Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel (Biologika) werden insbesondere bei schweren und chronischen Erkrankungen eingesetzt und sind hochinnovative Arzneimittel für moderne Therapien. In die Forschung, Entwicklung und Produktion dieser Arzneimittel werden viele kostenintensive Investitionen gesteckt. Biologika sind hochkomplexe Moleküle, zumeist Proteine, die mit Hilfe lebender Zellen und gentechnischer Verfahren, zum Beispiel Bakterien-, Hefe- oder tierischen Zellen hergestellt werden. Biologika und Biosimilars unterscheiden sich vor allem darin, wie sie hergestellt werden und ob es sich um ein Originalpräparat oder einen Nachfolger handelt.
Biosimilar ist ein biologisches Medikament, das einem bereits zugelassenen biologischen Medikament (dem 'Referenzmedikament') sehr ähnlich ist. Biosimilars sind als Nachahmerpräparate von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln (Biologika) nach denselben Standards für pharmazeutische Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit zugelassen, die für alle biologischen Arzneimittel gelten. Sie werden ebenfalls mit Hilfe lebender Zellen und gentechnischer Verfahren hergestellt. Biosimilars kommen nach Patentablauf des Originals auf den Markt und sind diesem in Wirkung, Qualität und Sicherheit sehr ähnlich, aber nicht völlig identisch. Hintergrund hierfür ist die natürliche Variabilität und die komplexere Herstellung biologischer Arzneimittel, wodurch eine exakte Nachbildung der molekularen Strukturen nicht zu 100% möglich ist.
Biosimilars tragen stark dazu bei, dass mehr Patientinnen und Patienten Zugang zu modernen Therapien erhalten, da sie auf Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der Originalpräparate referenzieren, und insofern nicht das volle Spektrum der Studien im klinischen und präklinischen Bereich durchführen müssen. Daher können diese Arzneimittel als Nachahmerpräparate günstiger sein, gleichwohl sind Entwicklung und Produktion im Vergleich zu klassischen Generika kostenintensiver – was bei der Vergütung im Sinne der Versorgungssicherheit zu berücksichtigen ist.
Der Begriff Generika bezieht sich im engeren Sinne auf Nachahmerpräparate chemisch-synthetischer Wirkstoffe, deren Molekülstruktur identisch mit der des Originals ist und die in ähnlichen Darreichungsformen z.B. als Tablette oder Kapsel in den Markt gebracht werden. Biosimilars sind dagegen hochkomplexe Eiweißmoleküle, die in vielen Fällen mittels einer Injektion verabreicht werden. Hersteller müssen ohne Kenntnis des Original-Prozesses das komplexe Molekül und den Produktionsweg gewissermaßen per „reverse engineering“ nachbauen. Hierbei erfüllen sie die gleichen Vorgaben zu Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit wie das Original. Schon kleinste Unterschiede im Herstellungsprozess führen zu leichten Strukturunterschieden. Daher können sie dem Original nur ähnlich, nicht identisch sein. Für Biosimilars sind deshalb deutlich umfangreichere Studien und Dokumentationenvorgeschrieben als für klassische Generika, um Gleichwertigkeit im Hinblick auf Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität nachzuweisen.
Biosimilars werden – wie die originalen Biologika – vor allem in der Therapie bei schweren und chronischen Erkrankungen meist als Injektion oder Infusion eingesetzt und müssen immer ärztlich verordnet werden.
Wichtige Therapiegebiete von Biosimilars:
Es gibt inzwischen eine große Zahl von Biosimilars in Deutschland. Zu den wichtigsten Wirkstoffgruppen mit Biosimilars zählen:
| Bereich / Indikation | Beispiel-Wirkstoffe mit Biosimilars (Auswahl) |
|---|---|
| Entzündlich‑rheumatische Erkrankungen, Chronisch entzündliche Darmerkrankungen | Adalimumab, Infliximab, Etanercept, Tocilizumab |
| Onkologie | Trastuzumab, Bevacizumab, Rituximab, Pegfilgrastim, Epoetine |
| Diabetes | Insulin glargin, Insulin lispro, Insulin aspart |
| Osteoporose | Denosumab, Teriparatid |
| Autoimmun-/Entzündung | Natalizumab, Omalizumab, Eculizumab |
| Augenheilkunde | Aflibercept |
Der Gemeinsame Bundesausschuss aktualisiert in regelmäßigen Abständen eine Übersicht von Original- bzw. Referenzpräparat sowie dazu bezugnehmend zugelassene Biosimilars mit der Anlage VIIa (Biologika und Biosimilars) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL).
In Deutschland und der EU sind inzwischen knapp einhundert Biosimilars zugelassen, Tendenz steigend. In manchen Therapiebereichen machen sie heute einen relevanten Teil der Verordnungen aus. Nach Ablauf des Patentschutzes eines Biopharmazeutikums ermöglichen Biosimilars mehr Wettbewerb und senken die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch neue Stärken oder Darreichungsformen können für Biosimilars entwickelt werden, die zu einer Verbesserung der Versorgung beitragen (z.B. zur subkutanen Eigenanwendung anstelle von Infusionslösungen, die in der ärztlichen Praxis verabreicht werden müssen, oft verbunden mit einem deutlich höheren Zeitbedarf für die Patienten).
Neben Pharma Deutschland betonen weitere Fachverbände und die Kassenärztlichen Organisationen, dass der Einsatz von Biosimilars medizinisch gleichwertig und gesundheitspolitisch erwünscht sein sollte, solange ärztliche Therapieentscheidungen respektiert werden. Hierzu haben die Verbände Bio Deutschland, Pharma Deutschland, der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (bpi), der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) sowie die Arbeitsgemeinschaft “probiosimilars” ein gemeinsames Positionspapier “Versorgungssicherheit mit Biopharmazeutika stärken: Stopp der automatischen Substitution” veröffentlicht.
Biosimilars werden von Pharma- und Biotech-Unternehmen entwickelt – sowohl von großen internationalen Konzernen als auch von spezialisierten mittelständischen Firmen, darunter viele mit Standorten in Europa und Deutschland. Die Entwicklung eines Biosimilars ist ein eigenständiges, forschungsintensives Projekt und deutlich aufwändiger und teurer als die generische Entwicklung eines Arzneimittels mit chemisch-definiertem Wirkstoff. So sind neben eines umfangreichen Qualitätsdossiers z.T. auch präklinische (meist in-vitro) Daten sowie klinische Studien nötig, um die Vergleichbarkeit mit dem Originatorpräparat zu belegen und die Unbedenklichkeit des Biosimilars nachzuweisen. Entsprechend investieren Biosimilar-Entwickler hohe Summen in Forschung, Entwicklung und Produktionsanlagen.
Sowohl Unternehmen als auch staatliche Institutionen forschen intensiv zu Biosimilars:
Im Bereich der Biosimilars werden vor allem Fragen von Versorgungssicherheit und Vergleichbarkeit diskutiert – auf deutscher wie auf europäischer Ebene. Im Detail:
Die Branchenverbände Pharma Deutschland, BAH, BPI, vfa und AG Pro Biosimilars fordern vor allem einen sicheren, planbaren und fairen Rahmen für Biosimilars. Zentrale Forderungen der Verbände:
