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ARZNEIMITTELVERSORGUNG SICHERN. INNOVATION
STÄRKEN. STANDORT FÖRDERN.
Handlungsfelder für eine zukunftsfähige Pharmastrategie
Stand: August 2026
Inhaltsverzeichnis
Präambel ........................................................................................................................................ 2
1. Deutschland als attraktiven Pharmastandort stärken ............................................................... 4
Beispiel EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL): Fehlende Ressortabstimmung und -
koordination belasten Arzneimittelversorgung und Pharmastandort ......................................... 6
2. Arzneimittelversorgung langfristig sichern ................................................................................ 7
Beispiel Sandoz-Werk in Kundl (Österreich): Mit gezielten Investitionen Versorgungsresilienz
in Europa stärken ..................................................................................................................... 9
3. Verfahren beschleunigen und Bürokratie abbauen ................................................................. 11
Beispiel: § 72 AMG Absatz 1 Satz 2 des deutschen Arzneimittelgesetzes hemmt deutsche
Pharmaunternehmen im europäischen Wettbewerb ............................................................... 13
4. Innovation und Forschung fördern ......................................................................................... 15
Beispiel “Besondere Therapiesituationen”: Reformbedarf bei der Nutzenbewertung innovativer
Arzneimittel ............................................................................................................................ 17
5. Prävention und Selbstmedikation stärken ................................................................................. 19
Beispiel “Disease Interception” Ansatz: Prävention braucht Paradigmenwechsel .................. 21
2
Präambel
Deutschland ist Pharmaland, mit weltweit bekannten Unternehmen, breiter industrieller Basis,
mittelstandsgeprägt und hoher Versorgungskompetenz. Doch diese Stärke ist kein Selbstläufer. Wer
Versorgung sichern, Arbeitsplätze erhalten und Innovation ermöglichen will, muss die
pharmazeutische Industrie als strategische Schlüsselbranche stärken.
Im Pharma- und Medizintechnikdialog werden gemäß dem Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) verschiedene Handlungsfelder diskutiert und Ziele für eine nationale Pharma- und
Medizintechnikstrategie abgeleitet werden. Eine übergreifende, kohärente Strategie, die die
Themenfelder verbindet und in einen gemeinsamen politischen Handlungsrahmen überführt, steht
bislang aber aus. Umso wichtiger ist es, den Dialog zu einem echten konstruktiven Austausch
weiterzuentwickeln. Notwendig ist neben der vertieften Diskussion der einzelnen Handlungsfelder
vor allem eine koordinierte Gesamtstrategie, die sektorale Perspektiven überwindet, Zielkonflikte
transparent adressiert und gemeinsame Lösungen für die Zukunft der Arzneimittelversorgung und
des Pharmastandorts entwickelt.
Um die Ziele des Pharma- und Medizintechnikdialogs zu erreichen, beschreibt Pharma Deutschland,
welche Inhalte eine strukturelle zukunftsfähige Arzneimittelreform haben muss und wie der Spagat
aus Finanzierbarkeit von Arzneimitteln, Patientenversorgung, Standortattraktivität und einem
relevanten Beitrag zum Wirtschaftswachstum durch die pharmazeutische Industrie zukünftig
gelingen kann. Und es kann nur ein Anfang sein. Eine nachhaltig erfolgreiche Strategie muss
ressortübergreifend und konsistent erarbeitet und umgesetzt werden, im Dialog mit allen Beteiligten.
Für diesen Dialog steht Pharma Deutschland bereit.
Der internationale Wettbewerb um Forschung, Produktion und Wertschöpfung verschärft sich. Die
USA investieren massiv, China hat Europa bereits 2023 als Hersteller neuer Wirkstoffe überholt.
Gleichzeitig bleibt Europa bei Wirkstoffen und deren Vorprodukten verwundbar durch
geostrategische Abhängigkeiten. Die Engpässe bei Kinderarzneimitteln und Antibiotika im Herbst
und Winter 2022 waren ein Warnsignal. Ohne entschlossenes politisches Handeln drohen
Standortverluste, Abhängigkeiten und Versorgungsrisiken.
Versorgungssicherheit und Resilienz brauchen Rahmenbedingungen, die wirtschaftliche
Tragfähigkeit ermöglichen. Die Versorgung mit essenziellen Arzneimitteln ist nicht allein ein
gesundheitspolitisches Thema, sondern Teil der wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und
strategischen Resilienz Deutschlands und Europas. Gesundheitsversorgung muss daher stärker als
kritische Infrastruktur verstanden und entsprechend priorisiert werden. Generika und Biosimilars
stützen die Versorgung in der Breite. Wer sie schwächt, gefährdet Lieferketten,
Produktionskapazitäten und industrielle Kompetenz. Auch gehören Forschung und Produktion
zusammen. Denn dort, wo Wirkstoffe entwickelt werden, entstehen Know-how, Investitionen und
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pharmadialog/Konzeptpapier_Pharma-_und_Medizintechnikstrategie_bzw._-dialog.pdf
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spezialisierte Kapazitäten. Innovationen von heute entscheiden über Versorgung, Wohlstand und
strategische Unabhängigkeit von morgen.
Doch Investition braucht Verlässlichkeit. Kurzfristige Kostendämpfung, zunehmende Komplexität der
Regulierung und unsichere Marktzugänge stehen dazu im Widerspruch. Wer Investitionen in
Deutschland will, muss stabile Rahmenbedingungen über Wahlperioden und Ressortgrenzen
hinweg sichern, um Patientinnen und Patienten Versorgungssicherheit auf dem aktuellen Stand des
medizinischen Fortschritts zu ermöglichen. Das gilt auch auf europäischer Ebene.
Eine Strukturreform muss Antworten auf wachsende finanzielle Herausforderungen im
Gesundheitswesen geben, die maßgeblich durch den demografischen Wandel geprägt sind. Im
Spannungsfeld einer alternden Bevölkerung, steigender Nachfrage und wachsender Ausgaben bei
zugleich sinkender Einnahmebasis bedarf es tragfähiger struktureller Lösungen. Dabei kommt dem
Heben von Effizienzen sowie der Prävention und der heilberuflich unterstützten Selbstmedikation
eine herausragende Bedeutung zu. Sie können entscheidend dazu beitragen, demografisch
bedingte Mehrbelastungen langfristig zu begrenzen. Denn angesichts begrenzter Ressourcen darf
sich die Reformdebatte nicht allein auf Ausgaben konzentrieren. Ebenso notwendig sind die
konsequente Identifikation und Beseitigung von Ineffizienzen im System und eine angemessene
Steuerung der Versorgung im Sinne einer bedarfsgerechten und nachhaltigen Patientenversorgung.
Zudem darf Investition in eine stabile und resiliente Arzneimittelversorgung nicht ausschließlich als
Kostenfaktor, sondern muss als Investition in Versorgungssicherheit, Resilienz und wirtschaftliche
Entwicklung verstanden werden.
Arzneimittelpolitik braucht einen gemeinsamen politischen Kompass, der Investitionen und
Innovation ermöglicht, Versorgung absichert und den Standort stärkt. Dafür müssen Wirtschafts-,
Gesundheits-, Forschungs- und Sicherheitspolitik verbindlich zusammenwirken und
Arzneimittelpolitik als gemeinsames Politikfeld etabliert werden.
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1. Deutschland als attraktiven Pharmastandort stärken
Versorgungssicherheit und Resilienz stärken, um Deutschland in geopolitischen Krisen
handlungsfähiger und unabhängiger aufzustellen
Der Pharmastandort Deutschland zeichnet sich durch seine hohe Leistungsfähigkeit, eine tiefe
regionale Verankerung und Vielfalt aus. In Forschung, Entwicklung und Produktion tragen
Unternehmen maßgeblich zu Versorgung, Innovation und wirtschaftlicher Wertschöpfung bei. Die
Branche sichert die Arzneimittelversorgung, treibt Innovationen voran, schafft zugleich qualifizierte
Arbeitsplätze und ist Wirtschaftsmotor. Die Stärkung des Pharmastandortes kann nur durch ein
ressortübergreifendes Vorgehen gelingen.
Der internationale Wettbewerb um Investitionen in die pharmazeutische Industrie nimmt deutlich zu
und stellt den Standort Deutschland zunehmend unter Druck. Bleiben Investitionen aus, gefährdet
dies langfristig Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und Resilienz. Vor allem die USA nutzen ihre
Marktgröße, steuerliche Anreize und regulatorische Erleichterungen, um Investitionen anzuziehen.
Gleichzeitig erhöhen Länder wie China mit klarer industriepolitischer Strategie, umfangreichen
Subventionen und technologischen Kompetenzen ihre Attraktivität für Forschungs-, Produktions-
und Entwicklungsaktivitäten. Daraus ergeben sich für Deutschland und Europa wachsende
Standortnachteile. Ursachen sind unter anderem die Fragmentierung des europäischen Marktes,
komplexe regulatorische Verfahren, vergleichsweise hohe Steuerbelastungen und Energiepreise.
Hinzu kommen ein wenig entwickelter Kapitalmarkt sowie ein zunehmender Fachkräftemangel und
gleichzeitiges Abwandern von wichtigem Knowhow. Diese Faktoren sind entscheidend für
Investitionsentscheidungen und beeinflussen maßgeblich, wo Innovation künftig entsteht.
Versorgungssicherheit und Resilienz sind insbesondere mit Blick auf die geopolitische Lage und
mögliche Krisensituationen wichtige Pfeiler für die Aufrechterhaltung der Arzneimittelversorgung in
Ausnahmesituationen und im kritischen Umfeld. Gerade hier gilt es, Deutschland sicher aufzustellen
und souveräner zu machen.
Ziel: Investitionen, Produktion und Forschung in Deutschland halten und ausbauen.
Schwerpunkte:
▪ Wettbewerbsfähige Standortbedingungen schaffen
▪ Produktions- und Forschungsinvestitionen fördern
▪ Planungssicherheit für Unternehmen erhöhen
▪ Europäische Zusammenarbeit gezielt stärken
▪ Krisenresilienz schaffen
Was jetzt zu tun ist:
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• Arzneimittelpolitik als ressortübergreifendes Politikfeld etablieren, in dem
Gesundheits-, Wirtschafts-, Forschungs-, Umwelt- Sicherheits- und Beschäftigungspolitik
systematisch aufeinander abgestimmt werden.
• Ganzheitliche Pharmastrategie entwickeln. Für einen wettbewerbsfähigen und resilienten
Pharmastandort braucht es keine isolierten Einzelmaßnahmen, sondern eine unter
Einbindung der Pharmaindustrie integrierte, koordinierte Gesamtstrategie.
Einzelmaßnahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern im Pharmadialog, aber auch in
anderen Sektoren, müssen auf die Ziele dieser Gesamtstrategie einzahlen.
• Globale Standort- und Marktentwicklungen müssen systematisch erfasst, beobachtet
und ihre Auswirkungen auf Versorgung und Standort proaktiv adressiert werden.
Globale Markt- und Standortentwicklungen müssen kontinuierlich beobachtet, ihre Folgen für
Versorgung und Wertschöpfung anerkannt und gemeinsam mit allen Akteuren in
angemessene Lösungsstrategien überführt werden. Internationale Entwicklungen, wie die
US-Zollpolitik und die Most-Favored-Nation (MFN) Politik, müssen im gemeinsamen
Austausch bewertet werden, um Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und
strategische Souveränität zu stärken. Beispiele liefern Länder wie Großbritannien und
dessen Pharmadeal mit den USA, bei welchem Zollfreiheit gegen eine Erhöhung der
Arzneimittelausgaben im staatlichen Gesundheitsdienst (National Health Service (NHS))
gewährt wird.
• Regulierung außerhalb des Gesundheitssektors sowohl auf nationaler als auch auf
EU-Ebene stets auf Kollateraleffekte prüfen. Zum Beispiel bei Umweltauflagen auf EU-
Ebene darauf hinwirken, dass Umweltziele nicht durch einseitige Kostenverteilung zulasten
der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden.
• Die vorgeschriebene Folgenabschätzung (Impact Assessment) vor europäischen
Regelungsvorschlägen durchführen. Dieses wird derzeit nicht konsequent für alle
Regelungsvorhaben auf EU-Ebene umgesetzt.
