12.06.2026

Bundesrat billigt ApoVWG

Bundesrat folgt Empfehlung des Gesundheitsausschusses
  • Gesellschaft & Politik
Autor:innen
Vera Strecker, 
Andrea Schmitz, 
Lutz Boden, 
Dr. Maria Verheesen
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung am 12. Juni 2026 das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) passieren lassen.

Bereits am 22. Mai 2026 hatte der Bundestag in 2. und 3. Lesung den Weg für das ApoVWG frei gemacht (Bundestag beschließt Apothekenreform). Mit dem Gesetz sollen Apotheken vor allem im ländlichen Raum gestärkt und Bürokratie abgebaut werden, um Apothekerinnen und Apothekern eine flexiblere Wahrnehmung ihrer Versorgungsaufgaben zu ermöglichen. Für inhabergeführte Apotheken sollen verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um eine flächendeckende Apothekenversorgung zu erhalten. Außerdem sollen Maßnahmen für die bessere Gewinnung und den Einsatz von Fachkräften geschaffen werden. Zudem sollen Apotheken auch in weiteren Leistungsbereichen tätig werden können, damit ihre Expertise besser in der Gesundheitsversorgung genutzt werden kann, etwa in der Prävention. 

Das Gesetz umfasst eine Reihe von Änderungen unter anderem im SGB V, dem Apothekengesetz, der Apothekenbetriebsordnung und dem Arzneimittelgesetz. Das Apothekengesetz soll beispielsweise um eine Regelung ergänzt werden, welche die Genehmigung von Zweitapotheken in abgelegenen Orten oder Orts teilen erleichtert. Des Weiteren sollen pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) vorübergehend die Vertretung eines Apothekers übernehmen können.

Der Empfehlung des federführenden Gesundheitsausschusses folgend, hat der Bundesrat keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt und somit grünes Licht für die Apothekenreform gegeben.

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Um die Apothekenreform zu komplettieren, ist noch der Erlass zweier Verordnungen erforderlich. Während die „Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung“ zeitnah veröffentlicht werden dürfte (Anhebung des Apothekenhonorars im Bundeskabinett beschlossen), wird die „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ voraussichtlich noch etwas dauern, da diese noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf, die heute allerdings noch nicht erfolgt ist. 

Ihr Kontakt

Vera Strecker

Referentin Recht & Sozialrecht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin

Andrea Schmitz

Justiziarin, Leiterin Abteilung Recht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin

Lutz Boden

Geschäftsführer OTC-Markt
Fachapotheker für Arzneimittelinformation

Dr. Maria Verheesen

Referentin Selbstmedikation
Apothekerin
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