssicherheitsausschuss überwacht und erörtert. Um sicherzustellen, dass der Unionsplan weiterhin seinem Ziel gerecht wird, eine wirksame und koordinierte Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren in der EU zu fördern, wird die Kommission regelmäßig Simulationen durchführen, bei denen der Inhalt des Unionsplans anhand einer Reihe von Gefahren getestet wird. Die Kommission wird den Unionsplan auf der Grundlage der aus diesen Simulationen gewonnenen Erkenntnisse überarbeiten. Darüber hinaus wird die Kommission im Falle eines realen Ereignisses gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Überprüfungen während und nach dem Einsatz durchführen, um sicherzustellen, dass der Unionsplan auf dem neuesten Stand, funktionsfähig und einsatzbereit ist. Auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Simulationsübung, die für 2026 geplant ist, sowie der Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen der EU-Strategie für eine Union der Krisenvorsorge wird die Kommission prüfen, ob eine Aktualisierung erforderlich ist. 15 2. Zentrale Governance-Strukturen, -Mechanismen und - Instrumente der EU für Gesundheitskrisen Wirksame Governance- und Koordinierungsmechanismen innerhalb der EU, ihrer Agenturen, Einrichtungen und Mitgliedstaaten sowie in Verbindung mit internationalen Organisationen wie der WHO und anderen internationalen Partnern sind von entscheidender Bedeutung, um eine wirksame Vorsorge in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren und entsprechende Reaktionen zu gewährleisten. Ein koordiniertes Vorgehen ermöglicht eine rechtzeitige Früherkennung, den Informationsaustausch, gemeinsame Risikobewertungen, Präventions- und Reaktionsmaßnahmen, eine effiziente Mobilisierung von Ressourcen und eine wirksame Risiko- und Krisenkommunikation. Diese Governance- Vorkehrungen stärken nicht nur die kollektive Vorsorge- und Reaktionsfähigkeit der EU, sondern wahren auch die Grundsätze der Solidarität, Resilienz, Gerechtigkeit und des Vertrauens in Krisenzeiten. Die Governance-Strukturen und Unterstützungsmechanismen der EU für Gesundheitskrisen sind in den Anhängen 3 und 4 dargelegt. Die wichtigsten gemeinsamen Vorkehrungen zur Gewährleistung der Gesundheitssicherheit in der EU kommen in verschiedenen Phasen des Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich zum Tragen (siehe Abbildung 1). Diese Governance-Strukturen, -Mechanismen und Instrumente dienen der Koordinierung, Zusammenarbeit und Komplementarität bei der Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen, wobei Überschneidungen oder Doppelarbeit vermieden werden. Abbildung 1. Die wichtigsten Governance-Strukturen, -Mechanismen und -Instrumente der EU für Gesundheitskrisen, die in verschiedenen Phasen des 16 Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich einsatzbereit sein können. HSC = Gesundheitssicherheitsausschuss, HCB = Gesundheitskrisenstab, ERCC = Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen, UCPM = Katastrophenschutzverfahren der Union, IPCR = Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen, ACPHE = Beratender Ausschuss für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und EUHTF = EU-Gesundheits-Einsatzgruppe. Der Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC), der sich aus benannten Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der EWR-Länder zusammensetzt, spielt eine wichtige Rolle bei der Koordinierung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen mit grenzüberschreitendem Potenzial auf EU-Ebene24. Der Gesundheitssicherheitsausschuss ist während des gesamten Krisenmanagementzyklus tätig und bietet eine Plattform, auf der die EU- Mitgliedstaaten und die EWR-Länder sowie die Kommission zusammenkommen, um Fragen der Gesundheitssicherheit zu erörtern und die Koordinierung zu gewährleisten. Er tritt auf Ersuchen der Kommission, eines EU-Mitgliedstaats oder eines EWR- Landes in regelmäßigen Abständen und immer dann zusammen, wenn die Lage dies erfordert. Der Gesundheitssicherheitsausschuss lädt die einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU, das Europäische Parlament sowie internationale Organisationen – wie die WHO – ein, als Beobachter teilzunehmen, wenn dies für das Thema relevant ist. Der Gesundheitssicherheitsausschuss wird von der Kommission geleitet und hat zwei Arbeitsebenen: die hochrangige Gruppe und die Facharbeitsgruppen, die sich mit spezifischen Themen befassen. Er ermöglicht einen raschen Informationsaustausch, den Austausch bewährter Verfahren und Erfahrungen, die Erörterung des Unterstützungsbedarfs der EU und der Maßnahmen, die zur Stärkung der Präventions- , Vorsorge- und Reaktionsplanung erforderlich sind, sowie die Ausarbeitung und Annahme von Leitlinien und Stellungnahmen auf EU-Ebene zur Unterstützung der Koordinierung nationaler Maßnahmen, um eine kohärente EU-weite Reaktion auf eine Gesundheitskrise zu gewährleisten25. Durch die Aufrechterhaltung eines starken Kommunikationskanals und die Förderung der Zusammenarbeit unterstützt der Gesundheitssicherheitsausschuss die Mitgliedstaaten bei ihrer Vorsorgeplanung (siehe Abschnitt 4.1.1) bei neu auftretenden Gesundheitsgefahren und bei der kontinuierlichen Verbesserung ihrer Bereitschaft zur Abfederung der Auswirkungen künftiger Gesundheitskrisen. Im Bereich der medizinischen Gegenmaßnahmen setzt sich das HERA-Board aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz der Kommission zusammen, während die Organe und Agenturen der EU als Beobachter teilnehmen können26. Aufgabe des HERA-Boards ist es, die Kommission bei der Formulierung strategischer 24 Artikel 4, 10 und 21 der Verordnung (EU) 2022/2371. 25 Europäische Kommission, „Health security and infectious diseases – Publications. Opinions of the Health Security Committee“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/publications_en?f%5B0%5D=topic_topic%3A224. 26 Beschluss der Kommission vom 16.9.2021 zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA), C(2021)6712, https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712. https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/publications_en?f%5B0%5D=topic_topic%3A224 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712 17 Entscheidungen über die Tätigkeiten der Kommission im Bereich medizinischer Gegenmaßnahmen zu unterstützen und zu beraten und so zur Mobilisierung der Ressourcen und Kapazitäten der Mitgliedstaaten beizutragen. Dazu gehören die Abschätzung von Gesundheitsgefahren und Gewinnung von Erkenntnissen, die Förderung fortgeschrittener Forschung und Entwicklung, die Bewältigung der Herausforderungen des Marktes und Stärkung der offenen strategischen Autonomie der EU in der Produktion, die rasche Beschaffung und Verteilung, die Erhöhung der Bevorratungskapazität und der Ausbau von Wissen und Kompetenzen in den Bereichen Vorsorge und Reaktion im Zusammenhang mit medizinischen Gegenmaßnahmen. Angesichts der Informationen, die in den Sitzungen des HERA- Boards ausgetauscht werden, kann seine Arbeit dazu beitragen, Entscheidungen über Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Verbesserung der Verfügbarkeit von und des Zugangs zu medizinischen Gegenmaßnahmen zu treffen. Das HERA-Board wird vom HERA-Beirat unterstützt, der sich aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten aus den Bereichen Gesundheitssicherheit, Forschung und Industriepolitik zusammensetzt27. Der Beirat tauscht technische Informationen aus und bündelt Wissen über medizinische Gegenmaßnahmen, um dem HERA-Board wissenschaftliche Erkenntnisse und Beratung zur Verfügung zu stellen. Als Untergruppe dieses Beirats wurde ein Gemeinsames Forum für industrielle Zusammenarbeit eingerichtet, um die Mitgliedstaaten und Vertreter der Industrie im gesamtgesellschaftlichen Ansatz zu vernetzen. Es ergänzt die umfassenderen Instrumente zur Erkenntnisgewinnung und Gremien der Kommission, indem es sich speziell auf die industriellen Aspekte der Vorsorge konzentriert. Ziel ist es, Marktversagen und Abhängigkeiten in der Lieferkette zu ermitteln, die die Produktionskapazitäten einschlägiger medizinischer Gegenmaßnahmen und ihrer Rohstoffe einschränken könnten. Das Zivilgesellschaftliche Forum sorgt für den Austausch mit Hochschulen und der Zivilgesellschaft und gibt dem Beirat Empfehlungen zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der Krisenvorsorge und -reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen, wobei der Schwerpunkt auf medizinischen Gegenmaßnahmen liegt, und überwacht die einschlägigen Entwicklungen in Forschung, Industrie und Politik. Der Gesundheitskrisenstab wird eingerichtet, wenn der Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen aktiviert wird, nachdem eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene festgestellt wurde28. Der Gesundheitskrisenstab sorgt für die Koordinierung der Maßnahmen des Rates, der Kommission und der einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der Union sowie der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, die Versorgung mit und den Zugang zu krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen sicherzustellen. Er setzt sich aus der Kommission und einem hochrangigen Vertreter aus jedem Mitgliedstaat zusammen. Er tritt auf Ersuchen der 27 Europäische Kommission, „HERA Advisory Forum“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/hera-advisory- forum_en?prefLang=de. 28 Artikel 5 der Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates vom 24. Oktober 2022 über einen Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 64, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2372/oj). https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/hera-advisory-forum_en?prefLang=de https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/hera-advisory-forum_en?prefLang=de http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2372/oj 18 Kommission oder eines Mitgliedstaats immer dann zusammen, wenn die Lage dies erfordert, und wird gemeinsam von der Kommission und dem Mitgliedstaat, der den turnusmäßig wechselnden Vorsitz im Rat innehat, geleitet. Die einschlägigen Organe, Agenturen und Einrichtungen der EU sowie ein Vertreter des Europäischen Parlaments, des Gesundheitssicherheitsausschusses und gegebenenfalls internationaler Organisationen – wie der WHO, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) – nehmen als Beobachter teil, wenn dies für das Thema relevant ist. Der Gesundheitskrisenstab und das HERA-Board koordinieren auf der Grundlage ihrer unterschiedlichen Aufgaben die Reaktion in Form medizinischer Gegenmaßnahmen. Darüber hinaus stimmen sie sich mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss ab und tauschen Informationen aus, um wirksam auf die Gefahr reagieren zu können. Angesichts ihrer sich gegenseitig ergänzenden Aufgaben und Zuständigkeiten ist eine enge Koordinierung, einschließlich des Informationsaustauschs und der Förderung von Beratungen, gewährleistet29. Im Hinblick auf die EU-Unterstützungsmechanismen, die im Falle von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen, einschließlich Gesundheitskrisen, bestehen, spielt das Katastrophenschutzverfahren der Union (UCPM) eine entscheidende Rolle. Ziel ist es, die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz zwischen den EU-Mitgliedstaaten und zehn weiteren teilnehmenden Staaten des Katastrophenschutzverfahrens der Union zu stärken, um die Katastrophenprävention, -vorsorge und -bewältigung in Europa und darüber hinaus zu verbessern. Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) der Kommission steht im Mittelpunkt des Katastrophenschutzverfahrens der Union und stellt rund um die Uhr operative Kapazitäten bereit, um eine rasche Koordinierung und Unterstützung zu erleichtern30. Die Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) des Europäischen Rates ist der zentrale EU-Mechanismus, der eine rasche und koordinierte Beschlussfassung auf politischer Ebene der EU bei größeren und komplexen Krisen unterstützt. Unter der Führung des Ratsvorsitzes ist die IPCR entsprechend der Schwere der Krisen skalierbar31. Sie kann entweder vom Ratsvorsitz oder auf Antrag eines Mitgliedstaats ausgelöst werden32. Während einer Gesundheitskrise arbeiten der Gesundheitssicherheitsausschuss und gegebenenfalls der Gesundheitskrisenstab eng mit dem IPCR-Mechanismus zusammen, um sicherzustellen, dass die politische Koordinierung auf EU-Ebene durch Fachwissen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und operativen Input der Mitgliedstaaten 29 Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2372. 30 Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 924, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/1313/oj). 31 Beschluss 2014/415/EU des Rates vom 24. Juni 2014 über die Vorkehrungen für die Anwendung der Solidaritätsklausel durch die Union (ABl. L 192 vom 1.7.2014, S. 53, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/415/oj). 32 Europäischer Rat, „Wie koordiniert der Rat die Reaktion der EU auf Krisen?“, Website des Europäischen Rates/Rates der Europäischen Union, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.consilium.europa.eu/de/policies/ipcr-response- to-crises/. http://data.europa.eu/eli/dec/2013/1313/oj http://data.europa.eu/eli/dec/2014/415/oj https://www.consilium.europa.eu/de/policies/ipcr-response-to-crises/ https://www.consilium.europa.eu/de/policies/ipcr-response-to-crises/ 19 unterstützt wird, unter anderem durch Informationsaustausch, Lageerfassung in Form von Berichten zur integrierten Lageeinschätzung und -auswertung (ISAA) und den Austausch von Stellungnahmen oder Leitlinien. Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) unterstützt sowohl die EU-Organe als auch die Mitgliedstaaten, wenn die IPCR-Regelung aktiviert oder die Solidaritätsklausel geltend gemacht wird. Anhang 3 enthält weitere Beispiele für wichtige Governance-Strukturen und Instrumente für die Gesundheitssicherheit in der EU im Europäischen Rat sowie im Rat der EU und im Europäischen Parlament. Der Beratende Ausschuss für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (ACPHE) ist eine multidisziplinäre Expertengruppe, deren Aufgabe darin besteht, auf Ersuchen der Kommission oder des Gesundheitssicherheitsausschusses zu der Frage beratend tätig zu werden, ob eine neu auftretende Gefahr eine Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf Unionsebene darstellt. Er bietet auch Beratung zu geeigneten Reaktionsmaßnahmen für eine Notlage und zur Notwendigkeit der Aufhebung der Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene33. In allen Phasen des Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich ist die vom ECDC eingerichtete und betriebene EU-Gesundheits-Einsatzgruppe (EUHTF)34 bereit, die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls zu unterstützen. Die EU-Gesundheits- Einsatzgruppe kann auf der Grundlage eines Unterstützungsersuchens bei Feldeinsätzen oder für die Fernunterstützung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Land oder außerhalb der EU mobilisiert werden. Sobald eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene festgestellt wurde, muss das ECDC auf Ersuchen von mindestens zwei Mitgliedstaaten und der Kommission in Abstimmung mit der Kommission und dem Gesundheitssicherheitsausschuss die verstärkte Notfallkapazität der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe und ihrer Pools mobilisieren35 36. Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die Europäische Umweltagentur (EUA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) haben die behördenübergreifende Taskforce zum Konzept „Eine Gesundheit“ eingerichtet37. Hierbei handelt es sich um einen Rahmen für die Zusammenarbeit, der diese fünf EU-Agenturen zusammenschließt, um Gesundheitsgefahren an der Schnittstelle zwischen Mensch, Tier und Umwelt anzugehen. Das Netzwerk fördert einen ganzheitlichen, interdisziplinären Ansatz für die Prävention und das Management von Risiken wie 33 Artikel 24 der Verordnung (EU) 2022/2371. 34 Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), EU-Gesundheits-Einsatzgruppe (EUHTF), ECDC-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/what-we- do/partners-and-networks/support-and-services-eueea-countries/health-task-force. 35 Artikel 11a der Verordnung (EG) Nr. 851/2004. 36 Durchführungsverordnung (EU) 2025/1536 der Kommission vom 29. Juli 2025 zur Festlegung des Verfahrens für die Mobilisierung der verstärkten Notfallkapazität der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe (ABl. L, 2025/1536, 30.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1536/oj). 37 One Health cross-agency task force: Strengthening EU agencies’ scientific advice on One Health, EFSA-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/documents/news/one-health-cross- agency-task-force.pdf. https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/what-we-do/partners-and-networks/support-and-services-eueea-countries/health-task-force https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/what-we-do/partners-and-networks/support-and-services-eueea-countries/health-task-force http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1536/oj https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/documents/news/one-health-cross-agency-task-force.pdf https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/documents/news/one-health-cross-agency-task-force.pdf 20 Zoonosen, antimikrobiellen Resistenzen (AMR), Bedrohungen der Lebensmittelsicherheit und neu auftretenden Pandemien. Darüber hinaus können mehrere Agenturen und Einrichtungen der EU mit der Durchführung gemeinsamer Risikobewertungen mit Blick auf die potenzielle Schwere der Gesundheitsgefahr einschließlich möglicher Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, beauftragt werden (siehe Abbildung 2)38. Jede Agentur und Einrichtung der EU hat ein spezifisches Mandat und eine spezifische Rolle bei der Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen (siehe Anhang 4). Abbildung 2: Agenturen und Einrichtungen der EU, die mit der Durchführung gemeinsamer Risikobewertungen von Gesundheitsgefahren beauftragt sind Um die faktengestützte Krisenprävention, -vorsorge und -reaktion zu stärken, spielt der Mechanismus der Kommission für wissenschaftliche Beratung (SAM) eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung unabhängiger, faktengestützter wissenschaftlicher Beratung und Stellungnahmen mit politischen Empfehlungen auf Ersuchen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder39. Der Mechanismus arbeitet mit der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien (EGE) zusammen, bei der es sich um ein unabhängiges, multidisziplinäres Gremium handelt, das in allen Politikbereichen berät, in denen sich ethische, gesellschaftliche und grundrechtliche Fragen mit der Entwicklung von Wissenschaft und neuen Technologien überschneiden. Schließlich konzentriert sich der Unionsplan zwar nicht auf die internationale Ebene im Hinblick auf Gesundheitskrisen, die in Regionen außerhalb der EU entstehen und diese betreffen, doch steht der Unionsplan im Einklang mit den Prioritäten der EU im Bereich der globalen Gesundheit, die in der EU-Strategie für globale Gesundheit verankert sind40. Darüber hinaus ist Gesundheit ein Schlüsselbereich der Partnerschaft im Rahmen der Global-Gateway-Strategie der EU, und die EU arbeitet umfassend mit ihren internationalen Partnern zusammen, indem sie im Rahmen des 38 Artikel 20 der Verordnung (EU) 2022/2371. 39 Mechanismus für wissenschaftliche Beratung der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://scientificadvice.eu/. 40 Europäische Kommission, „Report from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions on the implementation of the EU Global Health Strategy“, COM(2025) 392 final, 10. Juli 2025, https://health.ec.europa.eu/latest-updates/report-implementation-eu- global-health-strategy-2025-07-10_en?prefLang=de. https://scientificadvice.eu/ https://health.ec.europa.eu/latest-updates/report-implementation-eu-global-health-strategy-2025-07-10_en?prefLang=de https://health.ec.europa.eu/latest-updates/report-implementation-eu-global-health-strategy-2025-07-10_en?prefLang=de 21 Ansatzes „Team Europa“ Ressourcen und Fachwissen bündelt, um wirksam zu agieren und eine größere Wirkung zu erzielen41 42. Auf globaler Ebene unterstützt die EU beispielsweise globale Gesundheitsinitiativen wie den Pandemiefonds, die GAVI- Impfallianz und den Globalen Fonds. Auf regionaler Ebene arbeitet die EU mit afrikanischen regionalen Partnern im Rahmen eines Team-Europa-Ansatzes zusammen, während die EU-Delegationen bilaterale Gesundheitsprogramme auf Länderebene leiten. Anhang 5 enthält weitere Informationen über die globale Governance im Bereich der Gesundheitssicherheit. 41 Europäische Kommission, „Team-Europa-Initiativen“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/team-europe-initiatives_de. 42 Europäische Kommission, „Global Gateway“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 19. November 2025, https://commission.europa.eu/topics/international-partnerships/global-gateway_en?prefLang=de. https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/team-europe-initiatives_de https://commission.europa.eu/topics/international-partnerships/global-gateway_en?prefLang=de 22 3. Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich Der Unionsplan ist in die verschiedenen Phasen des Gesundheitskrisenmanagementzyklus untergliedert, einen umfassenden Rahmen, der als Richtschnur für die Vorsorge, Reaktion und Folgenbewältigung in Bezug auf Gesundheitskrisen in der EU dient (siehe Abbildung 3). Der Zyklus besteht aus vier miteinander verbundenen Phasen: Prävention und Vorsorge, Erkennung und Bewertung, Reaktion und Folgenbewältigung. Jede Phase baut auf der vorherigen auf und begründet einen kontinuierlichen Prozess, der die Fähigkeit der EU stärkt, die öffentliche Gesundheit zu schützen und wirksam auf neu auftretende Gefahren zu reagieren. Der Aufbau von Kapazitäten und Ressourcen, die Vorsorgeplanung, Schulungen, die Erprobung der Pläne, die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse und die Stärkung der Resilienz gehören zum täglichen Ablauf, um eine kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten (innerer Kreis). Eine effektive und koordinierte Reaktion auf eine schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr basiert auf der frühzeitigen Feststellung von Gefahren und der Bewertung von Risiken, und es sind die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Situation zu bewältigen und durch Überprüfungen während und nach der Durchführung der Maßnahmen Erkenntnisse aus der Reaktion zu gewinnen (mittlerer Kreis). Durch die Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene werden zusätzliche Kapazitäten und Ressourcen freigesetzt (äußerer Kreis). In der Phase Prävention und Vorsorge liegt der Schwerpunkt auf der Verringerung des Risikos von Gesundheitskrisen, bevor sie auftreten. Dazu gehören der Aufbau von Reaktionskapazitäten und Ressourcen zur Stärkung der Resilienz der Gesundheitssysteme durch die Gewährleistung qualifizierter Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, Investitionen in die medizinische Infrastruktur, die Gewährleistung des kontinuierlichen Zugangs zu und der Verfügbarkeit von Arzneimitteln und anderen medizinischen Gegenmaßnahmen sowie die Ausarbeitung nationaler Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne. Die Kommission und die Agenturen und Einrichtungen der EU arbeiten eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um ihre Bereitschaft zu beurteilen, Lücken zu ermitteln und Verbesserungen ihrer Fähigkeit zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren zu unterstützen. Darüber hinaus bieten die gemeinsamen Vorkehrungen der EU zusätzliche Unterstützung für die Prävention von Gesundheitsgefahren, beispielsweise durch die Unterstützung der EU- Gesundheits-Einsatzgruppe bei der Planung und durch EU-Schulungen für Arbeitskräfte im Gesundheitswesen. Die Phase Erkennung und Bewertung umfasst die frühzeitige Identifizierung potenzieller Gesundheitsgefahren, die Bewertung ihrer Risiken und die Festlegung der angemessenen Reaktionsmaßnahmen. Diese Phase stützt sich auf Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit über Gesundheitsgefahren, die von den 23 Mitgliedstaaten, der Kommission und den Agenturen und Einrichtungen der EU gemäß ihren Mandaten bereitgestellt werden. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sind dafür verantwortlich, Ereignisse über Frühwarnsysteme zu melden, um eine Reaktion auszulösen. Risikobewertungen und die Informationsgewinnung auf nationaler oder EU-Ebene unterstützen uns dabei, die Art, Wahrscheinlichkeit und Schwere der Gefahr zu beurteilen. Dies ermöglicht es der EU und den Mitgliedstaaten, fundierte, notwendige und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Abbildung 3. Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich. Anpassung auf der Grundlage des ECDC, 202543. Die Phase Reaktion ist von entscheidender Bedeutung, um eine Eskalation eines Ereignisses zu verhindern und die Auswirkungen einer Gesundheitskrise abzumildern, indem Maßnahmen in der gesamten EU koordiniert, Kapazitäten und Ressourcen mobilisiert und die betroffenen Länder unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten, die einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU und die Kommission koordinieren ihre Maßnahmen unter anderem im Gesundheitssicherheitsausschuss, im HERA- Board und im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union, sofern aktiviert. Bei schweren oder komplexen Krisen ist der Rat für die allgemeine sektorübergreifende Koordinierung der Reaktionen mit der Aktivierung der Integrierten Regelung für die politische Reaktion auf Krisen zuständig. Diese gemeinsamen Vorkehrungen für die Governance ermöglichen den Informationsaustausch, die 43 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025, https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Recommendations-for-preparedness-planning-for-public- health-threats.pdf. https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Recommendations-for-preparedness-planning-for-public-health-threats.pdf https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Recommendations-for-preparedness-planning-for-public-health-threats.pdf 24 Konsultation, die Koordinierung und die Annahme von Beratung, Leitlinien und Empfehlungen, auf deren Grundlage die Interessenträger Reaktionsmaßnahmen im Einklang mit ihren jeweiligen Mandaten umsetzen. Gemeinsame Vorkehrungen der EU für Kapazitäten und Ressourcen gewährleisten die Lageerfassung, Risiko- und Krisenkommunikation, notlagenbezogene Forschung und Innovation, Verfügbarkeit und Bereitstellung entsprechender medizinischer Gegenmaßnahmen und Soforthilfe. Darüber hinaus erleichtern diese gemeinsamen Vorkehrungen die Kontinuität der grenzüberschreitenden Versorgung, einschließlich der Kontaktnachverfolgung und der medizinischen Evakuierung. Sollte sich eine Situation als besonders schwerwiegend erweisen, kann die Kommission formell eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene feststellen. Dies ermöglicht es dem Rat, über die Aktivierung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgung mit krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen und die Einrichtung des Gesundheitskrisenstabs zu entscheiden. In der Phase Folgenbewältigung liegt der Schwerpunkt auf der Wiederherstellung der Gesundheit und des Wohlergehens der Menschen, dem Wiederaufbau der Resilienz der Gesundheitssysteme und der Unterstützung einer umfassenderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erholung. Nachdem die unmittelbare Notlage abgeklungen ist, konzentrieren sich die Hilfsmaßnahmen auf den Wiederaufbau der betroffenen Gemeinschaften und die Wiederherstellung der grundlegenden Dienstleistungen. In dieser Phase geht es auch darum, die Systeme zu stärken, um künftigen Krisen besser standhalten zu können, indem die Reaktion überprüft wird, die während und nach der Gesundheitskrise gewonnenen Erkenntnisse ermittelt werden und diese Erkenntnisse genutzt werden, um konkrete Verbesserungen voranzutreiben, die die Gesundheit und Stabilität aller verbessern. Simulationen tragen dazu bei, außerhalb realer Ereignisse Bereiche zu identifizieren, in denen die gemeinsamen Vorkehrungen hinsichtlich Governance, Kapazitäten und Ressourcen verbessert werden können. Durch die Befolgung des Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich können die EU und ihre Mitgliedstaaten sicherstellen, dass sie besser darauf vorbereitet sind, Gesundheitskrisen zu verhindern, Vorsorge zu treffen, darauf zu reagieren und sich davon zu erholen, sodass letztlich die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen in der EU/im EWR geschützt werden. 25 4. PHASE 1: Prävention von und Vorbereitung auf Gesundheitskrisen Die Gewährleistung einer soliden Prävention und Vorsorge in Bezug auf potenzielle grenzüberschreitende Gesundheitskrisen ist für die Fähigkeit der EU, ihre Bevölkerung zu schützen und die Sicherheit der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, von entscheidender Bedeutung. In einem vernetzten Europa machen Gesundheitskrisen nicht an Grenzen Halt, was bedeutet, dass ein Vorkommnis in einem Mitgliedstaat schnell zu einer europaweiten Notlage eskalieren kann, wenn es nicht rasch und gemeinsam angegangen wird. Die Vorbereitung der Bevölkerung auf Gesundheitskrisen erfordert die Einbeziehung einer Vielzahl von Interessengruppen in einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Prävention, einschließlich der Resilienz der Gesundheitssysteme und strenger Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, sowie gute Arbeitsbedingungen zum Schutz der Arbeitnehmer an vorderster Front der Gesundheitssysteme sowie kritischer Infrastrukturen und Dienste sind die erste und wirksamste Verteidigungslinie. Ergänzt wird dies durch die Vermittlung klarer und wissenschaftlich fundierter Präventionsbotschaften an die Öffentlichkeit sowie durch weitere Maßnahmen zur Förderung der Gesundheitskompetenz, insbesondere bei schutzbedürftigen Gruppen. Durch die Schulung des Personals in der Gesundheitsversorgung und im Gesundheitswesen sowie durch koordinierte Forschungskapazitäten ist die EU in der Lage, aufkommende Gesundheitsgefahren rasch zu erkennen und zu verhindern, dass sie sich zu einer ausgewachsenen Krise entwickeln. Die Vorsorge ergänzt die Prävention, indem sie sicherstellt, dass die EU im Krisenfall rasch und effizient reagieren kann. Dazu gehören eine solide Koordinierung zwischen den nationalen Gesundheitsbehörden, die Ausarbeitung nationaler und EU-Pläne, die Entwicklung gemeinsamer Reaktionskapazitäten, einschließlich der strategischen Bevorratung medizinischer Gegenmaßnahmen, sowie klare Kommunikations- und Entscheidungswege zwischen den EU-Organen, ihren Agenturen und sonstigen Stellen und den EU-Mitgliedstaaten sowie den Sozialpartnern und internationalen Interessenträgern. Gesundheitskrisen können erhebliche Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden haben. Dies gilt insbesondere für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen (ältere Menschen, Kinder und Jugendliche) sowie sozioökonomisch benachteiligte Bevölkerungsgruppen, die überproportional betroffen sind, was die gesundheitlichen Ungleichheiten weiter verschärft. Für die Stärkung des Vertrauens, der Gerechtigkeit und der Widerstandsfähigkeit der öffentlichen Gesundheitssysteme der Union ist es von entscheidender Bedeutung, dass Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsmaßnahmen so konzipiert und umgesetzt werden, dass sie inklusiv und für alle Menschen zugänglich sind. Letztlich spiegelt die Verhinderung grenzüberschreitender Gesundheitskrisen die Grundwerte der EU – Solidarität und Zusammenarbeit – wider. Durch die Umsetzung 26 eines gefahrenübergreifenden, gesamtgesellschaftlichen, behördenübergreifenden und das Konzept „Eine Gesundheit“ umfassenden Ansatzes kann die EU komplexe Krisen, die über Grenzen und Sektoren hinausgehen, wirksamer antizipieren, abmildern und darauf reagieren. 4.1. Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne sind der Ausgangspunkt für wirksame und koordinierte Maßnahmen. Die Ausarbeitung dieser Pläne bietet die Gelegenheit, Personen aus allen relevanten Sektoren und benachbarten Regionen einzubeziehen, den Wissensaustausch zu fördern und Verbindungen aufzubauen, die die Umsetzung des Plans unterstützen werden. Die Gewährleistung eines politischen Engagements und ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen für den Planungsprozess ist von entscheidender Bedeutung. Der Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC) spielt eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung sowie bei den Erörterungen des allgemeinen Stands der Vorsorge in der EU/im EWR44. In der EU/im EWR wird die nationale Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung für Gesundheitskrisen durch ineinandergreifende Berichts- und Bewertungszyklen verbessert, die alle drei Jahre stattfinden und jeweils 2023 und 2024 beginnen (siehe Abbildung 4). Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Berichterstattung über die nationale Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung übermittelten Informationen erstellt die Kommission einen Bericht, um Beratungen im Gesundheitssicherheitsausschuss einzuleiten. Parallel dazu prüft das ECDC die nationale Planung anhand von Bewertungen der Krisenvorsorge im Bereich der öffentlichen Gesundheit (PHEPA) und gibt gleichzeitig Empfehlungen für Verbesserungen ab. Anschließend fasst die Kommission die Ergebnisse der Berichts- und Bewertungszyklen in einem Bericht über den Stand der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung auf Unionsebene und die diesbezüglichen Fortschritte zusammen. Dieser wird dann dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um Transparenz und Rechenschaftspflicht bei den Bemühungen der EU im Bereich der Gesundheitssicherheit zu gewährleisten45. 44 Artikel 10 der Verordnung (EU) 2022/2371. 45 Artikel 6 bis 9 der Verordnung (EU) 2022/2371. 27 Abbildung 4. Die ineinandergreifenden Berichts- und Bewertungszyklen der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung der Mitgliedstaaten, die gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371 alle drei Jahre stattfinden. PVR = Prävention, Vorsorge und Reaktion. KOM = Kommission. ECDC = Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten. HSC = Gesundheitssicherheitsausschuss. MS = Mitgliedstaat. PHEPA = Bewertung der Krisenvorsorge im Bereich der öffentlichen Gesundheit. 4.1.1. Ausarbeitung der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne Die Mitgliedstaaten arbeiten ihre nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne für Gesundheitskrisen aus, die auf ihre jeweiligen Gesundheitssysteme, Vorsorge- und Reaktionsstrukturen, Protokolle, Kapazitäten, Ressourcen und Gegebenheiten zugeschnitten sind. Die nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne können Elemente in Bezug auf Governance, Kapazitäten und Ressourcen sowie grenzüberschreitende interregionale Vorsorgeelemente enthalten, die in diesem Plan festgelegt sind. Bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Pläne müssen die Mitgliedstaaten im Gesundheitssicherheitsausschuss zusammenarbeiten und sich mit der Kommission abstimmen, um eine größtmögliche Kohärenz mit dem Unionsplan herzustellen. Darüber hinaus müssen sie die Kommission und den Gesundheitssicherheitsausschuss über alle wesentlichen Änderungen ihrer Pläne unterrichten46. Über das Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) können die Mitgliedstaaten Informationen über ihre nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne auf sichere Weise austauschen. 46 Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2371. 28 Die Vorlage für die Bereitstellung von Informationen über die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung im Zusammenhang mit schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren enthält Referenzwerte zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne für Gesundheitskrisen47. Die WHO hat Leitlinien und Instrumente für die Ausarbeitung und Umsetzung nationaler Pläne entwickelt48 49. Die EU-Gesundheits-Einsatzgruppe kann Länder auf deren Ersuchen bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Pläne unterstützen. Auf EU-Ebene werden in dem von der Kommission erstellten allgemeinen Plan für das Krisenmanagement im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit die für das Krisenmanagement erforderlichen Verfahren festgelegt, einschließlich der anzuwendenden Grundsätze der Transparenz und einer Kommunikationsstrategie. Der Anwendungsbereich des Plans erstreckt sich auf Notlagen, die Risiken für die menschliche Gesundheit aufgrund von Lebens- und Futtermitteln bergen, die durch bereits bestehende Rechtsvorschriften wahrscheinlich nicht verhindert, beseitigt oder auf ein annehmbares Maß reduziert werden oder die allein durch die Anwendung der üblichen Schutzmaßnahmen (Aussetzung des Inverkehrbringens, besondere Bedingungen oder andere geeignete vorläufige Maßnahmen) nicht angemessen bewältigt werden können50 51. In Bezug auf Arzneimittel hat die EMA Pläne für den Umgang mit Vorfällen und Problemen auf Krisenebene im Zusammenhang mit der Qualität, Wirksamkeit oder Sicherheit von Arzneimitteln (Plan für das Management von Zwischenfällen im Rahmen des Europäischen Netzwerks der Arzneimittelzulassung für Humanarzneimittel)52 und für die Behandlung der arzneimittelbezogenen Aspekte der Reaktion auf Gesundheitsgefahren (EMA-Plan zur Bewältigung von Gesundheitsgefahren)53 aufgestellt. 47 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1808 der Kommission vom 21. September 2023 zur Festlegung der Formatvorlage für die Bereitstellung von Informationen über die Präventions‑, Vorsorge- und Reaktionsplanung in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 234 vom 22.9.2023, S. 105, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/1808/oj). 48 WHO, WHO benchmarks for strengthening health emergency capacities, Genf, 2023, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO, https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/8883ae92-ecbe-4cc6-8ad4-500297ef1df9/content. 49 WHO, WHO guidance on preparing for national response to health emergencies and disasters, Genf, 2021, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO, https://www.who.int/publications/i/item/9789240037182. 50 Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 031 vom 1.2.2002, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/2024-07-01). 51 Durchführungsbeschluss (EU) 2019/300 der Kommission vom 19. Februar 2019 zur Erstellung eines allgemeinen Plans für das Krisenmanagement im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit (ABl. L 50 vom 21.2.2019, S. 55, http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/300/oj). 52 Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), The European Medicines Regulatory Network Incident Management Plan for Medicines for Human Use, 2009 (überarbeitet 2017 und 2025), https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/eu- regulatory-system-incident-management-plan-medicines-human-use_en.pdf. 53 EMA, „EMA’s work on public health emergencies“, EMA-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory-overview/public-health-threats/emas-work-public-health- emergencies#:~:text=The%20European%20Medicines%20Agency%20%28EMA%29%20has%20developed%20a,thr eat.%20This%20enables%20a%20rapid%20and%20efficient%20response. http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/1808/oj https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/8883ae92-ecbe-4cc6-8ad4-500297ef1df9/content https://www.who.int/publications/i/item/9789240037182 http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/2024-07-01 http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/300/oj https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/eu-regulatory-system-incident-management-plan-medicines-human-use_en.pdf https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/eu-regulatory-system-incident-management-plan-medicines-human-use_en.pdf https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory-overview/public-health-threats/emas-work-public-health-emergencies#:%7E:text=The%20European%20Medicines%20Agency%20%28EMA%29%20has%20developed%20a,threat.%20This%20enables%20a%20rapid%20and%20efficient%20response https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory-overview/public-health-threats/emas-work-public-health-emergencies#:%7E:text=The%20European%20Medicines%20Agency%20%28EMA%29%20has%20developed%20a,threat.%20This%20enables%20a%20rapid%20and%20efficient%20response https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory-overview/public-health-threats/emas-work-public-health-emergencies#:%7E:text=The%20European%20Medicines%20Agency%20%28EMA%29%20has%20developed%20a,threat.%20This%20enables%20a%20rapid%20and%20efficient%20response 29 4.1.2. Berichterstattung über die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung Bis Dezember 2023 und danach alle drei Jahre erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission und den einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU Bericht über die nationale Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung. Sie bieten einen Überblick über die nationalen Regelungen für Governance, Kapazitäten und Ressourcen, mit denen sichergestellt werden soll, dass ihre Länder auf grenzüberschreitende Gesundheitskrisen vorbereitet sind und darauf reagieren können54. Diese Selbstbewertung basiert auf einer Vorlage, die auf 16 Kapazitäten aufbaut und sich an den Meldepflichten der Mitglieder der WHO gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) orientiert55 56. Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über die nationale Planung erstellt die Kommission in Zusammenarbeit mit dem ECDC und anderen einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU einen Übersichtsbericht, der im Gesundheitssicherheitsausschuss erörtert wird. Mithilfe des Übersichtsberichts lassen sich die Fortschritte nachverfolgen und Lücken bei der Vorsorge auf nationaler und EU-Ebene ermitteln57. Die Empfehlungen, die sich aus den Ergebnissen des Berichts ergeben, werden von der Kommission und dem ECDC online veröffentlicht58. Darüber hinaus erstellt die Kommission alle drei Jahre einen Bericht über den Stand der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung auf Unionsebene und die diesbezüglichen Fortschritte, der dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt wird59. Der erste Bericht, in dem die umfassenden Bemühungen der EU zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge, der Seuchenüberwachung und des Managements antimikrobieller Resistenzen durch integrierte Strategien, Rechtsvorschriften und Finanzierungsinitiativen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ in allen Bereichen der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt dargelegt werden, wurde im Dezember 2023 veröffentlicht60. 54 Artikel 7 der Verordnung (EU) 2022/2371. 55 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1808 der Kommission. 56 11 der 16 Kapazitäten sind auch IGV-Kernkapazitäten, die der WHO jährlich im Februar im Rahmen des Jahresberichts der IGV-Vertragsstaaten zur Selbstbewertung (SPAR) gemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie unter „International Health Regulations (2005): GUIDANCE DOCUMENT FOR STATE PARTY SELF-ASSESSMENT ANNUAL REPORTING TOOL“. Genf: Weltgesundheitsorganisation; 2018 Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO, https://www.who.int/publications/i/item/WHO-WHE-CPI-2018.17. 57 Dieser Bericht ist nicht öffentlich zugänglich. 58 Europäische Kommission, „Recommendations for health security preparedness“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/publications/recommendations-health- security-preparedness_de. 59 Artikel 9 der Verordnung (EU) 2022/2371. 60 Europäische Kommission, „State of Health Preparedness Report“, 15. Dezember 2023, https://health.ec.europa.eu/publications/state-health-preparedness-report-2023_en?prefLang=de. https://www.who.int/publications/i/item/WHO-WHE-CPI-2018.17 https://health.ec.europa.eu/publications/recommendations-health-security-preparedness_de https://health.ec.europa.eu/publications/recommendations-health-security-preparedness_de https://health.ec.europa.eu/publications/state-health-preparedness-report-2023_en?prefLang=de 30 4.1.3. Bewertung der nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung Alle drei Jahre bewertet das ECDC im Rahmen der Bewertungen der Krisenvorsorge im Bereich der öffentlichen Gesundheit (PHEPA)61 62 den Stand der Umsetzung der nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne der einzelnen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Länder. Auf der Grundlage der Ergebnisse und unter Berücksichtigung des Kontexts und der nationalen Gegebenheiten gibt das ECDC länderspezifische Empfehlungen dazu ab, wie die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung sowie die Umsetzung verbessert werden können. Die Mitgliedstaaten können sich dafür entscheiden, ihre Länderberichte auf der ECDC- Website veröffentlichen zu lassen63. Innerhalb von neun Monaten nach Eingang der Empfehlungen erstellt jedes Land einen Aktionsplan, mit dem die Empfehlungen des ECDC umgesetzt werden. Die Aktionspläne enthalten eine detaillierte Aufschlüsselung der Schritte, die innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens unternommen werden müssen, um die strategischen Prioritäten zu erreichen. Darüber hinaus umfassen die nationalen Aktionspläne für Gesundheitssicherheit einen ländereigenen, mehrjährigen Planungsprozess, der von der WHO entwickelt wurde und von den Mitgliedstaaten als Leitlinie für die Ausarbeitung ihrer Aktionspläne nach den PHEPA herangezogen werden kann64. Die nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ enthalten auch Schlüsselkomponenten zu Präventions- und Überwachungsmaßnahmen65. Zusätzlich zu den PHEPA können die Mitgliedstaaten auch eine Bewertung durch ein WHO-Sachverständigenteam beantragen. Die gemeinsame externe Evaluierung ist ein freiwilliger, kooperativer, sektorübergreifender Prozess zur Bewertung der Fähigkeiten eines Landes, Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit zu verhindern, zu erkennen und schnell darauf zu reagieren, unabhängig davon, ob diese Bedrohungen natürlichen Ursprungs sind oder durch vorsätzliche oder zufällige Ereignisse verursacht werden66. Je nach Präferenz eines Mitgliedstaats kann eine PHEPA gemeinsam mit einer gemeinsamen externen Evaluierung und/oder einer Erkundungsmission im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ unter 61 Artikel 8 der Verordnung (EU) 2022/2371. 62 Delegierte Verordnung (EU) 2024/1232 vom 5. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Bewertung des Stands der Umsetzung der nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne und ihrer Verbindung mit dem Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan der Union (ABl. L 2024/1232 vom 8.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/1232/oj). 63 ECDC, „Public Health Emergency Preparedness Assessments“, ECDC-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/what-we-do/public-health-emergency-preparedness-assessments. 64 WHO, „National Action Plan for Health Security (NAPHS)“, WHO-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.who.int/emergencies/operations/international-health-regulations-monitoring-evaluation- framework/national-action-plan-for-health-security. 65 WHO, „Country-specific template for a national One Health action plan“, WHO-Website, 26. September 2023, abgerufen am 31. Oktober 2025,, https://www.who.int/publications/m/item/country-specific-template-for-a-national- one-health-action-plan. 66 WHO, „Joint External Evaluation (JEE)“, WHO-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.who.int/emergencies/operations/international-health-regulations-monitoring-evaluation-framework/joint- external-evaluations. http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/1232/oj https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/what-we-do/public-health-emergency-preparedness-assessments https://www.who.int/emergencies/operations/international-health-regulations-monitoring-evaluation-framework/national-action-plan-for-health-security https://www.who.int/emergencies/operations/international-health-regulations-monitoring-evaluation-framework/national-action-plan-for-health-security https://www.who.int/publications/m/item/country-specific-template-for-a-national-one-health-action-plan https://www.who.int/publications/m/item/country-specific-template-for-a-national-one-health-action-plan https://www.who.int/emergencies/operations/international-health-regulations-monitoring-evaluation-framework/joint-external-evaluations https://www.who.int/emergencies/operations/international-health-regulations-monitoring-evaluation-framework/joint-external-evaluations 31 Verwendung einer geänderten Methodik durchgeführt werden, die es beiden Bewertungen ermöglicht, ihre Ziele zu erreichen. Darüber hinaus handelt es sich bei der allgemeinen Überprüfung der Gesundheitsversorgung und Vorsorge der WHO um einen freiwilligen, transparenten und von den Mitgliedstaaten geleiteten Mechanismus der gegenseitigen Begutachtung, mit dem ein regelmäßiger zwischenstaatlicher Dialog zwischen den Mitgliedstaaten über ihre jeweiligen nationalen Kapazitäten für die Vorsorge bei gesundheitlichen Notlagen eingerichtet werden soll67. 4.2. Sicherstellung der Vorsorge und Resilienz des Gesundheitssystems Die Sicherstellung der Vorsorge und Resilienz des Gesundheitssystems ist ein Eckpfeiler der Gesundheitssicherheit. Ein starkes und anpassungsfähiges Gesundheitssystem mit gut ausgestatteten und ausgebildeten Arbeitskräften und guten Arbeitsbedingungen ermöglicht die Früherkennung, eine rasche Reaktion und die dauerhafte Erbringung grundlegender Dienstleistungen. Durch Investitionen in die systemweite Bereitschaft und Resilienz der Infrastruktur sowie in die Kapazitäten, Arbeitsbedingungen und Kompetenzen der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen können Regierungen und Institutionen Risiken mindern, Menschen in prekären Situationen schützen und das Vertrauen in die Gesundheitsdienste aufrechterhalten. Für den Gesundheitssektor gelten übergreifende EU-Rechtsvorschriften, die sich mit der Cyberresilienz und der physischen Resilienz kritischer Sektoren befassen. In der NIS-2-Richtlinie68 sind Anforderungen an die Cybersicherheit wesentlicher und wichtiger Einrichtungen in Sektoren wie dem Gesundheitswesen festgelegt, während in der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen69 Vorschriften für deren physische Resilienz festgelegt sind. Darüber hinaus ist der Europäische Aktionsplan für die Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern70 eine nichtlegislative Initiative mit Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention, Erkennung, Reaktion, Wiederherstellung und Abschreckung im Zusammenhang mit Cybersicherheitsbedrohungen. Der Aktionsplan enthält Maßnahmen für die Kommission, die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit und die 67 WHO, „Universal Health and Preparedness Review“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.who.int/emergencies/operations/universal-health---preparedness-review. 68 Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 („NIS-2-Richtlinie“) (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 80, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj/eng). 69 Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 164, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj/eng). 70 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer Aktionsplan für die Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern, COM/2025/10 final vom 15.1.2025, https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0010. https://www.who.int/emergencies/operations/universal-health---preparedness-review https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj/eng https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj/eng https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0010 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0010 32 Mitgliedstaaten. Darüber hinaus sieht das Cybersolidaritätsgesetz71 als eine der Initiativen koordinierte Tests der Abwehrbereitschaft von Einrichtungen vor, die in Sektoren mit hoher Kritikalität tätig sind. Der Gesundheitssektor wurde als einer der ersten Sektoren ausgewählt, in denen diese Maßnahme durchgeführt wird. Darüber hinaus wird in der Empfehlung des Rates vom 6. Juni 2025 für einen EU- Konzeptentwurf für das Cyberkrisenmanagement72 darauf hingewiesen, dass die Kommission bei einem Cybersicherheitsvorfall großen Ausmaßes mit sektorübergreifenden Auswirkungen, der eine Reaktion auf EU-Ebene erfordert, den Informationsfluss zwischen den Anlaufstellen der einschlägigen Krisenmechanismen auf EU-Ebene erleichtern sollte. 4.2.1. Kapazitäten des Gesundheitssystems Ein wesentliches Element zur Verbesserung der Resilienz der Gesundheitssysteme sind gezielte Investitionen in die medizinische Infrastruktur und Ausstattung, z. B. in Krankenhäuser, Zentren der Primärversorgung und Laboratorien. Die IT-Technologie und die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten tragen zur Effizienz und Resilienz der Gesundheitssysteme bei. Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) bietet den Mitgliedstaaten während ihrer Laufzeit von 2021 bis 2026 erhebliche Finanzmittel für Investitionen zur Stärkung der Resilienz ihrer Gesundheitssysteme als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und zur Verbesserung ihrer Vorsorge für künftige Gesundheitskrisen73 (siehe Anhang 6). Die Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik und das Programm InvestEU bieten den Mitgliedstaaten zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten, um in die medizinische Infrastruktur zu investieren, die Resilienz ihrer Gesundheitssysteme zu stärken und die interregionale grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung sowohl an den EU-Binnengrenzen als auch an den EU-Außengrenzen zu fördern (siehe Anhang 6). Die Mitgliedstaaten, die sich an der Europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge beteiligen, sind bestrebt, ein europäisches Forschungs- und Innovationsökosystem zu schaffen, um unkoordinierte Forschungsarbeiten bei künftigen Gesundheitskrisen zu vermeiden. Die länderspezifische Analyse im Rahmen des Europäischen Semesters weist jedes Jahr auf die Notwendigkeit von Reformen und Investitionen in den Gesundheitssystemen mehrerer Mitgliedstaaten hin, sofern diese makroökonomisch relevant sind. Diese Mitgliedstaaten erhalten dann länderspezifische Empfehlungen 71 Verordnung (EU) 2025/38 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität für und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung) (ABl. L, 2025/38, 15.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/38/2025-01-15). 72 Empfehlung des Rates vom 6. Juni 2025 für einen EU-Konzeptentwurf für das Cyberkrisenmanagement (ABl. C, C/2025/3445, 20.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3445/oj). 73 Der slowenische Aufbau- und Resilienzplan umfasst beispielsweise Investitionen zur Bekämpfung neu auftretender Gesundheitsgefahren wie neuer übertragbarer Krankheiten und zur Steigerung der Effizienz der Verwaltung und Funktionsweise des Gesundheitssystems in Krisensituationen. Ebenso sieht der lettische Aufbau- und Resilienzplan Investitionen in die Infrastruktur von Gesundheitseinrichtungen vor, um sich an Krisensituationen anzupassen und die Vorsorge des Gesundheitssystems für die Erbringung von Dienstleistungen in epidemiologischen Krisen zu verbessern. http://data.europa.eu/eli/reg/2025/38/2025-01-15 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202503445 http://data.europa.eu/eli/C/2025/3445/oj 33 zur Stärkung ihrer Gesundheitssysteme. Im Jahr 2020, zu Beginn der COVID-19- Pandemie, erhielten alle 27 Mitgliedstaaten länderspezifische Empfehlungen im Gesundheitsbereich, und einige Mitgliedstaaten haben seit 2020 zusätzliche länderspezifische Empfehlungen im Gesundheitsbereich erhalten74. Die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne im Rahmen der ARF tragen dazu bei, diese länderspezifischen Empfehlungen wirksam umzusetzen. Die Kommission überwacht jährlich die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen. In der jüngsten Mitteilung zum Frühjahrspaket 2025 des Europäischen Semesters wurde gefordert, dass mehrere Mitgliedstaaten widerstandsfähige Gesundheitssysteme aufbauen müssen, unter anderem durch die Umstellung auf ein Modell der Gesundheitsvorsorge und der medizinischen Grundversorgung. Investitionen zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung sind von entscheidender Bedeutung, da eine starke medizinische Grundversorgung die Grundlage für Notfallmaßnahmen bildet und für die Bewältigung von Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit von zentraler Bedeutung ist75. Das Programm EU4Health (siehe Anhang 6) unterstützt unter anderem den Austausch bewährter Verfahren in der Primärversorgung zwischen den Mitgliedstaaten und den Aufbau einer besseren Koordinierung z. B. der Laborkapazitäten76. Ergänzend zu den Investitionen ist eine regelmäßige Prüfung der Resilienz der Gesundheitssysteme unter verschiedenen Schockszenarien erforderlich, um Schwachstellen und Bereiche für Abhilfemaßnahmen zu ermitteln. Mit Mitteln aus dem Programm EU4Health wurde ein Handbuch für die Prüfung der Resilienz von Gesundheitssystemen ausgearbeitet und den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt77. 4.2.2. Arbeitskräfte im Gesundheitswesen Beschäftigte im Gesundheitswesen und im Bereich der öffentlichen Gesundheit spielen eine entscheidende Rolle, da sie auf allen Ebenen des Gesundheitssystems stark nachgefragt sind. Angehörige der Gesundheitsberufe – von Ärzten und Krankenpflegekräften bis hin zu Apothekern und anderen Gesundheitsberufen sowie Fachkräften – bilden das Rückgrat der Krisenvorsorge. Sie gewährleisten eine zeitnahe Versorgung, einen sicheren Zugang zu Gesundheitsleistungen und Medikamenten sowie die Resilienz der Gesundheitssysteme, wenn es darauf 74 Europäische Kommission, „Das Europäische Semester“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 4. November 2025. https://commission.europa.eu/business-economy-euro/european-semester_de. 75 Europäische Kommission, „Organisation of resilient health and social care following the COVID-19 pandemic“, Website der Europäischen Kommission, 7. Dezember 2020, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://health.ec.europa.eu/publications/organisation-resilient-health-and-social-care-following-covid-19- pandemic_en?prefLang=de. 76 Siehe z. B. CIRCE-JA, „JA Transfer of best practices in primary care“, CIRCE-JA-Website, abgerufen am 21. November 2025 https://circeja.nfz.gov.pl/. 77 Zimmerman J, McKee C., Karanikolos M., Cylus J. Mitglieder der Abteilung Gesundheit der OECD, Strengthening Health Systems: A Practical Handbook for Resilience Testing, WHO-Regionalbüro für Europa und OECD Publishing, Paris, 2024, https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/7d611fde-18cc-46dd-9740-1afb50489802/content. https://commission.europa.eu/business-economy-euro/european-semester_de https://health.ec.europa.eu/publications/organisation-resilient-health-and-social-care-following-covid-19-pandemic_en?prefLang=de https://health.ec.europa.eu/publications/organisation-resilient-health-and-social-care-following-covid-19-pandemic_en?prefLang=de https://circeja.nfz.gov.pl/ https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/7d611fde-18cc-46dd-9740-1afb50489802/content 34 ankommt. Im Jahr 2022 sahen sich die EU-Länder jedoch mit einem geschätzten Mangel von 1,2 Millionen Ärzten, Krankenpflegekräften sowie Hebammen konfrontiert78. Der Militärsektor leidet unter dem gleichen Mangel an medizinischem Fachpersonal wie der zivile Sektor. Nur die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten und der EWR-Länder verfügt über eine Strategie für die Personalplanung im Bereich der Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten, und viele Länder haben Schwierigkeiten bei der Einstellung und Bindung von Personal79. Die Bewältigung von Gesundheitskrisen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ erfordert Personal auch außerhalb des Gesundheitssektors. Attraktivität und Mitarbeiterbindung sowie gute Arbeitsbedingungen sind von entscheidender Bedeutung, um die Resilienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen zu verbessern. Aus diesem Grund unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung systematischer Herausforderungen. So trägt beispielsweise die Expertengruppe zur Leistungsbewertung der Gesundheitssysteme Verfahren zur Mindestpersonalausstattung zusammen. Sie bietet die Möglichkeit zum Wissensaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten auch durch verschiedene Maßnahmen und Projekte (siehe Anhang 6), die darauf abzielen, strukturelle Herausforderungen durch den Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen und die Entwicklung einschlägiger Kompetenzen zu bewältigen. Die Mitgliedstaaten profitieren auch von finanzieller Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität während ihrer Laufzeit von 2021 bis 2026 und von der Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik, um ihren länderspezifischen Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Die Ausarbeitung von Personalplänen für gesundheitliche Notlagen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten auf die Bewältigung schwerwiegender Gesundheitsgefahren vorbereitet sind80. Dazu gehören die Festlegung wesentlicher Funktionen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die Personalbeschaffung, gute Arbeitsbedingungen, die Mitarbeiterbindung, die Neupositionierung und der Kapazitätsaufbau. Informationen über die Verfügbarkeit, die Fähigkeiten und den Standort des Personals sind für das Personalmanagement unerlässlich81. Die EU-Gesundheits-Einsatzgruppe kann die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Vorsorge für ihre Arbeitskräfte im Gesundheitswesen unterstützen. Schulungen und Übungen stärken das Wissen, die Fähigkeiten und die Zusammenarbeit des Personals im Bereich des Gesundheitskrisenmanagements. Die 78 OECD und Europäische Kommission, Health at a Glance: Europe 2024: State of Health in the EU Cycle, OECD Publishing, Paris, 2024, https://doi.org/10.1787/b3704e14-en. 79 ECDC, ECDC assessment of public health workforce capacity in prevention and control of infectious diseases in the EU/EEA, Stockholm, 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-assessment-public-health- workforce-capacity-prevention-and-control. 80 Gemäß Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2022/2371 und auf Ersuchen der Mitgliedstaaten kann die Kommission den Ländern technische Unterstützung bei der Ausarbeitung ihrer Personalpläne leisten, um im Falle einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr auf spezifische Bedürfnisse im Bereich der Gesundheitsversorgung einzugehen und den Austausch von Personal zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. 81 WHO, National workforce capacity for essential public health functions: operational handbook for country-led contextualization and implementation, Genf, 2024, Lizenz: CC BY-NC-S, https://www.who.int/publications/i/item/9789240091412. https://doi.org/10.1787/b3704e14-en https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-assessment-public-health-workforce-capacity-prevention-and-control https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-assessment-public-health-workforce-capacity-prevention-and-control https://www.who.int/publications/i/item/9789240091412 35 Kommission kann gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, dem ECDC und insbesondere der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe Schulungen für das Personal in der Gesundheitsversorgung, in den Sozialdiensten und im Gesundheitswesen organisieren82. Zu diesem Zweck hat die Kommission im Rahmen des EU- Schulungsprogramms für die Krisenvorsorge bereits Präsenzschulungen, nationale Workshops und Austauschbesuche zur Ausarbeitung und Umsetzung der nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne sowie Maßnahmen zur Stärkung der Krisenvorsorge- und Überwachungskapazitäten organisiert83. Gemeinsame zivil-militärische Schulungen und Übungen zu Gesundheitskrisen können erheblich dazu beitragen, die zivil-militärische Zusammenarbeit bei der Vorsorge im Bereich der Gesundheitssicherheit zu verbessern. Sie sind sowohl für die militärische Unterstützung des zivilen Gesundheitssektors, z. B. bei Naturkatastrophen, als auch für die Unterstützung des Militärs im Falle eines bewaffneten Konflikts durch den zivilen Gesundheitssektor von Bedeutung. Darüber hinaus bietet das ECDC ein breites Spektrum an Schulungsmaßnahmen für Fachkräfte des öffentlichen Gesundheitswesens in den Bereichen Epidemiologie, übertragbare Krankheiten und öffentliche Gesundheit an84. Beispielsweise wird Fachkräften in der Mitte ihrer Laufbahn, die bei der Vorsorge für und Reaktion auf gesundheitliche Notlagen eine Rolle spielen, in Abstimmung mit den Nachbarländern ein viermonatiges Schulungsprogramm für Führungskräfte in den Bereichen Vorsorge und Reaktion angeboten. Darüber hinaus bietet das ECDC Learning Portal kostenlose Online-Kurse zu verschiedenen krankheitsspezifischen Themen und Themen der öffentlichen Gesundheit an85. Das ECDC-Stipendienprogramm umfasst ein „Learning-by-doing“-Programm – das Europäische Programm für die Ausbildung von Epidemiologen für die praktische Arbeit vor Ort – und den Kurs des European Programme for Public Health Microbiology Training (Europäisches Programm für Ausbildung im Bereich Public-Health-Mikrobiologie), um die Prävention, Vorsorge, Überwachung und Kontrolle von Infektionskrankheiten und anderen grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren in den Mitgliedstaaten und auf EU- Ebene zu stärken86. Die Kommission organisiert auch Schulungen im Zusammenhang mit dem Management medizinischer Gegenmaßnahmen von der Entwicklung bis zur Herstellung, Beschaffung, Bevorratung und Verteilung im Rahmen des Krisenmanagements87. Im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union 82 Artikel 11 der Verordnung (EU) 2022/2371. 83 Dienstleistungsvertrag „EU preparedness: analysis, planning, reporting and training programmes for health specialists“ (HaDEA/2022/OP/0017). 84 ECDC, „Training programmes“, ECDC-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/training. 85 ECDC, Learning Portal, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://learning.ecdc.europa.eu/. 86 ECDC, „Fellowship programme: EPIET/EUPHEM“, ECDC-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/epiet-euphem. 87 Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe f des Beschlusses der Kommission vom 16.9.2021 zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen. https://www.ecdc.europa.eu/en/training https://learning.ecdc.europa.eu/ https://www.ecdc.europa.eu/en/epiet-euphem 36 unterstützt die Kommission auch Schulungsmaßnahmen88 und Simulationen89, an denen aufgrund der gesundheitlichen Auswirkungen von Katastrophen und Krisen häufig Fachkräfte aus dem Bereich der Notfallmedizin beteiligt sind. Beispiel für grenzüberschreitende interregionale Zusammenarbeit: Ausbildung in Notfallmedizin an der polnisch-ukrainischen Grenze Das EMERGENCY-Projekt im Rahmen des Interreg-Programms Polen-Ukraine organisiert gemeinsame Schulungen, Workshops und Erfahrungsaustausche in den Bereichen Kardiologie, Gefäßchirurgie und medizinische Notfallversorgung für medizinisches Personal aus Polen und der Ukraine. Ziel des Projekts ist die Entwicklung und Einführung moderner klinischer Verfahren, die auf die Gegebenheiten beider Länder zugeschnitten sind. 4.2.3. Impfung Impfungen sind eine der wirksamsten Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zur Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und oft auch das effektivste Instrument, um auf Ausbrüche zu reagieren, die Ausbreitung von Infektionserregern zu begrenzen und eine Überlastung der Gesundheitssysteme zu vermeiden. Während die Konzeption und Umsetzung nationaler Impfprogramme in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, spielt die EU eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Leitlinien. Darüber hinaus hilft die Koordinierung auf EU-Ebene den Mitgliedstaaten bei der Abstimmung ihrer Strategien und ermöglicht einen schnelleren Informationsaustausch. Durch Finanzhilfen und Initiativen unterstützt die EU nationale Bemühungen zur Erhöhung der Durchimpfungsrate, zur Förderung nachhaltiger Impfprogramme und zur Sicherung der Impfstoffversorgung. In Krisenzeiten kann die Rolle der EU bei der Sicherstellung der Versorgung mit bestimmten Impfstoffen, beispielsweise durch zentrale Beschaffungen oder durch die Bereitstellung von Leitlinien für die Mitgliedstaaten, an Bedeutung gewinnen. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten gemeinsam mit dem ECDC und der EMA bei der Entwicklung nationaler Impfprogramme und -strategien (siehe Tabelle 4). Strategische Diskussionen über den Kauf, die Überwachung und die Bevorratung von Impfstoffen werden auch auf EU-Ebene zusammen mit anderen medizinischen Gegenmaßnahmen koordiniert (siehe Abschnitt 4.3). Die evidenzbasierte Impfpolitik ist eine tragende Säule der öffentlichen Gesundheitssysteme in der EU. Das ECDC stellt den Mitgliedstaaten entsprechende Fachkenntnisse zur Verfügung, um die Impfpolitik zu stärken und zu unterstützen. Die EU-Mitgliedstaaten und die EWR-Länder stützen ihre Entscheidungen über Impfstoffe und deren Verwendung auf evidenzbasierte Empfehlungen ihrer Nationalen Sachverständigengruppen für Immunisierungsfragen (NITAG). Es handelt sich hierbei um unabhängige Sachverständigenausschüsse, die durch die Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und die Analyse von Daten zur Sicherheit und 88 UCP Knowledge Network, „Union Civil Protection Mechanism training“, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://civil- protection-knowledge-network.europa.eu/UCPM-training-programme. 89 UCP Knowledge Network, „Civil Protection exercises“, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://civil-protection- knowledge-network.europa.eu/civil-protection-exercises. https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/UCPM-training-programme https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/UCPM-training-programme https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/civil-protection-exercises https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/civil-protection-exercises 37 Wirksamkeit von Impfstoffen an der Gestaltung nationaler Impfstrategien mitwirken. Das ECDC organisiert die Zusammenarbeit zwischen den Sachverständigengruppen der EU/des EWR – ein Netzwerk zum Austausch von Informationen, bewährten Verfahren und wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie zur Erleichterung der gemeinsamen Erfassung von Nachweisen. Es bietet ein strukturiertes Forum für den regelmäßigen Dialog zwischen den Sachverständigengruppen und dem ECDC, um den Impfbedarf zu bewerten und die nationalen Regierungen hinsichtlich ihrer Impfstrategien zu beraten und sie bei deren kontinuierlicher Aktualisierung zu unterstützen. 38 Tabelle 4. Die Rollen der Kommission, des ECDC und der EMA in Bezug auf die Zulassung sowie die Überwachung und Umsetzung von Impfprogrammen Kommission - Erteilt Genehmigungen für das Inverkehrbringen von neuen zentral zugelassenen Impfstoffen - Sorgt für den Austausch über Impfstrategien im Gesundheitssicherheitsausschuss - Unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Koordinierung ihrer Impfpolitik und - programme sowie bei der Aufrechterhaltung oder Erhöhung der Impfquoten - Trägt dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung der Immunisierung zu schärfen - Führt Informationskampagnen durch, die darauf abzielen, fundierte Entscheidungen zur Impfung zu unterstützen - Sammelt Erkenntnisse über die Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen - Analysiert Schwachstellen in der Lieferkette - Finanziert die Entwicklung neuartiger Impfstoffe - Unterstützt die Beschaffung von Impfstoffen auf EU-Ebene, unter anderem durch Abnahmegarantien und Reservierungsverträge - Unterstützt die Reservierung von Impfstoffherstellungskapazitäten, um in Krisenzeiten eine rasche Produktionssteigerung zu ermöglichen - Koordiniert die Arbeit des HERA-Boards und stellt das Sekretariat des Gesundheitskrisenstabs im Falle der Aktivierung des Notfallrahmens für medizinische Gegenmaßnahmen während einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene ECDC - Zuständig für die Überwachung und Datenerhebung in der EU, die die Überwachung der Durchimpfungsrate, der Auswirkungen von Impfprogrammen und Lücken ermöglicht - Bewertet und überwacht die Wirksamkeit von Impfstoffen (d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem Impfstoffe in der Bevölkerung eingesetzt werden) - Wissenschaftliche Beratung und Anleitung zu Impfstrategien und Zielgruppen - Unterstützt die Koordinierung der von den Mitgliedstaaten entwickelten Impfstrategien - Unterstützt die Stärkung der nationalen Immunisierungssysteme - Geht gegen Impfskepsis vor und führt Informationskampagnen durch EMA - Bewertet die Sicherheit, Wirksamkeit, Qualität und das Nutzen-Risiko-Verhältnis zentral zugelassener Impfstoffe - Entwickelt Leitlinien und legt Standards für die nichtklinische und klinische Entwicklung von Impfstoffen fest - Erleichtert die Entwicklung von und den Zugang zu Impfstoffen - Stellt Informationen für Angehörige der Gesundheitsberufe und Patienten bereit, z. B. in den Europäischen Öffentlichen Beurteilungsberichten, die auch die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels enthalten Die EMA und das ECDC koordinieren über die Impfstoff-Überwachungsplattform gemeinsam unabhängige Impfstoffstudien. Die Plattform liefert reale Erkenntnisse über die Sicherheit, Wirksamkeit und Verwendung von Impfstoffen in den EU- Mitgliedstaaten und den EWR-Ländern. Ihr Hauptziel besteht darin, große Impfstudien nach der Zulassung auf europäischer Ebene zu ermöglichen und zu koordinieren, nachdem Datenlücken ermittelt und priorisiert wurden. Die Studien sind unabhängig 39 und nutzen die wissenschaftlichen/operativen Infrastrukturen und Beschaffungsmöglichkeiten der EMA und des ECDC90. Das ECDC hat den Impfkalender entwickelt – ein interaktives Instrument, das aktuelle Informationen über nationale Impfkalender in den EU-Mitgliedstaaten und den EWR- Ländern enthält. Dies ermöglicht länder- und krankheitsspezifische Vergleiche91. Das ECDC unterstützt auch das Monitoring der Auswirkungen von Impfprogrammen durch die regelmäßige Überwachung von durch Impfung verhütbaren Krankheiten. Impfskepsis und Impfmüdigkeit können zu einem Anstieg von durch Impfung verhütbaren Krankheiten wie Masern führen. Die Impfskepsis stellt nach wie vor eine erhebliche Herausforderung dar, die durch Fehlinformationen und Desinformation geschürt wird. Die EU bekämpft dieses Problem durch die Förderung wissenschaftlich fundierter Informationen über Plattformen wie das Europäische Impfinformationsportal und Kampagnen wie #UnitedInProtection sowie durch Instrumente des ECDC, die in allen EU-Sprachen verfügbar sind und auf sozial- und verhaltenswissenschaftlichen Erkenntnissen basieren92. Sie fördert auch mehr Transparenz bei der Zulassung von Impfstoffen und der Überwachung nach dem Inverkehrbringen. 4.3. Medizinische Gegenmaßnahmen 4.3.1. Entwicklung und Innovation Im Rahmen der Programme „Horizont Europa“ und „EU4Health“ werden moderne Forschung, Innovation und Entwicklung im Bereich medizinischer Gegenmaßnahmen sowie innovative Technologien für bestehende und neu auftretende Gefahren gefördert, darunter auch solche im Zusammenhang mit dem Klimawandel sowie chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen (CBRN)93. Der Umfang der EU-Unterstützung reicht von Impfstoffen bis hin zu Therapeutika, Diagnostika, Medizinprodukten und Schutzausrüstungen. Aufbauend auf der in der Vorsorgephase geleisteten Arbeit besteht das Ziel in der Reaktionsphase darin, die relevantesten und vielversprechendsten Technologien und Produkte, die sich in der Pipeline befinden, rasch zu ermitteln und ihre Entwicklung vom Konzeptnachweis bis zur Vermarktung zeitnah zu unterstützen. 90 ECDC, „Vaccine Monitoring Platform“, ECDC-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/eu-institutions-and-agencies/vaccine-monitoring- platform. 91 ECDC, „ECDC Vaccine Scheduler“, ECDC-Website, 26. August 2024, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-vaccine-scheduler. 92 ECDC, Tools and methods for promoting vaccination acceptance and uptake: a social and behavioural science approach, Stockholm, April 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/tools-and-methods-promoting- vaccination-acceptance-and-uptake. 93 Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe a des Beschlusses der Kommission vom 16.9.2021 zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen. https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/eu-institutions-and-agencies/vaccine-monitoring-platform https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/eu-institutions-and-agencies/vaccine-monitoring-platform https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-vaccine-scheduler https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/tools-and-methods-promoting-vaccination-acceptance-and-uptake https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/tools-and-methods-promoting-vaccination-acceptance-and-uptake 40 Der Koordinierungsmechanismus für klinische Prüfungen ist eine Sachverständigengruppe im Rahmen des HERA-Boards, die die Kommission bei der Priorisierung und Finanzierung klinischer Studien für gesundheitliche Notlagen berät. Wird der Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen aktiviert, sorgt der Gesundheitskrisenstab für die Koordinierung der Maßnahmen des Rates, der Kommission, der einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und der Mitgliedstaaten im Forschungsbereich, durch die die Versorgung mit und der Zugang zu krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen sichergestellt werden soll. Eine der spezifischen Sofortmaßnahmen, die der Rat einleiten kann, ist die Maßnahme für notlagenbezogene Forschung (siehe Abschnitt 6.4)94. Um den Zugang zu medizinischen Gegenmaßnahmen für prioritäre Gesundheitsgefahren zu gewährleisten, mobilisiert die Kommission Finanzmittel und andere Maßnahmen für die Beschaffung, Bevorratung sowie die Erforschung und Entwicklung neuartiger medizinischer Gegenmaßnahmen. 4.3.2. Zulassung und Zertifizierung In der EU ist die Kommission für die Erteilung von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln im Rahmen des zentralisierten Verfahrens zuständig. Diese sind in allen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern gültig. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein einziger Antrag auf Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Humanarzneimittels bei der EMA eingereicht, wo er vom Ausschuss für Humanarzneimittel bewertet wird. Bei Arzneimitteln zur Bewältigung einer gesundheitlichen Notlage wird diese Bewertung von der Notfall-Einsatzgruppe der EMA unterstützt. Sie bietet den Entwicklern wissenschaftliche Beratung bei der Entwicklung von Arzneimitteln, die das Potenzial zur Behandlung, Verhütung oder Diagnose haben und in einer gesundheitlichen Notlage eingesetzt werden können. An der Ausarbeitung der wissenschaftlichen Beratung sind Vertreter der Mitgliedstaaten beteiligt, die über Fachwissen im Bereich klinischer Prüfungen verfügen, insbesondere in Fällen, in denen ein Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung gestellt wird oder gestellt werden soll, um die Anforderungen zwischen klinischen Prüfungen und Arzneimittelzulassungen zu harmonisieren. Das Arzneimittelrecht sieht mehrere Regulierungsmechanismen vor, um die Entwicklung von und den Zugang zu Arzneimitteln zu erleichtern. Dazu gehören die Herausgabe regulatorischer Leitlinien für Entwickler, die Bereitstellung wissenschaftlicher Unterstützung zur Erleichterung größerer multinationaler klinischer Prüfungen und die Förderung neuer Ansätze durch die Organisation wissenschaftlicher Workshops und die Veröffentlichung von Reflexionspapieren. Bei gesundheitlichen Notlagen können, sofern dies gerechtfertigt ist, verkürzte Fristen und außergewöhnliche beschleunigte Verfahren für die rasche Bewertung und 94 Artikel 9 der Verordnung (EU) 2022/2372. 41 Zulassung von Arzneimitteln, die für den Notfall bestimmt sind, angewendet werden, wobei die Standards für Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln uneingeschränkt einzuhalten sind. Bei Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika ist zwar eine Selbstzertifizierung für Produkte mit geringem Risiko zulässig, für das Inverkehrbringen von Produkten mit mittlerem und hohem Risiko in der EU ist jedoch eine EU-Bescheinigung erforderlich, die von einer Benannten Stelle – einem unabhängigen Dritten – nach dem entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage der einschlägigen Anforderungen der Verordnung über Medizinprodukte und der Verordnung über In-vitro-Diagnostika ausgestellt wird. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind für die Benennung der Benannten Stellen und die Überwachung ihrer Tätigkeiten sowie für die Durchführung einer angemessenen Marktüberwachung zuständig. Die Verordnung über Medizinprodukte und die Verordnung über In-vitro-Diagnostika ermöglichen es den Behörden, Ausnahmen vom üblichen Zulassungsverfahren für bestimmte Medizinprodukte zu machen, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Gesundheit oder der Patientensicherheit erforderlich ist. In Ausnahmefällen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit oder der Patientensicherheit oder - gesundheit kann die Kommission die Gültigkeit einer von einem Mitgliedstaat erteilten Genehmigung auf das Hoheitsgebiet der EU um einen begrenzten Zeitraum ausweiten und die Bedingungen festlegen, unter denen das Produkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden darf. Andere medizinische Gegenmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstungen oder Substanzen menschlichen Ursprungs unterliegen ihren spezifischen Vorschriften und Verfahren, einschließlich beschleunigter Verfahren, die in Notlagen eingesetzt werden können. 4.3.3. Herstellung In Krisenzeiten kann die Nachfrage nach medizinischen Gegenmaßnahmen in sehr kurzer Zeit erheblich steigen. Während die Nutzung bestehender Vorräte und die Notfallbeschaffung häufig als erste Option dienen, um die Verfügbarkeit medizinischer Gegenmaßnahmen sicherzustellen, müssen bei anhaltenden Krisen die Produktionskapazitäten ausgebaut werden. Um die Vorsorge für die Herstellung medizinischer Gegenmaßnahmen zu stärken, ist es von entscheidender Bedeutung, den Zugang zu und die Verfügbarkeit von medizinischen Gegenmaßnahmen zu überwachen und Schwachstellen in der gesamten Lieferkette zu ermitteln. Die Kommission führt gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Lieferkette durch. Diese Maßnahmen ergänzen den Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln, indem die Kartierungsarbeiten über kritische Arzneimittel und pharmazeutische Wirkstoffe hinaus auf breitere 42 Kategorien medizinischer Gegenmaßnahmen und Produkte im Zusammenhang mit der Vorsorge ausgeweitet werden. Als Maßnahme zur Risikominderung im Falle künftiger gesundheitlicher Notlagen hat die Kommission den EU-Rahmenvertrag EU FAB für die Aktivierung eines Netzes von Impfstoffherstellern in der EU eingerichtet, um Kapazitäten für die Herstellung von Impfstoffen für bis zu 325 Millionen Impfstoffe in drei verschiedenen Impfstofftechnologien zu reservieren. Die Kommission finanziert auch innovative Herstellungsverfahren, um Innovationen zu fördern und verbesserte Herstellungsverfahren für medizinische Gegenmaßnahmen zu unterstützen, die effizienter, umweltfreundlicher und leichter zu expandieren sind, sowie die Herstellung von medizinischen Gegenmaßnahmen in der EU zu unterstützen. Der European Vaccines Hub for Pandemic Readiness ist ein Konsortium führender europäischer Organisationen, die für die Förderung der Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen für Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit zuständig sind (siehe Anhang 6). Darüber hinaus können die Kommission und die Mitgliedstaaten Informationen über strategische Produktionsstätten für krisenrelevante medizinische Gegenmaßnahmen sammeln, um eine Ausweitung auf EU-Ebene bei Gesundheitskrisen zu ermöglichen. 4.3.4. Bevorratung Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass medizinische Gegenmaßnahmen für die Bedürfnisse ihrer Bevölkerung in Krisenzeiten zur Verfügung stehen. Mehrere Mitgliedstaaten unterhalten strategische nationale Vorräte und/oder verfügen über Bestimmungen im nationalen Recht, die die verschiedenen Akteure in der Lieferkette verpflichten, einen Notfallvorrat vorzuhalten, um bei kurzfristigen Engpässen eine Reserve zu haben. Vorräte in den Mitgliedstaaten können daher auf nationaler und subnationaler Ebene sowie auf Ebene der Dienstleister vorhanden sein. Medizinische Gegenmaßnahmen dienen sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken. Auf EU-Ebene stellen die Vorräte an medizinischen Gegenmaßnahmen eine zusätzliche Vorsorgemaßnahme dar, mit der die Mitgliedstaaten unterstützt werden und die als Absicherung dient, um im Falle einer Krise, die die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet, Zeit zu gewinnen. Sie sollen die Bemühungen der Mitgliedstaaten ergänzen und sich auf kritische Lücken konzentrieren, wenn die nationalen Reaktionskapazitäten unzureichend oder ungeeignet sind oder ganz fehlen. Dies erfordert einen strategischen Ansatz, da sich die Bevorratung auf die Marktverfügbarkeit auswirken, teuer sein und möglicherweise zu Verschwendung führen kann95. Die Kommission hat im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union (UCPM) als Teil der strategischen rescEU-Reserven Vorräte an medizinischen 95 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bewältigung von Arzneimittelengpässen in der EU, COM/2023/672 final, 24.10.2023, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023DC0672. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023DC0672 43 Gegenmaßnahmen aufgebaut. Diese Vorräte sind für die EU bestimmt, können aber außerhalb der Union eingesetzt werden, wenn dies im Interesse der EU liegt. Die rescEU-Bestände werden von mehreren Mitgliedstaaten an strategisch günstigen Standorten beschafft, gelagert und verwaltet. Die Bestände umfassen medizinische Gegenmaßnahmen, bei denen ein erhebliches Risiko einer raschen Verknappung oder einer erhöhten Nachfrage in Krisenzeiten besteht. Zu den rescEU-Beständen gehören Arzneimittel (z. B. Intensivarzneimittel, Antibiotika, Impfstoffe und Antidote), Medizinprodukte, persönliche Schutzausrüstung und Ausrüstung zur Reaktion auf CBRN-Bedrohungen96. Im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union kann die Kommission in hinreichend begründeten dringenden Fällen auch die erforderlichen Materialien direkt erwerben und Unterstützungsdienste für Notfallmaßnahmen, einschließlich medizinischer Gegenmaßnahmen, ermöglichen97. Diese strategisch günstig über die gesamte EU verteilten Vorräte gewährleisten auch im Falle sicherheitsrelevanter Ereignisse den sofortigen Zugang zu lebensrettenden Behandlungen. 4.3.5. Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen Der Kommission stehen verschiedene Beschaffungsmechanismen zur Verfügung, um medizinische Gegenmaßnahmen für die Mitgliedstaaten und darüber hinaus zu gewährleisten, einschließlich der zentralen Beschaffung98. Die Kommission kann auch Direktkäufe tätigen. Das dritte Beschaffungsinstrument ist die gemeinsame Beschaffung auf EU-Ebene. Dieses kann sowohl in Krisenzeiten als auch in der Vorsorgephase eingesetzt werden99. Bei der gemeinsamen Beschaffung können die Mitgliedstaaten und die Kommission als Vertragsparteien ein freiwilliges gemeinsames Beschaffungsverfahren für den Ankauf medizinischer Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren einleiten100. Dieser Mechanismus zielt darauf ab, einen gleichberechtigten Zugang zu medizinischen Gegenmaßnahmen zu gewährleisten und deren Verfügbarkeit in den teilnehmenden Ländern zu erhöhen sowie die Versorgungssicherheit zu verbessern und dabei faire Preise und bessere Einkaufsbedingungen zu bieten. So wurde beispielsweise mithilfe von Verträgen über 96 Durchführungsbeschluss (EU) 2019/570 der Kommission vom 8. April 2019 mit Durchführungsbestimmungen zum Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der rescEU-Kapazitäten und zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/762/EU der Kommission (ABl. L 99 vom 10.4.2019, S. 41, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/570/oj). 97 Artikel 12 Absatz 3b des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU. 98 Gemäß Haushaltsordnung (Verordnung (EU) 2024/2509, Artikel 168), Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021-2027, Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates vom 24. Oktober 2022 über einen Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene, Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren. 99 Artikel 12 der Verordnung (EU) 2022/2371. 100 Europäische Kommission, „Gemeinsame öffentliche Beschaffung“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/public- health/ensuring-availability-supplies-and-equipment_de. http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/570/oj https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/public-health/ensuring-availability-supplies-and-equipment_de#%20 https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/public-health/ensuring-availability-supplies-and-equipment_de#%20 44 die Reservierung von Influenzapandemie-Impfstoffen101 und Impfstoffen gegen die zoonotische Influenza102 Vorsorge für eine mögliche Grippepandemie getroffen. Die praktischen Modalitäten des Verfahrens und des Entscheidungsprozesses für die gemeinsame Beschaffung sind in der Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung festgelegt, an der die EU-Mitgliedstaaten, die EWR-Länder und die EU- Kandidatenländer beteiligt sind103 104. Vertreter der teilnehmenden Länder im Lenkungsausschuss für die Vereinbarung über die gemeinsame Vergabe entscheiden, welche medizinischen Gegenmaßnahmen beschafft werden sollten. Die Kommission bezieht die teilnehmenden Länder über die jeweiligen Lenkungsausschüsse für die jeweiligen Beschaffungsverfahren in die Beschaffungsverfahren für einzelne medizinische Gegenmaßnahmen ein. Solche Beschaffungsverfahren führen zur Unterzeichnung von Verträgen, in denen die für alle öffentlichen Auftraggeber geltenden Bedingungen festgelegt sind. Die Länder nutzen ihre nationalen Haushalte, um die vertraglich vereinbarten Produkte zu erwerben. Die Kommission ist ebenfalls Vertragspartei und kann für ihren eigenen Bedarf oder für weitere Spenden von den Verträgen über die gemeinsame Beschaffung profitieren. 101 Europäische Kommission, „Kommission bietet 17 Ländern die Chance zum Ankauf von über 27 Millionen Dosen Influenzaimpfstoff“, Website der Europäischen Kommission, 29. April 2025, abgerufen am 31. Oktober 2025 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1096. 102 Europäische Kommission, „Kommission gewährleistet den Mitgliedstaaten Zugang zu 665 000 Dosen Impfstoff gegen zoonotische Influenza zur Verhütung von Vogelgrippe“, Website der Europäischen Kommission, 11. Juni 2024, abgerufen am 12. November 2025, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_3168. 103 Europäische Kommission, Joint procurement agreement to procure medical countermeasures, https://health.ec.europa.eu/document/download/1926f539-98d3-44ef-b16d-373be1202623_en. 104 Europäische Kommission, „Signing ceremonies for Joint Procurement Agreement“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 20. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious- diseases/preparedness-and-response-planning/signing-ceremonies-joint-procurement-agreement_en?prefLang=de. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1096 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_3168 https://health.ec.europa.eu/document/download/1926f539-98d3-44ef-b16d-373be1202623_en https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/preparedness-and-response-planning/signing-ceremonies-joint-procurement-agreement_en?prefLang=de https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/preparedness-and-response-planning/signing-ceremonies-joint-procurement-agreement_en?prefLang=de 45 5. PHASE 2: Erkennung und Bewertung von Gesundheitsgefahren 5.1. Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit, d. h. die Integration, Auswertung und Weitergabe von Gesundheitsdaten, die durch Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen erhoben werden, bilden das Rückgrat des Ansatzes der EU zur Gesundheitssicherheit und sind die Grundlage sowohl für die Vorsorge als auch für die Reaktion. Den Mitgliedstaaten kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, da sich die EU- Überwachung und die Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf die von den Ländern erhobenen und ausgetauschten Daten stützen. Neben gemeinsamen Vorkehrungen für die Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten werden im Rahmen der Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit auch Informationen über andere Bedrohungen gesammelt (Tabelle 5). 46 Tabelle 5. Unterschiedliche Überwachungskonzepte Beschreibung Schwerpunkt Art der Integration Die integrierte Überwachung ist eine Strategie, die verschiedene Datenströme und Überwachungstätigkeiten innerhalb des Systems für menschliche Gesundheit zusammenführt. Dieser ganzheitliche Ansatz optimiert Prozesse wie Datenerfassung, Berichterstattung, Analyse und Interpretation, um Gesundheitsgefahren – von den Symptomen einzelner Patienten bis hin zu großflächigen Ausbrüchen – effektiver zu überwachen. Krankheits-, daten- oder ebenenübergreifende Integration Systemübergreifend Das Konzept der Überwachung im Rahmen des Ansatzes Eine Gesundheit ist sektorübergreifend und daher umfassender als die integrierte Überwachung, da es darauf abzielt, Daten und Überwachungssysteme für Menschen, Tiere und die Umwelt miteinander zu verknüpfen, um das gesamte Spektrum der Gesundheitsrisiken im Ökosystem (z. B. zoonotische Influenza) zu erfassen und zu überwachen. Sektorübergreifend (Mensch, Tier, Umwelt) Bereichsübergreifend Die kooperative Überwachung, ein von der WHO verwendetes Konzept, ist ein sektorübergreifender Ansatz für die öffentliche Gesundheit, der die Informationssysteme stärkt, indem die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Interessenträgern koordiniert wird, um die Entscheidungsfindung bei gesundheitlichen Notlagen und routinemäßigen gesundheitlichen Bedürfnissen zu verbessern. Institutionenübergreifende und grenzüberschreitende Zusammenarbeit Akteursübergreifend In der Vorsorgephase ermöglichen Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit Frühwarnungen vor aufkommenden Gefahren und zur Schwere von Krankheiten aus verschiedenen Datenquellen. Sie fließen in Risikobewertungen ein und dienen als Leitfaden für die Planung und den Kapazitätsaufbau. Während einer Reaktion liefern Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit ein Lagebild in Echtzeit, dienen der Überwachung der Wirksamkeit von Maßnahmen, ermöglichen die Analyse des Bedarfs an medizinischen Notfallmaßnahmen und tragen zur schnellen Anpassung von Strategien bei. Durch die Schaffung einer gemeinsamen faktengesicherten Grundlage für alle Länder unterstützen sie zudem die grenzüberschreitende Koordinierung. Im Wesentlichen stellt die Überwachung sicher, dass die Vorsorge proaktiv und die Reaktion zielgerichtet ist. Die Integration und Interoperabilität digitaler Technologien und Plattformen für die Meldung von Überwachungsdaten ermöglichen es den Behörden, Gesundheitsgefahren schneller und genauer zu verfolgen. Sie können daher auch effizienter reagieren. Überwachungssysteme stellen sicher, dass politische Entscheidungsträger, Gesundheitsdienstleister und Laboratorien die Reaktionen koordinieren und Ressourcen dort mobilisieren können, wo sie am dringendsten benötigt werden. Starke, integrierte Überwachungs- und Kontrollsysteme, die durch 47 Plattformen für den schnellen digitalen Datenaustausch unterstützt werden, sind nicht nur für die Krisenbewältigung von entscheidender Bedeutung, sondern auch für den Aufbau von Vorsorge- und Widerstandsfähigkeit in Bezug auf künftige gesundheitliche Notlagen. Zur Überwachung auf EU-Ebene tragen eine Reihe von Instrumenten und Plattformen bei (siehe Anhang 7). Überwachungssysteme haben sich zu mehreren unterschiedlichen, sich jedoch ergänzenden Ansätzen entwickelt, da keine einzelne Methode die Komplexität der heutigen miteinander verzahnten Gesundheitsgefahren vollständig erfassen kann. Da Ausbrüche schnelle, koordinierte Reaktionen über verschiedene Sektoren und Verwaltungsebenen hinweg erfordern, stützt sich die Gesundheitssicherheit auf Rahmenwerke, die verschiedene Aspekte der Erkennung und Vorsorge abdecken. Zusammen sorgen diese verschiedenen Ansätze für ein umfassendes, fundiertes Verständnis von Gesundheitsrisiken. Beispiel für eine integrierte Überwachung in der Praxis Das ECDC verfolgt bei der Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der EU einen integrierten Überwachungsansatz. Durch die Umsetzung seines neuen Mandats legt es Überwachungsstandards fest, die von den angestrebten Zielen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgehen. Bei Krankheiten, die sich schnell zu Pandemien entwickeln können, sowie bei durch Vektoren oder Lebensmittel übertragenen Krankheiten, Zoonosen und antimikrobiellen Resistenzen erfordert dies sektorübergreifende integrierte Überwachungssysteme mit zeitnahen gemeinsamen Analysen und dem Austausch verwertbarer Daten. So hat das ECDC gemeinsam mit der WHO operative Erwägungen für die Überwachung von Atemwegsviren in der EU veröffentlicht und dabei Informationen über relevante Krankheiten wie COVID-19, Influenza und das respiratorische Syncytialvirus (RSV) einbezogen105. Das ECDC entwickelt derzeit aktualisierte Leitlinien mit handlungsorientierten Überwachungszielen, die die nationalen Systeme zur Überwachung von Atemwegsviren in der EU unterstützen werden. Beispiel für Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ 105 ECDC und WHO, Operational considerations for respiratory virus surveillance in Europe, Kopenhagen: WHO- Regionalbüro für Europa und Stockholm: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, 2022, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/operational-considerations-respiratory-virus-surveillance- europe. https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/operational-considerations-respiratory-virus-surveillance-europe https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/operational-considerations-respiratory-virus-surveillance-europe 48 Das ECDC hat einen Rahmen für „Eine Gesundheit“ angenommen106, eine Arbeitsgruppe „Eine Gesundheit“ eingerichtet und sich der agenturübergreifenden Taskforce „Eine Gesundheit“ angeschlossen, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen fünf EU-Agenturen zu stärken und so die Herausforderungen für die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und Umwelt besser zu bewältigen und zur Umsetzung des Konzepts „Eine Gesundheit“ in Europa beizutragen107. Die Kommission hat Informationsbesuche im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ in den Mitgliedstaaten durchgeführt, um sowohl bewährte Verfahren als auch kritische Lücken bei der sektorübergreifenden Koordinierung, den Leitlinien und den politischen Maßnahmen zu ermitteln, mit denen beispielsweise zoonotische Risiken, die eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen, verringert werden sollen. Diese Besuche erleichtern den Austausch von Wissen und Verfahren auf EU-, nationaler und lokaler Ebene und dienen der Ermittlung politischer Lücken, die im Hinblick auf die Stärkung multidisziplinärer Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsmechanismen geschlossen werden müssen, um Ausbreitungen zu verhindern und sich darauf vorzubereiten. Die Ergebnisse der Besuche werden in Berichten dokumentiert, die vorbehaltlich der Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats öffentlich zugänglich gemacht werden108 109. Die Berichte enthalten zwar keine Empfehlungen, jedoch werden darin sachliche Beobachtungen zu Verfahren, Lücken und Risiken, einschließlich gemeinsamer Überwachungsmaßnahmen, dargelegt110. 5.1.1. Epidemiologische Überwachung Das ECDC dient als zentrale Stelle der EU für globale epidemiologische Erkenntnisse aus offenen Quellen und die epidemiologische Überwachung auf EU-Ebene. Ziel ist die Kontrolle übertragbarer Krankheiten, die Erkennung von Ausbrüchen und die Bereitstellung von Informationen für einschlägige Maßnahmen und Strategien im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der EU. In diesem Rahmen erhebt, validiert, analysiert und verbreitet das ECDC Routineüberwachungsdaten zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten111 aus 30 EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern. 106 ECDC, „ECDC One Health Framework“, ECDC-Website, 7. Mai 2024, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-one-health-framework. 112 ECDC, „Surveillance Atlas of Infectious Diseases“, ECDC-Website, 23. April 2023, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/surveillance-atlas-infectious-diseases. 113 ECDC, „Annual Epidemiological Reports (AERs)“, ECDC-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/annual-epidemiological-reports. 114 ECDC, „Weekly threats reports (CDTR): Communicable disease threats reports“, ECDC-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-and-data/monitoring/weekly-threats-reports. 115 Siehe beispielsweise WHO, „Epidemic Intelligence from Open Sources (EIOS)“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.who.int/initiatives/eios. 116 Beispiele sind die wöchentlichen Überwachungsbulletins zu West-Nil-Virusinfektionen beim Menschen in Europa, siehe ECDC, „Surveillance of West Nile virus infections in humans in Europe, weekly report“, ECDC-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/west-nile-fever/surveillance-and-disease-data/disease-data- ecdc. 117 Ein Beispiel ist die Karte zu Polioerkrankungen weltweit, monatlich aktualisiert, siehe ECDC, „Polio Dashboard“, ECDC- Website, 26. Mai 2025, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/polio- dashboard. Tabelle 6. Beispiele für Ergebnisse der routinemäßigen integrierten Überwachung in der EU/im EWR - Überwachungsatlas für Infektionskrankheiten112 - Epidemiologische Jahresberichte113 - Tägliche und wöchentliche Berichte über die Gefahr durch übertragbare Krankheiten114 - Gemeinsam mit anderen EU-Agenturen oder der WHO erstellte Berichte über die verstärkte Überwachung115 - Wöchentliche Bulletins zu bestimmten Krankheiten116 - Online-Überwachungskarten für bestimmte Krankheiten oder Indikatoren117 https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-one-health-framework https://www.ecdc.europa.eu/en/surveillance-atlas-infectious-diseases https://www.ecdc.europa.eu/en/annual-epidemiological-reports https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-and-data/monitoring/weekly-threats-reports https://www.who.int/initiatives/eios https://www.ecdc.europa.eu/en/west-nile-fever/surveillance-and-disease-data/disease-data-ecdc https://www.ecdc.europa.eu/en/west-nile-fever/surveillance-and-disease-data/disease-data-ecdc https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/polio-dashboard https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/polio-dashboard 49 Das ECDC arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen und koordiniert krankheits- oder gesundheitsspezifische Netze zur Überwachung von Infektionskrankheiten in der EU/im EWR118. An diesen Netzen sind benannte nationale Krankheitsexperten und Sachverständige für öffentliche Gesundheit beteiligt, die übergreifende Aufgaben in verschiedenen Bereichen wahrnehmen. Das vom ECDC betriebene Netz der nationalen Anlaufstellen für die Überwachung119 ist ein strukturiertes System benannter Sachverständiger in jedem EU-Mitgliedstaat und EWR-Land. Sie gewährleisten einen kontinuierlichen Dialog zwischen der Kommission, dem ECDC und den zuständigen nationalen Behörden über Fragen der epidemiologischen Überwachung. Die nationalen Anlaufstellen werden offiziell von ihren Ländern benannt und spielen eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung von Fachwissen, der Gewährleistung einer reibungslosen Kommunikation, dem Datenaustausch und der Koordinierung einschlägiger Tätigkeiten in der gesamten EU. Auch in anderen Bereichen gibt es nationale Anlaufstellen. Sie leisten ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur allgemeinen Überwachung in der EU. Beispiele hierfür sind die nationalen Anlaufstellen für Mikrobiologie, die nationalen Anlaufstellen für die Erkennung von Bedrohungen, das EWRS und die IGV. Da die epidemiologische Überwachung in der EU also von der Datenerhebung und übermittlung durch die Mitgliedstaaten abhängt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass harmonisierte Falldefinitionen für eine genaue und vergleichbare EU- Überwachung ausgearbeitet werden. Dies wird zusammen mit vereinbarten Standards für die Datenübermittlung für einschlägige Krankheiten und Ereignisse künftig im Rahmen der Umsetzung der Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2022/2371 vereinbart. Das ECDC arbeitet eng mit dem WHO-Regionalbüro für Europa (WHO/Europa) zusammen, um die gemeinsamen europäischen Überwachungsberichte zu bestimmten übertragbaren Krankheiten wie HIV/AIDS und Tuberkulose zu erstellen120. 113 ECDC, „Annual Epidemiological Reports (AERs)“, ECDC-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/annual-epidemiological-reports. 114 ECDC, „Weekly threats reports (CDTR): Communicable disease threats reports“, ECDC-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-and-data/monitoring/weekly-threats-reports. 115 Siehe beispielsweise WHO, „Epidemic Intelligence from Open Sources (EIOS)“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.who.int/initiatives/eios. 116 Beispiele sind die wöchentlichen Überwachungsbulletins zu West-Nil-Virusinfektionen beim Menschen in Europa, siehe ECDC, „Surveillance of West Nile virus infections in humans in Europe, weekly report“, ECDC-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/west-nile-fever/surveillance-and-disease-data/disease-data- ecdc. 117 Ein Beispiel ist die Karte zu Polioerkrankungen weltweit, monatlich aktualisiert, siehe ECDC, „Polio Dashboard“, ECDC- Website, 26. Mai 2025, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/polio- dashboard. 118 ECDC, „Disease and laboratory networks“, ECDC-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/disease-and-laboratory-networks. 119 Artikel 13 der Verordnung (EU) 2022/2371. 120 Beispielsweise ECDC und WHO, „HIV/AIDS Surveillance in Europe 2024-2023 data“, ECDC-Website, 28. November 2024, abgerufen am 21. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/hiv-aids-surveillance- europe-2024-2023-data, und ECDC und WHO, „Tuberculosis surveillance and monitoring in Europe 2025-2023 data“, ECDC-Website, 24. März 2025, abgerufen am 21. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications- data/tuberculosis-surveillance-and-monitoring-europe-2025-2023-data. https://www.ecdc.europa.eu/en/annual-epidemiological-reports https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-and-data/monitoring/weekly-threats-reports https://www.who.int/initiatives/eios https://www.ecdc.europa.eu/en/west-nile-fever/surveillance-and-disease-data/disease-data-ecdc https://www.ecdc.europa.eu/en/west-nile-fever/surveillance-and-disease-data/disease-data-ecdc https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/polio-dashboard https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/polio-dashboard https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/disease-and-laboratory-networks https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/hiv-aids-surveillance-europe-2024-2023-data https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/hiv-aids-surveillance-europe-2024-2023-data https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/tuberculosis-surveillance-and-monitoring-europe-2025-2023-data https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/tuberculosis-surveillance-and-monitoring-europe-2025-2023-data 50 Das Netz für Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHo-Net)121 ist ein vom ECDC eingerichtetes Kooperationsnetz. Ziel ist die Gewährleistung der mikrobiellen Sicherheit von Substanzen menschlichen Ursprungs wie Blut, Gewebe und Zellen, einschließlich Transfusion und Transplantation. Das SoHO-Netz erleichtert die strategische und operative Zusammenarbeit, Datenerhebung und Überwachung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den EWR-Ländern, um Krankheitsausbrüche, die für Substanzen menschlichen Ursprungs relevant sind, zu kontrollieren, zu bewerten und zu bekämpfen. Dieses Netz ist von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Substanzen menschlichen Ursprungs, die für verschiedene medizinische Behandlungen unerlässlich sind. Darüber hinaus werden im Rahmen des Programms EU4Health mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Überwachungssysteme auf EU- und nationaler Ebene finanziert (siehe Anhang 6). Schließlich spielt die WHO auch eine Schlüsselrolle bei der epidemiologischen Überwachung in der europäischen Region. Ein wichtiges Beispiel ist das Instrument EIOS (Epidemic Intelligence from Open Sources – Epidemiebezogene Informationen aus offenen Quellen)122, eine von der WHO geleitete Initiative, die offene Informationsquellen nutzt, um Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit nahezu in Echtzeit zu erkennen und zu bewerten. Es greift auf modernste Technologien zurück, um Daten aus Quellen wie Websites und sozialen Medien zu sammeln und zu analysieren, sodass die Beamten des öffentlichen Gesundheitswesens auf der Grundlage fundierter Erkenntnisse schnelle Entscheidungen treffen können. Die Initiative baut auf einer weltweiten praxisorientierten Gemeinschaft und der Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen, einschließlich der Kommission, auf123. 5.1.2. Laborbasierte Überwachung und Diagnostik Laboratorien bilden das Rückgrat der EU-Überwachungssysteme, da sie eine entscheidende Rolle bei der Kontrolle, Erkennung und Bestätigung von Gesundheitsgefahren spielen. Ihre Diagnosekapazitäten ermöglichen die rechtzeitige Identifizierung von Krankheitserregern, unterstützen die Untersuchung von Ausbrüchen und liefern die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die für Risikobewertungen und die Entscheidungsfindung sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene erforderlich sind. Über die Diagnostik hinaus tragen Laboratorien dazu bei, Frühwarnungen zu ermöglichen, die Lageerfassung zu verbessern und koordinierte Reaktionsmaßnahmen zu unterstützen. Investitionen in Laborkapazitäten, Standards der biologischen Sicherheit und des Schutzes vor biologischen Gefahren 121 Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2371. 122 WHO, „Epidemic Intelligence from Open Sources“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.who.int/initiatives/eios. 123 WHO, „Epidemic Intelligence from Open Sources“: Sowohl das Portal als auch die Verarbeitungskette wurden von der Europäischen Kommission entwickelt. https://www.who.int/initiatives/eios 51 (Biosicherheitsstandards) sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind daher von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung einer widerstandsfähigen EU-weiten Überwachung. 