• Langfristige, stabile und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitions- und
Standortentscheidungen brauchen Kontinuität. Sie müssen auch über Wahlperioden
hinweg Bestand haben. Deutschland und Europa müssen ihre Standortbedingungen für
Pharma-Investitionen verbessern, z. B. durch Bürokratieabbau, schnelle Markteinführungen,
innovationsfreundliche Vergütung sowie stärkere steuerliche und finanzielle Anreize für
Forschung und Produktion. Denn eine volatile, sich widersprechende Gesetzgebung führt zu
fehlender Planbarkeit und ausbleibenden Investitionsentscheidungen.
• Anreizsysteme ausbauen, die den Pharmastandort Deutschland stärken, z.B. über
steuerliche und finanzielle Anreize für Forschung, Produktion und Wertschöpfung. Zum
Erhalt und zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit bestehender
Produktions- und Forschungskapazitäten bedarf es einer gezielten industriepolitischen
Strategie sowie passgenauer Förderinstrumente.
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Beispiel EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL): Fehlende
Ressortabstimmung und -koordination belasten Arzneimittelversorgung und
Pharmastandort
Das Beispiel KARL verdeutlicht die Herausforderungen und die Notwendigkeit eines abgestimmten,
ressortübergreifenden Handelns, um Zielkonflikte zwischen Politikfeldern sichtbar zu machen und
geplante Regelungen entsprechend auszurichten. Gesundheit und Nachhaltigkeit müssen
gemeinsam gedacht werden, ohne die Versorgungssicherheit und den Pharmastandort Deutschland
zu gefährden. Zielsetzung und Ausgestaltung erfolgen hier jedoch maßgeblich aus einer sektoralen
Perspektive, ohne die Wechselwirkungen mit industrie-, forschungs- und standortpolitischen
Zielsetzungen hinreichend zu berücksichtigen.
Die Richtlinie in ihrer derzeitigen Ausgestaltung birgt die akute Gefahr für Kollateralschäden in der
Arzneimittelversorgung, insbesondere bei Generika. In diesem Bereich können Preissteigerungen
aufgrund gesetzlicher Vorgaben und der Preisgestaltung nicht über das Erstattungssystem
abgefedert werden. Die Last der Herstellerverantwortung wird insbesondere den generischen Sektor
finanziell sehr stark treffen, wodurch die Gefahr besteht, dass eine Vielzahl an essenziellen
Arzneimitteln nicht mehr kostendeckend hergestellt werden können. Dies widerspricht aber klar dem
Ziel der Bundesregierung und der Europäischen Union, die Versorgungssicherheit zu verbessern
sowie die Abhängigkeit der Gesundheitssysteme von Drittstaaten zu reduzieren.
Das Beispiel zeigt, dass fehlende Koordination zu inkonsistenten Rahmenbedingungen führt, die für
Unternehmen schwer kalkulierbar sind. Eine solche Fragmentierung politischer Zuständigkeiten
erschwert es, kohärente und langfristig tragfähige Strategien für den Pharmastandort zu entwickeln.
KARL steht damit exemplarisch für die Notwendigkeit, Pharmapolitik als integriertes Politikfeld zu
verstehen, in dem gesundheitliche, wirtschaftliche und industriepolitische Ziele systematisch
zusammengeführt werden. Ohne eine solche Abstimmung besteht die Gefahr, dass
Einzelmaßnahmen ihre beabsichtigte Wirkung verfehlen oder kontraproduktive Effekte für
Versorgung und Standort entfalten.
https://www.pharmadeutschland.de/themen/europaeische-kommunalabwasserrichtlinie/
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2. Arzneimittelversorgung langfristig sichern
Lieferketten widerstandsfähiger machen, europäische Eigenständigkeit stärken und kritische
Arzneimittel gezielt absichern
Eine resiliente und krisenfeste Arzneimittelversorgung entsteht nicht kurzfristig, sondern muss
langfristig aufgebaut werden. Generika und Biosimilars spielen dabei eine zentrale Rolle für die
Stärkung der Versorgungssicherheit, die Resilienz des Gesundheitssystems und die strategische
Autonomie. Eine wirtschaftlich tragfähige Produktion ist notwendig, um industrielle Fähigkeiten,
stabile Lieferketten und bestehende Infrastrukturen im Normalbetrieb zu sichern und im Krisenfall
schnell ausweiten zu können.
Die Entwicklungen der vergangenen Jahre verdeutlichen die hohe Verwundbarkeit der Lieferketten
für generische Arzneimittel. Die starke Abhängigkeit Europas von außereuropäischen
Produktionsstandorten, insbesondere in China, stellt dabei ein erhebliches wirtschafts- und
sicherheitspolitisches Risiko dar. Um die Versorgungssicherheit nachhaltig zu stärken, sind
Deutschland und Europa gefordert, ihre Eigenständigkeit in der Arzneimittelversorgung zu stärken.
Erstattungsregelungen müssen so ausgestaltet werden, dass steigende Produktionskosten und
regulatorische Anforderungen angemessen berücksichtigt werden. Zugleich gilt es zu vermeiden,
Fehlentwicklungen aus der Generikaversorgung auf den patentgeschützten Markt zu übertragen.
Insbesondere dürfen keine zusätzlichen Rabattmechanismen eingeführt werden, die im
Generikamarkt bereits zu Versorgungsproblemen, wirtschaftlichem Druck und einer verminderten
Resilienz der Lieferketten geführt haben. Vielmehr muss der Critical Medicines Act der Europäischen
Union genutzt werden, um die Versorgungssicherheit bei kritischen Arzneimitteln zu stärken. Seine
Instrumente müssen konsequent auf tatsächlich kritische Arzneimittel fokussiert und mit resilienten
Beschaffungs- und Produktionsmechanismen verknüpft werden.
Ziel: Verlässliche Versorgung mit Generika, Biosimilars und innovativen Arzneimitteln und damit
therapeutische Vielfalt gewährleisten.
Schwerpunkte:
• Lieferketten widerstandsfähiger machen
• Kritische Produktionskapazitäten in Europa stärken bzw. erhalten
• Marktaustritte bei Generika/Biosimilars und Innovationen (chemische, bio- und
gentechnologische, phytotherapeutische) verhindern
• Frühzeitigen Zugang zu Innovationen für Patientinnen und Patienten sicherstellen
Was jetzt zu tun ist:
• Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Generika müssen, angepasst an die
Versorgungskritikalität, reformiert werden. Insbesondere durch Abschaffung des
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Preismoratoriums sowie eine Reform des Festbetrags- und Rabattvertragssystems, da die
derzeitigen Preise eine kostendeckende Produktion kaum ermöglichen. Möglichkeiten
ausbauen, im Bedarfsfall Instrumente wie Festbeträge oder Rabattverträge gezielt und
befristet außer Kraft zu setzen, um kurzfristige Maßnahmen zur Sicherstellung der
Versorgung umsetzen zu können.
• Anreize und Refinanzierungsmodelle für Unternehmen schaffen, Kapazitäten für
versorgungskritische Arzneimittel vorzuhalten und im Krisenfall kurzfristig
auszuweiten, z.B. gemeinsame Entwicklung und Umsetzung eines Resilienzmodells für
wichtige Arzneimittel, Risiken breiter verteilen und gezielt Anreize schaffen, damit
Unternehmen Reservekapazitäten aufbauen und im Markt bleiben. Als Beispiel kann hier das
„Hot-Spare-Capacity-Modell“ für die Pharmaproduktion in Sachsen-Anhalt dienen.
Grundprinzip ist, dass sich Land und Unternehmen gemeinsam für eine Förderung von Rüst-
und Vorhaltekosten einsetzen, die ein schnelle Kapazitätsskalierung für den Krisenfall
ermöglichen. Unternehmen erklären ihre Bereitschaft, ihre Produktionskapazitäten innerhalb
einer festgelegten Frist hochfahren zu können, eine Prämie bemisst sich an den Kosten für
diese Flexibilität. Angestrebt ist eine Ko-Finanzierung aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln.
• Produktoptionen für einen Ausbau der Selbstmedikation erweitern, vor allem durch
Verbesserung des sog. Switch-Verfahrens sowie der Marktzugangsvoraussetzungen für
Phytotherapeutika (Vgl. Kapitel 0).
• Verantwortung für Versorgungssicherheit und Krisenresilienz als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkennen, mit entsprechenden Ko-
Finanzierungsansätzen. Die Sicherstellung der Versorgung mit versorgungskritischen
Arzneimitteln ist gemeinsame Aufgabe, die auch gemeinsam mit Hilfe öffentlicher Mittel
finanziert werden muss. Denn Versorgungssicherheit und Krisenresilienz sind nicht alleinige
Aufgabe von Unternehmen, sondern ebenso Daseinsfürsorge und von hoher Relevanz für
sicherheitspolitische Zielsetzungen.
• Generika und Biosimilars wirtschaftlich tragfähig absichern, damit
Produktionskompetenz, Lieferketten und industrielle Infrastruktur erhalten bleiben und
Marktaustritte verhindert werden.
• Neue Vergütungsmodelle wie das „Netflix-Modell“ für wichtige Arzneimittel wie
Antibiotika strukturell ermöglichen. Bei einem solchen „Abo“-Modell würden die Kosten
für die Arzneimittel abgekoppelt von der Anzahl der Patienten und der Anzahl der verkauften
Packungen. Es eignet sich insbesondere für Arzneimittel mit begrenztem Absatzpotenzial
und zugleich hoher Versorgungsrelevanz, wie beispielsweise Reserveantibiotika. Herstellern
wäre hiermit eine jährliche Bezahlung garantiert, die vom Verkaufsvolumen losgelöst ist. Mit
der Umsetzung solcher innovativer Finanzierungsmodelle könnten Investitionen in
Forschung, Entwicklung und Produktion in Deutschland wirtschaftlich tragfähig gemacht
werden, Versorgungssicherheit gestärkt werden.
• Nationale Produktionskapazitäten für versorgungskritische Arzneimittel, Wirkstoffe
und Vorprodukte systematisch erfassen, beobachten und bewerten, um so unter
Einbezug aller relevanten Stakeholder geeignete Handlungsschritte ableiten zu
https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/STK/Startseite_pdf_Dokumente/Erkl%C3%A4rung_Pharma-Gipfel-LSA_final_12.06.26.pdf
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können. Struktureller Ansatzpunkt für ein solches Monitoring könnte beispielsweise das im
Zuge des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz
(ALBVVG) am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angegliederte
Frühwarnsystem für Arzneimittellieferengpässe bieten. Wichtig ist, dass vorhandene Daten
genutzt werden, damit keine zusätzlichen Meldungen oder Informationspflichten entstehen,
die Unternehmen belasten und Bürokratie schaffen.
• Ausschreibungen und Rabattverträge systematisch danach ausrichten, dass
Versorgungssicherheit gestärkt wird. Dabei kein einseitiger Fokus auf Preis als Kriterium.
Modelle nutzen, die mehrere Anbieter am Markt halten und den Markt breit halten, statt ihn
zu verengen. Hierzu gehören ein Verbot exklusiver Rabattverträge für versorgungskritische
Arzneimittel und eine verbindliche Einführung von Vergabekriterien (Most Economically
Advantageous Tender, MEAT), die Produktionsstandort bzw. Lieferkettendiversifizierung und
-resilienz würdigen.
• Markteintritts- und Produktionshürden abbauen, z.B. Vorgaben wie starre
Vorratspflichten flexibilisieren und regulatorische Anforderungen so gestalten, dass
zusätzliche Anbieter in den Markt kommen.
• Ausschließliche elektronische Packungsbeilage. Dies vereinfacht Produktion und,
erleichtert die Umverteilung von Waren über Länder hinweg.
Beispiel Sandoz-Werk in Kundl (Österreich): Mit gezielten Investitionen
Versorgungsresilienz in Europa stärken
Ein konkretes Beispiel für den gezielten Ausbau von Versorgungsresilienz ist die Förderung des
Sandoz-Standorts in Kundl (Österreich). Das Werk ist eines der letzten verbliebenen
Produktionszentren für Penicillin-Antibiotika in Europa und deckt als integrierter Standort die
gesamte Wertschöpfungskette – vom Wirkstoff bis zur fertigen Darreichungsform – ab.
