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Nicht verbrauchte hochpreisige Arzneimittel: Bundesregierung sieht Prüfbedarf auf EU-Basis
Die Bundesregierung verfügt derzeit über keine Erkenntnisse zum Umfang oder zum finanziellen Wert nicht verbrauchter beziehungsweise entsorgter Arzneimittel. Hintergrund ist, dass keine umfassende Dokumentationspflicht für entsprechende Arzneimittelbestände besteht. Auch mögliche Einsparpotenziale für die gesetzliche Krankenversicherung könnten daher nicht beziffert werden. In der Kleinen Anfrage ( BT-Drucksache 21/7416 ) war u.a. gefragt worden, ob insbesondere ungeöffnete und originalverpackte hochpreisige Arzneimittel künftig unter bestimmten Voraussetzungen einer erneuten Verwendung zugeführt werden könnten. Die Bundesregierung betont hierzu, dass eine erneute Abgabe von Arzneimitteln nach geltendem Recht nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei. Allerdings dürften weder bedenkliche Arzneimittel noch solche mit erheblichen Qualitätsmängeln in den Verkehr gebracht werden. Maßgeblich seien dabei hohe Anforderungen an Arzneimittelsicherheit und Produktqualität. Als wesentliches Hindernis für eine weitergehende Nutzung nicht verbrauchter Arzneimittel nennt die Bundesregierung die fehlende Gewährleistung der ordnungsgemäßen Lagerung außerhalb der kontrollierten Lieferkette. Temperaturabweichungen, Feuchtigkeitseinflüsse oder mögliche Kontaminationen könnten die Qualität und Sicherheit eines Arzneimittels beeinträchtigen. Daher würden Apotheken für Arzneimittel, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs gelagert wurden, in der Regel keine Gewähr übernehmen und diese nicht erneut in den Verkehr bringen. Perspektivisch könnten jedoch neue europäische Regelungen Handlungsspielräume eröffnen. Die Bundesregierung verweist auf Artikel 210 der vorgesehenen EU-Richtlinie des EU-Pharmapakets. Danach könnten Mitgliedstaaten unter eng gefassten Voraussetzungen die erneute Abgabe nicht verwendeter Arzneimittel ermöglichen. Voraussetzung wäre unter anderem, dass die abgebende Apotheke nachweisen kann, dass das Arzneimittel nicht manipuliert wurde, das Verfalldatum nicht überschritten ist und Lagerungs- sowie Transportbedingungen eingehalten wurden. Zudem müssten Name, Charge sowie bestimmte patientenbezogene Angaben dokumentiert werden. Ein Zurückbuchen bereits abgegebener Packungen im Arzneimittelverifikationssystem soll dabei ausdrücklich ausgeschlossen bleiben. Die Bundesregierung kündigt an, die nach Inkrafttreten der Richtlinie vorgesehene Umsetzungsfrist zu nutzen, um den Anpassungsbedarf im nationalen Recht zu prüfen und zu entscheiden, ob die eröffneten Regelungsoptionen in Deutschland genutzt werden sollen. Eine eigene Prüfung möglicher Rückführungs- oder Modellverfahren wurde bislang nicht durchgeführt.
04.08.2026 Beitrag
Neuer Höchstwert bei Arzneiverordnungen
Am häufigsten wurden demnach Herz-Kreislauf-Medikamente verordnet, wie zum Beispiel Blutdrucksenker. Laut TK steigen die verordneten Dosen hier seit 25 Jahren kontinuierlich an. Dabei bekommen Männer fast doppelt so viele Herzmedikamente verschrieben wie Frauen. Es folgen Präparate gegen Magen-/Darmbeschwerden und Sodbrennen sowie Mittel für das Nervensystem, wie zum Beispiel Antidepressiva, wie die Daten der in Hamburg ansässigen Krankenkasse zeigen. Anstieg um 2,6 Prozent Insgesamt wurden mehr als 2.000 Tagesdosen abgerechnet, also im Durchschnitt pro Tag gegen bestimmte Krankheiten verordnete Dosen. Das waren im Schnitt 292 Tagesdosen pro Erwerbsperson. Laut der Erhebung ist damit der Umfang der Verordnungen gegenüber dem Vorjahr um rund 2,6 Prozent gestiegen. Laut der Auswertung wurden die meisten Medikamente in Sachsen-Anhalt (329 Tagesdosen) und dem Saarland (328 Tagesdosen) verordnet, TK-Erwerbstätige in Baden-Württemberg bekamen mit 257 die wenigsten Tagesdosen. Für die Auswertung hat die TK die Arzneimittelverordnungen ihrer aktuell rund 6,2 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigten oder arbeitslos gemeldeten Mitglieder betrachtet, also der sogenannten Erwerbspersonen.