5.1.2.1. Labornetze und -kapazitäten Das ECDC betreibt keine eigenen Laboratorien, sondern stützt sich stattdessen auf Laborinformationen, die auf nationaler Ebene bereitgestellt werden. Seit 2010 koordiniert es 12 EU-weite Netze mit Laboratorien der öffentlichen Gesundheit für Mikrobiologie, die in krankheitsspezifische Netze eingebettet sind124. Innerhalb dieser Netze unterstützt das ECDC mikrobiologische Tätigkeiten durch die Koordinierung EU- weiter Labornetze, den Kapazitätsaufbau und externe Qualitätsbewertungen, die Schulung des Laborpersonals, Untersuchungen von Ausbrüchen, Risikobewertungen, die Harmonisierung von Methoden und die Entwicklung von Standardverfahren sowie die Integration der molekularen Typisierung in Überwachungsprogramme. Das ECDC betreibt auch das System der EU-Laborkapazitäten (EULabCap) zur Kontrolle der Kapazitäten und Fähigkeiten von mikrobiologischen Laboratorien in den EU-Mitgliedstaaten. Die Kapazitäten der nationalen Laboratorien gehören auch zu den Elementen, die im Rahmen der Berichterstattung über Prävention, Vorsorge und Reaktion sowie der PHEPA bewertet werden. Künftig werden diese Kapazitäten und Fähigkeiten durch die Kontrolle der Einhaltung der Überwachungsstandards bewertet. Die Kommission entwickelt derzeit Nachweisinstrumente – wie neuartige Tests und Referenzmaterialien –, um zur Standardisierung und Harmonisierung der Daten in den Laboratorien beizutragen125 126. Der Europäische Katastrophenschutz-Pool umfasst derzeit zwei qualitätsgesicherte mobile Schnellreaktionslaboratorien, die im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union einsatzbereit sind. Kürzlich wurde mit der Annahme des neuen Mandats der Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) im Jahr 2024 gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2023/1322 ein EU-weites Netz kriminaltechnischer und toxikologischer Laboratorien eingerichtet, die mit der Untersuchung von Drogen und drogenbedingten Schäden befasst sind. 124 Weitere Informationen über die ECDC-Netze für Mikrobiologie und ihre Tätigkeiten finden Sie hier: Albiger, B., Revez, R., Leitmeyer, K. C., Struelens, M. J., „Networking of Public Health Microbiology Laboratories Bolsters Europe’s Defenses against Infectious Diseases“, Frontiers in Public Health, Band 6, 2018, S. 46, https://doi.org/10.3389/fpubh.2018.00046. 125 Buttinger, G., Petrillo, M., Valastro, V., et al., „Novel (d)PCR assays for influenza A(H5Nx) viruses clade 2.3.4.4b surveillance“, Eurosurveillance, Band 30, Ausgabe 33, 2025, https://doi.org/10.2807/1560- 7917.ES.2025.30.33.2500183. 126 Marchini, A., Toth, K., Buttinger, G., et al., Certification of the identity and the copy number concentration of synthetic single-stranded RNA including fragments of the SARS-CoV-2 genome and part of the human RNAse P gene: EURM®- 014k, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2024, https://op.europa.eu/en/publication- detail/-/publication/d5857267-b12a-11ef-acb1-01aa75ed71a1/language-en. https://doi.org/10.3389/fpubh.2018.00046 https://doi.org/10.2807/1560-7917.ES.2025.30.33.2500183 https://doi.org/10.2807/1560-7917.ES.2025.30.33.2500183 https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/d5857267-b12a-11ef-acb1-01aa75ed71a1/language-en https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/d5857267-b12a-11ef-acb1-01aa75ed71a1/language-en 52 5.1.2.2. EU-Referenzlaboratorien Die Kommission hat EU-Referenzlaboratorien (EURL) für die öffentliche Gesundheit benannt, in denen Konsortien spezialisierter Laboratorien mit Sitz in EU- Mitgliedstaaten und EWR-Ländern zusammengeführt wurden, um wissenschaftliches und technisches Fachwissen in bestimmten Bereichen bereitzustellen (siehe Tabelle 7). Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der laborbasierten Überwachung, da sie die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der in der gesamten EU generierten Daten gewährleisten, die Kapazitäten und Fähigkeiten der Laboratorien in der gesamten EU stärken und die zeitnahe Erkennung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren ermöglichen. Das ECDC ist für den Betrieb des Netzes der EU- Referenzlaboratorien für die öffentliche Gesundheit zuständig. Diese EU- Referenzlaboratorien unterstützen nationale Referenzlaboratorien und koordinieren die vom ECDC verwalteten Netzwerke, die für ihren Arbeitsbereich relevant sind. Tabelle 7. Für die Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren relevante EU-Referenzlaboratorien Die EU-Referenzlaboratorien für die öffentliche Gesundheit sollen nationale Referenzlaboratorien dabei unterstützen, bewährte Verfahren und die freiwillige Angleichung der Diagnostik und der Testmethoden sowie der Verwendung bestimmter Tests zur einheitlichen Überwachung und Meldung von schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren durch die Mitgliedstaaten zu fördern. Artikel 15 der Verordnung (EU) 2022/2371 Die EU-Referenzlaboratorien für In-vitro-Diagnostika (IVD) bieten wissenschaftliches und technisches Fachwissen für In-vitro-Diagnostika mit hohem Risiko (Klasse D). Zu ihren Aufgaben gehören die Überprüfung der Leistung und Konformität von Produkten der Klasse D, die Durchführung von Chargenprüfungen im Auftrag Benannter Stellen und die Unterstützung der Kommission und anderer Behörden. Sie wirken darüber hinaus an der Ausarbeitung gemeinsamer Spezifikationen und der Harmonisierung der Prüfmethoden in der gesamten EU mit. Artikel 100 der Verordnung (EU) 2017/746 Die EU-Referenzlaboratorien für Tiergesundheit, Lebens- und Futtermittel sowie Pflanzengesundheit unterstützen die Kommission und die Mitgliedstaaten durch die Harmonisierung der Diagnosemethoden, die Gewährleistung der Laborqualität, ihre fachliche Beratung und die Koordinierung des Netzes der nationalen Referenzlaboratorien. Sie bieten auch technische Unterstützung bei Ausbrüchen an. Verordnung (EU) Nr. 2017/625 5.1.3. Abwasserüberwachung Die Abwasserüberwachung hat sich als potenzielle Ergänzung der herkömmlichen Überwachung der öffentlichen Gesundheit innerhalb des EU-Rahmens für Gesundheitssicherheit etabliert. So kann ein gemeinschaftsweiter Überblick über im Umlauf befindliche Krankheitserreger gewonnen werden, da die Informationen unabhängig von klinischen Tests oder der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen erfasst werden. Da Krankheitserreger wie SARS-CoV-2, Polioviren und Influenzaviren über menschliche Exkremente ausgeschieden werden, 53 kann die Analyse von Abwässern Aufschluss über das Vorliegen und die Entwicklung von Infektionen in der Bevölkerung sowie über die Sequenzierung der Genome von Krankheitserregern geben. Darüber hinaus könnte die Überwachung anhand von Abwasser als zusätzliches kostengünstiges Instrument dienen, da eine einzige Abwasserprobe Tausende von Menschen repräsentieren kann und skalierbar ist, sodass sie sowohl für städtische Ballungsräume als auch für kleinere Gemeinden nützlich ist. Andererseits variieren die Methoden zur Analyse von Abwasserproben, und standortspezifische Faktoren können die Messergebnisse beeinflussen. Dies macht einen direkten Vergleich der absoluten Werte zwischen den Standorten schwierig. Die neue Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser127 verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Koordinierung zwischen den Gesundheitsbehörden und den für die Abwasserbewirtschaftung zuständigen Behörden sicherzustellen und Gesundheitsparameter für die Überwachung zu ermitteln, z. B. SARS-CoV-2, Poliovirus, Influenza und neu auftretende Krankheitserreger. Bei einer gesundheitlichen Notlage müssen die einschlägigen Parameter überwacht werden. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten eine Überwachung antimikrobieller Resistenzen im kommunalen Abwasser für Gebiete mit einer Bevölkerung ab 100 000 Einwohnern einrichten. Die Kommission wird bis Juli 2026 eine Mindesthäufigkeit der Probenahmen und eine harmonisierte Methodik für die Überwachung antimikrobieller Resistenzen im kommunalen Abwasser festlegen und sicherstellen, dass die Ergebnisse den zuständigen Behörden mitgeteilt und der Europäischen Umweltagentur jährlich gemeldet werden. Die Kommission wird das Berichtsformat im Wege von Durchführungsrechtsakten festlegen. Die Gemeinsame Forschungsstelle hat mit der EU Wastewater Observatory for Public Health eine EU-Beobachtungsstelle für Abwasser im Dienste der öffentlichen Gesundheit eingerichtet und betreut diese128. Seit der COVID-19-Pandemie hat die Kommission erheblich in den Ausbau der Kapazitäten für die Abwasserüberwachung auf nationaler und globaler Ebene investiert, unter anderem durch die Gründung des globalen Konsortiums für die Abwasser- und Umweltüberwachung im Dienste der öffentlichen Gesundheit. Anhang 6 enthält weitere Beispiele für EU-Initiativen zur Förderung der Abwasserüberwachung. Das ECDC-Konzeptpapier, das als Richtschnur zur Integration der Abwasserüberwachung in die Überwachung von Infektionskrankheiten auf EU-Ebene dient, bietet Einblicke in deren potenzielle Anwendungsmöglichkeiten für die Entscheidungsfindung im Bereich der öffentlichen Gesundheit129. In dem Dokument 127 Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung) (ABl. L 2024/3019, 12.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/3019/oj). 128 Europäische Kommission, „EU Wastewater Observatory for Public Health“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://wastewater-observatory.jrc.ec.europa.eu/. 129 ECDC, ECDC concept for integration of wastewater data in surveillance of infectious diseases at EU/EEA level, Stockholm, 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-concept-paper-guide-integration-wastewater- data-infectious-disease. http://data.europa.eu/eli/dir/2024/3019/oj https://wastewater-observatory.jrc.ec.europa.eu/ https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-concept-paper-guide-integration-wastewater-data-infectious-disease https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/ecdc-concept-paper-guide-integration-wastewater-data-infectious-disease 54 wird der Stand der Unterstützung der EU/des EWR für die Umsetzung der Abwasserüberwachung zur Überwachung von Infektionskrankheiten beschrieben. Ferner werden die Rolle der Abwasserüberwachung für die öffentliche Gesundheit sowie die Herausforderungen und Erwägungen für die Umsetzung im Zusammenhang mit der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung nationaler Abwasserüberwachungssysteme beleuchtet. 5.1.4. Vektorenüberwachung und -bekämpfung Die Überwachung und Bekämpfung von Vektoren sind von entscheidender Bedeutung, um die Übertragung von durch Vektoren übertragenen Krankheiten zu verhindern. Aufgrund der Vielzahl beteiligter Interessenträger kann deren Organisation jedoch komplex sein. Die Zusammenarbeit und Koordinierung auf EU-Ebene in Bezug auf Vektoren und durch Vektoren übertragene Krankheiten ermöglicht die Bündelung von Fachwissen, die Entwicklung gemeinsamer Leitlinien und Strategien und die Förderung von Forschung und Innovation130. Das europäische Netzwerk für medizinische und veterinärmedizinische Entomologie (VectorNet) wurde 2014 ins Leben gerufen und wird gemeinsam vom ECDC und der EFSA koordiniert. Es unterstützt die Erhebung von Daten über Vektoren im Zusammenhang mit der Gesundheit von Mensch und Tier131. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Stärkung ihrer nationalen Kapazitäten zur Überwachung und Bekämpfung von Vektoren (siehe Anhang 6). Dazu gehört die Bewertung der Fähigkeit von Vektoren, neu auftretende Krankheiten in Europa zu übertragen und zu verbreiten, sowie die Stärkung der Laborkapazitäten zur Überwachung der Insektizidresistenz sowie Informationsreisen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“. 5.1.5. Ernste drogenbedingte Risiken Ernste Risiken im Zusammenhang mit illegalen Drogen werden durch ereignisbasierte Überwachung, aggregierte Routinemeldungen und andere ergänzende Methoden, die von der Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) umgesetzt werden, erfasst. Gegebenenfalls werden Signale und Warnmeldungen an die Kommission und die Mitgliedstaaten weitergegeben, und wenn grenzüberschreitende Kriterien erfüllt sind, kann die Kommission eine Warnmeldung an das Frühwarn- und Reaktionssystem übermitteln, um eine koordinierte Bewertung und Reaktion zu ermöglichen. 130 ECDC, Organisation of vector surveillance and control in Europe, Stockholm, 2021, https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Organisation-vector-surveillance-control-Europe_0.pdf. 131 ECDC, „European network for medical and veterinary entomology (VectorNet)“, ECDC-Website, abgerufen am 11. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/partnerships-and-networks/disease-and-laboratory- networks/vector-net. https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Organisation-vector-surveillance-control-Europe_0.pdf https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/partnerships-and-networks/disease-and-laboratory-networks/vector-net https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/partnerships-and-networks/disease-and-laboratory-networks/vector-net 55 5.1.6. Antizipation und Prognose Strategische Vorausschau und Antizipation sind strukturelle zukunftsorientierte Ansätze zur frühzeitigen Erkennung neu auftretender Risiken und zur wirksamen Vorbereitung auf alternative Zukunftsszenarien. Die Kommission stellt systematische Risikoanalysen bereit und entwickelt Instrumente und Techniken, wie z. B. epidemiologische Modellierung und andere Ausbruchsanalysen, für die Gesundheitsrisikobewertung und die Vorhersage neu auftretender Gefahren durch Infektionskrankheiten132 133 134. Die Kommission arbeitet auch an der Modellierung von Bedrohungsanalysen und Prognosen zu medizinischen Gegenmaßnahmen135. Das ECDC hat die Aufgabe, Analysen und Empfehlungen zur Prävention und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und damit verbundener besonderer Gesundheitsfragen durch epidemiologische Modellierung, Vorhersagen und Prognosen bereitzustellen und diese Aktivitäten EU-weit und gemeinsam mit internationalen Partnern zu koordinieren136. Das Prognoseprogramm des ECDC soll als Grundlage für strategische Entscheidungen und politische Maßnahmen im Bereich der Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten dienen137. 5.2. Bedrohungsanalyse und Frühwarnung Sobald durch Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit ein Anzeichen für eine potenzielle schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr erkannt wird, wird geprüft, ob spezifische Maßnahmen ergriffen werden sollten (siehe Abbildung 5). Die Bedrohung wird zunächst von den Mitgliedstaaten und/oder der Kommission anhand der folgenden drei Kriterien bewertet, um festzustellen, ob sie eine schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr darstellt: a) Sie ist für den betreffenden Ort oder Zeitpunkt ungewöhnlich oder unerwartet, oder sie ist für eine erhebliche Morbidität oder Mortalität bei Menschen verantwortlich, oder sie wächst tatsächlich oder potenziell rasch an, oder sie überschreitet tatsächlich oder potenziell die nationalen Reaktionskapazitäten und 132 Lentini, A., Eklund, G., Corbane, C., Asikainen, T., Ronco, M. et al., Analysis of Risks Europe is facing - An analysis of current and emerging risks, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2025, https://data.europa.eu/doi/10.2760/0176850. 133 Corbane, C., Eklund, G., Gyenes, Z., et al., Cross-border and emerging risks in Europe, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2024, https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/e7ccf960-1ef7-11ef- a251-01aa75ed71a1/language-en. 134 Angelou, A., Pappa, A., Markov, P.V. et al., „Early warning system of the seasonal West Nile virus infection risk in humans in Northern Greece, 2020–2024“, Scientific Reports, Band 15, Ausgabe 1, 2025, https://doi.org/10.1038/s41598-025-91996-9. 135 Artikel 6 des Beschlusses der Kommission vom 16.9.2021 zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und - reaktion bei gesundheitlichen Notlagen. 136 Artikel 3 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004. 137 ECDC, „ECDC Foresight Programme“, Website des ECDC, abgerufen am 20. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/what-we-do/ecdc-foresight-programme. https://data.europa.eu/doi/10.2760/0176850 https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/e7ccf960-1ef7-11ef-a251-01aa75ed71a1/language-en https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/e7ccf960-1ef7-11ef-a251-01aa75ed71a1/language-en https://doi.org/10.1038/s41598-025-91996-9 https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/what-we-do/ecdc-foresight-programme 56 b) sie betrifft tatsächlich oder potenziell mehr als einen Mitgliedstaat und c) sie erfordert tatsächlich oder potenziell eine koordinierte Reaktion auf EU- Ebene138. Wenn eine Bedrohung biologischen, chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs alle oben genannten Kriterien erfüllt oder nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften meldepflichtig ist, muss sie unverzüglich über das Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) gemeldet werden. Wenn eine Bedrohung (noch) nicht alle Kriterien erfüllt, aber als erheblich angesehen wird, können die zuständigen nationalen Stellen und/oder die Kommission eine Meldung über das EWRS einreichen. Die Informationen über die Warnmeldung müssen aktualisiert werden, sobald neue Informationen verfügbar sind139. Wenn ein Mitgliedstaat eine schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr meldet, die auch eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) darstellen kann, kann die nationale Behörde ihrer Meldepflicht gegenüber der WHO durch eine Push-Benachrichtigung über das EWRS nachkommen140. Eine Bedrohung kann nicht nur direkt im EWRS gemeldet werden, sondern auch zunächst gemeldet und von einem anderen Warn- und Informationssystem oder einer Plattform für Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit der Kommission oder der EU-Agenturen aufgegriffen werden (siehe Anhänge 7 und 8). Dies kann der Fall sein, wenn das Ereignis nicht alle Kriterien einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr erfüllt oder zunächst keine Auswirkungen auf die Gesundheit zu haben scheint. Mit der Weiterentwicklung der Bedrohung kann es jedoch erforderlich werden, auch eine Meldung im EWRS vorzunehmen. 138 Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2371. 139 Artikel 19 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2371. 140 Artikel 6 und Anhang 2 der IGV 2005 der WHO (geändert 2014, 2022 und 2024). 57 Abbildung 5. Prozess der Bedrohungsanalyse und Frühwarnung in der EU/im EWR 5.3. Risikobewertungen Risikobewertungen und Vulnerabilitätsanalysen sind für eine faktengestützte Entscheidungsfindung bei Gesundheitskrisen von entscheidender Bedeutung. Die Ziele einer Risikobewertung hängen davon ab, in welcher Phase des Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich sie durchgeführt wird. Während der Präventions- und Vorsorgephase tragen Risikobewertungen dazu bei, die Risiken zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten, und können für die Entscheidungsfindung in Bezug auf Präventivmaßnahmen und die Priorisierung von Ressourcen herangezogen werden. In der Reaktionsphase unterstützen sie eine faktengestützte 58 Entscheidungsfindung, auch in Bezug auf die zu ergreifenden Maßnahmen. Um die Transparenz der Governance zu gewährleisten, sollte die Risikobewertung unabhängig vom Entscheidungsprozess erfolgen, auch wenn sie Optionen oder Empfehlungen für Maßnahmen enthält. Risikobewertungen verbessern das Bewusstsein und Verständnis der Risiken unter den Interessenträgern, fördern eine integrative Debatte und Entscheidungsfindung über die relative Priorität von Arbeitsbereichen und den Einsatz von Ressourcen und tragen dazu bei, relevante Gruppen in der Gesellschaft einzubeziehen. Während bei Einzelrisikobewertungen ein einmaliges Risiko aufgrund einer bestimmten Bedrohung ermittelt wird, wird bei Mehrfachrisikobewertungen das Gesamtrisiko bestimmt, das sich daraus ergibt, dass mehrere Bedrohungen gleichzeitig auftreten oder dieselben gefährdeten Einrichtungen bedrohen. Karten zu geografischen Risiken liefern Informationen zu Risiken für ein bestimmtes geografisches Gebiet141. 5.3.1. Nationale Risikobewertungen In der Präventions- und Vorsorgephase ermöglichen Risikobewertungen und Priorisierungsmaßnahmen auf nationaler oder regionaler Ebene die Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Krisenvorsorge im Gesundheitsbereich und zum Katastrophenrisikomanagement. Die WHO hat dazu ein Instrumentarium entwickelt142. Die Mitgliedstaaten führen in den kritischen Sektoren und Teilsektoren Risikobewertungen und Vulnerabilitätsanalysen für alle Gefahren durch. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Risikobewertungen ermitteln die Mitgliedstaaten kritische Einrichtungen und unterrichten die Kommission über die ermittelten Arten von Risiken143 144. Alle drei Jahre erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission Bericht über ihre nationalen Risikobewertungen für alle Gefahren145. Die Kommission hat hierfür spezifische Leitlinien für die Berichterstattung entwickelt146 147. Die Mitgliedstaaten 141 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Risk Assessment and Mapping Guidelines for Disaster Management, SEC(2010) 1626 final vom 21. Dezember 2010, https://ec.europa.eu/echo/files/about/COMM_PDF_SEC_2010_1626_F_staff_working_document_en.pdf. 142 WHO, Strategic Toolkit for Assessing Risks – A comprehensive toolkit for all-hazards emergency risk assessment, Genf, 2021, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO, https://www.who.int/publications/i/item/9789240036086. 143 Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 164, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj). 144 Mitteilung der Kommission, Leitlinien und unverbindliches gemeinsames Berichtsmuster der Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 5, Artikel 6 Absatz 6 und Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (ABl. C, C/2025/4990, 12.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4990/oj). 145 Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 924, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/1313/oj). 146 Bekanntmachung der Kommission, Leitlinien für die Berichterstattung über das Katastrophenrisikomanagement, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU, C/2019/8929 (ABl. C 428 vom 20.12.2019, S. 8, ELI: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2019.428.01.0008.01.ENG). 147 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Risk Assessment and Mapping Guidelines for Disaster Management, SEC(2010) 1626 final vom 21. Dezember 2010, https://ec.europa.eu/echo/files/about/COMM_PDF_SEC_2010_1626_F_staff_working_document_en.pdf. https://ec.europa.eu/echo/files/about/COMM_PDF_SEC_2010_1626_F_staff_working_document_en.pdf https://www.who.int/publications/i/item/9789240036086 http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj http://data.europa.eu/eli/C/2025/4990/oj http://data.europa.eu/eli/dec/2013/1313/oj https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2019.428.01.0008.01.ENG https://ec.europa.eu/echo/files/about/COMM_PDF_SEC_2010_1626_F_staff_working_document_en.pdf 59 ermitteln die wichtigsten Risiken, die erhebliche negative Auswirkungen auf Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Politik/Gesellschaft haben könnten, und bewerten deren Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, unter diesen Risiken diejenigen mit erheblichen Auswirkungen und geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, neu auftretende Risiken sowie klimabedingte Risiken und Risiken, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben könnten, zu ermitteln. Die Kommission fasst die Berichte der Mitgliedstaaten für das Europäische Parlament und den Rat zusammen, um einen Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung der Risikobewertungen auf EU-Ebene zu geben. Im Jahr 2025 gehörten Risiken für die menschliche Gesundheit zu den am häufigsten gemeldeten Risiken148. Ebenso berichten die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Berichterstattung über nationale Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne der Kommission alle drei Jahre über ihre Pläne zur Bewertung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Anschließend bewertet das ECDC die Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Bewertung des Risikos einer gesundheitlichen Notlage im Rahmen der PHEPA149. Das ECDC kann die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, sowohl ihre Risikobewertungs- als auch ihre Risikopriorisierungskapazitäten für Infektionskrankheiten zu verbessern150. Ab 2025 können die Mitgliedstaaten in der Kooperationsgruppe für Netz- und Informationssysteme (NIS) in Zusammenarbeit mit der Kommission und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) Bewertungen der Cybersicherheitsrisiken von Medizinprodukten durchführen151. Die Mitgliedstaaten führen auch Klimawandel- und Vulnerabilitätsanalysen durch, um eine Grundlage für ihre nationalen Strategien und Pläne zur Anpassung an den Klimawandel zu schaffen. Diese Strategien und Pläne orientieren sich an den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und tragen den besonderen Anfälligkeiten der betreffenden Sektoren, einschließlich des Gesundheitssektors, Rechnung152. Darüber hinaus bewerten und steuern die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre die Risiken für die menschliche Gesundheit, die von der 148 „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, Risikomanagement und Resilienzaufbau in Europa fördern: Erster Bericht über die Umsetzung der Unionsziele für Katastrophenresilienz – Zweite Aktualisierung bezüglich Prävention und Management von Katastrophenrisiken in Europa“, COM(2025) 561 final vom 25. September 2025, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0561. 149 Artikel 7 und 8 der Verordnung (EU) 2022/2371. 150 Artikel 8a der Verordnung (EG) Nr. 851/2004. 151 Artikel 22 der NIS-2-Richtlinie. Im Einklang mit diesem Artikel kann die Kooperationsgruppe in Zusammenarbeit mit der Kommission und der ENISA koordinierte Sicherheitsrisikobewertungen bestimmter kritischer IKT-Dienste, IKT- Systeme oder Lieferketten für IKT-Produkte vornehmen. 152 Artikel 5 der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1119/oj). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0561 http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1119/oj 60 Trinkwasserversorgungskette ausgehen, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der Einleitung von kommunalem Abwasser153 154. 5.3.2. Gesundheitsrisikobewertung auf EU-Ebene Nach Erhalt einer Warnmeldung über eine schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr kann die Kommission oder der Gesundheitssicherheitsausschuss eine Gesundheitsrisikobewertung beantragen. Diese Bewertungen werden von den einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU und/oder von der Kommission durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Reaktion der EU auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren datengestützt und evidenzbasiert ist und durch fachliche Beratung unterstützt wird155. In dringenden Fällen sollte die erste rasche Risikobewertung innerhalb von 48 Stunden vorgelegt werden und kann zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert werden, sobald weitere Informationen verfügbar sind. Risikobewertungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit werden über das EWRS und gegebenenfalls über andere Warn- und Informationssysteme ausgetauscht. Das ECDC, die EMA, die EFSA, die ECHA, die EUA, die EUDA und Europol tragen auf der Grundlage ihrer jeweiligen Mandate und ihres Fachwissens zu Risikobewertungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bei. Wenn eine schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr durch übertragbare Krankheiten oder durch Krankheiten unbekannter Ursache verursacht wird, ist das ECDC für die Durchführung der Risikobewertung zuständig156. Wenn das Ereignis, seine Auswirkungen oder seine Bewältigung Fachwissen aus mehreren Sektoren erfordern, führen die Agenturen die Risikobewertung gemeinsam durch. Fällt die Risikobewertung nicht unter die Mandate der EU-Agenturen und wird sie für die Koordinierung einer Reaktion auf EU-Ebene als notwendig erachtet, so wird sie von der Kommission entweder auf Ersuchen des Gesundheitssicherheitsausschusses oder auf eigene Initiative durchgeführt. Die EU-Agenturen bewerten die potenzielle Schwere der Bedrohung für die öffentliche Gesundheit, ihre Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und die Wirksamkeit möglicher sozialer Maßnahmen. Sie berücksichtigen die Informationen, die von anderen Stellen, wie den Mitgliedstaaten und der WHO, bereitgestellt werden. Gesundheitsrisikobewertungen können Informationen zu Risikofaktoren für Krankheiten und der damit verbundenen Krankheitsbelastung liefern, einschließlich sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Faktoren, Prognosen über die Entwicklung des Ereignisses und den Druck auf die Kapazität des Gesundheitssystems sowie 153 Artikel 18 der Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung) (ABl. L 2024/3019, 12.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/3019/oj). 154 Artikel 7, 8, 9 und 10 der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) (ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 1, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj). 155 Artikel 20 der Verordnung (EU) 2022/2371. 156 Artikel 8a der Verordnung (EG) Nr. 851/2004. http://data.europa.eu/eli/dir/2024/3019/oj https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj 61 andere Arten der Modellierung enthalten, das Risiko für verschiedene Bevölkerungsgruppen bewerten sowie allgemeine und gezielte wissenschaftlich fundierte Reaktionsoptionen, einschließlich Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und sozialer Maßnahmen, empfehlen157. Diese Empfehlungen und Reaktionsoptionen werden in den zuständigen Governance-Strukturen, in denen die Mitgliedstaaten, die Kommission und die EU-Agenturen zusammenkommen, um die Reaktion zu steuern und sie dem ACPHE vorzulegen, wenn dieser um Rat und Reaktionsmaßnahmen gebeten wird, umfassend erörtert und geprüft. Aufgrund seines Mandats hat das ECDC jedoch die Aufgabe, auf eigene Initiative oder auf Ersuchen eines Mitgliedstaats oder der Kommission (rasche) Risikobewertungen zu Gefahren durch Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken bereitzustellen158 159. Diese Risikobewertungen beruhen auf einem standardisierten Verfahren und enthalten klare und umsetzbare Empfehlungen, wie sich die Risiken auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten mindern lassen. Das ECDC erstellt diese Risikobewertungen unabhängig, obwohl es ein internes Qualitätskontrollverfahren gibt. Diese Risikobewertungen werden auf der Website des ECDC veröffentlicht. 5.3.3. Sonstige EU-Risikobewertungen Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten in ihren nationalen Risikobewertungen bereitgestellten Informationen aktualisiert die Kommission eine sektorübergreifende Übersicht und Karte der Risiken für Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen, die grenzüberschreitende Auswirkungen auf mehrere Länder haben können160. Eine Übersicht über die 16 wichtigsten Gefährdungen und grenz- und sektorübergreifende Szenarien prägt die anschließende Präventions-, Vorsorge-, Katastrophenvorsorge- und Risikomanagementplanung sowie die Reaktionsmaßnahmen, einschließlich Strategien zur Katastrophenvorsorge, auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten161. Risikobewertungen zu klimabedingten Risiken werden von der EUA und der Europäischen Beobachtungsstelle für Klima und Gesundheit durchgeführt162 163. Auf der Grundlage von Risikobewertungen erarbeitet die EUA auch Leitlinien zu 157 Artikel 8a der Verordnung (EG) Nr. 851/2004. 158 Artikel 3 und 8a der Verordnung (EG) Nr. 851/2004. 159 ECDC, Operational tool on rapid risk assessment methodology, Stockholm, 2019, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/operational-tool-rapid-risk-assessment-methodology-ecdc-2019. 160 Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU. 161 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Katastrophenresilienzziele der Europäischen Union: sich gemeinsam für künftige Notfälle rüsten, COM(2023) 61 final vom 8. Februar 2023, https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023DC0061. 162 Europäische Umweltagentur, European climate risk assessment., Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024, https://op.europa.eu/publication-detail/-/publication/8e234e44-7bb5-11ef-bbbe-01aa75ed71a1. 163 Europäische Beobachtungsstelle für Klima und Gesundheit, „Climate risk exposure of vulnerable groups – map viewer“, Website der Europäischen Beobachtungsstelle für Klima und Gesundheit, 22. Oktober 2025, abgerufen am 3. November 2025, https://climate-adapt.eea.europa.eu/en/observatory/publications-data/analysis- data/copy_of_exposure-of-vulnerable-groups-to-climate-risks. https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/operational-tool-rapid-risk-assessment-methodology-ecdc-2019 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023DC0061 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023DC0061 https://op.europa.eu/publication-detail/-/publication/8e234e44-7bb5-11ef-bbbe-01aa75ed71a1 https://climate-adapt.eea.europa.eu/en/observatory/publications-data/analysis-data/copy_of_exposure-of-vulnerable-groups-to-climate-risks https://climate-adapt.eea.europa.eu/en/observatory/publications-data/analysis-data/copy_of_exposure-of-vulnerable-groups-to-climate-risks 62 verschiedenen Themen, unter anderem zur mobilen Messtechnologie in Bezug auf Luftqualität und Luftverschmutzung. 5.3.4. Bewertung der Bedrohungslage und Priorisierung im Bereich der medizinischen Gegenmaßnahmen Die Kommission bewertet Gesundheitsgefahren und sammelt Erkenntnisse, die für medizinische Gegenmaßnahmen relevant sind. Dies geschieht mithilfe des IT- Systems ATHINA (Advanced Technology for Health Intelligence and Action – Fortschrittliche Technologie für Informationen und Maßnahmen im Gesundheitsbereich)164. Erstens umfasst diese vorausschauende Bedrohungsanalyse die Ermittlung und Priorisierung von Gesundheitsgefahren im Verhältnis zur Verfügbarkeit einschlägiger medizinischer Gegenmaßnahmen. Bei der Priorisierung von Gesundheitsgefahren berücksichtigt die Kommission bestehende wissenschaftliche und epidemiologische Bewertungen und stützt sich auf globale und EU-weite Rahmen, unter anderem der WHO und des ECDC. Die Kommission zielt darauf ab, das Pandemiepotenzial, die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene, die Verfügbarkeit medizinischer Gegenmaßnahmen und die Auswirkungen des Klimawandels auf die Ausbreitung und Schwere viraler Bedrohungen zu bewerten. Die Priorisierung von Gesundheitsgefahren ist ein dynamischer, beratender und iterativer Prozess, der sich ständig weiterentwickelt. Diese Bewertung dient als Grundlage für die Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Interessenträgern, darunter Mitgliedstaaten, andere EU-Organe sowie Fachkreise und wissenschaftliche Einrichtungen, die sich mit medizinischen Gegenmaßnahmen befassen. Dies wird eine koordinierte und wirksame Reaktion auf neue Bedrohungen erleichtern165. Auf der Grundlage der Bedrohungsanalyse und Priorisierung arbeitet die Kommission eng mit den EU-Agenturen zusammen, um eine Liste der vorrangigen Gefahren zu führen, zu deren Bekämpfung die EU ihre medizinischen Gegenmaßnahmen und Reaktionsfähigkeit verbessern muss. Nachfolgend sind die derzeit vorrangigen Gesundheitsgefahren aufgeführt, für die medizinische Gegenmaßnahmen getroffen werden müssen: i. Atemwegsviren oder durch Kontakt übertragene Viren mit Pandemiepotenzial. Dabei handelt es sich um hochübertragbare Viren, die in der Vergangenheit großflächige Ausbrüche verursacht haben oder wahrscheinlich verursachen werden und von Umweltfaktoren wie dem Verlust an biologischer Vielfalt beeinflusst werden. 164 Beschluss der Kommission vom 16.9.2021 zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA), C(2021) 6712 final, https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712. 165 Europäische Kommission, „Medical Countermeasures Strategy“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response- hera/preparedness/medical-countermeasures-strategy_en?prefLang=de. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712 https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/preparedness/medical-countermeasures-strategy_en?prefLang=de https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/preparedness/medical-countermeasures-strategy_en?prefLang=de 63 ii. Durch Vektoren übertragene Viren oder Viren aus tierischen Reservoirs mit Epidemiepotenzial. Dabei handelt es sich um Viren, deren Ausbreitung durch den Klimawandel und andere Umweltfaktoren beschleunigt wird und die aufgrund ihrer wachsenden Relevanz für die EU als besondere Bedrohung eingestuft werden, da Europa der Kontinent ist, der sich am schnellsten erwärmt. iii. Antimikrobielle Resistenzen (AMR). Dies ist ein zunehmendes weltweites Problem, das die Wirksamkeit bestehender Behandlungen gefährdet und die Belastung durch Infektionskrankheiten erhöht. iv. Bedrohungen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten und chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen (CBRN). Zweitens hat die Kommission Verfahren für eine systematische Bedrohungsanalyse eingerichtet, um Signale und Ereignisse zu überprüfen, die Maßnahmen zur Vorsorge oder Reaktion in Bezug auf medizinische Gegenmaßnahmen erfordern könnten. Dies baut auf der von den EU-Agenturen durchgeführten Gesundheitsrisikobewertung auf, um Folgendes zu bewerten: die Relevanz von Ereignissen für die Vorsorge in Bezug auf medizinische Gegenmaßnahmen, einschließlich der Frage, ob eine Reaktion in Form einer medizinischen Gegenmaßnahmen als wirksam und wünschenswert erachtet wird, und die potenziellen Lücken, die in Bezug auf Innovationstätigkeit im Bereich erforderlicher medizinischer Gegenmaßnahmen sowie in Bezug auf deren Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit ermittelt wurden. 64 6. PHASE 3: Koordinierte Reaktion auf EU-Ebene 6.1. Koordinierung der Reaktion Eine gute Koordinierung ist von entscheidender Bedeutung, um wirksam auf eine Gesundheitskrise reagieren zu können. Die Koordinierung auf EU-Ebene umfasst den Informationsaustausch und die Koordinierung von Maßnahmen zwischen den Governance-Strukturen auf nationaler und EU-Ebene. Gemeinsame Vorkehrungen für die Governance – einschließlich des Gesundheitssicherheitsausschusses, des Gesundheitskrisenstabs, falls der Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen aktiviert wird, und des Katastrophenschutzverfahrens der Union – haben alle das vorrangige Ziel, die Maßnahmen im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate zu koordinieren166. Falls aktiviert, kommt der Integrierten Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) ebenfalls eine wichtige Koordinierungsfunktion zu. Darüber hinaus können der Rat der Europäischen Union über seinen Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) und das Europäische Parlament, insbesondere über seine Ausschüsse SANT und ENVI, weitere Führungsrollen und strategische Leitlinien für das Gesundheitskrisenmanagement in der EU/im EWR bereitstellen167 168. Innerhalb dieser Governance-Strukturen und zwischen ihnen findet eine Koordinierung statt, an der die Kommission, die EU-Agenturen und die Mitgliedstaaten beteiligt sind. Die Agenturen und Einrichtungen der EU spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung der faktengesicherten Grundlage für die Koordinierung, unter anderem durch ihre Gesundheitsrisikobewertungen. Um ein kohärentes und zeitnahes Krisenmanagement zu gewährleisten, ist eine klare Aufteilung der Befugnisse und Zuständigkeiten zwischen den Krisenkoordinierungsstrukturen der EU von entscheidender Bedeutung. Während die Governance-Strukturen der EU jeweils im Rahmen unterschiedlicher Mandate wirken, haben Gesundheitskrisen oft multidimensionale Auswirkungen, die ein gleichzeitiges Handeln, eine enge Koordinierung und einen Informationsaustausch erfordern, um Synergien, Effizienz und Wirksamkeit zu maximieren und Überschneidungen zu vermeiden. Gemeinsame Sitzungen verschiedener Governance-Strukturen sind von Vorteil, wenn es darum geht, ein breites Spektrum an Fachwissen an einen Tisch zu bringen und eine gemeinsame Lageerfassung zu gewährleisten. Der matrixartige Ansatz der EU zur Bewältigung von Gesundheitskrisen verbessert die Kohärenz, 166 Das HERA-Board unterstützt die Arbeit der Kommission im Bereich medizinische Gegenmaßnahmen gemäß C(2021) 6712 final. 167 Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union, „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“, Website des Europäischen Rates/Rates der Europäischen Union, abgerufen am 3. November 2025, https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/configurations/epsco/. 168 Europäisches Parlament, „Ausschuss für öffentliche Gesundheit“, Website des Europäischen Parlaments, abgerufen am 3. November 2025, https://www.europarl.europa.eu/committees/de/sant/home/highlights. https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/configurations/epsco/ https://www.europarl.europa.eu/committees/de/sant/home/highlights 65 beschleunigt die Entscheidungsfindung und stellt sicher, dass alle Interessenträger bei komplexen Notfällen auf der Grundlage eines gemeinsamen Lagebildes handeln. Die Koordinierung wird nur dann auf die EU-Ebene ausgeweitet, wenn die Koordinierung auf EU-Ebene einen Mehrwert erbringt. Die meisten frühzeitigen Reaktionen auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren werden auf nationaler Ebene oder in Zusammenarbeit mit benachbarten Regionen geregelt. 6.1.1. Koordinierung der Reaktion im Rahmen des Gesundheitssicherheitsausschusses Nach der Meldung einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr im EWRS werden die Mitgliedstaaten und die Kommission prüfen, ob eine Konsultation und eine Koordinierung der Reaktion im Rahmen des Gesundheitssicherheitsausschusses erforderlich ist. Wird ein Bedarf festgestellt, so ersucht ein Mitgliedstaat oder die Kommission um Koordinierung der Reaktion im Rahmen des Gesundheitssicherheitsausschusses (Abbildung 6)169. Um Koordinierung kann auch in einer außergewöhnlichen Notlage ersucht werden, die durch eine Gefahr verursacht wird, die nicht biologischen, chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs ist170. Nach einem Konsultationsersuchen zum Zwecke der Koordinierung der Reaktion im Rahmen des Gesundheitssicherheitsausschusses muss die Kommission eine solche Konsultation grundsätzlich je nach Dringlichkeit innerhalb von 48 Stunden nach dem Ersuchen durchführen. Während der Konsultation kann der Gesundheitssicherheitsausschuss auf der Grundlage der verfügbaren Informationen i) die betroffenen Mitgliedstaaten konsultieren, ii) auf das Fachwissen der Kommission, der Agenturen und Einrichtungen der EU, internationaler Partner und Sachverständiger zurückgreifen, iii) Informationen austauschen, iv) nationale Reaktionsmaßnahmen, den Forschungsbedarf sowie die Risiko- und Krisenkommunikation koordinieren, v) Stellungnahmen und Leitlinien annehmen und vi) im Falle ihrer Aktivierung die IPCR-Regelungen unterstützen171 172. Nach dem Erlass von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit als Reaktion auf eine schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr müssen die Mitgliedstaaten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission unverzüglich über Art, Zweck und Umfang dieser Maßnahmen informieren, insbesondere in Grenzregionen. Ebenso müssen sie sich innerhalb des Gesundheitssicherheitsausschusses abstimmen, bevor sie Maßnahmen aufheben. 169 Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2371. 170 Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2371. 171 Artikel 4 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/253 der Kommission vom 13. Februar 2017 zur Festlegung von Verfahren für Warnmeldungen als Teil des im Hinblick auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren und für den Informationsaustausch, die Konsultation und die Koordinierung der Reaktion auf solche Gefahren gemäß dem Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Frühwarn- und Reaktionssystems (ABl. L 37 vom 14.2.2017, S. 23, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2017/253/oj). 172 Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2371. http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2017/253/oj 66 Nur in dringenden Fällen kann dies unmittelbar nach dem Erlass oder der Aufhebung der Maßnahmen erfolgen173. Zur Koordinierung der Reaktion arbeitet der Gesundheitssicherheitsausschuss mit anderen Strukturen zusammen und stimmt sich mit dem Katastrophenschutzverfahren der Union und, sofern aktiviert, mit dem Gesundheitskrisenstab ab. Bei der Beantragung, Bereitstellung und Durchführung grenzüberschreitender medizinischer Hilfe, einschließlich medizinischer Evakuierungen, stimmt sich der Gesundheitssicherheitsausschuss mit dem Katastrophenschutzverfahren der Union ab. Bei Fragen im Zusammenhang mit medizinischen Gegenmaßnahmen arbeitet das HERA-Board mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss zusammen. Im Falle der Feststellung einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf Unionsebene und der Aktivierung des Notfallrahmens für medizinische Gegenmaßnahmen handelt der Gesundheitskrisenstab in enger Abstimmung mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss und gewährleistet einen zeitnahen und effizienten Informationsaustausch. 173 Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2371. 67 Abbildung 6. Verfahren für die anfängliche Koordinierung der Reaktion im Rahmen des Gesundheitssicherheitsausschusses. 68 6.1.2. Koordinierung der Reaktion in Form medizinischer Gegenmaßnahmen Wenn ein Ereignis, das eine schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr darstellt, im EWRS gemeldet wird, wird die Kommission prüfen, ob die Reaktion in Form medizinischer Gegenmaßnahmen auf EU-Ebene koordiniert werden muss. Sollten Maßnahmen auf EU-Ebene in Bezug auf medizinische Gegenmaßnahmen erforderlich sein, wird die Kommission ein Reaktionsverfahren einleiten und gegebenenfalls den Rat des HERA-Boards einholen. Je nach Ereignis und Verfügbarkeit medizinischer Gegenmaßnahmen kann eine Ad-hoc-Sitzung des HERA-Boards einberufen werden, um die Nachfrage nach und die Verfügbarkeit von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen zu bewerten und die Maßnahmen (z. B. gemeinsame Beschaffung) zu erörtern, die die Kommission ergreifen könnte, um die Verfügbarkeit von medizinischen Gegenmaßnahmen und den gleichberechtigten Zugang dazu zu unterstützen. Dies könnte eine mögliche Unterstützung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union (gemeinsame oder zentrale Beschaffung) und die Verteilung von rescEU-Kapazitäten umfassen. Gegebenenfalls werden die Ergebnisse der vom HERA-Board ermittelten Optionen dem Gesundheitssicherheitsausschuss mitgeteilt. Ein Ereignis oder ein wahrscheinlich unmittelbar bevorstehendes Ereignis kann auch dazu führen, dass ein mögliches bevorstehendes oder tatsächliches Hilfeersuchen an das Katastrophenschutzverfahren der Union im Gemeinsamen Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle (CECIS) gemeldet wird. In solchen Fällen ist das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) für die Koordinierung der Reaktion, einschließlich der Verteilung von rescEU-Beständen, zuständig. 6.1.3. Koordinierung der Reaktion im Rahmen der Integrierte EU- Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) Im Falle der Aktivierung der Integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) koordiniert der Gesundheitssicherheitsausschuss die Unterstützung für die IPCR, um sicherzustellen, dass die politische Koordinierung auf EU-Ebene durch Fachwissen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und operativen Input der Mitgliedstaaten unterstützt wird. Dies kann auch den Austausch von Informationen oder die Weitergabe von Stellungnahmen oder Leitlinien umfassen174. Die IPCR ist der EU-Mechanismus zur Unterstützung einer raschen und koordinierten politischen Reaktion auf schwere und komplexe Krisen175. Sie steht unter der Leitung des Ratsvorsitzes, der sie aktivieren kann, die politische Kontrolle darüber hat und ihre strategische Ausrichtung bestimmt176. Die IPCR bietet einen flexiblen Rahmen, der je nach Schwere und Merkmalen der Krise skaliert werden kann. Sobald die IPCR 174 Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2371. 175 Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1993 des Rates vom 11. Dezember 2018 über die integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (ABl. L 320 vom 17.12.2018, S. 28, ELI: https://eur- lex.europa.eu/eli/dec_impl/2018/1993/oj). 176 Artikel 222 AEUV. https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2018/1993/oj https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2018/1993/oj 69 aktiviert ist, gibt es drei Betriebsmodi: einen Überwachungsmodus (zur Lageerfassung), einen Informationsaustausch-Modus (für die Erhebung und Analyse von Daten) und einen Modus der vollständigen Aktivierung (für die aktive Koordinierung der Vorbereitung von Reaktionsmaßnahmen). Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) der Kommission arbeitet rund um die Uhr und unterstützt sowohl die EU-Organe als auch die Mitgliedstaaten in seiner Eigenschaft als zentrale Anlaufstelle für die IPCR. Es unterstützt die Mitgliedstaaten und die EU, wenn die IPCR-Regelung aktiviert oder die Solidaritätsklausel geltend gemacht wird. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (AStV) überwacht die Umsetzung der IPCR-Regelung. 6.1.4. Koordinierung der Reaktion im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union Wenn ein Land der Welt von einer Katastrophe betroffen ist oder einer unmittelbaren Gefahr einer Katastrophe – wie einer Gesundheitskrise – ausgesetzt ist, kann es im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union um Soforthilfe ersuchen (siehe Abbildung 7). Hilfeersuchen können auch von den Vereinten Nationen und ihren Einrichtungen (z. B. der WHO) und bestimmten anderen einschlägigen internationalen Organisationen in Abstimmung mit und im Namen des betroffenen Landes gestellt werden177. Das Ersuchen um Unterstützung wird über das Gemeinsame Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle (CECIS 2.0)178 an das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) der Kommission übermittelt. Das ERCC arbeitet rund um die Uhr, um in der Lage zu sein, Soforthilfe zu koordinieren und bereitzustellen. Nachdem das ERCC ein Ersuchen um Unterstützung validiert hat, können die EU- Mitgliedstaaten und die am Katastrophenschutzverfahren der Union teilnehmenden Staaten über CECIS 2.0 Hilfe anbieten. Zusätzlich zu den Sachverständigen können im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union Kapazitäten aus nationalen Bewältigungskapazitäten (Ad-hoc-Hilfsangebote von Mitgliedstaaten oder teilnehmenden Staaten), dem Europäischen Katastrophenschutz-Pool (ECPP, vorab zugesagte nationale Kapazitäten, die bestimmte Anforderungen des Katastrophenschutzverfahrens der Union erfüllen) und/oder rescEU (die strategische Kapazitätsreserve der EU als letztes Mittel) mobilisiert werden179. Das 177 Einschließlich der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC). 178 Nicht-EU-Länder haben keinen Zugang zu CECIS; ihre Ersuchen werden an das ERCC übermittelt, das sie in CECIS eingibt. 179 Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, Bericht über die Fortschritte bei den Bewältigungskapazitäten des Katastrophenschutzverfahrens der Union, COM(2025) 286 final vom 6. Juni 2025, 70 Katastrophenschutzverfahren der Union kann auch die EU-Gesundheits- Einsatzgruppe einbeziehen. Kann eine wirksame Reaktion nicht durch nationale Ad- hoc-Hilfsangebote und/oder Kapazitäten, die im Rahmen des Europäischen Katastrophenschutz-Pools zur Verfügung stehen, sichergestellt werden, so kann die Kommission über das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen beschließen, rescEU-Kapazitäten in Absprache mit dem ersuchenden Mitgliedstaat oder teilnehmenden Staat und dem Staat, der die rescEU-Kapazitäten betreibt, zu entsenden. Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen koordiniert die operative Reaktion aller 27 EU-Mitgliedstaaten, der zehn zusätzlichen teilnehmenden Staaten, des betroffenen Landes sowie von Sachverständigen für Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe. Es kann den Transport und den wirksamen Einsatz der Hilfe unterstützen, sobald diese vom um Unterstützung ersuchenden Land akzeptiert wurde. Es kann auch bei der Erstellung von Satellitenkarten180 und wissenschaftlichen Notfallberichten181 (z. B. bei schweren Naturkatastrophen oder chemischen, radiologischen oder nuklearen Vorfällen) Unterstützung leisten. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0286, und die begleitende Übersicht über die Entwicklungen und Lücken bei den Kapazitäten des Katastrophenschutzverfahrens der Union, SWD(2025) 146 final vom 6. Juni 2025, https://eur-lex.europa.eu/legal- content/EN/TXT/?uri=celex:52025SC0146#:~:text=This%20Staff%20Working%20Document%20represents%20the% 20descriptive%20portion,foreseen%20under%20Article%2034.2%20of%20Decision%20No%201313%2F2013%2F EU. 180 Erstellt vom Copernicus-Katastrophen- und Krisenmanagementdienst zur Unterstützung von Katastrophenschutzeinsätzen; siehe „Copernicus Emergency Management Service – Mapping“, Copernicus-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://mapping.emergency.copernicus.eu/#zoom=4&lat=41.92304&lon=17.89688&layers=0BT00. 181 Erstellt im Rahmen des Wissenschafts- und Technikbeirats („STAF“) des Katastrophenschutzverfahrens der Union. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025DC0286 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025SC0146#:%7E:text=This%20Staff%20Working%20Document%20represents%20the%20descriptive%20portion,foreseen%20under%20Article%2034.2%20of%20Decision%20No%201313%2F2013%2FEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025SC0146#:%7E:text=This%20Staff%20Working%20Document%20represents%20the%20descriptive%20portion,foreseen%20under%20Article%2034.2%20of%20Decision%20No%201313%2F2013%2FEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025SC0146#:%7E:text=This%20Staff%20Working%20Document%20represents%20the%20descriptive%20portion,foreseen%20under%20Article%2034.2%20of%20Decision%20No%201313%2F2013%2FEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025SC0146#:%7E:text=This%20Staff%20Working%20Document%20represents%20the%20descriptive%20portion,foreseen%20under%20Article%2034.2%20of%20Decision%20No%201313%2F2013%2FEU https://mapping.emergency.copernicus.eu/#zoom=4&lat=41.92304&lon=17.89688&layers=0BT00 71 Abbildung 7. Verfahren für die Reaktion auf ein Ersuchen um Unterstützung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union gemäß dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU. CECIS = Gemeinsames Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle. ERCC = Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen 72 Während Gesundheitskrisen, in denen die Gesundheitssysteme überlastet, beschädigt oder nicht in der Lage sind, eine angemessene Versorgung zu leisten, kann das Katastrophenschutzverfahren der Union Unterstützung leisten, indem es beispielsweise Folgendes anbietet: 1. Medizinische Gegenmaßnahmen und Sachleistungen: Behebung von Engpässen bei unentbehrlichen Arzneimitteln, persönlicher Schutzausrüstung und medizinischer Ausrüstung; 2. Verstärkung des medizinischen Personals und der medizinischen Dienste: Entsendung von Gesundheitsexperten und medizinischen Notfallteams (siehe auch Abschnitt 6.7.3); 3. Medizinische Evakuierung (Medevac): Erleichterung der Evakuierung von Patienten und ihres Transports in Krankenhäuser in allen EU-Mitgliedstaaten und teilnehmenden Staaten des Katastrophenschutzverfahrens der Union (siehe auch Abschnitt 6.6.3); 4. Unterstützung bei den Transport- und/oder Betriebskosten der Einsätze. Wann eine operative Reaktion im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union endet, hängt von den sich wandelnden Erfordernissen des Notfalls und der Situation ab. Das ersuchende Land informiert das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen, wenn die Hilfe nicht mehr benötigt wird. Der Rückzug wird vom ersuchenden Land gemeinsam mit dem/den Hilfe leistenden EU-Mitgliedstaat(en) oder dem/den am Katastrophenschutzverfahren der Union teilnehmenden Staat(en) in enger Abstimmung mit dem Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen koordiniert. Entscheidungen über den Entzug der rescEU-Kapazität werden von der Kommission über das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen in enger Abstimmung sowohl mit dem Einsatzstaat der rescEU-Kapazität als auch mit dem ersuchenden Land getroffen. Parallel zur Reaktion des Katastrophenschutzverfahrens der Union auf Ersuchen um Unterstützung und Koordinierung bei einzelnen Ersuchen halten das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen und die nationalen Anlaufstellen für den Katastrophenschutz regelmäßige Koordinierungssitzungen zu den laufenden Notfällen und damit zusammenhängenden allgemeinen Fragen der Koordinierung der Reaktion des Katastrophenschutzverfahrens der Union ab. Im Falle gesundheitlicher Notlagen, bei denen die Reaktion im Gesundheitssicherheitsausschuss koordiniert wird, nimmt das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen an den einschlägigen Sitzungen teil, um einen angemessenen Informationsaustausch und eine angemessene Koordinierung mit der operativen Reaktion des Katastrophenschutzverfahrens der Union zu gewährleisten. Ebenso wird im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene, wenn der Rahmen für Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen aktiviert wird, die Koordinierung mit dem Gesundheitskrisenstab gewährleistet. 