Vor dem Hintergrund zunehmender Abhängigkeiten von außereuropäischen Produktionsstandorten
hat die österreichische Bundesregierung gemeinsam mit der Europäischen Kommission gezielt in
die Sicherung und Modernisierung dieser kritischen Infrastruktur investiert. Im Rahmen eines
genehmigten Beihilfeverfahrens erhielt Sandoz einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von
rund 28,8 Mio. Euro, ergänzt um weitere nationale Fördermittel. Ziel war es, die Produktion
technologisch zu modernisieren, nachhaltiger zu gestalten und langfristig am Standort zu sichern.
Die Gesamtinvestitionen beliefen sich dabei auf rund 150 Mio. Euro, wovon ein Großteil durch das
Unternehmen selbst getragen wurde. Neben dem Direktzuschuss gewährte Österreich Sandoz auch
Beihilfen i. H. v. etwa € 10-15 Mio. aus bestehenden nationalen Förderprogrammen.
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Das Beispiel zeigt, dass die gezielte öffentliche Unterstützung strategisch relevanter
Produktionskapazitäten dazu beitragen kann, industrielle Kernkompetenzen in Europa zu erhalten
und gleichzeitig Anreize für private Investitionen zu setzen. Entscheidend ist dabei die Einbettung in
eine kohärente industriepolitische Strategie, die Versorgungssicherheit, Innovationsfähigkeit und
Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam adressiert.
Insbesondere bei generischen Arzneimitteln stehen wirtschaftlich nicht tragfähige
Rahmenbedingungen häufig im Widerspruch zu dem Ziel, Produktionskapazitäten im Inland oder in
Europa zu sichern bzw. auszubauen. Das Beispiel Kundl verdeutlicht damit, dass
Versorgungsresilienz nicht allein durch regulatorische Maßnahmen erreicht werden kann, sondern
eine aktive industriepolitische Flankierung erfordert.
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3. Verfahren beschleunigen und Bürokratie abbauen
Verfahren beschleunigen, Bürokratie abbauen und Innovationen schneller in die Versorgung
bringen.
Komplexe und langwierige Verfahren stehen einer Förderung von Standort und Innovation klar
entgegen. Die bürokratischen Belastungen für Unternehmen sind hoch, was Planungsprozesse
verlängert und immense Ressourcen bindet. Deutschland verfügt über eine starke
Grundlagenforschung, verliert jedoch an Wettbewerbsfähigkeit bei der Translation, klinischer
Entwicklung und industrieller Skalierung. Hemmnisse sind überbordende, teilweise nicht
zielgerichtete Bürokratie, fragmentierte Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe,
Mehrfachregulierung und langwierige, teils intransparente Genehmigungsprozesse unter
Beteiligung verschiedener Behörden, welche Innovationsgeschwindigkeit und Investitionen
ausbremsen. Vor diesem Hintergrund sind ein konsequenter Abbau von Bürokratie auf allen Ebenen
und eine Beschleunigung zentraler Prozesse wesentliche Hebel, um Innovationen schnell in die
Versorgung zu bringen und den Standort Deutschland wettbewerbsfähig zu halten.
Auch müssen Prozesse der Digitalisierung vorangetrieben werden. Angesichts dynamischer
europäischer Vorgaben und globaler Entwicklungen können nationale Digitalisierungsinitiativen
mithilfe industrieller Innovationsimpulse ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Daher bedarf es eines
weiterentwickelten Verständnisses der Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Industrie.
Handlungsleitend muss ein Ermöglichen und kein Verhindern sein. Die derzeitigen rechtlichen
Rahmenbedingungen führen jedoch dazu, dass die industrielle Gesundheitswirtschaft häufig nur
indirekt eingebunden ist. Gleichzeitig werden die Entwicklung und Markteinführung patientennaher
Innovationen durch restriktive nationale Vorgaben und überbordende Interpretation des
Wirtschaftlichkeitsgebots oftmals ausgebremst.
Ziel: Arzneimittel schnell zu Patientinnen und Patienten bringen.
Schwerpunkte:
• Zulassungs- und HTA-Verfahren beschleunigen
• Doppelprüfungen vermeiden
• Prozesse digitalisieren
• Berichtspflichten und Verwaltungsaufwand reduzieren
• Nationale Vorgaben an Versorgungspraxis orientieren
Was jetzt zu tun ist:
• Genehmigungsverfahren für klinische Studien von Arzneimitteln und
Medizinprodukten harmonisieren und beschleunigen. Festzustellen sind
unterschiedliche Datenschutzinterpretationen über die einzelnen Bundesländer hinweg.
Einzelne schwerfällige oder besonders formelle Ethik-Kommissionen und z.T. lange
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Vertragsverhandlungen bremsen Studien und klinische Prüfungen oft um Monate aus oder
lassen sie nicht mehr in Deutschland stattfinden, weil sie in anderen Ländern schon weit
vorangeschritten sind. Empfehlenswert wäre eine Standardisierung der Verfahren der Ethik-
Kommissionen mit klaren Fristen, mit eineindeutig beschriebenen Versagungsgründen nach
Maßgabe der EU-Verordnung 536/2014, mit vollständig digitalen Antragsprozessen und
transparenter, barrierefreier Kommunikation in der Planungsphase für eine klinische Prüfung
sowie in der Bewertungsphase eines Antrags auf Durchführung einer klinischen Prüfung. Die
Kommunikation muss konsequent nach den Bedürfnissen der Antragsteller sowie am
Prüfplan und Studiendesign ausgerichtet werden. Zudem müssen klare gesetzliche Regeln
für die Legitimierung der fortgeschrittenen elektronischen Signaturen im Studienkontext, inkl.
der informierten Einwilligung und Studienverträge, und eine bindende Vorgabe zur
Verwendung der fortgeschrittenen elektronischen Signatur gelten - wie im ursprünglichen
Referentenentwurf des Medizinforschungsgesetzes (MFG) vorgesehen.
• Europäische Zuständigkeiten klar regeln und Doppelprüfungen vermeiden, bspw. im
Zusammenhang der SoHo-Verordnung und deren Überführen/Anwendung in deutsches
Recht. Doppelregelungen auch zwischen der ATMP-Verordnung und dem Biotech Act
müssen vermieden werden. Hier geht es bspw. um eine zukunftsfähige, flexible AMTP-
Definition oder den Umgang mit genetisch veränderten Organismen nach ATMP-Recht und
Biotech Act.
• Doppelregulierung zwischen Arzneimittel- und Gentechnikrecht abbauen: Im
Konfliktfeld zwischen ATMP- und Gentechnik-Recht ist zu berücksichtigen, dass das
Gentechnikrecht im Gegensatz zum ATMP-Rechtsrahmen auf die Vermeidung von Risiken
für die Umwelt fokussiert ist. Anpassungsbedarf sieht Pharma Deutschland u.a. in Bezug auf
die Einstufung und die Risikoklassen nach der ATMP-Verordnung sowie in der
(uneinheitlichen) Überwachungspraxis.
• Nationale Regelungen konsequent auf zusätzliche Anforderungen unterhalb des EU-
Rechts prüfen und begründungspflichtig machen. Abweichungen werden auf ein
Mindestmaß beschränkt, um unnötige Bürokratie zu vermeiden, Verfahren zu vereinfachen
und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Wir sehen u.a. sehr
uneinheitliche und komplexe nationale Genehmigungsverfahren für notwendige
Tierversuche in Deutschland. U.a. auch deshalb sinkt die Zahl der Tierversuche in
Deutschland, Unternehmen wandern mit Studien ins Ausland ab.
• Erfahrungen mit dem EU-HTA und nationalen Nutzenbewertungsverfahren
systematisch evaluieren und kontinuierlich so weiterentwickeln, dass Bürokratie abgebaut
und nicht vermehrt wird.
• Keine vierte Hürde für die GKV-Erstattung etablieren, die insbesondere durch die
nationale untergesetzliche Normgebung wie Arzneimittel-Richtlinie und
Packungsgrößenverordnung bürokratische und versorgungsferne Verwaltungsakte mit sich
bringen, welche Selbstverwaltung und Pharmaunternehmen gleichermaßen belasten.
• Gezielter Ausbau von Dateninfrastrukturen unter Berücksichtigung der
Interoperabilität von Systemen auf Basis international etablierter IT - zur sicheren,
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effizienten und sektorübergreifenden Datennutzung für Forschung, KI und personalisierte
Medizin.
• Aktiver Einbezug der industriellen Gesundheitswirtschaft in der Schaffung eines
Gesundheitsdatenökosystems und Datenzugang für Industrie, Wissenschaft und Versorgung
gleichberechtigt ermöglichen.
• KI-Readiness und KI-Real- bzw. regulatorische Labore schaffen.
Beispiel: § 72 AMG Absatz 1 Satz 2 des deutschen Arzneimittelgesetzes
hemmt deutsche Pharmaunternehmen im europäischen Wettbewerb
In § 72 AMG „Einfuhrerlaubnis“ fordert das deutsche Arzneimittelgesetz in Absatz 1 Satz 2 von
pharmazeutischen Unternehmen eine spezielle Einfuhrerlaubnis für Wirkstoffe aus Drittländern
(außerhalb der Europäischen Union), die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind
oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden (sog. MTMG-Wirkstoffe).
Die Anforderung einer Einfuhrerlaubnis für Wirkstoffe menschlicher Herkunft wurde unlängst in der
SoHo (Substances of Human origin)-Verordnung Nr. 2024/1938 neu geregelt.
Die Regelung zu Wirkstoffen tierischer oder mikrobieller Herkunft sowie solcher, die auf
gentechnischem Wege hergestellt wurden, ist hingegen eine deutsche Besonderheit, die sich nicht
im europäischen Pharmarecht findet. Gleiches gilt für die geforderte Einfuhrerlaubnis für Arzneimittel
aus Drittstaaten und die geforderten zusätzlichen Zertifikate für sog. MTMG-Wirkstoffe. Kein anderer
Mitgliedstaat der EU fordert eine solche zusätzliche Einfuhrerlaubnis für Arzneimittel oder MTMG-
Wirkstoffe. Die Verpflichtung hinsichtlich der geforderten Zertifikate für die Einfuhr von MTMG-
Wirkstoffen führt dazu, dass zusätzliche behördliche Inspektionen in Drittländern, aus denen die
genannten Wirkstoffe stammen (vor allem aus China und Indien), notwendig sind, was in Zeiten
besonders knapper Ressourcen auf Seiten der zuständigen Behörden sowie Erschwernisse durch
das chinesische Antispionagegesetz problematisch ist. Ohne solche Zertifikate ist der Import der
genannten Wirkstoffe, zu denen auch Antibiotika zählen (mikrobiologisch hergestellt), nach
Deutschland nicht möglich.
Das Beispiel zeigt, dass die zusätzlichen Verpflichtungen nach deutschem Recht ein klassisches
„Gold-plating“ darstellen und die Unternehmen in Deutschland mehr als ihre Wettbewerber im EU-
Ausland belasten. Die Anforderungen aus § 72 Absatz 1 Satz 2 AMG sind weder im EU-Recht
gefordert noch sachlich notwendig und müssen daher gestrichen werden.
Außerdem muss die Zollbescheinigung gemäß § 73 Abs. 6 AMG abgeschafft werden. Für die
zollamtliche Prüfung der importierten Waren sind die arzneimittelrechtlich geforderten Zertifikate
gemäß § 73 Abs. 6 AMG unerheblich. Die arzneimittelrechtlichen Anforderungen sind durch die
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Zulassung, Herstellungserlaubnis inkl. ihrer Anlagen sowie die Eintragung in der einschlägigen
Datenbank gewährleistet.
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4. Innovation und Forschung fördern
Innovationsoffenheit, Planungssicherheit und moderne Bewertungsverfahren für einen starken
Forschungsstandort schaffen
Das AMNOG ist seit 2011 ein international anerkanntes Instrument der frühen Nutzenbewertung und
nutzenbasierten Preisfindung. Es verbindet einen schnellen Zugang zu innovativen Arzneimitteln mit
Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Präzisionsmedizinische Ansätze,
tumoragnostische Behandlungen, Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) und
hochspezialisierte Orphan Drugs prägen zunehmend die wissenschaftliche Entwicklung und stellen
das System vor neue Herausforderungen. Es muss gezielt weiterentwickelt werden, um
Innovationsoffenheit, Versorgungssicherheit und Planungssicherheit auch künftig zu gewährleisten.