04.08.2026 Beitrag
G-BA: Aufforderung zum Vorschlag geeigneter digitaler medizinischer Anwendungen: DMP Brustkrebs
Der G-BA prüft in regelmäßigen Abständen bei Aktualisierung der Anforderungen an ein DMP die Aufnahme geeigneter digitaler medizinischer Anwendungen für das DMP. Der Unterausschuss DMP hat mit der Aktualisierung der Anforderungen an das DMP Brustkrebs begonnen und fordert die entsprechend gesetzlich legitimierten Organisationen auf, Vorschläge für die Ergänzung geeigneter DiMA nach dem 6. Kapitel § 4 Absatz 2 Nummer 5 VerfO für das DMP Brustkrebs einzureichen. Sofern Vorschläge eingereicht werden, sollten die entsprechenden in der Verfahrensordnung genannten Kriterien mit entsprechenden Nachweisen transparent belegt sein. Mitgliedsunternehmen, die geeignete digitale medizinische Anwendungen zur Kenntnis zu geben möchten, werden gebeten, sich mit Ihren Vorschlägen bis spätestens 27. August 2026 bei Dr. Karl Sydow sydow@pharmadeutschland.de zu melden, damit diese entsprechend fristgerecht an den G-BA eingereicht werden können.
04.08.2026 Beitrag PD
Anschreiben_Aufforderung_Vorschlag_DiMA_DMP_Brustkrebs.pdf
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts nach § 91 SGB V. Er wird gebildet von: Deutsche Krankenhausgesellschaft, Berlin.GKV Spitzenverband, Berlin . Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Köln Aufforderung zum Vorschlag geeigneter digitaler medizinischer Anwendungen: Disease-Management-Programm (DMP) Brustkrebs Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 137f Absatz 8 Satz 1 SGB V prüft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei der Erstfassung einer Richtlinie zu den Anforderungen nach § 137f Absatz 2 SGB V (DMP) sowie bei jeder regelmäßigen Überprüfung seiner Richtlinien nach § 137f Absatz 2 Satz 6 SGB V die Aufnahme geeigneter digitaler medizinischer Anwendungen. Der Unterausschuss DMP hat mit der Aktualisierung der Anforderungen an das DMP Brustkrebs begonnen. In diesem Zusammenhang ist gemäß 6. Kapitel Verfahrensordnung (VerfO) des G-BA auch die medizinisch-inhaltliche Prüfung auf Eignung digitaler medizinscher Anwendungen zur Aufnahme in das jeweilige DMP durch den G-BA vorgesehen. Insbesondere im 6. Kapitel § 4 Absatz 2 Nummer 5 VerfO ist das Nähere zum Verfahren und zum Inhalt der Prüfung der Eignung digitaler medizinischer Anwendungen gemäß § 137f Absatz 8 Satz 1 SGB V beschrieben (https://www.g-ba.de/richtlinien/42/). Vor diesem Hintergrund werden Sie gebeten, für die Indikation Brustkrebs geeignete digitale medizinische Anwendungen vorzuschlagen. Sofern Sie Vorschläge machen wollen, bitten wir Sie, die im 6. Kapitel § 4 Absatz 2 unter Nummer 5 VerfO genannten Kriterien mit entsprechenden Nachweisen transparent zu belegen. Die Aufforderung soll dazu dienen, dem G-BA frühzeitig geeignete digitale medizinische Anwendungen zur Kenntnis zu geben, damit er den Prüfauftrag gemäß § 137f Absatz 8 Satz 1 SGB V umsetzen kann. Bitte beachten Sie, dass mit dieser Aufforderung zum Vorschlag geeigneter digitaler medizinischer Anwendungen nicht die gemäß § 137f Abs. 8 Satz 2 und Abs. 2 Satz 5 SGB V vorgesehenen Stellungnahmeverfahren durchgeführt werden. Es findet somit keine entsprechende schriftliche Auswertung oder mündliche Anhörung statt. Die Durchführung des An die Organisationen gemäß §§ 91 Abs. 5, Abs. 5a und 137f Abs. 2 Satz 5 und Abs. 8 Satz 2 SGB V sowie entsprechend 137f Abs. 8 Satz 2 SGB V gemäß Verteiler Gemeinsamer Bundesausschuss, Postfach 12 06 06, 10596 Berlin gemäß § 91 SGB V Unterausschuss Disease Management Programme Besuchsadresse: Gutenbergstr. 