73 Schließlich nutzt das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen die Kapazität für europäische humanitäre Hilfe182, um die EU-Hilfe auf humanitäre Notsituationen weltweit auszuweiten. Es koordiniert die Bereitstellung von Hilfe im Rahmen der Kapazität für europäische humanitäre Hilfe für von Katastrophen und Krisen betroffene Gebiete außerhalb der EU, entweder zusätzlich oder als humanitäre Alternative zur Unterstützung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union. Die Kapazitäten und Finanzmittel der Kapazität für europäische humanitäre Hilfe183 tragen dazu bei, die Lücke zwischen dem dringenden Bedarf der betroffenen Bevölkerung in diesen Gebieten und den von den europäischen humanitären Partnern zur Verfügung gestellten Ressourcen zu schließen. 182 Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe, „ReliefEU“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/humanitarian- aid/reliefeu_en?prefLang=de. 183 Logistische Dienstleistungen, Lagerhaltung, Bevorratung und Einsatz von Fachwissen. https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/humanitarian-aid/reliefeu_en?prefLang=de https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/humanitarian-aid/reliefeu_en?prefLang=de 74 6.2. Lageerfassung Die Lageerfassung baut auf den zwischen den Mitgliedstaaten, den einschlägigen EU- Agenturen und der Kommission ausgetauschten Informationen auf und ist für eine wirksame Reaktion von entscheidender Bedeutung. Im Anschluss an ein Ersuchen um Konsultation und Koordinierung einer Reaktion im Gesundheitssicherheitsausschuss tauschen die Mitgliedstaaten und die Kommission die verfügbaren einschlägigen Informationen im Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) aus, um ein Lagebild und ein Lagebewusstsein zu schaffen184. Informationen über medizinische Gegenmaßnahmen werden in erster Linie über ATHINA übermittelt, während Ersuchen und Angebote für grenzüberschreitende Soforthilfe über CECIS übermittelt werden. Die Kommission koordiniert den Informationsaustausch, um Doppelarbeit zu vermeiden, und gewährleistet die Übertragung einschlägiger Informationen zwischen verschiedenen Warn- und Informationssystemen der Kommission (Anhang 8). Um sich über nationale Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu beraten und diese zu koordinieren, müssen die Mitgliedstaaten den Gesundheitssicherheitsausschuss über ihre Absicht informieren, solche Maßnahmen zu erlassen oder aufzuheben. In dringenden Fällen muss der Gesundheitssicherheitsausschuss unverzüglich nach dem Erlass oder der Aufhebung der betreffenden Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit unterrichtet und konsultiert werden185. Berichte zur Integrierten Lageeinschätzung und -auswertung (ISAA), die Teil der IPCR-Regelung sind, erleichtern ein gemeinsames Verständnis der Krise und ermöglichen es, dringende Bedürfnisse und Lücken zu ermitteln und Solidaritätsmaßnahmen in der IPCR zu fördern. Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen sowie EU-Agenturen wie das ECDC und die EMA unterstützen die Erstellung von ISAA-Berichten, die von der Kommission oder dem EAD je nach Schwerpunkt der Krise erstellt werden. Der sichere Informationsaustausch innerhalb der EU wird durch die verschiedenen digitalen Plattformen für Erkenntnisse und Warnmeldungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Anhänge 7 und 8) und für die Kommunikation erleichtert186. EU- Verschlusssachen sind alle mit einem EU-Geheimhaltungsgrad gekennzeichneten Informationen oder Materialien, deren unbefugte Weitergabe den Interessen der Europäischen Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße schaden könnte. Bringt ein Mitgliedstaat Verschlusssachen, die mit einem nationalen Geheimhaltungsgrad gekennzeichnet sind, in die Strukturen oder Netze der Kommission ein, muss die Kommission diese Verschlusssachen nach Maßgabe der Anforderungen schützen, die für EU-Verschlusssachen des 184 Artikel 19 Absätze 3 bis 5 der Verordnung (EU) 2022/2371. 185 Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2371. 186 SUE-System (Secure Union Environment) für die Mitgliedstaaten, die EU-Agenturen und die Kommission und das HCI- System für den Rat. 75 entsprechenden Geheimhaltungsgrads gelten187. Bei nicht als Verschlusssache eingestuften vertrauliche Informationen handelt es sich hingegen um Informationen oder Materialien, die die Kommission aufgrund rechtlicher Verpflichtungen und/oder aufgrund ihrer Sensibilität schützen muss188. Beispiel für grenzüberschreitende interregionale Zusammenarbeit: Nordischer Mechanismus für den Austausch hinsichtlich der Lageerfassung Das nordische Abkommen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zwischen den Regierungen Dänemarks, Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens besteht seit 2002 und dient als Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den nordischen Ländern bei der Entwicklung der Vorsorge im Bereich der öffentlichen Gesundheit zur Bewältigung von Krisen und Katastrophen. Diese Gruppe, die auch als „Svalbard Group“ bekannt ist, hat einen gemeinsamen Rahmen und gemeinsame Daten zur Lageerfassung für die Vorsorge für und das Management von Krisensituationen in den Gesundheits- und Sozialdiensten der nordischen Länder geschaffen189. 6.3. Risiko- und Krisenkommunikation Die Risiko- und Krisenkommunikation ist eine der Kernkapazitäten für die erfolgreiche Bewältigung einer Gesundheitskrise190. Die frühzeitige und häufige Kommunikation wissenschaftlich fundierter, genauer und klarer Informationen, die an die Zielgruppe angepasst sind, über die von der Zielgruppe genutzten Kanäle verbessert die Gesundheitskompetenz und ermöglicht es den Menschen, fundierte Entscheidungen zu treffen, um sich selbst und andere vor Gefahren zu schützen. Eine offene, zeitnahe und kohärente Kommunikation kann das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken und verhindern, dass sich Fehlinformationen und Desinformationen verbreiten. Aus Sicht der Vorsorge bilden die Bemühungen um den Aufbau von Vertrauen in die Wissenschaft, medizinische Gegenmaßnahmen und Institutionen im weiteren Sinne die Grundlage für eine erfolgreiche Krisenreaktion. Die Risiko- und Krisenkommunikation umfasst mehrere miteinander verbundene Bereiche. Dazu zählen der zeitnahe Informationsfluss mit genauen und relevanten Informationen, die Gewinnung von Erkenntnissen und die Beobachtung der Wahrnehmungen, das Infodemiemanagement, einschließlich der Bekämpfung schädlicher Fehlinformationen und Desinformation191 sowie die Koordinierung von Aussagen. Der Umgang mit der öffentlichen Wahrnehmung und die Bekämpfung falscher oder irreführender Narrative während einer Gesundheitskrise sind von entscheidender Bedeutung, da Panik oder Misstrauen die Wirksamkeit von Gesundheitsschutzmaßnahmen untergraben können. 187 Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission vom 13. März 2015 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 72 vom 17.3.2015, S. 53, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/444/oj). 188 Beschluss (EU, Euratom) 2015/443 der Kommission vom 13. März 2015 über Sicherheit in der Kommission (ABl. L 72 vom 17.3.2015, S. 41, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/443/oj). 189 Nordic Group for Public Health Preparedness („Svalbard Group“), „Nordic Public Health Preparedness Agreement“, Website von Nordic Health Preparedness, abgerufen am 3. November 2025, https://nordichealthpreparedness.org/. 190 Kapazität 8 in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1808 der Kommission. 191 WHO, „Infodemic“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.who.int/health-topics/infodemic. http://data.europa.eu/eli/dec/2015/444/oj http://data.europa.eu/eli/dec/2015/443/oj https://nordichealthpreparedness.org/ https://www.who.int/health-topics/infodemic 76 Die Mitgliedstaaten stellen der Öffentlichkeit Informationen über die Prävention und Vorsorge in Bezug auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zur Verfügung. Angesichts der zunehmenden Globalisierung von Informationen und der Notwendigkeit, eine einheitliche Kommunikation in der gesamten EU anzustreben, arbeitet die Kommission mit den Agenturen und Einrichtungen der EU zusammen, um Folgendes sicherzustellen: EU-weite öffentliche Empfehlungen, Warnungen und Risikokommunikation sowie eine barrierefreie und inklusive Krisenkommunikation, die alle Betroffenen unabhängig von möglichen sozialen und kulturellen Hindernissen erreicht192. Die Kommission und die EU-Agenturen unterstützen die Mitgliedstaaten dabei, sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit und die Medien rechtzeitig und genau über eine Gesundheitskrise informiert werden. Es werden sowohl digitale als auch traditionellere Kommunikationskanäle genutzt. Medienvertreter verfolgen Ankündigungen auf EU- Ebene aufmerksam und wenden sich an EU-Einrichtungen, um Reaktionen oder Kommentare zu den neuesten Entwicklungen zu erhalten. Dies erfordert eine rasche und koordinierte Reaktion auf allen Ebenen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den einschlägigen EU-Agenturen wird sichergestellt, dass die Aussagen auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Darüber hinaus genießen die Angehörigen der Gesundheitsberufe vor Ort und die Mitglieder der Gemeinschaft häufig ein hohes Maß an Vertrauen. Sie können in einer Krise eine zentrale Rolle spielen, indem sie Risiken kommunizieren, Erkenntnisse liefern und die Einführung von Reaktionsmaßnahmen unterstützen. Diese Partner stützen sich jedoch bei gesundheitlichen Notlagen auf fachkundige Beratung im Bereich der öffentlichen Gesundheit durch nationale und EU-Stellen. Das ECDC hat die Aufgabe, Informationen über aktuelle und neu auftretende Gefahren für die öffentliche Gesundheit in der EU/im EWR zu vermitteln, und hat Leitlinien dazu bereitgestellt, wie Mitglieder der Gemeinschaft am besten in die Krisenvorsorge und - reaktion einbezogen werden können193 194. Das ECDC betreibt ein Netz im Bereich der öffentlichen Gesundheit für die Kommunikation mit Vertretern der Mitgliedstaaten195. Die Manipulation von Informationen, einschließlich ausländischer Einflussnahme, ist eine große Herausforderung für eine kohärente Reaktion auf gesundheitliche Notlagen. Mit dem Gesetz über digitale Dienste, dem Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation und dem Europäischen Schutzschild für die Demokratie verfügt die Kommission über Maßnahmen, die es Bedrohungsakteuren erschweren, Online-Plattformen zu missbrauchen, und gleichzeitig die 192 Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge, JOIN(2025) 130 final vom 26. März 2025, https://eur-lex.europa.eu/legal- content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025JC0130. 193 ECDC, Community engagement for public health events caused by communicable disease threats in the EU/EEA, Stockholm, 2020, https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/guidance-community-engagement-public-health- events-caused-communicable-disease. 194 Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004. 195 ECDC, „Public Health Networks“, ECDC-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/what-we-do/partners-and-networks/public-health-networks. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025JC0130 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025JC0130 https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/guidance-community-engagement-public-health-events-caused-communicable-disease https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/guidance-community-engagement-public-health-events-caused-communicable-disease https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/what-we-do/partners-and-networks/public-health-networks 77 Meinungsfreiheit und den Medienpluralismus schützen. Die Kommission kann zudem durch die Kontrolle, Erfassung und Analyse von Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen zur Lageerfassung in der gesamten Union beitragen. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit anderen EU-Organen, nationalen Behörden, Faktenprüfern, Organisationen der Zivilgesellschaft, Medien, Hochschulen und anderen Organisationen. Sensibilisierungskampagnen bieten der Kommission Instrumente zur Unterstützung der Risiko- und Krisenkommunikation in den Mitgliedstaaten. Zu diesen Kampagnen gehören Bürgerforen, das EUvsDisinfo-Portal zur Erkennung und Analyse von Desinformation und zur Sensibilisierung für Desinformation196, Online-Kampagnen und Toolkits für die strategische Kommunikation und die Bekämpfung von Informationsmanipulation. Im Falle einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr oder einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene ermöglichen die Informations-, Kommunikations- und Koordinierungsstrukturen der EU eine systematische und kohärente Krisenkommunikation. Der Gesundheitssicherheitsausschuss ist das Forum, in dem die Mitgliedstaaten Risiko- und Krisenkommunikationsaussagen koordinieren197. Die Kommission kann Vorschläge für Aussagen, Vorlagen oder Kommunikationsmittel vorlegen, jeder Mitgliedstaat entwickelt jedoch seine eigene Kommunikationsstrategie im Einklang mit seinem nationalen, regionalen und grenzüberschreitenden Kontext198. Die Kommission arbeitet mit EU-Vertretungen in den Mitgliedstaaten und Netzwerken zur Faktenprüfung zusammen, um auf falsche Narrative zu reagieren, bevor sie sich festsetzen. Gesundheitsrisikobewertungen können auch für die Krisenkommunikation auf nationaler, EU- und internationaler Ebene genutzt werden. Der Vorsitz des Rates übernimmt die Federführung bei der öffentlichen Kommunikation im Rahmen der IPCR-Regelung. Er wird dabei durch das informelle Krisenkommunikationsnetz unterstützt, das sich aus Kommunikationsexperten der Mitgliedstaaten und der zuständigen EU-Einrichtungen zusammensetzt. 6.4. Notlagenbezogene Forschung und Innovation Wissenschaftliche Erkenntnisse sind eine Grundvoraussetzung beim Treffen von Entscheidungen über die Prävention, Vorbereitung und Reaktion in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren199. Wenn ein Ereignis ungewöhnlich oder unbekannt ist und rasch größere Ausmaße annimmt, ist eine notlagenbezogene Forschung erforderlich, um die Bedrohung besser zu verstehen 196 EUvsDisinfo, abgerufen am 3. November 2025, https://euvsdisinfo.eu/. 197 Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2371. 198 Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2371. 199 Europäische Kommission, „EU-Strategie für eine krisenfeste Union“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://commission.europa.eu/topics/preparedness_de. https://euvsdisinfo.eu/ https://commission.europa.eu/topics/preparedness_de 78 und die Entwicklung und Umsetzung von Gegenmaßnahmen sowie den Einsatz von Ressourcen zu steuern. Die notlagenbezogene Forschung in der EU/im EWR deckt ein breites Spektrum von Studienumgebungen ab und basiert auf kontinuierlichen Bemühungen zur Forschungsreife. Beispiele hierfür sind die biomedizinische Grundlagenforschung, die präklinische und klinische Forschung, die Verhaltensforschung, Beobachtungsstudien, die Umsetzung sowie die Forschung im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Diese Forschung und Innovation kann auf nationaler oder europäischer Ebene mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, letztere hauptsächlich über die europäischen Rahmenprogramme für Forschung und Innovation. Die Koordinierung der Prioritäten und Ressourcen für die notlagenbezogene Forschung auf EU-Ebene gewährleistet Effizienz und unterstützt eine faktengestützte Politikgestaltung. Zu den wichtigsten Akteuren gehören der Gesundheitssicherheitsausschuss, das HERA-Board und der Gesundheitskrisenstab (sofern aktiviert) sowie die Ausschüsse für Horizont Europa und das Programm EU4Health. Jede Einrichtung spielt im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten eine wichtige Rolle bei der Erleichterung von Forschung und Innovation und ihrer Finanzierung, wodurch letztlich die Resilienz der EU bei der Vorsorge für und der Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren gestärkt wird. Der Koordinierungsmechanismus für klinische Prüfungen berät die Kommission bei der Priorisierung klinischer Studien und ihrer Finanzierung. Das ECDC hat den Auftrag, Daten zu erheben und konkrete Analysen und unabhängige wissenschaftlich fundierte Empfehlungen zur Prävention und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und anderer schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren und multinationaler Ausbrüche vorzulegen, um rasch Erkenntnisse über epidemiologische Parameter wie Übertragbarkeit, Übertragungswege und Risikofaktoren für Krankheiten zu gewinnen. Das ECDC erstellt seine wissenschaftlichen Studien und Gutachten auf eigene Initiative oder auf Ersuchen der Kommission oder des Gesundheitssicherheitsausschusses200. Der Gesundheitssicherheitsausschuss wird auch zur Planung und Prioritätensetzung der Studien des ECDC in den Bereichen Forschung und öffentliche Gesundheit konsultiert201. Die EMA arbeitet mit dem ECDC zusammen, um über die Impfstoff-Überwachungsplattform der Agenturen Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen durchzuführen. Die EMA leistet auch wissenschaftliche Beratung zur Generierung von Daten für Arzneimittel. Die Forschung in Gesundheitskrisen kann von bestehenden Forschungs- und Innovationsnetzen und einschlägigen Infrastrukturen profitieren und auf den Investitionen aufbauen, die in der Präventions- und Vorsorgephase getätigt werden. Die Europäische Partnerschaft für die Pandemievorsorge trägt dazu bei, das erforderliche Forschungs- und Innovationsökosystem zu schaffen, um rasch und 200 Artikel 6 und 11 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004. 201 Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004. 79 wirksam auf Gesundheitskrisen reagieren zu können202. Die strategische Forschungs- und Innovationsagenda der Partnerschaft bietet eine solide Grundlage für eine rasche Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren. Die ständig einsatzbereiten Netze für klinische Forschung im Rahmen der Partnerschaft sind in der Lage, sich in Notlagen rasch anzupassen, und sind ein wesentlicher Bestandteil dieses Ökosystems der Vorsorge. Weitere Netzwerke der Partnerschaft umfassen die Grundlagenforschung und die präklinische Forschung sowie die klinische Forschung und die Forschung im Bereich der öffentlichen Gesundheit203. Wird eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene festgestellt und wird die notlagenbezogene Forschungsmaßnahme des Notfallrahmens für medizinische Gegenmaßnahmen aktiviert, so müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten nach Konsultation des Gesundheitskrisenstabs die Mechanismen für notlagenbezogene Forschung und Innovation des Unionsplans aktivieren204. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem ECDC und unter Einbeziehung der EMA-Notfall-Einsatzgruppe (Anhang 4) und des Europäischen Infrastrukturnetzes für klinische Forschung. Die Kommission und die Mitgliedstaaten können mehrere Mechanismen für die notlagenbezogene Forschung und Innovation aktivieren (Tabelle 8). 202 European partnership for pandemic preparedness (BE READY 4 PANDEMICS), abgerufen am 3. November 2025, https://beready4pandemics.eu/. 203 Das im Rahmen von Horizont 2020 finanzierte Projekt EU RESPONSE ist ein Beispiel für ständig einsetzbare Netze für klinische Prüfungen. Ähnliche Netze sind im Rahmen der Partnerschaft von Horizont Europa in Bezug auf die Pandemievorsorge vorgesehen; siehe Website von EU Response, abgerufen am 3. November 2025, https://eu- response.eu/. 204 Artikel 5 und 9 der Verordnung (EU) 2022/2372. https://beready4pandemics.eu/ https://eu-response.eu/ https://eu-response.eu/ 80 Tabelle 8. Mechanismen für die notlagenbezogene Forschung und Innovation in der EU/im EWR. • EU-Finanzierung von Forschung und Innovation; • Europäische Partnerschaft für die Pandemievorsorge; • Mechanismus der Kommission für wissenschaftliche Beratung (SAM); o Ermittlung neu auftretender Risiken und vorausschauende Beratung als Grundlage für proaktive Maßnahmen; o schnelle Evidenzsynthese: Mobilisierung von Expertennetzen, um in Notlagen zeitnah wissenschaftliche Beiträge zu leisten; o strategische politische Leitlinien: Abgabe von Empfehlungen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen der EU auf belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen; o Einbeziehung der Interessenträger und Kommunikation: Erleichterung des Dialogs zwischen Wissenschaftlern, politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit, um Vertrauen aufzubauen und die Transparenz zu erhöhen; • Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien; • Informationsaustausch über nationale notlagenbezogene Forschung und Koordinierung des nationalen Forschungsbedarfs innerhalb des Gesundheitssicherheitsausschusses als Reaktion auf eine grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr; • Koordinierung klinischer Studien im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr als Teil des Koordinierungsmechanismus für klinische Prüfungen im Rahmen des HERA-Boards. 6.5. Soforthilfe Der langfristige Haushalt der EU (der mehrjährige Finanzrahmen oder „MFR“) enthält Vorschriften, denen der Jahreshaushalt der EU entsprechen muss. Der MFR kann Finanzierungsinstrumente für die Prävention von, Vorsorge für und Reaktion auf Gesundheitskrisen umfassen205 206. Die Mitgliedstaaten erhalten auch finanzielle Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für den Zeitraum 2021-2026 und kohäsionspolitische Mittel, um ihren spezifischen Bedarf zu decken 207 208 209. Das Soforthilfeinstrument (ESI) ermöglicht es der EU, Mitgliedstaaten, die sich unter außergewöhnlichen Umständen, in denen andere verfügbare Ressourcen nicht ausreichen, in einer Krisensituation befinden, finanzielle Hilfe, logistische Unterstützung, technisches Fachwissen und Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich um ein flexibles Instrument, mit dem rasch auf unterschiedliche Arten sich wandelnder Bedürfnisse reagiert werden kann. Die Mitgliedstaaten können dieses 205 Europäische Kommission, „EU4Health 2021-2027 – eine Vision für eine gesündere Europäische Union“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/funding/eu4health- programme-2021-2027-vision-healthier-european-union_de. 206 Europäische Kommission, „Horizon Europe“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://research-and-innovation.ec.europa.eu/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open- calls/horizon-europe_en?prefLang=de. 207 Europäische Kommission, „New Cohesion Policy“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://ec.europa.eu/regional_policy/2021-2027_en. 208 Europäische Kommission, „The Recovery and Resilience Facility“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and- resilience-facility_en?prefLang=de. 209 Europäische Kommission, „Technical Support Instrument (TSI)“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/technical- support-instrument/technical-support-instrument-tsi_en?prefLang=de. https://health.ec.europa.eu/funding/eu4health-programme-2021-2027-vision-healthier-european-union_de https://health.ec.europa.eu/funding/eu4health-programme-2021-2027-vision-healthier-european-union_de https://research-and-innovation.ec.europa.eu/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-calls/horizon-europe_en?prefLang=de https://research-and-innovation.ec.europa.eu/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-calls/horizon-europe_en?prefLang=de https://ec.europa.eu/regional_policy/2021-2027_en https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility_en?prefLang=de https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility_en?prefLang=de https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/technical-support-instrument/technical-support-instrument-tsi_en?prefLang=de https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/technical-support-instrument/technical-support-instrument-tsi_en?prefLang=de 81 Instrument nutzen, wenn sie sofortige Unterstützung bei der Bewältigung einer Krise, der Verhinderung einer Krise und während der Folgenbewältigung benötigen. Das Soforthilfeinstrument kann vom Rat auf Vorschlag der Kommission aktiviert werden, wenn eine solche Unterstützung der Wirtschaftslage angemessen ist und das außergewöhnliche Ausmaß und die außergewöhnlichen Auswirkungen der Katastrophe zu schwerwiegenden und weitreichenden humanitären Folgen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten, einschließlich einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene, führen210 211. Mit dem Soforthilfeinstrument sollen Synergien und Kohärenz mit bestehenden EU-Programmen und Instrumenten wie dem Katastrophenschutzverfahren der Union (UCPM) geschaffen werden. Die Unterstützung im Rahmen des Soforthilfeinstruments soll die laufenden Bemühungen des betroffenen Mitgliedstaats/der betroffenen Mitgliedstaaten ergänzen. 6.6. Kontinuität der grenzüberschreitenden Versorgung Die Gestaltung und Organisation der nationalen Gesundheitssysteme und Gesundheitsdienste fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die EU spielt eine ergänzende Rolle, wenn es darum geht, die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten, wenn Patienten oder Angehörige der Gesundheitsberufe Grenzen überqueren und sich in der EU frei bewegen. Viele Mitgliedstaaten haben grenzüberschreitende interregionale Vorkehrungen für Notfallkapazitäten und spezialisierte Dienste getroffen. Diese Vorkehrungen können Vereinbarungen, die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, Projekte oder andere Initiativen umfassen. Die Leitlinien der WHO gewährleisten die Kontinuität des Betriebs und der Dienste212 213. Die Kommission kann koordinierte Krisenreaktionsmaßnahmen der Zollbehörden der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen ergreifen, die durch das Risikomanagementsystem für den Zoll (CRMS2) erleichtert werden214. Diese Maßnahmen können Ausfuhrkontrollmechanismen umfassen, bei denen die Zollbehörden dazu beitragen, die Versorgung mit kritischen medizinischen Gegenmaßnahmen sicherzustellen, indem sie deren Einfuhr erleichtern und erforderlichenfalls ihre Ausfuhr während einer Krise einschränken. Die Kommission kann Krisenwarnungen herausgeben, Leitlinien vorgeben und Zollkontrollen für kritische Waren (Impfstoffe, medizinische Ausrüstung, persönliche Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel) priorisieren und gleichzeitig die Handelsströme weiter erleichtern. Der Zoll spielt auch eine wichtige Rolle bei der Eindämmung illegaler und gefährlicher Einfuhren von Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung. 210 Verordnung (EU) 2016/369 des Rates vom 15. März 2016 über die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union (ABl. L 70 vom 16.3.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/369/oj). 211 Artikel 13 der Verordnung (EU) 2022/2372. 212 WHO, WHO Guidance for Contingency Planning, Genf, 2018. Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO., https://www.who.int/publications/i/item/WHO-WHE-CPI-2018.13. 213 WHO, Hospital safety index: guide for evaluators, 2. Auflage, 2017, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO, https://www.who.int/publications/i/item/9789241548984. 214 Europäische Kommission, „Customs risk management“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 21. November 2025, https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs/customs-risk-management_en?prefLang=de. http://data.europa.eu/eli/reg/2016/369/oj https://www.who.int/publications/i/item/WHO-WHE-CPI-2018.13 https://www.who.int/publications/i/item/9789241548984 https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs/customs-risk-management_en?prefLang=de 82 6.6.1. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung Die grenzüberschreitende interregionale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen kann die Ressourcen optimieren und den Zugang zur Gesundheitsversorgung in gesundheitlichen Notlagen ermöglichen, wenn grenzüberschreitend Kapazitäten für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen215. Durchführungsvereinbarungen in Grenzregionen können dazu beitragen, Notlagen zu bewältigen und gleichzeitig die Kontinuität der Versorgung der vielen Menschen in diesen Regionen (etwa 30 % der EU-Bevölkerung) zu wahren. Die interregionale Zusammenarbeit im Rahmen des Interreg-Programms (eine Säule der Kohäsionspolitik) umfasst mehrere Arten von Projekten, Initiativen und Strategien. Diese zielen darauf ab, die Entwicklung grenzüberschreitender öffentlicher Gesundheitsdienste zu fördern, Ressourcen, Personal und Wissen gemeinsam zu nutzen, Verwaltungskapazitäten aufzubauen, Technologien zu modernisieren und Innovationen zu fördern. Eine langfristige Zusammenarbeit trägt dazu bei, lokale Netzwerke von Fachleuten und Institutionen zu strukturieren, die einander kennen und regelmäßig zusammenarbeiten. Infolgedessen können diese Netzwerke wirksamer mobilisiert werden, um koordinierte Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsmaßnahmen in einer Gesundheitskrise umzusetzen216. EU-Bürger und Staatsangehörige von EWR-Ländern haben unter bestimmten Bedingungen das Recht auf Zugang zu medizinischer Behandlung zu denselben Bedingungen wie einheimische Patienten in jedem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Land. Der Versicherungsmitgliedstaat des Bürgers (das Land, in dem der Patient versichert ist) übernimmt einen Teil oder die gesamten medizinischen Kosten bis zu dem Betrag, den sein Heimatsystem für die gleiche Behandlung vor Ort gezahlt hätte (oder bis zu den tatsächlichen Kosten der Behandlung, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist). In der Regel müssen Patienten jedoch zunächst alle Kosten selbst bezahlen und anschließend eine Erstattung beantragen, die sich nach den Gebühren und Erstattungssätzen ihres Heimatlandes richtet. Für ungeplante Behandlungen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts benötigen EU-Bürger und Staatsangehörige von EWR-Ländern eine europäische Krankenversicherungskarte. In jedem EU-Mitgliedstaat und EWR-Land gibt es nationale Kontaktstellen, die die Öffentlichkeit zu Verfahren der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung beraten können217 218 219. 215 Europäische Kommission: Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Asterisk Research and Analysis, Empirica, Tetra Tech International Development Sp. z o.o, Dates, M. et al., Study supporting the evaluation of the Directive 2011/24/EU to ensure patients’ rights in the EU in cross-border healthcare: Final report, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022, https://data.europa.eu/doi/10.2875/88566. 216 Interreg, abgerufen am 3. November 2025, https://interreg.eu/. 217 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/883/oj). 218 Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 284 vom 30.10.2009, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/987/oj). 219 Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 45, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2011/24/oj). https://data.europa.eu/doi/10.2875/88566 https://interreg.eu/ http://data.europa.eu/eli/reg/2004/883/oj http://data.europa.eu/eli/reg/2009/987/oj http://data.europa.eu/eli/dir/2011/24/oj 83 MyHealth@EU ist eine grenzüberschreitende digitale Infrastruktur, die die Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten und der EWR-Länder für digitale Gesundheit miteinander verbindet und es Patienten ermöglicht, ihre Gesundheitsdaten in einem standardisierten europäischen Format auszutauschen220. MyHealth@EU kann den interoperablen Austausch elektronischer Gesundheitsdaten mit Anwendungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit erleichtern und unterstützen. Dies kann in einer Gesundheitskrise hilfreich sein, z. B. bei der Ausstellung und Überprüfung von Gesundheitsbescheinigungen oder bei der Kontaktnachverfolgung221. Die Europäischen Referenznetzwerke können die Versorgung von Patienten mit seltenen, komplexen Krankheiten und Krankheiten mit geringer Prävalenz auch bei Gesundheitskrisen unterstützen. Diese grenzüberschreitenden Netzwerke bündeln die Kompetenzen europäischer Fach- und Referenzkliniken, um seltene, komplexe Krankheiten und gesundheitliche Beeinträchtigungen und Krankheiten mit geringer Prävalenz zu behandeln. Die Zusammenarbeit wird durch das klinische Patientenmanagementsystem erleichtert. Beispiel für grenzüberschreitende interregionale Zusammenarbeit: medizinische Notfalldienste an der französisch-spanischen Grenze Der katalanische Gesundheitsdienst (SCS) und die französische Agence Régionale de Santé Occitanie haben eine Verwaltungsvereinbarung zur Koordinierung medizinischer Notfalldienste geschlossen. Dies dient der Förderung der Zusammenarbeit in der gesamten Grenzregion, insbesondere in Cerdanya, wo beide Dienste bereits Einrichtungen im grenzüberschreitenden Krankenhaus in Puigcerdà gemeinsam nutzen. In der Vereinbarung werden Kommunikationsprotokolle, Führungsrollen in Notfällen und gemeinsame Instrumente wie die Übermittlung von Koordinaten anstelle von Kartennamen festgelegt. Beispiel für grenzüberschreitende interregionale Zusammenarbeit: grenzüberschreitender Krankentransport an der österreichisch-ungarischen Grenze Österreich und Ungarn unterzeichneten 2024 eine Vereinbarung über gemeinsame grenzüberschreitende Krankentransporteinsätze. Die Rettungsleitstellen im Burgenland (Österreich) und in Westungarn können sich gegenseitig um Unterstützung bitten, damit Patienten schneller zum nächstgelegenen Notaufnahmestandort gelangen können. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf Flugrettungsdienste und stellt sicher, dass schwere Fälle, einschließlich Unfälle und kritische Krankheiten, rechtzeitig und wirksam behandelt werden. Die Zusammenarbeit verbessert die Sicherheit und den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Patienten in Grenzregionen. 6.6.2. Grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung Die Gesundheitsbehörden müssen grenzüberschreitend zusammenarbeiten, wenn sie versuchen, die Ausbreitung von Krankheiten durch grenzüberschreitende Bewegungen einzudämmen. Dies kann die Kontaktnachverfolgung zwischen einem 220 Europäische Kommission, „Elektronische grenzüberschreitende Gesundheitsdienste“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/ehealth-digital-health-and-care/digital- health-and-care/electronic-cross-border-health-services_de. 221 Artikel 24 der Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847 (ABl. L, 2025/327, 5.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/327/oj). https://health.ec.europa.eu/ehealth-digital-health-and-care/digital-health-and-care/electronic-cross-border-health-services_de https://health.ec.europa.eu/ehealth-digital-health-and-care/digital-health-and-care/electronic-cross-border-health-services_de http://data.europa.eu/eli/reg/2025/327/oj 84 EU-Mitgliedstaat und einem Nicht-EU-Land umfassen. Die grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung fällt je nach Mitgliedstaat in die Zuständigkeit der nationalen, subnationalen oder lokalen Behörden. Die grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung umfasst den sicheren Austausch personenbezogener Daten, einschließlich personenbezogener Gesundheitsdaten, zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, um Kontakte zu ermitteln, bei denen das Risiko einer Infektion oder Kontamination besteht. Das EWRS-Modul für die Kontaktnachverfolgung ermöglicht den sicheren Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten und den teilnehmenden Ländern. Die digitale Kontaktnachverfolgung kann die herkömmliche Kontaktnachverfolgung ergänzen, insbesondere wenn die Nachfrage nach der Kontaktnachverfolgung die Kapazität des Gesundheitssystems zu übersteigen droht. Durch die Messung der Signalstärke zwischen persönlichen Mobilgeräten können diese digitalen Tools den Abstand zwischen den Nutzern bestimmen, gefährdete Kontakte identifizieren und anschließend Warnmeldungen versenden. Die Wirksamkeit dieser digitalen Tools bei der Eindämmung der Ausbreitung von Krankheiten hängt von der jeweiligen Situation und ihren Nutzern ab. Da die Tools zwischen den Ländern kompatibel sind, können Personen auf Reisen in verschiedenen Ländern eine einzige Anwendung nutzen. Wenn sie wirksam eingesetzt werden, können digitale Tools zur Kontaktnachverfolgung Ressourcen im Gesundheitswesen für andere Zwecke freisetzen222. Die Mitgliedstaaten können Informationen von ankommenden Reisenden anfordern, nichtinvasive ärztliche Untersuchungen durchführen und Gegenstände für Zwecke des Gesundheitsschutzes inspizieren223. Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit sind für Reisende kostenlos224. Das digitale EU-Reiseformular (EUdPLF) ist ein digitales Tool und eine Plattform, die von der Kommission entwickelt wurde, um wichtige Reiseinformationen von Passagieren zu erfassen, die in die EU einreisen oder innerhalb der EU reisen225. Passagiere können das Online-Tool EUdPLF nutzen, um ihren Reiseverlauf sowie ihre Kontaktdaten und Sitzplatzzuweisungen einzugeben. Bei 222 Europäische Kommission, Digital Contact Tracing Study: Study on lessons learned, best practices and epidemiological impact of the common European approach on digital contact tracing to combat and exit the COVID-19 pandemic, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2022, https://commission.europa.eu/system/files/2023-02/DigitalContactTracingStudy.pdf. 223 Artikel 23 „Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise“ der IGV 2005 (geändert 2014, 2022 und 2024). In Bezug auf Personen, die das Recht auf Freizügigkeit nach Unionsrecht genießen, müssen solche Anforderungen mit Artikel 29 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG in Einklang stehen (ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2004/38/oj). 224 Artikel 40 „Gebühren für Gesundheitsmaßnahmen in Bezug auf Reisende“ der IGV 2005 (geändert 2014, 2022 und 2024). 225 Durchführungsbeschluss (EU) 2017/253 der Kommission vom 13. Februar 2017 zur Festlegung von Verfahren für Warnmeldungen als Teil des im Hinblick auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren und für den Informationsaustausch, die Konsultation und die Koordinierung der Reaktion auf solche Gefahren gemäß dem Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Frühwarn- und Reaktionssystems (ABl. L 37 vom 14.2.2017, S. 23, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2017/253/oj). https://commission.europa.eu/system/files/2023-02/DigitalContactTracingStudy.pdf http://data.europa.eu/eli/dir/2004/38/oj http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2017/253/oj 85 der Übermittlung werden die Daten vorübergehend gespeichert und nur den nationalen Gesundheitsbehörden der an der Reise beteiligten Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Die Gesundheitsbehörden können das Tool für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zur Kontaktnachverfolgung nutzen. Der EUdPLF-Code ist unter der Open-Source-Lizenz für die Europäische Union öffentlich zugänglich und kann wiederverwendet, modifiziert und verbreitet werden, vorausgesetzt, dass jede abgeleitete Nutzung unter derselben Lizenz bleibt226 227. 6.6.3. Medizinische Evakuierung von Patienten Das EU-Programm für die medizinische Evakuierung (Medevac) wird im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union (UCPM) finanziert und durchgeführt. Medevac umfasst die organisierte Überführung von Patienten, die eine Behandlung benötigen, die in dem betroffenen Land nicht durchgeführt werden kann, in Gesundheitseinrichtungen in EU-Mitgliedstaaten und am Katastrophenschutzverfahren der Union teilnehmenden Staaten, in denen eine solche Behandlung verfügbar ist. Aus Gründen der Patientensicherheit und aus logistischen Gründen kann es manchmal von Vorteil sein, Zentren für medizinische Evakuierungen als Zwischenstationen entlang des Behandlungsweges einzurichten. Medevac wird vom Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen über das CECIS und das EWRS koordiniert. Beispiel: Unterstützung für die Ukraine und medizinische Evakuierung von Patienten Als Reaktion auf die sich verschlechternde humanitäre Lage in der Ukraine haben alle 27 EU-Mitgliedstaaten und sechs teilnehmende Staaten (Island, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Moldau und die Türkei) der Ukraine über das Katastrophenschutzverfahren der Union Hilfe zur Verfügung gestellt. Die Hilfsgüter umfassen Millionen von Artikeln wie Erste-Hilfe-Sets, medizinische Ausrüstung und Ausrüstung für Notunterkünfte, Wasserpumpen, Stromgeneratoren und Ausrüstung zur Brandbekämpfung. Die EU koordiniert auch die medizinische Evakuierung ukrainischer Patienten, die dringend medizinische Versorgung benötigen, in Krankenhäuser in ganz Europa über das Katastrophenschutzverfahren der Union und das in Polen eingerichtete Zentrum für medizinische Evakuierungen. Im November 2025 wurden im Rahmen der medizinischen Evakuierungen mehr als 4 600 Patienten in 22 EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern behandelt. 6.6.4. Gesundheitsdokumente Die EU-Mitgliedstaaten und die EWR-Länder können spezifische Gesundheitsdokumente für internationale Reisen in digitaler oder nicht digitaler Form verlangen228. Die WHO überwacht in Absprache mit den IGV-Vertragsstaaten die 226 Beschluss der Kommission vom 8. Dezember 2021 über die Open-Source-Lizenzierung und die Weiterverwendung von Software der Kommission 2021/C 495 I/01 (ABl. C 495I vom 9.12.2021, S. 1, ELI: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021D1209%2801%29). 227 Code-Entwicklungsplattform für Open-Source-Projekte der europäischen Organe, „European Digital Passenger Locator Form“, abgerufen am 3. November 2025, https://code.europa.eu/sante/eudplf. 228 Artikel 35 der IGV 2005 (geändert 2014, 2022 und 2024). In Bezug auf Personen, die das Recht auf freien Personenverkehr nach Unionsrecht genießen, müssen solche Anforderungen mit Artikel 29 der Richtlinie 2004/38/EG in Einklang stehen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021D1209%2801%29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021D1209%2801%29 https://code.europa.eu/sante/eudplf 86 Entwicklung und Aktualisierung technischer Anleitungen für die Ausstellung und Überprüfung der Echtheit dieser Bescheinigungen in beiden Formaten229 230. Sie hat das Globale Netz für die digitale Gesundheitszertifizierung (GDHCN) entwickelt. Dabei handelt es sich um eine Open-Source-Plattform, die Standards für eine Reihe digitaler Produkte bereitstellt231. Diese basieren auf dem Rahmen für das digitale COVID- Zertifikat der EU, in dem die Ausstellung und Überprüfung von Impf-, Test- und Genesungszertifikaten geregelt ist, und wahren gleichzeitig den Schutz personenbezogener Daten232 233. 6.7. Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene Eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene kann von der Kommission festgestellt werden, wenn die schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr die öffentliche Gesundheit auf EU-Ebene gefährdet234. Durch diese Feststellung werden die rechtlichen Mandate einiger Behörden erweitert, die Koordinierung auf EU-Ebene verbessert und Ressourcen freigesetzt (Tabelle 9). Im Rahmen der Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene muss die Kommission bewerten, ob das Ereignis die öffentliche Gesundheit auf EU-Ebene gefährdet und ob die rechtlichen Auswirkungen ihrer Feststellung notwendig und verhältnismäßig sind. Bei dieser Bewertung muss die Kommission alle Sachverständigengutachten der einschlägigen Agenturen oder Einrichtungen der EU oder des ACPHE berücksichtigen (Abbildung 8)235. Die Gesundheitsrisikobewertung, die von einer oder mehreren Agenturen oder Einrichtungen auf Ersuchen des Gesundheitssicherheitsausschusses oder der Kommission durchgeführt wird, kann als Sachverständigengutachten der beteiligten Agenturen und Einrichtungen der EU betrachtet werden236. Der ACPHE leistet auf Ersuchen des Gesundheitssicherheitsausschusses oder der Kommission unterstützende Beratung237. Darüber hinaus können Informationen, die von den Mitgliedstaaten im 229 Teil VI „Gesundheitsdokumente“ der IGV 2005 (geändert 2014, 2022 und 2024). 230 WHO, Digital Documentation of COVID-19 Certificates: Vaccination Status – Technical Specifications and Implementation Guidance, 27. August 2021, Genf, 2021, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO, https://www.who.int/publications/i/item/WHO-2019-nCoV-Digital_certificates-vaccination-2021.1. 231 WHO, „Global Digital Health Certification Network“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.who.int/initiatives/global-digital-health-certification-network. 232 Europäische Kommission, „Administrative arrangement between the WHO and the European Commission on technical cooperation related to the global digital health certification network“, 17. Mai 2023, https://commission.europa.eu/document/d1fb7b2e-0966-4496-a56a-5ab4a35ab15f_en?prefLang=de. 233 Europäische Kommission, „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und ‑Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie“, COM(2022)753 final, 22. Dezember 2022, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:52022DC0753. 234 Artikel 23 der Verordnung (EU) 2022/2371. 235 Artikel 23 der Verordnung (EU) 2022/2371. 236 Artikel 20 der Verordnung (EU) 2022/2371. 237 Artikel 24 der Verordnung (EU) 2022/2371. https://www.who.int/publications/i/item/WHO-2019-nCoV-Digital_certificates-vaccination-2021.1 https://www.who.int/initiatives/global-digital-health-certification-network https://commission.europa.eu/document/d1fb7b2e-0966-4496-a56a-5ab4a35ab15f_en?prefLang=de https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:52022DC0753 87 EWRS sowie in Konsultationen und im Rahmen der Koordinierung mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss ausgetauscht werden, sowie etwaige Stellungnahmen oder Leitlinien des Gesundheitssicherheitsausschusses oder des HERA-Boards in die Entscheidungsfindung der Kommission einfließen. 88 Tabelle 9. Rechtliche Auswirkungen der Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene. Maßnahmen Rechtliche Auswirkungen Maßnahmen im Zusammenhang mit Arzneimitteln und Medizinprodukten gemäß der Verordnung (EU) 2022/123 Die Tätigkeiten der EMA werden um folgende Tätigkeiten erweitert: • Einführung von Listen mit kritischen Arzneimitteln und kritischen Medizinprodukten; • Überwachung der Nachfrage nach und des Angebots an kritischen Arzneimitteln und kritischen Medizinprodukten; • Berichterstattung über tatsächliche oder potenzielle Engpässe bei kritischen Arzneimitteln und kritischen Medizinprodukten; Empfehlung von Maßnahmen zur Verhinderung oder Minderung dieser Engpässe; vollständige Aktivierung der Tätigkeiten der EMA- Notfall-Einsatzgruppe (ETF), einschließlich kostenloser wissenschaftlicher Beratung mit kürzeren Fristen und der Möglichkeit, ein spezielles Verfahren für die Abgabe förmlicher Stellungnahmen zur Verwendung und zum Vertrieb nicht zugelassener Arzneimittel anzuwenden. Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit medizinischer Gegenmaßnahmen gemäß den Verordnungen (EU) 2022/123, 2022/2371 und 2022/2372 • Möglichkeit für den Rat, den Notfallrahmen zu aktivieren, um die Bereitstellung krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2372 sicherzustellen. • Wird der Notfallrahmen aktiviert, wird der Gesundheitskrisenstab eingerichtet. • Je nach den aktivierten Maßnahmen des Notfallrahmens bestehen folgende Möglichkeiten: Beobachtung von Angebot und Nachfrage bei krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen, Erleichterung der Beschaffung, des Ankaufs oder der Herstellung von medizinischen Gegenmaßnahmen und Rohstoffen, Aktivierung von notlagenbezogener Forschung und Innovation in Bezug auf medizinische Gegenmaßnahmen, Beobachtung eines Verzeichnisses der Produktion für relevante medizinische Gegenmaßnahmen, Materialien, Ausrüstung und Infrastruktur, Gewährleistung der Verfügbarkeit und Bereitstellung krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen, Aktivierung der EU FAB-Kapazitäten sowie Bereitstellung von Soforthilfe für medizinische Gegenmaßnahmen. Aktivierung der verstärkten Notfallkapazität der EU- Gesundheits-Einsatzgruppe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 • Möglichkeit, die Unterstützung des ECDC für die Mobilisierung und den Einsatz der verstärkten Notfallkapazität der EU-Gesundheits- Einsatzgruppe zu aktivieren. • Die EU-Gesundheits-Einsatzgruppe kann bei der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung, bei Schulungen sowie bei Reaktionen auf Ausbrüche, einschließlich operativer Forschung und Überprüfungen nach der Durchführung von Maßnahmen, Unterstützung leisten. • Aktivierung aller Expertenpools der EU-Gesundheits- Einsatzgruppe. Aktivierung der IPCR-Regelung • Aktivierung der IPCR-Regelung, um die politische Koordinierung der Reaktion der EU auf die geltend gemachte Solidaritätsklausel zu gewährleisten. 89 Abbildung 8. Verfahren für die Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene. Eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene wird durch den Erlass eines Durchführungsrechtsakts der Kommission förmlich festgestellt. In dringenden und Mobilisierung von Forschungsmitteln im Rahmen von Horizont Europa • Option zur Mobilisierung von Forschungsmitteln im Rahmen von Horizont Europa, um Verfahren zu ermöglichen, die auf einen bestimmten Notfall zugeschnitten sind. Vorübergehende Beschränkungen für Reisen in die EU gemäß Artikel 21a der Verordnung (EU) 2016/399 • Möglichkeit für den Rat, vorübergehende Reisebeschränkungen zu verhängen, einschließlich Maßnahmen wie Tests, Quarantäne und Selbstisolierung. 90 schwerwiegenden Situationen kann die Kommission beschließen, dass der Durchführungsrechtsakt sofort gilt, und erst nach Erlass des Rechtsakts ein Ausschussverfahren einleiten. Die Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene ist unabhängig von der Entscheidung des Generaldirektors der WHO, auf der Grundlage der Standpunkte des IGV-Notfallausschusses festzustellen, dass ein Ereignis eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite (PHEIC) darstellt238. Bevor die Kommission jedoch eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene feststellt, muss sie sich mit der WHO in Verbindung setzen, um sie über die Lageanalyse der Kommission zu informieren und sie von ihrer Absicht in Kenntnis zu setzen, einen solchen Beschluss zu erlassen239. 6.7.1. Arzneimittel und Medizinprodukte Sobald eine gesundheitliche Notlage in der EU festgestellt wurde, überprüft die EMA- Notfall-Einsatzgruppe (ETF) alle verfügbaren Daten zu Arzneimitteln, die zur Bewältigung der Situation beitragen könnten. Die EMA-Notfall-Einsatzgruppe berät Entwickler in wissenschaftlichen Fragen (einschließlich kostenloser klinischer Studien) und unterstützt die Organisation klinischer Studien in der EU für die vielversprechendsten Arzneimittel, unter anderem durch Erörterungen zu Protokollen und die Zusammenarbeit mit dem Koordinierungsmechanismus für klinische Studien. Darüber hinaus unterstützt die EMA-Notfall-Einsatzgruppe die Zulassungsverfahren für relevante Arzneimittel und kann wissenschaftliche Empfehlungen zur Verwendung von Arzneimitteln abgeben, bevor sie zugelassen werden. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Ausschüssen, Arbeitsgruppen und wissenschaftlichen Beratergruppen der EMA. Die EMA-Notfall-Einsatzgruppe prüft auch, wie Erkenntnisse aus der Praxis am besten genutzt werden können, und arbeitet eng mit verschiedenen Interessenträgern und Partnern zusammen. Die EMA kann beschleunigte Regulierungsverfahren anwenden, um Änderungen im Herstellungsprozess zu genehmigen, die in einer Krisensituation die Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln verbessern könnten. Bei einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene erstellt die hochrangige Lenkungsgruppe der EMA zur Überwachung möglicher Engpässe bei Arzneimitteln und zur Sicherheit von Arzneimitteln (MSSG) eine Liste kritischer Arzneimittel, die im Hinblick auf Versorgungsprobleme überwacht werden müssen. Diese Überwachung umfasst die Zusammenstellung von Prognosen zu Angebot und Nachfrage, um potenzielle oder tatsächliche Engpässe zu ermitteln. Die Gruppe koordiniert auch Tätigkeiten, mit denen Engpässe verhindert oder die Auswirkungen solcher Engpässe eingedämmt werden sollen. Sie gibt zudem Empfehlungen für Maßnahmen ab, die auf EU-Ebene zu ergreifen sind, um Engpässe und Schwachstellen in der Lieferkette für 238 Artikel 12 der IGV 2005 (geändert 2014, 2022 und 2024). 239 Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2371. 91 kritische Arzneimittel sowie Fragen im Zusammenhang mit der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit kritischer Arzneimittel anzugehen. Um Engpässe bei Medizinprodukten zu beheben, führt die hochrangige Lenkungsgruppe der EMA für Medizinprodukte (MDSSG) ähnliche Tätigkeiten durch. 6.7.2. Aktivierung des Notfallrahmens zur Gewährleistung der Bereitstellung krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen Wird eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene festgestellt und wird dies angesichts der wirtschaftlichen Lage als angemessen erachtet, kann die Kommission einen Entwurf eines Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Aktivierung der Verordnung zur Gewährleistung der Versorgung mit krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen vorschlagen240 (Abbildung 9). Der Vorschlag der Kommission kann Empfehlungen der einschlägigen EU-Governance-Strukturen, einschließlich EU- Agenturen, berücksichtigen. 240 Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates vom 24. Oktober 2022 über einen Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 64, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2372/oj). http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2372/oj 92 Abbildung 9. Verfahren zur Aktivierung des Notfallrahmens zur Gewährleistung der Bereitstellung krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen. Die Annahme einer Verordnung des Rates zur Aktivierung des Notfallrahmens erfordert eine Bewertung der wirtschaftlichen Lage und der wirtschaftlichen Auswirkungen der zu treffenden Maßnahmen. In dieser Bewertung wird dargelegt, wie sich die gesundheitliche Notlage auf Unionsebene voraussichtlich auf die Wirtschaft auswirken wird und wie diese Auswirkungen durch die vorgeschlagenen Maßnahmen abgemildert werden können. 