Deutschland zählt beim Zugang zu innovativen Arzneimitteln bislang zu den europäischen
Spitzenreitern. Dieser Standortvorteil gerät jedoch zunehmend unter Druck. Insbesondere die
Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes mit Zwangsrabatten und
Rabattmechanismen im patentgeschützten Markt schwächen die Attraktivität Deutschlands als
Innovationsstandort, erhöhen das Risiko von Marktrücknahmen, Beschränken die
Therapieentscheidungen behandelnder Ärzte und gefährden langfristig die Therapievielfalt für
Patientinnen und Patienten. Eine zukunftsfähige Arzneimittelpolitik muss daher die nutzenbasierte
Preisfindung stärken, statt diese zu untergraben.
Darüber hinaus ist die Wertschöpfung aus der Weiterentwicklung bekannter Wirkstoffe, dem
sogenannten Repurposing, noch nicht erfolgt. Insbesondere versperren hier die vorhandenen
Steuerungsinstrumente der GKV-Erstattung die Weiterentwicklung in der Arzneimitteltherapie und
damit innovative Neuerung in der Versorgung. So fehlt es zum Beispiel für die Entwicklung von
neuen Darreichungsformen oder Erweiterungen für neue Indikationen an einem Return on invest
aus dem System. Gerade das Repurposing stellt jedoch eine Chance dar, für das System
kostengünstig eine Weiterentwicklung von Arzneimitteltherapien zu erreichen, die sich in der Zukunft
gesundheits- und sozialwirtschaftlich auszahlen. Zudem finden Weiterentwicklungen, die sich z. B.
auf die umweltfreundlichere Herstellung von Wirkstoffen und Arzneimitteln beziehen, und damit
nachhaltig wirken, keine Berücksichtigung hinsichtlich der Refinanzierung im System.
Ziel: Deutschland als führenden Standort für pharmazeutische Forschung und Entwicklung
etablieren.
Schwerpunkte:
• Klinische Forschung erleichtern
• Forschungsförderung gezielt ausbauen
• Datenzugang für Forschung verbessern
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• Anreize für Innovationen schaffen
• Hürden für Weiterentwicklungen abbauen
Was jetzt zu tun ist:
• Innovationsfreundliche Rahmenbedingungen mit Engagement für schnellere
Zulassungspfade, Unterstützung klinischer Studien und bessere Nutzung von
Gesundheitsdaten. Hierzu gehört auch eine international wettbewerbsfähige Forschungs-
und Innovationsförderung entlang der gesamten Innovationskette. Konkrete Maßnahmen
beinhalten insbesondere eine Weiterentwicklung der Forschungszulage, um
forschungsintensive Unternehmen noch stärker anzusprechen und bestehende
Anwendungshemmnisse abzubauen, die Einführung zusätzlicher
Abschreibungsmöglichkeiten für private FuE-Investitionen, ein sektorspezifischer Pharma-
Innovationsfonds zur Finanzierung der kapitalintensiven Translations-, Entwicklungs- und
Skalierungsphasen sowie eine steuerliche Begünstigung von Erträgen aus geistigem
Eigentum, um die wirtschaftliche Verwertung von in Deutschland entwickelten Innovationen
zu stärken und Forschung, Entwicklung und Wertschöpfung langfristig am Standort zu halten.
• Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und Industrie ausbauen und
administrative Hürden reduzieren.
• Preisbildung für neue Arzneimittel kontinuierlich weiterentwickeln und modernisieren.
Beispielsweise durch neue Anreizmodelle in der Preisbildung von Arzneimitteln mit
Zusatznutzen, stärkere Nutzung von Pay for Performance Modellen für Innovationen mit
begrenzter Evidenzbasis bei Markteintritt, um frühen Zugang und geteilte Risikoübernahme
miteinander zu verbinden.
• Nutzenbasierte Preisfindung im Rahmen flexibler Verhandlungsmöglichkeiten stärken
und Weiterentwicklung des AMNOG. Dazu gehört, dass keine starren Preis-Mengen
Vorgaben für nutzenbewertete Arzneimittel oder Rabattverträge für patentgeschützte
Arzneimittel weiterverfolgt werden. Sie unterlaufen das AMNOG-Verfahren und die
nutzenbasierte Preisfindung. Stattdessen muss das AMNOG weiterentwickelt werden.
Hierzu zählen die Anerkennung besonderer Therapiesituationen verbunden mit stärkerer
Anerkennung von Versorgungsdaten und Real-World-Daten im Rahmen der
Nutzenbewertung, mehr Planungssicherheit durch Berücksichtigung der vom Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) beratenen zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie die Anhebung
der Freistellungsgrenze in der Nutzenbewertung und eine Ausnahmeregelung für bestimmte
Produktgruppen wie Diagnostika und Arzneimittel für Kinder.
• Die internationale Preisreferenzierung eindämmen, da durch Preisexport von
wirtschaftlichen schwächeren Ländern in wirtschaftlich stärkere Länder Unternehmen dazu
gezwungen werden, ihre Arzneimittel in Niedrigpreisländern nicht mehr anzubieten. Die
Bundesregierung muss sich für die Abschaffung von internationaler Preisreferenzierung stark
machen, sodass die Industrie auf Basis eines kaufkraftadjustierten Preises Arzneimittel
anbieten kann und damit der Zugang für alle Patienten verbessert wird. Dabei ist zu
akzeptieren, dass wirtschaftlich starke Länder einen höheren Anteil an Forschungs- und
17
Entwicklungskosten tragen. Ein Warenimport und -export im europäischen Wirtschaftsraum
ist davon nicht betroffen und bleibt erhalten. Auf nationaler Ebene ist ein Ansatzpunkt bereits
über vorhandene Regelungen zum vertraulichen Erstattungsbetrag gegeben. In diesem
Zusammenhang plädiert Pharma Deutschland für einen Wegfall des 9% Abschlags auf
Vertraulichkeit sowie die Abschaffung der Differenz der Apothekenaufschläge zwischen
Listenpreis und Erstattungsbetrag.
• Innovationsfreundlichere Behandlung von Weiterentwicklungen etablierter Wirkstoffe
zum Beispiel durch die Schaffung von preislichen Spielräumen bei Repurposing.
Unternehmen können generische Arzneimittel weiterentwickeln und so Innovation in die
Patientenversorgung zu niedrigen Kosten bringen. Beispiele hierfür sind die Erforschung
neuer Indikationen mit alten Wirkstoffen, Darreichungsforminnovationen,
Dosierungsanpassungen für vulnerable Gruppen wie Kinder, Schwangere, etc. Die
bestehenden Möglichkeiten werden aber nicht umgesetzt, da auf Basis der bestehenden
Preisregulierung eine Refinanzierung der Investition nicht möglich ist, z.B. aufgrund der
geltenden Festbetragsregelungen, Rabattverträgen im generischen Segment und
Preismoratorium, sowie teilweise ein Durchlaufen des Nutzenbewertungsverfahrens bei
neuem Unterlagenschutz. Diese Regeln gilt es zu überprüfen und hier Innovation
zuzulassen, die für eine bessere Patientenversorgung zu niedrigen Kosten führt.
• Anreize und Möglichkeiten für ein Return on Investment schaffen. Hinsichtlich der
Weiterentwicklung bekannter Wirkstoffe gilt es zudem Anreize für die Investition in Forschung
und Entwicklung ebendieser zu schaffen. Dabei muss unbedingt der Fokus weg von der
Wirtschaftlichkeit im System Gesundheitswirtschaft hin zu einer ganzheitlichen Betrachtung
erfolgen, die auch den sozial-, volkswirtschaftlichen und nachhaltigen Nutzen für die
Gesellschaft in die Bewertung mit einbezieht.
Beispiel “Besondere Therapiesituationen”: Reformbedarf bei der
Nutzenbewertung innovativer Arzneimittel
Ein zentrales Spannungsfeld betrifft die Anerkennung besonderer Therapiesituationen. § 5 Abs. 3
AM-NutzenV (Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung) sieht ausdrücklich vor, dass Nachweise
der bestverfügbaren Evidenzstufe einzureichen sind, wenn Studien höchster Evidenzstufe
unmöglich oder unangemessen sind. Dies betrifft insbesondere seltene Erkrankungen sowie
neuartige oder hoch personalisierte Therapieansätze, deren Studiendesign keine klassische
Randomisierung zulässt. In der praktischen Umsetzung läuft diese Regelung allerdings ins Leere.
Einarmige Studien und externe Kontrollarme mit historischen Vergleichen, indirekte Vergleiche oder
adaptive Studiendesigns werden regelhaft als nicht ausreichend für den Nachweis eines
Zusatznutzens anerkannt. Gleichzeitig akzeptieren Zulassungsbehörden seit Jahren
situationsangemessene Evidenz, insbesondere bei seltenen Erkrankungen, hohem Schweregrad
oder ungedecktem medizinischen Bedarf. Diese Divergenz führt zu Inkohärenzen zwischen
Zulassung und Nutzenbewertung und kann die Verfügbarkeit innovativer Therapien beeinträchtigen.
18
Erforderlich ist daher ein strukturiertes Verfahren zur frühzeitigen Feststellung besonderer
Therapiesituationen sowie die grundsätzliche Reduktion methodischer Hürden im Verfahren. Der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmens
unter Einbindung von Zulassungsbehörden, wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften
sowie Behandlungsexpertise transparent prüfen, ob die Durchführung randomisierter Studien
möglich und angemessen ist. Kriterien wie Schweregrad und Häufigkeit der Erkrankung,
Verfügbarkeit von Therapiealternativen, Praktikabilität und Angemessenheit bei der
Studiendurchführung sowie spezielle Zulassungswege sind dabei zu berücksichtigen. Wird eine
besondere Therapiesituation festgestellt, muss die bestmögliche Evidenz anerkannt und
berücksichtigt werden. Ziel muss eine konsistente Bewertungssystematik sein, die regulatorische
Realitäten abbildet und Innovationsanreize erhält.
Das Beispiel zeigt, dass innovative Therapien trotz situationsangemessener Zulassung an zu starren
Evidenzanforderungen der Nutzenbewertung scheitern können. Erforderlich ist daher die
verbindliche Anerkennung der bestmöglichen Evidenz in besonderen Therapiesituationen.
19
5. Prävention und Selbstmedikation stärken
Eigenverantwortung stärken und Effizienzpotenziale im Gesundheitssystem nutzen
Eine nachhaltig wirksame Strukturreform muss auch die Prävention in den Fokus rücken. Angesichts
des demografischen Wandels, weit verbreiteter chronischer Erkrankungen und begrenzter
finanzieller Ressourcen kommt ihr seit Jahren eine hohe gesundheitspolitische Relevanz zu. Und
doch werden die möglichen Potenziale noch nicht ausreichend genutzt. Eine konsequent
umgesetzte Präventionspolitik trägt dazu bei, Krankheiten zu vermeiden oder Krankheitsverläufe
einzudämmen und die Menschen besser am Leben zu beteiligen und somit langfristig Kosten zu
senken, Produktivitätsverluste zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens zu
sichern. Präventionsleistungen umfassen auch Impfungen als tragende Säule der Primärprävention.
Am Beispiel der Impfstoffversorgung zeigen sich die enormen ökonomischen Potenziale der
Prävention sehr deutlich. Der errechnete Return of Investment für Erwachsenen-Impfstoffe liegt bei
19:1, das bedeutet, dass jedem ausgegebenen Euro gesamtgesellschaftliche Erträge in Höhe von
19 Euro entgegenstehen. Hinzu kommen ein ebenso starkes Innovationspotenzial sowie schnelle
resiliente Produktionsstrukturen in Deutschland.
Ein weiterer wichtiger Handlungshebel für eine strukturelle Neuausrichtung des
Gesundheitssystems liegt im Ausbau der Selbstmedikation mit rezeptfreien Arzneimitteln. Dabei
kommen Innovationen rezeptfreier Arzneimittel, z.B. Phytopharmaka, sowie dem sog. OTC-Switch,
also der Entlassung geeigneter Arzneimittel aus der Verschreibungs- in die Apothekenpflicht, eine
besondere Bedeutung zu. Dieser Ansatz stärkt die Eigenverantwortung von Patientinnen und
Patienten und erschließt weitere Effizienzpotenziale. Auch in der Selbstmedikation liegt ein hoher
gesundheitsökonomischer Wert, denn jeder Euro, der für Selbstmedikation ausgegeben wird,
erspart dem GKV-System bereits heute 12 Euro und der Wirtschaft zusätzlich 3 Euro; aus
gesellschaftlicher Sicht ergibt dies insgesamt eine Ersparnis in Höhe von 15 Euro. Zusätzlich werden
mit der Selbstmedikation ärztliche Ressourcen geschont; mit jedem OTC-Switch und jeder neuen
Zulassung noch mehr.
Ziel: Prävention und Selbstmedikation stärken, um vermeidbare Krankheitslast zu reduzieren und
Effizienzpotenziale im System zu heben.
Schwerpunkte:
• Fokus auf die Vermeidung, statt der Behandlung von Krankheiten und damit die Zahl
vermeidbarer Erkrankungen reduzieren
• Präventionspotenziale über Gesundheitsförderung, Früherkennung und Impfungen nutzen
20
• Impfungen weiter stärken als wichtige Säule der Primärprävention
• Selbstmedikation stärken, zzgl. Ausbau von OTC-Switches sowie Ermöglichung der
Zulassung neuer rezeptfreier Arzneimittel
Was jetzt zu tun ist:
• Selbstmedikation als tragende Säule der Gesundheitsversorgung anerkennen und
ausbauen.
• OTC-Switch-Verfahren reformieren, um das derzeitige komplexe, langwierige und teils
intransparente Verfahren zur Entlassung von Produkten aus der Verschreibungspflicht in die
Apothekenpflicht zukünftig schlanker, planbarer und attraktiver zu gestalten. Hierzu liegt ein
konkreter Vorschlag von Pharma Deutschland vor, der unter anderem im Rahmen der
Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV BStabG) eingebracht
wurde. Behandlung von mäßig ausgeprägten entzündlichen, allergischen oder juckenden
Hauterkrankungen (z. B. 1%-ige Hydrocortison-Creme; bisher nur niedrigere Wirkstärken als
rezeptfrei erlaubt); kurzfristige Migränebehandlung (größere Packungen) und weitere
Substanzen bzw. Indikationen wären für einen OTC-Switch denkbar.
• Rahmenbedingungen für die Zulassung und den Markzugang neuer rezeptfreier
Arzneimittel, insbesondere Phytopharmaka, verbessern.
• Nationale Präventionsstrategie stärken mit verbindlichen Zielgrößen für Impfquoten.
Dies umfasst auch, dass Public-Health Ziele im Bereich der Impfungen nicht durch
zusätzlichen Sparinstrumente für Impfstoffe konterkariert werden, wie jüngst durch die neu
etablierten Abschläge und das Preismoratorium für patentgeschützte Impfstoffe durch das
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG).
• Beschleunigung eines elektronischen Impfpasses und Impfmonitoring in Echtzeit.
• Vergütungs- und Bonusmechanismen für Krankenkassen bei Prävention verfolgen
• Anreizsystem zur Steigerung der Impfquoten schaffen, insbesondere durch einen
Ausgleich bestehender Impfstoffkosten im Rahmen des Morbi-RSA (morbiditätsorientierter
Risikostrukturausgleich).
• Schnelle und flächendeckende Implementierung des Impfens in Apotheken.
• Dauerhafte Finanzierung von Impfkampagnen.
• Impfungen als kritische Infrastruktur und Bestandteil nationaler Resilienzstrategien
mitdenken und verankern.
▪ Datensilo im Bereich der Impfsurveillance (bspw. DEMIS) abbauen und im Rahmen des
Gesundheitsdatennutzungsgesetzes harmonisieren sowie zugänglich machen.
▪ Einfacherer Zugang zu Impfungen im Rahmen der (vor-)stationären Behandlung,
betriebsärztlicher Angebote und Pflege schaffen.
▪ Stärkung der Früherkennung von Krankheiten, auch über den weiteren Ausbau der
Nutzung von Sekundärdaten und digitalen Ansätzen.
▪ Weiterentwicklung der Nutzenbewertung im Rahmen des AMNOG, um Arzneimittel
bewerten zu können, deren hoher medizinischer Nutzen nicht durch die heutigen
https://www.pharmadeutschland.de/index.php?id=1&type=565&file=redakteur_filesystem/public/Stellungnahmen_und_Positionspapiere/20260227_Stellungnahme_ApoVWG.pdf
https://www.pharmadeutschland.de/index.php?id=1&type=565&file=redakteur_filesystem/public/Stellungnahmen_und_Positionspapiere/20260618_GKV-BStabG_StN_RegE_Anhoerung_BT-1.pdf
21
patientenrelevanten Endpunkte gemessen werden kann (siehe Beispiel Disease
Interception).
▪ Präventionsmaßnahmen konsequent nach ihrem gesundheitlichen und
volkswirtschaftlichen Nutzen evaluieren und erfolgreiche Maßnahmen nachhaltig
finanzieren.
Beispiel “Disease Interception” Ansatz: Prävention braucht
Paradigmenwechsel
Disease Interception beschreibt einen Ansatz, bei dem Krankheiten bereits in einer sehr frühen,
präklinischen Phase erkannt und aufgehalten werden sollen. Das Konzept zielt selektiv auf
bestimmte Risikogruppen, bei denen durch eine Früherkennung von Krankheitsprozessen der
Diagnosezeitpunkt zeitlich nach vorne verlagert werden kann. Während klassische Prävention
häufig größere Bevölkerungsgruppen unabhängig von ihrem individuellen Erkrankungsrisiko
adressiert, setzt Disease Interception spezifisch an. Ziel ist es, Menschen mit einem besonders
hohen Erkrankungsrisiko frühzeitig zu identifizieren, zu begleiten und krankheitsauslösende
Prozesse bereits im präklinischen Stadium zu unterbrechen. Das Zeitfenster, in dem biologische
Veränderungen bereits nachweisbar sind, Symptome aber noch nicht auftreten, kann genutzt
werden, um Erkrankungen zu verhindern, verzögern oder in ihrem Verlauf deutlich abzumildern.
Voraussetzung dafür ist ein Verständnis früher Krankheitsmechanismen, etwa durch Biomarker,
molekulare Diagnostik, genetische Risikoprofile, digitale Anwendungen und die intelligente Nutzung
von Gesundheitsdaten. Moderne Technologien und Künstliche Intelligenz eröffnen hier neue
Möglichkeiten, individuelle Risiken präziser zu erfassen und gezielte Frühinterventionen abzuleiten.
Innovative Ansätze wie die Disease Interception verdeutlichen einen grundlegend notwendigen
Paradigmenwechsel. Statt Krankheiten erst nach Auftreten von Symptomen zu behandeln, müssen
Krankheitsprozesse bereits in ihren frühesten Stadien erkannt und gezielt behandelt werden.
Fortschritte in der molekularen Diagnostik, der Nutzung von Gesundheitsdaten und Künstlicher
Intelligenz eröffnen die Möglichkeit einer präzisen, personalisierten Frühintervention. Damit kann
Prävention von einem reaktiven zu einem proaktiven Ansatz weiterentwickelt werden mit dem
Potenzial, Versorgungsergebnisse zu verbessern und die langfristige Nachhaltigkeit des
Gesundheitssystems zu stärken. Disease Interception verbindet medizinische Innovation,
Datennutzung und Prävention zu einem neuen Versorgungsverständnis. Richtig eingesetzt, kann
dieser Ansatz dazu beitragen, Krankheitslast zu reduzieren, schwerwiegende Krankheitsverläufe zu
vermeiden und Ressourcen im Gesundheitssystem gezielter einzusetzen. Prävention wird damit von
einem eher allgemeinen Vorsorgeprinzip zu einem präzisen, personalisierten und
innovationsgetriebenen Bestandteil einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung weiterentwickelt.
22
Das Beispiel zeigt, wie Disease Interception Prävention grundlegend neu denkt, indem es
krankheitsauslösende Prozesse bereits im präklinischen Stadium bei klar definierten
Hochrisikogruppen erkennt und gezielt unterbricht. Durch den Einsatz moderner Diagnostik,
Datennutzung und Künstlicher Intelligenz kann Prävention von einem allgemeinen Vorsorgeprinzip
zu einer präzisen, personalisierten Frühintervention weiterentwickelt werden, die
Versorgungsergebnisse verbessert und die Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems stärkt.
Erläuterungen:
• AMG (Arzneimittelgesetz): bildet den rechtlichen Rahmen für Arzneimittel in Deutschland. Es regelt unter anderem Zulassung,
Herstellung, klinische Prüfung, Überwachung und Abgabe von Arzneimitteln, um Patientinnen und Patienten zu schützen.
• AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz): regelt die frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel in Deutschland. Der
festgestellte Zusatznutzen bildet die Grundlage für die Preis- und Erstattungsverhandlungen zwischen Krankenkassen und
Herstellern.
• AM-NutzenV (Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung): regelt die Durchführung der frühen Nutzenbewertung neuer
Arzneimittel in Deutschland. Sie definiert die Anforderungen an den Nachweis des Zusatznutzens gegenüber einer zweckmäßigen
Vergleichstherapie.
• ATMP (Advanced Therapy Medicinal Products): Arzneimittel für neuartige Therapien. Dabei handelt es sich um innovative
Arzneimittel, die auf Genen, Zellen oder Geweben basieren und häufig neue Behandlungsmöglichkeiten für schwere oder bislang
nur eingeschränkt behandelbare Erkrankungen eröffnen.
• ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz): Gesetz zur Bekämpfung von
Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung, insbesondere bei
Kinderarzneimitteln. Es reagiert auf zunehmende Lieferengpässe und soll die Versorgungssicherheit in Deutschland stärken.
• Besondere Therapiesituation: medizinische Konstellationen, in denen klassische randomisierte klinische Studien nicht oder nur
eingeschränkt möglich sind. In solchen Fällen können andere wissenschaftliche Nachweise herangezogen werden, um den Nutzen
einer Therapie zu bewerten
• Biosimilars sind hochähnliche Nachfolgepräparate biologischer Originalarzneimittel.
• Biotech Act (European Biotech Act): Initiative der EU zur Stärkung von Forschung, Entwicklung und Produktion im Bereich
Biotechnologie. Ziel ist es, Innovationen schneller zu den Patientinnen und Patienten zu bringen, Investitionen zu fördern und
Europas Wettbewerbsfähigkeit im globalen Biotechnologiesektor zu stärken.
• Critical Medicines Act: Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission, der darauf abzielt, die Versorgungssicherheit mit
kritischen Arzneimitteln in Europa zu stärken. Dazu sollen die Produktion in der EU gefördert, Lieferketten widerstandsfähiger
gemacht und die Abhängigkeit von einzelnen Lieferländern verringert werden.
• DEMIS: Deutsches Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz. Es ermöglicht die digitale Meldung und
Übermittlung von Infektionsdaten zwischen Laboren, Gesundheitsämtern und weiteren Behörden.
• Disease Interception: Ansatz der personalisierten Prävention, bei dem Krankheitsprozesse bereits vor dem Auftreten von
Symptomen erkannt und gezielt aufgehalten werden sollen.
• EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL): auf europäischer Ebene als Urban Waste Water Treatment Directive (UWWTD)
bekannt. Sie sieht die Einführung einer „vierten Reinigungsstufe“ zur Entfernung von Mikroverunreinigungen wie
Arzneimittelrückständen und Bestandteilen von Kosmetika aus dem kommunalen Abwasser vor. Hersteller von Human-
Arzneimitteln und Kosmetischen Mitteln sollen sich finanziell an den Kosten zur Einführung der 4. Klärstufe zur Entfernung von
Mikroschadstoffen beteiligen.
• EU-HTA (European Health Technology Assessment) ist das europäische Verfahren zur gemeinsamen klinischen Bewertung neuer
Gesundheitstechnologien. Ziel ist es, die Nutzenbewertung in Europa zu harmonisieren, Doppelbewertungen zu reduzieren und
nationale Entscheidungen auf eine gemeinsame wissenschaftliche Grundlage zu stellen.
• EU-Verordnung 536/2014 (Clinical Trials Regulation, CTR) regelt die Durchführung klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln in der
Europäischen Union. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren zu harmonisieren, die Transparenz zu erhöhen und klinische Forschung
in Europa effizienter zu gestalten.
