Mai 2026

Biosimilars: Wichtige Innovationen für die Versorgung

Biosimilars sind hochkomplexe Nachahmerpräparate biotechnologisch hergestellter Arzneimittel (Biologika), die nach Patentablauf des Originals auf den Markt kommen und eine wichtige Rolle bei der Versorgung schwerer und chronischer Erkrankungen spielen. Sie ermöglichen kosteneffizienteren Zugang zu modernen Therapien und tragen zur Wirtschaftlichkeit des Gesundheitssystems bei.

Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel (Biologika) werden insbesondere bei schweren und chronischen Erkrankungen eingesetzt und sind hochinnovative Arzneimittel für moderne Therapien. In die Forschung, Entwicklung und Produktion dieser Arzneimittel werden viele kostenintensive Investitionen gesteckt.  Biologika sind hochkomplexe Moleküle, zumeist Proteine, die mit Hilfe lebender Zellen und gentechnischer Verfahren, zum Beispiel Bakterien-, Hefe- oder tierischen Zellen hergestellt werden. Biologika und Biosimilars unterscheiden sich vor allem darin, wie sie hergestellt werden und ob es sich um ein Originalpräparat oder einen Nachfolger handelt.

Was sind Biosimilars? 

Biosimilar ist ein biologisches Medikament, das einem bereits zugelassenen biologischen Medikament (dem 'Referenzmedikament') sehr ähnlich ist. Biosimilars sind als Nachahmerpräparate von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln (Biologika) nach denselben Standards für pharmazeutische Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit zugelassen, die für alle biologischen Arzneimittel gelten. Sie werden ebenfalls mit Hilfe lebender Zellen und gentechnischer Verfahren hergestellt. Biosimilars kommen nach Patentablauf des Originals auf den Markt und sind diesem in Wirkung, Qualität und Sicherheit sehr ähnlich, aber nicht völlig identisch. Hintergrund hierfür ist die natürliche Variabilität und die komplexere Herstellung biologischer Arzneimittel, wodurch eine exakte Nachbildung der molekularen Strukturen nicht zu 100% möglich ist.  

Biosimilars tragen stark dazu bei, dass mehr Patientinnen und Patienten Zugang zu modernen Therapien erhalten, da sie auf Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der Originalpräparate referenzieren, und insofern nicht das volle Spektrum der Studien im klinischen und präklinischen Bereich durchführen müssen. Daher können diese Arzneimittel als Nachahmerpräparate günstiger sein, gleichwohl sind Entwicklung und Produktion im Vergleich zu klassischen Generika kostenintensiver – was bei der Vergütung im Sinne der Versorgungssicherheit zu berücksichtigen ist.

Was ist der Unterschied zu Generika? 

Der Begriff Generika bezieht sich im engeren Sinne auf Nachahmerpräparate chemisch-synthetischer Wirkstoffe, deren Molekülstruktur identisch mit der des Originals ist und die in ähnlichen Darreichungsformen z.B. als Tablette oder Kapsel in den Markt gebracht werden. Biosimilars sind dagegen hochkomplexe Eiweißmoleküle, die in vielen Fällen mittels einer Injektion verabreicht werden. Hersteller müssen ohne Kenntnis des Original-Prozesses das komplexe Molekül und den Produktionsweg gewissermaßen per „reverse engineering“ nachbauen. Hierbei erfüllen sie die gleichen Vorgaben zu Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit wie das Original. Schon kleinste Unterschiede im Herstellungsprozess führen zu leichten Strukturunterschieden. Daher können sie dem Original nur ähnlich, nicht identisch sein. Für Biosimilars sind deshalb deutlich umfangreichere Studien und Dokumentationenvorgeschrieben als für klassische Generika, um Gleichwertigkeit im Hinblick auf Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität nachzuweisen. 

Wofür werden Biosimilars eingesetzt? 

Biosimilars werden – wie die originalen Biologika – vor allem in der Therapie bei schweren und chronischen Erkrankungen meist als Injektion oder Infusion eingesetzt und müssen immer ärztlich verordnet werden. 