13 10587 Berlin Ansprechpartner/in: Abteilung Qualitätssicherung und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte Telefon: 030 275838-547 Telefax: 030 275838505 E-Mail: dmp@g-ba.de Internet: www.g-ba.de Unser Zeichen: Luc Datum: 04.08.2026 https://www.g-ba.de/richtlinien/42/ 2 gesetzlichen Stellungnahmeverfahrens erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Abschluss der Beratungen zum DMP Brustkrebs. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) wird gebeten, dieses Schreiben an die jeweils einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften mit der Bitte um Vorschläge für geeignete digitale medizinische Anwendungen weiterzuleiten und der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses unverzüglich nach Weiterleitung das Datum der Weiterleitung sowie die ausgewählten Fachgesellschaften mitzuteilen. Die Auswahl hat keine Wirkung für das zu einem späteren Zeitpunkt folgende gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren. Wir bitten um Ihre Vorschläge für geeignete digitale medizinische Anwendungen unter Berücksichtigung der im 6. Kapitel § 4 Absatz 2 unter Nr. 5 VerfO genannten Kriterien innerhalb einer Frist von vier Wochen bis einschließlich 1. September 2026 per E-Mail an das Postfach dmp@g-ba.de. Zudem bitten wir, soweit bekannt, um Angaben zum Namen und zur Anschrift des Herstellers der vorgeschlagenen digitalen medizinischen Anwendung. Eine Weiterleitung dieses Schreibens an die betroffenen Hersteller ist ausdrücklich gestattet, sofern dies von Ihnen als Organisation gemäß § 137f Absatz 8 Satz 2 und Absatz 2 Satz 5 SGB V als notwendig zur Bereitstellung der geforderten Unterlagen erachtet wird. Wir weisen Sie auf die Möglichkeit der Veröffentlichung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen auf den Internetseiten des G-BA hin. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass diese keine personenbezogenen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Insoweit weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass ansonsten etwaige in Ihrer Antwort enthaltene personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in dieser verbleiben und damit ebenfalls auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht werden können. Sofern Sie beim Hersteller ergänzende Auskünfte einholen, weisen Sie bitte auch diesen darauf hin. Im Übrigen bleiben die Vertraulichkeitspflichten bestehen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. i. A. Monika Luchtenberg Referentin Abteilung Qualitätssicherung und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte (QS-V) Anlage: Verteiler mailto:dmp@g-ba.de
04.08.2026 Datei PD
EMA-SPOC Working Party: Versorgungssicherheit weiter im Fokus
Die Medicine Shortages SPOC Working Party der EMA hat sich am 16. und 17. Juni 2026 mit mehreren kritischen Lieferengpässen und strukturellen Risiken für die Arzneimittelversorgung in der EU befasst. Themen waren unter anderem Engpässe bei onkologischen Arzneimitteln, Antiinfektiva und weiteren versorgungsrelevanten Produkten sowie mögliche Auswirkungen geopolitischer Entwicklungen. Im Hinblick auf den Konflikt im mittleren Osten konnte derzeit kein kritischer Engpass festgestellt werden. Die EMA wird die anhaltende Lage im Nahen Osten und mögliche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Arzneimitteln in der EU bzw. im EWR weiterhin gemeinsam mit der SPOC-WP-Untergruppe für Krisenmonitoring und -vorsorge eng beobachten. Die Mitglieder der SPOC Working Party werden gebeten, der EMA etwaige Signale im Zusammenhang mit der Lage im Nahen Osten zu melden, die sich auf die Verfügbarkeit von Arzneimitteln in ihren jeweiligen Gebieten auswirken könnten. Zudem diskutierte die Arbeitsgruppe die Umsetzung der neuen pharmazeutischen EU-Gesetzgebung. Ein Vertreter der GD SANTE der Europäischen Kommission erläuterte die Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen pharmazeutischen Gesetzgebung. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere Regelungen mit Bezug zu Arzneimittelengpässen und zur Versorgungssicherheit. Hervorgehoben wurden die unmittelbare Anwendbarkeit der Verordnung sowie die Notwendigkeit einer nationalen Koordinierung, um die Umsetzungsbereitschaft sicherzustellen und etwaige erforderliche Änderungen des nationalen Rechts oder administrativer Verfahren frühzeitig zu identifizieren. Die EMA gab zudem einen Überblick über die laufenden Umsetzungsaktivitäten zur neuen pharmazeutischen Gesetzgebung im Bereich Arzneimittelengpässe und Versorgungssicherheit. Der Fokus lag dabei auf den durch die MSSG koordinierten Maßnahmen, deren aktuellem Stand sowie auf Aktivitäten, die von den Mitgliedstaaten verantwortet werden. Die Gruppe wurde gebeten, solche mitgliedstaatlich getragenen Aktivitäten zu identifizieren, bei denen ein harmonisierter Umsetzungsansatz hilfreich sein könnte und die gegebenenfalls über die SPOC Working Party koordiniert werden könnten. Die EMA informierte zudem darüber, dass die Vorlage und die Leitlinien für den Shortage Prevention Plan (SPP) derzeit im Einklang mit der neuen pharmazeutischen Gesetzgebung aktualisiert werden und der MSSG zur Annahme vorgelegt werden sollen. Zur Unterstützung dieser Arbeiten ist ein technischer Workshop mit benannten Industrievertretern sowie Mitgliedern der MSSG Working Groups zu VAM und ESMP vorgesehen. Die Ergebnisse sollen anschließend mit der SPOC Working Party geteilt werden. Ein weiteres Thema war der Stand der jährlichen Überprüfung der Unionsliste kritischer Arzneimittel. Zudem gab es ein Update der EMA zur sogenannten Union Long List, einschließlich der vorgeschlagenen nächsten Schritte für deren endgültige Annahme. Diese Liste ist im Rahmen der neuen pharmazeutischen Gesetzgebung, konkret der Verordnung (Art. 127) vorgesehen. Die EMA stellte klar, dass diese Liste alle Arzneimittel umfasst, die auf Ebene der Mitgliedstaaten nach der gemeinsamen EU-Methodik zur Identifizierung kritischer Arzneimittel als kritisch eingestuft werden. Nach der neuen pharmazeutischen Gesetzgebung sind Zulassungsinhaber verpflichtet, ihre Zulassung zur Übertragung anzubieten, wenn sie beabsichtigen, bestimmte von der Übertragungsregelung erfasste Arzneimittel vom Markt zu nehmen. Dazu gehören auch Arzneimittel, die in einem Mitgliedstaat als kritisch identifiziert wurden und in der Union Long List enthalten sind. In diesem Zusammenhang möchte Pharma Deutschland auch noch einmal auf die folgende Online-Informationsveranstaltung am 21. September 2026, von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr aufmerksam machen. Neue Regularien zur Versorgungssicherheit: EU-Pharmapaket, Critical Medicines Act – Was kommt auf die Pharma-Branche zu? Aktuelle EU-Regulierungen zur Versorgungssicherheit von der EU-Pharmareform und dem Critical Medicines Act bis hin zu neuen Anforderungen an das Lieferengpassmanagement. Details und Anmeldung
05.08.2026 Beitrag
Pharma Deutschland Info-Veranstaltung: Wie (un-)abhängig ist Deutschlands Arzneimittelversorgung – eine Analyse globaler Lieferketten
Lieferengpässe, geopolitische Spannungen und klimabedingte Extremereignisse zeigen, wie anfällig globale Lieferketten sein können. Gemeinsam mit dem Datenanalyse-Unternehmen QYOBO beleuchtet Pharma Deutschland die Abhängigkeiten in der Arzneimittelversorgung und zeigt auf, welche Risiken entlang internationaler Lieferketten bestehen. Thematisiert werden unter anderem die Konzentration auf einzelne Lieferanten und Regionen, die Verfügbarkeit alternativer Bezugsquellen sowie die Resilienz kritischer Wirkstofflieferketten. Die Veranstaltung stellt zudem konkrete Analysen zu ausgewählten Arzneimittelgruppen vor und gibt Einblicke in aktuelle Entwicklungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Die Veranstaltung findet am 16. September 2026 in der Zeit von 10.00 – 11.30 Uhr wie üblich im digitalen Format statt, die Teilnahme ist kostenlos und nur für Mitgliedsunternehmen. Die Einwahldaten werden Ihnen ein paar Tage vor der Veranstaltung per Mail zugesandt werden. Wie (un-)abhängig ist Deutschlands Arzneimittelversorgung – eine Analyse globaler Lieferketten Lieferketten verstehen, Risiken erkennen, Versorgung sichern Details & Anmeldung