93 Wird der Notfallrahmen aktiviert, wird der Gesundheitskrisenstab eingerichtet (Abbildung 9). Der Gesundheitskrisenstab koordiniert die Bemühungen des Rates, der Kommission, der einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und der Mitgliedstaaten, durch die die Versorgung mit und der Zugang zu krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen sichergestellt werden soll. Den gemeinsamen Vorsitz im Gesundheitskrisenstab führen die Kommission und der Mitgliedstaat, der den turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz innehat. Er setzt sich aus der Kommission und einem Vertreter aus jedem Mitgliedstaat zusammen. Der Gesundheitskrisenstab lädt einen Vertreter des Gesundheitsausschusses der Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, die einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (z. B. die EMA und das ECDC) und einen Vertreter des ACPHE als Beobachter ein. Der gemeinsame Vorsitz des Gesundheitskrisenstabs kann in Bezug auf Themen, die auf der Tagesordnung stehen, Sachverständige mit besonderem Fachwissen ad hoc als Beobachter zu den Sitzungen des Gesundheitskrisenstabs oder seiner Untergruppen einladen. Der Gesundheitskrisenstab sorgt für die Koordinierung und den Informationsaustausch mit der IPCR, dem Gesundheitssicherheitsausschuss und dem Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC). Zusätzliche Maßnahmen im Rahmen des Notfallrahmens für medizinische Gegenmaßnahmen können jederzeit über dasselbe Verfahren wie die Aktivierung des Rahmens aktiviert werden. Die Aktivierung des Notfallrahmens für medizinische Gegenmaßnahmen kann um bis zu sechs Monate verlängert werden. Zu diesem Zweck muss die Kommission dem Rat einen Bericht vorlegen, in dem insbesondere die Lage im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die wirtschaftlichen Folgen der Notlage in der EU insgesamt und in den Mitgliedstaaten sowie die Auswirkungen der bereits ergriffenen Maßnahmen analysiert werden. Der Bericht muss spätestens drei Wochen vor dem Tag, an dem die Aktivierung des Rahmens auslaufen soll, vorgelegt werden. Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission beschließen, die Aktivierung des Notfallrahmens zu verlängern, wenn dies angesichts der wirtschaftlichen Lage und der Notwendigkeit, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit zu gewährleisten, für notwendig erachtet wird. Der Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen wird entweder deaktiviert, wenn die Verordnung des Rates zur Aktivierung des Rahmens ausläuft, oder wenn die Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene aufgehoben wird. Je nachdem, welche Maßnahmen des Notfallrahmens aktiviert werden, sind verschiedene Ergebnisse möglich. Dazu gehören die Stärkung der Koordinierung medizinischer Gegenmaßnahmen, die Verbesserung der Beobachtung medizinischer Gegenmaßnahmen und möglicherweise strengere Meldepflichten für die Akteure in der Lieferkette (Tabelle 10). 94 Tabelle 10. Maßnahmen des Notfallrahmens zur Gewährleistung der Bereitstellung krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2022/2372 Maßnahme des Notfallrahmens Rechtliche Auswirkungen Beobachtung krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen (Artikel 7) • Die Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt, in dem ein Verzeichnis krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen und Rohstoffe sowie eine Formatvorlage für die Beobachtung von Angebot und Nachfrage festgelegt werden. • Die Kommission sammelt zusätzliche Informationen über Angebot und Nachfrage bei krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen und Rohstoffen. Beschaffung, Ankauf und Herstellung krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen und Rohstoffe (Artikel 8) • Die Kommission schlägt mit Unterstützung des Gesundheitskrisenstabs einen geeigneten Mechanismus für den Ankauf krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen und Rohstoffe vor. • Die Kommission leitet das Beschaffungsverfahren. • Die teilnehmenden Mitgliedstaaten verhandeln über die Kaufvereinbarungen („Opt-out“-Mechanismus, vereinfachte Verfahren, Aktivierung von EU FAB). Notlagenbezogene Aspekte der Vorsorge- und Reaktionspläne für Forschung und Innovation sowie Nutzung von Netzen für klinische Prüfungen und Plattformen für den Datenaustausch (Artikel 9) • Die Kommission und die Mitgliedstaaten aktivieren die notlagenbezogenen Aspekte Forschung und Innovation des Unionsplans in Bezug auf medizinische Gegenmaßnahmen. • Zur Einrichtung klinischer Prüfungen bezieht die Kommission die Notfall-Einsatzgruppe, den Koordinierungsmechanismus für klinische Prüfungen, die Europäische Partnerschaft für Pandemievorsorge und ihre Forschungsnetze sowie das ECDC ein. Verzeichnis der Produktion und Produktionsanlagen für krisenrelevante medizinische Gegenmaßnahme (Artikel 10) • Die Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt zur Erstellung eines Verzeichnisses und einer Formatvorlage für die Beobachtung von Produktionskapazitäten und Vorräten in Bezug auf medizinische Gegenmaßnahmen. • Die Hersteller informieren die Kommission über ihre Produktionskapazität. • Die Kommission informiert das Parlament und den Rat über die Produktionskapazitäten in der EU und in Drittländern. Verzeichnis krisenrelevanter Rohstoffe, Verbrauchsgüter, Medizinprodukte, Ausrüstung und Infrastruktur (Artikel 11) • Die Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt, um das Verzeichnis und die Formatvorlage gemäß Artikel 10 auf krisenrelevante Rohstoffe, Verbrauchsgüter, Medizinprodukte, Ausrüstung und Infrastruktur auszuweiten. Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit und Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen (Artikel 12) • Die Kommission entscheidet über die Neuorganisation der Lieferketten und Produktionslinien sowie über die Nutzung der vorhandenen Vorräte. • Die Kommission schafft zeitnah finanzielle Anreizmechanismen, sofern dies machbar ist. Soforthilfe (Artikel 13) • Das Soforthilfeinstrument wird aktiviert, um die erforderlichen Ausgaben zur Bewältigung der gesundheitlichen Notlage zu finanzieren. 95 6.7.3. Globale und EU-Unterstützung für die nationalen Gesundheitssysteme Als Reaktion auf lokale Ausbrüche übertragbarer Krankheiten unterstützt die vom ECDC verwaltete EU-Gesundheits-Einsatzgruppe Mitgliedstaaten und Nicht-EU- Länder. Die Unterstützung kann Feldepidemiologie, Datenverwaltung, operative Forschungsunterstützung, Infektionsprävention und -kontrolle sowie logistisches Fachwissen umfassen241. Bei einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene kann die Kommission zusammen mit mindestens zwei Mitgliedstaaten die verstärkte Notfallkapazität der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe mobilisieren. Damit wird die Koordinierung der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe unter die Kontrolle des ECDC und der Kommission gestellt, um den Gesundheitssicherheitsausschuss zu unterstützen242. Die Mobilisierung der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe kann von der EU je nach Situation finanziert werden. Die medizinischen Notfallteams (EMTs) sind vorgehaltene und einsatzbereite Reaktionsteams, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Katastrophenschutz-Pools (ECPP) bereitgestellt werden und die gegenseitige Unterstützung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union ermöglichen. Die medizinischen Notfallteams umfassen Module, die auf der Grundlage von WHO- Standards eingestuft wurden, wie z. B. spezialisierte Versorgungsteams. Neben den medizinischen Notfallteams im Rahmen des Europäischer Katastrophenschutz-Pools dient das rescEU-Notfallteam als erstes europaweites Feldlazarett im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union. Es besteht aus drei medizinischen Notfallteams vom Typ 2 (EMT2-Typ) und 18 spezialisierten Versorgungsteams. Diese Teams decken ein breites Spektrum von Dienstleistungen ab, darunter Intensivpflege, Behandlung von Verbrennungen, Patiententransport, fortgeschrittene Diagnostik, Unterstützung von Müttern und Kindern, Rehabilitation, psychologische Unterstützung, orthopädische Behandlung, Labordienste, Sauerstoffversorgung, Telekommunikationsunterstützung und Dialyse. Dank seiner modularen Struktur kann das rescEU-Notfallteam flexibel auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der lokalen Gesundheitseinrichtungen reagieren. Das von der WHO koordinierte Global Health Emergency Corps (GHEC) ist ein Rahmen für den Ausbau der Personalkapazitäten bei gesundheitlichen Notlagen in den Bereichen Prävention, Vorsorge, Reaktion und Resilienz sowie eine Kooperationsplattform für Länder und Netze für gesundheitliche Notlagen. Der GHEC- Rahmen umfasst mehrere Initiativen wie das Globale Netzwerk für Warnungen und 241 Artikel 11a der Verordnung (EG) Nr. 851/2004. 242 Durchführungsverordnung (EU) 2025/1536 der Kommission vom 29. Juli 2025 zur Festlegung des Verfahrens für die Mobilisierung der verstärkten Notfallkapazität der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe (ABl. L 2025/1536, 30.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1536/oj). EU FAB = Netz ständig einsatzbereiter Produktionskapazitäten für die Herstellung von Impfstoffen und Arzneimitteln http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1536/oj 96 Gegenmaßnahmen (GOARN)243. Auf Anfrage kann das Globale Netzwerk für Warnungen und Gegenmaßnahmen Personal und Ressourcen einsetzen, um die betroffenen Länder bei der Prävention und Bekämpfung von Ausbrüchen von Infektionskrankheiten und gesundheitlichen Notlagen zu unterstützen. Mehrere Universitäten, Forschungsinstitute und Gesundheitsbehörden in den Mitgliedstaaten sowie das ECDC sind Partner des Globalen Netzwerks für Warnungen und Gegenmaßnahmen244. 243 WHO, „Global Health Emergency Corps“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.who.int/emergencies/partners/global-health-emergency-corps. 244 Globales Netzwerk für Warnungen und Gegenmaßnahmen (GOARN), abgerufen am 3. November 2025, https://goarn.who.int/. https://www.who.int/emergencies/partners/global-health-emergency-corps https://goarn.who.int/ 97 7. PHASE 4: Folgenbewältigung und Lehren Die Folgenbewältigung bei Gesundheitskrisen ist von entscheidender Bedeutung für die Wiederherstellung der Gesundheit, der Lebensgrundlagen, der Wirtschaft, des physischen, sozialen und kulturellen Umfelds und der Mittel und Werte der von Katastrophen betroffenen Gemeinschaften. Eine wirksame Folgenbewältigung trägt dazu bei, die Auswirkungen künftiger Krisen zu vermeiden oder zu minimieren, und ist ein integraler Bestandteil der Resilienz der Gesundheitssysteme. Eine Deeskalation der Reaktion der EU auf Gesundheitskrisen erfolgt, wenn Krisenmechanismen oder -strukturen für ein wirksames Management und den Schutz der öffentlichen Gesundheit nicht mehr als notwendig und verhältnismäßig angesehen werden. Sollte eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene festgestellt werden, würde der Deeskalationsprozess beginnen, sobald die schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr die öffentliche Gesundheit auf EU-Ebene nicht mehr gefährdet und die aktivierten Maßnahmen nicht mehr erforderlich sind. Nach Prüfung eines Sachverständigengutachtens von Agenturen oder Einrichtungen der EU oder des ACPHE kann die Kommission einen Durchführungsrechtsakt erlassen, mit dem die Feststellung der gesundheitlichen Notlage aufgehoben wird. Der Beschluss des Rates über die Aktivierung der Notfallrahmenverordnung über medizinische Gegenmaßnahmen läuft nach Ablauf des festgelegten Zeitrahmens für seine Aktivierung aus, sofern er nicht verlängert wird. Wenn die Kommission die gesundheitliche Notlage auf Unionsebene aufhebt, wird auch der Notfallrahmen deaktiviert. Der Rat kann beschließen, die IPCR-Regelung auf den Überwachungsmodus zurückzustufen oder sie zu deaktivieren, wenn sie nicht mehr für notwendig erachtet wird. Das Katastrophenschutzverfahren der Union wird deaktiviert, wenn in Bezug auf das betreffende Ereignis kein Unterstützungsbedarf mehr besteht. Im Anschluss daran sammelt, verwaltet und verbreitet die Kommission Erkenntnisse und bewährte Verfahren aus den Einsätzen des Katastrophenschutzverfahrens der Union im Rahmen des Programms zur Auswertung von Erkenntnissen innerhalb des Unions- Wissensnetzes für Katastrophenschutz245. Es können Überprüfungen oder Bewertungen während und nach der Durchführung von Maßnahmen erfolgen, um Erkenntnisse aus der Praxis bei der Reaktion auf Gesundheitskrisen zu gewinnen. Auf EU-Ebene nimmt die Kommission Überprüfungen während und nach der Durchführung von Maßnahmen vor, um den derzeitigen Unionsplan auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse zu überarbeiten246. Die Ergebnisse von Überprüfungen während und nach der Durchführung von Maßnahmen können auch zu Änderungen der Reaktionsstrategien und des Rechtsrahmens führen. Darüber hinaus bewertet die Kommission regelmäßig 245 Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU. 246 Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2371. 98 die Verordnung (EU) 2022/2371 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Bedrohungen und kann auf der Grundlage der Ergebnisse Vorschläge zur Verbesserung des EU-Rechtsrahmens verabschieden. Überprüfungen oder Bewertungen nach der Durchführung von Maßnahmen spielen auch eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Öffentlichkeit über die Wirksamkeit und die Auswirkungen der Krisenreaktion zu informieren. Dieser Prozess verbessert die Rechenschaftspflicht und Transparenz und stärkt das Vertrauen. Um die Krisenreaktions- und Wiederaufbaupolitik der EU zu bewerten, kann die Kommission während oder nach einer Krise den Mechanismus für wissenschaftliche Beratung (SAM) um wissenschaftliche Beratung ersuchen247. Darüber hinaus ist der Europäische Rechnungshof dafür zuständig, zu bewerten, wie die EU ihre Mittel verwendet und ihre Politik umsetzt, auch in einer Krise248. Beispiel für grenzüberschreitende interregionale Zusammenarbeit: Nachbereitungsstudie zur Bewertung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an der belgisch-niederländisch-deutschen Grenze Seit ihrer Gründung im Jahr 1976 hat die Euroregion Maas-Rhein auf der Grundlage einer langfristigen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit integrierte öffentliche Gesundheitsversorgungssysteme entwickelt, darunter Krankenhäuser und Rettungsdienste (EMRIC: Euregio Maas-Rhein Unfall- und Krisenbewältigung). Nach der COVID-19-Pandemie unterstützte die Region die PANDEMRIC-Studie, um die Vorteile der regionalen Zusammenarbeit in einer Pandemie oder bei einem großflächigen Ausbruch einer Infektionskrankheit zu untersuchen. Es wurde eine detaillierte Analyse der Hindernisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Krankentransporten und Intensivpflegetransporten vorgelegt, und es wurden konkrete Empfehlungen zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen abgegeben. In Simulationen werden gemeinsame Vorkehrungen für Governance, Kapazitäten und Ressourcen anhand hypothetischer Szenarien getestet. Die Kommission ist dafür zuständig, diese Übungen zu erleichtern, insbesondere um die Umsetzung des derzeitigen Unionsplans sicherzustellen, wobei die erste Simulation für 2026 geplant ist249. Diese Simulationen dienen dazu, die Wirksamkeit des Unionsplans bei der Koordinierung der Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren in der EU/im EWR zu bewerten. Neben der Erprobung der gemeinsamen Vorkehrungen werden im Rahmen der Simulationen auch die Umsetzung des Ansatzes „Eine Gesundheit“, des behördenübergreifenden Ansatzes und des gesamtgesellschaftlichen Ansatzes sowie die grenzüberschreitenden interregionalen Vorsorgeelemente des Unionsplans getestet und bewertet. Auf der Grundlage der aus diesen Simulationen gewonnenen Erkenntnisse überprüft die Kommission den Plan der Union und passt ihn gegebenenfalls an. 247 Scientific Advice Mechanism to the European Commission, „Strategic crisis management in the EU“, SAM-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://scientificadvice.eu/advice/strategic-crisis-management-in-the-eu/. 248 Europäischer Rechnungshof, Reaktion der EU auf die COVID‑19‑Pandemie – Die medizinischen Agenturen der EU haben ihre Aufgabe trotz der beispiellosen Umstände im Allgemeinen gut bewältigt, Sonderbericht 12/24, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2024, https://www.eca.europa.eu/de/publications/SR-2024- 12. 249 Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2371. https://scientificadvice.eu/advice/strategic-crisis-management-in-the-eu/ https://www.eca.europa.eu/de/publications/SR-2024-12 https://www.eca.europa.eu/de/publications/SR-2024-12 99 ANHÄNGE ANHANG 1: Glossar Begriff Definition Gefahrenübergreifender Ansatz Ein umfassender Ansatz für die Vorsorge- und Reaktionsplanung, der ein breites Spektrum potenzieller Notfälle und Katastrophen abdeckt, bei denen verschiedene Gefahren (Ausbrüche, Cyberangriffe, extreme Wetterereignisse usw.) durch ähnliche Reaktionen des Gesundheitssystems bewältigt werden könnten250. Biologische Sicherheit Die Grundsätze, Praktiken und Eindämmungsmaßnahmen, die umgesetzt werden, um eine unbeabsichtigte Exposition gegenüber oder Freisetzung von biologischen Arbeitsstoffen und Toxinen zu verhindern, die Risiken für die menschliche Gesundheit, die Landwirtschaft, Tiere oder die Umwelt darstellen können251. Schutz vor biologischen Gefahren Die Strategien, Praktiken und Maßnahmen, die umgesetzt werden, um den Verlust, Diebstahl, Missbrauch, die Umleitung, Freisetzung oder sogar die militärische Nutzung von biologischen Materialien, Technologien oder Ausrüstungen sowie von Methoden, Fähigkeiten und Daten im Zusammenhang mit deren Handhabung zu verhindern, die Risiken für die menschliche Gesundheit, die Landwirtschaft, Tiere oder die Umwelt darstellen können252. Katastrophenschutz Schutz von Menschen, Umwelt und Eigentum vor allen Arten von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen. Neben dem Einsatz von Einsatzkräften und Ausrüstung als Reaktion auf einen Notfall umfasst dies auch die Planung für und Vorbereitung auf solche Ereignisse. Dazu gehören die Durchführung von Risikobewertungen und die Entwicklung von Schutzkonzepten und Rettungsplänen und entsprechenden Abläufen253. Kooperative Überwachung Die systematische Stärkung der Kapazitäten und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Interessenträgern sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gesundheitssektors mit dem letztendlichen Ziel, die Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit und die faktengesicherten Grundlagen für die Entscheidungsfindung zu verbessern254. 250 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025, https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health- threats.pdf. 251 WHO, Laboratory biosecurity guidance, Genf, 2024, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO, https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/377754/9789240095113-eng.pdf?sequence=1. 252 WHO, Laboratory biosecurity guidance, Genf, 2024, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO, https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/377754/9789240095113-eng.pdf?sequence=1. 253 Zugang zum Recht der Europäischen Union; siehe EUR-Lex, „Katastrophenschutz“, abgerufen am 3. November 2025, https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/civil-protection.html. 254 WHO, Defining collaborative surveillance: a core concept for strengthening the global architecture for health emergency preparedness, response, and resilience (HEPR), Genf, 2023, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO, https://www.who.int/publications/i/item/9789240074064. https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/377754/9789240095113-eng.pdf?sequence=1 https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/377754/9789240095113-eng.pdf?sequence=1 https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/civil-protection.html https://www.who.int/publications/i/item/9789240074064 100 Kontaktnachverfolgung Maßnahmen zur Identifizierung von Personen, die einer Quelle einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr ausgesetzt waren und Gefahr laufen, sich oder andere zu infizieren, oder die eine übertragbare Krankheit entwickelt haben. Diese Identifizierung erfolgt manuell oder technologisch mit dem alleinigen Ziel, potenziell neu infizierte Personen, die möglicherweise mit bereits infizierten Personen in Kontakt gekommen sind, rasch zu ermitteln, um die weitere Übertragung einzudämmen255. Krise Eine schwerwiegende, unerwartete und häufig gefährliche Situation von so großer Tragweite oder politischer Bedeutung, dass eine zeitnahe Koordinierung der Politik und der Reaktion auf Unionsebene erforderlich ist. Die Situation kann Menschenleben, die Umwelt, kritische Infrastrukturen oder zentrale gesellschaftliche Funktionen beeinträchtigen oder bedrohen und durch Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen verursacht werden256. Frühwarnung Die rechtzeitige und wirksame Weitergabe von Informationen, die ein Handeln zur Vermeidung oder Verringerung von Risiken und schädlichen Folgen einer Krise und zur Erleichterung der Vorsorge im Hinblick auf eine wirksame Bewältigung ermöglicht257. Frühwarnsystem Ein System zur Feststellung potenzieller Bedrohungen und Krisen, hauptsächlich durch Meldungen, Prognosen und Warnmeldungen258. Ereignisbasierte Überwachung Die organisierte Erhebung, Kontrolle, Bewertung und Auswertung hauptsächlich unstrukturierter Ad-hoc-Informationen über Gesundheitsereignisse oder -risiken, die ein akutes Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen können. 259. Lebensmittelbedingter Krankheitsausbruch Eine Inzidenz von zwei oder mehr Fällen derselben Krankheit und/oder Infektion beim Menschen, wenn die Fälle mit derselben Nahrungsquelle in Verbindung stehen oder wahrscheinlich in Verbindung stehen260. Gefahr Alles, was Menschen, Tiere, die Umwelt oder Eigentum schädigen kann. Das Vorliegen einer Gefahr bedeutet nicht notwendigerweise, dass sie eine Bedrohung darstellt (z. B. ist ein zoonotischer Krankheitserreger eine Gefahr, weil er beim Menschen Krankheiten verursachen kann, aber nicht notwendigerweise eine Bedrohung, es sei denn, der Mensch ist ihr ausgesetzt und es kommt zu einer Übertragung)261. 255 Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2371. 256 ECDC, HEPSA – health emergency preparedness self-assessment tool: User guide, Stockholm, 2018, https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Technical-Doc-HEPSA-tool-update-dec-18.pdf. 257 Artikel 4 Absatz 5 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU. 258 ECDC, HEPSA – health emergency preparedness self-assessment tool: User guide, Stockholm, 2018, https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Technical-Doc-HEPSA-tool-update-dec-18.pdf. 259 WHO, Early detection, assessment and response to acute public health events: Implementation of early warning and response with a focus on event-based surveillance, Genf, 2014, https://www.who.int/publications/i/item/WHO-HSE- GCR-LYO-2014.4. 260 Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates (ABl. L 325 vom 12.12.2003, S. 31, ELI: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0099). 261 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025, https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health- threats.pdf. https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Technical-Doc-HEPSA-tool-update-dec-18.pdf https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Technical-Doc-HEPSA-tool-update-dec-18.pdf https://www.who.int/publications/i/item/WHO-HSE-GCR-LYO-2014.4 https://www.who.int/publications/i/item/WHO-HSE-GCR-LYO-2014.4 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0099 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0099 https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf 101 Gesundheitskrise Eine Krise oder ein schwerwiegender Vorfall aufgrund von Bedrohungen unterschiedlicher Herkunft, einschließlich Bedrohungen im Zusammenhang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln, biologischen, chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Quellen, die bzw. der sich auf die öffentliche Gesundheit auswirkt und ein sofortiges Handeln der Behörden erfordert262. Gesundheitssystem Umfasst alle Organisationen, Institutionen, Ressourcen und Personen, deren vorrangiges Ziel die Verbesserung der Gesundheit ist263. Im Unionsplan wird nicht zwischen einem Gesundheitssystem, einem öffentlichen Gesundheitssystem oder einem System für Gesundheitsdienstleistungen unterschieden. Vorfall Ein Ereignis, das die Bereitstellung wesentlicher Dienste, einschließlich nationaler Systeme zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, erheblich stören könnte oder tatsächlich stört264. Darüber hinaus umfasst dies die Feststellung biologischer, chemischer oder physikalischer Gefahren in Lebensmitteln, Futtermitteln oder beim Menschen, die zu einer möglichen Gefahr für die öffentliche Gesundheit führen oder auf eine solche hinweisen könnten. Dies ist der Fall, wenn mehr als eine Person derselben Gefahr ausgesetzt ist oder wenn die Anzahl der Fälle beim Menschen oder der Gefahrenfeststellungen die Erwartungen übersteigt und wenn die Fälle (wahrscheinlich) mit derselben Lebensmittel- oder Futtermittelquelle in Zusammenhang stehen265. Indikatorgestützte Überwachung Die zielorientierte, regelmäßige und systematische Berichterstattung, Erhebung, Kontrolle, Analyse und Auswertung strukturierter Daten über Fälle übertragbarer Krankheiten und Erregerisolate266. Integrierte Überwachung Eine Strategie, die verschiedene Überwachungstätigkeiten kombiniert und koordiniert, um die Erkennung, Prävention und Reaktion in Bezug auf Krankheiten zu verbessern, häufig durch die Verknüpfung von Daten und Systemen über verschiedene Quellen und Ebenen eines Gesundheitssystems hinweg. Medizinische Gegenmaßnahmen (MCM) Humanarzneimittel und für den menschlichen Gebrauch bestimmte Medizinprodukte sowie andere wesentliche Waren und Dienstleistungen, die für die Vorsorge für und Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren erforderlich sind267. 262 Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021-2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 (ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/522/oj). 263 WHO, Monitoring the building blocks of health systems: a handbook of indicators and their measurement strategies, WHO Document Production Services, Genf, 2010, ISBN 978 92 4 156405 2, https://iris.who.int/handle/10665/258734. 264 Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 164, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj). 265 Durchführungsbeschluss (EU) 2019/300 der Kommission vom 19. Februar 2019 zur Erstellung eines allgemeinen Plans für das Krisenmanagement im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit (ABl. L 50 vom 21.2.2019, S. 55, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2019/300/oj). 266 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025, https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health- threats.pdf. 267 Artikel 3 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2022/2371. http://data.europa.eu/eli/reg/2021/522/oj https://iris.who.int/handle/10665/258734 http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2019/300/oj https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf 102 „Eine Gesundheit“ Ein sektorübergreifender Ansatz, bei dem anerkannt wird, dass ein Zusammenhang zwischen der menschlichen Gesundheit und der Tiergesundheit und der Umwelt besteht, und dass bei Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsgefahren diesen drei Dimensionen Rechnung getragen werden muss268. Reiseformular (PLF) Ein sicheres Formular, das auf Verlangen der Gesundheitsbehörden ausgefüllt wird und in dem Passagierdaten erfasst werden, um diese Behörden bei der Bewältigung einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu unterstützen, indem es ihnen die Nachverfolgung von Passagieren, die Grenzen überschreiten, erleichtert269. Gesundheitspolitische Maßnahme Eine Entscheidung oder Tätigkeit zur Prävention, Beobachtung oder Kontrolle der Ausbreitung von Krankheiten oder der Verseuchung, um ernste Risiken für die öffentliche Gesundheit zu bekämpfen oder ihre Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit zu mindern270. Risiko für die öffentliche Gesundheit Das Auftreten einer Gefahr, die ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen kann271. Folgenbewältigung Der mittel- und langfristige Wiederaufbau und die nachhaltige Wiederherstellung kritischer Infrastrukturen, Dienstleistungen, Unterkünfte, Einrichtungen und Existenzgrundlagen, die für das uneingeschränkte Funktionieren einer von einer Katastrophe betroffenen Gemeinschaft oder Gesellschaft erforderlich sind. Diese Bemühungen sollten mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung und dem Konzept „Build Back Better“ im Einklang stehen, um diese widerstandsfähiger zu machen und künftige Katastrophenrisiken zu verringern272. Widerstandsfähigkeit/Resilienz Die Fähigkeit eines Systems, Störungen zu verkraften, sich anzupassen und sich davon zu erholen. Dazu gehört die Fähigkeit, Schocks standzuhalten, wesentliche Funktionen in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und auf effiziente Weise zu einem Zustand normaler Funktionsfähigkeit zurückzukehren273. 268 Artikel 3 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2022/2371. 269 Artikel 1a „Begriffsbestimmungen“ des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/858 der Kommission vom 27. Mai 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/253 in Bezug auf durch schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren ausgelöste Warnmeldungen und für die Kontaktnachverfolgung von Passagieren mithilfe von Reiseformularen (ABl. L 188 vom 28.5.2021, S. 106, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2021/858/oj). 270 Artikel 3 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2022/2371. 271 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025, https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health- threats.pdf. 272 UN General Assembly, „Report of the open-ended intergovernmental expert working group on indicators and terminology relating to disaster risk reduction“, 1. Dezember 2016, https://www.preventionweb.net/files/50683_oiewgreportenglish.pdf?startDownload=true. 273 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025, https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health- threats.pdf. http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2021/858/oj https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf https://www.preventionweb.net/files/50683_oiewgreportenglish.pdf?startDownload=true https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf 103 Risiko Die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines unerwünschten Ereignisses und der damit verbundenen negativen Folgen274. Das Risiko umfasst das Potenzial für Verluste oder Störungen und wird als Kombination aus dem Ausmaß solcher Verluste oder Störungen und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Vorfalls bewertet275. Risikobewertung Der gesamte Prozess der Ermittlung, Analyse und Bewertung von Risiken276. Risikoanalyse Der Prozess des Erwerbs von Kenntnissen über die Art sowie der Feststellung des Ausmaßes von Risiken277. Risikoermittlung Der Prozess der Ermittlung, Erkennung und Beschreibung von Risiken278. Schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr Eine lebensbedrohende oder anderweitig schwerwiegende Gesundheitsgefährdung biologischen, chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs, die sich über die Grenzen von Mitgliedstaaten hinaus ausbreitet oder bei der ein erhebliches Risiko hierfür besteht und die eine Koordinierung auf Unionsebene erforderlich machen kann, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten279. Simulation Eine Schulungsmaßnahme, die reale Szenarien nachstellt, um die funktionalen Fähigkeiten von Notfallsystemen, -verfahren und -mechanismen zur Reaktion auf Ausbrüche und gesundheitliche Notlagen zu entwickeln, zu bewerten und zu testen280. Lageerfassung Der kontinuierliche Prozess der Erhebung, Analyse und Weitergabe zuverlässiger Informationen, um den Entscheidungsträgern ein klares und einheitliches Bild der Lage zu vermitteln281. Solidarität Der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerte Grundsatz, wonach die Mitgliedstaaten Hilfe anbieten müssen, wenn ein anderer Mitgliedstaat von einer Krise betroffen ist und um Hilfe ersucht282. Wenn eine Krise grenzüberschreitende Auswirkungen hat, besteht die Rolle der EU darin, für eine effiziente Koordinierung der Maßnahmen zu sorgen und die Zusammenarbeit zu erleichtern, um eine wirksame Krisenreaktion zu fördern. 274 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025, https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health- threats.pdf. 275 Artikel 2 Absatz 6 Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 164, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj). 276 ECDC, Recommendations for preparedness planning for public health threats, Stockholm, 2025, https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health- threats.pdf. 277 ISO 31073:2022(en) Risk management — Vocabulary. 278 ISO 31073:2022(en) Risk management — Vocabulary. 279 Artikel 2 und 3 der Verordnung (EU) 2022/2371. 280 WHO, WHO Simulation Exercise Manual, Genf, 2017, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO, https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/b7f2aa99-15c1-4e95-a0d6-c1006db0493f/content. 281 Zugang zum Recht der Europäischen Union; siehe EUR-Lex, „Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR)“, EUR-Lex-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://eur-lex.europa.eu/DE/legal- content/glossary/integrated-political-crisis-response-ipcr.html. 282 Artikel 222 AEUV. https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/recommendations-preparedness-planning-public-health-threats.pdf https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/b7f2aa99-15c1-4e95-a0d6-c1006db0493f/content https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/integrated-political-crisis-response-ipcr.html https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/integrated-political-crisis-response-ipcr.html 104 Überwachung Die systematische laufende Erhebung, Zusammenstellung und Analyse von Daten für Zwecke der öffentlichen Gesundheit sowie die zeitnahe Verbreitung von Informationen über die öffentliche Gesundheit, um die Bewertung des Bedarfs zu erleichtern und wirksame Gesundheitsschutzmaßnahmen zu steuern283. Syndromüberwachung Die Methode zur Überwachung der öffentlichen Gesundheit, bei der gesundheitsbezogene Daten in Echtzeit auf der Grundlage klinischer Beobachtungen statt laborbestätigter Diagnosen erhoben und analysiert werden284. Bedrohungsanalyse Der allgemeine sektorübergreifende Prozess der Ermittlung, Analyse und Bewertung des Ursprungs und des Ausmaßes einer sich abzeichnenden Bedrohung und der damit verbundenen Risiken285. Vulnerabilität Die Merkmale und Umstände einer Gemeinschaft, eines Systems oder eines Vermögenswerts, die sie anfällig für die schädlichen Auswirkungen einer Krise machen286. Behördenübergreifender Ansatz Der behördenübergreifende Ansatz, der alle relevanten Sektoren auf allen Verwaltungsebenen, d. h. auf lokaler, regionaler, nationaler, EU- und internationaler Ebene, zusammenführt, um eine wirksame Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen zu gewährleisten. Er fördert nicht nur die sektorübergreifende und multidisziplinäre Zusammenarbeit, die Politikkohärenz und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen, sondern zielt auch darauf ab, den Wechselwirkungen und Kaskadeneffekten von Risiken und Bedrohungen umfassend zu begegnen287. In diesem Sinne ist die zivil-militärische Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung für die Stärkung der Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen und gehört daher zu den im Unionsplan berücksichtigten Schlüsselsektoren288. 283 Artikel 1 der IGV 2005 (geändert 2014, 2022 und 2024). 284 WHO, WHO guidance on research methods for health emergency and disaster risk management, Genf, überarbeitet 2022, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO, https://wkc.who.int/our-work/health-emergencies/research-methods/sections- and-chapters. 285 Europäische Kommission, „Risikobewertung“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/risk-assessment_de. 286 ECDC, HEPSA – health emergency preparedness self-assessment tool: User guide, Stockholm, 2018, https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Technical-Doc-HEPSA-tool-update-dec-18.pdf. 287 Europäische Kommission, „EU-Strategie für eine krisenfeste Union“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://commission.europa.eu/topics/preparedness_de. 288 WHO, National civil-military health collaboration framework for strengthening health emergency preparedness: WHO guidance document, Genf, 2021, Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO, https://iris.who.int/handle/10665/343571. https://wkc.who.int/our-work/health-emergencies/research-methods/sections-and-chapters https://wkc.who.int/our-work/health-emergencies/research-methods/sections-and-chapters https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/risk-assessment_de https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/Technical-Doc-HEPSA-tool-update-dec-18.pdf https://commission.europa.eu/topics/preparedness_de https://iris.who.int/handle/10665/343571 105 Gesamtgesellschaftlicher Ansatz Der gesamtgesellschaftliche Ansatz fördert eine inklusive Kultur der Vorsorge und Resilienz289. Er würdigt und fördert den umfassenden und wirksamen Beitrag aller einschlägigen Interessenträger zur Risikoprävention und zur Bewältigung von Notfällen. Zu diesen Interessenträgern gehören Einzelpersonen, Familien und Gemeinschaften, Regierungen, zwischenstaatliche Organisationen, der Privatsektor und die Industrie, Glaubensgemeinschaften, die Zivilgesellschaft, die Medien, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Freiwilligenorganisationen. Gesamtgesellschaftliches Handeln ist von entscheidender Bedeutung, um nationale Einheit und globale Solidarität bei der Bewältigung der Risiken und Auswirkungen aller Arten von Notfällen, der allgemeinen Gesundheitssicherheit und der Resilienz von Gemeinschaften und Ländern zu erreichen290. Zoonosen/zoonotische Erkrankungen Krankheiten und/oder Infektionen, die direkt oder indirekt zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können291. 289 Europäische Kommission, „EU-Strategie für eine krisenfeste Union“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://commission.europa.eu/topics/preparedness_de. 290 WHO, Everyone’s business: Whole-of-society action to manage health risks and reduce socioeconomic impacts of emergencies and disasters, Genf, 2020, ISBN 978-92-4-001508-1, https://www.who.int/publications/i/item/9789240015081. 291 Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates (ABl. L 325 vom 12.12.2003, S. 31, ELI: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0099). https://commission.europa.eu/topics/preparedness_de https://www.who.int/publications/i/item/9789240015081 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0099 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0099 106 ANHANG 2: Einschlägige internationale Übereinkünfte und Rechtsvorschriften Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die einschlägigen Übereinkünfte und Rechtsvorschriften auf internationaler und EU-Ebene zur Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren. Die Liste sollte nicht als erschöpfend angesehen werden und die Übersichten sind nicht als umfassend zu verstehen. Sie bieten auch keinen vollständigen Überblick über den Inhalt der in der Tabelle enthaltenen Rechtsvorschriften. Sie enthalten vielmehr eine Zusammenfassung der Elemente der aufgeführten Übereinkünfte und Rechtsvorschriften, die für den Unionsplan relevant sind. Tabelle 11. Wichtige geltende Rechtsvorschriften auf EU- und internationaler Ebene zur Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren. Bezeichnung des Rechtsakts/Vertrags Beschreibung Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren Mit der Verordnung werden die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung und die Kapazitäten für schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren biologischen, chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs gestärkt. Durch sie werden der Gesundheitssicherheitsausschuss eingerichtet und seine Rolle während des gesamten Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich festgelegt. Sie enthält Bestimmungen über die gemeinsame Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen, legt einen Rahmen für eine fortschrittliche integrierte Überwachung in der EU fest und definiert das EU-Verfahren für die Frühwarnung bei Ereignissen, die Bewertung von Risiken für die öffentliche Gesundheit und die Ausrufung einer gesundheitlichen Notlage. Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und -Bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte In der Verordnung wird die Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bei der Vorsorge für und Reaktion auf Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit festgelegt. Sie enthält Bestimmungen, wonach die EMA die Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten überwachen und darüber Bericht erstatten sowie Leitlinien und fachliche Unterstützung im Zusammenhang mit der Verwendung von Arzneimitteln anbieten soll. Verordnung (EG) Nr. 851/2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (in der durch die Verordnung (EU) 2022/2370 geänderten Fassung) In der Verordnung sind die Zuständigkeiten des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) festgelegt, die die Präventions- und Vorsorgeplanung für übertragbare Krankheiten sowie die Risikobewertung und Unterstützung bei der Krisenreaktion umfassen. In der Verordnung sind auch die Berichts- und Meldepflichten der Mitgliedstaaten gegenüber dem ECDC festgelegt. 107 Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates über einen Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene Die Verordnung enthält Bestimmungen über die Aktivierung des Notfallrahmens, die Einrichtung eines Gesundheitskrisenstabs, die Überwachung und Gewährleistung der Versorgung mit krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen sowie die finanzielle Soforthilfe der Union im Falle einer Bedrohung der öffentlichen Gesundheit. Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates Die Verordnung enthält Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von persönlichen Schutzausrüstungen, die in der Union in Verkehr gebracht werden. Verordnung (EU) 2023/1322 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 Mit dieser Verordnung werden die Drogenagentur der Europäischen Union errichtet und ihre allgemeinen Aufgaben in Bezug auf Drogen, Drogenkonsum, Suchtstörungen und Suchterkrankungen, Prävention, Behandlung, Betreuung, Risiko- und Schadensminderung, Rehabilitation, soziale Wiedereingliederung, Genesung, Drogenmärkte und - angebot, einschließlich der illegalen Herstellung und des illegalen Handels, sowie andere relevante Aspekte mit Drogenbezug dargelegt. Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) Die Verordnung enthält Vorschriften und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen, die zwischen Tieren oder zwischen Tieren und Menschen in den Mitgliedstaaten übertragen werden. Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates Mit dieser Verordnung werden Regeln für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von für den menschlichen Gebrauch bestimmten Medizinprodukten und deren Zubehör in der Europäischen Union festgelegt. Die Verordnung gilt auch für klinische Prüfungen solcher Medizinprodukte und ihres Zubehörs. Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates über In-vitro- Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie 98/79/EG und des Beschlusses 2010/227/EU der Kommission Mit dieser Verordnung werden Regeln für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von für den menschlichen Gebrauch bestimmten Medizinprodukten im Bereich der In-vitro- Diagnostik und deren Zubehör in der Europäischen Union festgelegt. Sie gilt auch für Leistungsstudien zu In-vitro- Diagnostika und deren Zubehör. Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex). Nach dieser Verordnung unterliegen Personen, die Binnengrenzen zwischen Mitgliedstaaten überschreiten, grundsätzlich keinen Grenzkontrollen. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über Grenzkontrollen bei Personen, die die Außengrenzen der Mitgliedstaaten überschreiten, Einreisevoraussetzungen und die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen. 108 Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten Die Verordnung verbessert das Funktionieren des Binnenmarkts durch die Harmonisierung der Vorschriften für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt. Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (CER- Richtlinie) Die CER-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um die Erbringung wesentlicher Dienste für die Aufrechterhaltung kritischer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Tätigkeiten im Binnenmarkt sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Resilienzstrategien erlassen, Risikobewertungen durchführen, ihre kritischen Einrichtungen in elf Sektoren ermitteln und sie in die Lage versetzen, ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie nachzukommen. Die Richtlinie enthält auch Vorschriften für die Beaufsichtigung kritischer Einrichtungen. Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie) Die NIS-2-Richtlinie enthält Anforderungen an Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und die Meldung von Sicherheitsvorfällen für wesentliche und wichtige Einrichtungen in 18 kritischen Sektoren. Die Richtlinie enthält auch Maßnahmen für die Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene, um ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union zu fördern. Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union In dem Beschluss wird das Ziel des Katastrophenschutzverfahrens der Union festgelegt, die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten bei der Katastrophenprävention, -vorsorge und -bewältigung zu stärken. Das Verfahren fördert die Solidarität der Mitgliedstaaten und gewährleistet gleichzeitig die nationale Zuständigkeit für das Katastrophenmanagement. Er enthält Vorschriften mit allgemeinen und spezifischen Zielen zur Verbesserung des Schutzes und der Vorsorge auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union, zur Erleichterung einer raschen und effizienten Reaktion und Sensibilisierung der Öffentlichkeit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über Katastrophen und zur Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Koordinierung. Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) Das Instrument „Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts“ (IMERA) zielt darauf ab, die Resilienz des EU-Binnenmarkts in Notfällen zu stärken. Es schafft einen Rahmen für das Krisenmanagement, der den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr gewährleistet, und befasst sich mit Störungen der Lieferkette. Die IMERA umfasst Maßnahmen für Transparenz, Koordinierung und rasche Reaktion in Notfällen, um die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zur Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Stabilität und des Verbraucherschutzes zu verbessern. 109 Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847 Mit der Verordnung über den europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) wird ein gemeinsamer Rahmen für die Nutzung und den Austausch personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten innerhalb der EU eingerichtet. Damit wird erreicht, dass einerseits Personen einen besseren Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten haben und sie stärker kontrollieren können und andererseits die Weiterverwendung bestimmter Daten im Sinne des Allgemeininteresses, zur Unterstützung der Politik und für die wissenschaftliche Forschung ermöglicht wird. Die Verordnung unterstützt eine Umgebung für gesundheitsspezifische Daten zum Nutzen eines Binnenmarkts für digitale Gesundheitsdienste und -produkte. Darüber hinaus wird mit der Verordnung ein harmonisierter rechtlicher und technischer Rahmen für Systeme für elektronische Gesundheitsaufzeichnungen geschaffen, der Interoperabilität, Innovation und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts fördert. Diese Verordnung wird ab 2031 schrittweise in Kraft treten. Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) Zu den Zielen der neu gefassten Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser gehört der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor Einleitungen von kommunalem Abwasser. Gemäß der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, für eine Überwachung des kommunalen Abwassers zu sorgen und nationale Systeme zwischen den für die öffentliche Gesundheit und die kommunale Abwasserbewirtschaftung zuständigen Behörden einzurichten. Die Mitgliedstaaten müssen eine Liste der für die öffentliche Gesundheit relevanten Parameter erstellen, die im kommunalen Abwasser zu überwachen sind, und die folgenden Gesundheitsparameter für die Aufnahme in eine solche Liste erwägen: SARS-CoV-2 und seine Varianten, Poliovirus, Influenzavirus und neu auftretende Krankheitserreger. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, im Falle einer gesundheitlichen Notlage die einschlägigen Gesundheitsparameter im kommunalen Abwasser zu überwachen. Darüber hinaus sieht die Richtlinie eine Verpflichtung zur Überwachung des kommunalen Abwassers auf antimikrobielle Resistenzen (AMR) vor. Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) Die Seveso-III-Richtlinie legt Bestimmungen für die Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und für die Begrenzung der Unfallfolgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt fest, um auf abgestimmte und wirksame Weise in der ganzen Union ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten. Sie gilt für mehr als 12 000 Industriebetriebe in der gesamten EU. 110 Verordnung (EU) 2021/2282 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Bewertung von Gesundheitstechnologien und zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU (Text von Bedeutung für den EWR) Mit der Verordnung werden ein Unterstützungsrahmen sowie Verfahren für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich Gesundheitstechnologien auf Unionsebene geschaffen. Sie legt fest, dass alle für die gemeinsame klinische Bewertung von Gesundheitstechnologien erforderlichen Informationen, Daten, Analysen und sonstigen Nachweise vom Entwickler der Gesundheitstechnologie nur einmal auf Unionsebene vorzulegen sind. Darüber hinaus werden die gemeinsamen Vorschriften und Methoden für die gemeinsame klinische Bewertung von Gesundheitstechnologien dargelegt. Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel Mit der Verordnung (EU) 2017/625 wird ein harmonisierter Rahmen für amtliche Kontrollen in der gesamten Lebensmittelkette geschaffen, um die Einhaltung der EU- Vorschriften über Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Pflanzengesundheit und Tierschutz sicherzustellen. Sie stärkt die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und den EU- Organen, um ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu gewährleisten. In der Verordnung werden allgemeine und spezifische Ziele festgelegt, um die Effizienz, Einheitlichkeit und Transparenz der Kontrollen zu verbessern, risikobasierte Ansätze zu verbessern, rasche und angemessene Korrekturmaßnahmen zu unterstützen und die EU-Kapazitäten durch Referenzlaboratorien, koordinierte Audits und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken. Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates Die Richtlinie 2003/99/EG legt den EU-Rahmen für die Überwachung, Beobachtung und Meldung von Zoonosen, Zoonoseerregern und damit zusammenhängenden antimikrobiellen Resistenzen fest. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den EU- Einrichtungen zu stärken, um eine Früherkennung, eine kohärente Datenerhebung und koordinierte Reaktionen auf zoonotische Gefahren zu gewährleisten. In der Richtlinie werden die wichtigsten Aufgaben zur Verbesserung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, zur Gewährleistung einer harmonisierten Überwachung in der gesamten Union, zur Erleichterung des raschen Informationsaustauschs, zur Vertiefung des wissenschaftlichen Verständnisses von Zoonosenrisiken und zur Verbesserung der Vorsorge und der sektorübergreifenden Koordinierung im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ dargelegt. 111 Lebensmittelhygienepaket – Verordnung (EG) Nr. 852/2004 – Allgemeine Lebensmittelhygiene und Verordnung (EG) Nr. 853/2004 – Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs Das Lebensmittelhygienepaket enthält umfassende EU- Vorschriften über Lebensmittelhygiene, amtliche Kontrollen und die Pflichten der Lebensmittelunternehmer, um ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Es stärkt die Kohärenz und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der EU durch die Harmonisierung der Hygienevorschriften, die Einrichtung klarer risikobasierter Kontrollsysteme und die Förderung der gemeinsamen Verantwortung für eine sichere Lebensmittelproduktion. In dem Rahmen werden allgemeine und spezifische Ziele festgelegt, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, Rückverfolgbarkeit und Transparenz zu gewährleisten, wissenschaftliche und risikobasierte Standards zu stärken und eine wirksame grenzüberschreitende Koordinierung und rasche Reaktion bei Vorfällen im Bereich der Lebensmittelsicherheit zu unterstützen. Internationale Gesundheitsvorschriften der WHO, (IVG 2005 in der geänderten Fassung) Die IGV enthalten Bestimmungen für die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Vertragsstaaten und der WHO, um die Präventions-, Erkennungs-, Vorsorge- und Reaktionsbemühungen in Bezug auf Ereignisse von internationaler Tragweite im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschließlich pandemischer Notlagen, zu verbessern und gleichzeitig unnötige Störungen des internationalen Verkehrs und des internationalen Reiseverkehrs zu vermeiden. Die IGV sind für 196 Länder, nämlich die 194 WHO-Mitgliedstaaten sowie den Heiligen Stuhl und Liechtenstein, rechtsverbindlich. Alle EU- Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien der IGV. Viele IGV- Bestimmungen betreffen Fragen, die auf EU-Ebene geregelt werden und eine koordinierte Umsetzung der IGV in der gesamten EU erfordern. Die Änderungen der IGV von 2024 zielen darauf ab, die weltweite Bereitschaft, Überwachung und Reaktion in Bezug auf gesundheitliche Notlagen unter Berücksichtigung der Lehren aus COVID-19 im Einklang mit den wichtigsten Prioritäten der EU im Bereich der globalen Gesundheit zu verbessern. 112 ANHANG 3. Governance-Strukturen der EU Governance-Strukturen, Unterstützungsmechanismen und Kapazitäten der EU Gesundheitssicherheitsausschuss Der Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC)292 spielt eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf grenzüberschreitende Gesundheitskrisen. Der 2001 eingerichtete Gesundheitssicherheitsausschuss dient als EU-Plattform, auf der nationale Vertreter der Mitgliedstaaten zusammenkommen, um Informationen auszutauschen, Prävention, Vorsorge und Reaktion in Fragen der Gesundheitssicherheit zu erörtern, einander zu konsultieren und nationale Reaktionsmaßnahmen, einschließlich Forschungsbedarf und Mitteilungen im Rahmen der Risikokommunikation, zu koordinieren. Der Gesundheitssicherheitsausschuss kann auch gemeinsame Stellungnahmen sowie Leitlinien zu Präventions-, Kontroll- und Reaktionsmaßnahmen bei Gesundheitskrisen verabschieden. Der Gesundheitssicherheitsausschuss wird von der Kommission geleitet und hat zwei Arbeitsebenen: die hochrangige Gruppe und die Facharbeitsgruppen, die sich mit spezifischen Themen befassen293. Die hochrangige Gruppe tritt mindestens zweimal jährlich zusammen, führt strategische und politische Diskussionen über grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren und verabschiedet einvernehmlich Stellungnahmen des Gesundheitssicherheitsausschusses. Facharbeitsgruppen, einschließlich einer allgemeinen Arbeitsgruppe, die die einzige ständige Facharbeitsgruppe des Gesundheitssicherheitsausschusses ist, treten regelmäßiger zusammen, um die allgemeine Koordinierung sowie technische und operative Fragen zu erörtern. Die Verbindungsbeamten des Gesundheitssicherheitsausschusses sind Vertreter der Mitgliedstaaten, die den täglichen Kontakt mit dem Sekretariat des Gesundheitssicherheitsausschusses pflegen, das von der Kommission geleitet wird. Vertreter der einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der Union sowie des Europäischen Parlaments und der WHO können als Beobachter an den Sitzungen des Gesundheitssicherheitsausschusses teilnehmen294. Der Gesundheitssicherheitsausschuss sollte regelmäßige Konsultationen mit Sachverständigen für öffentliche Gesundheit, internationalen Organisationen wie der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) und anderen nationalen und regionalen 292 Artikel 4, 10 und 21 der Verordnung (EU) 2022/2371. 