23
• Festbeträge sind Erstattungsobergrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung für bestimmte Arzneimittelgruppen. Übersteigt
der Arzneimittelpreis den Festbetrag, müssen Versicherte die Mehrkosten selbst zahlen.
• FuE (Forschung und Entwicklung) umfasst die wissenschaftliche Erforschung neuer Erkenntnisse sowie deren Umsetzung in
innovative Produkte, Verfahren und Technologien.
• Generika sind wirkstoffgleiche Nachfolgepräparate von Originalarzneimitteln, die nach Patentablauf verfügbar werden.
• GKV-BStabG (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz): bündelt Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen
Krankenversicherung. Ziel ist es, Beitragssatzsteigerungen zu begrenzen und die Finanzierungsgrundlagen der Gesetzlichen
Krankenkassen (GKV) zu sichern.
• Gold-plating bezeichnet nationale Zusatzregelungen, die über die Anforderungen des EU-Rechts hinausgehen und dadurch
zusätzliche Bürokratie oder Belastungen für Unternehmen verursachen können.
• Impfsurveillance: systematische Erfassung, Auswertung und Überwachung von Daten zu Impfungen. Ziel ist es, Impfquoten,
Wirksamkeit, Sicherheit und mögliche Versorgungslücken zu beobachten und die Wirksamkeit von Impfprogrammen zu bewerten.
• Internationale Preisreferenzierung: Verfahren, bei dem die Preise von Arzneimitteln in anderen Ländern als Grundlage für die
nationale Preisfestsetzung oder Erstattung genutzt werden.
• MFG (Medizinforschungsgesetz): deutsches Gesetz zur Stärkung des Forschungs- und Pharmastandorts Deutschland. Es soll die
Rahmenbedingungen für die Entwicklung, klinische Prüfung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
verbessern, Genehmigungsverfahren beschleunigen und den Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Therapien
fördern.
• Morbi-RSA (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) ist ein Finanzausgleichssystem in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Er verteilt die Gelder aus dem Gesundheitsfonds fair an die Krankenkassen, abhängig
von Alter, Geschlecht und den tatsächlichen Krankheiten (Morbidität) der Versicherten.
• Most Economically Advantageous Tender (MEAT, „wirtschaftlich günstigstes Angebot“): Vergabeprinzip, bei dem öffentliche
Auftraggeber Angebote anhand mehrerer Kriterien bewerten. Neben dem Preis fließen auch Faktoren wie Qualität,
Versorgungssicherheit und Lieferkettenresilienz in die Entscheidung ein.
• Most Favored Nation (MFN)-Konzept (deutsch: „Meistbegünstigungsklausel“): ein Vertragspartner erhält mindestens die gleichen
Konditionen wie der am günstigsten behandelte Vergleichspartner. Die US-Regierung unter Donald Trump nutzt dieses Prinzip in
abgewandelter Form zur Arzneimittelpreisregulierung: Für bestimmte Medikamente sollen die USA künftig nicht mehr zahlen als
den niedrigsten Preis, der in vergleichbaren OECD-Ländern gilt.
• MTMG-Wirkstoffe sind Wirkstoffe menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sowie gentechnisch hergestellte Wirkstoffe.
Für ihren Import aus Nicht-EU-Staaten gelten in Deutschland besondere arzneimittelrechtliche Anforderungen.
• Netflix-Modell: Vergütungsmodell, bei dem Hersteller wichtiger Arzneimittel eine feste jährliche Zahlung erhalten. Die Vergütung
wird von der tatsächlichen Nutzung des Arzneimittels entkoppelt, um Forschung, Entwicklung und die Verfügbarkeit
versorgungskritischer Medikamente langfristig abzusichern.
• Orphan Drugs: Arzneimittel für die Behandlung seltener Erkrankungen. Sie werden durch besondere europäische Regelungen
gefördert, um die Entwicklung von Therapien für kleine Patientengruppen zu ermöglichen.
• Phytotherapeutika sind Arzneimittel auf pflanzlicher Basis. Sie enthalten Wirkstoffe aus Pflanzen oder Pflanzenteilen und werden
zur Behandlung oder Vorbeugung von Erkrankungen eingesetzt.
• Preismoratorium verpflichtet Arzneimittelhersteller, Preissteigerungen oberhalb eines gesetzlich festgelegten Referenzpreises
durch Abschläge an die Krankenkassen auszugleichen. Es dient der Begrenzung der Arzneimittelausgaben in der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV).
• Rabattverträge sind Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern, die Preisnachlässe für bestimmte
Arzneimittel regeln und so die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung reduzieren.
• Real-World-Daten (RWD): Gesundheits- und Versorgungsdaten, die im Behandlungsalltag außerhalb klinischer Studien
entstehen. Sie helfen dabei, den Einsatz und die Wirkung von Therapien unter realen Bedingungen zu bewerten.
• Repurposing: Erforschung und Nutzung bereits bekannter Wirkstoffe für neue medizinische Anwendungsgebiete. Dadurch
können innovative Therapien häufig schneller und kostengünstiger entwickelt werden.
• Selbstmedikation bezeichnet die eigenverantwortliche Anwendung rezeptfreier Arzneimittel und Gesundheitsprodukte zur
Vorbeugung, Linderung oder Behandlung von Beschwerden. Die Beratung in der Apotheke unterstützt eine sichere und wirksame
Anwendung.
• SoHO-Verordnung ist ein europäischer Rechtsrahmen für Substanzen menschlichen Ursprungs. Sie schafft einheitliche Qualitäts-
, Sicherheits- und Rückverfolgbarkeitsstandards, um Spenderinnen und Spender sowie Empfängerinnen und Empfänger besser
zu schützen.
• Switch-Verfahren (OTC-Switch) ist das Verfahren zur Entlassung geeigneter Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht. Ziel ist
es, Patientinnen und Patienten einen einfacheren Zugang zu sicheren und wirksamen rezeptfreien Arzneimitteln zu ermöglichen.
14.08.2026
Datei
WF Neu II 2026:
Beschlussvorlage des BfArM
zu den Anträgen zu neuen Messzahlen
im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Ermittlung von Packungsgrößen nach § 5
PackungsV
auf Basis der Empfehlungen des BfArM vom
30.06.2026
und den bis zum 15.07.2026 eingegangenen
Stellungnahmen
Stand: 14.08.2026
Seite 2 von 30
1. Anselamimab ......................................................................................................................................................................3
2. Denecimig ............................................................................................................................................................................7
3. Gefurulimab ..................................................................................................................................................................... 11
4. Imetelstat ........................................................................................................................................................................... 15
5. Mavorixafor ..................................................................................................................................................................... 18
6. Nerandomilast ................................................................................................................................................................ 21
7. Secnidazol ......................................................................................................................................................................... 24
8. Tolebrutinib ..................................................................................................................................................................... 27
Seite 3 von 30 1. Anselamimab
Anselamimab ist weder in der amtlichen ATC-Klassifikation 2026 noch in der ATC-Klassifikation
der WHO ein Code in der Gruppe B06AX „Andere Hämatologika“ ein ATC-Code zugeteilt,
beantragt ist der Code B06AX08.
Sachverhalt für das Fertigarzneimittel
AMLYPAVE 30 mg/mL Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung
Darreichungsform: Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung
Anwendungsgebiete laut Zusammenfassung der Merkmale:
AMLYPAVE ist angezeigt zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit Leichtketten (AL)-
Amyloidose.
Patientengruppe laut Zusammenfassung der Merkmale: Erwachsene
Dosierung laut Zusammenfassung der Merkmale:
Die empfohlene Dosis von AMLYPAVE basiert auf der Körperoberfläche und ist beschrieben in
Tabelle 1.
CHMP Opinion: liegt noch nicht vor
Datum der Erteilung der Zulassung: geplant für Q3/2026
Markteinführung: geplant für Q1/2027
Seite 4 von 30 Aktuell gültige Messzahlen
Derzeit ist keine geeignete Postion in Abschnitt 4 „Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion
oder Infusion“ der Anlage 1 vorhanden, der sich das Arzneimittel fachlich sinnvoll zuordnen
lässst.
Berechnung der Messzahlen nach VwV
Unter Berücksichtigung von Anlage 2
- Abschnitt „4.5 Wöchentliche / monatliche oder zyklusabhängige Anwendung“
- Abschnitt „4.8 Initial- und Erhaltungstherapie“
- Abschnitt „4.10 Dosierungen in Abhängigkeit von Körpergewicht, - oberfläche oder
Laborparametern“
Berechnung unter Bezugnahme der durchschnittlichen Körperoberfläche von 1,8m 2 laut
Abschnitt 4.10:
N1 = 1000 mg/m 2 * 1,8m 2 = 1800 mg (≙ 6 Durchstechflaschen à 300 mg) / Woche x 4 Wochen
= 24 Durchstechflaschen (Initialtherapie)
N2 = 1000 mg/m 2 * 1,8m 2 = 1800 mg (≙ 6 Durchstechflaschen à 300 mg) / jede zweite Woche
x 4 Wochen = 12 Durchstechflaschen (Erhaltungstherapie)
N3 = 1000 mg/m 2 * 1,8m 2 = 1800 mg (≙ 6 Durchstechflaschen à 300mg) / jede zweite Woche x
12 Wochen = 36 Durchstechflaschen (Erhaltungstherapie)
Da die allgemeine Regel N1<N2<N3 hier nicht eingehalten werden kann, wird auf das
Behandlungsschema der Initialtherapie für N1 laut Abschnitt 4.8 verzichtet. Daraus ergibt sich
folgende Berechnung für N1:
Seite 5 von 30 N1 = 1000 mg/m 2 * 1,8m 2 = 1800 mg (≙ 6 Durchstechflaschen à 300 mg) / Woche = 6
Durchstechflaschen (Initialtherapie)
Das führt zu folgenden Messzahlen:
N1=6
N2=12
N3=36
Beantragte Messzahlen durch den Antragsteller
Beantragt wird die Aufnahme der wirkstoffbezogenen Ausnahme „monoklonaler Antikörper
(chimärer IgG1 κ)“ unterhalb der neuen Position „Hämatologie“ in Abschnitt 4 „Abgeteilte
Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion“ mit den Messzahlen:
N1 = 7
N2 = -
N3 = -
Entscheidungsempfehlung
Vorbehaltlich der Positive Opinion wird empfohlen, die wirkstoffbezogene Ausnahme
„Anselamimab“ unterhalb der neuen Position „Hämatologika“ in Abschnitt 4 „Abgeteilte
Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion“ mit den Messzahlen N1 =6, N2 =12 und N3 = 36
aufzunehmen.
Die finale Fachinformation muss zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des
Antragstellers, dass die SmPC, die dem BfArM bei Antragstellung vorlag, hinsichtlich
der für die Bestimmung der Packungsgrößen maßgeblichen Angaben unverändert
geblieben ist, innerhalb der in der VwV in §4 Satz (7) genannten Frist dem BfArM nachgereicht
werden. Anderenfalls kann der Antrag dann erneut gestellt werden, wenn absehbar ist, dass die
Zulassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erteilt werden kann.
Seite 6 von 30
Begründung
Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV. Eine allgemeine
Ausnahmeposition „monoklonaler Antikörper (chimärer IgG1 κ)“ empfehlen wir nicht, da die
Antikörper als Immuntherapeutika mit sehr heterogenen Indikationen eingesetzt werden und
damit verbunden sehr verschiedene Dosierschemata aufweisen können.
Stellungnahmen zu den Empfehlungen des BfArM:
Im aktuellen Workflow wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert.
Seite 7 von 30 2. Denecimig
Für Denecimig ist weder in der amtlichen ATC- Klassifikation 2026 noch in der ATC-
Klassifikation der WHO ein Code zugeordnet.
Sachverhalt für das Fertigarzneimittel
FREHEMGO 1,6 mg Injektionslösung
FREHEMGO 4 mg Injektionslösung
FREHEMGO 9 mg Injektionslösung
FREHEMGO 20 mg Injektionslösung
FREHEMGO 46 mg Injektionslösung
Darreichungsform: Fertigpen
Anwendungsgebiete laut Fachinformation:
FREHEMGO ist indiziert zur routinemäßigen Blutungsprophylaxe bei Patienten mit Hämophilie
A (angeborener Faktor-VIII-Mangel):
• mit FVIII-Inhibitoren
• ohne FVIII-Inhibitoren, die:
o eine schwere Erkrankung haben
o eine leichte bis mittelschwere Erkrankung haben, die eine Prophylaxebehandlung
erfordert.