05.08.2026 Beitrag PD
BfArM: Bekanntmachung zum Homöopathischen Arzneibuch 2026 veröffentlicht
A. Die folgenden Monographien werden in revidierter Fassung aufgenommen: Artemisia absinthium ex herba siccata, ethanol. Infusum (Absinthium, ethanol. Infusum) Artemisia vulgaris Carbo animalis Citrullus colocynthis (Colocynthis) Hamamelis virginiana, ethanol. Decoctum (Hamamelis, ethanol. Decoctum) Homalolepsis cedron (Simarouba cedron, Cedron) Magnesium chloratum Plantago major (Plantago) Strychninum nitricum Symphytum officinale (Symphytum) Teucrium marum (Marum verum) B. Die folgende Monographie wird gestrichen: Capsella bursa-pastoris, ethanol. Infusum (Capsella, ethanol. Infusum) C. Die folgende Monographie wird infolge der Bezugnahme auf die Vorschriften des Ph. Eur., 11. Ausgabe, Amtliche deutsche Ausgabe, in einer gekürzten oder geänderten Fassung aufgenommen: Iberis amara Das nach Maßgabe dieser Bekanntmachung geänderte und neu gefasste Homöopathische Arzneibuch gilt ab dem 1. Oktober 2026 . Die Neufassung trägt die Bezeichnung „Homöopathisches Arzneibuch 2026 (HAB 2026)“. Das Homöopathische Arzneibuch 2026 kann beim Deutschen Apotheker Verlag bezogen werden. Für Arzneimittel, die sich am 1. Oktober 2026 im Verkehr befinden und die den Anforderungen des HAB 2026 nicht genügen oder nicht nach dessen Vorschriften hergestellt, geprüft oder bezeichnet worden sind, aber den am 30. September 2026 geltenden Vorschriften entsprechen, findet diese Bekanntmachung erst ab dem 1. April 2027 Anwendung.
05.08.2026 Beitrag PD
BAnz_AT_04.08.2026_B8.pdf
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bekanntmachung zum Homöopathischen Arzneibuch 20261 Vom 21. Juli 2026 1. Die Regeln des Arzneibuchs werden nach § 55 Absatz 2 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) von der Euro- päischen Arzneibuch-Kommission oder der Deutschen Arzneibuch-Kommission oder der Deutschen Homöopathi- schen Arzneibuch-Kommission beschlossen. 2. Die von der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission im Jahr 2026 beschlossenen Monographien des Homöopathischen Arzneibuchs werden hiermit nach § 55 Absatz 7 AMG im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 55 Absatz 1 AMG, gegebenenfalls in Verbindung mit § 63 Tierarzneimittelgesetz, im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und dem Paul-Ehrlich- Institut. Gemäß § 55 Absatz 7 Satz 2 AMG beschränkt sich die Bekanntmachung darauf, die Titel der Monographien in der Anlage zu veröffentlichen. Das Homöopathische Arzneibuch in der geltenden Fassung wird wie folgt geän- dert: a) Die in der Anlage in Abschnitt A genannten Monographien werden in revidierter Fassung aufgenommen. b) Die in der Anlage in Abschnitt B genannte Monographie wird gestrichen. c) Die in der Anlage in Abschnitt C genannte Monographie wird infolge der Bezugnahme auf die Vorschriften des Europäischen Arzneibuchs (Ph. Eur.), 11. Ausgabe, Amtliche deutsche Ausgabe, in einer gekürzten Fassung aufgenommen. 3. Das nach Maßgabe dieser Bekanntmachung geänderte und neu gefasste Homöopathische Arzneibuch gilt ab dem 1. Oktober 2026. Die Neufassung trägt die Bezeichnung „Homöopathisches Arzneibuch 2026 (HAB 2026)“. 4. Das Homöopathische Arzneibuch 2026 kann beim Deutschen Apotheker Verlag bezogen werden. 