Januar 2026

Europäische Kommunalabwasserrichtlinie

Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), auf europäischer Ebene offiziell bekannt als Urban Waste Water Treatment Directive (UWWTD), ist eine EU-Richtlinie mit dem Ziel, die Wasserqualität in der Europäischen Union zu verbessern.

Kernpunkte der KARL

Die überarbeitete KARL ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und muss nun bis zum 31. Juli 2027 durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Sie sieht die Einführung einer „vierten Reinigungsstufe“ zur Entfernung von Mikroverunreinigungen wie Arzneimittelrückständen und Bestandteilen von Kosmetika aus dem kommunalen Abwasser vor. Diese Rückstände gelangen größtenteils durch private Haushalte und menschliche Ausscheidungen ins Abwasser und erfordern den Einsatz fortschrittlicher Technologien wie Ozonung und Aktivkohlefiltration in Kläranlagen. 

Für Deutschland wird davon ausgegangen, dass die Richtlinie rund 150 große Kläranlagen ab 150.000 Einwohnerwerten sowie 450 bis 600 Anlagen zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten in definierten Risikogebieten betreffen wird. Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika sollen unter der sogenannten „erweiterten Herstellerverantwortung“ an den Kosten der erweiterten Abwasserreinigung beteiligt werden. Die erweiterte Herstellerverantwortung muss spätestens ab dem 1. Januar 2029 von den Mitgliedstaaten übernommen werden.

Ihr Kontakt

Dr. Elmar Kroth

stellv. Hauptgeschäftsführer
Chemiker

Dr. Dennis Stern

Stabsstelle Nachhaltigkeit
Molekularbiologe
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