FREHEMGO kann in allen Altersgruppen angewendet werden.
Patientengruppe laut Fachinformation: Erwachsene, Kinder
Dosierung laut Fachinformation:
REHEMGO wird in Stufen dosiert. Patienten können zwischen einer monatlichen (QM), einer
zweiwöchentlichen (Q2W) oder einer wöchentlichen (QW) Gabe wählen und erhalten eine
gewichtsabhängige Dosis (mg). Die gewählte Dosierungshäufigkeit richtet sich nach den
Wünschen des Patienten oder der Pflegeperson und wird mit dem Arzt besprochen. Die
Behandlung erfordert eine einmalige Initialdosis (Tabelle 1), gefolgt von Erhaltungsdosen
(Tabelle 2), die sich nach dem Körpergewicht des Patienten und der gewählten
Dosierungshäufigkeit richten.
Seite 8 von 30 Tabelle 1 Übersicht der einmaligen Initialdosis (mg) und der entsprechenden Pens
Tabelle 2 Übersicht über die Erhaltungsdosis (mg) und die entsprechenden Pens
CHMP Opinion: liegt noch nicht vor
Datum der Erteilung der Zulassung: geplant für November 2026
Markteinführung: geplant für Dezember 2026
Seite 9 von 30 Aktuell gültige Messzahlen
Berechnung der Messzahlen nach VwV
Unter Berücksichtigung von Anlage 2
- Abschnitt „4.2 Patientenkollektive“
- Abschnitt „4.3 Verschiedene Wirkstärken“
- Abschnitt „4.5. Wöchentliche / monatliche oder zyklusabhängige Anwendung
- Abschnitt „4.8 Initial- und Erhaltungstherapie“
- Abschnitt „4.9 Spannbreiten bei der Applikationshäufigkeit, -menge und / oder im
Dosierungsintervall“
N1 = 1 x 1 Fertigpen/ 1 Woche = 1
N2 = 1 x 1 Fertigpen / 4 Wochen = 1
N3 = 3 x 1 Fertigpen / 12 Wochen = 3
Erläuterungen:
Aufgrund der deutlich höheren Dosierung in der Ladephase, bleibt diese unberücksichtigt.
Dies folgt der Regel „4.8 Initial- und Erhaltungstherapie“ der Anlage 2 zur VwV, gemäß der,
Dauer und Dosis der Initialtherapie unberücksichtigt bleiben, falls nach Anwendung dieser Regel
die Systematik N1 < N2 < N3 nicht eingehalten wird.
Da sich für N1 und N2 die gleichen Messzahlen ergeben, bleibt das Packungsgrößenkennzeichen
N2 unbesetzt.
Beantragte Messzahlen durch den Antragsteller
Beantragt wird die Aufnahme der wirkstoffbezogenen Ausnahme „Denecimig“ in Abschnitt 4
„Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion“ in die Position „Antihämorrhagika“
mit den Messzahlen:
N1 = 2
N2 = 4
N3 = 12
Seite 10 von 30 Entscheidungsempfehlung
Vorbehaltlich der Positive Opinion wird empfohlen, die Position Denecimig“ in Abschnitt 4
„Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion“ in die Position „Antihämorrhagika“
mit den Messzahlen N1 = 1, N2 = - und N3 = 3 aufzunehmen.
Die finale Fachinformation muss zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des
Antragstellers, dass die SmPC, die dem BfArM bei Antragstellung vorlag, hinsichtlich
der für die Bestimmung der Packungsgrößen maßgeblichen Angaben unverändert
geblieben ist, innerhalb der in der VwV in §4 Satz (7) genannten Frist dem BfArM nachgereicht
werden. Anderenfalls kann der Antrag dann erneut gestellt werden, wenn absehbar ist, dass die
Zulassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erteilt werden kann.
Begründung
Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV.
Stellungnahmen zu den Empfehlungen des BfArM:
Im aktuellen Workflow wurde eine Stellungnahme eingereicht.
• Ansatz wöchentlicher anstelle der monatlichen Anwendung (Details siehe anliegende SN)
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert.
Begründung:
Werden Spannbreiten bei der Applikationshäufigkeit, -menge und / oder im Dosierungsintervall
angegeben, so ist für die Ermittlung der Messzahlen das Dosierungsschema maßgeblich, das zur
kleineren Messzahl führt (Zusatzregel „4.9 Spannbreiten bei der Applikationshäufigkeit, -menge
und / oder im Dosierungsintervall“ der Anlage 2 der VwV).
Seite 11 von 30 3. Gefurulimab
Gefurulimab ist weder in der amtlichen ATC-Klassifikation 2026 noch in der ATC-Klassifikation
der WHO ein ATC-Code zugeordnet.
Sachverhalt für das Fertigarzneimittel
Klygefa 300 mg Injektionslösung im Fertigpen
Klygefa 300 mg Injektionslösung in der Fertigspritze
Darreichungsform: Injektionslösung
Anwendungsgebiete laut Zusammenfassung der Merkmale:
Klygefa ist angezeigt als Zusatztherapie zur Standardbehandlung der generalisierten Myasthenia
gravis (gMG) bei Erwachsenen mit Nachweis von Anti-Acetylcholinrezeptor-Antikörpern (AChR-
Antikörpern).
Patientengruppe laut Zusammenfassung der Merkmale: Erwachsene
Dosierung laut Zusammenfassung der Merkmale:
Die empfohlene Dosis besteht aus einer Initialdosis gefolgt von einer wöchentlichen
Erhaltungsdosis, beginnend nach einer Woche nach der Initialdosis. Die Dosis ist abhängig vom
Körpergewicht des Patienten, spezifiziert in Tabelle 1.
CHMP Opinion: liegt noch nicht vor
Datum der Erteilung der Zulassung: geplant für November 2026
Markteinführung: geplant für Januar 2027
Seite 12 von 30 Aktuell gültige Messzahlen
Derzeit ist keine geeignete Postion in Abschnitt 4 „Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion
oder Infusion“ in der Position „Immunsuppressiva/Zytokine“ der Anlage 1 vorhanden, der sich
das Arzneimittel fachlich sinnvoll zuordnen lässst.
Berechnung der Messzahlen nach VwV
Unter Berücksichtigung von Anlage 2
- Abschnitt „4.5 Wöchentliche/ monatliche oder zyklusabhängige Anwendung
- Abschnitt „4.8 Initial- und Erhaltungstherapie
- Abschnitt 4.9 Spannbreiten bei der Applikationshäufigkeit, -menge und / oder im
Dosierungsintervall
- Abschnitt „4.10 Dosierungen in Abhängigkeit von Körpergewicht, -oberfläche oder
Laborparametern
Berechnung unter Bezugnahme des mittleren Körpergewichtes von 70 kg laut Abschnitt 4.10.:
N1 = 1x 600 mg (entsprechend 2 Fertigpens/Fertigspritzen) = 2 (Initialtherapie)
N2 = 1 x 300 mg (entsprechend 1 Fertigpen/Fertigspritze) /Woche x 4 Wochen=4
(Erhaltungstherapie)
N3 = 1 x 300 mg (entsprechend 1 Fertigpen/Fertigspritze) /Woche x 12 Wochen=12
(Erhaltungstherapie)
Seite 13 von 30 Daraus ergeben sich folgende Messzahlen:
N1 = 2
N2 = 4
N3 = 12
Beantragte Messzahlen durch den Antragsteller
Beantragt wird die Aufnahme der wirkstoffbezogenen Ausnahme „Gefurulimab“ in Abschnitt 4
„Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion“ in die neue Position
„Immunsuppressiva“ mit den Messzahlen:
N1 = 1
N2 = 8
N3 = -
Entscheidungsempfehlung
Vorbehaltlich der Positive Opinion wird empfohlen, die Position „Gefurulimab“ als
wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt 4 „Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder
Infusion“ in die Position „Immunsuppressiva/Zytokine“ mit den Messzahlen N1 = 2, N2 = 4 und
N3 = 12 aufzunehmen.
Die finale Fachinformation muss zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des
Antragstellers, dass die SmPC, die dem BfArM bei Antragstellung vorlag, hinsichtlich
der für die Bestimmung der Packungsgrößen maßgeblichen Angaben unverändert
geblieben ist, innerhalb der in der VwV in §4 Satz (7) genannten Frist dem BfArM nachgereicht
werden. Anderenfalls kann der Antrag dann erneut gestellt werden, wenn absehbar ist, dass die
Zulassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erteilt werden kann.
Seite 14 von 30
Begründung
Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV.
Stellungnahmen zu den Empfehlungen des BfArM:
Im aktuellen Workflow wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert.
Seite 15 von 30 4. Imetelstat
Imetelstat ist in der amtlichen ATC- Klassifikation 2026 in der Gruppe L01XX „Andere
antineoplastische Mittel“ der ATC-Code L01XX80 zugeordnet. Eine DDD ist nicht vergeben.
Sachverhalt für das Fertigarzneimittel
Rytelo 47 mg Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung
Rytelo 188 mg Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung
Darreichungsform: Infusionslösung
Anwendungsgebiete laut Zusammenfassung der Merkmale:
Rytelo wird angewendet als Monotherapie zur Behandlung erwachsener Patienten mit
transfusionsabhängiger Anämie aufgrund von myelodysplastischen Syndromen (MDS) mit sehr
niedrigem, niedrigem oder mittlerem Risiko ohne isolierte zytogenetische Deletion 5q-Anomalie
(non-del 5q), die auf eine Erythropoetin-basierte Therapie nicht zufriedenstellend ansprachen
oder für eine solche nicht in Frage kommen.
Patientengruppe laut Zusammenfassung der Merkmale: Erwachsene
Dosierung laut Zusammenfassung der Merkmale:
Die empfohlene Dosis von Rytelo beträgt 7,1 mg/kg Körpergewicht, einmal alle 4 Wochen als
intravenöse Infusion verabreicht. Rytelo sollte abgesetzt werden, wenn bei den Patienten nach 24
Behandlungswochen (6 Dosen) keine Verringerung der Belastung durch Transfusionen mit
Erythrozyten (EK) zu verzeichnen ist oder wenn zu irgendeinem Zeitpunkt eine inakzeptable
Toxizität auftritt.
Datum der Erteilung der Zulassung: 11.03.2025
Markteinführung: geplant für Oktober 2026
Seite 16 von 30 Aktuell gültige Messzahlen
Berechnung der Messzahlen nach VwV
Unter Berücksichtigung von Anlage 2
- Abschnitt „4.5 Wöchentliche/ monatliche oder zyklusabhängige Anwendung
- Abschnitt „4.10 Dosierungen in Abhängigkeit von Körpergewicht, -oberfläche oder
Laborparametern
N1 = 1 x (7,1mg/kg x 70kg) 497mg/ 1 Woche ≙ 3 INFL (à 188 mg)
N2 = 1 x (7,1mg/kg x 70kg) 497mg/ 4 Wochen ≙ 3 INFL (à 188 mg)
N3 = 3 x (7,1mg/kg x 70kg) 497mg/ 12 Wochen ≙ 9 INFL (à 188 mg)
Erläuterungen:
Es wird das mittlere Körpergewicht für Erwachsene gemäß Anlage 2 („Regeln zur Berechnung
von Messzahlen“) angesetzt [70 kg].
Da sich für N1 und N2 die gleichen Messzahlen ergeben, bleibt das Packungsgrößenkennzeichen
N2 unbesetzt.
Beantragte Messzahlen durch den Antragsteller
Beantragt wird die Aufnahme der wirkstoffbezogenen Ausnahme „Imetelstat“ in Abschnitt 4
„Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion“ in die Position
„Zytostatika/Metastasenhemmer“ mit den Messzahlen:
Seite 17 von 30 N1 = 1
N2 = 5
N3 = 10
Entscheidungsempfehlung
Es wird empfohlen, die Position „Imetelstat“ in Abschnitt 4 „Abgeteilte Darreichungsformen zur
Injektion oder Infusion“ in die Position „Zytostatika/Metastasenhemmer“ N1 = 3, N2 = - und N3 =
9 aufzunehmen.