Wichtige Therapiegebiete von Biosimilars: 

  • Autoimmunerkrankungen wie rheumatoide Arthritis, Psoriasis-Arthritis und andere entzündlich-rheumatische Erkrankungen 
  • Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa 
  • Bestimmte Krebserkrankungen, etwa Brustkrebs, Darmkrebs oder Lymphome, bei denen Antikörpertherapien eingesetzt werden 
  • Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus, vor allem über Insulin-Biosimilars 
  • Weitere Bereiche: Dermatologie (z.B. Schuppenflechte), Augenheilkunde (z.B. bei Netzhauterkrankungen) 


Welche Wirkstoffe gibt es bei Biosimilars? 

Es gibt inzwischen eine große Zahl von Biosimilars in Deutschland. Zu den wichtigsten Wirkstoffgruppen mit Biosimilars zählen:

Bereich / IndikationBeispiel-Wirkstoffe mit Biosimilars (Auswahl) 
Entzündlich‑rheumatische Erkrankungen, Chronisch entzündliche DarmerkrankungenAdalimumab, Infliximab, Etanercept, Tocilizumab
OnkologieTrastuzumab, Bevacizumab, Rituximab, Pegfilgrastim, Epoetine
DiabetesInsulin glargin, Insulin lispro, Insulin aspart
OsteoporoseDenosumab, Teriparatid
Autoimmun-/EntzündungNatalizumab, Omalizumab, Eculizumab
AugenheilkundeAflibercept

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss aktualisiert in regelmäßigen Abständen eine Übersicht von Original- bzw. Referenzpräparat sowie dazu bezugnehmend zugelassene Biosimilars mit der Anlage VIIa (Biologika und Biosimilars) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL).

Welche Bedeutung haben Biosimilars im Gesundheitssystem? 

In Deutschland und der EU sind inzwischen knapp einhundert Biosimilars zugelassen, Tendenz steigend. In manchen Therapiebereichen machen sie heute einen relevanten Teil der Verordnungen aus. Nach Ablauf des Patentschutzes eines Biopharmazeutikums ermöglichen Biosimilars mehr Wettbewerb und senken die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch neue Stärken oder Darreichungsformen können für Biosimilars entwickelt werden, die zu einer Verbesserung der Versorgung beitragen (z.B. zur subkutanen Eigenanwendung anstelle von Infusionslösungen, die in der ärztlichen Praxis verabreicht werden müssen, oft verbunden mit einem deutlich höheren Zeitbedarf für die Patienten).

Neben Pharma Deutschland betonen weitere Fachverbände und die Kassenärztlichen Organisationen, dass der Einsatz von Biosimilars medizinisch gleichwertig und gesundheitspolitisch erwünscht sein sollte, solange ärztliche Therapieentscheidungen respektiert werden. Hierzu haben die Verbände Bio Deutschland, Pharma Deutschland, der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (bpi), der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) sowie die Arbeitsgemeinschaft “probiosimilars” ein gemeinsames Positionspapier “Versorgungssicherheit mit Biopharmazeutika stärken: Stopp der automatischen Substitution” veröffentlicht.

Wie werden Biosimilars entwickelt? 

Biosimilars werden von Pharma- und Biotech-Unternehmen entwickelt – sowohl von großen internationalen Konzernen als auch von spezialisierten mittelständischen Firmen, darunter viele mit Standorten in Europa und Deutschland. Die Entwicklung eines Biosimilars ist ein eigenständiges, forschungsintensives Projekt und deutlich aufwändiger und teurer als die generische Entwicklung eines Arzneimittels mit chemisch-definiertem Wirkstoff. So sind neben eines umfangreichen Qualitätsdossiers z.T. auch präklinische (meist in-vitro) Daten sowie klinische Studien nötig, um die Vergleichbarkeit mit dem Originatorpräparat zu belegen und die Unbedenklichkeit des Biosimilars nachzuweisen. Entsprechend investieren Biosimilar-Entwickler hohe Summen in Forschung, Entwicklung und Produktionsanlagen. 

Wie intensiv ist die Forschung zu Biosimilars? 

Sowohl Unternehmen als auch staatliche Institutionen forschen intensiv zu Biosimilars: 

  • Pharmaunternehmen: Die pharmazeutische Industrie gehört zu den forschungsintensivsten Branchen und reinvestiert rund 16 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung – dazu zählen auch Biosimilar-Projekte. Schwerpunkte der Forschung sind neben dem Nachweis der Immunogenitäts-Gleichwertigkeit insbesondere verbesserte Zelllinien, stabilere Formulierungen, optimierte Herstellprozesse und neue Darreichungsformen (z.B. Pens). 
  • Öffentliche Forschung: In Deutschland, Europa und weltweit gibt es zahlreiche Forschungsprojekte, um beispielsweise den Zulassungsprozess weiterzuentwickeln. Ein Beispiel ist das vom Bundesministerium der Gesundheit (BMG) geförderte Projekt „Biosim“ (2026–2029) des Paul-Ehrlich-Instituts. Ziel solcher Forschung ist es, die klinischen Anforderungen anzupassen und ggf. dort zu reduzieren, wo die Datenlage es erlaubt, ohne Abstriche bei Qualität, Wirksamkeit und Patientensicherheit zu machen.


Welche politischen Themen werden rund um Biosimilars diskutiert? 

Im Bereich der Biosimilars werden vor allem Fragen von Versorgungssicherheit und Vergleichbarkeit  diskutiert – auf deutscher wie auf europäischer Ebene. Im Detail: 

  • Versorgungssicherheit: Biosimilars können wesentlich zu einer nachhaltigen und krisenfesten Versorgung beitragen. Ausschreibungs- und Beschaffungspraktiken müssen so gestaltet sein, dass langfristige Lieferfähigkeit, Qualität und europäische Wertschöpfung berücksichtigt werden. Insbesondere zu starker Kostendruck kann europäische Produktions- und Forschungsstandorte schwächen und die Abhängigkeit von globalen Lieferketten erhöhen – und damit die Versorgungssicherheit gefährden. 
  • Vergleichbarkeit: Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Biosimilars in Apotheken ähnlich wie Generika automatisch ausgetauscht werden dürfen („Substitution“). Dabei ist zu bedenken, dass eine weitgehende automatische Substitution die Therapiesicherheit gefährden und die ärztliche Therapiefreiheit einschränken könnte. So kann nicht einfach von einem Fertigpen auf eine Fertigspritze gewechselt werden (wie von einer Kapsel auf eine Tablette), weil die Patienten entsprechend vorab in die Selbstanwendung eingewiesen werden müssen.


Was fordern die Branchenverbände rund um Biosimilars? 

Die Branchenverbände Pharma Deutschland, BAH, BPI, vfa und AG Pro Biosimilars fordern vor allem einen sicheren, planbaren und fairen Rahmen für Biosimilars. Zentrale Forderungen der Verbände: 

  • Faire Wettbewerbsbedingungen: Rabattverträge und Preisregeln sollen Wettbewerb ermöglichen, aber nicht durch extremen Preisdruck Produktion und Forschung in Europa verdrängen oder die Versorgungssicherheit gefährden. 
  • Substitution in Apotheken: Ein nicht ärztlich autorisierter Austausch von Referenz-Biologikum zu Biosimilar sowie zwischen Biosimilars wird abgelehnt. Gründe sind mögliche Gefahren für die Therapiesicherheit, Rechtssicherheit und Haftung. Die Therapiewahl soll ausschließlich bei der Ärztin bzw. dem Arzt bleiben. 
  • Standort- und Innovationspolitik: Europäische und deutsche Biotech-Standorte sollen durch verlässliche Rahmenbedingungen, angemessenen Erstattungsniveau und eine ausgewogene Regulierung gesichert und ausgebaut werden. 
  • Patienten- und Therapiesicherheit: Jedes biologische Arzneimittel sollte eindeutig identifizierbar sein und lückenlos rückverfolgbar sein (z.B. über die PZN), insbesondere im Hinblick auf Nebenwirkungen und Anwendungsfehler. 
  • Information und Akzeptanz: Politik und Selbstverwaltung sollen Ärztinnen und Ärzte, Apotheken sowie Patientinnen und Patienten sachlich über Nutzen, Grenzen und Einsatz von Biosimilars informieren, statt durch zu harte Steuerungsinstrumente Vertrauen zu gefährden. 
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