Die Europäische Kommission hat den „Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan der Union für Gesundheitskrisen“ nun in allen Amtssprachen der Europäischen Union veröffentlicht. Grundlage des sogenannten Unionsplans ist Artikel 5 der Verordnung (EU) 2022/2371 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren.
Der Plan legt den übergeordneten Rahmen dafür fest, wie die EU ihre Fähigkeiten zur Prävention, Vorsorge und Reaktion auf Gesundheitskrisen stärken und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren verbessern will. Gemeinsam mit den entsprechenden nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplänen soll er zu einer kohärenten Krisenplanung innerhalb der Europäischen Union beitragen.
Dabei adressiert der Unionsplan unter anderem die Koordination auf EU-Ebene, Mechanismen zur Krisenreaktion sowie das Zusammenspiel europäischer und nationaler Strukturen. Für die pharmazeutische Industrie ist der Plan insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Versorgungssicherheit, resilienten Lieferketten und der Verfügbarkeit medizinischer Gegenmaßnahmen in Krisensituationen relevant.
Die Veröffentlichung fügt sich in die breitere europäische Resilienzagenda ein. Sie ist zugleich eine Maßnahme im Rahmen der im März 2025 verabschiedeten EU-Strategie für eine Union der Krisenvorsorge („Preparedness Union Strategy“), mit der die Fähigkeit Europas gestärkt werden soll, auf neue Bedrohungen und Risiken unterschiedlicher Art und Herkunft vorbereitet zu sein.
Der vollständige Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan der Union für Gesundheitskrisen steht über das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union und unterhalb dieses Artikels in deutscher Sprache zur Verfügung.