Begründung
Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV.
Stellungnahmen zu den Empfehlungen des BfArM:
Im aktuellen Workflow wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert.
Seite 18 von 30 5. Mavorixafor
Mavorixafor ist in der amtlichen ATC- Klassifikation 2026 in der Gruppe L03AX „Andere
Immunstimulanzien“ der ATC-Code L03AX24 zugeordnet. Eine DDD ist nicht vergeben.
Sachverhalt für das Fertigarzneimittel
Xolremdi 100 mg Kapseln
Darreichungsform: Hartkapseln à 100 mg Mavorixafor
Anwendungsgebiete laut Fachinformation:
Xolremdi wird angewendet bei Patienten ab 12 Jahren zur Behandlung des WHIM-Syndroms
(Warzen, Hypogammaglobulinämie, Infektionen und Myelokathexis) zur Erhöhung der Anzahl
zirkulierender reifer Neutrophilen und Lymphozyten.
Patientengruppe laut Fachinformation: Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahre
Dosierung laut Fachinformation:
Die empfohlene Dosis beträgt:
- Körpergewicht über 50 kg: 400 mg (vier Kapseln zu 100 mg) einmal täglich oral auf
nüchternen Magen nach Nahrungskarenz über Nacht und mindestens 30 Minuten vor
dem Essen
- Körpergewicht 50 kg oder weniger: 300 mg (drei Kapseln zu 100 mg) einmal täglich oral auf
nüchternen Magen nach Nahrungskarenz über Nacht und mindestens 30 Minuten vor
dem Essen.
Datum der Erteilung der Zulassung: 28.04.2026
Markteinführung: geplant für September 2026
Seite 19 von 30 Aktuell gültige Messzahlen
Berechnung der Messzahlen nach VwV
Unter Berücksichtigung von Anlage 2
- Abschnitt „4.2 Patientenkollektive“
- Abschnitt „4.10 Dosierungen in Abhängigkeit von Körpergewicht, –oberfläche oder
Laborparametern“
N1 = 4 x 1 Hartkapsel x 10 Tage = 40
N2 = 4 x 1 Hartkapsel x 30 Tage = 120
N3 = 4 x 1 Hartkapsel x 100 Tage = 400
Erläuterung:
Es wird das mittlere Körpergewicht für Erwachsene gemäß Anlage 2 („Regeln zur Berechnung
von Messzahlen“) angesetzt [70 kg].
Beantragte Messzahlen durch den Antragsteller
Beantragt wird die Aufnahme der wirkstoffbezogenen Ausnahme „Mavorixafor“ in Abschnitt 1
„Abgeteilte orale Darreichungsformen“ in die Position „Immunstimulanzien“ mit den
Messzahlen:
N1 = 40
N2 = 120
N3 = 400
Entscheidungsempfehlung
Es wird empfohlen, die Position „Mavorixafor“ als wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt 1
„Abgeteilte orale Darreichungsformen“ unter die Position „Immunstimulanzien“ mit den
Messzahlen N1 = 40, N2 = 120 und N3 = 400 aufzunehmen.
Seite 20 von 30
Begründung
Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV.
Stellungnahmen zu den Empfehlungen des BfArM:
Im aktuellen Workflow wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert.
Seite 21 von 30 6. Nerandomilast
Nerandomilast ist in der amtlichen ATC-Klassifikation 2026 in der Gruppe Immunsuppressiva
„Selektive Immunsuppressiva“ der ATC-Code L04AA61 zugeteilt. Eine DDD ist nicht vergeben.
Sachverhalt für das Fertigarzneimittel
Jascayd 9 mg Filmtabletten
Jascayd 18 mg Filmtabletten
Darreichungsform: Filmtablette
Anwendungsgebiete laut Fachinformation/Zusammenfassung der Merkmale: Jascayd ist
indiziert zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit idiopathischer Lungenfibrose (IPF).
Jascayd ist indiziert zur Behandlung der progredienten Pulmonalen Fibrose (PPF) und zur
Verringerung des Sterberisikos bei erwachsenen Patienten mit PPF.
Patientengruppe laut Fachinformation/Zusammenfassung der Merkmale: Erwachsene
Dosierung laut Fachinformation/Zusammenfassung der Merkmale: Die empfohlene Dosis
beträgt 18 mg zweimal täglich, in einem Abstand von ungefähr 12 Stunden.
Auf Basis der individuellen Patiententoleranz kann die Dosis auf 9 mg zweimal täglich reduziert
werden.
CHMP Opinion: 21.05.2026
Datum der Erteilung der Zulassung: geplant für Juni 2026
Markteinführung: geplant für August 2026
Seite 22 von 30 Aktuell gültige Messzahlen
Derzeit ist keine geeignete Postion in Abschnitt 1 „abgeteilte orale Darreichungsformen“ in der
Position „Immunsuppressiva“ der Anlage 1 vorhanden, der sich das Arzneimittel fachlich
sinnvoll zuordnen lässst.
Berechnung der Messzahlen nach VwV
Unter Berücksichtigung von Anlage 2
- Abschnitt „4.3 verschiedene Wirkstärken“
N1 = 2x 1 Filmtablette à 18 mg Nerandomilast/Tag x 10 Tage= 20
N2 = 2x 1 Filmtablette à 18 mg Nerandomilast/Tag x 30 Tage= 60
N3 = 2x 1 Filmtablette à 18 mg Nerandomilast/Tag x 100 Tage= 200
Beantragte Messzahlen durch den Antragsteller
Beantragt wird die Aufnahme der wirkstoffbezogenen Ausnahme „Nerandomilast“ in Abschnitt 1
„Abgeteilte orale Darreichungsformen“ in die Position „Immunsuppressiva“ mit den Messzahlen:
N1 =20
N2 = 60
N3 = 200
Seite 23 von 30 Entscheidungsempfehlung
Es wird empfohlen, die Position „Nerandomilast“ als wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt
1 „Abgeteilte orale Darreichungsformen“ in die Position „Immunsuppressiva“ mit den
Messzahlen N1 = 20, N2 = 60 und N3 = 200 aufzunehmen.
Begründung
Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV.
Stellungnahmen zu den Empfehlungen des BfArM:
Im aktuellen Workflow wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert.
Seite 24 von 30 7. Secnidazol
Secnidazol ist in der amtlichen ATC-Klassifikation 2026 in der Gruppe „Antiparasitäre Mittel,
Insektizide und Repellenzien, Mittel gegen Protozoen-Erkrankungen, Mittel gegen Amöben und
andere Protozoen-Erkrankungen, Nitroimidazol-Derivate“ der ATC-Code „P01AB07“ zugeteilt.
Die DDD beträgt 2 g O bezogen auf Secnidazol.
Sachverhalt für das Fertigarzneimittel
INOKY-Secnidazol once 2 g überzogenes Granulat
Darreichungsform: überzogenes Granulat
Anwendungsgebiete laut Fachinformation:
INOKY-Secnidazol once wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung der folgenden
Infektionen:
- Trichomoniasis
- Bakterielle Vaginose
Die offiziellen Leitlinien zur angemessenen Anwendung von antibakteriellen Wirkstoffen sind
zu beachten.
Patientengruppe laut Fachinformation: Erwachsene
Dosierung laut Fachinformation:
Erwachsene
2 g Secnidazol als Einmalgabe.
CHMP Opinion: nicht zutreffend
Datum der Erteilung der Zulassung: 28.05.2026
Markteinführung: keine Angaben
Aktuell gültige Messzahlen
Derzeit ist keine geeignete Postion in Abschnitt 1 „abgeteilte orale Darreichungsformen“ der
Anlage 1 vorhanden, der sich das Arzneimittel fachlich sinnvoll zuordnen lässst.
Seite 25 von 30
Berechnung der Messzahlen nach VwV
Unter Berücksichtigung von Anlage 2
- Abschnitt 4.7. „Fest definierte bzw. maximal mögliche Behandlungsdauer“
N1 = 1x (2g Granulat im Beutel) /Tag= 1
N2 = -
N3 = -
Beantragte Messzahlen durch den Antragsteller
Beantragt wird die Aufnahme der wirkstoffbezogenen Ausnahme „Secnidazol“ in Abschnitt 1
„Abgeteilte orale Darreichungsformen“ mit den Messzahlen:
N1 =1
N2 = -
N3 = -
Entscheidungsempfehlung
Es wird empfohlen, die Position „Secnidazol“ als wirkstoffbezogene Ausnahme in Abschnitt 1
„Abgeteilte orale Darreichungsformen“ in die Position „Antibiotika/Chemotherapeutika“ mit
den Messzahlen N1 =1, N2 = - und N3 = - aufzunehmen.
Seite 26 von 30
Begründung
Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV.
Die Position wurde entsprechend der Hauptindikation bakterielle Vaginose bestimmt, die nicht
durch den ATC-Code abgedeckt wird.
Stellungnahmen zu den Empfehlungen des BfArM:
Im aktuellen Workflow wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert.
Seite 27 von 30 8. Tolebrutinib
Tolebrutinib ist in der ATC-Klassifikation der WHO in der Gruppe L04AA „Selektive
Immunsuppressiva“ der ATC-Code L04AA62 zugeordnet. Eine DDD ist nicht vergeben.
Sachverhalt für das Fertigarzneimittel
Cenrifki 60 mg Filmtabletten
Darreichungsform: Filmtablette
Anwendungsgebiete laut Fachinformation/Zusammenfassung der Merkmale:
Cenrifki wird angewendet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit sekundär
progredienter Multipler Sklerose (SPMS) ohne Schübe in den letzten 2 Jahren.
Patientengruppe laut Fachinformation: Erwachsene
Dosierung laut Fachinformation:
Die empfohlene Dosis beträgt 60 mg einmal täglich zu einer Mahlzeit.
CHMP Opinion: liegt noch nicht vor
Datum der Erteilung der Zulassung: geplant für Juni 2026
Markteinführung: geplant für 2. Halbjahr 2026
Seite 28 von 30 Aktuell gültige Messzahlen
Berechnung der Messzahlen nach VwV
Unter Berücksichtigung von Anlage 2
N1 = 1 x 1 Filmtablette à 60 mg Tolebrutinib / Tag x 10 Tage = 10
N2 = 1 x 1 Filmtablette à 60 mg Tolebrutinib / Tag x 30 Tage = 30
N3 = 1 x 1 Filmtablette à 60 mg Tolebrutinib / Tag x 100 Tage = 100
Beantragte Messzahlen durch den Antragsteller
Beantragt wird die Aufnahme der wirkstoffbezogenen Ausnahme „Tolebrutinib“ in Abschnitt 1
„Abgeteilte orale Darreichungsformen“ in die Position „Immunsuppressiva“ mit den Messzahlen:
N1 = 7
N2 = 28
N3 = 98
Seite 29 von 30 Entscheidungsempfehlung
Vorbehaltlich der „CHMP Positive Opinion“/ des „EoP letter“ wird empfohlen, die Position
„Tolebrutinib“ in Abschnitt 1 „Abgeteilte orale Darreichungsformen“ in die Position
„Immunsuppressiva“ mit den Messzahlen: N1 = 10, N2 = 30 und N3 = 100 aufzunehmen.
Die finale Fachinformation muss zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des
Antragstellers, dass die SmPC, die dem BfArM bei Antragstellung vorlag, hinsichtlich
der für die Bestimmung der Packungsgrößen maßgeblichen Angaben unverändert
geblieben ist, innerhalb der in der VwV in §4 Satz (7) genannten Frist dem BfArM nachgereicht
werden. Anderenfalls kann der Antrag dann erneut gestellt werden, wenn absehbar ist, dass die
Zulassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erteilt werden kann.
Begründung
Die vom BfArM ermittelten Messzahlen entsprechen der VwV.
Stellungnahmen zu den Empfehlungen des BfArM:
Im aktuellen Workflow wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Seite 30 von 30
Schlussempfehlung des BfArM („Beschlussvorlage“)
Die Entscheidungsempfehlung des BfArM bleibt unverändert.
1. Anselamimab
2. Denecimig
3. Gefurulimab
4. Imetelstat
5. Mavorixafor
6. Nerandomilast
7. Secnidazol
8. Tolebrutinib
14.08.2026
Datei
PD