Mai 2026

PFAS-Beschränkung in der EU: Auswirkungen auf Pharma und Gesundheitsversorgung

Die geplante PFAS-Beschränkung in der EU hat weitreichende Bedeutung für die Pharma- und Gesundheitsbranche. Aus Sicht des Sektors kommt es darauf an, Gesundheits- und Umweltschutz mit Versorgungssicherheit, Innovationsfähigkeit und praxistauglichen Ausnahmeregelungen für Arzneimittel und Medizinprodukte in Einklang zu bringen.

Die folgenden Abschnitte ordnen den aktuellen Stand des PFAS-Beschränkungsverfahrens ein, beleuchten die Bedeutung der abgeschlossenen ECHA-Konsultation und zeigen auf, welche zentralen Anliegen die Pharma- und Gesundheitsbranche im weiteren Verfahren sieht. 

ECHA-Konsultation ist abgeschlossen 

Die öffentliche Konsultation der ECHA zum Entwurf der SEAC-Stellungnahme zur geplanten PFAS-Beschränkung ist beendet. In der 60-tägigen Konsultationsphase konnten Stakeholder ihre Einschätzungen zu den möglichen Auswirkungen der Beschränkung sowie zu verfügbaren Alternativen einreichen. 

Gesundheits- und Umweltrisiken von PFAS waren nicht Teil der Abfrage, da diese bereits durch den RAC bewertet worden waren. Die eingegangenen Beiträge werden nun ausgewertet und fließen in die finale Stellungnahme des SEAC der ECHA ein, die voraussichtlich bis Ende 2026 vorliegen soll. 

Pharma Deutschland und VDDI fordern Ausnahmen für den Gesundheitssektor 

Pharma Deutschland und der Verband der Deutschen Dental-Industrie e. V. (VDDI) haben ihr gemeinsames Positionspapier zum aktuellen Stand des PFAS-Beschränkungsvorschlags aktualisiert. Anlass sind die finale RAC-Stellungnahme sowie der SEAC-Entwurf der ECHA. 

Die Verbände sehen weiterhin Risiken für Herstellung, Verfügbarkeit und Versorgungssicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Sie fordern deshalb umfassende und dauerhafte Ausnahmen für Fertigarzneimittel, Medizinprodukte sowie die dafür erforderlichen Wirk- und Hilfsstoffe. 

Hintergrund zur PFAS-Regulierung in der EU 

Der Vorschlag zur EU-weiten Beschränkung von PFAS wurde im Januar 2023 von Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden bei der ECHA eingereicht. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu verringern und den Umgang mit diesen Stoffen EU-weit neu zu regeln. 

Nach der Konsultation zum ursprünglichen Beschränkungsvorschlag 2023 hat der RAC seine finale Stellungnahme im März 2026 angenommen. Der SEAC legte ebenfalls im März 2026 einen Stellungnahmeentwurf vor, zu dem bis Ende Mai Stellung genommen werden konnte. Die Beiträge fließen nun in die weitere Bewertung und die folgenden Beratungen auf EU-Ebene ein. 

Nächste Schritte im REACH-Verfahren 

Sobald die finale SEAC-Stellungnahme vorliegt (voraussichtlich  Ende 2026),   übermittelt die ECHA die Stellungnahmen von RAC und SEAC an die Europäische Kommission. 

Auf dieser Grundlage erarbeitet die Europäische Kommission einen Beschränkungsvorschlag, der im REACH-Ausschuss der Mitgliedstaaten beraten und abgestimmt wird. Erst danach steht fest, in welcher Form die künftige PFAS-Regulierung in der EU umgesetzt wird.

ECHA Webinar

PFAS restriction: ECHA Committees’ opinions and next steps

Im Webinar werden die wichtigsten Schlussfolgerungen der endgültigen Stellungnahme des RAC, die Kernpunkte des Stellungnahmeentwurfs des SEAC sowie die nächsten Schritte im weiteren Verlauf des Verfahrens vorgestellt.
Zeichenfläche 1