5. Für Arzneimittel, die sich am 1. Oktober 2026 im Verkehr befinden und die den Anforderungen des HAB 2026 nicht genügen oder nicht nach dessen Vorschriften hergestellt, geprüft oder bezeichnet worden sind, aber den am 30. September 2026 geltenden Vorschriften entsprechen, findet diese Bekanntmachung erst ab dem 1. April 2027 Anwendung. 6. Hinweis: Für Ausgangsstoffe zur Herstellung von Arzneimitteln sind alle einschlägigen Vorschriften des Europäischen Arz- neibuchs, Deutschen Arzneibuchs und Homöopathischen Arzneibuchs sowie jeweils geltende, gegebenenfalls aktuellere und weitergehende Vorschriften über die Verwendung bestimmter Stoffe zur Vermeidung des Risikos der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien durch Arzneimittel zu beachten. Bonn, den 21. Juli 2026 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Der Präsident Prof. Dr. Bro ich 1 Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1) Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 4. August 2026 BAnz AT 04.08.2026 B8 Seite 1 von 2 Anlage A. Die folgenden Monographien werden in revidierter Fassung aufgenommen: Artemisia absinthium ex herba siccata, ethanol. Infusum (Absinthium, ethanol. Infusum) Artemisia vulgaris Carbo animalis Citrullus colocynthis (Colocynthis) Hamamelis virginiana, ethanol. Decoctum (Hamamelis, ethanol. Decoctum) Homalolepsis cedron (Simarouba cedron, Cedron) Magnesium chloratum Plantago major (Plantago) Strychninum nitricum Symphytum officinale (Symphytum) Teucrium marum (Marum verum) B. Die folgende Monographie wird gestrichen: Capsella bursa-pastoris, ethanol. Infusum (Capsella, ethanol. Infusum) C. Die folgende Monographie wird infolge der Bezugnahme auf die Vorschriften des Ph. Eur., 11. Ausgabe, Amtliche deutsche Ausgabe, in einer gekürzten oder geänderten Fassung aufgenommen: Iberis amara Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 4. August 2026 BAnz AT 04.08.2026 B8 Seite 2 von 2 Bundesanzeiger Verlag GmbH 2026-08-04T08:03:58+0200 Bundesanzeiger Verlag GmbH
05.08.2026 Datei PD
Herausforderungen in der medizinischen Vorort-Versorgung
Die gesundheitspolitischen Herausforderungen in Mecklenburg-Vorpommern sind eng mit den besonderen Strukturen des Bundeslandes verbunden: Lange Wege, eine geringe Bevölkerungsdichte und insbesondere in ländlichen Regionen ein begrenztes Angebot an Gesundheitsleistungen. Das Fehlen einzelner Angebote kann schnell zu spürbaren Versorgungslücken führen. Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte sind insbesondere im ländlichen Raum knapp. Die Landespolitik diskutiert intensiv über neue Versorgungsmodelle, ambulante Zentren und Team-Praxen, um die medizinische Versorgung langfristig zu sichern und reagiert mit Gesetzen und Pilotprojekten für neue Versorgungsmodelle – von ambulanten Zentren bis hin zu kooperativen Team-Praxen – um die medizinische Versorgung langfristig zu sichern. Die Herausforderungen in der medizinischen Vorort-Versorgung spiegeln sich auch in den Wahlprogrammen der Parteien wider. Durch die Programme reichen die gesundheitspolitischen Schwerpunkte von der Sicherung hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung über die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft und den Ausbau kommunaler Gesundheits- und Versorgungszentren bis hin zu Pflege, Prävention und psychischer Gesundheit. Eine aktuelle Civey-Umfrage für den Gesundheitsmonitor von Pharma Deutschland zeigt, dass die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern in vielen Bereichen der Gesundheitsversorgung weiterhin deutliche Herausforderungen sehen. In einzelnen Versorgungsfeldern hat sich die Wahrnehmung im Vergleich zum Vorjahr sogar verschlechtert. Besonders deutlich wird dies im Bereich der psychischen Versorgung, die deutlich kritischer bewertet wird als noch vor einem Jahr. Verbesserungen zeigen sich jedoch bei der hausärztlichen Versorgung, die trotz positiver