293 Europäische Kommission, „List of authorities represented in the Health Security Committee“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious- diseases/crisis-management/list-authorities-represented-health-security-committee_en?prefLang=de. 294 Europäische Kommission, „Health Security Committee: Rules of procedure for the Health Security Committee“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-security- and-infectious-diseases/crisis-management_en#:~:text=Health%20Security%20Committee- ,Rules%20of%20procedure,-List%20of%20authorities. https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/crisis-management/list-authorities-represented-health-security-committee_en?prefLang=de https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/crisis-management/list-authorities-represented-health-security-committee_en?prefLang=de https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/crisis-management_en#:%7E:text=Health%20Security%20Committee-,Rules%20of%20procedure,-List%20of%20authorities https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/crisis-management_en#:%7E:text=Health%20Security%20Committee-,Rules%20of%20procedure,-List%20of%20authorities https://health.ec.europa.eu/health-security-and-infectious-diseases/crisis-management_en#:%7E:text=Health%20Security%20Committee-,Rules%20of%20procedure,-List%20of%20authorities 113 Zentren für die Prävention und Bekämpfung von Krankheiten sicherstellen. Gegebenenfalls koordiniert der Gesundheitssicherheitsausschuss auch die Reaktion auf gesundheitliche Notlagen mit dem Gesundheitskrisenstab, sofern dieser gemäß der Verordnung (EU) 2022/2372 eingerichtet wurde. EU-Gesundheits-Einsatzgruppe Die vom ECDC eingerichtete EU-Gesundheits-Einsatzgruppe (EUHTF) setzt sich aus Expertenpools zusammen, die bereit sind, auf Anfrage rasch Unterstützung bei der Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf übertragbare oder unbekannte Krankheiten zu leisten. Die EU-Gesundheits-Einsatzgruppe kann auf der Grundlage eines Unterstützungsersuchens bei Feldeinsätzen oder für die Fernunterstützung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Land oder außerhalb der EU eingesetzt werden295. Die EU-Gesundheits-Einsatzgruppe wird vom ECDC unter Anleitung der Beratergruppe der EU-Gesundheits-Einsatzgruppe verwaltet. Sie kooperiert und kann andere Unterstützungsmechanismen im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union sowie den Mechanismus des Globalen Netzwerks für Warnungen und Gegenmaßnahmen (GOARN) ergänzen. Die EU-Gesundheits-Einsatzgruppe setzt sich aus einer ständigen Kapazität von ECDC-Mitarbeitern und drei Sachverständigenpools zusammen. Das ECDC ist für die tägliche Arbeit der Einsatzgruppe zuständig. Ein solcher Pool ist der ECDC-Pool, an dem Sachverständige des ECDC beteiligt sind. Ein weiterer Pool ist der ECDC- Stipendienpool, an dem Sachverständige des ECDC-Stipendienprogramms beteiligt sind, einschließlich des Europäischen Programms für die Ausbildung von Epidemiologen für die praktische Arbeit vor Ort (EPIET), European Programme for Public Health Microbiology Training (EUPHEM; Europäisches Programm für Ausbildung im Bereich Public-Health-Mikrobiologie) und der damit verbundenen nationalen Programme für die Feldepidemiologie. Der Pool externer Sachverständiger setzt sich aus externen Sachverständigen zusammen. Die Kommission kann zusammen mit mindestens zwei Mitgliedstaaten die verstärkte Notfallkapazität der EU- Gesundheits-Einsatzgruppe während einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene mobilisieren, wobei ihre Pools in vollem Umfang mobilisiert werden, um den Gesundheitssicherheitsausschuss bei Gesundheitskrisen zu unterstützen. Gesundheitskrisenstab Sollte der Rat beschließen, den Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2372 zu aktivieren, wird der Gesundheitskrisenstab eingerichtet, um die Koordinierung der Maßnahmen des Rates, der Kommission, der einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und der Mitgliedstaaten sicherzustellen, sodass die Versorgung mit und der Zugang zu krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen gewährleistet 295 Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004. 114 werden können. Der Gesundheitskrisenstab unterstützt die Koordinierung und Entscheidungsfindung auf hoher Ebene, indem er Vertreter der Mitgliedstaaten, des Rates, der Kommission und der einschlägigen Einrichtungen und Agenturen der Union zusammenführt296. Der Gesundheitskrisenstab stimmt sich auch mit dem Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) ab, um operative Lücken beim Zugang zu krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen und ihren Rohstoffen zu schließen und erforderlichenfalls die entsprechenden Überwachungs- und Koordinierungsaufgaben vor Ort sicherzustellen. Der Gesundheitskrisenstab unterstützt und berät die Kommission bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2372. Der Gesundheitskrisenstab kann Stellungnahmen abgeben. Im Gesundheitskrisenstab kommen hochrangige Vertreter der Mitgliedstaaten zusammen, um die Versorgung mit und den Zugang zu krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen und Rohstoffen zu beschleunigen und die Koordinierung der einschlägigen Aufgaben sicherzustellen297. Er stimmt sich mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss298 und gegebenenfalls mit dem HERA-Board ab299, um wirksam auf die Bedrohung zu reagieren. Den gemeinsamen Vorsitz im Gesundheitskrisenstab führen die Kommission und der Mitgliedstaat, der den turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz innehat. Ein Vertreter des Europäischen Parlaments und ein Vertreter eines Mitgliedstaats des Gesundheitssicherheitsausschusses werden als Beobachter zu den Sitzungen des Gesundheitskrisenstabs eingeladen. Die einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und der ACPHE können als Beobachter teilnehmen. Internationale Organisationen wie die WHO oder die NATO und nationale Behörden, einschließlich zentrale Beschaffungsstellen, sowie Organisationen und Verbände des Gesundheitswesens können ebenfalls als Beobachter eingeladen werden. Der Gesundheitskrisenstab kann zur Unterstützung seiner Tätigkeiten auf Ad-hoc-Basis Untergruppen oder Arbeitsgruppen einsetzen. EU-Katastrophenschutzverfahren Das Katastrophenschutzverfahren der Union (UCPM)300 ist der Rahmen der EU zur Erleichterung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den teilnehmenden Staaten bei der Prävention von sowie der Vorbereitung und Reaktion auf verschiedene Arten von Katastrophen, einschließlich Krisen im nicht gesundheitlichen Bereich, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsplans fallen. Das Katastrophenschutzverfahren der Union ist darauf ausgelegt, auf Notlagen, Unfälle, vom Menschen verursachte Katastrophen und auf Naturkatastrophen wie 296 Artikel 5 der Verordnung (EU) 2022/2372. 297 Artikel 5 der Verordnung (EU) 2022/2372. 298 Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2371. 299 Siehe auch Erwägungsgrund 4 der Verordnung (EU) 2022/2372. 300 Entscheidung 2001/792 (Euratom) des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen (ABl. L 297, S. 7, ELI: https://eur- lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32001D0792). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32001D0792 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32001D0792 115 Waldbrände, Erdbeben und Krankheitsausbrüche innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union zu reagieren. Jedes von einer Katastrophe betroffene Land in Europa und darüber hinaus kann über das Katastrophenschutzverfahren der Union Soforthilfe wie medizinische Teams, Ausrüstung und Hilfsgüter anfordern. Die Kommission spielt eine Schlüsselrolle bei der Koordinierung der Katastrophenbewältigung und trägt zu den Transport- und/oder Betriebskosten der Einsätze bei. Das Katastrophenschutzverfahren der Union koordiniert diese Bemühungen über das Europäische Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC), das Hilfsersuchen und Einsätze verwaltet. Im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union arbeiten die Kommission und die Mitgliedstaaten zusammen, um Risikobewertungen, das Katastrophenrisikomanagement sowie den Aufbau und den Austausch von Wissen zu verbessern301. Um den Herausforderungen der medizinischen Notfallbewältigung zu begegnen, hat die EU den Europäischen Katastrophenschutz-Pool (ECPP)302 entwickelt, um die Einsatzbereitschaft und die Qualität der Katastrophenbewältigung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union zu verbessern. Die Mitgliedstaaten und die am Katastrophenschutzverfahren der Union teilnehmenden Staaten können die Bewältigungskapazitäten auf freiwilliger Basis für den Katastrophenschutz-Pool binden und sie für Bewältigungsmaßnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union zur Verfügung stellen. Über den Katastrophenschutz-Pool kann das Katastrophenschutzverfahren der Union verschiedene Arten medizinischer Notfallhilfen mobilisieren, einschließlich medizinischer Notfallteams (EMT). Darüber hinaus wurde rescEU303 als integraler Bestandteil des Katastrophenschutzverfahrens der Union als strategische Reserve für europäische Kapazitäten und Lagerbestände zur Katastrophenbewältigung eingerichtet. Sie wird vollständig von der EU finanziert und dient als „letztes Mittel“. rescEU bietet ein Sicherheitsnetz über EU-finanzierte Kapazitäten zur Katastrophenbewältigung, mit denen Ressourcenlücken geschlossen werden können, wenn die nationalen oder die Ressourcen des Katastrophenschutz-Pools nicht ausreichen. rescEU stärkt die Katastrophenvorsorge Europas durch die Einrichtung strategischer Reserven von Notfallabwehrkapazitäten, einschließlich medizinischer Kapazitäten wie Feldlazarette, Therapeutika, kritische medizinische Hilfsgüter, persönliche Schutzausrüstung und Ausrüstung für die Reaktion auf chemische, biologische, radiologische und nukleare Notfälle. 301 Union Civil Protection Knowledge Network, abgerufen am 3. November 2025, https://civil-protection-knowledge- network.europa.eu/. 302 Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe, „European Civil Protection Pool“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/civil- protection/european-civil-protection-pool_en?prefLang=de. 303 Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe, „RescEU“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/civil- protection/resceu_en?prefLang=de. https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/ https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/ https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/civil-protection/european-civil-protection-pool_en?prefLang=de https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/civil-protection/european-civil-protection-pool_en?prefLang=de https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/civil-protection/resceu_en?prefLang=de https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/civil-protection/resceu_en?prefLang=de 116 Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen Im Mittelpunkt des Katastrophenschutzverfahrens der Union steht das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC)304. Dabei handelt es sich um das Einsatzzentrum der Kommission, das rund um die Uhr einsatzbereit ist, um bei Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen eine rasche Koordinierung und Unterstützung zu ermöglichen und Hilfe in Form von Hilfsgütern, Fachwissen, Katastrophenschutzteams und Spezialausrüstung zu leisten. Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen überwacht Risiken und Ereignisse im Rahmen seiner Frühwarnkapazitäten, entwickelt ein Bild der Lage, unterstützt den Aufbau von Reaktionskapazitäten und koordiniert die Bereitstellung von Hilfe für betroffene Länder, die um Unterstützung bitten. Es fungiert als zentrale Koordinierungsstelle, indem es nationale Behörden, EU-Agenturen und internationale Partner miteinander vernetzt, damit diese Informationen austauschen und Ressourcen in Echtzeit verwalten können. Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen kann im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union auf gesundheitsbezogene und nicht gesundheitsbezogene Notlagen reagieren. Im Falle von Gesundheitskrisen unterstützt das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen gemeinsame Operationen wie den Einsatz von Sachverständigen, den Transport medizinischer Ausrüstung, die Organisation von Patiententransporten sowie logistische und praktische Vorkehrungen zur Gewährleistung einer reibungslosen Bereitstellung medizinischer Hilfe, einschließlich medizinischer Notfallteams zur Unterstützung der Maßnahmen vor Ort. Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen koordiniert auch die Rückführung von Bürgern im Rahmen der konsularischen Unterstützung der EU (z. B. während der COVID-19- Pandemie). Schließlich dient das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen den Mitgliedstaaten und der EU, wenn die Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) aktiviert oder die Solidaritätsklausel geltend gemacht wird. Mechanismus für wissenschaftliche Beratung Der Zweck des Mechanismus für wissenschaftliche Beratung (SAM)305 besteht darin, auf Ersuchen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder unabhängige, faktengestützte wissenschaftliche Beratung zu leisten. Mit seiner dreigliedrigen Struktur soll sichergestellt werden, dass sich die EU-Politik auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt306. Er setzt sich zusammen aus: • Der Gruppe leitender wissenschaftlicher Berater: Ein Gremium renommierter Wissenschaftler, das den Kommissionsmitgliedern politische Empfehlungen auf hoher Ebene unterbreitet. 304 Artikel 7 des Beschlusses (EU) Nr. 1313/2013. 305 Mechanismus für wissenschaftliche Beratung der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://scientificadvice.eu/. 306 Europäische Kommission, „The Scientific Advice Mechanism – Outputs and impacts“, Website der Europäischen Kommission, 2. April 2025, abgerufen am 3. November 2025, https://research-and-innovation.ec.europa.eu/news/all- research-and-innovation-news/scientific-advice-mechanism-outputs-and-impacts-2025-04-02_en?prefLang=de. https://scientificadvice.eu/ https://research-and-innovation.ec.europa.eu/news/all-research-and-innovation-news/scientific-advice-mechanism-outputs-and-impacts-2025-04-02_en?prefLang=de https://research-and-innovation.ec.europa.eu/news/all-research-and-innovation-news/scientific-advice-mechanism-outputs-and-impacts-2025-04-02_en?prefLang=de 117 • Science Advice for Policy by European Academies (SAPEA): Ein Konsortium, das Erkenntnisse von über 100 akademischen Einrichtungen und wissenschaftlichen Gesellschaften aus ganz Europa zusammenträgt. • Dem Sekretariat des Mechanismus für wissenschaftliche Beratung: Ein Referat der Kommission, das die Tätigkeiten des Mechanismus für wissenschaftliche Beratung koordiniert. Zu den Aufgaben des Mechanismus für wissenschaftliche Beratung gehören die Bündelung von Erkenntnissen durch die Mobilisierung von Expertennetzen in Notfällen und die Bereitstellung strategischer politischer Leitlinien, um dafür zu sorgen, dass die EU-Maßnahmen auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Der Mechanismus arbeitet auch mit Interessenträgern zusammen und fördert den Dialog zwischen Wissenschaftlern, politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit, um Vertrauen aufzubauen und die Transparenz zu verbessern. Expertengruppen der Kommission Expertengruppen der Kommission sind beratende Gremien, die von der Kommission eingerichtet wurden, um Beratung und Fachwissen zu politischen Initiativen und Legislativvorschlägen bereitzustellen. Diese Gruppen, die sich aus Sachverständigen verschiedener Sektoren zusammensetzen, spielen eine entscheidende Rolle, beispielsweise bei der Gestaltung der EU-Politik und der Bereitstellung von Input zu delegierten Rechtsakten oder Legislativvorschlägen der EU. HERA-Board Im Bereich der medizinischen Gegenmaßnahmen setzt sich das HERA-Board aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz der Kommission zusammen, während die Organe und Agenturen der EU als Beobachter teilnehmen können307. Aufgabe des HERA-Boards ist es, die Kommission bei der Formulierung strategischer Entscheidungen über die Tätigkeiten der Kommission im Bereich medizinischer Gegenmaßnahmen zu unterstützen und zu beraten und so zur Mobilisierung der Ressourcen und Kapazitäten der Mitgliedstaaten beizutragen. Dazu gehören die Abschätzung von Gesundheitsgefahren und Gewinnung von Erkenntnissen, die Förderung fortgeschrittener Forschung und Entwicklung, die Bewältigung der Herausforderungen des Marktes und Stärkung der offenen strategischen Autonomie der EU in der Produktion, die rasche Beschaffung und Verteilung, die Erhöhung der Bevorratungskapazität und der Ausbau von Wissen und Kompetenzen in den Bereichen Vorsorge und Reaktion im Zusammenhang mit medizinischen Gegenmaßnahmen. Angesichts der Informationen, die in den Sitzungen des HERA- Boards ausgetauscht werden, kann seine Arbeit dazu beitragen, Entscheidungen über Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Verbesserung der Verfügbarkeit von und des 307 Beschluss der Kommission vom 16.9.2021 zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA), C(2021)6712, https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=intcom:C(2021)6712 118 Zugangs zu medizinischen Gegenmaßnahmen zu treffen. Das HERA-Board tritt drei- bis viermal jährlich zusammen. Das HERA-Board wird vom HERA-Beirat unterstützt, der sich aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten aus den Bereichen Gesundheitssicherheit, Forschung und Industriepolitik zusammensetzt308. Der Beirat tauscht technische Informationen aus und bündelt Wissen über medizinische Gegenmaßnahmen, um dem HERA-Board wissenschaftliche Erkenntnisse und Beratung zur Verfügung zu stellen. Als Untergruppe dieses Beirats wurde ein Gemeinsames Forum für industrielle Zusammenarbeit eingerichtet, um die Mitgliedstaaten und Vertreter der Industrie im gesamtgesellschaftlichen Ansatz zu vernetzen. Es ergänzt die umfassenderen Instrumente zur Erkenntnisgewinnung und Gremien der Kommission, indem es sich speziell auf die industriellen Aspekte der Vorsorge konzentriert. Ziel ist es, Marktversagen und Abhängigkeiten in der Lieferkette zu ermitteln, die die Produktionskapazitäten einschlägiger medizinischer Gegenmaßnahmen und ihrer Rohstoffe einschränken könnten. Das Zivilgesellschaftliche Forum sorgt für den Austausch mit Hochschulen und der Zivilgesellschaft und gibt dem Beirat Empfehlungen zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der Krisenvorsorge und -reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen, wobei der Schwerpunkt auf medizinischen Gegenmaßnahmen liegt, und überwacht die einschlägigen Entwicklungen in Forschung, Industrie und Politik. Beratender Ausschuss für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit Die Hauptaufgabe des Beratenden Ausschusses für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (ACPHE)309 besteht darin, die Kommission bei der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der förmlichen Feststellung und Aufhebung von gesundheitlichen Notlagen auf Unionsebene zu unterstützen und zu Reaktionsmaßnahmen zu beraten. Während der Bereitschaftszeit beteiligt sich der ACPHE aktiv an Maßnahmen, um die volle Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten. Der ACPHE vereint Sachverständige aus 16 verschiedenen Wirtschaftsbereichen und Disziplinen, darunter Gesundheitswesen, Medien, Transportwesen, Wirtschaft, Veterinärwesen und Wissenschaft310. Es findet jährlich eine Generalversammlung in Präsenz statt, ergänzt durch zusätzliche Online-Sitzungen. Ziel dieser Sitzungen unter dem Vorsitz der Kommission ist es, die Zusammenarbeit zu erleichtern, die Arbeitsmethoden zu verfeinern und die Einsatzbereitschaft zu verbessern. Das ECDC 308 Europäische Kommission, „HERA Advisory Forum“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/hera-advisory- forum_en?prefLang=de. 309 Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen, „Advisory Committee on Public Health Emergencies“ (ACPHE), Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=de&groupID=3914. 310 Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups- register/screen/home?lang=de. https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/hera-advisory-forum_en?prefLang=de https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/hera-advisory-forum_en?prefLang=de https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=de&groupID=3914 https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/home?lang=de https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/home?lang=de 119 und die EMA nehmen als ständige Beobachter teil, und auch die WHO kann als Beobachter teilnehmen. Auf Ersuchen der Kommission oder des Gesundheitssicherheitsausschusses berät der ACPHE zu der Frage, ob eine Bedrohung einen öffentlichen Notstand auf Unionsebene darstellt, und zu Reaktionsmaßnahmen, die auf den wissenschaftlichen Gutachten und Risikobewertungen der EU-Agenturen, der WHO und gegebenenfalls anderer einschlägiger Agenturen oder Einrichtungen aufbauen311. Expertengruppe zur öffentlichen Gesundheit Die Expertengruppe zur öffentlichen Gesundheit312 berät und unterstützt die Kommission in Fragen der öffentlichen Gesundheit, sowohl im Zusammenhang mit übertragbaren als auch nicht übertragbaren Krankheiten, sowie im Bereich der Gesundheitssysteme. Die Kommission führt den Vorsitz in der Expertengruppe, die sich aus Vertretern der Gesundheitsministerien der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Im Juni 2025313 wurde eine temporäre Untergruppe zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren eingerichtet, die damit beauftragt wurde, die von der Kommission im Rahmen der Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren ausgearbeiteten Entwürfe delegierter Rechtsakte zu überprüfen. Expertengruppe zur Leistungsbewertung der Gesundheitssysteme Die Expertengruppe zur Leistungsbewertung der Gesundheitssysteme314 wurde eingerichtet, um den EU-Ländern ein Forum für den Erfahrungsaustausch im Bereich der Leistungsbewertung der Gesundheitssysteme zu bieten. Ziel ist es, nationale politische Entscheidungsträger durch die Ermittlung von Instrumenten und Methoden zur Entwicklung von Leistungsbewertungen der Gesundheitssysteme zu unterstützen. Internationale Organisationen wie die WHO und die OECD beteiligen sich proaktiv an der Arbeit der Expertengruppe. Jedes Jahr konzentriert die Gruppe sich auf einen bestimmten Schwerpunktbereich315 wie Qualität der Versorgung, integrierte Versorgung und Primärversorgung, für den sie Fakten, Rahmen und Beispiele für bewährte Verfahren entwickelt. 311 Artikel 24 der Verordnung (EU) 2022/2371. 312 Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen, „Expert group on public health“’, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://ec.europa.eu/transparency/expert- groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=de&groupID=3884. 313 Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen, „Sub-group on serious cross- border threats to health“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert- groups/consult?lang=de&fromMainGroup=true&groupID=105492. 314 Europäische Kommission, „Health systems performance assessment“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-systems-performance-assessment/overview_de. 315 Europäische Kommission, „Schwerpunktbereiche für die Leistungsbewertung“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-systems-performance-assessment/priority- areas-hspa_de. https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=de&groupID=3884 https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=de&groupID=3884 https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=de&fromMainGroup=true&groupID=105492 https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=de&fromMainGroup=true&groupID=105492 https://health.ec.europa.eu/health-systems-performance-assessment/overview_de https://health.ec.europa.eu/health-systems-performance-assessment/priority-areas-hspa_de https://health.ec.europa.eu/health-systems-performance-assessment/priority-areas-hspa_de 120 Koordinierungsmechanismus für klinische Prüfungen Der Koordinierungsmechanismus für klinische Prüfungen berät zu klinischen Prüfungen und deren Finanzierung, wobei der Schwerpunkt auf der Ermittlung und Priorisierung der vielversprechendsten Arzneimittel und klinischen Studien liegt, die für die Ziele der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit relevant sind, insbesondere derjenigen, die die Vorsorge für und die Reaktion auf gesundheitliche Notlagen verbessern. Der Koordinierungsmechanismus für klinische Prüfungen wird als spezielle Untergruppe des HERA-Boards eingerichtet. Die Gruppe setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen, die über Fachkenntnisse im Bereich der klinischen Forschung und der Finanzierungsmechanismen verfügen. „Eine Gesundheit“-Netz der EU zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen Das „Eine Gesundheit“-Netz der EU zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (OHN) vereint Regierungsexperten aus den Bereichen menschliche Gesundheit, Tiergesundheit und Umwelt, wissenschaftliche Agenturen der EU, die im Bereich „Eine Gesundheit“ tätig sind (ECDC, EMA, ECHA, EUA und EFSA), internationale Organisationen, unabhängige Sachverständige sowie Berufsverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft auf EU-Ebene. Das Netz wird von der Kommission koordiniert. Im Rahmen des AMR OHN arbeiten die Mitglieder zusammen, um gegenseitige Lernprozesse zu erleichtern, bewährte Verfahren und innovative Ideen auszutauschen, einen Konsens zu erzielen, die Fortschritte in Schlüsselbereichen zu vergleichen und erforderlichenfalls die nationalen Anstrengungen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR) zu beschleunigen. Es spielt somit eine wichtige Rolle bei der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung antimikrobieller Resistenzen und anderer Gesundheitskrisen, einschließlich solcher, die durch Infektionen mit gegen antimikrobielle Wirkstoffe resistenten Mikroorganismen verursacht werden. Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien Die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien (EGE) ist ein unabhängiges, multidisziplinäres Gremium, das vom Präsidenten der Kommission ernannt wird und die Kommission in Bezug auf die gesamte Politik und Rechtsetzung der EU unabhängig und in hoher Qualität berät, wenn die Entwicklung im Bereich der Naturwissenschaften und neuen Technologien ethische, gesellschaftliche und die Grundrechte betreffende Aspekte berührt. Das rechtliche Mandat der Gruppe ist im Beschluss (EU, Euratom) 2021/156 der Kommission und in ihrem Änderungsbeschluss (EU, Euratom) 2024/1997 der Kommission verankert und die Gruppe erstattet der Präsidentin der Kommission und dem gesamten Kollegium der Kommissionsmitglieder Bericht. Die EGE befasst sich mit den Themen planetarische Ethik, Demokratie, Werte in der Politikgestaltung, 121 Pandemien und Krisenmanagement, Genomeditierung, künstliche Intelligenz und Zukunft der Arbeit. Die EGE hat die Aufgabe, ethische Gesichtspunkte in die Wissenschafts- und Technologiepolitik auf internationaler Ebene, auf interinstitutioneller Ebene in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat und innerhalb der Kommission selbst einzubeziehen. Die Mitglieder der EGE werden aufgrund ihres Fachwissens in den Bereichen Recht, Natur- und Sozialwissenschaften, Philosophie und Ethik ernannt. Dies gewährleistet eine unabhängige, interdisziplinäre Perspektive in Bezug auf ethische Fragen, die sich aus wissenschaftlichen und technologischen Innovationen und grenzüberschreitenden Krisen ergeben. Die EGE ist ein wichtiger Bezugspunkt für die 27 nationalen Ethikräte in der EU und darüber hinaus innerhalb des internationalen Ethikrahmens. Informelle Sachverständigengruppe der Kommission für globale Gesundheit in der Entwicklungszusammenarbeit Im Rahmen der informellen Sachverständigengruppe der Kommission für globale Gesundheit in der Entwicklungszusammenarbeit stellen die Sachverständigen der Mitgliedstaaten der Kommission Beratung und Fachwissen zur Entwicklung, Umsetzung und Bewertung ihrer globalen Gesundheitsstrategien zur Verfügung. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, die gemeinsamen Bemühungen der EU im Bereich der globalen Gesundheit zu fördern und zu verbessern, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Partnerschaften liegt. Weitere EU-Koordinierungsmechanismen und -strukturen Allianz für kritische Arzneimittel Die im Januar 2024 eingerichtete Allianz für kritische Arzneimittel (CMA)316 ist ein Konsultationsmechanismus, der einschlägige Interessenträger aus den EU- Mitgliedstaaten, Schlüsselindustrien, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zusammenführt. Die CMA erörtert die industriellen Herausforderungen, die zur Verknappung kritischer Arzneimittel beitragen, um Empfehlungen für Handlungsfelder und Prioritäten zu formulieren und Lösungen zur Stärkung der Versorgung mit kritischen Arzneimitteln in der EU vorzuschlagen. 316 Europäische Kommission, „Critical Medicines Alliance“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/critical- medicines-alliance_en?prefLang=de. https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/critical-medicines-alliance_en?prefLang=de https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/overview/critical-medicines-alliance_en?prefLang=de 122 Europäische Beobachtungsstelle für Klima und Gesundheit Die Europäische Beobachtungsstelle für Klima und Gesundheit317, eine gemeinsame Initiative der Kommission und der Europäischen Umweltagentur, soll Europa dabei unterstützen, sich auf die Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit vorzubereiten und sich daran anzupassen, indem sie Zugang zu relevanten Informationen und Instrumenten bietet. Sie fördert den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen einschlägigen internationalen, europäischen, nationalen, subnationalen und nichtstaatlichen Stellen. Zu den Partnern der Beobachtungsstelle gehören das ECDC, die EFSA und die WHO. Team Europa Das Konzept „Team Europa“ führt die EU, die Mitgliedstaaten und Finanzinstitute zusammen, um Ressourcen, Fachwissen und Maßnahmen für eine wirksamere und wirkungsvollere Unterstützung einer koordinierten globalen Reaktion auf Krisen und Entwicklungsherausforderungen zu bündeln. Team Europa wurde ursprünglich eingerichtet, um eine koordinierte und umfassende Reaktion der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf die COVID-19-Pandemie und ihre Folgen zu gewährleisten. Das neue Konzept wurde zum Kernstück von Europa in der Welt (dem wichtigsten Finanzierungsinstrument der EU für die internationale Zusammenarbeit im Zeitraum 2021-2027) und dessen Programmplanung. Europäischer Rat Die Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR)318 des Europäischen Rates ist der zentrale EU-Mechanismus für eine rasche und koordinierte Beschlussfassung auf politischer Ebene der EU bei größeren und komplexen Krisen. Die Aktivierung, politische Kontrolle und strategische Leitung der IPCR erfolgt unter der Leitung des Ratsvorsitzes319. Die IPCR bietet einen flexiblen Rahmen, der je nach Schwere und Merkmalen der Krise skaliert werden kann. Sobald die IPCR aktiviert ist, gibt es drei Betriebsmodi, nämlich einen Überwachungsmodus (zur Lageerfassung), einen Informationsaustausch-Modus (für die Erhebung und Analyse von Daten) und einen Modus der vollständigen Aktivierung (für die aktive Koordinierung bei der Vorbereitung von Reaktionsmaßnahmen). Die IPCR-Regelung umfasst die unterstützenden Komponenten, die wesentlich sind, um eine Beschlussfassung in Kenntnis der Sachlage im Rat und eine wirksame politische Koordinierung und Zusammenarbeit auf Unionsebene sicherzustellen. Sie erleichtert ein gemeinsames Verständnis der Krise durch regelmäßige Berichte im Rahmen der integrierten Lageeinschätzung und -auswertung (ISAA), ermöglicht die Ermittlung dringender Bedürfnisse und Lücken und fördert Solidaritätsmaßnahmen. 317 Europäische Beobachtungsstelle für Klima und Gesundheit, abgerufen am 3. November 2025, https://climate- adapt.eea.europa.eu/de/observatory. 318 Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1993 des Rates. 319 Artikel 222 AEUV. https://climate-adapt.eea.europa.eu/de/observatory https://climate-adapt.eea.europa.eu/de/observatory 123 Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (AStV) überwacht die Umsetzung der IPCR-Regelung. Der Vorsitz des Rates leitet die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der IPCR mit Unterstützung des informellen Krisenkommunikationsnetzes, das sich aus Kommunikationsexperten der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Während einer gesundheitlichen Notlage arbeiten der Gesundheitskrisenstab und der Gesundheitssicherheitsausschuss eng mit dem IPCR-Mechanismus zusammen, um sicherzustellen, dass die politische Koordinierung auf EU-Ebene durch Fachwissen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und operative Beiträge der Mitgliedstaaten unterstützt wird, unter anderem durch den Austausch von Informationen und die Weitergabe der Stellungnahmen und Leitlinien des Gesundheitskrisenstabs und des Gesundheitskrisenstabs320. Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen dient den Mitgliedstaaten und der EU als rund um die Uhr besetzte zentrale Kontaktstelle, wenn die IPCR-Regelung aktiviert oder die Solidaritätsklausel geltend gemacht wird. Rat der EU Der Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO)321 ist eine der Zusammensetzungen des Rates der Europäischen Union, in der die Minister der Regierungen aller EU-Mitgliedstaaten zusammenkommen, um politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften zu erörtern, auszuhandeln und zu verabschieden. EPSCO ist ein Forum für Gesundheitsminister der EU-Mitgliedstaaten, das der Koordinierung und Verabschiedung von Maßnahmen zur Stärkung der Vorsorge und Reaktion im Bereich der öffentlichen Gesundheit dient. EPSCO gestaltet Rechtsvorschriften und Strategien zur Verbesserung der Resilienz der Gesundheitssysteme, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Krisenmanagements und stellt so wirksame EU-weite Maßnahmen bei gesundheitlichen Notlagen sicher. Die Beschlüsse von EPSCO dienen den Mitgliedstaaten und der Kommission als Richtschnur für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und die Stärkung der EU-Rahmen für die Gesundheitssicherheit, auch wenn die Maßnahmen nicht direkt durchgeführt werden. Europäisches Parlament Das Europäische Parlament hat mehrere Ausschüsse, darunter den SANT- Ausschuss322. Der SANT-Ausschuss – offiziell bekannt als Unterausschuss für öffentliche Gesundheit innerhalb des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments – wurde 320 Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2371. 321 Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union, „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“, Website des Europäischen Rates/Rates der Europäischen Union, abgerufen am 3. November 2025, https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/configurations/epsco/. 322 Europäisches Parlament, „Ausschuss für öffentliche Gesundheit“, Website des Europäischen Parlaments, abgerufen am 3. November 2025, https://www.europarl.europa.eu/committees/de/sant/home/highlights. https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/configurations/epsco/ https://www.europarl.europa.eu/committees/de/sant/home/highlights 124 im Dezember 2024 von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu einem vollwertigen Ausschuss gewählt und übernahm damit die Zuständigkeit für die Gesundheitspolitik, die zuvor vom größeren ENVI-Ausschuss wahrgenommen wurde. Der SANT-Ausschuss ist für Dossiers im Zusammenhang mit der Gesundheitspolitik zuständig, darunter Vorsorge und Reaktion auf Gesundheitskrisen, Arzneimittel und Medizinprodukte, psychische Gesundheit und Patientenrechte sowie Gesundheitsaspekte des Bioterrorismus, und überwacht die interinstitutionellen Beziehungen zu anderen Gesundheitsbehörden auf EU- oder globaler Ebene, wie dem ECDC und der WHO. 125 ANHANG 4. Einschlägige Ämter, Agenturen und Einrichtungen der EU Agenturübergreifende Taskforce für „Eine Gesundheit“ Die Agenturübergreifende Taskforce für „Eine Gesundheit“323 ist ein Kooperationsrahmen, der von fünf EU-Agenturen (ECDC, EMA, EFSA, EUA und ECHA) eingerichtet wurde, um sich mit Gesundheitsgefahren an der Schnittstelle zwischen Mensch, Tier und Umwelt zu befassen. Die Koordinierung der Taskforce erfolgt nach dem Rotationsprinzip zwischen den Agenturen, wobei jede Amtszeit 18 Monate dauert. Das Netzwerk fördert einen ganzheitlichen, interdisziplinären Ansatz für die Prävention und das Management von Risiken wie Zoonosen, antimikrobiellen Resistenzen (AMR), Bedrohungen der Lebensmittelsicherheit und neu auftretenden Pandemien. Zu den Zielen der agenturübergreifenden Taskforce gehören: • Erleichterung der strategischen Koordinierung der Arbeit der Agenturen bei der Umsetzung des Konzepts „Eine Gesundheit“, • Förderung der Forschungskoordinierung und der Festlegung einer Agenda im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“, • Bereitstellung eines Forums für die Koordinierung von Tätigkeiten zur Aktualisierung, Aufklärung und Unterstützung der politischen Entscheidungsträger der EU und anderer einschlägiger Interessenträger bei ihrem Ziel, dem Konzept „Eine Gesundheit“ Vorrang einzuräumen, und Bereitstellung wissenschaftlicher Beratung in Schlüsselbereichen wie Lebensmittelsicherheit, globale öffentliche Gesundheit, biologische Vielfalt und Verschmutzung durch Chemikalien und • Stärkung der gemeinsamen Tätigkeiten und des Informationsaustauschs über Aspekte des Konzepts „Eine Gesundheit“ zwischen den Agenturen, unter anderem durch die Ermittlung von Verflechtungen, wechselseitigen Abhängigkeiten und Bereichen der Zusammenarbeit und die Bereitstellung einer Plattform für den Austausch bewährter Verfahren innerhalb der einzelnen Agenturen. Die Rolle der Agenturen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371 Gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371 sind eine oder mehrere zuständige EU- Agenturen damit beauftragt, gemeinsame Risikobewertungen der potenziellen Schwere von Gefahren für die öffentliche Gesundheit, einschließlich möglicher Maßnahmen im Bereich der Gesundheit, durchzuführen. Zu diesen Agenturen 323 One Health cross-agency task force, „Strengthening EU agencies’ scientific advice on One Health“, EFSA-Website, abgerufen am 31. Oktober 2025, https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/documents/news/one-health-cross- agency-task-force.pdf. https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/documents/news/one-health-cross-agency-task-force.pdf https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/documents/news/one-health-cross-agency-task-force.pdf 126 gehören das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA), die Europäische Umweltagentur (EUA) und Europol. Jede Agentur und Einrichtung der EU hat ein spezifisches Mandat und eine spezifische Rolle bei der Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Gesundheitskrisen, die nachstehend beschrieben werden. Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)324 ist für die Ermittlung, Bewertung und Meldung derzeitiger und neuer Gefahren für die menschliche Gesundheit durch übertragbare Krankheiten zuständig und sorgt für die Verbreitung von zugänglichen Informationen. Das Mandat des ECDC wurde im Rahmen der Initiative für eine Europäische Gesundheitsunion gestärkt. Das ECDC unterstützt die Prävention, Vorsorge und Reaktion der EU und der Mitgliedstaaten in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren durch die Erhebung und Analyse von Daten über Infektionskrankheiten, die Ausgabe von Frühwarnungen, die Bereitstellung von Risikobewertungen, die Überwachung epidemiologischer Daten, die Koordinierung der Seuchenüberwachung und die Bereitstellung wissenschaftlicher Beratung zu übertragbaren Krankheiten. Das ECDC stellt der Öffentlichkeit zudem transparente und zuverlässige Informationen über Gesundheitsrisiken sowie wissenschaftliche und technische Beratung, Stellungnahmen, Leitlinien und wissenschaftlich fundierte Empfehlungen zur Verfügung. Das ECDC wird von drei miteinander verknüpften Strukturen unterstützt, die gemeinsam eine wirksame Governance, wissenschaftliche Integrität und Koordinierung zwischen dem Zentrum und den EU-Mitgliedstaaten und den EWR- Ländern gewährleisten. • Der Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten, der Kommission und unabhängigen Sachverständigen zusammensetzt, überwacht die operative und strategische Leitung, den Haushalt und das Arbeitsprogramm des Zentrums. Gemeinsam stellen diese Stellen sicher, dass das ECDC bei seiner Aufgabe, den Schutz Europas vor Bedrohungen durch Infektionskrankheiten zu stärken, mit Transparenz, Rechenschaftspflicht und wissenschaftlicher Integrität arbeitet. • Der Beirat setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Kommission und anderer Interessenträger zusammen und bietet wissenschaftliche und strategische Beratung, um sicherzustellen, dass die Arbeit des ECDC den Bedürfnissen und Prioritäten der nationalen Gesundheitsbehörden entspricht. 324 Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en. https://www.ecdc.europa.eu/en 127 Er fördert die Zusammenarbeit, den Austausch bewährter Verfahren und die Abstimmung der Präventionsmaßnahmen in ganz Europa. • Die koordinierenden Zuständigen Stellen (CCB) des ECDC sind nationale Behörden oder Einrichtungen, die von jedem Mitgliedstaat förmlich benannt werden. Es wurde ein System eingerichtet, das die Interaktion zwischen dem ECDC und den Zuständigen Stellen auf drei verschiedenen Ebenen ermöglicht:  Interaktionen auf hoher Ebene in Bezug auf Beziehungen und Koordinierung zwischen dem ECDC und den Zuständigen Stellen finden auf der Ebene eines nationalen Koordinators statt.  Strategische und übergreifende Interaktionen im Zusammenhang mit einer bestimmten Krankheitsgruppe oder Funktion im Bereich der öffentlichen Gesundheit finden auf der Ebene der nationalen Anlaufstellen statt.  Technische und operative Interaktionen im Zusammenhang mit bestimmten Gebieten innerhalb der Bereiche einer Krankheitsgruppe oder einer Funktion der öffentlichen Gesundheit finden auf der Ebene der operativen Kontaktstellen statt. Europäische Arzneimittel-Agentur Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)325 ist für die wissenschaftliche Beurteilung, Überwachung und Kontrolle der Sicherheit von Arzneimitteln zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören die Erleichterung der Entwicklung und des Zugangs, die Überwachung der Sicherheit und die Bereitstellung von Informationen über Arzneimittel. Das Mandat der EMA wurde im Rahmen der Initiative für eine Europäische Gesundheitsunion gestärkt. Die EMA überwacht Ereignisse, die zu Notlagen führen könnten, und steuert im Krisenfall Probleme bei Angebot und Nachfrage bei Arzneimitteln und Medizinprodukten. Gleichzeitig leistet sie wissenschaftliche Unterstützung bei der Entwicklung hochwertiger, sicherer und wirksamer Arzneimittel. Die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der EMA fußt auf einer Governance-Struktur, die die wissenschaftliche Kohärenz, die Angleichung der Rechtsvorschriften und eine effiziente Entscheidungsfindung im Bereich der Arzneimittelregulierung und -sicherheit gewährleistet. • Der Verwaltungsrat der EMA ist das wichtigste Leitungsgremium der Agentur. Er überwacht die strategische Ausrichtung, den Haushalt und die Leistung der EMA und stellt sicher, dass die Agentur dem öffentlichen Interesse aller Mitgliedstaaten dient. • Das Netz der zuständigen nationalen Behörden: Jeder Mitgliedstaat verfügt über eine zuständige nationale Behörde, die für die Regulierung von Arzneimitteln auf nationaler Ebene zuständig ist. Diese Behörden arbeiten im Rahmen von Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Taskforces eng mit der EMA 325 Europäische Arzneimittelagentur (EMA), abgerufen am 3. November 2025, https://www.ema.europa.eu/en/homepage. https://www.ema.europa.eu/en/homepage 128 zusammen, indem sie im Rahmen eines koordinierten europäischen Netzes für Arzneimittelregulierung Daten, Fachwissen und Ressourcen austauschen. • Mehrere Wissenschaftliche Ausschüsse, die sich aus Vertretern der nationalen Behörden der Mitgliedstaaten zusammensetzen, sind für die Bewertung von Anträgen auf Genehmigung für das Inverkehrbringen, Sicherheitsfragen und anderen Regulierungsfragen zuständig und stützen sich dabei auf das gebündelte Fachwissen aus der gesamten EU. Zu den wichtigsten Ausschüssen gehören folgende Ausschüsse:  Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP)  Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC)  Ausschuss für neuartige Therapien (CAT)  Ausschuss für Arzneimittel für seltene Leiden (COMP) Die EMA und die nationalen Regulierungsbehörden ergreifen auch alle erforderlichen Maßnahmen, um Patienten bei sicherheitsbezogenen Aspekten zu schützen. Die EMA und das ECDC koordinieren über ihre Impfstoff-Überwachungsplattform326 gemeinsam unabhängige Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen. Ein Kooperationsnetz der Leiter der Arzneimittelagenturen aus den EU- Mitgliedstaaten und den EWR-Ländern arbeitet eng mit der EMA zusammen, um die Regulierungspraxis zu harmonisieren und die Reaktionen auf EU-weite Herausforderungen wie Arzneimittelengpässe oder gesundheitliche Notlagen zu koordinieren. Die Notfall-Einsatzgruppe (ETF) der EMA wurde im Rahmen des überarbeiteten Arzneimittelrechts eingerichtet und während der COVID-19-Pandemie verstärkt. Die Notfall-Einsatzgruppe ist ein Beratungs- und Unterstützungsgremium, das sich aus Sachverständigen der EMA und der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Sie wird bei gesundheitlichen Notlagen aktiviert, um Länder, Gesundheitsdienstleister und Branchenakteure zu koordinieren, damit Störungen in der Lieferkette behoben werden und eine gerechte Verteilung der Ressourcen gewährleistet ist. Die Notfall- Einsatzgruppe unterstützt eine beschleunigte wissenschaftliche Beratung, die Koordinierung klinischer Prüfungen und die rasche Beurteilung von Arzneimitteln in Krisenzeiten. Obwohl sie nicht Teil der formellen Governance-Struktur der EMA sind, sind die Lenkungsausschüsse wesentliche operative und Planungsgremien, die dazu beitragen, Regulierungsmaßnahmen aufeinander abzustimmen, Fachwissen auszutauschen und die EU-weite Koordinierung im gesamten europäischen Arzneimittelregulierungsnetz zu unterstützen. Beispiele für Lenkungsausschüsse sind: - Die Hochrangige Lenkungsgruppe zur Überwachung möglicher Engpässe bei Arzneimitteln und zur Sicherheit von Arzneimitteln (im Folgenden „Lenkungsgruppe für Engpässe bei Arzneimitteln“) befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit Engpässen bei Arzneimitteln und der Sicherheit von 326 EMA, „Vaccine Monitoring Platform“, EMA-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ema.europa.eu/en/about-us/what-we-do/crisis-preparedness-management/vaccine-monitoring-platform. https://www.ema.europa.eu/en/about-us/what-we-do/crisis-preparedness-management/vaccine-monitoring-platform 129 Arzneimitteln327. Wird eine Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder ein Großereignis festgestellt, erstellt die Lenkungsgruppe für Engpässe bei Arzneimitteln Listen kritischer Arzneimittel und überwacht deren Angebot und Nachfrage, um potenzielle oder tatsächliche Engpässe bei diesen Arzneimitteln zu ermitteln. - Die Hochrangige Lenkungsgruppe für Engpässe bei Medizinprodukten (auch bekannt als Medizinprodukte-Lenkungsgruppe) verwaltet die Verfügbarkeit von Medizinprodukten bei Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der EU. Sie überwacht die Versorgungslage, ermittelt potenzielle oder tatsächliche Engpässe und bewertet deren Auswirkungen auf die Gesundheitssysteme und die öffentliche Gesundheit. Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)328 bietet unabhängige wissenschaftliche Beratung zu Risiken im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermittelsicherheit, Ernährung, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Umwelt und gewährleistet gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau. Im Falle einer Gesundheitskrise unterstützt die EFSA die Reaktion durch wissenschaftliche Beratung, Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln, Beratung zu Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um eine koordinierte Kommunikation sicherzustellen. Die Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird durch einen Multi-Level-Governance- Rahmen unterstützt, der die wissenschaftliche Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und die Abstimmung im Bereich der Lebensmittelsicherheit und damit zusammenhängenden Fragen der öffentlichen Gesundheit gewährleistet. - Der Verwaltungsrat ist das wichtigste Leitungsgremium der EFSA. Er setzt sich aus von der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU ernannten Vertretern zusammen, darunter Personen mit Fachwissen in den Bereichen Risikobewertung, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Vertreter der Interessen der Zivilgesellschaft und der Lebensmittelkette. Er sorgt für die allgemeine strategische Aufsicht, genehmigt die Haushaltspläne und gewährleistet die Rechenschaftspflicht für die Tätigkeiten der EFSA. - Der Beirat spielt eine zentrale Rolle bei der Koordinierung unter den Mitgliedstaaten. Er setzt sich aus Vertretern der nationalen Behörden für Lebensmittelsicherheit oder der zuständigen Stellen aller EU-Mitgliedstaaten sowie Beobachtern aus den EWR-/EFTA-Ländern und der Kommission zusammen. 327 Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 2022 zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und -Bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte (ABl. L 20 vom 31.1.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/123/oj). 328 Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), abgerufen am 3. November 2025, https://www.efsa.europa.eu/de. http://data.europa.eu/eli/reg/2022/123/oj https://www.efsa.europa.eu/de 130 - Jeder Mitgliedstaat benennt eine nationale EFSA-Anlaufstelle – in der Regel eine Behörde für Lebensmittelsicherheit oder öffentliche Gesundheit –, die als Verbindungsstelle zwischen der EFSA und den nationalen Einrichtungen fungiert und zur Koordinierung der Kommunikation, des Datenaustauschs, der Forschungszusammenarbeit und des Kapazitätsaufbaus beiträgt. - Die EFSA betreibt eine Reihe wissenschaftlicher Netzwerke, an denen Sachverständige nationaler Behörden aus allen Mitgliedstaaten beteiligt sind. Diese Netzwerke und temporären Arbeitsgruppen befassen sich mit spezifischen Themen wie Zoonosen, Pestiziden, GVO, lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und Risiko-/Krisenkommunikation und ermöglichen gemeinsame Risikobewertungen und harmonisierte Methoden. Die Leiter der Veterinärdienste (CVO) der EU-Mitgliedstaaten sind zwar nicht Teil der internen Governance der EFSA, spielen aber eine Schlüsselrolle bei der Vernetzung mit der EFSA in Fragen der Tiergesundheit und des Tierschutzes, Zoonosen und anderen Fragen an der Schnittstelle zwischen Mensch, Tier und Umwelt, die im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ besonders relevant sind. Europäische Umweltagentur Die Europäische Umweltagentur (EUA)329 unterstützt die Governance der EU im Bereich der Gesundheitskrisen durch die Bereitstellung hochwertiger, faktengestützter Daten über Umweltfaktoren, die die öffentliche Gesundheit beeinflussen. Die Europäische Umweltagentur (EUA) ist für die Erhebung einer Vielzahl von Umweltdaten zuständig, die anschließend zur Gewinnung von Erkenntnissen genutzt werden, um die Entwicklung und Umsetzung politischer Maßnahmen zu unterstützen und mit Informationen zu untermauern. Im Falle einer Gesundheitskrise leistet die Europäische Umweltagentur einen Beitrag, indem sie Umweltrisikofaktoren ermittelt, die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können. Die Europäische Umweltagentur wird von drei miteinander verknüpften Strukturen unterstützt, die eine wirksame Governance, wissenschaftliche Integrität und starke Koordinierung zwischen der Agentur und den EU-Mitgliedstaaten und den EWR- Ländern gewährleisten. - Der Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der EWR-Länder, der Kommission, des Europäischen Parlaments und unabhängigen Sachverständigen zusammensetzt, spielt eine Schlüsselrolle bei der Überwachung des wirksamen und effizienten Funktionierens der Europäischen Umweltagentur sowie ihrer strategischen Ausrichtung. - Der Vorstand unterbreitet dem Verwaltungsrat Empfehlungen und fasst Durchführungsbeschlüsse, um sein wirksames Funktionieren zu gewährleisten. - Der Wissenschaftliche Ausschuss, der sich aus bis zu 20 unabhängigen Wissenschaftlern zusammensetzt, hat unabhängige wissenschaftliche 329 Europäische Umweltagentur (EUA), abgerufen am 3. November 2025, https://www.eea.europa.eu/de. https://www.eea.europa.eu/de 131 Beratung und Fachkenntnisse in Bereichen bereitgestellt, die für die Arbeit der Agentur von zentraler Bedeutung sind. Die Europäische Umweltagentur arbeitet im Rahmen des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (EIONET) eng mit 38 Mitgliedstaaten und kooperierenden Ländern zusammen. Europäische Chemikalienagentur Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)330 ist für die Umsetzung des Chemikalienrechts und der Chemikalienpolitik der EU zur Gewährleistung der sicheren Verwendung von Chemikalien zuständig und spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den von Chemikalien ausgehenden Risiken. Die ECHA unterstützt die Vorsorge für und Reaktion auf Gesundheitskrisen, indem sie gefährliche Stoffe ermittelt und bewertet, unabhängige und hochwertige wissenschaftliche Gutachten bereitstellt und den Zugang zu Informationen über die Sicherheit chemischer Stoffe erleichtert. Die folgenden Schlüsselstrukturen unterstützen die ECHA und gewährleisten eine wirksame Governance, wissenschaftliche Integrität und Koordinierung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und der EWR-Länder: - Der Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der EWR-Länder, der Kommission, des Europäischen Parlaments und wichtiger Interessenträger zusammensetzt, überwacht die strategische und finanzielle Planung der ECHA. - Der Ausschuss der Mitgliedstaaten ist für die Klärung von Meinungsverschiedenheiten zu Entscheidungsentwürfen, die von der Agentur vorgeschlagen werden, sowie für die Unterbreitung von Vorschlägen zur Ermittlung von besonders besorgniserregenden Stoffen zuständig. - Mehrere wissenschaftliche Ausschüsse – wie der Ausschuss für Risikobeurteilung und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse – erstellen Sachverständigengutachten zu den Risiken, der Einstufung, der Beschränkung und der sicheren Verwendung chemischer Stoffe. Diese Ausschüsse gewährleisten die wissenschaftliche Qualität und Unabhängigkeit der regulatorischen Entscheidungen und Empfehlungen der ECHA. Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) gewährleistet die sichere und wirksame Verwendung von Biozidprodukten in der EU, indem er wissenschaftliche Gutachten und Leitlinien für die Genehmigung von Wirkstoffen und die Zulassung von Biozidprodukten bereitstellt. - Das Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung, das ein Netz der für die Durchsetzung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten koordiniert. Eine der Untergruppen des Forums ist die Untergruppe der Biozidprodukteverordnung (BPV), bei der es sich um ein Netz der für die Biozidprodukteverordnung zuständigen Durchsetzungsbehörden handelt. 