13.07.2026, 12:06

Bundesrat billigt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Keine Mehrheit für Antrag auf Anrufen des Vermittlungsausschusses
  • Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Vera Strecker
Bundesrat gibt ebenfalls grünes Licht für GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Wie bereits letzten Freitag berichtet, ist am 10. Juli 2026 in 2./3. Lesung das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag beschlossen worden. Auch über den Verlauf der Aussprache im Bundesrat ist hierin bereits berichtet worden. Am Ende der Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (Beschluss Drucksache 411/26) und somit „grünes Licht“ für das Gesetz gegeben. 

Wie bereits berichtet, sind die wesentlichen Inhalte:

  • Ein fester zusätzlicher und unbefristeter Herstellerabschlag von 8,5% (insgesamt somit 15,5%) statt des zunächst vorgesehenen dynamischen Herstellerabschlags. Ausnahmen sind möglich bei Biosimilars und deren biologische Referenzarzneimittel, bei Ablösung durch eine Erstattungsbetragsvereinbarung sowie bei klinischen Prüfungen, die zu einem relevanten Anteil in Deutschland durchgeführt wurden. Gemäß des ebenfalls am 10. Juli 2026 verabschiedeten Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen soll im Rahmen des Pharma- und Medizintechnikdialogs innerhalb einer neu einzusetzenden Kommission, besetzt mit Sachverständigen, Gewerkschaftsvertretern, Industrievertretern und den Fachberichterstattern der Koalitionsfraktionen, geprüft werden, wie weitere Ausnahmen aufgenommen werden können, um – im Einklang mit europa- und handelsrechtlichen Vorgaben und unter Wahrung der Beitragssatzstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung – die Arzneimittelproduktion in Deutschland sowie relevante Investitionen in den Pharmastandort im Interesse von Wertschöpfung, tarifgebundener Beschäftigung und resilienter Versorgung durch finanzielle Anreize gefördert werden können.
  • Der zusätzliche Impfstoffabschlag wird auf 9% (statt der im Regierungsentwurf vorgesehene 7%) erhöht. 
  • Bei der Preis-Mengen-Regelung wird der Rabattfaktor pro überschrittenen 100 Mio. Euro Umsatz von 1% auf 1,5% angehoben.
  • Rabattverträge auch für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung, zunächst in einer Pilotphase bis zum 31. Dezember 2030 für fünf Wirkstoffgruppen. 
  • Das Preismoratorium wird bis Ende 2030 verlängert, aber nicht wie im Regierungsentwurf noch vorgesehen, ausgeweitet. 
  • Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen werden u. a. als Satzungsleistung der GKV ausgeschlossen. 
  • Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon für Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung, zunächst im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs. 

Das parlamentarische Verfahren ist damit abgeschlossen. Es bleibt abzuwarten, wann die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgen wird. 

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