Entwicklung als größte Herausforderung bestehen bleibt. Stand 05.07.26 - 04.08.26 für Mecklenburg-Vorpommern Mit 51,6 Prozent nennen die Befragten die hausärztliche Versorgung als größte Herausforderung in ihrer unmittelbaren Wohnumgebung. Damit ist der Wert im Vorjahresvergleich (61,6 Prozent) zurückgegangen, bleibt aber weiterhin das mit Abstand am häufigsten genannte Problemfeld. Ebenfalls zurückgegangen sind die wahrgenommenen Herausforderungen bei der Krankenhausversorgung: 32,3 Prozent sehen hier aktuell zentrale Probleme, gegenüber 41,1 Prozent im Vorjahr. An zweiter und dritter Stelle der wahrgenommenen Herausforderungen liegen die physische und die psychische fachärztliche Versorgung. In beiden Bereichen hat sich die Einschätzung der Bürgerinnen und Bürger verschlechtert. Die Herausforderungen in der physischen Versorgung stiegen von 38,7 Prozent im letzten Jahr auf aktuell 44,7 Prozent. Besonders deutlich ist die Verschlechterung der Wahrnehmung der psychischen Versorgung: Im Vergleich zum Vorjahr (30,0 Prozent) sehen aktuell 41 Prozent der Befragten hier ein zentrales Problem. Kinder- und Jugendmedizin (22,2 Prozent nach 13,3 Prozent im Vorjahr) und Apothekenversorgung (6,6 Prozent nach 6,2 Prozent im Vorjahr) rücken ebenfalls stärker in den Fokus, bleiben aber im Vergleich zu anderen Bereichen nachgeordnet. Mecklenburg-Vorpommern hat rund 1,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Die aktuelle Landesregierung wird von einer Koalition aus SPD und Die Linke getragen, Ministerpräsidentin ist Manuela Schwesig (SPD). Pharma Deutschland informiert im Rahmen seines Gesundheitsmonitors fortlaufend über die gesundheitspolitische Stimmungslage in Mecklenburg-Vorpommern im Vorfeld der Wahl am 20. September. Stand 02.07.25 - 01.08.25 für Mecklenburg-Vorpommern
05.08.2026 Beitrag
Versorgungssicherheit mit Blutplasma und Plasmaderivaten in Deutschland
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollten mit ihrer Kleinen Anfrage klären, wie sicher die Versorgung Deutschlands mit Blutplasma und Plasmaderivaten aktuell ist, wie die Bundesregierung bestehende Risiken bewertet und welche Maßnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und Resilienz geplant oder bereits umgesetzt wurden. Folgende Kernaussagen können getroffen werden: Die Versorgung mit Blutplasma und Plasmaderivaten wird von der Bundesregierung derzeit als stabil eingeschätzt, Hinweise auf eine Mangelsituation liegen nicht vor. Die Zahl der Plasmaspenden ist seit 2020 deutlich gestiegen (+49 %), während die Vollblutspenden leicht zurückgegangen sind. Besonders die Zahl der Neuspenderinnen und Neuspender hat abgenommen. Deutschland ist der größte Anbieter von Plasma zur Herstellung von Plasmaderivaten innerhalb der EU. Gleichzeitig besteht weiterhin eine Abhängigkeit von wenigen international tätigen Unternehmen und von Importen. In den vergangenen fünf Jahren wurden zwölf Lieferengpässe bei sechs plasmabasierten Wirkstoffen gemeldet. Betroffen waren insbesondere Immunglobuline sowie einzelne Gerinnungs- und Fibrinogenpräparate. Die Bundesregierung setzt vor allem auf die Stärkung der Spenderbasis, ein kontinuierliches Monitoring der Versorgungslage, die Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Blut sowie die Umsetzung europäischer Vorgaben zur Erhöhung der Versorgungssicherheit. Im Rahmen des geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetzes und der SoHO-Verordnung sollen zusätzliche Maßnahmen zur Krisenvorsorge und zur Sicherung der Versorgung mit Blut und Blutprodukten entwickelt werden. Das Forschungsprojekt KRIOS soll die Krisenresilienz des Blutversorgungssystems stärken und die Versorgung mit Blutprodukten auch in Ausnahmesituationen absichern.
05.08.2026 Beitrag PD
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