330 Europäische Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 3. November 2025, https://echa.europa.eu/. https://echa.europa.eu/ 132 Drogenagentur der Europäischen Union Die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA)(331) ist dafür zuständig, unabhängige, faktengestützte Informationen über Drogen, Drogenkonsum und ihre Folgen bereitzustellen, die Politikgestaltung der EU zu unterstützen und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beizutragen. Im Falle einer Gesundheitskrise unterstützt die EUDA die Reaktion durch Überwachung, Bereitstellung von Fachwissen, Bewertung drogenbezogener Risiken, Herausgabe von Drogenwarnungen, Bewertungen von Risiken und Gefahrenlagen sowie Kommunikation und Beratung zu Reaktionsmaßnahmen. Die Arbeit der EUDA wird von zwei gesetzlichen Gremien unterstützt, die den Entscheidungsprozess der EUDA beraten und begleiten: - Dem Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der EWR-Länder, der Kommission, des Europäischen Parlaments und sonstiger Interessenträger zusammensetzt. Er überwacht die strategische Ausrichtung und finanzielle Planung der EUDA. - Dem Wissenschaftlichen Ausschuss, der sich aus unabhängigen Sachverständigen auf dem Gebiet des Drogenkonsums zusammensetzt. Er gibt Stellungnahmen zu wissenschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der EUDA ab. Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)332 unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung von Formen schwerer grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus, einschließlich organisierter Kriminalität und Formen der Kriminalität, die die öffentliche Gesundheit beeinträchtigen, wie der Handel mit gefälschten Arzneimitteln oder die Störung kritischer Gesundheitsinfrastrukturen. In Gesundheitskrisen unterstützt Europol die Mitgliedstaaten, die EU-Organe und die Agenturen und Einrichtungen der EU, indem es Bedrohungen, die diese Krisen ausnutzen könnten, verhindert, aufdeckt, identifiziert und unterbindet. Die folgenden Schlüsselstrukturen unterstützen Europol und gewährleisten eine wirksame Governance, wissenschaftliche Integrität und Koordinierung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und der EWR-Länder: - Der Verwaltungsrat, der sich aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission zusammensetzt, gibt strategische Leitlinien vor und überwacht die Durchführung der Aufgaben von Europol. 331 Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA), abgerufen am 3. November 2025, https://www.euda.europa.eu/index_en. 332 Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), abgerufen am 3. November 2025, https://www.europol.europa.eu/. https://www.euda.europa.eu/index_en https://www.europol.europa.eu/ 133 - Die Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten fungieren als direkte Verbindungsstelle zwischen Europol und ihren nationalen Strafverfolgungsbehörden. Sie spielen eine Schlüsselrolle beim Informationsaustausch in Echtzeit, bei der operativen Koordinierung und bei gemeinsamen Ermittlungen. - Europol arbeitet auch mit Beratungs- und Aufsichtsgremien zusammen. Europol unterhält außerdem strategische Partnerschaften und arbeitet mit der Kommission, den nationalen Strafverfolgungsbehörden und anderen einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU zusammen. 134 ANHANG 5. Globaler Regelungsrahmen Tabelle 12. Zusammenfassung der Aufgaben und Zuständigkeiten der wichtigsten globalen Interessenträger, die an der Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren beteiligt sind. Bezeichnung Rolle und Aufgaben bei der Prävention von, Vorsorge für und Reaktion auf Gesundheitskrisen Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die führende und koordinierende Behörde bei internationalen Gesundheitsinitiativen. Sie fungiert als Grundpfeiler des multilateralen Gesundheitssystems und unterhält eine enge Partnerschaft mit der EU. Im Bereich der globalen Gesundheitssicherheit unterstützt die WHO die Umsetzung des durch die IGV (2005 in der geänderten Fassung) und das WHO- Pandemieabkommen geschaffenen WHO-Rahmens für die Krisenvorsorge und - reaktion durch den regelmäßigen Austausch von Informationen und Warnungen, Konsultationen, Koordinierung und gemeinsame Tätigkeiten. Die WHO hat Zugang zum Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) und nimmt regelmäßig als Beobachterin an den Sitzungen des Gesundheitssicherheitsausschusses teil. Die WHO arbeitet auch mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zusammen, die gemeinsam als „Vierergruppe“ bezeichnet werden. Gemeinsam entwickelte die Vierergruppe den Gemeinsamer Aktionsplan im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (2022- 2026)333, mit dem nachhaltige und ganzheitliche Lösungen entwickelt werden sollen, um Gefahren für die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und Umwelt besser zu bewältigen und potenzielle künftige Pandemien zu verhindern. Die Vierergruppe arbeitet zudem an praktischen Leitlinien für die Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans „Eine Gesundheit“ auf nationaler Ebene. Die WHO verfügt über mehrere Netzwerke, um auf Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu reagieren, darunter das Globale Netzwerk für Warnungen und Gegenmaßnahmen (GOARN)334, das darauf abzielt, akute Gesundheitsereignisse rasch zu erkennen, zu überprüfen und darauf zu reagieren, indem Sachverständige, Spezialisten und Ressourcen in die betroffenen Länder entsandt werden, um die Untersuchung von Ausbrüchen zu unterstützen und die lokalen Reaktionskapazitäten zu stärken. WHO/Europa (offiziell als WHO-Regionalbüro für Europa bezeichnet) ist eines der sechs WHO-Regionalbüros, das für die 53 Mitgliedstaaten der WHO-Region Europa tätig ist. Vorsorge 2.0 ist der Strategie- und Aktionsplan der WHO/Europa für die Vorsorge für sowie die Reaktions- und Widerstandsfähigkeit bei gesundheitlichen Notlagen335. Die Kommission arbeitet eng mit der WHO/Europa zusammen, um die Vorsorge für und die Reaktion auf Gesundheitskrisen, die die EU betreffen, sicherzustellen336. 333 WHO, „One Health Joint Plan of Action“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.who.int/teams/one-health-initiative/quadripartite-secretariat-for-one-health/one-health-joint-plan-of- action. 334 Globales Netzwerk für Warnungen und Gegenmaßnahmen (GOARN), abgerufen am 3. November 2025, https://goarn.who.int/. 335 WHO, „Strategy and action plan on health emergency preparedness, response and resilience in the WHO European Region (Preparedness 2.0)“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.who.int/europe/teams/who- health-emergencies-programme-(whe)/preparedness-2.0. 336 Die EU ist auch über die Initiative „Epidemic Intelligence from Open Sources“ (EIOS) involviert; siehe WHO, „Epidemic Intelligence from Open Sources“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.who.int/initiatives/eios. https://www.who.int/teams/one-health-initiative/quadripartite-secretariat-for-one-health/one-health-joint-plan-of-action https://www.who.int/teams/one-health-initiative/quadripartite-secretariat-for-one-health/one-health-joint-plan-of-action https://goarn.who.int/ https://www.who.int/europe/teams/who-health-emergencies-programme-(whe)/preparedness-2.0 https://www.who.int/europe/teams/who-health-emergencies-programme-(whe)/preparedness-2.0 https://www.who.int/initiatives/eios 135 Zentren für die Kontrolle von Krankheiten (CDC) Das ECDC arbeitet eng mit Zentren für die Kontrolle von Krankheiten (CDC) in Nicht-EU-Ländern auf bilateraler und multilateraler Ebene zusammen, um grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu bekämpfen und die globale Gesundheitssicherheit zu verbessern. Das ECDC hat förmliche Vereinbarungen mit mehreren nationalen CDC337 338sowie mit kontinentalen und regionalen CDC in Afrika339 und der Karibik geschlossen. Im Jahr 2019 wurde auf Initiative des ECDC das Netz der ECDC-Anlaufstellen in CDC in Drittländern eingerichtet, um Informationen und Fachwissen auszutauschen und wirksam auf Bedrohungen durch Infektionskrankheiten zu reagieren. Vereinte Nationen (VN) Die Vereinten Nationen (VN)340 spielen eine entscheidende Rolle für die globale Gesundheitssicherheit, indem sie die internationalen Bemühungen zur Prävention, Erkennung und Bewältigung von Gesundheitskrisen koordinieren. Über ihre Sonderorganisationen wie die WHO unterstützen die Vereinten Nationen Länder bei der Stärkung der Gesundheitssysteme, der Verbesserung der Krankheitsüberwachung und der Bewältigung von Krankheitsausbrüchen. Die Vereinten Nationen erleichtern die Zusammenarbeit zwischen Regierungen, humanitären Organisationen und anderen Interessenträgern, um eine rasche und wirksame Reaktion auf Gesundheitskrisen zu gewährleisten. Die Vereinten Nationen verfügen über mehrere Gremien und Agenturen, die an der Prävention von, Vorsorge für und Reaktion auf Gesundheitskrisen beteiligt sind, darunter: - Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) befasst sich mit Zoonosenrisiken im Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit und der Tiergesundheit. - Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) setzt sich für die Gesundheit von Kindern ein und fördert Impfkampagnen. - Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) arbeitet am Aufbau widerstandsfähiger Gesundheitssysteme und unterstützt Wiederaufbaumaßnahmen nach Krisen. - Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) befasst sich mit Umweltfaktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken, einschließlich klimabedingter Gesundheitsrisiken. Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)341 ist eine autonome internationale Organisation innerhalb des VN-Systems und ein zwischenstaatliches Forum für die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit im Nuklearbereich. Sie setzt sich dafür ein, dass Nuklearwissenschaft und -technologie sicher und friedlich genutzt werden. 337 Förmliche Vereinbarungen bestehen mit mehreren nationalen CDC, darunter mit Albanien, Australien, China, Israel, Japan, Kanada, dem Kosovo, Mexiko, Moldau, Montenegro, Serbien, Singapur, der Republik Nordmazedonien, Südkorea, Thailand, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten. 338 ECDC, „Memoranda of Understanding with CDCs“, ECDC-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/who-we-work/international-activities#read-more. 339 ECDC, „Africa CDC – ECDC Partnership“, ECDC-Website, abgerufen am 20. November 2025, https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/international-cooperation/africa-cdc-ecdc- partnership. 340 Vereinte Nationen, „Health“, Website der Vereinten Nationen, abgerufen am 3. November 2025, https://www.un.org/en/global-issues/health. 341 Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), abgerufen am 3. November 2025, http://iaea.org/about/overview. https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/who-we-work/international-activities#read-more https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/international-cooperation/africa-cdc-ecdc-partnership https://www.ecdc.europa.eu/en/about-ecdc/partners-and-networks/international-cooperation/africa-cdc-ecdc-partnership https://www.un.org/en/global-issues/health http://iaea.org/about/overview 136 Initiative für globale Gesundheitssicherheit (GHSI) Die Initiative für globale Gesundheitssicherheit (GHSI)342 ist eine informelle internationale Partnerschaft zur Stärkung der kollektiven Vorsorge für und Reaktion auf Bedrohungen durch chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren sowie durch Gefahren aufgrund von Influenzapandemien. Die GHSI wurde im Jahr 2001 gegründet und vereint ein Netzwerk von Ländern und Organisationen, wie beispielsweise die WHO, um Strategien zu koordinieren, Informationen auszutauschen und die Fähigkeiten für das Management von Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu verbessern. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der globalen Gesundheitssicherheit durch die Förderung der Zusammenarbeit bei der Risikobewertung, Früherkennung und Reaktion auf Gesundheitskrisen, um so die Auswirkungen von Ausbrüchen von Infektionskrankheiten und anderen Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit weltweit zu verringern. Die GHSI verfügt über mehrere technische und wissenschaftliche Arbeitsgruppen, darunter die Arbeitsgruppe für chemische Ereignisse, die Arbeitsgruppe für biologische Bedrohungen, die Arbeitsgruppe für radionukleare Bedrohungen und die Arbeitsgruppe für pandemische Atemwegsviren. Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) Die WOAH ist eine zwischenstaatliche Organisation, die sich seit 1924 für die Verbesserung der Tiergesundheit einsetzt. Die WOAH überwacht das Auftreten und die Entwicklung von Tierseuchen bei Land- und Wassertieren, sowohl bei Haus- als auch bei Wildtieren. Die WOAH stellt auch sicher, dass ihre Mitglieder über die Instrumente, Kapazitäten und Unterstützung verfügen, die sie benötigen, um ihre Veterinärdienste zu stärken und auf die Bedrohungen durch Tierseuchen zu reagieren. Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) Das Büro für Abrüstungsfragen unterstützt multilaterale Bemühungen um eine allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle. Das Büro befasst sich auch mit den humanitären Auswirkungen konventioneller Großwaffen und neuer Waffentechnologien wie autonomen Waffen. Das UNODA-Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen verbietet die Entwicklung, die Herstellung, den Erwerb, die Weitergabe, die Lagerung und den Einsatz von biologischen Waffen und Toxinwaffen. Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) Als Durchführungsstelle für das Chemiewaffenübereinkommen überwacht die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) mit ihren 193 Mitgliedstaaten die weltweiten Bemühungen um die dauerhafte und nachprüfbare Vernichtung chemischer Waffen. Die OVCW ist keine Organisation der Vereinten Nationen (VN), unterhält jedoch enge Arbeitsbeziehungen zu den VN. Auf Ersuchen des VN-Generalsekretärs hat die OVCW das Mandat, eng mit den VN zusammenzuarbeiten, indem sie dem Generalsekretär ihre Ressourcen für die Untersuchung des mutmaßlichen Einsatzes chemischer Waffen zur Verfügung stellt. Gruppe der Sieben (G7) Die G7 ist ein informelles Bündnis der sieben führenden Industrienationen sowie der EU, das sich mit globalen wirtschaftlichen und geopolitischen Themen befasst. Im Rahmen der G7 zielt die Globale Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und material darauf ab, die Verbreitung von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Waffen und dazugehörigem Material zu verhindern. 342 Initiative für globale Gesundheitssicherheit, abgerufen am 3. November 2025, https://ghsi.ca/. https://ghsi.ca/ 137 Gruppe der Zwanzig (G20) Die G20 ist ein internationales Forum für wirtschaftliche Zusammenarbeit, das aus 19 Mitgliedsländern und der EU besteht und zusammen einen Großteil des globalen BIP, des internationalen Handels und der Weltbevölkerung repräsentiert. Neben wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten befasst sich die G20 auch mit sozioökonomischen Themen wie beispielsweise dem Bereich Gesundheit. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Die OECD ist eine internationale Organisation, die eine bessere Politik für eine besseres Leben anstrebt. Die OECD dient als Forum und Wissenszentrum für Daten, Analysen und bewährte Verfahren in der öffentlichen Ordnung. Nordatlantikvertrags- Organisation (NATO) Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis, dessen Mitglieder sich verpflichtet haben, die Freiheit und Sicherheit aller Bündnispartner vor jeglicher Bedrohung zu schützen. Die NATO arbeitet mit politischen und militärischen Mitteln. Die EU ist ein Partner der NATO. Globale Forschungszusammenarbeit zur Vorsorge gegen Infektionskrankheiten (GloPID-R) Die Globale Forschungszusammenarbeit zur Vorsorge gegen Infektionskrankheiten (GloPID‑R) ist ein Netz von Organisationen, die Forschungsarbeit zur Stärkung der Handlungsbereitschaft gegenüber Infektionskrankheiten finanzieren. Das Netz koordiniert weltweit Förderungseinrichtungen, um die Forschungsreife zu verbessern und eine wirksame und rasche Reaktion auf Epidemien oder pandemische Infektionskrankheiten zu erleichtern. Das GloPID-R-Sekretariat wird über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont“ finanziert. Weltweite Initiative zur Ausrottung der Kinderlähmung (GPEI) Die Weltweite Initiative zur Ausrottung der Kinderlähmung (GPEI) ist eine öffentlich-private Partnerschaft mit dem Ziel, die hochinfektiöse virale Kinderkrankheit Poliomyelitis auszurotten. Sie besteht aus den nationalen Regierungen und den sechs Hauptpartnern der GPEI (WHO, Rotary International, die US-amerikanischen Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten, UNICEF, die Gates-Stiftung und die GAVI-Impfallianz). Die GAVI-Impfallianz GAVI ist eine internationale Einrichtung, deren Ziel es ist, Leben zu retten und die Gesundheit der Menschen zu schützen, indem der gerechte und nachhaltige Einsatz von Impfstoffen gefördert wird. GAVI setzt sich für die Einführung und Verbreitung von Impfstoffen, die Stärkung der Gesundheitssysteme zur Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zur Immunisierung, die Verbesserung der Nachhaltigkeit von Immunisierungsprogrammen und die Gewährleistung gesunder Märkte für Impfstoffe und verwandte Produkte ein. Der Globale Fonds Der Globale Fonds ist eine weltweite Partnerschaft zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose (TB) und Malaria und zur Gewährleistung einer gesünderen, sichereren und gerechteren Zukunft für die gesamte Menschheit. Er ist der weltweit größte multilaterale Geldgeber für globale Gesundheitszuschüsse in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Koalition für Innovationen in der Epidemievorsorge (CEPI) CEPI ist eine globale Partnerschaft, die sich für die Beschleunigung der Entwicklung von Impfstoffen und anderen biologischen Gegenmaßnahmen gegen epidemische und pandemische Bedrohungen einsetzt. Pandemiefonds Der Pandemiefonds ist ein multilateraler Finanzierungsmechanismus, der ausschließlich der Stärkung kritischer Pandemiepräventions-, -vorsorge- und -reaktionskapazitäten und -fähigkeiten von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen durch Investitionen und technische Unterstützung auf nationaler, regionaler und globaler Ebene dient. 138 Transatlantische Taskforce zur Antibiotikaresistenz (TATFAR) Die Transatlantische Taskforce zur Antibiotikaresistenz (TATFAR)343 wurde 2009 im Anschluss an ein Gipfeltreffen zwischen den USA und der EU eingerichtet, um die dringende globale Herausforderung der Antibiotikaresistenz anzugehen. Es handelt sich um eine gemeinsame Anstrengung der USA, Kanadas, der Europäischen Union, Norwegens und des Vereinigten Königreichs, deren Schwerpunkt auf der Verbesserung des angemessenen Einsatzes antimikrobiell wirkender Stoffe, der Verbesserung der AMR-Überwachung, der Verhinderung arzneimittelresistenter Infektionen und der Förderung der Entwicklung neuer antimikrobieller Arzneimittel liegt. 343 Transatlantic Taskforce on Antimicrobial Resistance (TATAR), abgerufen am 3. November 2025, https://www.cdc.gov/tatfar/php/about/index.html. https://www.cdc.gov/tatfar/php/about/index.html 139 ANHANG 6: Überblick über EU-finanzierte Maßnahmen, Finanzhilfen und Projekte im Zusammenhang mit Gesundheitskrisen Die Kommission verfügt über mehrere Finanzierungsinstrumente, die zur Vorsorge für, Prävention von und Reaktion auf Gesundheitskrisen beitragen, da sie mehrere Schlüsselbereiche abdecken, darunter die Stärkung der Überwachung, die Verbesserung der Laborkapazitäten, die Förderung des Wissens über Überwachung sowie die Erforschung und Entwicklung von medizinischen Gegenmaßnahmen. Nachfolgend wird eine Auswahl dieser Instrumente kurz vorgestellt. EU4Health Das Programm EU4Health344 ist ein Finanzierungsinstrument innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens (2021-2027), mit dem die Gesundheitssysteme und die Vorsorge gestärkt und auch die durch die COVID-19-Pandemie offenbarten Schwachstellen in den Gesundheitssystemen behoben werden sollen. Es ist das bislang größte EU-Gesundheitsprogramm mit einem vorläufigen Budget von 4,4 Mrd. EUR für eine Laufzeit von sieben Jahren (2021-2027). Das Programm zielt darauf ab, die Gesundheit in der Union zu verbessern und zu fördern, die Menschen vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren zu schützen, Arzneimittel, Medizinprodukte und krisenrelevante Produkte zu verbessern und die Gesundheitssysteme zu stärken. Das Programm EU4Health wird durch jährliche Arbeitsprogramme umgesetzt, mit denen ein breites Spektrum an Maßnahmen gefördert wird, einschließlich eines Aktionsbereichs zur Krisenvorsorge. Die Kommission ist für die Verwaltung des Programms EU4Health zuständig und wird von der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA)345 bei der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Programms unterstützt. Horizont Europa Horizont Europa346 ist das wichtigste Finanzierungsprogramm der EU für Forschung und Innovation. Das Programm erleichtert die Zusammenarbeit und stärkt die Wirkung von Forschung und Innovation bei der Entwicklung, Unterstützung und Umsetzung der EU-Politik bei gleichzeitiger Bewältigung globaler Herausforderungen und Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU. Es unterstützt die Schaffung und bessere Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und neuen Technologien. 344 Europäische Kommission, „EU4Health“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/eu4health_en?prefLang=de. 345 Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, „Funded projects: Overview of all funded projects under the Horizon Europe – Health programme“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://hadea.ec.europa.eu/programmes/horizon-europe/health/funded-projects_en?prefLang=de. 346 Europäische Kommission, „Horizon Europe“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://research-and-innovation.ec.europa.eu/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open- calls/horizon-europe_en?prefLang=de. https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/eu4health_en?prefLang=de https://hadea.ec.europa.eu/programmes/horizon-europe/health/funded-projects_en?prefLang=de https://research-and-innovation.ec.europa.eu/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-calls/horizon-europe_en?prefLang=de https://research-and-innovation.ec.europa.eu/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-calls/horizon-europe_en?prefLang=de 140 Der Finanzierungsrichtbetrag für Horizont Europa für den Zeitraum 2021-2027 beläuft sich auf 93,5 Mrd. EUR. Die Säule II von Horizont Europa ist in Cluster unterteilt, darunter Cluster mit Schwerpunkt Gesundheit, die darauf abzielen, die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürger aller Altersgruppen zu verbessern und zu schützen. Dieser Cluster befasst sich mit der Generierung neuer Erkenntnisse, der Entwicklung innovativer Lösungen und gegebenenfalls der Einbeziehung einer Geschlechterperspektive zur Prävention, Diagnose, Überwachung, Behandlung und Heilung von Krankheiten. Die Kommission ist für die Verwaltung der Tätigkeiten im Rahmen dieses Clusters von Horizont Europa zuständig und wird bei der Durchführung dieser Maßnahmen von der HaDEA unterstützt. Katastrophenschutzverfahren der Union Im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union werden Programme zum Kapazitätsaufbau, Übungen und technische Unterstützungsmaßnahmen in mehreren oder einzelnen Ländern finanziert, darunter auch solche im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Notversorgung. Finanzierungsquellen und Informationen über ausgewählte Projekte sind im Wissensnetz des Katastrophenschutzverfahrens der Union zu finden347. Aufbau- und Resilienzfazilität Die Aufbau- und Resilienzfazilität348 ist das Kernstück von NextGenerationEU349, einem befristeten Aufbauinstrument zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung Europas von der COVID-19-Pandemie und zum Aufbau einer grüneren, digitaleren und widerstandsfähigeren Zukunft. Im Zeitraum 2021-2026 werden im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) Zuschüsse und Darlehen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen in den EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt. Die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität werden den Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen zur Verfügung gestellt, die als Fahrpläne für Reformen und Investitionen dienen, mit denen die Volkswirtschaften der EU grüner, digitaler und widerstandsfähiger gemacht werden sollen. Mittel der Kohäsionspolitik Die Kohäsionspolitik ist die wichtigste Investitionspolitik der Europäischen Union. Sie zielt darauf ab, Ungleichheiten zu verringern und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken. In diesem Zusammenhang unterstützt die EU- Kohäsionspolitik Investitionen in Gesundheitsdienste und -Infrastrukturen, da diese für die regionale und territoriale Entwicklung, die soziale Inklusion und die 347 UCPM Knowledge Network, abgerufen am 3. November 2025, https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu. 348 Europäische Kommission, „Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 3. November 2025, https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic- recovery/recovery-and-resilience-facility_en?prefLang=de. 349 NextGenerationEU, abgerufen am 3. November 2025, https://next-generation-eu.europa.eu/index_de. https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/ https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility_en?prefLang=de https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility_en?prefLang=de https://next-generation-eu.europa.eu/index_de 141 Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung sind. Ihre Investitionen spielen eine wesentliche Rolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten und Regionen, wenn es darum geht, den gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung, Sozialfürsorge und Langzeitpflege zu erleichtern und wirksamere und widerstandsfähigere Gesundheitssysteme zu schaffen. Dazu gehört auch, die Vorsorge und Anpassungsfähigkeit des Gesundheitswesens zu verbessern und sicherzustellen, dass die Systeme für die wirksame Bewältigung neu auftretender Herausforderungen im Gesundheitsbereich gerüstet sind. Während der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) Investitionen in Dienstleistungen, Humankapital und soziale Inklusion unterstützt, konzentriert sich der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Investitionen in Infrastruktur, Ausrüstung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 haben die Mitgliedstaaten 7,3 Mrd. EUR aus dem EFRE und über nationale, regionale und Interreg-Programme hinweg vorgesehen. Beispiele für EFRE-Investitionen sind Gesundheitsinfrastruktur und - ausrüstung für die gemeindenahe, primäre, sekundäre und tertiäre Gesundheitsversorgung sowie für Krankenhäuser, die Digitalisierung von Gesundheitsdiensten, mobile medizinische Versorgungseinrichtungen und die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen. Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik wurden neue spezifische Ziele eingeführt, die der zivilen Vorsorge Vorrang einräumen. Dies würde es ermöglichen, Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur zu tätigen, z. B. in (Feld- )Krankenhäuser, Infrastruktur und Ausrüstung für medizinische Notfälle, Bevorratung und Cybersicherheit. Programm „InvestEU“ Das Programm „InvestEU“ soll zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung Europas private und öffentliche Mittel mobilisieren und der Europäischen Union damit die dringend benötigten langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten verschaffen. Es trägt dazu bei, private Investitionen für die wichtigsten politischen Prioritäten der EU wie den ökologischen und digitalen Wandel, Innovation sowie soziale Investitionen und Kompetenzen zu mobilisieren. Im Rahmen von InvestEU ist HERA Invest eine von der EU unterstützte Finanzierungsinitiative der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB), mit der kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt werden sollen, die medizinische Gegenmaßnahmen gegen größere Gesundheitsgefahren entwickeln, wie z. B.: • Krankheitserreger mit pandemischem oder epidemischem Potenzial, • chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren • antimikrobielle Resistenzen Im Rahmen der Initiative werden Risikokapitaldarlehen bereitgestellt, die bis zu 50 % der Projektkosten decken und dazu beitragen, Finanzierungslücken zu schließen und 142 Innovationen im Bereich der Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen in ganz Europa zu fördern. Bislang hat die EIB drei europäischen KMU ein Darlehen gewährt. Dabei handelt es sich um Fabentech, das Breitbandtherapeutika gegen biologische Bedrohungen (insbesondere Toxine) entwickelt, SNIPR Biome, das CRISPR-basierte antibakterielle Therapien zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR) entwickelt, und Leyden Labs, das intranasale Antikörpertherapien für Atemwegsviren entwickelt. Beispiele für EU-finanzierte Maßnahmen, Finanzhilfen und Projekte im Rahmen von EU4Health und Horizont Europa In den folgenden Abschnitten werden einige veranschaulichende Beispiele für Maßnahmen, Finanzhilfen und Projekte vorgestellt, die speziell im Rahmen der Programme EU4Health und Horizont Europa finanziert wurden. Die Angaben sind unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Ressourcen und der Verabschiedung des Jahreshaushalts und der Arbeitsprogramme. Darüber hinaus greifen sie dem Ergebnis der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen nicht vor. 143 Überwachung Maßnahme Beschreibung EU-Beitrag (EUR) Zeitraum Direkte Finanzhilfen an Behörden der Mitgliedstaaten: Überwachungssysteme der Union und der Mitgliedstaaten (Gemeinsame Maßnahme UNITED4Surveillance) Diese gemeinsame Maßnahme zielt darauf ab, die Mitgliedstaaten und die Union bei der Umsetzung digitalisierter, integrierter Überwachungssysteme auf Unionsebene und auf nationaler Ebene zu unterstützen, um eine bessere Erkennung frühzeitiger Signale für eine genaue Risikobewertung und Reaktion zu gewährleisten. 7 000 000 2023-2026 Einrichtung einer koordinierten Überwachung im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (OH4Surveillance) Mit OH4Surveillance werden die teilnehmenden Länder dabei unterstützt, die Überwachung im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ in Bezug auf prioritäre Krankheitserreger auf effiziente, koordinierte und kooperative Weise einzurichten und auszuweiten. Das Projekt beschränkt sich auf die Überwachung im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“, um die öffentliche Gesundheit durch die Früherkennung neu auftretender und wieder auftretender zoonotischer Krankheitserreger bei Tieren und in der Umwelt zu schützen. 10 000 000 15 000 000 2024-2026 2027-2028 Direkte Finanzhilfen für die Mitgliedstaaten zur Verbesserung der nationalen integrierten Überwachungssysteme Mit der direkten Finanzhilfe sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, ihr Überwachungssystem im Einklang mit den Ergebnissen der gemeinsamen Maßnahme UNITED4Surveillance und aufbauend darauf zu verbessern. Die Maßnahmen, die zum Ausbau der nationalen Überwachungssysteme durchgeführt werden könnten, zielen darauf ab, den erforderlichen nationalen Kapazitätsaufbau für die Entwicklung interoperabler, zuverlässiger und moderner nationaler Überwachungssysteme zu erleichtern. Die Maßnahme wird durch den digitalen Wandel vorangetrieben, wobei einschlägige verfügbare Gesundheitsdaten und Forschungsergebnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit genutzt werden. 83 400 000 2025-2030 Direkte Finanzhilfen an Behörden der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der nationalen Infrastrukturen und Kapazitäten für die Gesamtgenomsequenzierung und/oder RT-PCR, um auf die COVID-19-Pandemie und künftige Gesundheitsgefahren reagieren zu können Mehrere direkte Finanzhilfen für mehr als 20 EU- Mitgliedstaaten und Nachbarländer zur Verbesserung der nationalen Infrastrukturen und Kapazitäten für die Gesamtgenomsequenzierung und/oder RT-PCR. Abhängig von den bereits vorhandenen Kapazitäten decken diese Finanzhilfen die Schaffung neuer nationaler Laborinfrastrukturen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene ab, um die von HERA priorisierten Krankheitserregern und/oder antimikrobielle Resistenzen zu bekämpfen. 53 800 000 2022-2027 144 Laboratorien Maßnahme Beschreibung EU-Beitrag (EUR) Zeitraum EU- Referenzlaboratori um für die öffentliche Gesundheit im Bereich Diphtherie und Keuchhusten (EURL-PH-DIPE) Der Zweck dieses Antrags besteht darin, ein Netz nationaler Referenzlaboratorien für die beiden Krankheiten einzurichten und zu koordinieren. Dies wird durch die Einrichtung eines auf Keuchhusten und Diphtherie spezialisierten EURL und durch die Aufrechterhaltung der Funktionen des Referenzlabors erreicht. Dieses Projekt konzentriert sich auf die Verbesserung des Schutzes vor und der Vorsorge gegen Keuchhusten und Diphtherie in Europa. 2 625 000 2025-2031 EU- Referenzlaboratori um für die öffentliche Gesundheit im Bereich vektorübertragene virale Krankheitserreger (EURL-PH-VBV) Das von der EU finanzierte Projekt EURL-PH-VBV bietet umfassende wissenschaftliche und technische Unterstützung bei Nachweis- und Charakterisierungsmethoden, der Auswertung von Ergebnissen im Einklang mit den EU- Laborfalldefinitionen, der Laborüberwachung, der Vorbereitung auf Ausbrüche und den Reaktionsstrategien. Ein Schwerpunkt des EURL-PH- VBV ist die Förderung einheitlicher Labortests und -tätigkeiten in der gesamten EU, um die Generierung standardisierter Daten zu gewährleisten. 3 500 000 2025-2031 EU- Referenzlaboratori um für öffentliche Gesundheit im Bereich antimikrobielle Resistenzen (AMR) bei Bakterien Die Unterstützung wird im Bereich der AMR bei Bakterien, die für die öffentliche Gesundheit von Bedeutung sind, geleistet und bezieht sich auf Referenzdiagnostik, Referenzmaterialressourcen, externe Qualitätsbewertungen, wissenschaftliche Beratung und technische Hilfe, Zusammenarbeit und Forschung, Überwachung, Warnung und Unterstützung bei der Reaktion auf Ausbrüche von Bakterien, die gegen antimikrobielle Mittel resistent sind, sowie Schulungen. Das übergeordnete Ziel dieses Projekts besteht darin, Strategien zur Prävention und Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen bei prioritären Zielpathogenen zu bewerten, zu entwickeln und zu verbessern. 6 975 000 2025-2031 EU- Referenzlaboratori um für die öffentliche Gesundheit im Bereich Legionellen (EURL- PH-LEGI) Hauptziel des EURL-PH-LEGI ist es, bewährte Verfahren zu fördern und die EU-Mitgliedstaaten und EWR- Länder im Bereich der Diagnose-, Test- und Typisierungsmethoden für Legionellen zu unterstützen. Dadurch sollen zuverlässige und vergleichbare Daten gewährleistet, die Laborkapazitäten gestärkt und die Überwachung und Meldung von Fällen verbessert werden. 2 275 000 2025-2031 145 EU- Referenzlaboratori um für die öffentliche Gesundheit im Bereich neu auftretende, durch Nagetiere übertragene und zoonotische virale Krankheitserreger (EURL-PH-ERZV) Das EURL-PH-ERZV-Konsortium stellt wissenschaftliches und technisches Fachwissen über hochriskante virale Krankheitserreger bereit, die die öffentliche Gesundheit gefährden, darunter Pockenviren, Arenaviren, Hantaviren, Filopviren, Henipaviren, Lyssaviren und neuartige neu auftretende Viren wie die „Krankheit X“. Diese Krankheitserreger stellen erhebliche Herausforderungen für die Diagnose, Überwachung und das Ausbruchsmanagement dar. 3 500 000 2025-2031 EU- Referenzlaboratori um für die öffentliche Gesundheit im Bereich hochgradig gefährliche, neu auftretende und zoonotische bakterielle Krankheitserreger (EURL-PH-HEZB) Das EURL zielt darauf ab, die Kapazitäten der nationalen Fachlaboratorien zu stärken und eine einheitliche Überwachung und Meldung von Krankheiten oder der ursächlichen bakteriellen Erreger zu unterstützen. Durch die Förderung bewährter Verfahren und die Vereinheitlichung der Diagnostik in den Laboratorien des Netzwerks wird eine effiziente, rasche und koordinierte Reaktion gemäß dem Überwachungsmeldesystem des ECDC verbessert. 2 893 000 2025-2031 Schaffung eines einheitlichen Forschungsbündni sses von Laboratorien für Biomedizin und öffentliche Gesundheit zur Bekämpfung von Epidemien (DURABLE) DURABLE zielt darauf ab, hochwertige wissenschaftliche Informationen in Rekordzeit bereitzustellen, um die Entscheidungsfindung der Kommission bei der Vorsorge für und der Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren sowie bei der Bewertung der Auswirkungen von Gegenmaßnahmen zu unterstützen. DURABLE wird eine globale Zusammenarbeit koordinieren, die von der Erkennung von Krankheitserregern, der Evolutionsanalyse und der Charakterisierung von Bedrohungen mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ bis hin zur Sammlung und zum Austausch von Daten und Informationen reicht, um eine optimale Reaktion auf Bedrohungen zu gewährleisten. DURABLE ist ein einzigartiges multidisziplinäres Konsortium mit komplementären Fachkenntnissen, dessen Aufgabe es ist, diese Herausforderung zu meistern und eine produktive Zusammenarbeit mit der Kommission und anderen Interessenträgern aufzubauen. 25 000 000 2023-2027 Vorsorge und Resilienz des Gesundheitssystems Maßnahme Beschreibung EU-Beitrag (EUR) Zeitraum 146 Europäische Partnerschaft für Pandemievorsorge (BE READY- Partnerschaft) Die BE READY-Partnerschaft zielt darauf ab, die Vorsorge der EU für die Vorhersage neu auftretender Gefahren durch Infektionskrankheiten und die Reaktion darauf zu verbessern. Erreicht werden soll dies durch eine bessere Koordinierung der Finanzierung von Forschung und Innovation auf EU-, nationaler und regionaler Ebene, die auf gemeinsame Ziele ausgerichtet ist, die in einer vereinbarten strategischen Forschungs- und Innovationsagenda dargelegt sind, und durch die Stärkung der Bereitschaft des Forschungsökosystems, einschließlich der Netze „ständig einsatzbereiter“ Forschungsstandorte und -infrastrukturen. 120 000 000 2026-2032 Gemeinsame Maßnahme HEROES Ziel dieser Maßnahme ist es, die Personalplanung im Gesundheitswesen zu verbessern, um eine langfristige Prognose des Bedarfs an Gesundheitspersonal zu erstellen und die Personalplanung im Gesundheitswesen für die Bewältigung struktureller Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel und die Unterstützung der Modernisierung der Gesundheitsversorgung zu nutzen. 7 000 000 2023-2026 Pflegemaßnahme Ziel dieser Maßnahme ist es, das Angebot an Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern zu erhöhen und die Bindung von Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern in den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern. Über einen Zeitraum von 36 Monaten werden faktengestützte Strategien für die Personalbeschaffung und -bindung entwickelt, Mentorenprogramme ausgeweitet, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Pflegekräften gefördert, sichere Praktiken für die Personalausstattung unterstützt und die Integration digitaler Lösungen in die Arbeitsabläufe in der Krankenpflege verbessert. 1 300 000 2025-2027 Sieben Maßnahmen zur Schulung von Fachkräften im Gesundheitswesen, einschließlich digitaler Kompetenzen Ziel ist es, Schulungsinitiativen für klinisches und nichtklinisches Personal zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen und anderen relevanten Fähigkeiten liegt, die für Spitzenbelastungen in Krisenzeiten und für die Umgestaltung der Gesundheitssysteme erforderlich sind. Damit sollen 20 000 Angehörige der Gesundheitsberufe erreicht werden. 16 000 000 2023-2026 147 Gemeinsame Maßnahme CIRCE Ziel dieser Maßnahme ist die Weitergabe bewährter Verfahren in der medizinischen Grundversorgung zwischen den Mitgliedstaaten. Konkret werden sechs bewährte Verfahren aus vier Mitgliedstaaten (Belgien, Portugal, Slowenien und Spanien) auf 40 neue Umsetzungsstandorte in 12 Mitgliedstaaten übertragen. Eine starke medizinische Grundversorgung ist ein Eckpfeiler zugänglicher, wirksamer und widerstandsfähiger Gesundheitssysteme. 10 000 000 2023-2026 Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversor gung für Flüchtlinge und Vertriebene aus der Ukraine, die in den Mitgliedstaaten vorübergehenden Schutz genießen. Zur Bewältigung dieser Herausforderung wurden zwei sich ergänzende Maßnahmen finanziert. Mit der ersten Maßnahme wurden Bulgarien, Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Moldau, Polen, Rumänien und die Slowakei dabei unterstützt, gesundheitliche Ungleichheiten abzubauen, Gesundheitssysteme zu stärken, den Zugang für Flüchtlinge und Vertriebene aus der Ukraine zu verbessern und vertriebene Angehörige der Gesundheitsberufe zu integrieren. Im Rahmen der zweiten Maßnahme wurde die Resilienztestmethode für die Migration in den Gesundheitssystemen Lettlands, Tschechiens, Rumäniens, Polens und Moldaus angewendet. Impfung Maßnahme Beschreibung EU-Beitrag (EUR) Zeitraum Vax-Action: wirksame Bekämpfung der Impfskepsis in Europa (VAX- Action) Das Projekt zielt darauf ab, die EU-Mitgliedstaaten und relevante Interessenträger bei der Umsetzung einer Kombination aus maßgeschneiderten, faktengestützten Interventionen zu unterstützen, die darauf abzielen, die Impfskepsis zu verringern. Es befasst sich dabei mit der Frage, welche Arten von Interventionen derzeit verfügbar und wirksam sind, wie wirksame Interventionen auf neue Kontexte übertragen werden können und wie erfolglose Interventionen aufgearbeitet werden können, um daraus zu lernen und neue Konzepte zu entwickeln. 1 400 000 2023-2026 148 Antimikrobielle Resistenzen Maßnahme Beschreibung EU-Beitrag (EUR) Zeitraum Gemeinsame Maßnahme zum Thema antimikrobielle Resistenzen und therapieassoziierte Infektionen 2 (EU- JAMRAI 2) Im Anschluss an den EU-Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ aus dem Jahr 2017, mit dem Europa zu einer Vorreiter-Region gemacht werden soll, und die erste europäische Gemeinsame Maßnahme zu antimikrobiellen Resistenzen und therapieassoziierten Infektionen (EU-JAMRAI) wird diese neue Gemeinsame Maßnahme „EU-JAMRAI 2“ die Mitgliedstaaten/assoziierten Länder bei ihren Bemühungen um die Entwicklung und Aktualisierung ihrer nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen unterstützen. 50 000 000 2024-2028 EU-Partnerschaft zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (EUP OH AMR) Die Europäische Partnerschaft zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ ist eine der wichtigsten Partnerschaften, die von der Kommission im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ zur Unterstützung der Forschung und Innovation zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit antimikrobiellen Resistenzen ermittelt wurden. EUP OH AMR (2025-2035) wird zu den Zielen des EU- Aktionsplans zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR) beitragen, um durch folgende Maßnahmen die kritische gesellschaftliche Herausforderung der AMR zu bekämpfen und die Belastung durch AMR zu verringern: • Stärkung europäischer und globaler Synergien, Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sektoren des Konzepts „Eine Gesundheit“ und verschiedenen Disziplinen sowie im Rahmen von OH AMR Abstimmung der strategischen Forschung und Innovation in Bezug auf antimikrobielle Resistenzen und der Strategien zur Überwindung von Silos; • Förderung von Forschung und Innovation im Bereich antimikrobielle Resistenzen, um Wissen zu generieren und Lösungen zur Prävention und Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen zu entwickeln; • Erleichterung der Wissensverwertung von Forschung und Innovation in Produkten, Politik und Praxis. 75 000 000 2025-2035 Durch Vektoren übertragene Krankheiten Maßnahme Beschreibung EU-Beitrag (EUR) Zeitraum 149 Anwendung der Sterile-Insekten- Technik (SIT) als Instrument zur Bekämpfung der Gelbfiebermücke (Aedes aegypti) auf Zypern und zum Aufbau von Kapazitäten für den Einsatz dieser Technik zur Vektorbekämpfung in der Union Das Projekt soll die Arbeit des Gesundheitsministeriums von Zypern unterstützen, indem es Labortechniker für die Züchtung von Aedes aegypti-Mücken ausbildet und beaufsichtigt, die in Zypern zur Bekämpfung von Aedes aegypti eingesetzt werden sollen. 500 000 2024-2027 Medizinische Gegenmaßnahmen Maßnahme Beschreibung EU-Beitrag (EUR) Zeitraum Stets verfügbare Kapazitäten (EU FAB) für die Herstellung von Impfstoffen und Therapeutika Das EU FAB-Netz umfasst Impfstoffhersteller in der EU (Belgien, Irland, Niederlande, Spanien). Die Maßnahmen des Netzes werden die Lücke zwischen der Herstellung und dem Ausbau der Impfstoffproduktion schließen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Branche in der Lage ist, lebensrettende Arzneimittel herzustellen. EU FAB wird Produktionskapazitäten für die EU zur Herstellung von Impfstoffen im Falle von gesundheitlichen Notlagen reservieren. 160 000 000 (jährlich) 2023-2027 Gemeinsame Maßnahme für umfassende und nachhaltige strategische Vorräte an medizinischen Gegenmaßnahmen, die in Krisenfällen eingesetzt werden können Diese Gemeinsame Maßnahme (JA Stockpile) wird zu einer besseren Vorsorge in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, nachhaltigeren Beständen an medizinischen Gegenmaßnahmen, einer schnelleren Verteilung, einem schnelleren Einsatz und einer schnelleren Abgabe medizinischer Gegenmaßnahmen, einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, einer besseren faktengesicherten Grundlage für künftige Vorschläge zur Bevorratung medizinischer Gegenmaßnahmen und somit zur Stärkung der europäischen Unabhängigkeit in Krisenfällen beitragen. 10 000 000 2025-2028 European Vaccines Hub for Pandemic Readiness (EVH) Um sicherzustellen, dass Europa mit Impfstoffe gerüstet ist und auf Pandemien reagieren kann, wird mit diesem Projekt der Europäische Hub für Impfstoffe (EVH) geschaffen, indem bestehende national finanzierte Investitionen in Forschung und Entwicklung von Impfstoffen in ein Kooperationsnetz für die durchgängige Lieferung von Impfstoffen zusammengeführt werden. 102 000 000 2025-2029 150 Abwasserüberwachung Maßnahme Beschreibung Gemeinsame Maßnahme der EU zur integrierten Abwasserüberwachung im Dienste der öffentlichen Gesundheit (EU-WISH) EU-WISH vereint 25 EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder und die Ukraine, um die nationalen Kapazitäten für die Abwasserüberwachung im Interesse der öffentlichen Gesundheit zu stärken. Es werden vorrangige Ziele für die Abwasserüberwachung festgelegt und Strategien, technische Verfahren und relevante operative Ansätze für die Abwasserüberwachung definiert, harmonisiert und erweitert, einschließlich einer effektiven, leicht verständlichen und umsetzbaren Kommunikation der Parameter für die Abwasserüberwachung. Globales Konsortium für Abwasser- und Umweltüberwachung im Dienste der öffentlichen Gesundheit (GLOWACON) GLOWACON, das globale Konsortium für Abwasser- und Umweltüberwachung im Dienste der öffentlichen Gesundheit, vereint verschiedene Partner aus unterschiedlichen Sektoren und Ländern, um Wissen, Fachkenntnisse und Ressourcen auszutauschen, mit dem Ziel, eine sicherere und gesündere Welt für alle zu schaffen. Die Mission von GLOWACON besteht darin, die Institutionalisierung der Abwasser- und Umweltüberwachung innerhalb der öffentlichen Gesundheitssysteme zu fördern und ein globales Sentinel-System für Epidemieausbrüche zu entwickeln. Dieses System wird die Früherkennung, Prävention und Echtzeitüberwachung von Bedrohungen ermöglichen und so die Entscheidungsfindung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und die Pandemievorsorge unterstützen. Aufbauend auf bestehenden lokalen, nationalen und regionalen Bemühungen und unter der Leitung eines von den teilnehmenden Interessenträgern vereinbarten Mechanismus schafft das Sentinel-System ein freiwilliges Netz für den Datenaustausch, das über Grenzen und Zeitzonen hinausgeht, um Gesundheitsgefahren schneller und effektiver zu erkennen und darauf zu reagieren. So werden Leben gerettet und Gemeinschaften geschützt. EU-Beobachtungsstelle für Abwasser im Dienste der öffentlichen Gesundheit Das European Wastewater Surveillance Dashboard (Europäisches Dashboard zur Abwasserüberwachung) ist ein innovatives Instrument, das entwickelt wurde, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten durch die Analyse von Abwasser in ganz Europa zu verfolgen. Diese Plattform integriert Daten aus verschiedenen Quellen in ganz Europa und kombiniert eine nahezu in Echtzeit erfolgende Abwasserüberwachung mit bestehenden nationalen und forschungsbasierten Dashboards. Durch die Bereitstellung von Frühwarnungen für neu auftretende Krankheitserreger und Gesundheitskrisen erleichtert das Dashboard eine rasche Reaktion auf Krankheitsausbrüche. Diese Möglichkeit verringert die Reaktionszeit der Gesundheitssysteme und schützt letztlich die Bürger in der gesamten EU. 151 European Super-Sites für die Abwasserüberwachung Bei den European Super-Sites handelt es sich um ein Netz strategisch günstig gelegener Standorte in der Europäischen Union und anderen für die EU relevanten Gebieten, das die Überwachung der öffentlichen Gesundheit durch die Kontrolle von Abwasser im Hinblick auf Krankheitserreger und andere Gesundheitsindikatoren verbessern soll. Sie sind Teil der EU-Beobachtungsstelle für Abwasser im Dienste der öffentlichen Gesundheit. Diese Standorte befinden sich in der Nähe wichtiger Verkehrsknotenpunkte wie Flughäfen und Bahnhöfen oder an anderen Orten wie Krankenhäusern. Sie liefern wichtige epidemiologische Erkenntnisse über das Vorkommen und die Ausbreitung von Krankheitserregern und dienen als Frühwarnsysteme für neue Bedrohungen, die durch den internationalen Reiseverkehr eingeschleppt werden. Der Hauptzweck der European Super-Sites besteht darin, den Gesundheitsbehörden aktuelle und genaue Daten zur Verfügung zu stellen und so die Entscheidungsfindung im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu unterstützen. Sie arbeiten mit der Luftfahrtindustrie zusammen, um Proben aus Flugzeugen und von Flugplätzen einbeziehen zu können und so den Umfang der Überwachung zu erweitern. Unterstützung von Strategien, Kapazitäten und Daten für die globale Abwasser- und Umweltüberwachung Zusammenarbeit mit der WHO und dem UNEP bei der Entwicklung von Strategien zur Abwasser- und Umweltüberwachung, beim Aufbau von Kapazitäten (insbesondere in ressourcenarmen und strategischen Umgebungen) und bei der Förderung eines transparenten Informationsaustauschs. 152 ANHANG 7: Digitale Plattformen für Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der EU/im EWR 350 WHO, „Epidemic Intelligence from Open Sources (EIOS)“, WHO-Website, abgerufen am 3. November 2025, https://www.who.int/initiatives/eios. Name (Abkürzung) Zweck Digital European Exchange Platform (DEEP) Plattform der Kommission zur Erhebung und Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Abwasserüberwachungstätigkeiten und zur Umwandlung dieser Daten in verwertbare Informationen für die Öffentlichkeit. Instrument „Epidemic Intelligence from Open Sources“ (EIOS)350 Überwachung offener Informationsquellen auf der Grundlage einer langjährigen Zusammenarbeit zwischen der WHO und der Kommission. Die EIOS-Initiative ist ein Programm der WHO, das Länder und Partner bei der Früherkennung von Gefahren für die öffentliche Gesundheit unterstützt, indem es Daten aus allgemein zugänglichen Quellen nutzt, die Analysekapazitäten verbessert und bessere Instrumente und Erkenntnisse für die Entscheidungsfindung bereitstellt. EIOS fungiert als Plattform zur Früherkennung, wobei ein erheblicher Teil der Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit zunächst über das System identifiziert wird, bevor eine amtliche Meldung erfolgt. Europäisches Überwachungsportal für Infektionskrankheiten (EpiPulse) Diese Plattform ist Eigentum des ECDC und wird von ihm betrieben. Sie wird von Mitgliedstaaten, Kandidatenländern, potenziellen Kandidatenländern, anderen Nicht-EU-/EWR-Ländern und Partnerorganisationen für die integrierte indikatorbasierte (EpiPulse-Fälle) und ereignisbasierte (EpiPulse-Ereignisse) Überwachung von Infektionskrankheiten in der EU/im EWR genutzt, um Daten zu Infektionskrankheiten zu erheben, zu analysieren, auszutauschen und zu erörtern. Sie ist mit dem EWRS verknüpft, um den Austausch von Daten zur Lageerfassung für den Umgang mit Vorfällen zu erleichtern. European Respiratory Virus Surveillance Summary (ERVISS) Wöchentliche integrierte epidemiologische Zusammenfassung des ECDC und der WHO in Bezug auf Influenza, das respiratorische Syncytialvirus (RSV) und das schwere akute respiratorische Syndrom Coronavirus 2 (SARS-CoV-2) (128). https://www.who.int/initiatives/eios 153 ANHANG 8. Warn- und Informationssysteme in der EU zur Bewältigung von Gesundheitskrisen Name (Abkürzung) Zweck Advanced Technology for Health Intelligence and Action IT System (ATHINA) System der Kommission zur Ermittlung, Analyse und Bewältigung von Schwachstellen in der Lieferkette von medizinischen Gegenmaßnahmen. Plattform für die Sammlung von Informationen über die Nachfrage nach und das Angebot an medizinischen Gegenmaßnahmen, die Analyse von Erkenntnissen zur Erkennung von Schwachstellen oder Risiken in der Lieferkette und die Unterstützung der Bedrohungsanalyse im Zusammenhang mit medizinischen Gegenmaßnahmen. Ermöglicht den Austausch von Informationen über den Bedarf an medizinischen Gegenmaßnahmen und deren Verfügbarkeit. Tierseucheninformationssystem (Animal Disease Information System, ADIS) System der Kommission zur Verfolgung der Entwicklung von ansteckenden Tierseuchen in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden in der EU/im EWR und den teilnehmenden Ländern Gemeinsames Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle (CECIS) System der Kommission für die Koordinierung der EU-weiten Soforthilfe, einschließlich medizinischer Hilfe und Logistik, zusammen mit den zuständigen nationalen Behörden in der EU und den teilnehmenden Staaten des Katastrophenschutzverfahrens der Union Risikomanagementsystem für den Zoll (CRMS2) System der Kommission für den Austausch von risikobezogenen Informationen zwischen den nationalen Zollbehörden. Das Krisenmanagementmodul des CRMS2 unterstützt die Koordinierung des Zollrisikomanagements und der Kontrollen der Zollbehörden. Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) Vom ECDC betriebenes System der Kommission für den Informationsaustausch, die Warnmeldung und das Management schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren in Zusammenarbeit mit den für das EWRS zuständigen nationalen Behörden in der EU/im EWR und in den teilnehmenden Ländern. Es erleichtert auch die grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung, die medizinische Evakuierung, die Risikobewertung und die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung. Das EWRS ermöglicht die Verarbeitung sensibler nicht vertraulicher Informationen (Sensitive Non-Confidential, SNC) und ist mit dem EpiPulse-System verknüpft. EU-Agenturen, assoziierte Länder und die WHO haben Einblick in einige seiner Funktionen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sind gemeinsam für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im EWRS verantwortlich. Frühwarnsystem für neue psychoaktive Substanzen (EWS) Erster Schritt in einem dreistufigen Rechtsrahmen, der es der Europäischen Union ermöglichen soll, durch neue psychoaktive Substanzen (New Psychoactive Substances, NPS) verursachte gesundheitliche und soziale Gefahren rasch zu erkennen, zu bewerten und darauf zu reagieren. Die Arbeit der EUDA im Rahmen des Frühwarnsystems zielt darauf ab, in Zusammenarbeit mit den nationalen Anlaufstellen/nationalen Frühwarnsystem-Korrespondenten, der Kommission und den einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU auf nationaler und EU- Ebene Maßnahmen zur Lageerfassung, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf neue psychoaktive Substanzen aufzubauen, aufrechtzuerhalten und zu verstärken. 154 Europäische Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen (European Community Urgent Radiological Information Exchange, ECURIE) System der Kommission für die frühzeitige Benachrichtigung und den Informationsaustausch bei radiologischen oder nuklearen Notsituationen. Europäisches Hochwasserwarnsystem (European Flood Awareness System, EFAS) System der Kommission für probabilistische Frühwarnungen vor Hochwasser bis zu 10 Tage im Voraus. Teil des Copernicus-Katastrophen- und Krisenmanagementdienstes. Europäisches System zur Warnung der Öffentlichkeit (EU-Alert) Rahmen für nationale Notfallwarnsysteme für Mobiltelefone auf der Grundlage der Cell-Broadcast-Technologie HERA Stakeholders HUB Sicheres Portal der Kommission für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit Entwicklern und Herstellern medizinischer Gegenmaßnahmen sowie Wirtschaftsakteuren in der gesamten EU, einschließlich Arzneimittelherstellern und -anbietern. Unterstützt die Vermittlung von Kontakten, eine strukturierte Kommunikation und eine koordinierte Reaktion auf Schwachstellen in der Lieferkette. Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food- Erzeugnisse (Safety Gate) Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte351 Schnellwarnsystem für Blut und Blutbestandteile (RAB) System der Kommission für die Kommunikation mit den nationalen Vigilanz-Kontaktstellen für Substanzen menschlichen Ursprungs im Hinblick auf schwerwiegende unerwünschte Reaktionen oder Ereignisse im Zusammenhang mit Blut Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) System der Kommission zur Meldung von Risiken für die menschliche Gesundheit durch Lebens- oder Futtermittel, einschließlich Kontaminanten oder Infektionserregern Schnellwarnsystem für Gewebe und Zellen (RATC) System der Kommission für die Kommunikation mit den nationalen Vigilanz-Kontaktstellen für Substanzen menschlichen Ursprungs über unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit menschlichem Gewebe und menschlichen Zellen Schnellwarnsystem für Qualitätsmängel bei Arzneimitteln System der EMA für die Kommunikation mit den zuständigen nationalen Behörden, der Kommission und internationalen Partnern über dringende Informationen im Zusammenhang mit Qualitätsmängeln und Rückrufen von Arzneimitteln Pharmakovigilanz- Schnellwarnsystem System der EMA für den raschen Informationsaustausch mit den zuständigen nationalen Behörden und der Kommission über Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit Arzneimitteln 351 Europäische Kommission, „Safety Gate: Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 20. November 2025, https://ec.europa.eu/safety-gate. https://ec.europa.eu/safety-gate Ihr Kontakt zur EU Persönlich In der Europäischen Union gibt es Hunderte von „Europe-Direct“-Büros. Die Anschrift des nächstgelegenen Büros finden Sie im Internet (european- union.europa.eu/contact-eu/meet-us_de). Telefonisch oder schriftlich Europe Direct beantwortet Ihre Fragen über die Europäische Union. So erreichen Sie Europe Direct: – über die gebührenfreie Rufnummer: 00 800 6 7 8 9 10 11 (manche Telefondienstanbieter berechnen allerdings Gebühren), – über die Standardrufnummer: +32 22999696, – unter Verwendung des folgenden Formulars: european- union.europa.eu/contact-eu/write-us_de. Informationen über die EU Im Internet Auf dem Europa-Portal finden Sie Informationen über die Europäische Union in allen Amtssprachen (european-union.europa.eu). EU-Veröffentlichungen Sie können EU-Veröffentlichungen unter op.europa.eu/de/publications einsehen oder bestellen. Wenn Sie mehrere Exemplare einer kostenlosen Veröffentlichung bestellen möchten, wenden Sie sich bitte an Europe Direct oder ein Informationszentrum in Ihrer Nähe (european- union.europa.eu/contact-eu/meet-us_de). EU-Recht und verwandte Dokumente Informationen zum EU-Recht, darunter alle EU-Rechtsvorschriften seit 1951 in sämtlichen Amtssprachen, finden Sie in EUR-Lex (eur-lex.europa.eu). EU-Portal für offene Daten Das Portal data.europa.eu bietet Zugang zu offenen Datensätzen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU. Die Datensätze können zu gewerblichen und nichtgewerblichen Zwecken kostenfrei heruntergeladen werden. Das Portal bietet auch Zugang zu einer Fülle von Datensätzen aus europäischen Ländern. https://european-union.europa.eu/contact-eu/meet-us_de https://european-union.europa.eu/contact-eu/meet-us_de https://european-union.europa.eu/contact-eu/write-us_de https://european-union.europa.eu/contact-eu/write-us_de https://european-union.europa.eu/ https://op.europa.eu/de/publications https://european-union.europa.eu/contact-eu/meet-us_de https://european-union.europa.eu/contact-eu/meet-us_de https://eur-lex.europa.eu/ https://data.europa.eu/ Europäische Kommission EW -01-25-125-D E-N Abkürzungen 1. Einführung 1.1. Warum brauchen wir einen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan der Union für Gesundheitskrisen? 1.2. Welche Arten von Gesundheitskrisen werden abgedeckt? 1.3. Wie kann der Unionsplan genutzt werden? 1.4. Wie wird der Unionsplan auf dem neuesten Stand gehalten? 2. Zentrale Governance-Strukturen, -Mechanismen und -Instrumente der EU für Gesundheitskrisen 3. Krisenmanagementzyklus im Gesundheitsbereich 4. PHASE 1: Prävention von und Vorbereitung auf Gesundheitskrisen 4.1. Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung 4.1.1. Ausarbeitung der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne 4.1.2. Berichterstattung über die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung 4.1.3. Bewertung der nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung 4.2. Sicherstellung der Vorsorge und Resilienz des Gesundheitssystems 4.2.1. Kapazitäten des Gesundheitssystems 4.2.2. Arbeitskräfte im Gesundheitswesen 4.2.3. Impfung 4.3. Medizinische Gegenmaßnahmen 4.3.1. Entwicklung und Innovation 4.3.2. Zulassung und Zertifizierung 4.3.3. Herstellung 4.3.4. Bevorratung 4.3.5. Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen 5. PHASE 2: Erkennung und Bewertung von Gesundheitsgefahren 5.1. Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit 5.1.1. Epidemiologische Überwachung 5.1.2. Laborbasierte Überwachung und Diagnostik 5.1.2.1. Labornetze und -kapazitäten 5.1.2.2. EU-Referenzlaboratorien 5.1.3. Abwasserüberwachung 5.1.4. Vektorenüberwachung und -bekämpfung 5.1.5. Ernste drogenbedingte Risiken 5.1.6. Antizipation und Prognose 5.2. Bedrohungsanalyse und Frühwarnung 5.3. Risikobewertungen 5.3.1. Nationale Risikobewertungen 5.3.2. Gesundheitsrisikobewertung auf EU-Ebene 5.3.3. Sonstige EU-Risikobewertungen 5.3.4. Bewertung der Bedrohungslage und Priorisierung im Bereich der medizinischen Gegenmaßnahmen 6. PHASE 3: Koordinierte Reaktion auf EU-Ebene 6.1. Koordinierung der Reaktion 6.1.1. Koordinierung der Reaktion im Rahmen des Gesundheitssicherheitsausschusses 6.1.2. Koordinierung der Reaktion in Form medizinischer Gegenmaßnahmen 6.1.3. Koordinierung der Reaktion im Rahmen der Integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) 6.1.4. Koordinierung der Reaktion im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union 6.2. Lageerfassung 6.3. Risiko- und Krisenkommunikation 6.4. Notlagenbezogene Forschung und Innovation 6.5. Soforthilfe 6.6. Kontinuität der grenzüberschreitenden Versorgung 6.6.1. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung 6.6.2. Grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung 6.6.3. Medizinische Evakuierung von Patienten 6.6.4. Gesundheitsdokumente 6.7. Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene 6.7.1. Arzneimittel und Medizinprodukte 6.7.2. Aktivierung des Notfallrahmens zur Gewährleistung der Bereitstellung krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen 6.7.3. Globale und EU-Unterstützung für die nationalen Gesundheitssysteme 7. PHASE 4: Folgenbewältigung und Lehren ANHÄNGE ANHANG 1: Glossar ANHANG 2: Einschlägige internationale Übereinkünfte und Rechtsvorschriften ANHANG 3. Governance-Strukturen der EU Governance-Strukturen, Unterstützungsmechanismen und Kapazitäten der EU Gesundheitssicherheitsausschuss EU-Gesundheits-Einsatzgruppe Gesundheitskrisenstab EU-Katastrophenschutzverfahren Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen Mechanismus für wissenschaftliche Beratung Expertengruppen der Kommission HERA-Board Beratender Ausschuss für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit Expertengruppe zur öffentlichen Gesundheit Expertengruppe zur Leistungsbewertung der Gesundheitssysteme Koordinierungsmechanismus für klinische Prüfungen „Eine Gesundheit“-Netz der EU zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien Weitere EU-Koordinierungsmechanismen und -strukturen Allianz für kritische Arzneimittel Europäische Beobachtungsstelle für Klima und Gesundheit Team Europa Europäischer Rat Rat der EU Europäisches Parlament ANHANG 4. Einschlägige Ämter, Agenturen und Einrichtungen der EU Agenturübergreifende Taskforce für „Eine Gesundheit“ Die Rolle der Agenturen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371 Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten Europäische Arzneimittel-Agentur Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Europäische Umweltagentur Europäische Chemikalienagentur Drogenagentur der Europäischen Union Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung ANHANG 5. Globaler Regelungsrahmen ANHANG 6: Überblick über EU-finanzierte Maßnahmen, Finanzhilfen und Projekte im Zusammenhang mit Gesundheitskrisen EU4Health Horizont Europa Katastrophenschutzverfahren der Union Aufbau- und Resilienzfazilität Mittel der Kohäsionspolitik Programm „InvestEU“ Beispiele für EU-finanzierte Maßnahmen, Finanzhilfen und Projekte im Rahmen von EU4Health und Horizont Europa Überwachung Laboratorien Vorsorge und Resilienz des Gesundheitssystems Impfung Antimikrobielle Resistenzen Durch Vektoren übertragene Krankheiten Medizinische Gegenmaßnahmen Abwasserüberwachung ANHANG 7: Digitale Plattformen für Erkenntnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der EU/im EWR ANHANG 8. Warn- und Informationssysteme in der EU zur Bewältigung von Gesundheitskrisen
07.08.2026 Datei PD
GKV-SV und KBV: Einigung bezüglich Cannabisverordnungen getroffen
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf seiner Internetseite mitteilt, haben sich der Gemeinsame Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und KBV auf eine gemeinsame Auslegung der neuen Regelungen zur Therapie mit cannabishaltigen Arzneimitteln verständigt. Die Klarstellung betrifft unter anderem die gesetzliche Vorgabe, dass Ärzte ihren Patienten zunächst ein cannabishaltiges Fertigarzneimittel in einem sechsmonatigen Therapieversuch verordnen müssen, bevor die Gabe eines Cannabis-Extrakts oder einer Rezeptur möglich ist. Insbesondere wichtig war hier festzustellen, dass der Therapieversuch nur auf die Indikationen einzuschränken ist, für die die cannabishaltigen Fertigarzneimittel zugelassen sind. Zudem wurden folgende klarstellenden Auslegungen getroffen: Cannabisblüten dürfen nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden Ein vorzeitiger Therapieabbruch bei Unverträglichkeit oder Unwirksamkeit ohne weiteren Therapieversuch ist möglich. Es kann dann bereits direkt z.B. ein standardisierter Cannabisextrakt verordnet werden. Bestandspatienten, die bereits einen standardisierter Cannabisextrakt oder Arzneimittel mit Nabilon oder Dronabinol erhalten sind vom Therapieversuch ausgenommen. Für die Verordnung und Umstellung zu Lasten der GKV besteht ein Genehmigungsvorbehalt wobei die Arztgruppen gemäß Arzneimittel-Richtlinie Anlag XI weiterhin davon ausgenommen sind.
07.08.2026 Beitrag PD
Novum in der Nutzenbewertung
In der G-BA Plenumssitzung am 6. August 2026 entschied das Plenum im Rahmen der frühen Nutzenbewertung nach §35a SGB V für den Wirkstoff Selumetinib (Neues Anwendungsgebiet: Neurofibromatose Typ 1 (≥ 1 bis < 3 Jahre)) für einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Bei diesem Wirkstoff handelt es sich um ein Orphan Drug, welches aufgrund der Überschreitung der 30 Mio. EUR Umsatzgrenze einer Vollbewertung unterzogen wurde. Interessanterweise akzeptierte der G-BA im Rahmen dieser Vollbewertung Daten einer 1-armige Studie als Bewertungsgrundlage, dies, obwohl keine vergleichenden Daten gegenüber der festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie (Best Supportive Care) vorlagen. Die Vorsitzende Optendrenk sprach von einem Sonderfall in Bezug auf den Endpunkt „ Volumenänderung der Zielläsion“. Dieser Endpunkt sei im vorliegenden Anwendungsgebiet grundsätzlich als ein Therapieziel zu betrachten und basierend auf der Basis der Stellungnahme klinischer Experten sei davon auszugehen, dass im natürlichen Verlauf der Krankheit keine Spontanremissionen auftreten. In Folge habe man trotz verbleibender Unsicherheiten eine Verbesserung des therapeutischen Nutzens in der Behandlung festgestellt. Was war hier passiert? Im Rahmen der mündlichen Anhörung wurden Kliniker gefragt, ob eine „besterreichte prozentuale Volumenreduktion“ bei ca. minus 9,6 Prozent bei Kleinkindern als klinisch relevant angesehen werden könne. Entsprechende Daten hatte der pharmazeutische Unternehmer (pU) vorgelegt. Herr PD Dr. Farschtschi (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) antwortete, dass selbst ein stabiler Befund aus klinischer Sicht als Erfolg zu werten sei, verwies aber gleichzeitig auf hohe Fehlerquoten bei der Tumorvolumetrie. Weiterhin wurde auf Nachfrage des IQWiG seitens des pU bestätigt, dass keine Daten bezüglich der Korrelation von Symptomatik und spezifischer Tumorvolumenreduktion vorlägen. Diese wären aus Sicht des IQWiG allerdings wichtige Daten gewesen, da die methodische Bewertung des Zusatznutzens auf Basis patientenrelevanter Endpunkte erfolgt. In diesem Fall beispielsweise einer Korrelation zwischen Tumorvolumenreduktion und Reduktion von Schmerzen. Erstaunlich an diesem Bewertungsbeschluss bleibt also, dass ein „echter“ nicht quantifizierbarer Zusatznutzen bestätigt wurde, obwohl weder vergleichende Daten noch ein signifikanter Befund eines patientenrelevanten Endpunkts vorlagen. Es bleibt zu hoffen, dass klinisch relevante Endpunkte in künftigen Bewertungen einen höheren Stellenwert einnehmen werden.
07.08.2026 Beitrag
Tagesordnung der EMA Quarterly System Demo Q3-2026
Die EMA stellt viermal im Jahr den aktuellen Sachstand und den geplanten Ausbau ihrer IT-Projekte vor. Am 17. September 2026 von 9:00 bis 10:55 Uhr wird die dritte Systemdemonstration dieses Jahres zu einigen der laufenden IT-Projekte unter Verantwortung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) stattfinden. Die EMA berichtete über den Sachstand der aktuellen Projekte, die sie nach eigenen Konzepten entwickelt. Zur Vorplanung der Teilnahme hat sie die Themen der geplanten Vorträge auf der Veranstaltungsseite und ergänzend in einer Agenda zur Veranstaltung veröffentlicht (geplante Uhrzeit des Vortrags vorangestellt): 09:05 CEST: Clinical Trials Information System (CTIS) modernisation 09:45 CEST: Product Management Service (PMS) and product user interface (PUI) 10:25 CEST: Electronic Common Technical Document version 4 (eCTD v4.0) 10:40 CEST: Electronic Product Information (ePI) 10:55 CEST: Union Product Database (UPD) 11:10 CEST: EudraGMDP Im Gegensatz zu den vorangegangen QSD in 2026 fällt diese Veranstaltung kürzer aus. Im Vergleich zu vorherigen QSD 2-2026 am 25. Juni 2026 fehlen die folgenden Punkte auf der Tagesordnung: Regulatory Procedure Management (RPM) for Product Lifecycle Management on IRIS Electronic Application Form (eAF) EMA Account Management Sofern die Themen einen eigenen Bereich im Internetauftritt der EMA haben, ist dieser direkt verlinkt. Näheres, besonders die Namen der Referenten, kann man dem Entwurf der Agenda zur Veranstaltung entnehmen. Möglicherweise werden bis zur Veranstaltung noch weitere Themen ergänzt. Die EMA veröffentlicht im Nachhinein einen Videomittschnitt der Veranstaltung sowie eine Zusammenfassung der gestellten Fragen. Pharma Deutschland wird seine Mitglieder darüber informieren, sobald diese Informationen verfügbar sind. Die Veranstaltung wird live übertragen, der Zugang zum Livestream erfolgt über die Veranstaltungsseite . Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Pharma Deutschland wird seine Mitglieder kontinuierlich über die weitere Entwicklung der IT-Projekte auf europäischer Ebene unterrichten.
07.08.2026 Beitrag PD
Ausschuss Politik
Präsenzsitzung in Berlin mit Matthias Mieves (SPD) sowie zu aktuellen gesundheits- und europapolitischen Themen.
Do 08 Okt Veranstaltung
Microsoft Word - 20260805 Biotech Act I EU KOM
BERLIN Friedrichstraße 134 10117 Berlin T. 030 | 308 75 96 - 0 F. 030 | 308 75 96 - 111 BONN Ubierstraße 71–73 53173 Bonn T. 0228 | 957 45 - 0 F. 0228 | 957 45 - 90 Pharma Deutschland e. V. info@pharmadeutschland.de www.pharmadeutschland.de BRÜSSEL Rue Marie de Bourgogne 58 1000 Brüssel T. +49-170-6133687 1 PHARMA DEUTSCHLAND Feedback to the European Commission Proposal for a European Biotech Act I (Health) Strengthening Europe's Biotechnology Ecosystem through a Future-Oriented Regulatory Framework 05/08/2026 Executive Summary Pharma Deutschland welcomes the European Commission's proposal for a European Biotech Act as a landmark initiative to strengthen Europe's competitiveness in biotechnology and biomanufacturing. The proposal rightly recognises biotechnology as a strategic sector for Europe's health security, economic resilience and technological sovereignty. It also acknowledges that Europe must become a more attractive location for research, clinical development and manufacturing if it wishes to remain competitive with global innovation hubs. The proposed legislation introduces several important measures that will contribute to this objective, including the acceleration of clinical trial procedures, the establishment of regulatory sandboxes, improved coordination between regulatory authorities and stronger support for strategic biotechnology projects. Pharma Deutschland strongly supports these objectives. However, achieving the full potential of the Biotech Act requires that the legislation goes beyond creating new structures. It should fundamentally reduce regulatory complexity, improve legal certainty and establish a coherent European innovation framework across the entire biotechnology value chain. In particular, Pharma Deutschland recommends that the final legislation should:  further simplify and accelerate multinational clinical trials across the European Union;  strengthen the Clinical Trials Information System (CTIS) as the central digital platform for clinical research; 2  establish a clear and proportionate regulatory framework for the use of Artificial Intelligence throughout the medicinal product lifecycle;  ensure seamless interaction between the Biotech Act, the European Health Data Space (EHDS), the AI Act and the revised pharmaceutical legislation;  provide greater legal certainty regarding supplementary protection certificates (SPCs);  strengthen regulatory sandboxes as permanent instruments for regulatory learning and innovation;  improve coordination between newly established governance structures and existing European regulatory authorities;  promote investment in European biomanufacturing, including innovative biologics and biosimilars, through a predictable and innovation-friendly regulatory framework. Europe already possesses world-class scientific excellence. The challenge is no longer generating innovation but successfully translating scientific discoveries into products that reach patients and global markets. The Biotech Act should therefore become a cornerstone of a modern European life sciences strategy that enables research, attracts investment and accelerates patient access to innovative therapies. General Remarks Pharma Deutschland welcomes the Commission's ambition to establish Europe as the world's leading biotechnology location by the end of this decade. The Biotech Act represents an important opportunity to strengthen Europe's innovation ecosystem and to improve the Union's long-term competitiveness in health biotechnology. These objectives fully reflect the increasing strategic importance of biotechnology for public health, industrial resilience and economic growth. The proposal appropriately recognises that biotechnology has become a key enabling technology across modern healthcare. Beyond innovative biological medicines, biotechnology increasingly shapes advanced therapies, vaccine development, precision medicine, diagnostics and digital drug development. Consequently, the regulatory framework governing biotechnology must evolve at the same pace as scientific progress. Pharma Deutschland particularly welcomes that the Biotech Act adopts a broad perspective on health biotechnology and combines measures addressing research, regulation, manufacturing, digitalisation and investment. This integrated approach reflects the reality that Europe's competitiveness depends on the interaction of these different policy areas rather than isolated legislative initiatives. At the same time, Europe continues to face structural disadvantages compared with other global innovation regions. Clinical development remains slower than in competing jurisdictions, regulatory 3 requirements are frequently fragmented, access to capital remains challenging for innovative companies, and manufacturing investments increasingly migrate outside Europe. The Biotech Act therefore should not merely introduce additional governance mechanisms. It should establish a genuinely innovation-oriented regulatory environment that reduces administrative complexity, increases predictability and enables faster translation of scientific discoveries into clinical applications. From Pharma Deutschland's perspective, five overarching principles should guide the final legislation. First, regulatory procedures should become significantly faster and more predictable. While maintaining Europe's high standards for quality, safety and scientific assessment, unnecessary administrative complexity should be eliminated wherever possible. Accelerating innovation requires not only shorter legal timelines but also simpler regulatory pathways and better coordination between authorities. Second, digitalisation should become a core principle of biotechnology regulation. Modern clinical research, regulatory submissions, data exchange and manufacturing increasingly rely on digital infrastructures. The Biotech Act should therefore actively promote fully digital regulatory processes and facilitate the use of innovative technologies throughout the product lifecycle. Third, the legislation should create an enabling environment for responsible innovation in Artificial Intelligence. AI has the potential to fundamentally transform drug discovery, clinical development, manufacturing and regulatory science. The regulatory framework should encourage this transformation while ensuring appropriate oversight through science-based regulation. Fourth, Europe requires a coherent legislative framework across the rapidly evolving life sciences landscape. The implementation of the Biotech Act should be closely coordinated with the revised EU pharmaceutical legislation, the AI Act, the European Health Data Space and other relevant horizontal legislation. Overlapping obligations, inconsistent requirements and regulatory duplication should be avoided. Finally, the Biotech Act should strengthen Europe's attractiveness for investment throughout the biotechnology value chain. Regulatory excellence is increasingly becoming a decisive factor in global investment decisions. Predictable legislation, efficient procedures and legal certainty are therefore essential preconditions for maintaining research, development and manufacturing activities within the European Union. Taken together, these principles provide an opportunity to position Europe not only as a global leader in scientific research but also as the preferred location for translating biotechnology innovation into products that benefit patients worldwide. 4 Accelerating Clinical Research in Europe One of the most important contributions of the Biotech Act is its proposed revision of the Clinical Trials Regulation. Faster and more efficient clinical development is essential if Europe is to regain its position as one of the world's leading regions for pharmaceutical innovation. Pharma Deutschland therefore strongly supports the Commission's objective of reducing unnecessary administrative delays while maintaining the high scientific and ethical standards that characterise the European regulatory system. The proposed shortening of assessment timelines for multinational clinical trials represents a significant improvement. In particular, Pharma Deutschland welcomes the reduction of validation periods, shorter assessment timelines for initial applications and substantial modifications, the strengthened role of the Reporting Member State, the possibility to submit parallel substantial modifications, and the improved coordination between scientific and ethical assessments. Together, these measures have the potential to significantly improve the efficiency and predictability of multinational clinical research in Europe. Further ambition on timelines While the proposed timelines constitute a major step forward, Europe should continue to pursue the objective of becoming the most attractive region globally for conducting multinational clinical trials. Pharma Deutschland believes that further reductions in assessment timelines should be considered where operationally feasible, provided that scientific quality and patient safety are fully maintained. At the same time, accelerated procedures must remain realistic for both sponsors and competent authorities. Certain deadlines proposed in the draft legislation may prove too restrictive in practice. In particular, the proposed 7-day deadline for responding to complex requests relating to substantial modifications appears challenging for scientifically complex amendments. Unrealistically short timelines may inadvertently lead to unnecessary refusals, additional requests for clarification or repeated submissions, thereby delaying rather than accelerating clinical development. Recommendation Pharma Deutschland recommends reconsidering the proposed 7-day timelines introduced through the amendments to Articles 18(6), 22(1) and 22(3) of Regulation (EU) No 536/2014, as these may not be operationally feasible for complex substantial modifications. Slightly longer but realistic procedural deadlines would better support efficient assessments while avoiding unnecessary refusals and re-submissions. Pharma Deutschland recommends reviewing the further proposed procedural timelines to ensure that they remain both ambitious and practically achievable. A balanced approach should seek to accelerate assessments while maintaining robust scientific review and reducing unnecessary administrative burden. 5 Further opportunities to simplify multinational clinical trials Beyond legislative timelines, the Biotech Act should further simplify the practical conduct of multinational clinical trials. In particular, the Commission should consider:  allowing core dossier changes and trial-specific modifications to be assessed in parallel through a coordinated procedure, thereby reducing unnecessary sequential assessments;  enabling sponsors to engage with concerned Member States during the assessment process to resolve outstanding issues before a formal refusal becomes necessary;  facilitating the establishment of EU-wide recognised lists of qualified investigational sites and principal investigators, thereby reducing repetitive administrative verification for each individual trial. These pragmatic measures would complement the proposed legislative amendments and contribute to a more efficient and predictable regulatory framework for clinical research across the Union. Towards greater harmonisation of ethics assessments Although the Clinical Trials Regulation has substantially harmonised the authorisation process, ethics assessments continue to be organised at national level and remain highly heterogeneous across Member States. Pharma Deutschland recognises that the organisation of ethics committees falls largely within Member State competence. Nevertheless, the Biotech Act provides an opportunity to promote greater convergence through non-legislative measures. The Commission should therefore support the development of common guidance, best practices and coordinated methodologies for ethics assessments in multinational clinical trials. Greater alignment of review procedures, timelines and governance would complement the objectives of the Clinical Trials Regulation and further strengthen Europe's attractiveness as a location for clinical research. Beyond legislative timelines, further improvements are necessary to fully realise the Commission's objective of making Europe a globally competitive location for clinical research. First, the Clinical Trials Information System (CTIS) should become a truly user-centred digital platform. Although CTIS represents an important step towards harmonised European clinical trial management, practical experience demonstrates that significant improvements in usability, workflow design and system performance remain necessary. A modern digital infrastructure should reduce administrative workload rather than create additional complexity. Continuous investment in user experience and functionality should therefore accompany the legislative reforms. Second, the Biotech Act should further promote fully digital clinical trial processes. Electronic informed consent (eConsent), digital documentation, electronic signatures and remote regulatory interactions should become standard practice wherever scientifically and ethically appropriate. Digitalisation has the potential not only to reduce administrative burden but also to improve patient participation and facilitate multinational research. 6 Third, the legislation should encourage greater use of risk-based and remote inspections where appropriate. Modern digital technologies enable secure access to documentation and quality systems while reducing unnecessary administrative effort for both sponsors and authorities. Finally, Europe should continue moving towards a genuinely integrated clinical research environment. While the proposed legislative amendments significantly strengthen coordination between Member States, further harmonisation of regulatory practices, scientific interpretations and administrative implementation will remain essential for achieving a truly European clinical trial ecosystem. Artificial Intelligence and Health Data as Enablers of Biotechnology Artificial Intelligence is rapidly becoming one of the key drivers of innovation throughout the pharmaceutical lifecycle. AI has the potential to accelerate target identification, optimise clinical trial design, improve manufacturing processes, strengthen pharmacovigilance and support regulatory decision-making. The European Biotech Act therefore provides an important opportunity to establish a regulatory framework that enables the responsible use of AI while maintaining Europe's high standards for safety and scientific excellence. Pharma Deutschland welcomes the Commission's intention to promote the use of Artificial Intelligence within health biotechnology. However, the final legislation should provide greater legal certainty regarding the interaction between the Biotech Act, the AI Act and existing pharmaceutical legislation. Avoiding overlapping regulatory requirements AI systems that are developed and validated as part of the medicinal product lifecycle should not be subject to unnecessary parallel regulatory assessments. Where AI-supported methodologies are evaluated within established pharmaceutical regulatory procedures, the scientific assessment performed by competent medicines authorities should remain the primary regulatory pathway. Duplicate conformity assessments under horizontal legislation should be avoided wherever equivalent scientific requirements are already fulfilled. The Biotech Act should therefore explicitly promote regulatory coherence between sector-specific pharmaceutical legislation and the AI Act, thereby reducing unnecessary administrative burden while maintaining an appropriate level of oversight. Regulatory acceptance of innovative AI methodologies The increasing use of AI creates opportunities to modernise regulatory science itself. The Commission should therefore encourage the development of European regulatory guidance on innovative AI-supported methodologies, including:  AI-assisted drug discovery;  Digital Twins; 7  AI-generated clinical endpoints;  synthetic control arms;  model-informed drug development;  AI-supported manufacturing and quality assurance. Providing early scientific guidance in these areas would increase regulatory predictability and encourage investment in innovative development approaches within Europe. In particular, Pharma Deutschland supports empowering the European Medicines Agency to further develop scientific guidance on the regulatory acceptance of AI-generated evidence where scientifically appropriate. Such guidance would facilitate innovation while ensuring that scientific standards remain fully preserved. AI-ready regulatory infrastructure Innovation in AI requires not only legal certainty but also adequate digital infrastructure. The Health Biotechnology Clusters envisaged by the Biotech Act should therefore become centres of excellence for computational biotechnology by facilitating access to high-performance computing resources, particularly for SMEs, start-ups and academic spin-offs. Access to advanced computing capacity remains a decisive factor for many AI-driven biotechnology projects and should be considered an integral component of Europe's competitiveness strategy. Recommendations Pharma Deutschland recommends that the final Regulation should:  explicitly establish the principle of sector-specific primary regulation, ensuring that AI systems scientifically evaluated within pharmaceutical legislation are not subject to duplicative conformity assessments under the AI Act;  strengthen Articles 39 and 40 by establishing dedicated AI regulatory sandboxes covering Digital Twins, AI-generated clinical endpoints and other AI-enabled development methodologies;  explicitly empower the European Medicines Agency under Article 28 to develop scientific guidance on AI-generated evidence, including synthetic control arms and AI-supported clinical development;  strengthen European high-performance computing infrastructure for biotechnology innovators, particularly SMEs and start-ups. 8 Unlocking the Potential of European Health Data Europe possesses one of the world's most valuable health data ecosystems. The successful implementation of the European Health Data Space (EHDS) creates a unique opportunity to strengthen biomedical research, accelerate innovation and improve regulatory science. Pharma Deutschland strongly welcomes the close interaction between the Biotech Act and the EHDS. Both initiatives should be implemented as complementary elements of a coherent European Life Sciences Strategy rather than as separate legislative initiatives. Facilitating secondary use of health data Secure and trustworthy secondary use of health data will become an essential driver of pharmaceutical innovation. The Biotech Act should therefore actively facilitate access to high-quality, anonymised and harmonised health datasets for research and innovation purposes, while fully respecting the European framework for data protection and patient privacy. Predictable and harmonised access procedures across Member States will be essential for enabling multinational research projects and AI development. Legal certainty for clinical research The proposed clarification of the interaction between the Clinical Trials Regulation and the General Data Protection Regulation represents a significant step towards greater legal certainty. Pharma Deutschland welcomes the proposed clarification of the legal basis for processing personal data in clinical trials as well as the harmonised interpretation of the responsibilities of sponsors and investigators under the GDPR. These amendments have the potential to substantially reduce divergent national interpretations that currently create unnecessary legal uncertainty for multinational clinical research. The final legislation should preserve this harmonised European approach and avoid introducing additional national requirements that could undermine the objective of a truly integrated European research area. Data access for strategic biotechnology projects Strategic biotechnology projects supported under the Biotech Act should benefit from efficient and predictable access to European health data infrastructures. This is particularly important for research into rare diseases, personalised medicine, advanced therapies and AI-supported drug development, where robust datasets are essential for scientific progress. The Commission should therefore ensure that the implementation of the Biotech Act and the EHDS remains closely coordinated in order to maximise the value of European health data for research, innovation and public health. 9 Recommendations Pharma Deutschland recommends that the final Regulation should:  ensure seamless interoperability between the Biotech Act and the European Health Data Space;  facilitate timely access to harmonised, anonymised health datasets for Strategic Biotechnology Projects;  maintain the proposed amendments to Article 93 CTR clarifying the legal basis for processing personal data and the responsibilities of sponsors and investigators under the GDPR;  explicitly facilitate the secondary use of clinical trial data for scientific research without creating additional consent requirements beyond those already established under EU legislation. Regulatory Sandboxes as Drivers of Innovation Pharma Deutschland strongly supports the Commission's proposal to establish regulatory sandboxes as a permanent instrument for fostering innovation in biotechnology. Regulatory sandboxes have the potential to significantly accelerate the development and regulatory acceptance of emerging technologies by enabling innovators and regulators to collaborate at an early stage of development under clearly defined conditions. They also provide valuable opportunities for regulatory learning, allowing competent authorities to adapt regulatory approaches in parallel with scientific progress. To maximise their effectiveness, the Biotech Act should establish a harmonised European framework for regulatory sandboxes that ensures consistent implementation across Member States. Participation criteria, governance structures and evaluation procedures should be transparent and predictable, allowing companies of all sizes—including SMEs, start-ups and academic innovators— to benefit from these initiatives. In addition, regulatory sandboxes should explicitly support the validation of novel scientific methodologies, including AI-supported development tools, Digital Twins, advanced manufacturing technologies and innovative clinical trial methodologies. Finally, experience gained within regulatory sandboxes should systematically contribute to future regulatory guidance and legislative development. The Biotech Act should therefore establish clear mechanisms through which lessons learned from sandbox projects can inform the continuous evolution of European pharmaceutical regulation. 10 Recommendations Pharma Deutschland recommends that the final Regulation should:  establish a harmonised European governance framework for regulatory sandboxes;  encourage cross-border participation by innovators and competent authorities;  ensure that experience gained within regulatory sandboxes systematically informs future guidance and legislative development;  explicitly include AI-supported development, Digital Twins and advanced manufacturing technologies among the priority areas eligible for participation. Strategic biotechnology projects The Biotech Act rightly recognises that biotechnology manufacturing is a strategic asset for Europe's health security, economic resilience and global competitiveness. Maintaining and expanding manufacturing capacity within the European Union is essential not only for innovation but also for ensuring secure supply chains, rapid response capabilities and long-term strategic autonomy. Pharma Deutschland strongly supports the Commission's objective of strengthening European biomanufacturing. However, regulatory simplification alone will not be sufficient to attract long-term investment. Companies make investment decisions based on the overall predictability of the regulatory environment, the speed of regulatory procedures and the availability of a coherent European innovation ecosystem. The Biotech Act should therefore establish a framework that creates confidence for long-term investments across the entire biotechnology value chain—from early research and clinical development to commercial manufacturing. The proposed framework for High-Impact Strategic Projects represents an important opportunity to accelerate Europe's biotechnology capabilities. Pharma Deutschland welcomes the intention to prioritise projects with significant societal and economic impact, particularly those contributing to innovative medicines, advanced therapies, vaccine development, biomanufacturing and preparedness for future health emergencies. To maximise the effectiveness of this instrument, the designation of Strategic Projects should provide tangible regulatory advantages. Projects receiving this designation should benefit from:  accelerated regulatory procedures;  coordinated scientific advice across relevant EU authorities;  prioritised interactions with competent authorities; 11  simplified administrative requirements where appropriate;  predictable timelines throughout development. The designation should represent more than a political label; it should deliver measurable regulatory benefits that encourage companies to locate strategic biotechnology investments within the European Union. A predictable regulatory environment for investment Global competition for biotechnology investment is intensifying. While Europe continues to produce world-leading scientific research, many innovative companies increasingly choose to conduct late-stage development, scale-up manufacturing or commercialisation outside the Union. The Biotech Act should therefore contribute to improving Europe's attractiveness by providing a stable, predictable and innovation-friendly regulatory framework. Regulatory predictability should become a strategic objective in itself. Frequent legislative changes, overlapping requirements and inconsistent implementation across policy areas create uncertainty that discourages investment. The Commission should therefore ensure that future implementing measures under the Biotech Act remain proportionate, science-based and developed in close dialogue with stakeholders. Strengthening Europe's Biosimilar Ecosystem The Biotech Act rightly recognises that Europe's biotechnology ecosystem encompasses both innovative biological medicines and biosimilars. A competitive European biosimilar sector contributes significantly to resilient supply chains, strategic autonomy, sustainable healthcare systems and timely patient access to biological therapies. Pharma Deutschland therefore welcomes the recognition of biosimilars within the scope of the Biotech Act. Measures designed to strengthen European biotechnology and biomanufacturing should explicitly benefit both innovative biologics and biosimilars, recognising their complementary contribution to Europe's life sciences ecosystem. While the European Medicines Agency provides a single scientific assessment for biosimilars across the Union, important elements affecting market uptake continue to differ considerably between Member States. Divergent approaches to interchangeability, substitution and procurement create fragmentation within the internal market and may weaken incentives for investment in European biosimilar development and manufacturing. Although these issues remain largely within Member State competence, the Biotech Act should promote greater regulatory convergence by encouraging the exchange of best practices and supporting the consistent implementation of the EMA's scientific conclusions across the Union. 12 A stronger and more harmonised European framework for biosimilars would contribute not only to patient access but also to Europe's competitiveness, resilience and long-term security of supply. Effective Governance and Regulatory Coherence The Biotech Act introduces several new governance structures designed to strengthen coordination across the European biotechnology ecosystem. Pharma Deutschland welcomes these initiatives and recognises their potential to improve strategic foresight and regulatory cooperation. In particular, the establishment of the Foresight Panel for Emerging Health Innovation and the EU Health Biotechnology Support Network can make an important contribution to identifying emerging technologies, supporting innovators and improving regulatory preparedness. However, the creation of additional governance bodies should not increase institutional complexity. Clear responsibilities The final legislation should clearly define the respective roles of all newly established bodies and ensure close coordination with existing European institutions, particularly:  the European Medicines Agency (EMA);  the European Commission;  relevant scientific expert groups;  existing coordination mechanisms established under pharmaceutical legislation. Companies should experience a coherent regulatory landscape rather than multiple overlapping interfaces. A coordinated European innovation ecosystem The Biotech Act should actively strengthen coordination across European legislation affecting biotechnology. In particular, implementation should be closely aligned with:  the revised EU pharmaceutical legislation;  the AI Act;  the European Health Data Space;  relevant data legislation;  legislation governing advanced therapies and clinical research. Avoiding inconsistent requirements across these legislative instruments will reduce regulatory burden and increase legal certainty for innovators. 13 Continuous regulatory dialogue Scientific innovation develops considerably faster than legislation. Pharma Deutschland therefore encourages the Commission to strengthen mechanisms for continuous dialogue between regulators, industry, academia and patients throughout the implementation of the Biotech Act. Beyond formal scientific advice procedures, the newly established governance structures should facilitate ongoing exchanges on emerging technologies, novel development methodologies and evolving regulatory needs. Such continuous interaction would improve regulatory learning while increasing Europe's responsiveness to scientific progress. Recommendations Pharma Deutschland recommends that the final Regulation should:  clarify the respective responsibilities of the newly established governance bodies under Articles 37 and 39 and their interaction with existing European agencies, particularly the European Medicines Agency;  avoid overlapping mandates and administrative duplication;  establish mechanisms for continuous dialogue between regulators, industry, academia and patients throughout implementation of the Biotech Act. Supplementary Protection Certificates (SPCs) Pharma Deutschland welcomes the Commission's intention to strengthen incentives for biotechnology innovation through the proposed extension of Supplementary Protection Certificates (SPCs). Appropriate intellectual property incentives remain essential for maintaining Europe's competitiveness in research-intensive biotechnology sectors. However, the proposed eligibility criteria require further clarification to ensure legal certainty and practical applicability. Clarifying the eligibility criteria The proposal requires that the medicinal product contains a new active substance that is "distinctly different" from previously authorised products. The concept of "distinctly different" is currently undefined and introduces significant legal uncertainty. European pharmaceutical legislation has traditionally relied on clearly established concepts such as novelty and new active substance status. Introducing an undefined qualitative threshold risks 14 inconsistent interpretation across Member States and could reduce the predictability of the proposed incentive. Pharma Deutschland therefore recommends replacing this terminology with objective and legally established criteria. Removing unnecessary cumulative requirements The proposal additionally requires that the medicinal product demonstrates both:  a distinctly different active substance; and  a distinctly different mechanism of action. The rationale for requiring both criteria cumulatively remains unclear. Many important biotechnology innovations are based on new molecular approaches while acting on established biological pathways. Such innovations can provide substantial therapeutic benefits without necessarily fulfilling both conditions simultaneously. The Commission should therefore reconsider whether both cumulative requirements are necessary to achieve the intended policy objectives. Practical feasibility of comparative evidence The proposal further requires demonstration that the medicinal product is at least equally safe and effective compared with all authorised medicinal products for the same indication. In practice, this requirement is unlikely to be feasible. Clinical development programmes are designed around predefined comparators and do not generate direct comparative evidence against every authorised treatment available within the Union. Maintaining this requirement could therefore unintentionally exclude genuinely innovative products from the incentive scheme. Pharma Deutschland recommends revising this provision to ensure that eligibility criteria remain scientifically robust while reflecting established principles of pharmaceutical development. Recommendations Pharma Deutschland recommends that Article 27(1) (and the corresponding provisions in Article 59 for veterinary medicinal products) be amended as follows:  Article 27(1)(a): Replace the undefined criterion "distinctly different" with legally established terminology, in order to ensure legal certainty, consistent interpretation and predictable application across the Union.  Article 27(1)(b): Reconsider the cumulative requirement that an eligible medicinal product must demonstrate both a distinctly different mechanism of action and at least equivalent safety and efficacy compared with authorised medicinal products. The current 15 formulation risks excluding important incremental and platform innovations that provide significant clinical value.  Article 27(1)(b): Revise the requirement to demonstrate safety and efficacy in comparison with any authorised medicinal product in the Union for the same disease, as such comparative evidence is generally not generated during pharmaceutical development programmes and is therefore unlikely to be feasible in practice. A more proportionate criterion aligned with established regulatory principles would provide greater legal certainty while preserving the intended innovation incentive.  Article 27(1)(c): Clarify the requirement that clinical trials must be conducted in more than two Member States. The Regulation should specify whether this refers to pivotal clinical trials only or to the overall clinical development programme, in order to avoid legal uncertainty during implementation.  Article 27(1)(d): Clarify the definition of "at least one manufacturing step" performed within the Union. More precise guidance on the qualifying manufacturing activities would improve predictability for investment decisions and reduce divergent interpretation across Member States. Concluding Remarks Pharma Deutschland strongly supports the objectives of the European Biotech Act and welcomes the Commission's ambition to strengthen Europe's biotechnology ecosystem. The proposal represents an important opportunity to improve Europe's competitiveness across research, clinical development, manufacturing and regulatory science. At the same time, the final legislation should ensure that these ambitions translate into practical improvements for innovators operating within the European regulatory framework. To maximise its impact, the Biotech Act should:  further simplify and accelerate clinical research across the European Union;  establish a coherent framework for the responsible use of Artificial Intelligence in biotechnology;  strengthen the interaction with the European Health Data Space;  create effective and harmonised regulatory sandboxes;  provide meaningful regulatory incentives for Strategic Biotechnology Projects;  improve coordination between newly established governance structures and existing European institutions;  ensure legal certainty regarding Supplementary Protection Certificates; 16  maintain coherence with the revised pharmaceutical legislation and other horizontal EU legislation. The Biotech Act has the potential to become a cornerstone of Europe's future life sciences strategy. By combining scientific excellence with a predictable, innovation-friendly regulatory framework, the European Union can strengthen its global competitiveness while ensuring that patients gain faster access to innovative therapies.
06.08.2026 Datei PD
Pharma Deutschland bringt Position zum EU Biotech Act I in die Konsultation der Europäischen Kommission ein
Pharma Deutschland hat seine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für einen EU Biotech Act fristgerecht im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingereicht. Mit dem Gesetzesvorhaben verfolgt die Kommission das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Biotechnologie- und Bioproduktionsbranche zu stärken und Europa als attraktiven Standort für Forschung, Entwicklung und Produktion zukunftsweisender Technologien weiter auszubauen. Der Verband begrüßt die Zielsetzung des Biotech Acts ausdrücklich. Aus Sicht von Pharma Deutschland bietet das Gesetz die Chance, die regulatorischen Rahmenbedingungen für biotechnologische Innovationen in Europa spürbar zu verbessern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Life-Science-Standorts nachhaltig zu stärken. In seiner Stellungnahme spricht sich Pharma Deutschland unter anderem für eine weitere Beschleunigung und Vereinfachung multinationaler klinischer Studien, eine stärkere Digitalisierung regulatorischer Verfahren sowie klare Rahmenbedingungen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz entlang des gesamten Arzneimittel-Lebenszyklus aus. Darüber hinaus setzt sich der Verband für eine enge Verzahnung mit dem European Health Data Space (EHDS), wirksame regulatorische Sandboxes sowie attraktive Rahmenbedingungen für strategische Biotechnologieprojekte und Investitionen in Europa ein. Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme ist die Stärkung der europäischen Bioproduktion. Pharma Deutschland betont dabei, dass sowohl innovative Biopharmazeutika als auch Biosimilars wesentliche Bestandteile eines leistungsfähigen europäischen Biotechnologie-Ökosystems sind und bei Maßnahmen zur Förderung der Biotechnologie gleichermaßen berücksichtigt werden sollten. Darüber hinaus enthält die Stellungnahme konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung einzelner Regelungen des Verordnungsvorschlags, unter anderem im Bereich der klinischen Studien sowie der geplanten Erweiterung des ergänzenden Schutzzertifikats (Supplementary Protection Certificate, SPC). Ziel ist es, Rechtssicherheit zu erhöhen, regulatorische Hürden abzubauen und Innovationen schneller zu den Patientinnen und Patienten zu bringen. Mit der Stellungnahme bringt Pharma Deutschland die Perspektive seiner Mitgliedsunternehmen aktiv in das laufende europäische Gesetzgebungsverfahren ein und begleitet die weiteren Beratungen auf europäischer Ebene weiterhin eng. Die Stellungnahme finden Sie hier und unterhalb dieses Artikels.
06.08.2026 Beitrag
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